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Exkurs: Freiberufler oder Gewerbe?
Freie Berufe zeichnen sich dadurch aus, dass sie "auf besonderer beruflicher Qualifikation oder schöpferischer Begabung" beruhen. Freiberufler erbringen eine "persönliche, eigenverantwortliche und fachlich unabhängige Dienstleistung höherer Art im Interesse der Auftraggeber und der Allgemeinheit". So sagt es das Gesetz. Freiberufler genießen im Steuerrecht einige Vorteile: Sie zahlen keine Gewerbesteuer und sie haben es bei der Buchhaltung einfacher: Statt einer komplizierten Bilanz genügt die einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung. Außerdem können Sie die sogenannte Ist-Besteuerung wählen und müssen dadurch die Umsatzsteuer erst abführen, wenn der Kunde die Rechnung bezahlt hat.
Ob Sie zu den Freiberuflern oder den Gewerbetreibenden gehören, können Sie nicht selbst entscheiden. Das hängt davon ab, in welche Kategorie Ihr ausgeübter Beruf eingeordnet wird. Einen ersten Überlick gibt die Liste der sogenannten Katalogberufe. Dazu zählen:
- Heilberufe, zum Beispiel Ärzte, Zahnmediziner, Apotheker und Physiotherapeuten,
- rechts-, wirtschafts- und steuerberatende Berufe, zum Beispiel Anwälte, Notare, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer,
- technisch-naturwissenschaftliche Berufe, zum Beispiel Architekten, Ingenieure, Biologen oder Informatiker,
- Kulturelle Berufe, zum Beispiel Autoren, Lektoren, Tanztherapeuten, Regisseure.
Ähnliche Berufe wie die oben genannten können ebenfalls einen Freiberuflerstatus haben. Dies muss jedoch im Einzelfall geprüft werden. Zweifelsfälle landen immer wieder vor Gericht, wo entschieden wird, in welche Kategorie der eigene Beruf eingeordnet werden darf. Kapitalgesellschaften (zum Beispiel GmbH oder AG) sowie Personengesellschaften (OHG oder KG) werden automatisch zum Gewerbe, auch wenn die Berufe, die in den Gesellschaften ausgeübt werden, zu den Katalog-berufen gehören. Mitglieder von Partnerschaftsgesellschaften hingegen können weiterhin von den steuerlichen Vorzügen der Freiberufler profitieren. Weitere Informationen erhalten Sie beim Bundesverband Freie Berufe.
Tipp
Selbständige sind verpflichtet, ihre Einkommen- und Umsatzsteuererklärung elektronisch ans Finanzamt zu schicken. Die dafür benötigte ELSTER-Software können Sie kostenlos herunterladen.
Lohnsteuer
Wenn ein Unternehmen Mitarbeiter beschäftigt, muss es für sie Lohnsteuer abführen. Ein gewisser Prozentsatz des Bruttolohnes oder -gehalts geht direkt an das Finanzamt. Da es hier auch um Fragen rund um Steuerklassen, Freibeträge, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer geht, sollte man vor der Einstellung von Mitarbeitern einen Steuerberater zu Rate ziehen.
Körperschaftssteuer
Kapitalgesellschaften – dazu gehören zum Beispiel Firmen mit der Rechtsform UG, GmbH oder Aktiengesellschaft – müssen auf ihren Gewinn Körperschaftsteuer zahlen. Sie beträgt derzeit 15 Prozent vom Gewinn. Darüber hinaus müssen Kapitalgesellschaften einen Solidaritätszuschlag auf die Körperschaftsteuer abführen. Wird ein Gewinn an die Gesellschafter ausgeschüttet, ist zudem eine Abgeltungssteuer in Höhe von 25 Prozent plus 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag fällig.
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