Anbietercheck: Whistleblower-Software

03/2024

Autor: Diana Meier, trusted.de
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Mit der Einführung eines Hinweisgebersystems stärkst du dein Team, erkennst Risiken schneller und bereitest dich vorausschauend auf das angestrebte Wachstum deines Start-ups vor. Wir zeigen dir die fünf besten Tools auf dem Markt.

Spätestens seit dem 18. Dezember 2023 müssen alle deutschen Unternehmen mit mindestens 50 Mitarbeitenden ein sicheres und funktionierendes Hinweisgebersystem eingeführt haben – also ihrer Belegschaft die Möglichkeit bieten, Missstände und Verstöße im Unternehmen zu melden. So will es das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG).

Attraktiv dafür sind vor allem digitale Hinweisgebersysteme bzw. Whistleblowing-Software, die mehr oder weniger schnell eingerichtet und oft besonders flexibel ist. Hinweise gehen hier z.B. per Online-Formular, E-Mail, telefonisch oder als Sprachnachricht ein und können direkt im System von internen (oder externen) Compliance-Beauftragten bearbeitet werden.

Von solchen Systemen können auch Unternehmen profitieren, die unter die 50-Personen-Grenze fallen. Alleine schon wegen der damit verbundenen positiven Innen- und Außenwirkung, etwa auf dein Team, Bewerber*innen oder mögliche Investor*innen.

Das deutsche Vergleichsportal trusted.de hat die ausgelaufene gesetzliche Schonfrist zum Anlass genommen, um die besten Hinweisgebersysteme auf dem deutschen Markt unter die Lupe zu nehmen. Hier lernst du die aktuell besten fünf Tools kennen und erfährst, wie sie dein Unternehmen unterstützen und wie viel sie kosten.

Whistleblower Software

Whistleblower Software ist aus unserem Anbietercheck als klarer Testsieger hervorgegangen. Unser Favorit bietet alles, was es für die Selbstbetreuung deiner internen Meldestelle braucht – und geht noch weit über das Nötige hinaus. Ein schönes Extra sind unter anderem die individuellen Melde­kanäle, die du für deine Kund*innen, Mitarbeitenden und Lieferant*innen bequem einrichten kannst – sogar inklusive Video-Anleitung für potenzielle Hinweisgebende, die dir der Anbieter gratis zur Verfügung stellt. Whistleblower Software liefert dir zudem alle im HinSchG hinterlegten Fallkategorien (z.B. Diebstahl, Geldwäsche und Co.) sowie die Option, eigene hinzuzufügen.

Besonders gut gefällt uns an dem Tool, wie einfach es ist, Meldungen abzugeben. Das funktioniert entweder über das betreffende Formular oder – noch unkomplizierter – per Sprachnachricht. Damit Stimmen unerkannt bleiben, punktet das Tool zusätzlich mit einer Stimmverzerrung und der Op­tion, Textmeldungen nachträglich für andere Bearbeiter*innen zu schwärzen. Abgerundet wird das Ganze von starken Analysen und Reportings, die dich bei der Optimierung deines Casemanagements unterstützen.

Der Testsieger glänzt neben seiner tollen Usability, leistungsstarken Features und aussagekräftigen Analysen auch mit einem Preis, der sich absolut sehen lassen kann. Mit etwa 50 Angestellten startest du hier bei 70 Euro pro Monat. Sobald dein Business wächst, steigt allerdings auch der Preis. Möchtest du als Expert*in die Fälle deiner Kund*innen managen, ist auch das mit Whistleblower Software möglich. Dann bekommst du sogar noch einen individuellen Rabatt.

Die 5 Highlights von Whistleblower Software

  • Meldungen per Sprachnachricht vereinfachen die Abgabe von Hinweisen enorm.
  • Individuelle Meldekanäle für deine Stakeholder.
  • Vordefinierte und eigene Fallkategorien für eine gezieltere Fallbearbeitung.
  • Meldungen können geschwärzt werden, um sensible Daten von Hinweisgebenden zu entfernen.
  • Starke Reportings helfen dir, den Überblick zu behalten.

preeco | hinweisgeber

Das Hinweisgebersystem von preeco macht unserem Testsieger deutlich Konkurrenz. Der Zweitplatzierte kann in Sachen Funktionsumfang absolut mithalten. Du bekommst hier ein individuell anpassbares Meldesystem, das bereits vordefinierte Fallkategorien und Fallbeispiele enthält. Dadurch kann jede(r) Beteiligte Fälle ganz einfach zuordnen – auch ohne Jurastudium. Ein tolles Highlight des Anbieters sind die FAQs, die du für deine Whistleblower*innen frei gestaltest. Auf diese Weise klärst du die wichtigsten Fragen schon im Voraus und erhöhst die Usability für die Hinweisgebenden.

An Spezialfunktionen wie der Hinweisabgabe per Sprachnachricht arbeitet der Anbieter zwar aktuell noch. Dafür bietet dir preeco bereits andere tolle Funktionen. Dazu gehört allen voran die automatische, personalisierbare Eingangsbestätigung. Äußerst hilfreich ist außerdem, dass dich das Tool daran erinnert, deine gesetzlichen Rückmeldepflichten einzuhalten. Hast du keine eigenen Hinweisgeber-Expert*innen im Unternehmen, kannst du dir dank des eigenen Zugangs für Ombudspersonen sogar noch externe Unterstützung ins Haus holen.

Preeco ist also definitiv ein Tool der Spitzenklasse und belegt das mit einem Spitzenpreis: Ab 79 Euro pro Monat im Jahresabo bekommst du ein komplett anpassbares Hinweisgebersystem, das nicht nur für dich, sondern auch für deine Whistleblower*innen leicht zu bedienen ist. Von der exzellenten Hand­habung profitierst du auch als Expert*in. Die sogenannte Mandant*innen­fähigkeit des Tools ermöglicht es dir, deine Klient*innen spielend leicht und gesetzeskonform zu verwalten. In diesem Fall erhältst du vom Anbieter allerdings ein individuelles Angebot.

Die 5 Highlights von preeco | hinweisgeber

  • Individuelle FAQs für die wichtigsten Fragen und Antworten zu deinem Meldekanal.
  • Vordefinierte Fallbeispiele unterstützen deine Whistle­blower*innen.
  • Automatische Eingangsbestätigungen helfen dir, die wichtigsten Fristen einzuhalten.
  • Erinnerungen und Wiedervorlagen erleichtern dir die Fallbearbeitung.
  • Ombudspersonen erhalten einen eigenen Zugang, um dich zu unterstützen.

LegalTegrity

LegalTegrity gehört zu den bekanntesten Hinweisgebersystemen am deutschen Markt. Der Branchenprimus kann mit seinem Funktionsumfang mühelos mit der Konkurrenz mithalten, ist aber an der einen oder anderen Stelle noch nicht ganz so ausgereift wie die zuvorgenannten Favoriten. Zum Beispiel ist es mit LegalTegrity nicht möglich, Hinweise per Sprachnachricht abzugeben. Das hat uns beim Testsieger schon ziemlich gut gefallen. Aber immerhin ist dieses Feature bereits in Arbeit. Ein weiteres, aber eher kleines Manko: Wir konnten unsere Fälle im Praxistest nicht priorisieren. Gerade wenn sich die Fälle häufen sollten, wäre es wichtig gewesen, zu wissen, welche Fälle besonders dringend bearbeitet werden müssen.

Abgesehen davon hat uns das Tool wirklich begeistert. Extrem gut durchdacht ist die Möglichkeit, eigene Meldeformulare für unterschiedliche Angelegenheiten erstellen zu können, etwa ein eigenes für alle Datenschutzfälle und ein weiteres für alles, was das Thema Arbeitsschutz betrifft. Hinweisgebende melden sich aber nicht nur über die Formulare bei dir, sondern auch über die Hotline. Das Beste daran: LegalTegrity betreut die Hotline ohne Aufpreis für dich mit. Telefonische Meldungen landen sogar wie von Zauberhand in deinem System.

Kommen wir zur Preisfrage. LegalTegrity kostet dich im kleinsten Tarif Start-up-freundliche 49 Euro monatlich für bis zu 50 Teammitglieder. Damit schonst du deinen Geld­beutel in unserem Vergleich am besten, bekommst aber nur einen begrenzten Funktionsumfang. Du musst dann zum Beispiel mit einem Meldekanal im LegalTegrity-Branding leben; dein eigenes Logo integrierst du nur gegen Aufpreis. Für den Aufbau eines Meldekanals sollte das aber absolut ausreichend sein.

Die 5 Highlights von LegalTegrity

  • Hotline-Betreuung, um auch telefonische Meldungen entgegenzunehmen.
  • Individuelle Meldeformulare für jede Fallkategorie.
  • Automatische Eingangsbestätigung, damit du nicht an die erste Frist denken musst.
  • Vordefinierte Fallkategorien erleichtern dir den Einstieg.
  • Niedrige Einstiegspreise schonen deinen Geldbeutel.

123Hinweisgebersystem

Wenn du dein Meldesystem überhaupt nicht selbst betreuen, sondern das den Expert*innen überlassen willst, haben wir folgenden Tipp für dich: 123Hinweisgebersystem. Der Anbieter hat sich nämlich als Compliance-Experte darauf spezialisiert, deine Meldestelle für dich zu betreuen. Zum Service gehört unter anderem, dass der Anbieter Meldungen für dich entgegennimmt (postalisch, telefonisch, Online-Meldungen, per Hotline oder sogar persönlich) und eine professionelle Erst­einschätzung vornimmt. Gilt ein Fall als qualifiziert – entsprechend dem HinSchG – wird er an Rechtsanwält*innen übergeben und weiterbearbeitet.

Zurücklehnen kannst du dich zwar nicht; schließlich musst du selbst dafür sorgen, dass du Maßnahmen zur Risikominimierung ergreifst. Welche Maßnahmen das sind, schlägt dir das Team von 123Hinweisgebersystem auch vor. In unseren Augen ist das Service-Angebot des Anbieters die perfekte Alternative, wenn du deine Fälle nicht selbst annehmen und bearbeiten kannst oder willst. Laut Gesetz brauchst du dafür nämlich die nötige Fachkunde, die du nur über eine teure Schulung bekommst.

Teuer ist der Service ganz und gar nicht. Für die Leistungen des Anbieters und ein eigenes Meldeformular in deiner CI zahlst du eine Pauschale von 1,65 Euro pro Mitarbeitenden. Das ist sogar noch Start-up-freundlicher als LegalTegrity.

Zumindest solange deine Teamgröße noch überschaubar ist und dir die nötige Fachkunde fehlt. Sollte sich das ändern, würden wir zu einem anderen System raten. Zum Beispiel kannst du dann zum Testsieger Whistleblower Software wechseln; das Tool kommt nämlich auch bei den Expert*innen von 123Hinweisgebersystem zum Einsatz.

Die 5 Highlights von 123Hinweisgebersystem

  • Betreuung deiner Meldekanäle, damit du dir die notwendige Schulung und Personalkosten sparst.
  • Kommunikation mit deinen Whistleblower*innen für reibungslose Abläufe.
  • Handlungsempfehlungen helfen dir dabei, Risiken und Folgeschäden zu verringern.
  • Zahlreiche Meldekanäle, damit dein Team die Wahl hat.
  • Günstige Pauschalpreise sparen dir bares Geld.

tell it

Tell it hat sich im Praxistest wacker geschlagen. Das Hinweisgebersystem bietet alle nötigen Basics, etwa ein Meldeformular, vordefinierte und individuelle Fallkategorien, automatische Fristsetzungen (für die erste und zweite gesetzliche Frist), Features, um Fälle gemeinsam im Team zu bearbeiten, und eine Handvoll Reportings. Die sehr leichte Usability hat uns im Test besonders gut gefallen. Nichts ist unnötig kompliziert, die Einrichtung geht zügig von der Hand und wir konnten direkt mit der Fallbearbeitung loslegen.

Die angenehme Bedienbarkeit des Meldesystems hat uns leider nicht über die Features hinwegtrösten können, die tell it im Vergleich zu anderen Tools eben nicht bietet. Hinweise können beispielsweise nicht per Sprachnachricht abgegeben werden. Automatische Eingangsbestätigungen gibt es auch nicht, und an einer Erinnerungsfunktion fehlt es dem Tool im Moment ebenfalls noch. Letzteres hat uns besonders gewundert, denn schließlich ist tell it auch für Expert*innen gedacht, die ihre Kund*innen mit einem solchen System betreuen möchten – und für die wäre die eine oder andere Automatisierung sicherlich hilfreich.

Warum hat es tell it aber dennoch auf unsere Liste der besten Hinweisgebersysteme für Start-ups geschafft? Das Tool ist extrem einsteigerfreundlich. Wenn du also noch schnell ein Hinweisgebersystem brauchst und dich nicht lange mit der Vorbereitung herumschlagen willst, bist du hier wirklich gut aufgehoben. Ein weiteres gutes Argument ist die Preisgestaltung; Alle wichtigen Funktionen und Features bekommst du ab 90 Euro pro Monat – egal, wie groß dein Unternehmen ist. Befindest du dich also im rasanten Wachstum, machst du mit tell it auch langfristig einen guten Deal.

Die 5 Highlights von tell it

  • Automatische Fristsetzungen, damit du weißt, wie schnell du Fälle bearbeiten musst.
  • Vordefinierte Fallkategorien, damit du gleich loslegen kannst.
  • Individuelle Kategorien fügst du im Handumdrehen hinzu.
  • Kollaborative Fallbearbeitungsfunktionen erleichtern dir die Arbeit im Team.
  • Eingangsbestätigungen versendest du per Knopfdruck.

Zur Methodik unseres Anbieterchecks

Für den Vergleich der besten Hinweisgebersysteme hat trusted insgesamt 13 Whistleblowing-Tools miteinander verglichen und acht davon einem ausführlichen Praxistest unterzogen. Dafür hat die Testredaktion diverse Fälle, wie sie auch im HinSchG aufgeführt sind, fingiert und als „Mitarbeitende“ an die Systeme gemeldet. Eingegangene Hinweise wurden entsprechend bearbeitet und reportet, um die Eignung der Tools für den gesetzeskonformen Betrieb des Hinweisgebersystems zu prüfen. Weitere Kriterien im Test und Vergleich waren das Preis-Leistungs-Verhältnis, die Usability bzw. Einsteigerfreundlichkeit, die Eignung der einzelnen Tools für unterschiedliche Unternehmensgrößen (angefangen beim kleinen Start-up) sowie etwaige Spezialfunktionen.

Die Autorin Diana Meier ist studierte Personalmanagerin und Redakteurin für HR-Themen bei trusted.de. Das Vergleichsportal für Business-Tools ist eines der führenden Informationsmedien zu B2B-Softwarevergleichen im deutschsprachigen Raum und versorgt seine User*innen laufend mit aktuellen Testberichten und Toolübersichten. Den vollständigen Erfahrungsbericht zum Thema Hinweisgebersysteme und alle relevanten Infos findest du hier

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eleQtron: It's MAGIC

In nur fünf Jahren vom Laborgerät zum 24/7-betriebenen Quantencomputer: Wie das 2020 von Jan Leisse, Christof Wunderlich und Michael Johanning gegründete eleQtron mit seiner MAGIC-Technologie neue Wege ebnet.

Was ihr da macht, ist der Wahnsinn – und genau deswegen bin ich dabei.“ Mit diesen Worten beschreibt Jan Leisse, einer der Gründer von eleQtron, die Anfänge des Unternehmens. Das erste Treffen mit dem Physiker Christof Wunderlich war geprägt von einer Mischung aus Skepsis und Begeisterung. Der Wissenschaftler hatte an der Universität Siegen einen Quantencomputer gebaut – mitten in der deutschen Provinz und ohne das Millionenbudget, das Konzernen wie Google oder IBM zur Verfügung steht. Doch genau das reizte Leisse: „Hier wurde nicht einfach nachgemacht, was andere tun. Hier wurde Neuland betreten.“

Es war ein ungewöhnlicher Ort für eine bahnbrechende

Innovation in der Quantentechnologie. Siegen, eine Mittelstadt im Süden Nordrhein-Westfalens, ist nicht gerade als Hotspot für Hochtechnologie bekannt. Doch manchmal entstehen die Top-Innovationen fernab der etablierten Zentren; die Universität Siegen hatte über Jahre hinweg eine bemerkenswerte Expertise in der Quantenphysik aufgebaut, ohne große mediale Aufmerksamkeit.

Von der Universität ...

Im Jahr 2020, als das globale Interesse an Quantentechnolo­gien exponentiell zunahm, erwuchs aus dieser mutigen Pionierarbeit das Start-up eleQtron – als Spin-off der Universität Siegen. Die Gründer – Jan Leisse, Christof Wunderlich und Michael Johanning – verbindet eine Vision: Quantencomputer für industrielle Anwendungen nutzbar zu machen.

Die Anfangsjahre waren geprägt von Experimentierfreude, Improvisation und dem festen Glauben an die eigene technologische Innovationskraft. Während Tech-Giganten wie IBM, Google und Amazon Milliarden Euro in ihre Quanten­programme investierten und viele Start-ups auf bekannte Technologien setzten, wagte eleQtron den Schritt in eine völlig neue Richtung.

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... zum technologischen Durchbruch

Die MAGIC-Technologie basiert auf einem raffinierten Zusammenspiel physikalischer Prinzipien: Magnetische Gradienten (räumliche Veränderungen der Magnetfeldstärke) ermöglichen es als lokale Felder, einzelne Ionen in einer so­genannten Falle selektiv anzusprechen. Die technischen Vorteile sind beeindruckend: Die Fidelity (Genauigkeit) bei Operationen an einzelnen Qubits liegt bei etwa 99,95 Prozent, die Gate-Zeiten (Gate-Zeit steht für die Dauer, die ein Quanten-Gate benötigt, um eine Operation auf einem Qubit auszuführen) betragen nur wenige Mikrosekunden. Gleichzeitig ermöglicht die Technologie eine bessere Skalierbarkeit, da sich Mikro­wellenfelder einfacher erzeugen und verteilen lassen als komplexe Lasersysteme. „Der Vorteil liegt nicht nur in der höheren Präzision, sondern auch in der deutlich geringeren Komplexität der Systeme“, erklärt Johanning. „Wir brauchen keine aufwändigen Optiken oder ultrastabile Umgebungen. Unsere Technologie funktioniert auch unter realen Bedingungen.“

Früh erkannten die drei Forscher das große Potenzial ihrer Technologie für praktische Anwendungen. „Durch das gezielte Ersetzen sensibler High-End-Komponenten – insbesondere Lasertechnologie – durch bewährte Mikrowellentechnik und Elektronik, vermeiden wir unnötige Komplexität, minimieren Aufwand und senken die Kosten“, fasst es Leisse zusammen.

Wachstumsschub und strategische Entwicklung

2022 gelang eleQtron ein entscheidender Schritt: Durch Earlybird und den Siegerlandfonds als Investoren sowie das vom BMBF geförderte Projekt „MAGIC App“ sicherte sich das Start-up eine Finanzierung in Höhe von 16 Millionen Euro. Diese Finanzierungsrunde war ein Wendepunkt für das Unternehmen und signalisierte das Vertrauen der Investor*innen in die MAGIC-Technologie.

„Mit diesem Kapitalschub konnten wir von einer reinen Forschungsorganisation zu einem echten Technologieunternehmen werden“, erklärt Leisse. Die Mittel flossen in den Ausbau der Produktionskapazitäten, die Vergrößerung des Teams und die Weiterentwicklung der Technologie-Roadmap. Auch die Mitwirkung von Infineon im Rahmen von MAGIC App war strategisch von Bedeutung: „Die Zusammenarbeit mit Infineon hat uns die Augen für die Realitäten des Industriemarkts geöffnet“, erklärt Leisse.

EU AI Act: Status quo

Recht für Gründer*innen: der EU AI Act. Wo stehen wir in Sachen Umsetzung? Was Gründer*innen und Start-ups jetzt wissen müssen.

Künstliche Intelligenz (KI) ist längst kein Zukunftsthema mehr, sondern prägt schon heute Geschäftsmodelle, Investitionsentscheidungen und die Arbeitswelt. Mit der europäischen KI-Verordnung (EU AI Act, im Folgenden AI Act) wurde im Frühjahr 2024 der weltweit erste umfassende Rechtsrahmen für den Einsatz von KI verabschiedet. Inzwischen sind die ersten Regelungen in Kraft getreten. Für Gründer*innen und Start-ups bedeutet das nicht nur zusätzliche Pflichten, sondern auch Chancen, sofern sie sich rechtzeitig vorbereiten.

Überblick: Der AI Act

Die Verordnung folgt einem risikobasierten Ansatz: Je höher das Risiko für Grundrechte oder Sicherheit, desto strenger die Anforderungen. Auf der untersten Stufe stehen KI-Systeme, die keinerlei Vorgaben erfüllen müssen, solange sie nicht in verbotene Anwendungsfälle fallen. An der Spitze der Regulierungspyramide befinden sich die sogenannten Hochrisiko­Systeme, also etwa Anwendungen in der medizinischen Diagnostik, in kritischer Infrastruktur oder bei biometrischen Verfahren. Viele Tools aus dem HR-Bereich fallen darunter.

Daneben bestehen besondere Pflichten für sogenannte Generative KI beziehungsweise General Purpose AI, eingeführt, also große Modelle, die viele Anwendungen treiben und „systemische Risiken“ entfalten können.

Wichtig ist zu wissen, dass die Vorgaben schrittweise gelten. Bereits seit dem 2. Februar 2025 sind bestimmte Praktiken ausdrücklich verboten – zum Beispiel das Social Scoring von Bürger*innen, die flächendeckende Emotionserkennung in Schulen oder am Arbeitsplatz sowie das unkontrollierte Sammeln biometrischer Daten. Wer damit noch experimentiert, bewegt sich schon jetzt im rechtswidrigen Raum.

Seit dem 2. August 2025 gelten außerdem die ersten Pflichten für Anbieter*innen von generativen Modellen. Sie müssen unter anderem Transparenzberichte veröffentlichen und Angaben zu den verwendeten Trainingsdaten machen. Für Modelle, die bereits vor Inkrafttreten am Markt waren, gibt es eine Übergangsfrist bis 2027. Für viele Unternehmen, die solche Modelle nutzen oder in Produkte einbetten, bedeutet das, genau hinzuschauen, welche Informationen von den Modellanbieter*innen zur Verfügung gestellt werden. Sonst können eigene Transparenzpflichten womöglich nicht erfüllt werden.

Noch weiter in der Zukunft liegen die Vorschriften für Hochrisiko-Systeme. Diese greifen ab 2. August 2026 und verlangen ein umfassendes Risikomanagement, eine strenge Qualität der Trainingsdaten, eine lückenlose Protokollierung und eine Konformitätsbewertung, bevor ein Produkt überhaupt in Verkehr gebracht werden darf. Für Hochrisiko-KI, die in ohnehin streng regulierten Produkten steckt, zum Beispiel in Medizinprodukten, gilt eine verlängerte Frist bis 2027.

Konformitätsbewertung heißt vor allem Risikobewertung, welche die Anbieter*innen oder Betreiber*innen selbst durchführen müssen. Eine solche „regulierte Selbstregulierung“ ist ein klassisches Merkmal einer solchen klassischen Produkt­regulierung und Marktüberwachung.

Was fehlt? Guidance und Governance

Noch herrscht allerdings an vielen Stellen Unsicherheit. Zwar hat die EU-Kommission schon erste Leitlinien veröffentlicht, etwa zur Definition von KI-Systemen oder zu den verbotenen Praktiken. Auch für Anbieter*innen generativer KI gibt es inzwischen ein detailliertes Dokumentationsmuster. Noch fehlen allerdings die angekündigten Handreichungen für die Einstufung und Risikobewertung von Hochrisiko-Systemen, die bis Februar 2026 folgen und praktische Beispiele enthalten sollen. Bis dahin bleibt nur, sich für die Bewertung an bestehenden internationalen Standards zu orientieren, zum Beispiel an den Normungsprojekten der Europäischen Komitees für Normung und für elektrotechnische Normung.

Auf Unionsebene entstehen parallel die neuen Governance-Strukturen. Das AI Office innerhalb der Kommission ist bereits aktiv und koordiniert die Umsetzung. Das AI Board, ein Gremium der Mitgliedstaaten, tagt regelmäßig und stimmt Vorgehensweisen ab. Ein wissenschaftliches Panel unabhängiger Expert*innen wurde im Frühjahr eingerichtet, und das Advisory Forum, das die Perspektive von Unternehmen und Zivilgesellschaft einbringen soll, befindet sich gerade in der Bewerbungsphase. Auch die geplante EU-Datenbank für Hochrisiko-Systeme existiert bisher nur auf dem Papier. Ab 2026 müssen Anbieter*innen ihre Systeme dort registrieren; die Plattform selbst wird jedoch gerade erst aufgebaut.

Und wo steht Deutschland?

Auch hierzulande hakt es noch etwas. Eigentlich hätten die Mitgliedstaaten bis 2. August 2025 ihre Marktüberwachungsbehörden benennen müssen. Ein Entwurf für das deutsche Umsetzungsgesetz sieht die Bundesnetzagentur als zentrale Aufsicht vor, doch die formale Benennung ist noch nicht erfolgt. Klar ist, dass die Bundesnetzagentur die Rolle der Notifizierungsbehörde übernimmt, also für die Anerkennung von Konformitätsbewertungsstellen zuständig ist. Zudem entsteht dort ein Kompetenzzentrum für KI, das die Arbeit von Bund und Ländern koordinieren soll.

Reallabore

Ein Bereich, der für KI-Entwickler*innen besonders interessant ist, sind KI-Reallabore, also sichere Testumgebungen, in denen neue Anwendungen unter Aufsicht erprobt und darauf geprüft werden können, ob sie den rechtlichen Rahmen einhalten. Bis zum Sommer 2026 müssen die Mitgliedstaaten mindestens ein solches Reallabor einrichten. Deutschland hat im Mai 2025 ein erstes Pilotprojekt in Hessen gestartet, gemeinsam mit der Bundesnetzagentur und der Bundesdatenschutzbeauftragten. Hier werden reale Unternehmensfälle durchgespielt, um Abläufe und Bedarfe besser zu verstehen. Solche Projekte können eine wertvolle Möglichkeit sein, mit den Aufsichtsbehörden auf Augenhöhe ins Gespräch zu kommen.

Reaktionen

Der AI Act wird zwar kritisch diskutiert, im Grundsatz aber breit akzeptiert. Gerichtliche Klagen direkt gegen die Verordnung gibt es bislang nicht. In der juristischen Literatur überwiegt die Zustimmung zur Zielrichtung. Kritisiert werden vor allem die Komplexität und die noch offenen Fragen bei der praktischen Umsetzung. Streitpunkte finden sich eher außerhalb der Verordnung bei der Frage, ob Trainingsdaten urheberrechtlich geschützt sind oder wie personenbezogene Daten für KI genutzt werden dürfen.

Die Industrie zeigt ein gemischtes Bild. Viele große Anbieter*innen – von Google über OpenAI bis Mistral – haben einen freiwilligen Verhaltenskodex unterzeichnet. Andere, wie etwa Meta, haben sich bewusst dagegen entschieden. Man muss sich also darauf einstellen, dass je nach Anbieter*in sehr unterschied­liche Informationen und Compliance-Nachweise verfügbar sind.

Andererseits wirkt der AI Act bereits am Markt. In öffentlichen Ausschreibungen tauchen Modellklauseln auf, die auf die KI-Verordnung Bezug nehmen. Investor*innen fragen verstärkt nach Compliance-Prozessen, und Unternehmen beginnen, interne Strukturen für Risikomanagement und Dokumentation aufzubauen.

Im Vergleich zu Europa gibt es in den USA bislang nur freiwillige Standards. Die dort bei der Entwicklung und Anwendung von KI (angeblich) vorherrschende größere Freiheit wird zwar viel gerühmt. Einzelne Bundesstaaten wie Colorado arbeiten allerdings an eigenen regulierenden Gesetzen, die ab 2026 greifen sollen. Vielleicht ist es also ein Vorteil, dass europäische Start-ups früh Erfahrungen in einem regulierten Markt sammeln können.

Fazit

Der AI Act entfaltet bereits jetzt Wirkung, auch wenn viele Details erst in den kommenden Monaten geklärt werden. Daher gilt es, nicht abzuwarten, sondern jetzt eine eigene Roadmap zu entwickeln. Wer früh Prozesse für Risikomanagement, Transparenz und Governance etabliert, wird nicht nur rechtlich auf der sicheren Seite sein, sondern auch Vertrauen bei Kund*innen und Investor*innen gewinnen.

Die EU hat ein klares Signal gesetzt: KI soll innovativ sein, aber auch sicher und vertrauenswürdig. Für Start-ups ist das eine Her­ausforderung – aber auch eine Chance, sich von Anfang an professionell aufzustellen und den Markt aktiv mitzugestalten.

Der Autor Dr. Daniel Michel, LL.M. ist als Rechtsanwalt im Bereich IT/IP/Technologie tätig und betreibt seit 2018 mit DATA LAW COUNSEL seine eigene Rechtsberatung im Raum München

Gründergeist oder Risikoangst? Was Deutschland jetzt für mehr Unternehmertum braucht

Warum Deutschlands Gründergeist vor allem jung ist – und was jetzt passieren muss, damit mehr Ideen Realität werden.

Im August fand der World Entrepreneurs’ Day statt – ein Anlass, der den Unternehmergeist feiern soll. Doch wie viel Gründermentalität steckt wirklich in Deutschland? Die Ergebnisse der aktuellen GoDaddy-Umfrage, die in Zusammenarbeit mit NIQ GfK durchgeführt wurde, werfen ein bemerkenswert differenziertes Bild auf die deutsche Gründungskultur: Die Gründungslust ist da, aber ungleich verteilt und häufig durch strukturelle Hürden ausgebremst.

Gründung bleibt die Ausnahme – aber mit jungem Hoffnungsträger

Gerade einmal 16 % der Deutschen können sich vorstellen, in den kommenden zwölf Monaten ein Unternehmen zu gründen. Eine Zahl, die zu denken gibt. Doch sie blendet eine bemerkenswerte Dynamik innerhalb der Generationen aus: Fast 40 % der 18- bis 29-Jährigen zeigen echte Gründungsambitionen. Die Gen Z treibt damit nicht nur den Gründergeist voran, sondern hat fast viermal so hohe Gründungsabsichten wie der Durchschnitt.

Dieser Generationenbruch ist mehr als eine Fußnote: Obwohl ab 40 Jahren die Wahrscheinlichkeit zu gründen deutlich abfällt (14,9 %), ist in der Altersgruppe der 40-49-Jährigen der Anteil der bereits Selbständigen gleichzeitig am höchsten (12,8 %). Während die Älteren tendenziell bereits selbständig sind oder den Schritt nicht (mehr) gehen wollen, sehen die jüngeren Generationen Unternehmertum nicht nur als Karrierepfad. Es ist eine Möglichkeit, die eigene Zukunft selbst zu gestalten – selbstbestimmt, kreativ und zunehmend digital geprägt. Eine wichtige Erkenntnis für die Zukunft des Mittelstands in Deutschland.

Deutschland ist in seiner Gründungsmentalität gespalten

Die Daten zeigen außerdem eine bemerkenswerte Polarisierung: Die Gründungsgesellschaft ist sich uneinig. Ist Gründen heute einfacher als noch vor fünf Jahren? Auf diese Frage gibt es laut der Studie kein klares Meinungsbild, sondern eine Art „Vier-Viertel-Gesellschaft“: nahezu gleich viele Befragte antworten mit Ja, Nein, gleich geblieben oder weiß nicht.

Einzig die Generation Z zeigt sich klar optimistischer: Die Hälfte von ihnen halten eine Gründung heute für einfacher als früher. Der Gründergeist ist jung gedacht und die neue Generation sieht ihre Startbedingungen besser als je zuvor. Optimismus ist also vorhanden, nur eben nicht gleichmäßig verteilt. Denn ältere Generationen sehen wachsende Hürden – möglicherweise als Ergebnis eigener Erfahrungen mit Bürokratie, Regulierung und Marktbarrieren, die Jüngere noch nicht gemacht haben.

Digitale Tools & KI: Chancen, die nicht alle nutzen

Mit dem wachsenden Gründergeist junger Menschen geht ein verstärkter Einsatz digitaler Technologien und künstlicher Intelligenz (KI) einher. Bereits 41 % der Gen Z haben solche Tools bereits eingesetzt, wohingegen 90 % der über 60-Jährigen kein Interesse daran zeigen – eine digitale Kluft, die sich auf Wettbewerbsfähigkeit und Innovationskraft auswirkt.

Dennoch erwartet die deutsche Bevölkerung, dass KI und Automatisierung entscheidend Auswirkungen auf die Arbeitswelt haben werden (74 %). Und obwohl die junge Generation KI im Alltag tagtäglich erlebt, sind sie deutlich skeptischer: Über ein Fünftel (22 %) glaubt nicht an den Wandel durch künstliche Intelligenz. Für den Großteil ist klar, dass es in der Debatte um KI nicht um das “ob”, sondern um das “wie” gehen muss.

Das bestätigt auch die aktuelle GoDaddy Global Entrepreneurship Survey. Laut dieser kann KI ein echter Hebel sein: 72 % der Unternehmer*innen in der DACH-Region glauben, dass KI ihnen in Zukunft hilft, mit größeren Unternehmen zu konkurrieren. Und: Wer KI nutzt, spart in Deutschland im Schnitt 8 Stunden pro Woche – wertvolle Zeit, die laut den Befragten vor allem für die Entwicklung kreativer Ideen (50 %), Weiterbildung (33 %) und Kundenservice (33 %) eingesetzt wird.

Was wir brauchen: mehr Mut und bessere Rahmenbedingungen

Warum aber scheitern viele Gründungsabsichten schon in der Planungsphase? Neben der Motivation sind es vor allem finanzielle Risiken (41 %), fehlendes Startkapital (37 %) und mangelndes Wissen (30 %), die potenzielle Gründer*innen abschrecken. Dazu kommt ein strukturelles Problem: Nur jede(r) Sechste glaubt, dass die Ausbildung in Schule und Universitäten auf die Gründung oder Selbstständigkeit vorbereiten. Ein Schulfach „Entrepreneurship“? Fehlanzeige. Die Mehrheit in Deutschland wünscht sich mehr praktische Skills in Finanzbildung, rechtliche Grundlagen, Selbstorganisation und Problemlösungskompetenz als Teil der schulischen Ausbildung.

Der Gründergeist ist da, aber er braucht Unterstützung. Besonders die jungen Generationen zeigen Initiative, doch ihnen fehlt es oft an Know-how, Kapital oder der richtigen Orientierung. Was es jetzt braucht, sind gezielte politische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Maßnahmen:

  • Frühe Förderung von Entrepreneurial Thinking in Schulen und Hochschulen.
  • Förderprogramme, die junge und diverse Gründer*innen gezielt erreichen.
  • Niedrigschwellige Tools, um den Einstieg zu erleichtern.
  • Mentoring und Netzwerke, um Erfahrungswissen zugänglich zu machen.
  • Entbürokratisierung und Vereinfachung von Gründungsprozessen.

Digitale Technologien, insbesondere KI, spielen bereits heute für viele Gründer*innen eine entscheidende Rolle und prägen Gründungen von Anfang an. Für viele ist das ein wichtiger Schritt, um aus einer Idee ein tragfähiges Modell zu entwickeln. Zugang zu digitalen Tools senkt nicht nur Einstiegshürden, sondern ermöglicht es, Geschäftsmodelle schlank und effizient zu testen – ohne große Investitionen.

Um dieses Potenzial voll auszuschöpfen, brauchen Gründer*innen Unterstützung: Mentoring, Schulungen und einfache Tools eröffnen gerade Menschen ohne technischen Hintergrund oder aus unterrepräsentierten Gruppen neue Chancen. So entsteht eine Gründungskultur, die inklusiver, breiter und zukunftsfähiger ist.

Die Autorin Alexandra Anderson ist Marketing Director Germany bei GoDaddy und seit mehr als zehn Jahren als Marketingexpertin in der IT-Branche tätig, www.godaddy.com/de/link-in-der-bio

Influencer-Marketing: Sozialabgaben und Steuerfallen

Was Influencer*innen und Auftraggebende bei ihrer Zusammenarbeit steuerrechtlich wissen und beachten sollten.

Die Reichweite von Influencer*innen und ihr Einfluss auf die Follower*innen machen sie zu einem begehrten Teil von Marketingkampagnen und Produktplatzierungen von Unternehmen. Doch die Zusammenarbeit birgt nicht nur Fallstricke für die Influencer*innen selbst, sondern auch für Auftraggebende. Das gilt gerade auch im Hinblick auf die Sozialabgaben an die Künstlersozialkasse (KSK). Was es dabei zu beachten gibt, erklärt Rechtsanwältin Nicole Golomb bei Ecovis in Regensburg.

Influencer*innen sind heute feste Größen in Werbekampagnen, bei denen teils große Summen fließen. Wie zuletzt die Fälle in Nordrhein-Westfalen und mittlerweile auch in den anderen Bundesländern zeigen, können die steuerlichen Folgen gravierend sein: Dort prüfen Ermittler*innen des Landesamts zur Bekämpfung der Finanzkriminalität ein mögliches Steuervolumen von rund 300 Millionen Euro, das Influencer*innen nicht erklärt haben sollen. Neben unklaren Einnahmen aus Klickvergütungen, Werbedeals oder Abo-Zahlungen rücken damit auch die Pflichten von Unternehmen stärker in den Fokus, etwa wann sie die Künstlersozialabgabe (KSA) an die Künstlersozialkasse (KSK) für die Zusammenarbeit mit Influencer*innen zahlen müssen.

Wann Unternehmen die KSA zahlen müssen

Die KSK verschafft selbstständigen Künstlern und Publizisten Zugang zur gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung zu ähnlichen Bedingungen, wie sie Arbeitnehmende haben. Viele Unternehmen außerhalb der klassischen Medien- und Kreativbranche sind überrascht, dass auch sie die Künstlersozialabgabe zahlen müssen, wenn sie für Werbung oder Öffentlichkeitsarbeit Influencer oder andere Kreative beauftragen.

Unternehmen müssen die KSA leisten, wenn sie Aufträge an selbständige Künstler*innen oder Publizist*innen vergeben (Paragraph 24 Absatz 1 und Absatz 2 Künstlersozialversicherungsgesetz, KSVG). Dazu gehören einerseits klassische Verwerter wie Verlage, Fernsehsender oder Galerien. Andererseits trifft die Pflicht auch Unternehmen, die für ihre eigene Werbung oder Öffentlichkeitsarbeit externe Kreative beauftragen. Sobald Firmen Influencer*innen beauftragen, bewegen sie sich in einem Bereich, den sie gar nicht als abgabepflichtig wahrnehmen.

Für das Auftragsvolumen gelten Bagatellgrenzen, die jedoch nicht für klassische Verwerter gilt:

  • bis Ende 2025: 700 Euro pro Kalenderjahr,
  • ab 2026: 1.000 Euro pro Kalenderjahr geplant.
  • Unterhalb dieser Schwellen entfällt die KSA.

Wann Influencer*innen abgabepflichtig werden

Als abgabepflichtig gelten Leistungen von selbständigen Künstler*innen oder Publizist*innen, wenn natürliche Personen oder Personengesellschaften sie erbracht haben. Arbeiten juristischer Personen, etwa von einer GmbH, oder von Gesellschaften wie einer GmbH & Co. KG oder einer Offenen Handelsgesellschaft lösen dagegen keine KSA aus.

Influencer*innen lassen sich durchaus als Künstler*innen einstufen, wenn sie Videos, Fotos oder Podcasts mit eigener kreativer Gestaltung produzieren. Bereits ein geringer künstlerischer Charakter kann genügen, um die Abgabepflicht zu begründen. Keine Abgabe fällt dagegen an, wenn ein(e) Influencer*in lediglich ein Produkt empfiehlt oder verlinkt, ohne eine eigenständige kreative Leistung zu erbringen.

Grauzonen und Risiken

In der Praxis entstehen häufig Unsicherheiten – etwa bei stilistisch aufwendig gestalteten Produktpräsentationen. Im Zweifel nimmt die KSK eine eigene Bewertung vor, die auch rückwirkend erfolgen kann. Das führt nicht selten zu erheblichen Nachforderungen.

Muss ein Unternehmen die Abgabe leisten, kommen weitere Pflichten hinzu, die so im KSVG geregelt sind:

  • umfassende Auskunfts- und Vorlagepflichten (Paragraph 29),
  • Meldung aller an selbständige Künstler*innen gezahlten Entgelte (Paragraph 27),
  • Auszeichnungspflichten (Paragraph 28)
  • Vorauszahlungspflichten (Paragraph 27 Absatz 2)

Beratung zahlt sich aus

Die Beauftragung von Influencer*innen kann also weitreichende Konsequenzen haben. Influencer-Marketing wird zunehmend wichtiger, doch die steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Aspekte sind in vielen Unternehmen nicht ausreichend bekannt. Eine rechtzeitige Beratung hilft, Nachzahlungen und Bußgelder zu vermeiden.

Careertune: Vergleichsplattform für Weiterbildungsangebote gestartet

Das 2025 von Felix Hüsgen und Finn Prietzel in Mannheim gegründete Start-up Careertune hat eine Vergleichsplattform für staatlich geförderte Weiterbildungen gestartet. Ziel ist es, Arbeitssuchenden den Zugang zu passenden Kursen zu erleichtern – und so den Weg in zukunftssichere Jobs zu ebnen.

Erst vor wenigen Tagen ging durch die Medien: Die Zahl der Arbeitslosen in Deutschland ist zum ersten Mal seit 2015 wieder auf über 3 Millionen gestiegen. Gleichzeitig verändert sich der Arbeitsmarkt rasant: Automatisierung und künstliche Intelligenz lassen traditionelle Tätigkeiten verschwinden, während neue Berufsbilder wie etwa „Prompt Engineer“ entstehen.

Allein 2024 nutzten über 200.000 Menschen einen Bildungsgutschein der Bundesagentur für Arbeit, um sich für neue Jobs zu qualifizieren. Doch bisher mussten Arbeitssuchende geeignete Kurse mühsam selbst recherchieren – Erfahrungsberichte sind oft unübersichtlich, Bewertungen fehlen, und die Vielzahl an Bildungsträgern erschwert die Entscheidung.

Careertune: Mit wenigen Klicks zum passenden Kurs

Genau hier setzt Careertune an: Nutzer*innen geben ihre Interessen, Vorerfahrungen, den gewünschten Zeitrahmen und Standort an. Ein Algorithmus schlägt daraufhin passende, geförderte Weiterbildungen vor. Anbietende und Kurse können anschließend transparent nach Inhalten, Dauer, Lernform (Präsenz oder Online) sowie Bewertungen verglichen werden.

Zum Start sind bereits über 20 Bildungsträger mit mehr als 500 Kursen auf der Plattform vertreten – von IT-Weiterbildungen über kaufmännische Angebote bis hin zu Pflege- und Handwerksqualifikationen.

„Bislang mussten Arbeitslose stundenlang Kurse recherchieren – wir wollen, dass sie mit wenigen Klicks den passenden Weg in ihre berufliche Zukunft finden“, erklärt Mitgründer Felix Hüsgen.

Die Plattform ist für Nutzer*innen kostenlos. Careertune vermittelt lediglich die Kursanfragen an die Bildungsträger.

Mehr Transparenz in der Weiterbildung schaffen

Careertune wurde im April 2025 von Felix Hüsgen und Finn Prietzel in Mannheim gegründet. Nach ersten Erfahrungen als Gründer und App-Entwickler entwickelten die beiden ihre Idee gemeinsam mit Arbeitslosen und Bildungsträgern.

„Wir brennen für das, was wir beruflich machen“, sagt Finn Prietzel. „Genau das wünschen wir uns auch für unsere Nutzer: eine Weiterbildung, die wirklich passt – und die Chance auf einen Job, für den sie selbst brennen.“

Neben Arbeitslosen sollen auch Mitarbeitende von Jobcentern und Arbeitsagenturen profitieren: Die Plattform soll sie bei der zeitaufwändigen Beratung entlasten. Langfristig plant das Start-up, zusätzlich die Vermittlung in passende Jobs aufzubauen.

Liquiditätsmanagement für Start-ups: Warum Tagesgeldkonten ein unterschätztes Tool sind

Einfache Instrumente wie ein Tagesgeldkonto helfen Start-ups, finanzielle Puffer flexibel und sicher aufzubauen und damit die Planbarkeit zu erhöhen. Tipps und To-dos.

Liquidität ist das Schmiermittel jedes Start-ups. Wer die Zahlungsfähigkeit nicht im Blick behält, riskiert, dass bereits kleine Verzögerungen bei Kundenzahlungen oder Investorenmitteln den gesamten Betrieb ins Wanken bringen. Gerade junge Unternehmen mit schwankenden Einnahmen brauchen daher ein sauberes Liquiditätsmanagement, um Gehälter, Mieten und andere Fixkosten zuverlässig zu bedienen. Studien und Praxisberichte zeigen immer wieder, dass viele Gründer diesen Aspekt unterschätzen, weil der Fokus auf Wachstum, Produktentwicklung oder Markteintritt liegt. Dabei können schon einfache Instrumente wie ein Tagesgeldkonto helfen, finanzielle Puffer aufzubauen und die Planbarkeit zu erhöhen. Doch warum nutzen so wenige Start-ups dieses naheliegende Tool?

Finanzielle Flexibilität als Schlüssel: Warum kurzfristige Reserven entscheidend sind

Kurzfristige Liquiditätsreserven sind für Start-ups ein Puffer gegen Unsicherheit. Sie gleichen schwankende Einnahmen aus und sichern, dass Gehälter, Mieten oder Lieferantenrechnungen pünktlich bedient werden. Dabei handelt es sich um sofort verfügbare Mittel, die nicht langfristig gebunden sind. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG betont, dass selbst wenige Wochen Verzögerung bei Investorenzahlungen oder Kundeneingängen schnell Druck aufbauen. Saisonale Schwankungen oder unerwartete Kosten verstärken diesen Effekt. Ein finanzielles Polster wirkt wie ein Airbag in turbulenten Phasen. In dynamischen Gründungszentren wie Berlin oder München zeigt sich, wie wertvoll solche Rücklagen sind. Flexibilität entsteht nicht durch Kredite, sondern durch vorbereitete Mittel auf verlässlichen Konten. Wer hier die besten Konditionen im Blick behalten will, findet mit einem Tagesgeldvergleich eine einfache Möglichkeit, passende Angebote zu prüfen und Liquiditätsreserven sinnvoll zu parken.

Tagesgeldkonten als unterschätztes Werkzeug: Was sie auszeichnet

Ein Tagesgeldkonto ist ein verzinstes Konto, auf dem Einlagen täglich verfügbar bleiben. Anders als Festgeld bindet es Kapital nicht langfristig und unterscheidet sich dadurch von Girokonten oder Fonds. Anbieter wie ING, DKB oder Santander bieten einfache Online-Verwaltung ohne versteckte Gebühren. Sicherheit entsteht durch die staatlich garantierte Einlagensicherung bis 100.000 Euro pro Kunde und Bank. Transparenz zeigt sich in klaren Konditionen, nachvollziehbaren Zinsgutschriften und Online-Tools, die jederzeit Überblick schaffen. Für Start-ups bedeutet das: Geld bleibt flexibel, transparent und dennoch verzinst. Gerade diese Einfachheit sorgt dafür, dass Tagesgeldkonten Stabilität ins Finanzmanagement bringen und Liquidität planbar bleibt.

Vorteile von Tagesgeldkonten: Tägliche Verfügbarkeit, Zinssicherheit und Risikoarmut

Die Vorteile eines Tagesgeldkontos lassen sich in drei Punkten zusammenfassen:

  • Tägliche Verfügbarkeit: Guthaben kann jederzeit abgerufen werden – ein Pluspunkt bei spontanen Ausgaben oder Liquiditätsengpässen.
     
  • Zinssicherheit: Die Verzinsung liegt meist über dem Nullniveau von Girokonten. Auch wenn Zinsen schwanken können, bleibt die Planung im Vergleich stabiler.
     
  • Risikoarmut: Durch die europäische Einlagensicherung sind Einlagen bis 100.000 Euro pro Kunde und Bank geschützt.

Banken wie N26, Consorsbank, ING oder DKB werben gezielt mit dieser Kombination aus Flexibilität, Transparenz und Sicherheit. Für Start-ups entsteht dadurch ein solides Sicherheitsnetz, das Cashflow-Schwankungen abfedert und Liquidität verlässlich absichert.

Phasen von Investitionspausen clever überbrücken

Investitionspausen entstehen, wenn Projekte verschoben werden oder Finanzierungsrunden länger dauern. Statt Kapital ungenutzt auf Girokonten zu lagern, bietet sich ein Tagesgeldkonto als temporäre Parkmöglichkeit für überschüssige Liquidität an. Hier bleibt Geld verfügbar, verbunden mit einer überschaubaren Rendite von meist 2–3 % p. a. Gerade in wachstumsorientierten Branchen wie dem Technologieumfeld, wo Produktentwicklungen oft verschoben werden, hat sich diese Praxis etabliert. So bleibt Kapital nutzbar, Gehälter und laufende Kosten gesichert, bis sich neue Chancen ergeben.

Rücklagenstrategie mit Tagesgeldkonten: Sicherheit für unerwartete Situationen

Rücklagen sind ein finanzieller Schutzschild gegen das Unvorhersehbare. Ob defekte Maschinen, steigende Energiepreise oder ausgefallene Kundenaufträge – Reserven verhindern Notlagen. Ein Tagesgeldkonto ermöglicht es, diese Notfallreserven systematisch aufzubauen, indem regelmäßig kleine Beträge überwiesen werden. Viele Experten empfehlen, drei bis sechs Monatsgehälter als Liquiditätspuffer vorzuhalten. Laut Studien des ifo Instituts nutzen erfolgreiche Start-ups wie FlixBus oder Lieferando solche Strategien. Neben wissenschaftlichen Analysen zeigen auch Banken wie DKB oder ING, dass transparente Konditionen Vertrauen schaffen. Die Einlagen bleiben verfügbar und gleichzeitig getrennt vom operativen Geschäft. Diese klare Struktur stärkt Investorenvertrauen und erhöht die langfristige Stabilität.

Tagesgeld als Baustein einer ganzheitlichen Finanzplanung

Ein Tagesgeldkonto ersetzt keine umfassende Finanzstrategie, ergänzt jedoch andere Instrumente wie Business-Kredite, Beteiligungskapital oder klassische Finanzierungen. Finanzberater empfehlen, Tagesgeld bewusst als Basisbaustein einzusetzen. In Kombination mit Budgetplanung, Controlling-Software entsteht ein solides Fundament. Während Aktien oder Fonds auf Rendite abzielen, bietet das Tagesgeldkonto Sicherheit, Transparenz und Verfügbarkeit. Für Start-ups passt es in eine hybride Strategie: Wachstum durch Investments, Stabilität durch Liquiditätsreserven und Steuerpuffer. Neben Rücklagen und Parkmöglichkeiten wird so Planbarkeit geschaffen, die Wettbewerbsfähigkeit und Handlungsfähigkeit langfristig stärkt.

Fazit: Ein unterschätztes Tool mit großem Potenzial

Tagesgeldkonten sind keine spektakulären Finanzinstrumente, doch gerade ihre Einfachheit macht sie wertvoll. Start-ups profitieren von sofortiger Verfügbarkeit, überschaubarer Verzinsung mit planbarer Konstanz und hoher Sicherheit. Als Ergänzung zu anderen Finanzstrategien ermöglichen sie eine solide Basis, um flexibel auf Chancen und Krisen zu reagieren. Während Banken wie ING oder DKB dieses Produkt schon lange anbieten, nutzen inzwischen auch junge Unternehmen wie Celonis oder N26 solche Konten. Damit wird deutlich: Liquiditätsmanagement muss nicht kompliziert sein. Ein Tagesgeldkonto reicht oft, um Stabilität und Planungssicherheit nachhaltig zu unterstützen.

LegalTech-Start-up Libra erreicht 2 Mio.-Euro-ARR binnen eines Jahres

Mit dem aktuellen Wachstum positioniert sich das 2023 von Viktor von Essen und Dr. Bo Tranberg gegründete gegründete Libra als eines der dynamischsten LegalTech-Start-ups Europas und unterstreicht den Wandel, den die KI in der Rechtsbranche vorantreibt.

Gegründet 2023 von dem ehemaligen Freshfields-Anwalt Viktor von Essen und dem dänischen Software Engineer Dr. Bo Tranberg, unterstützt Libra nach eigenen Angaben heute bereits über 6.000 Jurist*innen in mehr als 500 Kanzleien und Rechtsabteilungen. Die Plattform bietet maßgeschneiderte, KI-gestützte Anwendungen für Recherche, Analyse und Dokumentenerstellung, die sich nahtlos in bestehende Arbeitsabläufe integrieren.

Neben innovativen Team-Workflows für die gemeinsame Mandats- und Dokumentenbearbeitung verfügt Libra über direkte Anbindungen an Fachinhalte des Dr. Otto Schmidt Verlags sowie Handelsregisterdaten via OpenRegister. Damit können Nutzer*innen relevante Informationen direkt in der Chatfunktion abrufen.

Sicherheit und Vertraulichkeit stehen im Zentrum der Plattform: Libra hostet ausschließlich in der EU, ist ISO 27001-zertifiziert und erfüllt sämtliche Anforderungen von DSGVO, BRAO und § 203 StGB.

Jetzt hat Berliner LegalTech-Start-up einen wichtigen Meilenstein erreicht: Nicht einmal zwei Monate nachdem Libra die Grenze von 1 Million Annual Recurring Revenue (ARR) erreicht hat, erzielt die Plattform bereits 2 Millionen Euro ARR. Damit positioniert sich Libra als eines der dynamischsten LegalTech-Start-ups Europas und unterstreicht den Wandel, den die KI in der Rechtsbranche vorantreibt.

„Dass wir in so kurzer Zeit die Marke von 2 Millionen ARR überschreiten konnten, zeigt die enorme Nachfrage nach praxisnahen, sicheren und intelligenten LegalTech-Lösungen“, sagt Co-Founder und CEO Viktor von Essen. „Wir sehen uns bestätigt, dass die Zukunft juristischer Arbeit in der Kombination aus höchster Datensicherheit, nahtloser Technologie-Interaktion und leistungsfähiger KI liegt.“

Millionen-Deal für Pflanzen-Tech-Start-up FYTA

Das von Alexander Schmitt und Claudia Nassif 2018 gegründete Berliner Start-up FYTA entwickelt smarte Pflanzensensoren, die Pflanzenliebhaber*innen dabei unterstützen, die Signale ihrer Pflanzen frühzeitig zu erkennen und sie besser zu verstehen. In der TV-Show Die Höhle der Löwen überzeugte das Start-up. Es kam zum Handschlag für einen Kombi-Deal – 1 Million Euro für zehn Prozent der Firmenanteile. Im Nachhinein kam der Deal einvernehmlich dennoch nicht zustande. Was dann geschah …

Die Höhle der Löwen ist zurück – mit dabei ist das Tech-Start-up FYTA aus Berlin. Die Gründer Claudia Nassif und Alexander Schmitt geben Pflanzen mithilfe von smarten Pflanzensensoren und einer KI-gestützten App eine Stimme. Auf dem B2C-Markt ist das zwölfköpfige Team aus Berlin damit sehr erfolgreich, konnte seinen Umsatz in den vergangenen zwei Jahren jährlich jeweils verdoppeln und hat auch auf dem B2B-Markt und in der Forschung große Pläne für die Zukunft. In der Höhle der Löwen sucht FYTA 500.000 Euro für fünf Prozent der Firmenanteile.

Die Löwen zeigen sich von Produkt und Team schnell begeistert, wollen mehr als die fünf Prozent: Frank Thelen erkennt das große Potenzial in den Daten, die FYTA mit ihren Sensoren sammelt, auch Janna Ensthaler und Carsten Maschmeyer wollen investieren. Noch bevor FYTA ihren Pitch wirklich abschließen kann, liegen dem Start-up gleich vier Angebote vor: Frank Thelen erhöht sein erstes Angebot auf 800.000 Euro für zehn Prozent der Firmenanteile. Janna Ensthaler und Carsten Maschmeyer bieten gemeinsam im Kombi-Deal 1 Million Euro für zehn Prozent, würden aber auch einzeln mit 500.000 Euro für fünf Prozent mitgehen.

1 Million Euro für zehn Prozent: Darum gibt es doch keinen Deal

Für Claudia Nassif und Alexander Schmitt keine einfache Entscheidung: „Frank Thelen ist sehr erfahren im Technologie-Bereich und hat unsere Vision direkt verstanden. Dasselbe gilt allerdings auch für Janna Ensthaler und Carsten Maschmeyer, die nicht nur ihre beeindruckende Expertise in vielerlei Hinsicht unter Beweis gestellt haben, sondern gemeinsam auch das größere Netzwerk, doppeltes Know-how und das höhere Angebot eingebracht haben”, so Claudia Nassif.

Der Handschlag für den Kombi-Deal – 1 Million Euro für zehn Prozent der Firmenanteile – fällt. Im Nachhinein kommt der Deal einvernehmlich dennoch nicht zustande. Nach guten Gesprächen einigen sich die FYTA-Gründer, Ensthaler und Maschmeyer, aus strategischen Gründen aktuell von einem Investment abzusehen.

Nach der Sendung: Abschluss der Finanzierungsrunde und neue Produktgeneration

Nach der Aufzeichnung geht es für FYTA erfolgreich weiter. Das Team konnte seine Finanzierungsrunde mit bestehenden Investoren abschließen und bereitet aktuell den Launch der nächsten Produktgeneration mit fünf neuen Produkten für Ende September vor. Mit dem neuen FYTA Terra werden dann erstmals auch Außenpflanzen mit einem smarten Tracker ausgestattet. Als nächsten Schritt plant das Team die Erschließung des B2B-Marktes mit einer Kombination aus Hardware und B2B-Subscriptions, die professionelle Nutzer*innen mit präziser Umweltintelligenz versorgen und gleichzeitig den Datensatz weiter ausbauen.

Die Vision: Der weltweit größte Datenpool für Pflanzen – für Forschung und Wirtschaft

Für FYTA ist das allerdings nur der Auftakt zur Realisierung ihrer großen Vision: Sie wollen alle grüne Infrastruktur weltweit mess- und trackbar machen und damit die größte Datenbasis für in- und outdoor Pflanzen weltweit aufbauen. Diese Daten will das Team für Benchmarking oder zur Bewertung grüner Vermögenswerte im Rahmen von CO2-Zertifikaten nutzen und diese auch der Forschung zur Verfügung stellen, um neue Erkenntnisse zu Bodenqualität oder den Auswirkungen des Klimawandels zu gewinnen.

Dahinter steht auch die ursprüngliche Vision der Gründung von FYTA: Ökonomin und Datenwissenschaftlerin Claudia Nassif stellt fest, dass in einer Welt, in der alles trackbar ist, gerade die so wichtige grüne Infrastruktur noch immer auf Mutmaßungen angewiesen ist. Der Grund: In der Pflanzenwelt gelten Sensoren als technologische Herausforderung, sind kaum bezahlbar in der Skalierung und die Analyse der Daten ist sehr komplex. In vier Jahren baut Nassif gemeinsam mit Schmitt FYTA auf, bringt mehr als eine Million eigenes Kapital ein und schafft einen Sensor für Pflanzen, der Umweltparameter wie Bodenfeuchtigkeit, Licht, Nährstoffgehalt oder Temperatur misst und anhand der Daten individuelle Pflegehinweise für jede Pflanze gibt.

Chef*in oder Gottheit?

Wenn Gründende ihr Unternehmen lieber kontrollieren als skalieren und so zum/zur größten Skalierungsfeind*in des eigenen Unternehmens werden. Über die Demut des Loslassens.

Es gibt eine Wahrheit über Gründende, die in keinem Pitch Deck steht und auf keiner Start-up-Konferenz ausgesprochen wird: Viele scheitern nicht nur am Markt, sondern vor allem an sich selbst. Nicht, weil sie zu wenig können oder zu wenig leisten, sondern weil sie zu viel wollen. Zu viel Kontrolle, zu viel Macht, zu viel Ego. Diese Beobachtung ist so schmerzhaft wie eindeutig: Aus dem/der visionären Gründer*in wird der/die größte Skalierungsfeind*in des eigenen Unternehmens.

Die Walnussbaum-Falle

Gründende sind oft wie Walnussbäume in der Unternehmenslandschaft: mächtig und prägend. Doch wer schon einmal unter einem Walnussbaum gestanden hat, wird bemerken: In seinem Schatten wächst nichts. Viele Start-ups – insbesondere in der Beratungs-Industrie, sind um die Persönlichkeit, das Charisma und den Erfahrungsschatz der Gründenden konstruiert. Das funktioniert für die ersten Jahre oft erstaunlich gut und überzeugend. Doch spätestens dann tappen nicht wenige Gründe*innenpersönlichkeiten in die Walnussbaum-Fall: In ihrem enormen Schatten drohen Talente zu verkümmern, bevor sie überhaupt die Chance haben zu gedeihen.

Es gibt keinen Backup-Guru. Gerade bei beratungsintensiven Geschäftsmodellen wird das fatal: Das gesamte Unternehmen kreist um eine Person, ihre Expertise, ihre Ausstrahlung. Was passiert, wenn diese Person ausfällt, überlastet ist oder – noch schlimmer – zum Flaschenhals wird?

Holger Tumat, Co-Gründer von JobRad, kennt die Problematik. Jobrad hat den Sprung vom Start-up in ein gestandenes, mittelständisches und erfolgreiches Unternehmen längst geschafft. Er bringt es auf den Punkt: „Ich glaube, das Entscheidende ist, dass man als Gründer, als Unternehmer nicht loslassen kann. Und das ist ein Vorteil, manchmal eben auch ein Nachteil.“

Der Vorteil? Diese Hartnäckigkeit, diese obsessive Detailverliebtheit erweckt Startups überhaupt erst zum Leben. Carsten Maschmeyer, einer der bekanntesten Investoren des Landes, hat bei seinen Investmentrunden ein klares Prinzip: „Ich investiere weniger in Ideen als in Teams.“ Er glaubt an die Kraft des Commitments des Gründungsteams.

Der Nachteil? Genau diese Eigenschaften können das Unternehmen, wenn sie nicht moderiert werden, den eigenen Erfolg später aushebeln.

Emotionale Skalierungsgrenzen

Skalierungschancen offeriert der Markt. Doch diese Formel greift zu kurz. Wachstum von Start-ups ist auch immer eine Frage von systematischer Organisationsentwicklung. Nicht selten herrscht noch immer der/die Gründer*in, die jeden Kundenvertrag persönlich durchkämmt wie ein(e) Archäolog*in antike Scherben, obwohl das Team längst 50 Seelen zählt. Da thront der/die Gründer*in in jedem Meeting wie ein(e) wohlwollende(r) Patriarch bzw. Patriarchin, davon überzeugt, den einen richtigen Weg zu kennen, wie das Unternehmen zu führen ist.

Auch die Mitarbeitenden der ersten Stunde ächzen nicht selten unter kulturellen Wachstumsschmerzen. Wenn aus der Pizza-Bohème im Großraumbüro von einst die Betriebskantine im Erdgeschoss wird, erscheint die Anfangszeit idyllisch. Aus spontanen Eingebungen am Kickertisch werden liturgische Abstimmungsrunden. Was zuvor in einem kurzen One-and-One geklärt wurde, erstickt nun in endlosen Meetingschleifen. Diese emotionalen Skalierungsgrenzen sind härter als jede Finanzierungsrunde. Es ist der Moment, in dem Gründende erkennen müssen: Die Fähigkeiten, die ein Start-up zum Leben erwecken, sind nicht dieselben, die es zum Skalieren bringen.

„Wir haben ja eine Kultur mit aufgebaut, die sehr stark auf Eigenverantwortung setzt, auf Vertrauen. Und mit der Größe kommt zwangsläufig eine andere Form von Struktur“, beschreibt Holger Tumat diese anspruchsvolle Transformation.

Die Krux: Nicht nur die Gründenden kämpfen mit dem Loslassen. Auch die Mitarbeitenden der ersten Stunde trauern der kuscheligen Start-up-Atmosphäre nach. So wird Organisationsentwicklung schnell zur Trauerarbeit.

Gründende vs. Unternehmer*in: ein Identitätsproblem

Die Trauer hat noch eine tiefere Dimension, die oft übersehen wird: Viele Gründende fremdeln mit dem Begriff Unternehmer*in. Gründer*in sein klingt visionär, kreativ, revolutionär. Unternehmer*in hingegen? Das riecht nach Macht, nach Hierarchie, nach alten weißen Männern in Anzügen.

Dorothea von Wichert-Nick, die Gründende auf dem Weg zum CEO begleitet, kennt das Dilemma: „Mein Unternehmen wächst, aber ich wachse nicht mit.“ Dieser Satz fällt in ihren Beratungen immer wieder. Die Gründenden spüren, dass sie selbst zum Flaschenhals werden, aber der Übergang vom operativen Macher zum reifen Leader ist der kritischste Schritt.

Das Paradox: Aus Angst, die ursprüngliche Startup-DNA zu verlieren, werden notwendige Veränderungen aufgeschoben. Doch genau diese Vermeidungshaltung führt zur Bedrohung der kulturellen Identität. Wenn der Veränderungsdruck so groß wird, dass überhastete Anpassungen vorgenommen werden müssen, entsteht ein kulturelles Vakuum: irgendwo zwischen kleinem Fisch und zahnlosem Hai.

Erfolgreiche Gründer*innenpersönlichkeiten zeichnen sich genau dadurch aus, dass es ihnen gelingt, aus einer Idee, ein gesund wachsendes Unternehmen aufzubauen und ihre Rolle ebenfalls weiterzuentwickeln.

Philipp Westermeyer von OMR zieht für sich selbst das Resümée: „Heute bin ich eher Unternehmer, aber ich bin auch immer Gründer. Und ich glaube, das ist auch okay.“ Diese begriffliche Klarheit ist mehr als Wortklauberei. Sie spiegelt die Bereitschaft wider, sich selbst immer wieder neu zu erfinden.

Der schwierigste Schritt: Den Weitblick bewahren, aber sich selbst überflüssig machen, ohne die Seele des Unternehmens zu verlieren.

Das Boutiquen-Syndrom

Es gibt sie, diese Gründenden, die ihre Unternehmen wie kostbare Bonsais hegen: klein, kontrollierbar, perfekt gestutzt. Die lieber Herr/Herrin über ein exklusives Reich bleiben, als den Sprung ins unberechenbare Wachstum zu wagen. Das wäre ehrenhaft, wenn es eine bewusste Entscheidung wäre.

Problematisch wird es, wenn diese Entscheidung aus Angst getroffen wird. Angst vor Kontrollverlust, vor Komplexität, vor der Verantwortung für mehr Menschen. Dann, so warnt auch Dorothea von Wichert-Nick, wird aus der feinen Boutique ein selbstgebautes Skalierungsproblem: Keine Entwicklungsperspektiven für das Team, keine Wachstumschancen, keine Exit-Optionen.

Die Mitarbeitenden spüren das. Sie merken, wenn ihre Karriere an der Risikoaversion des Gründers zerschellt. Das Ergebnis: Brain Drain. Die Besten gehen zu Unternehmen, die ihnen Wachstum ermöglichen.

Die Demut des Loslassens

Man muss nicht denken, dass man unersetzlich ist. Dieser Satz klingt simpel, ist aber für viele Gründende eine Zumutung. Das Paradox der Gründung: Man muss sich engagieren, als sei man unersetzlich. Und man muss lernen, sich für ersetzbar zu halten, um es zu skalieren.

Loslassen ist ein Akt der Demut. Es bedeutet zu akzeptieren, dass andere Dinge anders und manchmal sogar besser machen können. Es bedeutet, das eigene Ego zugunsten des Unternehmens zurückzustellen.

Gutes Leadership = strategisches Loslassen

Wie geht das konkret? Hier drei Ansätze aus der Praxis:

1. Delegiere deine Lieblingsprojekte zuerst: Nicht die lästigen Aufgaben abgeben, sondern bewusst die Bereiche, die einem am Herzen liegen. Das schmerzt und zeigt dem Team, dass man es ernst meint.

2. Schaffe Redundanz in der Expertise: Für jeden kritischen Bereich sollten mindestens zwei Personen verantwortlich sein. Das Ziel: Der/die Gründer*in wird zum Backup, nicht zum unersetzlichen Flaschenhals.

3. Institutionalisiere den Dissens: Etabliere Strukturen, in denen Widerspruch nicht nur möglich, sondern erwünscht ist. Gute Entscheidungen entstehen durch Reibung, nicht durch Harmonie.

Vom Kontrollfreak zum Möglichmachenden

Die erfolgreichsten Gründer*innen sind nicht die, die am längsten alles kontrollieren, sondern die, die am klügsten loslassen. Sie werden zu Möglichmacher*innen und Brückenbauer*innen. Sie schaffen Räume, in denen andere großartige Arbeit leisten können.

Das ist die härteste Lektion im Gründer*innenleben: Der größte Erfolg liegt darin, sich selbst überflüssig zu machen. Nicht als Person, aber als Bottleneck.

Chef*in oder Gottheit? Die Antwort ist klar: Ein(e) gute(r) Chef*in schafft andere Gottheiten. Ein(e) schlecht (r) bleibt allein auf dem Olymp. Und rätselt, warum das Unternehmen nicht gen Himmel steigt.

Das Loslassen ist schmerzhaft. Aber es ist der einzige Weg, wie aus einer guten Idee ein großes Unternehmen wird. Eine Schippe Demut und ein Denken in Möglichkeiten statt in Macht würde der Gründer*innenszene gut bekommen.

Die Autorin Jule Jankowski ist Deutschlands erste Arbeitsfeuilletonistin und Host des Podcasts GOOD WORK im brand eins-Netzwerk.

Tipp der Redaktion: Hier zum Nachhören: die GOOD WORK Folgen mit Dorothea von Wichert-Nick, Philipp Westermeyer, Carsten Maschmeyer und Holger Tumat.

Gründer*in der Woche: Strandbutler – smarter in den Strandkorb

So smart kann der Strandbesuch sein: Wie das Hamburger Start-up Strand & Mehr die Vermietung von Strandkörben digitalisiert.

Echte Tüftler schalten auch im Urlaub nicht ab. So wie im Fall von Bernhard Sourdeau, Gründer und Geschäftsführer des Hamburger Start-ups Strand & Mehr. Beim Urlaub auf Föhr wollte Sourdeau spontan einen Strandkorb mieten. Doch dabei fiel ihm auf, wie umständlich die traditionelle, analoge Vermietung sein kann. Was, wenn das Kassenhäuschen geschlossen oder nicht besetzt ist? Was, wenn bereits viele Menschen Schlange stehen? Oder aber, wenn statt Karten- nur Barzahlung akzeptiert wird? Für Sourdeau war klar: Eine digitale Lösung muss her. Mit seinem Start-up entwickelte er Strandbutler – ein Online-Verleihsystem, das auf digital vernetzten Schlössern beruht.

Tüfteln an der Hardware

„Von Anfang an war klar, dass wir sowohl eine Software-Plattform als auch eine Hardware-Komponente – das Schloss – benötigen würden“, sagt Geschäftsführer Sourdeau. Die Entwicklung eines robusten, smarten Schlosses für die rauen Küstenbedingungen stellte dabei die größte Herausforderung dar. Nach zahlreichen Tests gemeinsam mit einem chinesischen Hersteller gelang es, ein passendes Modell zu entwickeln. „Am Anfang war die Idee, dass man das Schloss über das Mobiltelefon öffnen können soll, in dem Fall über Bluetooth“, sagt Sourdeau. Zusätzlich zur Bluetooth-Funktion bietet Strandbutler auch RFID-Chips als alternative Öffnungsmethode an – für Gäste, die ihr Smartphone nicht mit zum Strand nehmen wollen.

Durchbruch gelingt mit IoT-Technologie

Entscheidend für den Durchbruch war die Anbindung ans Internet of Things (IoT) und die Integration der nuSIM-Technologie der Telekom in die Schlösser. Diese integrierte Mobilfunk-SIM bietet mehrere Vorteile: Sie ermöglicht die Fernortung und -wartung der Schlösser sowie das Auslesen wichtiger Gerätedaten, etwa des Akkuladestands. Die Unterstützung der Mobilfunkstandards LTE und NarrowBand IoT (NB-IoT) ermöglicht eine Anpassung an die jeweilige Empfangssituation. „Die nuSIM war perfekt für uns, da sie sich komplett in unser Schloss integrieren ließ“, sagt Sourdeau. Die neueste Generation der Schlösser verfügt zudem über eine Kombination aus Solarzellen und Akkus, was den Wartungsaufwand und den Energieverbrauch erheblich reduziert.

Strandgäste und Verleiher profitieren

Nachdem die technische Aufgabe gelöst war, setzte Strand & Mehr in Zusammenarbeit mit den Strandkorbvermietern eine digitale Vermietungsplattform auf. Über eine App können Touristen ihren Wunschstrandkorb bereits vor der Anreise reservieren. Die Tage des frühmorgendlichen Anstehens und der Suche nach Bargeld sind damit vorbei. Bei Ankunft am Strand führt die App die Nutzer direkt zum reservierten Korb, der sich bequem per Smartphone oder RFID-Chip öffnen lässt. Diese Vereinfachung spart nicht nur Zeit, sondern reduziert auch den Stress, der oft mit der Suche nach dem perfekten Strandplatz verbunden ist. Zudem ermöglicht das System flexible Buchungszeiten, sodass Urlauber ihren Strandtag spontan verlängern können, ohne zur Vermietungsstation zurückkehren zu müssen.

Auch Strandkorbvermieter profitieren erheblich von dem intelligenten Schließsystem, das den Vermietungsprozess effizienter gestaltet. Mit einem zentralen Managementsystem können Vermieter zahlreiche Strandkörbe an verschiedenen Orten verwalten. Die Echtzeitübersicht über die Auslastung und den Status jedes Strandkorbs erleichtert die Planung der Ressourcen. Dank der Möglichkeit zur Fernwartung und -diagnose sinken die Personalkosten und der logistische Aufwand. Zudem reduziert die automatisierte Buchung und bargeldlose Zahlung den administrativen Aufwand und verringert potenzielle Fehlerquellen.

Zukunftsvision: Getränke per App ordern

Derzeit betreut Strand & Mehr rund 10.000 Strandkörbe an über 70 Stränden von Borkum bis Usedom, wobei bereits die Hälfte mit den intelligenten Schließsystemen ausgestattet ist. „Denkbar wäre auch, dass man aus dem Strandkorb heraus über die App Getränke und Snacks ordern kann. Dann hätten wir wirklich einen Strandbutler“, befasst sich Gründer Sourdeau mit möglichen Innovationen für das rund um digitalisierte Strandkorberlebnis.

Auch zusätzliche Anwendungsmöglichkeiten für das Vermietungssystem bieten sich an, wie etwa bei Leihfahrrädern, die von Kreuzfahrtunternehmen für Landgänge bereitgestellt werden. Strandliegen und Sonnenschirme in südlichen Urlaubsdestinationen könnten damit effizient verwaltet werden. Die Integration von Satellitenverbindungen, die durch die neueste SIM-Generation der Telekom ermöglicht wird, könnte die Nutzung in abgelegenen Gebieten oder auf offener See ermöglichen. Ein echter Gründer denkt eben immer einen Schritt weiter – ob im Urlaub oder bei der Arbeit.

Mio.-Finanzierung für Cybersecurity-Start-up RedMimicry

RedMimicry, 2023 von Alexander Rausch und Stefan Steinberg gegründet, ermöglicht es Unternehmen, ihre Cyberabwehr gegen realistische Bedrohungsszenarien zu testen.

RedMimicry, Anbieter einer Plattform zur realistischen Emulation komplexer Cyberattacken, gibt den erfolgreichen Abschluss einer Seed-Finanzierungsrunde bekannt. Unter Führung des High-Tech Gründerfonds (HTGF) beteiligten sich zudem Capital Square aus Hamburg, die superangels aus München sowie bekannte Business Angels. Das Investment soll es RedMimicry ermöglichen, seine Technologie weiterzuentwickeln und den Vertrieb auszubauen.

Vorbereitung auf echte Angriffe

Viele Unternehmen testen ihre Verteidigungsfähigkeit nur punktuell und unter unrealistischen Bedingungen. So bleiben Schwachstellen in Prozessen, Technologie und Zusammenarbeit unentdeckt. Regulatorische Anforderungen wie DORA und NIS-2 fordern von Unternehmen umfassende und regelmäßige Tests der Sicherheitsmaßnahmen gegen aktuelle Angriffsketten. RedMimicry stellt wiederholbare Emulationen bereit, mit denen Unternehmen ihre Cyber-Abwehr gegen Bedrohungsszenarien wie Malware oder gezielte Angriffe in der Tiefe validieren können. Damit erhöhen Kunden nachhaltig ihre Sicherheit, während Kosten und Aufwand sinken.

Neben dem direkten Einsatz bei Kunden arbeitet RedMimicry mit einem wachsenden Partnernetzwerk, um Unternehmen jeder Größe bei der Verbesserung ihrer Sicherheitsprozesse zu unterstützen.

Fokus auf spezifische Angriffsziele

Die frische Finanzierung  soll die gezielte Weiterentwicklung der Produktplattform, insbesondere hinsichtlich spezifischer Bedrohungsszenarien wie Angriffe auf kritische Infrastrukturen (Operational Technology, OT) oder Finanzdienstleister ermöglichen. Zusätzlich investiert RedMimiry in das Vertriebsteam und den weiteren Aufbau des Partnernetzwerks.

Alexander Rausch, Gründer und CEO von RedMimicry: „Unsere Vision ist es, Unternehmen die Möglichkeit zu bieten, sich eigenständig und effektiv gegen zunehmend komplexe Cyberangriffe zu schützen. Mit der Unterstützung erfahrener Investoren können wir unsere Technologie entscheidend weiterentwickeln und unsere Marktposition deutlich ausbauen.”

Gründer der Woche: snaatch – das Digital-Asset-Managementsystem

Das Gründerteam von snaatch wollte zunächst eine Plattform zum Teilen und Vorhalten von Bild- und Videomaterial launchen und hat dann letztlich snaatch entwickelt. Was das cloudbasierte Datenmanagement-System alles kann und wer die ambitionierten Gründer sind, verrät uns Co-Gründerin Julia Gambel im Interview.

Wie und wann bist du bzw. seid ihr auf die Idee zu snaatch gekommen?

Marc ist seit 15 Jahren als professioneller Fotograf und Kameramann für zahlreiche weltweit agierende Unternehmen tätig. Dabei stelle er immer wieder fest, dass es trotz „Industrie 4.0“ und anderen Versuchen, die Digitalisierung voranzutreiben, nach wie vor große Probleme beim Übertragen und Archivieren von Foto- und Videomaterial gibt. Viele Unternehmen arbeiten noch heute mit USB-Sticks oder externen Festplatten. Somit fällt es schwer Daten doppelt zu sichern, geschweige denn diese wiederzufinden. Da die meisten Softwarelösungen, die es bereits auf dem Markt gibt, Nachteile haben (nicht DSGVO-konform, kompliziert zu bedienen), wollten wir ein System entwickeln, das die Vorteile der anderen zusammenfasst. Aus dieser Idee heraus wurde snaatch geboren.

Was waren dann die wichtigsten Schritte und ggf. auch Hürden von der Idee über die Entwicklung bis zum fertigen Produkt bzw. System?

Zuerst mussten wir einen Programmierer finden, der nicht nur gewillt war, unsere Vision in eine technische Lösung umzusetzen, sondern der gleichzeitig auch selbst Interesse daran hatte, die ursprüngliche Idee weiterzuentwickeln. Wir wollten keinen reinen Dienstleister, sondern einen gleichberechtigten Partner, den wir schließlich 2019 in Sebastian gefunden hatten. Der erste Prototyp wurde dann im Februar 2020 bei der Münchner Sicherheitskonferenz, unserem Entwicklungspartner, auf Herz und Nieren getestet. Das waren extrem stressige Tage, da immer wieder Fehler auftauchten. Die Redakteure, die unser System nutzten, brauchten einen langen Atem. Für uns war diese Erfahrung jedoch extrem wichtig, da wir die Informationen gesammelt, die Fehler behoben und das System noch einmal optimiert haben. Während des ersten Corona-Lockdowns haben wir das System, das bis dato als reine Bild- und Videodatenbank gedacht war, dann zu einem vollumfänglichen Digital-Asset-Managementsystem ausgebaut.

Auf den Punkt gebracht: Was ist das Besondere an snaatch bzw. wie hebt ihr euch von anderen Datenmanagement-Systemen ab?

Snaatch ist intuitiv zu bedienen. Da der Aufbau einer Desktopoberfläche ähnelt, fällt die Integration bereits vorhandener Infrastrukturen in unser System sehr einfach. So können mit nur einem Klick z.B. ganze Ordnerstrukturen hochgeladen werden. Zudem setzen wir ausschließlich auf deutsche Server und sind im Gegensatz zu vielen anderen Anbietern daher DSGVO-konform. Ein weiterer Vorteil ist, dass wir uns nicht nur auf bestimmte Formate konzentriert haben. Egal, ob Powerpoint-Präsentation, Video oder Briefing im Word-Format – auf snaatch kann man wirklich alle Dateitypen hochladen, verschlagworten und mit Metadaten (z.B. Informationen über den Ersteller oder Lizenzen usw.) versehen. Eine intelligente Suche hilft beim schnellen Wiederfinden. Gleichzeitig können mit nur wenigen Klicks ansprechende Medienportale generiert werden.

Jetzt bewerben: 10. Münchener Digital Innovation Award

Der Münchener Digital Innovation Award geht in die zehnte Runde! Gesucht werden herausragende digitale Innovationen, die das Potenzial haben, unsere Zukunft aktiv mitzugestalten 

Ob Start-up, mittelständisches Unternehmen, Konzern, Gründungsteam oder Einzelperson – teilnehmen kann jede Person mit einem zukunftsweisenden digitalen Projekt oder Konzept.

Der Award wird im Rahmen der DIGICON 2025 am 20. November 2025 in München verliehen – und das Publikum entscheidet über den Gewinn. Zuvor trifft eine hochkarätige Fachjury aus allen Einreichungen eine Vorauswahl und nominiert die 12 innovativsten Ideen für das große Finale.

Was wird gesucht?

Digitale Ideen, Produkte oder Projekte mit:

  • hohem Innovationsgrad,
  • klarem Kund*innennutzen und Marktpotenzial,
  • konkreter Umsetzbarkeit,
  • überzeugender fachlicher Kompetenz der Einreichenden.

Ablauf des Wettbewerbs

Bewerbungsschluss für den Münchener Digital Innovation Award: 8. September 2025

Jury-Auswahl: Bekanntgabe der 12 Finalist*innen am 26. September 2025

Finale: Präsentation der nominierten Projekte am 20. November 2025 auf der DIGICON 2025 im „Marktplatz der Innovationen“

Publikumsvoting: Vor Ort stimmt das Fachpublikum über den Gewinn ab

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Finalist*innen erhalten:

  • Einen eigenen Stand auf der DIGICON 2025 (inkl. 2 Freikarten)
  • Sichtbarkeit beim Fachpublikum und in den Medien
  • Die Chance auf den Publikumspreis
  • Direktes Feedback, Networking und wertvolle Kontakte in Wirtschaft, Wissenschaft und Politik

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Einreichungen bitte bis 8. September 2025 an: award@digitaleweltconvention.de

Weitere Informationen unter: https://digitaleweltmagazin.de/digicon/

Reform des Vergaberechts: Für Start-ups wird vieles leichter

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) hat die finale Fassung des „Entwurfs eines Gesetzes zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge“ vorgelegt. In welchem Umfang auch Start-ups davon profitieren sollen, liest du hier.

Parallel zu den Milliarden-Investitionspaketen setzt die Bundesregierung ein weiteres wichtiges Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag um: eine schnellere und einfachere Vergabe öffentlicher Aufträge. Von den neuen Regeln des „Vergabebeschleunigungsgesetzes“, das seit kurzem als Regierungsentwurf kursiert, sollen vor allem auch Start-ups profitieren.
Dr. Alexander Dörr, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Vergaberecht bei Menold Bezler in Stuttgart, fasst die wesentlichen Punkte zusammen.

Die Idee hinter der Vergaberechtsreform ist klar: Viele der dringend nötigen Investitionsvorhaben in Deutschland sollen künftig noch um einiges schneller umgesetzt werden. Mehr Digitalisierung und schlankere Prozesse sollen das öffentliche Beschaffungswesen attraktiver machen, und dies vor allem auch für junge, wachstumsorientierte Unternehmen. Der Gesetzentwurf enthält darum einige neue Regelungen, die speziell die Interessen von Start-ups berücksichtigen.

Einfachere Eignungsprüfung

Deutliche Erleichterungen soll es für Unternehmen zunächst bei der Eignungsprüfung geben. Bieten sie bisher bei Liefer- und Dienstleistungsvergaben mit, müssen sie oft einen umfangreichen Katalog an sogenannten Eignungsnachweisen vorlegen. Dazu zählen unter anderem Umsatzangaben, Referenzen oder Versicherungsnachweise. In Zukunft soll dies nur noch für den Bestbieter gelten. Wer es nicht in die engere Wahl schafft, dem bleibt das häufig aufwändige Beibringen von Nachweisen erspart.

Damit Start-ups verstärkt an öffentlichen Ausschreibungen teilnehmen können und wollen, werden außerdem die Eignungsanforderungen an die besonderen Umstände von Start-ups und mittelständischen Betrieben angepasst. Start-ups sollen ihre wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit auch anders als von der Vergabestelle vorgegeben nachweisen können. Fragt der Auftraggeber zum Beispiel standardmäßig die Umsätze der vergangenen drei Jahre ab, kann ein Unternehmen, das für diesen Zeitraum noch keine beträchtlichen Umsätze nachweisen kann, den Leistungsnachweis auch auf andere Weise erbringen.

Förderung von Innovationen

Start-ups stehen besonders für innovative Lösungsansätze. Um diese zu fördern, sieht der Entwurf des Vergabebeschleunigungsgesetzes vor, dass die sogenannte funktionale Leistungsbeschreibung gestärkt wird. Wie heute schon im IT- und Baubereich praktiziert, sollen die Vergabestellen ihren Bedarf nicht mehr bis ins kleinste Detail beschreiben müssen. Vielmehr soll es ausreichen, das Problem und das Ziel zu skizzieren. Dies hat den Vorteil, dass die bestmögliche Lösung mit den Anbietern gemeinsam erarbeitet werden kann und der Auftraggeber sie nicht schon vorausdenken muss. Für Start-ups öffnet sich damit ein weiteres Feld, ihre kreativen Vorschläge anzubringen.

Straffere Zahlungsfristen und flexiblere Losvergabe

Vorgenommen hat sich der Gesetzgeber auch Verbesserungen mit Blick auf die Zahlungsmodalitäten im öffentlichen Auftragswesen, um auch hier kleineren und jüngeren Unternehmen gerechter zu werden. In zahlreichen Branchen genießt die öffentliche Hand in Sachen Zahlungsmoral nicht den allerbesten Ruf. Zahlungsfristen von weit mehr als 30 Tagen sind keine Seltenheit. Die Fristen sollen nun gestrafft werden. Und damit Unternehmen nicht wirtschaftlich erheblich in Vorleistung gehen müssen, soll es auch neue Spielräume bei Vorauszahlungen geben.

Großaufträge werden bisher regelmäßig in Teilaufträge, sogenannte Lose, aufgeteilt. Die Pflicht zur Vergabe in Losen wird nun gelockert. Bei besonders großen Infrastrukturvorhaben ist künftig auch eine Gesamtvergabe erlaubt, ohne dass es dafür einer besonderen Rechtfertigung bedarf. Für kleinere Unternehmen kommen derartige Großprojekte aus einer Hand vermutlich nicht in Frage. Bei großen Aufträgen sollen Auftragnehmer daher vertraglich verpflichtet werden können, die Interessen kleinerer und mittelständischer Firmen bei der Untervergabe zu berücksichtigen. Offen bleibt hier aber noch die Frage, wie sich dies in der Praxis umsetzen lassen wird.

Höhere Schwellenwerte und gelockertes Zuschlagsverbot

Bei kleineren Vergaben durch die Bundesoberbehörden wird der Aufwand auch dadurch verringert, dass die Schwellenwerte für die Anwendung des Kartellvergaberechts angehoben werden. Gleichzeitig wird der Spielraum für Verträge ohne vorangehende Ausschreibung (sogenannte Direktaufträge) erweitert. Auf Bundesebene können Liefer- und Dienstleistungen in Zukunft bis zu einem Auftragswert von 50.000 Euro netto direkt vergeben werden.

Billigkonkurrenz aus Drittstaaten soll mit dem neuen Vergaberecht ein Stück weit dadurch Einhalt geboten werden, dass Bieter von außerhalb der EU nicht mehr automatisch gleich behandelt werden müssen. Vor allem bei strategisch sensiblen Projekten ergibt sich dadurch ein Wettbewerbsvorteil für deutsche und europäische Unternehmen. Ein Schlupfloch für Firmen beispielsweise aus China sind weiterhin Zwischenhändler oder Niederlassungen in der EU. Lediglich im Sicherheits- und Verteidigungsbereich sind hier die Ausschlussmöglichkeiten noch umfassender.

Wer eine EU-weite Ausschreibung gewonnen hat, muss bisher damit rechnen, dass unterlegene Bieter die Auftragsvergabe in einem Vergabenachprüfungsverfahren angreifen; die Hürden sind hier vergleichsweise niedrig. Während das Nachprüfungsverfahren noch läuft, gilt ein Zuschlagsverbot. Dieses Zuschlagsverbot soll nun gelockert werden. Unterlegenen Bietern bleibt dann nur noch die Möglichkeit, Schadensersatz einzuklagen.

Alle Vergaben auf einem Portal

EU-weite Vergabeverfahren werden schon heute überwiegend über Online-Vergabeportale abgewickelt. Künftig sollen auch die vorgeschalteten Markterkundungen vollständig digital durchgeführt werden. Sämtliche Ausschreibungen sollen im „Datenservice Öffentlicher Einkauf“ erfasst sein. Damit können Unternehmen Ausschreibungen schneller unter einer Adresse finden.

Der Autor Dr. Alexander Dörr ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Vergaberecht bei Menold Bezler in Stuttgart