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CRM - ein Tool für viele Fälle
Vier elementare Tipps für modernes Kundenbeziehungsmanagement in jungen Unternehmen.

Ohne Kunden gibt es keine Verkäufe, keine Aufträge und keinen Umsatz. Und um am Markt zu bestehen, ist es von enormer Wichtigkeit, nicht nur neue Kunden zu akquirieren, sondern auch die Zusammenarbeit mit Bestandskunden aufrechtzuerhalten und gegebenenfalls auszubauen. In jedem Unternehmen sollte daher das Kundenbeziehungsmanagement oberste Priorität haben. Wer kauft was, wer nimmt welche Dienstleistung wie oft und in welchem Umfang in Anspruch, welches Bedürfnis und welche Herausforderungen hat der Kunde, was war Inhalt der letzten Kommunikation mit ihm… - all diese Themen werden unter dem Begriff CRM („Customer Relationship Management“, zu Deutsch „Kundenbeziehungsmanagement“) zusammengefasst. Hierbei empfiehlt sich die Nutzung eines hochwertigen CRM-Tools.
Nur ein Kunde, der von einem Dienstleister, seinem Service und den Produkten überzeugt ist, wird sich an diesen binden und langfristig Kunde bleiben. Gerade für junge Unternehmen ist das Kundenbeziehungsmanagement von Bedeutung, um sich den elementar wichtigen Kundenstamm aufzubauen. Wir geben vier Top-Tipps für das ideale Kundenbeziehungsmanagement mit Hilfe eines CRM-Tools an die Hand.
Tipp 1: CRM-Tools für die Erfassung aller Daten und Vorgänge
CRM-Tools, zum Beispiel die CRM-Software AkquiseManager, machen es möglich, dass alle Informationen über den Kunden oder Interessenten zu jeder Zeit jedem Mitarbeiter zur Verfügung stehen. Auf diese Weise wird gewährleistet, dass auch bei Krankheit oder Urlaub eine Vertretungskraft über alle Vorgänge informiert ist, die den Kunden betreffen – zum Beispiel über individuelle Vereinbarungen oder die letzte Kommunikation mit dem Kunden – und stellt einen einwandfreien Service sicher. Dieser ist für die Kundenbindung wichtig, denn sobald eine Kunde den Eindruck hat, nicht adäquat betreut zu werden und nur „einer unter Tausenden“ zu sein, leidet darunter die Beziehung zwischen Kunden und Unternehmen. Daher sind CRM-Tools und die detaillierte, zuverlässige Erfassung aller Kundeninformationen ein unentbehrliches Hilfsmittel im Vertrieb und Kundensupport
Tipp 2: Maßgeschneiderte Werbekampagnen entwickeln
CRM-Tools haben noch einen weiteren Benefit: Sie ermöglichen die systematische Auswertung der Kundendaten und erlauben die Entwicklung von personalisierten, auf den Kunden zugeschnittenen Kampagnen. Entsprechende Software ermöglicht beispielsweise bei Online Shops eine detaillierte Warenkorbanalysen und macht komplexe Kaufzyklen sichtbar. Mit gezielten Werbeaktionen lässt sich ganz individuell auf dieses Kundenverhalten eingehen – so kann man bestimmten Kundengruppen beispielsweise maßgeschneiderte Newsletter zukommen lassen, die exakt auf die vorherigen Käufe des Kunden im Shop abgestimmt sind.
Tipp 3: Definition und Etablierung von Workflows
Bis ein Kunde zum Bestandskunden wird, kommt dieser mit diversen Abteilungen des Unternehmens in Kontakt – das fängt an mit dem Vertrieb oder Verkauf, mit welchem er als Interessent erstmalig kommuniziert, geht über den Support und die Kundenbetreuung und bis hin zum Marketing, dessen Aufgabe es ist, mit passenden Kampagnen die Bindung zum Kunden zu festigen.
Damit der Übergang zwischen den betroffenen Abteilungen möglichst fließend und problemfrei verläuft, ist es von immenser Bedeutung, effiziente Workflows zu entwickeln und zu etablieren. Der Begriff „Workflow" beschreibt den konkreten Arbeitsablauf, bei dem alle Teilaufgaben genau definiert und beschrieben werden. So weiß beispielsweise der Vertrieb genau, welche Maßnahmen notwendig sind und erfüllt sein müssen, bevor ein Neukunde der Kundenbetreuung übergeben werden kann. Es empfiehlt sich, diese Workflows mit all ihren Teilaufgaben im CRM-System abzubilden – das ermöglicht unter anderem maximalen Überblick über den Stand aller Kundenprojekte und die eindeutige Zuweisung einer Aufgabe an den dafür verantwortlichen Mitarbeiter. So werden Fehlerquellen und Stolpersteine minimiert und der Kunde hat bereits von Anfang an das Gefühl bestens betreut zu werden – die Basis für eine langfristige Kundenbindung.
Tipp 4: Regelmäßig Kundenfeedback einfordern und analysieren
Die ehrliche Rückmeldung des Kunden zum Service, der Dienstleistung oder den Produkten hilft bei der Identifikation von möglichen Schwachstellen sowie ungenutztem Potenzial und ermöglicht es einem Unternehmen, Optimierungsmaßnahmen zu entwickeln. Daher ist es von essentieller Bedeutung, den Kunden regelmäßig um Feedback zu bitten. Ob es die etwas zu lange Reaktionszeit des Supports oder eine Idee zu Verbesserung des Produkts ist – Kunden geben gerne konstruktives Feedback und Unternehmen sollten dieses mit offenen Armen entgegennehmen, ernst nehmen und gewinnbringend umsetzen. Auch für das Aufsetzen einer Feedbackaktion und das Versenden von Nachrichten an die Kunden mit der Bitte um deren ehrliches Feedback, kann ein CRM-Tool genutzt werden.
So wird das Produkt, die Dienstleistung oder der Service stetig besser – was die Beziehung zwischen Kunde und Unternehmen stärkt und Kunden mit ihrer Loyalität dem Unternehmen gegenüber belohnen werden.
Fazit
Das A und O des Unternehmenserfolgs ist ein effizientes Kundenbeziehungsmanagement. Von der zuverlässigen Erfassung aller Daten in einem CRM-System, über die Entwicklung von maßgeschneiderten Werbemaßnahmen und die Definition und Etablierung von Workflows bis hin zum Einfordern von Kundenfeedback gibt es einige Maßnahmen, die sich positiv auf die Beziehung zwischen Kunde und Unternehmen auswirken und daher auf gar keinen Fall vernachlässigt werden dürfen. Ein hochwertiges CRM-Tool ist ein essentielles Hilfsmittel, das bei der Umsetzung all dieser Maßnahmen zuverlässig unterstützt.
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EXIST-Forschungstransfer
EXIST-Forschungstransfer unterstützt herausragende forschungsbasierte Gründungsvorhaben, die mit aufwändigen und risikoreichen Entwicklungsarbeiten verbunden sind.

Das Ziel des EXIST-Programms ist es, das Gründungsklima an Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen zu verbessern. Darüber hinaus sollen die Anzahl und der Erfolg technologieorientierter und wissensbasierter Unternehmensgründungen erhöht werden. Deshalb unterstützt EXIST Hochschulabsolvent*innen, Wissenschaftler*innen sowie Studierende bei der Vorbereitung ihrer technologieorientierten und wissensbasierten Existenzgründungen.
Mit dem EXIST-Forschungstransfer werden herausragende forschungsbasierte Gründungsvorhaben unterstützt, die mit aufwändigen und risikoreichen Entwicklungsarbeiten verbunden sind. Ziele sind die Unterstützung technologieorientierter Unternehmensgründungen und Sicherung der Nachhaltigkeit von Gründungen und Arbeitsplätzen.
Programmsteckbrief
Zielgruppe: Existenzgründer*innen, Hochschulen, Unternehmen, Selbstständige
Laufzeit: 18.04.2023 - 31.12.2029
Verantwortlich: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Förderschwerpunkt: Förderung nachhaltiger und hochwertiger Beschäftigung, Gründungen und Unternehmertum sowie Anpassung an den Wandel
Antragstellung als Projekt möglich? Ja
Förderanträge können jederzeit bis zum 31.12.2027 gestellt werden. Die Einreichung von Projektanträgen ist kontinuierlich möglich, diese werden aber jeweils bis zum 31. März, 31. August und 30. November des betreffenden Jahres gesammelt.
Das EXIST-Forschungstransfer besteht aus zwei Förderphasen
In der ersten Förderphase sollen Forschungsergebnisse mit Gründungspotenzial weiterentwickelt werden. Ziel ist es, Fragen in Zusammenhang mit der Umsetzung wissenschaftlicher Ergebnisse in technische Produkte und Verfahren zu klären, die darauf basierende Geschäftsidee zu einem Businessplan auszuarbeiten und die geplante Unternehmensgründung vorzubereiten.
In der zweiten Förderphase stehen weiterer Entwicklungsarbeiten, die Aufnahme der Geschäftstätigkeit sowie die Vorbereitungen für eine externe Unternehmensfinanzierung im Fokus.
Hier ein Erklärvideo zum EXIST-Forschungstransfer
Alle wichtigen Infos bietet das Handbuch – EXIST-Forschungstransfer – hier geht’s zum Download:
Alle relevanten Downloads zum EXIST-Forschungstransfer findest du hier:
Welche EXIST-Förderungen gibt es noch?
agriBIOME: dt.-amerik. AgTech-Start-up schließt Bridge-Finanzierung ab
AgriBIOME, 2025 von Claus-A. Boche und Julia Katrin Rhode gegründet, ist ein mikrobiom-basierte AgTech-Start-up, das die Gesundheit von Boden und Nutztieren neu definiert. Das Start-up hat nun erfolgreich seine erste Finanzierungsrunde abgeschlossen

AgriBIOME ist ein deutsch-amerikanisches AgTech-Start-up, das mikrobiologische Intelligenz nutzt, um die Gesundheit von Böden und Nutztieren neu zu denken. Die wissenschaftlich fundierten Produkte ersetzen synthetische Zusätze durch natürliche Resilienz – für höhere Erträge, geringeren Antibiotikaeinsatz und eine somit zukunftsfähige Landwirtschaft.
2025 von Claus-A. Boche und Julia Katrin Rhode gegründet, startete agriBIOME im Juni offiziell den operativen Geschäftsbetrieb – und verzeichnet bereits erste Markterfolge und wachsende Kund*innenzahlen in Europa und den USA. Zudem war das Unternehmen dieses Jahr bereits Teil des German Accelerator Programms, gefördert durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK).
„Das ist mehr als ein Meilenstein auf unserem Finanzierungsweg – es ist ein starkes Signal, dass unser Ansatz einer wissenschaftlich basierten und dennoch nachhaltigen Landwirtschaft sowohl von Landwirten als auch von Institutionen geteilt wird“, erklärt Claus-A. Boche, Mitgründer und Geschäftsführer von agriBIOME. „Wir sind stolz, bereits zahlende Kunden zu haben – und auch bereits eine US-Tochtergesellschaft, die operativ aktiv ist.“
Die Investition (über die Höhe liegen keine Angaben vor) soll verwendet werden, um das Produktportfolio im Bereich mikrobiom-basierter Bodenlösungen und Einzelfuttermittel zu erweitern sowie die operative Skalierung in Europa und den USA voranzutreiben sowie Forschung, Entwicklung und Feldversuche in Pflanzen- und Tierhaltungssystemen weiter auszubauen.
Gründer*in der Woche: TZmann – E-Bike wie ein Maßanzug
TZmann ist eine 2023 von Andre K. Götzmann gegründete E-Bike-Marke, die sich auf vollständig in Deutschland maßgefertigte Rahmen mit Know-how aus dem Motorsport und Carbonleichtbau spezialisiert hat.

Wer ein Fahrrad kauft, bekommt meist ein Kompromissprodukt. Sattel rauf, Lenker runter, vielleicht noch ein anderer Vorbau und dann heißt es: irgendwie einrichten. Doch nicht jeder Körper ist gleich und entspricht den physiologischen Durchschnittswerten. Die Konsequenz daraus ist, was zunächst kaum auffällt, summiert sich über die Kilometer zu Beschwerden: Die Hände schlafen ein, der Nacken spannt, die Motivation sinkt.
Ein junger Unternehmer aus Sindelfingen will das ändern und setzt mit seiner Marke TZmann auf Maßanfertigung. „Ich habe nie ein Rad gefunden, das wirklich passte“, sagt Andre K. Götzmann, Designer und Gründer von TZmann aus Sindelfingen. Was aus einem Defizit geboren wurde, entwickelte sich zu einer Geschäftsidee und schließlich zu einem Produkt: dem TZmann 1.0, einem maßgefertigten E-Bike mit Carbonrahmen, das anhand individueller Körperdaten gefertigt wird.
Maßarbeit statt Baukastendenken
Aus Maßen wie Körpergröße, Armlänge oder Beinlänge berechnet ein Konfigurator die ideale Geometrie. Reach, Stack, Sitzposition und Lenkwinkel werden daraus individuell definiert. Dieses maßgefertigte System ermöglicht über 1000 verschiedene Geometrien, sodass für jede Körpergröße, individuell abgestimmt auf die Proportionen des Fahrers/der Fahrerin, mehr als 50 realistisch kombinierbare Varianten zur Verfügung stehen. Der Rahmen entsteht dabei nicht aus vorgefertigten Modulen, sondern wird mit Know-how aus der Automobilindustrie und dem Carbon- Leichtbau in Baden-Württemberg passgenau angefertigt.
Kern des Ganzen ist ein sogenannter Beam-Rahmen, eine Konstruktion ohne klassische Sattelstrebe. Das erlaubt nicht nur ein aufgeräumtes Design, sondern vor allem mehr Kontrolle über Steifigkeit und Komfort, wenn man in der Stadt oder auf der Schotterpiste unterwegs ist. Während andere Hersteller durch Rohrformen oder Elastomere versuchen, Vibrationsdämpfung in ihre Serienmodelle zu bringen, setzt TZmann auf die gezielte Anordnung von Carbonlagen: steif, wo Kraft übertragen wird, flexibel, wo Federung gefragt ist. Das Ergebnis verspricht weniger Vibrationen, bessere Kraftübertragung, spürbar mehr Fahrkomfort, was sich besonders bei längeren Strecken auszahlt. Auch in Sachen Integration zeigt sich das TZmann 1.0 konsequent. Der Akku liegt tief und zentral im Schwerpunkt und ist im Stand bequem mit einer Hand nach oben entnehmbar. Damit ist das TZmann das wohl erste E-Bike weltweit, das Maßanfertigung mit einem voll integrierten 540 Wh Akku verbindet. Bei einem Gesamtgewicht von nur 16 Kilogramm kombiniert das E-Bike so eine beeindruckende Reichweite mit außergewöhnlich geringem Gewicht.
Die Verkabelung verläuft vollständig intern, sämtliche Komponenten, vom Motor bis zu den Bedienelementen, sind auf Alltagstauglichkeit und Wartungsarmut bei StVZO-Konformität ausgelegt. Dabei verzichtet TZmann bewusst auf Overengineering und orientiert sich an einem klaren Designanspruch: Form folgt Funktion und das in schön. Besonders erwähnenswert sind die Laufräder, die als fester Bestandteil des Systems entwickelt werden und kein Zukaufteil sind. Um die veränderte Lastverteilung durch den Beam-Rahmen auszugleichen, kommen handgefertigte, tubeless-ready Laufradsätze mit hoher lateraler Steifigkeit zum Einsatz, die auf das Rahmenkonzept abgestimmt und nicht beliebig austauschbar sind. Götzmann betont: „Was im Bahnrennsport für Geschwindigkeit sorgt, wird bei unserem E-Bike im Alltag zum Schlüssel für Ergonomie und Integration.“ So steht die Funktion und vor allem die Passform im Vordergrund, denn die beste Technik hilft wenig, wenn das Rad nicht richtig sitzt.


Made in Sindelfingen mit Know-how aus dem Motorsport
Unterstützt wird TZmann von einem Netzwerk erfahrener Partner*innen. Die Rahmen werden mit dem deutschen Zulieferer Bräutigam gefertigt, der sonst Teile für den Motorsport produziert. Die ergonomische Auslegung entstand in Zusammenarbeit mit Dr. Kim Tofaute, einem der bekanntesten Bikefitter Deutschlands. Gemeinsam entwickelten sie nicht nur die grundlegenden Geometrien, sondern auch den digitalen Vermessungsprozess.
Noch ist TZmann ein kleines Unternehmen, das die ersten 117 Bikes nun in Vorserie produziert. Doch das Interesse wächst nicht nur bei Designliebhaber*innen, sondern vor allem bei jenen, die das Fahrrad als vollwertiges Verkehrsmittel verstehen. „Wer viel fährt, merkt schnell, wie wichtig ein gutes Setup ist“, sagt Götzmann. „Und dass man sich nicht dem Rad anpassen sollte, sondern umgekehrt.“
World Entrepreneurs Day 2025: Gründungsbereitschaft hoch – strukturelle Hürden bremsen
Zum heutigen World Entrepreneurs Day (21.08.25) veröffentlicht eBay Deutschland neue Zahlen zur Gründungsbereitschaft in Deutschland.

Die repräsentative Umfrage in Zusammenarbeit mit Civey zeigt: Viele möchten gründen, vor allem aus dem Wunsch nach Selbstbestimmung, Freude an der Arbeit und Selbstverwirklichung. Hürden wie Bürokratie, rechtliche Risiken und Finanzierung erschweren jedoch den Schritt, der meist als Ausdruck von Eigenverantwortung und Lebensgestaltung verstanden wird. Befragt wurden 2.500 Deutsche ab 18 Jahren, die sich grundsätzlich vorstellen können, ein Unternehmen zu gründen.
Hürden: Bürokratie, Finanzen und Recht verunsichern
Die strukturellen Hürden auf dem Weg in die Selbstständigkeit sind jedoch erheblich: 48 Prozent der Befragten empfinden Bürokratie als zentrales Gründungshemmnis. 41 Prozent fürchten finanzielle Verluste, 30 Prozent sehen rechtliche Probleme als Barriere. Ein genauer Blick auf die Geschlechter zeigt: Frauen empfinden bürokratische Hürden, rechtliche Unsicherheiten und finanzielle Risiken häufiger als Männer. Auch ein fehlendes Netzwerk wird von Frauen stärker als Hürde wahrgenommen. Männer hingegen sehen hohen Arbeitsaufwand, Verantwortung oder Konkurrenzdruck überdurchschnittlich oft als Belastung. Nur sieben Prozent aller Befragten schrecken grundsätzlich vor der Verantwortung einer Selbstständigkeit zurück.
„Unsere Händler*innen berichten uns immer wieder, dass bürokratische Auflagen und rechtliche Unsicherheiten die größten Hürden darstellen – sowohl beim Einstieg als auch bei der Ausweitung ihrer Handelstätigkeit, etwa auf internationale Märkte“, sagt Dr. Saskia Meier-Andrae, Geschäftsführerin von eBay Deutschland. „Gerade hier ist der Gesetzgeber gefordert, bessere Rahmenbedingungen zu schaffen.“
Forderung nach klaren und einheitlichen Regelungen
Ein zentrales Problem sieht Dr. Saskia Meier-Andrae in der Komplexität und mangelnden Einheitlichkeit bestehender Regelungen: „Im Umweltrecht stehen Online-Händler*innen einer Vielzahl von Vorgaben gegenüber – etwa durch die Vorgaben zur Erweiterten Herstellerverantwortung –, die in vielen Fällen nicht europaweit harmonisiert sind. Einheitliche Regelungen wären dringend notwendig, um den grenzüberschreitenden Handel nicht durch 27 unterschiedliche Rechtsordnungen zu erschweren.“ Hinzu komme, dass neue gesetzliche Regelungen wie das Plattformen-Steuertransparenzgesetz ohne ausreichend klare Kommunikation eingeführt worden seien – was zu unnötiger Verunsicherung geführt habe: „Viele Händler*innen hielten das Gesetz fälschlicherweise für die Einführung einer neuen Steuer – dabei ist das gar nicht der Fall.“ Statt zusätzlicher Regulierungen brauche es laut Dr. Saskia Meier-Andrae vor allem eine konsequente Umsetzung bestehender Vorschriften – auch gegenüber internationalen Anbietern: „Freier Wettbewerb kann nur dann funktionieren, wenn geltendes Recht EU-weit angewendet und durchgesetzt wird. Neue Vorgaben braucht es dafür nicht.“
Wunsch nach Unterstützung: konkret, praxisnah und umfassend
Die überwiegende Mehrheit der Befragten möchte umfassende Unterstützung beim Start in die Selbstständigkeit: 86 % bei rechtlichen und steuerlichen Fragen, 78 % bei Finanzierung und Beantragung von Fördermitteln, über 63 % wünschen sich zudem eine persönliche Beratung beim Geschäftsaufbau. Frauen nennen diesen Bedarf in fast allen Bereichen häufiger, Männer seltener, zeigen aber mehr Interesse an technischer und IT-Unterstützung. Zudem halten über 68 % der Befragten Unterstützung beim Aufbau persönlicher Netzwerke für wichtig.
Mio.-Finanzierung für Cybersecurity-Start-up RedMimicry
RedMimicry, 2023 von Alexander Rausch und Stefan Steinberg gegründet, ermöglicht es Unternehmen, ihre Cyberabwehr gegen realistische Bedrohungsszenarien zu testen.

RedMimicry, Anbieter einer Plattform zur realistischen Emulation komplexer Cyberattacken, gibt den erfolgreichen Abschluss einer Seed-Finanzierungsrunde bekannt. Unter Führung des High-Tech Gründerfonds (HTGF) beteiligten sich zudem Capital Square aus Hamburg, die superangels aus München sowie bekannte Business Angels. Das Investment soll es RedMimicry ermöglichen, seine Technologie weiterzuentwickeln und den Vertrieb auszubauen.
Vorbereitung auf echte Angriffe
Viele Unternehmen testen ihre Verteidigungsfähigkeit nur punktuell und unter unrealistischen Bedingungen. So bleiben Schwachstellen in Prozessen, Technologie und Zusammenarbeit unentdeckt. Regulatorische Anforderungen wie DORA und NIS-2 fordern von Unternehmen umfassende und regelmäßige Tests der Sicherheitsmaßnahmen gegen aktuelle Angriffsketten. RedMimicry stellt wiederholbare Emulationen bereit, mit denen Unternehmen ihre Cyber-Abwehr gegen Bedrohungsszenarien wie Malware oder gezielte Angriffe in der Tiefe validieren können. Damit erhöhen Kunden nachhaltig ihre Sicherheit, während Kosten und Aufwand sinken.
Neben dem direkten Einsatz bei Kunden arbeitet RedMimicry mit einem wachsenden Partnernetzwerk, um Unternehmen jeder Größe bei der Verbesserung ihrer Sicherheitsprozesse zu unterstützen.
Fokus auf spezifische Angriffsziele
Die frische Finanzierung soll die gezielte Weiterentwicklung der Produktplattform, insbesondere hinsichtlich spezifischer Bedrohungsszenarien wie Angriffe auf kritische Infrastrukturen (Operational Technology, OT) oder Finanzdienstleister ermöglichen. Zusätzlich investiert RedMimiry in das Vertriebsteam und den weiteren Aufbau des Partnernetzwerks.
Alexander Rausch, Gründer und CEO von RedMimicry: „Unsere Vision ist es, Unternehmen die Möglichkeit zu bieten, sich eigenständig und effektiv gegen zunehmend komplexe Cyberangriffe zu schützen. Mit der Unterstützung erfahrener Investoren können wir unsere Technologie entscheidend weiterentwickeln und unsere Marktposition deutlich ausbauen.”
Jetzt bewerben: 10. Münchener Digital Innovation Award
Der Münchener Digital Innovation Award geht in die zehnte Runde! Gesucht werden herausragende digitale Innovationen, die das Potenzial haben, unsere Zukunft aktiv mitzugestalten

Ob Start-up, mittelständisches Unternehmen, Konzern, Gründungsteam oder Einzelperson – teilnehmen kann jede Person mit einem zukunftsweisenden digitalen Projekt oder Konzept.
Der Award wird im Rahmen der DIGICON 2025 am 20. November 2025 in München verliehen – und das Publikum entscheidet über den Gewinn. Zuvor trifft eine hochkarätige Fachjury aus allen Einreichungen eine Vorauswahl und nominiert die 12 innovativsten Ideen für das große Finale.
Was wird gesucht?
Digitale Ideen, Produkte oder Projekte mit:
- hohem Innovationsgrad,
- klarem Kund*innennutzen und Marktpotenzial,
- konkreter Umsetzbarkeit,
- überzeugender fachlicher Kompetenz der Einreichenden.
Ablauf des Wettbewerbs
Bewerbungsschluss für den Münchener Digital Innovation Award: 8. September 2025
Jury-Auswahl: Bekanntgabe der 12 Finalist*innen am 26. September 2025
Finale: Präsentation der nominierten Projekte am 20. November 2025 auf der DIGICON 2025 im „Marktplatz der Innovationen“
Publikumsvoting: Vor Ort stimmt das Fachpublikum über den Gewinn ab
Warum mitmachen?
Finalist*innen erhalten:
- Einen eigenen Stand auf der DIGICON 2025 (inkl. 2 Freikarten)
- Sichtbarkeit beim Fachpublikum und in den Medien
- Die Chance auf den Publikumspreis
- Direktes Feedback, Networking und wertvolle Kontakte in Wirtschaft, Wissenschaft und Politik
Jetzt bewerben!
Einreichungen bitte bis 8. September 2025 an: award@digitaleweltconvention.de
Weitere Informationen unter: https://digitaleweltmagazin.de/digicon/
Reform des Vergaberechts: Für Start-ups wird vieles leichter
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) hat die finale Fassung des „Entwurfs eines Gesetzes zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge“ vorgelegt. In welchem Umfang auch Start-ups davon profitieren sollen, liest du hier.

Parallel zu den Milliarden-Investitionspaketen setzt die Bundesregierung ein weiteres wichtiges Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag um: eine schnellere und einfachere Vergabe öffentlicher Aufträge. Von den neuen Regeln des „Vergabebeschleunigungsgesetzes“, das seit kurzem als Regierungsentwurf kursiert, sollen vor allem auch Start-ups profitieren.
Dr. Alexander Dörr, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Vergaberecht bei Menold Bezler in Stuttgart, fasst die wesentlichen Punkte zusammen.
Die Idee hinter der Vergaberechtsreform ist klar: Viele der dringend nötigen Investitionsvorhaben in Deutschland sollen künftig noch um einiges schneller umgesetzt werden. Mehr Digitalisierung und schlankere Prozesse sollen das öffentliche Beschaffungswesen attraktiver machen, und dies vor allem auch für junge, wachstumsorientierte Unternehmen. Der Gesetzentwurf enthält darum einige neue Regelungen, die speziell die Interessen von Start-ups berücksichtigen.
Einfachere Eignungsprüfung
Deutliche Erleichterungen soll es für Unternehmen zunächst bei der Eignungsprüfung geben. Bieten sie bisher bei Liefer- und Dienstleistungsvergaben mit, müssen sie oft einen umfangreichen Katalog an sogenannten Eignungsnachweisen vorlegen. Dazu zählen unter anderem Umsatzangaben, Referenzen oder Versicherungsnachweise. In Zukunft soll dies nur noch für den Bestbieter gelten. Wer es nicht in die engere Wahl schafft, dem bleibt das häufig aufwändige Beibringen von Nachweisen erspart.
Damit Start-ups verstärkt an öffentlichen Ausschreibungen teilnehmen können und wollen, werden außerdem die Eignungsanforderungen an die besonderen Umstände von Start-ups und mittelständischen Betrieben angepasst. Start-ups sollen ihre wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit auch anders als von der Vergabestelle vorgegeben nachweisen können. Fragt der Auftraggeber zum Beispiel standardmäßig die Umsätze der vergangenen drei Jahre ab, kann ein Unternehmen, das für diesen Zeitraum noch keine beträchtlichen Umsätze nachweisen kann, den Leistungsnachweis auch auf andere Weise erbringen.
Förderung von Innovationen
Start-ups stehen besonders für innovative Lösungsansätze. Um diese zu fördern, sieht der Entwurf des Vergabebeschleunigungsgesetzes vor, dass die sogenannte funktionale Leistungsbeschreibung gestärkt wird. Wie heute schon im IT- und Baubereich praktiziert, sollen die Vergabestellen ihren Bedarf nicht mehr bis ins kleinste Detail beschreiben müssen. Vielmehr soll es ausreichen, das Problem und das Ziel zu skizzieren. Dies hat den Vorteil, dass die bestmögliche Lösung mit den Anbietern gemeinsam erarbeitet werden kann und der Auftraggeber sie nicht schon vorausdenken muss. Für Start-ups öffnet sich damit ein weiteres Feld, ihre kreativen Vorschläge anzubringen.
Straffere Zahlungsfristen und flexiblere Losvergabe
Vorgenommen hat sich der Gesetzgeber auch Verbesserungen mit Blick auf die Zahlungsmodalitäten im öffentlichen Auftragswesen, um auch hier kleineren und jüngeren Unternehmen gerechter zu werden. In zahlreichen Branchen genießt die öffentliche Hand in Sachen Zahlungsmoral nicht den allerbesten Ruf. Zahlungsfristen von weit mehr als 30 Tagen sind keine Seltenheit. Die Fristen sollen nun gestrafft werden. Und damit Unternehmen nicht wirtschaftlich erheblich in Vorleistung gehen müssen, soll es auch neue Spielräume bei Vorauszahlungen geben.
Großaufträge werden bisher regelmäßig in Teilaufträge, sogenannte Lose, aufgeteilt. Die Pflicht zur Vergabe in Losen wird nun gelockert. Bei besonders großen Infrastrukturvorhaben ist künftig auch eine Gesamtvergabe erlaubt, ohne dass es dafür einer besonderen Rechtfertigung bedarf. Für kleinere Unternehmen kommen derartige Großprojekte aus einer Hand vermutlich nicht in Frage. Bei großen Aufträgen sollen Auftragnehmer daher vertraglich verpflichtet werden können, die Interessen kleinerer und mittelständischer Firmen bei der Untervergabe zu berücksichtigen. Offen bleibt hier aber noch die Frage, wie sich dies in der Praxis umsetzen lassen wird.
Höhere Schwellenwerte und gelockertes Zuschlagsverbot
Bei kleineren Vergaben durch die Bundesoberbehörden wird der Aufwand auch dadurch verringert, dass die Schwellenwerte für die Anwendung des Kartellvergaberechts angehoben werden. Gleichzeitig wird der Spielraum für Verträge ohne vorangehende Ausschreibung (sogenannte Direktaufträge) erweitert. Auf Bundesebene können Liefer- und Dienstleistungen in Zukunft bis zu einem Auftragswert von 50.000 Euro netto direkt vergeben werden.
Billigkonkurrenz aus Drittstaaten soll mit dem neuen Vergaberecht ein Stück weit dadurch Einhalt geboten werden, dass Bieter von außerhalb der EU nicht mehr automatisch gleich behandelt werden müssen. Vor allem bei strategisch sensiblen Projekten ergibt sich dadurch ein Wettbewerbsvorteil für deutsche und europäische Unternehmen. Ein Schlupfloch für Firmen beispielsweise aus China sind weiterhin Zwischenhändler oder Niederlassungen in der EU. Lediglich im Sicherheits- und Verteidigungsbereich sind hier die Ausschlussmöglichkeiten noch umfassender.
Wer eine EU-weite Ausschreibung gewonnen hat, muss bisher damit rechnen, dass unterlegene Bieter die Auftragsvergabe in einem Vergabenachprüfungsverfahren angreifen; die Hürden sind hier vergleichsweise niedrig. Während das Nachprüfungsverfahren noch läuft, gilt ein Zuschlagsverbot. Dieses Zuschlagsverbot soll nun gelockert werden. Unterlegenen Bietern bleibt dann nur noch die Möglichkeit, Schadensersatz einzuklagen.
Alle Vergaben auf einem Portal
EU-weite Vergabeverfahren werden schon heute überwiegend über Online-Vergabeportale abgewickelt. Künftig sollen auch die vorgeschalteten Markterkundungen vollständig digital durchgeführt werden. Sämtliche Ausschreibungen sollen im „Datenservice Öffentlicher Einkauf“ erfasst sein. Damit können Unternehmen Ausschreibungen schneller unter einer Adresse finden.
Der Autor Dr. Alexander Dörr ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Vergaberecht bei Menold Bezler in Stuttgart
Plancraft: 38 Mio. Euro für Hamburger Handwerks-Digitalisierer
Plancraft digitalisiert Verwaltungsprozesse für Handwerksbetriebe – von der Angebotserstellung über Zeiterfassung bis zur Baustellendokumentation. Das frische Kapital soll in die Entwicklung einer AI-first Software sowie den Team-Aufbau fließen.

Das 2020 von Julian Wiedenhaus, Alexander Noll und Richard Keil gegründete Hamburger Saas-Unternehmen plancraft hat eine Series-B-Finanzierungsrunde in Höhe von 38 Millionen Euro abgeschlossen. Lead-Investor ist Headline, eines der größten Venture-Capitals weltweit. Bereits bestehende Investoren wie Creandum, HTGF und xdeck beteiligten sich erneut an der Runde. Die Gesamtfinanzierung des Unternehmens steigt auf über 50 Millionen Euro.
Während Europa mit einem erheblichen Fachkräftemangel im Bauwesen konfrontiert ist und gleichzeitig die Klimaziele umfangreiche Gebäudesanierungen erfordern, kommt die Finanzierung für die Branche zu einem entscheidenden Zeitpunkt. Das frische Kapital soll primär in die Entwicklung KI-gestützter Funktionen sowie den Ausbau des Teams fließen.
KI als Gamechanger in der Baubranche
Die Vision geht weit über herkömmliche Digitalisierung hinaus: „Künstliche Intelligenz verändert grundlegend, wie wir mit Technologie umgehen – und das eröffnet eine enorme Chance für Handwerker*innen, die von herkömmlicher Software oft ausgeschlossen wurden. Unser Ziel ist es, eine KI zu entwickeln, die so intuitiv ist, dass Sprache das einzige Werkzeug ist, das man zur Bedienung braucht”, erklärt Alexander Noll, Mitgründer und Chief Product Officer.
Darauf aufbauend entwickelt plancraft seine Produkt-Roadmap über die heutigen Sprachfunktionen hinaus hin zu umfassender KI-Automatisierung. Die Vision: KI-Agenten, die aktiv Kundenkommunikation übernehmen, individuelle Angebote erstellen und Geschäftsprozesse optimieren. So können sich Handwerker*innen auf die eigentliche Arbeit konzentrieren, während die Software die Verwaltung übernimmt.
CEO Julian Wiedenhaus betont die strategische Bedeutung künstlicher Intelligenz: „Das europäische Baugewerbe steht unter enormen Druck – demografischer Wandel, Fachkräftemangel und der dringende Bedarf an klimagerechter Gebäudesanierung verlangen nach deutlich effizienteren Lösungen. Unser Ziel ist nicht nur die Digitalisierung des Handwerks, sondern eine grundlegende Veränderung der Arbeitsweise – damit Betriebe nicht in Bürokratie versinken, während auf der Baustelle die eigentliche Arbeit liegen bleibt.”
Die Herausforderungen im europäischen Handwerk sind beträchtlich: 95 Prozent der Betriebe sind Kleinstunternehmen mit weniger als zwanzig Mitarbeitenden. Gleichzeitig kämpfen sie mit zunehmender Bürokratie, akutem Fachkräftemangel und dem Generationswechsel. In Verbindung mit der Tatsache, dass Europa für 40 Prozent der weltweiten CO₂-Emissionen im Baugewerbe verantwortlich ist, steht der Sektor unter einem noch nie dagewesenen Veränderungsdruck. Strukturelle Krisen wie die Wohnungsknappheit und der Klimawandel erhöhen den Druck zusätzlich.
Rasantes Wachstum in schwierigem Marktumfeld
Seit der Series-A-Finanzierungsrunde im Juni 2024 hat plancraft sein Team von 40 auf über 100 Mitarbeitende mehr als verdoppelt. Mittlerweile ist das Unternehmen mit Teams in Deutschland, Österreich, den Niederlanden und Italien vertreten. Zur Unterstützung des weiteren Wachstums sucht das Unternehmen verstärkt nach Produkt- und KI-Expert*innen.
“Bei plancraft sehen wir nicht nur ein starkes Produkt, das bei den Kunden auf große Begeisterung stößt, wir sind auch beeindruckt vom Team, das mit einem klaren, entschlossenen und ambitionierten Mindset überzeugt“, sagt Trevor Neff von Headline. „Die große Vision und der Wille, eine traditionelle Branche zu verändern, stechen besonders hervor. Die aktuellen Marktbewegungen, kombiniert mit dem gezielten Einsatz von KI, könnten die Handwerks-Branche in ganz Europa grundlegend verändern.“
LinkedIn - High-End-Bubble?
Ist das, was wir auf LinkedIn sehen, lediglich das High-End einer High-End-Bubble? Wenn ja: Was macht das mit dem Algorithmus der Plattform und der Karriere von Menschen? Ein Gründer und eine Psychologin berichten.

Du bist Gründer*in, du willst Connections, Investor*innen oder einfach eine Menge Kontakte? Dann bist du wahrscheinlich auch auf LinkedIn. Die Beliebtheit von LinkedIn, gerade in der „Business-Bubble“, ist unumstritten. Laut einer Umfrage aus dem Jahr 2024 nutzen 65 Prozent der Unternehmen weltweit LinkedIn auch zum B2B-Marketing. In Deutschland zählt LinkedIn aktuell schätzungsweise 6,8 Millionen monatlich aktive Nutzer*innen, die durchschnittlich zwei bis fünf Mal pro Woche posten.
Business- wird zum Social- und Opinion-Network
Wer die ein oder anderen Stunden auf der Plattform verbringt, wird merken: LinkedIn hat sich vom beruflichen Netzwerk zu einem Social- und Opinion-Network mit reichlich Content-Diversität entwickelt. In vielen Fällen dreht es sich auf LinkedIn nicht mehr (nur) um das Vernetzen: Ein Kernelement der Business-Plattform ist die Selbstpräsentation. Das sagt auch Julie Simstich, Arbeitspsychologin mit Fokus auf Neurodiversität und ADHS sowie auf stärkenorientierte Teamentwicklung.
Sie befasst sich intensiv mit Gründer*innen und ihrem Arbeitsverhalten – und weiß daher auch, warum LinkedIn so tickt, wie es tickt: „LinkedIn ist eine Plattform, auf der es darum geht, laut zu schreien und sich dabei selbst zu präsentieren.“ Inhaltlich muss sich das Ganze nicht ausschließlich um den Beruf drehen; das könnte die Reichweite unter Umständen sogar negativ beeinflussen. Denn wie so ziemlich jedes andere soziale Netzwerk hat auch LinkedIn einen Algorithmus.
Wie der LinkedIn-Algorithmus tickt
Wie dieser funktioniert, weiß man (noch) nicht ganz genau. Bislang gibt es nur wenige Tricks zur Algorithmus-Optimierung, die auf Beobachtung basieren und bereits im Netzwerk selbst vermarktet werden.“
So werden Profile, die viele direkte Nachrichten bekommen, vom LinkedIn-Algorithmus eher gepusht als solche, die wenige rot-leuchtende Nummern in ihrer Inbox zählen. Außerdem bewertet der Algorithmus auch eine möglichst lange „View-Time“ der geposteten Inhalte als positiv. Genauso wie die Anzahl der Kontaktanfragen und die sogenannten External Shares.
Letzteres bedeutet: Werden Inhalte außerhalb deiner KontaktBubble geteilt, ist das besonders lukrativ und bringt Reichweite. Dein Inhalt wird dann auch anderen Nutzer*innen ausgespielt – sofern dies deine Sicherheitseinstellungen erlauben.
Zu guter Letzt: Zahlreiche Profil-Besuche und regelmäßige Interaktion erfreuen den Algorithmus besonders. Und: Ähnlich wie auf Instagram wünscht sich auch der LinkedIn-Algorithmus, dass möglichst viele deiner Postings von Nutzer*innen gespeichert werden. Empfohlen werden daher informative Inhalte, die User*innen Wissen bieten und auch später noch abgerufen werden.

1 Mio.-Euro-Pre-Seed-Finanzierung für paddy
In nur 6 Monaten seit Launch: das 2024 von Matty Frommann, Lukas Portmann und Tobias Schröder gegründete EduTech/KI-Start-up paddy sichert sich 1 Mio. Euro für den Unterricht der Zukunft.

Allein im DACH-Raum arbeiten rund zwei Millionen Lehrkräfte an über 40.000 Schulen (Quelle: Agentur für Arbeit). Gleichzeitig fehlt es an pragmatischen Lösungen, die den Alltag der Lehrkräfte erleichtern. Laut Bitkom-Studie sehen über 70 Prozent der Lehrenden Überlastung und Lehrermangel als zentrale Herausforderungen. Mehr als jede zweite Lehrkraft gibt zudem an, dass durch die wachsenden Klassengrößen kaum noch Zeit bleibt, auf die individuellen Bedürfnisse der Schüler*innen einzugehen.
„Ich habe als Schüler hautnah miterlebt, wie stark viele unserer Lehrkräfte unter Druck standen – kaum Zeit für individuelle Förderung, obwohl der Wille da war. Genau daraus ist die Idee für paddy entstanden“, sagt Matty Frommann, Mitgründer und CEO von paddy.
Der Frust des Lehrerseins war für die Lehrerkinder und paddy-Gründer Matty Frommann, Lukas Portmann und Tobias Schröder auch am Frühstückstisch Alltag: Gespräche über zu volle Klassen, zu viele Aufgaben nach Unterrichtsschluss – und das Gefühl, nie allen wirklich gerecht zu werden. Lehrkräfte springen zwischen Verwaltung, Stoffdruck und Klassenzimmer hin und her – oft ohne die Möglichkeit, auf einzelne Schüler*innen einzugehen. Bereits während der Pandemie organisierten die heutigen paddy-Gründer Lehrerfortbildungen vor Ort und erlebten aus nächster Nähe, wie sehr Schulen unter digitalen und strukturellen Defiziten litten. 2024 gründeten sie schließlich die DigitalErleben GmbH und brachten im Januar 2025 ihre KI-Plattform paddy auf den Markt, die den Lehreralltag spürbar vereinfachen soll. Bis Ende des Jahres erwartet das Unternehmen einen Umsatz im mittleren sechsstelligen Bereich.
Mehr Zeit fürs Wesentliche
Paddy übernimmt genau die Aufgaben, die Lehrkräften täglich den Kalender sprengen – ohne Mehrarbeit, ohne Einarbeitung. Die Plattform erkennt Thema, Zielgruppe und Lernziel. Sie schlägt passende Aufgabenformate, Methoden und Materialien vor, erstellt differenzierte Inhalte und analysiert den Lernstand der Schüler*innen, um die nächsten Schritte gezielt zu unterstützen. So erkennen Lehrkräfte schnell, wo ihre Klasse steht – und bei wem es hakt.
Statt zwischen Tools, Mappen und To-dos zu springen, bleibt wieder Zeit für das, worauf es im Klassenzimmer ankommt: individuelle Förderung, persönliches Feedback und ein echter Draht zu den Schüler*innen.
Auf Wachstums- und Expansionskurs
Das frische Investorengeld – Lead-Investor ist der High-Tech Gründerfonds (HTGF) – soll nun in die Weiterentwicklung der KI und die weitere Expansion fließen – das Start-up will neben Deutschland den gesamten europäischen Markt erobern. „Paddy zeigt, wie man den Stress für Lehrkräfte verringern und gleichzeitig Schüler*innen frühzeitig im Umgang mit KI schulen kann. Neben dem überzeugenden Produkt hat mich aber vor allem das Team begeistert: Trotz des extrem jungen Alters zeigen die Gründer schon jetzt ein außergewöhnliches Gespür für Unternehmertum – und ich bin gespannt wo die gemeinsame Reise hingeht", sagt Felix Assion, Investment Manager beim HTGF.
Die Deutsche WertpapierService Bank akquiriert das Berliner FinTech lemon.markets
Das 2020 von Max Linden gegründete lemon.markets, eine Brokerage-as-a-Service-Plattform, soll mit dem bestehenden Management-Team als 100-prozentige Tochter der dwpbank Gruppe ein eigenständiges Unternehmen bleiben. Die Akquisition unterliegt noch der Genehmigung durch die BaFin und der Erfüllung üblicher Closing-Bedingungen.

Die Deutsche WertpapierService Bank (dwpbank) hat eine Vereinbarung mit dem FinTech-Start-up lemon.markets über eine Akquisition beschlossen. Mit dem Erwerb aller Anteile des Berliner Unternehmens erweitert die dwpbank ihr Vollverwahr-Angebot um eine Brokerage-as-a-Service (BaaS)-Lösung. Die dwpbank Gruppe wird künftig zwei Marken führen und so langjährige Wertpapier-Expertise und Stabilität mit Innovationskraft verbinden. Etablierte Finanzdienstleister und Fintechs profitieren künftig von einem flexiblen Leistungsportfolio, um schneller und differenzierter auf Marktveränderungen zu reagieren – und so neue Kundensegmente im Wertpapiergeschäft zu erschließen und langfristig zu binden.
Ökosystem für Wertpapierservices schaffen
Mit diesem Schritt verfolgt die dwpbank Gruppe – bestehend aus der dwpbank und ihren Tochtergesellschaften – konsequent ihre Wachstumsstrategie: Ein Ökosystem für moderne, einfach zugängliche und hochverfügbare Wertpapierservices schaffen, das einer vielfältigen Finanzwelt gerecht wird. Mit lemon.markets ergänzt die dwpbank Gruppe ihr cloud-basiertes Technologie-Stack bestehend aus der leistungsfähigen Wertpapierplattform WP3 und Digital-Asset-Lösung wpNex um eine Infrastruktur für schlanke und digitale Brokerage- und Custody-Services.
Das im Jahr 2020 gegründete Berliner FinTech lemon.markets bietet Banken, FinTechs und Vermögensverwaltern einen einfachen, digitalen Zugang zum Kapitalmarkt. Über eine API lässt sich die Plattform in kürzester Zeit in bestehende Systeme integrieren. Die Infrastruktur unterstützt moderne Funktionen wie Bruchstückhandel, Echtzeitverarbeitung und voll-digitalisierte Prozesse für ETFs, Aktien und Fonds. Zu den Kund*innen des BaFin-lizenzierten Wertpapierinstituts gehören unter anderem FinTechs wie Tomorrow, Optio und Holvi.
Kristina Lindenbaum, Vorständin für Kunde und digitale Transformation der dwpbank, sagt: „Mit dem technologischen Know-how und innovativen Angebot von lemon.markets bieten wir Banken, aber auch Fintechs und Vermögensverwaltern, fortan das Beste aus zwei Welten im Wertpapiergeschäft – Expertise und Stabilität mit Innovationskraft. In der dwpbank Gruppe eröffnen wir ihnen damit Wachstumschancen in einem zunehmend durch Neo- und Onlinebroker geprägten Wertpapiermarkt.“
Synergien bei Markterschließung und technologischer Weiterentwicklung
Die dwpbank Gruppe wird künftig mit einer Zwei-Marken-Strategie am Markt auftreten: Die beiden Unternehmen bleiben als eigenständige Marken sichtbar, arbeiten aber eng zusammen und bündeln ihre jeweiligen Stärken. Der Fokus liegt auf der gemeinsamen Weiterentwicklung ihrer Plattformen, kurzen Innovationszyklen und einem Leistungsportfolio, das es Finanzinstituten und FinTechs ermöglicht, auf Marktveränderungen schnell und differenziert zu reagieren.
Max Linden, Gründer und CEO von lemon.markets, sagt: „Beide Unternehmen eint die Mission, das Investieren am Kapitalmarkt zugänglicher zu machen – das beste Fundament für unsere Zusammenarbeit. Neben unserer Technologieführerschaft senden wir ein Signal der Stärke an bestehende und zukünftige Partner und Kunden. Mit beschleunigter Time-to-Market, modularem Leistungsangebot und modernem Kundenerlebnis machen wir gemeinsam mit der dwpbank Finanzdienstleister wettbewerbsfähiger.“
Das Management-Team von lemon.markets soll bestehen bleiben. Die Akquisition unterliegt noch der Genehmigung durch die BaFin und der Erfüllung üblicher Closing-Bedingungen. Die Transaktion soll bis Herbst 2025 abgeschlossen sein.
GameChanger des Monats: Samuel Kutger – Gründung per Gerichtsbeschluss mit 13
Im Alter von nur 13 Jahren zog Samuel Kutger vor Gericht, um gründen zu dürfen. Als Mitgründer der Emsbo GmbH bietet der heute 16-Jährige mit seinem Team Kund*innen Photovoltaikanlagen und Wallboxen aus Eigenherstellung an. Im Interview gibt der junge Unternehmer Einblicke in seine Beweggründe, die Herausforderungen und was ihn dazu getrieben hat, so früh Verantwortung zu übernehmen.

Du bist mit 13 Jahren vor Gericht gezogen, um gründen zu dürfen. Warum war es dir so wichtig, so früh zu gründen?
Ich wollte meine Ideen umsetzen und nicht auf die ‚richtige Zeit‘ warten. Für mich war klar: Wer eine Vision hat, sollte aktiv werden. Ich war schon immer der Meinung: Wenn man früh startet, darf man Fehler machen, die man sich mit 20 oder 30 vielleicht nicht mehr erlauben kann. Außerdem habe ich so mehr Zeit, meine Ideen zu verwirklichen. Ich wollte zeigen, dass Alter kein Hindernis ist, wenn man bereit ist, hart zu arbeiten.
Wurdest du im Gerichtssaal ernst genommen?
Ja, absolut. Der Rechtspfleger hat mich sehr ernst genommen. Ich habe mich selbstbewusst präsentiert und alle erforderlichen Unterlagen, wie einen detaillierten Businessplan, eingereicht. Das Gericht hat mir nach §112 BGB die selbständige Erwerbstätigkeit erteilt. Es war auch spannend, weil während des Verfahrens besonders darauf geschaut wurde, ob ich über die nötige Reife verfüge. Ich glaube, für den Rechtspfleger war es das erste Mal, dass er jemanden in meinem Alter vor sich sitzen hatte.
Wie hast du es geschafft, das Gericht und andere Erwachsene davon zu überzeugen, dass du in so jungen Jahren die Verantwortung eines Unternehmers übernehmen kannst?
Ich habe sie überzeugt, indem ich einen durchdachten Plan präsentiert und meine Disziplin und Begeisterung gezeigt habe. Wichtig war mir, deutlich zu machen, dass ich die Risiken realistisch einschätzen kann. Wer Verantwortung zeigt und dabei authentisch bleibt, kann die Zweifel anderer überwinden.
Wie haben deine Eltern reagiert, als du ihnen davon erzählt hast?
Meine Eltern waren zuerst überrascht. Aber als sie gemerkt haben, wie ernst es mir ist und dass ich einen klaren Plan hatte, haben sie mich unterstützt. Ihre Hilfe war für mich superwichtig. Meine Mutter war anfangs strikt dagegen – das ist wohl der mütterliche Instinkt. Ich nehme ihr das aber nicht übel.
Was war die größte Herausforderung während dieses Prozesses und wie hast du sie gemeistert?
Die größte Herausforderung war, die Zweifel der Leute zu überwinden, die dachten, dass ein 13-Jähriger keine Verantwortung übernehmen kann. Ich musste immer wieder beweisen, dass ich es ernst meine. Das habe ich durch klare Kommunikation und ein solides Konzept geschafft. Intensive Vorbereitung, rechtliche Recherchen und Gespräche mit erfahrenen Unternehmern haben mir geholfen, alle Hürden zu meistern.
Hattest du in dieser Zeit Vorbilder oder Menschen, die dich besonders inspiriert haben?
Ja, ich habe viele erfolgreiche Unternehmer getroffen. Der größte Fehler von jungen Gründern ist, sich nichts sagen lassen zu wollen. Gerade die Erfahrungen anderer sind unbezahlbar. Ein großes Vorbild für mich war immer Warren Buffett, der auch sehr jung gestartet ist.
Glaubst du, dass junge Menschen in Deutschland ausreichend gefördert werden, um ihre Ideen umzusetzen? Was müsste sich ändern?
Definitiv nicht. Junge Menschen brauchen mehr Förderung. Das Problem beginnt schon in der Schule: Man lernt kaum etwas fürs Leben, und es gibt keine individuelle Förderung. Später macht die Bürokratie viele gute Ideen zunichte. Ich habe mir am Anfang gewünscht, dass die Hürden für Gründer unter 18 Jahren einfacher wären. Heute sehe ich aber, dass es auch gut ist, wenn nur die wirklich Entschlossenen diesen Weg gehen, denn die Selbstständigkeit birgt Risiken, die man nicht unterschätzen darf.
Hast du manchmal das Gefühl, dass du etwas von deiner Kindheit verpasst hast?
Ehrlich gesagt, nein. Manche Kinder spielen super Fußball, andere sind gut im Zocken – ich habe meine Begabung gefunden und sie zu meinem Beruf gemacht. Mir fehlt nichts und ich hatte sowieso nie eine ‚klassische‘ Kindheit. Es macht mir Spaß, mein ‚Baby‘ wachsen zu sehen und mit ihm gemeinsam zu lernen.
Ein schneller Blick in die Zukunft – wo stehst du jetzt und was planst du noch?
Ich bin stolz auf das, was ich bisher erreicht habe, aber das ist erst der Anfang. Ich möchte weitere Projekte starten, wie die Eröffnung eines Clubs in Frankfurt und junge Unternehmer auf ihrer Reise unterstützen. Mein Ziel ist es, europaweit zu expandieren und mich mit neuen Ideen als Big Player zu etablieren. Außerdem teile ich meine Erfahrungen in meinem Podcast und freue mich darauf, mich persönlich weiterzuentwickeln.
Per Sprint zum Produkt
In nur fünf Tagen aus dem Nichts zu einem funktionsfähigen Prototypen? Das verspricht die Sprint-Methode.

Um sich den sogenannten First-Mover-Vorteil zu sichern, müssen Start-ups mit ihren Innovationen rasch zur Marktreife gelangen. In gewisser Weise ähnelt dieser Prozess einem Rennen. Passend dazu etablierte sich die Sprint-Methode als zunehmend wichtiges Werkzeug für Gründer*innen, die innerhalb kürzester Zeit funktionale Ideen entwickeln und testen wollen. Doch wie genau funktioniert ein Sprint in der Praxis, und wie können Start-ups damit ihre Produktentwicklung beschleunigen sowie teure Fehlinvestitionen vermeiden?
Sprint-Methode: Ursprung und Definition
Ihren Anfang nahm die Sprint-Methode 2010 in den Räumen von Google Ventures. In den zehn Jahren, die Jake Knapp beim Investmentarm des amerikanischen Tech-Konzerns verbrachte, entwickelte er den Prozess, den mittlerweile hunderte von Start-ups weltweit nutzen. Die Grundidee ist so simpel, wie genial. Innerhalb von gerade einmal fünf Tagen entsteht aus einer Idee ein Konzept, an dem dann weiter gearbeitet werden kann.
Damit setzt sich die Sprint-Methode deutlich von der klassischen Entwicklung eines Produkts ab, die oft Monate, wenn nicht gar Jahre in Anspruch nimmt, bevor sie ein zufriedenstellendes Ergebnis liefert. Ein typisches Beispiel für den klassischen Ansatz ist die Wasserfall-Methode. Dabei gibt es eine vorher festgelegte Anzahl an Phasen, die nacheinander abgearbeitet werden. Für große Projekte oder streng regulierte Branchen mag das sinnvoll sein, für Start-ups jedoch weniger.
Die fünf Phasen eines erfolgreichen Sprints
Die Sprint-Methode gliedert sich in fünf verschiedene Phasen, die jeweils einen Tag dauern:
1. Tag: Verstehen
Jede gute Gründungsidee beginnt mit einem Problem. Gründer*innen müssen wissen, was das Problem ist und wen es betrifft. Um herauszufinden, ob es genug Menschen gibt, die für das Produkt bezahlen würden, ist es unerlässlich einzuschätzen, ob das Problem groß genug ist. Denn die beste Idee wird scheitern, wenn es nicht ausreichend Nachfrage nach ihr gibt. Hier geht es nicht um abstrakte Problemstellungen, sondern um konkrete Schmerzpunkte, die potenzielle Kund*innen ständig erleben.
2. Tag: Skizzieren
Nachdem nun die Problemstellung klar umrissen ist, geht es darum, tiefer einzusteigen. Dabei ist ein wichtiger Schritt, Interviews mit potenziellen Kund*innen zu führen und deren Feedback einzuholen. Diese Gespräche helfen dabei, zu beurteilen, ob man auf dem richtigen Weg ist. Neben Interviews ist es unabdingbar, die Skalierung und Machbarkeit des Produkts zu prüfen. Luftschlösser helfen niemandem weiter, genauso wenig, wenn nach wenigen Monaten bereits alle Interessent*innen abgegrast sind. Hier wird die Marktanalyse relevant. Denn nur wer sich mit Marktchancen, Wettbewerber*innen und den bestehenden Angeboten auseinandersetzt, hat eine Chance, sich am Markt durchzusetzen.
3. Tag: Entscheiden
Halbzeit im Sprint – die Teammitglieder stimmen über die verschiedenen Ideen ab und identifizieren die vielversprechendste. Anschließend wird ein Plan für den nächsten Tag aufgesetzt, in dem der Prototyp entwickelt wird. Dabei heißt entscheiden auch wirklich entscheiden: Nicht alle Ideen können weiterverfolgt werden, egal wie schmerzhaft das sein mag. Der Fokus liegt darauf, eine Lösung zu finden, die exakt auf das Problem zugeschnitten ist – ohne komplexe Extras, sondern einfach und zielgerichtet.
4. Tag: Prototyp entwickeln
Das Team teilt sich in Rollen auf (z.B. Designer*in, Entwickler*in, Texter*in) und entwickelt einen testbaren Prototypen. Dieses Minimum Viable Product eignet sich optimal, um schnell und kostengünstig Feedback einzusammeln. Dabei geht es nicht um Perfektion, der „Quick-and-Dirty“-Ansatz ist oft sogar besser, um ehrliches Feedback zu bekommen und nicht zu viel Zeit in Details zu investieren, die später ohnehin geändert werden. Wichtig ist nur, dass der Prototyp den Hauptnutzen erfüllt und die Kernfunktionalität demonstriert.
5. Tag: Testen
Am letzten Tag wird der Prototyp ersten Nutzer*innen vorgeführt, die ihn testen und mit ihm interagieren. Auf Grundlage des Feedbacks wird entschieden, ob der Prototyp weiterentwickelt, angepasst oder verworfen wird.
Vorteile der Sprint-Methode
Die Sprint-Methode überzeugt mit Schnelligkeit, geringen Kosten und der Förderung kreativer Ideen. Insbesondere die frühe Marktvalidierung, bei der Start-ups ihre Ideen ohne große finanzielle und zeitliche Investitionen testen können, ist wertvoll. Das mindert das Risiko, Produkte zu entwickeln, die sich später am Markt nicht etablieren können. Die Effizienzsteigerung, die mit der Methode einhergeht, spielt ebenfalls eine wichtige Rolle. Der kurze Zeitrahmen zwingt das Team, sich auf die wichtigsten Funktionen und die Kernprobleme zu beschränken, anstatt sich in Nebenschauplätzen zu verlieren.
Da jedes Teammitglied individuell an der gleichen Aufgabe arbeitet, steigt die Chance für innovative und kreative Ansätze. Hinzu kommt, dass ein Sprint auch das Team zusammenschweißt – zusammen eine intensive Woche zu durchleben, schafft ein Gemeinschaftsgefühl, das in der oft chaotischen Gründungsphase Gold wert ist.
Welche Start-ups setzen bereits auf Sprints?
Die Liste der Start- und Scale-ups, welche die Sprint-Methode bereits nutzen, ist lang. Hier einige Beispiele.
Slack etwa nutzte Design Sprints für die Weiterentwicklung des User Inferface, wodurch die User Experience verbessert wurde, ohne den laufenden Betrieb zu sehr zu stören.
Airbnb setzt Design Sprints ein, um Produktideen rasch zu validieren. Insbesondere der Buchungsprozess und das Onboarding für Gastgeber*innen wurden durch diese Methode verbessert. Durch die Einbindung der Nutzer*innenperspektive wurde es möglich, Produktentscheidungen zu treffen, bei denen die Bedürfnisse der Kund*innen im Mittelpunkt stehen.
Uber nutzt Design Sprints unter anderem, um seine Dienstleistungen effizient zu testen und weiterzuentwickeln. Dadurch konnten neue Services wie Lieferdienste schnell an die Erwartungen der Kund*innen angepasst werden.
Auch gescheiterte Sprints bringen Mehrwert
Auch wenn einzelne Sprints ihre unmittelbaren Ziele nicht immer erreichen, können sie dennoch wertvolle Erkenntnisse liefern. Sie sind keineswegs verlorene Zeit, sondern vielmehr wertvolle Lernmöglichkeiten, die Start-ups nutzen sollten, um ihre Prozesse langfristig zu verbessern.
Häufige Gründe für das Scheitern von Sprints liegen beispielsweise in unklar definierten Zielsetzungen. Ist das Ziel des Sprints nicht präzise genug formuliert, kann es passieren, dass das Team ineffizient arbeitet oder unpassende Ergebnisse liefert. Auch mangelhafte Vorbereitung hat bereits den ein oder anderen erfolgreichen Sprint verbaut. In der kurzen Zeit eines Sprints bleibt keine Zeit, um Teammitglieder für neue Aufgaben einzuplanen.
Gute Vorbereitung umfasst daher nicht nur die Auswahl der richtigen Teilnehmer*innen, sondern auch das Sammeln relevanter Daten, das Festlegen klarer Verantwortlichkeiten und die Bereitstellung notwendiger Ressourcen und Tools. Schließlich sind unzureichendes Zeitmanagement und überambitionierte Zielsetzungen weitere typische Ursachen für gescheiterte Sprints. Um dem entgegenzuwirken, sollten Start-ups realistische Ziele setzen, die in der zur Verfügung stehenden Zeit tatsächlich erreichbar sind. Zudem helfen regelmäßige Zwischenreviews, den Fortschritt zu überwachen und rechtzeitig Anpassungen vorzunehmen.
Sprints fördern Innovation
Die Sprint-Methode kann Start-ups im Rennen um das beste Produkt einen wertvollen Vorsprung liefern. Nicht nur die Schnelligkeit des Prozesses kommt jungen Unternehmen zugute, auch der niedrige Preis ist für Gründer*innen ein wichtiges Argument. Nebenbei hilft die frühe Fokussierung auf Kund*innenwünsche, teure Fehler in der Produktentwicklung zu vermeiden.
Der Autor Florian Bogenschütz ist Managing Director von Wayra Germany, der Innovations- und Investmenteinheit von o2 Telefónica. Als ehemaliger Gründer spricht er zudem regelmäßig über Start-up-Themen, u.a. als Moderator des Podcasts Scalecast.
EU KI-Gesetz wird scharf gestellt
Diese Strafen für KI-Verstöße drohen ab dem 2. August 2025 – was Personalverantwortliche und Arbeitnehmende jetzt wissen und beachten müssen.

Das KI-Gesetz der Europäischen Union, die weltweit erste umfassende KI-Verordnung, erreicht am 2. August 2025 einen entscheidenden Meilenstein. Ab diesem Stichtag gelten für Unternehmen, Behörden und KI-Anbieter*innen in der EU zahlreiche zentrale Verpflichtungen, bei deren Nichteinhaltung Strafmaßnahmen eingeleitet und verhängt werden können. Was das für Unternehmen und ihre Mitarbeitenden bedeutet, erfährst du hier.
Der AI Act, der am 2. Februar dieses Jahres in Kraft getreten ist, schafft einen einheitlichen Rechtsrahmen für Künstliche Intelligenz (KI) in der EU. Zwar werden viele Regelungen erst 2026 wirksam, doch bereits am 2. August 2025 beginnt eine neue Phase, die sich auf drei Bereiche fokussiert:
- Strafmaßnahmen bei Nichteinhaltung
- Verpflichtungen für allgemeine General-Purpose-AI-Modelle (GPAI)
- Aufbau von Aufsicht und Governance auf nationaler und europäischer Ebene
Strafen bis zu 35 Millionen Euro
Seit dem 2. Februar dieses Jahres sind KI-Systeme mit unannehmbaren Risiken verboten. Ab dem 2. August 2025 können zusätzlich nun Geldbußen für Verstöße gegen bereits bestehende Verpflichtungen verhängt werden, die bis zu 35 Millionen Euro oder 7 Prozent ihres gesamten Jahresumsatzes betragen können. Unternehmen müssen dazu beispielsweise sicherstellen, dass ihre Mitarbeitenden über KI-Kenntnisse verfügen. Die Europäische Union erwartet von ihren Mitgliedstaaten, dass sie eigene wirksame, verhältnismäßige und abschreckende Strafmaßnahmen festlegen. Dabei sollen die besonderen Umstände von KMUs und Start-ups berücksichtigt werden, um deren wirtschaftliche Lebensfähigkeit nicht zu gefährden.
Neue Verpflichtungen für Anbieter*innen von GPAI-Modellen
GPAI-Modelle, die ab dem 2. August 2025 in der Europäischen Union vermarktet werden, unterliegen gesetzlichen Verpflichtungen. Das Europäische Amt für Künstliche Intelligenz hat dazu am 10. Juli 2025 die endgültige Fassung der Verhaltenskodizes veröffentlicht. Anbieter*innen solcher GPAI-Modelle müssen unter anderem technische Dokumentationen erstellen, Urheberrechte beachten und Transparenz über die verwendeten Trainingsdaten sicherstellen.
GPAI-Modelle sind KI-Systeme mit besonders breitem Einsatzspektrum und sind darauf ausgelegt, eine Vielzahl von Aufgaben zu erfüllen. Sie werden mit riesigen Datenmengen trainiert und sind entsprechend vielseitig einsetzbar. Das bekannteste Beispiel sind große Sprachmodelle (Large Language Models, LLM), etwa das generative Sprachmodell GPT-4o, das in ChatGPT integriert ist. Für GPAI-Modelle, die bereits vor dem 2. August 2025 in der Europäischen Union auf dem Markt waren, gilt eine Übergangsfirst bis zum 2. August 2027.
Aufsicht und Governance
Die KI-Verordnung schafft einen Rahmen mit Durchführungs- und Durchsetzungsbefugnissen auf zwei Ebenen.
Auf nationaler Ebene muss jeder EU-Mitgliedstaat bis zum 2. August 2025 mindestens eine Marktüberwachungsbehörde sowie eine notifizierende Behörde benennen. Erstere ist für die Überwachung von KI-Systemen zuständig, letztere für die Notifizierung unabhängiger Konformitätsbewertungsstellen. Die Mitgliedstaaten müssen bis dem Stichtag Informationen zu den nationalen Behörden und deren Kontaktdaten veröffentlichen.
Auf EU-Ebene koordinieren das Europäische Amt für KI und der Europäische KI-Ausschuss die Aufsicht. Zusätzlich werden ein Beratungsforum und ein wissenschaftlicher Ausschuss aus unabhängigen Experten eingerichtet.
Was bedeutet das für Personalabteilungen und Arbeitnehmende?
Das KI-Gesetz hat direkte Auswirkungen darauf, wie KI in den Bereichen Rekrutierung, Performance-Management, Personalanalyse und Mitarbeitenden-Monitoring eingesetzt wird. Personalverantwortliche müssen sicherstellen, dass KI-Tools in diesen Bereichen transparent, fair und konform sind.
- Fairness und Antidiskriminierung: KI-Systeme, die bei Einstellungs- oder Beförderungsentscheidungen eingesetzt werden, müssen nachvollziehbar und frei von Bias sein. Personalabteilungen sollten ihre Tools und Anbieter*innen regelmäßig überprüfen, um die Einhaltung der Vorschriften sicherzustellen.
- Vertrauen und Transparenz: Mitarbeitende erhalten einen besseren Einblick, wie KI-Systeme ihre Arbeit beeinflussen, zum Beispiel bei der Einsatzplanung, Leistungsbewertung oder bei der Arbeitssicherheit. Personalabteilung können Vertrauen schaffen, indem sie offen kommunizieren, wie KI eingesetzt wird und wie die Daten der Mitarbeitenden geschützt werden.
- Verantwortlichkeit von Drittanbieter*innen: Werden KI-Tools von Drittanbieter*innen genutzt, müssen Personalabteilungen sicherstellen, dass diese Anbieter*innen die Anforderungen an Transparenz und Dokumentation erfüllen. Verträge und Beschaffungsprozesse sollten entsprechend angepasst werden.
- Training und Change Management: Mit stärkeren Regulierungen von KI wird die Personalabteilung eine Schlüsselrolle bei der Schulung von Führungskräften und Mitarbeitenden übernehmen. Ziel ist es, einen verantwortungsvollen Umgang mit KI zu fördern und ethische Standards in der Unternehmenskultur zu verankern.
Fazit
Anbieter*innen von GPAI-Modellen, die bereits vor dem 2. August 2025 auf dem Markt waren, haben bis zum 2. August 2027 Zeit, die neuen Vorschriften vollständig umzusetzen. Weitere Verpflichtungen für KI-Systeme mit hohem Risiko werden 2026 und 2027 folgen. Dieser Meilenstein spiegelt das Bestreben der EU wider, Innovationen zu fördern und gleichzeitig sicherzustellen, dass KI sicher, transparent und mit den europäischen Werten im Einklang steht. Damit rückt die Personalabteilung in den Mittelpunkt einer verantwortungsvollen Einführung von KI am Arbeitsplatz.
Der Autor Tom Saeys ist Chief Operations Officer bei SD Worx, einem international tätigen Dienstleistungsunternehmen im HR-Bereich.