Fremdkapital zur Start-up-Finanzierung – das muss beachtet werden


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Durch Medienberichte und Expertenmeinungen wird oft vermittelt, ein Start-Up sei mit geringer finanzieller Unterstützung sehr einfach zu eröffnen. Dass die Realität anders aussieht, verwundert Gründer immer wieder. Denn ein solches Unternehmen erfordert Wissen, ein bestimmtes Maß an unternehmerischer Risikoaffinität und die Investition von hohem Fremd- wie Eigenkapital.


Was ist ein Start-Up und was nicht?

Unter einem Start-up versteht man landläufig eine Unternehmensgründung mit einer innovativen Geschäftsidee und hohem Wachstumspotenzial. Dies bedeutet also, dass ein Start-up bestimmte Kriterien erfüllen muss, um auch den Interessen von Investoren und Förderern entgegenzukommen.
Am Beginn eines Start-ups steht immer die Idee und der Nutzen. Denn wir leben in Zeiten, in denen es eine große Vielfalt an unterschiedlichen Unternehmensformen und -eigentümern gibt, jedoch wenige inhaltliche Differenzierung der Geschäftsidee.

Ein Start-up sollte also möglichst innovativ und neu sein – also eben nicht der 100. Friseursalon und auch nicht das nächstbeste Kaffeehaus um die Ecke sein. Start-ups behandeln meist einen sehr spezifischen Need – etwa Software-Applikationen, die das Leben eines Menschen vereinfachen. Einfachheit und Nutzen sind im Vordergrund, während Komplexität oder reines Kopieren von bereits bestehenden Ideen chancenlos am hart umkämpften Markt sind.


Wie kann man ein Start-up zu Beginn finanzieren?

Wenn man nun eine innovative Idee hat, muss man sie selbstverständlich zunächst ausarbeiten. Dies bedeutet, in jedem Fall einen Businessplan zu schreiben. Also die Idee weiter zu spezifizieren, Punkte umzuändern und allgemein so viel Feedback und Meinungen dazu einzuholen wie nur möglich.

Kommt man schließlich zum Punkt der Finanzierung, ist es eine bittere Realität, dass die meisten Gründer zunächst Eigenkapital auftreiben müssen. Tendenziell, aber nicht immer sind Start-up-Gründer jünger und in Bezug auf die Bonität der Bank wenig kreditwürdig. Sprich, eine Bank würde vermutlich kleine oder gar keine Kredite zur Verfügung stellen, weshalb die Eigenfinanzierung in der Anfangsphase von essentieller Bedeutung ist.

Hier sollte vor allem privates Umfeld (Familie, Freunde) und berufliches Umfeld (Investoren, Business Angels) kontaktiert werden. Unter Business Angels versteht man im Start-up-Bereich Investoren, die große Summen an Geld zur Verfügung stellen, weil sie an die Idee des Start-Ups glauben – aber oft im Gegenzug bereits Anteile an der Firma bekommen möchten. Ein Start-up ohne Eigenkapital durch privates oder berufliches Umfeld zu finanzieren, ist aus unternehmerischer, realitätsnaher Sicht de facto unmöglich. Insbesondere zu Beginn bei der Entwicklung der Idee und des Business Plans ist die Finanzierung durch Eigenkapital unumgänglich.

Ist die Geschäftsidee marktreif und die die Firma gegründet, muss nun ein Prototyp entwickelt werden. Meist ist dies bereits mit hohem Kapital und viel Risiko behaftet, weshalb es schwierig ist, ausreichend Geld aufzubringen.


Kreditwürdigkeit bei Banken (zurück-)erlangen

Dennoch gibt es einige Möglichkeiten, bei der Bank etwa einen Kredit (und damit Fremdkapital) aufzunehmen. Viele Unternehmer bekommen dabei jedoch schon aufgrund der Bonitätsprüfung und negativer SCHUFA-Einträge so gut wie keinen Kredit.

Dabei gibt es einige Tipps, um die Bonität zu erhöhen und einen negativen SCHUFA-Beitrag zu löschen – hier findet sich eine genaue Anleitung dazu.

In der SCHUFA befinden sich grundsätzlich alle wichtigen Datensätze, die von deutschen Instituten oder Unternehmen für die wirtschaftliche Bonität zur Verfügung gestellt werden. Dies reicht von Kreditkarten bis hin zu klassischen Darlehen oder Telefonverträgen.

Gut zu wissen, dass man diese SCHUFA-Einträge löschen kann, etwa wenn sie Bagatelle sind. Wenn die Höhe der Forderung unter 2000 Euro liegt und keine titulierte Forderung in Form eines Mahnbescheides vorliegt, sollte man die SCHUFA direkt sowie auch das Unternehmen hinter dem Eintrag kontaktieren.

Ein weiterer Grund neben Bagatelleinträgen können auch veraltete Einträge sein, also wenn bei Girokonten und Kreditkarten nach Kündigung des Kontos immer noch negative SCHUFA-Einträge aufscheinen. Je nach Deliktsfällen gibt es hierbei eine online einsehbare Liste an Fristen – ein Inkassoverfahren darf beispielweise 3 Jahre nach Abschluss des Verfahrens nicht mehr negativ aufscheinen und muss gelöscht werden.

Nicht selten kommt es auch zu falschen Eintragungen, bei denen absolut keine Gegenbuchung oder ein Vertragsabschluss zu finden ist. Auch dies kann beanstandet werden.

In all diesen Fällen kann die Bonität maßgeblich verbessert werden, was insbesondere bei Lukrieren eines Kredits für ein Start-up-Unternehmen sehr wichtig sein kann. Denn bei hohen Summen kann die unterschiedliche Bonität Kosten von mehreren tausend Euros ersparen.


Weitere Finanzierungsmöglichkeiten für Start-ups

Andere Beteiligungsformen, die oft bei Start-ups zur Anwendung kommen, sind etwa das  Venture-Capital (VC) oder das medial oft propagierte Crowd-Funding.

Beim Venture-Capital stellt eine Beteiligungsgesellschaft eine hohe Summe an Geld zur Verfügung, die beispielsweise durch eine Bank aufgrund der Risikoaversion nicht lukriert werden kann. Dies können mehrere hundert tausend Euros sein und bis in die Millionen gehen. Im Gegenzug für dieses vergleichbar hohe Risiko an einem jungen Start-up-Unternehmen wird ein solider Business-Plan eingefordert, einschließlich einer sehr innovativen Geschäftsidee. Außerdem fordern die VC-Gesellschaften so gut wie immer ein Mitspracherecht und eine Beteiligung an den Unternehmensgewinnen. Wirtschaftliche Entscheidungen müssen durch die Rechteabtretung an die VC-Gesellschaft meist auch abgestimmt werden.

Beim Crowdfunding hingegen werden eine Vielzahl von Personen – in der Regel Internetnutzer – als Mini-Investoren an Bord geholt. Umgekehrt sind die Investoren mit relativ wenig Kapital beteiligt, dafür sind die Beteiligungen sehr stark gestreut. Außerdem sind wenig bis keine Mitspracherechte beim Crowd-Funding üblich – die Investoren sind also oft stille Gesellschafter.


Muss man ein Start-up gründen, um heutzutage erfolgreich zu sein?

Kurz gesagt: nein. Start-up bedeutet einen hohen Grad an Innovation und Neuheit einzuführen mit hohem Entwicklungspotential und Finanzierungsaufwand. Das Risiko ist tendenziell höher. Mit bestimmten Tricks, wie etwa mit der Anfechtung der SCHUFA-Einträge, Business-Angels, Venture Capital und Crowd-Funding, lassen sich hohe Summen an Geld auftreiben. Wichtig ist, aus mehreren verschiedenen Finanzierungsquellen zu schöpfen. Da ein Start-up auch ein nicht zu unterschätzendes unternehmerisches Risiko darstellt, sollte deshalb ein möglichst diversifiziertes Portfolio erstellt werden, bestehend aus Eigen- und Fremdkapitalgebern in gleichem Maße.


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Electrifying Ideas Award – jetzt bewerben!

Der ZVEI prämiert Ideen für mehr Nachhaltigkeit, Energieeffizienz und Klimaschutz. Verliehen wird der Electrifying Ideas Award im Mai von Bundeswirtschaftsminister Habeck. Jetzt mitmachen und Idee einreichen bis 31.03. unter www.zvei.org/award.

Der ZVEI (Verband der Elektro- und Digitalindustrie) prämiert in diesem Jahr erstmalig Ideen und Konzepte für mehr Nachhaltigkeit, mehr Energieeffizienz und mehr Klimaschutz – kurzum: für eine gute Zukunft. Denn wir sind überzeigt, die großen Herausforderungen unserer Zeit werden wir nur mit den richtigen Ideen lösen. Mit Innovationen, die die Chancen von Digitalisierung und Vernetzung nutzen, können wir neue Wege eröffnen – für eine wirklich nachhaltige Gesellschaft und gegen den Klimawandel. Mit dem Electrifying Ideas Award möchte der ZVEI kluge Köpfe und Konzepte in diesem Umfeld fördern. Neben etablierten Unternehmen richtet er sich deshalb explizit in einer eigenen Kategorie an Start-ups.

Die eingereichten Ideen, Innovationen und Konzepte sollten einen klaren Fokus auf Energie- und Ressourceneffizienz haben und der Gesellschaft einen Nutzen bieten, denn Technik ist aus unserer Sicht kein Selbstzweck. Die Bewerbungsfrist läuft noch bis 31. März 2023. Wir suchen Ideen, die überzeugen und begeistern. Für die Einreichung geht es nicht um lange Business-Pläne, umfangreiche Präsentationen oder vorzeigbare Prototypen. Im Vordergrund steht die Idee. Sie, ihr Mehrwert und das, was sie an Chancen bringt, sollen kurz umrissen werden – auf maximal einer DIN-A4 Seite. Alle Infos zur Bewerbung gibt es online unter www.zvei.org/award.

Ende April gibt die Jury die Shortlist bekannt. Die Nominierten werden eingeladen, sich und ihre Electrifying Idea vor Fachpublikum, Führungskräften der Elektro- und Digitalindustrie sowie Persönlichkeiten aus Politik und Gesellschaft im Rahmen der ZVEI-Jahreskongresses in Berlin zu präsentieren. Hier werden dann auch die Gewinner-Ideen gekürt: Am 23. Mai übergibt Robert Habeck, Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz, den ersten Electrifying Ideas Award.

Warum der ZVEI einen Award für Electrifying Ideas ins Leben ruft

Die Elektro- und Digitalindustrie ist einer der innovativsten Wirtschaftszweige in Deutschland: Knapp ein Viertel des Branchenumsatzes entfällt auf Produktneuheiten. Jede dritte Neuerung im Verarbeitenden Gewerbe insgesamt erfährt hier ihren Anstoß. Fast ein Viertel aller F+E-Aufwendungen des Verarbeitenden Gewerbes in Deutschland kommt von der Elektro- und Digitalindustrie. Jährlich bringt die Branche rund 20 Milliarden Euro für F+E auf und mehr als sieben Milliarden Euro für Investitionen.

Eine große Rolle für Innovationsprojekte spielen #electrifyingideas. Ideen, die Fortschritt bringen. Wir wollen solchen Ideen mehr Sichtbarkeit geben und helfen, ihre Verwirklichung zu beschleunigen. Diesem Ziel dient auch der Electrifying Ideas Award. Denn zu oft herrscht das falsche Bild, dass in Deutschland zu wenige Ideen entstünden, wir zu wenig kreative Köpfe hätten. Das Problem sind nicht die fehlenden Köpfe – sie erhalten nur zu wenig Aufmerksamkeit. Das wollen wir ändern. Gemeinsam mit euch!

Kontakt

Ingrid Pilgram • Senior Manager PR & Communication • Bereich Kommunikation •
Tel.: +4969 6302 259 • Mobil: +49 151 2644 1135 • E-Mail: [email protected]

ZVEI e. V. • Verband der Elektro- und Digitalindustrie • Lyoner Straße 9 • 60528 Frankfurt am Main

Lobbyregisternr.: R002101 • EU Transparenzregister ID: 94770746469-09 • www.zvei.org

Falsche Start-up-Finanzierung als K.O.-Kriterium

Welches sind die klassischen Fehler in der Finanzierung eines Start-ups, welche Investitionen sind wesentlich? Tipps und To-do’s für angehende Jungunternehmer*innen.

Neun von zehn Start-ups scheitern bereits in den ersten zwölf Monaten nach ihrer Entstehung. Der erste Grund hierfür ist die fehlende Nachfrage nach dem angepriesenen Produkt und direkt danach folgen Fehler in der Finanzierung. Doch weiterhin hegen unzählige Arbeitnehmene den Wunsch nach einem eigenen Unternehmen.

Anstelle eines festgelegten Gehaltes locken wirtschaftliche Unabhängigkeit und hohe Gewinne, wenn das Geschäftsmodell stimmt. Wer ein vielversprechendes Unternehmenskonzept vorweist und dieses verwirklichen möchte, braucht für die Durchführung viel Selbstdisziplin und ausreichendes Startkapital. Deshalb sollte jede(r) Gründende genau wissen, in welchen Bereichen sich Geld einsparen lässt.

Eines steht ohne Zweifel fest: Die Gründung des eigenen Unternehmens beginnt in der Regel mit einer guten Geschäftsidee. Gleichzeitig ist sie in den meisten Fällen relativ teuer und mit massenhaft Arbeit verbunden. Es überrascht auch nicht, dass ein guter Businessplan allein nicht ausreichend ist, um ein Start-up zu gründen und zu halten. Wirtschaftliche Diskrepanzen, wie die Fehleinschätzung der Höhe des Kapitalbedarfs bei der Umsetzung der Geschäftsidee, sind nach wie vor einer der Hauptgründe für das Scheitern von jungen Unternehmen, wie eine Studie zeigt. Sie haben oft Liquiditätsengpässe zur Folge, welche nicht selten direkt in die Insolvenz führen. Gleichauf liegt die fehlende Nachfrage des angebotenen Produkts. Doch auch wenn Startup-Finanzen nicht richtig verwaltet werden, kann dies ein Rezept für den geschäftlichen Niedergang sein. Laut Statisitk versagen neun von zehn Start-ups, bevor sie erfolgreich werden.

Fatale Fehler in der Finanzierung

Unabhängig von der jeweiligen Branche, ist es ab einem bestimmten Punkt schwierig das gegründete Unternehmen aus eigenem Kapital zu finanzieren. Gründer*innen, die dringend einen Kredit benötigen, sollten nicht beim erstbesten Angebot zuschlagen, sondern die einzelnen Kreditmöglichkeiten miteinander vergleichen. Hier wäre es definitiv falsch Kompromisse einzugehen. Wer einen Kredit aufnimmt, muss sich nicht nur auf die Auszahlung der Summe verlassen, sondern natürlich auch die einzelnen Raten bedienen können. Stelle dir ein klares Budget auf, das auch die Gehälter einschließt, da es sonst aus dem Ruder läuft.

Auch das Sparen an den falschen Enden ist ein Fehler, den viele Gründende machen. Es liegt in der Natur der Sache, dass man bei der Erstellung des Businessplans, die potenziellen Ausgaben möglichst weit herunterschraubt und optimistische Ziele bei den Einkünften angibt. Ein Beispiel wäre, wenn ein auf Software für B2B-Kund*innen spezialisiertes Unternehmen beim Thema Sicherheit und Support spart. Hier würden die sogenannten Business Angels, also Personen, die sich finanziell am Unternehmen beteiligen und ihr Know-how weitergeben, stutzig werden und die Lage durchschauen. Anleger*innen möchten nicht, dass Gründer*innen wenig Geld investieren, sondern dass Start-ups ihr Geld smart und an der richtigen Stelle einsetzen.

Weiterhin empfiehlt Rau die Nachverfolgung der Ausgaben von Beginn an so transparent und einfach, wie möglich zu gestalten, da sonst der ganzheitliche Überblick auf die Spesen gefährdet sei. So bieten vor allem digitale Produkte für Ausgaben-Controlling den Vorteil, dass Kosten schnell per App eingelesen werden können und im Anschluss besser nachzuvollziehen sind.

Mit Fachwissen vor Investor*innen glänzen

Intelligente Finanzierungspläne sind das Gebot der Stunde. Der Grund, weshalb viele Start-ups bereits in den ersten zwölf Monaten scheitern, ist die oftmals fehlende Sachkompetenz des Gründungsteams. Angehende Founder, die einer Finanzierung durch Investor*innen sicher sein wollen, sollten unbedingt mit Expertise glänzen – ganz egal ob bei den Finanzen, Steuern, beim Management oder Detailwissen. Hier ist es essenziell, sich mit der Materie auszukennen, da ein Unternehmen zu führen viel Geschick erfordert – neben der Produktidee sollte hier der Fokus darauf gerichtet werden. Zudem spielt die passende Rechtsform eine entscheidende Rolle. Viele Jungunternehmer*innen neigen dazu, ihr Unternehmen zu Beginn direkt als GmbH rechtlich zu definieren. Hier kommen aber weitaus höhere Kosten auf die Firma zu. Bei kleineren Betrieben reicht vorerst die einfachste Form – das Gründen eines Einzelunternehmens. Dafür muss nur ein Gewerbeschein beantragt werden. Gründen mehrere Personen, bietet sich die Rechtsform die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) an. So entfallen zum einen hohe Initialkosten und zum anderen kostenintensive Vorschriften, die bei einer GmbH einzuhalten sind.

Bootstrapping als optimale Finanzierungsform?

Beim Gründen wird die Frage nach der bestmöglichen Bereitstellung von Kapital oft gestellt. Allerdings gibt es darauf keine allgemeingültige Antwort, da die beste Lösung jeweils vom Geschäftsmodell und der persönlichen Situation abhängt. Genauso verhält es sich mit dem Bootstrapping – der Existenzgründung, die ausschließlich mit eigenem Geld realisiert wird. Nicht für jeden ist es ratsam, eine Bootstrapping Strategie zu verfolgen –es gilt wie so oft, Chancen und Risiken abzuwägen. Neben Bargeld und Sparguthaben gehören zum Eigenkapital auch Gegenstände, die die Gründer in ein Unternehmen einbringen können. In Frage kommende Objekte können zum Beispiel Maschinen, Anlagen oder Fuhrparks sein, die dem Unternehmen unbegrenzt zur Verfügung stehen. Aber auch Kapitalbeteiligungen an einem Unternehmen gelten als Eigenkapital. Zum Vermögen gehören auch die finanziellen Rücklagen und – je nach Rechtsform – das Grund- bzw. Stammkapital des Unternehmens. Auch der Bilanzgewinn und das persönliche Vermögen zählen dazu. Der Teil der unternehmerischen Finanzen, der nicht aus eigener Tasche stammt, sollte möglichst nicht unter 20 Prozent liegen, sondern eher darüber.

Rentabilität wird wichtiger als Wachstum

Start-ups sind für ihre zwei Hauptaspekte bekannt: Geschäftsinnovation und Wirtschaftswachstum. Sie entwickeln und präsentieren jedes Jahr neue Produkte oder Dienstleistungen auf den Markt. On-Demand-Start-ups sind ein perfektes Beispiel dafür, wie sie die Welt beeinflussen können. Haben sie die kritische Phase einmal überstanden, sich etabliert und den Fokus auf Wachstum gerichtet, wartet bereits eine nächste Hürde auf Existenzgründer. Denn selbst wenn alle Reglements und Tipps strikt befolgt wurden, man einen wasserdichten Businessplan vorweisen kann und mutige Geldgebende gefunden hat, so ist man vor einem zukünftigen Scheitern dennoch nicht bewahrt. Das Jahrzehnt der Krisen ist angebrochen – und die eine jagt die nächste. Im Moment ist die Rentabilität wichtiger, als das Umsatzwachstum. Das wird Founder dazu zwingen, konservativer zu kalkulieren und immer einen Plan B zu haben. Die Finanzierung für Start-ups, die Wachstum um jeden Preis anstreben und keine Hebel für kurzfristige Rentabilität haben, werden schwieriger als noch vor einigen Jahren. Zudem besteht die Gefahr, dass gut finanzierte Start-ups auf dem Markt die Gehälter schnell in die Höhe treiben könnten und es so für finanziell schwächere Start-ups anstrengend machen, entsprechende Talente zu finanzieren. An dieser Stelle ist es am schwierigsten, die Kosten für Gehälter niedrig zu halten.

Der Autor Malte Rau ist CEO und Co-Founder von Pliant. Das FinTech wurde 2020 gegründet und bietet Unternehmen eine digitale Kreditkartenlösung für maximale Flexibilität und Ersparnis.

Investoren-Pitch: Tipps und To-do’s

Diese fünf Tipps solltest du beherzigen, bevor du in den Pitch mit Investor*innen gehst.

Für Start-ups ist es entscheidend wie nie zuvor, mit einer guten Story aufzutreten. Die Investitions­bereitschaft der letzten Jahre ist einer Flaute gewichen, und Wagniskapitalgeber*innen werfen einen kritischen Blick auf die Geschäftsmodelle, die um ihr Kapital buhlen. Um sich gegen die Konkurrenz durchzusetzen, versuchen Gründer*innen häufig, in kurzer Zeit möglichst viele Informationen zu vermitteln. Nicht immer mit Erfolg.

1. Die richtige Finanzierungsform
Auf den ersten Blick mag es sich dabei nicht um eine schwierige Frage handeln. Allerdings eignet sich Risikokapital nicht für jedes Gründungsteam und über diesen Fakt sollten sich junge Unternehmer*innen bewusst sein. Eine Alternative ist etwa das Bootstrapping, bei dem auf jegliches externes Kapital verzichtet wird und Gründer*innen ihr Start-up mithilfe von Eigenkapital, Geld von family and friends, öffentlichen Fördermitteln und kleinen Bankenkrediten aufbauen. Der Vorteil: Das Gründungsteam behält die volle Kontrolle über das eigene Unternehmen und lernt effizientes Wirtschaften mit dem eigenen Geld. Weitere Alternativen können etwa Stipendien oder Business Angels sein. Business Angels bieten den Vorteil, dass sie häufig kleinere Beträge mit niedriger Renditeerwartung investieren und dementsprechend weniger Leistungsdruck auf den Gründer*innen liegt. Auch Venture Debt, also beispielsweise die Finanzierung durch Kredite basierend auf künftigen Umsatzerwartungen, kann im aktuellen Umfeld eine gute Option sein, wenn man Sorge um die eigene Bewertung hat.

2. Der/die passende Investor*in

Hier steckt der Teufel im Detail und Gründer*innen sollten ihre Hausaufgaben gemacht haben. Denn nicht jede(r) Investor*in ist natürlich an jedem Produkt interessiert oder kann die notwendige Unterstützung liefern. Es geht häufig nicht nur um Geld, sondern auch um die Unternehmensstrategie – vom Hiring bis hin zum Fundraising. Company Builder etwa bieten den Gründer*innen neben finanzieller Unterstützung auch Zugang zu ihrem Ökosystem, relevanten Branchenkontakten und Unterstützung bei der Pressearbeit.

3. Die Zusammenstellung des Teams
Natürlich ist bei der Auswahl eines Gründungsteams Sympathie ein entscheidender Faktor. So wichtig Sympathien auch sind, so zählen sie nicht alleine. Die Faustregel lautet: Gründungsteams mit einer Person, die in der Vergangenheit bereits ein Unternehmen gegründet hat, erhalten einfacher Geld. Das sollte niemanden überraschen, schließlich sehen potenzielle Investor*innen hier das nötige Hintergrundwissen und die wirtschaftlichen Skills als bereits gegeben. Die Wahrscheinlichkeit, dass es ein weiteres Mal funktioniert, ist dementsprechend größer und die Investition eher von Erfolg gekrönt.

4. Gute Vorbereitung als A und O
Ein gut vorbereitetes Geschäftsmodell und die jeweiligen Skalierungsmöglichkeiten, im besten Falle sogar schon ein PoC (Proof of Concept) oder ein funktionierendes MVP (Minimum Viable Product), sollten möglichst gründlich und übersichtlich aufbereitet werden. Natürlich gehört zu dieser gründlichen Vorbereitung auch jeglicher unliebsamer Papierkram. Was vorab lästig erscheinen mag, zeigt potenziellen Geldgeber*innen, dass man die Sache ernst nimmt und sich darüber im Klaren ist, welche Informationen Relevanz haben und welche nicht.

5. Geheimtipp: Leidenschaft
Last but not least: Leidenschaft. Das beweist nicht zuletzt eine Studie der Universität von Wisconsin-Madison. Die Ergebnisse verdeutlichen die Bedeutung dynamischer visueller Eindrücke – einschließlich Gestik, Mimik und Körpersprache – und zeigen, dass sichtbare Leidenschaft bei unternehmerischen Pitch-Wettbewerben durchaus Einfluss auf die Qualität von Angeboten haben kann. Wer also von sich selbst weiß, dass Präsentieren nicht seine/ihre größte Stärke ist, sollte sich vor einem Pitch über Präsentation-Trainings informieren, sich erfolgreiche Pitch-Präsentationen im Internet ansehen oder von zahlreichen hilfreichen YouTube-Videos Gebrauch machen.

Fazit
Die aktuelle Situation und die vermeintliche Skepsis von Geldgeber*innen verlangt jungen Gründer*innen einiges ab. Gute Hintergrundrecherche, Vorbereitung und solide Skills in Sachen Präsentation können hier über ein Investment oder eine Absage entscheiden. Denn es zählt nicht nur, ob die eigene Idee auf dem Papier gut klingt und potenziell auch skalierbar ist. In erster Linie kommt es auf die Gründer*innen und Teams an, schließlich investieren Geldgeber*innen vor allem in die Menschen und nicht (nur) in das Produkt.

Der Autor Matthias Friese ist Managing Partner des in Berlin ansässigen Company Builders XPRESS Ventures, der auf den Aufbau innovativer und disruptiver Start-ups – insbesondere in der Logistik – spezialisiert ist.

Buchhaltung raubt Zeit und Energie?

Mit diesen 5 Tipps habt ihr das Thema Buchhaltung schneller im Griff und damit letztlich mehr Zeit fürs eigentliche Business.

Buchhaltung – kein Thema, für das sich viele begeistern. Statt Zeit mit Verwaltungsaufgaben zu verbringen, möchten die meisten Gründer*innen lieber an ihrer Geschäftsidee arbeiten, die Produktentwicklung vorantreiben oder neue Investor*innen für sich gewinnen. Verständlich – allerdings kommt ihr als Unternehmer*innen aufgrund geltender Pflichten und Fristen nicht gänzlich am Thema Buchhaltung vorbei. Die gute Nachricht: Es gibt Lösungen, mit denen ihr eure Buchhaltung einfach und schnell in den Griff bekommt.

Tipp 1: Arbeitet die relevanten Dokumente laufend ab

Es ist Monatsende und der Stapel an Rechnungen reicht (gefühlt) bis zum Mond? Damit muss Schluss sein. Statt zu warten, bis sich die Belege stapeln, solltet ihr die relevanten Dokumente laufend abarbeiten. Ein Tipp: Haltet euch ein tägliches oder wöchentliches Zeitfenster frei, in dem ihr euch nur um die Buchhaltung kümmert. Zu Beginn wird diese Methode, Dokumente zu verwalten, wahrscheinlich ein wenig Überwindung kosten. Auf lange Sicht spart ihr damit aber viel Zeit – und behaltet laufend den Überblick.

Tipp 2: Entscheidet euch für papierlose Buchhaltungsunterlagen

Dank Rechnungen, Geschäfts- und Inventarbuch sowie Spesenabrechnungen und Bestellscheinen kommt jede Menge Papier zusammen. Und diese Zettelwirtschaft muss gut aufgehoben werden, denn laut Gesetz gibt es eine Aufbewahrungspflicht von zehn Jahren.

Die Konsequenz: Kiloweise Ordner, die ihren Platz im Büro fordern und mit den Monaten und Jahren immer mehr Regale füllen. Abgesehen davon, ist diese Art von Papierkrieg auch eine Umweltbelastung – und heutzutage einfach unnötig. Das Zauberwort: Digitalisierung. Auch in Sachen Buchhaltung gibt es mittlerweile richtig gute Lösungen. Mehr noch: Papierlose Büros liegen voll im Trend. Eine Studie von Bitkom ergab sogar, dass inzwischen jedes dritte Unternehmen in Deutschland weitgehend papierlos arbeitet. Übrigens: Bedenken, dass digitalisierte Dokumente nicht denselben juristischen Wert wie Papierdokumente hätten, sind unbegründet. Eine unterstützende Software für die Buchhaltung gewährleistet die Unverfälschtheit der Unterlagen. Die Finanzlösung von Qonto zum Beispiel kann papierlose Belege beglaubigen.

Tipp 3: Geht proaktiv gegen unbezahlte Rechnungen vor

Kein Unternehmen freut sich darüber, wenn von ihnen gestellte Rechnungen nicht (zeitnah) beglichen werden. Doch für Start-ups können ausstehende Zahlungen schnell zu einem echten Problem werden; sie wirken sich erheblich auf den Cashflow aus und können im schlimmsten Fall dazu führen, dass die eigenen Rechnungen nicht mehr beglichen werden können. Dazu kommt, dass sie viel Zeit bei der Buchhaltung kosten. Wird eine unbezahlte Rechnung deutlich verspätet beglichen, gilt sie als sogenannte zweifelhafte Forderung”. Ist eine Forderung endgültig verloren, spricht man von einer „uneinbringlichen Forderung”. Beide Fälle verursachen bei der Buchhaltung erheblichen Mehraufwand.

Damit unbezahlte Rechnungen gar nicht erst auftreten, solltet ihr proaktiv vorgehen. Eine Möglichkeit ist, die Kreditwürdigkeit neuer Kund*innen zu überprüfen, bevor ihr überhaupt einen Vertrag abschließt. Das geht zum Beispiel, indem ihr euch wichtige Zahlen wie Umsatz und Gewinn im Handelsregister anschaut. Oder ihr fordert einen Nachweis der Schuldenfreiheit und des Einhaltens von Zahlungsfristen ein.

Wenn es allerdings schon zu spät ist und ihr einen Zahlungsausfall befürchtet, könnt ihr auf rechtliche Schritte zurückgreifen. Zunächst gibt es die Möglichkeit einer formlosen Erinnerung. Ändert dies nichts, könnt ihr versuchen, die Situation mithilfe eines Mahnschreibens in den Griff zu bekommen. Hilft auch das nicht, bleibt im letzten Schritt nur das Mahnverfahren – aber auch das lässt sich meist einfach, schnell und kostengünstig durchführen.

Tipp 4: Erstellt ein Ordnungssystem für eure Ausgaben

Damit die Buchhaltung schnell und einfach gelingt, solltet ihr ein Ordnungssystem schaffen. Ob Ordnungsfreak oder Expert*in für organisiertes Chaos – mit einer Gruppierung nach Kategorien lassen sich Ausgaben mühelos sortieren. Das ideale Tool dafür sind benutzerdefinierte Tags, die ihr nutzen könnt, wenn ihr eure Buchhaltung bereits digitalisiert habt. Die Tags lassen sich so automatisieren, dass zum Beispiel alle Transaktionen an ein und denselben Zahlungsempfänger schnell kategorisiert sind. Ein Zeitgewinn, denn so werden eure Kategorien selbsterklärend – und benötigen keine weiteren Nachforschungen.

Tipp 5: Immer noch alles zu viel? Dann gebt die Buchhaltung ab

Aktiva und Passiva, Soll und Haben – wie war das nochmal? In der Buchhaltung werden Gründer*innen mit vielen Fachbegriffen, Zahlen und Formeln konfrontiert. Dafür braucht es eine gewisse Einarbeitungszeit – und ständig gibt es regulatorische Änderungen. Auf dem neuesten Stand der gesetzlichen Vorgaben zu bleiben, ist dabei ein Muss. Wenn also nicht nur die Zeit knapp ist, sondern euch auch die Lust auf die thematische Auseinandersetzung fehlt, dann sollte ihr die Buchhaltung doch besser an Expert*innen auslagern – an externe Buchhalter*innen oder Steuerberater*innen. Eine gute digitale Lösung verbindet eure Finanzen und Buchhaltung nahtlos und ermöglicht es zum Beispiel Steuerberater*innen, eure relevanten Daten unabhängig und in Echtzeit abzurufen. Beauftragt ihr einen externen Dienstleister für die Buchhaltung, stellt ihr außerdem sicher, dass ihr keine lästigen Fehler macht – und spart so zusätzlich Energie.

Der Autor Torben Rabe leitet das Deutschlandgeschäft bei Qonto. Das Unternehmen ist europäischer Marktführer im Finanzmanagement für Gründer*innen, Selbstständige und KMU.

VC in Sicht?

Recht für Gründer*innen: Wir zeigen die wesentlichen Schritte und Themen im Rahmen einer Finanzierung mit sog. Wagniskapital (Venture Capital).

Laut statistischen Veröffentlichungen hat sich der Gesamtbetrag der Wagniskapitalinvestitionen in deutsche Start-ups im vergangenen Jahr auf über 15 Milliarden Euro mehr als verdreifacht. Risiken sind zwar angesichts der welt- bzw. finanzpolitischen Lage unzweifelhaft im Markt vorhanden und einige Marktteilnehmer*innen äußern, dass Investor*innen insbesondere bei großvolumigen Finanzierungsrunden bereits zurückhaltender agieren. Gleichwohl sind deutsche Start-ups und der Standort Deutschland im Allgemeinen weiterhin überaus attraktiv für nationale wie internationale Investor*innen aus dem Bereich Venture Capital. Das Kapital wird dabei im Rahmen von Finanzierungsrunden zur Verfügung gestellt.

Gestaltungsformen

In der klassischen Struktur einer Finanzierungsrunde werden im Rahmen einer Kapitalerhöhung neue Geschäftsanteile an einem Start-up an die Investor*innen ausgegeben, die sich im Gegenzug zu einer Einzahlung eines Cash-Betrages (auf das Stammkapital der ausgegebenen Anteile und) in die Kapitalrücklage der Gesellschaft verpflichten.

Daneben sind in der Praxis insbesondere in der Frühphase eines Start-ups oder bei einer Übergangsfinanzierung bis zu einer ggf. dann größeren Finanzierungsrunde sog. Wandel­darlehen gebräuchlich. Hier werden Anteile an der Gesellschaft noch nicht ausgegeben, jedoch aufbauend auf einen Darlehensvertrag jene Konditionen bereits festgelegt, durch die die Darlehenssumme später in Anteile gewandelt wird. Der/die Investierende bleibt damit im Gegensatz zur vorgenannten klassischen Struktur zunächst Darlehensgeber*in und wird erst bei Eintritt und Umsetzung der Wandlung Gesellschafter*in. Mit der Wandlung und Ausgabe der Anteile an den/die Investor*in ist dann vorgesehen, dass das Darlehen erlischt.

Wesentlicher Ablauf

Die Investor*innen werden die Risiken ihres geplanten Investments zunächst evaluieren. Während Business Angels hier häufig eher zurückhaltend sind, werden sich größere Investor*innen und insbesondere strategische Investor*innen die Finanzen und die rechtlichen Themen des Start-ups ansehen. Regelmäßig entscheidend ist hier der Nachweis des Bestandes der vorhandenen (vollständigen) IP-Rechte durch die Gesellschaft. In der Praxis treten Probleme etwa durch das Ausscheiden früherer Mitgründer*innen auf, soweit der Ausstieg vertraglich nicht ordentlich geregelt wurde. Ebenfalls besonders relevant sind eingeräumte Rechte Dritter sowohl im Rahmen von Optionsrechten über Anteile als auch virtuelle Anteile (einschließlich im Rahmen von Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen) und sämtliche gerichtliche und außergerichtliche Verfahren. Der Umfang wird seitens des/der betreffenden Investor*in regelmäßig durch eine Anforderungsliste (sog. Request List) festgelegt.

Wichtig ist, dass vor all diesen Offenlegungen entsprechende Vertraulichkeitsvereinbarungen mit den Investor*innen bestehen. Soweit die strategischen Investor*innen zudem Wettbewerber*innen des Start-ups sind, ist zudem auf kartellrechtliche Besonderheiten im Ablauf der Offenlegung zu achten. Deckt die Due Dilligence (erhebliche) rechtliche Risiken auf, kommt es möglicherweise zum Abbruch der Verhandlungen oder es werden sog. Post Closing Conditions vereinbart, die dem Start-up bzw. den Gründer*innen aufgeben, nach Durchführung der Finanzierungsrunde bestimmte Sachverhalt rechtlich nachzubessern (etwa den Datenschutz auf das Niveau eines Marktstandards zu bringen).

Das Timing dieser sog. Due-Diligence-Prüfung seitens des/der Investor*in und die geplanten wesentlichen Eckpunkte der Finanzierung, einschließlich insbesondere der Struktur und Höhe des Investments, der Bewertung des Start-ups, aber auch der wesentlichen gegenseitigen Rechte und Pflichten, werden dabei häufig in einem sog. Term Sheet festgelegt. Hierbei handelt es sich um eine Vereinbarung auf wenigen Seiten, die per se im Kern zwar rechtlich nicht bindend ausgestaltet ist, jedoch als Dokumentation des gegenseitigen Verständnisses der geplanten Transaktion sinnvoll ist (unter Ausnahme ggfs. von sehr überschaubaren Investments, die zur Vermeidung des Aufwands direkt und ohne Term Sheet umgesetzt werden).

Die konkrete Umsetzung der Finanzierungsrunde

Die konkrete Umsetzung der Finanzierungsrunde erfolgt dann je nach Struktur entweder durch Unterzeichnung des Wandeldarlehensvertrages oder einer Beteiligungs- und Gesellschaftervereinbarung. Die Beteiligungs- und Gesellschaftervereinbarung (sog. Investment and Shareholders Agreement) kann in zwei separate Dokumente oder aber innerhalb derselben Urkunde in zwei Teile unterteilt werden. In jedem Fall beinhaltet die Beteiligungsvereinbarung die Struktur und Konditionen des Investments (Regelungskomplexe betreffen etwa die Kapitalerhöhung und Leistungen des/der Investor*in, ggf. Milestones, Verwässerungsschutz, Garantieregelungen seitens der Gesellschaft bzw. der Gründer*innen), wohingegen die Gesellschaftervereinbarung die Struktur der künftigen gemeinsamen Beteiligung als Gesellschafter*in regelt (etwa Veto- bzw. Zustimmungsvorbehalte des/der Investor*in, Vorerwerbsrecht, Mitverkaufsrecht und/oder -pflicht, besondere Optionsregelungen, Vesting-Regelung zulasten der Gründer*innen, Liquidationspräferenz, Wettbewerbsverbot).

In aller Regel wird dabei die Beteiligungs- und Gesellschaftervereinbarung aufgrund der enthaltenen Regelungen durch eine(n) Notar*in zu beurkunden sein. Dasselbe gilt für einen Wandeldarlehensvertrag, zumindest soweit dieser wie regelmäßig die Pflicht des Wandeldarlehensgebenden vorsieht, mit der Wandlung einer Gesellschaftervereinbarung beizutreten bzw. im Einzelfall soweit eine Pflicht des Wandeldarlehensgebenden zur Wandlung besteht.

In der Praxis werden bei kleineren Investments teilweise Versuche unternommen, die Notarkosten durch besondere Gestaltungen einzusparen. Hier kursieren insbesondere aus Business-Angel- bzw. Gründer*innen-Netzwerken Vorlagen, die beurkundungspflichtige Regelungen von der Beteiligungs- und Gesellschaftervereinbarung in die ohnehin zu beurkundende Satzung verschieben und die von einer weiteren Beurkundung dann absehen. Insbesondere aus Sicht des/der Gründer*in sollte bei der Verwendung von diesbezüglichen Musterverträgen unbedingt anwaltlicher Rat eingeholt werden. Aus unserer Erfahrung kommt es aus den Verhandlungen regelmäßig zu erheblichen Anpassungen dieser Vertragsmuster und stellt sich die durchaus komplexe rechtliche Frage, ob die betreffenden Änderungen nicht wiederum eine Beurkundungspflicht auslösen. In der Notarpraxis ist darüber hinaus umstritten, ob die verwendeten Muster die Beurkundungspflicht überhaupt entfallen lassen. Soweit eine bestehende Beurkundungspflicht nicht eingehalten würde, führt dies regelmäßig zur Unwirksamkeit der gesamten Vereinbarung.

Fazit

Die Finanzierungsrunde hat naturgemäß für Gründer*innen eine erhebliche Bedeutung. Es wird dort im Lebenszyklus des Unternehmens der Grundstein für eine erfolgreiche Wertentwicklung gelegt. Die Abläufe und Themen einer Finanzierungsrunde sind hierbei überwiegend Standard und können gut antizipiert werden. Die Gründer*innen sollten dabei die einzelnen Schritte (insbesondere die ggf. geplante Due Diligence durch den/die Investor*in) sorgfältig vorbereiten. Rechtliche Probleme, die sonst im Laufe der Finanzierungsrunde aufkommen, können so proaktiv vermieden werden.

Der Autor Alexander Weber, LL.M., ist Rechtsanwalt und Partner bei Heuking Kühn Lüer Wojtek in München im Bereich Venture Capital/Gesellschaftsrecht, www.heuking.de

Vormerken: In der kommenden Ausgabe von StartingUp – Heft 04/22 –  liest du in unserer Serie „Recht für Gründer*innen“: Der Beteiligungsvertrag – wesentliche Themen und Standards.

Existenzgründerdarlehen - worauf sollte man achten?

In den meisten Fällen geht die Firmen- und Existenzgründung mit einem Kapitalbedarf einher. Gründet man kein Heimgewerbe am Computer, sind verschiedene Betriebsmittel, technische Geräte und Einrichtungsgegenstände für die Gewerberäume nötig. Ein günstiges Darlehen ist vorteilhaft, doch wo und wie bekommt man es?

KfW-Förderung oder Privatkredit? Die Fakten!

Existenzgründer*innen können sich für eine Förderung oder für ein Darlehen der KfW-Bank entscheiden. Während die Förderung ein Zuschuss ohne Rückzahlungsverpflichtung ist, handelt es sich bei einem Darlehen um einen zinsgünstigen Kredit für die Gründung des eigenen Business. Wird die tilgungsfreie Bezuschussung abgelehnt, sollten angehende Existenzgründer*innen abwägen, ob sie ein Darlehen vom Staat aufnehmen oder ob sie einen Privat-Kredit beantragen. Gerade bei kleineren Summen kann es sinnvoll sein, sich für ein Privatdarlehen zu entscheiden. Auch wenn die Bewilligung keinen Aufschub duldet, ist ein staatliches Existenzgründerdarlehen aufgrund der längeren Bearbeitungszeit nicht immer die optimale Lösung.

Notwendige Dokumente für ein Existenzgründerdarlehen

Kredite von Förderanstalten oder in Deutschland ansässigen staatlichen Banken vergeben ein Existenzgründerdarlehen nur nach Vorlage der entsprechenden Dokumente. Wer sich mit der Gründung beschäftigt, wird frühzeitig mit dem Businessplan und der Rentabilitätsvorschau konfrontiert. Während der Businessplan, die Ausformulierung der Geschäftsidee, noch verhältnismäßig einfach ist, stellt die 3-Jahres-Vorschau der Einnahmenentwicklung vor einige Herausforderungen. Schließlich weiß niemand im Vorfeld, wie der Umsatz steigt und ob die Geschäftsidee sich auszahlen wird. Was kann man also tun?

Was ist die „fachkundige Stelle“ und wofür benötigt man sie?

Die KfW-Bank vergibt Existenzgründerdarlehen nur, wenn der Antrag von einer fachkundigen Stelle geprüft wurde. Ein(e) Steuerberater*in oder ein(e) Gründerberater*in ist hier der/die richtige Ansprechpartner*in. Wenn ein(e) Expert*in bei der Ausarbeitung des Businessplans und explizit bei der Erstellung der Rentabilitätsvorschau hilft, stehen die Chancen auf die Bewilligung des Gründerdarlehens gut.

Dabei ist es unerheblich, ob man ein digitales Gewerbe in den eigenen vier Wänden gründen oder ob man eine Firma in gemieteten Geschäftsräumen eröffnen möchte. Für den/die Kreditgeber*in zählen allein die Zahlen, die plausibel sein und die von einem/einer Expert*in für realistisch eingestuft werden müssen.

Es braucht Mut und eine Idee!

Welche Voraussetzungen müssen Existenzgründer*innen mitbringen? Neben der Kompetenz in dem Bereich, in dem man sich selbstständig machen möchte, sind zwei Grundvoraussetzungen für alle Gründer*innen essentiell. Man braucht ein wenig Mut, um diesen Schritt zu wagen und dabei auch das Risiko des Scheiterns einzugehen. Dazu kommt eine Idee, von der man selbst restlos überzeugt ist und die sich anhand der Marktlage als rentable Geschäftsidee erweisen kann.

Ist man ängstlich und unentschlossen, ist der Zeitpunkt für eine Existenzgründung vielleicht noch nicht gekommen. Erfolgreiche Gründer*innen waren vom ersten Moment an von ihrer Idee überzeugt und haben so alle Hürden überwunden und sich auch in schwierigen Situationen behauptet.

Wie viel Startkapital braucht man für eine Existenzgründung?

Diese Frage lässt sich aus vielerlei Gründen nicht pauschal beantworten. Ein Existenzgründerdarlehen für ein Heimgewerbe oder eine Ein-Personen-Firma ist niedriger als ein Kredit, den man für eine Unternehmensgründung mit Angestellt*innen benötigt. Wer selbst produzieren möchte, braucht ein höheres Startkapital als ein(e) Gründer*in, die/der zum Beispiel Produkte für den Weitervertrieb aufkauft oder Dienstleistungen anbietet. Rechnet man den anfänglichen Bedarf durch und stellt das Ergebnis der betriebswirtschaftlichen Vorschau gegenüber, sieht man schnell, ob sich das Investment lohnt und ob aus der Idee ein florierendes Geschäft erwachsen kann.

Eigenkapital einsetzen oder Darlehen aufnehmen?

Gründer*innen mit Eigenkapital haben die Wahl. Dennoch ist es sinnvoller, ein Existenzgründerdarlehen aufzunehmen und sein Eigenkapital für unvorhersehbare Ausgaben zu behalten. Ausnahmen sind Kleingewerbe, die ohne größere Anschaffungen eröffnet werden können. Für den Kauf eines Notebooks oder eines Schreibtisches ist eher selten ein Existenzgründerdarlehen nötig. Braucht man hingegen eine Werkstattausstattung oder eine Geschäftseinrichtung, sollte man seine Möglichkeiten nutzen und sich auf die Angebote für Förderungen und Gründerkredite berufen. Tipp: Es ist auch möglich, nicht rückzahlungspflichtige Förderungen mit günstigen Existenzgründerdarlehen zu koppeln und so den erhöhten Finanzierungsbedarf zu deckeln.

Der Fiskus richtet sein Augenmerk auf die Krypto-Welt

In unserem Interview gehen die Steuerexperten von EY, Petar Groseta (Partner) und Ivana Jovanic (Senior Consultant), auf die Fragen der Besteuerung von Kryptowährungen aus der Perspektive von Krypto-Investoren und anderen Marktteilnehmern im Krypto-Ökosystem ein.

Warum ist es jetzt wichtig, über das Thema Besteuerung von Kryptowährungen zu sprechen?

Petar Groseta: Der Kryptowährungsmarkt hat sich in den letzten Jahren enorm entwickelt. Die Erwartung ist generell, dass die Bedeutung dieser Anlageklasse in Zukunft nur noch zunehmen wird.

Dabei gibt es viele verschiedene Marktteilnehmer mit ihren spezifischen Rollen. Die Grenzen zwischen dem Markt der "nativen Kryptowährung" und den "traditionellen Finanzsystemen" verschwimmen zunehmend, sowohl in Bezug auf bestehende Anlageinstrumente als auch in Bezug auf die Infrastruktur des gesamten Krypto-Ökosystems. Dies erhöht natürlich auch den Druck auf den Gesetzgeber und die Finanzverwaltung, die bestehenden steuerrechtlichen Rahmenbedingungen sowohl hinsichtlich der Besteuerung auf Anlegerebene als auch in Bezug auf eine vollständige Erfassung und Überprüfung der steuerpflichtigen Einkünfte weiterzuentwickeln.

Ivana Jovanic: Im Grunde geht es dabei um folgende zwei Fragen:

  1. Wie werden Einkünfte und Gewinne aus Kryptowährungen auf Ebene einzelner Anleger besteuert?
  2. Wie sollte ein effektives Meldesystem, d.h. „Steuerreporting“ ausgestaltet werden, um eine mögliche Steuerhinterziehung zu verhindern?

Können Sie kurz die diesbezüglichen Antworten des Gesetzgebers und der Finanzverwaltung darstellen?

Petar Groseta: Bezüglich der Besteuerungsfragen hat das Bundesfinanzministerium (BMF) am 10. Mai 2022 sein lang erwartetes Schreiben zu den Einzelfragen der ertragsteuerrechtlichen Behandlung von virtuellen Währungen und sonstigen Token veröffentlicht. Mit dem Schreiben äußert sich das BMF zum ersten Mal umfassend zu den verschiedenen Krypto-Sachverhalten, die zunächst technisch erläutert und danach aus der Finanzverwaltungssicht ertragsteuerrechtlich eingeordnet werden.

Sehr erfreulich dabei ist, dass nunmehr auch nach der Auffassung der Finanzverwaltung die Veräußerungen von Kryptowährungen im Rahmen privater Vermögensverwaltung nur dann steuerpflichtig sind, wenn die Veräußerung innerhalb der Ein-Jahresfrist nach der Anschaffung stattfindet. Damit geht auch das BMF davon aus, dass sich die für die Steuerpflicht relevante Einjahresfrist nicht verlängert, wenn die Kryptowährungen zur Einkünfteerzielung, z.B. durch Lending oder Staking eingesetzt werden.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Abgrenzung zwischen Gewerblichkeit und privater Vermögensverwaltung. Auch dazu nimmt das BMF ausführlich Stellung. Dabei geht das BMF insbesondere in den Fällen von „passivem“ Staking - etwa im Rahmen der Beteiligung an einem Staking-Pool - grundsätzlich von der privaten Vermögensverwaltung aus.

Ivana Jovanic: Auch wenn es sehr zu begrüßen ist, dass sich die Finanzverwaltung mit dem BMF-Schreiben ausführlich zu der Besteuerung von Kryptowährungen geäußert hat, betreffen die Aussagen des BMF nur die steuerlichen Folgen von direkten Investments in Kryptowährungen. Allerdings können die Investments nicht nur direkt, sondern auch indirekt über verschiedene Formen der „traditionellen“ Finanzinstrumente wie Tracking-Notes, Knock-Out Zertifikate oder ETFs erfolgen. Da die Steuerfolge, je nach Investmentform, sehr unterschiedlich sein kann, sollte diese aufgrund ihres erheblichen Einflusses auf die Netto-Rendite in die Investitionsentscheidung unbedingt immer miteinbezogen werden.

Und wie sieht es mit dem steuerlichen Reporting aus?

Ivana Jovanic: Hier hat die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) am 22. März 2022 ein öffentliches Konsultationsdokument mit den Vorschlägen zur Einführung eines Rahmens für die Meldung von Krypto-Vermögenswerten, sog. Crypto-Asset Reporting Framework (CARF), veröffentlicht. Die öffentliche Konsultation lief bis 29. April 2022. Die OECD plant, im Oktober 2022 endgültige Vorschläge für die neuen Regeln zu veröffentlichen.

Das von der OECD vorgeschlagene Regelwerk basiert im Wesentlichen auf dem Modell des Meldestandards für grenzüberschreitende Meldungen von „traditionellen“ Konten- und Depotwerten durch Finanzinstitute, dem Common Reporting Standard (CRS). Anstatt jedoch die Meldung von gehaltenen Vermögenswerten zu verlangen, schreibt CARF die Meldung von Krypto-Transaktionen vor. Es ist durchaus vorstellbar, dass einige „Early-Adopters“-Länder die Vorschriften bereits ab dem 1. Januar 2024 umsetzen.

Petar Groseta: Neben den oben beschriebenen Bemühungen auf der OECD-Ebene arbeitet auch die EU-Kommission derzeit an einem unionseigenen Meldesystem für Krypto-Vermögenswerte im Rahmen der 8. Änderung der EU-Amtshilferichtline (DAC 8), die ebenfalls demnächst vorgestellt werden soll. Es ist davon auszugehen, dass die OECD Vorschläge zu CARF mit den Reporting-Pflichten nach DAC 8 abgestimmt sein werden.

Auf der nationalen Ebene hat zudem das BMF ein separates Schreiben hinsichtlich der Mitwirkungs- und Aufzeichnungspflichten der deutschen Krypto-Investoren angekündigt.

Welche Implikationen werden diese haben und was ist für unser Audience – Investoren und Start-ups – wichtig zu wissen?

Ivana Jovanic: Die Investoren werden die Veröffentlichung des BMF-Schreibens sicherlich sehr begrüßen, da damit zahlreiche Zweifelsfragen aus der Sicht der Finanzverwaltung beantwortet werden.

Petar Groseta: Die Implikationen für die Start-ups bzw. die Finanzindustrie im Allgemeinen werden nicht zuletzt davon abhängen, welche Rolle sie im „Krypto-Ökosystem“ einnehmen. Es sollte bedacht werden, dass eine effektive Nutzung der Kryptowährung sehr stark von der Existenz der Infrastruktur abhängt, die die Speicherung, Übertragung, das Ausleihen/Verleihen und den Handel unterstützt, genau wie es beim traditionellen Finanzsystem mit seinen Börsen, Brokern, Händlern, Marktmachern, Verwahrern, Kreditgebern und Zahlungssystemen der Fall ist. Hier könnten insbesondere die zu erwarteten Steuerreportingpflichten zum Teil beachtliche Auswirkungen auf die Geschäftsstrukturierung und Kosten der Compliance haben. Man kann jedenfalls sagen, dass die steuerlichen Auswirkungen in alle geschäftspolitischen Überlegungen miteinbezogen werden sollten.

Welche weitere Entwicklung erwarten Sie bzw. welchen Ausblick können Sie geben?

Petar Groseta: Es ist klar erkennbar, dass die Fragen der Besteuerung und der steuerlichen Transparenz mit großer Geschwindigkeit Eingang in die Krypto-Welt finden, sodass seitens der deutschen Finanzverwaltung, bzw. auf globaler Ebene mit weiteren Maßnahmen gerechnet werden kann. Dies hat auch die parlamentarische Staatssekretärin Katja Hessel sehr prägnant auf den Punkt gebracht, als sie meinte, dass die Veröffentlichung des BMF-Schreibens selbstverständlich nicht der Schlusspunkt der Auseinandersetzung mit dem Thema, sondern ein Zwischenergebnis sei, und dass die rasche Entwicklung der "Kryptowelt" dafür sorgen wird, dass uns die Themen nicht ausgehen.

Ivana Jovanic: In der Tat sollten sich die davon betroffenen Marktteilnehmer und Investoren intensiv mit dieser Materie auseinandersetzen, deren rechtlichen und wirtschaftlichen Auswirkungen auf ihre Investmententscheidungen bzw. Geschäftsmodelle analysieren und ggf. die für sie relevanten Punkte rechtzeitig in die Diskussion einbringen.

Das Ökosystem um Digital Assets

Wer sind die Teilnehmer am Digital Asset Ökosystem und welche Rolle haben sie am Markt inne?

Die Evolution der Blockchain-Technologie der letzten Jahre spiegelt sich nicht nur in der rasanten Entwicklung der zugehörigen Digital Assets wider, sondern auch in dem weiteren Wachstum neuer Teilnehmer und deren Rollen am Markt. Insbesondere die Komplexität der Technologie und der Asset Klassen, die sich über die Zeit herauskristallisiert haben, haben den Bedarf nach gezielten Lösungen, die häufig die Interaktion unterschiedlicher Parteien fördern, aufgezeigt. Wer aber sind die Teilnehmer am Digital Asset Ökosystem und welche Rolle haben sie wirklich inne?

Das Digital Asset Ökosystem

Das Digital Asset Ökosystem kann als ein vielschichtiges System betrachtet werden, in welchem die einzelnen Technologien, Services und Applikationen aufeinander aufbauen und miteinander interagieren. Teilnehmer des Ökosystems können hierbei mit allen Ebenen direkt oder indirekt interagieren und sind aufgrund der dezentralen Natur des Ökosystems nicht zwingend auf eine zentral koordinierende Partei angewiesen. Die folgende Grafik zeigt die schematische Abbildung der einzelnen Ökosystemschichten sowie dessen Interakteure.

Der Kern des Ökosystem bildet die zugrundeliegenden Blockchain Technologien und Protokolle, welche die Grundlage für die weiteren Ebenen bildet. Diese Technologien und Protokolle definieren die einzelnen Parameter der jeweiligen Blockchain, wie beispielsweise die Blockgröße, das Konsensmodell, die Netzwerkstruktur sowie die Art der Verschlüsselung. Die Protokolle und zugrunde liegenden Technologien bilden hierbei die Grundlage für die Ausgestaltung der Digital Assets und deren Umgebung wie beispielsweise digitale Welten im Metaverse oder die Emmisonsrate von dezentral emittiertem Token. Engverbunden mit den einzelnen Technologien sind die sogenannten Miner und Validator, welche die einzelnen Blöcke und die beinhalteten Transaktionen innerhalb der Netzwerke im Zuge der verteilten und dezentralen Konsensfindung verifizieren.

Digital Assets umfassen alle Arten von elektronisch gespeicherten Daten und Werten, die sowohl eindeutig identifizierbar sind als auch zur Wertschöpfung genutzt und im Zuge dessen gehandelt werden können. Digitale Assets, die mittel der Blockchain-Technologie erstellt und emittiert werden können, lassen sich in die fünf Subkategorien unterteilen: Institutional Money, Private Money, Fungible / Non Fungible Token und Utility Token. Eine genaue Beschreibung der Eigenschaften der einzelnen Subkategorien von Digital Assets findet sich hier.

Die Ebene der Marktinfrastruktur setz sich zusammen aus den folgenden drei Klassen: Börsen und Marktplätze, Verwahrung & Speicherung sowie Markt Support.

Währungsbörsen und Marktplätze

Währungsbörsen und Marktplätze für digitale Assets spielen eine zentrale Rolle innerhalb des Ökosystems, da sie Liquidität bereitstellen und marktgetriebene Preisfindung ermöglichen. Der Handel mit digitalen Assets hat im Zuge der fortschreitenden Akzeptanz in den letzten Jahren enorm an Popularität gewonnen. Dies spiegelt sich vorrangig in der Marktkapitalisierung der einzelnen Kryptowerte und der Menge an verschiedenen Handelsplattformen wider. Die Marktproxy-Plattform CoinMarketCap indexiert Ende März 2022 18.215 verschiedene Kryptowerte mit einer Marktkapitalisierung von über 1.7 Trillion Dollar. Weiterhin werden 2101 NFT Kollektionen mit einer Marktkapitalisierung von 10 Milliarden Dollar indexiert, sowie 463 verschiedene Handelsplattformen gelistet.

Verwahrung & Speicherung

Der Begriff Custody (Verwahrung) ist ein Begriff aus dem Bereich der Finanzdienstleistungen und bezieht sich auf die Fähigkeit Vermögenswerte zu halten, zu bewegen und zu schützen. Die Verwahrung kann in Bereich vom Digital Assets sowohl durch die eigene Person oder durch eine externe Partei erfolgen. Die Ansätze zur Speicherung und Verwahrung reichen von der Verwendung von Software und Hardware-Wallets bis hin zur Erstellung komplexer Setups für die Vervielfältigung, Speicherung und Sicherung von ausgedruckten privaten Schlüsseln.

Börsen und Marktplätze für Digitale Assets können sowohl zentralisiert oder auch dezentralisiert betrieben und ausgestaltet werden. Zentralisierte Börsen und Marktplätze verwahren das Vermögen beziehungsweise die privaten Keys eines Benutzers in einer kollektiven oder auch segregierten Wallet der Börse. Der Handelt erfolgt dabei meist Off-Chain. Dezentrale Börsen und Marktplätze hingegen verwendet Smart Contracts oder andere Formen von Peer-to-Peer-Protokollen um ein dezentrales Handeln von digitalen Assets ohne Verwahrung durch eine zentrale Partei zu ermöglichen. Folglich erfolgt der Handelt in einem dezentralen Setup On-Chain, wobei die Marktteilnehmer selbst ihre private Keys und digitalen Assets verwahren.

Markt Supprt

Die Klasse Market Support hingegen umfasst jegliche Art von Unterstützungsleistung, die benötigt wird für die Ausgestaltung eines effizienten Markes. Hierzu zählen unteranderem Placement Provider, Market Maker oder Liquidity Pools.

Services und Applikationen können auf verschiedenen Eben des digital Asset Ökosystems angeboten und ausgestaltet werden. Primär kann unterschieden werden zwischen dezentralen Services & Applikation auf Basis von Smart Contracts und Dienstleistungen angeboten durch zentralen Dienstleister. Diese können sowohl direkt mit der Blockchain, dem digitalen Asset oder dem Markt interagieren oder losgelöst von diesen gestaltet werden. Der Farbverlauf innerhalb der oben abgebildeten Grafik spiegelt den Zentralisierungsgrad der einzelnen Services und Applikationen wider (Orange: zentral und dezentrale angebotene Services; Braun: Services primär angeboten durch zentralisierte Anbieter).

Weiterhin kann innerhalb dieser Klassifizierung zwischen Services und Applikationen differenziert werden, die direkt mit der Blockchain-Technologie interagieren (wie beispielsweise AML Services) und Services und Applikationen, die nicht direkt mit der Technologie interagieren, sondern zusätzliche Leistungen anbieten. Hierzu zählen unter anderem Consulting, Media oder Research Services.

Digital Asset Markt: Teilnehmer und Regulation

Das Ökosystem der digitalen Assets ist im direkten Vergleich zum traditionellen Finanzmarkt in weiten Teilen sowohl von intentionellen Teilnehmern wie beispielsweise Banken oder Hedge Funds, als auch von Retail Investoren und Anlegern frequentiert. Dies lässt sich vorrangig auf die niedrigen Markteintrittsbarrieren zurückführen. Die Anmeldung bei einem Marktplatz oder einer Börse und der anschließende Handel bedarf keines vorherigen Erwerbs einer Lizenz.

Weiterhin ist ein vermehrtes Aufkommen von sogenannten Decentralized Autonomous Organization (DAO) zu beobachten. DAOs lassen sich beschreiben als dezentrale mitgliedergeführte Organisationen, die vollständig oder in Teilen dezentral und transparent durch Smart Contracts gesteuert werden, wie beispielsweise MakerDAO.

Durch die fortschreitende Adaption und durch das stetige Wachstum des Marktes rum um digitale Assets, gewinnt das Thema einer einheitlichen Regulation des Marktes immer weiter an Bedeutung. Bedingt durch die dezentrale Natur, ist der Markt rum um digital Assets weitestgehend geprägt durch einen fehlenden Ansatz einer konsistenten übergreifenden Marktregulation. Dies spiegelt sich unter anderem in einem vermehrten Auftreten verschiedener Methoden der Marktmanipulation und einer reduzierten Effizienz des Markts wider. Zukünftige Regulationsansätze wie die Markets in Crypto Assets (MICA) Verordnung der Europäischen Kommission zielen darauf ab, die Märkte um digitale Assets einheitlich zu strukturieren und so die Effizienz des Market zu gewährleisten.

Weiterhin können zum aktuellen Zeitpunkt Digital Assets, hierbei vorrangig Kryptowährungen, theoretisch von jeder Partei innerhalb des Ökosystems dezentral emittiert werden. Die MICA Regulation verfolgt weiterhin unter anderem das Ziel, die Emittierung von Digital Assets zum Schutz des Verbrauches stärker zu regulieren. Beispielsweise soll die Ausgabe von sogenannten Stablecoins nur noch unter strengen Auflagen durch geprüfte Finanzdienstleister und Institute erfolgen.

Zwar stellt Regulation von Märkten eine adäquate Möglichkeit zur Wiederherstellung des Marktgleichgewichtes und der Effizienz da (siehe Dodd Frank Akt als Reaktion auf die 2007 Finanzkrise), jedoch bedeutet Regulation im Zuge dessen auch eine stärkere Zentralisierung und somit eine Einschränkung des Grundgedankens.

Schlusswort

Mit der weiteren Entwicklung der Blockchain-Technologie und der damit verbundenen Digital Assets ist es auch zu erwarten, dass auch das Ökosystem von Dynamismus geprägt wird und über die Jahre sich verändern wird. Während nach dieser ersten Expansionsphase eine gewisse Konsolidierung am Markt möglich wird, werden wir noch in der kurzfristigen Zukunft den Eintritt von neuem Teilnehmer merken können, solange das gesamte Potenzial hinter Digital Assets nicht greifbar ist. Insbesondere durch die vielfältige Nutzung von Klassen wie Fungible und Non Fungible Token, genauso wie der stärkeren Digitalisierung von Infrastrukturen und das parallele Entstehen von Metaversen, scheint die Expansionsphase für Digital Assets gerade am Anfang zu sein.

Die Autoren

Felix Eigelshoven ist Senior Consultant im Bereich Financial Services Technology-Consulting und seit 2022 für EY tätig. Er berät Kunden aktiv zur Entwicklung von Blockchain-basierten Geschäftsmodellen, sowie deren technischer Umsetzung. Neben seiner Tätigkeit als Berater forscht er aktiv an zum Thema Krypto-Marktmanipulation und Markteffizienz.

Dr. Francesco Pisani ist seit 2015 für EY tätig. Er ist EY EMEIA Deputy Startup Leader, Co-Initiator der EY Start-up Academy und Gastdozent an verschiedenen Hochschulen. Seine Arbeitsschwerpunkte sind Geschäftsmodelle und Innovationen sowie Preisstrategien und Partnerschaften.

Benjamin Bercz ist Senior Manager im EMEIA FSO und im Bereich Digital & Emerging Technology bei EY tätig. Er verfügt über mehr als 10 Jahre Beratungserfahrung in der Strategie, MVP Entwicklung und Umsetzung von digitalen Transformationen mit dem Fokus auf Financial Services und DLT-Lösungen

Christopher Schmitz ist Partner in EMEIA FSO und seit 2011 bei EY tätig. Er verfügt über mehr als 25 Jahren Erfahrung in der Strategie- und Transaktionsberatung für Unternehmen in Financial Services. Christopher ist auch EMEIA FinTech Leader und Innovation Leader für FSO Deutschland.

Digital Assets: Chance oder Herausforderung für Start-ups?

Was sind Digital Assets, was leisten sie und haben sie das Zeug, die Finanzmärkte zu revolutionieren?

Digital Assets sind in aller Munde und entwickeln sich in rasantem Tempo weiter. Nicht wenige sind der Auffassung, dass hier gerade ein neuer Milliardenmarkt entsteht, der etablierte Finanzdienstleister unter Zugzwang bringt – andere wiederum halten den Hype um Digital Assets für hoch spekulativ. Parallel werden auch die Regulierungsbemühungen in Europa immer intensiver. Unzweifelhaft werden Digital Assets zur Weiterentwicklung der Finanzmärkte beitragen und halten sowohl für etablierte Marktteilnehmer*innen als auch neue Player wie Start-ups und insbesondere FinTechs eine große Bandbreite von Chancen bereit. Doch trotz des großen Interesses für diesen neuen Markt ist häufig unklar, was Digital Assets genau sind.

Was sind Digital Assets?

Grob definiert umfassen Digital Assets jegliche Art von elektronisch gespeicherten Daten und Werten, die sowohl eindeutig identifizierbar sind als auch zur Wertschöpfung genutzt und im Zuge dessen gehandelt werden können. Beispiele für Digital Assets sind unter anderem Dokumente, Audiodateien, Videos, Logos, Folienpräsentationen, Tabellenkalkulationen und Websites etc.

Distributed Ledger Technologien

Im Kontext der fortschreitenden Digitalisierung von Finanz- und Vermögenswerten gewinnen Digital Assets, die mittels der Blockchain emittiert wurden, sowohl bei Retail- als auch institutionellen Investor*innen zunehmend an Bedeutung. Die zugrundeliegende Distributed Ledger Technologie (DLT) ermöglicht hierbei die Verwaltung, Ausstellung und den Handel von digitalen Vermögenswerten, ohne die Notwendigkeit, eine zentrale Partei bzw. einen Emittenten hinzuziehen. Diese Assets profitieren dabei von kürzeren Transaktionszeiten und höherer Transaktionssicherheit.

Die Entwicklungen der Distributed Ledger Technologien und der damit verbundenen Digital Assets lassen sich dabei in drei Phasen einteilen, die jeweils durch wichtige Entwicklungen und Erfindungen gekennzeichnet sind.

  • Blockchains der ersten Generation: Blockchain-Anwendungen und -Protokolle der ersten Generation wurden mit dem Ziel entwickelt, das bestehende Finanzsystem zu verbessern, indem sie eine dezentralisierte und transparente monetäre Plattform für digitale Transaktionen angeboten haben. Die erste und wohl auch bekannteste Kryptowährung Bitcoin löst hierbei in dezentraler und nachhaltiger Form das ‚Double Spending‘-Problem, das die Gefahr der doppelten Ausgabe der gleichen Einheit einer digitalen Währung beschreibt. Bedingt durch die hohen Transaktionskosten und -zeiten differenziert sich aber Bitcoin immer mehr von der Funktion als Währung und hin zu einem Wertspeicher.
  • Blockchains der zweiten Generation: Blockchain-Anwendungen und -Protokolle der zweiten Generation erweitern den bestehenden Ansatz digitaler dezentraler Währungen um eine ‚Wenn-Dann‘-Funktion. Dies erlaubt Marktteilnehmer*innen mittels intelligenter Verträge (Smart Con­tracts) Bedingungen und Handlungen dezentral zu programmieren, die bei Erfüllung automatisiert ausgeführt werden. Die initiale Einführung von Smart Contracts im Zuge der Ethereum Plattform ermöglichte weiterhin die Tokenisierung von Vermögenswerten. Hierbei wird der zugrunde liegende Vermögenswert mit all seinen Rechten und Pflichten mit den Smart Contracts verknüpft und mittels eines Tokens auf der Blockchain abgebildet.
  • Blockchains der dritten Generation: Blockchain-Anwendungen und -Protokolle der dritten Generation wie beispielsweise Avalanche oder Chainlink zielen darauf ab, grundlegende Mängel wie Skalierbarkeit und Interoperabilität von Digital Assets zu adressieren, um eine breitere Akzeptanz zu schaffen. Weiterhin ermöglicht die fortlaufende Entwicklung der verschiedenen Blockchain-Protokolle gänzlich neue Anwendungsfälle wie beispielsweise die Entwicklung dezentraler digitaler Welten (z.B. Metaverse) oder dezentraler Finanzdienstleistungen (z.B. Decentralized Finance).

Welche Arten von Digital Assets gibt es?

Digital Ledger Technologien haben die Sichtweise des Kapitalmarkts auf die Erzeugung, den Handel, die Verwahrung als auch die Abwicklung von Digital Assets maßgeblich beeinflusst. Hierbei haben sich Digital Assets, die mittels der Blockchain emittiert wurden, von einem digitalen Zahlungsmittel hin zu einer komplexen heterogenen Anlageklasse entwickelt, die sowohl durch ein zentrales Institut ausgestellt werden können als auch weiterhin dezentral durch die Privatwirtschaft. Ableitend aus der genutzten Technologie und den zugrundeliegenden Protokollen, dem zu digitalisierendem Asset und der Emittenten-Struktur lassen sich Digital Assets, die mit der Nutzung der Blockchain-Technologie emittiert werden, in folgende Subkategorien unterteilen:

  • Institutional Money umfasst sämtliche digitale Währungen, die durch eine zentralisierte und weitestgehend regulierte Partei bzw. Institution ausgestellt werden. Hierzu zählt primär digitales Zentralbankgeld (Central Bank Digital Currency, CBDC), ausgestellt durch die Zentralbank selbst oder einen Intermediär (z.B. eine Bank oder ein Geld­institut).
  • Private Money hingegen umfasst alle digitalen Währungen, die von regulierten als auch unregulierten Institutionen aus der Privatwirtschaft ausgestellt werden. Hierzu zählen unter anderem klassische Kryptowährungen und Coins wie Bit- oder Litecoin sowie sog. Stablecoins, die durch automa­tische Preisbildungsmechanismen an einen Zielwert (wie den Wert einer nationalen Währung) gekoppelt sind.
  • Die Anlageklasse der Fungible & Non-Fungible Tokens basiert auf dem Ansatz der Tokenisierung verschiedenster Vermögenswerte. Neben der Tokenisierung von klassischen Fungible (austausch- bzw. auswechselbaren) Assets, wie beispielsweise Derivaten, ermöglicht die Distributed Ledger Technologie die Tokenisierung von physischen und digitalen Non-Fungible Assets wie beispielsweise digitaler Kunst, Musikrechten oder Ingame-Gegenständen. Hierzu zählen Non-Fungible Tokens (NFTs), die unter anderem auf der Ethereum Blockchain gehandelt werden. Weiterhin ermöglichen Hybrid-Ansätze die Tokenisierung von nicht fungiblen physischen Assets, wie beispielsweise eine Immobilie, in einer digitalen fungiblen Form.
  • Elektronische Wertpapiere oder auch Krypto-Wertpapiere beschreiben eine Sonderform der Fungible Assets, bei der Wertpapiere nicht wie bisher in physischer, gedruckter Form herausgegeben werden, sondern im Rahmen des elektronischen Wertpapiergesetzes (eWpG) digital mittels der Blockchain ausgestellt werden können.
  • Utility Token beschreibt eine digitale Anlageklasse, die ihre(n) Besitzer*in dazu ermächtigt, ein Produkt oder Dienstleistungen der jeweiligen primären Blockchain zu nutzen. Eine Subkategorie der Utility Token sind unter anderem die sog. Governance Token, die Stimmrechte in einem Blockchain-Projekt repräsentieren.

Blick in die Zukunft des Ökosystems rund um Digital Assets

Der Markt für Digital Assets und das dazugehörige Ökosystem werden in den kommenden Monaten und Jahren maßgeblich durch die fortschreitenden Regulierungsvorhaben wie der EU-Verordnung zum einheitlichen Umgang mit Kryptowährungen (Markets in Crypto Assets, MiCA) geprägt. Die verstärkten Bemühungen von Regulatorik und Aufsicht zur Schaffung von einheitlichen Rahmenbedingungen können die Sicherheit des Umfelds für alle Marktteilnehmer*innen verbessern und somit zu mehr Akzeptanz führen.

Im Zuge dessen ist eine fortschreitende Weiterentwicklung des Ökosystems und eine spätere Konsolidierung der Marktteilnehmer*innen zu erwarten – auch wenn der Markt für Digital Assets sicher langfristig Eintrittsmöglichkeiten für neue Marktteilnehmer*innen mit einer Spezialisierung auf Teilbereiche oder -lösungen bieten wird. Die Rollen und Aufgabenfelder der Marktteilnehmer*innen werden dabei neu verteilt und sind sowohl durch traditionelle Institute wie Banken und Regulatoren als auch durch gänzlich neue Teilnehmer*innen wie Start-ups und insbesondere FinTechs geprägt.

Die Autoren:
Felix Eigelshoven ist Senior Consultant im Bereich Financial Services Technology-Consulting und seit 2022 für EY tätig. Er berät Kund*innen aktiv zur Entwicklung von Blockchain-basierten Geschäftsmodellen, sowie deren technischer Umsetzung. Neben seiner Tätigkeit als Berater forscht er aktiv zum Thema Krypto-Marktmanipulation und Markteffizienz.

Dr. Francesco Pisani ist seit 2015 für EY tätig. Er ist EY EMEIA Deputy Startup Leader, Co-Initiator der EY Start-up Academy und Gastdozent an verschiedenen Hochschulen. Seine Arbeitsschwerpunkte sind Geschäftsmodelle und Innovationen sowie Preisstrategien und Partnerschaften.

Was sind NFTs und wie werden sie in Zukunft gehandelt werden?

Von NFTs ist derzeit vielfach die Rede. Immer wieder begegnet man Berichten von Menschen, die angeblich in kurzer Zeit eine Menge Geld durch den NFT-Handel erworben haben. Wir wollen uns an dieser Stelle einmal anschauen, was NFTs eigentlich sind und wie sie gehandelt werden können.

Was ist eigentlich ein NFT?

Die Abkürzung NFT steht für „Non-Fungible Token“. Die Bezeichnung non-fungible weist darauf hin, dass es sich um einen einzigartigen Token handelt, welcher nicht austauschbar ist. Somit stehen NFTs beispielsweise im Gegensatz zur bekannten Kryptowährung Bitcoin. Ein Bitcoin ist „fungible“, das heißt, er ist austauschbar und kann ganz einfach gegen einen anderen Bitcoin ausgetauscht werden, ohne dass deswegen eine Wertänderung eintritt. Auch unsere „normalen“ Währungen sind austauschbar. Wenn wir einen Euro haben, bleibt der Wert gleich, auch wenn wir ihn durch einen anderen Euro austauschen.

NFTs sind dagegen mit digitalen Inhalten verknüpft und deswegen Unikate. Sie können beispielsweise mit Erstausgaben von Büchern oder seltenen Sammelkarten verknüpft werden. Wenn ein NFT also ausgetauscht wird, ist er mit einem anderen Inhalt verknüpft und dementsprechend kann sich dann auch der Wert verändern.

Auf brokerdeal.de kannst du dich über verschiedene NFTs informieren und auch Antworten finden, wenn du dir die Frage stellst „welche NFTs kaufen?“

Die Funktionsweise von NFTs

Die Grundlage für NFTs bildet die Blockchain. Dadurch können Besitzer sicher und eindeutig identifiziert werden. In den meisten Fällen bildet die Ethereum-Blockchain die Basis für NFTs.

Die Besonderheit der Ethereum-Blockchain ist, dass auf ihr nicht nur Tokens gespeichert werden können, sondern auch noch weitere Funktionalitäten dafür. Dies ist über die sogenannten Smart Contracts möglich, ohne die man nicht mit NFTs handeln kann. Die Ethereum-Blockchain ist also besonders geeignet für NFTs, da auch die dazugehörigen individuellen Informationen auf ihr gespeichert werden. Es entsteht ein digitales Original. So kann man mit NFTs Musik, Sammlerstücke, Bilder und viele weitere Dinge sammeln oder auch damit handeln.

Wie sieht die Zukunft von NFTs aus?

Eigentlich gibt es NFTs bereits seit 2014. Der Durchbruch ließ allerding etwas auf sich warten, denn erst seit 2021 sind die Tokens plötzlich in aller Munde.

Seit letztem Jahr stellen NFTs den größten Krypto-Trend dar und es gibt einen richtigen Hype darum. Laut Experten-Prognosen sollen die Non-fungible Tokens in diesem Jahr schließlich in den Mainstream kommen.

Allerdings gibt es auch hier ein paar Punkte, die man als Käufer von NFTs beachten sollte. So stellt der Kauf auch immer ein gewisses Risiko dar, denn sobald die Nachfrage an einem Objekt zurückgeht, kann der Wert des entsprechenden NFT ganz schnell in den Keller rutschen. Außerdem solltest du wissen, dass du durch den Kauf eines NFTs allein noch nicht unbedingt ein Eigentumsrecht am jeweiligen Wert-Objekt hast. Es ist nämlich so, dass im Grunde jeder NFTs herstellen und damit handeln kann. Deshalb ist es immer wichtig, dass du dich als Käufer genau über das Objekt und dessen Wert informierst, bevor du NFTs kaufst.

Eine weitere Schwierigkeit könnte auf dich zukommen, wenn du NFTs wieder verkaufen willst. Die Marktliquidität dafür ist derzeit noch nicht wirklich hoch und es kann dementsprechend schwierig sein, einen Käufer zu finden. Womit wir wieder beim Thema risikobehaftete Investition wären.

Wo kann man NFTs handeln?

Für den Handel mit NFTs musst du dich auf einer Plattform anmelden, auf der das möglich ist. Derzeit gibt es schon einige Handelsplätze, auf denen das möglich ist und es werden sicher noch einige dazukommen.

Auch die Geschäftsfelder von NFT-Handelsplätzen haben sich bereits vergrößert. So gibt es bereits Kryptobörsen mit NFT-Marktplatz, an denen die non-fungible Tokens als Kreditsicherheit geboten werden.

Wie bereits erwähnt basieren die meisten NFTs auf der Ethereum-Blockchain. Das bedeutet, dass auch die Kryptowährung Ether als bevorzugtes Zahlungsmittel dafür gilt. Oft ist also das Vorhandensein eines Ethereum-Wallet eine Voraussetzung für den NFT-Handel. Du musst also vorher Ether erwerben. Dies machst du wiederum über einen Onlinebroker, der diese im Angebot hat.

Einsatzbereiche von NFTs

Die Einsatzbereiche von NFTs sind vielfältig und es gibt quasi keine Grenzen dafür. Mittlerweile werden schon viele Ereignisse, Items und auch Gegenstände als non-fungible Tokens gehandelt.

Auch virtuelle Dinge können damit gehandelt werden. So kommen sie beispielsweise schon vielfach in Videospielen zum Einsatz, um damit virtuelle Währungen, Avatare, Waffen und Skins damit zu kaufen oder zu verkaufen. Auch für Videos, Musik, legendäre Momente aus dem Sport oder anderen Bereichen oder wertvolle Sammelkarten kommen die Tokens zum Einsatz.

Falls du dich jetzt fragst, ob mit NFTs auch reale Güter gehandelt werden können: ja, das ist möglich. Es werden auch gefragte Güter wie Autos, Designerschuhe, Immobilien und so weiter tokenisiert.

Geldanlagen in der Krise – Bitcoin, Aktien oder doch die gute alte Socke?

Die Zeiten, in denen man mit hohen Zinsen bei der Bank gute Renditen erzielen konnte, sind schon lange vorbei. Doch welche Alternativen sind sinnvoll?

Corona hat vieles in unserem täglichen Leben und in der Wirtschaft verändert. Wegen der Nullzinsen lohnt sich der Besuch einer Bank nicht mehr. Man riskiert sogar Verluste, wenn man sein Geld auf dem Konto liegen lässt. Denn die Inflation verschlingt Geldanlagen buchstäblich. Trotz der Krise tut sich jedoch an den Aktienmärkten viel. Auch ETFs und Kryptos bieten sich da als Möglichkeit, das eigene Geld in Krisenzeiten zu retten.

Anlegen bei der Bank

Die Zeiten, in denen man mit hohen Zinsen bei der Bank gute Renditen machen konnte, sind schon lange vorbei. Eine ganze Generation ist bereits aufgewachsen, ohne überhaupt zu wissen, was ein Sparbuch oder üppige Zinsen sind. Inzwischen sieht die Situation bezüglich Anlagen bei der Bank wirklich düster aus. Man bekommt für seine Investition kaum Zinsen. Bei den meisten Banken liegen die Werte zwischen 0,0 % und 0,1 %. Dementsprechend kann man der Inflation mit Sparzinsen nicht mehr entgegenwirken. Aber es kommt noch schlimmer. Manche Banken verlangen bereits Negativzinsen. Eine Bankanlage wird Ihnen somit in die Kasse greifen.

Investieren in Aktien

Aktienmärkte – das war vor einigen Jahren nur ein Revier für professionelle Händler. Die Corona-Krise hat hier jedoch für einen Wandel gesorgt und immer mehr Privatanleger wagen die neue Form der Investition. Trotz Einbruch der Wirtschaft boomen die Aktienmärkte regelrecht und das hat seinen Grund. Bewirkt haben den positiven Trend bei den Aktien die Staatshilfen für die Wirtschaft. Deshalb drängt das Geld buchstäblich an die Börse. Man muss dabei vom Aktienhandel nicht unbedingt etwas verstehen oder ein zu großes Risiko eingehen. Denn Privatanlegern werden Aktienfonds angeboten. Solche findet man zum Beispiel in den Filialbanken. Da man dabei in mehrere Aktien aus aller Welt oder aus bestimmten Branchen investiert, sind solche Anlagen risikoärmer.

Kryptowährung

Was als eine Möglichkeit begonnen hat, das Monopol der Banken zu umgehen und einfache, anonyme und kostengünstige Zahlungen abzuwickeln, ist auf dem Weg, die Welt der Finanzen auf den Kopf zu stellen. Das digitale Geld, das nur im Netzwerk in Form von Datensätzen existiert, droht inzwischen, den uns gut bekannten Fiat-Währungen, wie US-Dollar und Euro, komplett den Wind aus den Segeln zu nehmen. Was jedoch die Anlage in den begehrten Bitcoin und Co. angeht, sind sich die Experten nicht einig. Viele raten wegen der großen Kurssprünge auf diesem volatilen Markt von einer Investition in Kryptowährungen ab. Allerdings geht auch hier der Trend nach oben, sodass man bei einer langfristigen Anlage profitieren kann. Man darf sich von momentanen Kursschwankungen nur keine Angst einjagen lassen und sollte die dauerhaft positive Kursentwicklung im Auge behalten.

ETFs

Die Abkürzung steht für Exchange Traded Funds – Indexfonds, die an der Börse gehandelt werden. ETFs sind meistens an sogenannte Benchmarks gebunden. Das Risiko wird davon bestimmt, wie breit diese Benchmarks gestreut sind. Orientieren sich ETFs zum Beispiel am Deutschen Aktienindex (DAX), ist das Risiko deutlich geringer als bei einem Fond, der nur Aktien in einem Wirtschaftszweig abbildet. Am besten investiert man sein Geld in ETFs, die weltweite Indizes, wie den „MSCI World“ oder den „MSCI All Countries World Index“, widerspiegeln. Hier profitiert man von mehreren tausend Aktien von Unternehmen aus der ganzen Welt. Der Rückgang einiger Aktien wird dabei durch den Anstieg anderer ausgeglichen.

Fazit

Wer nach einem sicheren Hafen für sein hart verdientes Geld sucht, muss die Geldscheine heutzutage nicht mehr in Socken oder unter der Matratze horten. Denn sicher werden sie dort kaum sein, selbst wenn man sein Zuhause in eine Festung umbaut. Außerdem würde die Inflation dem Vermögen in diesem Falle den letzten Schlag versetzen. Anlagen in Aktien, Indexfonds oder gar in Kryptowährungen, die heutzutage in aller Munde sind, bieten hingegen eine Möglichkeit, auch in Krisenzeiten gut zu verdienen. Selbstverständlich gibt es hierbei keine Garantie auf Gewinne. Viele vergleichen Geldanlagen während der Krise deshalb mit reinem Glücksspiel, das dem in einem Online Casino gleicht.

Was ist SegWit?

SegWit ist die Abkürzung für Segregated Witness. Es war vielleicht das bisher größte Upgrade des Bitcoin-Protokolls, das mehrere Verbesserungen und Korrekturen in sich vereinte.

Die Vorteile von SegWit

Die wohl bemerkenswerteste Neuerung von SegWit ist die Abschaffung der Verfälschbarkeit von Transaktionen. Vor SegWit war es aufgrund einer Eigenart der kryptographischen Signaturen von Bitcoin möglich, Transaktionen so zu verändern, dass sie anders aussahen, auch von Leuten, die die Transaktion nicht selbst erstellt hatten. Dies machte die Transaktion zwar nicht ungültig oder änderte ihre Wirkung - es wurde immer noch die gleiche Menge an Münzen von den gleichen Adressen an die gleichen Adressen gesendet - aber es erschwerte den Einsatz von Schicht-2-Protokollen wie dem Lightning Network erheblich.

Sie können die Website von BitiQ besuchen, um Ihr Krypto-Handelserlebnis auf einer regulierten und vertrauenswürdigen Plattform zu beginnen.

SegWit löste dieses Problem, indem es die "Zeugen"-Daten einer Transaktion, zu denen auch die Signatur gehört, in einen neuen Teil eines Bitcoin-Blocks verschob. Damit ebnete es den Weg für das Lightning Network und andere Layer-2-Protokolle.

Als zusätzlichen Bonus bot SegWit auch eine bescheidene Erhöhung der Blockgröße auf theoretisch vier Megabyte bzw. realistischere zwei Megabyte, je nach Art der in den Blöcken enthaltenen Transaktionen. (Um genau zu sein: Das Blockgrößenlimit wurde durch ein Limit von vier Millionen Gewichtseinheiten ersetzt, wodurch eine neue Art der "Zählung" von Transaktionsdaten eingeführt wurde). Dies bedeutet, dass Nutzer mit SegWit-unterstützenden Wallets niedrigere Transaktionsgebühren zahlen.

Script Versions

Durch einen technischen Trick namens "Skriptversionen" erleichterte SegWit außerdem die Einführung weiterer Upgrades für das Bitcoin-Protokoll. Eines dieser kommenden Upgrades könnten Schnorr-Signaturen sein, ein neuer Signatur-Algorithmus, der die Programmierbarkeit und Flexibilität des Bitcoin-Protokolls weiter erhöhen würde.

Und nicht zuletzt wurde all dies möglich, ohne dass ein rückwärtskompatibles Hard-Fork-Protokoll-Upgrade erforderlich war. (Soft Fork Upgrades erfordern nur die Unterstützung einer Mehrheit der Hash-Power, um eine Spaltung des Netzwerks zu vermeiden, während Hard Forks einen netzwerkweiten Konsens erfordern.)

Wer hat SegWit entwickelt?

Eine Version von SegWit wurde zuerst von Blockstream für das Blockstream Elements Sidechain-Projekt entwickelt. Nachdem der Bitcoin-Core-Mitarbeiter Luke-jr herausgefunden hatte, wie SegWit durch ein rückwärtskompatibles Soft-Fork-Upgrade auf dem Bitcoin-Hauptprotokoll eingesetzt werden könnte, wurde es vom Bitcoin-Core-Entwicklungsteam entwickelt. Konkret wurde der entsprechende Bitcoin Improvement Proposal (BIP) von Eric Lombrozo, Johnson Lau und Pieter Wuille verfasst, die auch den Großteil der Programmierung übernahmen. Der Rest des Teams half während des gesamten Prozesses auf verschiedene Weise, einschließlich Überprüfung und Tests.

Dem pseudonymen Litecoin-Entwickler Shaolinfry und dem Bitmain-Garantie-Ingenieur James Hilliard wird die Entwicklung alternativer Aktivierungslösungen für die Soft Fork zugeschrieben.

War SegWit umstritten?

Innerhalb der technischen Gemeinschaft von Bitcoin war SegWit nicht umstritten.

Außerhalb der technischen Bitcoin-Gemeinschaft bevorzugten jedoch einige eine andere Skalierungslösung für Bitcoin oder glaubten nicht, dass SegWit selbst als Skalierungslösung ausreichend war. Dies hatte zur Folge, dass der SegWit-Vorschlag zu einer Art Verhandlungsmasse in einem viel größeren Streit voller Kontroversen wurde. Andere versuchten, SegWit gänzlich zu diskreditieren.

Der einzige Punkt der Kontroverse, der (wohl) eine gewisse Berechtigung hatte, war, dass es "sauberer" gewesen wäre, das Upgrade als Hard Fork statt als Soft Fork zu implementieren, da dies weniger technische Zweifel im Protokoll hinterlassen hätte. Der Einsatz von SegWit als Hard Fork hätte jedoch seine eigenen Probleme mit sich gebracht, die nach Ansicht der meisten Entwickler und Befürworter von SegWit viel größer gewesen wären.

Wie verwende ich SegWit?

Sie nutzen SegWit, indem Sie eine Wallet verwenden, die SegWit integriert hat. Diese Wallet sollte SegWit-Adressen für Sie generieren, und wenn Sie eine Zahlung von einer solchen Adresse vornehmen, ist die Gebühr, die Sie zahlen müssen, niedriger als wenn Sie SegWit nicht verwendet hätten.

Es gibt zwei Arten von SegWit-Adressen. Der eine Typ ("P2SH") beginnt mit einer "3" - allerdings sind nicht alle Adressen, die mit einer 3 beginnen, SegWit-Adressen. Die andere ("bech32") beginnt mit "bc1" und ist immer eine SegWit-Adresse. P2SH SegWit-Adressen sind eigentlich eine Art Umgehung; während SegWit-Transaktionen von solchen Adressen billiger sind als Nicht-SegWit-Transaktionen, sind Transaktionen von bech32-Adressen am billigsten.

Adressen, die mit einer "1" beginnen, sind niemals SegWit-Adressen.

Zu den Wallets, die SegWit integriert haben, gehören Bitcoin Core, Electrum, Green, Trezor, Ledger und eine Reihe von anderen. Um noch tiefer in die Materie einzutauchen, schließen Sie sich uns an und starten auf unserer Plattform durch.

Warum nutzt nicht jeder SegWit?

Weit über zwei Jahre nach der Aktivierung von SegWit nutzen weniger als die Hälfte aller Transaktionen im Bitcoin-Netzwerk SegWit. Aus individueller Sicht gibt es wahrscheinlich zwei Gründe, SegWit nicht zu nutzen.

Ein Grund ist, dass die Implementierung von SegWit ein Upgrade erfordert, und manche Leute sind einfach zu langsam, um das zu tun. Für große Unternehmen kann dies einen erheblichen Zeit- und Arbeitsaufwand bedeuten, da möglicherweise ganze Systeme umgestellt werden müssen. Ebenso haben einige Wallets und andere Anwendungen SegWit noch nicht integriert, vermutlich weil sie andere Prioritäten haben.


Virtuelle Mitarbeiterkapitalbeteiligungen (VSOP) für Start-ups

Neue Standardverträge für virtuelle Mitarbeiterkapitalbeteiligungen „VSOP” (Virtual Stock Options) sollen für Start-ups konkrete Starthilfe in der Gründungs- und Wachstumsphase geben.

Das German Standards Setting Institute (GESSI), ein Joint Venture von Business Angels Netzwerk Deutschland (BAND) und dem Startup-Verband, bietet ab sofort Standardverträge zu virtuellen Mitarbeiterkapitalbeteiligungen, den sog. Virtual Stock Options (VSOP). Mit den Standardverträgen soll für Start-ups konkrete Starthilfe in der Gründungs- und Wachstumsphase geschaffen werden.

Mitarbeiterbeteiligungen sind für Start-ups erfolgskritisch

„Mitarbeiterbeteiligungen sind für Start-ups erfolgskritisch, denn sie machen junge Unternehmen als Arbeitgeber*innen attraktiver. Deutsche Start-ups befinden sich im globalen “war for talents” und sind auf hochqualifizierte Mitarbeiter*innen angewiesen, um den Wachstumspfad erfolgreich zu bestreiten”, so Christoph J. Stresing, Geschäftsführer des Startup-Verbands. Im Vergleich zu Großkonzernen und dem Mittelstand sei der Arbeitsplatz bei Start-ups unsicherer und das Gehalt tendenziell niedriger – Mitarbeiterbeteiligungen würden diesen systemischen Nachteil reduzieren.

Mitarbeiterbeteiligung sind ein wichtiges Finanzierungskriterium

„Für Business Angels und andere Investor*innen ist ein geplantes oder implementiertes Programm zur Mitarbeiterbeteiligung daher ein wichtiges Finanzierungskriterium“, sagt Dr. Roland Kirchhof, Vorstand von Business Angels Netzwerk Deutschland (BAND).

Virtuelle Anteilsoptionen: gängigste Lösung, um Mitarbeitende am Unternehmen zu beteiligen

„Auch wenn virtuelle Anteilsoptionen im internationalen Vergleich eine absolute Ausnahme darstellen, so bleiben sie in Deutschland nach wie vor die gängigste Lösung, um Mitarbeitende am Unternehmen zu beteiligen. Umso wichtiger sind für die Marktteilnehmer verlässliche Standardverträge für virtuelle Mitarbeiterkapitalbeteiligungen (VSOP/Virtual Stock Options), bis sich die gesellschaftsrechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen für echte Equity-Beteiligungen auch hierzulande nachhaltig verbessern", sagen Dr. Jens Wenzel und Dr. Matthias Scheifele, Partner von Hengeler Mueller.

Nachholbedarf in Deutschland in Sachen Mitarbeiterbeteiligungen

Virtuelle Optionen sind aktuell in Deutschland die gängigste Lösung, um Mitarbeitende am Unternehmen zu beteiligen. Die mit dem zum 01. Juli 2021 in Kraft getretenen Fondsstandortgesetz steuerlichen Änderungen reichen nicht aus, um Deutschland in puncto Mitarbeiterbeteiligungen international konkurrenzfähig zu machen. Daher sind die von der Ampelkoalition in Aussicht gestellten Nachbesserungen von größter Bedeutung für den Start-up-Standort Deutschland. Im internationalen Vergleich belegt Deutschland laut der „Rewarding Talent”-Studie von Index Ventures aktuell zusammen mit Belgien den letzten Platz.

Die neuen GESSI-Dokumente stehen hier zum kostenlosen Download bereit.

Investorengeld? Nein, Danke!

Fünf Wege, wie du – unabhängig von Investor*innen – für dein Start-up sinnvolle Fördermittel beantragen und damit clever sparen kannst.

Nicht immer ist es Gründer*innen möglich, solvente Investor*innen oder Banken zu finden, die eine innovative Geschäftsidee subventionieren. Das bedeutet aber noch lange nicht, dass die Unternehmensgründung unmöglich ist. Es gibt schließlich viele Möglichkeiten, sich unabhängig von Investor*innen, Kapital zu beschaffen.

Vom Crowdfunding über die Aufnahme eines Kredits bei der KfW bis hin zu Investitionen und Kryptowährungen gibt es viele Strategien, die dem Start-up helfen. Einige Gründer*innen nehmen öffentliche Fördermittel in Anspruch. Sie präsentieren ihre zündende Idee auf Gründer*innenwettbewerben oder Crowdfunding-Plattformen, um Geld einzusammeln.

Doch wer kennt sich in der komplexen Welt der Fördermöglichkeiten schon wirklich gut aus? Wir stellen die verschiedenen Möglichkeiten vor, sich unabhängig von Investor*innen Finanzmittel für die eigene Geschäftsidee zu beschaffen.

Fördermöglichkeit 1: Fördermitteldarlehen über die Landesförderbanken oder die KfW

Es gibt zahlreiche Förderprogramme von der KfW, die sich lohnen. Hier können Start-ups vor allem in den Anfangsjahren der Gründung durch die Aussetzung der Tilgung finanzielle Erleichterung erfahren. Auch Landesförderprogramme unterstützen Start-ups. Viele der speziell auf Gründer*innen ausgelegten Darlehen sind in der Antragstellung einfach. Sie ermöglichen jungen Selbständigen dank niedriger Einstiegsvoraussetzungen die Existenzgründung.

Es empfiehlt sich, sich auf der Internetplattform einen Überblick zu verschaffen, und im Anschluss den Tilgungsrechner der Finanzierung zu bedienen. Eine Existenzgründungsberatung hilft dir zudem, Klarheit zu finden und den Kreditantrag richtig zu stellen.

Vorteile:

  • Du erhältst niedrige Zinssätze.
  • Die langen Laufzeiten bieten eine langfristige Kalkulation.
  • Mit den tilgungsfreien Jahren kannst du in den Anfangsjahren clever Kosten senken.
  • Kein Mitspracherecht durch die Bank.

Nachteile:

  • Die Bank ist nicht am Verlust beteiligt.
  • Feste Rückzahlungsvereinbarungen müssen eingehalten werden.
  • Komplette Risikoübernahme durch den Darlehensnehmer bzw. die -nehmerin, dadurch maximale Haftung.
  • Gute Bonität des Kreditnehmers ist zwingend erforderlich.
  • Ein Eigenkapital (EK) von mindestens 10 Prozent der gesamten Darlehenssumme ist in der Regel erforderlich (Ausnahmen gibt es nur wenige).

Fazit: Das Fördermitteldarlehen ist für alle Arten von Gründungen und Start-ups in allen Branchen, sowie innerhalb der ersten fünf Jahre nach Gründung geeignet.

Fördermöglichkeit 2: Eigenkapital vom Staat bringt entscheidenden Mehrwert

Es gibt neben privaten Kapitalgesellschaften, die Gründer*innen unterstützen, auch (je nach Bundesland) Geld von Investitionsbanken, die dem Start-up Hilfe bieten. Mit Venture Capital bzw. Risiko- oder Wagniskapital können sich Start-ups eine solide finanzielle Basis schaffen. Die Förderbanken der Länder sind zum Beispiel an Tochtergesellschaften beteiligt bzw. unterhalten Abteilungen, welche als Venture-Capital-Geber aktiv sind. So finanzieren staatliche Venture-Capital-Gesellschaften als Co-Investoren die Existenzgründung neben manchen privatwirtschaftlichen Capital-Gesellschaften. Eine Gründungsberatung kann auch hier wertvolle Tipps und praktische Hilfestellung geben.

Vorteile:

  • Die EK-Quote steigt, da das EK vom Staat als EK in der Bilanz verbucht wird.
  • Der Staat bekommt im Gegenzug prozentuale Beteiligung am Unternehmen.
  • Kein Mitspracherecht durch den Staat im Unternehmen.

Nachteile:

  • Die Zusage ist nur schwer zu erhalten. Diese Hilfe ist tendenziell für Hochtechnologieunternehmen und -Start-ups konzipiert.
  • Der Staat ist nicht am Verlust beteiligt, somit trägt das Unternehmensrisiko das Start-up.

Fazit: Für Hochtechnologie-Gründungen, sehr innovative Unternehmen sowie Start-ups geeignet.

Fördermöglichkeit 3: Mezzanine-Kapital, wenn das Eigenkapital knapp ausfällt

Durch Mezzanine-Kapital oder Mezzanine-Finanzierungen kannst du das Eigenkapital stärken. Mezzo bedeutet im Italienischen so viel wie „halb“. Somit handelt es sich bei dieser Art der Förderung um eine Mischform zwischen Eigen- und Fremdkapital, die auch in der Bilanz zu finden ist. Dabei wird in der klassischen Form einem Unternehmen sowohl wirtschaftliches als auch bilanzielles Eigenkapital zugeführt, doch der Kapitalgeber erhält kein Stimmrecht und kann keinen Einfluss auf Unternehmensentscheidungen nehmen. Diese Art der Finanzierung hat Fremdkapitalcharakter, ist aber als Eigenkapital in der Bilanz verbucht.

Vorteile:

  • Die EK-Quote steigt, da das Mezzanine-Kapital als Eigen­kapital in der Bilanz der Firma verbucht wird.
  • Der Staat erhält prozentuale Beteiligung am Unternehmen.
  • Kein Mitspracherecht durch den Staat.
  • Dieses Kapital ist auch für kleinere Gründungen oder Unternehmen geeignet.

Nachteile:

  • Relativ undurchsichtiges Auswahlverfahren, das nicht nachvollziehbar ist. Daher erfolgt die Zusage stets durch Einzelfallentscheidung.
  • Der Staat ist nicht am Verlust der Firma beteiligt.

Fazit: Für alle Unternehmen und Start-ups geeignet.

Fördermöglichkeit 4: Gründer*innenwettbewerbe und Crowdfunding-Plattformen

So manche(r) Unternehmer*in hat die Möglichkeit, Fördermittelzuschüsse für innovative Ideen über staatliche Fördermittelstellen oder staatliche Ausschreibungen zu erhalten. Doch nicht immer erhalten Start-ups hierbei den Zuschlag, deshalb sind die unterschiedlichsten Gründungswettbewerbe für innovative Geschäftsideen nicht zu vernachlässigen. Wer sich hierbei bewirbt, muss nur ein wenig Zeit investieren und seine Idee gut verkaufen. Auch das Crowdfunding ist in der heutigen Zeit eine moderne Möglichkeit, fremde Gelder für ein zündendes Vorhaben einzusammeln. Hierbei helfen Crowdfunding-Plattformen, um sich einen Überblick zu verschaffen. Damit kannst du auch hier deine Geschäftsidee gut verkaufen und dir diese subventionieren lassen.

Vorteile:

  • Dieses Eigenkapital gibt es gegen nur geringe Auflagen.
  • Das Risiko ist auf viele Einzelne verteilt.
  • Ein Teil des Geldes ist meist geschenkt, was eine lukrative Finanzspritze bedeutet.

Nachteile:

  • Es bestehen nur geringe Erfolgschancen.
  • Der Wettbewerb ist hier sehr hoch.
  • Nur für innovative Start-ups und Unternehmen geeignet, die mit zündenden Geschäftsideen andere überzeugen.
  • Die Idee muss der breiten Masse gefallen.

Fazit: Dieser Finanzierungsweg ist für innovative Unternehmen und Start-ups, die mit ihrer Geschäftsidee die breite Masse überzeugen bzw. dieser gefallen wollen, hervorragend geeignet.

Fördermöglichkeit 5: Gründerzuschuss oder Einstiegsgeld über die Bundesagentur für Arbeit

Vor allem Personen, die aus einer Arbeitslosigkeit heraus in die Selbständigkeit starten, können mit dem Einstiegsgeld oder dem Gründerzuschuss rechnen. Diese Gelder dienen vor allem in der Anfangsphase der Unternehmensgründung dazu, die Kosten für Sozialbeiträge und den Lebensunterhalt zu bestreiten. Am besten ist es, sich vor Ort in Sachen Einstiegsgeld oder Gründerzuschuss beraten zu lassen. Je nachdem, ob du ALG I oder ALG II erhältst, fallen hier die Förderungen unterschiedlich aus. Fakt ist: Auch du kannst mit der Hilfe vom Staat das Eigenkapital stärken – und zwar ohne Mitspracherecht fremder Personen oder Anteilsverkauf. Der Rat von Expert*innen ist hierbei nicht teuer, dafür Gold wert.

Vorteile:

  • Der Zuschuss muss nicht zurückgezahlt werden.
  • Für 6 bis 12 Monate sind die privaten Kosten gedeckt.
  • Die Einnahmen des Start-ups können in den ersten Monaten komplett reinvestiert werden, weil die privaten Kosten durch den Zuschuss gedeckt sind.

Nachteile:

  • Der Gründer bzw. die Gründerin muss arbeitslos gemeldet sein.
  • Das Unternehmen darf noch nicht gegründet sein.
  • Der Antrag mit Zusage ist eine Einzelfallentscheidung.
  • Der Unternehmende hat keinen rechtlichen Anspruch
  • darauf.
  • Es sind zusätzliche Unterlagen (Businessplan, Antrag, fachkundige Stellungnahme) vonnöten.

Fazit: Nur für Gründer*innen geeignet, die aus der Arbeits­losigkeit heraus gründen.

Der Autor Maximilian Schreiber ist Gründungs- und Fördermittelberater, Experte für Zuschussberatungen KfW, LfA, IHK und HWK, Partner von www.existenzgründerjungunternehmer.de und von www.start­effekt.de