WordPress für Gründende – professionelle Webseiten einfach erstellen


44 likes

WordPress zählt zu den beliebtesten Content-Management-Systemen und ist bei Millionen von Menschen weltweit im Einsatz. Das Open-Source-CMS hat großes Potenzial, insbesondere für Gründer*innen.

Darum ist WordPress ideal für Gründer*innen

Einer der Vorteile ist die einfache und intuitiver Bedienung. WordPress ermöglicht die Erstellung von professionellen Webseiten ohne Erfahrung. Das Content-Management-System bietet eine Vielzahl an Stilen und Designs. Dadurch sind die Marke und Identität des Unternehmens auf den ersten Blick zu erkennen.

Mit WordPress das Wachstum des Unternehmens beschleunigen

Gründer*innen streben ein schnelles Wachstum an. WordPress unterstützt dieses Vorhaben mit dem flexiblen Content-Management-System und der unkomplizierten Anpassung an Projekte ohne notwendigen Wechsel auf ein anderes System. Dabei kann aus einer Vielzahl an Themen und Plugins zur Gestaltung der Webseite ausgewählt werden.

Vielseitigkeit von WordPress

WordPress ist sehr vielseitig. Mit dem Content-Management-System kann nahezu jedes Projekt umgesetzt werden. WordPress bietet die notwendigen Tools für den optimalen Einstieg. Unabhängig davon, ob eine reine Webseite oder ein Online-Shop entstehen soll, bestehende Social-Media-Anwendungen in die Webseite integriert werden oder ein interaktives Forum seinen Platz finden wird. Des Weiteren können mit CMS die Inhalte des Unternehmens, einschließlich Bilder, Blogbeiträge und andere Medien verwaltet werden. Komplexe individuelle und insbesondere spezielle Wünsche lassen sich kostengünstig mit einer geringen finanziellen Investition programmieren.

Programmiersprachen

Mit CSS, HTML und PHP bietet WordPress leicht zu lernende Programmiersprachen.

Regelmäßige Aktualisierungen

Die kontinuierliche Entwicklung von WordPress und die damit verbundenen Updates halten das System stets auf dem neusten Stand.

Investition ohne Gebühren

Start-ups mit einem in der Regel geringen Budget können sich die Investition in kostenaufwendige Software nicht leisten. Dies ist ein Grund, warum sich WordPress für Gründer eignet. Für die Nutzung des Content-Management-Systems von WordPress mit zahlreichen Funktionen entstehen keine Gebühren. Kosten fallen lediglich für zusätzliche Plugins sowie deren Entwicklung an.

Sicherheitsrisiken minimieren

Auch WordPress kann, aufgrund der vielseitigen Nutzung, zum Ziel von Hackerangriffen werden. WordPress bietet zusätzliche Plugins zur Verbesserung von der Sicherheit für die Webseite. Mit präventiven Maßnahmen können Start-ups ihr Content-Management-System zusätzlich gegen allfällige Risiken wie Spammails oder schädlicher Software schützen:

  • zuverlässiger Hosting-Anbieter,
  • WordPress-Version auf dem neuesten Stand halten,
  • sichere Passwörter verwenden und in Regelmäßigkeit ändern.

Plugins sollten nur dann installiert werden, wenn sie zwingend notwendig sind. Es empfiehlt sich zudem, die Rezensionen dazu durchzulesen.

Tricks und Tipps zur Nutzung von WordPress

Einer der Gründe, weshalb eine Webseite möglicherweise nicht gut performt, obschon sie optisch anspricht und nutzerfreundlich ist, ist die unzureichende Suchmaschinenoptimierung. Zur optimalen Gestaltung der Usability von einer Website und damit in den Suchergebnissen an erster Stelle zu stehen, gilt es Folgendes zu beachten:

  • Komprimierte Bilder verkürzen die Ladezeit der Seite.
  • Texte mit hierarchischen Überschriften bieten Nutzer und Suchmaschinen eine bessere Lesbarkeit.
  • Bilder mit Alternativtexten werden bei der Suche nach Bildern besser gefunden.
  • Interne Verlinkungen erhöhen die Aufmerksamkeit auf andere Inhalte der Webseite.
  • Bei der Wahl eines Themas empfiehlt sich die Überprüfung der einzelnen Elemente. Nicht notwendige Features sollten entfernt werden, damit die Website nicht langsamer wird.

Tipp zum Weiterlesen/-arbeiten

Empfehlungen für Plugins und ausführliche Schritt-für-Schritt-Anleitungen für CMS, zusammen mit Tipps und Tricks für den versierten Umgang mit WordPress, findest du im Tutorial für WordPress zum Downloaden. Gründer*innen finden als Special weitere hilfreiche Hinweise zur Erhöhung der Sicherheit von der Webseite. Du erhältst zudem noch mehr spannende Informationen dazu, wie du die Präsenz deines Unternehmens mit zielführenden SEO-Maßnahmen optimieren und steigern kannst.

Diese Artikel könnten Sie auch interessieren:

Genussrechte – eine bessere Alternative der Mitarbeitendenbeteiligung?

Seit der Verabschiedung des Zukunftsfinanzierungsgesetzes wird eine bisher wenig beachtete Methode der Mitarbeitendenbeteiligung für Jungunternehmen interessant: Genussrechte. Warum es sich lohnt, diese Alternative genauer zu betrachten.

Beteiligungen für Mitarbeitende sind für junge Unternehmen essentiell, um auf dem Arbeitsmarkt um die besten Talente konkurrieren zu können. Arbeitnehmende müssen sich dank gut ausgestalteter Beteiligungsprogramme nicht mehr zwischen lukrativem Gehalt und innovativem Arbeitgebenden entscheiden – wovon insbesondere Start-ups profitieren.

Die technische Umsetzung eines Beteiligungsprogramms für Mitarbeitende kann auf unterschiedliche Arten und Weisen erfolgen. Aktuell sind in Deutschland Virtual Stock Option Plans (VSOPs) die gängige Form in der Praxis. Doch seit der Verabschiedung des Zukunftsfinanzierungsgesetzes wird eine weitere – bisher wenig beachtete – Methode für Jungunternehmen interessant: Genussrechte. Doch welche Gemeinsamkeiten und Unterschiede haben Genussrechte und VSOPs und warum lohnt es sich, diese Alternative genauer zu betrachten?

Virtuelle Beteiligung

Im deutschen Venture Capital-Markt werden Mitarbeitendenbeteiligungen typischerweise durch virtuelle Anteile abgebildet (VSOPs). Mitarbeiter*innen werden dabei wirtschaftlich so gestellt, als hätten sie eine echte (gesellschaftsrechtliche) Beteiligung am Unternehmen erhalten. Allerdings erhalten Beschäftigte bei VSOPs nur einen schuldrechtlichen Anspruch gegen das Unternehmen. Das bedeutet, dass sie im Falle eines Exits eine Sonderzahlung erhalten. Dabei ist der Strukturierungs- und Verwaltungsaufwand gering, da Unternehmen zur vertraglichen Beteiligung in der Regel auf standardisierte Verträge zurückgreifen können. Da keine Gesellschaftsanteile übertragen werden, gelangen keine Mitarbeiter*innen in das Cap Table und der Gang zum Notariat bleibt erspart. Nachteilig sind hingegen die steuerlichen Konsequenzen für die Mitarbeitenden: Bei entsprechender Ausgestaltung kommt es zwar zum Zeitpunkt der Ausgabe der virtuellen Beteiligung nicht zu einer Besteuerung der Mitarbeiter*innen.  Allerdings unterliegt der Erlös dann bei Zahlung der normalen Lohnversteuerung mit einem Spitzensteuersatz von 45 Prozent zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer.

Genussrechte als Alternative?

Aufgrund aktueller steuerlicher Gesetzesänderungen rückt eine andere Gestaltungsmöglichkeit (wieder) in den Fokus: eigenkapitalähnliche Genussrechte. Im Folgenden werfen wir einen detaillierten Blick auf das Beteiligungsmodell.

Ausgestaltung

Genussrechte können inhaltlich annähernd genauso flexibel ausgestaltet werden wie VSOPs und stellen aus juristischer Sicht ebenfalls keine reale Beteiligung dar, sondern nur einen schuldrechtlichen Anspruch gegen das Unternehmen auf die Beteiligung am Gewinn. Aber auch eine Teilhabe am klassischen Exit-Erlös kann vereinbart werden. Bei der Ausgabe der Genussrechte leistet der Arbeitnehmende entweder eine Kapitaleinlage oder er erhält das Genussrecht schlicht unentgeltlich/verbilligt. Genussrechte können vom Arbeitgeber zu einem beliebigen Nennwert ausgegeben werden und eine Teilhabe am Gewinn und/ oder einem Liquidations-/Exiterlös mit oder ohne Verzinsung sowie mit oder ohne Verlustbeteiligung vermitteln.

Aufwand und praktische Umsetzung

Verträge für Genussrechte können für nahezu jede Gesellschaft maßgeschneidert gestaltet werden. Die Ausgabe obliegt – wie auch bei VSOPs – grundsätzlich der Geschäftsführung. In der Praxis sollte bei der Ausgabe ein entsprechender Gesellschafterbeschluss die Geschäftsführungsmaßnahme flankieren, um mögliche Streitigkeiten in Bezug auf die Wirksamkeit der Maßnahme vorzubeugen. Oftmals ist dies aufgrund von satzungsrechtlichen Zustimmungsvorbehalten ohnehin notwendig.

Der Beteiligungs- und Verwaltungsaufwand ist gering, da Unternehmen – wie bei den VSOPs – auf standardisierte Verträge zurückgreifen können. Formerfordernisse sind nicht gegeben und ein Gang zum Notar ist ebenfalls nicht notwendig.

Die für Mitarbeitendenbeteiligungen üblichen Vesting- bzw. Leaver-Regelungen unterscheiden sich bei den Genussrechten von den VSOPs kaum. Ein Augenmerk sollte bei einem Verfall aufgrund eines Leaver-Events auf die Rückübertragung von Genussrechten an den Arbeitgebenden gelegt werden. Dies sollte im Beteiligungsprogramm geregelt werden.

Steuerliche Vorteile der Genussrechte

Die Gewährung von Genussrechten (wie auch von echten Anteilen) führte bislang zum Zeitpunkt der Zuteilung zu einer lohnsteuerpflichtigen Sachzuwendung in Höhe des Marktwerts der gewährten Beteiligung, auch wenn noch kein Exit-Erlös erzielt wurde (Dry-Income-Problematik). Dafür profitieren echte Anteile sowie Genussrechte von einem linearen Steuertarif für Kapitaleinkünfte mit einem maximalen Steuersatz von 25 Prozent zzgl. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer (§ 32d EStG).

Zukunftsfinanzierungsgesetz – Steuerliche Begünstigung von Genussrechten

Mit Inkrafttreten des Zukunftsfinanzierungsgesetz (ZuFinG) am 1. Januar 2024 hat der Gesetzgeber die Regelungen des § 19a EStG überarbeitet, um die genannte Dry-Income-Problematik zu mildern und um Beteiligungen für Mitarbeitende im Venture Capital-Bereich attraktiver zu machen. Die Vorschrift findet sowohl auf echte Anteile wie auch auf Genussrechte Anwendung.

Eine Dry-Income-Problematik besteht zwar bei VSOPs nicht, denn die Lohnsteuerpflicht fällt bei entsprechender Strukturierung bei VSOPs erst zum Zeitpunkt eines Exits in Höhe des individuellen (progressiven) Steuersatzes mit maximal 45 Prozent zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer an. Der lineare Steuertarif für Kapitaleinkünfte (max. 25 Prozent zzgl. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer) auf etwaige Wertzuwächse findet im Rahmen der VSOPs jedoch gerade keine Anwendung – im Gegensatz zu eigenkapitalähnlich ausgestalteten Genussrechten. Damit können Genussrechte bei entsprechender Ausgestaltung das „Beste aus beiden Welten“ vereinen: Einen Besteuerungsaufschub im Rahmen der Lohnsteuer für die unentgeltliche/verbilligte Einräumung des Genussrechts und einen niedrigen Steuertarif für Kapitaleinkünfte bei der Realisierung des Wertzuwachses beim Exit. Sollte der Wert des Genussrechts dann niedriger sein als zum Zeitpunkt der Gewährung, ist für die aufgeschobene Lohnsteuer dann auch nur der niedrigere Wert maßgebend.

Bedingungen für den Besteuerungsaufschub

Der Besteuerungsaufschub für etwaig anfallende Lohnsteuer im Zusammenhang mit der unentgeltlichen/verbilligten Einräumung wird unter bestimmten Voraussetzungen gewährt:  Zu diesen zählt, dass eine qualifizierte Unternehmensbeteiligung vom Arbeitgebenden zusätzlich zum regulären Arbeitslohn unentgeltlich oder vergünstigt am Unternehmen eingeräumt wird (keine bloße Entgeltumwandlung), die Gründung des Unternehmens nicht länger als 20 Jahre zurückliegt und das Unternehmen zum Zeitpunkt der Einräumung des Genussrechts einen Jahresumsatz von EUR 100 Mio. oder eine Jahresbilanzsumme von EUR 86 Mio. nicht überschreitet sowie nicht mehr als 1.000 Mitarbeitende hat.

Dies stellt ein absolutes Alleinstellungsmerkmal der eigenkapitalähnlichen Genussrechte gegenüber den VSOPs dar. Denn eine Beteiligung über virtuelle Anteile an einem Unternehmen gilt gerade nicht als Vermögensbeteiligung im Sinne des § 19a EstG i.V.m. dem 5. VermBG und profitiert somit – anders als die Genussrechte – nicht von der Begünstigung des § 19a EStG.

Der Besteuerungsaufschub endet nach § 19a EStG erst, wenn entweder das Genussrecht ganz oder teilweise entgeltlich oder unentgeltlich übertragen wird (Exit) oder das Dienstverhältnis beendet wird, spätestens aber nach 15 Jahre. Sofern das Unternehmen gegenüber dem Finanzamt unwiderruflich erklärt, im Exit-Fall für die Lohnsteuer zu haften, endet der Besteuerungsaufschub auch nicht beim Wechsel des Arbeitgebenden oder spätestens nach 15 Jahren, sondern tatsächlich erst beim Exit.

Fazit

Für die Einführung eines Beteiligungsprogramms für Mitarbeitende in Form von eigenkapitalähnlichen Genussrechten bzw. die Umstellung eines bestehenden virtuellen Mitarbeitendenbeteiligungsprogramms (VSOP) auf eigenkapitalähnliche Genussrechte sprechen steuerrechtliche Vorteile. Dazu zählt insbesondere der Besteuerungsaufschub für etwaig anfallende Lohnsteuer im Zusammenhang mit der unentgeltlichen/ verbilligten Einräumung und die Anwendung des linearen Steuersatzes für Kapitaleinkünfte auf etwaige Wertzuwächse. Hierdurch bekommen Start-ups im umkämpften Arbeitsmarkt um die besten Talente starke Argumente im Vergleich zur Konkurrenz.

Allerdings sollten sich Unternehmer*innen durch eine fachkundige Beratung absichern, um Risiken von eigenkapitalähnlichen Genussrechten vorzubeugen. Dazu zählen insbesondere die saubere Strukturierung zur Einhaltung der steuerlichen Erfordernisse sowie die Abwägung mit alternativen Modellen, insbesondere virtuelle und reale Beteiligungsmodelle für Mitarbeitende.

Die Autoren:

Dr. Andreas Demleitner ist Rechtsanwalt & Steuerberater im Bereich Corporate Tax bei PwC und berät als Partner sowohl Start-ups als auch Investor*innen im Venture Capital-Umfeld mit den Schwerpunkten Durchführung von Finanzrunden und Implementierung von Mitarbeiterbeteiligungsmodellen, [email protected]
Dr. Minkus Fischer, EMBA, ist Local Partner bei PwC Legal im Bereich Legal Deals im Stuttgarter Büro. Er berät seit über zehn Jahren in den Bereichen Corporate/M&A, mit einem Schwerpunkt in Venture Capital-Transaktionen, [email protected]

Mona Ghazi: Die High-Performerin

BWL-Studium mit 14 neben der Schule, erstes Start-up mit 16, drohendes Burnout mit 21: Heute – mit 22 Jahren – hat Mona Ghazi schon viel erreicht und mehr erlebt, als manch Gründer*in in seiner/ihrer ganzen Laufbahn – und sie hat noch einiges vor.

Bereits als kleines Kind wollte Mona Ghazi Unternehmerin werden. Sie hatte schon immer Spaß daran, mit unkonventionellen Ansätzen Probleme zu lösen. Ihre Mutter erzählte Mona regelmäßig Geschichten von ihrem Großvater, der Erfinder gewesen war. Er hatte stets brillante Ideen gehabt und viele Produkte entwickelt, doch leider hatte er kein nennenswertes kaufmännisches Talent. Die meisten seiner Erfindungen schafften es nie auf den Markt. „Meine Mutter sagte mir, wenn man als Erfinderin seine Produkte auch verkaufen kann, dann ist man Unternehmerin“, erinnert sich Mona. Seitdem beschäftigt sie sich mit Innova­tionen, Produkten und Geschäftsmodellen. Sie las einschlägige Bücher und schaute Videos zum Thema Unternehmertum auf You­Tube. Schon bald wollte sie ihre ersten eigenen Geschäfts­ideen ausprobieren. Da sie als junge Teenagerin für viele geschäftliche Aktivitäten noch zu klein war, überzeugte Mona ihre Mutter, sie bei den ersten Schritten zu begleiten. „Ob Aktien, Drop Shipping oder Crypto Investments, ich habe mich an ganz vielen Sachen ausprobiert“, erzählt sie.

Studium und erstes Start-up mit 16

In der Schule war Mona zunächst eine mittelmäßige Schülerin. Doch nachdem sie auf das Gymnasium gewechselt war, wollte sie unbedingt gute Noten haben. Sie perfektionierte für sich eine Methode, mit der sie schneller neue Inhalte lernen konnte. Die Erfolge stellten sich bald ein. Sie erhielt die Möglichkeit, zwei Klassen zu überspringen, und landete in der neunten Klasse. Doch auch dort war sie nicht ausgelastet. Durch eine Beratung für besonders Begabte erfuhr sie von der Möglichkeit, ein Schülerstudium zu beginnen. Ihre Eltern erwarteten, dass sie zunächst studierte, bevor sie unternehmerische Wege einschlug. Von der Aussicht, das Studium bereits neben der Schule zu absolvieren und gleich nach dem Abschluss ein Unternehmen zu gründen, war Mona begeistert. Sie schrieb sich an der Fernuniversität zum Studium der Wirtschaftswissenschaften ein. Dort traf das erste Mal auf eine Gruppe gleichgesinnter und gleichaltriger Studierende, die schnell lernten und ein unternehmerisches Mindset mitbrachten. „Dieser Austausch hat mich stark beflügelt“, erinnert sich Mona. Zusammen mit Studienkolleg*innen richtete Mona einen wöchentlichen Videocall ein, um sich über mög­liche Business Cases, Businesspläne und den Aufbau einer Firma auszutauschen. Bald trafen sie sich jeden Nachmittag nach der Schule und wurden ein Team.

So gründete Mona mit 16 Jahren ihr erstes Start-up Dino Solutions, um eine Zeitmanagement-App für Schüler*innen zu entwickeln. „Wir haben erstmal herumgebastelt und bei einem Gründungswettbewerb mitgemacht“, so Mona. Bei diesem ging das Team zwar leer aus, doch allein die Erfahrung, unter den Finalist*innen auf der Bühne zu stehen und die eigene Geschäftsidee vorzustellen, motivierte alle, weiterzumachen, und bald wurde die Idee Realität. „Wir hatten die App programmiert und veröffentlicht, doch wir hatten keinen echten Markt, denn niemand wollte dafür Geld ausgeben“, sagt Mona. So lernte sie eine unternehmerische Lektion: „Du musst ein Problem adressieren, das für Menschen relevant ist und für dessen Lösung sie bereit sind, etwas zu bezahlen.“ Als Gründungsteam könne man sich auch die Frage stellen, was es die Kund*innen koste, wenn sie ein bestehendes Problem nicht lösten. „Wenn Menschen keinen Schmerz wahrnehmen oder keine Opportunitätskosten haben, werden sie am Status quo nichts ändern“, sagt Mona. Während sie ursprünglich vom reinen Erfindergeist getrieben war, sah sie nun die Notwendigkeit des wirtschaftlichen Erfolgs, auch aus Verantwortung gegenüber den Mitarbeitenden. Als Schülerin, Studentin und Gründerin war ihr Arbeitspensum schon damals sehr hoch. Hin und wieder konsultierte sie deshalb einen Coach, der ihr half, zu reflektieren und fokussiert zu bleiben.

Mit Software gegen den Fachkräftemangel

Kurz nach dem Abitur machte Mona den ersten Universitätsabschluss in Wirtschaftswissenschaften. Mit Anfang 18 ging sie nach Potsdam, um Informatik zu studieren. „Das Studium war unglaublich spannend“, so Mona. „Doch es war nicht das Richtige für mich, weil ich in erster Linie unser Start-up voranbringen wollte.“ Sie erkannte, dass sie die wesentlichen Qualifikationen, die sie dafür brauchte, nicht an der Uni erlernen würde. „Beim Unternehmensaufbau geht es um praktische Fragen, zum Beispiel, wie man ein Team aufbaut, Kunden findet, eine Strategie entwickelt, eine Marke etabliert“, so Mona. Sie nahm an Futury teil, einem dreimonatigen Hackathon, in dem junge Unternehmer*innenteams an nachhaltigen Innovationen arbeiten und Produkte zur Marktreife bringen können. Unterstützt wurden die multidisziplinären Teams von namhaften Firmen, die ihr Know-how in die jeweiligen Projekte einbrachten. „Zusammen mit Schäffler und der Deutschen Bundesbank haben wir Lösungen für den Fachkräftemangel entwickelt“, sagt Mona. Der Fokus lag dabei auf sogenannten Blue-Collar-Arbeitsumgebungen wie Produktion und Logistik, in denen der Personalmangel besonders stark ist und durch die demografische Entwicklung weiter zunimmt. „Aufgrund meiner Erfahrungen mit Bildung und Lernen sah ich die Chance, den Fachkräftemangel durch die gezielte Weitergabe von Wissen zu beheben“, so Mona.

Eine entscheidende Rolle bei der Lösung des Problems im Blue-Collar-Bereich spielen jene Mitarbeitende, die jahrzehntelang Erfahrung aufgebaut haben und kurz vor der Rente stehen. Deren Fähigkeiten sollten mit dem Eintritt in den Ruhestand nicht verloren gehen, sondern an die nächste Genera­tion der Mitarbeitenden weitergegeben werden. Zudem gilt es, den Lernprozess für Produktionsumgebungen zu verbessern. Da viele Produktionsmitarbeitende nicht digital vernetzt sind und zum Beispiel keine eigene E-Mail-Adresse besitzen, können sie nicht oder nur sehr umständlich auf digitale Lern­inhalte zugreifen. Folglich müssen sie praktische Fähigkeiten vor Ort erlernen und anwenden, was andere Methoden erfordert als das Lernen am Computer im Büro.

Mona hatte ihre Mission gefunden. „Wir entschlossen uns, eine Firma zu bauen, die Menschen unterstützt, ihre Skills aktiv weiterzuentwickeln und Unternehmen hilft, den Wissenstransfer sicherzustellen.“ Drei Monate nach dem Hackathon waren von ursprünglich fünf Teammitgliedern noch Mona und ihr damaliger Mitgründer übrig. Sie entschieden sich, das Studium ruhen zu lassen und sich voll ihrer Geschäftsidee zu widmen. Sie gingen nach Berlin und gründeten 2020 die Optimo GmbH. Ein Start-up-Stipendium nutzten sie, um einen Software-Entwickler einzustellen. „So konnten wir schnell den Prototyp bauen und mit potenziellen Kunden testen“, so Mona. Da Unternehmen mit tausenden Mitarbeitenden typischerweise sehr hohe Anforderungen und lange Planungsprozesse haben, konzentrierten sie sich zunächst auf kleinere, mittelständische Firmen. Mona betont, wie wichtig es in dieser Phase war, intensiv mit potenziellen Kund*innen und Nutzer*innen zu sprechen, um nutzbringende Lösungen zu entwickeln. So konnte das Team schnell zeigen, dass der Ansatz tatsächlich funktioniert.

Große Erfolge und schlaflose Nächte

Nun sollte Optimo skalieren. Das Team umfasste mittlerweile zehn Mitglieder, die Software war für größere Unternehmen vorbereitet und musste nur noch neu programmiert werden. Für die Pre-Seed-Finanzierung konnte man den US-amerikanischen Accelerator Techstars gewinnen, einen der renommiertesten Frühphaseninvestoren der Welt. Doch all die Erfolge hatten auch ihren Preis: Schwierige unternehmerische Entscheidungen, Gespräche mit Investor*innen und anstrengende Verhandlungen zehrten an den Nerven. Mona war kurz vor dem Burnout. Nach vielen schlaflosen Nächten und Gesprächen mit ihrem Team nahm sie sich eine zweimonatige Auszeit.

Dies ist ein Auszug aus dem Beitrag in der aktuellen Ausgabe unseres Printmagazins: Mehr dazu liest du in der StartingUp - Heft 02/24 - ab sofort erhältlich – jederzeit online bestellbar - auch als ePaper - über unseren Bestellservice

Pitch statt Show Act

Das Pitchen droht mehr und mehr zum Show Act zu verkommen. Es ist an der Zeit, Pitchen genauso strukturiert anzugehen wie andere Aspekte der Unternehmensentwicklung.

In den letzten Jahren habe ich auf den Bühnen Europas gestanden, unzählige Pitches begutachtet und mitgestaltet. Doch leider habe ich dabei beobachtet, wie der eigentliche Zweck des Pitchens – potenzielle Investor*innen oder Kund*innen zu überzeugen – oft in den Hintergrund gerät bzw. das Pitchen zunehmend zu einem Unterhaltungsspektakel verkommt. Statt vor relevantem Publikum zu präsentieren, stehen Start-ups zunehmend vor anderen Start-ups. Ein bedenklicher Trend, der die Wirksamkeit des Pitchens beeinflusst, wenn nicht sogar infrage stellt.

Visitenkarte deiner kommerziellen Fähigkeiten

Was können wir als Start-up-Szene besser machen? Und was können Gründer*innen tun, um die Qualität zu heben und pitchen wieder effektiv zu machen? Meine Beobachtungen zeigen, dass viele Gründer*innen den Pitching-Prozess oft unstrukturiert und unsystematisch angehen. Statt einer metho­dischen Vorgehensweise setzen sie einfach eine neue Power­Point-Datei auf. Doch der Pitch ist mehr als nur eine Präsentation – er ist die Visitenkarte deines Start-ups und deiner kommerziellen Fähigkeiten. Es ist also an der Zeit, Pitchen genauso strukturiert anzugehen wie andere Aspekte der Unternehmensentwicklung.

Die im Internet verfügbaren Ressourcen bieten dazu aber leider allzu oft nur oberflächliche Hilfe. Best-Practice-Angebote sowie Tipps und Tricks sind zwar nützlich, aber nicht universell anwendbar. Zudem führen Event-based Coachings von selbsternannten Gurus oft zu kurzfristigen Verbesserungen, anstatt langfristig die persönlichen Kompetenzen der Gründer*innen zu stärken.

Die Kunst, andere zu begeistern

Es ist also an der Zeit, Pitchen als Fähigkeit zu betrachten, die geübt, entwickelt und verfeinert werden kann. Denn letztlich geht es beim Pitchen nicht nur um die Präsentation von Slides, sondern um die Kunst, andere von einer Vision zu begeistern. Die folgenden drei Grundregeln können dir dabei helfen.

1. Überzeuge mit deinem Ziel vor Augen

Als leidenschaftlicher Entrepreneur habe ich in meiner Karriere einen entscheidenden Fehler begangen: Ich war scharf darauf, auf jeder Bühne zu stehen, die sich mir bot. Zwar konnte ich viele Wettbewerbe und Events gewinnen, doch im Vergleich zu anderen Gründer*innen blieb mein geschäftlicher Erfolg oft hinter meinen Erwartungen zurück. Rückblickend erkannte ich, dass ich meinen Fokus verloren hatte. Ich war zu sehr darauf bedacht, auf Veranstaltungen präsent zu sein, zu „mingeln“, ohne zu hinterfragen, was mir das eigentlich bringen würde. Diese Einsicht führte mich zu zwei wichtigen Fragen:

  • Was ist eigentlich der Zweck eines Pitches?
  • Warum pitchen wir Gründer*innen überhaupt?

Ein Pitch ist – wie erwähnt – mehr als nur eine PowerPoint-Präsentation. Es geht darum, eine Idee nicht nur zu erklären, sondern andere davon zu begeistern und zur Unterstützung zu bewegen. Ein guter Pitch beruht genau aus diesem Grund weniger auf Fakten als auf Visionen und Emotionen. Er ist eine Einladung, sich einer Vision anzuschließen sowie sich aktiv einzubringen und hat daher auch keine universelle Form oder gar Vorlage, sondern variiert je nach Idee, Branche, Gelegenheit, Phase und Kontext.

Ein Pitch bietet eine hervorragende Gelegenheit, Unterstützende zu gewinnen, sei es als Kund*innen, Investor*innen oder strategische Partner*innen. Es ist jedoch wichtig zu verstehen, wen man eigentlich begeistern möchte. Denn jede(r) Zuschauer*in hat eine andere Rolle und kann auf unterschiedliche Weise zum Erfolg des Start-ups beitragen. Überlege dir also vorher, welche Ziele du verfolgst, und wie der nächste Pitch dazu beitragen kann. Überlege dir auch, wen du dazu mit deinem nächsten Pitch erreichen musst, und ob dies bei der Veranstaltung oder im gebotenen Kontext überhaupt möglich ist. Sind diese Voraussetzungen nicht gegeben, dann pitche nicht.

Ein(e) Investor*in sucht beispielsweise nach Projekten für seinen/ihren Venture-Capital-Fonds, während ein(e) Innovationsmanager*in aus einem Konzern nach neuen Technologien oder Lösungen für spezifische Probleme sucht. Ein Pitch zielt darauf ab, die richtigen Personen zu erreichen und sie von der Vision deines Start-ups zu überzeugen, sodass sie dann zu deinen Zielen beitragen. Die Kunst des Pitchens erstreckt sich daher über verschiedene Formen und Kontexte. Ob auf einer Bühne vor einem Publikum oder in einem informellen Gespräch im Aufzug – der Zweck bleibt stets derselbe: andere von einer Vision zu begeistern und Unterstützung zu gewinnen.

2. Entwickle deine Storyline vor deinen Slides

Bevor du in die Planung des Pitches eintauchst, solltest du diese Erkenntnisse berücksichtigen:

  • Authentizität spielt eine zentrale Rolle.
  • Warum du etwas tust, ist bedeutsamer als was du tust.

Authentizität in einem Pitch bedeutet, dass dein Auftritt zur Kulisse passt. Dies umfasst sowohl das visuelle (deine Slides) als auch das auditive Element (deinen Text). Die Umgebung, die du nicht vollständig kontrollieren kannst, trägt ebenfalls zur Wahrnehmung bei. Authentisch ist die Wahrnehmung des Publikums dann, wenn alles zusammenpasst. Ist deine Geschichte zu gut, um wahr zu sein – sprich: du erzählst Märchen –, ist das meist nicht authentisch. Dasselbe gilt, wenn du fehl am Platz wirkst. Ob du dich bei einer Veranstaltung wohl fühlst, spielt also auch eine Rolle. Simon Sineks Prinzip des Goldenen Kreises betont zusätzlich, dass Menschen nicht kaufen, was du tust, sondern warum du es tust. Dein persönliches Warum ist also entscheidend für die Authentizität deines Pitches.

Eine Geschichte zu erzählen, ist effektiver als bloße Fakten zu präsentieren. Trotzdem werden bestimmte Inhalte in Pitches erwartet oder gar verlangt. Es ist daher sehr verlockend, bei der Erstellung mit den Slides und deren Inhalten anzufangen. Das wäre aber ein großer Fehler. Deine Überzeugung kommt nämlich nicht von deinen Slides, sondern von dir und deiner Story. Konzentriere dich also zunächst darauf, eine authentische Storyline zu entwickeln. Eine gute Pitch-Storyline umfasst üblicherweise folgende fünf Phasen: 1. Eindruck, 2. Relevanz, 3. Vorteil, 4. Vertrauen und 5. Beitrag.

Jede dieser Phasen beantwortet eine Frage, die sich das Publikum zu einem gewissen Zeitpunkt implizit stellt. Jede Phase vermittelt also eine bestimmte Botschaft.

Deine Authentizität sollte in der gesamten Geschichte berücksichtigt werden. Das Warum wird am besten in der Phase der Relevanz platziert. Diese Phase ist auch der ideale Moment, um die Problem-Idee-Lösungs-Kette zu präsentieren. Du machst deutlich, warum deine Idee relevant ist, indem du das Problem, das du lösen möchtest, klar definierst und deine Lösung darlegst.

Wenn du alle fünf Phasen berücksichtigst, kannst du eine kohärente und überzeugende Erzählung gestalten, die nicht nur die Erwartungen erfüllt, sondern auch das Vertrauen und das Interesse deines Publikums gewinnt.

3. Verbessere dich systematisch und kontinuierlich

Der Pitch, oder besser deine Pitch-Kompetenz, ist wie jede andere Fähigkeit: Er bzw. sie muss trainiert werden. Erfolg beim Pitchen ist keine Sache des reinen Talents, sondern eine Kombination aus Begabung und hartem Training. Wenn du also eine(n) Gründer*in siehst, der/die beim Pitchen alle beeindruckt, handelt es sich bei dieser Person selten um ein Naturtalent. Es steckt vielmehr sehr viel Übung dahinter.

Eric Ries, der Silicon-Valley-Entrepreneur und Begründer der Lean-Startup-Methode, propagiert den Kreislauf von „Bauen – Messen – Lernen“. Man baut etwas, misst den Erfolg und lernt aus den Ergebnissen. Dann beginnt man von vorne. Es ist im Grunde eine Methode der kontinuierlichen Verbesserung durch Iteration, aber viel einfacher als herkömmliche Qualitätsmanagementansätze.

Beim Pitchen funktioniert es nicht anders. Du planst einen Pitch, führst ihn durch und vergleichst dann Planung und Durchführung, um Verbesserungspotenzial zu erkennen. Um diese Systematik für deine persönliche Entwicklung zu nutzen, musst du aber zwei Themen berücksichtigen.

Zunächst musst du dazu übergehen, deine Pitches zu planen. Dein Ergebnis kannst du nur beurteilen, wenn du eine Planung hast, mit der du es vergleichen kannst. Was willst du machen versus was hast du gemacht, und wie hat das gewirkt? Für eine optimale Planung solltest du dir die Technik des Scriptings aneignen. Dabei schreibst du einen ganzen Text nieder und brichst ihn in einzelne Statements herunter. Machst du das in einer Tabelle, lassen sich dabei auch noch das Timing und die Interaktionen berücksichtigen. Nun hast du einen Plan – nicht mehr und nicht weniger. Du musst den Text weder auswendig lernen noch dich zu 100 Prozent an ihn halten. Das wirkt meist ohnehin nicht besonders authentisch. Aber einen Plan zu haben, ist schon mal ein guter Schritt in Richtung systemisches Erreichen deiner Ziele.

Um deine Pitching-Fähigkeiten zu verbessern, musst du außerdem wissen, wie du während des Pitches wirkst. Wenn du auf der Bühne stehst, ist es nur schwer zu erkennen, wie das Publikum reagiert. Du bist so darauf konzentriert, deinen Pitch gut durchzuführen, dass du kaum Ressourcen hast, um auf die Reaktionen des Publikums zu achten. Deswegen ist es wichtig, dass du deine Pitch-Auftritte aufzeichnest, egal ob bei einer Übung oder wenn es um die sprichwörtliche Wurst geht. Videoaufnahmen sind besonders hilfreich, da du sie später analysieren kannst. Auch wenn dies anfangs ungewohnt ist, wird es dir garantiert helfen, dich kontinuierlich zu verbessern.

Diese Grundregeln können dir helfen, deine Pitches effektiver zu gestalten und dein Publikum zu überzeugen. Halte dich an diese Richtlinien, um deine Pitch-Fähigkeiten zu verbessern und deine Ziele erfolgreich zu erreichen. Durch die klare Strukturierung deiner Präsentation und die Fokussierung auf deine Story wirst du in der Lage sein, dein Publikum zu begeistern und deine Ideen erfolgreich zu vermitteln.

Tipp zum Weiterarbeiten: Profunde Insights zum Thema Pitchen enthält das neue Fachbuch des Autors dieses Beitrags: Jasper Ettema, 1M€ Pitching – Pitch Development für Entrepreneurs & Innovators. Das Buch ist exklusiv verfügbar auf www.1m-pitching.com bzw. www.milliondollarpitching.com

TRAIT: Fitness-Start-up erhält 1 Mio. € Seed-Finanzierung

Die Trainings-App TRAIT hat in einer Seed-Finanzierungsrunde rund 1 Mio. Euro von HTGF, dem Angelclub better ventures und weiteren Privatinvestoren erhalten. Das Funding unterstützt die weitere Entwicklung ihrer KI-Trainingsplattform, die ein personalisiertes und empathisches Trainingserlebnis für Laufsportler*innen bietet.

TRAIT hat seinen Sitz in Berlin und wurde von Raphael Jung und Matthias Ettrich gegründet. Seit 2021 firmierte das Unternehmen unter dem Namen „Twaiv“ und konzentrierte sich auf KI-generierte, adaptive Trainingspläne, bevor es im Juli 2024 unter dem Namen TRAIT neu startete.

Das Start-up hat es sich zur Aufgabe gemacht, Menschen dabei zu helfen, ihre individuellen Trainingsziele zu erreichen und ein nachhaltigeres, aktiveres und erfüllteres Leben zu führen. Das Herzstück des Unternehmens ist der Wunsch, wissenschaftlich fundiertes Training mit einem Sinn für Gemeinschaft zu verbinden. Die Untersuchungen des Teams ergaben, dass die Menschen ihre Ziele nicht aufgrund fehlender Statistiken oder Trainingseinheiten erreichten, sondern weil es ihren Plänen entweder an Flexibilität mangelte oder sie nicht über ein Unterstützungsnetzwerk verfügten, wenn sie es brauchten. Dies sind zwei wichtige Probleme, die TRAIT angeht, damit niemand zurückbleibt, wenn das Leben in die Quere kommt.

Unter dem neuen Namen TRAIT hat das Start-up nun seine Trainings-App für Laufsportler*innen relauncht. Die Vorgängerversion der App konnte mit hochgradig individualisierten Lauf-Trainingsplänen und einem virtuellen Coach ein beachtliches Wachstum erzielen – die Downloads stiegen nach eigenen Angaben jährlich um 178 Prozent. Darauf baute das Gründerteam mit dem Anspruch auf, Läufer*innen noch passgenauer zu unterstützen.

Die aktuelle Seed-Finanzierung ermöglicht es TRAIT, ihre Vision einer empathischen und adaptiven Trainingsumgebung zu verwirklichen, die nicht nur auf Leistung, sondern auch auf das Wohlbefinden der Läufer*innen ausgerichtet ist. Die Gründer wollen mit ihrer App einen neuen Standard in der Branche setzen, indem sie die Bedeutung von menschlicher Interaktion und sozialer Unterstützung in den Vordergrund stellt.

„Mit TRAIT haben wir eine App entwickelt, die sich so empathisch und verständnisvoll verhält, wie es ein menschlicher Coach tun würde. Wir helfen Menschen, wieder Zugang zum Sport zu finden. Wir nutzen Sportwissenschaft und KI-Training und kombinieren diese mit sozialem ,Füreinander Einstehen‘. Mit der Unterstützung des HTGF, ausgewählten Business Angels von better ventures sowie weiteren Privatinvestoren sind wir bereit, die Art und Weise zu revolutionieren, wie Menschen über ,Fit sein‘ nachdenken“, so Raphael Jung, Mitbegründer und CEO.

Johannes Dierkes, Investment Manager beim HTGF: „Wir sind begeistert von der Vision und dem Ansatz von TRAIT, eine empathische und adaptive KI-Trainingsplattform für Sportler:innen zu schaffen, welche die Menschen nicht nur körperlich, sondern auch mental stärkt.“

lemon.markets: Berliner FinTech-Start-up sichert sich 12. Mio. Euro

Das 2020 von Max Linden gegründete Berliner FinTech lemon.markets sichert sich 12 Mio. Euro von CommerzVentures als Lead-Investor sowie den Bestandsinvestoren wie Creandum, Lakestar und Lightspeed.

Als Brokerage-as-a-Service-Plattform bietet das von der BaFin lizenzierte lemon.markets anderen Finanzdienstleister*innen und FinTechs die IT-Infrastruktur für die Abwicklung von Wertpapiergeschäften über eine Investment-API an.

Jetzt sichert sich das Start-up 12 Millionen Euro von CommerzVentures, Heliad und ihren bestehenden Investoren, darunter Creandum, Lakestar, Lightspeed und System.one, um sein ehrgeiziges Ziel weiterzuverfolgen: Die Wertpapier-Infrastruktur für 100 Mio. Anleger*innen bereitzustellen. Mit dem frischen Kapital aus dieser Finanzierungsrunde will das Unternehmen den Ausbau der Plattform und Go-live neuer Partner*innen vorantreiben.

„In CommerzVentures haben wir einen starken Investor aus der Branche gefunden, der uns als Team mit seinem tiefen Verständnis für unseren Markt beeindruckt hat. Wir teilen die gleiche Vision und Philosophie, um lemon.markets zu einem der relevantesten Player in der Branche zu etablieren. Zusammen wollen wir den Rückenwind im Markt nutzen, um unsere nächsten Partner und Produkte in den kommenden Monaten live zu bringen“, erläutert Max Linden, Gründer und CEO von lemon.markets.

lemon.markets: Lizenzen, Launch und Partnerschaften

Im ersten Halbjahr 2024 erreichte lemon.markets viele wichtige Meilensteine: Lizenzen, Go-live erster Partner und die kontinuierliche Erweiterung der Plattform. Im Januar 2024 hat das Unternehmen umfangreiche Zulassungen der BaFin als Wertpapierinstitut erhalten. Damit darf lemon.markets die Anlage- und Abschlussvermittlung, die Anlageberatung, die Finanzportfolioverwaltung, das Finanzkommissionsgeschäft, den Eigenhandel sowie das Depotgeschäft erbringen.

Die Geschäftsaufnahme erfolgte in Kooperation mit den Branchengrößen Deutsche Bank, BNP Paribas und Tradegate. Den Auftakt zum offiziellen Launch im März macht die Finanzbildung-App beatvest. Als ersten Anwendungsfall im Wealth-Management-Vertical ermöglicht es lemon.markets dem FinTech, seinen B2C-Nutzer*innen ETF-Investments anzubieten.

Im Rahmen der kürzlich verkündeten Partnerschaft mit Tomorrow dringt das Start-up in das Bankensegment vor. Gleichzeitig beinhaltet die Kooperation das erste Migrationsprojekt: Der nachhaltige Banking-Anbieter Tomorrow wechselt mit seinem Wertpapierangebot von der Solaris SE zu lemon.markets. Mit Allfunds, einem der weltweit führenden Fondsmarktplätze, erweitert das Start-up gleichzeitig sein Angebotsspektrum um das Finanzinstrument Fonds.

„Unser Fokus liegt darauf, die talentiertesten Teams bei der Lösung der komplexesten Probleme im Finanzwesen zu unterstützen. lemon.markets ist dafür ein Paradebeispiel. Max ist ein beeindruckender junger Gründer, der ein erstklassiges Team um sich herum aufgebaut hat. Und wir freuen uns sehr, diese Finanzierungsrunde anführen zu dürfen und das Team dabei zu unterstützen, mit lemon.markets die größte und modernste Brokerage- und Verwahrungsplattform in Europa aufzubauen“, sagt Jonas Wenke, Principal bei CommerzVentures.

Nächste Schritte: Mehr Partner*innen, neue Produkte und weiteres Teamwachstum

Der Markt für Brokerage- und Custody-Infrastruktur zeigt eine große Dynamik, mit einem prognostizierten Marktvolumen von 63 Milliarden US-Dollar in den kommenden fünf Jahren und einem Wachstum von rund 39 Prozent allein für den Custody-Markt. Traditionelle Player sowie FinTechs haben das Potenzial erkannt, digitale Anlagelösungen neu zu denken, die das Investieren für Verbraucher*innen zugänglicher machen. Dass das notwendig ist, zeigen die Zahlen: Allein in Deutschland liegt der Großteil des Geldvermögens (41,7 Prozent laut Bundesbank) in Bargeld und als Einlagen bei Banken und Sparkassen wie Tages- und Festgeld vor – das waren 3.214 Mrd. Euro zum Jahresende 2023.

lemon.markets ermöglicht FinTechs, Banken und Vermögensverwaltern über seine Infrastruktur, den Handel mit ETFs, Fonds und zukünftig Aktien, als Anlageprodukt für Kund*innen zugänglich zu machen. Die Brokerage-as-a-Service-Plattform ist modular aufgebaut und kann basierend auf dem individuellen Anwendungsfall des Partners / der Partnerin konfiguriert werden. Eine API-first Architektur reduziert dabei die Integrationszeit erheblich. Durch die konsequente Kombination von Technologie und Compliance-Expertise positioniert sich lemon.markets als digitaler, regulierter und kundenzentrierter Infrastrukturanbieter und unterstützt Partner*innen entlang der gesamten Wertschöpfungskette.

„Ich bin fest davon überzeugt, dass es noch mehr digitale Anlageprodukte braucht, damit mehr Menschen am Kapitalmarkt investieren. Dafür müssen auch etablierte Player in der Vermögensverwaltung, dem Banking und Brokerage ihre Infrastruktur neu denken. Das lemon.markets-Team bringt tiefstes Wertpapierwissen gepaart mit FinTech-Erfahrung mit, was sie ideal positioniert, um sowohl FinTechs als auch traditionelle Player als Kunden zu gewinnen“, sagt Simon Schmincke, General Partner bei Creandum.

Die Rückkehr des Strong Leadership?

Die aktuelle Studie von NWI und Netzwert belegt: Die allgemeine Krisenstimmung ist in den Unternehmen und im Arbeitsalltag der Menschen angekommen, sogar dann, wenn das eigene Unternehmen gar nicht von einer Krise betroffen ist.

Laut der wissenschaftlich begleiteten Studie „In ungewissen Zeiten: Zuversicht und die veränderte Rolle von Führung im Unternehmenskontext“ von NWI und Netzwert, an der insgesamt 1.044 Personen, davon 418 Führungskräfte inkl. Top-Management und 626 Mitarbeitende teilgenommen haben, wird deutlich: Die allgemeine Krisenstimmung ist in den Unternehmen und im Arbeitsalltag der Menschen angekommen, sogar dann, wenn das eigene Unternehmen gar nicht von einer Krise betroffen ist. Das Studienteam ging darüber hinaus folgenden Fragen nach: Wird das Sicherheitserleben am Arbeitsplatz dadurch beeinflusst, und wenn ja, wie?

Wird ein Bedürfnis nach autoritärer Führung bei Mitarbeitenden und Führungskräften ausgelöst, und welche Rolle nimmt Zuversicht in diesem Kontext ein?

49% der Befragten bejahen, dass die Krisenstimmung in ihren Unternehmen angekommen ist, auch wenn nur 36% ihr Unternehmen tatsächlich in einer Krise sehen. Die eigene Sicherheit am Arbeitsplatz wurde von den Führungskräften (56%) und den Mitarbeitenden (44%) um so niedriger bewertet, je stärker die Krisenstimmung der Befragten war, unabhängig davon, ob ihre Unternehmen von Krisen betroffen sind.

62% der Befragten (ja=31%, teils teils=31%) vertreten die grundsätzliche Haltung, dass es in Krisenzeiten autoritäre Führung braucht. Allerdings unterscheiden sich die aus den aktuellen Krisen resultierenden Bedürfnisse von Mitarbeitenden und Führungskräften deutlich voneinander: Mitarbeitende haben ein Bedürfnis nach mehr Strukturklarheit und Regeln, Führungskräfte hingegen eines nach autoritärer Führung (Strong Leadership).

Daraus schließt das Studienteam, dass Führungskräfte autoritäre Führung (selbststabilisierend) mit Sicherheit am Arbeitsplatz verbinden. Auf Mitarbeitendenebene stehen die geringere Sicherheit am Arbeitsplatz und ein Krisenerleben in Verbindung mit dem Wunsch nach Struktur- und Regelklarheit, aus Sicht des Studienteams ein probater Weg, um das Sicherheitserleben in Ungewissheit zu erhöhen.

Damit fallen die Bedürfnisse von Führungskräften und Mitarbeitenden in Krisenzeiten deutlich auseinander: die Pille der autoritären Führung passt nicht zur Diagnose.

Aktuell aktivieren bereits deutlich mehr Unternehmen und Führungskräfte alte Erfolgsmuster wie klassische effizienzgetriebene Restrukturierung, Costcutting und aktionistisches Delegieren und Priorisieren seitens der Führungskräfte. Die Bedürfnisse der Mitarbeitenden nach struktureller und Regelklarheit werden über autoritäre Führung nicht nur nicht erfüllt. Vielmehr verengt sich der Entscheidungsspielraum der Mitarbeitenden weiter, sodass sich auch ihr Selbstwirksamkeitserleben reduziert – eine der wichtigsten Voraussetzungen für Krisenbewältigung. Das birgt die Gefahr, dass sich ein Ohnmachtserleben einstellt – eine vergleichbare Entwicklung zum gesamtgesellschaftlichen Verlauf einer sich von Institutionen abwendenden Gesellschaft – und der denkbar schlechteste Modus zur Bewältigung von Krisen.

Wie werden Unternehmen krisenfest, und wie kann eine Transformation gelingen?

Im Management von Krisen sind grundsätzlich andere Kompetenzen vonnöten als in der qualitativen Transformation von Organisationen, sodass in der aktuellen Gleichzeitigkeit von Krise und Transformationserfordernis Management und Führungskräfte gefordert sind, die beiden Ansätze Effizienzsteigerung und Organisationsentwicklung, die bislang eher in einem Entweder-oder-Verhältnis zueinanderstanden, in einem „Sowohl als auch“ miteinander zu vereinen.

Krisen und Ungewissheit werden Unternehmen auch künftig begleiten und dürfen nicht mehr als Ausnahme behandelt werden. Das bedeutet, mit Krisen jenseits von Ad- hoc-Sparprogrammen und klassischen Restrukturierungen umgehen zu lernen und resiliente Organisationen aufzubauen. Dafür braucht es unbedingt strukturelle Veränderungen, klare transformationale Ziele und ein transformatives Verständnis von Management und Führung.

Die Ergebnisse der vorliegenden Studie zeigen deutlich den (intuitiven) Reflex der Führungskräfte auf, unter bestimmten Bedingungen in die Haltung autoritärer Führung zurückzufallen. Das mag für klassische Restrukturierungen unter Umständen noch funktionieren – danach ist die Organisation unter Umständen effizienter, aber im künftigen Marktumfeld mit Sicherheit nicht leistungsfähiger und keinesfalls resilienter. Für qualitative Transformation ist autoritäre Führung in jedem Fall die denkbar ungünstigste Voraussetzung. Change auf Ansage hat noch nie funktioniert.

Die vollständigen Studienergebnisse inkl. Handlungs-Implikationen kannst du hier abrufen.

B2B-Bartering: ROI statt Abschreibung

Mittels B2B-Bartering können Start-ups auf unkonventionelle Weise ihre Bilanz verbessern und Ressourcen effizienter nutzen – nicht nur in Krisenzeiten.

Eine Krise nach der anderen beutelt den Handel und dämpft die Konsumlaune. Die Folgen zeichnen sich vor allem in den Lagern vieler Retailer ab, in denen sich zusehends unverkaufte Produkte türmen – und damit noch mehr Kosten verursachen. Für Start-ups gestaltet sich dies als eine noch größere Herausforderung, da sie wesentlich knapper kalkulieren als klassische Retailer und zudem unter konstanter Beobachtung ihrer Investor*innen stehen. Ein Lösungsweg für dieses Problem, der gleich an mehreren Punkten ansetzt, ist das sogenannte Bartering.

Was genau ist Bartering?

Bartering ist eine Form des Handels, bei der eine Leistung direkt mit einer anderen beglichen wird. Diese Praxis basiert auf dem Prinzip des Gegengeschäfts, das schon lange vor der Entstehung von Geldwährungen existierte. Die Handelsform ist in verschiedensten Bereichen anzutreffen; sei es in der Industrie als internationale Wirtschaftstätigkeit zwischen Ländern, etwa beim Tausch von Stahl gegen Weizen, oder zwischen Unternehmen, zum Beispiel beim Austausch von Medialeistungen gegen Waren.

Insgesamt bietet der Barter-Handel eine Reihe von Vorteilen, allen voran schont er den Cashflow. In der Praxis können Unternehmen mithilfe von Tauschgeschäften überschüssige Waren zu Anschaffungspreisen verkaufen, sprich, ihre Lager leeren. Im Gegenzug erhalten sie individuelle Medialeistungen im Wert der Waren. Da Lagerware bilanziell eine Verbindlichkeit darstellt, verbessert ein solches Gegengeschäft schließlich das Unternehmensergebnis und verwandelt abschreibungsbedrohte oder End-of-Life-Waren in werthaltige Medialeistungen, bei denen es sich beispielsweise um Anzeigen in Zeitungen oder Out-of-Home-Werbung handeln kann.

Das unkonventionelle Handelsprinzip bietet insbesondere Gründer*innen mit begrenzten finanziellen Mitteln eine attraktive Möglichkeit, ihre Ressourcen effizient zu nutzen. Zudem zahlt das Handelsprinzip maßgeblich auf ökonomische Nachhaltigkeit ein: „Lagerleichen“ kommen endlich wieder in den Wirtschaftskreislauf, ohne dass Retailer sie – meist sogar kostspielig – vernichten müssen.

Wie Start-ups von Bartering profitieren können

Grundsätzlich eignen sich Waren aus nahezu jeder Branche zum Bartern. Jedes Produkt hat seinen eigenen Wert und somit auch einen potenziellen Gegenwert, den es beim Bartern zu erfassen gilt. Gängig sind Produkte aus den Bereichen der Consumer Electronics, Fahrzeuge, Bettwaren, haltbare Lebensmittel und Convenience-Produkte. Auch Haushaltsprodukte, Smartphones und Kosmetikartikel können in diesem Kontext gehandelt werden. Weniger gut für diese Deals geeignet sind Vertragsabschlüsse wie Mobilfunkverträge, Versicherungen oder Abonnements jeder Art.

Unabhängig von der Branche lohnt sich das Handelsprinzip insbesondere für Start-ups. Viele von ihnen verfügen nur begrenzt über finanzielle Mittel, haben jedoch schon erheb­liche Ausgaben für die Herstellung oder Produktion ihrer Produkte getätigt. Start-ups brauchen aber vor allem eins: Sichtbarkeit und Reichweite, um das Geschäft ins Rollen zu bringen. Allerdings bleibt für die Mediaplanung häufig wenig bis kein Budget übrig. Genau an dieser Stelle bietet Bartering eine effektive Lösung: Die Nutzung vorhandener Ressourcen – nämlich bereits produzierter Ware, für die in der Vergangenheit bereits Geld ausgegeben wurde – bietet mithilfe von Gegengeschäften Zugang zu Medialeistungen. So können Start-ups ihre Lagerbestände nutzen, um ihre Marketingaktivitäten zu finanzieren. Das ist nicht nur bilanziell gesehen eine Win-win-Situation, Start-ups erhalten so auch die Möglichkeit, ihren eingeschränkten finanziellen Spielraum optimal zu nutzen, während sie neue Geschäftsmöglichkeiten erschließen.

Bartern und Steuern: Was ist zu beachten?

Irrtümlicherweise herrscht oft die Annahme vor, dass es sich beim Bartering lediglich um einen Tausch handelt und demnach keine Steuern fällig werden. Doch handelsrechtlich betrachtet gelten diese Transaktionen als Kauf. Verlassen Waren das Lager eines Unternehmens oder werden Mediaschaltungen als Dienstleistung erbracht, wird auf beiden Seiten eine Rechnung ausgestellt. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass jedes beteiligte Unternehmen die entsprechende Rechnung buchen muss. Somit bist du als Unternehmer*in immer auch verpflichtet, die darauf enthaltene Umsatzsteuer ordnungs­gemäß abzuführen. Für eine korrekte Buchführung ist es daher entscheidend, die steuerlichen Aspekte dieses Handels­prinzips zu beachten.

Neben den rechtlichen Aspekten ist Transparenz ein entscheidender Faktor für erfolgreiche Tauschgeschäfte. Um sicherzustellen, dass vertrauliche oder sensible Informationen nicht an die Öffentlichkeit gelangen, gehört zu einem solchen Prozess immer auch die Unterzeichnung eines Non-Disclosure Agreements, das die Grundlage für einen transparenten Austausch darstellt. Während des Verhandlungsprozesses werden unter anderem Warenpreise offengelegt und die relevanten Key Performance Indicator (KPI) diskutiert, somit ist alles fair geregelt und das Maximum an Transparenz erreicht. Doch wie läuft so ein Deal konkret ab und wo setzt er an?

Bartern in der Praxis

In den meisten Fällen haben Geschäftsführer*innen oder die Abteilungen für Finanzen und Vertrieb eine genaue Vorstellung davon, wie viel Ware sich im Lager befindet. Daher sind diese Personen oder Abteilungen häufig die Schnittstelle zu Spezialdienstleister*innen im Bereich Bartering.

Eine Bestandsaufnahme der überschüssigen Lagerware hilft den Beteiligten dabei, den Wert aller Produkte, die Unternehmer*innen verkaufen wollen, zu ermitteln. Zusätzlich werden Marketingverantwortliche in den Prozess eingebunden, um die KPIs der Medialeistungen zu bewerten. Während der/die Spezialdienstleister*in nach passenden Abnehmer*innen für die Ware sucht, plant er/sie in Absprache die individuellen Medialeistungen. Sobald ein passendes Angebot für die Ware und angemessene Preise für die Medialeistungen vorliegen, können beide Parteien den Deal schnell abschließen.

Diese integrierte Herangehensweise ermöglicht es, den Wert des Deals sowohl für das Unternehmen als auch für den/die Tauschpartner*in zu maximieren und somit eine für beide Seiten vorteilhafte Vereinbarung zu treffen. Der Prozess zeigt außerdem, wie verschiedene Unternehmensbereiche zusammenarbeiten können, um erfolgreiches Bartering zu ermöglichen.

Bartering - der unterschätzte Deal

Obwohl das Prinzip der Gegengeschäfte eine effiziente Lösung für diverse Probleme in Unternehmen bietet, wird es auch heute noch tabuisiert. Viele Gründer*innen und Unternehmer*innen zögern zunächst bei der Zusammenarbeit mit Barter-Partner*innen, da sie damit vermeintlich unternehmerische Schwäche zeigen. Die Probleme der vollen Lager liegen meist auf der Hand, doch darüber sprechen, möchten betroffene Unternehmen zumeist nur ungern. Dennoch sind dies Aspekte, über die viele Unternehmer*innen letzten Endes hinwegsehen können, insbesondere, wenn die Zusammenarbeit zur effizienteren Ressourcennutzung und zu einem erhöhten Return on Investment führt.

Kritik kommt häufig insbesondere vonseiten der Mediaagenturen auf, da diese ungern das Budget ihrer Kund*innen verlieren und das Handelsprinzip deshalb als Bedrohung betrachten. Weil der Warenhandel nicht zum Tagesgeschäft gehört, fehlt es vielen Agenturen zudem an Verständnis dafür. Das Bartern mit Medialeistungen soll Agenturen jedoch keineswegs ersetzen, sondern ergänzen. Die Spezialdienstleister*innen bedienen sich nicht am Media-Budget, sondern wandeln vielmehr überschüssige Produkte in Medialeistungen um.

Insgesamt eröffnet Bartering Unternehmer*innen die Möglichkeit, auf unkonventionellem, aber innovativem Weg ihre Bilanz zu verbessern und vorhandene Ressourcen effizient zu nutzen. Trotz bestehender Vorbehalte zeigt sich, dass das Handelsprinzip gerade in Zeiten wirtschaftlicher Unsicherheit eine effektive Strategie sein kann, mit der Unternehmen gleichzeitig einen Beitrag zur ökonomischen Nachhaltigkeit leisten können.

Der Autor Gerhard Erning ist Gründer und Geschäftsführer der auf innovatives Bartering spezialisierten BARTER1 GmbH.

Von Stift und Papier zur E-Signatur: 5 Unterschriften, die die Welt verändert haben

Welche Unterschriften unsere Welt bis heute besonders geprägt haben und welche zukünftigen Signaturtrends unsere (Arbeits-)Welt nachhaltig verändern werden.

Unterschriften sind weit mehr als nur formale Akte. Im Laufe der Geschichte haben sie tiefgreifende Veränderungen ausgelöst, wichtige Wendepunkte markiert und die politische, soziale und kulturelle Entwicklungen der Weltgeschichte geprägt. Von historischen Verträgen über bedeutende politische Erklärungen bis hin zu revolutionären Edikten – die Kraft einer einzigen Unterschrift kann und konnte schon immer weitreichende Auswirkungen haben.

In diesem Artikel werfen wir einen Blick auf fünf Unterschriften, die die Welt verändert haben, und wagen einen Ausblick darauf, wie zukünftige Signaturtrends unsere (Arbeits-)Welt verändern werden.

1. Das Edikt von Mailand (313 n. Chr.)

Kaiser Konstantin I. und Kaiser Licinius unterschrieben 313 n. Chr. das Edikt von Mailand, das die Religionsfreiheit im Römischen Reich etablierte und die Verfolgung der Christ*innen beendete. Es gewährte gleiche Rechte und Freiheiten, etablierte das Christentum als gleichwertige Religion und markierte den Beginn religiöser Toleranz im Römischen Reich. Damit legte diese Unterschrift den Grundstein für Europa, wie wir es heute kennen. Bis heute gilt es als wichtiger Meilenstein für die Freiheit des Glaubens, den Schutz der Menschenrechte und diente als Modell für spätere Gesetze und Dekrete zur Religionsfreiheit.

2. Die Magna Carta (1215)

Als König Johann von England 1215 die Magna Carta unterzeichnete, legte er den Grundstein für die moderne Demokratie und das Rechtsstaatsprinzip. Diese „Große Urkunde der Freiheiten“ schränkte die königliche Macht ein, band diesen an das Einhalten von Gesetzen und sicherte grundlegende Rechte für die Bürger*innen wie das Recht auf ein faires Gerichtsverfahren. Noch heute ist die Magna Carta ein Symbol für Freiheit und Gerechtigkeit und beeinflusste die Entwicklung konstitutioneller Dokumente weltweit, einschließlich der Verfassung der Vereinigten Staaten.

3. Die Unabhängigkeitserklärung der Vereinigten Staaten (1776)

Mit ihrer Unterschrift unter die Unabhängigkeitserklärung lösten die Gründerväter der Vereinigten Staaten eine Revolution aus. Thomas Jefferson, John Adams, Benjamin Franklin und weitere Vertreter der 13 Kolonien erklärten die Loslösung der Kolonien von Großbritannien und ebnete den Weg für die Gründung der Vereinigten Staaten. Sie legte die Grundsätze der Freiheit, Gleichheit und des Rechts auf Selbstbestimmung fest und inspirierte auch viele spätere Unabhängigkeitsbewegungen. Als ein starkes Symbol für Demokratie und Selbstbestimmung, etablierte sie fundamentale Werte, die sich in zahlreichen Verfassungen und internationalen Abkommen wiederfinden.

4. Der Vertrag von Versailles (1919)

Die Unterzeichnung des Versailler Vertrags von Vertretern der Alliierten und der besiegten Mächte beendete offiziell den Ersten Weltkrieg. Mit der Unterschrift dieses Dokuments, das die politischen Landschaften neu ordnete, entstanden jedoch auch neue Spannungen, die weitreichende Folgen hatten und zum Zweiten Weltkrieg beitrugen. Die Lehren aus den Fehlern dieses Vertrags beeinflussen bis heute internationale Beziehungen und die Strukturierung internationaler Abkommen, einschließlich der Gründung der Vereinten Nationen.

5. Der Atomsperrvertrag (1968)

Die Unterschrift unter den Atomwaffensperrvertrag durch die Großmächte, wie unter anderem die USA, die Sowjetunion und Großbritannien zielte darauf ab, die Verbreitung von Nuklearwaffen zu verhindern und die friedliche Nutzung der Kernenergie zu fördern. Damit gilt er bis heute als entscheidender Schritt für die globalen Bemühungen, um Stabilität und Sicherheit und um die Gefahr eines atomaren Wettrüstens zu verringern. Dieser Vertrag spielt bis heute eine zentrale Rolle in der globalen Sicherheitsarchitektur und dem Streben nach einer nuklearwaffenfreien Welt.

Blick in die Zukunft: Eine Unterschrift sagt mehr als tausend Worte

Unterschriften haben sich aus Gründen der Verbindlichkeit und als Schutz vor Fälschung und Betrug etabliert und sich beispielsweise gegenüber mündlichen Verträgen durchgesetzt. Von der Begrenzung monarchischer Macht über die Etablierung nationaler Unabhängigkeit bis hin zur Förderung religiöser Freiheit und nuklearer Sicherheit haben in der Vergangenheit Unterschriften auf Papier unsere Welt geprägt.

Ausgelöst durch die Globalisierung und durch die EU nun auch geregelt, gewinnen elektronische Signaturen wie die Qualified Electronic Signature (QES) zunehmend an Bedeutung. Von Umweltabkommen bis zu internationalen Vereinbarungen zur Regulierung von KI oder digitalen Identitäten – die zukünftigen Herausforderungen unserer Zeit können nur durch die Zusammenarbeit vieler globaler Akteure bewältigt werden. Hier bieten digitale Unterschriften klare Effizienz- und Sicherheitsvorteile zur Beschließung zukünftiger Abkommen. Doch nicht nur auf der internationalen Weltbühne nehmen Unterschriften eine wichtige Rolle ein. Von der Unterschrift eines Mietvertrages bis hin zum neuen Arbeitsvertrag – Unterschriften haben einen großen Einfluss auf unser Privat- und Arbeitsleben. Auch hier können in Zukunft viele Prozesse sowie umständliches Ausdrucken und Einscannen vermieden werden.

Denn obwohl digitale Signaturen nicht mehr mit einem Stift auf Papier gesetzt werden, haben sie dieselbe rechtliche und symbolische Bedeutung. Sie dienen weiterhin als Werkzeuge, die Vertrauen schaffen, Prozesse beschleunigen und grenzüberschreitende Geschäfte ermöglichen. Der Blick in die Vergangenheit zeigt, dass Unterschriften weit mehr als einfache Formalitäten sind. Sie sind Begleiter und Auslöser von weitreichenden, Veränderungen und Zeichen der Verbindlichkeit. In unserer vernetzten Welt werden elektronische Signaturen zukünftig diese Rolle übernehmen und beeinflussen, wie wir Geschäfte tätigen und globale Herausforderungen angehen.

Der Autor Dominik Drechsler ist Country Manager DACH von Yousign, dem größten europäischen Anbieter für elektronische Signaturen und Vertragsautomatisierung.

Die E-Rechnung kommt - worauf Unternehmen jetzt schon achten sollten

Was bislang eine freiwillige Lösung war, um betriebliche Abläufe effizienter zu gestalten und Kosten zu senken, wird künftig für einige Unternehmen Pflicht: Die elektronische Rechnung wird für den B2B-Sektor 2025 flächendeckend eingeführt und zieht einige Änderungen nach sich. Dieser Artikel zeigt, welche Vorarbeiten für die Umstellung schon heute umgesetzt werden können, um den Übergang im kommenden Jahr stressfrei zu meistern.

Elektronische Rechnung als Grundlage für „Zusammenfassende Meldung“

Beim Schaffen von ERP-Lösungen, wie sie beispielsweise von Dontenwill geboten werden, stehen vor allem die Best Practices für Effizienz, Compliance, Qualitätssicherung und Dokumentenmanagement auf der Agenda. Letzteres hat insbesondere steuerliche Relevanz. So mussten bisher mit der sogenannten Zusammenfassenden Meldung alle Umsätze von Unternehmen, die Dreiecksgeschäfte und innergemeinschaftliche Lieferungen durchführen, an das Bundeszentralamt für Steuern übermittelt werden. Dies soll in Zukunft auf digitalem Wege erfolgen, wie es die von der EU-Kommission ins Leben gerufene ViDA-Initiative vorsieht. Um mit den Syntaxen der EU zu korrespondieren, soll dafür auf ein elektronisches Rechnungsformat zurückgegriffen werden. Während die E-Rechnung für Unternehmen des B2C-Bereichs ein freiwilliges Instrument bleibt, das zur Imagepflege gegenüber dem Kunden genutzt werden kann, müssen sich B2B-Unternehmen, bei denen Leistungsempfänger und Unternehmer im Inland ansässig sind, früher oder später mit Details der E-Rechnung wie den möglichen Ausnahmen befassen.

Erfüllung spezifischer Formatanforderungen

Um die verpflichtende E-Rechnung spätestens 2025 in die Praxis umsetzen zu können, müssen die digitalen Rechnungen für die technische Integration ein spezifisches Format aufweisen.

Folgende Formate sind schon heute nutzbar und eignen sich für die in Aussicht gestellte Umstellung:

  • XRechnung (genutzt bei öffentlichen Auftraggebern)
  • ZUGFeRD (Hybrid-Format aus PDF- und XML-Datei)
  • Factur-X (französisches Rechnungsformat)
  • FatturaPA (italienisches Rechnungsformat)

Für Unternehmen, die unter die künftige Regelung fallen, ist es deshalb schon jetzt sinnvoll, Rechnungen elektronisch zu erstellen und sich dabei mit den genannten Formatvarianten auseinanderzusetzen.

Vorsicht bei hybriden Rechnungsformaten

Rechnungen, die sich einer hybriden Formatgrundlage bedienen, können zum Teil von Maschinen und zum Teil von Menschen gelesen werden. Stimmen beide Rechnungsangaben nicht miteinander überein, kann sich ein fehlerhafter Ausweis der Umsatzsteuer ergeben. Deshalb sind Unternehmen gut beraten, im Falle von Hybridlösungen vor 2025 auf ein anderes, integrierbares Format umzustellen.

Schaffen einer Zustellmöglichkeit für E-Rechnungen

Zwar regelt das Gesetz, wer zur Ausstellung einer elektronischen Rechnung verpflichtet ist, nicht aber den Weg der digitalen Übermittlung. Unternehmen, die bislang ausschließlich auf die analoge Faktura setzten, benötigen deshalb einen E-Mail-Account. Während ein solcher in größeren Unternehmen längst existiert, kann es sein, dass sich Vermieter, die per Option nach § 9 UStG an Unternehmer Objekte vermieten, zunächst einen E-Mail-Zugang einrichten müssen. Auch dies kann zwischenzeitlich umgesetzt werden.

Zweifelsfreie Identität des Absenders - Sicherheit für den Rechnungsempfänger

Die Person, die zum Empfang der E-Rechnung berechtigt ist, muss den Rechnungsaussteller einhundertprozentig identifizieren können. Um digitale Rechnungen vor Manipulation zu bewahren, ist es hilfreich, die Integrität des E-Billings mithilfe von Signatur-Tools zu sichern.

Fazit

Ein erster Schritt der vorbereitenden Maßnahmen ist es, zu überprüfen, inwiefern das eigene Unternehmen von der gesetzlichen Regelung betroffen ist. Die Wahl eines passenden Rechnungsformats und die Implementierung von Sicherheitsmaßnahmen wie E-Signaturen kosten Zeit und können in der Übergangsphase bis 2025 umgesetzt werden.

ISPTech: 2 Mio. Euro Pre-Seed-Finanzierung für „grüne“ Antriebstechnologie für Weltraumfahrzeuge

Das 2023 von Dr. Lukas Werling und Felix Lauck gegründete SpaceTech-Start-up entwickelt auf „grünen“ Treibstoffen basierende Antriebssysteme für Raumfahrzeuge. Die Technologie soll Ende 2025 zum Einsatz kommen.

Die InSpacePropulsion Technologies GmbH (ISPTech) ist ein Spin-off des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt (DLR) und wurde 2023 von Dr. Lukas Werling und Felix Lauck gegründet. Das SpaceTech-Start-up entwickelt innovative Antriebssysteme für Raumfahrzeuge, die auf ungiftigen „grünen“ Treibstoffen basieren und bietet damit kostengünstige, schnell verfügbare und zuverlässige Lösungen für die Raumfahrtindustrie. Die Antriebe bieten eine überlegene Leistung im Vergleich zu derzeit am Markt erhältlichen grünen Treibstoffsystemen. Das Angebot richtet sich an alle Raumfahrzeuge, von kleinen CubeSats bis hin zu großen Satelliten, Kapseln oder Landeeinheiten.

Derzeitige Antriebssysteme sind oft teuer und nutzen hochgiftige Treibstoffe, was die Handhabung und den Entwicklungsprozess erschwert und die Gesamtkosten erhöht. ISPTech hat diese Probleme gelöst und bietet Antriebssysteme an, die nicht nur umweltfreundlich, sondern auch leistungsstark und kosteneffizient sind. Auf der Grundlage von mehr als zehn Jahren Forschungs- und Entwicklungsarbeit am Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR) haben die Gründer von ISPTech zwei Technologien entwickelt: Eine ist bereits weltraumtauglich (HyNOx), die zweite bietet einzigartige Vorteile (HIP_11). Die HyNOx Systeme werden mit Ethan und Distickstoffoxid betrieben. Diese Technologie ermöglicht einen kontinuierlichen Betrieb bei hoher Leistung ohne Überhitzungsprobleme.

HIP_11 ist eine einzigartige Antriebstechnologie für große Raumfahrzeuge wie Lander, Kapseln und Satelliten. Sie reduziert die Komplexität und Kosten vergleichen mit anderen Systemen und ist wiederbetankbar. HIP_11 ermöglicht einen hybriden Betrieb von elektrischen und chemischen Triebwerken.

ISPTech hat bereits bemerkenswerte Fortschritte erzielt: Seit der Gründung im Sommer 2023 konnte das Unternehmen erste zahlende Kund*innen gewinnen und den Vertrag für einen Flug ins All abschließen. Zudem wurden die ersten Antriebssysteme für den Einsatz im Weltraum qualifiziert. Bedeutende Akteure der Raumfahrtbranche haben ebenfalls ihr Interesse an den Technologien von ISPTech bekundet.

Jetzt hat ISPTech erfolgreich eine Pre-Seed-Finanzierungsrunde in Höhe von 2 Millionen Euro abgeschlossen. Angeführt vom HTGF investieren First Momentum Ventures und Possible Ventures. Die eingeworbenen Mittel werden zur Weiterentwicklung der Antriebstechnologie verwendet, um die Qualifikation für den Weltraumflug zu erreichen und erste Kund*innen zu bedienen. Die Technologie von ISPTech soll in ersten Missionen Ende 2025 zum Einsatz kommen. Diese Flüge werden die Funktionsfähigkeit, Robustheit und Leistung der ISPTech-Antriebssysteme demonstrieren und die Grundlage für eine breitere Markteinführung schaffen.

Die ISPTech-Gründer Felix Lauck und Dr. Lukas Werling in einer gemeinsamen Erklärung: „Wir haben viele Jahre damit verbracht, Antriebstechnologien zu erforschen, Produkte unserer derzeitigen Wettbewerber zu testen und mit vielen unserer zukünftigen Kunden zusammenzuarbeiten. In all dieser Zeit haben wir eine klare und große Marktnachfrage nach kostengünstigen, schnell verfügbaren und robusten Antriebstechnologien erlebt. Unsere Aufgabe ist es nun, diese Nachfrage zu bedienen.“

Dr. Koen Geurts, Investment Manager beim HTGF: „Das Wachstum des Satellitenmarktes im nächsten Jahrzehnt und der zunehmende Bedarf an Manövern zur Vermeidung von Weltraummüll werden zu einer enormen Nachfrage nach chemischen Antriebssystemen führen, insbesondere nach ungiftigen Lösungen, die den Zugang zum Weltraum demokratisieren. ISPTech ist das einzige Startup-Unternehmen, das Lösungen von unter 1N bis 1kN mit hohem TRL anbietet und hervorragend positioniert ist, um einen neuen Marktstandard zu setzen.“

Dr. Maximilian Ochs, Investor bei First Momentum Ventures: „In den nächsten zehn Jahren erwarten wir eine steigende Nachfrage nach Manövern im Weltraum, die nur durch chemische Antriebe ermöglicht werden können. ISPTech ist in einer erstklassigen Position, um der europäische Marktführer für ungiftige chemische Antriebe zu werden. Ihre Systeme sind der Konkurrenz in Bezug auf Leistung, Stabilität und Robustheit bereits weit voraus.“

Dr. Christoph Baumeister, Principal bei Possible Ventures: „Mit dem Wachstum der Weltraumwirtschaft wird die Nachfrage nach zuverlässigen, umweltfreundlichen und kostengünstigen chemischen Antriebssystemen unverzichtbar. ISPTech ist mit seinem innovativen Ansatz und seiner europäischen Ingenieurskunst führend, und wir sind stolz darauf, ihre Mission zu unterstützen.“

Krisen als Katalysator

Wie Start-ups in turbulenten Zeiten florieren können. Insights und Key-Takeaways von NAVAN-CEO Michael Riegel.

Im vergangenen Jahr gingen in Deutschland so viele Start-ups pleite wie nie zuvor. Fast 300 junge Unternehmen meldeten Insolvenz an – 65 Prozent mehr als 2022. Die Finanzierungslage hat sich noch nicht erholt und es scheint, als würden wirtschaftliche Turbulenzen immer häufiger und intensiver werden. Doch jede Krise bietet auch die Möglichkeit, sein Unternehmen neu auszurichten. Oder sogar gestärkt daraus hervorzugehen. So bekommen Gründer*innen auch in der Krise die Kurve:

Agilität und Fokus: Den Kernwert neu entdecken

Stell dir vor, du hast ein Business-Travel-Start-up gegründet und plötzlich kommt der weltweite Reiseverkehr zum Erliegen. In der Corona-Pandemie ging es uns bei Navan so und vielen anderen Start-ups auch. Abwarten, bis die Krise vorbei ist? Besser nicht. Analysiere dein Geschäftsmodell und schau dir ganz genau an, welche Teile trotzdem noch gebraucht werden. Finde also heraus, was in deinem Geschäftsmodell auch in Krisenzeiten gut funktioniert und baue darauf auf.

Beispiel: Wenn niemand reist, gibt es keinen Bedarf an Reisebuchungen – und das aktuelle Geschäftsmodell eines Travel-Start-ups bringt keinen Umsatz. Aber die Verwaltung von geschäftlichen Ausgaben bleibt weiterhin relevant. Daher haben wir das Geschäftsmodell angepasst und den Bereich Spesenmanagement ausgebaut. Das Resultat? Navan hat sich durch die Kombination von Reise- und Spesenmanagement einen Unique-Selling-Point geschaffen, der auch heute noch das Kund*innenwachstum stark ankurbelt.

Key-Takeaway: Analysiere dein Geschäftsmodell und identifiziere Kernbereiche, die auch in Krisenzeiten relevant sind. Baue diese Bereiche aus und passe dein Angebot entsprechend an.

Zielgruppe erweitern und neue Märkte erschließen

Nicht jede Krise ist so offensiv wie die Pandemie. Denken wir nur an die aktuelle Zinswende – sie hat die Start-up-Welt zwar heftig erschüttert, aber sie führt nicht dazu, dass die Wirtschaft abrupt ins Stocken gerät und Menschen kaum noch konsumieren. Viele Investor*innen halten ihr Geld zurück und Start-ups müssen jetzt zeigen, dass sie profitabel sind. Hier kommt der Total Addressable Market (TAM) ins Spiel. Statt sich nur darauf zu konzentrieren, wer die Leistungen von einem realistischerweise kauft, müssen Gründer*innen in Krisenzeiten (vielleicht auch grundsätzlich) mutiger werden und noch stärker fragen: Wer könnte (rein theoretisch) das Produkt kaufen?

Beispiel: Ein E-Commerce-Start-up für Luxusgüter erweitert sein Sortiment um erschwingliche Produkte, um eine breitere Kundschaft anzusprechen. Ein Start-up, das Coworking-Spaces anbietet, könnte seine Infrastruktur nutzen, um Home-Office-Lösungen zu entwickeln und anzubieten. So hat WeWork beispielsweise neue Zielgruppen angesprochen und seine Marktchancen erhöht.

Key-Takeaway: Erweitere deinen Markt, indem du innovative Lösungen findest, die auf den bestehenden Stärken deines Unternehmens aufbauen. So kannst du neue Zielgruppen ansprechen und das Geschäftsmodell krisenfest machen.

Community stärken

In Krisenzeiten wird ganz gern als Erstes das Marketing Budget gekürzt. Aber keine Panik – das heißt nicht, dass du die Markenbekanntheit und deinen Umsatz nicht weiter ausbauen kannst. Die zufriedenen Bestandskund*innen sind jetzt Gold wert. Nutze die Macht der Community und mache sie zu deinen Markenbotschafter*innen. Sie können dir helfen, indem sie positive Bewertungen hinterlassen, in sozialen Medien das Start-up erwähnen oder bei Events darüber sprechen. Ein gutes Partnermanagement kann diese Unterstützung aktivieren und dafür sorgen, dass dein Start-up im Gespräch bleibt, auch wenn das Marketingbudget knapp ist.

Beispiel: Ein SaaS-Start-up könnte seine Community durch regelmäßige Webinare und Online-Workshops stärken, um den Kund*innen mehr Wert zu bieten und die Bindung zu erhöhen. Zufriedene Kund*innen teilen ihre positiven Erfahrungen gern und können so neue Kundschaft für einen gewinnen.

Key-Takeaway: Nutze die Macht der Community und lass zufriedene Kund*innen zu deinen Markenbotschafter*innen werden. Engagiere sie aktiv, um deine Sichtbarkeit und Glaubwürdigkeit zu erhöhen.

Fazit

Krisenzeiten müssen nicht das Ende deines Start-ups bedeuten. Mit der richtigen Strategie kannst du sogar gestärkt daraus hervorgehen. Fokussiere dich auf das, was funktioniert, entdecke neue Zielgruppen, stärke deine Community und bleibe vor allem flexibel. So bleibst du auch in turbulenten Zeiten auf Erfolgskurs.

Der Autor Michael Riegel ist CEO EMEA bei Navan, einer All-in-One-Lösung für Reise- und Spesenmanagement. In der Corona-Krise schaffte es Navan von 0 Dollar Umsatz zu einer Bewertung von 9,2 Milliarden US-Dollar.

Clypp: rund 1 Mio. Euro für KI-basierte Wissensmanagementsoftware

Das 2020 von Maximilian Zeyda und Edwin Sauer gegründete Start-up Clypp macht Unternehmen und Mitarbeitenden das Teilen Ihres Wissens so einfach wie möglich.

Clypp hat seine Finanzierungsrunde erfolgreich abgeschlossen. Dabei konnte das Team das Family-Office Secways des spanischen Software-Unternehmers und Investors Pere Hospital und den auf HR-Tech spezialisierten Investor allygatr für sich gewinnen.

Das Investment ist vor allem von strategischer Bedeutung für Clypp. „Mit Secways und allygatr haben wir erfahrene Investoren von uns überzeugt, die selbst schon in unseren Schuhen als Gründer waren“, so Maximilian Zeyda, Gründer von Clypp. „Dank des großen Netzwerks von Secways bekommen wir auf dem europäischen Markt vielseitige Unterstützung. Das ist eine große Wachstumschance für unser Unternehmen, weil wir bis dato vor allem im deutschsprachigen Raum mittlere und große Unternehmen von Clypp überzeugen konnten. Secways öffnet nicht nur den spanischen Markt, sondern unterstützt uns darüber hinaus mit ihrer Expertise in der Skalierung innovativer Software-Geschäftsmodelle.“

Mit den neuen finanziellen Mitteln will Clypp nun vor allem das Produkt auf die nächste Stufe heben und weitere Kund*innen ansprechen. „Unser Ziel ist es, mithilfe von Automatisierung und künstlicher Intelligenz wirklich jedem Unternehmen und allen Mitarbeitenden das Teilen Ihres Wissens so einfach wie möglich zu machen. Die Digitalisierung und Bereitstellung von Know-how sind und bleiben die entscheidenden Wettbewerbsfaktoren für Unternehmen in Zeiten des Fachkräftemangels und Generationenwandels“, so Zeyda.

In nur knapp zwei Jahren hat Clypp seine Lösungen für Video-basierten Wissenstransfer in deutschen Unternehmen etabliert. Mit Clypp können Mitarbeitende ihr Wissen schnell und einfach in Videoform festhalten. Die künstliche Intelligenz unterstützt Nutzer*innen sowohl in der Erstellung, als auch in der automatischen Bearbeitung der Inhalte, inklusive Untertitel und Screenshots – und das in jeder gewünschten Sprache. Die sogenannten Clypps werden auf der angebundenen Plattform geteilt und können nahtlos in jedes digitale Tool integriert werden.

Die Zahlen können sich sehen lassen: Das bayerische Start-up zählt nach eigenen Angaben bereits etwa 10.000 Nutzer*innen. Über 50 Kund*innen sind überzeugt, darunter Firmen wie Telefónica Deutschland, E.ON oder die Nürnberger Versicherung. Dadurch arbeitet das Start-up schon heute kostendeckend – angetrieben durch das starke Wachstum ein weiterer Erfolgsfaktor, der die Investor*innen vom Team um die beiden Gründer überzeugen konnte.

DAG: Neuer Markt, neue Needs

Wie die Gründer der Deutschen Anbaugesellschaft DAG den hierzulande neu geschaffenen Genuss-Cannabis-Markt mit ihrem CSC-Anbauservice als Pioniere aktiv mitgestalten.

Entwickeln Unternehmer*innen ein vollständig neues Business Modell, brauchen sie vor allem zwei Dinge: ein Gefühl für neue Märkte und eine Vision. Die Gründer des Anbau- und Technologie-Start-ups Deutsche Anbaugesellschaft DAG vereinten beides, als sie 2022 antraten, einen Service für einen ganz speziellen Markt zu entwickeln, den es zuvor so nicht gab. Die Rede ist vom Markt für legales Genuss-Cannabis.

Zum 1. April 2024 trat das neue Cannabisgesetz (CanG) in Kraft. Seitdem dürfen Erwachsene in Deutschland zuhause bis zu drei Pflanzen bzw. bis zu 50 Gramm besitzen und unterwegs bis zu 25 Gramm Cannabis mitführen. Eine zweite Säule der neuen Gesetzgebung kommt nun ab Sommer zum Tragen: der nicht gewerbliche Anbau von Genuss-Cannabis durch sogenannte Cannabis Social Clubs. Ab dem 1. Juli dürfen diese mit dem Cannabis-Anbau für ihre Mitglieder beginnen. Damit entsteht ein neuer Markt mit neuen Needs.

Auf eben diese Bedürfnisse der Cannabis Clubs ist das Angebot der DAG-Gründer Christian Tonn und Ercan Hayvali zugeschnitten: ihr CSC-Anbauservice, eine Komplettlösung für den Anbau von Genuss-Cannabis.

Anbaufläche für bis zu 300 Social Clubs

Mit der gigantischen Fläche und Infrastruktur des ehemaligen NVA-Standorts in Relzow bei Murchin hat sich die DAG bereits vor mehr als einem Jahr auf die erwartete Nachfrage nach Anbaukapazitäten vorbereitet. Das gut gesicherte Areal umfasst 60 Hektar, auf denen 35 Hallen mit einer Gesamtfläche von 120.000 Quadratmetern zur Verfügung stehen. Mit seiner Größe und dem hohen Sicherheitscharakter bietet der Standort die perfekte Infrastruktur für sicheren Cannabis-Anbau. Sobald der Startschuss im Sommer fällt, können Clubs hier jährlich bis zu 30 Tonnen Cannabis anbauen.

„Cannabis ist keine Randerscheinung. Bis zu 400 Tonnen werden allein in Deutschland jährlich konsumiert“, weiß Gründer Ercan Hayvali. Knapp neun Prozent der erwachsenen Deutschen haben das grüne Gewächs bereits probiert. Im Gegensatz zu medizinischem Cannabis, das bereits seit 2017 legal ist, ist Genuss-Cannabis nicht über Apotheken oder andere Geschäfte erhältlich. Konsument*innen sind auf den Eigenanbau angewiesen oder werden Mitglied in einem der vielen Cannabis-Vereine, die sich in Deutschland registriert haben. Diese Non-Profit-Clubs dürfen bis zu 500 Mitglieder haben, für diese Cannabis anbauen und an sie weitergeben. Hier kommt die DAG mit ihrem CSC-Anbauservice ins Spiel.

Anbauservice als Komplettlösung

„Wir verfügen über die nötige Expertise und Infrastruktur für den anspruchsvollen Anbau der sensiblen Pflanzen“, sagt Ercan Hayvali, und ergänzt: „Dank einer eigenen Photovoltaikanlage bewirtschaften wir den Standort konstant und günstig mit erneuerbarer Energie, autark und nachhaltig.“ Schon bald geht es in die Umsetzung. „Die Cannabis Clubs in Deutschland können ab dem 1. Juli unmittelbar nach Genehmigung mit dem Anbau beginnen“, sagt Christian Tonn. „Mit einer ersten erwarteten Ernte im Oktober kommen wir damit der Nachfrage ihrer Mitglieder schon bald nach.“

Und diese Nachfrage ist enorm. „Ständig werden neue Clubs gegründet. Wir haben in den letzten Monaten zahlreiche Anfragen aus ganz Deutschland bekommen“, berichtet Tonn. Warum das so ist, erklärt er damit: „Wir lösen zwei der größten Herausforderungen der Clubs – zum einen die hohe Anfangsinvestition und zum anderen überhaupt eine geeignete Anbaufläche zu finden, die alle gesetzlichen Auflagen erfüllt.“

Speziell für Cannabis Clubs entwickelt: das Modulsystem

Die große Nachfrage haben die Gründer antizipiert und sich vorbereitet. „Wir haben den Standort schon 2022 gesichert und die ersten 40.000 Quadratmeter angemietet. Jetzt werden wir Halle für Halle mit Modulen ausbauen. Jeder Club bekommt ein fertiges Modul, das wir sehr zügig in die Hallen einsetzen können.“ Alle Module sind klar voneinander abgetrennt und dürfen nur von den jeweiligen Clubmitgliedern betreten werden. Sie umfassen mit jeweils 200 Quadratmetern neben der Anbaufläche Räume für Trocknung, Weiterverarbeitung und Verpackung sowie Lagerung. Zudem sind mit modernsten Beleuchtungs-, Belüftungs- und Bewässerungssystemen ausgestattet – elementar für den Anbau der anspruchsvollen Pflanzen. Denn Cannabis-Pflanzen sind sensibel, selbst die Wasserqualität hat Einfluss auf das Ernteergebnis.

Doch nicht nur Anbau und Ernte sind komplex. Eine Frage, die die Gründer lange umtrieb, ist es mindestens ebenso: Wie lässt sich die Entkriminalisierung als zentrales Ziel der Legalisierung erreichen? Christian Tonn und Ercan Hayvali sehen eine mögliche Antwort in ihrem Geschäftsmodell: „Wir haben lange nach einer Lösung gesucht, mit der wir einen verantwortungsvollen Umgang mit dem sensiblen Thema der Cannabis-Legalisierung gewährleisten“, sagt Ercan Hayvali. „Denn wir betrachten es als unsere Mission, den Cannabis-Anbau so sicher, transparent und effizient wie möglich zu gestalten.“ Mit dem Anbauservice der DAG könnte ihnen das gelungen sein.

Cannabis meets Krypto

Die Gründer verbinden eine der ältesten Nutzpflanzen mit einer der fortschrittlichsten Technologien unserer Zeit: Krypto. Eine eigens für die DAG entwickelte Blockchain-Technologie sorgt für absolute Transparenz bei Anbau, Ernte und Tracking aller Daten. Den Gründern war von Anfang an bewusst: „Nur in einem verantwortungsvollen Umgang kann legaler Cannabis zu Genusszwecken seinen Weg in die Gesellschaft finden“, sagt Christian Tonn. Wesentlich ist dafür eine detaillierte Dokumentation der Produktion vom Samenkorn bis zur Ernte. Sein Mitgründer ergänzt: „Mithilfe unseres Blockchain-basierten Seed-to-Sale-Systems DECT-S2S werden alle Daten vom Anbau bis zur Abgabe lückenlos dokumentiert und vollständig nachvollziehbar in der dezentralen Datenbank dargestellt. So erfüllen wir alle Voraussetzungen, wie sie der Gesetzgeber fordert.“

Von Visionären zu Pionieren

Der gebürtige Goslaraner Hayvali machte seinen Bachelor in Wirtschaftswissenschaften und legte zwei Master-Studien in Economic Behaviour Governance sowie in Business Studies obendrauf. Mehr als zehn Jahre war Hayvali im Bereich von Business Development, IT- und Blockchain-Lösungen tätig, ehe er sein erstes Start-up gründete – die CeBiol Blockchain Solutions, die heute als Partner der DAG mit Know-how und Technologie für die Blockchain-Lösung zur Seite steht.

Mitgründer Christian Tonn ist in Hamburg verwurzelt. Als ausgebildeter Kaufmann war er jahrelang in Groß- und Außenhandel tätig. Nach der Gründung mit Partner Ercan Hayvali kam die DAG ins geschäftige Hamburg und plant nun den Umzug nach Relzow. „Wir wollen die Region stärken und hier Arbeitsplätze schaffen“, sagt Tonn über den Standort in Mecklenburg-Vorpommern. „Daher werden wir mit der DAG vollständig aus Hamburg nach Relzow ziehen.“

Ordentlich Abgrasen mit dem Cannabis Token

Wie jeder neue Markt, schafft auch die Cannabis-Legalisierung enorme Potenziale. Vom Wachstum des neuen Markts und dem Blockchain-Konzept können alle Interessierten profitieren. Das Start-up gibt derzeit den „Deutschen Cannabis Token“ aus, kurz DECT. Er ist als erster Krypto-Wert mit Bezug zur Cannabislegalisierung in Deutschland auf der Website der DAG erhältlich und bietet die Möglichkeit einer Erntebeteiligung durch Pflanzplatz-NFTs, die eine der am Standort angepflanzten Cannabispflanzen repräsentieren.

Die DAG ist eben nicht nur ein Cannabis-, sondern auch wesentlich ein Technologie-Start-up. Der Background der Gründer spiegelt ihre Kryptokompetenz. Nicht zufällig lautet der Claim ihrer aktuellen Online-Kampagne: „Wir wissen, wie es geht.“