Aktuelle Events
Corona-Schnelltests datenschutzkonform anbieten
Arbeitgeber sind ab dem 19. April dazu verpflichtet, ihren Angestellten mindestens einmal wöchentlich Corona-Tests anzubieten, sofern sie nicht im Home Office arbeiten.

Datenschutz-Regeln für Corona-Testergebnisse
Die neue Verpflichtung zum Testangebot durch Arbeitgeber hat ihren Grund: Im Großraumbüro mit 50 % Auslastung ist das Risiko für eine Ansteckung mehr als dreimal so groß wie in einem Restaurant (ebenfalls bei 50 % Auslastung). Wer seine Mitarbeiter verantwortungsbewusst schützen möchte, sollte Tests in so kurzen Intervallen wie möglich anbieten. Dabei darf der Datenschutz natürlich nicht zu kurz kommen. Bei Corona-Testergebnissen handelt es sich um Gesundheitsdaten. Diese gehören nach Art. 9 DSGVO zu den besonderen Kategorien personenbezogener Daten und sind somit besonders schützenswert. Normalerweise dürfen sie nur verarbeitet werden, wenn strenge Voraussetzungen erfüllt werden – falls beispielsweise eine ausdrückliche Einwilligung zur Datenverarbeitung durch die Betroffenen vorliegt.
Beim Thema Corona gelten jedoch etwas andere Regeln. Das Infektionsschutzgesetz sieht zum Beispiel vor, dass Kontaktpersonen über eine Infektion informiert werden müssen. Hier steht der Infektionsschutz über dem Datenschutz – und die Information über ein positives Testergebnis muss auch ohne Einwilligung des Betroffenen geteilt werden dürfen. Das bedeutet allerdings noch lange nicht, dass der Datenschutz bei Corona-Testergebnissen keine Rolle spielt. Eine Offenlegung der Testergebnisse muss immer verhältnismäßig sein. Darüber hinaus gelten insbesondere die Prinzipien der Zweckbindung und Datenminimierung.
So können Arbeitgeber Corona-Tests datenschutzkonform anbieten
Leider kam es bereits in einigen Testzentren zu Datenpannen, bei denen die Testergebnisse in Kombination mit anderen personenbezogenen Daten (Name, Adresse, Geburtsdatum etc.) an die Öffentlichkeit gelangten. Um deine Mitarbeiter zu schützen und das Vertrauen in Tests am Arbeitsplatz nicht aufs Spiel zu setzen, solltest du als Arbeitgeber unbedingt einige Regeln beachten:
- Ermögliche anonyme Tests. Mitarbeiter*innen sollten die Möglichkeit haben, ihren Test in einem abgetrennten Bereich (im Idealfall einem eigenen Raum, ansonsten z. B. hinter einer Trennwand) durchführen zu können. Kollegen sollten also nicht so einfach mitbekommen können, wie das Testergebnis ausgefallen ist.
- Erkläre deinen Mitarbeiter*innen, wie sie sich bei einem positiven Testergebnis verhalten sollten. Damit ein positiv getesteter Beschäftigter sein Ergebnis nicht vor anderen preisgeben muss, sollte vorab geklärt sein, wie man sich verhalten sollte. In der Regel empfiehlt es sich, nach einem positiven Test umgehend nach Hause zu gehen, um weitere Kontakte zu vermeiden.
- Bewahre die Testergebnisse nur für kurze Zeit und gut verschlossen auf. Die Tests können (zusammen mit dem Namen des Getesteten) nach Durchführung in einen Briefumschlag gesteckt werden. Die Briefumschläge können dann gesammelt in einer verschlossenen Box aufbewahrt werden, um unter Umständen auf Testergebnisse zugreifen zu können. Wir empfehlen, nur ein bis zwei Personen (aus der Personalabteilung) den Zugang zu den Testergebnissen zu gewähren.
- Vernichte die Testergebnisse nach der Aufbewahrungszeit. Wir empfehlen eine Aufbewahrungszeit von sieben Tagen. Danach sollten die Ergebnisse (ungeöffnet) vernichtet werden. Diese Aufbewahrungszeit halten wir für verhältnismäßig und dem Zweck der Nachverfolgung angemessen.
- Verzichte auf eine digitale Erfassung der Testergebnisse, falls möglich. Um dem Grundsatz der Datenminimierung zu entsprechen, solltest du Testergebnisse am besten nur analog vorhalten. Es sei denn, eine digitale Erfassung (zum Beispiel in einer Tabelle) ist zwingend erforderlich. Wenn Gesundheitsdaten nämlich digitalisiert werden, wird ihr Schutz automatisch komplexer.
Was ist bei einem positiven Ergebnis zu tun?
Es kommt darauf an, wie oft du testest und ob deine Tests kontaktlos ablaufen. Wird täglich getestet und der Kontakt zu Kolleg*innen solange vermieden, bis das negative Testergebnis vorliegt, gibt es bei einem positiven Ergebnis keine Kontaktpersonen im Unternehmen. Besteht außerdem keine Anwesenheitspflicht, muss nicht einmal Maren Wienands ein Vorgesetzter oder die Personalabteilung informiert werden.
Generell gilt: Nur die Personen, die direkt betroffen sind (zum Beispiel Kontaktpersonen oder Vorgesetzte bei Anwesenheitspflicht), sollten über ein positives Testergebnis informiert werden.
Hinweis: Ein positives Ergebnis nach einem Selbsttest sollte durch einen PCR-Test bestätigt werden. Fällt dieser ebenfalls positiv aus, ist das Ergebnis meldepflichtig.
Beispiel für einen datenschutzkonformen Testablauf (Idealfall)
Nicht jeder Arbeitgeber bzw. Arbeitgeberin kann alle der folgenden Aspekte beachten und umsetzen. Im Idealfall sähe ein Testablauf aber zum Beispiel folgendermaßen aus:
- Stelle Testutensilien, Papier, Briefumschläge und Stifte (einen Becher mit desinfizierten, einen mit benutzten Stiften) auf einen Tisch in einem Raum zur Verfügung, der im besten Fall über einen separaten Eingang verfügt.
- In diesem Raum sollten voneinander abgetrennte Testbereiche zur Verfügung stehen, die sich Mitarbeiter*innen vorab für eine bestimmte Zeit buchen können.
- Angestellte statten sich mit Testutensilien, Papier, frischem Stift und Briefumschlag aus und gehen direkt in ihren Testbereich. Dort führen sie den Selbsttest durch und warten auf das Testergebnis.
- Bei einem positiven Testergebnis gehen sie sofort nach Hause und informieren bei Bedarf von dort die Personalabteilung und/oder ihren Vorgesetzten.
- Bei einem negativen Testergebnis stecken sie das Testergebnis und einen Zettel mit ihrem Namen, Datum des Testtages und einer Unterschrift, der die Richtigkeit des Ergebnisses bestätigt, in einen Briefumschlag. Den Briefumschlag werfen sie in eine verschlossene Box.
- Verwahre die Box mit den Briefumschlägen sieben Tage lang. Danach sollten die Testergebnisse vernichtet werden.
Externe Testanbieter
Manche Unternehmen lassen die Tests nicht durch ihre Mitarbeiter selbst durchführen, sondern entscheiden sich für einen externen Testanbieter (z. B. Mitarbeiter einer Apotheke). In diesem Fall ist derzeit noch ungeklärt, ob ein solcher Anbieter als Auftragsverarbeiter (AV) einzuordnen ist und somit ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) geschlossen werden muss. Nimmt der Testanbieter keine Testergebnisse mit und verarbeitet die Testdaten ausschließlich vor Ort, reicht wahrscheinlich eine Verschwiegenheitsvereinbarung. Werden die Daten jedoch weiterverarbeitet – zum Beispiel bei einer Abrechnung über die vom Land oder vom Bund bezahlten Bürgertests –, könnte ein AVV erforderlich werden. Offizielle Richtlinien gibt es für diesen Fall aufgrund der Aktualität noch nicht. Vielmehr wird versucht, sich an analogen Verfahrensregeln und Best Practices aus ähnlichen Situationen zu orientieren.
Fazit
Auch wenn das Infektionsschutzgesetz bei gewissen Aspekten des Datenschutzes Vorrang hat, ist bei kostenlosen Selbsttests für Arbeitnehmer darauf zu achten, die Testergebnisse so wenig Personen wie möglich zugänglich zu machen. Mit einem durchdachten Vorgehen zeige deinen Mitarbeiter*innen, dass du nicht nur ihre Gesundheit, sondern auch ihre Privatsphäre schätzt. Mit den oben beschriebenen Schritten erfüllst du die Anforderungen der DSGVO an Verhältnismäßigkeit, Zweckbindung und Datenminimierung.
Die Autorin Maren Wienands ist Team Lead Privacy (Corporate) bei DataGuard
Diese Artikel könnten Sie auch interessieren:
Planungssicherheit statt Almosen
Im Interview: Dr. Bernd Fischl ist Partner der BFMT Gruppe und u.a. als zertifizierter Fördermittelberater in den Bereichen Gründung, Wachstum und Krisenmanagement tätig.

Wie ist das Corona-Jahr 2020 aus Ihrer Sicht gelaufen?
Die Herausforderungen, die Unternehmen zu bewältigen hatten, waren enorm. Das extreme Herunterfahren vieler geschäftlicher Aktivitäten und das zeitweise Lahmlegen des öffentlichen Lebens beeinträchtigten die Realwirtschaft direkt. Die Unternehmen hatten hier einen gewaltigen Nachfrageschock zu bewältigen. Funktionierende Geschäftsmodelle wurden plötzlich „on hold“ gestellt. Während viele Unternehmerinnen und Unternehmer schnell versuchten, die weiterlaufenden Kosten zu senken, war dies natürlich nur begrenzt und mit einem gewissen Vorlauf möglich. Die Folge war und ist eine zunehmend angespannte Eigenkapitalsituation vieler eigentlich sehr solide wirtschaftender Unternehmen.
Das schnelle Schaffen steuerfinanzierter Förderprogrammen wirkte sich zudem direkt auf die Arbeit der Beraterinnen und Berater aus, die gefordert waren, ihre Mandantinnen und Mandaten entsprechend zu unterstützen. Sie mussten sich, trotz erheblicher Flut an Anfragen, sehr schnell in neue Herausforderungen z.B. im Bereich der Fördermittel einarbeiten, um Unternehmen kompetent begleiten zu können. Dies stellte für die Beratungsbranche eine sowohl qualitativ als auch quantitativ hohe Herausforderung dar. Aus meiner Sicht ist uns dies gut gelungen.
Was waren die größten Hürden und stärksten Hilfsangebote für Selbständige?
Neben den aktuell angebotenen Hilfen wie Überbrückungshilfe 1 und 2, November- und Dezemberhilfen wurde für betroffene Unternehmen zu Beginn der Krise ein Beratungszuschuss (über die BAFA) in Aussicht gestellt, der leider rückwirkend aufgrund von Budgetknappheit revidiert wurde. Das war sehr unschön, da zahlreiche Unternehmen nicht nur Zeit in die Antragstellung investiert, sondern auch wochenlang auf einen Bescheid gewartet hatten. Da vor dem Vorliegen eines positiven Bewilligungsbescheids nicht mit der Beratung begonnen werden durfte, hat sich dadurch die Situation vieler Unternehmen weiter verschlechtert.
Bei den aktuellen Hilfen gab und gibt es im Nachhinein immer wieder Änderungen bzw. Anpassungen bei der Antragstellung bzw. den Genehmigungsvoraussetzungen, was sowohl die Kosten als auch die Zeit bis zur Verfügbarkeit der dringend notwendigen Mittel erheblich erhöht.
Abzuwarten bleibt auch, wie die weitere Abwicklung und ggf. nachgelagerte Prüfung nach Zuteilung der Fördermittel erfolgen wird und ob es hier vielleicht auch zu erheblichen Rückzahlungen kommen kann. Es bleibt zu hoffen, dass diese Aspekte bei zukünftigen Förderungen berücksichtigt bzw. Fehler vermieden werden. Für den Wirtschaftskreislauf ist nichts schädlicher als anhaltende Planungsunsicherheit.
Auch müssen wir uns stets vergegenwärtigen, dass wir von einem staatlich verordneten Stillstand sprechen, dessen Länge und Intensität auch nach einem Jahr der Krise in keinster Weise absehbar oder gar planbar ist. Gerade deshalb sollten Hilfsmaßnahmen zuverlässig planbar sein und keinen Almosen gleichen.
Was raten Sie Selbständigen, um sich für die kommenden Herausforderungen bestmöglich zu rüsten?
In der aktuellen Situation sollte jedes Unternehmen einen engen Kontakt mit seinem Steuerberater pflegen, da dieser über die aktuellen Hilfen informiert und berechtigt ist, entsprechende Anträge zu stellen. Neben den genannten Hilfen können bei einem größeren Kapitalbedarf auch Förderdarlehen bei der Hausbank beantragt werden. Hier sollte eine belastbare Planung erstellt werden, um die möglichen Szenarien mit dem daraus resultierenden Kapitalbedarf managen zu können. Nur so lässt sich ein Unternehmen in diesen unsicheren und volatilen Zeiten möglichst stabil in die Zukunft führen.
Neben der Prüfung und Nutzung von Zuschüssen und sonstigen Fördermitteln sollte auch die Eigenkapitalausstattung des Unternehmens im Auge behalten werden. Bei einer sehr stark reduzierten Eigenkapitalquote oder nicht ausreichend verfügbaren Fördermitteln bzw. Fremdkapital kann auch die Aufnahme von Eigenkapital oder Mezzanine-Kapital sinnvoll oder sogar notwendig sein. In der aktuellen Krise hat sich wieder einmal gezeigt, dass Unternehmen mit einer starken Eigenkapitalquote weniger anfällig für unerwartete Ereignisse sind.
Für Unternehmen ist es weiterhin wichtig, sich umfänglich zu informieren bzw. informieren zu lassen. Da niemand den weiteren Verlauf der Krise kennt, sind die aktuellen Herausforderungen aktiv anzugehen. Dabei darf natürlich nicht vergessen werden, dass es auch eine Zeit nach COVID-19 geben wird. Wer sich jetzt gut aufstellt, kann von der dann einsetzenden Erholung überproportional profitieren.
Diagnose: Krise im Anmarsch
Unternehmenskrisen sind wie schmerzhafte Beschwerden: Wenn es wehtut, ist die Krankheit bereits voll ausgebrochen. Gerade Gründer sollten daher wissen, wie man Schieflagen vorbeugt und bei den ersten Anzeichen schnell und sicher agiert.
Je kleiner ein Unternehmen ist, desto vielseitiger sind die Aufgaben, die den Gründer erwarten. Die Gefahr, sich zu verzetteln oder einfach keine Zeit für wichtige Punkte zu haben, ist bei kleinen Unternehmen besonders groß. Als "Mädchen für Alles" in einer "One-Man-Show" übersieht man schnell, wenn es anfängt, an der einen oder anderen Stelle zu knirschen.
Niemand ist Alleskönner, obwohl die Führungsrolle in kleinen Unternehmen aber genau das verlangt. Mängel in der Unternehmensführung, geringe betriebswirtschaftliche Kenntnisse, Nachfrageveränderungen und Finanzierungsprobleme - das sind die häufigsten Stolpersteine.
Wenn es in der Firma schlecht läuft, wirkt sich die miese Stimmung dann auch noch in der Familie aus. Fallstricke lauern praktisch überall. Diese zu erkennen und richtig darauf zu reagieren - das ist das große Geheimnis erfolgreicher Unternehmen. Wie das funktioniert, lesen Sie hier.
Lernen, wie man selbst "tickt"
Die Früherkennung spielt - genau wie beim Zahnarzt - eine wichtige Rolle. Eine gute Beratung, ein gutes Coaching - das ist viel wert und hilft beim Bewältigen aller möglichen Hürden und eben auch bei der Krisen-Vorbeugung. Wichtig ist hier neben der fachlichen Kompetenz des Beraters vor allem die zwischenmenschliche Komponente. Vertrauen und eine offene Atmosphäre auf Augenhöhe sind die wichtigsten Voraussetzungen für den Erfolg. Auf keinen Fall darf dabei die Persönlichkeit des Gründers außen vor bleiben.
Wenn es nicht rund läuft
Beim Kassensturz am Monatsende ist so mancher den Tränen nahe - der Grund: Viel Arbeit und es kommt einfach nie genug dabei heraus. Das erleben Unternehmer als zermürbendes Hamsterrad und sie sind keineswegs alleine damit. Trotz schlechter Ergebnisse auf dem Papier tun sich viele Unternehmen schwer damit, die eigene Lage zu realisieren und aktiv zu werden. Doch woran liegt das? Michael Drebs, Diplom-Theologe, Psychologe und Unternehmensberater weiß eine Antwort: "Wenn man nicht weiß, wie schmerzhaft eine Verbrennung ist und wenn einen auch niemand davor gewarnt hat, fasst man eine heiße Herdplatte nun einmal unvoreingenommen an. Hat man sich aber schon einmal verbrannt, lässt man die Sache mit der Herdplatte ganz bestimmt sein. Die Pleite an sich entzieht sich unserem Erfahrungsschatz und so kann man sich eben gar nicht vorstellen, dass das passieren könnte."
Die Beispiele machen deutlich: Impulse von außen sind hilfreich, um die Lage zu erkennen und zu handeln. Auf einen solchen - meist drastischen - Anstoß folgt oft die klare Einsicht: "So geht's einfach nicht weiter." Das Ergebnis kann eine Kehrtwende hin zu einer positiven Entwicklung bedeuten oder auch das freiwillige Ende einer Selbständigkeit. Wer den ausschlaggebenden Impuls nicht erlebt und nutzt, macht meist einfach weiter, bis es gar nicht mehr geht.
Wenn alle Hilfe zu spät kommt
Wer keinen unbezahlbaren Schuldenberg hat, kann ein Gewerbe einfach abmelden und vorhandene Schulden abbezahlen. Wer nur kurzfristige Probleme aufgrund von Nachfrageschwankungen hat, kann das Unternehmen unter Umständen mit Hilfe eines Investors retten, der das Unternehmen mit Eigenkapital versorgt. Allerdings ist hierfür ein überzeugendes und tragfähiges Geschäftskonzept notwendig, und je mehr die Zeit drängt, desto geringer ist die Chance, einen solchen Investor zu finden. Wer zu lange wartet, verspielt das Vertrauen in die unternehmerischen Fähigkeiten. Wenn nichts mehr geht, bleibt oft nur noch, beim zuständigen Amtsgericht die richtige Adresse für einen Insolvenzantrag zu erfragen.
Wie das abläuft, erklärt der Erfurter Fachanwalt für Insolvenzrecht Steffen Zerkaulen: "Zu der Antragstellung gehören auch noch ein paar Unterlagen: Eine Aufstellung der Vermögenswerte, die letzte Bilanz und eine Liste der offenen Forderungen und Verbindlichkeiten. Das Gericht bestellt dann einen vorläufigen Insolvenzverwalter, mit dem dann entschieden wird, ob eine Sanierung in Betracht kommt oder nicht." Für die meisten gescheiterten Unternehmen ist die Insolvenz eine Erleichterung. Der Gerichtsvollzieher kommt nicht mehr, die ständigen Mahnungen und Briefe von Inkassobüros bleiben endlich aus.
Aber auch wenn kein Schuldenberg zu bewältigen ist, bestätigen Unternehmer das Gefühl der Befreiung. Auch Thomas stimmt zu: "Endlich hat man den Kopf wieder für neue Wege frei und kann nach vorne schauen." Kurzum: Es ist wie mit einem kaputten Zahn, an dem immer hier und da ein bisschen herumgedoktert wird, ohne die Ursache zu bekämpfen. Manchmal muss der Zahn eben gezogen werden, um eine ernsthafte Besserung zu erreichen. Wie geht es weiter? Auch wenn das Aus zunächst bedrohlich wirkt, kann es aber sogar neue Perspektiven eröffnen.
Einer neuen Selbständigkeit steht auch im Rahmen einer Insolvenz nichts im Wege - auch die alte Selbständigkeit kann unter Umständen fortgeführt werden. "Der Insolvenzverwalter muss jedoch damit einverstanden sein. Eine neue Verschuldung ist während der Restschuldbefreiungsphase von sechs Jahren aber ausgeschlossen. Darüber hinaus bleibt auch der SCHUFA-Eintrag weitere drei Jahre bestehen", betont Rechtsanwalt Steffen Zerkaulen.
Die Autorin Andrea Claudia Delp betreibt das Portal amaveo.de
Home-Office-Vereinbarungen: Stolperfallen umgehen
Von Heimarbeitsplätzen können Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen profitieren. Jedoch lauern hier einige rechtliche Fallstricke. Abhilfe schaffen sorgfältig ausgearbeitete Vereinbarungen. Das sollten Sie dabei beachten.

Das Arbeiten außerhalb der Firma wird immer beliebter. Laut einer aktuellen Studie des Instituts für Wirtschaftsforschung (Ifo) lassen rund 40 Prozent der deutschen Unternehmen ihre Mitarbeiter ganz oder teilweise in den eigenen vier Wänden arbeiten – Tendenz weiter steigend. Grundlage ist in der Regel eine Vereinbarung, die alle Rechte und Pflichten am Heimarbeitsplatz festlegt. Doch viele Home-Office-Vereinbarungen sind lückenhaft und bieten unnötigen Interpretationsspielraum, warnt die Wirtschaftskanzlei WWS aus Mönchengladbach. Unternehmen sollten alle Regelungen unter die Lupe nehmen und gegebenenfalls nachbessern.
Eine Home-Office-Tätigkeit erfordert eine spezielle Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Es muss nicht immer ein umfassendes Vertragswerk sein. Führt der Arbeitnehmer von zu Hause gelegentlich geschäftliche Telefonate, kann eine mündliche Absprache unter Umständen ausreichen. Sind feste Einsatzzeiten in den eigenen vier Wänden vorgesehen, sollte die Vereinbarung immer schriftlich erfolgen. Dies kann entweder direkt im Arbeitsvertrag oder als separate Zusatzvereinbarung geschehen.
Klare Regelungen treffen
Mit klaren Regelungen lassen sich viele Stolperfallen von vornherein umgehen. Der Vertrag sollte etwa genau festlegen, an wie vielen Tagen in der Woche zu Hause gearbeitet wird und welche Pausenzeiten gelten. Die Home-Office-Vereinbarung sollte klarstellen, wie die Arbeitszeit erfasst wird und unter welchen Umständen vergütete Mehrarbeit zulässig ist. Überstunden sollten nur nach vorheriger Absprache erfolgen können. Nicht zuletzt ist zu vereinbaren, welche Kosten der Arbeitgeber für IT, Telefon- und Internetanschluss übernimmt. Auch sollte geklärt sein, ob und in welchem Umfang der Arbeitgeber Zugang zum Heimarbeitsplatz erhält.
Wichtig sind nicht nur die Modalitäten, sondern auch die Frage, wie eine Vereinbarung zustande gekommen ist. Einseitige Vereinbarungen zum Vorteil des Unternehmens sind schnell unwirksam. Laut Urteil des Landesarbeitsgericht Düsseldorf (LAG Düsseldorf, Az. 12 Sa 505/14) ist die Kündigung einer Home-Office-Regelung ungültig, wenn sie auf einer einseitig vom Arbeitgeber formulierten allgemeinen Vertragsbedingung beruht, deren Widerrufsklausel die Interessen des Arbeitnehmers nicht ausreichend berücksichtigt. Dies gilt selbst dann, wenn der Arbeitgeber die vertraglich vereinbarte Widerrufs- und Kündigungsfrist einhält.
Auf Augenhöhe vereinbaren
Unternehmen sollten Home-Office-Vereinbarungen auf Augenhöhe aushandeln und Vorschläge des Arbeitnehmers einbeziehen. Idealerweise legen die Parteien gemeinsam fest, welche persönlichen Belange dem Arbeitnehmer besonders wichtig sind. Sie sollten gemeinsam einen Beispielkatalog für die Fälle schriftlich fixieren, unter denen sich beide mit der Beendigung der Heimarbeit einverstanden erklären. Dazu zählen etwa betriebliche Umstrukturierungen, Projektarbeiten oder andere Kundenbetreuungssituationen, die eine dauerhafte Präsenz des Arbeitnehmers im Betrieb erfordern.
Ganz wichtig ist, die Beteiligung des Mitarbeiters zu dokumentieren. Dies kann durch die Zusendung der Home-Office-Vereinbarung per E-Mail erfolgen, in welcher der Arbeitnehmer aufgefordert wird, die Regelungen um seine konkreten Wünsche und Vorstellungen zu ergänzen. In einem Gespräch sollten die einzelnen Punkte final abgestimmt und anhand eines Gesprächsprotokolls die einzelnen Entwicklungsschritte der Vereinbarung schriftlich festgehalten werden. Aber selbst bei einer solchen Herangehensweise tragen Arbeitgeber ein Restrisiko. Aufgrund des Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Verhältnisses können Arbeitsgerichte ein Verhandeln auf Augenhöhe verneinen. In solchen Fällen bleibt Unternehmen unter Umständen nur der Weg einer Änderungskündigung, um die Heimarbeit zu beenden. Ein Erfolg ist jedoch nicht garantiert, da gegebenenfalls Kündigungsschutz besteht.
Grundsätzlich gilt: Je ausgewogener der Vertrag ausgehandelt ist, desto geringer ist das Konfliktpotenzial mit dem Arbeitsgericht.
Versicherungsrechtliche Fragen berücksichtigen
Auch versicherungsrechtliche Dinge können in der Home-Office-Vereinbarung berücksichtigt werden. Über die gesetzliche Unfallversicherung sind nur Unfälle direkt am heimischen Arbeitsplatz abgedeckt. Laut Urteil des Bundessozialgerichts (BSG, Az. B 2 U 5/15 R) ist jedoch der Weg vom Home-Office in andere Räumlichkeiten, wie etwa zur Küche, nicht versichert. Wer als Arbeitnehmer auf dem Weg ins Büro bisher sein Kind noch vorher in den Kindergarten gebracht hat, ist über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert. Auf dem Weg zum oder vom Kindergarten zurück ins heimische Büro besteht ein solcher Versicherungsschutz nicht. Nach Auffassung der Richter des Sozialgerichts Hannover (SG Hannover, Az. S 22 U 1/15) handelt es sich dabei nicht um einen versicherten Weg von der oder zur Arbeitsstätte. Die Parteien sollten daher sicherstellen, dass der verbleibende Versicherungsschutz ausreichend ist.
Die Autorin Rebekka De Conno ist Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht der Kanzlei WWS Wirtz, Walter, Schmitz und Partner mbB in Mönchengladbach.
Digitale Helfer für Freelancer
Die Zahl der Selbständigen in freien Berufen steigt in Deutschland seit Jahren kontinuierlich. Die Digitalisierung macht es den Freelancern zunehmend leichter – in puncto Bürokratie, Akquise und daily business können sie sich auf die Unterstützung digitaler Tools verlassen. Hier ein kleiner Überblick über nützliche Businesshelfer.

1. Der Bürokratie-Boost
Bürokratie ist für viele Freelancer und junge Gründer ein negativ besetztes Wort. Laut dem Selbstständigen Report 2018 von invoiz ist für knapp zwei Drittel der befragten Selbständigen die Bürokratie die größte Hürde in der Geschäftspraxis. Das Management des eigenen Business bedeutet nämlich viel Arbeit, die nicht selten die eigentliche Kernkompetenz in Inhalt und Aufwand übersteigt. Denn: Rechnungen müssen ordnungsgemäß aufbereitet und abgelegt, Angebote verfasst und Kunden akquiriert werden.
Aber nicht nur das: Jeder Freelancer muss selbstverständlich seinen steuerlichen Pflichten nachkommen und permanent zusehen, dass er finanzielle Engpässe rechtzeitig erkennt und ausbügeln kann. Am Ende bleibt manchmal kaum mehr Zeit und Kraft, seine eigentliche Arbeit zu erledigen. Dabei sind genau diese Arbeitsergebnisse wichtig, um sich den neuen Auftraggebern bestmöglich zu präsentieren und langfristig am Markt bestehen zu können.
Immer mehr Freelancer greifen daher zu digitalen Helfern – Rechnungstools, Zeiterfassungstools oder Apps, mit denen man sein Geld im Blick hat. Von ihnen versprechen sie sich Unterstützung. Die Tools sind zum Teil auch wirklich gut. Ein Manko gibt es da aber: Problematisch wird es nämlich genau dann, wenn der Nutzer zehn verschiedene Apps für seine bürokratischen Anliegen bedienen muss, die im worst case noch nicht einmal miteinander kompatibel sind. Aus dem Management des Berufsalltages wird dann schnell ein Chaos, Fehlerquellen schleichen sich ein, der Überblick geht schnell verloren.
Der Anspruch an digitale Helfer wächst daher. Tools, die wirkliche Erleichterung bringen, sollten heutzutage allumfassend und interaktiv sein – sie sollten Finanz-, Kommunikations-, Akquise- und Buchhaltungstool in einem sein.
Wirklich gute Tools helfen den Freelancern und jungen Gründern eben nicht nur bei der Zeiterfassung und der Rechnungserstellung. Sie helfen ihnen aber zum Beispiel dabei, liquide zu bleiben. Ein wichtiges Thema, gerade bei frisch gebackenen Gründern oder Freelancern. Oft stehen sie unter einem ständigen finanziellen Druck. Kommt das Finanzamt, muss gezahlt werden. Kann nicht gezahlt werden, muss gestundet werden und das lässt sich das Finanzamt mit hohen Zinsen teuer bezahlen. Liquidität, auch vor dem Hintergrund, dass ein Kunde mal das vereinbarte Zahlungsziel nicht einhält oder gar wegbricht, ist für Freelancer und Selbstständige das A und O der beruflichen Existenz.
Einkommen- und Umsatzsteuervorauszahlungen oder gar nachträgliche Anpassungen der Vorauszahlungen – all das ist möglich. Digitale Tools wie etwa invoiz, das mit seinem Steuerschätzer auf Grundlage der Umsatz- und Ausgabenzahlen die Größenordnung der bereits aufgelaufenen Steuerbelastung aufzeigt, helfen da sehr. So ist es beispielsweise möglich, mit dem Liquiditätsbarometer auf Grundlage von künstlicher Intelligenz den voraussichtlichen Kontostand am Ende des Monats zu bestimmen. Hierbei werden offene Rechnungen, regelmäßige Einnahmen und Ausgaben sowie anstehende Umsatzsteuerzahlungen der Berechnung zugrunde gelegt. Der voraussichtliche Kontostand steht dabei stets im Verhältnis zum aktuellen Kontostand. Das Liquiditätsbarometer zeigt dem Nutzer somit nicht nur, wie der Stand Ende des Monats aussehen wird. Es wird auch schnell klar, ob sich der Kontostand positiv oder negativ verändern wird.
2. Der Akquise-Boost
Um sich der eigentlichen Arbeit widmen zu können, benötigt man aber natürlich erst einmal eines: Kunden. Um die zu bekommen, sollten sich Freelancer an entsprechende Plattformen wenden, etwa Twago, dem nach eigenen Angaben größten paneuropäischen Marktplatz für Freelancer. Die etwa 648.000 registrierten Nutzer haben Zugriff auf insgesamt rund 140.000 ausgeschriebene Projekte aus den Bereichen Design, Webentwicklung, Text und Marketing. Die Freelancer können darüber hinaus sogenannte Credits kaufen und so weitere Funktionen, wie beispielsweise ein SEO-optimiertes Profil, freischalten.
3. Der Daily-Business-Boost
Es gibt auch eine Menge digitaler Tools, die den Freelancern das Erledigen ihrer eigentlichen Kernarbeit erleichtern und ihnen neue Möglichkeiten in der Priorisierung der täglichen To-Do’s bieten. Freelancer sollten auf Tools wie Google Hangouts, Google Meets, Skype und Slack nicht verzichten. Dank ihnen ist es heute möglich, weitestgehend ohne Abstriche auf Auftraggeber- und -nehmerseite ortsunabhängig zu arbeiten. Texte werden in der Cloud erstellt und können interaktiv von den Kollegen oder Kunden gesehen und bearbeitet werden.
Darüber hinaus gibt es auch noch eine Reihe von Productivity-Tools, die sich eignen, um den Arbeitsalltag der Freelancer produktiver und effizienter zu gestalten. Zum Beispiel Evernote: Notizen schreiben, organisieren und gemeinsam To-Do’s verwalten – alles kein Problem. Evernote funktioniert plattform- und dateitypunabhängig und stellt zahlreiche Hilfsmittel bereit, wie zum Beispiel den WebClipper – ein Service zur Speicherung von Websites – oder die Handschrifterkennung in Notizen und Fotos. Die Dokumentensuche mit Kontext-Feature verknüpft Nutzer darüber hinaus sowohl intern als auch extern mit Daten und Personen, die beispielsweise an ähnlichen Themen arbeiten.
Oder aber Pipedrive: Wenn man von CRM spricht, denken die meisten an große Unternehmen mit Tausenden von Kunden. Aber ein gutes Customer Relationship Management kann auch als Freiberufler überaus nützlich sein. Mit Pipedrive lassen sich Kunden und eingehende Leads zuverlässig verwalten. Ein sehr nützliches Feature ist beispielsweise die Integration des E-Mail-Postfaches, womit alle Mails zu den jeweiligen Projekten passend zugeordnet werden.
Auch Mindmeister ist ein gutes Tool, besonders interessant für Marketeers, die konzeptionell arbeiten. Das Tool ermöglicht es Nutzern, Mind-Maps zu erstellen, Ideen entsprechend zu visualisieren und sie so weiterzuentwickeln. Mindmeister ist komplett webbasiert – das heißt, es ist kein Download nötig, um es verwenden zu können. In der Basisversion lassen sich bis zu drei Grafiken erstellen – wer mehr möchte, hat die Auswahl zwischen drei Abo-Modellen.
Fazit
In der Digitalisierung der eigenen Arbeit bietet sich Freelancer eine große Chance für einen Wettbewerbsvorteil. Um als Freelancer heute und künftig am Markt bestehen zu können, muss man seine Ressourcen gut einteilen, es den potenziellen Auftraggebern so einfach wie möglich machen und dabei so professionell wie möglich rüberkommen. Digitale und vernetzte allumfassende Tools können hier helfen, sich massiv von der Konkurrenz abzuheben und zugleich eigene Ressourcen einzusparen. So wird die Zukunft aussehen, „Selbständigen-Tools“ werden in genau diese Richtung gehen.
Die Autorin Ylianna Buhl ist Produktmanagerin bei invoiz, dem Finanz- und Rechnungsprogramm für Selbständige und Kleinunternehmer in der Cloud.
Krisenhilfe: Home-Delivery-Software für Gastromonen
Das Berliner Start-up SimplyDelivery unterstützt Gastronomen mit einer Home-Delivery-Software - ab sofort kann diese zwei Monate gratis genutzt werden.

Restaurants sind aktuell sehr stark betroffen von der Krise um das Corona-Virus. Die Gäste bleiben aus, da das umsatzstarke Abendgeschäft wegfällt, darüber hinaus ist die Anzahl der Plätze in den Restaurants stark minimiert, um die Vorgaben des Mindestabstands von 1,5 Metern einzuhalten. Schon kämpfen viele Restaurants ums Überleben und das Gerücht um eine komplette Schließung macht hartnäckig die Runde.
Die einzige Option, die jetzt noch bleibt, ist die Lieferung zu den Gästen nach Hause. Für Gastronomen ist dies jedoch eine Umstellung, da sie weder die Erfahrung noch die technische Ausrüstung dafür haben. Das Berliner Unternehmen SimplyDelivery will hier unterstützen. Seit 2014 entwickelt es Software für Lieferdienste und verfügt über das entsprechende Know-how, wie man effektiv Essen ausliefert.
„Für uns ist es wichtig, unseren Beitrag zu leisten, um die Lebensmittelversorgung des Landes aufrecht zu erhalten und einen wichtigen Wirtschaftszweig mit vielen Arbeitnehmern zu unterstützen“, sagt Geschäftsführer Björn Wisnewski. Das Unternehmen stellt den Restaurants für zwei Monate kostenlos die entsprechende Software bestehend aus Kassensystem, Webshop und Fahrer-App zur Verfügung, sodass diese mit ihrem bestehenden Personal auf das Liefergeschäft umsteigen können.
Während der Zeit können die Gastronomen das Paket jederzeit kündigen. Durch Webinare und Marketing-Anleitungen bekommen die Gastronomen einen Crashkurs, wie sie kurzfristig in das Geschäft einsteigen können. Für die Einrichtung wird lediglich eine Pauschale von 99 Euro fällig, damit das selbstfinanzierte Unternehmen die eigenen Kosten für die Einrichtung decken kann. Für den Betrieb der Software kann in der Regel die bestehende Hardware wie iPads oder Windows-Computer verwendet werden.
Hier gibt es alle Infos
Food-Start-up-Aktion gegen Home-Office-Koller
Corona, Home-Office, der Kampf gegen die Langeweile zu Hause und die wirtschaftlichen Auswirkungen - was machen Start-ups aus der Situation? Ein gemeinschaftliches Probier-Paket!

New Work und Home-Office ist für viele Start-ups nichts neues. Eine Umstellung auf Heimarbeit ist schnell gemacht, ab jetzt hängen alle am Telefon, in Videocalls und bearbeiten E-Mails, coden und posten auf Social Media von zu Hause.
Der Schutz der Mitarbeiter und der Gesellschaft vor Corona durch Arbeit von zu Hause funktioniert in sehr vielen Start-ups wortwörtlich von jetzt auf gleich. "Die Dringlichkeit haben wir alle sofort verstanden und die ersten Start-ups haben schon Anfang März auf Home-Office umgestellt", so Jenny Müller, die Gründerin von DIE FRISCHEMANUFAKTUR. Diejenigen, die noch vor Ort die Fahnen hochhalten müssen, sind u.a. Food-Start-ups mit ihren Mitarbeitern in der Produktion und im Versand.
Leckeres Gegen den Home-Office-Koller
Aber wenn man über Wochen alleine zu Hause sitzt, wird einem selbst mit Video-Calls, Telefon und Social Media irgendwann ziemlich langweilig bzw. Frust breitet sich aus. Ein Tipp: "Die Zeit zu Hause können wir für Dinge nutzen, die sonst zu kurz kommen!", so Emilie Wegner, Gründerin von Hülsenreich. "Ausgiebiges Kochen und das Ausprobieren neuer Rezepte zum Beispiel macht Spaß und nützt auch noch nach der Krise." Für Ideen und Abwechslung in der Küche gibt es diverse Start-ups, die es sich zu entdecken jetzt lohnt.
"Irgendwas müssen doch auch wir gegen die Langeweile tun!", dachten sich die Gründer von The Duke Gin und DIE FRISCHEMANUFAKTUR. Daher haben sie sich mit fünf weiteren größeren und kleineren Start-ups aus ganz Deutschland zusammengetan und ein "Paket against boredom" zusammengestellt. Vom lnsektenriegel, über Craftbiere bis hin zu neuen Porridgesorten ist alles drin, was Abwechslung und Farbe nach Hause bringt. Eine Videoanleitung hilft, bei der Verkostung seine Geschmacksnerven bewusster wahrzunehmen und zu Hause ein kleines Event für sich alleine oder auch als Familie zu gestalten.
Die beteilgiten Start-ups sagen mit dieser Aktion der Langeweile zu Hause den Kampf an. Des Weiteren haben aber auch diese Start-ups durch das Coronavirus wirtschaftliche Einbußen hinzunehmen. Über große Rücklagen für schlechte Zeiten verfügen die wenigsten jungen Start-ups. Aus diesem Grund müssen Start-ups besonders kreativ werden und das Beste aus der Situation machen.
Diese Start-ups haben sich der gemeinsamen Aktion "Paket against boredom" verschrieben:
Die Bierothek® ist Deutschlands führender Bierfachhändler. Mit einer ersten Filiale am Stammsitz in Samberg 2014 gestartet, betreibt die Bierothek GmbH mittlerweile bundesweit 14 Bierfachgeschäfte, in denen es ständig wechselnd über 300 verschiedene nationale und internationale Bierspezialitäten zu entdecken gibt Neben dem reinen Einzelhandel bietet jede Bierothek®-Filiale auch regelmäßig Verkostungen und Bierseminare an, um Kunden in die Vielfalt der neuen Bierweit einzuführen.
DIE FRISCHEMANUFAKTUR GmbH: Ursprünglich aus München stammed, heute mit Sitz in Halle (Saale), sehen sie sich als ein Deutsche-Einheit-Start-up mit einem buntgemischtem Team, das regionale und persönliche Eigenheiten liebt und diese Unterschiede feiert. Das Start-up versorgt alle, die sich in einem mobilen und fordernden (kann auch zu Hause mit Corona sein) Alltag etwas Gutes tun wollen, mit frischen Produkten für unterwegs.
HANS Brainfaod beeindruckt durch seine einzigartige Geschichte und seine eigenen Hanffelder. Die drei Gründer gingen 2018 mit ihrem ersten Produkt an den Start: Dem Original HANS Riegel aus nur zwei Zutaten – Hanfsamen und Honig. Inzwischen umfasst das Sortiment Riegel, Proteinpulver und Hanfsamen – alles mit Hanf von den eigenen Feldern, die mit ihrer hohen C02-Bindung zugleich die Umwelt schützen.
Kichererbsen kannst du jetzt Knabbern! Im Hülsenreich werden Bio-Kichererbsen für dich knusprig geröstet. Der leckere Snack ist Dank schonender Heißluftröstmethode besonders fettarm bei gleichzeitig hohem Protein- und Ballaststoffgehalt.
SWARM Protein entwickelt innovative Nahrungsmittel mit qualitativ hochwertigem und nochhaltigern Protein aus Insekten. Ziel ist es, eine neuartige Proteinquelle auf dem westlichen Markt zu etablieren – genauso funktional wie konventionelle Proteinquellen, aber zugleich viel nachhaltiger als Fleisch oder Molke. Ihr erstes Produkt, ein Insektenriegel in drei Sorten, ist bereits deutschlandweit bei namhaften Supermärkten gelistet.
THE DUKE Destillerie produziert handgefertigten Gin, Vodka und Liqueur aus rein biologischen Rohstoffen. Nach dem Umzug vom Münchner Innenstadt-Hinterhof in das idyllische Backsteingebäude in Aschheim am Münchner Stadtrand, hat THE DUKE nun eine gläserne Manufaktur etabliert, die auch für Events wie das jährliche Destilleriefest genutzt wird.
3Bears ist das Münchner Start-up von Caroline und Tim. Die beiden sind Experten in Sachen Porridge und ließen sich während ihrer Zeit in England von der warmen Hafermahlzeit verzaubern. Sie sind überzeugt, dass viel mehr leckeres und gleichzeitig gesundes Essen auf den Frühstückstisch kommen sollte. Nun wollen sie mit ihrem natürlichen Porridge den deutschen Frühstücksmarkt bedienen. Die Trockenmischungen müssen nur angerührt und erwärmt werden. Derzeit gibt es fünf Sorten.
Hier ein Video zur Aktion
Das Probierpaket gibt es hier für 29,90 Euro - das entspricht 48 Rollen Toilettenpapier :-)
Nasen-Mund-Schutzmasken für Kinder und Erwachsene
Mandy Geddert, die Gründerin des Modelabels CharLe, näht in der aktuellen Krise Masken für Praxen und den Privatgebrauch.

Ein Mundschutz ist in diesen schweren Wochen und Monaten für viele unerlässlich. Deswegen beschäftigt sich die Berlinerin Mandy Geddert, die normalerweise mit ihrem Modelabel CharLe ökologische und mitwachsende Baby- und Kindermode sowie Biogummibänder herstellt, schon seit vier Wochen mit der Umsetzung, wie man solche Mund-Nasen-Schutzmasken nähen kann. Nach einigen Testversuchen, wie man aus dem vom Robert-Koch-Institut empfohlenen Mullstoff Masken so näht, dass sie auch waschbar und lange verwendbar sind, sind diese nun ab sofort für Kinder, Jugendliche und Erwachsene erhältlich.
„Schon Mitte Februar berichtete mir eine Kundin, die als Zahnmedizinische Fachassistentin und Referentin in der Zahnarztpraxis „Am Schloß Köpenick“ arbeitet und somit zu den gefährdeten Berufsgruppen zählt, vom Lieferengpass bei Mundschutzmasken“, so Mandy Geddert. „Daher trat diese Kundin mit der gezielten Bitte an mich heran, eine Stoffmaske zu entwickeln, die bei 95 Grad waschbar und sterilisierbar (bei 134 Grad) ist. Wir entwickelten zunächst zwei verschiedene Maskenmodelle, die die Kundin dann direkt bei der Arbeit an einem Patienten testen konnte. Danach wurde die Maske heiß gewaschen und sterilisiert und wir haben noch kleine, gewünschte Änderungen vorgenommen. So entstand auch die Idee, zusätzliche Masken für Kinder zu nähen.“
Auch Marcel Junker, Physiotherapeut bei ruhepol. in Berlin nutzt die Masken seit einigen Tagen: „Meiner Meinung nach ist nun ein Umdenken angesagt. Statt auf Wegwerfprodukte zu setzen, setze ich gemäß meines Umweltbewusstseins auf waschbare Masken. Meine Patienten brauchen in diesen stürmischen Zeiten unter anderem auch mich als ihren Physiotherapeuten an ihrer Seite. Damit ich das so lange wie möglich kann, schütze ich mich und sie ab sofort mit diesen Masken.“



koakult auf Erfolgskurs: Funding-Erfolg und #strongertogether
Das Fairtrade-Start-up koakult lässt sich auch in der Corona-Krise nicht vom Kurs abbringen. Die kürzlich gestartete Crowdinvesting-Kampagne auf econeers.de übertraf binner einer Woche ihr erstes Fundingziel von 100.000 Euro. Damit ist koakult trotz der nicht nur wirtschaftlich angespannten Lage auf dem besten Weg, seinen nächsten Schritt in der Unternehmensentwicklung zu gehen.

Der junge Lebensmittelhersteller möchte weiterhin unabhängig von Großinvestoren bleiben und dabei selbstbestimmt wachsen. Einerseits will das Unternehmen weiterhin Bauern und Partner in Südamerika unterstützen, denn Fairness und nachhaltige Lieferketten gehören seit Gründung zur DNA des Unternehmens.
Andererseits sollen nun die nächsten konsequente Schritte in der Unternehmensentwicklung folgen: Zu den ambitionierten Zielen zählen unter anderem spannende Produktneuheiten, die Erschließung weiterer Märkte und der Ausbau von Produktionskapazitäten, um noch mehr Menschen auf der ganzen Welt in den Genuss von koawach kommen zu lassen.
Zur Realisierung dieser Ziele startete das Unternehmen am 17.03.2020 trotz der Corona-Krise eine Crowdinvesting-Kampagne auf Econeers, eine Plattform, die sich auf Investments in nachhaltige Projekte spezialisiert hat.
Der erfolgreiche Start und Verlauf dieser Kampagne ist für die unternehmerische Weiterentwicklung maßgeblich. Auch aus diesem Grund ist sich die koakult GmbH um ihre große Verantwortung ihren Produzenten in Lateinamerika, Lieferanten, Partnern, Mitarbeitern und natürlich ihren Kunden gegenüber mehr als bewusst.
Gründer und Geschäftsführer Daniel Duarte verliert niemals seine Vision aus den Augen, die Welt durch faire Löhne, soziales Engagement und leckeren Kakao Schluck für Schluck ein bisschen besser zu machen und sagt: "Wir gehen stark davon aus, dass auch in schwierigen Zeiten viele Menschen noch über ihren eigenen Tellerrand hinwegsehen und mit einem Investment den Weg in eine faire Zukunft mitgestalten möchten!"
#strongertogether – gemeinsam stark durch die Corona-Krise
Das Team der koakult GmbH möchte während der Corona-Krise in Deutschland nicht tatenlos zusehen und bietet die Produkte in ihrem Online-Shop mit bis zu 50 Prozent Rabatt an. Darüber hinaus haben sie sich mit dem Start-up the nu company und 14 weiteren, sinngetriebenen Unternehmen wie share, Lycka, i+m Naturkosmetik Berlin oder Coffee Circle zu der Bewegung #strongertogether zusammengeschlossen. Die Unternehmen spenden ihre jeweiligen Produkte und verschicken Care-Pakete an ihre Communities, deren Mitglieder ihre ganz persönlichen Helden in Hrldinnen in der Corona-Krise auswählen können.
Zahlungsunfähigkeit erkennen und richtig handeln
Was ist zu tun, wenn das "Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie" nicht ausreicht und die Insolvenz droht?

Obwohl die Bundesregierung mit Zuschüssen, Krediten und Gesetzesänderungen sämtliche Hebel zur Rettung von Unternehmen in Bewegung setzt, wird es nicht gelingen, alle vor der Insolvenz zu bewahren. Seit dem 27. März 2020 gilt das Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie, das die Insolvenzantragspflicht aussetzt.
Bei vielen Unternehmern stellt sich aber die Frage, in welchen Fällen dieses neue Gesetz Anwendung findet und wann man tatsächlich insolvenzantragpflichtig ist. Immerhin ist Insolvenzverschleppung kein Kavaliersdelikt und die Verantwortlichen müssen mit hohen Strafen rechnen. Um dies zu vermeiden, hat Jörg Franzke, Rechtsanwalt für Insolvenzrecht, ein Prüfungsschema entwickelt, an dem man ablesen kann, wann Insolvenzantragspflicht besteht und was die Zahlungsunfähigkeit infolge der Coronakrise für Unternehmen bedeutet.
Prüfungsschema: So überwachen Geschäftsführer die Insolvenzantragspflicht
In der aktuellen Krise müssen Geschäftsführer täglich die Liquidität überwachen und dokumentieren. Insbesondere mit der Dokumentation der finanziellen Situation verfahren Geschäftsführer oft etwas nachlässig, dabei kann sie in der späteren Situation entlasten. Die tägliche Kontrolle entscheidet über das richtige Timing für einen Insolvenzantrag: Wird er zu früh eingereicht, haftet der Geschäftsführer gegenüber den Gesellschaftern für die falsche Entscheidung. Beantragt er die Insolvenz zu spät, haftet er gegenüber dem Insolvenzverwalter wegen Insolvenzverschleppung. Zum eigenen Schutz ist es also wichtig, den richtigen Zeitpunkt genau abzupassen.
Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) und übliche Liquiditätsplanung allein entlasten Geschäftsführung nicht. Die tägliche Überwachung der verfügbaren Liquidität und fälligen Forderungen entscheidet über die Insolvenzreife. Da die BWA die meisten Geschäftsführer erst mit zweimonatiger Verspätung erreicht und sie auf die steuerliche Abschöpfung abzielt, eignet sie sich zur Ermittlung der Insolvenzreife nicht. Daher sollte man sein Augenmerk eher auf die Liquiditätsplanung, als einen Bestandteil der Liquiditätsüberwachung, zur Ermittlung der Insolvenzreife richten.
Geschäftsführung muss täglich einen Finanzstatus aufstellen. Hierbei handelt es sich um eine Momentaufnahme, der folgende Fragen zugrunde liegen: Wie ist der heutige Stand des Unternehmens? Wie viel Geld steht heute zur Verfügung? Welche Rechnungen müssen heute bezahlt werden? Am einfachsten ist es, hierfür eine T-Tabelle anzulegen. In die linke Spalte wird das heute verfügbare Geld eingetragen und die rechte Spalte informiert über die heute zu zahlenden Rechnungen. Um den Finanzstatus auszuwerten, addiert man die liquiden Mittel in der linken Spalte wie auch die fälligen Forderungen in der rechten Spalte.
Sind die fälligen Forderungen kleiner als die liquiden Mittel beziehungsweise liegen sie nur geringfügig darüber, ist ein Unternehmen zahlungsfähig und es besteht keine Insolvenzantragspflicht. Liegen indessen die fälligen Forderungen um 10% höher als die liquiden Mittel, besteht ein Verdacht auf Zahlungsunfähigkeit. Lässt sich dann die Deckungslücke langfristig nicht (mehr) schließen, ist ein Unternehmen im Sinne der Insolvenzordnung zahlungsunfähig. In diesem Fall war es bis zum 27.03.2020 so, dass sofort ein Insolvenzantrag zu stellen war. Allerdings konnte man diesen um drei Wochen hinauszögern, um sich währenddessen um neue Gelder zu bemühen.
Tritt die Zahlungsunfähigkeit erst nach der Gesetzesänderung ein, gilt es folgende Punkte zu prüfen:
- War das Unternehmen am 27.03.2020 noch zahlungsfähig? Anhand des oben genannten Verfahrens muss geprüft werden, ob das Unternehmen am Stichtag liquide war. Kommt man zu dem Ergebnis, dass die Firma bereits vorher zahlungsunfähig war, bleibt einem keine andere Wahl, als einen Schutzschirm zu beantragen, um das Unternehmen zu retten – Kredite und staatliche Liquiditätshilfen kommen hierfür nicht mehr infrage.
- Ist die nach dem 27.03.2020 eintretende Insolvenzursache eine Folge der Covid-Pandemie? Ist die Zahlungsunfähigkeit erst danach eingetreten, ist die Insolvenzantragspflicht bis zum 30.09.2020 ausgesetzt. Ab diesem Zeitpunkt wird die Pandemie grundsätzlich als Insolvenzursache angenommen, sodass der hierfür zu erbringende Nachweis keine Schwierigkeit darstellt.
- Alle Unternehmen, die bis zum Stichtag noch nicht zahlungsunfähig waren, müssen keine Insolvenz beantragen und können Liquiditätshilfen und Kredite beantragen. Allen anderen Unternehmen rät Rechtsanwalt Franzke: „Ein Schutzschirmverfahren beziehungsweise eine Insolvenz in Eigenverwaltung. Auch mit diesem Verfahren lässt sich ein Betrieb noch retten.“
Der Autor Jörg Franzke ist seit 20 Jahren Rechtsanwalt in Berlin und berät ausschließlich zum Insolvenzrecht. Mit seiner Kanzlei – Dols | Franzke & Partner – hat er sich auf die Entschuldung von Unternehmen spezialisiert.
Vollmachtlose Vertretungen
Die sog. Vollmachtlose Vertretung kann in Krisensituationen helfen: Tipps zum kontaktlosen, rechtssicheren Umgang mit Verträgen und Dokumenten etc.

Alles scheint zurzeit aufgrund der Corona-Krise kopf zu stehen. Auch wenn das öffentliche Leben aktuell erheblich eingeschränkt ist, sind gewisse Aufgaben nach wie vor unbedingt zu erledigen. Dazu zählt, dass wichtige Dokumente wie Immobilienkaufverträge oder Testamente beurkundet werden müssen. Doch wie lässt sich das ohne persönlichen Kontakt bewerkstelligen, zumal wenn sich ein Beteiligter in häuslicher Quarantäne befindet? In einzelnen Fällen können Verbraucher beim Notar auf sogenannte vollmachtlose Vertretungen setzen.
Beteiligte müssen sich einig sein
Eine vollmachtlose Vertretung ist lediglich ausnahmsweise und nur dann geeignet, wenn etwas beurkundet wird, bei dem kein hoher Verhandlungsbedarf besteht. Dies ist beispielweise der Fall, wenn ein Großvater seiner Enkelin eine Schenkung zukommen lassen möchte, die dringend notariell beurkundet werden muss. Hierbei wird vorausgesetzt, dass alle Parteien wissen, was in der entsprechenden Schenkungsurkunde steht, und dass sie sich vollkommen einig darüber sind.
Dieser Tage wird unter anderem älteren Menschen empfohlen, die eigenen vier Wände nicht unnötigerweise zu verlassen. Zum Notartermin sollte daher nur die junge, gesunde Enkelin erscheinen. Auf nötigen Abstand wird auch bei ihr geachtet. Der Großvater kann zum Beispiel von einer Notarfachangestellten vollmachtlos vertreten werden. Dabei müssen alle direkt und indirekt Beteiligten deutlich machen, damit einverstanden zu sein, wie verfahren wird.
Urkunde vollends gültig, sobald sie nachgenehmigt wurde
In der Schenkungsurkunde wird festgehalten, dass die Enkelin diese persönlich unterzeichnet und für den Großvater ein vollmachtloser Vertreter unterschreibt. Vollends gültig wird die Urkunde jedoch erst, wenn sie durch den Großvater nachgenehmigt wurde. Hierfür leitet der Notar die sogenannte Nachgenehmigung ein: Er sendet eine Kopie der Urkunde mit einem zugehörigen Formular postalisch oder per E-Mail an den Großvater. Dieser kann nun entweder vom selben oder von einem anderen Notar besucht werden, auch nach einer Quarantänezeit. Der Großvater muss nun bestätigen, dass er um den Inhalt der Urkunde weiß und das Formular unterschreiben. Die Unterschrift beglaubigt der anwesende Notar.
Hierbei können alle notwendigen Hygiene- und Abstandsvorschriften eingehalten werden. Großvater und Notar halten sich zwar im gleichen Raum auf. Doch muss der Notar dem Großvater nichts in direktem Kontakt überreichen, da dieser die Unterlagen ja bereits vorliegen hatte. Der Notar kann sie mit ausreichender Distanz zum Großvater einsammeln. Damit wird die ursprüngliche Schenkungsurkunde rechtskräftig.
Bei komplexen Sachverhalten keine vollmachtlose Vertretung
Ähnlich kann man vorgehen, wenn vertragliche oder andere Dokumente zu beurkunden sind, bei denen der Sachverhalt vergleichsweise simpel ist und die Inhalte von allen Beteiligten einhellig angenommen werden. Etwa kann eine Erbengemeinschaft von mehreren, an unterschiedlichen Orten lebenden Geschwistern so regeln, ein gemeinsam geerbtes Grundstück zu verkaufen.
Komplexe Sachverhalte vorab am Telefon besprechen
Bei komplexen Begebenheiten, oder wenn verschiedene Akteure zerstritten sind, eignet sich eine vollmachtlose Vertretung nicht. Beispielhaft hierfür wäre, nach einer Trennung eine vielschichtige Scheidungsfolgenvereinbarung zu treffen. Denn eine solche ist, mit all ihren Facetten, meist sehr verhandlungsintensiv. Um in Krisenzeiten dennoch bestimmte Details klären zu können, ist es Scheidungswilligen möglich, einzelne Scheidungsfolgen über telefonische oder Videokonferenzen mit einem Notar zu besprechen, bevor diese letztendlich beurkundet werden müssen.
Termin vereinbaren - vor dem Gang ins Notariat
Aber auch in Zeiten des Coronavirus stehen Rechtsuchende nicht vor verschlossenen Kanzleitüren. Notare beurkunden weiterhin Testamente, Vorsorgevollmachten und dringende Immobiliengeschäfte. Auch für Unternehmen sind wir jederzeit erreichbar. Wer sich zu einem bestimmten Thema beraten lassen möchte, findet im Internet unter https://www.notar.de/ den richtigen Ansprechpartner. Zum Schutz aller Beteiligten sollte vor dem Gang ins Notariat ein Termin vereinbart werden. Es empfiehlt sich auch, mit dem Notar das genaue Verfahren vor der Beurkundung abzusprechen.
IT-Industrie bietet kostenlose Hilfe
IT-Industrie bietet NGOs und sozialen Organisationen Unterstützung im Kampf gegen das Coronavirus.

Während Covid-19 die Welt durchkämmt, haben Dutzende von Unternehmen aus aller Welt ihre Bereitschaft erklärt, den von der Krise betroffenen NGOs zu helfen. NGOs und Non-Profit-Organisationen, deren Aktivitäten erheblich eingeschränkt wurden, können sich ab sofort um kostenlose IT-Dienstleistungen, Zugang zu Produkten, Tools und Spezialisten bewerben.
Auf TechToTheRescue.org finden NGOs eine Liste von Unternehmen, die IT-, Design-, Marketing- und sogar Rechtsdienstleistungen anbieten und kostenlose Hilfe leisten. Die Liste ist offen und wächst ständig, da sich die Unternehmen dem Kampf anschließen. Um sich anzumelden, muss ein Unternehmen die Methode und den Umfang der angebotenen Hilfe sowie seine Kontaktdaten angeben. Alle Informationen gehen an eine öffentlich zugängliche Datenbank, die von Mitarbeitern und Freiwilligen von Nichtregierungsorganisationen auf der ganzen Welt genutzt werden kann, um die richtige Unterstützung für dringende Initiativen zu finden.
Die Aktion wurde von Tom Karwatka, dem CEO von Divante, zusammen mit einer Gruppe engagierter Mitarbeiter initiiert, die einen Aufruf an Unternehmen richteten, ihre Ressourcen zu bündeln und den Freiwilligensektor zu unterstützen.
“Es wird viel über die Bedürfnisse von Unternehmern gesprochen, aber wir befürchten, dass die globale Krise auch soziale Organisationen treffen wird. Sie haben keine Budgets für eine schnelle Digitalisierung und sind oft nicht in der Lage, so effizient wie Unternehmen zu reagieren. Wir hoffen, dass die Hilfe von talentierten Menschen aus der IT-Branche dieses Problem in dieser schwierigen Situation ein wenig lindern wird”, so Tom Karwatka, CEO von Divante und Initiator von Tech To The Rescue.
Die Organisatoren betonen, dass die erste Voraussetzung für den Beitritt zur Initiative die Selbstlosigkeit ist. Kein Unternehmen profitiert von der Hilfe, die sie leisten, und Unternehmen, die sich innerhalb von TechToTheRescue.org zu ihrer Unterstützung erklärt haben, erklären sich bereit, ihre Daten zu veröffentlichen.
Mode-Start-up Befeni spendet 16.000 Euro
Das Mode-Start-up Befeni leistet Soforthilfe für die Initiative „Spenden für Corona“ und produziert Gesichtsmasken statt Maßhemden.

Gesichtsmasken statt Hemden nach Maß: Die Befeni GmbH aus Langenfeld bei Düsseldorf hat ihre Maßmode-Produktion umgestellt, um mit Gesichtsmasken die Verbreitung des Coronavirus einzudämmen. Eine freiwillige Spende in Höhe von 16.539,57 Euro aus dem Verkauf von Gesichtsmasken im März kommt der Initiative „Spenden für Corona“ der Stiftung Universitätsmedizin Essen zu Gute. Eine weitere Spende ist für April geplant.
Gesichtsmasken statt Maßhemden
„Wir möchten zum Kampf gegen die Ausbreitung des Corona-Virus beitragen und nutzen seit Mitte März Teile unserer Produktionskapazität dazu, Gesichtsmasken herzustellen, die beim Atmen, Sprechen und Husten die Verbreitung von Tröpfchen eindämmen sollen. Wir freuen uns sehr, dass wir aus dem Erlös Soforthilfe für die Initiative „Spenden für Corona“ leisten zu können,“ so Maik Ernst Geschäftsführer der Befeni GmbH.
Die Befeni GmbH stellt seit Herbst 2016 maßgeschneiderte Hemden in ihrer hauseigenen Produktion zum Festpreis her. Nun hat sie ihre Fertigung so umgestellt, dass auch Gesichtsmasken produziert werden können. Da jede Maske eine Einzelanfertigung ist und auf Bestellung angefertigt wird, kann sich der Kunde die Maske passend zum Maßhemd – und sogar auf Wunsch mit dem korrespondierenden Einstecktuch - bestellen. So reduziert Befeni nicht nur die Virenverbreitung, sondern nimmt im Zweifel in diesen schwierigen Zeiten auch die Angst vor den oft „klinisch“ wirkenden Masken.
Wichtig: Es handelt sich bei der Befeni Gesichtsmaske nicht um einen medizinischen Mundschutz, sondern um eine Behelfsmaske.
Bisher wurden bereits über 10.000 Masken über selbständige Vertriebspartner verkauft, sodass das Start-up trotz der Coronakrise bisher alle Arbeitsplätze sichern konnte. Da die Nachfrage weiter steigt, prüft man derzeit weitere Kapazitätserhöhungen. Deutschlandweit werden weitere Vertriebspartner gesucht, um die Forschung des neuartigen Coronavirus noch stärker zu unterstützen.
Weitere Informationen unter unter www.spenden-für-corona.de
Die Zukunftsfähigkeit sichern
Sechs Vorgehensweisen für Unternehmen, die auch in harten Zeiten Sicherheit erzeugen.

Angst ist ein schlechter Ratgeber – aber offenbar immer noch besser, als komplett auf jeden Beistand verzichten zu müssen. Genauso agieren jedenfalls viele Unternehmen angesichts der aktuellen Krise. Dabei gibt es nicht nur viele gute Gründe, aus dieser Abwärtsspirale schlechter Ratschläge auszubrechen, sondern es existiert auch eine Reihe probater Werkzeuge, um die Zukunft des Unternehmens und das eigene unternehmerische Handeln nicht der Angst zu überlassen. Vor allem mit Blick auf die Zeit nach Corona, in der es umso wichtiger sein wird, den WIP (Work in Process) nicht gleich zu hoch zu fahren.
Wie treffen wir Entscheidungen unter Stress? Es dominieren unbewusste, automatisch ablaufende Prozesse. Eine Situation aus mehreren Perspektiven durchdenken, mögliche Handlungsfolgen abwägen: Bei größerem Handlungsdruck sind rationale Entscheidungen eher Fehlanzeige. Stattdessen: Angst, Flucht, Abwehr, Verteidigung – man kann in diesem Modus zwar blitzschnell reagieren, tut häufig genug jedoch genau das Falsche.
Steigt der Handlungsdruck, übernehmen oft nicht die besten, sondern die erstbesten „Systeme“
Erwartet ein Unternehmen, dass bald deutlich weniger Aufträge kommen werden oder wird es konkret damit konfrontiert, dass sich die Auftragslage bereits deutlich verschlechtert hat, so stellt sich die Frage: Haben die Entscheider eines Unternehmens immer noch genügend gute Handlungsweisen zur Verfügung, um die Organisation jetzt und in Zukunft zu sichern? Trifft ein Unternehmen suboptimale Entscheidungen, dann kann es sein, dass es damit in guten Zeiten noch halbwegs gut durchkommt. Tritt eine wirtschaftlich schwierige Lage ein, funktioniert das spätestens jetzt nicht mehr. Setzt es weiterhin Dinge um, die heute notwendig erscheinen und weil schlichtweg unter Stress und aus Angst keine anderen Handlungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen, dann trifft dies das Unternehmen in harten Zeiten mit voller Wucht.
Nicht eine mögliche Krise, sondern der Handlungsdruck macht den Unterschied
Angst vor einem Konjunktureinbruch erhöht den ohnehin stets hohen Handlungsdruck nochmals. Eine Krisensituation macht es schlichtweg dringlicher, zu handeln – man muss schnell Entscheidungen umsetzen, die allerdings zuvor bewusst überprüft werden sollten. Nur, allein diese Handlungen stärken ein Unternehmen in Krisenzeiten nicht. Deshalb: Die Weichen dafür, ob ein Unternehmen besser als andere durch schwieriges Fahrwasser navigieren und daraus gegebenenfalls sogar stärker als zuvor hervorgehen kann, sollten bereits zu einem anderen Zeitpunkt gestellt werden. Unternehmen, die vor einer Rezession bedeutende Veränderungsinitiativen erfolgreich umgesetzt haben, können davon in Krisenzeiten profitieren und auch währenddessen mehr Chancen als andere nutzen.
Sechs Vorgehensweisen, die auch in harten Zeiten Sicherheit erzeugen
Irrationale und etablierte Verhaltensweisen haben gerade in Krisenzeiten Hochkonjunktur. Ein Beispiel: Kosteneinsparungen, die über das Ziel hinausschießen und damit die Zukunft des Unternehmens gefährden. Bedeutende Veränderungsinitiativen sollten nicht erst in einer akuten Rezession gestartet werden – mit dem richtigen Fokus kann jedoch auch dann immer noch viel erreicht werden.
1. Den Work-in-process-Teufelskreis durchbrechen, ...
... damit sich alle endlich auf das Wesentliche konzentrieren können. In den meisten Unternehmen ist der WIP, also die Arbeitslast, permanent zu hoch und Projekte behindern sich gegenseitig. So wird von Mitarbeitern eingefordert, bis zu zehnfach mehr an Projekten zu erledigen, als optimal bearbeitet werden können. Im ständigen Bemühen, alles gleichzeitig zu erledigen, leiden nicht nur Qualität und Arbeitszufriedenheit. Man nimmt damit auch in Kauf, dass Verspätungen zur Norm werden, sich alle verfügbaren Ressourcen im Multitasking-Modus aufreiben, die Fehleranfälligkeit nach oben schnellt und das Topmanagement viel zu viel Zeit in die Lösung andauernder Konflikte aus dem WIP-Teufelskreis investieren muss. Der Ausweg aus diesem Zuviel an Arbeit liegt auf der Hand: Die Arbeitslast muss reduziert, die Anzahl aktiver Projekte gesenkt werden. Damit haben Unternehmen, die die Arbeitslast dauerhaft reduzieren, gerade auch in Krisenzeiten einige überzeugende Verkaufsargumente mehr als andere: Die Durchlaufzeiten aktiver Projekte verkürzen sich deutlich. Zugleich erhöht sich die Zuverlässigkeit, Verspätungen nehmen ab und es können durchschnittlich mehr Projekte im Jahr fertiggestellt werden als bisher.
2. Das Unternehmen konsequent durchsatzorientiert ausrichten ...
... und damit Investitionen zurückstellen und/oder streichen, mit Ausnahme jener Investitionen, die dem Unternehmen einen schnellen Return on Investment bringen. In der klassischen kostenorientierte Denkweise fokussiert sich jeder Bereich im Unternehmen darauf, lokal Kosten zu sparen – unter der Annahme, dass eine lokale Verbesserung der Kosten automatisch zu einer Verbesserung für das gesamte Unternehmen führe. Allerdings werden in der kostenorientierten Denkweise auch Investitionen eingespart, die eigentlich gerade notwendig sind, um morgen den Durchsatz des Unternehmens signifikant zu steigern. Was die kostenorientierte Denkweise außen vor lässt, ist zentraler Punkt des durchsatzorientierten Handelns: sich auf ein GEMEINSAMES Unternehmensziel auszurichten und dadurch den langfristigen Erfolg sicherzustellen. Eine eindeutig durchsatzorientierte Ausrichtung ist der Weg, um ab sofort die Investitionsentscheidungen planvoll auf Return on Investment auszurichten. Haben Unternehmen bereits vor einer Rezession diesen Shift auf Durchsatzorientierung vollzogen, profitieren sie davon natürlich auch in Krisenzeiten. Sie haben ihre Liquidität erhöht, denn sie haben ausschließlich Entscheidungen für Investitionen getroffen, die sich innerhalb kürzester Zeit refinanzieren, während andere eine Vielzahl nicht durchsatzorientierter Investitionen getätigt haben – und damit auf Durchsatzsteigerung (in der Zukunft) verzichten.
3. Bbevorzugter Lieferant werden ...
... und damit (auch in Krisenzeiten) Marktanteile dazugewinnen. Viele Unternehmen gehen bei den Leistungen, die sie ihren Kunden anbieten, Kompromisse ein. Statt deren Erwartungen in bestimmten Bereichen zu übertreffen, bleiben sie ein Lieferant unter vielen – mit der Konsequenz, dass sich die Angebote, nicht von jenen der Konkurrenz unterscheiden können, außer durch den Preis. Höhere Verfügbarkeiten, höhere Zuverlässigkeit, kürzere Lieferzeiten als bisher und/oder als marktüblich: All das sind entscheidende Kundenbedürfnisse. Unternehmen, denen es gelingt, genau diese Bedürfnisse zu befriedigen, verschaffen sich einen entscheidenden Wettbewerbsvorteil. Und das ohne neue Produkte, Leistungen oder Technologien entwickeln zu müssen. Bevorzugter Lieferant zu sein bzw. zu werden, erzeugt auch in der Krise einen hohen Nutzen. Wenn das Marktvolumen insgesamt kleiner wird, als bevorzugter Lieferant der Umsatz jedoch stabil gehalten werden kann, dann vergrößert sich der eigene Marktanteil. Das heißt nichts anderes, als dass der Wert des Unternehmens steigt. Kundenbedürfnisse zu erfüllen, bedeutet auch, in der Krise Produkte immer noch sofort bzw. schneller als andere liefern zu können. Viele Unternehmen senken ihre gesamten Warenbestände, damit sie Kosten einsparen. Dann ist jenes Unternehmen im Vorteil, das seine Lagerbestände dynamisch anpassen und Produkte, die nach wie vor dringend von den Kunden benötigt, so schnell wie möglich verfügbar machen kann.
4. Einen entscheidenden Wettbewerbsvorteil aufbauen ...
... und damit den Wert des Unternehmens für alle Stakeholder steigern. Die Geschwindigkeit, mit der sich Technologien weiterentwickeln, Kundenbedürfnisse verändern, Produktlebenszyklen verkürzen, hat sich enorm erhöht – damit einhergehend auch der Druck auf die Unternehmen. Neben dem fordernden Tagesgeschäft und einem Fokus, der häufig nur bis zum nächsten Quartal reicht, bleibt viel zu wenig Zeit, um sich intensiv mit Zukunftsthemen auseinanderzusetzen. Dabei sind Innovationen ein wichtiger Hebel, um die Zukunft des Unternehmens zu sichern, insbesondere dann, wenn sie Wert erzeugen, indem sie eine bisher elementare Beschränkung für Kunden beseitigen (zitiert nach E. Goldratt, dem Begründer der Theory of Constraints). Und ein maximaler Wettbewerbsvorsprung ist auch in wirtschaftlich turbulenten Zeiten äußerst gefragt. Kann ein Unternehmen während einer Krise beispielsweise als einziges ein neuartiges Produkt oder Geschäftsmodell bzw. einen neuartigen Service liefern, dann wird dieses/dieser (gerade) auch in der Krise für Kunden besonders wertvoll sein. Denn: Es wird etwas geboten, was ein vorhandenes Bedürfnis erstmalig und passgenau erfüllt und von keinem Mitbewerber bedient werden kann.
5. (Weiterhin) die „richtigen“ Aufträge annehmen, ...
... um in einem möglichen Preiskampf nur moderat mitgehen zu müssen. Die Preise, die ein Unternehmen jetzt erlöst, geraten in einer Rezession unter Druck. Wenn es dann zu einem Preiskampf kommt, stehen Unternehmen vor der Entscheidung, wie weit sie in diesem mitgehen können, damit die Aufträge nicht an Mitbewerber vergeben werden. Bei einem Konjunktureinbruch werden Einkaufsentscheidungen und Auftragsvergaben noch langsamer und vorsichtiger als sonst getroffen. Genau mit derselben Vorsicht und ohne Hektik, denn die Nachfrageseite baut nur künstlichen Zeitdruck auf, sollten Unternehmen über ihre Preise entscheiden. Sie müssen keinesfalls überstürzt in Vorleistung gehen. Dabei können auch in der Rezession eingehende Aufträge zu Kapazitätsengpässen führen. Die Durchsatzrechnung hilft dabei, zu entscheiden, welcher Auftrag zu diesem günstigeren Preis bevorzugt bearbeitet werden soll. Dabei steht nicht die Fragestellung im Vordergrund, ob ein Auftrag überhaupt Durchsatz bringt – dass ein Auftrag gar keinen Durchsatz einbringt, wäre erst das Resultat eines dramatischen Preisverfalls –, sondern es geht darum, die „richtigen“ Aufträge anzunehmen (Welcher der Aufträge bringt dem Unternehmen mehr ein?) und damit im Preiskampf wie geplant nur moderat mitzugehen.
6. Auf den Bullwhip-Effekt vorbereitet sein ...
... und mit neuen Distributionsmodellen eine Win-win-Situation schaffen. In der Rezession 2008/09 mit einem dramatischen Einbruch des Auftragsvolumens konfrontiert, beabsichtigte ein Elektronikhersteller, Mitarbeiter zu entlassen. E. Goldratt riet dem Management ab, denn seine Analyse der Marktsituation ergab ein differenzierteres Bild. Die Produkte des Herstellers wurden an die Endverbraucher auch während der Rezession nach wie vor gut verkauft. Doch die Händler hielten sich in der Krise aus Angst mit weiteren Bestellungen zurück. Goldratt prognostizierte im Januar 2009, dass Unternehmen, so auch der Elektrogerätehersteller, gut daran täten, vorbereitet zu sein, wenn die Lager der Händler leer seien und wieder aufgefüllt werden müssten. Entlassungen wären kontraproduktiv, wenn es doch darum gehen muss, zu einem Zeitpunkt x wieder möglichst viele Aufträge zu bearbeiten und schnell liefern zu können.
Die Rezession 2009 zeigte auch, dass diese maximalen Schwankungen – extreme Zurückhaltung bei der Auftragserteilung während der Rezession, extrem hohes Auftragsvolumen zum Ende hin – Handelsunternehmen in erhebliche Schwierigkeiten bringen. Weil das, was sie wieder gerne verkaufen würden, von ihren Lieferanten nicht bedient werden kann: Bei diesen fehlen entweder die großen Kapazitäten oder sie sind in der Rezession wegen Auftragsmangels in die Pleite geschlittert. Würden Lieferanten ihren Kunden an der Schnittstelle zum Endverbraucher in der Rezession ein neues Geschäftsmodell anbieten, ließe sich für beide Seiten eine Win-win-Situation realisieren: fix getroffene Vereinbarungen über die Abnahme einer großen Produktmenge zu rezessionsbedingt angepassten Preisen. Der Lieferant liefert dafür nicht alle Produkte auf einmal, sondern genau in jener Geschwindigkeit, wie der Händler diese auch verkaufen kann. Der Händler verbessert dadurch sein eigenes Distributionssystem, muss kein riesiges Lager unterhalten und kann seine Kapitalbindung senken.
Machen sich Unternehmen bewusst, dass in einer Krisensituation der Handlungsdruck nochmals steigt, tun Organisationen gut daran, besser als andere darauf vorbereitet zu sein. Zudem gilt: Um auch in Krisenzeiten sicher zu navigieren, sind nicht in jedem Fall zwingend gänzlich andere Vorgehensweisen als sonst gefragt. Vielmehr geht es um Grundlegenderes, und das gilt in guten wie in schlechten Zeiten: ein Umdenken und Verändern der Planungs- und Steuerungspraxis in entscheidenden Punkten, die bessere Erfüllung von Kundenbedürfnissen, den Aufbau von Wettbewerbsvorteilen oder eben auch ein im Vergleich zum Mitbewerb schnelleres Reagieren auf das Ende der konjunkturellen Talfahrt.
Der Autor Uwe Techt ist Geschäftsführer der VISTEM GmbH & Co. KG und gilt als Vorreiter im deutschsprachigen Raum für die Nutzung der Theory of Constraints (TOC) und des Critical Chain Projektmanagements, www.vistem.eu