Mit personalisierten Produkten starten – welches Shop-System ist dafür geeignet?


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Derzeit befinden wir uns in einer Zeit, in welcher der Onlinehandel mehr floriert denn je. Wer bisher ausschließlich auf den Einzelhandel gesetzt hat, der hat es derzeit aufgrund des Lockdowns schwer. Sicherlich entsteht dadurch auch Tatendrang, denn gerade personalisierte Produkte können jetzt vielleicht einfacher verkauft werden. Doch alles startet zuerst einmal mit dem richtigen Shop-System.

Nicht jedes Shop-System ist für jedes Anliegen geeignet, insbesondere bei personalisierten Produkten stoßen verschiedene Systeme schnell an ihre Grenzen. Daher ist es wichtig, dass man sich einen Überblick verschafft. Wie sieht es mit den eigenen Anforderungen aus und wie mit der möglichen Usability. Die Usability ist essenziell, denn Kunden strafen komplizierte Systeme schnell ab.

Welche Shop-Systeme gibt es zur Auswahl?

Heutzutage gibt es eine große Auswahl an Shop-Systemen, welche nach den persönlichen Anforderungen betrachtet werden sollten. Hierzu zählen zum Beispiel diese Anbieter oder Softwaresysteme:

  • WooCommerce
  • Shopware
  • Shopify
  • Plentymarkets
  • Jimdo Onlineshop
  • JTL Shop
  • CosmoShop

Jedes dieser Systeme hat zum Teil auch einen großen Bestand an bereits vorgefertigten Designs und Erweiterungen. Dadurch können Automatismen unkompliziert angelegt werden, andererseits können aber auch Marketing-Tools verwendet werden. Der Bau einer Landingpage ist zum Beispiel wichtig, damit Werbeanzeigen effektiver geschaltet werden können, genauso aber auch, um besser in den organischen Suchergebnissen gefunden zu werden.

Für personalisierte Produkte müsste entsprechend recherchiert werden. Für WooCommerce gibt es zum Beispiel das Plugin „Product Option Manager“ oder für Shopify die App „Inkybay Produkt-Customizer“. Bei Shopware kann auf den „Produktdesigner“ zurückgegriffen werden und bei JTL können Variationen hinzugefügt werden, wodurch ein Freitext ergänzt werden kann.

Verkauf auf weitere Plattformen

Produkte, wie z.B. personalisierte Baby Artikel werden immer beliebter und danach suchen Nutzer auch auf anderen Plattformen. Es ist daher wichtig, dass es eine Anbindung gibt zwischen dem eigenen Shop und den Marktplätzen wie eBay, Amazon oder auch Google Shopping.

Bei Shopify ist das bereits integriert und muss lediglich verknüpft werden, aber bei anderen Systemen wie WooCommerce wird dafür zuerst ein Plugin installiert. Je nach Umfang kann die Anbindung aber auch etwas kosten. Wenn das Plugin funktioniert und es dadurch zu mehr Umsatz kommt, kann dieser Betrag aber i. d. Regel aber gut verkraftet werden.

Der Vorteil dabei ist, dass der Nutzer auf einer gewohnten Umgebung (wie Amazon) einkauft. Im Paket kann eine Werbung hinzugelegt werden, sodass der Kunde beim nächsten Mal vielleicht nicht über den Marktplatz kauft, sondern direkt im eigenen Shop. Damit werden künftige Gebühren gespart und der Kunde so schnell zum Stammkunden.

Was kostet ein eigener Onlineshop?

Die Kosten für einen Onlineshop spielen insbesondere am Anfang eine essenzielle Rolle, denn die Finanzierung muss immerhin gewährleistet sein. Es kommt darauf an, welche Funktionen bereitstehen müssen und wie der Ablauf im Hintergrund organisiert wird. So besteht auch die Möglichkeit eines Dropshipping-Shops, wodurch kein eigener Warenbestand vorliegt.

Ein System wie WooCommerce kann für wenige Euro im Jahr (zuzüglich der Kosten für das Plugin zur Produktindividualisierung) betrieben werden, aber dafür muss auch viel selbst eingerichtet werden. Bei dieser Software gibt es aber auch sehr gute Möglichkeiten zur Individualisierung bezüglich des Webdesigns – daraus kann recht einfach eine Marke kreiert werden.

Bei fertigen Systemen für „mittelgroße Händler“ gibt es auch Systeme wie Jimdo, dessen Einrichtung sehr schnell geschieht – hier beginnen die Preise ab 228 Euro. Wenn bereits technische Kenntnisse vorliegen, kann sich definitiv auch an WooCommerce gewagt werden.

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EU AI Act: Status quo

Recht für Gründer*innen: der EU AI Act. Wo stehen wir in Sachen Umsetzung? Was Gründer*innen und Start-ups jetzt wissen müssen.

Künstliche Intelligenz (KI) ist längst kein Zukunftsthema mehr, sondern prägt schon heute Geschäftsmodelle, Investitionsentscheidungen und die Arbeitswelt. Mit der europäischen KI-Verordnung (EU AI Act, im Folgenden AI Act) wurde im Frühjahr 2024 der weltweit erste umfassende Rechtsrahmen für den Einsatz von KI verabschiedet. Inzwischen sind die ersten Regelungen in Kraft getreten. Für Gründer*innen und Start-ups bedeutet das nicht nur zusätzliche Pflichten, sondern auch Chancen, sofern sie sich rechtzeitig vorbereiten.

Überblick: Der AI Act

Die Verordnung folgt einem risikobasierten Ansatz: Je höher das Risiko für Grundrechte oder Sicherheit, desto strenger die Anforderungen. Auf der untersten Stufe stehen KI-Systeme, die keinerlei Vorgaben erfüllen müssen, solange sie nicht in verbotene Anwendungsfälle fallen. An der Spitze der Regulierungspyramide befinden sich die sogenannten Hochrisiko­Systeme, also etwa Anwendungen in der medizinischen Diagnostik, in kritischer Infrastruktur oder bei biometrischen Verfahren. Viele Tools aus dem HR-Bereich fallen darunter.

Daneben bestehen besondere Pflichten für sogenannte Generative KI beziehungsweise General Purpose AI, eingeführt, also große Modelle, die viele Anwendungen treiben und „systemische Risiken“ entfalten können.

Wichtig ist zu wissen, dass die Vorgaben schrittweise gelten. Bereits seit dem 2. Februar 2025 sind bestimmte Praktiken ausdrücklich verboten – zum Beispiel das Social Scoring von Bürger*innen, die flächendeckende Emotionserkennung in Schulen oder am Arbeitsplatz sowie das unkontrollierte Sammeln biometrischer Daten. Wer damit noch experimentiert, bewegt sich schon jetzt im rechtswidrigen Raum.

Seit dem 2. August 2025 gelten außerdem die ersten Pflichten für Anbieter*innen von generativen Modellen. Sie müssen unter anderem Transparenzberichte veröffentlichen und Angaben zu den verwendeten Trainingsdaten machen. Für Modelle, die bereits vor Inkrafttreten am Markt waren, gibt es eine Übergangsfrist bis 2027. Für viele Unternehmen, die solche Modelle nutzen oder in Produkte einbetten, bedeutet das, genau hinzuschauen, welche Informationen von den Modellanbieter*innen zur Verfügung gestellt werden. Sonst können eigene Transparenzpflichten womöglich nicht erfüllt werden.

Noch weiter in der Zukunft liegen die Vorschriften für Hochrisiko-Systeme. Diese greifen ab 2. August 2026 und verlangen ein umfassendes Risikomanagement, eine strenge Qualität der Trainingsdaten, eine lückenlose Protokollierung und eine Konformitätsbewertung, bevor ein Produkt überhaupt in Verkehr gebracht werden darf. Für Hochrisiko-KI, die in ohnehin streng regulierten Produkten steckt, zum Beispiel in Medizinprodukten, gilt eine verlängerte Frist bis 2027.

Konformitätsbewertung heißt vor allem Risikobewertung, welche die Anbieter*innen oder Betreiber*innen selbst durchführen müssen. Eine solche „regulierte Selbstregulierung“ ist ein klassisches Merkmal einer solchen klassischen Produkt­regulierung und Marktüberwachung.

Was fehlt? Guidance und Governance

Noch herrscht allerdings an vielen Stellen Unsicherheit. Zwar hat die EU-Kommission schon erste Leitlinien veröffentlicht, etwa zur Definition von KI-Systemen oder zu den verbotenen Praktiken. Auch für Anbieter*innen generativer KI gibt es inzwischen ein detailliertes Dokumentationsmuster. Noch fehlen allerdings die angekündigten Handreichungen für die Einstufung und Risikobewertung von Hochrisiko-Systemen, die bis Februar 2026 folgen und praktische Beispiele enthalten sollen. Bis dahin bleibt nur, sich für die Bewertung an bestehenden internationalen Standards zu orientieren, zum Beispiel an den Normungsprojekten der Europäischen Komitees für Normung und für elektrotechnische Normung.

Auf Unionsebene entstehen parallel die neuen Governance-Strukturen. Das AI Office innerhalb der Kommission ist bereits aktiv und koordiniert die Umsetzung. Das AI Board, ein Gremium der Mitgliedstaaten, tagt regelmäßig und stimmt Vorgehensweisen ab. Ein wissenschaftliches Panel unabhängiger Expert*innen wurde im Frühjahr eingerichtet, und das Advisory Forum, das die Perspektive von Unternehmen und Zivilgesellschaft einbringen soll, befindet sich gerade in der Bewerbungsphase. Auch die geplante EU-Datenbank für Hochrisiko-Systeme existiert bisher nur auf dem Papier. Ab 2026 müssen Anbieter*innen ihre Systeme dort registrieren; die Plattform selbst wird jedoch gerade erst aufgebaut.

Und wo steht Deutschland?

Auch hierzulande hakt es noch etwas. Eigentlich hätten die Mitgliedstaaten bis 2. August 2025 ihre Marktüberwachungsbehörden benennen müssen. Ein Entwurf für das deutsche Umsetzungsgesetz sieht die Bundesnetzagentur als zentrale Aufsicht vor, doch die formale Benennung ist noch nicht erfolgt. Klar ist, dass die Bundesnetzagentur die Rolle der Notifizierungsbehörde übernimmt, also für die Anerkennung von Konformitätsbewertungsstellen zuständig ist. Zudem entsteht dort ein Kompetenzzentrum für KI, das die Arbeit von Bund und Ländern koordinieren soll.

Reallabore

Ein Bereich, der für KI-Entwickler*innen besonders interessant ist, sind KI-Reallabore, also sichere Testumgebungen, in denen neue Anwendungen unter Aufsicht erprobt und darauf geprüft werden können, ob sie den rechtlichen Rahmen einhalten. Bis zum Sommer 2026 müssen die Mitgliedstaaten mindestens ein solches Reallabor einrichten. Deutschland hat im Mai 2025 ein erstes Pilotprojekt in Hessen gestartet, gemeinsam mit der Bundesnetzagentur und der Bundesdatenschutzbeauftragten. Hier werden reale Unternehmensfälle durchgespielt, um Abläufe und Bedarfe besser zu verstehen. Solche Projekte können eine wertvolle Möglichkeit sein, mit den Aufsichtsbehörden auf Augenhöhe ins Gespräch zu kommen.

Reaktionen

Der AI Act wird zwar kritisch diskutiert, im Grundsatz aber breit akzeptiert. Gerichtliche Klagen direkt gegen die Verordnung gibt es bislang nicht. In der juristischen Literatur überwiegt die Zustimmung zur Zielrichtung. Kritisiert werden vor allem die Komplexität und die noch offenen Fragen bei der praktischen Umsetzung. Streitpunkte finden sich eher außerhalb der Verordnung bei der Frage, ob Trainingsdaten urheberrechtlich geschützt sind oder wie personenbezogene Daten für KI genutzt werden dürfen.

Die Industrie zeigt ein gemischtes Bild. Viele große Anbieter*innen – von Google über OpenAI bis Mistral – haben einen freiwilligen Verhaltenskodex unterzeichnet. Andere, wie etwa Meta, haben sich bewusst dagegen entschieden. Man muss sich also darauf einstellen, dass je nach Anbieter*in sehr unterschied­liche Informationen und Compliance-Nachweise verfügbar sind.

Andererseits wirkt der AI Act bereits am Markt. In öffentlichen Ausschreibungen tauchen Modellklauseln auf, die auf die KI-Verordnung Bezug nehmen. Investor*innen fragen verstärkt nach Compliance-Prozessen, und Unternehmen beginnen, interne Strukturen für Risikomanagement und Dokumentation aufzubauen.

Im Vergleich zu Europa gibt es in den USA bislang nur freiwillige Standards. Die dort bei der Entwicklung und Anwendung von KI (angeblich) vorherrschende größere Freiheit wird zwar viel gerühmt. Einzelne Bundesstaaten wie Colorado arbeiten allerdings an eigenen regulierenden Gesetzen, die ab 2026 greifen sollen. Vielleicht ist es also ein Vorteil, dass europäische Start-ups früh Erfahrungen in einem regulierten Markt sammeln können.

Fazit

Der AI Act entfaltet bereits jetzt Wirkung, auch wenn viele Details erst in den kommenden Monaten geklärt werden. Daher gilt es, nicht abzuwarten, sondern jetzt eine eigene Roadmap zu entwickeln. Wer früh Prozesse für Risikomanagement, Transparenz und Governance etabliert, wird nicht nur rechtlich auf der sicheren Seite sein, sondern auch Vertrauen bei Kund*innen und Investor*innen gewinnen.

Die EU hat ein klares Signal gesetzt: KI soll innovativ sein, aber auch sicher und vertrauenswürdig. Für Start-ups ist das eine Her­ausforderung – aber auch eine Chance, sich von Anfang an professionell aufzustellen und den Markt aktiv mitzugestalten.

Der Autor Dr. Daniel Michel, LL.M. ist als Rechtsanwalt im Bereich IT/IP/Technologie tätig und betreibt seit 2018 mit DATA LAW COUNSEL seine eigene Rechtsberatung im Raum München

Gründer*in der Woche: Kiosk Scout – Automatenlandschaft digital vernetzen

Andreas Schubert ist ein erfahrener Unternehmer und Versicherungsmakler. Im Juni 2025 gründete er im Alter von 61 Jahren die Plattform Kiosk Scout. Mehr dazu und zum Gründen mit 60plus erfahrt ihr im Interview mit Andreas.

Was hat dich dazu motiviert, im Alter von 61 Jahren ein Start-up zu gründen, und welche Erfahrungen aus deinem bisherigen Berufsleben haben dich dabei besonders inspiriert?

Mich hat schon immer die Frage bewegt, wie man Versorgung im Alltag einfach und verlässlich organisieren kann. Als Versicherungsexperte und Unternehmer habe ich gelernt, Chancen zu erkennen, wenn andere vor allem Probleme sehen. Die Idee zu Kiosk Scout kam aus einer Mischung aus persönlicher Beobachtung – wie sehr Automaten mittlerweile Teil unseres Lebens geworden sind – und dem Wunsch, meine Erfahrung im Bereich Kommunikation und Netzwerke in ein zukunftsgerichtetes Projekt einzubringen. Mit über 30 Jahren Berufserfahrung habe ich gelernt: Krisen sind Chancen, wenn man bereit ist, Neues zu wagen.

Spielt für dich das Alter somit keine wirkliche Rolle als Gründer?

Nein – im Gegenteil. Mit 60plus bringt man Gelassenheit, Erfahrung und ein Netzwerk mit, das vielen Jüngeren fehlt. Ich sehe mein Alter nicht als Hürde, sondern als Vorteil. Ich weiß, was ich kann, was ich nicht mehr will, und wo ich meine Energie am besten einsetze. Gründergeist hat nichts mit Geburtsjahr zu tun, sondern mit Haltung.

Nun zu Kiosk Scout: Kannst du uns mehr über die Idee erzählen? Was war der Auslöser für die Gründung der Plattform?

Ich habe während meiner Reisen mit dem Wohnmobil festgestellt, wie oft Automaten in Deutschland Versorgungslücken schließen – ob Snacks, Getränke, Blumen oder Bücher. Gleichzeitig gibt es keine zentrale Plattform, die diese Automaten sichtbar macht, sie vernetzt und auch Aufstellern Mehrwert bietet. Daraus ist die Idee entstanden: Kiosk Scout als digitale Brücke zwischen Menschen, die Automaten nutzen, und Unternehmen, die Automaten betreiben.

Wie hast du dann den Markt für Kioske und ähnliche Dienstleistungen analysiert, und welche Trends hast du dabei festgestellt?

Wir haben uns intensiv mit dem Vending-Markt beschäftigt und schnell erkannt: Automaten sind nicht mehr nur Snackspender, sondern entwickeln sich zu echten Mini-Nahversorgern. Trends wie bargeldloses Bezahlen, nachhaltige Produkte, regionale Versorgung und die steigende Bedeutung von 24/7-Zugänglichkeit treiben den Markt. Gleichzeitig fehlt vielen Betreibern die digitale Sichtbarkeit. Genau da setzt Kiosk Scout an.

Welche Herausforderungen hast du bei der Gründung und dem Aufbau von Kiosk Scout erlebt und wie hast du diese gemeistert?

Die größte Herausforderung war, ein neues Thema mit wenig Vorbildern am Markt zu entwickeln. Viele Hersteller und Aufsteller waren anfangs zurückhaltend. Hier hat mir meine Erfahrung geholfen: dranbleiben, Gespräche führen, Vertrauen aufbauen. Dazu kam natürlich das Thema Finanzierung – das lösen wir durch kreative Modelle wie Vorzugsaktien, mit denen wir Investoren und Community beteiligen, ohne die Kontrolle aus der Hand zu geben.

Wer ist die Zielgruppe bzw. sind die Zielgruppen von Kiosk Scout, und welchen konkreten Nutzen bietet ihnen deine Plattform?

Wir haben zwei Zielgruppen: Zum einen Endverbraucher, die über unsere App Automaten in ihrer Nähe finden können – transparent, schnell, verlässlich. Zum anderen Aufsteller, Hersteller und Dienstleister, die ihre Standorte sichtbar machen, neue Märkte erschließen und über unsere Analysen bessere Entscheidungen treffen können. Kiosk Scout bringt also Anbieter und Nutzer auf einer Plattform zusammen.

Du verbindest also letztlich Technik mit Alltagsnutzen – welche Automaten lassen sich über die App aktuell wo finden und welche Infos erhält man durch die Suche?

Über die App findet man klassische Snack- und Getränkeautomaten, aber auch immer mehr besondere Standorte – etwa Blumen-, Buch- oder Spielzeugautomaten. Nutzer sehen Standort, Öffnungszeiten, Bezahlmöglichkeiten und können Automaten bewerten oder neue melden. Für Betreiber bedeutet das: mehr Sichtbarkeit, für Nutzer: echte Orientierung.

Welche Pläne hast du für die Zukunft von Kiosk Scout? Gibt es bestimmte Funktionen oder Erweiterungen, die du in naher Zukunft einführen möchtest?

Ja – wir denken deutlich größer. Mit Scoti24 bauen wir ein eigenes Marken-Netzwerk von Automaten auf, das europaweit skalierbar ist. Parallel entwickeln wir mit „Scoti OS/Core“ eine eigene Softwarelösung für Telemetrie und Standortmanagement. Und mit der geplanten Kiosk Scout AG wollen wir Investoren, Community und Partner aktiv am Wachstum beteiligen. Unser Ziel: Automaten nicht nur sichtbar machen, sondern als festen Bestandteil moderner Nahversorgung etablieren.

Und last but not least: Welche Ratschläge willst du anderen geben, die darüber nachdenken, mit 50-/60plus ein eigenes Unternehmen zu gründen?

Mein Rat: Lasst euch nicht von der Zahl im Pass abschrecken. Mit 50plus oder 60plus habt ihr genau das, was viele Start-ups brauchen Lebenserfahrung, Ausdauer und Netzwerke. Wichtig ist, ein Projekt zu wählen, das euch begeistert, und Menschen um euch zu versammeln, die eure Stärken ergänzen. Man ist nie zu alt, um Gründer zu sein – aber man ist zu alt, um Chancen vorbeiziehen zu lassen.

Andreas, danke für deine Insights

Hier geht's zu Kiosk Scout

Das Interview führte Hans Luthardt

Jessica Holzbach startet FinTech-Builder 0TO9 in Deutschland

Angetrieben von führenden Köpfen der europäischen FinTech-Szene, bringt 0TO9 ein neues Modell nach Deutschland, das Geschwindigkeit, Skalierbarkeit und Nachhaltigkeit in der Finanzinnovation vereinen soll.

0TO9 (Zero to Nine) ist ein europäischer Fintech-Venture-Builder und -Investor, der Gründer:innen eine vollständige Infrastruktur bietet, um regulierte Finanzdienstleistungsunternehmen zu starten und zu skalieren. Gegründet 2025 in Schweden von Oliver Hildebrandt, vereint 0TO9 Kapital, Compliance, Technologie, operative Unterstützung und eine Co-Founder-Struktur, um traditionelle Hürden für Innovationen im Finanzsektor abzubauen.

Die FinTech-Seriengründerin Jessica Holzbach übernimmt als Partnerin und CEO Deutschland des europäischen Venture Builders und Investors 0TO9 eine Schlüsselrolle beim Aufbau des Berliner Hubs. Die Vision: In den nächsten 20 Jahren 1.000 profitable Finanzunternehmen zu starten – unterstützt durch Lizenzen, Kapital und eine Co-Founder-Struktur.

Vom Gründen zum Co-Building

Nach dem erfolgreichen Aufbau und Exit der FinTechs Penta und Pile sowie ihrer Tätigkeit als Angel-Investorin wird Jessica Holzbach nun Teil eines europäischen Infrastrukturprojekts „Mit 0TO9 kann ich meine Erfahrung als Gründerin und Investorin weitergeben – und andere dabei unterstützen, ihre Vision umzusetzen“, sagt Jessica Holzbach. „Von Tag eins an stellen wir Gründern Kapital, Lizenzierung, operative Unterstützung und ein Team zur Seite, das wirklich mitbaut. Unser Ansatz stellt den Menschen in den Mittelpunkt – nicht nur das Produkt. Wir wollen mehr Talenten ermöglichen, selbstständig und verantwortungsvoll zu arbeiten. So werden Teams schneller, fokussierter und erfolgreicher. Unser Horizont ist nicht nur die nächste Finanzierungsrunde, sondern die nächsten 20 Jahre – und darüber hinaus.

Hinter Zero to Nine steht Gründer Oliver Hildebrandt, Serienunternehmer, der bereits im Alter von 20 Jahren sein erstes FinTech verkaufte und seither vier weitere Unternehmen aufgebaut hat – darunter die KI-gestützte Finanzierungsplattform Gilion (40 Mio. € eingesammeltes Eigenkapital) sowie die Kreditplattform Plus 1 (100 % Wachstum p.a.). Für Zero to Nine hat er ein erfahrenes Gründungsteam um sich versammelt: Tord Topsholm (CEO) – war CEO von vier Banken und verantwortete u.a. erfolgreiche Exits an KKR. Jessica Holzbach (Partnerin & CEO Deutschland) – zweifache Fintech-Gründerin mit Exit-Erfahrung, jüngstes Aufsichtsratsmitglied der deutschen Bankengeschichte. Siduri Poli (Partnerin & CMO) – Mitgründerin der Startup Factory Changers Hub und Aufsichtsratsmitglied des staatlichen VC-Investors Saminvest. Henrik Landgren (Board Member) – ehemaliger VP Analytics bei Spotify und Partner bei EQT Ventures.

Ein Modell für die Herausforderungen von heute

Das Modell von Zero to Nine basiert auf den persönlichen Erfahrungen von Gründer Oliver Hildebrandt beim Aufbau von Plus1. In diesem Jahrzehnt erlebte er hautnah, wie komplexe Regulierung und hohe Kapitalanforderungen Gründer*innen unter Druck setzen – während Investor*innen gleichzeitig schon in einem sehr frühen Stadium hohe Wachstumszahlen fordern. Studien von Carta zeigen zudem, dass viele junge Startups gezwungen sind, durch Maßnahmen wie Entlassungen ihre Laufzeit zu verlängern und Wachstum zugunsten kurzfristiger Profitabilität zurückzustellen.

„Als ich Plus1 gegründet habe, hat es fast ein Jahrzehnt gedauert, bis wir Regulierung, Finanzierung und Skalierung meistern konnten. Mit 0TO9 können wir diesen Weg deutlich schneller und viel weniger einsam gehen. Unsere Mission ist es, Gründern die Unterstützung zu geben, die ich mir damals selbst gewünscht hätte – damit sie sich auf den Aufbau großartiger Unternehmen konzentrieren können und wir gemeinsam die Transformation des europäischen Finanzsystems beschleunigen“, so Oliver Hildebrandt, Gründer von 0TO9.

Mit 0TO9 will Hildebrandt diesen Widerspruch zwischen Gründer*innen und Investor*innen auflösen: Frühphasige FinTechs erhalten ausreichend Kapital bis zur Profitabilität, Zugang zu Einlagenfinanzierung, volle regulatorische und juristische Unterstützung, Hilfe beim Markenaufbau, eine leistungsfähige Tech-Infrastruktur sowie strategische Begleitung für den Markteintritt in Europa.

Das Modell von 0TO9 besteht aus einem Venture Builder für den schnellen und fokussierten Aufbau neuer FinTechs, einem lizenzierten Kreditinstitut, das neue Geschäftsmodelle ermöglicht und Regulatorik sowie Compliance zentralisiert sowie Co-Founder-Level-Support, der Erfahrung, Struktur und langfristiges Commitment ins Team bringt.

Start in Deutschland

Mit dem neuen Berliner Hub am Hackeschen Markt erweitert 0TO9 seine Präsenz neben Schweden, Norwegen und Finnland nun auch nach Deutschland. Der Hub bietet Platz für bis zu 20 Gründer*innen und plant, jedes Quartal zwei bis drei neue Unternehmen aufzubauen.

Die ersten drei Ventures sind:

HUGO – Not Another App: Ein persönlicher, chatbasierter KI-Sparassistent, der Menschen beim Aufbau besserer Spargewohnheiten unterstützt.

Plus1: Ein führender Consumer-Lending-Anbieter aus Schweden, der jetzt mithilfe des neuen Standortes nach Deutschland expandiert.

Fuels Capital: Bietet wertpapierbesicherte Kredite, die Aktionären ermöglichen, kurzfristig Liquidität zu erhalten, ohne ihre Vermögenswerte zu veräußern.

Minijob und Midijob: Was sind die Vor- und Nachteile?

Minijobs gelten als besonders einfache Beschäftigungsform – doch auch Midijobs bieten bei flexiblem Personalbedarf Vorteile. Die Ecovis-Expert*innen Evelyn Karstädt und Andreas Islinger erklären die Unterschiede und nennen Vor- und Nachteile beider Modelle für Unternehmen und Beschäftigte.

Bei Minijobs liegt die aktuelle Verdienstgrenze seit dem 1. Januar 2025 bei 556 Euro im Monat, also bei insgesamt 6.672 Euro im Jahr. Wann, wie oft und wie lange ein Mitarbeitender arbeitet, spielt dabei keine Rolle und lässt sich flexibel gestalten, solange der Arbeitgeber den Mindestlohn einhält.

Minijobs sind mit Ausnahme der Rentenversicherung nicht sozialversicherungspflichtig. Der Arbeitgeber leistet einen Pauschalbeitrag in Höhe von 15 Prozent, der Arbeitnehmende trägt die Differenz zum regulären Beitragssatz von aktuell 3,6 Prozent. Zusätzlich zahlen Arbeitgeber pauschal 13 Prozent an Krankenversicherungsbeiträgen, wenn der Arbeitnehmende gesetzlich krankenversichert ist. Nachteil für Arbeitnehmende: Der Minijob begründet keine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung.

Der Arbeitgeber hat die Möglichkeit, den Arbeitslohn aus dem Minijob pauschal mit zwei Prozent zu versteuern. „Minijobs sind gerade für Unternehmen, die bei Arbeitsspitzen Personal flexibel einsetzen müssen, im Niedriglohnbereich attraktiv. Sie profitieren von geringen Lohnkosten, führen aber zu einem höheren administrativen Aufwand“, sagt Ecovis-Steuerberater und Rentenberater Andreas Islinger in München.

Wie attraktiv sind Minijobs für Arbeitnehmende? Islinger sagt: „Ein Minijob kann günstig erscheinen. Es fehlt jedoch der volle Versicherungsschutz, insbesondere mit Blick auf die nur eingeschränkten Rentenansprüche bei einem fehlenden Eigenbeitrag.“ Und: Bei mehreren Minijobs sind die Verdienste zusammenzurechnen. Überschreitet der/die Arbeitnehmer*in die Grenze, werden alle Jobs sozialversicherungspflichtig. Daher müssen sich Arbeitgebende von dem/der Arbeitnehmenden bestätigen lassen, ob weitere Beschäftigungen vorliegen. Zudem sind für Minijobs Stundenaufzeichnungen zu führen. Beginn, Dauer und Ende der täglichen Arbeitszeit sind zeitnah aufzuzeichnen.

Midijob – günstiger Schutz mit voller Leistung

Der Midijob beginnt dort, wo der Minijob aufhört: ab 556,01 Euro bis 2.000 Euro monatlichem Verdienst. „Gerade bei der Beschäftigung von Teilzeitkräften finden sich oft Midijobs“, sagt Evelyn Karstädt, Steuerberaterin bei Ecovis in Ahlbeck. Der Übergangsbereich gilt verpflichtend: „Ein Verzicht wie früher ist nicht möglich. Bei schwankender Vergütung, etwa aufgrund von flexiblem Einsatz der Beschäftigten oder auch Prämien und Provisionszahlungen, müssen Unternehmen eine valide Prognose machen“, erklärt Islinger. Im Unternehmensalltag schwankt der Bedarf an Arbeitskräften häufig, etwa in der Gastronomie. „Eine genaue Steuerung der Verdienstgrenzen ist für viele Betriebe daher kaum machbar“, sagt Karstädt. Damit bei Überschreitung der Minijob-Grenze nicht gleich die vollen Sozialversicherungsbeiträge anfallen, hat der Gesetzgeber für eine gleitende Anpassung der Beiträge gesorgt. „Mit steigender Vergütung steigen also auch die Sozialversicherungsbeiträge der Arbeitnehmenden.“

Früher führten die reduzierten Beiträge zu niedrigeren Rentenansprüchen. Doch seit 2019 wird der volle Verdienst bei der Rente berücksichtigt – auch wenn der Arbeitnehmerbeitrag geringer ausfällt. „Für Beschäftigte bedeutet das: Midijobs bieten ihnen das volle Leistungspaket der Sozialversicherung für alle Bereiche – also Renten-, Kranken-, Pflege- sowie Arbeitslosenversicherung – zu vergünstigten Beiträgen“, erklärt Islinger.

Anders als beim Minijob gibt es im Übergangsbereich keine pauschale Besteuerung. Die Lohnsteuer richtet sich nach der Steuer klasse des Beschäftigten. Bis etwa 1.000 Euro fallen allerdings keine oder kaum Steuern für Beschäftigte in den Steuerklassen I bis IV an. „Allerdings gilt der Midijob nicht für alle Beschäftigungsgruppen“, sagt Karstädt. Für Auszubildende und Mitarbeitende in Kurzarbeit finden die Regelungen keine Anwendung. Bei Midijobs gelten nicht in allen Branchen die gleichen Aufzeichnungspflichten wie für Minijobs.

Für Arbeitgebende kann der Midijob zudem administrative Vorteile bieten. Insbesondere besteht auch kein Risiko, dass die Geringfügigkeitsgrenze versehentlich überschritten wird und der Arbeitgeber dann im Rahmen der Prüfung durch die Deutsche Rentenversicherung erhebliche Nachzahlungen leisten muss.

Das Arbeitsrecht beachten

„Unterschiede im Arbeitsrecht bringen die Jobverhältnisse übrigens nicht mit sich“, erklärt Ecovis-Expertin Karstädt. Mini- und Midijobber haben Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Urlaub (mindestens 24 Werktage bei einer Sechs-Tage-Woche) und Gleichbehandlung mit vergleichbaren Beschäftigten. „Nur bei sachlichen Gründen, etwa der Qualifikation, sind Unterschiede zulässig.“

Auf das Gesamtpaket kommt es an

Ein Minijob ist weiterhin attraktiv, wenn es auf Flexibilität ankommt – zum Beispiel bei kurzfristigen Tätigkeiten oder für Studierende oder Rentnerinnen und Rentner mit begrenztem Arbeitsumfang. Wer jedoch langfristig auf Teilzeitkräfte baut, sollte den Midijob in Betracht ziehen. „Im unteren Entgeltbereich entstehen für Betriebe kaum höhere Kosten im Vergleich zum Minijob“, erklärt Karstädt. Dafür bieten sie aber ihren Beschäftigten im Übergangsbereich umfassenden Schutz bei Krankheit, Pflegebedürftigkeit oder Arbeitslosigkeit. „Das Festhalten am Minijob als besonders einfache Lösung lohnt sich daher in der Regel nicht“, fasst Islinger zusammen.

Liquiditätsmanagement für Start-ups: Warum Tagesgeldkonten ein unterschätztes Tool sind

Einfache Instrumente wie ein Tagesgeldkonto helfen Start-ups, finanzielle Puffer flexibel und sicher aufzubauen und damit die Planbarkeit zu erhöhen. Tipps und To-dos.

Liquidität ist das Schmiermittel jedes Start-ups. Wer die Zahlungsfähigkeit nicht im Blick behält, riskiert, dass bereits kleine Verzögerungen bei Kundenzahlungen oder Investorenmitteln den gesamten Betrieb ins Wanken bringen. Gerade junge Unternehmen mit schwankenden Einnahmen brauchen daher ein sauberes Liquiditätsmanagement, um Gehälter, Mieten und andere Fixkosten zuverlässig zu bedienen. Studien und Praxisberichte zeigen immer wieder, dass viele Gründer diesen Aspekt unterschätzen, weil der Fokus auf Wachstum, Produktentwicklung oder Markteintritt liegt. Dabei können schon einfache Instrumente wie ein Tagesgeldkonto helfen, finanzielle Puffer aufzubauen und die Planbarkeit zu erhöhen. Doch warum nutzen so wenige Start-ups dieses naheliegende Tool?

Finanzielle Flexibilität als Schlüssel: Warum kurzfristige Reserven entscheidend sind

Kurzfristige Liquiditätsreserven sind für Start-ups ein Puffer gegen Unsicherheit. Sie gleichen schwankende Einnahmen aus und sichern, dass Gehälter, Mieten oder Lieferantenrechnungen pünktlich bedient werden. Dabei handelt es sich um sofort verfügbare Mittel, die nicht langfristig gebunden sind. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG betont, dass selbst wenige Wochen Verzögerung bei Investorenzahlungen oder Kundeneingängen schnell Druck aufbauen. Saisonale Schwankungen oder unerwartete Kosten verstärken diesen Effekt. Ein finanzielles Polster wirkt wie ein Airbag in turbulenten Phasen. In dynamischen Gründungszentren wie Berlin oder München zeigt sich, wie wertvoll solche Rücklagen sind. Flexibilität entsteht nicht durch Kredite, sondern durch vorbereitete Mittel auf verlässlichen Konten. Wer hier die besten Konditionen im Blick behalten will, findet mit einem Tagesgeldvergleich eine einfache Möglichkeit, passende Angebote zu prüfen und Liquiditätsreserven sinnvoll zu parken.

Tagesgeldkonten als unterschätztes Werkzeug: Was sie auszeichnet

Ein Tagesgeldkonto ist ein verzinstes Konto, auf dem Einlagen täglich verfügbar bleiben. Anders als Festgeld bindet es Kapital nicht langfristig und unterscheidet sich dadurch von Girokonten oder Fonds. Anbieter wie ING, DKB oder Santander bieten einfache Online-Verwaltung ohne versteckte Gebühren. Sicherheit entsteht durch die staatlich garantierte Einlagensicherung bis 100.000 Euro pro Kunde und Bank. Transparenz zeigt sich in klaren Konditionen, nachvollziehbaren Zinsgutschriften und Online-Tools, die jederzeit Überblick schaffen. Für Start-ups bedeutet das: Geld bleibt flexibel, transparent und dennoch verzinst. Gerade diese Einfachheit sorgt dafür, dass Tagesgeldkonten Stabilität ins Finanzmanagement bringen und Liquidität planbar bleibt.

Vorteile von Tagesgeldkonten: Tägliche Verfügbarkeit, Zinssicherheit und Risikoarmut

Die Vorteile eines Tagesgeldkontos lassen sich in drei Punkten zusammenfassen:

  • Tägliche Verfügbarkeit: Guthaben kann jederzeit abgerufen werden – ein Pluspunkt bei spontanen Ausgaben oder Liquiditätsengpässen.
     
  • Zinssicherheit: Die Verzinsung liegt meist über dem Nullniveau von Girokonten. Auch wenn Zinsen schwanken können, bleibt die Planung im Vergleich stabiler.
     
  • Risikoarmut: Durch die europäische Einlagensicherung sind Einlagen bis 100.000 Euro pro Kunde und Bank geschützt.

Banken wie N26, Consorsbank, ING oder DKB werben gezielt mit dieser Kombination aus Flexibilität, Transparenz und Sicherheit. Für Start-ups entsteht dadurch ein solides Sicherheitsnetz, das Cashflow-Schwankungen abfedert und Liquidität verlässlich absichert.

Phasen von Investitionspausen clever überbrücken

Investitionspausen entstehen, wenn Projekte verschoben werden oder Finanzierungsrunden länger dauern. Statt Kapital ungenutzt auf Girokonten zu lagern, bietet sich ein Tagesgeldkonto als temporäre Parkmöglichkeit für überschüssige Liquidität an. Hier bleibt Geld verfügbar, verbunden mit einer überschaubaren Rendite von meist 2–3 % p. a. Gerade in wachstumsorientierten Branchen wie dem Technologieumfeld, wo Produktentwicklungen oft verschoben werden, hat sich diese Praxis etabliert. So bleibt Kapital nutzbar, Gehälter und laufende Kosten gesichert, bis sich neue Chancen ergeben.

Rücklagenstrategie mit Tagesgeldkonten: Sicherheit für unerwartete Situationen

Rücklagen sind ein finanzieller Schutzschild gegen das Unvorhersehbare. Ob defekte Maschinen, steigende Energiepreise oder ausgefallene Kundenaufträge – Reserven verhindern Notlagen. Ein Tagesgeldkonto ermöglicht es, diese Notfallreserven systematisch aufzubauen, indem regelmäßig kleine Beträge überwiesen werden. Viele Experten empfehlen, drei bis sechs Monatsgehälter als Liquiditätspuffer vorzuhalten. Laut Studien des ifo Instituts nutzen erfolgreiche Start-ups wie FlixBus oder Lieferando solche Strategien. Neben wissenschaftlichen Analysen zeigen auch Banken wie DKB oder ING, dass transparente Konditionen Vertrauen schaffen. Die Einlagen bleiben verfügbar und gleichzeitig getrennt vom operativen Geschäft. Diese klare Struktur stärkt Investorenvertrauen und erhöht die langfristige Stabilität.

Tagesgeld als Baustein einer ganzheitlichen Finanzplanung

Ein Tagesgeldkonto ersetzt keine umfassende Finanzstrategie, ergänzt jedoch andere Instrumente wie Business-Kredite, Beteiligungskapital oder klassische Finanzierungen. Finanzberater empfehlen, Tagesgeld bewusst als Basisbaustein einzusetzen. In Kombination mit Budgetplanung, Controlling-Software entsteht ein solides Fundament. Während Aktien oder Fonds auf Rendite abzielen, bietet das Tagesgeldkonto Sicherheit, Transparenz und Verfügbarkeit. Für Start-ups passt es in eine hybride Strategie: Wachstum durch Investments, Stabilität durch Liquiditätsreserven und Steuerpuffer. Neben Rücklagen und Parkmöglichkeiten wird so Planbarkeit geschaffen, die Wettbewerbsfähigkeit und Handlungsfähigkeit langfristig stärkt.

Fazit: Ein unterschätztes Tool mit großem Potenzial

Tagesgeldkonten sind keine spektakulären Finanzinstrumente, doch gerade ihre Einfachheit macht sie wertvoll. Start-ups profitieren von sofortiger Verfügbarkeit, überschaubarer Verzinsung mit planbarer Konstanz und hoher Sicherheit. Als Ergänzung zu anderen Finanzstrategien ermöglichen sie eine solide Basis, um flexibel auf Chancen und Krisen zu reagieren. Während Banken wie ING oder DKB dieses Produkt schon lange anbieten, nutzen inzwischen auch junge Unternehmen wie Celonis oder N26 solche Konten. Damit wird deutlich: Liquiditätsmanagement muss nicht kompliziert sein. Ein Tagesgeldkonto reicht oft, um Stabilität und Planungssicherheit nachhaltig zu unterstützen.

LegalTech-Start-up Libra erreicht 2 Mio.-Euro-ARR binnen eines Jahres

Mit dem aktuellen Wachstum positioniert sich das 2023 von Viktor von Essen und Dr. Bo Tranberg gegründete gegründete Libra als eines der dynamischsten LegalTech-Start-ups Europas und unterstreicht den Wandel, den die KI in der Rechtsbranche vorantreibt.

Gegründet 2023 von dem ehemaligen Freshfields-Anwalt Viktor von Essen und dem dänischen Software Engineer Dr. Bo Tranberg, unterstützt Libra nach eigenen Angaben heute bereits über 6.000 Jurist*innen in mehr als 500 Kanzleien und Rechtsabteilungen. Die Plattform bietet maßgeschneiderte, KI-gestützte Anwendungen für Recherche, Analyse und Dokumentenerstellung, die sich nahtlos in bestehende Arbeitsabläufe integrieren.

Neben innovativen Team-Workflows für die gemeinsame Mandats- und Dokumentenbearbeitung verfügt Libra über direkte Anbindungen an Fachinhalte des Dr. Otto Schmidt Verlags sowie Handelsregisterdaten via OpenRegister. Damit können Nutzer*innen relevante Informationen direkt in der Chatfunktion abrufen.

Sicherheit und Vertraulichkeit stehen im Zentrum der Plattform: Libra hostet ausschließlich in der EU, ist ISO 27001-zertifiziert und erfüllt sämtliche Anforderungen von DSGVO, BRAO und § 203 StGB.

Jetzt hat Berliner LegalTech-Start-up einen wichtigen Meilenstein erreicht: Nicht einmal zwei Monate nachdem Libra die Grenze von 1 Million Annual Recurring Revenue (ARR) erreicht hat, erzielt die Plattform bereits 2 Millionen Euro ARR. Damit positioniert sich Libra als eines der dynamischsten LegalTech-Start-ups Europas und unterstreicht den Wandel, den die KI in der Rechtsbranche vorantreibt.

„Dass wir in so kurzer Zeit die Marke von 2 Millionen ARR überschreiten konnten, zeigt die enorme Nachfrage nach praxisnahen, sicheren und intelligenten LegalTech-Lösungen“, sagt Co-Founder und CEO Viktor von Essen. „Wir sehen uns bestätigt, dass die Zukunft juristischer Arbeit in der Kombination aus höchster Datensicherheit, nahtloser Technologie-Interaktion und leistungsfähiger KI liegt.“

SQUAKE: frisches Kapital für nachhaltige Geschäftsreisen und Logistik

Das 2021 von Philipp von Lamezan und Dan Kreibich gegründete ClimateTech-Start-up SQUAKE ermöglicht es Unternehmen, Emissionen entlang ihrer Geschäftsreisen und Logistik-Ketten präzise zu berechnen, zu dokumentieren und zu reduzieren. Jetzt hat das Berliner ClimateTech-Start-up hat mit Haufe Group Ventures einen neuen Investor gewonnen.

Mit zunehmender ESG-Regulatorik – Stichwort CSRD und Scope 3 Reporting – und wachsendem Anspruch durch Share- und Stakeholder müssen Unternehmen ihren ökologischen Fußabdruck immer detaillierter offenlegen. Besonders im Fokus stehen dabei die sogenannten indirekten Emissionen, auch Scope 3 genannt: Sie entstehen nicht im eigenen Unternehmen, sondern in der Lieferkette oder durch Aktivitäten wie Geschäftsreisen, eingekaufte Dienstleistungen oder den Warentransport. Genau diese Emissionen machen bei vielen Unternehmen – etwa in der Beratungsbranche – über 50 % der Gesamtemissionen aus und sind besonders schwer zu erfassen.

Genau hier setzt SQUAKE an: Als end-to-end -Anbieter liefert das Unternehmen eine Lösung vom Reporting über CO-Reduktionsmöglichkeiten bei der Buchung bis zur Abrechnung, eine lückenlose Auditierbarkeit durch das Carbon Verification Protocol (CVP) und direkte Zugänge zu nachhaltigen Flugkraftstoffen (SAF) und weiteren Insetting-Lösungen – nahtlos eingebettet in bestehende Systeme von Reiseanbietern, Buchungstools oder Logistikplattformen.

Jetzt hat das Berliner ClimateTech-Start-up hat mit Haufe Group Ventures einen neuen Investor gewonnen. Die Beteiligung ergänzt das bestehende Investorenkonsortium aus Simon Capital, Neosfer und Backbone Ventures und unterstreicht die wachsende Relevanz des Themas CO-Transparenz in Travel und Logistik.

„Wir sehen uns als Enabler für Unternehmen, die Nachhaltigkeit nicht nur dokumentieren, sondern tatsächlich umsetzen wollen – technologisch, skalierbar und compliant“, erklärt Philipp von Lamezan, CEO und Co-Founder von SQUAKE. „Dass wir mit Haufe Group Ventures einen Investor gewonnen haben, der nicht nur Kapital, sondern auch tiefes Verständnis für Regulatorik und Mittelstand mitbringt, ist für SQUAKE ein echter Gewinn.“

Für Haufe Group Ventures, die Venture-Einheit der Haufe Group SE, ist das Investment ein konsequenter Schritt: „SQUAKE ist ein Spezialist für ein hochrelevantes Problemfeld. In einer Zeit, in der der Mittelstand regulatorisch unter Druck steht und Non-financial Berichtspflichten Realität werden, brauchen Unternehmen Lösungen, die sie in der Praxis entlasten – nicht überfordern. SQUAKE liefert genau das: tief integriert, auditierbar und mit klarem Mehrwert für den Unternehmenskunden“, sagt Jasper Roll, Geschäftsführer von Haufe Group Ventures.

Die zusätzlichen Mittel durch den Einstieg von Haufe Group Ventures sollen SQUAKE Spielraum für weiteres Wachstum und die weitere Produktentwicklung verschaffen. Im Mittelpunkt steht dabei die gemeinsame Mission: Unternehmen auf dem Weg zu echter Nachhaltigkeit zu begleiten.

 

Chef*in oder Gottheit?

Wenn Gründende ihr Unternehmen lieber kontrollieren als skalieren und so zum/zur größten Skalierungsfeind*in des eigenen Unternehmens werden. Über die Demut des Loslassens.

Es gibt eine Wahrheit über Gründende, die in keinem Pitch Deck steht und auf keiner Start-up-Konferenz ausgesprochen wird: Viele scheitern nicht nur am Markt, sondern vor allem an sich selbst. Nicht, weil sie zu wenig können oder zu wenig leisten, sondern weil sie zu viel wollen. Zu viel Kontrolle, zu viel Macht, zu viel Ego. Diese Beobachtung ist so schmerzhaft wie eindeutig: Aus dem/der visionären Gründer*in wird der/die größte Skalierungsfeind*in des eigenen Unternehmens.

Die Walnussbaum-Falle

Gründende sind oft wie Walnussbäume in der Unternehmenslandschaft: mächtig und prägend. Doch wer schon einmal unter einem Walnussbaum gestanden hat, wird bemerken: In seinem Schatten wächst nichts. Viele Start-ups – insbesondere in der Beratungs-Industrie, sind um die Persönlichkeit, das Charisma und den Erfahrungsschatz der Gründenden konstruiert. Das funktioniert für die ersten Jahre oft erstaunlich gut und überzeugend. Doch spätestens dann tappen nicht wenige Gründe*innenpersönlichkeiten in die Walnussbaum-Fall: In ihrem enormen Schatten drohen Talente zu verkümmern, bevor sie überhaupt die Chance haben zu gedeihen.

Es gibt keinen Backup-Guru. Gerade bei beratungsintensiven Geschäftsmodellen wird das fatal: Das gesamte Unternehmen kreist um eine Person, ihre Expertise, ihre Ausstrahlung. Was passiert, wenn diese Person ausfällt, überlastet ist oder – noch schlimmer – zum Flaschenhals wird?

Holger Tumat, Co-Gründer von JobRad, kennt die Problematik. Jobrad hat den Sprung vom Start-up in ein gestandenes, mittelständisches und erfolgreiches Unternehmen längst geschafft. Er bringt es auf den Punkt: „Ich glaube, das Entscheidende ist, dass man als Gründer, als Unternehmer nicht loslassen kann. Und das ist ein Vorteil, manchmal eben auch ein Nachteil.“

Der Vorteil? Diese Hartnäckigkeit, diese obsessive Detailverliebtheit erweckt Startups überhaupt erst zum Leben. Carsten Maschmeyer, einer der bekanntesten Investoren des Landes, hat bei seinen Investmentrunden ein klares Prinzip: „Ich investiere weniger in Ideen als in Teams.“ Er glaubt an die Kraft des Commitments des Gründungsteams.

Der Nachteil? Genau diese Eigenschaften können das Unternehmen, wenn sie nicht moderiert werden, den eigenen Erfolg später aushebeln.

Emotionale Skalierungsgrenzen

Skalierungschancen offeriert der Markt. Doch diese Formel greift zu kurz. Wachstum von Start-ups ist auch immer eine Frage von systematischer Organisationsentwicklung. Nicht selten herrscht noch immer der/die Gründer*in, die jeden Kundenvertrag persönlich durchkämmt wie ein(e) Archäolog*in antike Scherben, obwohl das Team längst 50 Seelen zählt. Da thront der/die Gründer*in in jedem Meeting wie ein(e) wohlwollende(r) Patriarch bzw. Patriarchin, davon überzeugt, den einen richtigen Weg zu kennen, wie das Unternehmen zu führen ist.

Auch die Mitarbeitenden der ersten Stunde ächzen nicht selten unter kulturellen Wachstumsschmerzen. Wenn aus der Pizza-Bohème im Großraumbüro von einst die Betriebskantine im Erdgeschoss wird, erscheint die Anfangszeit idyllisch. Aus spontanen Eingebungen am Kickertisch werden liturgische Abstimmungsrunden. Was zuvor in einem kurzen One-and-One geklärt wurde, erstickt nun in endlosen Meetingschleifen. Diese emotionalen Skalierungsgrenzen sind härter als jede Finanzierungsrunde. Es ist der Moment, in dem Gründende erkennen müssen: Die Fähigkeiten, die ein Start-up zum Leben erwecken, sind nicht dieselben, die es zum Skalieren bringen.

„Wir haben ja eine Kultur mit aufgebaut, die sehr stark auf Eigenverantwortung setzt, auf Vertrauen. Und mit der Größe kommt zwangsläufig eine andere Form von Struktur“, beschreibt Holger Tumat diese anspruchsvolle Transformation.

Die Krux: Nicht nur die Gründenden kämpfen mit dem Loslassen. Auch die Mitarbeitenden der ersten Stunde trauern der kuscheligen Start-up-Atmosphäre nach. So wird Organisationsentwicklung schnell zur Trauerarbeit.

Gründende vs. Unternehmer*in: ein Identitätsproblem

Die Trauer hat noch eine tiefere Dimension, die oft übersehen wird: Viele Gründende fremdeln mit dem Begriff Unternehmer*in. Gründer*in sein klingt visionär, kreativ, revolutionär. Unternehmer*in hingegen? Das riecht nach Macht, nach Hierarchie, nach alten weißen Männern in Anzügen.

Dorothea von Wichert-Nick, die Gründende auf dem Weg zum CEO begleitet, kennt das Dilemma: „Mein Unternehmen wächst, aber ich wachse nicht mit.“ Dieser Satz fällt in ihren Beratungen immer wieder. Die Gründenden spüren, dass sie selbst zum Flaschenhals werden, aber der Übergang vom operativen Macher zum reifen Leader ist der kritischste Schritt.

Das Paradox: Aus Angst, die ursprüngliche Startup-DNA zu verlieren, werden notwendige Veränderungen aufgeschoben. Doch genau diese Vermeidungshaltung führt zur Bedrohung der kulturellen Identität. Wenn der Veränderungsdruck so groß wird, dass überhastete Anpassungen vorgenommen werden müssen, entsteht ein kulturelles Vakuum: irgendwo zwischen kleinem Fisch und zahnlosem Hai.

Erfolgreiche Gründer*innenpersönlichkeiten zeichnen sich genau dadurch aus, dass es ihnen gelingt, aus einer Idee, ein gesund wachsendes Unternehmen aufzubauen und ihre Rolle ebenfalls weiterzuentwickeln.

Philipp Westermeyer von OMR zieht für sich selbst das Resümée: „Heute bin ich eher Unternehmer, aber ich bin auch immer Gründer. Und ich glaube, das ist auch okay.“ Diese begriffliche Klarheit ist mehr als Wortklauberei. Sie spiegelt die Bereitschaft wider, sich selbst immer wieder neu zu erfinden.

Der schwierigste Schritt: Den Weitblick bewahren, aber sich selbst überflüssig machen, ohne die Seele des Unternehmens zu verlieren.

Das Boutiquen-Syndrom

Es gibt sie, diese Gründenden, die ihre Unternehmen wie kostbare Bonsais hegen: klein, kontrollierbar, perfekt gestutzt. Die lieber Herr/Herrin über ein exklusives Reich bleiben, als den Sprung ins unberechenbare Wachstum zu wagen. Das wäre ehrenhaft, wenn es eine bewusste Entscheidung wäre.

Problematisch wird es, wenn diese Entscheidung aus Angst getroffen wird. Angst vor Kontrollverlust, vor Komplexität, vor der Verantwortung für mehr Menschen. Dann, so warnt auch Dorothea von Wichert-Nick, wird aus der feinen Boutique ein selbstgebautes Skalierungsproblem: Keine Entwicklungsperspektiven für das Team, keine Wachstumschancen, keine Exit-Optionen.

Die Mitarbeitenden spüren das. Sie merken, wenn ihre Karriere an der Risikoaversion des Gründers zerschellt. Das Ergebnis: Brain Drain. Die Besten gehen zu Unternehmen, die ihnen Wachstum ermöglichen.

Die Demut des Loslassens

Man muss nicht denken, dass man unersetzlich ist. Dieser Satz klingt simpel, ist aber für viele Gründende eine Zumutung. Das Paradox der Gründung: Man muss sich engagieren, als sei man unersetzlich. Und man muss lernen, sich für ersetzbar zu halten, um es zu skalieren.

Loslassen ist ein Akt der Demut. Es bedeutet zu akzeptieren, dass andere Dinge anders und manchmal sogar besser machen können. Es bedeutet, das eigene Ego zugunsten des Unternehmens zurückzustellen.

Gutes Leadership = strategisches Loslassen

Wie geht das konkret? Hier drei Ansätze aus der Praxis:

1. Delegiere deine Lieblingsprojekte zuerst: Nicht die lästigen Aufgaben abgeben, sondern bewusst die Bereiche, die einem am Herzen liegen. Das schmerzt und zeigt dem Team, dass man es ernst meint.

2. Schaffe Redundanz in der Expertise: Für jeden kritischen Bereich sollten mindestens zwei Personen verantwortlich sein. Das Ziel: Der/die Gründer*in wird zum Backup, nicht zum unersetzlichen Flaschenhals.

3. Institutionalisiere den Dissens: Etabliere Strukturen, in denen Widerspruch nicht nur möglich, sondern erwünscht ist. Gute Entscheidungen entstehen durch Reibung, nicht durch Harmonie.

Vom Kontrollfreak zum Möglichmachenden

Die erfolgreichsten Gründer*innen sind nicht die, die am längsten alles kontrollieren, sondern die, die am klügsten loslassen. Sie werden zu Möglichmacher*innen und Brückenbauer*innen. Sie schaffen Räume, in denen andere großartige Arbeit leisten können.

Das ist die härteste Lektion im Gründer*innenleben: Der größte Erfolg liegt darin, sich selbst überflüssig zu machen. Nicht als Person, aber als Bottleneck.

Chef*in oder Gottheit? Die Antwort ist klar: Ein(e) gute(r) Chef*in schafft andere Gottheiten. Ein(e) schlecht (r) bleibt allein auf dem Olymp. Und rätselt, warum das Unternehmen nicht gen Himmel steigt.

Das Loslassen ist schmerzhaft. Aber es ist der einzige Weg, wie aus einer guten Idee ein großes Unternehmen wird. Eine Schippe Demut und ein Denken in Möglichkeiten statt in Macht würde der Gründer*innenszene gut bekommen.

Die Autorin Jule Jankowski ist Deutschlands erste Arbeitsfeuilletonistin und Host des Podcasts GOOD WORK im brand eins-Netzwerk.

Tipp der Redaktion: Hier zum Nachhören: die GOOD WORK Folgen mit Dorothea von Wichert-Nick, Philipp Westermeyer, Carsten Maschmeyer und Holger Tumat.

Start-ups gegen Plastikmüll

Während die Verhandlungen zu einem globalen Plastikabkommen ergebnislos bleiben, entwickeln Start-ups weltweit innovative Technologien gegen Plastikmüll. Wir stellen eine Auswahl davon vor.

Die jüngsten Verhandlungen in Genf über ein globales Plastikabkommen sind wieder ohne Ergebnis geblieben. Die mehr als 180 verhandelnden Nationen konnten sich nicht einigen. Seit mehr als 50 Jahren sind die Gefahren durch Plastikmüll bekannt – und doch wird immer mehr davon produziert. Jedes Jahr entstehen rund 460 Millionen Tonnen Plastik, weniger als 10 Prozent davon werden recycelt und über 30 Millionen Tonnen gelangen in die Ozeane.

Auf politischer Ebene zeichnet sich bislang keine Lösung ab, auf die man sich global einigen könnte. Neue Vorgaben wie die Pflicht zu fixierten Flaschendeckeln in der EU sorgen eher für Frust. „Seit Jahrzehnten reden wir über das Plastikproblem. Um es zu lösen braucht es technologische Ansätze“, sagt Dr. Carsten Gerhardt, Vorsitzender der gemeinnützigen Circular Valley Stiftung. Solche Ansätze liegen längst auf dem Tisch. „Start-ups aus aller Welt zeigen, dass Innovation schneller sein kann als Verhandlungen.“

Start-ups aus aller Welt arbeiten an Lösungen

Einige dieser Unternehmen hat der Circular Economy Accelerator der Circular Valley Stiftung bereits unterstützt. Das Start-up PROSERVATION etwa stellt Polsterverpackungen aus Nebenprodukten der Getreideindustrie her, BIOWEG ersetzt Mikroplastik durch Biomaterialien aus Lebensmittelabfällen und das Unternehmen Biomyc verwendet Myzel-Verbundwerkstoffe aus Pilzwurzeln und Pflanzen.

Daüber hinaus stellt NYUNGU AFRIKA Damenhygieneprodukte aus Ananasblatt- und Maisschalenfasern her, Midwest Composites nutzt Ernteabfälle für die Herstellung von Textilien und Vlastic bietet eine Alternative zu geschäumten Kunststoffen auf Flachsbasis.

Wenn Produkte das Ende ihrer Lebensdauer erreichen, können sie durch Recycling ein zweites erhalten. Ecoplastile verwandelt Abfälle in langlebige Dachziegel, Gescol macht Bauplatten aus Schuhsohlen und Novoloop nutzt schwer zu recycelndes Polyethylen zur Produktion von thermoplastischen Hochleistungs-Polyurethanen.

Chemisches Recycling zerlegt Kunststoffe in molekulare Bausteine. Das Unternehmen CARBOLIQ verwendet ein katalytisches Niedertemperaturverfahren, um gemischte Kunststoffe in Öl umzuwandeln, das fossile Rohstoffe ersetzen kann; Radical Dot extrahiert Monomere, um sie erneut verwenden zu können.

Zu chemischem Recycling hat Circular Valley in diesem Jahr einen Informationsfilm veröffentlicht, der die Möglichkeiten dieser Methode erklärt und verdeutlicht.

World Entrepreneurs Day 2025: Gründungsbereitschaft hoch – strukturelle Hürden bremsen

Zum heutigen World Entrepreneurs Day (21.08.25) veröffentlicht eBay Deutschland neue Zahlen zur Gründungsbereitschaft in Deutschland.

Die repräsentative Umfrage in Zusammenarbeit mit Civey zeigt: Viele möchten gründen, vor allem aus dem Wunsch nach Selbstbestimmung, Freude an der Arbeit und Selbstverwirklichung. Hürden wie Bürokratie, rechtliche Risiken und Finanzierung erschweren jedoch den Schritt, der meist als Ausdruck von Eigenverantwortung und Lebensgestaltung verstanden wird. Befragt wurden 2.500 Deutsche ab 18 Jahren, die sich grundsätzlich vorstellen können, ein Unternehmen zu gründen.

Hürden: Bürokratie, Finanzen und Recht verunsichern

Die strukturellen Hürden auf dem Weg in die Selbstständigkeit sind jedoch erheblich: 48 Prozent der Befragten empfinden Bürokratie als zentrales Gründungshemmnis. 41 Prozent fürchten finanzielle Verluste, 30 Prozent sehen rechtliche Probleme als Barriere. Ein genauer Blick auf die Geschlechter zeigt: Frauen empfinden bürokratische Hürden, rechtliche Unsicherheiten und finanzielle Risiken häufiger als Männer. Auch ein fehlendes Netzwerk wird von Frauen stärker als Hürde wahrgenommen. Männer hingegen sehen hohen Arbeitsaufwand, Verantwortung oder Konkurrenzdruck überdurchschnittlich oft als Belastung. Nur sieben Prozent aller Befragten schrecken grundsätzlich vor der Verantwortung einer Selbstständigkeit zurück.

„Unsere Händler*innen berichten uns immer wieder, dass bürokratische Auflagen und rechtliche Unsicherheiten die größten Hürden darstellen – sowohl beim Einstieg als auch bei der Ausweitung ihrer Handelstätigkeit, etwa auf internationale Märkte“, sagt Dr. Saskia Meier-Andrae, Geschäftsführerin von eBay Deutschland. „Gerade hier ist der Gesetzgeber gefordert, bessere Rahmenbedingungen zu schaffen.“

Forderung nach klaren und einheitlichen Regelungen

Ein zentrales Problem sieht Dr. Saskia Meier-Andrae in der Komplexität und mangelnden Einheitlichkeit bestehender Regelungen: „Im Umweltrecht stehen Online-Händler*innen einer Vielzahl von Vorgaben gegenüber – etwa durch die Vorgaben zur Erweiterten Herstellerverantwortung –, die in vielen Fällen nicht europaweit harmonisiert sind. Einheitliche Regelungen wären dringend notwendig, um den grenzüberschreitenden Handel nicht durch 27 unterschiedliche Rechtsordnungen zu erschweren.“ Hinzu komme, dass neue gesetzliche Regelungen wie das Plattformen-Steuertransparenzgesetz ohne ausreichend klare Kommunikation eingeführt worden seien – was zu unnötiger Verunsicherung geführt habe: „Viele Händler*innen hielten das Gesetz fälschlicherweise für die Einführung einer neuen Steuer – dabei ist das gar nicht der Fall.“ Statt zusätzlicher Regulierungen brauche es laut Dr. Saskia Meier-Andrae vor allem eine konsequente Umsetzung bestehender Vorschriften – auch gegenüber internationalen Anbietern: „Freier Wettbewerb kann nur dann funktionieren, wenn geltendes Recht EU-weit angewendet und durchgesetzt wird. Neue Vorgaben braucht es dafür nicht.“

Wunsch nach Unterstützung: konkret, praxisnah und umfassend

Die überwiegende Mehrheit der Befragten möchte umfassende Unterstützung beim Start in die Selbstständigkeit: 86 % bei rechtlichen und steuerlichen Fragen, 78 % bei Finanzierung und Beantragung von Fördermitteln, über 63 % wünschen sich zudem eine persönliche Beratung beim Geschäftsaufbau. Frauen nennen diesen Bedarf in fast allen Bereichen häufiger, Männer seltener, zeigen aber mehr Interesse an technischer und IT-Unterstützung.  Zudem halten über 68 % der Befragten Unterstützung beim Aufbau persönlicher Netzwerke für wichtig.

Gründer der Woche: snaatch – das Digital-Asset-Managementsystem

Das Gründerteam von snaatch wollte zunächst eine Plattform zum Teilen und Vorhalten von Bild- und Videomaterial launchen und hat dann letztlich snaatch entwickelt. Was das cloudbasierte Datenmanagement-System alles kann und wer die ambitionierten Gründer sind, verrät uns Co-Gründerin Julia Gambel im Interview.

Wie und wann bist du bzw. seid ihr auf die Idee zu snaatch gekommen?

Marc ist seit 15 Jahren als professioneller Fotograf und Kameramann für zahlreiche weltweit agierende Unternehmen tätig. Dabei stelle er immer wieder fest, dass es trotz „Industrie 4.0“ und anderen Versuchen, die Digitalisierung voranzutreiben, nach wie vor große Probleme beim Übertragen und Archivieren von Foto- und Videomaterial gibt. Viele Unternehmen arbeiten noch heute mit USB-Sticks oder externen Festplatten. Somit fällt es schwer Daten doppelt zu sichern, geschweige denn diese wiederzufinden. Da die meisten Softwarelösungen, die es bereits auf dem Markt gibt, Nachteile haben (nicht DSGVO-konform, kompliziert zu bedienen), wollten wir ein System entwickeln, das die Vorteile der anderen zusammenfasst. Aus dieser Idee heraus wurde snaatch geboren.

Was waren dann die wichtigsten Schritte und ggf. auch Hürden von der Idee über die Entwicklung bis zum fertigen Produkt bzw. System?

Zuerst mussten wir einen Programmierer finden, der nicht nur gewillt war, unsere Vision in eine technische Lösung umzusetzen, sondern der gleichzeitig auch selbst Interesse daran hatte, die ursprüngliche Idee weiterzuentwickeln. Wir wollten keinen reinen Dienstleister, sondern einen gleichberechtigten Partner, den wir schließlich 2019 in Sebastian gefunden hatten. Der erste Prototyp wurde dann im Februar 2020 bei der Münchner Sicherheitskonferenz, unserem Entwicklungspartner, auf Herz und Nieren getestet. Das waren extrem stressige Tage, da immer wieder Fehler auftauchten. Die Redakteure, die unser System nutzten, brauchten einen langen Atem. Für uns war diese Erfahrung jedoch extrem wichtig, da wir die Informationen gesammelt, die Fehler behoben und das System noch einmal optimiert haben. Während des ersten Corona-Lockdowns haben wir das System, das bis dato als reine Bild- und Videodatenbank gedacht war, dann zu einem vollumfänglichen Digital-Asset-Managementsystem ausgebaut.

Auf den Punkt gebracht: Was ist das Besondere an snaatch bzw. wie hebt ihr euch von anderen Datenmanagement-Systemen ab?

Snaatch ist intuitiv zu bedienen. Da der Aufbau einer Desktopoberfläche ähnelt, fällt die Integration bereits vorhandener Infrastrukturen in unser System sehr einfach. So können mit nur einem Klick z.B. ganze Ordnerstrukturen hochgeladen werden. Zudem setzen wir ausschließlich auf deutsche Server und sind im Gegensatz zu vielen anderen Anbietern daher DSGVO-konform. Ein weiterer Vorteil ist, dass wir uns nicht nur auf bestimmte Formate konzentriert haben. Egal, ob Powerpoint-Präsentation, Video oder Briefing im Word-Format – auf snaatch kann man wirklich alle Dateitypen hochladen, verschlagworten und mit Metadaten (z.B. Informationen über den Ersteller oder Lizenzen usw.) versehen. Eine intelligente Suche hilft beim schnellen Wiederfinden. Gleichzeitig können mit nur wenigen Klicks ansprechende Medienportale generiert werden.

Gründer*in der Woche: SmartFoodie – warme Gerichte 24/7

Das Münchner FoodTech-Start-up SmartFoodie, 2024 von Xiaoting Song und Theo Guo gegründet, bietet innovative Catering-Lösungen mittels Verkaufsautomaten mit Dampfgarern, die in zwei Minuten frische, warme Mahlzeiten liefern. Wie das funktioniert und was die Lösung vom üblichen Automaten-Fastfood unterscheidet, erfahren wir im Interview mit Co-Founder Theo.

Theo, wann und wie bist du bzw. seid ihr auf die Idee zu SmartFoodie gekommen?

Die Idee zu SmartFoodie entstand eigentlich ganz klassisch im Uni-Alltag. Als Studierende hatten wir oft die gleiche Erfahrung gemacht: Nach der Vorlesung oder einer langen Lernsitzung war man hungrig – aber entweder hatte die Mensa schon zu oder man hatte keine Lust mehr, selbst zu kochen. Es gab kaum bezahlbare, warme Mahlzeiten auf dem Campus, besonders am Abend oder am Wochenende. Genau da entstand der Gedanke: Warum gibt es eigentlich keine Lösung, die wie ein automatischer Koch arbeitet – rund um die Uhr, platzsparend, bezahlbar und ohne Personal? Aus diesem Bedürfnis wurde eine unternehmerische Idee – und schließlich SmartFoodie.

Was waren dann die wichtigsten Schritte von der Idee bis zum ersten Prototyp? Welche Hürden galt es dabei zu meistern?

Zuerst mussten wir das Konzept technisch machbar machen – also: Wie bekommt man Dampfgartechnologie, Kühlung und Ausgabe in eine Einheit auf einen Quadratmeter? Parallel haben wir mit Köch*innen erste Rezepte entwickelt. Die größte Hürde war definitiv der Aufbau eines funktionierenden Prototyps mit allen sicherheitsrelevanten Anforderungen.

Wir haben uns vor Kurzem auf der Startup Demo Night in München kennengelernt, als ihr euren Mahlzeitenautomaten präsentiert habt. Ich durfte Probeessen und fand es sehr lecker – hatte für mich Restaurant-Qualität. Wie schafft ihr das mit einem Automaten ohne Personal in nur wenigen Minuten?

Der Schlüssel liegt in unserer hochmodernen Dampfgar-Technologie, kombiniert mit sorgfältig ausgewählten Partnerschaften mit Manufakturen und Küchen. Die Gerichte werden in zentralen Küchen vorgekocht und direkt im Anschluss auf sehr niedrige Temperaturen heruntergekühlt – so bleiben Geschmack, Textur und Nährstoffe bestmöglich erhalten.

Im Automaten werden sie anschließend per Dampf in etwa zwei Minuten schonend regeneriert – also nicht einfach mikrowellenartig erhitzt, sondern wirklich frisch dampfgegart. Das Ergebnis: Mahlzeiten wie frisch gekocht – ganz ohne Personal vor Ort.

Was ist euch bei der Zubereitung der Speisen bzw. den Rezepten wichtig?
Unser Essen entsteht in enger Zusammenarbeit mit ausgewählten Partnerküchen und Manufakturen – unter Verwendung hochwertiger, möglichst regionaler Zutaten.

Uns ist besonders wichtig, dass unsere Gerichte nicht nur schnell und praktisch verfügbar sind, sondern auch geschmacklich überzeugen und ernährungsphysiologisch sinnvoll sind.

Bei der Rezeptentwicklung orientieren wir uns gezielt an den Bedürfnissen der jungen Generation: Viele unserer Nutzer*innen wünschen sich internationale, abwechslungsreiche und gesunde Mahlzeiten, die sättigen, ohne zu beschweren.

Deshalb findest du bei uns neben Klassikern wie Spaghetti Bolognese auch Reis-Bowls, asiatische Dumplings oder vegetarische Frikassee – frisch dampfgegart, schonend zubereitet und einfach lecker.

Hast du ein Lieblingsgericht in eurem Sortiment?

Ich habe mehrere Favoriten. Wenn ich zwei herausgreifen müsste: Unsere BBQ-Rindfleisch-Dumplings und die Spaghetti Bolognese.

Nochmals auf den Punkt gebracht: Was unterscheidet SmartFoodie von konventionellen Food-Automaten?
Klassische Food-Automaten liefern meist nur kalte Snacks, belegte Brötchen oder Mikrowellengerichte.

SmartFoodie geht einen neuen Weg: Unsere Automaten bereiten vollwertige, frisch dampfgegarte Mahlzeiten vollautomatisch auf Knopfdruck zu – ohne jeglichen manuellen Zwischenschritt. Kein Auspacken, kein Aufreißen, keine Mikrowelle – das Gericht wird direkt im Automaten dampfgegart und ist innerhalb von zwei Minuten verzehrfertig.

Die schonende Zubereitung mit Dampf sorgt dafür, dass Aromen, Textur und Vitamine erhalten bleiben – und genau das schmeckt man.

Wie habt ihr die Entwicklung finanziell gestemmt? Mit eigenen Mitteln, Investor*innengeld und/oder mit Fördergeld?

In der Anfangsphase haben wir alles komplett selbst finanziert – also gebootstrapped.

Das bedeutete, viel Zeit, Energie und natürlich auch Eigenkapital zu investieren, ohne die Sicherheit, dass es klappt. Aber wir waren überzeugt vom Potenzial und der Idee.

Später kamen erste Partnerschaften und kleinere Investorenzusagen dazu – vor allem von Menschen, die an die Vision, und uns geglaubt haben.

Wo stehen eure Automaten bzw. welches sind die aus deiner Sicht idealen Aufstellungsplätze, die ihr anstrebt?

Unsere SmartFoodies findet ihr unter anderem bereits in Unternehmen, Coworking-Spaces, Kliniken und Gyms.

Unser Ziel ist es, SmartFoodie als neue Infrastruktur für vollwertige, warme Verpflegung in Städten zu etablieren. Ob Universität, Bürokomplex, Coworking-Space, Krankenhaus, Supermarkt, Festival, Flughafen oder Verkehrsknotenpunkt – wir denken Essen neu.

Jeder Standort mit Menschen, aber ohne warme Küche, ist potenziell geeignet.

Besonders spannend sind Standorte mit begrenzter Fläche, hohen Betriebskosten oder Personalengpässen, denn genau da zeigt unser System seine Stärken.

Was sind eure Pläne für 2025 – und was ist darüber hinaus unternehmerisch von SmartFoodie zu erwarten?

Für 2025 planen wir ein kontrolliertes Wachstum – zunächst im Großraum München, anschließend deutschlandweit. Unser Ziel: SmartFoodie soll überall dort verfügbar sein, wo warme Küche fehlt, aber ein echtes Bedürfnis danach besteht.
Parallel zum Ausbau der Standorte wollen wir SmartFoodie auch als Marke etablieren – als Synonym für moderne, vollwertige und smarte Verpflegung. Kooperationen mit Flughäfen, Bahnhöfen, Tankstellen, Festivals, E-Bistros und weiteren Partnern werden dabei eine Schlüsselrolle spielen.
Um diese Expansion zu ermöglichen, bereiten wir derzeit eine Finanzierungsrunde vor. Damit schaffen wir die Grundlage für den nächsten Meilenstein:
Der Aufbau einer ganzheitlichen digitalen Plattform für die Ernährung des 21. Jahrhunderts – ein intelligentes Ökosystem, das verschiedene Automatenlösungen für vollwertige kalte und warme Mahlzeiten, Snacks, Frühstück und frische Getränke bündelt.
Unser Ziel ist es, über diese Plattform einen neuen Verpflegungsstandard zu setzen – vernetzt, nachhaltig, rund um die Uhr verfügbar und perfekt auf den Lifestyle der heutigen Generation abgestimmt.

Und last, but not least: Was rätst du anderen Gründer*innen aus eigener Erfahrung?
Als junge(r) Gründer*in denkt man oft: Ich habe noch nicht genug Erfahrung. Aber gerade das ist eure Stärke – ihr denkt anders, ihr lebt anders, ihr esst anders. Baut Lösungen für eure Generation und hört auf eure Instinkte.

Wenn ihr euch entscheidet zu gründen, dann all-in – mit Kopf, Herz und Energie.

Theo, danke für deine Insights

Hier geht's zu SmartFoodie

Das Interview führte Hans Luthardt

Reform des Vergaberechts: Für Start-ups wird vieles leichter

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) hat die finale Fassung des „Entwurfs eines Gesetzes zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge“ vorgelegt. In welchem Umfang auch Start-ups davon profitieren sollen, liest du hier.

Parallel zu den Milliarden-Investitionspaketen setzt die Bundesregierung ein weiteres wichtiges Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag um: eine schnellere und einfachere Vergabe öffentlicher Aufträge. Von den neuen Regeln des „Vergabebeschleunigungsgesetzes“, das seit kurzem als Regierungsentwurf kursiert, sollen vor allem auch Start-ups profitieren.
Dr. Alexander Dörr, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Vergaberecht bei Menold Bezler in Stuttgart, fasst die wesentlichen Punkte zusammen.

Die Idee hinter der Vergaberechtsreform ist klar: Viele der dringend nötigen Investitionsvorhaben in Deutschland sollen künftig noch um einiges schneller umgesetzt werden. Mehr Digitalisierung und schlankere Prozesse sollen das öffentliche Beschaffungswesen attraktiver machen, und dies vor allem auch für junge, wachstumsorientierte Unternehmen. Der Gesetzentwurf enthält darum einige neue Regelungen, die speziell die Interessen von Start-ups berücksichtigen.

Einfachere Eignungsprüfung

Deutliche Erleichterungen soll es für Unternehmen zunächst bei der Eignungsprüfung geben. Bieten sie bisher bei Liefer- und Dienstleistungsvergaben mit, müssen sie oft einen umfangreichen Katalog an sogenannten Eignungsnachweisen vorlegen. Dazu zählen unter anderem Umsatzangaben, Referenzen oder Versicherungsnachweise. In Zukunft soll dies nur noch für den Bestbieter gelten. Wer es nicht in die engere Wahl schafft, dem bleibt das häufig aufwändige Beibringen von Nachweisen erspart.

Damit Start-ups verstärkt an öffentlichen Ausschreibungen teilnehmen können und wollen, werden außerdem die Eignungsanforderungen an die besonderen Umstände von Start-ups und mittelständischen Betrieben angepasst. Start-ups sollen ihre wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit auch anders als von der Vergabestelle vorgegeben nachweisen können. Fragt der Auftraggeber zum Beispiel standardmäßig die Umsätze der vergangenen drei Jahre ab, kann ein Unternehmen, das für diesen Zeitraum noch keine beträchtlichen Umsätze nachweisen kann, den Leistungsnachweis auch auf andere Weise erbringen.

Förderung von Innovationen

Start-ups stehen besonders für innovative Lösungsansätze. Um diese zu fördern, sieht der Entwurf des Vergabebeschleunigungsgesetzes vor, dass die sogenannte funktionale Leistungsbeschreibung gestärkt wird. Wie heute schon im IT- und Baubereich praktiziert, sollen die Vergabestellen ihren Bedarf nicht mehr bis ins kleinste Detail beschreiben müssen. Vielmehr soll es ausreichen, das Problem und das Ziel zu skizzieren. Dies hat den Vorteil, dass die bestmögliche Lösung mit den Anbietern gemeinsam erarbeitet werden kann und der Auftraggeber sie nicht schon vorausdenken muss. Für Start-ups öffnet sich damit ein weiteres Feld, ihre kreativen Vorschläge anzubringen.

Straffere Zahlungsfristen und flexiblere Losvergabe

Vorgenommen hat sich der Gesetzgeber auch Verbesserungen mit Blick auf die Zahlungsmodalitäten im öffentlichen Auftragswesen, um auch hier kleineren und jüngeren Unternehmen gerechter zu werden. In zahlreichen Branchen genießt die öffentliche Hand in Sachen Zahlungsmoral nicht den allerbesten Ruf. Zahlungsfristen von weit mehr als 30 Tagen sind keine Seltenheit. Die Fristen sollen nun gestrafft werden. Und damit Unternehmen nicht wirtschaftlich erheblich in Vorleistung gehen müssen, soll es auch neue Spielräume bei Vorauszahlungen geben.

Großaufträge werden bisher regelmäßig in Teilaufträge, sogenannte Lose, aufgeteilt. Die Pflicht zur Vergabe in Losen wird nun gelockert. Bei besonders großen Infrastrukturvorhaben ist künftig auch eine Gesamtvergabe erlaubt, ohne dass es dafür einer besonderen Rechtfertigung bedarf. Für kleinere Unternehmen kommen derartige Großprojekte aus einer Hand vermutlich nicht in Frage. Bei großen Aufträgen sollen Auftragnehmer daher vertraglich verpflichtet werden können, die Interessen kleinerer und mittelständischer Firmen bei der Untervergabe zu berücksichtigen. Offen bleibt hier aber noch die Frage, wie sich dies in der Praxis umsetzen lassen wird.

Höhere Schwellenwerte und gelockertes Zuschlagsverbot

Bei kleineren Vergaben durch die Bundesoberbehörden wird der Aufwand auch dadurch verringert, dass die Schwellenwerte für die Anwendung des Kartellvergaberechts angehoben werden. Gleichzeitig wird der Spielraum für Verträge ohne vorangehende Ausschreibung (sogenannte Direktaufträge) erweitert. Auf Bundesebene können Liefer- und Dienstleistungen in Zukunft bis zu einem Auftragswert von 50.000 Euro netto direkt vergeben werden.

Billigkonkurrenz aus Drittstaaten soll mit dem neuen Vergaberecht ein Stück weit dadurch Einhalt geboten werden, dass Bieter von außerhalb der EU nicht mehr automatisch gleich behandelt werden müssen. Vor allem bei strategisch sensiblen Projekten ergibt sich dadurch ein Wettbewerbsvorteil für deutsche und europäische Unternehmen. Ein Schlupfloch für Firmen beispielsweise aus China sind weiterhin Zwischenhändler oder Niederlassungen in der EU. Lediglich im Sicherheits- und Verteidigungsbereich sind hier die Ausschlussmöglichkeiten noch umfassender.

Wer eine EU-weite Ausschreibung gewonnen hat, muss bisher damit rechnen, dass unterlegene Bieter die Auftragsvergabe in einem Vergabenachprüfungsverfahren angreifen; die Hürden sind hier vergleichsweise niedrig. Während das Nachprüfungsverfahren noch läuft, gilt ein Zuschlagsverbot. Dieses Zuschlagsverbot soll nun gelockert werden. Unterlegenen Bietern bleibt dann nur noch die Möglichkeit, Schadensersatz einzuklagen.

Alle Vergaben auf einem Portal

EU-weite Vergabeverfahren werden schon heute überwiegend über Online-Vergabeportale abgewickelt. Künftig sollen auch die vorgeschalteten Markterkundungen vollständig digital durchgeführt werden. Sämtliche Ausschreibungen sollen im „Datenservice Öffentlicher Einkauf“ erfasst sein. Damit können Unternehmen Ausschreibungen schneller unter einer Adresse finden.

Der Autor Dr. Alexander Dörr ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Vergaberecht bei Menold Bezler in Stuttgart