Rechnungswesen: Kreativ, aber schief?

Autor: Stefan Walther
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Das Rechnungswesen (neu) zu gestalten, ist wie ein Haus zu bauen. Es gilt: Ist der Bauplan falsch, wird das Haus schief. So vermeidest du Schieflagen von Anfang an.

Der erste Gedanke des jungen Unternehmers gilt dem Produkt und dem Markt. Das sollte immer so bleiben. Die Entwicklung des Unternehmens bringt es mit sich, dass es in die Bereiche Funktion, Einkauf, Produktion, Vertrieb, Verwaltung etc. aufgeteilt werden muss. Je nachdem, in welcher Entwicklungsphase das Unternehmen gerade ist – Seed-Phase, Start-up-Phase, Emerging Growth oder Expansion –, kommt diesen Bereichen eine besondere Gewichtung zu. Mit zunehmendem Wachstum werden diese immer umfangreicher und der junge Unternehmer muss Verantwortung abgeben und für die einzelnen Funktionsbereiche jeweils eine Abteilung aufbauen. Der Abteilung Rechnungswesen fällt dabei eine besondere Bedeutung zu, denn neben der Aufsicht über die Geldangelegenheiten des Unternehmens sollen hier auch die Buchhaltung, die Registratur und das Controlling abgewickelt werden. Zudem greift diese Abteilung in alle anderen Abteilungen des Unternehmens ein oder ist in diesen zumindest präsent.

Dieser Zusammenhang soll anhand des Prozesses der Liquiditätsplanung verdeutlicht werden. Die Liquiditätsplanung ist die planvolle Zusammenführung der Ergebnisse von mindestens vier eigenständigen Prozessen. Diese Planung sollte für dein Unternehmen niemals so wichtig werden, dass sein Fortbestand davon abhängig ist. Die Liquiditätsplanung sollte durch permanente, tägliche Übung eine präzise Routine sein, die 100 Prozent genaue und verlässliche Auskunft gibt.

Daraus ergibt sich, dass du für die Erstellung einer Liquiditätsplanung folgende Instrumente benötigst:

  • Offene-Posten-Liste,
  • erwartete Umsätze anhand des Auftragsbestandes (Plan­umsatz),
  • offene Verbindlichkeiten sowie
  • geplante Kosten.

Jetzt gilt es, diese Instrumente so aufzubauen und zu koordinieren, dass eine Liquiditätsplanung entsteht.

Die Struktur des Rechnungswesens

Rechnungswesen ist primär ein Zusammenspiel aus Buchhaltung und Betriebsdatenerfassung. Beide Bereiche müssen so verknüpft werden, dass du sinnvolle und richtige Werte erhältst. Zudem besteht eine Wirkung nach außen, zum Beispiel mit der Bilanz und der Normierung im Handelsgesetzbuch (HGB) sowie in den Steuergesetzen, und eine Wirkung nach innen mit der Notwendigkeit, Kalkulationen und Kosten zu bestimmen. Dabei orientiert sich die europäische Normierung des Rechnungswesens primär an Kosten und Erträgen sowie am Schutz der Gläubiger*innen, wohingegen die angelsächsische Normierung eher Umsatz und zukünftige Profit-Möglichkeiten zulässt. Beides ist in gewissem Maß richtig und führt zur Frage: Wollen wir nicht alle mit wenig Umsatz den meisten Gewinn erzielen?  Denn wir wissen: Umsatz ist Arbeit, Gewinn ist Steigerung der Lebensqualität!

Externes Rechnungswesen

Mit dem externen Rechnungswesen sind die Ergebnisse aus der Bilanz gemeint, die für externe Interessengruppen wie Banken, Lieferanten, Kunden und Steuerbehörden unter Einhaltung der gesetzlichen Normen wichtig sind. Diese Aufgabe kann sehr gut von einem Steuerberater erbracht werden.

Internes Rechnungswesen

Unter internem Rechnungswesen versteht man die Nutzung der Buchhaltung im Zusammenspiel mit der Betriebsdatenerfassung, um damit Auswertungen für den eigenen Gebrauch zu erstellen, zum Beispiel für die Liquiditätsplanung, die Abweichungsanalyse und die Kalkulation. Das interne Rechnungswesen hilft dir also, unternehmerische Entscheidungen zu treffen. Das kannst nur du in deinem Unternehmen gestalten.

Betriebsdatenerfassung – die wenig beachtete Größe

Die Betriebsdatenerfassung ist die dritte, wenig beachtete Säule des Rechnungswesens. Hier wird festgelegt, was eine Leistungseinheit kosten soll. Es werden verbrauchte Leistungen und entstandene Halbfertig- und Fertigprodukte erfasst. Das sind messbare Werte. Diese müssen zu den erfassten Kosten auf die richtige Kostenstelle und Kostenart bei der Verbuchung jedes einzelnen Belegs passen.

Es gilt also, das Rechnungswesen so zu strukturieren, dass die Ergebnisse aus der Betriebsdatenerfassung zu den Ergebnissen des Rechnungswesens passen.

Beispiel: Die Kosten pro Kilometer setzen sich aus den gemessenen Fahrleistungen und den Kosten zusammen. Erfassen muss man also die Fahrleistung in Kilometern und die Kosten, die das Auto verursacht. Die Kosten sind dann falsch, wenn die Buchhaltung zum Beispiel Tankbelege falsch zuordnet oder die privat gefahrenen Kilometer nicht erfasst werden. Bei einem Fuhrpark mit 100 Fahrzeugen kann das schon mal passieren.

Der Weg zum internen Rechnungswesen

Vom Steuerberater zum internen Rechnungswesen – hier ist Diplomatie gefragt! Steuerberater*innen leisten in der Anfangsphase eines Start-ups Hervorragendes. Denn es gibt Tausende bürokratische Dinge zu tun. Belaste dich nicht damit. Die Buchhaltung hat am Anfang des Unternehmens hauptsächlich externe Wirkung und ist somit bei Steuerberater*innen in besten Händen. Irgendwann will jedoch der Unternehmer eine tagesaktuelle Liste mit offenen Posten, seine Liquidität in den nächsten vier Wochen bis sechs Monaten planen, seine Kosten zuordnen, eine Kalkulation aufbauen, eine Planung machen und so weiter. Er will sein Unternehmen also in Zahlen abgebildet sehen. Dafür muss er eine aussagekräftige interne Buchhaltung aufbauen und benötigt eine Betriebsdatenerfassung, welche die dazu passendenden Werte liefert.

Überzeuge deine Steuerberatung

Steuerberater*innen können diese Aufgabe einer aussagekräftigen internen Buchhaltung kombiniert mit dem Controlling nicht mehr erfüllen. Ganz einfach deshalb, weil sie als Externe von den täglichen Geschehnissen und der notwendigen richtigen Zuordnung der Belege zu weit weg sind. Allein schon die Zeitspanne zwischen der Abgabe der Belege beim Steuerberater am Monatsende bis zu deren Auswertung am Ende des folgenden Monats ist zu lang. Für Steuerberater*innen erschließen sich jedoch neue Beratungsfelder, die hauptsächlich in der Darstellung der externen Buchhaltung mit ihren Anforderungen an Handels- und Steuerrecht liegen sowie in der strategischen Beratung.

Struktur des internen Rechnungswesens

Die Anforderungen an das interne Rechnungswesen sind unbegrenzt. Es gibt unendlich viele Instrumente, aber nur wenige sind für die Steuerung deines Unternehmens wichtig. Es gibt Standardinstrumente, die unbedingt angewandt werden müssen und andere, die nur für dieses Unternehmen wichtig sind. Hier gilt: Die Struktur der einzelnen Instrumente muss aufeinander abgestimmt sein. Es gibt eine Hierarchie, wie welche Instrumente aufeinander aufbauen. Daran solltest du dich unbedingt halten.

Ein Beispiel: Eine Proficenter-Rechnung kann erst dann installiert werden, wenn die Struktur in externer und interner Buchhaltung richtig gelegt ist und die Verrechnungspreise stimmig sind.

Die wichtigsten grundlegenden Instrumente sind eine unternehmenseigene Struktur der Konten der Buchhaltung und die Kostenarten- sowie Kostenstellen-Rechnung. Sind in diesen Instrumenten strukturelle Fehler enthalten, ist das ganze zukünftige Gebäude der Kostenrechnung in Gefahr. Sind die Strukturen stimmig und richtig gesetzt, können zum Beispiel die Liquiditätsplanung und die Budgetierung aus derselben Struktur entwickelt werden. Liquiditätsplanung und Budgetierung passen dann auf ein Blatt Papier.

Abstrakt betrachtet, haben die einzelnen Instrumente folgende Ziele (die nachfolgende Aufzählung ist nur unvollständig):

Zeitreihen aus Vergangenheit und Zukunft

  • über das ganze Unternehmen oder
  • über bestimmte Segmente,
  • Produktgruppen,
  • Verkaufsgebiete etc.,
  • Umsätze nach Produktgruppen,
  • Gegenüberstellung von Vergangenheit-Ist-Plan.

Kalkulationssätze

  • Stundensatz.
  • Materialeinsatz.
  • Lohnstückkosten.
  • Gemeinkosten.
  • Vertriebskosten.

Gruppierungen zu

  • Produkten,
  • Verkaufsgebieten,
  • Rohstoffen,
  • Dienstleistungen.

Kennzahlen

  • für die tägliche Information: offene Posten, Auftrags­bestand, geleistete Stunden etc.
  • langfristige Kennzahlen wie Warenbestand, Auftrags­bestand, Forschung und Entwicklung etc.

Auswertungen für externe Interessent*innen

  • Steuererklärungen,
  • statistische Meldungen.

Geeignete Strukturen finden und umsetzen

Oft fällt es schwer, Strukturen zu entwickeln, die im Rechnungswesen ein genaues Abbild des Unternehmens darstellen. Das Problem besteht darin, unter Berücksichtigung der Regeln der abstrakten Betriebswirtschaft das individuelle Rechnungswesen zu entwickeln und gleichzeitig die Anforderungen aus der externen Buchhaltung (z.B. steuerliche Vorschriften) zu erfüllen. Oder anders ausgedrückt: Wie kann der Produktionsablauf im Rechnungswesen so dargestellt werden (internes Rechnungswesen), dass die Buchhaltung die externe Wirkung erfüllt und zudem die Grundlage zur Berechnung von z.B. Kalkulationssätzen sein kann? Welche Instrumente sind notwendig, wenn sich ein Start-up zum Beispiel mit der Gewinnung von Blutplasma befasst oder Bekleidung aus Stoffbahnen schneidet oder Silber für hochreflektierende Metallbahnen verdampft oder Programmierleistungen erbringt?

Das Bestimmen der Lohnkosten ist relativ einfach, schwieriger ist es, den Maschinenstundensatz zu bestimmen. Man denke hier an die Kosten der Stromerzeugung bei Windkraftanlagen: 80 Prozent der Kosten sind fix, der Wind weht aber unterschiedlich stark. Oder: Wie bestimmt man den Wert angefangener Programmierleistungen? Diese liegen im Computer und lassen sich im Gegensatz zu Lagerbeständen schlecht messen oder zählen. Möglich ist dies ist dann, wenn die wesentlichen Einflussgrößen der betrieblichen Praxis in die abstrakte Lehre der Betriebswirtschaft übertragen werden und daraus eine überschaubare Struktur mit allen zur Verfügung stehenden Instrumenten des Rechnungswesens wird. Dies beginnt zum Beispiel mit einem Kontenrahmen, der auf das Unternehmen abgestimmt ist und der geeigneten Definition der Kostenarten- und Kostenstellenrechnung.

Die größten Stolperfallen

Um Fehler zu vermeiden, muss man wissen, dass sich Rechnungswesen letztendlich nur in einem zweidimensionalen Raum abspielt: Alle Tabellen haben zwei Achsen: die X- und die Y-Achse. Selten ist es möglich, unter Beibehaltung einer Struktur (einer Achse) zwei und mehr Tabellen zu generieren. Dreidimensionale Darstellungen können schnell sehr unübersichtlich werden. Zudem ist strikt darauf zu achten, dass die verwendeten Begriffe immer die gleichen Inhalte haben. Zum Beispiel bieten ERP-Systeme oft Funktionen, die unterschiedliche Grundlagen fordern. Das Umsatzkostenverfahren braucht eine andere Struktur im Kontenrahmen als das Gesamtkostenverfahren. Es sind zwei unterschiedliche Betrachtungen:

  • Umsatzkostenverfahren: Gewinn = Umsatz – Kosten des Umsatzes;
  • Gesamtkostenverfahren: Gewinn = Umsatz – (Material­einsatz + Gemeinkosten).

Ein häufiger Fehler ist auch die sog. Buchungshygiene, also die unrichtige Verbuchung der Belege in falschen Konten und Kostenstellen. Ein weiterer Fehler ist das partielle Vertauschen der Struktur in einer Tabelle. Ein typisches Beispiel ist das Vertauschen von Kostenstellen und Kostenarten im Betriebsabrechnungsbogen. Ein Beispiel verdeutlicht den Zusammenhang: „Kosten pro Kilometer“ – die X-Achse stellt die Kosten dar, die Y-Achse die gefahrenen Kilometer. Was passiert, wenn im Bereich von 70 bis 130 km die Achsen vertauscht werden?  Das Ergebnis heißt dann in diesem Bereich Kilometer pro Kosten. Können wir mit dieser Aussage etwas anfangen? In Amerika wäre das selbstverständlich „miles per gallon“.

Gefahren bei der Einführung

Der Prozess der Gestaltung des Rechnungswesens wird unterschätzt. Häufig passieren hier folgende Szenarien: Wer soll das Rechnungswesen gestalten? Der junge Unternehmer ist zunehmend mit den Auswertungen des Steuerberaters unzufrieden. Beide beschließen, einen Buchhalter einzustellen. Ein Buchhalter soll die oben beschriebenen Strukturen im Unternehmen aufbauen. Damit sind selbst exzellente Buchhalter überfordert, weil für den Aufbau der richtigen Struktur ein „Gestalter“ des internen Rechnungswesens notwendig ist, der die Struktur der Buchhaltung (externes Rechnungswesen) nicht auf den notwendigen Anforderungen der Steuergesetzgebung aufbaut, sondern diese gesetzeskonform an die Struktur des Unternehmens anpasst.

Außerdem setzt sich der Geschäftsführer rechtlichen Problemen aus. Ein Beispiel: Das Unternehmen hat sehr gut verdient und zahlt entsprechend Steuern. Die Steuervorauszahlungen werden nach oben angepasst. Im Folgejahr sind gleichbleibende Umsätze prognostiziert, jedoch verzögert ein Großkunde die Abnahme eines Auftrags. Zur Sicherung der Liquidität muss nun frühzeitig eine Anpassung der Steuervorauszahlung erfolgen. Doch dafür ist eine Liquiditätsplanung notwendig.

Ein weiterer Gefahrenpunkt ist die Zeitschiene bei der Einführung des internen Rechnungswesens. Das erste halbe Jahr wird benötigt, um die Grundstrukturen zu schaffen, die Gesamt­idee zu entwickeln, die Buchhaltung anzupassen, laufende Reportings zu integrieren, das IT-System kennenzulernen etc. Aus Sicht des Unternehmens ist in dieser Zeit aber nichts Greifbares passiert bzw. ist das, was man eigentlich erreichen wollte, noch nicht vorhanden.

Risiken

Für Unternehmensgründer*innen, die nicht selten einen rein technischen Hintergrund haben, kann Rechnungswesen ein Buch mit sieben Siegeln sein. Die Logik, von Soll nach Haben zu Buchen und das Bestimmen des Gewinns anhand des Vermögensvergleichs in einer Zeitperiode sind sehr verwirrend. Hinzu kommt ein Begriffs-Wirrwarr: Gleiche Sachverhalte werden oft unterschiedlich bezeichnet. Das führt zu Missverständnissen und letztlich zu Misstrauen. Der beauftragte „Gestalter“ muss genug Empathie haben, um alle Mitarbeitenden abzuholen, und er muss ihnen die neuen Strukturen so erklären, dass sie akzeptiert werden.

Ein weiterer Aspekt ist die notwendige Veränderung der bestehenden Struktur bzw. der Umgang mit daraus entstehenden Altlasten. Denn der Einfluss des Festhaltenwollens ist enorm. Es ist viel Überzeugungsarbeit vonnöten, wenn es einen neuen Kontenrahmen zu vermitteln gilt, ein neues Modell zur Bewertung der Bestände gibt oder die Tatsache kommuniziert werden muss, dass Cashflow-Betrachtung (Analyse der vergangenen Zahlungsströme) und Liquiditätsplanung (zukunftsorientierte Planung der Zahlungsströme) nicht das Gleiche sind.

Wichtig: Zuerst die Pflicht und dann die Kür. Der „Gestalter des Rechnungswesens“ muss Nein sagen dürfen, wenn der Wunsch des Unternehmers nach einer bestimmten Auswertung bezüglich des sich aufbauenden, ineinandergreifenden Instrumentariums des Rechnungswesens noch nicht möglich ist.

Fazit

Die Entwicklung eines für dein Unternehmen geeigneten internen Rechnungswesens ist ein aufwändiger Prozess. Sie erfordert Erfahrung und Fingerspitzengefühl seitens des „Gestalters“ sowie den Mut, die Struktur für ein gesamtheitliches Rechnungswesen aufzuzeigen. Zudem ist die Bereitschaft gefragt, sich verändern zu wollen und dem „Gestalter“ das notwendige Vertrauen zu schenken. Außerdem ist es wichtig, erst einmal das Fundament des Rechnungswesens zu legen, um dann die Stockwerke, die einzelnen Instrumente des Rechnungswesens, Stück für Stück aufzusetzen – alles Weitere kommt von allein. Ob das Fundament richtig gelegt ist, zeigt sich in der Regel erst, wenn der erste Stock aufgesetzt wird.

Start-ups nehmen sich meist zu viel in zu kurzer Zeit vor oder werden von der Marktentwicklung überrannt. Wichtig ist, die grundlegenden Instrumente konsequent richtig zu gestalten. Das kostet am Anfang Zeit, macht sich aber bezahlt, wenn die folgenden Stockwerke aufgesetzt werden. „Gut Ding will Weile haben“ und „Weniger ist mehr“ sei hier geraten.

Wenn du dich dann mit den ersten Auswertungen in der Hand fragst: Warum haben wir das nicht schon immer so gemacht?, haben alle gut zusammengearbeitet. Es ist ein natür­liches Abbild der Werteflüsse des Unternehmens in Zahlen entstanden, dessen Aussagen leicht verständlich und nachvollziehbar sind. Es ist eine Entscheidungshilfe entstanden.

Der Autor Stefan Walther ist Betriebswirt und seit 20 Jahren in schnell wachsenden Unternehmen mit dem Aufbau von Rechnungswesen beschäftigt. Zudem ist er seit Jahren Tutor für Businesspläne bei BayStartUP, Waltherste@gmx.de.de

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Paukenschlag im Crowdinvesting: Pionier OneCrowd meldet Insolvenz an

Die OneCrowd-Gruppe, Betreiberin der Plattformen Seedmatch, Econeers und Mezzany, ist zahlungsunfähig. Während Insolvenzverwalter nach neuen Investor*innen suchen und der Betrieb vorerst weiterläuft, offenbart die Pleite fundamentale Schwächen eines einst gefeierten Geschäftsmodells. Was die Insolvenz des deutschen Crowdfunding-Pioniers für den Markt und kapitalhungrige Start-ups bedeutet.

Es ist ein herber Schlag für die alternative Gründungsfinanzierung in Deutschland: Die OneCrowd-Gruppe aus Dresden hat für drei ihrer Kerngesellschaften beim Amtsgericht Dresden Insolvenz angemeldet. Betroffen sind die Muttergesellschaft OneCrowd GmbH sowie die beiden Töchter OneCrowd Loans GmbH und OneCrowd Securities GmbH.

Das Gericht bestellte ein Trio der auf Sondersituationen spezialisierten Kanzlei BBL Brockdorff zu vorläufigen Insolvenzverwaltern (Dr. Christian Heintze, Heiko Schäfer, Christian Graf Brockdorff). Die erste Kommunikation des Sanierungsteams zielt auf Beschwichtigung ab: Der Plattformbetrieb soll uneingeschränkt weitergehen, die geschlossenen Verträge zwischen Start-ups und Investoren seien nicht Teil der Insolvenzmasse. Doch abseits der beruhigenden Rhetorik zeigt der Fall tiefe Risse in einem Modell, das einst angetreten war, die Wagniskapitalvergabe zu demokratisieren. Ein klares Warnsignal gab es parallel zur Insolvenz: Die Zins- und Tilgungszahlungen für eine im Juli 2022 emittierte Unternehmensanleihe wurden bis auf Weiteres ausgesetzt.

Vom Pionier zum Sanierungsfall

Die Geschichte der OneCrowd ist eng mit der Marke Seedmatch verbunden. Gegründet 2011, war sie die erste deutsche Plattform für echtes Unternehmens-Crowdinvesting. Die Idee traf den Zeitgeist: Kleinanleger konnten ab 250 Euro in junge Start-ups investieren. Später kamen Econeers (Nachhaltigkeit) und Mezzany (Immobilien) hinzu, bevor alles unter der Dachmarke OneCrowd gebündelt wurde. Bis zuletzt rühmte sich die Gruppe mit hohen zweistelligen Millionenbeträgen, die durch die „Crowd“ in die Wirtschaft gepumpt wurden.

Das Geschäftsmodell in der kritischen Analyse

Warum gerät ein augenscheinlicher Pionier in eine solch existenzielle Schieflage? Die Antwort dürfte in einer Mischung aus den Schwächen des Crowdinvestings, juristischen Bumerang-Effekten und einem radikal veränderten Marktumfeld liegen.

Das Kerninstrument der Plattformen war lange Zeit das partiarische Nachrangdarlehen. Start-ups sammelten Kapital ein, die Plattform kassierte Provisionen. Die Crux: Start-ups sind Hochrisiko-Investments. Pleiten häuften sich naturgemäß, was für Kleinanleger oft den Totalverlust bedeutete. Lange galt dies primär als Imageproblem, doch es wuchs sich zu einem juristischen Risiko für die Vermittler aus: Im Fall des insolventen Start-ups Protonet urteilte das Landgericht Dresden 2023, dass eine verwendete Nachrangklausel intransparent und damit unwirksam sei. Die Plattformgesellschaft wurde zu Schadensersatz verurteilt. Solche Präzedenzfälle sind für Vermittler extrem gefährlich, da sie ein Haftungsrisiko für fremde Kreditausfälle schaffen. Kombiniert mit den sinkenden Einnahmen in einem abkühlenden Markt und der teuren Refinanzierungslast der eigenen 2022er-Anleihe, dürfte dies der Liquidität enorm zugesetzt haben.

Markt und Wettbewerb im Wandel

Hinzu kommt die Zinswende: Wenn Anleger für risikoarme Anlagen wieder signifikante Zinsen erhalten, sinkt die Bereitschaft, Geld in riskante Jungunternehmen ohne nennenswerte Mitspracherechte zu stecken. Der DACH-Markt konsolidiert sich entsprechend. Wettbewerber wie Companisto haben ihr Modell stärker in Richtung eines geschlossenen „Equity-Modells“ für vermögende Business Angels verschoben. Andere Plattformen fusionierten, um die massiv gestiegenen Compliance-Kosten der neuen EU-Schwarmfinanzierungsverordnung (ECSP) stemmen zu können.

Was bedeutet das für Gründer*innen?

Für aufstrebende Start-ups sendet die OneCrowd-Insolvenz ein klares Signal. Die Schwarmfinanzierung hat als unkomplizierte Kapitalquelle an Glanz verloren:

  • Reputations- und Plattformrisiko: Wer heute eine Kampagne plant, muss die wirtschaftliche Stabilität der Plattform genau prüfen. Ein insolventer Finanzierungspartner sorgt für maximale Unruhe bei den eigenen Anlegern.
  • Cap-Table-Präferenzen: Professionelle VCs und Business Angels meiden Start-ups mit unübersichtlichen Crowdinvesting-Strukturen oft. Partiarische Nachrangdarlehen erweisen sich bei späteren, größeren Finanzierungsrunden häufig als Hindernis.
  • Schwindende Reichweite: Wenn Plattformen selbst um ihr Überleben kämpfen, sinkt ihre Fähigkeit, als Marketing-Multiplikator neue Kleinanleger für Start-ups zu mobilisieren.

Fazit

Die Insolvenz der OneCrowd-Gruppe markiert das Ende der naiven Frühphase des deutschen Crowdinvestings. Ob sich im angelaufenen Investorenprozess ein Käufer findet, der bereit ist, das Erbe samt potenzieller Altlasten anzutreten, bleibt abzuwarten. Für Gründer gilt mehr denn je: „Leichtes Geld“ aus der Crowd war gestern – der Weg führt künftig über professionellere, rechtlich sicherere Beteiligungsstrukturen.

Vorsorge für Existenzgründer

Existenzgründungen sind in Deutschland an der Tagesordnung, wenn auch die unternehmerische Tätigkeit an sich nicht dermaßen ausgeprägt ist – zu groß ist gemeinhin der regionale und lokale Einfluss mittelständischer Unternehmen. Ergibt sich daraus dennoch eine lohnenswerte Geschäftsidee, die es zu verfolgen gilt, stellen sich Gründern eine Reihe ganz wesentlicher Fragen. Neben der Finanzierung des Geschäfts, den rechtlichen Aspekten und ihre Eingliederung in den Betriebsablauf, geht es vor allem um die Vorsorge für den Existenzgründer selbst. Dieser Punkt ist bedeutsam, da Privat und Geschäftlich nur selten voneinander getrennt betrachtet werden – mit Risiken, die bei geschäftlichem Misserfolg zugleich auch die privaten Finanzen betreffen. In diesem Artikel wird dargelegt, welche Vorsorgeoptionen Existenzgründer nutzen können und welche Merkmale und Faktoren dabei ausschlaggebend sind.

Altersvorsorge für Selbständige – ohne Einbeziehung der gesetzlichen Rentenversicherung vorsorgen?

Grundsätzlich gilt, dass im Rahmen eines Angestelltenverhältnisses erworbene Rentenansprüche selbstverständlich auch bei Selbständigen erhalten bleiben. Relevant ist dieser Umstand vor allem für Menschen mittleren Alters, die entsprechende Ansprüche haben – Jungen Existenzgründern hingegen fehlt es an einer soliden Absicherung, die sie selbst in die Hand nehmen müssen. Sie erwerben durch ihre Selbständigkeit keine Ansprüche in der gesetzlichen Rentenversicherung.

Dabei ist laut dem Bundeswirtschaftsministerium zunächst zu prüfen, ob eine gesetzliche Versicherungspflicht greift. Der Gesetzgeber hat nämlich bestimmten Berufsgruppen eine Mitgliedschaft in der gesetzlichen Rentenversicherung vorgeschrieben, darunter Handwerker, Hebammen und anderen. Genaueres regelt § 2 Sozialgesetzbuch VI, insbesondere die Ausnahmen bei Beschäftigung sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer. Die Deutsche Rentenversicherung ist hier erste Anlaufstelle für Beratungen und Statusüberprüfungen.

Zudem gibt es die Möglichkeit einer "freiwilligen Versicherung", in der Anzahl und Höhe der Beiträge selbst festgelegt werden können. Insbesondere Selbständige, die zuvor einige Jahre als Arbeitnehmer beschäftigt waren und die Anwartschaft auf eine Erwerbsminderungsrente aufrechterhalten möchten, profitieren davon. Ähnliche Konstellationen ergeben sich bei Erhalt der Alters- respektive Hinterbliebenenrente.

Hinweis: Alle oben dargestellten Fallkonstellationen ergeben lediglich eine Grundabsicherung, die keinesfalls private Vorsorge ersetzt. Je nachdem, wie viele Jahre zuvor als Arbeitnehmer gearbeitet wurde, lohnt sich die Mindestabsicherung in der "freiwilligen Versicherung" vor allem für Familien mit Kindern.


Alternative für Selbständige: Rürup-Rente

Neben der oben dargestellten Altersvorsorge für Selbständige mittels "freiwilliger Versicherung", die gerade Alleinverdienern und Familien nach langjähriger Arbeitnehmerschaft zugutekommt, bietet sich Freiberuflern insbesondere die Basis-Rente ("Rürup-Rente") an. Bei dieser Absicherungsform handelt es sich um eine vom Staat geförderte, private Zusatzrente. Die Grundlagen werden im Folgenden kurz dargestellt, weitere Fragen ergeben sich zwangsläufig durch die persönliche Situation.

Eigenschaften und Merkmale der Rürup-Rente

Die Vorteile liegen insbesondere darin, dass Steuerpflichtige bereits zur Zeit der Ansparphase einen hohen steuerlichen Vorteil nutzen können. Vor allem Gutverdiener profitieren, zudem ist das angesparte Kapital pfändungssicher. Es findet also keine Anrechnung im Falle einer Privatinsolvenz oder bei Einreichen eines Hartz-IV-Antrages statt. Zudem sind die Verträge so gestaltet, dass flexibel und je nach Vereinbarung eingezahlt werden kann – Sonderzahlungen sind möglich, die spätere Rentenzahlung gibt es ein Leben lang.

Zu beachten: Bei der späteren Rentenauszahlung findet eine Besteuerung im Rahmen des persönlichen Steuersatzes statt. Begrenzungen gelten lediglich bis zum Jahr 2040. Zudem lässt sich eine derart gestaltete Rente nicht vererben, sehr wohl kann aber eine Hinterbliebenenrente vereinbart werden. Zuletzt sei angemerkt, dass keine Einmalzahlung möglich ist – Rentenbeginn ist bei früheren Verträgen ab 60 möglich, Neuverträge können ab 62 bezogen werden (gilt auch bei Kündigung).


"Goldstandard" ist die Berufsunfähigkeitsversicherung für Selbständige

Während die vorgenannten Vorsorgeoptionen allesamt den Erlebensfall einer Altersrente beinhalten, geht es im Hier und Jetzt vor allem um die Absicherung beruflicher Risiken. Was passiert, wenn jemand durch einen Unfall nicht mehr in der Lage ist, seinen Beruf auszuüben? Welche Sicherungsmaßnahmen schützen die Familie vor einem finanziellen Fiasko? In diesem Segment spielt vornehmlich die Berufsunfähigkeitsversicherung eine Rolle, denn seitens des Staates gibt es nur bedingt Absicherung. Welche Vorteile eine Berufsunfähigkeitsversicherung im Vergleich zur nur bedingt gegebenen, staatlichen oder privaten Erwerbsunfähigkeitsversicherung leistet, wird im Folgenden dargestellt.

Crowdfunding-Plattformen im Vergleich 2026

Wer als Start-up frisches Kapital sucht, muss nicht zwingend direkt bei Banken oder Venture-Capital-Fonds anklopfen. Crowdfunding hat sich in Deutschland längst als ernstzunehmende Finanzierungsalternative etabliert. Der große Vorteil: Neben dem Geld liefert die "Schwarmfinanzierung" einen unbezahlbaren Proof of Concept und treue Erstkund*innen. Doch der Markt ist unübersichtlich geworden. Welche Plattform verlangt welche Gebühren und wo erreichst du deine Zielgruppe am besten?

Egal ob du ein physisches Produkt auf den Markt bringen oder Wachstumskapital im Tausch gegen Unternehmensanteile einsammeln möchtest – die Wahl der richtigen Plattform ist entscheidend für den Erfolg deiner Kampagne. Wir vergleichen die relevantesten Crowdfunding-Plattformen in Deutschland für das Jahr 2026 und zeigen dir, wo die versteckten Kosten liegen.

Reward-based vs. Equity-based: Die zwei Welten des Crowdfundings

Bevor du dich für eine Plattform entscheidest, musst du wissen, welches Modell zu deiner aktuellen Start-up-Phase passt. In Deutschland dominieren vor allem zwei Ausprägungen:

  1. Reward-based Crowdfunding (Gegenleistungsbasiert): Das klassische Modell. Unterstützer*innen geben dir Geld, damit du eine Idee umsetzen kannst. Als Dankeschön erhalten sie meist das fertige Produkt (oft rabattiert) vor dem offiziellen Marktstart. Perfekt für B2C-Produkte, Tech-Gadgets oder kreative Projekte.
  2. Equity-based Crowdfunding (Crowdinvesting): Hier sammelst du echtes Risikokapital ein. Die Geldgeber ("Crowd-Investor*innen") investieren in dein Unternehmen und erhalten im Gegenzug eine finanzielle Beteiligung (oft über partiarische Nachrangdarlehen) oder Unternehmensanteile. Ideal für skalierbare Start-ups, die bereits erste Umsätze machen und wachsen wollen.

Die besten Plattformen für Reward-based Crowdfunding

1. Startnext (der Platzhirsch in der DACH-Region)

Startnext ist die mit Abstand größte Plattform im deutschsprachigen Raum. Wer eine starke lokale Community aufbauen will, ist hier richtig.

  • Achtung, neues Gebührenmodell 2026: Lange Zeit finanzierte sich Startnext über eine freiwillige Provision. Das hat sich geändert! Inzwischen gibt es feste Gebührenstaffelungen. Für das "klassische Crowdfunding" (Start-ups, Kreative) fallen nun je nach Leistungspaket 8 % (Basis), 11 % (Pro) oder 14 % (Premium) Provision bei Projekterfolg an.
  • Fokus: Nachhaltigkeit, soziale Projekte, regionale Start-ups und Kreativwirtschaft.
  • Prinzip: "Alles-oder-nichts" (Geld fließt nur, wenn das Ziel erreicht wird).

2. Kickstarter (der internationale Riese)

Kickstarter ist die weltweit bekannteste Plattform und die erste Adresse, wenn dein Produkt nicht nur den deutschen, sondern den internationalen Markt (insbesondere die USA) erobern soll. Tech-Gadgets und Spiele funktionieren hier überdurchschnittlich gut.

  • Gebühren: 5 % Plattformgebühr + ca. 3 bis 5 % Transaktionsgebühren der Zahlungsdienstleister.
  • Fokus: Internationale B2C-Produkte, Tech, Gaming, Design.
  • Prinzip: "Alles-oder-nichts".

3. Indiegogo (die flexible Alternative)

Indiegogo ist der härteste Konkurrent von Kickstarter. Die Plattform zeichnet sich durch ihre hohe Flexibilität aus, da man hier Kampagnen auch nach Erreichen des Ziels weiterlaufen lassen kann ("InDemand").

  • Gebühren: 5 % Plattformgebühr + ca. 3 bis 5 % Transaktionsgebühren.
  • Fokus: Ähnlich wie Kickstarter (Tech, Innovationen), aber mit flexibleren Auszahlungsmodellen ("Behalte, was du eingenommen hast"-Option ist möglich).

Die besten Plattformen für Crowdinvesting (Equity)

Wenn du kein Produkt vorverkaufen, sondern Anteile gegen Wachstumskapital tauschen möchtest, greifen die strengeren Regeln der Finanzaufsicht (BaFin). Hier dominieren hochprofessionelle deutsche Plattformen.

1. Companisto

Companisto gehört zu den führenden Crowdinvesting-Netzwerken im DACH-Raum und ist sehr stark auf wachstumsorientierte Tech-Start-ups fokussiert. Neben Kleinanlegern investieren hier auch Business Angels ("Companisto Angel Club").

  • Besonderheit: Es können nicht nur Nachrangdarlehen, sondern echte Eigenkapitalbeteiligungen vermittelt werden. Die Due-Diligence-Prüfung vorab ist sehr streng.

2. Seedmatch

Als einer der Pioniere im deutschen Crowdinvesting hat Seedmatch bereits dreistellige Millionenbeträge für Start-ups eingesammelt.

  • Besonderheit: Oft partiarische Nachrangdarlehen. Anleger können bereits ab 250 Euro investieren, was eine extrem breite Streuung ermöglicht. Start-ups profitieren von der enormen Reichweite und dem großen Netzwerk an Bestandsinvestoren.

Der große Vergleich 2026: Gebühren und Modelle auf einen Blick

Tipp für Gründer*innen: Berechne bei Reward-based Kampagnen nicht nur die Plattformgebühren, sondern auch die Transaktionskosten (Kreditkarte, PayPal etc.) mit ein. Diese fressen oft weitere 3 bis 5 % deiner Einnahmen auf!
 

Plattform

Crowdfunding-Typ

Zielgruppe / Fokus

Plattformgebühren (bei Erfolg)*

Startnext

Reward-based

DACH-Region, Nachhaltigkeit, Soziales, lokale Produkte

8 % bis 14 % (je nach Plan) + Transaktionskosten

Kickstarter

Reward-based

International, Tech-Gadgets, Spiele, Design

5 % + Transaktionskosten

Indiegogo

Reward-based

International, Tech, Hardware (sehr flexible Modelle)

5 % + Transaktionskosten

Companisto

Crowdinvesting

Skalierbare Start-ups, Wachstumsfinanzierung, Tech

Individuell (auf Anfrage nach Pitch-Prüfung)

Seedmatch

Crowdinvesting

B2C/B2B Start-ups, Seed- & Wachstumsphase

Individuell (auf Anfrage nach Pitch-Prüfung)

*Hinweis: Bei Nicht-Erreichen des Funding-Ziels ("Alles-oder-nichts"-Prinzip) fallen bei den Reward-based Plattformen in der Regel keine Plattformgebühren an.

So findest du die richtige Plattform

Mache deine Entscheidung nicht nur von den Gebühren abhängig. Stelle dir stattdessen die Frage: Wo hält sich meine Zielgruppe auf? Ein smartes, urbanes E-Bike-Zubehör ist auf Kickstarter oder Indiegogo besser aufgehoben, während die vegane Kaffeerösterei aus Berlin auf Startnext mit Sicherheit die passendere Community findet. Geht es hingegen um 500.000 Euro für die Skalierung deiner fertigen SaaS-Lösung, führt der Weg an professionellen Crowdinvesting-Portalen wie Companisto oder Seedmatch nicht vorbei.

Hinweis der Redaktion: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und Orientierung. Insbesondere im Bereich des Crowdinvestings unterliegen Kampagnen strengen regulatorischen Vorgaben (z.B. durch die BaFin). Die genannten Gebührenstrukturen basieren auf den Angaben der Anbieter (Stand: Frühjahr 2026) und können sich ändern. Wir empfehlen vor dem Start einer Crowdinvesting-Kampagne stets die rechtliche Prüfung durch einen Fachanwalt / eine Fachanwältin.

Steuern als Start-up-Wachstumsbremse

Was tun, wenn Steuerpflichten und Papierkram die Vision vom eigenen Business erstickt? Drei Quick Wins für dein Finanz-Setup.

Der Start in die Selbständigkeit ist ein Balanceakt zwischen der eigenen Vision und administrativen Pflichten. Entgegen der landläufigen Meinung, dass fehlendes Kapital oder die erste Kund*innengewinnung die größten Hürden sind, zeigt eine aktuelle Erhebung von sevdesk: Steuerpflichten und Papierkram belasten junge Gründer*innen am stärksten.

Realitätscheck: Was Gründer*innen wirklich nachts wachhält

Eine repräsentative Umfrage unterstreicht, wie stark administrative Themen den Alltag dominieren:

  • 40 Prozent sehen in Steuern und dem damit verbundenen Papierkram den größten Stressfaktor.
  • 38 Prozent nennen finanziellen Druck und unregelmäßiges Einkommen als größte Hürde.
  • 36 Prozent verorten die stärksten Herausforderungen bei der Kundenakquise.

StartingUp-Insight: Warum stressen Steuern mehr als wackelige Einnahmen? Weil hier die Fehlerkultur der Start-up-Welt aufhört. Bei Fehlern in der Buchhaltung drohen schnell Säumniszuschläge oder rechtliche Konsequenzen – diese „Angst vor dem Finanzamt“ lähmt viele. Hinzu kommen die massiven Opportunitätskosten: Jede Stunde, die ein Young Founder mit manueller Zettelwirtschaft oder dem Suchen von Belegen verbringt, fehlt bei der Produktentwicklung oder der Kund*innenakquise. Die Bürokratie bremst das eigentliche Wachstum also aktiv aus.

Paradox: Digitales Business, aber analoge Buchhaltung

Besonders auffällig: Etwa ein Drittel (32 Prozent) der Befragten befindet sich noch im ersten Jahr der Selbständigkeit (0 bis 12 Monate). Der überwiegende Teil dieser jungen Unternehmer*innen agiert in modernen Branchen wie Handel und E-Commerce (13 Prozent) oder IT und Social Media (11 Prozent). Dennoch zeigt sich bei der administrativen Organisation ein überraschend traditionelles Bild:

  • Knapp ein Drittel (29 Prozent) der Microbusiness-Entrepreneurs nutzt für Rechnungserstellung und Buchhaltung keine speziellen Software- oder Cloud-Lösungen.
  • Als Gründe wird zu jeweils 29 Prozent angegeben, dass die Prozesse auch ohne Tools funktionieren würden oder das Unternehmen noch zu klein für digitale Lösungen sei.
  • Weitere 21 Prozent befürchten, dass externe Tools ihre eigenen speziellen Anforderungen nicht abbilden könnten.

Compliance-Falle: Wenn die „Zettelwirtschaft“ zum Risiko wird

Dieser Verzicht auf digitale Unterstützung birgt handfeste Risiken – auch rechtlicher Natur. Die Studie verweist auf die E-Rechnungspflicht, die bereits seit dem 1. Januar 2025 in Deutschland flächendeckend gilt.

StartingUp-Insight: Zur Erinnerung: Seit Jahresbeginn 2025 müssen B2B-Unternehmen in Deutschland in der Lage sein, elektronische Rechnungen in strukturierten Formaten (wie ZUGFeRD oder XRechnung) zu empfangen und zu verarbeiten. Wer die manuelle Verarbeitung von klassischen PDF- oder Papierrechnungen beibehält, tappt unweigerlich in eine Compliance-Falle. Zudem gilt: „Zu klein“ für eine saubere Software-Infrastruktur gibt es heute kaum noch. Ein sauberes digitales Setup von Tag eins an nimmt nicht nur die Angst vor Fehlern, sondern ist auch deutlich günstiger und nervenschonender als der spätere, schmerzhafte Wechsel im laufenden Betrieb.

Raus aus dem Chaos: 3 Quick Wins für dein Finanz-Setup

  1. Trennung ab Tag 1: Eröffne sofort ein separates Geschäftskonto. Private und geschäftliche Ausgaben zu vermischen, ist der Garant für stundenlange Sortierarbeit am Jahresende.
  2. Schnittstellen nutzen: Verknüpfe das Geschäftskonto direkt mit einer gängigen Buchhaltungssoftware. So lassen sich Zahlungseingänge automatisch mit offenen Rechnungen abgleichen.
  3. Steuerrücklagen automatisieren: Lege konsequent ca. 30 Prozent aller Netto-Einnahmen auf ein Tagesgeldkonto. So verlieren Vorauszahlungen für die Einkommen- oder Gewerbesteuer dauerhaft ihren Schrecken.

Über die Daten

Die Umfrage wurde im Juni 2025 vom Marktforschungsunternehmen Appinio im Auftrag von sevdesk durchgeführt. Befragt wurden deutschlandweit 300 Berufstätige ab 18 Jahren.

Teures Nachspiel: Pauschalsteuer für exklusive Team-Events fällt weg

Seit dem 1. Januar 2026 gelten verschärfte Regeln für Firmenveranstaltungen. Mit dem Steueränderungsgesetz hat der Gesetzgeber ein beliebtes Schlupfloch geschlossen: Die günstige Pauschalbesteuerung greift nur noch, wenn wirklich alle Mitarbeiter eingeladen sind. Für Start-ups, die auf Team-Incentives und Offsites setzen, bedeutet das nicht nur höhere Kosten, sondern vor allem mehr Bürokratie.

Wer in diesem Jahr ein Offsite für das Sales-Team plant oder ein exklusives „Coder-Retreat“ in den Alpen buchen will, sollte das Budget neu kalkulieren. Der Gesetzgeber hat zum Jahreswechsel auf eine rechtsprechungsfreundliche Auslegung des Bundesfinanzhofs (BFH) reagiert und die Zügel spürbar angezogen. Die bisherige Praxis, auch Events für geschlossene Kreise pauschal mit 25 Prozent zu versteuern, ist damit Geschichte.

Gesetzgeber kassiert BFH-Urteil

Hintergrund der Neuregelung ist ein „Korrektiv“ der Politik. Der BFH hatte in der Vergangenheit entschieden, dass auch Feiern mit begrenztem Teilnehmerkreis als Betriebsveranstaltung gelten können. Dies ermöglichte es Unternehmen bislang, die vereinfachte Pauschalsteuer auch für Department-Events oder Founder-Offsites anzuwenden.

Diese weite Auslegung widerspricht jedoch nach Ansicht des Gesetzgebers dem ursprünglichen Sinn der Pauschalierung nach § 40 Abs. 2 EStG. Das Ziel der Regelung sei die Vereinfachung von Massenvorgängen – und das setze voraus, dass die Veranstaltung der gesamten Belegschaft offensteht.

„Der BFH hat den Begriff der Betriebsveranstaltung sehr weit ausgelegt. Nach dieser Rechtsprechung konnten auch exklusive Feiern pauschal besteuert werden, obwohl nur ein kleiner Kreis eingeladen war“, erklärt Gabriele Busch, Steuerberaterin bei Ecovis in Nürnberg.

Wer nicht alle einlädt, zahlt voll

  • Die neue Marschroute ist klar: Die 25-Prozent-Pauschalsteuer ist ab sofort an die Offenheit der Teilnahme gekoppelt.
  • Die Regel: Die Veranstaltung muss allen Beschäftigten des Unternehmens oder eines klar abgegrenzten Betriebsteils offenstehen.
  • Das Detail: Entscheidend ist nicht, wer tatsächlich kommt, sondern wer kommen durfte.

Sobald eine Einladung von vornherein selektiv ausgesprochen wird – etwa das „Sales-Dinner“ nach einem erfolgreichen Quartal oder das strategische Wochenende nur für die C-Level-Ebene – entfällt das Steuerprivileg. Zwar gelten solche Events lohnsteuerlich weiterhin als Betriebsveranstaltung, doch die finanzielle Begünstigung wird gestrichen.

Bürokratie-Falle für schlanke Strukturen

Für Gründer*innen wiegt der Wegfall der Pauschalierung doppelt schwer. Zum einen erhöht sich die Steuerlast, zum anderen entsteht ein erheblicher Verwaltungsaufwand, der gerade in schlanken Organisationen ohne große HR-Abteilung schmerzt.

Bisher sorgte die Pauschalsteuer dafür, dass die Aufwendungen beitragsfrei in der Sozialversicherung blieben und nicht individuell zugeordnet werden mussten. Dieser „Clean-Cut“ ist bei geschlossenen Team-Events nun vorbei.

Die Konsequenzen für die Administration:

  • Individuelle Zurechnung: Die Kosten (Essen, Anreise, Unterkunft) müssen jedem teilnehmenden Mitarbeiter einzeln als geldwerter Vorteil zugerechnet werden.
  • Sozialversicherungspflicht: Der Vorteil wird voll sozialversicherungspflichtig.
  • Stimmungs-Killer Lohnabrechnung: Die Beträge tauchen auf der individuellen Lohnabrechnung der Mitarbeiter auf – was bei reinen „Belohnungs-Events“ oft zu Irritationen führt, wenn plötzlich Steuern auf das Firmenessen anfallen.

Fazit: Incentives neu denken

Die Neuregelung trifft die Start-up-Kultur, in der Teamevents oft gezielt als Incentive eingesetzt werden, besonders hart. Wer weiterhin exklusive Events für einzelne Teams durchführen möchte, muss sich auf höhere Lohnnebenkosten (ca. 30 bis 50 % Aufschlag durch Sozialabgaben) und komplexere Abrechnungsprozesse mit dem Steuerberater einstellen.

„Arbeitgeber sollten bestehende Konzepte für Betriebsfeiern überprüfen und rechtzeitig anpassen“, rät Expertin Busch. Nur durch eine vorausschauende Planung lassen sich böse Überraschungen bei der nächsten Lohnsteuerprüfung – und schlechte Stimmung im Team – vermeiden.

Deine Checkliste zur rechtssicheren Eventplanung

Nutze diese Liste VOR jeder Buchung, damit du später keinen Stress mit dem Finanzamt oder der Lohnbuchhaltung bekommst.

Phase 1: Der Teilnehmerkreis (dein wichtigster Checkpoint)

Das ist ab sofort der entscheidende Hebel. Hier legst du fest, ob es teuer oder günstig wird.

  • Zielgruppe definieren: Wer ist eingeladen?
    • Option A: Die gesamte Belegschaft (Alle).
    • Option B: Ein klar abgegrenzter Betriebsteil (z. B. „Alle aus der Filiale X“ oder „Das ganze Lager-Team“).
    • Option C: Ein selektiver Kreis (z.B. „Nur High-Performer“, „Sales-Team nach Zielerreichung“, „C-Level“).
  • Check „Offenheit“: Hatte wirklich jede(r) aus Gruppe A oder B theoretisch die Chance teilzunehmen? (Denk dran: Es geht ums „Dürfen“, nicht ums „Kommen“).
  • Entscheidung:
    • Bei A oder B: Pauschalsteuer (25 %) möglich. -> Alles entspannt.
    • Bei C: Keine Pauschalierung. -> Volle Steuer- und Sozialversicherungspflicht.

Phase 2: Budgetierung (Kostenwahrheit)

Wenn du dich für Exklusivität (Option C) entschieden hast, musst du neu rechnen.

  • Kosten pro Kopf ermitteln: Gesamtkosten (Location, Essen, Drinks, Anreise, Hotel) geteilt durch Anzahl der Teilnehmer.
  • Bei „Exklusiv-Events“ (Option C):
    • Hast du ca. 30–50 % Puffer für Lohnnebenkosten eingeplant? (Arbeitgeberanteile SV + Übernahme der Lohnsteuer).
    • Hast du geklärt, ob die Firma die Lohnsteuer übernimmt (Netto-Lohn-Vereinbarung)? Damit das Event für deine Kollegen netto kostenlos bleibt.
  • Freibetrag checken: Liegen die Kosten (bei offenen Events, A & B) unter 110 Euro pro Nase? (Falls ja: steuerfrei. Falls nein: Der übersteigende Betrag kann pauschaliert werden – aber nur, wenn das Event „offen“ war).

Phase 3: Dokumentation (Sichere dich ab)

Damit du bei der nächsten Lohnsteuerprüfung entspannt bleibst.

  • Einladung speichern: Archiviere die Einladungs-Mail oder den Aushang. Das ist dein Beweis, an wen sich das Event gerichtet hat (Nachweis der „Offenheit“).
  • Teilnehmerliste führen: Schreib genau auf, wer wirklich da war.
  • Zuordnung für die Payroll:
    • Bei offenen Events: Gesamtsumme und Teilnehmerzahl reichen meist.
    • Bei exklusiven Events: Erstelle eine Liste, die jedem Kollegen exakt seine Kosten zuordnet (Wer hatte das Einzelzimmer? Wer ist Bahn gefahren?).

Phase 4: Interne Kommunikation & HR

Vermeide Frust im Team und in der Personalabteilung.

  • Payroll briefen: Schick die Infos (Liste, Kosten, Art des Events) vor dem Abrechnungslauf an die Lohnbuchhaltung. Nicht erst danach!
  • Kollegen informieren (nur bei exklusiven Events): Falls die Versteuerung auf der Gehaltsabrechnung auftaucht (selbst wenn die Firma zahlt, sieht man das oft als „durchlaufenden Posten“), sag den Leuten vorher Bescheid: „Auf eurer Abrechnung steht Posten X – keine Sorge, das kostet euch netto nichts, muss aber steuerlich draufstehen.“

 

Die Steuer-Ampel für deine Planung
 

Companisto investiert 2025 über 45,8 Mio. Euro in Start-ups und Scale-ups

Das von David Rhotert und Tamo Zwinge gegründete Companisto ist mit über 5950 Business Angels das größte Business Angel Netzwerk in der DACH-Region und zählt seit über einem Jahrzehnt zu den aktivsten Wagniskapitalgebern im deutschsprachigen Raum.

Im Geschäftsjahr 2025 investierte das Companisto Business Angel Netzwerk nach eigenen Angaben in Start-ups aus 15 unterschiedlichen Branchen. Die Top-Branchen, in die investiert wurden, waren MedTech, Automotive und GreenTech. Der Fokus lag dabei auf strukturierten Co-Investments und der Anschlussfähigkeit der Finanzierungen, um tragfähige Investor*innenstrukturen für weiteres Wachstum zu schaffen.

Insgesamt wurden 2025 durch Companisto über 45,8 Mio. Euro in 35 Finanzierungsrunden investiert. Damit konnte das Netzwerk eine Steigerung um 15,8 Mio. Euro verzeichnen von 30 Mio. Euro in 2024. Zusätzlich zu dem Kapital durch das digitale Business Angel Netzwerk beteiligten sich 58 Co-Investor*innen, darunter Bayern Kapital, Samsung Next, HoneyStone Ventures (USA) und die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) in unterschiedlichen Runden.

Zu den prägenden Finanzierungen des Jahres zählten unter anderem AMERIA mit einem kumulierten Gesamtvolumen von mehr als 42 Mio. Euro sowie die Runden von Cellbox, DiaMonTech, Virtonomy und Jedsy.

Jedsy, die Delivery Glider AG, schloss 2025 innerhalb von 14 Tagen eine Finanzierungsrunde über insgesamt 3,15 Mio. Euro gemeinsam mit internationalen Co-Investor*innen ab. Das Unternehmen entwickelt eine Drohne, die vertikal startet und direkt an Fenstern andocken kann.

Virtonomy setzte ebenfalls auf eine internationale Investor*innenstruktur. Das MedTech-Unternehmen entwickelt virtuelle Patient*innenmodelle zur Digitalisierung klinischer Studien. Über Companisto wurden knapp 3 Mio. Euro im Lead der Finanzierungsrunde investiert, parallel zu Partnern wie Bayern Kapital und Accenture. „Companisto hat uns den Zugang zu einer breit aufgestellten Co-Investorenbasis ermöglicht. Die Kombination aus Business Angels und institutionellen Partnern hat nicht nur Kapital, sondern auch Governance- und Wachstumskompetenz eingebracht. Das schafft eine tragfähige Grundlage für die weitere Entwicklung und Skalierung von Virtonomy,“ sagt Dr. Simon Sonntag, Founder und CEO von Virtonomy.

Zum Jahresende 2025 zählte das Companisto Netzwerk mehr als 5.700 Business Angels. Begleitend investierte Companisto in den Ausbau des Netzwerks sowie den Austausch zwischen Investor*innen und Gründungsteams und organisierte im Laufe des Jahres rund 100 Events.

„Das vergangene Jahr hat einmal mehr gezeigt, welches Potenzial in einem aktiven Business-Angel-Netzwerk steckt. Durch die konsequente Digitalisierung des Startup-Investings bei Companisto ermöglichen wir eine enge und transparente Zusammenarbeit zwischen Business Angels und Co-Investoren, schaffen Vertrauen und eröffnen Gründerinnen und Gründern neue Perspektiven sowie nachhaltiges Wachstum“, sagt David Rhotert, Co-Founder und Managing Director von Companisto.

Für 2026 plant Companisto das Business Angel Netzwerk weiter auszubauen und die gemeinsame Investitionstätigkeit in Form wiederkehrender Co-Investments und skalierbarer Geschäftsmodelle zu stärken.

Mut zur Preiserhöhung

Warum Verkäufer*innen öfter über ihren Schatten springen sollten.

Viele Verkäufer*innen wissen, dass eine Preiserhöhung längst überfällig ist. Trotzdem schieben sie das Thema vor sich her. Mal scheint der/die Kund*in nicht in Stimmung, mal steht ein wichtiges Projekt an, mal ist der Zeitpunkt angeblich ungünstig. So vergeht Monat um Monat. Mit jedem Aufschub wächst der innere Druck, denn insgeheim wissen viele: Dieses Preiserhöhungsgespräch wird immer überfälliger.

Doch statt zu handeln, weichen sie aus. Warum? Weil sie Angst haben und das Notwendige lieber aufschieben. Schließlich ist es leichter, alles beim Alten zu lassen, als mutig für den eigenen Wert einzustehen. Aber wer Preise nicht anpasst, entscheidet sich nicht nur unbewusst gegen Wirtschaftlichkeit, sondern auch gegen seinen eigenen Selbstwert.

Haltung zuerst – Argumente später

Bevor jemand über höhere Preise spricht, sollte er/sie selbst von diesen überzeugt sein. Denn Kund*innen spüren sofort, ob da jemand ist, der überzeugt ist oder sich rechtfertigt. Deshalb: Vor dem Preiserhöhungsgespräch erst nachdenken, dann handeln und reden.

  • Was hat sich wirklich für den/die Kund*in verändert?
  • Was ist heute besser als vor einem Jahr?
  • Anhand welcher Faktoren kann der/die Kund*in die Preiskorrektur nachvollziehen?

Wer darauf im Vorfeld klare Antworten hat, braucht keine Angst mehr vor dem Gespräch zu haben.

Fakten helfen gegen Nervosität

Wenn Verkäufer*innen sich in langen Erklärungen verlieren, wirkt das wie Unsicherheit. Besser: kurz, konkret, sachlich. Beispiel: „Unsere Energiekosten sind um sieben Prozent gestiegen. Trotzdem haben wir Qualität und Lieferfähigkeit stabil gehalten. Darum brauchen wir eine Anpassung.“ Das klingt ruhig, ehrlich, erwachsen. Kein Trick, kein Druck. Einfach Klartext.

Keine Rechtfertigung, sondern Information

Viele Preisgespräche scheitern schon beim Einstieg. Wer mit „Ich muss Ihnen leider mitteilen …“ anfängt, nimmt sich selbst die Autorität. Besser: „Ich möchte Sie über unsere neuen Konditionen informieren.“ Das ist geradlinig, respektvoll – und zeigt Haltung. Danach gilt: Schweigen. Einfach mal kurz warten. Auch wenn’s schwerfällt. Der/die Kund*in braucht diesen Moment, um das Gesagte zu verarbeiten. Wer sofort weiterredet, nimmt sich die Wirkung.

Wenn Widerstand kommt

Natürlich kommt der Widerstand. „Das ist zu teuer.“ „Dann gehe ich eben zur Konkurrenz.“ Das ist normal. Wirklich. Der/die Kund*in prüft, wie stabil der/die Verkäufer*in bleibt. Denn er/sie braucht das Gefühl der Sicherheit, dass die Preiserhöhung wirklich gerechtfertigt ist – und nicht nur der Gewinnoptimierung des/der Anbietenden dient.

In solchen Momenten helfen ruhige Antworten: „Ich verstehe, dass das für Sie eine Veränderung ist.“ Oder: „Ja. Auch ich hätte gern auf die Preiserhöhung verzichtet, doch unsere Kosten sind entsprechend gestiegen – und ausschließlich diese Kostensteigerung müssen wir nun weitergeben.“ Wichtig ist, dass der/die Verkäufer*in ruhig bleibt. Keine Diskussion. Kein Überzeugen um jeden Preis. Kund*innen respektieren Klarheit mehr als Nachgeben.

Angst vor Kund*innenverlust – normal, aber übertrieben

Jede(r) Verkäufer*in kennt sie. Diese innere Stimme, die sagt: Wenn ich den Preis erhöhe, bin ich raus. Aber die Realität sieht meist anders aus. Die überwiegenden Kund*innen bleiben. Nicht wegen des Preises, sondern wegen Vertrauen und Zuverlässigkeit. Ein paar Gedanken helfen:

  • Wer nur wegen des Preises bleibt, bleibt nie lange.
  • Wer Qualität will, bleibt bei Qualität.
  • Und wer sich fair behandelt fühlt, bleibt sowieso.

Kurz gesagt: Preisgespräche verlieren nur die, die sich selbst zu klein machen.

Nach der Erhöhung – dranbleiben

Viele verschwinden nach dem Gespräch – und das möglichst schnell. Aus Scham, aus Unsicherheit oder weil sie froh sind, dass es vorbei ist. Aber genau jetzt sollte der/die Verkäufer*in präsent bleiben. Und beispielsweise von sich aus regelmäßig Kontakt mit seinem/seiner Kund*in aufnehmen. Um weiterhin Nutzen zu stiften und damit dem/der Kund*in die Bestärkung zu geben, mit dem/der richtigen Lieferant*in zusammenzuarbeiten. Es gilt: Engagement, Verlässlichkeit und Beziehungspflege verkaufen langfristig immer besser als jeder Rabatt.

Mut zur Preiserhöhung ist kein Draufgängertum. Es ist Haltung. Wer an seinen/ihren Wert glaubt, wirkt automatisch überzeugender. Kund*innen akzeptieren Preissteigerungen, wenn sie spüren: Da steht jemand, der weiß, wofür er/sie steht. Und das ist am Ende genau das, was gute Verkäufer*innen von angepassten unterscheidet.

Der Autor und Verkaufstrainer Oliver Schumacher setzt unter dem Motto „Ehrlichkeit verkauft“ auf sympathische und fundierte Art neue Akzente in der Verkäufer*innenausbildung.

Krypto-Handel vs. Glücksspiel: Getrennte Branchen und rechtlich inkompatibel

Warum Krypto-Handel, der von Marktmechanismen und der kollektiven Aktivität der Händler bestimmt wird, und Glücksspiel, obwohl sie in der Wahrnehmung oft verschwimmen, rechtlich strikt voneinander getrennte Bereiche sind.

Der Handel mit Kryptowährungen wird von vielen Menschen als reines Glücksspiel empfunden. Gerade im Internet scheinen die Grenzen oft zu verschwimmen und dieser Eindruck entsteht nicht ohne Grund. Während sich auf der einen Seite Glücksspiel-ähnliche Mechanismen in den Krypto-Sektor einschleichen, reihen sich Krypto-Währungen teils in die verfügbaren Zahlungsmethoden in Online-Casinos ein.

Rein rechtlich gesehen sind der Krypto-Handel und das Glücksspiel in Deutschland allerdings zwei strikt voneinander getrennte Bereiche. Überschneidungen im legalen Raum gibt es nicht. Weder darf beim legalen Online-Glücksspiel eine Einzahlung oder ein Einsatz mit Krypto-Währung getätigt werden, noch darf der Handel mit digitalen Assets die Kriterien eines Glücksspiels erfüllen.

MiCA-Regulierung vs. Glücksspielstaatsvertrag

In Deutschland und allen anderen EU-Ländern unterliegen Krypto-Börsen, Wallet-Anbieter und die Emittenten von Stablecoins und anderen Tokens seit 2024/25 der sogenannten MiCA-Verordnung. MiCA steht für Markets in Crypto-Assets und legt erstmals EU-weit verbindliche Regeln für den Krypto-Markt fest.

Bislang benötigten die genannten Akteur*innen eine Lizenz der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), um Kund*innen aus Deutschland ihre Dienstleistungen anzubieten. MiCA soll das nun ersetzen und international einheitliche Wettbewerbsbedingungen schaffen.

Im Glücksspiel-Sektor hingegen wird ein paneuropäischer Ansatz bislang nicht angestrebt. Jedes EU-Land verfügt über eigenständige Glücksspielgesetze. Lizenzen aus Ländern wie Malta oder Gibraltar werden oft fälschlicherweise als „EU-Lizenz” bezeichnet, mit der Betreiber*innen auch in Bezugnahme auf die EU-Dienstleistungsfreiheit ihre internationalen Aktivitäten rechtfertigen.

Um in Deutschland legal Online-Glücksspiele anzubieten, reicht eine solche Lizenz keinesfalls aus. Hierzulande gilt ausschließlich der 2021 in Kraft getretene Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV), der unter anderem festlegt, dass Anbieter*innen von Online-Glücksspielen eine Erlaubnis der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL) benötigen.

Die allererste Lizenz der GGL ging im April 2022 an das Online Casino JackpotPiraten. Mittlerweile gibt es auch viele andere legale Online-Glücksspiel-Plattformen, die in der sogenannten Whitelist der GGL aufgeführt werden. Einzahlungen oder Einsätze mit Krypto-Währungen sind auf keiner der legalen Plattformen möglich.

Darum sind Krypto-Zahlungen im Online-Glücksspiel verboten

Das liegt unter anderem daran, dass der Glücksspielstaatsvertrag vorschreibt, dass Einsätze und Gewinne ausschließlich in Euro und Cent auszuweisen sind. Diese Vorgabe stellt das erste rechtliche Hindernis für die Nutzung von Krypto-Währungen im Online-Glücksspiel dar. Darüber hinaus greift aber auch das Geldwäschegesetz (GwG), welchem alle deutschen Glücksspiel-Anbieter*innen verpflichtet sind.

Das GwG schreibt vor, dass alle Geldtransaktionen transparent und nachvollziehbar sein müssen, Kund*innen eine Identifikation durchlaufen müssen und auffällige Zahlungen gemeldet werden. Bei Krypto-Zahlungen können diese Aspekte aktuell nicht bzw. nur mit großem Aufwand gewährleistet werden.

Wenn du also im Internet auf Online-Casinos oder Sportwetten-Portale triffst, die Kryptowährungen als Zahlungsart anbieten, handelt es sich ausnahmslos um in Deutschland illegale Glücksspiel-Plattformen und die Teilnahme am solchen illegalen Glücksspielen ist sogar strafbar.

Glück, Zufall, Risiko – Warum Krypto-Handel (k)ein Glücksspiel ist

Krypto-Währungen haben in der Welt des regulierten Glücksspiels also nichts zu suchen. Doch wie sieht es andersherum aus? Wer sich noch nie oder nur oberflächlich mit dem Thema Krypto-Handel beschäftigt hat, denkt bei einer spontanen Beschreibung meist an Begriffe wie „riskant“ oder „volatil“ – also an Eigenschaften, die dem Glücksspiel eigen sind.

Tatsächlich sind die augenscheinlichen Gemeinsamkeiten auch einfacher greifbar als die umso wichtigeren Unterschiede. Als Basis für den Kauf von Krypto-Assets sowie für den Einsatz beim Glücksspiel dient Fiat-Geld, also eine gängige Echtgeld-Währung wie der Euro.

Du nimmst also einen festen Euro-Betrag, bspw. 50 €, und setzt diesen ein bzw. oder tauscht diesen um, mit dem Ziel, zu einem späteren Zeitpunkt einen höheren Euro-Betrag wieder zurück zu bekommen. Es geht also in beiden Fällen darum, Gewinn zu machen. Eine Garantie, dass diese Strategie aufgeht, gibt es nicht. Im ärgerlichsten Fall verlierst du die kompletten 50 € wieder.

Beim Glücksspiel allerdings ist dies tatsächlich reiner Zufall, bzw. Glück, wie der Name Glücksspiel schon sagt. Weder du noch andere Menschen können den Ausgang eines Glücksspiels beeinflussen.

Nicht manipulierbare RNG-Technologie vs. freier Markt

Im Falle von Spielautomaten oder Spielen wie Online-Roulette, basiert der gesamte Mechanismus auf Zufallsgeneratoren (Random Number Generators, RNG). Letzten Endes sind diese immer so konzipiert, dass die Betreiber*innen mehr gewinnen als die Summe der Spieler*innen.

Beim Krypto-Handel kannst du allein zwar ebenfalls nicht bestimmen, ob der Wert eines Assets sinkt oder steigt. Aber hier wird der Preis nicht vom Zufall bestimmt, sondern vom Markt geregelt – also von der Summe aller am Handel beteiligten Menschen. Wenn die Masse „bullish” (also super optimistisch) ist oder in Gier verfällt und kräftig einkauft, steigt der Wert. Im „Bärenmarkt” oder Momenten großer Panik und Abverkäufe fällt der Preis.

Das ist im Grunde nicht viel anders als am Kapitalmarkt, wo mit Aktien oder Derivaten gehandelt wird, oder auch beim Kauf bzw. Handel mit Edelmetallen wie Gold oder Silber. Nicht umsonst wird der Bitcoin – der Vorreiter digitaler Assets – von vielen als „digitales Gold” bezeichnet.

Wenn du deine Coins auf einer Börse hältst, kannst du diese jederzeit wieder in Euro oder andere Fiat-Währungen umtauschen und auch automatische Verkäufe, sogenannte Stop-Loss-Aufträge, einrichten, um größere Verluste zu verhindern. Diese Funktion gibt es im Glücksspiel nicht – einmal gesetzt ist gesetzt und das Glück entscheidet, wie viel du gewinnst oder eben verlierst.

Business-Forecast für Start-ups

Mithilfe des Business-Forecasts ist es auch jungen Unternehmen möglich, eine sehr realitätsnahe Vorhersage der künftigen (Geschäfts-)Entwicklung zu treffen.

"Prognosen sind schwierig, vor allem, wenn sie die Zukunft betreffen.“ Dieses Zitat, dessen Urheber nicht ganz eindeutig ist, bringt die Problematik in Bezug auf Planungen auf den Punkt. Alle, die schon einmal eine Geschäftsplanung erstellt haben, kennen die Extreme der Gefühlswellen zu diesem Thema. Zu Beginn legen wir die Umsatz- und Ergebnisziele nach bestem Wissen – und manchmal auch mit einer gesunden Portion Optimismus – für das nächste Jahr fest. Wir erwarten ein geregeltes Kundenwachstum, Neuaufträge bei bestehenden Kunden, ein paar Kosteneinsparungen in der IT und bei Beratungsleistungen sowie ein solides Ergebnis als Resultat. Ein wichtiger und motivierender Prozess für alle Beteiligten. So viel zum „spaßigen“ Teil.

Der Sog der Welle erreicht uns oft zur Mitte des geplanten Jahres. Dann haben wir genügend Informationen, um zu wissen, dass die Planung vielleicht doch nicht so aufgeht und auch nicht mehr aufgehen wird. Ein Reflex, den man häufig beo­bachten kann, ist dann zu sagen: „Die Planzahlen muss ich mir doch gar nicht mehr ansehen, die sind obsolet und helfen mir nicht mehr weiter.“ Die Planung wird daraufhin gänzlich verworfen. Damit fehlt aber eine wesentliche Komponente für die Unternehmenssteuerung, nämlich der Blick in die Zukunft. Ein mächtiges Werkzeug zur Lösung dieses Problems ist der Forecast.

Forecast: Definition, Mehrwert und „bester Zeitpunkt“

Der Forecast im Business-Kontext ist im Wesentlichen nichts anderes als die Mutter aller Prognosen: die Wettervorhersage. Wie beim Wetter will man beim Business-Forecast eine möglichst realitätsnahe Vorhersage der zukünftigen (Geschäfts-)Entwicklung treffen. Im Unterschied zur Planung, die gerade in den ersten Unternehmensjahren meist prophetischen Charakter hat, werden für den Forecast Informationen aus dem laufenden Geschäftsjahr herangezogen. Ziel dabei ist, frühzeitig Informationen über die erwartete – nicht die erhoffte – Geschäftsentwicklung zu generieren, um proaktiv Maßnahmen zur Ergebnisverbesserung ergreifen zu können. Der Forecast ersetzt somit den Plan nicht, sondern ist eine Ergänzung dazu. Ein häufiger Fehler von Unternehmen ist es, den Plan mit dem Forecast zu überschreiben. Durch die Auswertung von Ist, Plan und Forecast kann man jedoch sehr viel in Sachen Verbesserung der Planung lernen. Zusätzlich kann man so zum Jahresende bewerten, wie gut die Erreichung der ursprünglichen Ziele war (auch wenn das manchmal schmerzlich ist).

Eine sehr häufig gestellte Frage ist die nach dem „richtigen Zeitpunkt“ für den Forecast. Die für viele ernüchternde Antwort lautet: Es gibt keinen richtigen Zeitpunkt für den Fore­cast. Jeder Zeitpunkt ist besser, als gar keinen Forecast zu machen. Es sollten jedoch zumindest zwei Forecasts pro Jahr im Sinne folgender Logik erstellt werden:

  • Forecast 1: Den ersten Forecast führt man am besten nach dem ersten Quartal mit Blick auf das Geschäftsjahresende durch: Zu diesem Zeitpunkt hat man einen ersten Eindruck vom Geschäftsjahr bekommen und weiß schon ganz gut, wo die Reise hingehen wird.
  • Forecast 2: Nach dem dritten Quartal mit Blick über das Geschäftsjahr hinaus ist ein guter Zeitpunkt für den zweiten Forecast: Zu diesem Zeitpunkt kann man sehr gut einschätzen, wie sich das Geschäft entwickeln wird. Außerdem kann man auch schon ins Folgejahr „hineinschauen“ und so bspw. die ersten sechs Monate des Folgejahres pro­gnostizieren – mehr dazu im nächsten Abschnitt.

Konzerne und große mittelständische Unternehmen gehen beim Forecast sogar noch einen Schritt weiter. Breit aufgestellte Controlling-Abteilungen führen einen rollierenden Forecast durch. Das bedeutet, monatlich oder quartalsweise zwölf bis fünfzehn Monate in die Zukunft zu prognostizieren. Dieser Prozess soll hier allerdings nur der Vollständigkeit dienen, weil er für KMU und Start-ups zu aufwendig ist. So viel zur Theorie. Wie kann nun ein pragmatischer, regelmäßiger Forecast-Prozess zum Leben erweckt werden?

How to Forecast?

In KMU herrscht ein gewisser Respekt vor dem Aufwand, den ein Forecast in Erstellung und Pflege nach sich zieht. Das resultiert häufig daraus, dass sich viele Unternehmen bei der Durchführung zu sehr im Detail verlieren und bereits verfügbare Informationen nicht vollständig nutzen. Grundsätzlich lässt sich jedoch sagen: Sofern richtig aufgesetzt, kann der Forecast auch sehr rasch und pragmatisch durchgeführt werden. Drei wesentliche Erfolgsfaktoren sollten dabei beachtet werden.

Der Forecast basiert auf Ist-Daten

Um der Anforderung nach einem besseren Blick in die Zukunft zu genügen, müssen bereits Daten aus dem laufenden Geschäftsjahr als Aufsatzpunkt herangezogen werden. Wenn der erste Forecast des Jahres beispielsweise im April durchgeführt wird, setzt dieser auf den Ist-Werten für Januar bis März auf. Für den zweiten Forecast im September gelten dann die Ist-Werte für Januar bis August als Grundlage und die Werte aus dem ersten Forecast als Anhaltspunkt.

Die Berücksichtigung der Ist-Daten ermöglicht einerseits eine Bestandsaufnahme, auf der realistisch prognostiziert werden kann. Anderenfalls liefert sie eine fundierte Grund­lage, mit der regelmäßige Umsätze und Kosten einfach fortgeschrieben werden können. Das nimmt schon einiges an Glaskugellesen aus der Übung heraus. Sofern auch brauchbare Vorjahreswerte zur Verfügung stehen, können diese ebenfalls für den Forecast genutzt werden, um etwaige saisonale Effekte bei Umsätzen und Kosten abstimmen zu können. Budget- oder Plandaten für das Gesamtjahr sollten zusätzlich als Anhaltspunkt und Reality Check verwendet werden.

Der Forecast ist an den wesentlichen Treibern des Geschäfts ausgerichtet

Die Erstellung des Forecasts soll keinesfalls zur organisationslähmenden Mammutaufgabe verkommen. Hier schafft mehr Detail nur selten Mehrwert. Die Kunst beim Forecast ist es vielmehr, die wesentlichen Business-Treiber herauszufinden und sich auf diese zu fokussieren. Im Detail natürlich je nach Geschäftsmodell unterschiedlich, lassen sie sich jedoch verallgemeinernd in vier Cluster einteilen:

Umsatz: Für den Umsatz-Forecast stehen das Bestandsgeschäft (bestehende Kundenbeziehungen) und das potenzielle Neugeschäft im Fokus. Beim Bestandsgeschäft kann man den Forecast recht einfach an den erwartbaren Umsätzen aus den laufenden Kundenverträgen ausrichten. Dabei sollte man auch immer Erfahrungswerte in Bezug auf mögliche Kündigungen einfließen lassen. Der Forecast für das Neugeschäft erfordert schon etwas mehr planerische Ausrichtung, da eine realistische Einschätzung der Wahrscheinlichkeit von neuen Aufträgen notwendig ist. Hierbei hilft es, die CRM-Pipeline rückwärts, von gelegten Angeboten bis noch losen Kontakten, abzuarbeiten und zu jedem Kunden in der Pipeline eine Einschätzung in Bezug auf Auftragshöhe, Auftragszeitpunkt und Zeitpunkt der ersten möglichen Rechnungsstellung zu geben. Für den Umsatz-Forecast zählt ausschließlich der Zeitpunkt der Rechnungsstellung. Im Zuge der Bewertung des Neugeschäfts kann es also passieren, dass aufgrund von langen Sales-Zyklen keine neuen Umsätze in der Forecast-Periode entstehen. Diese kann man aber schon für die nächste Forecast-Periode vorhalten. Die Summe der erwartbaren Umsätze aus dem Bestands- und dem Neugeschäft abzüglich möglicher Kündigungen ergibt einen fundierten Umsatz-Forecast.

Herstellkosten: Nachdem der Umsatz prognostiziert ist, gilt es jene Kosten, die direkt mit der Erzielung des Umsatzes einhergehen, vorzusehen. Diese beinhalten je nach Geschäftsmodell Material (Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe), Waren und externe Dienstleistungen (z.B.: Subunternehmer), die direkt an der Umsatzerzielung teilnehmen. Zusätzlich sollten auch etwaige Provisionen, die an Vertriebspartner zu verrichten sind sowie Verpackungs- und Frachtkosten für Produkte berücksichtigt werden. Zur Vereinfachung des Forecasts für die variablen Kosten kann man sich entweder auf repräsentative Ist-Werte aus der Vergangenheit beziehen oder – für Controlling-Connaisseurs – auch die Deckungsbeitrags- bzw. Stückkostenkalkulation heranziehen. Auch hier gilt es, nicht jede sprichwörtliche Schraube zu kalkulieren, sondern für den Beginn mit realistischen Prozentwerten zu arbeiten (beispielsweise betragen die variablen Kosten im Durchschnitt 35 Prozent des Umsatzes).

Sonstige Kosten: Zu diesen zählen, je nach Geschäftsmodell in unterschiedlicher Größenordnung, Personalkosten, Büro und Miete inkl. Instandhaltung, Software und IT, Beratung, Buchführung und Werbung. Die sonstigen Kosten sind meist vermeintlich einfacher zu prognostizieren. Viele dieser Positionen können anhand der Vergangenheitswerte fortgeschrieben werden. Eine Differenzierung ist allerdings oft ratsam, um nicht blind die Vergangenheit fortzuschreiben. Klassiker, die hier gern vergessen werden, sind Sonderzahlungen für Personal, Jahresrechnungen für Beratungen und Lizenzen (z.B.: Rechnungen für die Jahresabschlusserstellung, Jahreslizenz­abrechnungen) und Sonderkosten für Werbeaktionen etc.

Liquidität: Ein besonders unbeliebtes Thema in jedem Forecast ist die Liquidität. Diese entscheidet jedoch im Zweifelsfall über die wirtschaftliche Standfähigkeit eines Unternehmens. Frei nach dem berühmten Spruch „Revenue is vanity, profit is sanity, cash is king“, sollte die Liquidität auch im Forecast berücksichtigt werden. Auf die Gefahr hin repetitiv zu sein, zählt auch hier, nicht jede Kontotransaktion vorauszusehen, sondern die wichtigsten Stellschrauben zu fokussieren.

Diese sind in der Regel für die Liquidität: Zahlungseingänge von Kunden: aus dem Umsatz-Forecast abgeleitete Zahlungsziele der Kunden; Zahlungsausgänge an Lieferanten/Personal etc.: aus dem Kosten-Foreacst abgeleitete Zahlungsziele an Lieferanten; Entwicklung der Lagerbestände; Investitionen; Finanzierung mit Berücksichtigung der Einzahlungen aus Kreditaufnahmen und der regelmäßigen Rückzahlungen der laufenden Kredite; unterjährige Steuer- und Gebührenzahlungen (Umsatzsteuer, Gewerbesteuer, Körperschaftsteuer(voraus)zahlungen, Sozialabgaben).

Der Forecast basiert auf kaufmännischer Vorsicht anstatt unternehmerischem Optimismus

Wenn es darum geht, ein realistisches Bild der Geschäftsentwicklung zu zeichnen, ist der unternehmerische Optimismus oft das Eintrittstor zur Realitätsverweigerung. Das gilt es beim Forecast – genauso wie bei der Wetterprognose – unbedingt zu vermeiden. Daher ist beim Forecast kaufmännische Vorsicht geboten. Bei der Überprüfung der Forecast-Ergebnisse sollte deshalb unbedingt ein sog. Reality Check gemacht werden, der folgende Fragen umfasst:

  • Basiert der Sales-Forecast auf Fakten (Erwartungswerte für Folgegeschäft, bestehende Leads, Angebote) oder wurde rein das Prinzip Hoffnung angewendet?
  • Kann das erwartete Umsatzwachstum mit den aktuellen Ressourcen gestemmt oder muss die Kapazität aufgestockt werden?
  • Muss für das Umsatzwachstum in Marketing, Werbung oder sonstige Bereiche investiert werden?
  • Sind alle unterjährigen Kosten berücksichtigt (z.B.: Kosten für Jahresabschluss, Strom/Gas)?

Ein weiterer hilfreicher Reality Check ist, den Forecast für zumindest zwei Szenarien anzuwenden. Ein Szenario sollte dabei ein „pessimistic case“ sein, in dem die Ergebnisauswirkungen einer schwächeren Geschäftsentwicklung prognostiziert und in diesem Zuge auch Maßnahmen zur Ergebnisverbesserung vorbereitet werden. Damit ist man auf unerwartete Entwicklungen vorbereitet und kann rasch reagieren. Es darf natürlich auch gleichzeitig ein „moonshot case“ erstellt werden, in dem die Konsequenzen eines starken Wachstums dargestellt werden. Das sollte aber keine reine Motivationsübung sein, schließlich benötigt es auch für ein starkes Wachstum vorbereitende Maßnahmen, sonst ist der Übergang zum „pessimistic case“ ein allzu rascher.

Prognosen sind sicherlich nicht einfach, dennoch sind sie einer der wichtigsten Hebel, um als Unternehmer in den „Driver Seat“ zu kommen und proaktiv und mit Voraussicht die Entwicklung des eigenen Unternehmens zu gestalten. Mit der richtigen Struktur und einem pragmatischen Zugang wird der Forecast zu einem der wichtigsten Steuerungsprozesse für Unternehmen. Das sorgt für mehr Sicherheit und macht auch mehr Spaß, als sich ausschließlich dem Prinzip Hoffnung hinzugeben. Oder wie es Mark Twain einst ausdrückte: „It is best to read the weather forecast before praying for rain.“

Die Autoren Bernhard Frühlinger und Christian Löw sind Gründer und Geschäftsführer der Acquedus Business Services GmbH. Mit dem digitalen Controlling-Service Adam bieten sie ein Tool für KMU und Start-ups an.

Die 7 häufigsten Buchhaltungsfehler von Selbständigen

Wer seine Belege selbst sortiert, aber nicht weiß, wie Einfuhrumsatzsteuer, Reisekosten oder GWG korrekt gehandhabt werden, riskiert mehr als ein Stirnrunzeln vom Finanzamt. Diese teuren Fallen gilt es zu meiden.

Das bisschen Belege schaffe ich schon selbst. Ein Satz, den viele Selbständige mit Stolz sagen, der sie Jahr für Jahr aber tausende Euro kosten kann. Wer sich allein durch den steuerlichen Dschungel kämpft, dabei aber die Feinheiten der Buchhaltung missachtet, riskiert nicht nur Nachzahlungen, sondern auch Strafen. Die Praxis zeigt: Nicht die großen Betrugsfälle gehen besonders häufig ins Geld, sondern vor allem die kleinen, alltäglichen Fehler.

Daher gut zu wissen: Die sieben häufigsten Buchhaltungsfehler von Selbständigen und was sie kosten können.

1. Buchhaltungsfehler: Wenn Bargeld zur Falle wird

Kleine Betriebe, wie Cafés, Friseursalons oder Marktstände, arbeiten noch oft mit Bargeld. Was auf den ersten Blick einfach erscheint, wird schnell zur steuerlichen Problemzone. Die ordnungsgemäße Kassenführung ist Pflicht. Das heißt, jeder Umsatz muss einzeln, nachvollziehbar und unveränderbar aufgezeichnet werden. Fehlt die technische Ausstattung, muss das Kassenbuch "von Hand" geführt werden. Vom Finanzamt wird dies allerdings besonders kritisch beäugt.

Noch gravierender sind Fehler im Umgang mit Aushilfen: Barzahlungen ohne Vertrag, fehlende Anmeldung bei der Minijob-Zentrale oder keine Erfassung der Personalien sind keine Kavaliersdelikte. Im Fall einer Prüfung droht nicht nur die Nachzahlung von Lohnnebenkosten, sondern auch ein Bußgeld wegen Schwarzarbeit. Ein Beispiel aus der Praxis: Ein Imbissbetreiber bezahlte seine Aushilfe in bar ohne vertraglichen Rahmen. Die Folge sind Nachforderungen von Sozialabgaben, ein Bußgeld sowie der Verdacht auf Scheinselbständigkeit. Der finanzielle Schaden lag bei über 3.000 Euro.

2. Buchhaltungsfehler: Auslandsbestellungen: unscheinbar, aber teuer

Viele Selbständige bestellen Produkte online, beispielsweise über Plattformen wie Temu, Amazon Marketplace oder direkt bei chinesischen Händlern. Auf den ersten Blick wirken die Bestellungen banal, die Rechnung wird einfach abgeheftet, der Betrag als Betriebsausgabe verbucht, fertig. Doch was viele nicht wissen: Werden Waren aus Drittländern eingeführt, muss Einfuhrumsatzsteuer entrichtet werden. Wird sie weder abgeführt noch korrekt gebucht, wird es teuer.

Hinzu kommt das sogenannte Reverse-Charge-Verfahren bei innergemeinschaftlichen Leistungen, etwa bei Software-Abos oder digitalen Tools aus dem EU-Ausland. Ohne korrekte Buchung kann das Finanzamt die Vorsteuerabzüge verweigern. Eine Designerin, die ihre Drucksachen aus China bezog, überblickte die Einfuhrvorschriften nicht und hatte über mehrere Jahre keine Einfuhrumsatzsteuer deklariert. Das kostete 1.800 Euro Nachzahlung plus Korrekturaufwand.

3. Buchhaltungsfehler: Immobilien und Fahrzeuge falsch verbucht

Firmenwagen oder das heimische Arbeitszimmer sind typische Betriebsmittel, aber steuerlich heikel. Ob ein Auto dem Betriebsvermögen zugeordnet werden darf, hängt von der Nutzung ab. Wer ein Fahrzeug sowohl privat als auch geschäftlich nutzt, muss dies mit einem Fahrtenbuch oder durch Anwendung der 1-%-Regelung belegen. Ohne Dokumentation wird geschätzt – meist zum Nachteil des Unternehmers.

Noch komplexer wird es bei Immobilien. Ein Arbeitszimmer im eigenen Haus lässt sich nur absetzen, wenn es ausschließlich betrieblich genutzt wird und kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Bei einem späteren Verkauf der Immobilie kann dieser Raum zudem steuerpflichtig werden. Eine Heilpraktikerin, die ihr Arbeitszimmer in der Steuererklärung geltend gemacht hatte, musste beim Verkauf ihres Hauses einen anteiligen Verkaufsgewinn versteuern – über 7.000 Euro Steuernachzahlung.

4. Buchhaltungsfehler: Dienstreisen: Absetzbar nur mit Belegen

Geschäftsreisen gehören für viele Selbständige wieder zum Alltag. Doch was steuerlich als Dienstreise anerkannt wird, ist streng geregelt. Notwendig sind genaue Angaben zum Reisezweck, Datum, Ziel, Teilnehmer sowie die Aufbewahrung aller Belege. Hotelrechnungen müssen auf die Firmenadresse ausgestellt sein, private Anteile an der Reise (z.B. ein verlängertes Wochenende) müssen klar getrennt werden.

Ein IT-Berater fuhr für einen Kundentermin nach Hamburg. Die Hotelrechnung war privat gebucht, der Termin nicht nachweisbar. Das Finanzamt erkannte die Kosten nicht an. Verlust: 420 Euro plus zusätzliche Prüfung weiterer Reisen. Es wird daher empfohlen, jede Reise wie ein kleines Projekt mit Checkliste und Nachweisen zu dokumentieren.

5. Buchhaltungsfehler: GWG oder Investition? Der Unterschied macht's

Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) dürfen bis zu einem Nettowert von 800 Euro sofort abgeschrieben werden. Alles darüber muss über mehrere Jahre verteilt werden. Was viele nicht wissen: Auch zusammengehörige Güter können steuerlich als "ein Ganzes" gelten. Drei Möbelstücke, die ein Büro einrichten, gelten nicht als Einzelgegenstände.

Ein Fotograf kaufte Tisch, Stuhl und Schrank bei IKEA für je 300 Euro und verbuchte sie als einzelne GWG. Bei der Prüfung wurden sie als Gesamteinheit gewertet, damit lag der Wert über der Grenze. Die Sofortabschreibung wurde gestrichen, eine lineare Abschreibung über 5 Jahre angeordnet. Daraus folgte im Jahr der Anschaffung ein steuerlicher Verlust von über 600 Euro.

6. Buchhaltungsfehler: Gutscheine und Sonderregeln richtig handhaben

Gutscheine sind im Berufsalltag beliebt – als Kundengeschenke, Mitarbeiteranreize oder als Teil von Werbeaktionen. Doch steuerlich sind sie kompliziert. Unterschieden wird zwischen Einzweck- und Mehrzweckgutscheinen. Beim Einzweck-Gutschein entsteht die Umsatzsteuerpflicht beim Verkauf des Gutscheins, beim Mehrzweck-Gutschein erst bei der Einlösung. Wer das verwechselt, gerät in Erklärungsnot.

Ein Coach verschenkte einen 100-Euro-Gutschein für eine lokale Wellnesspraxis an eine Kundin. Verbucht wurde er als Werbeausgabe ohne Umsatzsteuer. Tatsächlich handelte es sich um einen Einzweck-Gutschein, der umsatzsteuerpflichtig ist. Folge: Nachzahlung inklusive Zinsen. Noch sensibler ist das Thema bei Mitarbeitenden: Überschreitungen der 50-Euro-Grenze oder unvollständige Dokumentationen machen aus einer steuerfreien Sachzuwendung schnell einen steuerpflichtigen Vorteil.

7. Buchhaltungsfehler: "Ich hab's gegoogelt" reicht nicht

Gründende gelten als pragmatisch und technikaffin. Viele vertrauen auf KI-Tools, YouTube oder ChatGPT, um steuerliche Fragen selbst zu beantworten. Doch so hilfreich diese Hilfsmittel auch sind, sie ersetzen keine steuerliche Ausbildung oder individuelle Beratung. Besonders tückisch ist, dass manche Informationen in der Theorie zwar stimmen, aber für den Einzelfall nicht anwendbar sind.

Ein Start-up-Gründer machte seine Buchhaltung eigenhändig mit Unterstützung von KI. Fehler bei der Umsatzsteuervoranmeldung, falsche Rechnungsstellungen und unvollständige Buchungen führten zu einer Nachzahlung von über 4.800 Euro. Hinzu kamen Honorare für die nachträgliche Korrektur durch einen Steuerberater. Es empfiehlt sich deshalb: Weiterbildung statt Wikipedia. Wer in steuerlichen Fragen sicher agieren will, braucht fundiertes Wissen.

Die Autorin Antje Faaß ist Steuerexpertin bei TeleTax. Die TeleTax GmbH mit Sitz in Berlin wurde 2001 gegründet und ist ein führender Anbieter für Online-Fortbildungen im Steuerwesen.

Von 7 auf 70: Mehr Kapital für Deutschlands Start-ups

Warum unsere Start-ups dringend mehr Kapital benötigen und wie du mithilfe digitaler Anteile neue Investor*innen gewinnen oder selbst in junge Unternehmen investieren kannst.

Wusstest du, dass in Deutschland mehr in Lotto als in Start-ups investiert wird? Klingt verrückt, stimmt aber tatsächlich. Denn wir Deutschen geben 8,65 Milliarden Euro für Lotto aus (~98 Euro pro Kopf; Quelle) – während gleichzeitig nur 7 Milliarden Euro in Start-ups investiert werden (~86 Euro pro Kopf; Quelle). In den USA hingegen werden beeindruckende 209 Milliarden Dollar (~611 Dollar pro Kopf; Quelle) in Start-ups investiert.

Das ist mehr als nur eine Lücke. In Zeiten, in denen transatlantische Zusammenarbeit nicht mehr selbstverständlich ist, ist dies auch fahrlässig. Denn wirtschaftliche Stärke und ein starker deutscher und europäischer Standort sind wichtiger denn je. Dafür sind eine florierende Start-up-Kultur und genügend Risikokapital unabdingbar.

Wer nun sagt, dass wir nicht genügend Kapital hätten, um unsere jährlichen Start-up-Investments von 7 auf 70 Milliarden Euro zu steigern, irrt sich. Sicher, dies wird nicht allein durch VCs oder staatliche Unterstützung funktionieren. Aber auf deutschen Bankkonten liegen etwa 2800 Milliarden Euro. Wenn nur 2,3 Prozent davon in Start-ups fließen würden, wäre die Innovationskraft kaum aufzuhalten – und zusätzlich würden langfristig auch Arbeitsplätze geschaffen werden. Die Herausforderung: existierende Strukturen machen es quasi unmöglich, dass das Geld privater Kleinanleger*innen in Start-ups fließen kann.

Ein Beispiel aus der Praxis

Nimm das fiktive Start-up GreenPack, das recycelbare Verpackungen für den Onlinehandel entwickelt. Das Gründer*innen-Team tüftelt an mehrfach verwendbaren Versandboxen, um Abfall zu reduzieren und wertvolle Ressourcen zu schonen. Nach erfolgreichem Markttest wollen sie nun ihre Produktion skalieren, ihre Marketingaktivitäten ausbauen und neue Mitarbeiter*innen für Vertrieb und Kommunikation einstellen.

Für all diese Schritte benötigt GreenPack frisches Kapital. Doch klassische Finanzierungsrunden dauern lange, erzeugen hohe Nebenkosten für Anwalt und Notar und binden viel Energie, die eigentlich ins operative Geschäft fließen sollte. Was wäre, wenn GreenPack jederzeit flexibel auf Kapital zugreifen könnte, genau dann, wenn es gebraucht wird?

Der Invest-Now-Button als Antwort

Hier setzt die Tokenize.it-Plattform an. Du als Gründer*in erhältst mit wenigen Schritten einen Invest-Now-Button, der auf deiner eigenen Website oder in deiner Kommunikation, z.B. E-Mails, eingebunden werden kann. Interessierte Investor*innen können auf den Button klicken und investieren – in digitale Anteile, genauer gesagt Genussrechte, die sie wirtschaftlich mit Gesellschafter*innen gleichstellen. Das Besondere: Im Vergleich zu herkömmlichen Finanzierungsrunden ist kein Notar-Termin notwendig und der Prozess dauert nur wenige Minuten. Die Plattform kümmert sich um sämtliche rechtlichen Rahmenbedingungen – so werden auch deine Anwaltskosten reduziert. Du bestimmst dabei flexibel deine Konditionen: Wie hoch ist deine Unternehmensbewertung? Wie viele Genussrechte möchtest du erstellen? Ab welcher Investitionssumme können Investor*innen einsteigen?

Der Invest-Now-Button kann dabei auf zwei verschiedene Arten genutzt werden, die im Folgenden erklärt werden und die es dir ermöglichen, dein Fundraising flexibel zu gestalten.

  • Private Fundraise: Mit dieser Option kannst du gezielt bis zu 149 Investor*innen ansprechen, ohne der Prospektpflicht der BaFin zu unterliegen. Das spart nicht nur Zeit, sondern auch Kosten. Gerade in frühen Phasen wie Pre-Seed oder Series A kannst du so unkompliziert Business Angels, Familie und Freund*innen aus deinem Netzwerk in dein Start-up investieren lassen. Wie viel Kapital du insgesamt aufnimmst, spielt dabei keine Rolle. Im Fall des Private Fundraise können sich natürlich auch Investor*innen über den Invest-Now-Button melden und dir eine Mitteilung senden, über welche Höhe sie gerne investieren würden. Diese Anfrage siehst du auf der Plattform und du kannst entscheiden, ob du ihnen ein Angebot sendest oder nicht.
  • Public Fundraise: Dieses Upgrade zum Private Fundraise benötigst du, wenn du mehr als 149 Investor*innen gewinnen willst. In diesem Fall kannst du deine Investmentbedingungen auch öffentlich bewerben und erhältst Zugang zu einer breiten Masse an Investor*innen, die bereits ab 50 Euro investieren können. Dies ermöglicht dir, eine engagierte Community rund um dein Produkt oder deine Marke aufzubauen. Der Invest-Now-Button leitet Interessierte in diesem Fall direkt auf eine Unterseite mit allen wichtigen Informationen, auf der sie komplett eigenständig investieren können – ganz ohne Zeitaufwand deinerseits.
  • Mitarbeiterbeteiligungen on top: Neben der Kapitalbeschaffung bietet die Plattform eine effiziente Lösung für Mitarbeiterbeteiligungen an. Deine Mitarbeitenden erhalten digitale Anteile, die sie automatisch auch an Dividendenzahlungen beteiligen. Anders als bei traditionellen ESOP- oder VSOP-Modellen profitieren Mitarbeitende von steuerlichen Vorteilen, da sie den Zeitpunkt ihres Anteilerhalts selbst bestimmen können. Außerdem lassen sich über diese Funktion auch Kund*innen oder Influencer*innen belohnen – etwa für Treue oder besonderen Einsatz.

Die Blockchain-Technologie im Hintergrund

Im Hintergrund setzt Tokenize.it auf die Ethereum Blockchain. Die Verwendung von Ethereum bietet drei entscheidende Vorteile:

  • Sicherheit: Alle Rechte und Pflichten sind über Smart Contracts eindeutig definiert und transparent gesichert. Sollte es Tokenize.it einmal nicht mehr geben, bleiben sämtliche Verträge zwischen dir und deinen Investor*innen weiterhin gültig. Über die Blockchain kannst du jederzeit alle wichtigen Funktionen direkt abrufen und verwalten.
  • Einfaches Onboarding für ausländische Investor*innen: Dank digitaler Abwicklung können Investor*innen ausserhalb Deutschlands problemlos Anteile erwerben, ohne dafür einen Notartermin in Deutschland wahrnehmen zu müssen. Das bedeutet weniger Aufwand, niedrigere Kosten und eröffnet dir als Startup den Zugang zu internationalem Kapital, das ansonsten kaum erreichbar wäre.
  • Handelbarkeit: Ein weiterer entscheidender Vorteil ist die zukünftige Handelbarkeit digitaler Anteile. Erste Plattformen für den Handel mit Security-Token entstehen bereits, wodurch Investor*innen ihre Anteile deutlich einfacher weiterverkaufen können. Tokenize.it plant ebenfalls einen Sekundärmarkt, um die Liquidität und damit die Attraktivität für Investor*innen langfristig zu erhöhen.

Höchste Zeit für mehr Start-up-Investments

Ob nachhaltige Verpackungen, innovative Apps oder wegweisende Technologien – in Deutschland gibt es genügend Ideen, die unser Leben und unsere Gesellschaft langfristig verbessern könnten. Viele dieser Innovationen benötigen jedoch deutlich mehr Kapital, um sich erfolgreich am Markt durchzusetzen.

Es ist höchste Zeit, dass wir unser Geld sinnvoller investieren und unsere Zukunft aktiv gestalten. Der Sprung von 7 auf 70 Milliarden Euro Start-up-Finanzierung mag ambitioniert klingen, ist aber durchaus realistisch – und notwendig. Gemeinsam können wir diesen Weg einschlagen und Deutschlands Start-up-Ökosystem entscheidend stärken, indem wir die Barriere zum Investieren deutlich senken und Start-up-Investments einer breiten Masse zugänglich machen.

Der Autor Christoph Jentzsch ist Gründer und CEO von tokenize.it

6 Hacks für geringere Steuerlast in Start-ups

Mit diesen sechs Maßnahmen können Unternehmer*innen, Selbständige und Freiberufler*innen jetzt ihre Steuerlast gezielt senken.

Für Unternehmen sei der Standort Deutschland nur noch bedingt wettbewerbsfähig, hieß es unlängst vonseiten der DIHK bei der Vorstellung des Unternehmensbarometers. Neben der Verlässlichkeit der Wirtschaftspolitik haben sich laut Umfrage auch zahlreiche andere Faktoren verschlechtert. 50 Prozent der Befragten geben an, dass die künftige Bundesregierung bei der Unternehmensbesteuerung ansetzen muss. „Unabhängig vom Gesetzgeber können Betriebe, Selbständige und Freiberufler bereits jetzt die Weichen stellen, um die Abgabenlast zu senken“, erklärt Prof. Dr. Christoph Juhn, Professor für Steuerrecht sowie geschäftsführender Partner der JUHN Partner Steuerberatungskanzlei.

Anstatt sich erst in der Steuererklärung oder beim Jahresabschluss mit den steuerlichen Aspekten auseinanderzusetzen, gilt es bereits jetzt an einer Vielzahl von Stellschrauben zu drehen, die Vorteile bringen können – was gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten bares Geld bedeuten kann.

Diese sechs Steuer-Hacks sind Bares wert


# 1. Betriebsausgaben richtig absetzen

Viele Ausgaben, die im betrieblichen Alltag anfallen, lassen sich steuerlich geltend machen. Hierzu zählen nicht nur größere Investitionen, sondern auch kleinere Betriebskosten wie Büromaterial, Software oder Telekommunikationskosten. „Oftmals werden nur die größeren Ausgaben beachtet. Dabei können kleinere Posten ebenfalls erhebliche Steuerersparnisse bringen“, so Juhn. Je detaillierter die Dokumentation dieser Ausgaben erfolgt, desto besser können die steuerlichen Vorteile genutzt werden.

# 2. Investitionsabzugsbetrag als Vorteil für zukünftige Investitionen

Für Unternehmen, die in den kommenden Jahren größere Anschaffungen planen, stellt der Investitionsabzugsbetrag (IAB) eine interessante Möglichkeit dar, die Abgabenlast im laufenden Jahr zu senken. Dieser Abzug ermöglicht es, bis zu 50 Prozent der geplanten Investitionskosten bereits im Vorfeld von der Steuer abzusetzen. Ein Beispiel? „Steht der Kauf eines neuen Fahrzeugs im Wert von 30.000 Euro an, können durch den IAB bereits 15.000 Euro als Betriebsausgabe angesetzt werden, wodurch die Steuerlast für das laufende Jahr signifikant sinkt“, unterstreicht der Profi. Dabei gilt dieser Abzug für Unternehmen mit einem Gewinn von bis zu 200.000 Euro und stellt somit eine besonders vorteilhafte Möglichkeit für kleinere und mittelständische Unternehmen dar.

# 3. Homeoffice-Pauschale

Seit der Corona-Pandemie haben viele Selbständige und Freiberufler die New-Work-Option Homeoffice intensiv genutzt. Dies kann auch steuerliche Vorteile mit sich bringen – etwa in Form der Homeoffice-Pauschale. Sie wurde erweitert und ermöglicht es auch bei gelegentlicher Arbeit in den eigenen vier Wänden, Steuererleichterungen zu erhalten. „Die Homeoffice-Pauschale hat sich als wertvolle Einsparmöglichkeit für Selbständige und Freiberufler etabliert“, so Juhn. Wer zu Hause arbeitet, kann bis zu 1.260 Euro jährlich absetzen. Und wer einen eigenen Raum ausschließlich für berufliche Zwecke nutzt, also ein häusliches Arbeitszimmer im Sinne der steuerrechtlichen Vorschriften, kann die auf ihn anfallenden Kosten sogar in vollem Umfang steuerlich absetzen. Dies umfasst etwa anteilige Mietkosten, Nebenkosten und Ausstattungskosten, aber auch Telefon- und Internetkosten. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass kein weiterer Raum zur Ausübung dieser Tätigkeit zur Verfügung steht.

# 4. Steuerfreie Zusatzleistungen für Mitarbeitende

Unterstützen Unternehmer*innen ihre Mitarbeitenden mit Gehaltsextras, profitieren sie davon auch selbst, vorausgesetzt, bestimmte Höchstbeträge werden nicht überschritten. „Zusatzleistungen wie Tankgutscheine, Essenszuschüsse oder auch Jobtickets für den öffentlichen Nahverkehr sind steuerfrei und kommen nicht nur der Belegschaft zugute, sondern können auch dazu beitragen, die Motivation und Bindung an das Unternehmen zu stärken“, weiß Juhn.

# 5. Vereinfachte Steuererklärung und weniger Bürokratie

Unternehmen mit einem Jahresumsatz von weniger als 22.000 Euro im Vorjahr und 50.000 Euro im laufenden Kalenderjahr profitieren von der Kleinunternehmerregelung. Diese befreit von der Pflicht zur Umsatzsteuererhebung. Das heißt: Sie müssen keine Umsatzsteuer auf ihren Rechnungen ausweisen, wodurch sich der administrative Aufwand erheblich reduziert. „Diese Regelung ist besonders vorteilhaft für kleinere Unternehmen und Selbständige, die noch nicht in den großen Umsatzbereichen tätig sind“, so Juhn „Die Buchhaltung ist deutlich einfacher und spart Kosten für die Berechnung und Abführung der Abgabe.“

# 6. Gewinnthesaurierung bei langfristigem Investitionsbedarf

Ein weiterer Steuer-Hack ist die sogenannte Gewinnthesaurierung. Werden Gewinne von Kapitalgesellschaften nicht an ihre Gesellschafter*innen ausgeschüttet, lässt sich die Zahlung der Kapitalertragsteuer auf diese Gewinne hinauszögern und die Liquidität im Unternehmen verbessern. Ein Vorteil vor allem für Unternehmen, die im Wachstum sind oder größere Investitionen planen. „Die Gewinnthesaurierung ermöglicht, Kapital im Unternehmen zu belassen und gleichzeitig von einer steuerlichen Entlastung zu profitieren“, unterstreicht der Experte. Über steuerrechtliche Umwege können aber auch Einzelunternehmen und Personengesellschaften davon profitieren. Die Stichwörter hierzu lauten Thesaurierungsbegünstigung und Optionsbesteuerung.

Rechnungen richtig schreiben

Wer sich selbstständig macht oder freiberuflich arbeitet, kommt nicht drumherum, eine Rechnung auszustellen. Welche Aspekte dabei besonders wichtig und welche Angaben Pflicht sind, das wird hier kurz und knapp erklärt.

Wer legt die Vorgaben auf einer Rechnung fest?

Alle Angaben, die auf einem solchen Dokument notiert sein müssen, werden vom Umsatzsteuergesetz (§14 UstG) festgelegt. Das sind die sogenannten Formvorschriften für Rechnungen. Wenn dagegen verstoßen wird, kann die Vorsteuer nicht korrekt abgezogen werden. Das betrifft vor allem Kleinunternehmer sowie Selbstständige und kann unter dem Strich teuer werden.

Das muss auf eine Rechnung

Im Grunde sind bei der Rechnungserstellung ein paar einfache Regeln einzuhalten. Um vor dem Finanzamt zu bestehen, müssen diese Punkte auf dem Dokument vermerkt sein:

  • Name des Unternehmens und die jeweilige Rechtsform
  • Vollständige Anschrift der Firma
  • Bei umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen die jeweilige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer bzw. die persönliche Steuernummer bei umsatzsteuerbefreiten Unternehmen
  • Datum der Ausstellung
  • Fortlaufende und klar zuzuordnende Rechnungsnummer
  • Liefertermin oder Zeitraum der erbrachten Leistung
  • Jeweiliger Umsatzsteuersatz oder Grund des Nicht-Erhebens

Die beste und schnellste Lösung ist, für all diese Daten und Angaben direkt eine professionelle Rechnungssoftware zu nutzen. Diese Programme machen es besonders einfach alle gesetzlich vorgeschriebenen Punkte für die Rechnungserstellung einzuhalten. Oftmals bieten diese zusätzlich die Möglichkeit, Kunden zu verwalten oder Artikel zu organisieren.

Rechnungsnummern richtig einsetzen

Der für die Nachvollziehbarkeit der kompletten Buchhaltung wichtigste Punkt ist die jeweilige Rechnungsnummer. Diese muss je Dokument einmalig sein – nur so kann verhindert werden, dass es zu Verwirrungen kommt. Auch lassen sich Rechnungen in der Buchhaltung so klar zuordnen. Es dürfen also keine Nummern doppelt vergeben werden. Der Nummernkreis muss außerdem fortlaufend sein. Unwichtig ist allerdings, ob die Kennung aus Zahlen oder Buchstaben besteht. Auch nicht gesetzlich geregelt ist, ob jedes Jahr ein neuer Turnus angefangen werden muss oder nicht.

Das passende Layout

Rechnungsmuster gibt es im Internet zahlreiche. Wer allerdings nicht auf so eine Vorlage von der Stange zurückgreifen möchte, der hat die Möglichkeit mit beispielsweise dem Rechnungsprogramm von Lexware Office das eigene Rechnungs-Layout vollkommen individuell zu erstellen. Eingefügt werden können das Firmen-Logo und eine digitalisierte Unterschrift. Auch kann das gesamte Dokument passend zum jeweiligen Corporate Design des Unternehmens gestaltet werden. Heutzutage kommen Selbstständige und Gründer kaum mehr um diesen Schritt herum: Dieser Schritt macht eine Marke auch auf den Rechnungsdokumenten klar erkennbar.

Wann verjähren Rechnungen?

Diese Frage ist für Unternehmen oft eine der brennendsten. Die Verjährungsfrist für Rechnungen aller Art liegt in Deutschland bei drei Jahren. Allerdings ist wichtig zu wissen, dass diese Frist nicht ab dem jeweiligen Rechnungsdatum läuft. Sie gilt ab dem Tag der erbrachten Leistung oder Lieferung. Aber Vorsicht: Die Verjährungsfrist beginnt immer am 1. Januar des Folgejahres, in dem der Auftrag erteilt wurde. Ausschlaggebend ist also nicht der Monat, in dem die Leistung erbracht wurde. An diesem Beispiel erklärt, wird das Prozedere klarer:

  • Im März 2017 wurde ein Auftrag angenommen.
  • Das Erfüllungsdatum für diesen ist der 12. September 2017.
  • Die Verjährungsfrist beginnt also per Gesetz am 1. Januar 2018 und endet am 1. Januar 2021.

Aufbewahrungsfristen für Rechnungen

Die Dokumente müssen generell zehn Jahre lang aufbewahrt werden. Das gilt sowohl für Selbstständige als auch für Kleinunternehmer oder große Firmen. Betroffen sind davon allerdings nicht nur die ausgestellten Rechnungen. Auch alle eingehenden Forderungen, die in die Buchhaltung einfließen, müssen so lange verfügbar bleiben.

Eine falsche Rechnung verschickt?

Eine Forderung in der sich ein Tippfehler oder Zahlendreher eingeschlichen hat, ist zunächst kein Beinbruch. Wenn das vorkommen sollte, dann muss die jeweilige Rechnung im System korrigiert werden. Zudem muss eine Storno-Rechnung angelegt werden. Diese Grundregeln sind dabei zu beachten:

  • Storno-Rechnungen sind mit einem Minus zu vermerken.
  • Der Rechnungsbetrag muss derselbe sein: Wenn die falsche Summe 100 Euro ist, dann muss die Storno-Rechnung -100 Euro betragen.
  • Jede dieser Nachbesserungen bekommt eine eigene Rechnungsnummer.
  • Die korrigierte Rechnung erhält ebenfalls eine neue Nummer.

Dadurch müssen zu jeder falsch ausgestellten Forderung dann drei Rechnungen vorhanden sein. Diese werden dann an den betreffenden Kunden verschickt. Außerdem sind sie noch in die Buchhaltung einzupflegen, sodass das Finanzamt die Fehlbuchung nachvollziehen kann.

Finanzierungsfallen erkennen und vermeiden

Die sieben größten Finanzfallen, die schnell wachsende Start-ups 2026 auf jeden Fall auf dem Plan haben sollten.

Die deutsche Wirtschaft schwächelt. Das zeigt sich unter anderem eindrucksvoll an der steigenden Zahl von Insolvenzen. Sowohl Start-ups als auch etablierte Unternehmen geraten zunehmend in finanzielle Schieflagen. Obwohl die Inflation voraussichtlich sinken wird, ist für 2026 noch keine wirkliche Verbesserung zu erwarten.

Umso entscheidender ist es, dass sich Start-ups wappnen – auch wenn sie aktuell noch keine Anzeichen für eine Krise sehen. Denn gerade Start-ups, die in den letzten Jahren schnelle Erfolge feierten, haben es oftmals versäumt, ein stabiles Finanzfundament zu legen. Sie machten Fehler, die sich jetzt rächen und ihr Unternehmen plötzlich vor massive Herausforderungen stellen könnten. Umso wichtiger ist, die häufigsten Finanzfallen zu kennen und zu vermeiden, die Start-ups teuer zu stehen kommen können.

1. Nicht umsatzrelevante Kostenstruktur

Egal ob bei der Findung von Themenideen oder der Erstellung ganzer Texte, mit dem richtigen Briefing kann KI ein richtiger Gamechanger sein: Start-ups stehen oft unter hohem Druck, ihre Strukturen möglichst rasch auszubauen, um mit dem Wachstum Schritt halten zu können. Das kann dazu führen, dass Ausgaben getätigt werden, bevor diese tatsächlich notwendig sind oder das Unternehmen ausreichend Umsätze generiert, um sie leicht zu bezahlen.

Sie stecken beispielsweise Geld in schicke Büros, teure Software oder stellen Personal in Bereichen wie HR und Adminis­tration ein – alles Extras, die nicht zum Umsatz beitragen. Der Schlüssel zum langfristigen Erfolg liegt darin, die richtigen ­Prioritäten zu setzen: Gerade in den ersten Jahren müssen Gründer*innen sicherstellen, dass jeder Euro in die Bereiche investiert wird, die tatsächlich zum Umsatzwachstum beitragen.

2. Fehlende Kostenstellenstruktur

Ohne eine Kostenstellenstruktur verlieren Start-ups den detaillierten Überblick über ihre Ausgaben und Gewinne. Anstatt die einzelnen Geschäfts­bereiche, Projekte oder Produkte im Detail zu analysieren, um zu wissen, welche Produkte oder Dienstleistungen profitabel sind, wird oft nur das Gesamtbild betrachtet.

Die fehlende Transparenz über die Profitabilität einzelner Geschäftsbereiche führt dazu, dass unrentable Projekte weiter finanziert werden. Währenddessen erhalten die profitablen Bereiche nicht die Aufmerksamkeit oder Ressourcen, die sie benötigen. Eine detaillierte und sinnvolle Kostenstellen­struktur hilft Gründer*innen, besser zu verstehen, welche Bereiche profitabel sind und welche nicht. Dadurch wissen sie auch, wo investiert oder gespart werden sollte.

3. Unkontrollierte Kosten

Ein weiteres typisches Problem schnell wachsender Start-ups ist der fehlende Überblick über die eigenen Ausgaben. In ihrer dynamischen Wachstums­phase verlieren Start-ups häufig den Überblick über ihre Ausgaben, da die Geschäftstätigkeiten und die damit verbundenen Kosten schnell variieren oder sich ausweiten. Dies kann zu finanziellen Engpässen am Monatsende und langfristig zu ernsten finanziellen Schwierigkeiten führen.

Gründer*innen müssen proaktive Maßnahmen ergreifen, um ihre Kosten im Griff zu behalten. Auch hier hilft eine gute Kostenstellenstruktur. Zudem trägt eine regelmäßige Ausgabenanalyse dazu bei, unangenehme Überraschungen zu vermeiden, die Kontrolle zu behalten und rechtzeitig Maßnahmen zu ergreifen.

4. Liquiditätsengpässe

Liquidität ist für jedes Unternehmen von zentraler Bedeutung. Doch gerade schnell wachsende Unternehmen unterschätzen oft die Bedeutung einer sorgfältigen Liquiditätsplanung. Sie konzentrieren sich stark auf Wachstum und Umsatzsteigerungen, ohne darauf zu achten, ob genügend liquide Mittel vorhanden sind, um laufende Kosten zu decken. Dies führt nicht selten zu Liquiditätsengpässen. Dadurch hat ein Start-up kurzfristig nicht genügend Mittel zur Verfügung, um seine Verbindlichkeiten wie Gehälter, Lieferant*innenrechnungen oder Mieten zu bezahlen.

Selbst Start-ups, die auf den ersten Blick erfolgreich sind und stark wachsen, können von Liquiditätsengpässen betroffen sein: Beispielsweise, wenn ein Ungleichgewicht zwischen Einnahmen und Ausgaben besteht, oder Kund*innen eine zu lange Zahlungsfrist eingeräumt wird. Daraus entstehende ­Liquiditätsengpässe können das Tagesgeschäft stören, Geschäftsmöglichkeiten behindern und im schlimmsten Fall zur Insolvenz führen. Mit einer vorausschauenden Liquiditäts­planung, effektiven Tools zum Cashflow-Management und einem gut organisierten Forderungsmanagement lassen sich solche Engpässe verhindern.

5. Investitionen ohne klare Grenzen

Investitionen sind in einem Start-up unumgänglich. Jedoch investieren Gründer*innen von schnell wachsenden Start-ups häufig weiter in Projekte, obwohl diese nicht rentabel sind. Sei es die emotionale Bindung oder die Hoffnung, dass sich bereits getätigte Investitionen noch lohnen: Es führt dazu, dass wertvolle Ressourcen in wenig erfolgversprechende Projekte fließen, anstatt strategisch besser eingesetzt zu werden.

Beispiel: Eine Agentur möchte eine App unbedingt selbst entwickeln und investiert über die Zeit deutlich mehr als geplant, obwohl es sinnvoller wäre, das Vorhaben abzubrechen. So fließen immer mehr wertvolle Ressourcen in ein aussichtsloses Projekt, anstatt in ein rentables Projekt investiert zu werden. Die Sunk Costs steigen immer weiter.

Um nicht in diese Finanzfalle zu tappen, ist es wichtig, klare Strategien und Prozesse zu implementieren, die das Start-up vor irrationalen Entscheidungen schützen. Dazu gehören regelmäßige Projektbewertungen und klare Investitionsbudgets mit Abbruchkriterien.

6. Unrealistisches Budget

Viele Start-ups setzen sich hohe Umsatzziele, ohne zu wissen, welche Investitionen und Ressourcen dafür tatsächlich notwendig sind. Die fehlende Ausarbeitung eines fundierten Budgets kann zu einer Fehleinschätzung der Unternehmenssituation führen und das Wachstum gefährden.

Ein realistisches Budget, das den aktuellen Stand des Unternehmens und die erforderlichen Maßnahmen für Wachstum abbildet, ist unerlässlich. Um ein solches Budget zu erstellen, brauchen Gründer*innen eine detaillierte Finanzplanung und ein klares Verständnis der finanziellen Grundlagen.

Die fertige Budgetplanung ist ein wichtiges Tool zur Unternehmenssteuerung: Es geht nicht darum, am Anfang des Jahres einmal ein Budget zu erstellen, sondern dieses über das Jahr hinweg immer wieder für Analysen heranzuziehen und anzupassen. Wichtig dabei ist, dass die Anpassung des Budgets kein Rückschlag ist. Vielmehr wird so sichergestellt, dass das Start-up auf Veränderungen reagiert und rechtzeitig Änderungen vornehmen kann.

7. Das Schönreden von Margen

Die letzte Finanzfalle ist die Selbsttäuschung von Gründer*innen hinsichtlich der eigenen Margen. Gerade wenn es um Herzensprojekte oder -produkte geht, neigen sie dazu, die tatsächlichen Kosten zu ignorieren oder zu beschönigen.

Dafür schmälern sie wesentliche Kostenfaktoren, die den tatsächlichen Gewinn schmälern würden. Beispielsweise werden zusätzliche Nebenkosten wie Reise- oder Bewirtungskosten sowie die eigene Arbeitszeit der Gründer*innen in der Kostenaufstellung nicht berücksichtigt. Das Ergebnis ist die verzerrte Sicht auf die Rentabilität der Projekte.

Eine realistische und umfassende Kostenkalkulation, ehr­liche Selbstreflexion und regelmäßige Margenüberprüfungen sind essenziell, um diese Verzerrung zu vermeiden und langfristig erfolgreich zu sein.

Die Autorin Rebecca Troch ist Finanzexpertin und Virtual CFO. 2018 gründete sie Counting the Apples Consulting und hilft seitdem Unternehmer*innen, ihre Zahlen endlich zu verstehen und faktenbasierte Entscheidungen zu treffen.