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CRM - ein Tool für viele Fälle
Vier elementare Tipps für modernes Kundenbeziehungsmanagement in jungen Unternehmen.

Ohne Kunden gibt es keine Verkäufe, keine Aufträge und keinen Umsatz. Und um am Markt zu bestehen, ist es von enormer Wichtigkeit, nicht nur neue Kunden zu akquirieren, sondern auch die Zusammenarbeit mit Bestandskunden aufrechtzuerhalten und gegebenenfalls auszubauen. In jedem Unternehmen sollte daher das Kundenbeziehungsmanagement oberste Priorität haben. Wer kauft was, wer nimmt welche Dienstleistung wie oft und in welchem Umfang in Anspruch, welches Bedürfnis und welche Herausforderungen hat der Kunde, was war Inhalt der letzten Kommunikation mit ihm… - all diese Themen werden unter dem Begriff CRM („Customer Relationship Management“, zu Deutsch „Kundenbeziehungsmanagement“) zusammengefasst. Hierbei empfiehlt sich die Nutzung eines hochwertigen CRM-Tools.
Nur ein Kunde, der von einem Dienstleister, seinem Service und den Produkten überzeugt ist, wird sich an diesen binden und langfristig Kunde bleiben. Gerade für junge Unternehmen ist das Kundenbeziehungsmanagement von Bedeutung, um sich den elementar wichtigen Kundenstamm aufzubauen. Wir geben vier Top-Tipps für das ideale Kundenbeziehungsmanagement mit Hilfe eines CRM-Tools an die Hand.
Tipp 1: CRM-Tools für die Erfassung aller Daten und Vorgänge
CRM-Tools, zum Beispiel die CRM-Software AkquiseManager, machen es möglich, dass alle Informationen über den Kunden oder Interessenten zu jeder Zeit jedem Mitarbeiter zur Verfügung stehen. Auf diese Weise wird gewährleistet, dass auch bei Krankheit oder Urlaub eine Vertretungskraft über alle Vorgänge informiert ist, die den Kunden betreffen – zum Beispiel über individuelle Vereinbarungen oder die letzte Kommunikation mit dem Kunden – und stellt einen einwandfreien Service sicher. Dieser ist für die Kundenbindung wichtig, denn sobald eine Kunde den Eindruck hat, nicht adäquat betreut zu werden und nur „einer unter Tausenden“ zu sein, leidet darunter die Beziehung zwischen Kunden und Unternehmen. Daher sind CRM-Tools und die detaillierte, zuverlässige Erfassung aller Kundeninformationen ein unentbehrliches Hilfsmittel im Vertrieb und Kundensupport
Tipp 2: Maßgeschneiderte Werbekampagnen entwickeln
CRM-Tools haben noch einen weiteren Benefit: Sie ermöglichen die systematische Auswertung der Kundendaten und erlauben die Entwicklung von personalisierten, auf den Kunden zugeschnittenen Kampagnen. Entsprechende Software ermöglicht beispielsweise bei Online Shops eine detaillierte Warenkorbanalysen und macht komplexe Kaufzyklen sichtbar. Mit gezielten Werbeaktionen lässt sich ganz individuell auf dieses Kundenverhalten eingehen – so kann man bestimmten Kundengruppen beispielsweise maßgeschneiderte Newsletter zukommen lassen, die exakt auf die vorherigen Käufe des Kunden im Shop abgestimmt sind.
Tipp 3: Definition und Etablierung von Workflows
Bis ein Kunde zum Bestandskunden wird, kommt dieser mit diversen Abteilungen des Unternehmens in Kontakt – das fängt an mit dem Vertrieb oder Verkauf, mit welchem er als Interessent erstmalig kommuniziert, geht über den Support und die Kundenbetreuung und bis hin zum Marketing, dessen Aufgabe es ist, mit passenden Kampagnen die Bindung zum Kunden zu festigen.
Damit der Übergang zwischen den betroffenen Abteilungen möglichst fließend und problemfrei verläuft, ist es von immenser Bedeutung, effiziente Workflows zu entwickeln und zu etablieren. Der Begriff „Workflow" beschreibt den konkreten Arbeitsablauf, bei dem alle Teilaufgaben genau definiert und beschrieben werden. So weiß beispielsweise der Vertrieb genau, welche Maßnahmen notwendig sind und erfüllt sein müssen, bevor ein Neukunde der Kundenbetreuung übergeben werden kann. Es empfiehlt sich, diese Workflows mit all ihren Teilaufgaben im CRM-System abzubilden – das ermöglicht unter anderem maximalen Überblick über den Stand aller Kundenprojekte und die eindeutige Zuweisung einer Aufgabe an den dafür verantwortlichen Mitarbeiter. So werden Fehlerquellen und Stolpersteine minimiert und der Kunde hat bereits von Anfang an das Gefühl bestens betreut zu werden – die Basis für eine langfristige Kundenbindung.
Tipp 4: Regelmäßig Kundenfeedback einfordern und analysieren
Die ehrliche Rückmeldung des Kunden zum Service, der Dienstleistung oder den Produkten hilft bei der Identifikation von möglichen Schwachstellen sowie ungenutztem Potenzial und ermöglicht es einem Unternehmen, Optimierungsmaßnahmen zu entwickeln. Daher ist es von essentieller Bedeutung, den Kunden regelmäßig um Feedback zu bitten. Ob es die etwas zu lange Reaktionszeit des Supports oder eine Idee zu Verbesserung des Produkts ist – Kunden geben gerne konstruktives Feedback und Unternehmen sollten dieses mit offenen Armen entgegennehmen, ernst nehmen und gewinnbringend umsetzen. Auch für das Aufsetzen einer Feedbackaktion und das Versenden von Nachrichten an die Kunden mit der Bitte um deren ehrliches Feedback, kann ein CRM-Tool genutzt werden.
So wird das Produkt, die Dienstleistung oder der Service stetig besser – was die Beziehung zwischen Kunde und Unternehmen stärkt und Kunden mit ihrer Loyalität dem Unternehmen gegenüber belohnen werden.
Fazit
Das A und O des Unternehmenserfolgs ist ein effizientes Kundenbeziehungsmanagement. Von der zuverlässigen Erfassung aller Daten in einem CRM-System, über die Entwicklung von maßgeschneiderten Werbemaßnahmen und die Definition und Etablierung von Workflows bis hin zum Einfordern von Kundenfeedback gibt es einige Maßnahmen, die sich positiv auf die Beziehung zwischen Kunde und Unternehmen auswirken und daher auf gar keinen Fall vernachlässigt werden dürfen. Ein hochwertiges CRM-Tool ist ein essentielles Hilfsmittel, das bei der Umsetzung all dieser Maßnahmen zuverlässig unterstützt.
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EU AI Act: Status quo
Recht für Gründer*innen: der EU AI Act. Wo stehen wir in Sachen Umsetzung? Was Gründer*innen und Start-ups jetzt wissen müssen.

Künstliche Intelligenz (KI) ist längst kein Zukunftsthema mehr, sondern prägt schon heute Geschäftsmodelle, Investitionsentscheidungen und die Arbeitswelt. Mit der europäischen KI-Verordnung (EU AI Act, im Folgenden AI Act) wurde im Frühjahr 2024 der weltweit erste umfassende Rechtsrahmen für den Einsatz von KI verabschiedet. Inzwischen sind die ersten Regelungen in Kraft getreten. Für Gründer*innen und Start-ups bedeutet das nicht nur zusätzliche Pflichten, sondern auch Chancen, sofern sie sich rechtzeitig vorbereiten.
Überblick: Der AI Act
Die Verordnung folgt einem risikobasierten Ansatz: Je höher das Risiko für Grundrechte oder Sicherheit, desto strenger die Anforderungen. Auf der untersten Stufe stehen KI-Systeme, die keinerlei Vorgaben erfüllen müssen, solange sie nicht in verbotene Anwendungsfälle fallen. An der Spitze der Regulierungspyramide befinden sich die sogenannten HochrisikoSysteme, also etwa Anwendungen in der medizinischen Diagnostik, in kritischer Infrastruktur oder bei biometrischen Verfahren. Viele Tools aus dem HR-Bereich fallen darunter.
Daneben bestehen besondere Pflichten für sogenannte Generative KI beziehungsweise General Purpose AI, eingeführt, also große Modelle, die viele Anwendungen treiben und „systemische Risiken“ entfalten können.
Wichtig ist zu wissen, dass die Vorgaben schrittweise gelten. Bereits seit dem 2. Februar 2025 sind bestimmte Praktiken ausdrücklich verboten – zum Beispiel das Social Scoring von Bürger*innen, die flächendeckende Emotionserkennung in Schulen oder am Arbeitsplatz sowie das unkontrollierte Sammeln biometrischer Daten. Wer damit noch experimentiert, bewegt sich schon jetzt im rechtswidrigen Raum.
Seit dem 2. August 2025 gelten außerdem die ersten Pflichten für Anbieter*innen von generativen Modellen. Sie müssen unter anderem Transparenzberichte veröffentlichen und Angaben zu den verwendeten Trainingsdaten machen. Für Modelle, die bereits vor Inkrafttreten am Markt waren, gibt es eine Übergangsfrist bis 2027. Für viele Unternehmen, die solche Modelle nutzen oder in Produkte einbetten, bedeutet das, genau hinzuschauen, welche Informationen von den Modellanbieter*innen zur Verfügung gestellt werden. Sonst können eigene Transparenzpflichten womöglich nicht erfüllt werden.
Noch weiter in der Zukunft liegen die Vorschriften für Hochrisiko-Systeme. Diese greifen ab 2. August 2026 und verlangen ein umfassendes Risikomanagement, eine strenge Qualität der Trainingsdaten, eine lückenlose Protokollierung und eine Konformitätsbewertung, bevor ein Produkt überhaupt in Verkehr gebracht werden darf. Für Hochrisiko-KI, die in ohnehin streng regulierten Produkten steckt, zum Beispiel in Medizinprodukten, gilt eine verlängerte Frist bis 2027.
Konformitätsbewertung heißt vor allem Risikobewertung, welche die Anbieter*innen oder Betreiber*innen selbst durchführen müssen. Eine solche „regulierte Selbstregulierung“ ist ein klassisches Merkmal einer solchen klassischen Produktregulierung und Marktüberwachung.
Was fehlt? Guidance und Governance
Noch herrscht allerdings an vielen Stellen Unsicherheit. Zwar hat die EU-Kommission schon erste Leitlinien veröffentlicht, etwa zur Definition von KI-Systemen oder zu den verbotenen Praktiken. Auch für Anbieter*innen generativer KI gibt es inzwischen ein detailliertes Dokumentationsmuster. Noch fehlen allerdings die angekündigten Handreichungen für die Einstufung und Risikobewertung von Hochrisiko-Systemen, die bis Februar 2026 folgen und praktische Beispiele enthalten sollen. Bis dahin bleibt nur, sich für die Bewertung an bestehenden internationalen Standards zu orientieren, zum Beispiel an den Normungsprojekten der Europäischen Komitees für Normung und für elektrotechnische Normung.
Auf Unionsebene entstehen parallel die neuen Governance-Strukturen. Das AI Office innerhalb der Kommission ist bereits aktiv und koordiniert die Umsetzung. Das AI Board, ein Gremium der Mitgliedstaaten, tagt regelmäßig und stimmt Vorgehensweisen ab. Ein wissenschaftliches Panel unabhängiger Expert*innen wurde im Frühjahr eingerichtet, und das Advisory Forum, das die Perspektive von Unternehmen und Zivilgesellschaft einbringen soll, befindet sich gerade in der Bewerbungsphase. Auch die geplante EU-Datenbank für Hochrisiko-Systeme existiert bisher nur auf dem Papier. Ab 2026 müssen Anbieter*innen ihre Systeme dort registrieren; die Plattform selbst wird jedoch gerade erst aufgebaut.
Und wo steht Deutschland?
Auch hierzulande hakt es noch etwas. Eigentlich hätten die Mitgliedstaaten bis 2. August 2025 ihre Marktüberwachungsbehörden benennen müssen. Ein Entwurf für das deutsche Umsetzungsgesetz sieht die Bundesnetzagentur als zentrale Aufsicht vor, doch die formale Benennung ist noch nicht erfolgt. Klar ist, dass die Bundesnetzagentur die Rolle der Notifizierungsbehörde übernimmt, also für die Anerkennung von Konformitätsbewertungsstellen zuständig ist. Zudem entsteht dort ein Kompetenzzentrum für KI, das die Arbeit von Bund und Ländern koordinieren soll.
Reallabore
Ein Bereich, der für KI-Entwickler*innen besonders interessant ist, sind KI-Reallabore, also sichere Testumgebungen, in denen neue Anwendungen unter Aufsicht erprobt und darauf geprüft werden können, ob sie den rechtlichen Rahmen einhalten. Bis zum Sommer 2026 müssen die Mitgliedstaaten mindestens ein solches Reallabor einrichten. Deutschland hat im Mai 2025 ein erstes Pilotprojekt in Hessen gestartet, gemeinsam mit der Bundesnetzagentur und der Bundesdatenschutzbeauftragten. Hier werden reale Unternehmensfälle durchgespielt, um Abläufe und Bedarfe besser zu verstehen. Solche Projekte können eine wertvolle Möglichkeit sein, mit den Aufsichtsbehörden auf Augenhöhe ins Gespräch zu kommen.
Reaktionen
Der AI Act wird zwar kritisch diskutiert, im Grundsatz aber breit akzeptiert. Gerichtliche Klagen direkt gegen die Verordnung gibt es bislang nicht. In der juristischen Literatur überwiegt die Zustimmung zur Zielrichtung. Kritisiert werden vor allem die Komplexität und die noch offenen Fragen bei der praktischen Umsetzung. Streitpunkte finden sich eher außerhalb der Verordnung bei der Frage, ob Trainingsdaten urheberrechtlich geschützt sind oder wie personenbezogene Daten für KI genutzt werden dürfen.
Die Industrie zeigt ein gemischtes Bild. Viele große Anbieter*innen – von Google über OpenAI bis Mistral – haben einen freiwilligen Verhaltenskodex unterzeichnet. Andere, wie etwa Meta, haben sich bewusst dagegen entschieden. Man muss sich also darauf einstellen, dass je nach Anbieter*in sehr unterschiedliche Informationen und Compliance-Nachweise verfügbar sind.
Andererseits wirkt der AI Act bereits am Markt. In öffentlichen Ausschreibungen tauchen Modellklauseln auf, die auf die KI-Verordnung Bezug nehmen. Investor*innen fragen verstärkt nach Compliance-Prozessen, und Unternehmen beginnen, interne Strukturen für Risikomanagement und Dokumentation aufzubauen.
Im Vergleich zu Europa gibt es in den USA bislang nur freiwillige Standards. Die dort bei der Entwicklung und Anwendung von KI (angeblich) vorherrschende größere Freiheit wird zwar viel gerühmt. Einzelne Bundesstaaten wie Colorado arbeiten allerdings an eigenen regulierenden Gesetzen, die ab 2026 greifen sollen. Vielleicht ist es also ein Vorteil, dass europäische Start-ups früh Erfahrungen in einem regulierten Markt sammeln können.
Fazit
Der AI Act entfaltet bereits jetzt Wirkung, auch wenn viele Details erst in den kommenden Monaten geklärt werden. Daher gilt es, nicht abzuwarten, sondern jetzt eine eigene Roadmap zu entwickeln. Wer früh Prozesse für Risikomanagement, Transparenz und Governance etabliert, wird nicht nur rechtlich auf der sicheren Seite sein, sondern auch Vertrauen bei Kund*innen und Investor*innen gewinnen.
Die EU hat ein klares Signal gesetzt: KI soll innovativ sein, aber auch sicher und vertrauenswürdig. Für Start-ups ist das eine Herausforderung – aber auch eine Chance, sich von Anfang an professionell aufzustellen und den Markt aktiv mitzugestalten.
Der Autor Dr. Daniel Michel, LL.M. ist als Rechtsanwalt im Bereich IT/IP/Technologie tätig und betreibt seit 2018 mit DATA LAW COUNSEL seine eigene Rechtsberatung im Raum München
Hamburger DeepTech-Start-up TrustNXT sichert sich1,6 Mio. Euro Finanzierung
Das 2024 von Ariane Scheer-Danielsson, Sebastian Adank und Andreas Reich gegründete Computer-Vision- und Cybersecurity-Start-up TrustNXT entwickelt eine Softwareplattform zum umfassenden Manipulationsschutz für visuelle Daten.

An der Pre-Seed-Finanzierung beteiligt sind die renommierten Frühphasenfonds D11Z. Ventures und High-Tech Gründerfonds (HTGF). Das Kapital soll der Skalierung einer Deep-Tech-Lösung dienen, die Bilder und Videos in sicherheitskritischen B2B-Anwendungen zuverlässig vor KI-basierter Manipulation und Cyberangriffen schützt.
TrustNXT entwickelt eine Softwareplattform zum umfassenden Manipulationsschutz für visuelle Daten. Sie kombiniert Kryptografie, Computer Vision und eine patentierte Trust-Technologie, um die Authentizität von Bild- und Videodaten sicherzustellen und Manipulation effektiv zu verhindern. Die Lösung garantiert die Integrität visueller Daten in kritischen Geschäftsprozessen.
Ariane Scheer-Danielsson, Co-Founder & Managing Director bei TrustNXT: „In einer Welt, in der KI täuschend echte Bilder in Sekunden erzeugt, sind Vertrauen und Datenintegrität entscheidend. Ohne sie sind digitale Geschäftsmodelle bedroht. Unsere Mission ist es, diese Integrität für Unternehmen zu sichern.“
Starke Marktresonanz im Versicherungssektor
Die Versicherungslösung von TrustNXT adressiert manipulierte Schadensfotos und ermöglicht die vollständige Automatisierung von Claims- und Underwriting-Prozessen – ganz ohne menschliche Prüfung. Versicherer können Bildbetrug effektiv unterbinden, Bearbeitungszeiten verkürzen und ihre Prozesse kosteneffizient sowie skalierbar gestalten.
Zukunft: Echtzeitschutz für industrielle Use Cases
Mit dem Kapital plant TrustNXT den Ausbau der Technologie, besonders für manipulationssicheren Echtzeitschutz von Videodaten in industriellen Anwendungen. Erste Pilotprojekte in der Industrie sind für 2026 vorgesehen.
Influencer-Marketing: Sozialabgaben und Steuerfallen
Was Influencer*innen und Auftraggebende bei ihrer Zusammenarbeit steuerrechtlich wissen und beachten sollten.

Die Reichweite von Influencer*innen und ihr Einfluss auf die Follower*innen machen sie zu einem begehrten Teil von Marketingkampagnen und Produktplatzierungen von Unternehmen. Doch die Zusammenarbeit birgt nicht nur Fallstricke für die Influencer*innen selbst, sondern auch für Auftraggebende. Das gilt gerade auch im Hinblick auf die Sozialabgaben an die Künstlersozialkasse (KSK). Was es dabei zu beachten gibt, erklärt Rechtsanwältin Nicole Golomb bei Ecovis in Regensburg.
Influencer*innen sind heute feste Größen in Werbekampagnen, bei denen teils große Summen fließen. Wie zuletzt die Fälle in Nordrhein-Westfalen und mittlerweile auch in den anderen Bundesländern zeigen, können die steuerlichen Folgen gravierend sein: Dort prüfen Ermittler*innen des Landesamts zur Bekämpfung der Finanzkriminalität ein mögliches Steuervolumen von rund 300 Millionen Euro, das Influencer*innen nicht erklärt haben sollen. Neben unklaren Einnahmen aus Klickvergütungen, Werbedeals oder Abo-Zahlungen rücken damit auch die Pflichten von Unternehmen stärker in den Fokus, etwa wann sie die Künstlersozialabgabe (KSA) an die Künstlersozialkasse (KSK) für die Zusammenarbeit mit Influencer*innen zahlen müssen.
Wann Unternehmen die KSA zahlen müssen
Die KSK verschafft selbstständigen Künstlern und Publizisten Zugang zur gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung zu ähnlichen Bedingungen, wie sie Arbeitnehmende haben. Viele Unternehmen außerhalb der klassischen Medien- und Kreativbranche sind überrascht, dass auch sie die Künstlersozialabgabe zahlen müssen, wenn sie für Werbung oder Öffentlichkeitsarbeit Influencer oder andere Kreative beauftragen.
Unternehmen müssen die KSA leisten, wenn sie Aufträge an selbständige Künstler*innen oder Publizist*innen vergeben (Paragraph 24 Absatz 1 und Absatz 2 Künstlersozialversicherungsgesetz, KSVG). Dazu gehören einerseits klassische Verwerter wie Verlage, Fernsehsender oder Galerien. Andererseits trifft die Pflicht auch Unternehmen, die für ihre eigene Werbung oder Öffentlichkeitsarbeit externe Kreative beauftragen. Sobald Firmen Influencer*innen beauftragen, bewegen sie sich in einem Bereich, den sie gar nicht als abgabepflichtig wahrnehmen.
Für das Auftragsvolumen gelten Bagatellgrenzen, die jedoch nicht für klassische Verwerter gilt:
- bis Ende 2025: 700 Euro pro Kalenderjahr,
- ab 2026: 1.000 Euro pro Kalenderjahr geplant.
- Unterhalb dieser Schwellen entfällt die KSA.
Wann Influencer*innen abgabepflichtig werden
Als abgabepflichtig gelten Leistungen von selbständigen Künstler*innen oder Publizist*innen, wenn natürliche Personen oder Personengesellschaften sie erbracht haben. Arbeiten juristischer Personen, etwa von einer GmbH, oder von Gesellschaften wie einer GmbH & Co. KG oder einer Offenen Handelsgesellschaft lösen dagegen keine KSA aus.
Influencer*innen lassen sich durchaus als Künstler*innen einstufen, wenn sie Videos, Fotos oder Podcasts mit eigener kreativer Gestaltung produzieren. Bereits ein geringer künstlerischer Charakter kann genügen, um die Abgabepflicht zu begründen. Keine Abgabe fällt dagegen an, wenn ein(e) Influencer*in lediglich ein Produkt empfiehlt oder verlinkt, ohne eine eigenständige kreative Leistung zu erbringen.
Grauzonen und Risiken
In der Praxis entstehen häufig Unsicherheiten – etwa bei stilistisch aufwendig gestalteten Produktpräsentationen. Im Zweifel nimmt die KSK eine eigene Bewertung vor, die auch rückwirkend erfolgen kann. Das führt nicht selten zu erheblichen Nachforderungen.
Muss ein Unternehmen die Abgabe leisten, kommen weitere Pflichten hinzu, die so im KSVG geregelt sind:
- umfassende Auskunfts- und Vorlagepflichten (Paragraph 29),
- Meldung aller an selbständige Künstler*innen gezahlten Entgelte (Paragraph 27),
- Auszeichnungspflichten (Paragraph 28)
- Vorauszahlungspflichten (Paragraph 27 Absatz 2)
Beratung zahlt sich aus
Die Beauftragung von Influencer*innen kann also weitreichende Konsequenzen haben. Influencer-Marketing wird zunehmend wichtiger, doch die steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Aspekte sind in vielen Unternehmen nicht ausreichend bekannt. Eine rechtzeitige Beratung hilft, Nachzahlungen und Bußgelder zu vermeiden.
Careertune: Vergleichsplattform für Weiterbildungsangebote gestartet
Das 2025 von Felix Hüsgen und Finn Prietzel in Mannheim gegründete Start-up Careertune hat eine Vergleichsplattform für staatlich geförderte Weiterbildungen gestartet. Ziel ist es, Arbeitssuchenden den Zugang zu passenden Kursen zu erleichtern – und so den Weg in zukunftssichere Jobs zu ebnen.

Erst vor wenigen Tagen ging durch die Medien: Die Zahl der Arbeitslosen in Deutschland ist zum ersten Mal seit 2015 wieder auf über 3 Millionen gestiegen. Gleichzeitig verändert sich der Arbeitsmarkt rasant: Automatisierung und künstliche Intelligenz lassen traditionelle Tätigkeiten verschwinden, während neue Berufsbilder wie etwa „Prompt Engineer“ entstehen.
Allein 2024 nutzten über 200.000 Menschen einen Bildungsgutschein der Bundesagentur für Arbeit, um sich für neue Jobs zu qualifizieren. Doch bisher mussten Arbeitssuchende geeignete Kurse mühsam selbst recherchieren – Erfahrungsberichte sind oft unübersichtlich, Bewertungen fehlen, und die Vielzahl an Bildungsträgern erschwert die Entscheidung.
Careertune: Mit wenigen Klicks zum passenden Kurs
Genau hier setzt Careertune an: Nutzer*innen geben ihre Interessen, Vorerfahrungen, den gewünschten Zeitrahmen und Standort an. Ein Algorithmus schlägt daraufhin passende, geförderte Weiterbildungen vor. Anbietende und Kurse können anschließend transparent nach Inhalten, Dauer, Lernform (Präsenz oder Online) sowie Bewertungen verglichen werden.
Zum Start sind bereits über 20 Bildungsträger mit mehr als 500 Kursen auf der Plattform vertreten – von IT-Weiterbildungen über kaufmännische Angebote bis hin zu Pflege- und Handwerksqualifikationen.
„Bislang mussten Arbeitslose stundenlang Kurse recherchieren – wir wollen, dass sie mit wenigen Klicks den passenden Weg in ihre berufliche Zukunft finden“, erklärt Mitgründer Felix Hüsgen.
Die Plattform ist für Nutzer*innen kostenlos. Careertune vermittelt lediglich die Kursanfragen an die Bildungsträger.
Mehr Transparenz in der Weiterbildung schaffen
Careertune wurde im April 2025 von Felix Hüsgen und Finn Prietzel in Mannheim gegründet. Nach ersten Erfahrungen als Gründer und App-Entwickler entwickelten die beiden ihre Idee gemeinsam mit Arbeitslosen und Bildungsträgern.
„Wir brennen für das, was wir beruflich machen“, sagt Finn Prietzel. „Genau das wünschen wir uns auch für unsere Nutzer: eine Weiterbildung, die wirklich passt – und die Chance auf einen Job, für den sie selbst brennen.“
Neben Arbeitslosen sollen auch Mitarbeitende von Jobcentern und Arbeitsagenturen profitieren: Die Plattform soll sie bei der zeitaufwändigen Beratung entlasten. Langfristig plant das Start-up, zusätzlich die Vermittlung in passende Jobs aufzubauen.
Business-Forecast für Start-ups
Mithilfe des Business-Forecasts ist es auch jungen Unternehmen möglich, eine sehr realitätsnahe Vorhersage der künftigen (Geschäfts-)Entwicklung zu treffen.

"Prognosen sind schwierig, vor allem, wenn sie die Zukunft betreffen.“ Dieses Zitat, dessen Urheber nicht ganz eindeutig ist, bringt die Problematik in Bezug auf Planungen auf den Punkt. Alle, die schon einmal eine Geschäftsplanung erstellt haben, kennen die Extreme der Gefühlswellen zu diesem Thema. Zu Beginn legen wir die Umsatz- und Ergebnisziele nach bestem Wissen – und manchmal auch mit einer gesunden Portion Optimismus – für das nächste Jahr fest. Wir erwarten ein geregeltes Kundenwachstum, Neuaufträge bei bestehenden Kunden, ein paar Kosteneinsparungen in der IT und bei Beratungsleistungen sowie ein solides Ergebnis als Resultat. Ein wichtiger und motivierender Prozess für alle Beteiligten. So viel zum „spaßigen“ Teil.
Der Sog der Welle erreicht uns oft zur Mitte des geplanten Jahres. Dann haben wir genügend Informationen, um zu wissen, dass die Planung vielleicht doch nicht so aufgeht und auch nicht mehr aufgehen wird. Ein Reflex, den man häufig beobachten kann, ist dann zu sagen: „Die Planzahlen muss ich mir doch gar nicht mehr ansehen, die sind obsolet und helfen mir nicht mehr weiter.“ Die Planung wird daraufhin gänzlich verworfen. Damit fehlt aber eine wesentliche Komponente für die Unternehmenssteuerung, nämlich der Blick in die Zukunft. Ein mächtiges Werkzeug zur Lösung dieses Problems ist der Forecast.
Forecast: Definition, Mehrwert und „bester Zeitpunkt“
Der Forecast im Business-Kontext ist im Wesentlichen nichts anderes als die Mutter aller Prognosen: die Wettervorhersage. Wie beim Wetter will man beim Business-Forecast eine möglichst realitätsnahe Vorhersage der zukünftigen (Geschäfts-)Entwicklung treffen. Im Unterschied zur Planung, die gerade in den ersten Unternehmensjahren meist prophetischen Charakter hat, werden für den Forecast Informationen aus dem laufenden Geschäftsjahr herangezogen. Ziel dabei ist, frühzeitig Informationen über die erwartete – nicht die erhoffte – Geschäftsentwicklung zu generieren, um proaktiv Maßnahmen zur Ergebnisverbesserung ergreifen zu können. Der Forecast ersetzt somit den Plan nicht, sondern ist eine Ergänzung dazu. Ein häufiger Fehler von Unternehmen ist es, den Plan mit dem Forecast zu überschreiben. Durch die Auswertung von Ist, Plan und Forecast kann man jedoch sehr viel in Sachen Verbesserung der Planung lernen. Zusätzlich kann man so zum Jahresende bewerten, wie gut die Erreichung der ursprünglichen Ziele war (auch wenn das manchmal schmerzlich ist).
Eine sehr häufig gestellte Frage ist die nach dem „richtigen Zeitpunkt“ für den Forecast. Die für viele ernüchternde Antwort lautet: Es gibt keinen richtigen Zeitpunkt für den Forecast. Jeder Zeitpunkt ist besser, als gar keinen Forecast zu machen. Es sollten jedoch zumindest zwei Forecasts pro Jahr im Sinne folgender Logik erstellt werden:
- Forecast 1: Den ersten Forecast führt man am besten nach dem ersten Quartal mit Blick auf das Geschäftsjahresende durch: Zu diesem Zeitpunkt hat man einen ersten Eindruck vom Geschäftsjahr bekommen und weiß schon ganz gut, wo die Reise hingehen wird.
- Forecast 2: Nach dem dritten Quartal mit Blick über das Geschäftsjahr hinaus ist ein guter Zeitpunkt für den zweiten Forecast: Zu diesem Zeitpunkt kann man sehr gut einschätzen, wie sich das Geschäft entwickeln wird. Außerdem kann man auch schon ins Folgejahr „hineinschauen“ und so bspw. die ersten sechs Monate des Folgejahres prognostizieren – mehr dazu im nächsten Abschnitt.
Konzerne und große mittelständische Unternehmen gehen beim Forecast sogar noch einen Schritt weiter. Breit aufgestellte Controlling-Abteilungen führen einen rollierenden Forecast durch. Das bedeutet, monatlich oder quartalsweise zwölf bis fünfzehn Monate in die Zukunft zu prognostizieren. Dieser Prozess soll hier allerdings nur der Vollständigkeit dienen, weil er für KMU und Start-ups zu aufwendig ist. So viel zur Theorie. Wie kann nun ein pragmatischer, regelmäßiger Forecast-Prozess zum Leben erweckt werden?
How to Forecast?
In KMU herrscht ein gewisser Respekt vor dem Aufwand, den ein Forecast in Erstellung und Pflege nach sich zieht. Das resultiert häufig daraus, dass sich viele Unternehmen bei der Durchführung zu sehr im Detail verlieren und bereits verfügbare Informationen nicht vollständig nutzen. Grundsätzlich lässt sich jedoch sagen: Sofern richtig aufgesetzt, kann der Forecast auch sehr rasch und pragmatisch durchgeführt werden. Drei wesentliche Erfolgsfaktoren sollten dabei beachtet werden.
Der Forecast basiert auf Ist-Daten
Um der Anforderung nach einem besseren Blick in die Zukunft zu genügen, müssen bereits Daten aus dem laufenden Geschäftsjahr als Aufsatzpunkt herangezogen werden. Wenn der erste Forecast des Jahres beispielsweise im April durchgeführt wird, setzt dieser auf den Ist-Werten für Januar bis März auf. Für den zweiten Forecast im September gelten dann die Ist-Werte für Januar bis August als Grundlage und die Werte aus dem ersten Forecast als Anhaltspunkt.
Die Berücksichtigung der Ist-Daten ermöglicht einerseits eine Bestandsaufnahme, auf der realistisch prognostiziert werden kann. Anderenfalls liefert sie eine fundierte Grundlage, mit der regelmäßige Umsätze und Kosten einfach fortgeschrieben werden können. Das nimmt schon einiges an Glaskugellesen aus der Übung heraus. Sofern auch brauchbare Vorjahreswerte zur Verfügung stehen, können diese ebenfalls für den Forecast genutzt werden, um etwaige saisonale Effekte bei Umsätzen und Kosten abstimmen zu können. Budget- oder Plandaten für das Gesamtjahr sollten zusätzlich als Anhaltspunkt und Reality Check verwendet werden.
Der Forecast ist an den wesentlichen Treibern des Geschäfts ausgerichtet
Die Erstellung des Forecasts soll keinesfalls zur organisationslähmenden Mammutaufgabe verkommen. Hier schafft mehr Detail nur selten Mehrwert. Die Kunst beim Forecast ist es vielmehr, die wesentlichen Business-Treiber herauszufinden und sich auf diese zu fokussieren. Im Detail natürlich je nach Geschäftsmodell unterschiedlich, lassen sie sich jedoch verallgemeinernd in vier Cluster einteilen:
Umsatz: Für den Umsatz-Forecast stehen das Bestandsgeschäft (bestehende Kundenbeziehungen) und das potenzielle Neugeschäft im Fokus. Beim Bestandsgeschäft kann man den Forecast recht einfach an den erwartbaren Umsätzen aus den laufenden Kundenverträgen ausrichten. Dabei sollte man auch immer Erfahrungswerte in Bezug auf mögliche Kündigungen einfließen lassen. Der Forecast für das Neugeschäft erfordert schon etwas mehr planerische Ausrichtung, da eine realistische Einschätzung der Wahrscheinlichkeit von neuen Aufträgen notwendig ist. Hierbei hilft es, die CRM-Pipeline rückwärts, von gelegten Angeboten bis noch losen Kontakten, abzuarbeiten und zu jedem Kunden in der Pipeline eine Einschätzung in Bezug auf Auftragshöhe, Auftragszeitpunkt und Zeitpunkt der ersten möglichen Rechnungsstellung zu geben. Für den Umsatz-Forecast zählt ausschließlich der Zeitpunkt der Rechnungsstellung. Im Zuge der Bewertung des Neugeschäfts kann es also passieren, dass aufgrund von langen Sales-Zyklen keine neuen Umsätze in der Forecast-Periode entstehen. Diese kann man aber schon für die nächste Forecast-Periode vorhalten. Die Summe der erwartbaren Umsätze aus dem Bestands- und dem Neugeschäft abzüglich möglicher Kündigungen ergibt einen fundierten Umsatz-Forecast.
Herstellkosten: Nachdem der Umsatz prognostiziert ist, gilt es jene Kosten, die direkt mit der Erzielung des Umsatzes einhergehen, vorzusehen. Diese beinhalten je nach Geschäftsmodell Material (Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe), Waren und externe Dienstleistungen (z.B.: Subunternehmer), die direkt an der Umsatzerzielung teilnehmen. Zusätzlich sollten auch etwaige Provisionen, die an Vertriebspartner zu verrichten sind sowie Verpackungs- und Frachtkosten für Produkte berücksichtigt werden. Zur Vereinfachung des Forecasts für die variablen Kosten kann man sich entweder auf repräsentative Ist-Werte aus der Vergangenheit beziehen oder – für Controlling-Connaisseurs – auch die Deckungsbeitrags- bzw. Stückkostenkalkulation heranziehen. Auch hier gilt es, nicht jede sprichwörtliche Schraube zu kalkulieren, sondern für den Beginn mit realistischen Prozentwerten zu arbeiten (beispielsweise betragen die variablen Kosten im Durchschnitt 35 Prozent des Umsatzes).
Sonstige Kosten: Zu diesen zählen, je nach Geschäftsmodell in unterschiedlicher Größenordnung, Personalkosten, Büro und Miete inkl. Instandhaltung, Software und IT, Beratung, Buchführung und Werbung. Die sonstigen Kosten sind meist vermeintlich einfacher zu prognostizieren. Viele dieser Positionen können anhand der Vergangenheitswerte fortgeschrieben werden. Eine Differenzierung ist allerdings oft ratsam, um nicht blind die Vergangenheit fortzuschreiben. Klassiker, die hier gern vergessen werden, sind Sonderzahlungen für Personal, Jahresrechnungen für Beratungen und Lizenzen (z.B.: Rechnungen für die Jahresabschlusserstellung, Jahreslizenzabrechnungen) und Sonderkosten für Werbeaktionen etc.
Liquidität: Ein besonders unbeliebtes Thema in jedem Forecast ist die Liquidität. Diese entscheidet jedoch im Zweifelsfall über die wirtschaftliche Standfähigkeit eines Unternehmens. Frei nach dem berühmten Spruch „Revenue is vanity, profit is sanity, cash is king“, sollte die Liquidität auch im Forecast berücksichtigt werden. Auf die Gefahr hin repetitiv zu sein, zählt auch hier, nicht jede Kontotransaktion vorauszusehen, sondern die wichtigsten Stellschrauben zu fokussieren.
Diese sind in der Regel für die Liquidität: Zahlungseingänge von Kunden: aus dem Umsatz-Forecast abgeleitete Zahlungsziele der Kunden; Zahlungsausgänge an Lieferanten/Personal etc.: aus dem Kosten-Foreacst abgeleitete Zahlungsziele an Lieferanten; Entwicklung der Lagerbestände; Investitionen; Finanzierung mit Berücksichtigung der Einzahlungen aus Kreditaufnahmen und der regelmäßigen Rückzahlungen der laufenden Kredite; unterjährige Steuer- und Gebührenzahlungen (Umsatzsteuer, Gewerbesteuer, Körperschaftsteuer(voraus)zahlungen, Sozialabgaben).
Der Forecast basiert auf kaufmännischer Vorsicht anstatt unternehmerischem Optimismus
Wenn es darum geht, ein realistisches Bild der Geschäftsentwicklung zu zeichnen, ist der unternehmerische Optimismus oft das Eintrittstor zur Realitätsverweigerung. Das gilt es beim Forecast – genauso wie bei der Wetterprognose – unbedingt zu vermeiden. Daher ist beim Forecast kaufmännische Vorsicht geboten. Bei der Überprüfung der Forecast-Ergebnisse sollte deshalb unbedingt ein sog. Reality Check gemacht werden, der folgende Fragen umfasst:
- Basiert der Sales-Forecast auf Fakten (Erwartungswerte für Folgegeschäft, bestehende Leads, Angebote) oder wurde rein das Prinzip Hoffnung angewendet?
- Kann das erwartete Umsatzwachstum mit den aktuellen Ressourcen gestemmt oder muss die Kapazität aufgestockt werden?
- Muss für das Umsatzwachstum in Marketing, Werbung oder sonstige Bereiche investiert werden?
- Sind alle unterjährigen Kosten berücksichtigt (z.B.: Kosten für Jahresabschluss, Strom/Gas)?
Ein weiterer hilfreicher Reality Check ist, den Forecast für zumindest zwei Szenarien anzuwenden. Ein Szenario sollte dabei ein „pessimistic case“ sein, in dem die Ergebnisauswirkungen einer schwächeren Geschäftsentwicklung prognostiziert und in diesem Zuge auch Maßnahmen zur Ergebnisverbesserung vorbereitet werden. Damit ist man auf unerwartete Entwicklungen vorbereitet und kann rasch reagieren. Es darf natürlich auch gleichzeitig ein „moonshot case“ erstellt werden, in dem die Konsequenzen eines starken Wachstums dargestellt werden. Das sollte aber keine reine Motivationsübung sein, schließlich benötigt es auch für ein starkes Wachstum vorbereitende Maßnahmen, sonst ist der Übergang zum „pessimistic case“ ein allzu rascher.
Prognosen sind sicherlich nicht einfach, dennoch sind sie einer der wichtigsten Hebel, um als Unternehmer in den „Driver Seat“ zu kommen und proaktiv und mit Voraussicht die Entwicklung des eigenen Unternehmens zu gestalten. Mit der richtigen Struktur und einem pragmatischen Zugang wird der Forecast zu einem der wichtigsten Steuerungsprozesse für Unternehmen. Das sorgt für mehr Sicherheit und macht auch mehr Spaß, als sich ausschließlich dem Prinzip Hoffnung hinzugeben. Oder wie es Mark Twain einst ausdrückte: „It is best to read the weather forecast before praying for rain.“
Die Autoren Bernhard Frühlinger und Christian Löw sind Gründer und Geschäftsführer der Acquedus Business Services GmbH. Mit dem digitalen Controlling-Service Adam bieten sie ein Tool für KMU und Start-ups an.
Onsai: über 1 Mio. Euro für den Einsatz autonomer KI in der Hotellerie
Das 2024 in Leipzig von Jochen Emig, Ralf Bonin, Christian Müller und Tobias Koehler gegründete Start-up Onsai hat sich mehr als 1 Mio. Euro Wachstumskapital gesichert, um mit ihrer KI-Lösung für die Hospitality-Branche weiter zu skalieren.

Fachkräftemangel trifft Hotels besonders hart - 84% der deutschen Betriebe sind betroffen, 53% der Gäste bemerken ihn bereits. Onsai‘s KI-Agenten helfen Hotels dabei, die Gästekommunikation zu optimieren, repetitive Aufgaben zu automatisieren und das Personal in den täglichen Abläufen zu unterstützen.
Ex-Hoteliers und Harvard Absolvent entwickeln KI-Mitarbeiter für Hotels
In Hotels sind besonders Front-Office- und Gästeservice-Bereiche unter dem größten Druck – genau dort, wo Servicequalität und Gästezufriedenheit am sichtbarsten sind. Hier macht die Onsai GmbH mit ihren KI-Agenten den Unterschied. Gegründet von den ehemaligen Hoteliers und Hotel-Technologie-Spezialisten Ralf Bonin, Christian Müller und Tobias Koehler sowie dem KI-Experten Jochen Emig, hat Onsai einen autonomen KI-Mitarbeiter entwickelt, der Anrufe beantwortet, Reservierungsanfragen entgegennimmt und direkt in Hotelsysteme einbucht sowie alltägliche Herausforderungen eigenständig bewältigt.
„Ich habe selbst an der Rezeption gestanden, wenn das Telefon ununterbrochen klingelte und gleichzeitig Gäste einchecken wollten“, erinnert sich COO Ralf Bonin. „Unsere KI übernimmt heute genau diese Aufgaben – rund um die Uhr, in vielen Sprachen, ohne krank zu werden oder Urlaub zu benötigen.“
Kapital für Wachstum und Marktausbau
An der aktuellen Finanzierungsrunde beteiligen sich der Leipziger VC Fonds SIVentures als Lead Investor sowie namhafte Business Angels aus den Bereichen Technologie und der Hospitality-Community. Zu den Investoren zählen auch die renommierten Branchenexperten Willem van der Zee, Director of Operations bei Pandox, und Wolfgang M. Neumann, Unternehmer und ehemaliger CEO von Radisson sowie President Europe & Africa bei Hilton. Die Mittel werden strategisch für die Weiterentwicklung der Produktpalette, den europäischen Marktausbau, die Verstärkung des Teams sowie die Integration weiterer Hotelsysteme eingesetzt. „Dieses Investment ist weit mehr als nur Kapital, es ist ein Vertrauensbeweis von Partnern, die das Potential unserer Lösung erkannt haben und gemeinsam mit uns den digitalen Mitarbeiter für die Hospitality Branche vorwärtsbringen wollen”, sagt Onsai CEO Jochen Emig.
Branche im Wandel
Eine aktuelle Studie von Prof. Roland Schegg zeigt: Erst 41% der europäischen Hotels nutzen KI aktiv. Haupttreiber ist der akute Personalmangel: KI wird vom „nice to have“ zum strategischen Muss, um Servicequalität und Wettbewerbsfähigkeit zu sichern. „Die Hotellerie hinkt bei der praktischen Anwendung von KI noch deutlich hinterher, obwohl der Bedarf enorm ist", erklärt Wolfgang M. Neumann, ehemaliger Radisson CEO. „Onsai schließt genau diese Lücke – mit einer Lösung, die nicht nur technisch ausgereift ist, sondern auch die realen Herausforderungen der Branche versteht. Das ist der Digitalisierungsschub, den unsere Industrie dringend benötigt."
In den nächsten zwölf Monaten plant Onsai, mehrere Hotelsysteme anzubinden, den globalen Markt weiter zu durchdringen und zusätzliche nützliche KI-Agenten für die Hotellerie zu veröffentlichen.
EXIST-Forschungstransfer
EXIST-Forschungstransfer unterstützt herausragende forschungsbasierte Gründungsvorhaben, die mit aufwändigen und risikoreichen Entwicklungsarbeiten verbunden sind.

Das Ziel des EXIST-Programms ist es, das Gründungsklima an Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen zu verbessern. Darüber hinaus sollen die Anzahl und der Erfolg technologieorientierter und wissensbasierter Unternehmensgründungen erhöht werden. Deshalb unterstützt EXIST Hochschulabsolvent*innen, Wissenschaftler*innen sowie Studierende bei der Vorbereitung ihrer technologieorientierten und wissensbasierten Existenzgründungen.
Mit dem EXIST-Forschungstransfer werden herausragende forschungsbasierte Gründungsvorhaben unterstützt, die mit aufwändigen und risikoreichen Entwicklungsarbeiten verbunden sind. Ziele sind die Unterstützung technologieorientierter Unternehmensgründungen und Sicherung der Nachhaltigkeit von Gründungen und Arbeitsplätzen.
Programmsteckbrief
Zielgruppe: Existenzgründer*innen, Hochschulen, Unternehmen, Selbstständige
Laufzeit: 18.04.2023 - 31.12.2029
Verantwortlich: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Förderschwerpunkt: Förderung nachhaltiger und hochwertiger Beschäftigung, Gründungen und Unternehmertum sowie Anpassung an den Wandel
Antragstellung als Projekt möglich? Ja
Förderanträge können jederzeit bis zum 31.12.2027 gestellt werden. Die Einreichung von Projektanträgen ist kontinuierlich möglich, diese werden aber jeweils bis zum 31. März, 31. August und 30. November des betreffenden Jahres gesammelt.
Das EXIST-Forschungstransfer besteht aus zwei Förderphasen
In der ersten Förderphase sollen Forschungsergebnisse mit Gründungspotenzial weiterentwickelt werden. Ziel ist es, Fragen in Zusammenhang mit der Umsetzung wissenschaftlicher Ergebnisse in technische Produkte und Verfahren zu klären, die darauf basierende Geschäftsidee zu einem Businessplan auszuarbeiten und die geplante Unternehmensgründung vorzubereiten.
In der zweiten Förderphase stehen weiterer Entwicklungsarbeiten, die Aufnahme der Geschäftstätigkeit sowie die Vorbereitungen für eine externe Unternehmensfinanzierung im Fokus.
Hier ein Erklärvideo zum EXIST-Forschungstransfer
Alle wichtigen Infos bietet das Handbuch – EXIST-Forschungstransfer – hier geht’s zum Download:
Alle relevanten Downloads zum EXIST-Forschungstransfer findest du hier:
Welche EXIST-Förderungen gibt es noch?
agriBIOME: dt.-amerik. AgTech-Start-up schließt Bridge-Finanzierung ab
AgriBIOME, 2025 von Claus-A. Boche und Julia Katrin Rhode gegründet, ist ein mikrobiom-basierte AgTech-Start-up, das die Gesundheit von Boden und Nutztieren neu definiert. Das Start-up hat nun erfolgreich seine erste Finanzierungsrunde abgeschlossen

AgriBIOME ist ein deutsch-amerikanisches AgTech-Start-up, das mikrobiologische Intelligenz nutzt, um die Gesundheit von Böden und Nutztieren neu zu denken. Die wissenschaftlich fundierten Produkte ersetzen synthetische Zusätze durch natürliche Resilienz – für höhere Erträge, geringeren Antibiotikaeinsatz und eine somit zukunftsfähige Landwirtschaft.
2025 von Claus-A. Boche und Julia Katrin Rhode gegründet, startete agriBIOME im Juni offiziell den operativen Geschäftsbetrieb – und verzeichnet bereits erste Markterfolge und wachsende Kund*innenzahlen in Europa und den USA. Zudem war das Unternehmen dieses Jahr bereits Teil des German Accelerator Programms, gefördert durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK).
„Das ist mehr als ein Meilenstein auf unserem Finanzierungsweg – es ist ein starkes Signal, dass unser Ansatz einer wissenschaftlich basierten und dennoch nachhaltigen Landwirtschaft sowohl von Landwirten als auch von Institutionen geteilt wird“, erklärt Claus-A. Boche, Mitgründer und Geschäftsführer von agriBIOME. „Wir sind stolz, bereits zahlende Kunden zu haben – und auch bereits eine US-Tochtergesellschaft, die operativ aktiv ist.“
Die Investition (über die Höhe liegen keine Angaben vor) soll verwendet werden, um das Produktportfolio im Bereich mikrobiom-basierter Bodenlösungen und Einzelfuttermittel zu erweitern sowie die operative Skalierung in Europa und den USA voranzutreiben sowie Forschung, Entwicklung und Feldversuche in Pflanzen- und Tierhaltungssystemen weiter auszubauen.
Start-ups gegen Plastikmüll
Während die Verhandlungen zu einem globalen Plastikabkommen ergebnislos bleiben, entwickeln Start-ups weltweit innovative Technologien gegen Plastikmüll. Wir stellen eine Auswahl davon vor.

Die jüngsten Verhandlungen in Genf über ein globales Plastikabkommen sind wieder ohne Ergebnis geblieben. Die mehr als 180 verhandelnden Nationen konnten sich nicht einigen. Seit mehr als 50 Jahren sind die Gefahren durch Plastikmüll bekannt – und doch wird immer mehr davon produziert. Jedes Jahr entstehen rund 460 Millionen Tonnen Plastik, weniger als 10 Prozent davon werden recycelt und über 30 Millionen Tonnen gelangen in die Ozeane.
Auf politischer Ebene zeichnet sich bislang keine Lösung ab, auf die man sich global einigen könnte. Neue Vorgaben wie die Pflicht zu fixierten Flaschendeckeln in der EU sorgen eher für Frust. „Seit Jahrzehnten reden wir über das Plastikproblem. Um es zu lösen braucht es technologische Ansätze“, sagt Dr. Carsten Gerhardt, Vorsitzender der gemeinnützigen Circular Valley Stiftung. Solche Ansätze liegen längst auf dem Tisch. „Start-ups aus aller Welt zeigen, dass Innovation schneller sein kann als Verhandlungen.“
Start-ups aus aller Welt arbeiten an Lösungen
Einige dieser Unternehmen hat der Circular Economy Accelerator der Circular Valley Stiftung bereits unterstützt. Das Start-up PROSERVATION etwa stellt Polsterverpackungen aus Nebenprodukten der Getreideindustrie her, BIOWEG ersetzt Mikroplastik durch Biomaterialien aus Lebensmittelabfällen und das Unternehmen Biomyc verwendet Myzel-Verbundwerkstoffe aus Pilzwurzeln und Pflanzen.
Daüber hinaus stellt NYUNGU AFRIKA Damenhygieneprodukte aus Ananasblatt- und Maisschalenfasern her, Midwest Composites nutzt Ernteabfälle für die Herstellung von Textilien und Vlastic bietet eine Alternative zu geschäumten Kunststoffen auf Flachsbasis.
Wenn Produkte das Ende ihrer Lebensdauer erreichen, können sie durch Recycling ein zweites erhalten. Ecoplastile verwandelt Abfälle in langlebige Dachziegel, Gescol macht Bauplatten aus Schuhsohlen und Novoloop nutzt schwer zu recycelndes Polyethylen zur Produktion von thermoplastischen Hochleistungs-Polyurethanen.
Chemisches Recycling zerlegt Kunststoffe in molekulare Bausteine. Das Unternehmen CARBOLIQ verwendet ein katalytisches Niedertemperaturverfahren, um gemischte Kunststoffe in Öl umzuwandeln, das fossile Rohstoffe ersetzen kann; Radical Dot extrahiert Monomere, um sie erneut verwenden zu können.
Zu chemischem Recycling hat Circular Valley in diesem Jahr einen Informationsfilm veröffentlicht, der die Möglichkeiten dieser Methode erklärt und verdeutlicht.
Mio.-Finanzierung für Cybersecurity-Start-up RedMimicry
RedMimicry, 2023 von Alexander Rausch und Stefan Steinberg gegründet, ermöglicht es Unternehmen, ihre Cyberabwehr gegen realistische Bedrohungsszenarien zu testen.

RedMimicry, Anbieter einer Plattform zur realistischen Emulation komplexer Cyberattacken, gibt den erfolgreichen Abschluss einer Seed-Finanzierungsrunde bekannt. Unter Führung des High-Tech Gründerfonds (HTGF) beteiligten sich zudem Capital Square aus Hamburg, die superangels aus München sowie bekannte Business Angels. Das Investment soll es RedMimicry ermöglichen, seine Technologie weiterzuentwickeln und den Vertrieb auszubauen.
Vorbereitung auf echte Angriffe
Viele Unternehmen testen ihre Verteidigungsfähigkeit nur punktuell und unter unrealistischen Bedingungen. So bleiben Schwachstellen in Prozessen, Technologie und Zusammenarbeit unentdeckt. Regulatorische Anforderungen wie DORA und NIS-2 fordern von Unternehmen umfassende und regelmäßige Tests der Sicherheitsmaßnahmen gegen aktuelle Angriffsketten. RedMimicry stellt wiederholbare Emulationen bereit, mit denen Unternehmen ihre Cyber-Abwehr gegen Bedrohungsszenarien wie Malware oder gezielte Angriffe in der Tiefe validieren können. Damit erhöhen Kunden nachhaltig ihre Sicherheit, während Kosten und Aufwand sinken.
Neben dem direkten Einsatz bei Kunden arbeitet RedMimicry mit einem wachsenden Partnernetzwerk, um Unternehmen jeder Größe bei der Verbesserung ihrer Sicherheitsprozesse zu unterstützen.
Fokus auf spezifische Angriffsziele
Die frische Finanzierung soll die gezielte Weiterentwicklung der Produktplattform, insbesondere hinsichtlich spezifischer Bedrohungsszenarien wie Angriffe auf kritische Infrastrukturen (Operational Technology, OT) oder Finanzdienstleister ermöglichen. Zusätzlich investiert RedMimiry in das Vertriebsteam und den weiteren Aufbau des Partnernetzwerks.
Alexander Rausch, Gründer und CEO von RedMimicry: „Unsere Vision ist es, Unternehmen die Möglichkeit zu bieten, sich eigenständig und effektiv gegen zunehmend komplexe Cyberangriffe zu schützen. Mit der Unterstützung erfahrener Investoren können wir unsere Technologie entscheidend weiterentwickeln und unsere Marktposition deutlich ausbauen.”
Selbstständig machen als Foodtrucker
Was du wissen und beachten solltest, wenn du dich mit Streetfood bzw. einem Foodtruck selbständig machen willst.

Der Traum vom eigenen Business: sein eigener Chef sein, mit dem Foodtruck durch Deutschland kurven, die Klappe öffnen und die mit Liebe zubereiteten Speisen an die Gäste verkaufen. Klingt doch super! Mit einem Foodtruck zu gründen und ihn zu betreiben, ist jedoch gar nicht so einfach, wie es zunächst scheint. Daher: Was du als Foodtruck-Gründer beachten solltest.
Zahlen und Fakten für Foodtruck-Gründer
Lange gab es keine Zahlen zur Beliebtheit und Führung von Imbisswägen. Die Ergebnisse der Studie „Foodtrucks in Deutschland – Marktbefragung von Craftplaces geben erstmals tiefere Einblicke in den Markt der Foodtrucks, die einen wesentlichen Anteil am Erfolg der mobilen Gastronomie haben. Die Studie zeigt, dass mehr als drei Viertel der deutschen Foodtruck-Unternehmen mit einem einzelnen Imbisswagen bzw. Foodtrailer arbeiten. Die restlichen 20 Prozent verfügen über zwei oder drei Foodtrucks. Weniger als vier Prozent haben mehr als drei Fahrzeuge im Einsatz.
Da Foodtrucks auf großen Events und Festivals immer beliebter sind, haben sie mittlerweile eine Vielzahl von Aufträgen, weshalb über 40 Prozent der Befragten einen Umsatz von bis zu 50.000 Euro verzeichnen. Bemerkenswert ist auch, dass immerhin fast vier Prozent der Foodtrucker mehr als eine halbe Million Euro im Jahr an Umsatz generieren. Vor allem die hohen Investitionskosten am Beginn der Foodtruck-Gründung führen dazu, dass fast 40 Prozent der in der Studie Befragten keinen Gewinn erwirtschaften.
Zu den hohen Investitionskosten am Beginn des eigenen Imbisswagens zählen:
- Umbau/Kauf des Gastrofahrzeugs,
- Ausstattung des Fahrzeugs,
- elektronische Geräte,
- Geld für Büro und Vorbereitungsküche.
Die Marktstudie zeigt auch, dass vor allem flexible Arbeitskräfte in der Streetfood-Branche arbeiten. Immerhin beziehen 30 Prozent der Befragten 75 Prozent ihrer Angestellten aus geringfügig bzw. in Teilzeit Angestellten. Personal auf Vollzeitbasis ist vor allem bei kleinen Unternehmen mit einem Truck die Ausnahme, denn die Mehrheit der Gründer arbeitet selbst im Imbisswagen mit.
Wohin geht die unternehmerische Tour der Foodtrucker? Bei dieser offenen Frage haben mehr als 43 Prozent der Befragten angegeben, dass sie einen weiteren Foodtruck planen. 14 Prozent wünschen sich Veränderungen in Form eines eigenen Ladens bzw. eines stationären Imbisses. Keine Veränderungen wünschen sich lediglich 13 Prozent der Teilnehmer und sind mit ihrem Business somit sehr zufrieden.
Vorabüberlegungen Foodtruck-Gründung
Um am Foodtruck-Markt erfolgreich zu sein, musst du zunächst wissen, welche Speisen du vertreiben möchtest. Soll gesundes Fastfood, Pizza, Burger oder Burritos verkauft werden? Da sich auch das Design des Wagens oftmals an den angebotenen Speisen orientiert, musst du dir bereits sehr früh darüber im Klaren sein, was du anbietest.
Ebenso essenziell ist es, die Region genau zu kennen, in der deine Speisen angeboten werden.
Dabei gilt es folgende Punkte zu klären:
- Beliebtheit regionaler Gerichte,
- Größe und Angebot der mobilen Gastronomie,
- Marktlücken der mobilen Gastronomie,
- Größe der Region,
- Preisniveau in der umliegenden Gegend,
- Anzahl und Spezifikation der Mitbewerber.
Businessplan für Foodtrucker
Es bietet sich immer an, einen Businessplan zu schreiben. Zum einen verschafft er dir einen detaillierten Einblick über die zukünftige Tätigkeit und deren Rentabilität. Zum anderen dient er dir als Instrument für spätere Finanzierungsrunden.
Folgende Fragen sollte dein Businessplan beantworten:
- Was ist der Kern des Geschäftsmodells, d.h., wie soll das Einkommen erzielt werden?
- Welches Problem löst es für den Markt?
- Wie sind die Marktchancen zu bewerten?
- Welche wesentlichen Schritte sind für die Erreichung der Ziele notwendig?
- Wodurch unterscheidet sich das Angebot von jenem des Wettbewerbs?
- Wie lässt sich der Kundenkreis beschreiben?
- Wie lässt sich mit der Geschäftsidee Geld verdienen?
- Wie werden Marketing und PR umgesetzt?
- Welche Person(en), welches Gründerteam stehen zur Verfügung?
- Welche Gewinne und Verluste sind in den ersten drei Jahren nach Gründung zu erwarten?
- Was sind die Stärken und Schwächen des Unternehmens?
- Welche Chancen und Risiken birgt der Markt?
- Welcher Kapitalbedarf resultiert aus der Planung und wie kann eine Finanzierung erfolgen?
(Quelle: gründerberater.de)
Wer sich mit einem Foodtruck selbständig machen will, kommt auch um das Thema Finanzierung nicht herum. Eigentlich solltest du dich schon während der Businessplanerstellung damit auseinandersetzen. Hierzu zählen im Detail die Umsatz- und Gewinnplanung, die Unternehmensfinanzierung sowie die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR).
Feedback einholen und testen, testen, testen
Leider kann man nie mit Sicherheit abschätzen, ob das eigene Business ein Erfolg wird. Es ist jedoch mit Sicherheit von Vorteil, Speisen bereits vorab zu testen und Feedback einzuholen. Während dieser Zeit darfst du nicht vergessen, deine Tester auch auf den zukünftigen Imbisswagen aufmerksam zu machen, um gleich deinen Kundenstock aufzubauen. Ziel ist es also zu tesen, zu verfeinern und zu promoten.
Hier ist zu empfehlen:
- Feedback von Freunden und Verwandten: Dafür eignet sich besonders eine gemietete Location, in welche du so viele Gäste wie möglich zu einem Probeessen einlädst, inkl. Feedback in Form eines Gesprächs und/oder Fragebogens.
- Öffentliche Veranstaltung: Für den ersten öffentlichen Auftritt eignet sich nichts besser, als einen Foodwagen auf einem Street-Food-Festival zu mieten. Hier kannst du einerseits feststellen, ob dein Essen bei der Zielgruppe ankommt und ob du das richtige Preis-Leistungs-Verhältnis gewählt hast. Außerdem sammelst du dabei hilfreiche Erfahrungen beim Arbeiten und Kochen auf engem Raum.
- Tipp: Über das Start-up Laden Ein kannst du dein Gastro- Konzept testen. Laden Ein ist ein Kölner Restaurant, in dem alle zwei Wochen potenzielle Gastro-Gründer ihre Speisen am Markt testen dürfen. Nicht nur die Karte wechselt alle zwei Wochen, sondern auch die Küche, das Personal und das Food-Konzept. Laden Ein eignet sich deshalb auch hervorragend dafür, sich bzw. seine Foodkonzept direkt am Markt auszuprobieren.
Behördengänge
Behördengänge sind bei einer Unternehmensgründung unabdingbar und meist der unangenehmste Teil der selbständigen Tätigkeit.
In der folgenden Checkliste bekommst du einen Überblick, welche To do’s bei welchem Amt bzw. welcher Stelle auf dich als Foodtruck-Gründer warten:
- Gewerbeschein für Gaststätten und Imbisswägen (Gewerbeamt),
- Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung (Finanzamt),
- Polizeiliches Führungszeugnis (Bundesamt für Justiz),
- Gaststättenunterrichtungsnachweis (IHK),
- Gesundheitszeugnis & Hygienebelehrung (Gesundheitsamt),
- Lebensmittelhygieneschulung und Schulung nach § 43 Infektionsgesetz (IfSG) (Gesundheitsamt),
- Genehmigung im Rahmen des Immissionsgesetzes (Ordnungsamt),
- Schanklizenz (Gewerbeamt),
- Gewerbeversicherung (private Versicherungsunternehmen),
- Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft (Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe),
- notwendige Gewerbeversicherungen (Private Versicherer),
- Antrag auf Bewirtung im Freien (Ordnungsamt).
Kauf des Foodtrucks
Wie bei jeder Unternehmensgründung muss auch im Foodtruck-Business im ersten Schritt Kapital investiert werden. Der größte einmalige Posten fällt auf den Kauf des Foodtrucks. Die Preisspanne ist hierbei sehr groß. Gebrauchte Trucks sind bereits für weniger als 10.000 Euro verfügbar, jedoch darf man sich von diesem Preis nicht blenden lassen. Denn die Umbauarbeiten fallen ordentlich ins Gewicht: Sonderanfertigungen, Lackierung, Stromgenerator, Design und Inventar können locker zwischen 30.000 Euro und 60.000 Euro kosten. Neue Foodtrucks mit eigenem Design sind in etwa um 120.000 Euro zu haben.
Hier stellt sich die Frage: Gebraucht- oder Neuwagen? Probiere bereits während der Testphase unterschiedliche Trucks und verschiedenes Inventar aus. Im besten Fall weißt du danach genau, womit du arbeiten kannst und möchtest.
Die Foodtruck-Ausstattung
Zu beachten ist bei der Einrichtung und Ausstattung deines Foodtrucks auf jeden Fall die Gewerbeordnung, denn auch hier müssen rechtlich einige Dinge erfüllt werden. Folgende Punkte werden in jedem Fall benötigt:
- rutschfester Fußboden,
- Edelstahltresen,
- Rückwandablage,
- Gasschrank für Flüssiggasanalge mit Außentür,
- Handwasser-Spülbecken-Kombination mit Armatur,
- Glas-Spritzschutz vor den Geräten,
- Kühlschrank oder Kombi-Kühlschrank (in etwa 140 Liter),
- Edelstahl-Dunstabzugshaube mit auswaschbarem Fettfilter, Regenhaube und Dachöffnung,
- Strom für Elektrogeräte,
- Wassertanks für Frisch-, und Abwasser,
- Stauraum für Lebensmittel, Arbeitskleidung,
- Kasse bzw. Kassenlösungen.
Quelle: imbisskult.de
Egal, ob du dich für einen Truck mit fertiger Innenausstattung entscheidest oder deinen Truck nach eigenen Wünschen designst. Das Wichtigste ist, dein Budget vernünftig zu planen. Du musst dich bei der Zusatzausstattung nicht sofort entscheiden, diese kannst du später budgetgerecht ergänzen. Und beachte: Da sich ein Foodtruck in der Regel auch von einem Ort zum nächsten bewegt, darf ein Wagen mit mehr Zuladung und mehr als 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht nicht ohne einen eigenen Führerschein (C1) gelenkt werden. Diesen Führerschein hat nicht jeder.
Design und Marke
Das Erscheinungsbild deines Foodtrucks ist das A und O bei der Kundengewinnung. Dazu zählen Farbe, Schriften, Schilder, Beleuchtung und Bilder. Das Außendesign des Trucks spiegelt sich am besten auch im Inneren des Trucks wieder. Denn es sollte nicht vergessen werden, dass die Gesamtwahrnehmung des Kunden auch auf das Innenleben des Wagens fällt. Wartende Kunden blicken nicht gern auf leere, langweilige Wände im Truck. Hier kann man mit passender Beklebung nachhelfen. Dass du deinen Foodtruck sauber, ordentlich und hygienisch hältst, innen wie außen, sollte selbstverständlich sein.
Damit sich dein Imbisswagen auch im Gedächtnis deiner Kunden manifestiert, ist es sinnvoll, den Stil des Wagens auch auf deine Visitenkarten, Webseite und Social-Media-Kanäle zu bringen. In vielen Fällen macht ist es sinnvoll, ein eigenes Logo designen zu lassen, um dich von den anderen Foodtrucks abzuheben.
Marketing-Basics
Wie oben kurz beschrieben, ist es das Wichtigste, den eigenen Foodtruck bekannt zu machen. Besonders gut eignet sich eine Eintragung in eine Foodtruck-App. Dadurch werden potenzielle Kunden auf dein Business aufmerksam, wenn sich diese in der Nähe deines Verkaufsorts aufhalten. Genauso wichtig ist es mittlerweile, eine eigene Facebook-Seite aufzubauen und diese regelmäßig mit Inhalten zu füllen. Hier können Speisen gepostet und zukünftige Termine mit den Fans geteilt werden. Auch Instagram ist in vielen Fällen sinnvoll: Gern posten Kunden ihr Essen und verlinken auf dein Profil. Auch regelmäßige Postings von deinem Truck bei den verschiedensten Veranstaltungen und Bilder von den Speisen, die du anbietest, kommen bei der Instagram-Community gut an.
Fazit
Dieser Beitrag zeigt: Es gilt einiges zu beachten, wenn du dich mit einem Foodtruck selbständig machen willst. Die ersten Schritte kosten wie bei jeder Gründung oft etwas Überwindung, da vor allem zu Beginn viele Aspekte zu beachten und Behördengänge notwendig sind. Für den eigenen Traum zahlt es sich jedoch aus, diese anfänglichen Schwierigkeiten in Kauf zu nehmen und bestmöglich zu meistern. Denn sobald du zum ersten Mal die Klappe deines eigenen Trucks öffnest und ordentlich Burger und Co. verkaufst, hat sich der Aufwand schon gelohnt und du kannst weiter an deiner rollenden Erfolgsstory arbeiten.
Die Autorin Kristin Köck ist Content Marketing Managerin bei dem Start-up ready2order.
Gründer*in der Woche: SmartFoodie – warme Gerichte 24/7
Das Münchner FoodTech-Start-up SmartFoodie, 2024 von Xiaoting Song und Theo Guo gegründet, bietet innovative Catering-Lösungen mittels Verkaufsautomaten mit Dampfgarern, die in zwei Minuten frische, warme Mahlzeiten liefern. Wie das funktioniert und was die Lösung vom üblichen Automaten-Fastfood unterscheidet, erfahren wir im Interview mit Co-Founder Theo.

Theo, wann und wie bist du bzw. seid ihr auf die Idee zu SmartFoodie gekommen?
Die Idee zu SmartFoodie entstand eigentlich ganz klassisch im Uni-Alltag. Als Studierende hatten wir oft die gleiche Erfahrung gemacht: Nach der Vorlesung oder einer langen Lernsitzung war man hungrig – aber entweder hatte die Mensa schon zu oder man hatte keine Lust mehr, selbst zu kochen. Es gab kaum bezahlbare, warme Mahlzeiten auf dem Campus, besonders am Abend oder am Wochenende. Genau da entstand der Gedanke: Warum gibt es eigentlich keine Lösung, die wie ein automatischer Koch arbeitet – rund um die Uhr, platzsparend, bezahlbar und ohne Personal? Aus diesem Bedürfnis wurde eine unternehmerische Idee – und schließlich SmartFoodie.
Was waren dann die wichtigsten Schritte von der Idee bis zum ersten Prototyp? Welche Hürden galt es dabei zu meistern?
Zuerst mussten wir das Konzept technisch machbar machen – also: Wie bekommt man Dampfgartechnologie, Kühlung und Ausgabe in eine Einheit auf einen Quadratmeter? Parallel haben wir mit Köch*innen erste Rezepte entwickelt. Die größte Hürde war definitiv der Aufbau eines funktionierenden Prototyps mit allen sicherheitsrelevanten Anforderungen.
Wir haben uns vor Kurzem auf der Startup Demo Night in München kennengelernt, als ihr euren Mahlzeitenautomaten präsentiert habt. Ich durfte Probeessen und fand es sehr lecker – hatte für mich Restaurant-Qualität. Wie schafft ihr das mit einem Automaten ohne Personal in nur wenigen Minuten?
Der Schlüssel liegt in unserer hochmodernen Dampfgar-Technologie, kombiniert mit sorgfältig ausgewählten Partnerschaften mit Manufakturen und Küchen. Die Gerichte werden in zentralen Küchen vorgekocht und direkt im Anschluss auf sehr niedrige Temperaturen heruntergekühlt – so bleiben Geschmack, Textur und Nährstoffe bestmöglich erhalten.
Im Automaten werden sie anschließend per Dampf in etwa zwei Minuten schonend regeneriert – also nicht einfach mikrowellenartig erhitzt, sondern wirklich frisch dampfgegart. Das Ergebnis: Mahlzeiten wie frisch gekocht – ganz ohne Personal vor Ort.
Was ist euch bei der Zubereitung der Speisen bzw. den Rezepten wichtig?
Unser Essen entsteht in enger Zusammenarbeit mit ausgewählten Partnerküchen und Manufakturen – unter Verwendung hochwertiger, möglichst regionaler Zutaten.
Uns ist besonders wichtig, dass unsere Gerichte nicht nur schnell und praktisch verfügbar sind, sondern auch geschmacklich überzeugen und ernährungsphysiologisch sinnvoll sind.
Bei der Rezeptentwicklung orientieren wir uns gezielt an den Bedürfnissen der jungen Generation: Viele unserer Nutzer*innen wünschen sich internationale, abwechslungsreiche und gesunde Mahlzeiten, die sättigen, ohne zu beschweren.
Deshalb findest du bei uns neben Klassikern wie Spaghetti Bolognese auch Reis-Bowls, asiatische Dumplings oder vegetarische Frikassee – frisch dampfgegart, schonend zubereitet und einfach lecker.


Hast du ein Lieblingsgericht in eurem Sortiment?
Ich habe mehrere Favoriten. Wenn ich zwei herausgreifen müsste: Unsere BBQ-Rindfleisch-Dumplings und die Spaghetti Bolognese.
Nochmals auf den Punkt gebracht: Was unterscheidet SmartFoodie von konventionellen Food-Automaten?
Klassische Food-Automaten liefern meist nur kalte Snacks, belegte Brötchen oder Mikrowellengerichte.
SmartFoodie geht einen neuen Weg: Unsere Automaten bereiten vollwertige, frisch dampfgegarte Mahlzeiten vollautomatisch auf Knopfdruck zu – ohne jeglichen manuellen Zwischenschritt. Kein Auspacken, kein Aufreißen, keine Mikrowelle – das Gericht wird direkt im Automaten dampfgegart und ist innerhalb von zwei Minuten verzehrfertig.
Die schonende Zubereitung mit Dampf sorgt dafür, dass Aromen, Textur und Vitamine erhalten bleiben – und genau das schmeckt man.
Wie habt ihr die Entwicklung finanziell gestemmt? Mit eigenen Mitteln, Investor*innengeld und/oder mit Fördergeld?
In der Anfangsphase haben wir alles komplett selbst finanziert – also gebootstrapped.
Das bedeutete, viel Zeit, Energie und natürlich auch Eigenkapital zu investieren, ohne die Sicherheit, dass es klappt. Aber wir waren überzeugt vom Potenzial und der Idee.
Später kamen erste Partnerschaften und kleinere Investorenzusagen dazu – vor allem von Menschen, die an die Vision, und uns geglaubt haben.
Wo stehen eure Automaten bzw. welches sind die aus deiner Sicht idealen Aufstellungsplätze, die ihr anstrebt?
Unsere SmartFoodies findet ihr unter anderem bereits in Unternehmen, Coworking-Spaces, Kliniken und Gyms.
Unser Ziel ist es, SmartFoodie als neue Infrastruktur für vollwertige, warme Verpflegung in Städten zu etablieren. Ob Universität, Bürokomplex, Coworking-Space, Krankenhaus, Supermarkt, Festival, Flughafen oder Verkehrsknotenpunkt – wir denken Essen neu.
Jeder Standort mit Menschen, aber ohne warme Küche, ist potenziell geeignet.
Besonders spannend sind Standorte mit begrenzter Fläche, hohen Betriebskosten oder Personalengpässen, denn genau da zeigt unser System seine Stärken.
Was sind eure Pläne für 2025 – und was ist darüber hinaus unternehmerisch von SmartFoodie zu erwarten?
Für 2025 planen wir ein kontrolliertes Wachstum – zunächst im Großraum München, anschließend deutschlandweit. Unser Ziel: SmartFoodie soll überall dort verfügbar sein, wo warme Küche fehlt, aber ein echtes Bedürfnis danach besteht.
Parallel zum Ausbau der Standorte wollen wir SmartFoodie auch als Marke etablieren – als Synonym für moderne, vollwertige und smarte Verpflegung. Kooperationen mit Flughäfen, Bahnhöfen, Tankstellen, Festivals, E-Bistros und weiteren Partnern werden dabei eine Schlüsselrolle spielen.
Um diese Expansion zu ermöglichen, bereiten wir derzeit eine Finanzierungsrunde vor. Damit schaffen wir die Grundlage für den nächsten Meilenstein:
Der Aufbau einer ganzheitlichen digitalen Plattform für die Ernährung des 21. Jahrhunderts – ein intelligentes Ökosystem, das verschiedene Automatenlösungen für vollwertige kalte und warme Mahlzeiten, Snacks, Frühstück und frische Getränke bündelt.
Unser Ziel ist es, über diese Plattform einen neuen Verpflegungsstandard zu setzen – vernetzt, nachhaltig, rund um die Uhr verfügbar und perfekt auf den Lifestyle der heutigen Generation abgestimmt.
Und last, but not least: Was rätst du anderen Gründer*innen aus eigener Erfahrung?
Als junge(r) Gründer*in denkt man oft: Ich habe noch nicht genug Erfahrung. Aber gerade das ist eure Stärke – ihr denkt anders, ihr lebt anders, ihr esst anders. Baut Lösungen für eure Generation und hört auf eure Instinkte.
Wenn ihr euch entscheidet zu gründen, dann all-in – mit Kopf, Herz und Energie.
Theo, danke für deine Insights
Das Interview führte Hans Luthardt
Reform des Vergaberechts: Für Start-ups wird vieles leichter
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) hat die finale Fassung des „Entwurfs eines Gesetzes zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge“ vorgelegt. In welchem Umfang auch Start-ups davon profitieren sollen, liest du hier.

Parallel zu den Milliarden-Investitionspaketen setzt die Bundesregierung ein weiteres wichtiges Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag um: eine schnellere und einfachere Vergabe öffentlicher Aufträge. Von den neuen Regeln des „Vergabebeschleunigungsgesetzes“, das seit kurzem als Regierungsentwurf kursiert, sollen vor allem auch Start-ups profitieren.
Dr. Alexander Dörr, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Vergaberecht bei Menold Bezler in Stuttgart, fasst die wesentlichen Punkte zusammen.
Die Idee hinter der Vergaberechtsreform ist klar: Viele der dringend nötigen Investitionsvorhaben in Deutschland sollen künftig noch um einiges schneller umgesetzt werden. Mehr Digitalisierung und schlankere Prozesse sollen das öffentliche Beschaffungswesen attraktiver machen, und dies vor allem auch für junge, wachstumsorientierte Unternehmen. Der Gesetzentwurf enthält darum einige neue Regelungen, die speziell die Interessen von Start-ups berücksichtigen.
Einfachere Eignungsprüfung
Deutliche Erleichterungen soll es für Unternehmen zunächst bei der Eignungsprüfung geben. Bieten sie bisher bei Liefer- und Dienstleistungsvergaben mit, müssen sie oft einen umfangreichen Katalog an sogenannten Eignungsnachweisen vorlegen. Dazu zählen unter anderem Umsatzangaben, Referenzen oder Versicherungsnachweise. In Zukunft soll dies nur noch für den Bestbieter gelten. Wer es nicht in die engere Wahl schafft, dem bleibt das häufig aufwändige Beibringen von Nachweisen erspart.
Damit Start-ups verstärkt an öffentlichen Ausschreibungen teilnehmen können und wollen, werden außerdem die Eignungsanforderungen an die besonderen Umstände von Start-ups und mittelständischen Betrieben angepasst. Start-ups sollen ihre wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit auch anders als von der Vergabestelle vorgegeben nachweisen können. Fragt der Auftraggeber zum Beispiel standardmäßig die Umsätze der vergangenen drei Jahre ab, kann ein Unternehmen, das für diesen Zeitraum noch keine beträchtlichen Umsätze nachweisen kann, den Leistungsnachweis auch auf andere Weise erbringen.
Förderung von Innovationen
Start-ups stehen besonders für innovative Lösungsansätze. Um diese zu fördern, sieht der Entwurf des Vergabebeschleunigungsgesetzes vor, dass die sogenannte funktionale Leistungsbeschreibung gestärkt wird. Wie heute schon im IT- und Baubereich praktiziert, sollen die Vergabestellen ihren Bedarf nicht mehr bis ins kleinste Detail beschreiben müssen. Vielmehr soll es ausreichen, das Problem und das Ziel zu skizzieren. Dies hat den Vorteil, dass die bestmögliche Lösung mit den Anbietern gemeinsam erarbeitet werden kann und der Auftraggeber sie nicht schon vorausdenken muss. Für Start-ups öffnet sich damit ein weiteres Feld, ihre kreativen Vorschläge anzubringen.
Straffere Zahlungsfristen und flexiblere Losvergabe
Vorgenommen hat sich der Gesetzgeber auch Verbesserungen mit Blick auf die Zahlungsmodalitäten im öffentlichen Auftragswesen, um auch hier kleineren und jüngeren Unternehmen gerechter zu werden. In zahlreichen Branchen genießt die öffentliche Hand in Sachen Zahlungsmoral nicht den allerbesten Ruf. Zahlungsfristen von weit mehr als 30 Tagen sind keine Seltenheit. Die Fristen sollen nun gestrafft werden. Und damit Unternehmen nicht wirtschaftlich erheblich in Vorleistung gehen müssen, soll es auch neue Spielräume bei Vorauszahlungen geben.
Großaufträge werden bisher regelmäßig in Teilaufträge, sogenannte Lose, aufgeteilt. Die Pflicht zur Vergabe in Losen wird nun gelockert. Bei besonders großen Infrastrukturvorhaben ist künftig auch eine Gesamtvergabe erlaubt, ohne dass es dafür einer besonderen Rechtfertigung bedarf. Für kleinere Unternehmen kommen derartige Großprojekte aus einer Hand vermutlich nicht in Frage. Bei großen Aufträgen sollen Auftragnehmer daher vertraglich verpflichtet werden können, die Interessen kleinerer und mittelständischer Firmen bei der Untervergabe zu berücksichtigen. Offen bleibt hier aber noch die Frage, wie sich dies in der Praxis umsetzen lassen wird.
Höhere Schwellenwerte und gelockertes Zuschlagsverbot
Bei kleineren Vergaben durch die Bundesoberbehörden wird der Aufwand auch dadurch verringert, dass die Schwellenwerte für die Anwendung des Kartellvergaberechts angehoben werden. Gleichzeitig wird der Spielraum für Verträge ohne vorangehende Ausschreibung (sogenannte Direktaufträge) erweitert. Auf Bundesebene können Liefer- und Dienstleistungen in Zukunft bis zu einem Auftragswert von 50.000 Euro netto direkt vergeben werden.
Billigkonkurrenz aus Drittstaaten soll mit dem neuen Vergaberecht ein Stück weit dadurch Einhalt geboten werden, dass Bieter von außerhalb der EU nicht mehr automatisch gleich behandelt werden müssen. Vor allem bei strategisch sensiblen Projekten ergibt sich dadurch ein Wettbewerbsvorteil für deutsche und europäische Unternehmen. Ein Schlupfloch für Firmen beispielsweise aus China sind weiterhin Zwischenhändler oder Niederlassungen in der EU. Lediglich im Sicherheits- und Verteidigungsbereich sind hier die Ausschlussmöglichkeiten noch umfassender.
Wer eine EU-weite Ausschreibung gewonnen hat, muss bisher damit rechnen, dass unterlegene Bieter die Auftragsvergabe in einem Vergabenachprüfungsverfahren angreifen; die Hürden sind hier vergleichsweise niedrig. Während das Nachprüfungsverfahren noch läuft, gilt ein Zuschlagsverbot. Dieses Zuschlagsverbot soll nun gelockert werden. Unterlegenen Bietern bleibt dann nur noch die Möglichkeit, Schadensersatz einzuklagen.
Alle Vergaben auf einem Portal
EU-weite Vergabeverfahren werden schon heute überwiegend über Online-Vergabeportale abgewickelt. Künftig sollen auch die vorgeschalteten Markterkundungen vollständig digital durchgeführt werden. Sämtliche Ausschreibungen sollen im „Datenservice Öffentlicher Einkauf“ erfasst sein. Damit können Unternehmen Ausschreibungen schneller unter einer Adresse finden.
Der Autor Dr. Alexander Dörr ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Vergaberecht bei Menold Bezler in Stuttgart