Banken, Finanzen, Versicherungen: Das ändert sich 2017

Gesetzesänderungen und Neuregelungen rund ums Thema Geld


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Neue Tarife, geänderte Fristen, höhere Beitragssätze – Die wichtigsten Regelungen für Gründer im Jahr 2017 sind hier zusammengefasst.

Jeder Jahreswechsel bringt zahlreiche neue Gesetze und Regelungen mit sich. Gerade im Bereich der Finanzen und Versicherungen gibt es hier ab Januar einiges zu beachten. Wer über die wichtigsten Punkte informiert ist, vermeidet Ärger mit der Bank oder dem Finanzamt. Möglicherweise kann sogar bares Geld eingespart werden.

Auch Start-ups und Gründer sind von vielen Neuerungen betroffen. Egal ob es sich um Bankgebühren, Änderungen bei der Sozialversicherung oder Steuerfreibeträge handelt: Es ist wichtig, über die aktuelle Gesetzeslage Bescheid zu wissen, um darauf reagieren zu können und eventuell notwendige Maßnahmen in die Wege zu leiten.

Banken


Für Selbständige ist ein vertrauensvolles Verhältnis zur eigenen Bank sehr wichtig. Sei es das Geldinstitut vor Ort oder eine Online-Bank – die Auswahl der Hausbank erfolgt nach individuellen Kriterien. 2017 ergeben sich für einige Kontoinhaber verschiedene Änderungen:

Bankgeheimnis wird aufgeweicht

Um zukünftig der grenzüberschreitenden Steuerhinterziehung entgegenzuwirken, hat die OECD (Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung) zusammen mit den G20 (die wichtigsten Industrie- und Schwellenländer) lange Zeit um eine gesetzliche Regulierung gerungen. Wer ein Konto im Ausland hat, ist gegenüber den deutschen Steuerbehörden nun nicht mehr durch das Bankgeheimnis geschützt.

Ein automatischer Datenabgleich sorgt dafür, dass Informationen über Bankkonten zwischen den teilnehmenden Ländern ausgetauscht werden müssen. Alle rund 100 teilnehmenden Staaten haben sich verpflichtet, den erarbeiteten Standard um- und durchzusetzen. Die Regelungen zum automatischen Informationsaustausch CRS (Common Reporting Standard) traten 2016 in Kraft. Ab 2017 findet dann erstmals eine Erhebung und Sammlung von Daten statt. 2018 sollen diese dann mit den kooperierenden Ländern auch ausgetauscht werden. Wer sein Konto im Inland hat, bleibt von der Neuregelung unberührt.

Bankgebühren

Viele Kunden werden ab diesem Jahr zunächst einmal Schlucken, denn einige Kreditinstitute haben sich entweder erstmals zur Erhebung von Bankgebühren entschlossen oder bereits Bestehende kräftig angehoben.  Wegen der langanhaltenden Niedrigzinspolitik geben die Banken steigende Kosten nun an ihre Girokontenkunden weiter. In diesem Sektor lässt sich auf ihrer Seite nur noch wenig bis gar kein Geld mehr verdienen.

Neben den oft bereits üblichen Entgelten für bestimmte Transaktionen werden von manchen Instituten künftig sogar Kosten für das Abheben am Geldautomat erhoben. Es ist sinnvoll, sich zeitnah über die neue Gebührenstruktur zu informieren. Für manche lohnt sich der Wechsel zu einer Direkt- oder Online-Bank. Wer nicht auf den persönlichen Service am Schalter angewiesen ist, kann bei den Direktanbietern oft Geld sparen, da hier meist kaum Gebühren erhoben werden.

Wie bei jeder Neueröffnung eines Kontos muss auch hier die Identität des Kontoinhabers verifiziert werden. Dazu gibt es mehrere Möglichkeiten. Zu der etablierten Methode des Postident-Verfahrens können seit einiger Zeit auch elektronische Alternativen, beispielsweise per Videoidentifikation genutzt werden. Mehrere Fintech-Start-ups haben hierzu schnelle und sichere Lösungen auf den Markt gebracht.

TAN-Verfahren

Hierfür gibt es zwar keine rechtliche Grundlage oder eine bestimmte Frist, doch in Zukunft verabschieden sich immer mehr Kreditinstitute von der recht unsicheren Methode des iTAN-Verfahrens beim Online-Banking. Die durchnummerierten Listen mit den Transaktionscodes werden von vielen Banken abgeschafft.

Dann übernehmen sicherere Anwendungen wie m-TAN oder Chip-TAN das Feld. Hier wird ein Code für jeden einzelnen Vorgang neu generiert. Er wird entweder per SMS zugeschickt (m-TAN) oder mit Hilfe eines kleinen Gerätes und der Bankkarte über ein optisches Verfahren erstellt (Chip-TAN). Wer bisher noch die alte Methode verwendet, sollte sich bei seiner Bank informieren, wie lange diese noch unterstützt wird.

Finanzen

Für die Gründungsförderung hat die Arbeitsagentur 2016 ihr Budget verdoppelt. Auch in diesem Jahr sollen neue Unternehmen, die aus der Arbeitslosigkeit gestartet werden, kräftig gefördert werden. Je nach Vorhaben sind dazu bis zu 18.000 Euro vom Bund möglich.

Gründungszuschüsse und andere Fördermöglichkeiten

Viele Anlaufstellen und Beratungsagenturen haben ihr Informationsangebot nochmals erweitert. Die Nachfrage nach Coaching und Unterstützung gerade in der Anfangszeit ist ungebrochen groß. Bei einer kompetenten Beratung können auch Informationen über andere Förderprogramme gesammelt werden.
2017 beispielsweise gelten für die Unterstützung von innovativen Unternehmen im Rahmen eines INVEST Zuschusses für Wagniskapital erweiterte Kriterien. Junge Start-ups, welche die Bedingungen erfüllen, profitieren dann beispielsweise von zusätzlichen Erwerbszuschüssen.

Änderungen bei der Zollabwicklung

Viele Unternehmer, die mit dem Ausland Geschäfte machen oder Handel treiben sollten sich mit den aktuellen Zollbestimmungen auseinandersetzen. Seit einiger Zeit können die Waren über das digitale Programm ATLAS (Automatisiertes Tarif- und Lokales Zollabwicklungssystem) abgefertigt werden. Jährlich ändern sich hierbei beispielsweise die Warennummern. Das aktuelle Warenverzeichnis kann beim statistischen Bundesamt abgerufen werden.

Bei den Einfuhrverfahren hat es ebenfalls Änderungen gegeben. Vereinfachte Zolleinreihung bei Sammelsendungen, automatisierte Tarifsysteme oder neue Lieferantenerklärungen sind Beispiele dafür. Auch Änderungen bei der Umsatzsteuer müssen bei Zollangelegenheiten beachtet werden. Hier gibt es unter Umständen (42er Verfahren) gewisse Steuerbefreiungen.

Das Zoll- und Exportrecht ist eine Wissenschaft für sich. Bei umfangreichem Warenaustausch mit dem Ausland ist es manchmal sinnvoll, einen Experten zur Rate zu ziehen oder sich entsprechend weiterzubilden.

Steuern

Auch im Bereich des Steuerrechts gibt es regelmäßig zum Jahresstart neue Gesetze oder Ergänzungen. Gerade in diesem Bereich ist es wichtig, keine Fehler zu machen. Denn versäumte Fristen oder fehlerhafte Angaben bei der Steuererklärung können schnell teuer werden.

Unterlagen elektronisch einreichen

Auch die Jahresabschlüsse können in Zukunft elektronisch übermittelt werden. In vielen Bereichen ist das digitale Versenden von behördlichen Informationen durch neue Identifikationsverfahren oder die elektronische Signatur nun rechtssicher möglich geworden. Über das Portal ELSTER können nun auch Steuerbescheide an den Steuerpflichtigen geschickt werden. Dafür ist allerdings die Einwilligung beider Parteien zum elektronischen Verfahren notwendig.

Grundsätzlich gibt es bei der Abgabe der Einkommenssteuererklärung künftig keine Pflicht zur Einreichung von Spendenquittungen mehr. Die Vorlagepflicht wird von der Vorhaltepflicht abgelöst. Dann müssen die Belege noch ein Jahr nach der Steuerfestsetzung archiviert werden, falls das Finanzamt eine Einsicht verlangt.

Um mögliche Schreib- oder Rechenfehler noch korrigieren zu können ist es zudem möglich, auch einen bestandskräftigen Steuerbescheid richtigzustellen. Eine neue Gesetzesregelung ergänzt hier die bisherigen Bestimmungen.

Im Rahmen verschiedener Maßnahmen zur Erleichterung der Arbeit in den Finanzämtern wird 2017 ein sogenanntes Risikomanagementsystem eingeführt. Dieses wird eine höhere Zahl an maschinell verarbeiteter Steuerbescheide ermöglichen. Sachbearbeiter sollen dadurch künftig mehr Zeit zur Prüfung kritischer Fälle zur Verfügung haben.

Elektronische Aufzeichnungssysteme

Unter diesen Begriff fallen beispielsweise Registrierkassen oder Taxameter, welche bestimmte Geschäftsvorgänge elektronisch aufzeichnen. Die Unterlagen müssen nach der neuen Abgabenordnung (§ 147 Absatz 1) besonders aufbewahrt werden. Für den gesamten Zeitraum der Aufbewahrungsfrist müssen die Dokumente maschinell les- und auswertbar und dafür jederzeit verfügbar sein.

Um Manipulationen künftig auszuschließen ist es im Rahmen der Einzelaufzeichnungspflicht vorgeschrieben, Geschäftsvorgänge einzeln zu erfassen und zu speichern. Dies gilt jedoch nur für den Verkauf von Waren die unbar abgewickelt worden sind. Für die nächsten Jahre sind hier weitere technische Erleichterungen bei Speicherung, Archivierung und Datenübertragung geplant.

Neue Fristen 2017

Ab 2017 gelten neue Fristen für die Abgabe der Steuererklärung. Waren die Stichtage bisher auf Ende Mai und Ende Dezember festgelegt, so haben alle künftig zwei Monate mehr Zeit. Für die Einreichung der Unterlagen des vergangenen Jahres 2016 gelten die alten Deadlines allerdings noch. Erst 2018 profitieren wir von der Verschiebung der Fristen.

Wer seine Steuererklärung selbst erstellt, muss sie dann bis spätestens 31. Juli des Folgejahres abgeben. Wirkt ein Steuerberater an der Erstellung des Dokuments mit, bleibt dafür dann Zeit bis zum letzten Tag im Februar des übernächsten Jahres. Für die neuen Fristen wurden auch Änderungen für die Verspätungszuschläge festgelegt.

Änderungen für Arbeitgeber

Unternehmen mit einem oder mehreren Angestellten profitieren künftig von vereinfachten Regelungen beim ELStAM-Verfahren. Bisher war es problematisch, wenn ein Mitarbeiter als weiteres Einkommen noch andere Lohnarten bezogen hat. Die Zuteilung einer Steuerklasse war dann schwierig.

Neben der Veranlagung nach der grundsätzlich geltenden Steuerklasse kann die Lohnsteuer aller weiteren Einkünfte beim gleichen Arbeitgeber ab Januar 2017 im Rahmen der Steuerklasse VI einfach einbehalten werden. Allerdings sind die jeweiligen Angestellten dann zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet.
Auch für Sachbezüge sind in diesem Jahr neue Werte festgelegt worden. Wer seinen Mitarbeitern hier entsprechende Sätze ausbezahlt, muss nun etwas tiefer in die Tasche greifen. Der monatliche Satz für Verpflegung beträgt voraussichtlich 241 Euro. Alle Sachbezüge werden künftig von der Steuer als auch mit entsprechenden Beiträgen bei der Sozialversicherung berücksichtigt. Was sich ansonsten zum Thema Mitarbeiter und Personal geändert hat, kann hier nachgelesen werden.

Freibeträge und steuerliche Förderung

Ab 2017 ist es verfassungsrechtlich festgelegt, dass der Grundfreibetrag und der Kinderfreibetrag jährlich angehoben werden. Für dieses Jahr ist eine Erhöhung von Ersterem um 168 Euro auf 8.820 Euro vorgesehen. Neben der Erhöhung des Kinderfreibetrags auf 7.356 Euro (7.248 Euro im Vorjahr) ist für Unternehmer vor allem die Förderung von Elektromobilität interessant. Für die Anschaffung von Firmenfahrzeugen können die Steuererleichterungen möglicherweise hilfreich sein. Zehn Jahre wird jeder Wagen, der ausschließlich mit Elektroantrieb ausgestattet ist, von der Kfz-Steuer befreit. Diese Regelung gilt zum jetzigen Stand für alle neuen Erstzulassungen bis Ende 2020.

Zudem gibt es eine Kaufprämie für alle Elektrofahrzeuge in unterschiedlicher Höhe, je nach Bauart. 3.000 Euro werden für reine Plug In Hybride bezahlt. Bei komplett elektronischen Antrieb beträgt die Prämie 4.000 Euro. So sollen die meist noch teureren Fahrzeuge in der Anschaffung finanziell attraktiver werden.

Auch der Ausbau einer Ladeinfrastruktur wird künftig gefördert. Dazu gibt es Steuerbefreiungen auf geldwerte Vorteile. Wenn beispielsweise den Angestellten das Aufladen des privaten Elektrofahrzeuges auf der Arbeit so ermöglicht werden kann, zählt dies zu den begünstigten Punkten.

Versicherungen

Im Bereich der Versicherungen gibt es jedes Jahr zahlreiche Neuerungen. Nicht nur bei der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung, auch für die private Altersvorsorge oder bei der Absicherung fürs Auto sind Änderungen zu beachten.

Geänderte Beitragssätze zur Krankenversicherung

Bei der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben die Beiträge weitestgehend stabil. Lediglich bei den Zusatzbeiträgen gibt es einige Neuerungen. Je nachdem, bei welchem Anbieter der Versicherte untergebracht ist, sind hier in Zukunft höhere Kosten möglich.

Durch das E-Health-Gesetz, welches die Krankenversorgung langfristig modernisieren und im digitalen Bereich in die heutige Zeit bringen will, ergeben sich zudem neue Möglichkeiten. Zur Förderung der papierlosen Kommunikation werden Dokumente wie der Arztbrief, die digital versendet werden, ab 2017 mit einem zusätzlichen Bonus unterstützt.

Neuregelungen bei der Pflegeversicherung

Die wohl einschneidenste Reform seit Jahren tritt mit Beginn dieses Jahres bei der Pflegeversicherung in Kraft. Künftig wird es statt der drei Pflegegrade dann fünf verschiedene Stufen geben, welche den jeweiligen Grad der Hilfsbedürftigkeit repräsentieren.

Vor allem die Berücksichtigung geistiger Beeinträchtigungen ist neu. Dadurch werden künftig auch Demenzkranke von der finanziellen Unterstützung durch die Pflegeversicherung profitieren können. Insgesamt werden rund 500.000 Personen mehr von den neuen Regelungen betroffen sein und Anspruch auf Leistungen erheben können. Der Pflegemarkt wird dadurch einen weiteren Aufschwung bekommen. Auch Gründer werden in diesem Bereich Chancen entwickeln können.

Folgende Änderungen ergeben sich durch die neuen Gesetze für die Beitragssätze und Bemessungsgrenzen:

  • Der Beitragssatz zur Pflegeversicherung steigt auf 2,55 Prozent (bisher 2,23 Prozent).
  • Die Beitragsbemessungsgrenze zur Kranken- und Pflegeversicherung steigt auf 4.350 Euro pro Monat (bisher 4.237,50 Euro).
  • Die Versicherungspflichtgrenze für die Kranken- und Pflegeversicherung steigt auf 4.800 Euro pro Monat (bisher 4.687,50 Euro).

Änderungen durch die Rentenreform

Die Rentensätze werden in diesem Jahr nur wenig steigen. Mit etwa anderthalb bis zwei Prozent mehr können Pensionäre wohl rechnen. Endgültig werden die neuen Zahlen erst im März bekanntgegeben. Doch für ältere Arbeitnehmer ändert sich künftig einiges durch die Einführung der Flexi-Rente. Sie soll es ermöglichen, deutlich flexibler und mit weniger Abstrichen in den Ruhestand zu gehen.

Bislang war dies nur mit Kürzungen um bis zu zwei Drittel der Rentenhöhe möglich, wenn dann noch mehr als 450 Euro im Monat dazuverdient wurde. Ab 2017 gilt für das Zusatzeinkommen eine Obergrenze von insgesamt 6.300 Euro im Jahr. 40 Prozent des Anteils der darüber liegt wird dann von der Rente abgezogen. Außerdem wird für die zukünftige Rentenhöhe für jeden weiteren Monat, der über den regulären Renteneintritt hinaus gearbeitet wird, ein Zuschlag von 0,5 Prozent auf die Gesamtrente gewährt.

Auch bei der Renten- und Arbeitslosenversicherung hat sich für dieses Jahr die Beitragsbemessungsgrenze erhöht:

  • Für die alten Bundesländer liegt sie bei 6.350 Euro pro Monat (bisher 6.200 Euro).
  • In den neuen Bundesländern ist sie auf 5.700 Euro pro Monat angesetzt (bisher 5.400 Euro).
  • Bei Knappschaftsversicherungen im Westen gilt eine Grenze von 7.850 Euro pro Monat (bisher 7.650 Euro).
  • Im Osten liegt sie für Knappschaftsversicherungen bei 7.000 Euro pro Monat (bisher 6.650 Euro).

KFZ-Versicherung – geänderte Typklassen

Für alle Fahrzeuge werden jährlich die Typ- und Regionalklassen neu eingeteilt. Auf Grundlage der letzten Schadens- und Unfallstatistiken werden die verschiedenen Modelle von den Versicherungen neu beurteilt und klassifiziert. Diese Einteilung bildet die Basis für die Berechnung der Versicherungsbeiträge. Eine Umverteilung nach oben oder unten in eine neue Klasse kann sich finanziell enorm auswirken.

Vor allem bei der Neuanschaffung von Firmenfahrzeugen lohnt es sich, auf die Typklassen zu achten. Neue Fahrzeugmodelle werden häufig relativ hoch eingestuft, da für sie noch keine Statistiken vorhanden sind. Auch kleine Wagen, wie sie im Stadtverkehr oft geschätzt werden, sind oft eher oben in den teuren Rängen angesiedelt. Da sie bei Fahranfängern wegen des niedrigen Einstiegspreises ebenfalls hoch im Kurs stehen, sorgt die höhere Unfallstatistik für einen ungünstigen Platz bei der Klassifizierung.

Durch die jährliche Neueinstufung ist es sinnvoll, in diesem Zug die Versicherungspolice zu überprüfen und nach Alternativen zu suchen. Oft kann durch einen Wechsel des Anbieters dann Geld gespart werden.

Neuerungen bei der Altersvorsorge

Durch verschiedene Reformen ergeben sich für Viele Verbesserungen bei der finanziellen Absicherung für das Alter. In Zukunft sollen die Verbraucher besser über Vor- und Nachteile von verschiedenen Finanzprodukten zur zusätzlichen Rentenversicherung informiert werden. Hierzu werden im Rahmen des Altersvorsorge Verbesserungsgesetzes einheitliche Produktinformationsblätter über Riester- und Rüruprenten verpflichtend. Sie bieten einen besseren Überblick und ermöglichen eine leichtere Vergleichbarkeit einzelnen Lösungen.

Die betriebliche Altersvorsorge wird zukünftig ebenfalls mehr gefördert. Arbeitgeber können ab 2017 einen höheren Anteil des Gehalts, der in eine Direktversicherung oder eine Pensionsversicherung wandert, dort steuer- und abgabenfrei einzahlen.

Für Lebensversicherungen wurde hingegen der Garantiezins von zuletzt 1,25 Prozent auf 0,9 Prozent herabgesenkt. Er gilt für alle Verträge, die ab dem ersten Januar 2017 abgeschlossen werden. Bei Einmalauszahlungen der Versicherungssumme sind zudem neue Regeln für die Besteuerung zu beachten. Bestimmte Anteile der Summe müssen dann zusätzlich versteuert werden. Dies betrifft Verträge von Kapitallebensversicherungen oder Rentenversicherungen mit Kapitalwahlrecht, die nach 2004 abgeschlossen wurden.

Grundsätzlich ist es auch für Arbeitgeber wichtig, sich über Produkte zur Altersvorsorge zu informieren, die sie ihren Angestellten als Bonus oder geldwerten Vorteil zur Verfügung stellen. Nicht immer sind Versicherungsprodukte so angelegt, dass am Ende bei der Auszahlung auch ein Gewinn erwirtschaftet werden kann. Teilweise geht durch eine Mehrfachbesteuerung ein großer Teil der Rendite auch wieder verloren.

Überleben im VC-Game 2025

Was Gründer*innen im VC-Game ändern müssen, um nicht ins Abseits zu geraten.

Zurückhaltung aufseiten der Investor*innen und sinkende Bewertungen prägen die aktuelle Finanzierungslandschaft für Start-ups – der Boom der Jahre 2021 und 2022 ist längst vorbei. Gerade jetzt brauchst du als Gründer*in Mut, damit dein Vorhaben nicht an fehlendem Kapital scheitert.

Denn Start-ups stoßen zunehmend auf kritische Kapital­geber*innen und haben Probleme, Venture Capital (VC) einzusammeln. Ein Blick auf die Finanzierungsrunden im ersten Halbjahr 2024 verdeutlicht das: Fast 23 Prozent der europäischen Start-ups verloren an Wert. So hoch war der Anteil an Downrounds zuletzt im Jahr 2014, wie die Datenexpert*innen von PitchBook aufzeigen.

Investor*innen legen ihren Fokus verstärkt auf Profitabilität und ein nachhaltiges Geschäftsmodell. Das Wachstums­potenzial ist nicht länger der alles entscheidende Faktor, Due Diligence­Prüfungen werden zunehmend anspruchs­voller. Dadurch rücken Kennzahlen wie Vertriebseffizienz und Kund*innenabwanderungsrate (Churn) verstärkt in den Mittelpunkt.

Das deutsche Finanzierungsklima: zu viel Zögern

In Deutschland herrscht aktuell eine auffallende Vorsicht unter Investor*innen. Risikofreudigere Kapitalgeber*innen aus dem Ausland halten sich zurück, was zu einer deutlichen Verlangsamung des Kapitalflusses führt. Nationale Investor*innen und staatliche Förderprogramme konzentrieren sich vornehmlich auf die Frühphasenfinanzierung von Start-ups.

Dadurch entstehen Finanzierungslücken, besonders in den späteren Wachstumsphasen, wie der aktuelle Deutsche Start­up Monitor des Bundesverbands Deutsche Startups belegt.

Diese Zurückhaltung erschwert es vielen Start-ups, große Finanzierungsrunden abzuschließen und den Sprung in die nächste Wachstumsstufe zu schaffen. Die gestiegenen Anforderungen an Due-Diligence-Prüfungen und der verstärkte Fokus auf Profitabilität und Nachhaltigkeit verstärken diese Tendenz.

Vor diesem Hintergrund zögern viele Gründer*innen, große Summen an Wagniskapital aufzunehmen. Die Sorge vor einer möglichen Verwässerung der Unternehmensanteile bei niedrigeren Bewertungen und dem damit potenziell einhergehenden Kontrollverlust ist groß. Einige scheuen auch das Risiko, da umfangreiche Finanzierungsrunden mit einer größeren Fallhöhe einhergehen.

Doch trotz dieser Herausforderungen sollten deutsche Gründer*innen den Mut nicht verlieren. Wer eine wirklich bahnbrechende Geschäftsidee hat, die aktuelle Themen wie die Klimakrise oder die Digitalisierung adressiert, hat weiterhin Chancen, Kapital zu sichern. Start-ups sollten den Anspruch haben, das Unternehmen mutig zu skalieren und sich auf größere Finanzierungsrunden einzulassen.

Ein Blick in die USA zeigt, dass es möglich ist: Dort hat die Gründerkultur 2024 ein Comeback großvolumiger Finanzierungsrunden erlebt. Laut Crunchbase News konnten US-Start-­ups zirka 240 Megadeals – Finanzierungen über 100 Millionen US-Dollar – erfolgreich abschließen. Dies beweist, dass Investor*innen bereit sind, hohe Summen zu investieren, wenn die Geschäftsidee überzeugt.

Warum mehr Risikokapital für dein Start-up sinnvoll ist

Doch wann solltest du eigentlich darüber nachdenken, Risikokapital für dein Unternehmen zu beschaffen? Entscheidend ist, dass dein Start-up das Potenzial hat, ein exponentielles Wachstum aufzuweisen. Du brauchst ein vielversprechendes Geschäftsmodell und die Bereitschaft, schnell skalieren zu wollen. Dann ist es sinnvoll, die Aufnahme von Risikokapital anzustreben.

Denn grundsätzlich lässt sich festhalten, dass ein größerer Finanzrahmen eine Reihe von Vorteilen bietet. Zuvorderst ermöglicht Wagniskapital, das Wachstum des eigenen Start-ups signifikant zu beschleunigen und wichtige Marktanteile zu gewinnen. Dadurch kannst du in die Produktentwicklung, das Marketing und den Vertrieb investieren und erhöhst so deine Chancen, in dynamischen Märkten zu bestehen. Wettbewerbsfähigkeit und Handlungsfähigkeit sind hier die entscheidenden Schlagworte.

Durch die gezielte Auswahl von VC-Investor*innen bekommen Start-ups zudem wertvollen Zugang zu Know-how und können die Expertise der Kapitalgeber*innen nutzen. Die neuen Partner*innen bringen nicht nur Kapital, sondern auch wichtige Netzwerke und Erfahrungen aus anderen Investitionen mit.

Ein nicht zu unterschätzender Faktor ist dabei auch, dass Gründer*innen von der Reputation eines VC-Unternehmens profitieren können. Stehen namhafte Investor*innen hinter einem Start-up, erhöht das dessen Glaubwürdigkeit und kann die Basis für neue Partnerschaften und weitere Finanzierungsrunden bilden.

So findest du geeignete Investor*innen

Damit sich diese positiven Aspekte voll entfalten können, solltest du genau darauf achten, mit welchen Kapitalgeber*innen du zusammenarbeitest. Branchenerfahrung ist dabei ein wichtiges Kriterium. Investor*innen sollten sich auf deinem Geschäftsfeld auskennen, um strategische Ratschläge geben und relevante Kontakte vermitteln zu können. Darüber hinaus sollte auch die Investmentstrategie der VC-Unternehmen mit den Zielen und Werten des Start-ups übereinstimmen. Gründer*innen sollten darauf achten, dass die Kapitalgeber*innen ihre langfristige Vision unterstützen und eine nachhaltige Kooperation anstreben.

Auf dieser Basis lässt sich eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Partner*innen aufbauen, die dein Business verstehen und den Markt kennen. So lassen sich nachhaltige KPIs festlegen, die nicht auf kurzfristige Gewinne, sondern auf langfristige Strategien einzahlen. Dieser Punkt zeigt deutlich: Wer die passenden Investor*innen findet, muss vor großen Finanzierungsrunden nicht zurückschrecken. Richtig eingesetzt bietet Wagniskapital vielmehr die Chance, das eigene Business sinnvoll auszubauen.

Wie du mehr Risikokapital akquirieren kannst

Es lohnt sich also, über VC-Partnerschaften nachzudenken, wenn man überzeugt davon ist und glaubhaft verkaufen kann, dass das eigene Unternehmen exponentiell wachsen kann. Die einleitende Analyse der aktuellen Finanzierungslandschaft in Deutschland zeigt jedoch, dass die Beschaffung von Wagniskapital durchaus knifflig werden kann. Um derzeit erfolgreiche Deals abzuschließen, ist es wichtig, sich mit den veränderten Anforderungen von Investor*innen genauer auseinanderzusetzen. Du solltest vor allem auf folgende Punkte achten, wenn du dich auf eine Finanzierungsrunde vorbereiten willst:

Wertversprechen und Differenzierung

  • USP: Kommuniziere klar, was dein Produkt von der Konkurrenz abhebt.
  • Marktbedarf: Zeige, warum jetzt der richtige Zeitpunkt ist.

Finanzkennzahlen

  • Prognosen: Realistische Modelle für Umsatz, Kosten und Cashflow sind entscheidend.
  • Benchmarking: Zahlen sollten sich positiv von der Konkurrenz abheben.

Proof of Concept

  • Pilotprojekte: Belege die Machbarkeit durch Tests und erste Erfolge.
  • Markteintrittsstrategie: Zeige einen klaren Expansionsplan in einem großen Markt.

Teamstärke

  • Erfahrung: Stelle ein kompetentes Team mit relevanter Expertise vor.
  • Führung: Beispiele früherer Erfolge stärken das Vertrauen.

Kund*innengewinnung

  • Referenzen: Zeige positive Kund*innenfeedbacks.
  • Churn-Management: Erläutere deine Strategie zur Kund*innenbindung.

Risikoanalyse

  • Risiken erkennen: Identifiziere mögliche Herausforderungen.
  • Pläne: Präsentiere Maßnahmen zur Risikominimierung.

Kapitalverwendung

  • Plan: Erläutere die genaue Verwendung des Kapitals.
  • Meilensteine: Setze erreichbare Ziele für den Einsatz der Mittel.

Zeit für eine neue Mentalität

Trotz des schwierigen Finanzierungsklimas sollten Gründer*innen selbstbewusst auftreten und sich nicht unter Wert verkaufen. Mutige Schritte in Finanzierungsrunden sind wichtig. Der Schlüssel liegt darin, ein klares Wertversprechen zu vermitteln, solide Finanzkennzahlen und ein starkes Team zu präsentieren sowie eine durchdachte Strategie für Wachstum und Kund*innengewinnung aufzuzeigen. So lassen sich auch in einem herausfordernden Marktumfeld Investor*innen überzeugen.

Nutze das Wissen und das Netzwerk erfahrener Kapitalgeber*innen, um dein Unternehmen auf Wachstumskurs zu halten. So hast du die besten Chancen, im Jahr 2025 und darüber hinaus zu bestehen. Dein Ziel sollte es sein, das Unternehmen so groß wie möglich zu machen – auch wenn das bedeutet, Anteile abzugeben.

Der Autor Dr. Jens Schmidt-Sceery ist Partner bei Pava Partners, einer M&A- und Debt Advisory-Beratungen für technologiegetriebene und dynamisch wachsende mittelständische Unternehmen sowie Managing Partner von HPI Seed.

Kühler Kopf bei Finanzierungen

Was ist bei Darlehensverhandlungen mit Banken zu beachten? Muss sich der Gründer zur Schuldmitübernahme verpflichten, wann lässt sich die persönliche Haftung vermeiden? Was ist bei Bürgschaften rechtens, was sittenwidrig?

Darlehensverhandlungen

Bei Bedarf an Fremdkapital sollte der Gründer zunächst prüfen, ob es staatliche Fördermittel oder günstige Existenzgründungskredite gibt. Handelt es sich um eine Kreditaufnahme vor der Aufnahme der Geschäftstätigkeit, ist ein gut durchdachter, überzeugender und mit realistischen Prognosen versehener Businessplan zu erstellen. Vor dem ersten Bankengespräch (bei laufender Geschäftstätigkeit) sind die aktuellen wirtschaftlichen Daten zur Lage des Unternehmens übersichtlich zusammenzustellen. Verhandlungen mit Banken für das eigene Unternehmen sollten am besten mit mehreren Kreditinstituten parallel geführt werden, damit Sie als Gründer die Konditionen vergleichen und sich so für das beste Angebot entscheiden können.

Bei den Konditionen ist nicht nur auf die Höhe des Kreditbetrages zuzüglich Nebenkosten und Gebühren sowie auf die Höhe von Zinsen und Tilgungsanteil in der monatlichen Kreditrate zu achten, sondern auch auf die Laufzeit und auf die Höhe der Bruttogesamtverschuldung. Wichtig ist ferner das Vereinbaren möglichst hoher Sondertilgungsmöglichkeiten, die es dem Unternehmen bei einer guten Entwicklung der Geschäftstätigkeit ermöglichen, den Kredit ganz oder teilweise auch vor dem Ablauf der Darlehenszeit zurückzuzahlen, ohne dass die Bank dafür eine hohe Vorfälligkeitsentschädigung für entgangene Zinsen abrechnen kann.

Banksicherheiten

Typische Sicherheiten, auf denen Banken als Sicherungsübereignung bestehen, sind einzelne Gegenstände wie beispielsweise Betriebsfahrzeuge, sogenannte Sachgesamtheiten wie etwa die Betriebs- und Geschäftsausstattung und das Waren- und Ersatzteillager. Daneben ist auch die Sicherungsabtretung der bestehenden und zukünftigen Forderungen gegen Kunden und sonstige Geschäftspartner, die sogenannte Globalzession, üblich. Bei der Globalzession müssen die abzutretenden Forderungen, die erst zukünftig entstehen, hinreichend bestimmt oder wenigstens bestimmbar sein; die abzutretenden Forderungen müssen deshalb nach Rechtsgrund (z.B. „aus Lieferungen und Leistungen“), Höhe und Schuldner zumindest individualisierbar sein. Die im Rahmen der Globalzession abgetretenen Forderungen werden in einem Forderungsverzeichnis aufgelistet, das jedoch lediglich einen Kontroll-Charakter entfaltet.

Forderungen können jedoch nicht abgetreten werden, wenn die Leistung nur an den ursprünglichen Gläubiger erbracht werden kann, wenn zwischen dem ursprünglichen Gläubiger und dem Schuldner die Abtretung vertraglich ausgeschlossen wurde oder wenn die Forderung unpfändbar ist. Wenn jedoch das der Forderung zugrunde liegende Geschäft für beide Seiten ein Handelsgeschäft ist, gilt § 354a HGB, sodass die Abtretung wirksam bleibt. Die Rechtswirkung der Globalzession tritt mit dem jeweiligen Entstehungszeitpunkt jeder einzelnen Forderung ein. Werden Forderungen beglichen, so werden diese unmittelbar durch eine neu entstandene Forderung ersetzt. Die Sicherungsübereignung und -abtretung erfolgen in der Praxis meist verdeckt, die Vorgänge werden erst bei Zahlungsproblemen des Unternehmens gegenüber den Kunden offen gelegt.

Wichtige Schritte der Gründung unbedingt dokumentieren!

Aktuelles Urteil: Gründer können Beratungsleistungen und Investitionen mit Unternehmensbezug absetzen.

Dass Unternehmensgründer einen guten Businessplan haben sollten, ist keinesfalls ungewöhnlich. Kapital muss akquiriert, Investoren überzeugt und ein Marketing-Konzept etabliert werden. Was viele Jungunternehmer nicht wissen: Sie können Ausgaben, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Gründung des Unternehmens stehen, beim Vorsteuerabzug auch dann steuerlich geltend machen, wenn das Unternehmen noch keine Umsätze generiert hat.

„Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg entschied jetzt, dass der Unternehmer dafür allerdings glaubhaft darlegen können muss, dass er beabsichtigt eine wirtschaftliche Tätigkeit auszuüben und alle Investitionen einen klaren Bezug zum Unternehmen haben. Dann ist der Unternehmer zum Vorsteuerabzug berechtigt“, informiert Dipl.-Betriebswirt Paul Heinrich Fallenberg, Steuerberater, Rechtsanwalt und Partner der Münsteraner Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft HLB Dr. Schumacher & Partner GmbH.

In dem vor dem Finanzgericht Berlin-Brandenburg verhandelten Fall hatte ein Unternehmer über fast zwei Jahre ausschließlich Investitionsausgaben getätigt, ohne hingegen Einnahmen zu erzielen. Für die getätigten Ausgaben machte der Unternehmer dennoch sein Recht auf Abzug der geschuldeten Mehrwertsteuer geltend. Das zuständige Finanzamt beanstandete bei einer Sonderprüfung dieses Vorgehen und sprach dem Unternehmer ab, unternehmerisch tätig gewesen zu sein. Folglich erkannte es den Vorsteuerabzug nicht an. Das Gericht entschied hingegen nach sorgfältiger Prüfung aller Fakten zu Gunsten des Klägers: Dieser habe seine unternehmerische Tätigkeit objektiv nachvollziehbar nachweisen können und sei somit hinsichtlich sämtlicher entstandenen Kosten zum Vorsteuerabzug berechtigt.

„Bei einem Unternehmen, das über einen so langen Zeitraum keine Umsätze erwirtschaftet hat, würde man wahrscheinlich vermuten, dass beim Vorsteuerabzug nicht alles korrekt ablief“, erklärt Fallenberg. Das Urteil mache daher besonders deutlich, dass Unternehmer entsprechende Sorgfalt bei administrativen und organisatorischen Fragen der Unternehmensgründung walten lassen müssten. Nur so ließe sich gewährleisten, dass alle Investitionen beim Vorsteuerabzug auch geltend gemacht werden könnten, so der Experte.

Grundsätzlich prüfen Finanzämter alle Fälle einzeln, um zu entscheiden, ob ein Vorsteuerabzug vor der Aufnahme der eigentlich unternehmerischen Tätigkeit rechtens war. „Umso wichtiger ist deshalb eine ausführliche Dokumentation aller Handlungsschritte und der damit verbundenen Investitionen bei der Unternehmensgründung um diese Tätigkeit lückenlos nachweisen zu können. Auch müssen die Investitionen klar unternehmensbezogen sein“, so Fallenberg abschließend.

(Ein)sparen mit Strategie

Mit den richtigen Verhandlungstechniken können junge und am Markt noch wenig erprobte Unternehmen ihre Erfolgschancen klar verbessern. Lesen Sie, wie Sie als Einkäufer von Waren oder Dienstleistungen strategisch geschickt agieren.

Nicht nur der richtige Verkaufspreis entscheidet über Ihren Erfolg als Unternehmer. Genauso kommt es auf den Einkauf an, der in vielen Unternehmen ein Schattendasein fristet. Das ist ein grober Fehler, denn wenn es gelingt, strategisch richtig einzukaufen und dabei die Einkaufskosten zu senken, hat das deutliche Auswirkungen auf den Gewinn. Diese Überlegung wird immer wichtiger, denn in den letzten Jahren ist der Anteil zugekaufter Produkte und Dienstleistungen gestiegen.

Gerade junge Unternehmen haben auf die Frage „Make or Buy“ häufig den Zukauf von Waren und Dienstleis­tungen gewählt. Das schafft zwar mehr Flexibilität, Risikostreuung und Kostenvorteile, sorgt aber zu­gleich für Know-how-Verlust und Abhängigkeit von Lieferanten. Wer seinen Einkauf verbessern möchte, muss sich nicht nur mit dem eigenen Bedarf beschäftigen und den Unterschied zwischen Preis und Kosten verstehen, sondern auch versuchen, Verkäufer zu verstehen.

Wo sich das Sparen lohnt

Der praxiserprobte Einkäufer weiß: Zuverlässige Lieferanten sind rar und somit Gold wert, und die Suche nach  passenden Lieferanten stellt eine besondere Herausforderung dar. Und beim Einkauf zu sparen ist ebenfalls für jeden Unternehmer wichtig. Sparpotenzial liegt nicht nur in den klassischen Einsatzfaktoren, sondern auch bei den allgemeinen Verwaltungskos­ten, bei Telefon- und Stromtarifen und Reisekosten.

Nicht vergessen darf man jedoch, dass die mögliche Ersparnis und der dafür nötige Aufwand im richtigen Verhältnis stehen müssen. Wie oft hat man schon lange Telefonate geführt und Stunden im Internet recherchiert, um am Ende doch nur einen um ein paar Euro günstigeren Anbieter zu finden. Große Unternehmen gehen davon aus, dass sich ein Lieferantenwechsel aufgrund der damit verbundenen Mehrarbeit in der Buchhaltung und bei der Bestellung erst ab einem Preisunterschied von zehn Prozent lohnt.

Soweit wirtschaftlich sinnvoll, sollte man möglichst wenige Lieferanten haben. Die Bestellung aus einer Hand spart Lieferkosten und der Buchhaltung viele Kleinstrechnungen. Optimal ist es, eine überschaubare Zahl von Anbietern zu nutzen, die im Durchschnitt gute Preise und guten Service bieten.

Mission Best-Price: Ihre Lizenz zum Abschluss

Preisverhandlungen beginnen beim ersten Kontakt mit Ihrem potenziellen Kunden - wie Sie Ihre Preisvorstellungen mit der richtigen Strategie zum Abschluss bringen.

Preisverhandlungen beginnen mit dem ersten Kontakt zu Ihrem Geschäftspartner. Welchen Eindruck erweckt Ihr Internet-Auftritt, welche Wertigkeit geht von Ihren Produkten und Dienstleistun gen aus, wie wird Ihr Kunde angesprochen und behandelt, wenn er das erste Mal Kontakt zu Ihrem Unternehmen hat? Die ersten Informationen sind immer die prägendsten. Häufig entscheidet sich schon hier, ob der Kunde am Ende der Verhandlungen Ihren Preis als stimmig erachtet – oder nicht. Auch die anderen Phasen in Preisverhandlungsgesprächen haben einen Einfluss: das persönliche Kennenlernen ebenso wie die Analyse des Kundenbedarfs, die Präsentation Ihrer Produkte oder Dienstleistungen genauso wie die Art und Weise, wie Sie mit Fragen, Einwänden und Wettbewerbsvergleichen umgehen. Sie haben immer die Chance, Ihren Gesprächspartner gut, wertschätzend und respektvoll zu behandeln – oder durch Nachlässigkeiten und Versäumnisse Beziehungspunkte zu verschenken. Die allerwenigsten Kunden und Gesprächspartner machen Sie jedoch darauf aufmerksam. Vergessen tut es allerdings auch niemand. Abgerechnet wird, wenn es um den Preis geht – ganz am Ende. Dort bekommen Sie die Quittung für alles, was vorher gelaufen ist.

Nicht um den heißen Brei herumreden
Deswegen beginnen Preisverhandlungen in dem Moment, in dem Ihr Gegenüber auf Sie aufmerksam wird. Anstatt das Thema Preis zu vermeiden und wie ein Kater um den heißen Brei herumzuschleichen, empfehlen wir Ihnen, sich möglichst früh nach dem Budget Ihres Gesprächspartners zu erkundigen – und gegebenenfalls eine Frage nachzuschieben wie: Sagen Sie, wenn ich jetzt etwas habe, dass Ihren Vorstellungen genau entspricht, aber über Ihrem Budget liegt – soll ich Ihnen das dann zeigen oder nicht?

Sicherheit durch Testabschluss-Fragen
Im weiteren Verlauf des Gesprächs sind Sie gut beraten, immer wieder nachzufragen, ob Sie mit Ihrem Angebot und Ihren Ideen auf dem richtigen Weg sind, ob es das ist, was Ihr Kunde braucht. Man spricht bei solchen Fragen von Test-Abschlussfragen. Sie sollen verhindern, dass Sie sich stundenlang Mühe geben, ein Geschäft zum Abschluss zu bringen, der Kunde dann aber ganz am Ende sagt: Nein, das ist doch nicht das, was ich mir vorgestellt habe. Oder mit einem kurzen: „Vielen Dank, aber das ist mir zu teuer“ – seine schnelle Verabschiedung einleitet. Probieren Sie sie es doch einmal aus. Auch wenn Sie anspruchsvollen Einwänden begegnen, können Sie vor der Argumentationsarbeit durchaus einmal nachfragen: „Sagen Sie, wenn wir diesen Einwand ausräumen, sind Ihre Zweifel dann beseitigt?"

Rabatte sind schnell verschenkter Profit
Erstaunlicherweise ist es vielen Verkäufern nicht klar, wie stark sich Preisnachlässe auf den Gewinn ihres Unternehmens auswirken. Wenn ich als Kunde im Fachhandel einen Fernseher für 1000 Euro im Visier habe und dazu einen zehnprozentigen Nachlass fordere, denke ich: Zehn Prozent, das sind gerade mal hundert Euro, da bleiben für die andere Seite immer noch 900 übrig, das ist doch auch eine hübsche Summe, zumal ja alles in großen Stückzahlen industriell gefertigt wird. Für den Fachhandel hingegen sieht die Situation vollkommen anders aus: Weil seine Anschaffungs-, Raum-, Personal- und alle weiteren Kosten gleichbleiben, gehen diese hundert Euro direkt von seinem Gewinn ab. Nehmen wir einmal an, er würde an dem Fernseher, den er für tausend Euro verkauft, 150 Euro verdienen. Dann würden die hundert Euro Preisnachlass seinen Bruttogewinn um zwei Drittel reduzieren und einen erheblichen Mehrumsatz erfordern, um das wieder reinzuholen. Diese einfachen Zusammenhänge sollten sich Verkäufer immer wieder vor Augen halten. Wenn Unternehmen hingegen dauerhaft hohe Rabatte geben, sollte klar sein, dass diese in der Preiskalkulation berücksichtigt sein müssen. Der Preis ist also von vornherein so berechnet, dass auch nach der Rabattierung noch ein ausreichender Deckungsbeitrag übrig bleibt. Bei vielen Geiz-ist-geil-Aktionen wird den Kunden da kiloweise Sand in die Augen gestreut.

Das ist zu teuer!
„Das ist zu teuer!“ ist ein beliebter Einstiegssatz in Preisverhandlungen. Aus Käufersicht ist so ein Statement ja auch absolut okay. Warum also sollte man nicht versuchen, den Spielraum der anderen Seite auszuloten? Einkäufer würden ihrer Funktion nicht gerecht, wenn sie das nicht zumindest versuchen würden. Überraschend für uns ist, dass bei Befragungen „off the records“ auch viele Verkäufer der Meinung sind, dass ihre Produkte oder Dienstleistungen zu teuer sind. Wie aber bitte will jemand einen Preis verteidigen, hinter dem er nicht wirklich steht.

Innere Preissolidarität
Ihre Preise können Sie nur durch eine hohe innere Preissolidarität durchsetzen. Das bedeutet, dass Sie selbst voll und ganz von der Angemessenheit des Preises überzeugt sein müssen. Es gibt keinen Zweifel in Ihnen, dass der Preis gerechtfertigt ist. Wenn Sie selbst diese Zweifel haben, spürt Ihr Kunde das. Spürt er Ihre Unsicherheit, wecken Sie seinen Jagdinstinkt. Und besonders bei Einkäufern ist dieser siebte Sinn sehr ausgeprägt. Jetzt wollen sie etwas aus Ihnen rausholen. Spürbar ist auch das Gegenteil: Ihre Überzeugung, dass Ihre Leistung und Sie den Preis wert sind, den Sie verlangen. Im Preis drückt sich die Anerkennung des Kunden für Sie und für Ihre Leistung aus. Diese Überzeugung kann man als innere Preissolidarität bezeichnen.

Die wichtigsten Mehrwertfelder in Preisgesprächen
Statt im Preis nachzugeben, sollten Sie darüber nachdenken, wo Sie Ihren Kunden Mehrwert bieten. Und eben auch: Wo und wie bieten Sie ihm mehr Wert als andere? Auf drei Mehr wertfelder wollen wir genauer eingehen: Sie selbst, Ihr Produkt, und Ihre Beziehung zum Kunden.

Mehrwert: Sie!
Sie sind derjenige, bei dem der Kunde kauft. Deswegen sollten Sie derjenige sein, der sein Gegenüber versteht, der weiß, wie es in der Firma, dem Markt und dem ganzen Umfeld aussieht. Der die persönliche Situation des Kunden kennt und ihn dabei unterstützt, seine Ziele zu erreichen und erfolgreich zu sein. Was wissen Sie von Ihren Kunden?

Mehrwert: Ihr Produkt – Ihre Dienstleistung
Wo schafft Ihr Produkt Werte für den Kunden? Wo schafft Ihr Produkt mehr Werte für den Kunden, als die Produkte Ihrer Mitbewerber? Welche Facetten Ihres Produkts sind für den Kunden am wichtigsten – und wie bringen Sie den Kunden dahin, diese Vorteile möglichst schnell zu nutzen? So hat es wenig Sinn, einem Einkäufer zu berichten, dass der neue Filter um 19 Prozent im Umfang reduziert wurde. Überzeugender wäre das Argument eines einfacheren Einbaus oder dass es mehr Platz für eine größere Klimaanlage gibt, die die Temperaturregelung im Wageninneren verbessert. So „verpackt“ erkennt der Kunde seinen zusätzlichen Nutzen sofort.

Mehrwert: Kundenbeziehung
Wir können keine Sachinhalte vermitteln, ohne gleichzeitig unser Gegenüber in irgendeiner Weise zu behandeln. Sie können noch so kompetent sein, wenn Ihr Gesprächspartner Sie nicht mag, haben Sie kaum eine Chance. Wenn aber der Kontakt zwischen Ihnen stimmig ist, verläuft das Preisge- spräch fairer und sicherlich nicht so hart. Als Verkäufer sollten Sie daher echtes Interesse an der Person des Kunden zeigen. Behandeln Sie jeden Kunden als Persönlichkeit und unterlassen Sie beispielsweise Sätze wie „Unsere Kunden sind davon überzeugt, dass …“ Damit rauben Sie Ihrem Gesprächspartner sein individuelles Auftreten und machen ihn zu einem beliebigen Kunden unter vielen. Tolerieren Sie die Ecken und Kanten in den Verhaltensweisen Ihres Kunden, lassen Sie den Kunden, wie er ist, er wird es Ihnen danken. Suchen Sie nach Gemeinsamkeiten; dies ist nicht nur inhaltlich gemeint. Denn wenn Sie Ihre Köpersprache (Händedruck, Sitzhaltung etc.) oder Sprechgeschwindigkeit ein wenig nach dem Gesprächspartner ausrichten, so erhöhen sich in der Regel – meist unbewusst – die Sympathiewerte. Ihr Auftreten und Ihre Sprache sollten von Wertschätzung geprägt sein. Jeder von uns braucht Anerkennung. Bleibt die gefühlte Anerkennung beim Kunden aus, so wird er sich auf der Beziehungsebene von Ihnen tendenziell zurückziehen, was unmittelbare Auswirkungen auf die Preisverhandlung haben wird. Stimmt die Beziehungsebene, können Sie auch schwierige Preisverhandlungen kooperativ angehen.

Das ist zu teuer! – Warum?
Eine der effizientesten Entgegnungen auf den Klassiker „Das ist zu teurer!“ ist die Frage: Warum? Wieso? Und das aus vielen Gründen: Zunächst wissen Sie nicht, was dahinter steckt. Was genau ist dem Kunden zu teuer? Das ganze Paket, einzelne Teile daraus, die Garantie oder der Service? Verglichen womit ist es ihm zu teuer? Ist es ihm zu teuer – oder seiner Organisation, seinem Vorgesetzten? Ist es ihm absolut zu teuer oder relativ? Liegt es am Preis oder an seinen aktuellen pekuniären Mitteln? All das wissen Sie nicht. Deswegen ist die Frage nach dem Warum bzw. aus welchen Gründen der erste richtige Schritt. Zudem gewinnen Sie damit Zeit. Viele Kunden sind überrascht, wenn Sie um die Begründung ihres Einwands gebeten werden. Vor allem vermeiden Sie das Risiko, sich in einem Lamento über Qualität und Ausstattungen zu verlieren. Die Frage nach dem Warum hingegen zeigt, dass Sie sehr interessiert sind, was genau der Kunde im Hinterkopf hat.

Umsatzsteuer auf Rechnungen: So geht’s

Steuer-Know-how für Gründer*innen: Diese Anforderungen hast du zu erfüllen, um Rechnungen mit ausgewiesener Umsatzsteuer korrekt und effizient zu verwalten.

Die Anforderungen an Rechnungen mit ausgewiesener Umsatzsteuer sind hoch. Unternehmen, die innerhalb der Europäischen Union und über sie hinaus agieren, müssen diese Regularien unbedingt verstehen. Da es in den EU-Ländern unterschiedliche Vorschriften gibt und die elektronische Rechnungsstellung immer mehr an Bedeutung gewinnt, zählt es zum Pflichtprogramm, sich über die neuesten Vorgaben auf dem Laufenden zu halten. Nur so können sich Unternehmen vor Strafen schützen und einen reibungslosen Zahlungsverkehr gewährleisten.

Umsatzsteuer auf Rechnungen: Definition

Bei der Umsatzsteuer (USt.) handelt es sich um eine Verbrauchssteuer. Sie wird auf den Mehrwert erhoben, der bei der Lieferung von Waren und Dienstleistungen entsteht. Im Wesentlichen handelt es sich um eine Steuer auf den Wertzuwachs eines Produkts oder einer Dienstleistung, der sich innerhalb der Lieferkette von dem/der Hersteller*in bis zum/zur Endverbraucher*in bildet. Das System der Umsatzsteuer ist als selbstregulierender Mechanismus konzipiert: Jede(r) Teilnehmer*in der Lieferkette erhebt Umsatzsteuer auf seine/ihre Verkäufe und zahlt wiederum Umsatzsteuer auf eigene Einkäufe. Die Differenzen erhalten die Steuerbehörden.

Umsatzsteuer entsteht auf jeder Stufe der Lieferkette, einschließlich Produktion, Vertrieb und Endverkauf. Das stellt sicher, dass die Steuer schrittweise auf der Grundlage des Mehrwerts auf jeder Stufe erhoben wird. Unternehmen er­heben die Umsatzsteuer im Auftrag der Regierung (Ausgangsumsatzsteuer), wenn sie Waren oder Dienstleistungen verkaufen. Sie zahlen auch Umsatzsteuer (Vorsteuer), wenn sie Waren oder Dienstleistungen von anderen Firmen erwerben.

Unternehmen können in der Regel die auf ihre Einkäufe erhobene Umsatzsteuer zurückfordern. Das gleicht die Umsatzsteuer, die sie auf Verkäufe erheben, zumindest teilweise aus. Letztlich trägt der/die Endverbraucher*in die Kosten für die Umsatzsteuer, da sie im Endverkaufspreis der Waren und Dienstleistungen enthalten ist.

Welche Rechnungen sind umsatzsteuerpflichtig?

Ob Rechnungen umsatzsteuerpflichtig sind, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Folgende Punkte sollten die Verantwortlichen berücksichtigen:

  • Gewerbeanmeldung: Falls ein Unternehmen für die Umsatzsteuer registriert ist, muss es in der Regel Umsatzsteuer auf alle Verkäufe verlangen. Diese Pflicht besteht häufig ab einem bestimmten Umsatz.
  • Art der Waren oder Dienstleistungen: Nicht alle Waren und Dienstleistungen unterliegen der Umsatzsteuer. Einige Artikel können steuerbefreit sein, mit dem Nullsatz belegt werden oder einem ermäßigten Satz haben, zum Beispiel Grundnahrungsmittel, Gesundheits- und Bildungsdienstleistungen.
  • Geografische Lage: Die Umsatzsteuerregelungen unterscheiden sich von Land zu Land. In der Europäischen Union ist die Umsatzsteuer beispielsweise bis zu einem gewissen Grad harmonisiert, doch die Mitgliedstaaten wenden unterschiedliche Steuersätze und Steuerbefreiungen an. Außerhalb der EU verfügen Länder wie Kanada und Australien über eigene Systeme, die USA treiben zum Beispiel keine Umsatzsteuer auf Bundesebene ein, sondern eine Verkaufssteuer.
  • Internationale Transaktionen: Grenzüberschreitende Trans­aktionen können die Anforderungen an die Umsatzsteuer verkomplizieren. Exportierte Waren sind oft steuerfrei, sodass keine Umsatzsteuer anfällt – Importe hingegen können der Umsatzsteuer unterliegen.

Anforderungen an Rechnungen laut UStG.

Das Ausstellen von Rechnungen mit ausgewiesener Umsatzsteuer spielt für Unternehmen eine extrem wichtige Rolle, um die Einhaltung der Steuergesetze zu gewährleisten. Damit Rechnungen mit ausgewiesener Umsatzsteuer in Europa Gültigkeit besitzen, müssen sie bestimmte Angaben enthalten. Die Anforderungen können von Land zu Land leicht variieren, aber im Allgemeinen muss eine Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer folgende Informationen enthalten:

  • Rechnungsdatum: Datum der Ausstellung.
  • Rechnungsnummer: Eine fortlaufende Nummer, die die Rechnung identifiziert.
  • Angaben zum/zur Verkäufer*in: Name, Adresse und Um­satzsteuer-­Identifikationsnummer des Lieferanten.
  • Angaben zum/zur Käufer*in: Name, Adresse und ggf. Umsatzsteuer- Identifikationsnummer der/des Kund*in.
  • Eine detaillierte Beschreibung der gelieferten Waren oder Dienstleistungen.
  • Die Menge der gelieferten Waren oder der Umfang der erbrachten Dienstleistungen und der Stückpreis ohne USt.
  • Der für Waren oder Dienstleistungen zu zahlende Gesamtbetrag ohne USt.
  • Der für Waren oder Dienstleistungen geltende Umsatzsteuer­satz (z. B. Normalsatz, ermäßigter Satz).
  • Gesamtbetrag der zu zahlenden Umsatzsteuer.
  • Der zu zahlende Gesamtbetrag einschließlich Umsatzsteuer.
  • Zahlungsbedingungen: Die Zahlungsbedingungen, einschließlich des Fälligkeitsdatums.
  • Bankverbindung der/des Lieferant*in für die Zahlung, falls zutreffend.
  • Alle anwendbaren Rabatte oder Nachlässe.

Zusätzlich zu den Standardangaben müssen Rechnungen in Deutschland das Datum des Steuerzeitpunkts enthalten, also das Datum, an dem die Waren oder Dienstleistungen geliefert wurden.

Rechnungen in Frankreich müssen in französischer Sprache ausgestellt werden und spezifische Formulierungen für steuerbefreite Transaktionen enthalten, etwa „Exonération TVA du CGI“ für steuerbefreite Lieferungen.

Rechnungen in Italien müssen den „Codice Fiscale“ (italienische Steuernummer) sowohl des Lieferanten als auch der/des Kund*in beinhalten, wenn es sich bei diesem/dieser um ein italienisches Unternehmen handelt.

Vereinigtes Königreich: Die Vorschriften werden von der britischen Steuerbehörde (HMRC) verwaltet und durch die Änderungen nach dem Brexit beeinflusst.

EU: Geregelt durch die Umsatzsteuerrichtlinie der EU, wobei jeder Mitgliedstaat die Richtlinie durch nationale Gesetze umsetzt.

Schweiz: Reguliert durch die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) mit spezifischen Mehrwertsteuervorschriften und -sätzen.

Verschiedene Arten von Rechnungen mit Umsatzsteuer

Um die Vorschriften einzuhalten und die Umsatzsteuer zurückfordern zu können, müssen Unternehmen sicherstellen, dass ihre Rechnungen alle erforderlichen Informationen enthalten. Es existieren unterschiedliche Arten von Umsatzsteuerrechnungen für verschiedene Geschäftswerte und Szenarien, deshalb müssen Firmen unbedingt wissen, welche Rechnungsart zu welcher Geschäftstransaktion passt.

Vollständige Umsatzsteuerrechnung

Eine vollständige Umsatzsteuerrechnung (oft als „Standardrechnung” bezeichnet) enthält alle oben genannten Angaben. Sie ist in der Regel für B2B-Transaktionen und alle Verkäufe erforderlich, bei denen der/die Kund*in die Umsatzsteuer zurückfordern muss.

Vereinfachte Umsatzsteuerrechnung

Eine vereinfachte Rechnung kann für kleinere Transaktionen zum Einsatz kommen. Sie enthält weniger Details als eine vollständige Rechnung und wird in der Regel für Verkäufe im Einzelhandel und andere kleine Transaktionen unter einem bestimmten Wert verwendet. Sie muss lediglich den Namen und die Adresse des Unternehmens, das Datum, eine Beschreibung der Waren oder Dienstleistungen, den zu zahlenden Gesamtbetrag einschließlich Umsatzsteuer und den Umsatzsteuerbetrag enthalten.

Modifizierte Umsatzsteuerrechnung

Die modifizierte Rechnung enthält zusätzliche Details oder Anpassungen, die auf spezifischen Gegebenheiten oder Anforderungen der Branche basieren. Dabei kann es sich um eine Variante der vollständigen Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer handeln, die zur Erfüllung spezifischer Compliance- oder Branchenstandards dient. Sie kann zusätzliche Daten wie Kund*innenreferenznummern, Projektcodes oder Vertragsdetails enthalten. Sie kommt in einzelnen Branchen oder für spezielle Geschäftsvorgänge zum Einsatz, die zusätzliche Informationen erfordern.

Bestimmungen zur Umsatzsteuer in Europa

Die Regelungen zur Umsatzsteuer in Europa sollen Einheitlichkeit gewährleisten, aber auch nationale Abweichungen zulassen. Der Brexit hat für britische Unternehmen, die mit der EU Handel treiben, eine neue Komplexität mit sich gebracht – und erfordert erhebliche Anpassungen bei der Umsatzsteuerabrechnung und -berichterstattung.

Reverse Charge: Umsatzsteuer in EU-Mitgliedstaaten

Die Umkehrung der Steuerschuldnerschaft ist eine Methode zur Vereinfachung der Abrechnung der Umsatzsteuer bei grenzüberschreitenden Geschäften in der EU und soll Umsatzsteuerbetrug bekämpfen. Die Umkehrung der Steuerschuldnerschaft kommt bei risikoreichen Waren und Dienstleistungen (z.B. Bauleistungen, Mobiltelefone) zum Zug, um Umsatzsteuerbetrug innerhalb eines Mitgliedstaats zu verhindern. In diesem Fall trägt der/die Kund*in und nicht der/die Lieferant*in die Verantwortung für die Umsatzsteuer.

Bei grenzüberschreitenden Geschäften zwischen Unternehmen, die in verschiedenen EU-Mitgliedstaaten der Umsatzsteuer unterliegen, geht die Verantwortung für die Meldung der Umsatzsteuer von dem/der Verkäufer*in auf den/die Käufer*in über. Der/die Lieferant*in berechnet keine Umsatzsteuer, sondern vermerkt auf der Rechnung, dass die Umkehrung der Steuerschuldnerschaft gilt.

Der/die Käufer*in muss die Umsatzsteuer in der Steuererklärung angeben und sie somit als Ausgangs- und Vorsteuer selbst berechnen. Beim grenzüberschreitenden Warenverkehr innerhalb der EU stellt der/die Verkäufer*in eine Rechnung ohne Umsatzsteuer aus und gibt an, dass die Umkehrung der Steuerschuldnerschaft gilt.

Der/die Käufer*in meldet die Umsatzsteuer so, als hätte er/sie die Waren selbst geliefert. Deshalb kann er/sie sie häufig gleichzeitig zurückfordern, sodass keine Nettosteuerzahlung anfällt. Für Dienstleistungen gelten ähnliche Regeln. Erbringt ein Unternehmen in der EU Dienstleistungen für eine Firma in einem anderen EU-Land, muss der/die Empfänger*in gemäß dem Reverse-Charge-Verfahren die Mehrwertsteuer im eigenen Land abrechnen.

Steuern digitalisieren: Vorschriften zur Umsatzsteuer mit E-Invoicing erfüllen

Einer der Gründe für die Einführung der elektronischen Rechnungsstellung (oder E-Invoicing) ist die Vereinfachung der Umsatzsteuererklärung durch die Standardisierung des Rechnungsformats und dessen Struktur. Das stellt sicher, dass jede Rechnung alle erforderlichen Datenfelder für die Umsatzsteuer enthält, einschließlich der Felder für die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, die Umsatzsteuersätze und die Umsatzsteuerbeträge. Häufig geschieht dies mithilfe standardisierter Formate wie XML (Extensible Markup Language) und UBL (Universal Business Language).

Die elektronische Rechnungsstellung für die Umsatzsteuererklärung hat einige Vorteile, zum Beispiel eine höhere Genauigkeit und Echtzeit-Berichterstattung. Sie erhöht die Effizienz und spart durch die Reduzierung des Verwaltungsaufwands Kosten ein. Durch digitale Prüfpfade und Aufzeichnungen lässt sich das Geschehen zudem besser nachverfolgen.

E-Invoicing-Lösungen können so konfiguriert werden, dass sie den spezifischen Umsatzsteuervorschriften jedes Landes genügen. So enthalten die erstellten Rechnungen automatisch alle von den örtlichen Steuerbehörden geforderten Informationen, was das Risiko von Verstößen verringert.

Darüber hinaus ermöglichen es die Systeme, die Richtigkeit der Umsatzsteuerinformationen automatisch zu überprüfen. So gleichen sie beispielsweise die Umsatzsteuer-Identifikationsnummern mit offiziellen Datenbanken ab, um sicherzustellen, dass diese gültig und aktuell sind.

Der Autor Thomas Inhelder ist CPA-zertifizierter Finanz­prüfer sowie Mitgründer und CFO von Yokoy, Anbieter einer KI-gesteuerten Ausgabenmanagement-Plattform für Unternehmen.

Warum Selbständige so schwer einen Kredit bekommen

Wie schaffen es Selbstständige, einen angemessenen Kredit zu finden? Worin liegen eigentlich die Probleme in dieser Berufsgruppe? Hier finden Sie die Antworten.

In Deutschland entstehen jedes Jahr hunderttausende neue Unternehmen. Ein Teil der Gründungen geht auf Ausgründungen zurück, an denen bestehende Unternehmen beteiligt sind. Viele der Start-Ups in Deutschland werden von Gründern initiiert, die endlich eine Idee umsetzen und ihr eigener Chef sein wollen. Die Gründe für den Wechsel vom Angestellten auf den Chefposten sind unterschiedlich. Wer sich zu diesem Schritt entscheidet, muss sich im Klaren darüber sein, dass Verantwortung und Herausforderungen völlig neu definiert werden.

Gerade Existenzgründer, die überhaupt keine Erfahrung mit der Selbständigkeit haben, betreten Neuland. Und müssen sich erst einmal als Selbständiger zurechtfinden. Wird ein Start-Up gegründet, sind viele Aspekte zu berücksichtigen. Wo finden sich passende Räumlichkeiten, um den Traum vom eigenen Unternehmen erfolgreich umzusetzen? Und wie finde ich Mitarbeiter, welche das Risiko eingehen, ein Unternehmen mit zu formen? Gerade im Hinblick auf die Finanzierung stehen Gründer vor einer Herausforderung. Banken reagieren – wenn es um Mittel für die Existenzgründung geht – mitunter zurückhaltend. Kleinkredite können Gründern hier eine wertvolle Untersützung bieten. Doch warum haben es Gründer und Selbständige oft schwer, Darlehen in Anspruch zu nehmen?

Venture Clienting: Die Bank als Start-up-Kundin

Wie Start-ups mithilfe von Venture Clienting schnelleres Wachstum und weniger riskante Innovationen generieren können.

Die Finanzwelt dreht sich schneller denn je. Bedürfnisse von Kund*innen verändern sich, regulatorische Anforderungen nehmen zu und neue Technologien stellen bewährte Prozesse infrage. In diesem Umfeld müssen Banken innovativer werden, um wettbewerbsfähig zu bleiben. Start-ups wiederum benötigen Kund*innen, die nicht nur finanzielle Mittel, sondern auch Zugang zu wichtigen Netzwerken und Marktkenntnissen bieten, um ihre Lösung erfolgreich zu skalieren und am Markt zu etablieren.

Großes Containerschiff trifft auf wendiges Speedboat? In Deutschland haben bereits einige Banken sog. Venture-Clienting-Units aufgestellt, die skalierbare Lösungen von ausgewählten Start-ups in die jeweilige Bank integrieren, um so strategisch relevante Herausforderungen zu bewältigen. Doch wie können Gründer*innen und eine Bank auf diesem Corporate- Venture-Modell basierend erfolgreich zusammenarbeiten?

Kund*in statt Investor*in: das Venture-Client-Modell

Venture Clienting ist ein strategisches Corporate-Venture-Vehikel. Im Gegensatz zum Venture Capital bedingt es jedoch keine Beteiligung, sondern das Start-up gewinnt das Unternehmen bzw. die Bank als Kund*in. Aus Sicht des Venture Clients ist das ein effizienter Ansatz für schnelles Wachstum und risikoarme Innovation: Er vermeidet langwierige Investitionsprozesse und ressourcenintensive Eigenentwicklungen.

Auch Gründer*innen profitieren in mehrfacher Hinsicht von Venture Clienting: nicht nur von neuen Kund*innen, sondern auch von einer schnellen Markteinführung und dem Zugang zum Kund*innenstamm. Die Zusammenarbeit mit erfahrenen Partner*innen bringt zudem wertvolle Einblicke und direktes Feedback zum Product-Market-Fit.

Eine echte Win-win-Situation, wenn man es richtig angeht. In der Industrie ist Venture Clienting als Innovationsvehikel gängige Praxis. In Banken ist es bisher noch weniger verbreitet. Was sind die Hürden?

Innovation im Dschungel aus Regulierung, Datenschutz und Compliance

Traditionelle Banken müssen umfangreiche regulatorische Anforderungen erfüllen und haben einen Fokus auf Stabilität und Sicherheit. Dieses Umfeld birgt zahlreiche Herausforderungen für die Integration von neuen Technologien.

Externe Technologielieferanten trifft man hier deshalb seltener an als in Industrieunternehmen. Denn auch diese müssen besonderen Anforderungen an Datenschutz, Sicherheitsstandards und Compliance gerecht werden. Einkaufsprozesse weisen hohe Hürden auf, um Risiken zu minimieren. Und wenn weitreichende Veränderungen eingeführt werden sollen, muss eine Vielzahl von Stakeholdern überzeugt werden. Damit Venture Clienting erfolgreich sein kann, ist aus Sicht der Bank eine bewusste Auswahl von Use Cases und Problemstellungen notwendig, mit denen Risiken sehr gezielt eingegangen werden und Business Impact generiert wird. Entscheidend ist zudem die Etablierung eines strategischen Prozesses in enger Zusammenarbeit mit der IT, dem Einkauf und den Fachabteilungen.

Beispiel: Venture Clienting in Deutschlands größter Landesbank

Genau diesen Herausforderungen begegnet beispielsweise die Landesbank Baden-Württemberg (LBBW) mit ihrem strategischen Venture-Client-Prozess. Das Ziel ist es, innovative Lösungen von Start-ups zu nutzen, die sowohl die Wettbewerbsfähigkeit der Bank stärken als auch den Erfolg und das Wachstum des jüngeren Unternehmens fördern. Dabei setzt die Venture-Clienting-Einheit vorrangig auf einen Pull-Ansatz: Erst wird das Problem in der Bank identifiziert, dann nach der besten Lösung dafür gesucht. Bei manchen Themen ist es sinnvoll, Lösungen direkt selbst an den Bedürfnissen der Bank zu ent­wickeln. Das geschieht im LBBW Incubator. An anderer Stelle ist es effizienter, auf externe Lösungen von Start-ups zu setzen.

Ist das Problem klar definiert und eignet sich für eine externe Lösung, geht es an die Start-up-Recherche. Die beste Lösung wird in einem Pilotprojekt unter realen Bedingungen getestet und im Erfolgsfall eingekauft. Da die Venture-Clienting-Einheit die Herausforderungen und die Stakeholder*innen kennt, kann sie intern überzeugen und den Prozess strategisch und mit „drive to market“ umsetzen.

Venture Clienting: Erfolgsfaktoren

Jetzt mal ganz konkret: Wie stichst du als Start-up als besonders attraktiver Partner heraus? Und was hilft, um auf die Zusammenarbeit mit einer Bank von der Produktdemo bis hin zur Umsetzung vorbereitet zu sein? Auf diese vier Kriterien achten Banken bei der Auswahl eines Start-ups besonders:

  • Erhebliches strategisches Nutzenpotenzial: Du löst ein dringliches, strategisches Problem, das eine unmittelbare Bedeutung für die langfristige Richtung und den Erfolg der Bank hat. Das kann von der Reaktion auf Marktbedingungen, Effizienzsteigerung bis hin zur Umsetzung von Regulatorik reichen.
  • (Hohe) Risikokapitalfinanzierung: Du hast einen guten Zugang zu Kapitalressourcen für die Entwicklung und Industrialisierung deiner Technologie. Das zahlt stark auf deine Vertrauenswürdigkeit und das Potenzial deines Produkts ein.
  • Spezifische Technologieexpertise und geschütztes geistiges Eigentum: Du verfügst über hoch spezialisiertes Fachwissen und klare USPs. Idealerweise hast du dir diese Wettbewerbsvorteile durch Patente sichern lassen.
  • Schnelle Realisierung skalierbarer Lösungen: Deine Lösung ist reif genug, um pilotiert und anschließend skaliert zu werden.

Tipps und To-do’s

Wenn du diese Punkte an den Verhandlungstisch bringst, hast du mit deinem Start-up von Beginn an gute Karten. Und dann? Diese sechs Tipps helfen entscheidend, den Venture-Clienting-Prozess für alle erfolgreich zu gestalten:

  • Auf die Finanzbranche einstellen: Setze dich mit den spezifischen Arbeitsweisen und Herausforderungen der Bank auseinander. Ein gutes Verständnis der Regulierungen, Sicherheitsstandards und internen Abläufe unterstützt dabei, passgenaue Lösungen zu entwickeln. Wer das Problem am besten versteht, kann die überzeugendste Lösung dafür anbieten.
  • Produktdemos sorgfältig vorbereiten: Dementsprechend erfordert eine gute Vorbereitung auf die Produktdemo in der Bank neben einer tiefgreifenden Kenntnis des eigenen Produkts auch die Fähigkeit, präzise und kompetent auf spezifische Fragen antworten zu können. Dies zeigt nicht nur Expertise, sondern auch die Bereitschaft, maßgeschneiderte Lösungen anzubieten.
  • Anpassungsfähig bleiben: Sei bereit, deine Produkte und Dienstleistungen anzupassen, um den besten Problem-Solution-Fit unter Berücksichtigung der spezifischen Bedürfnisse und Anforderungen der Bank anbieten zu können.
  • Vertrauen aufbauen: Banken legen großen Wert auf Sicherheit und Zuverlässigkeit. Start-ups sollten daher von Anfang an auf Transparenz setzen, Referenzen und Erfolgsbeispiele präsentieren und nach Möglichkeit Sicherheiten bieten.
  • Durchhaltevermögen beweisen: Entscheidungsprozesse oder ein aufwendigeres Lieferanten-Onboarding können unter Umständen länger dauern als gewohnt. Durchhaltevermögen und ausreichend Woman- und Man-Power sind wichtige Eigenschaften, um die Zusammenarbeit erfolgreich zu gestalten.
  • Transparent kommunizieren: Ein offener Austausch ist entscheidend für eine zielgerichtete Zusammenarbeit. Setze klare Ziele und formuliere von Anfang an offen die Erwartungen, um Missverständnisse zu vermeiden und Erfolg zu messen.

Venture Clienting bietet eine effiziente Möglichkeit für Banken und Start-ups, von den Stärken des jeweils anderen zu profitieren. Während die kulturellen Unterschiede nicht zu unterschätzen sind, bieten die Chancen eine starke Motivation für beide Seiten. Mit offener Kommunikation, Anpassungsfähigkeit und klarem Verständnis der jeweiligen Bedürfnisse kann die Zusammenarbeit zu wegweisenden Innovationen und nachhaltigem Erfolg auf beiden Seiten führen. Die Zukunft gehört denjenigen, die mutige Schritte in neue Partnerschaften wagen!

Der Autor Dominik Schütz leitet das Innovation Lab der Landesbank Baden-Württemberg (LBBW) und ist unter anderem für die Venture-Clienting-Einheit der Bank

zuständig, www.lbbw.de

Start-up-Navigation in Krisenzeiten

Was du tun kannst, um erfolgreich durch die aktuelle Krise zu navigieren. Und worauf du achten musst, um nicht von einer Unternehmenskrise in eine existenzielle persönliche Krise zu rutschen.

Wirtschaftskrise, wohin man schaut. Egal welche Zeitung man aufschlägt oder welche Statistik man sich ansieht, es scheint überall berg­ab zu gehen mit der deutschen Wirtschaft. Lediglich die Insolvenzverwalter „erfreuen“ sich einer Sonderkonjunktur. Kaum eine Branche, die nicht von den aktuellen Problemen und Herausforderungen betroffen ist. Selbst seit Jahrzehnten erfolgreiche und meist profitable Unternehmen schalten in den Krisenmodus. Schlimmer noch als diese Unternehmen sind jedoch junge Unternehmen und insbesondere Start-ups von der aktuellen Entwicklung betroffen. Was können junge Unternehmen leisten, um ihre Organisa­tion erfolgreich durch diese Zeit zu steuern?

Diese haftungsrechtlichen Punkte sind relevant

Start-ups tragen aufgrund ihres jungen Alters zumeist eine hohe Unsicherheit des Geschäftsmodells in sich, haben noch keinen positiven Cashflow aus dem operativen Geschäfts­betrieb vorzuweisen und sind auf einen regelmäßigen Kapitalzufluss von außen angewiesen. Oft liegt sogar eine temporäre Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit vor, die nur Gründer*innen mit einer gewissen Risikobereitschaft tragen können. Um eine etwaige Unternehmenskrise nicht zu einer persönlichen Krise werden zu lassen, sind einige haftungsrelevante Aspekte zu beachten. Diese werden nachfolgend am Beispiel des/der Geschäftsführer*in einer zahlungsunfähigen GmbH allgemein dargestellt und dienen ausschließlich der groben Orientierung.

Der/die Geschäftsführer*in einer GmbH ist verpflichtet, bei Vorliegen eines Insolvenzgrunds (Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung) einen Insolvenzantrag zu stellen. Wichtig: Dies gilt unabhängig von Weisungen oder Beschlüssen der Gesellschafter*innen. Zahlungsunfähigkeit liegt im Allgemeinen vor, wenn die Gesellschaft die fälligen Zahlungsverpflichtungen zu 90 Prozent nicht mehr erfüllen kann und auch prognostisch innerhalb der nächsten drei Wochen nicht ausgleichen können wird. Spätestens drei Wochen nach Eintritt (nicht erst bei Feststellung durch die Geschäftsführung) der Zahlungsunfähigkeit, muss der/die Geschäftsführer*in den Insolvenzantrag beim zuständigen Amtsgericht eingereicht haben.

Umgekehrt bedeutet dies, dass der kurzfristige Zustand (weniger als drei Wochen) der nicht für die fälligen Verbindlichkeiten ausreichenden Liquidität nicht zwangsweise eine Insolvenzantragspflicht auslöst; sollte innerhalb von drei Wochen allerdings keine Besserung der Liquiditätssituation eintreten, das heißt, sämtliche fällige Zahlungsverpflichtungen wieder pünktlich bezahlt werden können, muss ein Insolvenzantrag gestellt werden. Zeichnet sich vor Ablauf der drei Wochen ab, dass die Überwindung der Zahlungsunfähigkeit unmöglich ist, muss bereits zu diesem Zeitpunkt der Insolvenzantrag gestellt werden. Das bedeutet für den/die Geschäftsführer*in, dass diese(r) stets die Liquidität des Unternehmens im Blick haben und Strukturen schaffen muss, um eine eventuelle Zahlungsunfähigkeit zu erkennen.

Ein weiterer Insolvenzgrund ist die Überschuldung. Diese kann im Rahmen dieses Beitrags nicht näher beleuchtet werden. Es ist aber darauf zu verweisen, dass die Überprüfung des Überschuldungsstatus optimalerweise in Abstimmung mit einem/einer Steuerberater*in (oder sonstigen fachkundigen Person) stattfinden sollte.

Wie geschildert, besteht für den/die Geschäftsführer*in einer GmbH die Pflicht, im Fall des Eintritts der Zahlungsunfähigkeit, spätestens nach drei Wochen, ggf. vorher, einen Insolvenzantrag zu stellen. Wird der Insolvenzantrag nicht rechtzeitig gestellt, ist dies strafrechtlich als Insolvenzverschleppung zu werten und kann eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren nach sich ziehen.

Zivilrechtlich haftet der/die Geschäftsführer*in zudem mit dem gesamten Privatvermögen für sämtliche Ver­mögensabflüsse aus dem Vermögen der Gesellschaft (Anspruchsdurchsetzung durch spätere[n] Insolvenzverwalter*in) ab dem Zeitpunkt des Eintritts der Zahlungsunfähigkeit (oder Überschuldung), etwa für die Bezahlung der Lieferant*innen, soweit anschließend das Insolvenzverfahren eröffnet wird. Dies gilt grundsätzlich (außer bei bestimmten, in der Insolvenzordnung geregelten Fällen) auch während etwaiger Sanierungsbemühungen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit. Es gibt, wie bereits angedeutet, Ausnahmen, welche Zahlungen trotz Vorliegen eines Insolvenzgrunds von dem/der Geschäftsführer*in aus dem Vermögen der Gesellschaft geleistet werden dürfen bzw. sogar geleistet werden müssen; diese Fälle darzustellen, würde den Rahmen dieses Artikels sprengen.

Zusammenfassend ist für den Fall des Eintritts der Zahlungsunfähigkeit auch bzgl. der Frage, ob und welche Zahlungen noch geleistet werden dürfen bzw. müssen, zu empfehlen, fachkundigen Rat einzuholen; zumindest aber sich anderweitig kundig zu machen. Denn alles ist in diesem Fall besser, als einfach weiter undifferenziert Zahlungen an einzelne Gläubiger*innen zu leisten. Zudem muss der Versuch, innerhalb von drei Wochen wieder Zahlungsfähigkeit herzustellen (etwa durch Einwerben der Gesellschafter*innen für eine Erhöhung des Stammkapitals oder Hineingabe von Gesellschafterdarlehen), mit dem Risiko abgewogen werden, dass der/die Geschäftsführer*in für in dieser Zeit geleistete Zahlungen aus dem Vermögen des Unternehmens im Falle der späteren Insolvenzeröffnung grundsätzlich (abgesehen von wenigen Ausnahmen) haftet. Im Zweifel ist daher bei Feststellung eines Insolvenzgrunds zur sofortigen Stellung des Insolvenzantrags zu raten.

Das Gesetz unterscheidet nicht zwischen neu gegründeten und etablierten Gesellschaften. Die zuvor aufgezeigten Risiken bestehen ab Tag eins. Bei falscher Kalkulation und einem „Start mit Schulden“ kommt daher bereits ab Beginn der Geschäfts­tätigkeit eine zivilrechtliche Haftung wegen Insolvenzverschleppung für den/die Geschäftsführer*in in Betracht. Sofern spätestens nach drei Wochen keine Besserung eintritt, kommt dann noch die strafrechtliche Verantwortlichkeit des/der Geschäftsführer*in hinzu. Es kann daher nur geraten werden, bereits vor Aufnahme der Geschäftstätigkeit ein realistisches Geschäftskonzept und eine solide Finanzierung, bestenfalls unter Zuhilfenahme von Expert*innen, auf die Beine zu stellen.

Im Zweifel muss dem/der Geschäftsführer*in zudem (auch bei etwaigem Widerstand der Gesellschafter*innen) die Insolvenzantragsstellung empfohlen werden, um den strafrecht­lichen Verdacht der Insolvenzverschleppung von vorneherein im Keim zu ersticken. Zwar führt eine verfrühte oder unberechtigte (d.h. bei Nichtvorliegen eines Insolvenzgrunds) Insolvenzantragsstellung auch zu Schadensersatzansprüchen der Gesellschaft gegen den/die Geschäftsführer*in, da die Kreditwürdigkeit des Unternehmens zerstört wird, allerdings zeigt die Praxis, dass Insolvenzanträge überwiegend zu spät und selten zu früh gestellt werden.

So lassen sich Risiken verringern

Wer in der Lage ist, eine drohende Krise zu erkennen, hat die besten Voraussetzungen, um diese zu vermeiden. Folgendes gilt es dabei zu berücksichtigen:

Liquidität vor Rentabilität: Die essenziellste Betrachtung des Unternehmens ist die kurzfristige Liquidität. Ohne ausreichend Geld, können weder Mitarbeitende, Lieferant*innen noch das Finanzamt bedient werden. Dies führt schnell zu enormen Problemen.

Regelmäßige Buchhaltung, sinnvolles Controlling: Zur Identifizierung von Krisen sind einige finanzwirtschaftliche und organisatorische Maßnahmen essenziell. So muss dem Unternehmen neben einer aktuellen Buchhaltung auch ein entsprechendes Controlling und Reporting zur Verfügung stehen. Dieses muss entgegen reinen Zahlenfriedhöfen die Werttreiber des Unternehmens aufzeigen und die Entwicklung entsprechend klar darstellen. Es wird nur controlled, was zur Entscheidungsfindung notwendig ist. So kann eine kurz- und mittelfristige Reaktion des Managements bei problematischen Entwicklungen stattfinden.

Finanzplanung regelmäßig aktualisieren: Während Buchhaltung und Controlling eher kurz und mittelfristig angelegt sind, zeigt eine, in regelmäßigen Abständen aktualisierte Finanzplanung für alle beteiligten Stakeholder*innen die Perspektiven des Unternehmens auf. Dies beugt Missverständnissen vor und gibt allen Beteiligten Sicherheit.

Finanzierung möglichst mit ausreichend Puffer planen: Bei Finanzierungsrunden sollte immer mit ausreichend Puffer und Eventualitäten geplant werden. Denn nicht selten dauert bei Start-ups alles doppelt so lange und kostet doppelt so viel als ursprünglich geplant. Nicht zu vernachlässigen sind auch die Zeiträume, die für eine Finanzierungsrunde anzusetzen sind. So kann eine Bankfinanzierung im positiven Fall ggf. nach wenigen Wochen zu einem Abschluss kommen, während eine Beteiligungsfinanzierung mit entsprechender Due Diligence schon mal sechs bis 12 Monate dauern kann. Ausreichend Vorlauf ist hier also einzuplanen. Es gilt: Nach der Finanzierung ist vor der Finanzierung.

Umsetzung der Wachstumsplanung möglichst erst nach der Finanzierungszusage: Oft gehen Gründer*innen geradezu euphorisch aus Finanzierungsgesprächen und -verhandlungen und denken, dass eine Unterzeichnung einer Finanzierungsvereinbarung nur noch eine Formalie sei. Hier ist Vorsicht geboten: Finanzierungspartner*innen finden Projekte meist „interessant“ und werden beim ersten Termin selten eine Absage geben. Tipp: Starte nicht mit Investitionen ohne schriftliche Finanzierungszusage. Du könntest damit dein Unternehmen in eine existenzielle Krise führen, wenn der/die Kapitalgeber*in dann doch noch abspringen sollte.

Die Autoren:

Thorben Kutz ist Rechtsanwalt in der primär auf Insolvenzrecht spezialisierten Kanzlei Schott Dobmeier Kießlich am Standort Regensburg. Er ist dort seit 2016 sowohl forensisch als auch beratend tätig, www.sdk-rae.de

Dr. Bernd Fischl ist Partner der BFMT Gruppe und akkreditierter Mittelstands- und Gründungsberater. Er ist schwerpunktmäßig in den Bereichen Unternehmensberatung, -finanzierung und -bewertung sowie Businessplanung tätig, www.bfmt.net/de

SAFE vs. CLA - Neue Finanzierungswege gehen

Wie Start-ups in volatilen Zeiten Finanzierungen umdenken müssen.

Die aktuelle Marktlage ist von hoher Volatilität und Unsicherheit geprägt. Viele Start-ups stehen vor der Herausforderung, stabile und nachhaltige Finanzierungsquellen zu finden. Traditionelle Finanzierungsmethoden stoßen oft an ihre Grenzen, insbesondere in Zeiten wirtschaftlicher Schwankungen. Dazu gehören auch die CLAs (Convertible Loan Agreements), die in Deutschland als Wandeldarlehen etabliert sind. Ein weniger bekanntes, aber potenziell vorteilhaftes Modell ist das Simple Agreement for Future Equity (SAFE), ursprünglich entwickelt von Y Combinator. Dieses Finanzierungsmodell bietet sowohl Start-ups als auch Investor*innen zahlreiche Vorteile.

SAFE vs. CLA: Ein direkter Vergleich

SAFE und CLA sind beides Vereinbarungen über zukünftige Eigenkapitalbeteiligungen. Beide ermöglichen es Investor*innen, Kapital in ein Unternehmen zu investieren, ohne sofort Anteile zu erhalten. Bei einer zukünftigen Finanzierungsrunde erwerben sie dann in der Regel Anteile zu einem vorher festgelegten Preis oder Rabatt.

Ein SAFE zeichnet sich durch seine Einfachheit und Flexibilität aus: Keine Zinssätze, keine Fälligkeiten. Dies kann in Ländern, in denen SAFE ein etabliertes Instrument ist (Deutschland zählt bislang nicht dazu), die Verhandlungen beschleunigen und administrative Anforderungen reduzieren, was einen schnellen und unkomplizierten Abschluss ermöglicht. Im Gegensatz dazu ist ein CLA ein Darlehen, das zu einem späteren Zeitpunkt in Eigenkapital umgewandelt wird. Meist ist dies bei der nächsten Finanzierungsrunde vorgesehen und in der Regel mit einem Zinssatz und einer Fälligkeit verbunden.

Praxisbeispiel: Wie das Start-up Lissi mit SAFE seine Ausgründung sicherte

Das Frankfurter Start-up Lissi, spezialisiert auf digitale Identitätslösungen, stand gemeinsam mit neosfer, der Innovationseinheit der Commerzbank, vor der Herausforderung, eine passende Finanzierungsrunde zu organisieren. Das angedachte Wandeldarlehen war aufgrund regulatorischer Rahmenbedingungen des weiteren Investors nicht umsetzbar. Es benötigte daher eine reine Eigenkapitalfinanzierung.

Der reine Einsatz von Eigenkapital widersprach wiederum den Interessen des Mitgründers neosfer. Ziel war es, den Gründern genügend Zeit zu geben, den Unternehmenswert vor der nächsten Finanzierungsrunde so zu steigern, dass die Gründeranteile nicht mit Tag null enorm verwässern.

Aber wie? Hier kam ein SAFE ins Spiel, der aufgrund seiner flexiblen und vor allem für Start-ups weniger belastenden Gestaltungsmöglichkeiten – denn im Gegensatz zu CLAs sind keine Zinszahlungen notwendig – am besten zu Lissis Situation passte.

Was du zur Nutzung von SAFE wissen musst

In Deutschland ist SAFE sowohl bei Start-ups als auch bei Investor*innen weitestgehend unbekannt. Die Gründe dafür sind vielseitig: Wie auch bei den CLAs existiert keine Rechtssicherheit, ob SAFE-Notes beurkundungspflichtig sind. Dazu kommen fehlende Standarddokumente und Grauzonen hinsichtlich des deutschen Steuerrechts. Auf den ersten Blick könnte man daher meinen, dass ein SAFE weniger attraktiv zu sein scheint. Im Gegensatz zu einem Wandeldarlehen sind SAFEs jedoch keine Schuldinstrumente, weshalb Investor*innen keinen Rückzahlungsanspruch haben. Abhängig von definierten Kriterien wird zu einem späteren Zeitpunkt das Unternehmen bewertet und entsprechend Anteile ausgegeben.

Während ein CLA in Deutschland häufig mit einem Nominalwert von einem Euro pro Anteil gewandelt wird, reicht in anderen Ländern keine oder nur eine minimale Einzahlung in Höhe von einem Cent aus. Dieses Vorgehen führt bei ausländischen Investor*innen regelmäßig zu Fragen: Wieso soll ich als Investor*in erneut für Unternehmensanteile bezahlen, deren Erhalt bereits vertraglich festgehalten ist? Im SAFE wurde daher eine entsprechende Option eingebaut, die den spezifischen Anforderungen gerecht wird.

Um diese Alternative zum CLA bekannter zu machen, sind neben dem Wissensaufbau aufseiten der Start-ups und Investor*innen weitere Schritte nötig:

  • Rechtliche Anpassungen: Der rechtliche Rahmen in Deutschland sollte überprüft und gegebenenfalls angepasst werden, um die Anwendung von SAFE zu erleichtern. Klare Leitlinien zur bilanziellen Erfassung und steuerlichen Behandlung könnten die Akzeptanz erhöhen.
  • Marktverständnis und -akzeptanz: Erfolgreiche Fallbeispiele wie das von Lissi können zeigen, dass SAFE zukünftig eine praktikable Alternative sein kann. Diese Geschichten könnten das Vertrauen in dieses Finanzierungsinstrument stärken und die deutsche Gesetzgebung motivieren, durch Optionen wie diese ausländischen VC-Investor*innen einen leichteren Zugang in den deutschen Markt zu ermöglichen.
  • Nominale Einzahlungsanforderungen: Es sollte eine Diskussion darüber geführt werden, ob die derzeitigen Anforderungen an die nominale Einzahlung von Anteilen noch zeitgemäß sind oder ob flexiblere Lösungen gefunden werden können.

Insgesamt kann ein SAFE in speziellen Situationen heute bereits eine sinnvolle Ergänzung zu den bestehenden Finanzierungsinstrumenten in Deutschland sein, wie das Beispiel Lissi zeigt. Allerdings kann es sein volles Potenzial, insbesondere im Hinblick auf die Angleichung an andere Märkte, erst dann ausschöpfen, wenn sich die rechtlichen Rahmenbedingungen in Deutschland entsprechend geändert haben. Es bleibt spannend zu beobachten, wie sich dieses Instrument in der deutschen Start-up-Landschaft weiterentwickeln wird.

Der Autor Matthias Lais ist Managing Director von neosfer, dem Frühphaseninvestor der Commerzbank Gruppe.

Hybride Finanzierungsmodelle: Bootstrapping und Investitionen als Schlüssel zum Erfolg?

In Zeiten, in denen die Kapitalbeschaffung für Gründer*innen oftmals eine Herausforderung ist, kann die Kombination zwei altbekannter Finanzierungsmodelle Abhilfe schaffen.

Bootstrapping oder Fremdkapital? Die Frage nach der Finanzierung hat schon so manche(n) Gründer*in um den Schlaf gebracht. Doch gerade in einer anspruchsvollen Marktsituation kann eine Mischung aus verschiedenen Finanzierungsmöglichkeiten der richtige Weg sein. Dieser hybride Ansatz, der in letzter Zeit an Bedeutung gewinnt, kombiniert Bootstrapping mit späterem, strategischen Einsatz von Fremdkapital. Aber was bedeutet das genau, und welche Vor- und Nachteile bringt diese Methode mit sich?

Anfangs Unabhängigkeit, später skalieren

Gründer*innen stehen oft vor einer grundlegenden Entscheidung: Sollen sie ihr Unternehmen zunächst eigenständig finanzieren oder gleich auf Investor*innen setzen? Bei der Kombination dieser beiden Finanzierungsstrategien setzen die Gründer*innen in den ersten ein bis zwei Jahren auf Bootstrapping, um unabhängig zu bleiben und ihr Geschäftsmodell ohne externe Einflüsse zu entwickeln. Sobald sie einen überzeugenden Proof of Concept sowie einen Cashflow vorweisen können, suchen sie gezielt nach Investor*innen, um ihr Wachstum zu beschleunigen. Dieses Modell, das in der Vergangenheit eher selten war, hat sich in der heutigen Gründer*innenszene etabliert.

Die aktuelle Marktdynamik: Warum kombinierte Finanzierungsmodelle an Bedeutung gewinnen

In wirtschaftlich unsicheren Zeiten und angesichts gestiegener Zinssätze hat sich die Kapitalbeschaffung für Start-ups, insbesondere in der Frühphase, erschwert. Dies hat zu einem Umdenken bei vielen Gründer*innen geführt. Den Luxus, exorbitante Summen für unausgereifte Ideen auszugeben, kann sich heute kein(e) Investor*in mehr leisten. Bei Start-ups führt das dazu, dass sie früh auf nachhaltige Geschäftsmodelle setzen, die schnell profitabel werden und nicht die nächste Milliarden-Bewertung jagen.

Für Gründer*innen bedeutet das Bootstrapping, dass sie sich anfangs auf die Produktentwicklung konzentrieren können, ohne den Druck der Investor*innen, möglichst schnell Ergebnisse erzielen zu müssen. Sie können mehr Experimente durchführen und ihre Geschäftsstrategie feinjustieren, bevor sie Produkte auf den Markt bringen oder das Geschäft skalieren.

Herausforderungen und Grenzen des Modells

Trotz seiner Attraktivität ist das hybride Finanzierungsmodell nicht ohne Herausforderungen. Eine der größten Hürden ist die finanzielle Belastung der Gründer*innen in den ersten Jahren. Nicht alle verfügen über die nötigen Ersparnisse, um diese Phase ohne externe Hilfe zu überstehen. Das führt dazu, dass vermehrt Menschen gründen, die bereits über einige Jahre Berufserfahrung verfügen und Kapital angespart haben.

Für Gründer*innen, die nicht auf ausreichende Ersparnisse zurückgreifen können, gibt es jedoch Alternativen, um die Anfangsphase zu überbrücken. Fördermittel, staatliche Unterstützung oder der Unternehmensaufbau neben einer Angestelltentätigkeit können dabei helfen, die finanziellen Herausforderungen zu meistern und das Unternehmen bis zur ersten Finanzierungsrunde zu führen. Diese Ansätze bieten den Vorteil, dass Gründer*innen in der frühen Phase ihrer Unternehmung weniger Abhängigkeit von externen Kapitalgeber*innen haben und die Beteiligungsstruktur ihres Unternehmens länger selbst bestimmen können. Dies kann langfristig dazu führen, dass sie einen größeren Anteil an ihrem Unternehmen behalten.

Nicht jedes Geschäftsmodell ist geeignet

Das hybride Finanzierungsmodell ist nicht für alle Start-ups gleichermaßen geeignet. Gründer*innen müssen genau abwägen, ob diese Strategie zu ihrem spezifischen Geschäftsmodell passt. Besonders bei Unternehmen mit hohem Kapitalbedarf von Anfang an, wie Hardware-Produkte oder digitale Plattformen, kann es notwendig sein, frühzeitig externe Finanzierungen in Anspruch zu nehmen.

Für SaaS-Unternehmen hingegen bietet sich das Modell besonders an. Hier können Gründer*innen mit minimalem Aufwand ein Minimum Viable Product (MVP) entwickeln und dieses ohne Fremdkapital auf den Markt bringen. Der daraus resultierende Cashflow ermöglicht es ihnen, das Unternehmen zunächst unabhängig zu führen, bevor sie Investor*innen ins Boot holen, um das Unternehmen weiter zu skalieren und in neue Märkte zu expandieren.

Der Weg zum nachhaltigen Wachstum

Sobald das Produkt am Markt ist und das Start-up erste Erfolge verzeichnet, verschiebt sich der Fokus zumeist auf den Aufbau eines soliden Kundenstamms und die Generierung von Cashflow. In dieser Phase kann die Zusammenarbeit mit größeren Unternehmen, beispielsweise durch das Modell des Venture Clienting, besonders vorteilhaft sein. Diese Partnerschaften ermöglichen es Start-ups, ihre innovativen Produkte oder Dienstleistungen schnell in der Praxis zu testen, relevante Kund*innen zu gewinnen und gleichzeitig ihre Attraktivität für Investor*innen zu steigern.

Die Suche nach Investor*innen wird deutlich einfacher, wenn ein Start-up bereits profitabel arbeitet und genau darlegen kann, wie zusätzliches Kapital eingesetzt werden soll. Investor*innen sehen in solchen Unternehmen weniger Risiko und sind eher bereit, in ein bereits funktionierendes Geschäftsmodell zu investieren.

Bootstrapping plus Investing: Ein zukunftssicherer Ansatz in unsicheren Zeiten

Das hybride Finanzierungsmodell „Bootstrapping plus Investing“ bietet insbesondere für SaaS-Unternehmen eine attraktive Möglichkeit, nachhaltig und erfolgreich zu wachsen. Es ermöglicht Gründer*innen, gerade in der Anfangsphase unabhängig zu bleiben und dennoch später strategisch Kapital aufzunehmen, um etwa das Unternehmenswachstum zu beschleunigen. Für viele ist das der Schlüssel zu einem langfristig erfolgreichen Unternehmen in einem herausfordernden Marktumfeld.

Der Autor Florian Bogenschütz ist Managing Director von Wayra Deutschland, der Innovations- und Investmenteinheit der Telefónica/O2, und verantwortet die Geschäftsentwicklung und die strategische Ausrichtung.

Lass dein Funding für dich arbeiten!

Drei Tipps von erfolgreichen FinTech-Gründern, wie du die aktuelle Zinssituation gewinnbringend für deine Unternehmensfinanzierung nutzen kannst.

Unzählige Pitches, Gespräche, Absagen, Follow-ups, neue Vernetzungen, Zusagen – ein scheinbar endloses Hoffen und Bangen, eine regelrechte Achterbahn der Gefühle. Dann ist es endlich geschafft: Du hast Funding für dein Start-up geholt. Ein großer Erfolg und oft die Grundlage für die weitere Entwicklung deines Unternehmens. Nach dem Notartermin oder dem Abschluss der Convertibles schwebst du auf Wolke sieben, aber im Hinterkopf ist bereits abgespeichert: Nach der Runde ist vor der Runde.

Sobald das Geld auf dem Firmenkonto angekommen ist, verdienen – spätestens seit der Zinswende – weitere Fragen deine Aufmerksamkeit: Was mache ich mit jenem Teil des Geldes, den ich erst in mehreren Monaten oder gar in ein, zwei Jahren benötige? Wie kann ich das Funding anlegen, ohne Risiko einzugehen? Die Fragen sind absolut relevant: Pro einer Mio. Euro Funding ist beim aktuellen Zinslevel eine Rendite von bis zu 40.000 Euro pro Jahr möglich – ein Betrag, mit dem etwa eine ordentliche Marketingkampagne umgesetzt werden könnte.

Was passiert, wenn ich nichts mache?

Was passiert, wenn du das Funding einfach auf dem Konto liegen lässt? Natürlich entgeht dir damit die mögliche Rendite, und im Ergebnis hast du schlicht weniger Funding. Es gibt aber noch einen anderen wichtigen Aspekt: Ist das Funding von beispielsweise drei Mio. Euro überhaupt sicher auf deinem Geschäftskonto? Spätestens seit den Turbulenzen rund um die Silicon Valley Bank, als viele Gründer*innen um ihr Geld bangen mussten, ist vielen klar geworden, dass es bei jeder Bank ein Ausfallrisiko gibt. Die gesetzliche Einlagensicherung in Höhe von 100.000 Euro würde dann wohl wenig helfen, und die freiwilligen Einlagensicherungssysteme der Banken sichern in der Regel nicht die Einlagen von Kapitalgesellschaften, sondern ausschließlich privates Vermögen.

Selbst wenn das Guthaben auf dem Geschäftskonto unter die freiwillige Einlagensicherung fällt, besteht kein Rechtsanspruch auf Entschädigung. Das Ausfallrisiko der Bank, bei der du dein Geschäftskonto hast, ist daher ein weiterer Grund, das Thema Anlage anzugehen. Warum? Weil du dein Funding statt auf eine einzelne Bank über viele Schuldner*innen streuen und dabei auch sehr solvente Gläubiger*innen wie Staaten nutzen kannst, wodurch das Ausfallrisiko deutlich sinkt.

Was also tun?

Anders als bei Privatkund*innen sind gute Tages- oder Festgeldangebote im Geschäftskund*innenbereich nicht einfach zu finden. Meist bieten dir Banken diese Anlageformen nur an, wenn du dort ein reguläres Geschäftskonto hast. Neobanken, bei denen viele Start-ups ihre Geschäftskonten haben, bieten hingegen keine Tages- oder Festgeldangebote an – FYRST ist aktuell mit einem Festgeldangebot eine Ausnahme. Und selbst wenn du eine akzeptable Alternative finden solltest, ist zu bedenken, dass eine Anlage über 100.000 Euro wegen des Ausfallrisikos kritisch ist. Um das kostbare Funding trotzdem gut und halbwegs aufwandsarm anzulegen, müssen daher im Wesentlichen die folgenden drei Themen bearbeitet werden.

1. Transparenz über den Kapitalbedarf

Aus einer soliden Liquiditätsplanung muss zunächst abgeleitet werden, wie viel Geld mit welchem Zeit­horizont angelegt werden kann. Auf Basis der geplanten „Burn Rate“ sollte eine ausreichend große Cash-­Reserve auf dem Geschäftskonto verbleiben. Schließlich möchtest du nicht täglich damit beschäftigt sein, Geld zwischen verschiedenen Konten hin- und herzuschieben. Ein sinnvolles Maß könnte sein, einmal im Monat etwas aus deinen Investmentanlagen auf dein Geschäftskonto zu überweisen.

2. Auswahl der Partner*in bzw. Broker

Im Normalfall wirst du keine geeigneten Tages- und Festgeldangebote mit fairen Konditionen finden, die nicht zeitlich oder betragsmäßig limitiert sind. Gute Konditionen erkennst du vereinfacht ausgedrückt daran, dass der Zinssatz nicht weit unter dem EZB-Einlagensatz liegt. Somit bleiben dir zwei Varianten:

  • Entweder du nimmst das Angebot einzelner FinTechs an, die dir über die Anlage in Geldmarktfonds eine gute Tagesgeldalternative ohne Ausfallrisiko bieten. Der Aufwand für dich als Gründer*in ist gering, im Gegenzug wird eine laufende Gebühr von zirka 0,4 Prozent pro Jahr fällig. Neue Angebote im Markt gibt es etwa von UnitPlus oder Evergreen.
  • Alternativ richtest du dir ein Firmendepot bei einem Broker ein und nimmst das Anlagethema selbst in die Hand. Dabei solltest du auf die Handelsgebühren für Anleihen, ETFs und gegebenenfalls Fonds achten und vor allem auf dieser Basis den Broker auswählen. Wichtig: Es muss ein Angebot für die Rechtsform deines Start-ups geben. Mögliche Anbieter*innen sind etwa Flatex, Interactive Brokers oder CapTrader. Vergleiche für Firmendepots sind online zu finden, beispielsweise bei finanzfluss.

3. Auswahl der passenden Anlageformen

Entscheidest du dich für die „Do it yourself“-Variante, musst du nach erfolgreicher Depot­eröffnung die passenden Wertpapiere auswählen. Um dein Funding möglichst geringem Risiko auszusetzen, bieten sich Geldmarkt-ETFs als Tagesgeldersatz und Anleihen mit Investment-Grade-Rating als Festgeldersatz an. Theoretisch könnten auch Anleihen-ETFs oder -Fonds zum Einsatz kommen. Diese sind aber wegen der fehlenden Endfälligkeit und dem vorhandenen Zinsänderungsrisiko nicht zu empfehlen.

Unsere Funding-Strategie

Wir haben selbst vor Kurzem frisches Funding eingesammelt und auf Basis unserer Liquiditätsplanung den Großteil davon angelegt. Dafür haben wir ein Firmendepot bei Flatex eröffnet, was leider etwas zeitaufwändiger war als erwartet. Es hat sich aber gelohnt, denn nun haben wir eine dauerhafte Lösung mit sehr geringen Kosten. Auf unserem Geschäftskonto wollen wir stets einen Betrag in Höhe unserer monatlichen Burn Rate vorhalten, der Rest ist über den genannten Finanzdienstleister investiert. Das bedeutet, dass wir entweder jeden Monat einen Teil der Wertpapiere verkaufen oder diese zur Auszahlung fällig werden müssen. Wir haben daher einen Geldmarkt-ETF und verschiedene Anleihen ausgewählt. Beim Geldmarkt-ETF liegt nur ein minimales Zinsänderungsrisiko vor, da die zahlreichen dort enthaltenen Wertpapiere eine sehr geringe Restlaufzeit haben. Diesen ETF nutzen wir, um flexibel zu bleiben und durch monatliche Teilverkäufe unseren Liquiditätsbedarf auf dem Geschäftskonto zu decken. Die Ordergebühren sind so gering, dass dieses Vorgehen Sinn ergibt.

Um uns die derzeit attraktiven Zinsen für längere Laufzeiten zu sichern, investieren wir den Restbetrag in Investment-Grade-­Anleihen verschiedener Laufzeiten. Die längste gewählte Laufzeit liegt entsprechend unserer Liquiditätsplanung vor dem Ende unserer „Run Rate“. Die kürzeste Laufzeit haben wir mit sechs Monaten gewählt. Für uns ergibt eine Verteilung der Laufzeiten Sinn, da wir in einzelnen Monaten die fälligen Rückzahlungen aus den Anleihen für die Deckung unseres Liquiditätsbedarfs einsetzen können. Anleihen können zwar auch vor ihrer Fälligkeit am Markt verkauft werden, dies ist aber nicht unsere Präferenz. Als Anleihen-Schuldner*innen haben wir Deutschland, Frankreich, einige deutsche Bundesländer und Volkswagen ausgewählt. Insgesamt kommen wir auf zehn Anleihen. Ein Zahlungsausfall ist bei diesen Schuldner*innen zwar nicht ausgeschlossen, aber ex­trem unwahrscheinlich. Ein gutes, frei verfügbares Selek­tionstool für die Auswahl von Anleihen findest du beispielsweise bei der Börse Stuttgart.

Fazit

Dank der Zinswende kannst du dein Funding fast ohne Risiko am Kapitalmarkt arbeiten lassen und so, je nach Größe der Runde, einen fünf- bis sechsstelligen Zusatzbetrag rausholen. Ist die Lösung einmal aufgesetzt, entsteht fast kein Aufwand mehr. Außerdem bleibst du mit der richtigen Auswahl der Anlagen flexibel, falls sich die Entwicklung deines Unternehmens und die Liquiditätsplanung verändern, und entschärfst das Risiko eines Zahlungsausfalls deiner Bank.

Die Autoren Dr. Adrian Fabarius und Dr. Florian Mann sind Co-Founder des FinTechs FINLIUM. Ihr unternehmerisches Ziel ist, dass mehr Menschen von den Erträgen der Aktienmärkte profitieren und einen entspannten Vermögensaufbau schaffen können.

Tipps zur erfolgreichen Baufinanzierung für Gründer

Die Baufinanzierung spielt eine zentrale Rolle für junge Gründer, die den Traum vom eigenen Heim oder einer gewerblichen Immobilie verwirklichen möchten. Doch gerade am Anfang können viele Fragen und Unsicherheiten auftauchen: Welche Finanzierungsformen gibt es? Was bedeuten Begriffe wie Eigenkapital, Tilgung und Zinsbindung?

In diesem Artikel geben wir dir einen Überblick über die Grundlagen der Baufinanzierung und zeigen dir, wie du einen Rechner für Baufinanzierungen optimal nutzt. Außerdem erhältst du wertvolle Tipps für die Verhandlung mit der Bank und erfährst, worauf du bei den Vertragsbedingungen achten solltest. Lass uns gemeinsam den Weg zur erfolgreichen Baufinanzierung meistern.

Grundlagen der Baufinanzierung

Eine Baufinanzierung hilft dir dabei, den Kauf oder Bau einer Immobilie zu finanzieren. Im Wesentlichen handelt es sich um einen Kredit, den du über eine lange Laufzeit zurückzahlst. Dabei fallen Zinsen an, die du regelmäßig, meist monatlich, zahlst.

Es gibt verschiedene Finanzierungsformen, die dir dabei helfen können. Das Annuitätendarlehen ist die gängigste Variante: Du zahlst hier gleichbleibende Raten, die sich aus Zins- und Tilgungsanteil zusammensetzen. Ein weiteres Beispiel ist das KfW-Darlehen, das durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau gefördert wird und oft besonders günstige Konditionen bietet.

Einige Begriffe sind in der Welt der Baufinanzierung besonders wichtig. Eigenkapital bezeichnet das Geld, das du selbst in die Finanzierung einbringst. Es mindert die Kreditsumme und kann bessere Konditionen ermöglichen. Die Tilgung ist der Teil der Rate, der zur Rückzahlung des Darlehens genutzt wird. Je höher die Tilgung, desto schneller bist du schuldenfrei.

Die Zinsbindung gibt an, für wie lange der Zinssatz deines Kredits festgeschrieben ist. Eine längere Zinsbindung bietet Planungssicherheit, da sich deine monatliche Belastung nicht verändert. Es lohnt sich, diese Begriffe gut zu verstehen, um die beste Finanzierung für dein Bauvorhaben zu finden.

Nutzung von Rechnern für Baufinanzierungen

Ein Baufinanzierungsrechner ist ein hilfreiches Werkzeug, das dir dabei hilft, die Kosten und Konditionen einer Baufinanzierung besser zu verstehen und zu vergleichen. Diese Rechner sind online frei verfügbar und erlauben es dir, verschiedene Szenarien durchzuspielen.

Du kannst unterschiedliche Zinssätze, Laufzeiten und Tilgungsraten eingeben, um zu sehen, wie sich diese Faktoren auf deine monatliche Rate und die Gesamtkosten deines Darlehens auswirken. Für junge Gründer sind diese Rechner besonders nützlich, da sie eine erste Orientierung bieten und komplexe Berechnungen einfach und schnell durchführen.

Die Funktionsweise eines Baufinanzierungsrechners ist einfach: Du gibst den gewünschten Kreditbetrag, den Zinssatz, die Laufzeit und die anfängliche Tilgung ein. Der Rechner zeigt dir dann, wie hoch deine monatliche Rate ausfällt und wie sich diese Rate über die Laufzeit zusammensetzt. Außerdem erhältst du Informationen darüber, wie viel Zinsen du insgesamt zahlst und wie lange es dauert, bis du schuldenfrei bist.

Tipps für die Verhandlung und den Vertragsabschluss

Eine gute Vorbereitung ist der Schlüssel zu erfolgreichen Verhandlungen mit der Bank. Informiere dich vorab gründlich über die aktuellen Zinssätze und Konditionen verschiedener Anbieter. Sammle alle notwendigen Unterlagen, wie Einkommensnachweise, Kontoauszüge und Informationen über deine finanziellen Verhältnisse.

Je besser du vorbereitet bist, desto überzeugender kannst du auftreten. Überlege dir auch vorab, welche Fragen und Punkte dir besonders wichtig sind, damit du diese gezielt ansprechen kannst.

Wichtige Fragen und Aspekte bei Verhandlungen

Während der Verhandlungen solltest du sicherstellen, dass alle wichtigen Aspekte besprochen werden. Frage nach den genauen Zinssätzen und wie lange diese festgeschrieben sind.

Kläre, welche Gebühren eventuell anfallen und ob Sondertilgungen möglich sind. Erkundige dich auch, welche Sicherheiten die Bank von dir erwartet und ob es Möglichkeiten gibt, diese zu reduzieren. Es ist wichtig, alle Details genau zu verstehen und keine Unsicherheiten zu haben.

Vertragsbedingungen und das Kleingedruckte

Bevor du einen Vertrag unterschreibst, nimm dir die Zeit, die Bedingungen sorgfältig zu prüfen. Lies das Kleingedruckte und achte auf versteckte Kosten oder Bedingungen, die später zu Problemen führen könnten.

Verstehe, was passiert, wenn du Zahlungen nicht leisten kannst oder wenn sich deine finanzielle Situation ändert. Ein gut durchdachter Vertrag schützt dich vor unvorhergesehenen Risiken und gibt dir Sicherheit.

Ausblick

Der Weg zur erfolgreichen Baufinanzierung mag anfangs kompliziert erscheinen, doch mit den richtigen Informationen und einer guten Vorbereitung kannst du diese Herausforderung auch als junger Gründer meistern. Lass dich nicht von den vielen Details und Optionen abschrecken. Sieh die Baufinanzierung als einen wichtigen Schritt bei der Gestaltung der Zukunft deines Unternehmens oder deines privaten Lebens.