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Geld verdienen mit dem Handeln von Währungen
Der Handel an der Börse ist für die Allgemeinheit über ein eigenes Brokerkonto nur einen Klick auf das eigene Handy entfernt. Neben dem Handel von Aktien und Fonds, steigt auch die Bekanntheit des Handels von Währungen. Das Traden am Devisenmarkt ist daher bei einer Vielzahl von Brokern möglich. Was ist Traden? Traden bezeichnet den Handel an der Börse.
Traden von Währungen
Online traden von Währungen ist möglich. So können Trader an der Börse und außerbörslichen Handelsplätzen sogenannte Forex Handelsinstrumente traden. Forex steht für Foreign Exchange Market. Der Markt selbst, beinhaltet alle Währungen, die zum Handel zur Verfügung stehen – ausgenommen Kryptos. Mit Bitcoin traden ist jedoch auch bei vielen Broker möglich.
Somit ist es möglich US-Dollar, Euro, den japanischen Yen und weitere Währungseinheiten an der Börse und anderen Handelsplätzen zu handeln. Ziel ist es eine größtmögliche Rendite zu erwirtschaften. Richtig traden zu können und auf eine möglichst hohe Rendite zu hoffen, bedarf nicht unbedingt jahrelanger Erfahrung. Sowohl fachliches Know-how als auch die Beobachtung des Marktes, in dem angelegt wurde, können aber helfen, um die eigene Trading Strategie zu formen. Insbesondere für Forex Trader, lohnt sich auch ein Blick auf die Notenbanken. Diese steuern das Zinsniveau, dass wiederum über die Attraktivität der Währungseinheit entscheidet.
Die von Tradern gesammelten, die mit Traden Geld verdienen, Erfahrungen zeigen, dass überdurchschnittliche Renditen durch eine Veränderung des Zinsniveaus erzielt werden können.
Top Broker für den Devisenhandel
Traden lernen, können Beginner direkt beim Broker der Wahl. Ein Broker ist der Anbieter eines Depots über den Börsenhandel und Handel an anderen Handelsplätzen ermöglicht wird. Sowohl Banken als auch eigenständige Unternehmen können als Broker auftreten. In Form eines Demokontos kann ohne Risiko zunächst das Traden erlernt werden.
Ein Demokonto ist ein Konto, dass kostenfrei ist und in welchem, mit virtuellen Geld und somit risikolos ohne Echtgeld, Handel geübt werden kann. Das Demokonto selbst, ist in der Regel augenscheinlich gleich zum Live-Konto. So kann nicht nur Traden erlernt, sondern auch die Plattform kennengelernt werden. Nicht jeder Broker nutzt den gleichen Plattform Anbieter, daher ist ein Demokonto auch für erfahrene Trader sinnvoll, um sich mit der Plattform vertraut zu machen. Auch auf dem Blog Traden für Anfänger können hilfreiche Tipps und wertvolles Know-how mitgenommen werden. Somit lohnt es sich auch anderen Tradern einfach mal über die Schulter zu schauen.
Um sich bei eToro oder einem anderen Broker zu registrieren, ist die Angabe von persönlichen Daten erforderlich. Über den Login kann die Registrierung zunächst kostenfrei durchgeführt werden. Zu beachten ist jedoch, dass jeder Broker auch Konditionen für den Handel aufstellt. Dies bedeutet, dass bei Brokern, unter anderem eToro, Gebühren anfallen. Es ist üblich, dass unter anderem Handels-Gebühren mit eToro und anderen Brokern anfallen. Bei seriösen Brokern können diese vorab der Webseite entnommen und verglichen werden. Erfahrungen mit verschiedenen anderen Brokern können selbst gesammelt oder auf dem Blog Trading für Anfänger nachgelesen werden.
Zu beachten ist jedoch, dass nicht jeder Broker den Handel mit Währungen ermöglicht. Vorab sollten sich daher Trader informieren, ob das gewünschte Handelsinstrument auch beim Broker der Wahl zum Handel verfügbar ist. Auch Inaktivitätsgebühren oder Gebühren bei der Auszahlung von Renditen können anfallen. Dies gilt es vor der Registrierung zu bedenken.
Ein beliebtes Feature im Trading ist zudem die Möglichkeit des Social Tradings. Auch dieses Feature ist nicht bei jedem Broker verfügbar. In Zeiten des Web 2.0 ist die soziale Ader des Internets erblüht und dies wirkt sich auch auf den Trading Kosmos aus. So können Trader die Handelsstrategie von anderen Tradern abschauen und diese für sich adaptieren. Ebenso ist es aber auch möglich sich gegenseitig zu folgen und Know-hows und News miteinander auszutauschen. Die Social Trading Option könnte somit als Facebook speziell fürs Trading bezeichnet werden.
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Die 7 häufigsten Buchhaltungsfehler von Selbständigen
Wer seine Belege selbst sortiert, aber nicht weiß, wie Einfuhrumsatzsteuer, Reisekosten oder GWG korrekt gehandhabt werden, riskiert mehr als ein Stirnrunzeln vom Finanzamt. Diese teuren Fallen gilt es zu meiden.
Das bisschen Belege schaffe ich schon selbst. Ein Satz, den viele Selbständige mit Stolz sagen, der sie Jahr für Jahr aber tausende Euro kosten kann. Wer sich allein durch den steuerlichen Dschungel kämpft, dabei aber die Feinheiten der Buchhaltung missachtet, riskiert nicht nur Nachzahlungen, sondern auch Strafen. Die Praxis zeigt: Nicht die großen Betrugsfälle gehen besonders häufig ins Geld, sondern vor allem die kleinen, alltäglichen Fehler.
Daher gut zu wissen: Die sieben häufigsten Buchhaltungsfehler von Selbständigen und was sie kosten können.
1. Buchhaltungsfehler: Wenn Bargeld zur Falle wird
Kleine Betriebe, wie Cafés, Friseursalons oder Marktstände, arbeiten noch oft mit Bargeld. Was auf den ersten Blick einfach erscheint, wird schnell zur steuerlichen Problemzone. Die ordnungsgemäße Kassenführung ist Pflicht. Das heißt, jeder Umsatz muss einzeln, nachvollziehbar und unveränderbar aufgezeichnet werden. Fehlt die technische Ausstattung, muss das Kassenbuch "von Hand" geführt werden. Vom Finanzamt wird dies allerdings besonders kritisch beäugt.
Noch gravierender sind Fehler im Umgang mit Aushilfen: Barzahlungen ohne Vertrag, fehlende Anmeldung bei der Minijob-Zentrale oder keine Erfassung der Personalien sind keine Kavaliersdelikte. Im Fall einer Prüfung droht nicht nur die Nachzahlung von Lohnnebenkosten, sondern auch ein Bußgeld wegen Schwarzarbeit. Ein Beispiel aus der Praxis: Ein Imbissbetreiber bezahlte seine Aushilfe in bar ohne vertraglichen Rahmen. Die Folge sind Nachforderungen von Sozialabgaben, ein Bußgeld sowie der Verdacht auf Scheinselbständigkeit. Der finanzielle Schaden lag bei über 3.000 Euro.
2. Buchhaltungsfehler: Auslandsbestellungen: unscheinbar, aber teuer
Viele Selbständige bestellen Produkte online, beispielsweise über Plattformen wie Temu, Amazon Marketplace oder direkt bei chinesischen Händlern. Auf den ersten Blick wirken die Bestellungen banal, die Rechnung wird einfach abgeheftet, der Betrag als Betriebsausgabe verbucht, fertig. Doch was viele nicht wissen: Werden Waren aus Drittländern eingeführt, muss Einfuhrumsatzsteuer entrichtet werden. Wird sie weder abgeführt noch korrekt gebucht, wird es teuer.
Hinzu kommt das sogenannte Reverse-Charge-Verfahren bei innergemeinschaftlichen Leistungen, etwa bei Software-Abos oder digitalen Tools aus dem EU-Ausland. Ohne korrekte Buchung kann das Finanzamt die Vorsteuerabzüge verweigern. Eine Designerin, die ihre Drucksachen aus China bezog, überblickte die Einfuhrvorschriften nicht und hatte über mehrere Jahre keine Einfuhrumsatzsteuer deklariert. Das kostete 1.800 Euro Nachzahlung plus Korrekturaufwand.
3. Buchhaltungsfehler: Immobilien und Fahrzeuge falsch verbucht
Firmenwagen oder das heimische Arbeitszimmer sind typische Betriebsmittel, aber steuerlich heikel. Ob ein Auto dem Betriebsvermögen zugeordnet werden darf, hängt von der Nutzung ab. Wer ein Fahrzeug sowohl privat als auch geschäftlich nutzt, muss dies mit einem Fahrtenbuch oder durch Anwendung der 1-%-Regelung belegen. Ohne Dokumentation wird geschätzt – meist zum Nachteil des Unternehmers.
Noch komplexer wird es bei Immobilien. Ein Arbeitszimmer im eigenen Haus lässt sich nur absetzen, wenn es ausschließlich betrieblich genutzt wird und kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Bei einem späteren Verkauf der Immobilie kann dieser Raum zudem steuerpflichtig werden. Eine Heilpraktikerin, die ihr Arbeitszimmer in der Steuererklärung geltend gemacht hatte, musste beim Verkauf ihres Hauses einen anteiligen Verkaufsgewinn versteuern – über 7.000 Euro Steuernachzahlung.
4. Buchhaltungsfehler: Dienstreisen: Absetzbar nur mit Belegen
Geschäftsreisen gehören für viele Selbständige wieder zum Alltag. Doch was steuerlich als Dienstreise anerkannt wird, ist streng geregelt. Notwendig sind genaue Angaben zum Reisezweck, Datum, Ziel, Teilnehmer sowie die Aufbewahrung aller Belege. Hotelrechnungen müssen auf die Firmenadresse ausgestellt sein, private Anteile an der Reise (z.B. ein verlängertes Wochenende) müssen klar getrennt werden.
Ein IT-Berater fuhr für einen Kundentermin nach Hamburg. Die Hotelrechnung war privat gebucht, der Termin nicht nachweisbar. Das Finanzamt erkannte die Kosten nicht an. Verlust: 420 Euro plus zusätzliche Prüfung weiterer Reisen. Es wird daher empfohlen, jede Reise wie ein kleines Projekt mit Checkliste und Nachweisen zu dokumentieren.
5. Buchhaltungsfehler: GWG oder Investition? Der Unterschied macht's
Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) dürfen bis zu einem Nettowert von 800 Euro sofort abgeschrieben werden. Alles darüber muss über mehrere Jahre verteilt werden. Was viele nicht wissen: Auch zusammengehörige Güter können steuerlich als "ein Ganzes" gelten. Drei Möbelstücke, die ein Büro einrichten, gelten nicht als Einzelgegenstände.
Ein Fotograf kaufte Tisch, Stuhl und Schrank bei IKEA für je 300 Euro und verbuchte sie als einzelne GWG. Bei der Prüfung wurden sie als Gesamteinheit gewertet, damit lag der Wert über der Grenze. Die Sofortabschreibung wurde gestrichen, eine lineare Abschreibung über 5 Jahre angeordnet. Daraus folgte im Jahr der Anschaffung ein steuerlicher Verlust von über 600 Euro.
6. Buchhaltungsfehler: Gutscheine und Sonderregeln richtig handhaben
Gutscheine sind im Berufsalltag beliebt – als Kundengeschenke, Mitarbeiteranreize oder als Teil von Werbeaktionen. Doch steuerlich sind sie kompliziert. Unterschieden wird zwischen Einzweck- und Mehrzweckgutscheinen. Beim Einzweck-Gutschein entsteht die Umsatzsteuerpflicht beim Verkauf des Gutscheins, beim Mehrzweck-Gutschein erst bei der Einlösung. Wer das verwechselt, gerät in Erklärungsnot.
Ein Coach verschenkte einen 100-Euro-Gutschein für eine lokale Wellnesspraxis an eine Kundin. Verbucht wurde er als Werbeausgabe ohne Umsatzsteuer. Tatsächlich handelte es sich um einen Einzweck-Gutschein, der umsatzsteuerpflichtig ist. Folge: Nachzahlung inklusive Zinsen. Noch sensibler ist das Thema bei Mitarbeitenden: Überschreitungen der 50-Euro-Grenze oder unvollständige Dokumentationen machen aus einer steuerfreien Sachzuwendung schnell einen steuerpflichtigen Vorteil.
7. Buchhaltungsfehler: "Ich hab's gegoogelt" reicht nicht
Gründende gelten als pragmatisch und technikaffin. Viele vertrauen auf KI-Tools, YouTube oder ChatGPT, um steuerliche Fragen selbst zu beantworten. Doch so hilfreich diese Hilfsmittel auch sind, sie ersetzen keine steuerliche Ausbildung oder individuelle Beratung. Besonders tückisch ist, dass manche Informationen in der Theorie zwar stimmen, aber für den Einzelfall nicht anwendbar sind.
Ein Start-up-Gründer machte seine Buchhaltung eigenhändig mit Unterstützung von KI. Fehler bei der Umsatzsteuervoranmeldung, falsche Rechnungsstellungen und unvollständige Buchungen führten zu einer Nachzahlung von über 4.800 Euro. Hinzu kamen Honorare für die nachträgliche Korrektur durch einen Steuerberater. Es empfiehlt sich deshalb: Weiterbildung statt Wikipedia. Wer in steuerlichen Fragen sicher agieren will, braucht fundiertes Wissen.
Die Autorin Antje Faaß ist Steuerexpertin bei TeleTax. Die TeleTax GmbH mit Sitz in Berlin wurde 2001 gegründet und ist ein führender Anbieter für Online-Fortbildungen im Steuerwesen.
Herausforderung Start-up-Finanzierung
Ein Thema – mehrere Perspektiven: Die Finanzierung einer Gründung bzw. die Förderung eines jungen Unternehmens ist ein herausforderndes Unterfangen sowohl für Selbständige als auch für die sie unterstützenden Player*innen aus dem Start-up-Ökosystem. Von Gründenden über Investor*innen bis hin zu Fördermittel-Profis: Wir lassen vier Experten zu Wort kommen.
Dr. Bernd Fischl, BFMT Group
Die Gründungsförderung und -finanzierung hat sich im aktuell schwierigen konjunkturellen Umfeld vielen Herausforderungen zu stellen. Gleichzeitig bieten sich aber auch viele Chancen, da Unternehmen, die in der Krise gegründet wurden, oft auch langfristig erfolgreicher bleiben. Eine der größten Herausforderungen bei einer Gründung ist der Zugang zu Kapital, denn viele Banken lehnen die Vergabe von Mikro- und Kleinkrediten an (junge) Selbständige aufgrund des hohen Prüfaufwands (und höheren Ausfallrisikos) ab.
Aus diesem Grund sollten Gründer*innen im Rahmen ihrer Finanzierungsstrukturierung Folgendes beachten:
- Als ersten Schritt sind mögliche Zuschüsse (z.B. Gründungszuschuss, Digitalbonus etc.) zu prüfen. Gelder, die nicht zurückzuzahlen sind, stärken die Eigenkapitalbasis und erleichtern später die Fremdkapitalaufnahme.
- Im zweiten Schritt sollte möglichst viel Eigenkapital eingebracht werden. Dies kann neben dem Kapital der Gründer*innen auch aus deren Umfeld (Friends, Family and Fools) stammen. Dadurch reduziert sich der sogenannte Kapitaldienst insbesondere in der ersten Zeit, wenn neu gegründete Unternehmen noch keine operativ positive Liquiditätsbilanz haben. Das verschafft den Gründenden ausreichend Zeit, den Proof of Concept zu erbringen und den Break Even zu erreichen, bevor die verfügbaren Mittel verbraucht sind. Damit wird auch die Basis für die Fremdkapitalfinanzierung gelegt.
- Im dritten Schritt kann dann zur Finalisierung der Finanzierung auf Förderdarlehen (z.B. ERP-Gründerkredit – StartGeld oder den ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit) zurückgegriffen werden. Diese Förderdarlehen haben den Vorteil, dass neben den meist sehr günstigen Zinskonditionen oft auch eine Haftungsbefreiung für die antragstellende Hausbank möglich ist.
- Als letzter Schritt kann die bisherige Finanzierung – soweit darstellbar – um Bankdarlehen oder kurzfristige Kontokorrentlinien ergänzt werden. Hier muss allerdings zumeist eine Sicherheit für die Hausbank zur Verfügung gestellt werden.
Um die genannten Finanzmittel entsprechend strukturieren und einwerben zu können, ist es ratsam, externe Beratung in Anspruch zu nehmen. Auch hierzu gibt es Fördermittel, welche die beanspruchte Beratung in erheblichem Maße bezuschussen können.
Grundsätzlich ist für eine erfolgreiche Gründung eine gründliche Vorbereitung unerlässlich. Gründer*innen sollten hierbei insbesondere umfassende Marktforschung betreiben, um sowohl ihre Zielgruppe als auch den aktuellen und potenziellen Wettbewerb im Detail zu verstehen sowie ein detailliertes Geschäftskonzept (Businessplan inklusive Finanzierungsplan) entwickeln, das auch zukünftige Eventualitäten berücksichtigt.
Von öffentlicher bzw. staatlicher Seite sind allerdings auch wesentliche Beiträge zu leisten, um Gründungsförderung effektiv und effizient zu machen:
- Fokus auf Zukunftsbranchen: Förderprogramme sollten sich auf innovative Bereiche wie Digitalisierung, Nachhaltigkeit und neue Technologien konzentrieren und nur dann einsetzen, wenn keine Finanzierung über den Markt möglich scheint.
- Vereinfachung der Antragsprozesse: Bürokratische Hürden bei der Beantragung von Fördermitteln sollten abgebaut werden, um den Zugang zu erleichtern (Kosten der Antragstellenden) und auch die volkswirtschaftlichen Kosten auf der Verwaltungsseite zu verringern.
- Flexibilisierung der Förderkriterien: Die Förderkriterien sollten an die sich schnell ändernden Marktbedingungen angepasst werden. Dies scheint insbesondere bei der zunehmenden Geschwindigkeit der Entwicklung notwendig zu werden.
- Verstärkte Beratung und Coaching: Neben finanzieller Unterstützung sollten Gründende auch Zugang zu Expert*innenwissen und Netzwerken erhalten. Dies hilft gerade in der Anfangszeit, viele Fehler zu vermeiden und reduziert damit zugleich auch das notwendige Finanzierungsvolumen einer Gründung.
- Förderung von marktorientiertem Risikokapital: Um eine Kannibalisierung von marktorientierten Kapitalgeber*innen möglichst zu vermeiden oder zumindest zu verringern, sollten die gegebenenfalls noch zu geringen Volumina an Risikokapital durch eine Dopplung/Spiegelung von privaten VC-Geber*innen oder Business Angels erhöht werden.
Tim Weinel, espero
Die Finanzierung ist für viele Gründer*innen nach wie vor eines der zentralen Themen und gleichzeitig eine der größten Herausforderungen, schaffen es doch nur die wenigsten von ihnen, mit vorhandenen Mitteln ein langfristig tragfähiges Konzept aufzustellen und das auch noch zu skalieren. Doch egal, ob es um die erste Anschubfinanzierung, die Skalierung des Unternehmens oder langfristige Investitionen geht: Ohne ausreichend Kapital bleibt das größte Potenzial in der Regel ungenutzt oder bereits vorhandenes Potenzial kann gar nicht erst umgesetzt werden. Doch welche Hürden sind es, die Gründer*innen dabei häufig im Weg stehen?
Und wie gelingt es 2025, das volle Potenzial der Gründungsförderung auszuschöpfen?
Fördermittel sowie Zuschüsse bieten vielen Gründer*innen gute Möglichkeiten, ihre Unternehmen und Ideen zu finanzieren, erfordern aber oft aufwendige Antragsprozesse und eine Vielzahl an Dokumenten, an denen viele Gründer*innen scheitern – sei es aus Frust, aus fehlendem Wissen oder aus Unverständnis. In der Regel wird der administrative Aufwand unterschätzt und wertvolle Zeit geht verloren. Dabei kann auch die Wahl der richtigen Finanzierungsquelle entscheidend sein. Doch dazu muss man sich zunächst im Dschungel der Möglichkeiten zurechtfinden. Ob Förderprogramm, Eigenkapital, Bankdarlehen, Business Angels, Venture Capital oder eine andere Finanzierungsform – Möglichkeiten, die vorhanden sind, sollten gegeneinander abgewogen und genau eruiert werden – mit all ihren jeweiligen Konsequenzen.
Eine weitere Herausforderung vieler Gründer*innen ist schlichtweg mangelnde Finanzkompetenz. Viele junge Unternehmer*innen sind zwar Expert*innen in ihrem Fachgebiet, aber nicht zwingend bei den Finanzen. Themen wie Cashflow-Management, Kostenplanung und steuerliche Optimierung werden oft vernachlässigt, was zu Liquiditätsengpässen führen kann. Hinzu kommt, dass eine gute Idee allein nicht ausreicht – Investor*innen erwarten durchdachte Businesspläne, realistische Finanzprognosen und klare Exit-Strategien. Hier fehlt es häufig an professioneller Aufbereitung und klarer Kommunikation.
Was können Gründer*innen also tun, um ihre Finanzierungsstrategie zu optimieren?
Ein fundiertes Wissen über Förderprogramme, Finanzierungsarten und steuerliche Anreize ist essenziell. Wer das nicht hat, sollte darüber nachdenken, professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen – ob nun über eine qualifizierte Gründungsberatung oder im Austausch mit anderen Gründer*innen, beispielsweise im Rahmen von Gründer*innentreffs oder -stammtischen. Vor allem frühzeitige Information hilft, keine Chance ungenutzt zu lassen. Das heißt, Finanzierung sollte von Anfang an ein Thema sein und an Relevanz nicht verlieren. Ein durchdachtes Finanzkonzept mit einer realistischen Einschätzung des Kapitalbedarfs, klaren Zielsetzungen und einem nachvollziehbaren Budget ist ebenso unerlässlich. Ein starkes Netzwerk zu potenziellen Investor*innen, Mentor*innen und anderen Gründer*innen kann wertvolle Kontakte sowie Wissen vermitteln. Neben klassischen Finanzierungswegen bieten sich je nach Unternehmen zudem auch alternative Lösungen wie Crowdfunding, Revenue-Based Financing oder strategische Partnerschaften an, die es zu prüfen gilt.
Gründungsförderungen sind nicht nur finanzielle Hilfsmittel, sondern ein essenzieller Treiber für Innovation und Wirtschaftswachstum. Damit diese Relevanz erhalten bleibt, braucht es in der Zukunft ein noch besseres Zusammenspiel bzw. einen besseren Austausch zwischen Politik, Wirtschaft und Start-ups. Die Politik sollte die Förderstrukturen weiter an die Bedürfnisse der Gründer*innen anpassen, insbesondere in Bezug auf Digitalisierung, Nachhaltigkeit und Flexibilität. Unternehmen können verstärkt als Investor*innen oder strategische Partner*innen auftreten, um Innovationen zu fördern und den Weg für Start-ups zu ebnen. Gründer*innen selbst müssen aktiver auf die Notwendigkeiten hinweisen und gemeinsam daran arbeiten, die Sichtbarkeit und Attraktivität von Förderprogrammen zu erhöhen.
10 Wege, wie sich Start-ups Kapital sichern
Von Bootstrapping bis Bankkredit und Business Angel – welche Finanzierungsstrategie passt zu deinem Unternehmen?
Jedes erfolgreiche Start-up beginnt mit einer Idee. Doch zwischen der ersten Skizze auf einer Serviette und einem tragfähigen Geschäftsmodell liegt eine oft unterschätzte Hürde: die Finanzierung. Viele Gründerinnen und Gründer stehen früher oder später vor der gleichen Frage: Wie kann ich mein Start-up solide finanzieren, ohne dabei die Kontrolle zu verlieren oder Monate auf eine Bankentscheidung zu warten?
Das Fundament der Finanzierung: ein überzeugendes Geschäftsmodell
Ob Bankkredit oder Beteiligungskapital – Kapitalgeber*innen wollen Risiken minimieren. Banken orientieren sich an Vergangenheitswerten, Investor*innen an Zukunftsperspektiven. In beiden Fällen gilt: Ohne belastbares Geschäftsmodell mit klarem Marktansatz, durchdachter Finanzplanung und realistischem Wachstumsszenario bleibt das Nein nicht aus. Stehen diese Voraussetzungen, sind dieses Optionen bei der Start-up-Finanzierung grundlegend zu erwägen:
10 Finanzierungswege für Start-ups
Bootstrapping & Family & Friends
Hierbei nutzen Gründerinnen und Gründer eigene Mittel oder finanzielle Unterstützung aus dem persönlichen Umfeld. Diese Variante bietet maximale Kontrolle und Stärkung des Eigenkapitals. Gleichzeitig birgt sie das Risiko persönlicher Konflikte, wenn klare vertragliche Regelungen fehlen oder Erwartungen auseinandergehen.
Gründungszuschüsse & öffentliche Fördermittel
Förderprogramme wie der Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit oder Innovationszuschüsse von Bund und Ländern bieten Startkapital ohne Rückzahlungspflicht. Sie sind besonders attraktiv für die Vorbereitungs- und Markteintrittsphase, erfordern aber umfassende Anträge, Nachweise und Geduld bei der Bewilligung.
Crowdfunding
Ideal für Geschäftsmodelle mit Konsumentennähe und einer klaren, emotionalen Botschaft. Erfolgreiches Crowdfunding bietet nicht nur Kapital, sondern auch Sichtbarkeit und Community-Aufbau. Der Nachteil: Hoher Aufwand für Kampagnengestaltung, Marketing und Gegenleistungen sowie das Risiko des öffentlichen Scheiterns.
Mikrokredite
Diese Kredite zwischen 10.000 und 25.000 EUR sind eine gute Lösung für erste Investitionen in Ausstattung oder Warenlager. Sie haben niedrigere Anforderungen an Sicherheiten als Bankkredite, aber auch höhere Zinsen. Für den Aufbau einer Bonität und als Übergangslösung können sie sinnvoll sein.
Bankkredit
Ein klassischer Weg zur Finanzierung von Betriebsmitteln, Maschinen oder Marketingmaßnahmen. Voraussetzung ist meist eine gute Bonität und Sicherheiten – beides fehlt vielen Start-ups. Lösung: Es gibt Anbieter wie smartaxxess, die Start-ups mit einer 100 Prozent Ausfallbürgschaft für Bankkredite bis 250.000 EUR unterstützen, was den Zugang zu Bankfinanzierungen deutlich erleichtert.
Förderkredite (z.B. KfW)
Förderdarlehen bieten besonders günstige Konditionen und lange Laufzeiten, sind aber meist nur über die Hausbank erhältlich. Die Antragswege sind komplex, dafür gibt es oft Tilgungszuschüsse. Wichtig ist eine solide Vorbereitung mit Finanzplan, Marktanalyse und klarer Investitionsplanung.
Bürgschaftsbanken
Bürgschaftsbanken der Bundesländer bieten Bürgschaften für Unternehmen, die keinen ausreichenden Sicherheiten für Bankkredite vorweisen können. Die Zusage der Bank bleibt aber Voraussetzung, und der Prozess ist formal und zeitlich aufwendig. Kombinierbar mit Förderkrediten.
Kreditplattformen
Digitale Anbieter wie Fincompare, YouLend oder Iwoca haben schnelle Prozesse und oft geringere Einstiegshürden. Sie sind für Start-ups attraktiv, die kurzfristig Kapital benötigen, müssen aber mit höheren Zinsen und intensiver Datenfreigabe rechnen.
Business Angels & Private Equity
Business Angels bringen Kapital, Know-how und wertvolle Kontakte ein. Besonders in der Frühphase sind sie wertvolle Partner*innen. Allerdings bedeutet das auch: Mitspracherechte, strategische Einflussnahme und der Verlust von Anteilen. Ein starker Pitch und ein stimmiges Teamprofil sind Pflicht.
Venture Capital (VC)
VC eignet sich für skalierbare, wachstumsstarke Modelle mit großem Marktpotenzial. Der Zugang ist kompetitiv, der Druck hoch. VCs denken in Renditen, nicht in Missionen. Wer diesen Weg geht, sollte professionell vorbereitet sein – und seine Unternehmensziele klar definieren.
Die richtige Finanzierungsstrategie finden
Vor der Entscheidung für eine Finanzierungsform sollten Gründerinnen und Gründer folgende Fragen beantworten:
- Wie hoch ist der Kapitalbedarf?
- Welche Sicherheiten können gestellt werden?
- Wie schnell wird das Kapital benötigt?
- Wie hoch ist der Aufwand für die Antragstellung oder Investorensuche?
Fazit
Eine durchdachte Finanzierung ist der entscheidende Schritt von der Idee zum skalierbaren Unternehmen. Wer strategisch plant und sich professionell aufstellt, verschafft sich nicht nur Zugang zu Kapital, sondern legt den Grundstein für nachhaltigen Erfolg.
Die Autorin Ruth Schöllhammer ist Co-Founderin und CMO von smartaxxess. Zudem unterstützt sie als Vorständin des Deutschen Gründerverbands Start-ups und junge Unternehmen auf dem Weg zu fundierter Finanzierung und nachhaltigem Wachstum.
6 Hacks für geringere Steuerlast in Start-ups
Mit diesen sechs Maßnahmen können Unternehmer*innen, Selbständige und Freiberufler*innen jetzt ihre Steuerlast gezielt senken.
Für Unternehmen sei der Standort Deutschland nur noch bedingt wettbewerbsfähig, hieß es unlängst vonseiten der DIHK bei der Vorstellung des Unternehmensbarometers. Neben der Verlässlichkeit der Wirtschaftspolitik haben sich laut Umfrage auch zahlreiche andere Faktoren verschlechtert. 50 Prozent der Befragten geben an, dass die künftige Bundesregierung bei der Unternehmensbesteuerung ansetzen muss. „Unabhängig vom Gesetzgeber können Betriebe, Selbständige und Freiberufler bereits jetzt die Weichen stellen, um die Abgabenlast zu senken“, erklärt Prof. Dr. Christoph Juhn, Professor für Steuerrecht sowie geschäftsführender Partner der JUHN Partner Steuerberatungskanzlei.
Anstatt sich erst in der Steuererklärung oder beim Jahresabschluss mit den steuerlichen Aspekten auseinanderzusetzen, gilt es bereits jetzt an einer Vielzahl von Stellschrauben zu drehen, die Vorteile bringen können – was gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten bares Geld bedeuten kann.
Diese sechs Steuer-Hacks sind Bares wert
# 1. Betriebsausgaben richtig absetzen
Viele Ausgaben, die im betrieblichen Alltag anfallen, lassen sich steuerlich geltend machen. Hierzu zählen nicht nur größere Investitionen, sondern auch kleinere Betriebskosten wie Büromaterial, Software oder Telekommunikationskosten. „Oftmals werden nur die größeren Ausgaben beachtet. Dabei können kleinere Posten ebenfalls erhebliche Steuerersparnisse bringen“, so Juhn. Je detaillierter die Dokumentation dieser Ausgaben erfolgt, desto besser können die steuerlichen Vorteile genutzt werden.
# 2. Investitionsabzugsbetrag als Vorteil für zukünftige Investitionen
Für Unternehmen, die in den kommenden Jahren größere Anschaffungen planen, stellt der Investitionsabzugsbetrag (IAB) eine interessante Möglichkeit dar, die Abgabenlast im laufenden Jahr zu senken. Dieser Abzug ermöglicht es, bis zu 50 Prozent der geplanten Investitionskosten bereits im Vorfeld von der Steuer abzusetzen. Ein Beispiel? „Steht der Kauf eines neuen Fahrzeugs im Wert von 30.000 Euro an, können durch den IAB bereits 15.000 Euro als Betriebsausgabe angesetzt werden, wodurch die Steuerlast für das laufende Jahr signifikant sinkt“, unterstreicht der Profi. Dabei gilt dieser Abzug für Unternehmen mit einem Gewinn von bis zu 200.000 Euro und stellt somit eine besonders vorteilhafte Möglichkeit für kleinere und mittelständische Unternehmen dar.
# 3. Homeoffice-Pauschale
Seit der Corona-Pandemie haben viele Selbständige und Freiberufler die New-Work-Option Homeoffice intensiv genutzt. Dies kann auch steuerliche Vorteile mit sich bringen – etwa in Form der Homeoffice-Pauschale. Sie wurde erweitert und ermöglicht es auch bei gelegentlicher Arbeit in den eigenen vier Wänden, Steuererleichterungen zu erhalten. „Die Homeoffice-Pauschale hat sich als wertvolle Einsparmöglichkeit für Selbständige und Freiberufler etabliert“, so Juhn. Wer zu Hause arbeitet, kann bis zu 1.260 Euro jährlich absetzen. Und wer einen eigenen Raum ausschließlich für berufliche Zwecke nutzt, also ein häusliches Arbeitszimmer im Sinne der steuerrechtlichen Vorschriften, kann die auf ihn anfallenden Kosten sogar in vollem Umfang steuerlich absetzen. Dies umfasst etwa anteilige Mietkosten, Nebenkosten und Ausstattungskosten, aber auch Telefon- und Internetkosten. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass kein weiterer Raum zur Ausübung dieser Tätigkeit zur Verfügung steht.
# 4. Steuerfreie Zusatzleistungen für Mitarbeitende
Unterstützen Unternehmer*innen ihre Mitarbeitenden mit Gehaltsextras, profitieren sie davon auch selbst, vorausgesetzt, bestimmte Höchstbeträge werden nicht überschritten. „Zusatzleistungen wie Tankgutscheine, Essenszuschüsse oder auch Jobtickets für den öffentlichen Nahverkehr sind steuerfrei und kommen nicht nur der Belegschaft zugute, sondern können auch dazu beitragen, die Motivation und Bindung an das Unternehmen zu stärken“, weiß Juhn.
# 5. Vereinfachte Steuererklärung und weniger Bürokratie
Unternehmen mit einem Jahresumsatz von weniger als 22.000 Euro im Vorjahr und 50.000 Euro im laufenden Kalenderjahr profitieren von der Kleinunternehmerregelung. Diese befreit von der Pflicht zur Umsatzsteuererhebung. Das heißt: Sie müssen keine Umsatzsteuer auf ihren Rechnungen ausweisen, wodurch sich der administrative Aufwand erheblich reduziert. „Diese Regelung ist besonders vorteilhaft für kleinere Unternehmen und Selbständige, die noch nicht in den großen Umsatzbereichen tätig sind“, so Juhn „Die Buchhaltung ist deutlich einfacher und spart Kosten für die Berechnung und Abführung der Abgabe.“
# 6. Gewinnthesaurierung bei langfristigem Investitionsbedarf
Ein weiterer Steuer-Hack ist die sogenannte Gewinnthesaurierung. Werden Gewinne von Kapitalgesellschaften nicht an ihre Gesellschafter*innen ausgeschüttet, lässt sich die Zahlung der Kapitalertragsteuer auf diese Gewinne hinauszögern und die Liquidität im Unternehmen verbessern. Ein Vorteil vor allem für Unternehmen, die im Wachstum sind oder größere Investitionen planen. „Die Gewinnthesaurierung ermöglicht, Kapital im Unternehmen zu belassen und gleichzeitig von einer steuerlichen Entlastung zu profitieren“, unterstreicht der Experte. Über steuerrechtliche Umwege können aber auch Einzelunternehmen und Personengesellschaften davon profitieren. Die Stichwörter hierzu lauten Thesaurierungsbegünstigung und Optionsbesteuerung.
Rechnungen richtig schreiben
Wer sich selbstständig macht oder freiberuflich arbeitet, kommt nicht drumherum, eine Rechnung auszustellen. Welche Aspekte dabei besonders wichtig und welche Angaben Pflicht sind, das wird hier kurz und knapp erklärt.
Wer legt die Vorgaben auf einer Rechnung fest?
Alle Angaben, die auf einem solchen Dokument notiert sein müssen, werden vom Umsatzsteuergesetz (§14 UstG) festgelegt. Das sind die sogenannten Formvorschriften für Rechnungen. Wenn dagegen verstoßen wird, kann die Vorsteuer nicht korrekt abgezogen werden. Das betrifft vor allem Kleinunternehmer sowie Selbstständige und kann unter dem Strich teuer werden.
Das muss auf eine Rechnung
Im Grunde sind bei der Rechnungserstellung ein paar einfache Regeln einzuhalten. Um vor dem Finanzamt zu bestehen, müssen diese Punkte auf dem Dokument vermerkt sein:
- Name des Unternehmens und die jeweilige Rechtsform
- Vollständige Anschrift der Firma
- Bei umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen die jeweilige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer bzw. die persönliche Steuernummer bei umsatzsteuerbefreiten Unternehmen
- Datum der Ausstellung
- Fortlaufende und klar zuzuordnende Rechnungsnummer
- Liefertermin oder Zeitraum der erbrachten Leistung
- Jeweiliger Umsatzsteuersatz oder Grund des Nicht-Erhebens
Die beste und schnellste Lösung ist, für all diese Daten und Angaben direkt eine professionelle Rechnungssoftware zu nutzen. Diese Programme machen es besonders einfach alle gesetzlich vorgeschriebenen Punkte für die Rechnungserstellung einzuhalten. Oftmals bieten diese zusätzlich die Möglichkeit, Kunden zu verwalten oder Artikel zu organisieren.
Rechnungsnummern richtig einsetzen
Der für die Nachvollziehbarkeit der kompletten Buchhaltung wichtigste Punkt ist die jeweilige Rechnungsnummer. Diese muss je Dokument einmalig sein – nur so kann verhindert werden, dass es zu Verwirrungen kommt. Auch lassen sich Rechnungen in der Buchhaltung so klar zuordnen. Es dürfen also keine Nummern doppelt vergeben werden. Der Nummernkreis muss außerdem fortlaufend sein. Unwichtig ist allerdings, ob die Kennung aus Zahlen oder Buchstaben besteht. Auch nicht gesetzlich geregelt ist, ob jedes Jahr ein neuer Turnus angefangen werden muss oder nicht.
Das passende Layout
Rechnungsmuster gibt es im Internet zahlreiche. Wer allerdings nicht auf so eine Vorlage von der Stange zurückgreifen möchte, der hat die Möglichkeit mit beispielsweise dem Rechnungsprogramm von Lexware Office das eigene Rechnungs-Layout vollkommen individuell zu erstellen. Eingefügt werden können das Firmen-Logo und eine digitalisierte Unterschrift. Auch kann das gesamte Dokument passend zum jeweiligen Corporate Design des Unternehmens gestaltet werden. Heutzutage kommen Selbstständige und Gründer kaum mehr um diesen Schritt herum: Dieser Schritt macht eine Marke auch auf den Rechnungsdokumenten klar erkennbar.
Wann verjähren Rechnungen?
Diese Frage ist für Unternehmen oft eine der brennendsten. Die Verjährungsfrist für Rechnungen aller Art liegt in Deutschland bei drei Jahren. Allerdings ist wichtig zu wissen, dass diese Frist nicht ab dem jeweiligen Rechnungsdatum läuft. Sie gilt ab dem Tag der erbrachten Leistung oder Lieferung. Aber Vorsicht: Die Verjährungsfrist beginnt immer am 1. Januar des Folgejahres, in dem der Auftrag erteilt wurde. Ausschlaggebend ist also nicht der Monat, in dem die Leistung erbracht wurde. An diesem Beispiel erklärt, wird das Prozedere klarer:
- Im März 2017 wurde ein Auftrag angenommen.
- Das Erfüllungsdatum für diesen ist der 12. September 2017.
- Die Verjährungsfrist beginnt also per Gesetz am 1. Januar 2018 und endet am 1. Januar 2021.
Aufbewahrungsfristen für Rechnungen
Die Dokumente müssen generell zehn Jahre lang aufbewahrt werden. Das gilt sowohl für Selbstständige als auch für Kleinunternehmer oder große Firmen. Betroffen sind davon allerdings nicht nur die ausgestellten Rechnungen. Auch alle eingehenden Forderungen, die in die Buchhaltung einfließen, müssen so lange verfügbar bleiben.
Eine falsche Rechnung verschickt?
Eine Forderung in der sich ein Tippfehler oder Zahlendreher eingeschlichen hat, ist zunächst kein Beinbruch. Wenn das vorkommen sollte, dann muss die jeweilige Rechnung im System korrigiert werden. Zudem muss eine Storno-Rechnung angelegt werden. Diese Grundregeln sind dabei zu beachten:
- Storno-Rechnungen sind mit einem Minus zu vermerken.
- Der Rechnungsbetrag muss derselbe sein: Wenn die falsche Summe 100 Euro ist, dann muss die Storno-Rechnung -100 Euro betragen.
- Jede dieser Nachbesserungen bekommt eine eigene Rechnungsnummer.
- Die korrigierte Rechnung erhält ebenfalls eine neue Nummer.
Dadurch müssen zu jeder falsch ausgestellten Forderung dann drei Rechnungen vorhanden sein. Diese werden dann an den betreffenden Kunden verschickt. Außerdem sind sie noch in die Buchhaltung einzupflegen, sodass das Finanzamt die Fehlbuchung nachvollziehen kann.
Überleben im VC-Game 2025
Was Gründer*innen im VC-Game ändern müssen, um nicht ins Abseits zu geraten.
Zurückhaltung aufseiten der Investor*innen und sinkende Bewertungen prägen die aktuelle Finanzierungslandschaft für Start-ups – der Boom der Jahre 2021 und 2022 ist längst vorbei. Gerade jetzt brauchst du als Gründer*in Mut, damit dein Vorhaben nicht an fehlendem Kapital scheitert.
Denn Start-ups stoßen zunehmend auf kritische Kapitalgeber*innen und haben Probleme, Venture Capital (VC) einzusammeln. Ein Blick auf die Finanzierungsrunden im ersten Halbjahr 2024 verdeutlicht das: Fast 23 Prozent der europäischen Start-ups verloren an Wert. So hoch war der Anteil an Downrounds zuletzt im Jahr 2014, wie die Datenexpert*innen von PitchBook aufzeigen.
Investor*innen legen ihren Fokus verstärkt auf Profitabilität und ein nachhaltiges Geschäftsmodell. Das Wachstumspotenzial ist nicht länger der alles entscheidende Faktor, Due DiligencePrüfungen werden zunehmend anspruchsvoller. Dadurch rücken Kennzahlen wie Vertriebseffizienz und Kund*innenabwanderungsrate (Churn) verstärkt in den Mittelpunkt.
Das deutsche Finanzierungsklima: zu viel Zögern
In Deutschland herrscht aktuell eine auffallende Vorsicht unter Investor*innen. Risikofreudigere Kapitalgeber*innen aus dem Ausland halten sich zurück, was zu einer deutlichen Verlangsamung des Kapitalflusses führt. Nationale Investor*innen und staatliche Förderprogramme konzentrieren sich vornehmlich auf die Frühphasenfinanzierung von Start-ups.
Dadurch entstehen Finanzierungslücken, besonders in den späteren Wachstumsphasen, wie der aktuelle Deutsche Startup Monitor des Bundesverbands Deutsche Startups belegt.
Diese Zurückhaltung erschwert es vielen Start-ups, große Finanzierungsrunden abzuschließen und den Sprung in die nächste Wachstumsstufe zu schaffen. Die gestiegenen Anforderungen an Due-Diligence-Prüfungen und der verstärkte Fokus auf Profitabilität und Nachhaltigkeit verstärken diese Tendenz.
Vor diesem Hintergrund zögern viele Gründer*innen, große Summen an Wagniskapital aufzunehmen. Die Sorge vor einer möglichen Verwässerung der Unternehmensanteile bei niedrigeren Bewertungen und dem damit potenziell einhergehenden Kontrollverlust ist groß. Einige scheuen auch das Risiko, da umfangreiche Finanzierungsrunden mit einer größeren Fallhöhe einhergehen.
Doch trotz dieser Herausforderungen sollten deutsche Gründer*innen den Mut nicht verlieren. Wer eine wirklich bahnbrechende Geschäftsidee hat, die aktuelle Themen wie die Klimakrise oder die Digitalisierung adressiert, hat weiterhin Chancen, Kapital zu sichern. Start-ups sollten den Anspruch haben, das Unternehmen mutig zu skalieren und sich auf größere Finanzierungsrunden einzulassen.
Ein Blick in die USA zeigt, dass es möglich ist: Dort hat die Gründerkultur 2024 ein Comeback großvolumiger Finanzierungsrunden erlebt. Laut Crunchbase News konnten US-Start-ups zirka 240 Megadeals – Finanzierungen über 100 Millionen US-Dollar – erfolgreich abschließen. Dies beweist, dass Investor*innen bereit sind, hohe Summen zu investieren, wenn die Geschäftsidee überzeugt.
Warum mehr Risikokapital für dein Start-up sinnvoll ist
Doch wann solltest du eigentlich darüber nachdenken, Risikokapital für dein Unternehmen zu beschaffen? Entscheidend ist, dass dein Start-up das Potenzial hat, ein exponentielles Wachstum aufzuweisen. Du brauchst ein vielversprechendes Geschäftsmodell und die Bereitschaft, schnell skalieren zu wollen. Dann ist es sinnvoll, die Aufnahme von Risikokapital anzustreben.
Denn grundsätzlich lässt sich festhalten, dass ein größerer Finanzrahmen eine Reihe von Vorteilen bietet. Zuvorderst ermöglicht Wagniskapital, das Wachstum des eigenen Start-ups signifikant zu beschleunigen und wichtige Marktanteile zu gewinnen. Dadurch kannst du in die Produktentwicklung, das Marketing und den Vertrieb investieren und erhöhst so deine Chancen, in dynamischen Märkten zu bestehen. Wettbewerbsfähigkeit und Handlungsfähigkeit sind hier die entscheidenden Schlagworte.
Durch die gezielte Auswahl von VC-Investor*innen bekommen Start-ups zudem wertvollen Zugang zu Know-how und können die Expertise der Kapitalgeber*innen nutzen. Die neuen Partner*innen bringen nicht nur Kapital, sondern auch wichtige Netzwerke und Erfahrungen aus anderen Investitionen mit.
Ein nicht zu unterschätzender Faktor ist dabei auch, dass Gründer*innen von der Reputation eines VC-Unternehmens profitieren können. Stehen namhafte Investor*innen hinter einem Start-up, erhöht das dessen Glaubwürdigkeit und kann die Basis für neue Partnerschaften und weitere Finanzierungsrunden bilden.
So findest du geeignete Investor*innen
Damit sich diese positiven Aspekte voll entfalten können, solltest du genau darauf achten, mit welchen Kapitalgeber*innen du zusammenarbeitest. Branchenerfahrung ist dabei ein wichtiges Kriterium. Investor*innen sollten sich auf deinem Geschäftsfeld auskennen, um strategische Ratschläge geben und relevante Kontakte vermitteln zu können. Darüber hinaus sollte auch die Investmentstrategie der VC-Unternehmen mit den Zielen und Werten des Start-ups übereinstimmen. Gründer*innen sollten darauf achten, dass die Kapitalgeber*innen ihre langfristige Vision unterstützen und eine nachhaltige Kooperation anstreben.
Auf dieser Basis lässt sich eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Partner*innen aufbauen, die dein Business verstehen und den Markt kennen. So lassen sich nachhaltige KPIs festlegen, die nicht auf kurzfristige Gewinne, sondern auf langfristige Strategien einzahlen. Dieser Punkt zeigt deutlich: Wer die passenden Investor*innen findet, muss vor großen Finanzierungsrunden nicht zurückschrecken. Richtig eingesetzt bietet Wagniskapital vielmehr die Chance, das eigene Business sinnvoll auszubauen.
Wie du mehr Risikokapital akquirieren kannst
Es lohnt sich also, über VC-Partnerschaften nachzudenken, wenn man überzeugt davon ist und glaubhaft verkaufen kann, dass das eigene Unternehmen exponentiell wachsen kann. Die einleitende Analyse der aktuellen Finanzierungslandschaft in Deutschland zeigt jedoch, dass die Beschaffung von Wagniskapital durchaus knifflig werden kann. Um derzeit erfolgreiche Deals abzuschließen, ist es wichtig, sich mit den veränderten Anforderungen von Investor*innen genauer auseinanderzusetzen. Du solltest vor allem auf folgende Punkte achten, wenn du dich auf eine Finanzierungsrunde vorbereiten willst:
Wertversprechen und Differenzierung
- USP: Kommuniziere klar, was dein Produkt von der Konkurrenz abhebt.
- Marktbedarf: Zeige, warum jetzt der richtige Zeitpunkt ist.
Finanzkennzahlen
- Prognosen: Realistische Modelle für Umsatz, Kosten und Cashflow sind entscheidend.
- Benchmarking: Zahlen sollten sich positiv von der Konkurrenz abheben.
Proof of Concept
- Pilotprojekte: Belege die Machbarkeit durch Tests und erste Erfolge.
- Markteintrittsstrategie: Zeige einen klaren Expansionsplan in einem großen Markt.
Teamstärke
- Erfahrung: Stelle ein kompetentes Team mit relevanter Expertise vor.
- Führung: Beispiele früherer Erfolge stärken das Vertrauen.
Kund*innengewinnung
- Referenzen: Zeige positive Kund*innenfeedbacks.
- Churn-Management: Erläutere deine Strategie zur Kund*innenbindung.
Risikoanalyse
- Risiken erkennen: Identifiziere mögliche Herausforderungen.
- Pläne: Präsentiere Maßnahmen zur Risikominimierung.
Kapitalverwendung
- Plan: Erläutere die genaue Verwendung des Kapitals.
- Meilensteine: Setze erreichbare Ziele für den Einsatz der Mittel.
Zeit für eine neue Mentalität
Trotz des schwierigen Finanzierungsklimas sollten Gründer*innen selbstbewusst auftreten und sich nicht unter Wert verkaufen. Mutige Schritte in Finanzierungsrunden sind wichtig. Der Schlüssel liegt darin, ein klares Wertversprechen zu vermitteln, solide Finanzkennzahlen und ein starkes Team zu präsentieren sowie eine durchdachte Strategie für Wachstum und Kund*innengewinnung aufzuzeigen. So lassen sich auch in einem herausfordernden Marktumfeld Investor*innen überzeugen.
Nutze das Wissen und das Netzwerk erfahrener Kapitalgeber*innen, um dein Unternehmen auf Wachstumskurs zu halten. So hast du die besten Chancen, im Jahr 2025 und darüber hinaus zu bestehen. Dein Ziel sollte es sein, das Unternehmen so groß wie möglich zu machen – auch wenn das bedeutet, Anteile abzugeben.
Der Autor Dr. Jens Schmidt-Sceery ist Partner bei Pava Partners, einer M&A- und Debt Advisory-Beratungen für technologiegetriebene und dynamisch wachsende mittelständische Unternehmen sowie Managing Partner von HPI Seed.
Kühler Kopf bei Finanzierungen
Was ist bei Darlehensverhandlungen mit Banken zu beachten? Muss sich der Gründer zur Schuldmitübernahme verpflichten, wann lässt sich die persönliche Haftung vermeiden? Was ist bei Bürgschaften rechtens, was sittenwidrig?
Darlehensverhandlungen
Bei Bedarf an Fremdkapital sollte der Gründer zunächst prüfen, ob es staatliche Fördermittel oder günstige Existenzgründungskredite gibt. Handelt es sich um eine Kreditaufnahme vor der Aufnahme der Geschäftstätigkeit, ist ein gut durchdachter, überzeugender und mit realistischen Prognosen versehener Businessplan zu erstellen. Vor dem ersten Bankengespräch (bei laufender Geschäftstätigkeit) sind die aktuellen wirtschaftlichen Daten zur Lage des Unternehmens übersichtlich zusammenzustellen. Verhandlungen mit Banken für das eigene Unternehmen sollten am besten mit mehreren Kreditinstituten parallel geführt werden, damit Sie als Gründer die Konditionen vergleichen und sich so für das beste Angebot entscheiden können.
Bei den Konditionen ist nicht nur auf die Höhe des Kreditbetrages zuzüglich Nebenkosten und Gebühren sowie auf die Höhe von Zinsen und Tilgungsanteil in der monatlichen Kreditrate zu achten, sondern auch auf die Laufzeit und auf die Höhe der Bruttogesamtverschuldung. Wichtig ist ferner das Vereinbaren möglichst hoher Sondertilgungsmöglichkeiten, die es dem Unternehmen bei einer guten Entwicklung der Geschäftstätigkeit ermöglichen, den Kredit ganz oder teilweise auch vor dem Ablauf der Darlehenszeit zurückzuzahlen, ohne dass die Bank dafür eine hohe Vorfälligkeitsentschädigung für entgangene Zinsen abrechnen kann.
Banksicherheiten
Typische Sicherheiten, auf denen Banken als Sicherungsübereignung bestehen, sind einzelne Gegenstände wie beispielsweise Betriebsfahrzeuge, sogenannte Sachgesamtheiten wie etwa die Betriebs- und Geschäftsausstattung und das Waren- und Ersatzteillager. Daneben ist auch die Sicherungsabtretung der bestehenden und zukünftigen Forderungen gegen Kunden und sonstige Geschäftspartner, die sogenannte Globalzession, üblich. Bei der Globalzession müssen die abzutretenden Forderungen, die erst zukünftig entstehen, hinreichend bestimmt oder wenigstens bestimmbar sein; die abzutretenden Forderungen müssen deshalb nach Rechtsgrund (z.B. „aus Lieferungen und Leistungen“), Höhe und Schuldner zumindest individualisierbar sein. Die im Rahmen der Globalzession abgetretenen Forderungen werden in einem Forderungsverzeichnis aufgelistet, das jedoch lediglich einen Kontroll-Charakter entfaltet.
Forderungen können jedoch nicht abgetreten werden, wenn die Leistung nur an den ursprünglichen Gläubiger erbracht werden kann, wenn zwischen dem ursprünglichen Gläubiger und dem Schuldner die Abtretung vertraglich ausgeschlossen wurde oder wenn die Forderung unpfändbar ist. Wenn jedoch das der Forderung zugrunde liegende Geschäft für beide Seiten ein Handelsgeschäft ist, gilt § 354a HGB, sodass die Abtretung wirksam bleibt. Die Rechtswirkung der Globalzession tritt mit dem jeweiligen Entstehungszeitpunkt jeder einzelnen Forderung ein. Werden Forderungen beglichen, so werden diese unmittelbar durch eine neu entstandene Forderung ersetzt. Die Sicherungsübereignung und -abtretung erfolgen in der Praxis meist verdeckt, die Vorgänge werden erst bei Zahlungsproblemen des Unternehmens gegenüber den Kunden offen gelegt.
Wichtige Schritte der Gründung unbedingt dokumentieren!
Aktuelles Urteil: Gründer können Beratungsleistungen und Investitionen mit Unternehmensbezug absetzen.
Dass Unternehmensgründer einen guten Businessplan haben sollten, ist keinesfalls ungewöhnlich. Kapital muss akquiriert, Investoren überzeugt und ein Marketing-Konzept etabliert werden. Was viele Jungunternehmer nicht wissen: Sie können Ausgaben, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Gründung des Unternehmens stehen, beim Vorsteuerabzug auch dann steuerlich geltend machen, wenn das Unternehmen noch keine Umsätze generiert hat.
„Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg entschied jetzt, dass der Unternehmer dafür allerdings glaubhaft darlegen können muss, dass er beabsichtigt eine wirtschaftliche Tätigkeit auszuüben und alle Investitionen einen klaren Bezug zum Unternehmen haben. Dann ist der Unternehmer zum Vorsteuerabzug berechtigt“, informiert Dipl.-Betriebswirt Paul Heinrich Fallenberg, Steuerberater, Rechtsanwalt und Partner der Münsteraner Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft HLB Dr. Schumacher & Partner GmbH.
In dem vor dem Finanzgericht Berlin-Brandenburg verhandelten Fall hatte ein Unternehmer über fast zwei Jahre ausschließlich Investitionsausgaben getätigt, ohne hingegen Einnahmen zu erzielen. Für die getätigten Ausgaben machte der Unternehmer dennoch sein Recht auf Abzug der geschuldeten Mehrwertsteuer geltend. Das zuständige Finanzamt beanstandete bei einer Sonderprüfung dieses Vorgehen und sprach dem Unternehmer ab, unternehmerisch tätig gewesen zu sein. Folglich erkannte es den Vorsteuerabzug nicht an. Das Gericht entschied hingegen nach sorgfältiger Prüfung aller Fakten zu Gunsten des Klägers: Dieser habe seine unternehmerische Tätigkeit objektiv nachvollziehbar nachweisen können und sei somit hinsichtlich sämtlicher entstandenen Kosten zum Vorsteuerabzug berechtigt.
„Bei einem Unternehmen, das über einen so langen Zeitraum keine Umsätze erwirtschaftet hat, würde man wahrscheinlich vermuten, dass beim Vorsteuerabzug nicht alles korrekt ablief“, erklärt Fallenberg. Das Urteil mache daher besonders deutlich, dass Unternehmer entsprechende Sorgfalt bei administrativen und organisatorischen Fragen der Unternehmensgründung walten lassen müssten. Nur so ließe sich gewährleisten, dass alle Investitionen beim Vorsteuerabzug auch geltend gemacht werden könnten, so der Experte.
Grundsätzlich prüfen Finanzämter alle Fälle einzeln, um zu entscheiden, ob ein Vorsteuerabzug vor der Aufnahme der eigentlich unternehmerischen Tätigkeit rechtens war. „Umso wichtiger ist deshalb eine ausführliche Dokumentation aller Handlungsschritte und der damit verbundenen Investitionen bei der Unternehmensgründung um diese Tätigkeit lückenlos nachweisen zu können. Auch müssen die Investitionen klar unternehmensbezogen sein“, so Fallenberg abschließend.
Preisfindung mit Strategie
Den richtigen Preis zu finden ist ein Balanceakt zwischen zu billig und zu teuer. Hier lesen Sie fünf strategische Tipps, um den passenden Gegenwert für Ihre Produkte oder Leistungen zu ermitteln.
Den richtigen Preis für die eigenen Produkte zu finden, ist gar nicht so einfach. Diese Erfahrung machte auch Kunsthandwerker Stephan Siegel. Der Unternehmer stellt Skulpturen her, die er an Hotels, Pensionen und Privatleute verkauft. Bei einem Preis von 100 Euro pro Skulptur und Herstellungskosten von 80 Euro bleiben ihm pro verkauften Produkt 20 Euro Gewinn. Um seine Absatzmenge von derzeit rund 100 Skulpturen pro Jahr zu steigern, hatte Siegel beschlossen, den Verkaufspreis um zehn Prozent zu senken. Zwar brachte ihm diese Entscheidung einige neue Kunden, doch zugleich sank der Gewinn des Unternehmers deutlich.
Denn um den vor der Preissenkung erreichten Gewinn von 2000 Euro zu halten, hätte er seine Absatzmenge verdoppeln müssen. Dieses Ziel wurde weit verfehlt. Auch viele andere Unternehmen legen ihre Preise nach der subjektiven Meinung des Inhabers oder nach einfachen Faustregeln fest und liegen damit oft weit entfernt vom Optimum. Der bedeutende Einfluss des Preises auf den Gewinn des Unternehmens wird unterschätzt. "Ich habe mir anfangs kaum Gedanken über Preisfindung gemacht. Zwar habe ich durch niedrigere Preise mehr Kunden gewonnen, allerdings hatte ich nicht bedacht, dass die verhältnismäßig kleine Preissenkung so einen immensen Einfluss auf den Gewinn haben würde", blickt Siegel zurück.
Preisfindung Tipp 1: Strategisch planen
Da das Internet bei vielen Produkten für eine hohe Preistransparenz und Vergleichbarkeit sorgt, sehen sich gerade die Anbieter homogener Produkte (also Güter, die vom Verbraucher als identisch angesehen werden) bei der Preisfindung unter Druck und sind in Gefahr, an einem bedrohlichen Race-to-the-bottom teilzunehmen. Grund für den Preisdruck ist auch, dass neue Anbieter aus dem In- und Ausland versuchen, über den Preis in den Markt zu kommen.
Der einzige Erfolg versprechende Weg aus dem Dilemma ist die strategische Preisfindung. Solange die Märkte vieler Güter Verkäufermärkte waren, konnten Preise ausgehend von den Produktionskosten kalkuliert werden. Beim Cost-plus-Pricing errechnet das Unternehmen seine Kosten, addiert den gewünschten Gewinn und beginnt mit dem Verkauf. Heute funktioniert dieses System nicht mehr, denn längst haben die Konsumenten die Wahl zwischen vielen Anbietern.
Gutes Geld für gute Arbeit
Existenzgründer und Freiberufler tun sich vor allem am Anfang ihrer Selbständigkeit schwer, die richtigen Honorare zu finden. Was können Sie für Ihre Leistungen verlangen – und wie schaffen Sie es, dass der Kunde Ihren Preis auch akzeptiert?
Um zu wissen, was man verdienen will, muss man zunächst herausfinden, wie viel man braucht. Eine einfache Regel, die aber längst nicht alle Existenzgründer beherzigen. Nicht selten verkaufen sie sich weit unter ihrem finanziellen Bedarf und ihrem tatsächlichen Wert – und wundern sich, wenn das Geld am Ende des Jahres vorn und hinten nicht reicht. Denn bei der Berechnung eines realistischen Honorars darf man nicht von den Stundenlöhnen eines Angestellten ausgehen – ein Unternehmer hat weitaus mehr Kosten, die er mit seinem Einkommen abdecken muss: betriebliche Ausgaben, Steuern, Sozialbeiträge, die bei Angestellten der Arbeitgeber zur Hälfte übernimmt ... Daher ist es zunächst ganz wichtig, seinen tatsächlich benötigten Stundensatz herauszufinden. Mit einer einfachen Berechnung kommt man dem Preis, den man für eine Stunde Arbeit verdienen muss, schnell auf die Spur.
Viele vergessen die Steuern einzukalkulieren
Dabei darf man sich allerdings nicht selbst betrügen. „Viele Existenzgründer machen den Fehler, bei ihrem Einkommen nicht an die Steuer zu denken“, so eine Erfahrung von Jens Fetting, Trainer für Verkaufs- und Verhandlungsgespräche und Inhaber der Firma my-mentor.de. „Wenn dann nach ein paar Jahren die erste Einkommensteuer und damit die Vorauszahlungen für die folgenden Jahre fällig wird, sind viele überrascht und können das Geld für die Steuerzahlungen nicht aufbringen.“ Nicht selten ist eine Unternehmenspleite die Folge. Wer hingegen kontinuierlich von Beginn an 50 Prozent seines Überschusses als Rücklagen für die Steuern beiseite legt, ist bei diesen Ausgaben jederzeit auf der sicheren Seite.
Auch die Zeit, die sie tatsächlich einem Kunden in Rechnung stellen können, wird von zahlreichen Selbstständigen unterschätzt. Vor allem am Anfang der Existenzgründung gehen viele Stunden für Akquise, Administration, Aufbau einer Homepage und andere Dinge drauf, die ein Unternehmer nicht bezahlt bekommt. „Sie können am Anfang maximal 50 Prozent Ihrer Zeit verkaufen“, schätzt Jens Fetting. Die restlichen 50 Prozent sind unbezahlte Arbeit – die man aber in seine Berechnungen einfließen lassen muss. Bei erfahrenen Unternehmern steigert sich dieser bezahlte Arbeitsanteil auf maximal 70 Prozent – mehr sind wohl kaum drin.
Warum Selbständige so schwer einen Kredit bekommen
Wie schaffen es Selbstständige, einen angemessenen Kredit zu finden? Worin liegen eigentlich die Probleme in dieser Berufsgruppe? Hier finden Sie die Antworten.
In Deutschland entstehen jedes Jahr hunderttausende neue Unternehmen. Ein Teil der Gründungen geht auf Ausgründungen zurück, an denen bestehende Unternehmen beteiligt sind. Viele der Start-Ups in Deutschland werden von Gründern initiiert, die endlich eine Idee umsetzen und ihr eigener Chef sein wollen. Die Gründe für den Wechsel vom Angestellten auf den Chefposten sind unterschiedlich. Wer sich zu diesem Schritt entscheidet, muss sich im Klaren darüber sein, dass Verantwortung und Herausforderungen völlig neu definiert werden.
Gerade Existenzgründer, die überhaupt keine Erfahrung mit der Selbständigkeit haben, betreten Neuland. Und müssen sich erst einmal als Selbständiger zurechtfinden. Wird ein Start-Up gegründet, sind viele Aspekte zu berücksichtigen. Wo finden sich passende Räumlichkeiten, um den Traum vom eigenen Unternehmen erfolgreich umzusetzen? Und wie finde ich Mitarbeiter, welche das Risiko eingehen, ein Unternehmen mit zu formen? Gerade im Hinblick auf die Finanzierung stehen Gründer vor einer Herausforderung. Banken reagieren – wenn es um Mittel für die Existenzgründung geht – mitunter zurückhaltend. Kleinkredite können Gründern hier eine wertvolle Untersützung bieten. Doch warum haben es Gründer und Selbständige oft schwer, Darlehen in Anspruch zu nehmen?
Kleinkredite als Gründer beantragen: Darauf sollte man achten
Der Artikel gibt Gründern wertvolle Tipps zur Beantragung von Kleinkrediten. Er behandelt Vorteile, Bedingungen und alternative Finanzierungsmöglichkeiten und betont die Bedeutung einer sorgfältigen Vorbereitung.
Viele Menschen träumen von der Gründung eines eigenen Unternehmens. Doch der Weg zur Selbstständigkeit ist oft mit finanziellen Hürden gespickt. Besonders in der Anfangsphase stellt die Kapitalbeschaffung oft eine Herausforderung dar. Kleinkredite können hierbei eine wertvolle Unterstützung sein. Es ist jedoch wichtig, einige Aspekte zu berücksichtigen, um den optimalen Nutzen aus dieser Finanzierungsquelle zu ziehen.
Die Vorteile von Kleinkrediten
Kleinkredite zeichnen sich durch ihre relativ geringe Höhe und kurze Laufzeit aus. Dies macht sie zu einer idealen Lösung für Gründer, die nur eine begrenzte Summe benötigen, um ihr Unternehmen zu starten. Ein weiterer Vorteil liegt in der schnellen Verfügbarkeit. Während größere Darlehen einer umfangreichen Prüfung bedürfen, ist der Prozess bei Kleinkrediten in der Regel weniger bürokratisch und zeitraubend. Einen 2.000 Euro Kredit beantragen ist unkompliziert. Diese Darlehen können daher eine rasche finanzielle Entlastung bieten.
Ein weiterer Pluspunkt von Kleinkrediten ist die hohe Flexibilität. Die gewährte Summe kann oft für eine Vielzahl von Ausgaben verwendet werden, wie die Anschaffung von Betriebsmitteln, die Sicherung von Lagerfläche oder das Marketing. Somit bietet ein Kleinkredit die nötige finanzielle Flexibilität, um verschiedene Aspekte des Unternehmensaufbaus zu fördern.
Bedingungen und Voraussetzungen
Trotz der vielen Vorteile sollte man beim Beantragen eines Kleinkredits verschiedene Bedingungen und Voraussetzungen im Blick behalten. Banken und Kreditinstitute haben meist spezifische Anforderungen, die erfüllt werden müssen. Dazu zählen beispielsweise eine solide Geschäftsidee und ein detaillierter Businessplan. Diese Dokumente sollen aufzeigen, wie das Unternehmen plant, die aufgenommenen Mittel einzusetzen und wie es sich langfristig finanzieren möchte.
Darüber hinaus spielt die Bonität des Antragstellers eine wesentliche Rolle. Kreditgeber überprüfen die finanzielle Vergangenheit des Antragstellers, um das Ausfallrisiko einschätzen zu können. Ein positiver SCHUFA-Score kann hierbei entscheidend sein. Daher sollte man die eigene Bonität vor der Antragstellung genau prüfen und eventuelle negative Einträge rechtzeitig bereinigen.
Auf Grundlage dieser Prüfungen entscheiden die Kreditinstitute über die Konditionen des Darlehens, wie Zinssatz und Laufzeit. Hierbei gilt es, geschickt zu verhandeln, um möglichst günstige Bedingungen zu erhalten. Ein hoher Zinssatz kann die finanzielle Belastung erhöhen und die Rückzahlung erschweren. Zudem sollte man sicherstellen, dass die Laufzeit des Kredits mit der geplanten Entwicklung des Unternehmens übereinstimmt.
Alternativen und zusätzliche Finanzierungsmöglichkeiten
In einigen Fällen kann es sinnvoll sein, einen Mix aus verschiedenen Finanzierungsmöglichkeiten zu nutzen. Neben Kleinkrediten bieten sich auch alternative Finanzierungsmethoden wie Crowdfunding oder Mikrokredite an. Diese Methoden können eine zusätzliche Kapitalquelle darstellen und gleichzeitig das Risiko streuen. Crowdfunding ermöglicht es, eine große Anzahl von Investoren anzusprechen und Unterstützung für das Unternehmensprojekt zu gewinnen. Nicht selten entstehen hierbei wertvolle Kontakte und Netzwerke.
Mikrokredite wiederum richten sich an Gründer, die keine oder nur geringe Sicherheiten vorweisen können. Sie werden oftmals von speziellen Organisationen oder Stiftungen vergeben und haben niedrigere Anforderungen in Bezug auf Bonität und Sicherheiten. Obwohl die Zinsen bei Mikrokrediten höher als bei traditionellen Bankkrediten sein können, stellen sie dennoch eine lebensfähige Option für viele Unternehmer dar.
Fazit: Vorbereitung ist der Schlüssel
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Kleinkredite eine wertvolle Finanzierungsquelle für Gründer darstellen können. Sie bieten verschiedene Vorteile, von schneller Verfügbarkeit bis zur Flexibilität in der Nutzung. Dennoch ist es entscheidend, sich gründlich vorzubereiten und alle Anforderungen und Bedingungen zu beachten. Ein gut ausgearbeiteter Businessplan und eine positive Bonität erhöhen die Chancen auf eine erfolgreiche Kreditbewilligung und vorteilhafte Konditionen.
Darüber hinaus sollte man sich auch über alternative Finanzierungsoptionen informieren und prüfen, ob eine Kombination unterschiedlicher Finanzierungsquellen sinnvoll sein könnte. Ein ganzheitlicher Ansatz bei der Finanzplanung kann dazu beitragen, die finanzielle Basis des Unternehmens zu stärken und einen erfolgreichen Start in die Selbstständigkeit zu ermöglichen.
Start-up-Navigation in Krisenzeiten
Was du tun kannst, um erfolgreich durch die aktuelle Krise zu navigieren. Und worauf du achten musst, um nicht von einer Unternehmenskrise in eine existenzielle persönliche Krise zu rutschen.
Wirtschaftskrise, wohin man schaut. Egal welche Zeitung man aufschlägt oder welche Statistik man sich ansieht, es scheint überall bergab zu gehen mit der deutschen Wirtschaft. Lediglich die Insolvenzverwalter „erfreuen“ sich einer Sonderkonjunktur. Kaum eine Branche, die nicht von den aktuellen Problemen und Herausforderungen betroffen ist. Selbst seit Jahrzehnten erfolgreiche und meist profitable Unternehmen schalten in den Krisenmodus. Schlimmer noch als diese Unternehmen sind jedoch junge Unternehmen und insbesondere Start-ups von der aktuellen Entwicklung betroffen. Was können junge Unternehmen leisten, um ihre Organisation erfolgreich durch diese Zeit zu steuern?
Diese haftungsrechtlichen Punkte sind relevant
Start-ups tragen aufgrund ihres jungen Alters zumeist eine hohe Unsicherheit des Geschäftsmodells in sich, haben noch keinen positiven Cashflow aus dem operativen Geschäftsbetrieb vorzuweisen und sind auf einen regelmäßigen Kapitalzufluss von außen angewiesen. Oft liegt sogar eine temporäre Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit vor, die nur Gründer*innen mit einer gewissen Risikobereitschaft tragen können. Um eine etwaige Unternehmenskrise nicht zu einer persönlichen Krise werden zu lassen, sind einige haftungsrelevante Aspekte zu beachten. Diese werden nachfolgend am Beispiel des/der Geschäftsführer*in einer zahlungsunfähigen GmbH allgemein dargestellt und dienen ausschließlich der groben Orientierung.
Der/die Geschäftsführer*in einer GmbH ist verpflichtet, bei Vorliegen eines Insolvenzgrunds (Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung) einen Insolvenzantrag zu stellen. Wichtig: Dies gilt unabhängig von Weisungen oder Beschlüssen der Gesellschafter*innen. Zahlungsunfähigkeit liegt im Allgemeinen vor, wenn die Gesellschaft die fälligen Zahlungsverpflichtungen zu 90 Prozent nicht mehr erfüllen kann und auch prognostisch innerhalb der nächsten drei Wochen nicht ausgleichen können wird. Spätestens drei Wochen nach Eintritt (nicht erst bei Feststellung durch die Geschäftsführung) der Zahlungsunfähigkeit, muss der/die Geschäftsführer*in den Insolvenzantrag beim zuständigen Amtsgericht eingereicht haben.
Umgekehrt bedeutet dies, dass der kurzfristige Zustand (weniger als drei Wochen) der nicht für die fälligen Verbindlichkeiten ausreichenden Liquidität nicht zwangsweise eine Insolvenzantragspflicht auslöst; sollte innerhalb von drei Wochen allerdings keine Besserung der Liquiditätssituation eintreten, das heißt, sämtliche fällige Zahlungsverpflichtungen wieder pünktlich bezahlt werden können, muss ein Insolvenzantrag gestellt werden. Zeichnet sich vor Ablauf der drei Wochen ab, dass die Überwindung der Zahlungsunfähigkeit unmöglich ist, muss bereits zu diesem Zeitpunkt der Insolvenzantrag gestellt werden. Das bedeutet für den/die Geschäftsführer*in, dass diese(r) stets die Liquidität des Unternehmens im Blick haben und Strukturen schaffen muss, um eine eventuelle Zahlungsunfähigkeit zu erkennen.
Ein weiterer Insolvenzgrund ist die Überschuldung. Diese kann im Rahmen dieses Beitrags nicht näher beleuchtet werden. Es ist aber darauf zu verweisen, dass die Überprüfung des Überschuldungsstatus optimalerweise in Abstimmung mit einem/einer Steuerberater*in (oder sonstigen fachkundigen Person) stattfinden sollte.
Wie geschildert, besteht für den/die Geschäftsführer*in einer GmbH die Pflicht, im Fall des Eintritts der Zahlungsunfähigkeit, spätestens nach drei Wochen, ggf. vorher, einen Insolvenzantrag zu stellen. Wird der Insolvenzantrag nicht rechtzeitig gestellt, ist dies strafrechtlich als Insolvenzverschleppung zu werten und kann eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren nach sich ziehen.
Zivilrechtlich haftet der/die Geschäftsführer*in zudem mit dem gesamten Privatvermögen für sämtliche Vermögensabflüsse aus dem Vermögen der Gesellschaft (Anspruchsdurchsetzung durch spätere[n] Insolvenzverwalter*in) ab dem Zeitpunkt des Eintritts der Zahlungsunfähigkeit (oder Überschuldung), etwa für die Bezahlung der Lieferant*innen, soweit anschließend das Insolvenzverfahren eröffnet wird. Dies gilt grundsätzlich (außer bei bestimmten, in der Insolvenzordnung geregelten Fällen) auch während etwaiger Sanierungsbemühungen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit. Es gibt, wie bereits angedeutet, Ausnahmen, welche Zahlungen trotz Vorliegen eines Insolvenzgrunds von dem/der Geschäftsführer*in aus dem Vermögen der Gesellschaft geleistet werden dürfen bzw. sogar geleistet werden müssen; diese Fälle darzustellen, würde den Rahmen dieses Artikels sprengen.
Zusammenfassend ist für den Fall des Eintritts der Zahlungsunfähigkeit auch bzgl. der Frage, ob und welche Zahlungen noch geleistet werden dürfen bzw. müssen, zu empfehlen, fachkundigen Rat einzuholen; zumindest aber sich anderweitig kundig zu machen. Denn alles ist in diesem Fall besser, als einfach weiter undifferenziert Zahlungen an einzelne Gläubiger*innen zu leisten. Zudem muss der Versuch, innerhalb von drei Wochen wieder Zahlungsfähigkeit herzustellen (etwa durch Einwerben der Gesellschafter*innen für eine Erhöhung des Stammkapitals oder Hineingabe von Gesellschafterdarlehen), mit dem Risiko abgewogen werden, dass der/die Geschäftsführer*in für in dieser Zeit geleistete Zahlungen aus dem Vermögen des Unternehmens im Falle der späteren Insolvenzeröffnung grundsätzlich (abgesehen von wenigen Ausnahmen) haftet. Im Zweifel ist daher bei Feststellung eines Insolvenzgrunds zur sofortigen Stellung des Insolvenzantrags zu raten.
Das Gesetz unterscheidet nicht zwischen neu gegründeten und etablierten Gesellschaften. Die zuvor aufgezeigten Risiken bestehen ab Tag eins. Bei falscher Kalkulation und einem „Start mit Schulden“ kommt daher bereits ab Beginn der Geschäftstätigkeit eine zivilrechtliche Haftung wegen Insolvenzverschleppung für den/die Geschäftsführer*in in Betracht. Sofern spätestens nach drei Wochen keine Besserung eintritt, kommt dann noch die strafrechtliche Verantwortlichkeit des/der Geschäftsführer*in hinzu. Es kann daher nur geraten werden, bereits vor Aufnahme der Geschäftstätigkeit ein realistisches Geschäftskonzept und eine solide Finanzierung, bestenfalls unter Zuhilfenahme von Expert*innen, auf die Beine zu stellen.
Im Zweifel muss dem/der Geschäftsführer*in zudem (auch bei etwaigem Widerstand der Gesellschafter*innen) die Insolvenzantragsstellung empfohlen werden, um den strafrechtlichen Verdacht der Insolvenzverschleppung von vorneherein im Keim zu ersticken. Zwar führt eine verfrühte oder unberechtigte (d.h. bei Nichtvorliegen eines Insolvenzgrunds) Insolvenzantragsstellung auch zu Schadensersatzansprüchen der Gesellschaft gegen den/die Geschäftsführer*in, da die Kreditwürdigkeit des Unternehmens zerstört wird, allerdings zeigt die Praxis, dass Insolvenzanträge überwiegend zu spät und selten zu früh gestellt werden.
So lassen sich Risiken verringern
Wer in der Lage ist, eine drohende Krise zu erkennen, hat die besten Voraussetzungen, um diese zu vermeiden. Folgendes gilt es dabei zu berücksichtigen:
Liquidität vor Rentabilität: Die essenziellste Betrachtung des Unternehmens ist die kurzfristige Liquidität. Ohne ausreichend Geld, können weder Mitarbeitende, Lieferant*innen noch das Finanzamt bedient werden. Dies führt schnell zu enormen Problemen.
Regelmäßige Buchhaltung, sinnvolles Controlling: Zur Identifizierung von Krisen sind einige finanzwirtschaftliche und organisatorische Maßnahmen essenziell. So muss dem Unternehmen neben einer aktuellen Buchhaltung auch ein entsprechendes Controlling und Reporting zur Verfügung stehen. Dieses muss entgegen reinen Zahlenfriedhöfen die Werttreiber des Unternehmens aufzeigen und die Entwicklung entsprechend klar darstellen. Es wird nur controlled, was zur Entscheidungsfindung notwendig ist. So kann eine kurz- und mittelfristige Reaktion des Managements bei problematischen Entwicklungen stattfinden.
Finanzplanung regelmäßig aktualisieren: Während Buchhaltung und Controlling eher kurz und mittelfristig angelegt sind, zeigt eine, in regelmäßigen Abständen aktualisierte Finanzplanung für alle beteiligten Stakeholder*innen die Perspektiven des Unternehmens auf. Dies beugt Missverständnissen vor und gibt allen Beteiligten Sicherheit.
Finanzierung möglichst mit ausreichend Puffer planen: Bei Finanzierungsrunden sollte immer mit ausreichend Puffer und Eventualitäten geplant werden. Denn nicht selten dauert bei Start-ups alles doppelt so lange und kostet doppelt so viel als ursprünglich geplant. Nicht zu vernachlässigen sind auch die Zeiträume, die für eine Finanzierungsrunde anzusetzen sind. So kann eine Bankfinanzierung im positiven Fall ggf. nach wenigen Wochen zu einem Abschluss kommen, während eine Beteiligungsfinanzierung mit entsprechender Due Diligence schon mal sechs bis 12 Monate dauern kann. Ausreichend Vorlauf ist hier also einzuplanen. Es gilt: Nach der Finanzierung ist vor der Finanzierung.
Umsetzung der Wachstumsplanung möglichst erst nach der Finanzierungszusage: Oft gehen Gründer*innen geradezu euphorisch aus Finanzierungsgesprächen und -verhandlungen und denken, dass eine Unterzeichnung einer Finanzierungsvereinbarung nur noch eine Formalie sei. Hier ist Vorsicht geboten: Finanzierungspartner*innen finden Projekte meist „interessant“ und werden beim ersten Termin selten eine Absage geben. Tipp: Starte nicht mit Investitionen ohne schriftliche Finanzierungszusage. Du könntest damit dein Unternehmen in eine existenzielle Krise führen, wenn der/die Kapitalgeber*in dann doch noch abspringen sollte.
Die Autoren:
Thorben Kutz ist Rechtsanwalt in der primär auf Insolvenzrecht spezialisierten Kanzlei Schott Dobmeier Kießlich am Standort Regensburg. Er ist dort seit 2016 sowohl forensisch als auch beratend tätig, www.sdk-rae.de
Dr. Bernd Fischl ist Partner der BFMT Gruppe und akkreditierter Mittelstands- und Gründungsberater. Er ist schwerpunktmäßig in den Bereichen Unternehmensberatung, -finanzierung und -bewertung sowie Businessplanung tätig, www.bfmt.net/de

