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Das STARTUP-Modell
Das STARTUP-Modell beschreibt sieben Schlüsselkomponenten und eine Superpower, auf die du insbesondere im Gründungsprozess deinen Fokus setzen solltest.
Das STARTUP-Modell wurde für junge Selbständige entwickelt, um ihnen zu mehr Fokussierung im Gründungsprozess zu verhelfen. Es stützt sich auf eigene Start-up-Erfahrung der Autorin, Erkenntnisse von jungen Unternehmer*innen und Gründer*innen sowie Ansätze aus der Entrepreneurship-Literatur (Design Thinking, Lean Startup, Agile Product Development, Effectuation, Entrepreneurial Hustle und Business Model Canvas).
S = Savings
Finanzielle Mittel sind bei einer Gründung unerlässlich. Wenn Ersparnisse knapp sind oder Rücklagen nur begrenzt vorliegen, müssen Gründer*innen Geld über Zuschüsse und Fördermittel, einem Gründerstipendium (z.B. EXIST-Existenzgründungen aus der Wissenschaft), Beteiligungen (wie etwa Beteiligungsgesellschaften oder außenstehende Privatpersonen, auch Business Angels), Crowdfunding oder Fremdkapital bei einer Bank (also per Kreditaufnahme) akquirieren.
Nach einem Screening der Förderlandschaft für Start-ups und anschließenden Bemühungen konnten auch wir im Rahmen unserer Gründung (AMBROSIUM Beauty Secco) einige Förderungen in Anspruch nehmen. Denn die Binsenweisheit „Ohne Moos nix los“ gilt auch und insbesondere bei Existenzgründungen.
T = Talk
Für Gründer*innen ist es notwendig, mit anderen über die Geschäftsidee oder das -modell zu sprechen und sich deren Ratschläge (z.B. Verbesserungstipps) und Erfahrungen (z.B. im Umgang mit Rückschlägen) anzuhören. Auch Expert*innen (z.B. Rechtsberater*innen, Expert*innen oder Forschende aus dem Gründungsgebiet) sollten konsultiert werden, um spätere Fehler zu vermeiden. Im Rahmen unserer eigenen Gründung haben wir z.B. Professoren für Önologie und Lebensmittelverfahrenstechnik aufgesucht, die uns Tipps gaben und einige Tests durchführten. Auch eine weinrechtliche Beratung nahmen wir in Anspruch, die – wie sich herausstellte – Gold wert war.
Darüber hinaus müssen Start-ups ein eigenes Netzwerk aufbauen oder dieses erweitern. Das kann über den Besuch von Messen und Veranstaltungen geschehen. Auch wir führten in diesem Rahmen diverse spannende Unterhaltungen. So konnten wir wertevolle Kontakte knüpfen und auch das eine oder andere Mal neue Abnehmer*innen an Land ziehen, wie z.B. auf der Grünen Woche, wo wir eine Regionalleiterin von EDEKA Minden kennenlernten und sie von unserem Produkt überzeugen konnten.
Aber auch die Kontaktaufnahme zu Gründungszentren und Start-up-Inkubatoren oder durch einen Beitritt in Gründungsvereine und -verbände kann hilfreich sein. Hier trifft man auf Fördernde und Gleichgesinnte, und es besteht die Möglichkeit des Austauschs von Erfahrung, Wissen und Ressourcen.
Innerhalb des Netzwerks oder bei einem Start-up-Accelerator können Start-ups eine(n) erfahrene(n) Mentor*in finden, der/die sie supportet. Auch die drei AirBnB-Gründer nutzten als letzten Ausweg aus ihrer finanziellen Misere die Chance, dem Y Combinator beizutreten, einem Start-up-Accelerator unter der Leitung von Paul Graham. Graham, ein erfahrener Mentor und Coach half den Jungs, zehn Jahre nach der Gründung endlich profitabel zu werden.
Es ist natürlich wichtig, all diese Beziehungen bewusst zu pflegen (z.B. auch durch kleine Präsente zu Geburtstagen oder in der Weihnachtszeit).
A = Avantgarde
Start-ups sollten in mindestens einem der folgenden drei Gebiete avantgardistisch sein: beim Produkt oder der Dienstleistung selbst, beim Produkt-/Markennamen und/oder bei der Umsetzung.
Ein Beispiel für die Erfindung eines neuen, kreativen Produkts, das es so vorher noch nicht gab, kommt von der Firma invisibobble, die durch ihre Zopfgummis im Telefonschnurstil bekannt wurde. Aber auch HelloFresh mit der cleveren Idee eines Lieferservice für Kochboxen hat den Zahn der Zeit getroffen.
Darüber hinaus kann man dem Produkt oder der Marke einen hippen oder auffälligen Namen geben. Sehr gute Beispiele hierfür wären die stets ausverkaufte Kerze namens „This Smells Like My Vagina“ von Gwyneth Paltrows Firma Goop oder das Mineralwasser in der Dose mit dem Markennamen „Liquid Death“.
Wenn es darum geht, außergewöhnlich und innovativ in der Umsetzung zu sein, muss zwangsläufig Karen’s Diner erwähnt werden – eine Restaurantkette, die berühmt für ihren unhöflichen Service ist, denn die Gäste erwartet ein interaktives Speiseerlebnis mit Beleidigungen der Kellner*innen.
De facto erregen avantgardistische Gründer*innen mit ihren Unternehmen mediale Aufmerksamkeit, was letztendlich die Sichtbarkeit erhöht und so auch andere Medien, Abnehmer*innen und Kund*innen anzieht.
Auch über unseren „Beauty Secco“ gab es diverse Berichte in den Medien. Vermutlich zum einen, weil der Produktname sexy ist, und zum anderen, weil es bis dato kein anderes schaumweinhaltiges Getränk mit dieser Rezeptur gibt.
R = Research
Forschung ist das A und O. Gründer*innen müssen (wissenschaftliche) Literatur lesen, um zu Expert*innen auf dem Gründungsgebiet zu werden. Außerdem müssen sie herausfinden, ob es rechtliche Beschränkungen gibt und ob Patentanmeldungen sinnvoll sind.
Zudem müssen im Rahmen der Marktforschung das Alleinstellungsmerkmal (USP) und die Zielgruppe definiert, Bedürfnisse analysiert sowie Lieferant*innen und potenzielle Konkurrent*innen ermittelt werden.
Außerdem sollten Produktstudien durchgeführt werden. Es könnte z.B. ein Prototyp gebaut und an der Zielgruppe getestet werden. So kann herausgefunden werden, wie das Produkt oder die Dienstleistung ankommt und ob Anpassungen vorgenommen werden müssen. Auch das Gründungsteam des Online-Händlers Zalando führte 2008 ein kleines Feldexperiment durch, um herauszufinden, ob es eine Nachfrage für den Online-Schuhkauf gibt. Sie luden auf einer einfachen Website Bilder von drei Paar Flip-Flops hoch und gaben eine Kund*innenhotline an.
Für Food- und Beverage-Start-ups eignen sich auch Geschmacksstudien und Untersuchungen zum Verpackungsdesign. Auch wir führten vor der Produkteinführung Befragungen zum Geschmack und zur Produktverpackung durch. Eigentlich schwebte uns für unseren Secco sogar eine weiße Flasche mit weiß-goldener Beschriftung in einer ebenfalls hellen Geschenkverpackung vor. Unsere Proband*innen bewerteten die schwarze Flasche mit goldenem Etikett aber signifikant besser, sodass wir diese auch umsetzten. Denn letztendlich sollte man auf die Bedürfnisse und den Geschmack der Zielgruppe eingehen, die ja schließlich die (potenziellen) Käufer*innen sind.
Wenn Start-ups jedoch nicht die Möglichkeiten haben, selbständig Studien durchzuführen und diese auszuwerten, ist es sinnvoll, hierfür ein Marktforschungsunternehmen (z.B. NielsenIQ) zu beauftragen.
In jedem Fall ist es wertvoll, in Forschung zu investieren, um später keine bösen Überraschungen zu erleben, die nur unnötig Zeit und Geld kosten.
T = Technology
Technologische Entwicklung ist allgegenwärtig. So findet man in allen Branchen (z.B. Finanzdienstleistung, Gesundheitswesen, Immobilienbranche) TechStart-ups bzw. Start-ups mit Fokus auf Technologie. Aber auch für Nicht-TechStart-ups spielt in der heutigen Zeit Technologie eine zunehmend bedeutende Rolle. Gerade auf den Bereich der Digitalisierung, wie etwa beim digitalen Marketing und dem Einsatz von künstlicher Intelligenz, sollten die Gründer*innen mehr denn je ihren Fokus legen.
Da die meisten Produkte und Dienstleistungen online angeboten und verkauft werden können, sollten sich Start-ups bewusst machen, wie wichtig digitales Marketing ist. Denn für Konsument*innen ist vermehrt eine ansprechende und benutzer*innenfreundliche Firmenwebsite entscheidend. Auch über eine Investition in die Suchmaschinenoptimierung sollten sich Start-ups Gedanken machen. Zudem spielen natürlich Social-Media-Marketing und Online-Werbung eine immer wichtigere Rolle. So ist es gang und gäbe, einen eigenen Instagram- und Facebook-Account zu haben und hier auch mithilfe von Influencer*innen das eigene Business zu vermarkten.
Ferner wird die Implementierung von künstlicher Intelligenz immer bedeutender. So können z.B. Chatbots und AI Virtual Assistants bei der Geschäftsabwicklung und beim Kund*innensupport eingeführt werden und Big-Data-Analysen Informationen zu Nachfrage oder Prognosen zu Trends liefern. Darüber hinaus werden Automatisierung und Robotertechnik in ein paar Jahren nicht mehr wegzudenken sein.
Jeff Bezos sagte einmal: „Es gibt keine Alternative zur digitalen Transformation. Visionäre Unternehmen werden sich neue strategische Optionen erschließen – diejenigen, die sich nicht anpassen, werden scheitern.“ Start-ups sollten also vor der digitalen Transformation nicht die Augen verschließen, sondern diese als Chance nutzen.
U = Upscaling
Upscaling ist ein unverzichtbares Instrument für Gründer*innen. Es müssen mögliche Verkaufsszenarien durchgespielt werden, um potenzielle Umsätze und Kosten sowie den Break-even-Point zu berechnen. Darüber hinaus können auch Kalkulationen für die nächsten zwei, drei, vier oder fünf Jahre sinnvoll sein. Empfehlenswert ist es, einen Businessplan mit einem ausführlichen Finanzteil niederzuschreiben. Dies ist wichtig, um kurz-, mittel- und langfristige Investitions- und Finanzierungsmöglichkeiten im Blick zu behalten. Natürlich weiß man dennoch nie, was die Zukunft wirklich bringen wird, aber Start-ups sollten zumindest ein Gefühl für die Umsatzzahlen und Kosten ihres Business haben.
Die Erstellung von Businessplänen (die u.a. auch Beteiligungsgesellschaften sehen möchten) ist keine Modeerscheinung. Bereits in den 1970ern fanden es die Apple-Gründer wichtig, einen Businessplan für ihr TechStart-up zu schreiben, in dem ausführlich Umsatzberechnungen und Risikofaktoren dargelegt wurden.
P = Persistence
Gründer*innen benötigen Durchhaltevermögen. Denn Beharrlichkeit ist eine dieser Eigenschaften, die erfolgreiche Selbständige ausmachen. Oder um es mit den Worten von Steve Jobs zu sagen: „Ich bin davon überzeugt, dass etwa die Hälfte dessen, was erfolgreiche Unternehmer von erfolglosen Unternehmern unterscheidet, reine Beharrlichkeit ist.“ Start-ups sollten also entschlossen sein, eine klare Vorstellung vom Ziel (von der Geschäftsidee) haben, daran festhalten, dieses verfolgen und sich nicht ablenken und unterkriegen lassen. Allerdings kann es manchmal etwas länger dauern, bis ein Unternehmen den Break-even-Point oder das gesetzte (Umsatz-)Ziel erreicht. So gründete Dietrich Mateschitz 1984 Red Bull mit seinem Geschäftspartner. Nach der Markteinführung 1987 dauerte es nochmal zehn Jahre, bis die Umsätze schließlich stiegen (auch bedingt durch die Erschließung neuer Märkte).
Darüber hinaus sind Beharrlichkeit und Geduld auch bei der Kund*innenakquise von Bedeutung. Wollen Gründer*innen beispielsweise neue Abnehmer*innen gewinnen, müssen sie auch hier hartnäckig sein. Ich war als Gründerin stets fest entschlossen, wenn es um Kund*innenakquise ging. So erhielten wir zunächst vom Douglas-Einkauf für unser neuartiges Produkt eine Ablehnung. Für mich ist ein Nein jedoch immer irreversibel. Deshalb habe ich erneut – diesmal gleich bei der damaligen Douglas-CEO Tina Müller – nachgefragt, ob wir ihr eine Produktprobe zusenden dürften. Sie war begeistert und der Secco wurde gelistet.
Adaption
Adaption, also Anpassungsfähigkeit, sollte die Superpower der Start-up-Inhaber*innen sein, die sich durch alle sieben Schlüsselkomponenten zieht. Denn Gründer*innen müssen ständig dazulernen, sich weiterentwickeln, flexibel für zukünftige Trends sowie offen für technologische, politische, ökonomische, ökologische und sozio-kulturelle Veränderungen sein und sich stets an neue Situationen anpassen. Ferner müssen das Erlernte und die gesammelten Erfahrungen immerfort auf das Geschäftsmodell übertragen werden.
Die Autorin Dr. Anke Hielscher promovierte nach dem BWL-Studium und ist seit 2015 am Lehrstuhl für E-Business an der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg tätig. Außerdem hat sie bereits mehrere Start-ups gegründet.
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Reflip: Die europäische Social-Media-Hoffnung
Mit eingebautem Faktencheck und anpassbaren Algorithmen will ein Stuttgarter Uni-Projekt Giganten wie X und Meta herausfordern. Ein mutiger technologischer Ansatz gegen Desinformation – doch die langfristige Tragfähigkeit des Geschäftsmodells und gigantische Markteintrittsbarrieren bergen weiterhin Risiken, auch wenn die Macher bereits konkrete Lösungsansätze für die Zukunft präsentieren.
Soziale Netzwerke stehen massiv in der Kritik. Filterblasen, politische Desinformation und Algorithmen, die Wut und Polarisierung priorisieren, um die Verweildauer der User zu maximieren, prägen den Diskurs auf Plattformen wie X oder Facebook. Hier setzt Reflip an. Die App positioniert sich als „Next-Generation Social Media – Made in Europe“ und wirbt mit einem radikalen Gegenentwurf: Transparenz, Datenschutz und uneingeschränkte Nutzer*innenkontrolle.
Das Konzept: „Truth-based“ statt toxischer Empörungsspirale
Das technische Kernfeature der App ist der titelgebende „Flip“: Durch eine automatische Muster- und KI-Erkennung werden Posts im Hintergrund analysiert. Ist sich ein(e) User*in bei einer steilen These unsicher, kann er/sie den Post buchstäblich „umdrehen“ und bekommt unmittelbar Fakten und verifizierte Quellen angezeigt, die den Inhalt entweder stützen oder widerlegen.
Die automatische Erkennung von Desinformation in Echtzeit gilt in der Praxis jedoch als extrem fehleranfällig. Der Kopf hinter Reflip – Simon Grether – räumt dies ein: „Auch wenn eine automatisierte Erkennung nie fehlerfrei sein kann, bietet unser System schon jetzt einen enormen Mehrwert gegenüber dem unkommentierten Konsum von Inhalten.“ Um Transparenz zu wahren, seien alle maschinellen Evaluationen deutlich gekennzeichnet. Im Hintergrund nutzt das Uni-Projekt einen hybriden Ansatz aus automatischen Kontrollen – unter anderem durch eine Kooperation mit dem norwegischen Anbieter Factiverse – und händischer Überprüfung durch ein Moderationsteam, das von der Community gemeldete Inhalte checkt. Dass Algorithmen nie ganz neutral sind, weiß Grether: „Komplett frei von Bias ist kein System, aber wir minimieren ihn.“ Reflip wolle gar nicht erst als unfehlbare „Wahrheitsinstanz“ auftreten, betont er, „sondern verschiedene Perspektiven in Form von befürwortenden und widersprechenden Quellen zeigen.“ So sollen Nutzer*innen befähigt werden, sich eine eigene, informierte Meinung zu bilden.
Die Macher: Aus dem Hörsaal in die App-Stores
Hinter der professionell wirkenden Fassade der App verbirgt sich (noch) kein ausfinanziertes Tech-Unternehmen, sondern ein engagiertes Projekt, das Simon Grether angestoßen hat und heute mit einem mehrköpfigen Team für Bereiche wie Business Development und UX-Design vorantreibt.
Der Zündfunke für das Mammutprojekt war reine Frustration über den Status quo. „In den vergangenen Jahren war mit wachsender Sorge zu beobachten, wie Social Media zunehmend für Manipulation missbraucht wird“, konstatiert Grether. Was bei US-Wahlen begann, sei längst in europäischen Wahlkämpfen angekommen. „Irgendwann wollten wir nicht mehr tatenlos zusehen.“ Grether kritisiert dabei auch die träge Regulierung der EU gegenüber Meta und X. Bestehende europäische Alternativen seien oft „zu idealistisch“, um mit Big Tech konkurrieren zu können.
Aktuell läuft das Uni-Projekt noch unter dem rechtlichen Schutzschirm der der TTI Technologie-Transfer-Initiative GmbH der Universität Stuttgart, die administrative Aufgaben in der Frühphase abnimmt. Auf klassisches Venture Capital (VC) verzichten die Schwaben bislang ganz bewusst. „Aktuell priorisieren wir ein organisches, gesundes Wachstum, anstatt frühphasiges VC-Kapital rein für teures Marketing zu verbrennen“, stellt Grether klar. Zwar läuft derzeit eine Startnext-Crowdfunding-Kampagne, doch dies sei laut Grether nur ein Bonus für die Community. Die eigentliche Hauptfinanzierung ist durch Fördertöpfe der Bundesregierung und der EU gesichert, was dem Team Unabhängigkeit beim Infrastrukturaufbau verschaffe.
Markt & Wettbewerb: Der Kampf um die Creator
Der Markteintritt gilt als Königsdisziplin. Das unerbittliche Henne-Ei-Problem – ohne Nutzer*innen kein Content, ohne Content keine Nutzer*innen – hat schon viele Plattformen beerdigt. Simon Grether ist sich dieser Hürde bewusst: „Das ist der Punkt, an dem viele Alternativen scheitern.“
Die Stuttgarter wählen daher bewusst einen stark kommerziellen Ansatz, um eine kritische Masse zu erreichen. Sie grenzen sich damit spitz von rein spendenfinanzierten Netzwerken wie Mastodon oder VC-getriebenen Plattformen wie Bluesky ab, auf denen Influencer*innen aktuell kein Geld verdienen können. „Ein Non-Profit-Ansatz ist gesellschaftlich begrüßenswert, greift aber in der Realität der heutigen Creator Economy oft zu kurz“, argumentiert Grether. „Social Media ist für viele Creator ein Vollzeitjob; sie müssen auf einer Plattform Geld verdienen können.“ Reflip beteiligt Creator direkt an den Werbeeinnahmen – laut Grether der „zentrale Wachstumsmotor“, der bereits reichweitenstarke Influencer*innen mit über einer Million Followern auf die Plattform gelockt habe.
Kritisch nachgehakt: Serverkosten und Profitabilität
Der technologische Ansatz ist lobenswert, doch betriebswirtschaftlich bleibt das Projekt ein Hochseilakt. Automatisierte Faktenchecks in Echtzeit durch Large Language Models erfordern enorme Rechenleistung. Jede(r) aktive Nutzer*in verbrennt bares Geld. Auf die konkrete journalistische Nachfrage, wie hoch die Kosten pro Nutzer*in tatsächlich ausfallen, mauert Grether jedoch: „Ich bitte um Verständnis, dass wir zu laufenden Infrastrukturkosten, wie auch andere Unternehmen, keine Auskunft geben.“ Er versichert lediglich, dass das Modell von Beginn an auf Skalierbarkeit ausgelegt sei. „Unser Geschäftsmodell deckt durch Werbeeinnahmen nicht nur die laufenden Server- und API-Kosten, sondern auch unser Creator-Programm“, verspricht Grether und kündigt an, künftige Überschüsse an die Multiplikatoren weiterzugeben.
Bleibt die Frage der Monetarisierung: Reflip wirbt mit europäischem Datenschutz und schließt das lukrative, extrem datengetriebene Hyper-Targeting von Meta faktisch aus. Wie soll die Plattform dennoch Gewinne abwerfen? „Datenhungriges Hyper-Targeting ist nicht zwingend erforderlich, um profitabel zu betreiben“, kontert Grether. Man setze stattdessen auf dezente, nicht-personalisierte In-Feed-Anzeigen. Zusätzlich plant Reflip in etwa einem Jahr ein werbefreies Premium-Abo, schließt aber eine radikale Paywall aus: „Die Basisnutzung von Reflip wird dauerhaft kostenlos bleiben; alles andere wäre ein massiver Wachstumsblocker.“ Selbst ein B2B-Lizenzmodell für die eigene Faktencheck-Technologie halte man sich für die Zukunft offen.
Unser Fazit: Visionär und ambitioniert
Reflip ist ein starkes Beispiel für europäischen Erfindergeist und den Willen, gesellschaftliche Probleme durch Technologie zu lösen. Die technische Umsetzung als fertige App ist für ein universitäres Projekt und geplantes Spin-off äußerst beeindruckend.
Um zu einem skalierbaren Start-up heranzuwachsen, muss das Team nun zeitnah beweisen, dass das etablierte Monetarisierungsmodell die extrem hohen Infrastrukturkosten auch dann noch trägt, wenn die aktuellen staatlichen Fördermittel auslaufen. Bis dahin bleibt Reflip ein faszinierendes Tech-Experiment – und ein David, der hofft, dass den Goliaths des Marktes die Luft ausgeht.
Exit statt langfristiger Investitionen: Was Gründer wirklich absichern sollten
Warum sich schon beim Einstieg von Investoren entscheidet, wie leicht später ein Exit gelingt – und worauf es im Investment Agreement ankommt.
Wer nur auf Bewertung und Investmenthöhe schaut, den Exit-Mechanismus im Kleingedruckten aber links liegen lässt, riskiert ein böses Erwachen genau dann, wenn es wirtschaftlich am wichtigsten wird. Wir zeigen anhand typischer Praxisfälle, welche Regelungen Gründer kennen und aktiv mitgestalten sollten.
Shareholders' vs. Investment Agreement
Für die meisten Start-up-Gründer ist der Exit die eigentliche Ziellinie: Verkauf an einen Investor, Börsengang oder Übernahme durch einen Wettbewerber. Rechtlich kommt oft zu kurz, dass die Weichen dafür bereits Jahre vorher gestellt werden, nämlich beim Einstieg der ersten Investoren und bei der Unterzeichnung des Beteiligungsvertrags (Investment Agreement). Dieser regelt nicht nur den Anteilserwerb, sondern auch die langfristige Zusammenarbeit aller Gesellschafter. Als „Ehevertrag“ zwischen Gründern und Investoren geht er teils über die „klassische“ Gesellschaftervereinbarung (Shareholders' Agreement) hinaus.
Liquidationspräferenzen: Wer zuerst bezahlt wird
Ein zentraler, oft unterschätzter Baustein jedes Beteiligungsvertrags ist die Liquidationspräferenz. Sie bestimmt, wer bei einem Exit (Verkauf, Liquidation) zuerst und wie viel vom Erlös erhält, bevor der Rest anteilig nach Beteiligungsquoten (Cap Table) verteilt wird.
Beispiel: Ein Start-up nimmt in der Seed-Runde 1 Million Euro bei 5 Millionen Euro Post-Money-Bewertung auf (die Post-Money-Bewertung ist die Unternehmensbewertung nach Einzahlung der Investitionssumme, hier also 4 Millionen Euro Pre-Money plus 1 Million Euro Investment); der Investor erhält eine 1x-Liquidationspräferenz und 20% der Anteile. Bei einem Verkauf für 4 Millionen Euro erhält er zunächst seine 1 Million Euro zurück; nur die restlichen 3 Millionen werden quotal verteilt. Bei einer participating liquidation preference, bei der die Präferenz nicht auf die quotale Beteiligung angerechnet wird, kassiert er sogar doppelt: Präferenz plus anteiliger Rest. Bei nur 1,2 Millionen Euro Erlös zeigt sich die Kehrseite: Der Investor zieht seine volle Summe vorab ab, den Gründern bleibt von den restlichen 200.000 Euro nur ein Bruchteil.
Gründer sollten daher klären: Non-participating- oder participating-Liquidationspräferenz (bei non-participating wählt der Investor beim Exit entweder die Präferenz oder die quotale Beteiligung, je nachdem, was höher ist – bei participating erhält er beides), Höhe des Multiplikators (1x ist Marktstandard, mehr sollte kritisch hinterfragt werden) und ob ein Cap für participating preferences vorgesehen ist, der die Gesamtausschüttung an den Investor begrenzt (z.B. auf das Zwei- oder Dreifache seiner Investition).
Mit jeder weiteren Finanzierungsrunde wird der „Liquidation Stack“ (sprich die Reihenfolge, in der Investoren beim Exit bedient werden) komplexer – eine klare, konsistente Struktur von Anfang an ist daher wichtig.
Drag-Along- und Tag-Along-Rechte: Wer den Exit erzwingen oder mitgehen kann
Ein Exit gelingt selten ohne Gleichlauf aller Gesellschafter. Hier setzen Drag-Along- und Tag-Along-Klauseln an, die in einem Shareholders' Agreement nicht fehlen sollten: Vereinfacht gesagt regelt die eine Klausel eine Pflicht zum Mitverkauf, die andere ein Recht dazu.
Die Drag-Along-Klausel (Mitverkaufspflicht, wörtlich „mitziehen“) erlaubt es einer vertraglich festgelegten Mehrheit der Gesellschafter, auch die Anteile nicht verkaufswilliger Mitgesellschafter zu denselben Konditionen mitzuverkaufen. Ohne sie kann ein einzelner Kleingesellschafter einen an sich gewollten Verkauf blockieren oder verzögern, indem er sein Einverständnis verweigert. Für Investoren ist die Klausel ein Muss, damit ein Exit überhaupt zustande kommt; für Gründer ist sie ebenso wichtig, um im entscheidenden Moment handlungsfähig zu bleiben und nicht an einem einzelnen Gesellschafter zu scheitern.
Umgekehrt schützt die Tag-Along-Klausel (Mitverkaufsrecht, wörtlich „mitanhängen“) Minderheitsgesellschafter: Verkauft ein Mehrheitsgesellschafter seine Anteile, können kleinere Gesellschafter verlangen, ihre eigenen Anteile zu denselben Konditionen (Preis, Zahlungsmodalitäten) mitzuverkaufen – sie müssen es aber nicht. Anders als beim Drag-Along handelt es sich also nicht um eine Pflicht, sondern um ein Wahlrecht der Minderheit.
Beispiel: Ein Business Angel hält 10% der Anteile an einem Start-up. Verkauft der Mehrheitsgesellschafter seine 90% an einen neuen, dem Business Angel unbekannten Erwerber, hätte dieser ohne Tag-Along-Recht keine Möglichkeit, ebenfalls auszusteigen – er bliebe als Minderheitsgesellschafter bei einem neuen Mehrheitseigner zurück, dessen Pläne er nicht kennt. Mit Tag-Along-Recht kann er hingegen verlangen, seine 10% zu denselben Konditionen mitzuverkaufen.
Gründer sollten insbesondere auf die Schwellenwerte achten, ab denen die Drag-Along-Pflicht ausgelöst wird – diese Schwelle ist frei verhandelbar und nicht gesetzlich vorgegeben; üblich sind etwa eine einfache Mehrheit (über 50%) der Stimmrechte oder eine qualifizierte Mehrheit (z.B. 75%), teils zusätzlich verknüpft mit der Zustimmung eines Mehrheitsinvestors. Zudem sollten Gründer darauf bestehen, dass Tag-Along-Rechte für alle Gesellschafter gleichermaßen gelten – nicht nur zugunsten der Investoren. Sinnvoll ist oft zusätzlich ein Mindestkaufpreis, ab dem beide Klauseln erst greifen, damit ein Notverkauf zu einem für alle Seiten unattraktiven Preis nicht erzwungen werden kann.
Exit-Fristen und Verwässerungsschutz: Wenn der Investment-Zyklus tickt
Viele Venture-Capital-Fonds sind zeitlich begrenzt: Ein Fonds mit zehnjähriger Laufzeit muss seine Beteiligungen irgendwann verkaufen, um Kapital samt Rendite zurückzuzahlen. Das führt in der Praxis zu Exit-Klauseln, die Investoren nach einer bestimmten Frist – etwa fünf bis sieben Jahre – ein Recht einräumen, einen Verkaufsprozess einzuleiten oder zu erzwingen.
Beispiel: Nach sieben Jahren ohne Exit darf der Lead-Investor laut Vereinbarung einen Verkaufsprozess initiieren und die Gründer zur Mitwirkung verpflichten. Wollen die Gründer das Unternehmen noch länger aufbauen, geraten sie unter erheblichen Zeitdruck – unabhängig vom Marktumfeld.
Ähnlich riskant sind unzureichend austarierte Verwässerungsschutzklauseln (Anti-Dilution Protection). Sie sichern Investoren bei einer „Down-Round“ (einer Finanzierungsrunde zu einer niedrigeren Bewertung als zuvor) zusätzliche Anteile zu Lasten der Gründer, um den wirtschaftlichen Wertverlust ihrer Beteiligung teilweise auszugleichen. Gründerfreundlich ist die „Weighted Average“-Methode, bei der der Ausgabepreis der Vorzugsanteile nur anteilig – gewichtet nach Umfang und Preis der Down-Round im Verhältnis zum bisherigen Kapital – nach unten angepasst wird, sodass der Verwässerungseffekt für die Gründer begrenzt bleibt. Wird aber stattdessen vereinbart, dass der ursprüngliche Ausgabepreis des Investors vollständig auf den (niedrigeren) Preis der Down-Round abgesenkt wird, unabhängig vom Volumen der neuen Runde („Full Ratchet“-Klausel), kann dies bei einer einzigen Down-Round dazu führen, dass die Gründer einen erheblichen Teil ihrer Anteile verlieren – mit Folgen für den späteren Exit-Erlös.
Vesting-Klauseln: Der Exit-Erfolg hängt auch am eigenen Anteil
Wer einen erfolgreichen Exit erzielen will, sollte auch die eigenen Anteile im Blick behalten – insbesondere über Vesting-Klauseln, die Investoren praktisch immer verlangen. „Vesting“ (wörtlich „Erdienen“) bedeutet, dass Anteile nicht sofort vollständig und unwiderruflich gehören, sondern erst über einen Zeitraum sukzessive unverfallbar werden; scheidet ein Gründer vorzeitig aus, verliert er die noch nicht erdienten Anteile. Üblich ist ein Vesting über vier Jahre mit einem „Cliff“ von zwölf Monaten: Der Cliff ist eine Wartezeit, vor deren Ablauf noch gar keine Anteile erdient werden. Scheidet ein Gründer im ersten Jahr aus, verfällt daher die gesamte Beteiligung. Danach erdienen sich Gründer ihre Anteile fortlaufend, meist monatlich, bis zu den vollen vier Jahren.
Scheidet ein Gründer nach anderthalb Jahren aus – nach dem Cliff, aber lange vor vier Jahren –, behält er nur die entsprechend seiner Vesting-Zeit erdienten Anteile (hier rund 37,5%); die übrigen fallen häufig unentgeltlich zurück. Diese Konstruktion wird als „Reverse Vesting“ oder Leaver-Mechanismus bezeichnet: Der Gründer hält rechtlich zunächst alle Anteile, muss sie bei vorzeitigem Ausscheiden aber anteilig wieder abgeben. Bei einem Ausscheiden nach acht Monaten – noch im Cliff – hätte er keine Anteile behalten.
Wichtig ist zudem die Unterscheidung zwischen „Good Leaver“ und „Bad Leaver“: Ein Good Leaver scheidet etwa aus gesundheitlichen Gründen, durch Tod oder ohne eigenes Verschulden aus und behält meist die volle erdiente Quote. Ein Bad Leaver kündigt dagegen eigenmächtig oder wird aus wichtigem Grund (z.B. wegen einer Pflichtverletzung) entlassen; Ausscheiden aus wichtigem Grund oder aufgrund eigener Kündigung führt oft zu schlechteren Konditionen, etwa dem Verlust auch bereits erdienter Anteile oder einer geringeren Abfindung.
Für den Exit-Fall gilt: Fehlt eine klare Vesting- und Leaver-Regelung, drohen bei einem Gründerwechsel langwierige Streitigkeiten über die Anteilsverteilung. Dies schreckt Käufer und deren Berater in der Due Diligence erfahrungsgemäß besonders ab.
Informations- und Zustimmungsrechte: Wer beim Exit mitreden darf
Ein häufig unterschätzter Punkt sind Zustimmungsvorbehalte (Veto-Rechte, auch „Reserved Matters“ genannt) – im Investment Agreement oder in der Satzung festgelegte Kataloge von Geschäften, die auch bei Mehrheitsbeschlüssen zusätzlich der Zustimmung der Investoren bedürfen. Dazu zählt meist auch der Unternehmensverkauf selbst. Selbst als Mehrheitsgesellschafter können Gründer einen Exit dann unter Umständen nicht ohne Zustimmung der Investoren durchführen.
Das kann in beide Richtungen unangenehm werden: Ein Investor kann per Vetorecht einen für Gründer attraktiven Exit blockieren, weil er selbst auf eine höhere Bewertung spekuliert – das Vetorecht wirkt rein abwehrend.
Umgekehrt kann derselbe Investor über Drag-Along- oder Exit-Fristen-Klauseln aktiv einen Verkauf durchsetzen, den die Gründer noch nicht wollen. Gründer sollten daher prüfen, welche Schwellenwerte für Zustimmungsrechte gelten, wie sich diese zu Drag-Along und Exit-Fristen verhalten und ob Ausnahmen für einen gemeinsam getragenen Exit bestehen.
Fazit
Ein erfolgreicher Exit ist selten Ergebnis einer kurzfristigen Verhandlung vor dem Verkauf. Er wird durch die vertraglichen Weichenstellungen im Investment Agreement der ersten Finanzierungsrunden vorbereitet oder verbaut. Liquidationspräferenzen, Drag-Along- und Tag-Along-Rechte, Exit-Fristen, Verwässerungsschutz und Vesting-Regelungen wirken wie juristisches Kleingedrucktes. Sie entscheiden in der Praxis aber maßgeblich darüber, wie viel vom Exit-Erlös bei den Gründern ankommt und wie handlungsfähig das Team im entscheidenden Moment ist.
Gründer sind daher gut beraten, sich nicht nur auf Bewertung und Investitionssumme zu konzentrieren, sondern von Anfang an auch die Exit-Mechanik im Beteiligungsvertrag kritisch zu prüfen und mitzugestalten. Wer diese Themen frühzeitig versteht und verhandelt, verschafft sich die Freiheit, den eigenen Exit zu gestalten, statt sich später von fremdbestimmten Klauseln überraschen zu lassen.
Der Autor Dr. Dominik Nast ist Rechtsanwalt bei der Kanzlei Menold Bezler in Stuttgart und berät u.a. in den Bereichen Gesellschaftsrecht, Venture Capital und M&A.
Rebranding für die Europa-Expansion: Fraunhofer-Spin-off Logistikbude firmiert künftig als Loopario
Das Dortmunder Tech-Start-up Logistikbude ändert seinen Namen in Loopario. Mit dem Rebranding zum 5. August 2026 bereitet das aus dem Fraunhofer IML hervorgegangene Unternehmen den nächsten Schritt seiner europäischen Wachstumsstrategie vor. Beflügelt durch eine kürzlich abgeschlossene Series-A-Finanzierung, soll die Software zur Ladungsträgerverwaltung nun international breiter ausgerollt werden.
In der Logistikbranche stelle das Management von Mehrwegladungsträgern wie Paletten, Behältern und Spezialgestellen oftmals einen blinden Fleck dar, da etablierte Transport- und Warehouse-Management-Systeme (TMS und WMS) diesen spezifischen Bereich nicht im Detail abbildeten, so das Unternehmen. Weltweit fielen laut Start-up-Schätzungen jährlich rund 150 Milliarden Ladungsträger-Übergänge an, die in der Praxis häufig noch händisch gebucht und über E-Mail-Verkehr abgestimmt würden.
Das Dortmunder Start-up Loopario (ehem. Logistikbude) setzt hier mit einem sogenannten Load Carrier Management System (LCMS) an. Diese Softwarelösung solle als zusätzlicher Datenlayer in bestehende IT-Infrastrukturen von Unternehmen integriert werden. Ziel des Produktes sei es, manuelle Buchungen sowie langwierige Abstimmungsprozesse auf digitalem Wege zu automatisieren.
Kern-Features
- Das System ist nach Unternehmensangaben auf die digitale Verwaltung von Paletten und Behältern entlang internationaler Lieferketten ausgelegt.
- Die Software automatisiere das Zusammenführen und Abstimmen von Tauschvorgängen zwischen verschiedenen Partnerunternehmen. Das Unternehmen nutzt dafür unter anderem KI-gestützte Ansätze, um externe Belege automatisiert in die Buchungssysteme zu überführen.
- Die Plattform sei in zehn Sprachen umstellbar und werde derzeit über Weblinks in 66 Ländern genutzt.
- Monatlich verwalte das System laut Loopario mehr als 50 Millionen Ladungsträger für aktuell 46 Anwender, darunter Großkunden wie DACHSER, die Nagel-Group und Georg Utz.
Gründer & Köpfe
Gegründet wurde das Start-up 2021 von Michael Koscharnyj, Patrik Elfert, Jan Möller und Dr. Philipp Hüning. Das Team formierte sich als Spin-off aus dem Fraunhofer-Institut für Materialfluss und Logistik (IML) in Dortmund.
Die jüngste Wachstumsphase wird durch eine im Frühjahr 2026 abgeschlossene Series-A-Finanzierungsrunde in Höhe von über fünf Millionen Euro untermauert, angeführt vom Risikokapitalgeber Capnamic. Infolge der Kapitalspritze sei das Team seit Jahresbeginn auf über 30 Mitarbeitende angewachsen.
Co-Founder Dr. Philipp Hüning begründet die Namensänderung damit, dass sich Ladungsträger grenzüberschreitend bewegten und der neue Markenname – ein Konstrukt aus „Loop“ (Kreislauf) und „Pario“ (Zusammenführen) – diese internationale Ausrichtung künftig besser widerspiegele. Der Name sei in einem mehrstufigen Prozess aus Vorschlägen der Belegschaft ausgewählt worden. Für Kund*innen ändere sich durch die Neufirmierung abseits des Namens nichts.
Redaktionelle Einordnung
Die Series-A-Runde und die Internationalisierungsstrategie verdeutlichen die starken Ambitionen des Dortmunder Start-ups. Die Fokussierung auf eine eigenständige Softwarekategorie (LCMS) adressiert einen reellen, in der Praxis oft unterschätzten Kostentreiber in der Logistik: den enormen Verwaltungsaufwand und Schwund im Palettenmanagement.
Allerdings agiert Loopario in einem traditionell behäbigen Marktumfeld. Die Herausforderung des Geschäftsmodells liegt im erforderlichen Netzwerkeffekt: Das System entwickelt seinen vollen Nutzen erst, wenn nicht nur große Verlader, sondern auch kleine, international verstreute Speditionen und Logistikpartner die Software adaptieren. Die Bereitschaft der Akteure, neben den Kernsystemen (ERP und TMS) noch eine weitere Software-Ebene zu implementieren, dürfte in der stark fragmentierten Branche eine zentrale Vertriebshürde darstellen.
Zudem muss sich das Start-up gegen bestehende Marktstrukturen behaupten. Es existieren bereits spezialisierte, wenn auch teils kleinere Lösungen für die Lademittelverwaltung. Weitaus größer ist jedoch das langfristige Risiko, dass etablierte Enterprise-Riesen wie SAP oder Oracle ihre Standard-Suites um eigene, tief integrierte Paletten-Module aufrüsten, was den Markt für Standalone-Lösungen spürbar einengen würde.
Fazit
Loopario packt mit der Digitalisierung von Ladungsträger-Workflows ein handfestes Branchenproblem an. Das Rebranding hin zu einem international griffigeren Namen und das frische Series-A-Kapital schaffen eine solide Basis für den geplanten europäischen Rollout. Die Skalierbarkeit des Modells wird jedoch maßgeblich davon abhängen, ob das Start-up die Integrationshürden für neue Logistikpartner extrem niedrig halten kann und es schafft, sich rechtzeitig als Standard-Layer für Ladungsträger zu etablieren, bevor große IT-Konzerne den Nischenmarkt für sich entdecken.
Zeitenwende im Start-up-Ökosystem: Deutschland bringt 2026 jeden Monat ein neues Unicorn hervor
Lange galt die deutsche Start-up-Szene als solide, aber unaufgeregt. Doch der brandneue Hurun Germany Unicorn Index 2026 zeigt eine radikale Transformation: Mit einem Gesamtwert von 118,9 Milliarden Euro (129 Mrd. US$) und zwölf Neuzugängen allein in diesem Jahr deklassiert Deutschland den restlichen Kontinent. Im globalen Ranking klettert die Bundesrepublik damit auf Platz 5 – getrieben von einer historischen Welle an DeepTech-, KI- und Defense-Start-ups.
Es ist eine Zäsur für den Technologie-Standort Deutschland: 38 Einhörner (Unicorns) – also nicht börsennotierte Start-ups mit einer Bewertung von mindestens einer Milliarde US-Dollar – beheimatet die Bundesrepublik mittlerweile. Das entspricht einem Zuwachs von 46 Prozent gegenüber dem Vorjahr und bedeutet die größte Kohorte an Neuzugängen in der deutschen Geschichte. In Kontinentaleuropa liegt Deutschland damit unangefochten auf Rang 1 – weit vor den Niederlanden (11), der Schweiz (8) und Schweden (5).
Helsing erstmals auf Platz 1: Das neue Flaggschiff der deutschen Szene
An der Spitze des Index gab es einen spektakulären Machtwechsel: Das 2021 gegründete KI-Verteidigungsunternehmen Helsing führt das Ranking mit einer Bewertung von 16,6 Milliarden Euro als wertvollstes Einhorn Deutschlands an. Ein Zuwachs von 11,6 Milliarden Euro innerhalb eines einzigen Jahres unterstreicht das immense Potenzial junger deutscher DeepTech-Unternehmen und setzt ein weltweites Signal für europäische KI-Infrastruktur.
Deep-Tech, Rüstung & Fusionsenergie erreichen historischen Höhepunkt
Der Aufstieg des Standorts beruht auf einem strukturellen Wandel. Während B2B-SaaS weiterhin ein starkes Fundament bildet, erreicht die DeepTech-Welle 2026 ihren vorläufigen Höhepunkt. Befeuert durch die politische „Zeitenwende“ haben sich Verteidigungs- und Raumfahrt-Start-ups wie Helsing, STARK Defence (direkt bei Gründung mit über 1 Mrd. US-Dollar bewertet), der Drohnenpionier Quantum Systems und der Raketenbauer Isar Aerospace zu Schlüsselsektoren entwickelt. Parallel dazu beweisen Black Forest Labs (Generative KI) aus Freiburg und Proxima Fusion (Fusionsenergie) aus München, dass Deutschland bei den globalen Zukunftstechnologien in der ersten Liga mitspielt.
Berlin und München beheimaten 68 % aller deutschen Einhörner
Der Index zeigt eine bemerkenswerte räumliche Verdichtung: 18 der 38 Einhörner stammen aus Berlin, 8 aus München. Zusammen vereinen diese beiden Standorte 68 Prozent aller deutschen Milliarden-Start-ups auf sich. Während Berlin besonders im FinTech-, KI- und SaaS-Bereich dominiert, hat sich München als europäisches Powerhouse für DeepTech, Fusionsenergie und B2B-Software etabliert.
Die DNA der deutschen Unicorn-Gründer*innen
Eine Analyse der rund 95 deutschen Unicorn-Gründer*innen räumt zudem mit gängigen Silicon-Valley-Klischees auf:
Erfahrung vor jugendlichem Leichtsinn: Der 19-jährige Studienabbrecher bleibt in Deutschland ein Mythos. Im Schnitt sind deutsche Gründer*innen beim Start 34 Jahre alt, verfügen oft über eine Promotion und jahrelange Branchenerfahrung. Der Fokus liegt auf langfristig gebauten technischen Burggräben.
Die TUM als Kaderschmiede: Die Technische Universität München (TUM) ist die unangefochtene Gründungsfabrik. Allein aus ihren Reihen gingen Einhörner im Wert von 17 Milliarden Euro hervor (u. a. Personio, Celonis). Dicht dahinter folgen die TU Berlin und die LMU München.
Internationale Strahlkraft: Rund 40 Prozent der deutschen Einhörner haben mindestens eine(n) nicht-deutsche(n) Gründer*in. Deutschland fungiert zunehmend als Magnet für internationales Top-Talent.
Der Flywheel-Effekt: Das Ökosystem trägt sich zunehmend selbst durch serielle Gründer*innen. Das prominenteste Beispiel: Florian Seibel, der mit Quantum Systems und STARK Defence zeitgleich zwei Rüstungs-Einhörner erschaffen hat.
Die blinde Flanke: Weniger als 5 Prozent der Unicorn-Gründer*innen sind weiblich. Der Bericht listet derzeit nur eine einzige bestätigte Mitgründerin (Sofia Nunes, Mambu). Ein ungelöstes Problem, durch das Deutschland immenses wirtschaftliches Potenzial verschenkt.
Die 12 Neuzugänge der Rekord-Kohorte 2026 im Überblick
Die zwölf neuen Einhörner des Jahres 2026 bringen zusammen 31,8 Milliarden Euro auf die Waage:
NEURA Robotics (€6,4 Mrd., Metzingen)
Baut kognitive Humanoide-Roboter für die Industrie und gilt als deutsche Antwort auf Tesla Optimus.
Gegründet: 2019 | Zeit bis Einhorn-Status: 7 Jahre
Wichtigste Investoren: Tether, Qualcomm, Amazon, NVIDIA, Bosch, EIB
n8n (€4,8 Mrd., Berlin)
Open-Source-Plattform für Workflow-Automatisierung.
Gegründet: 2019 | Zeit bis Einhorn-Status: 6 Jahre
Wichtigste Investoren: OpenAI, Microsoft, NVIDIA, Bezos Expeditions, Intel Capital
STARK Defence (€3,4 Mrd., Berlin)
Autonome Verteidigungssysteme.
Gegründet: 2024 | Zeit bis Einhorn-Status: 0 Jahre (als Unicorn gestartet)
Wichtigste Investoren: Sequoia, Founders Fund, NATO Innovation Fund
Quantum Systems (€3,2 Mrd., Gilching)
Hochentwickelte eVTOL-Überwachungsdrohnen.
Gegründet: 2015 | Zeit bis Einhorn-Status: 11 Jahre
Wichtigste Investoren: Accel, Founders Fund, Kleiner Perkins
Black Forest Labs (€3,0 Mrd., Freiburg im Breisgau)
Generative Video-KI vom "Stable Diffusion"-Forschungsteam.
Gegründet: 2024 | Zeit bis Einhorn-Status: 2 Jahre
Wichtigste Investoren: a16z, General Catalyst, Lightspeed, M12
Parloa (€2,8 Mrd., Berlin)
Konversations-KI für die Automatisierung von Kundenservice.
Gegründet: 2020 | Zeit bis Einhorn-Status: 5 Jahre
Wichtigste Investoren: B Capital Group
Proxima Fusion (€2,4 Mrd., München)
Fusionsenergie-Ausgründung des Max-Planck-Instituts für Plasmaphysik.
Gegründet: 2023 | Zeit bis Einhorn-Status: 3 Jahre
Wichtigste Investoren: XTX Ventures, East X Ventures, Google, RWE, Plural, Balderton, Cherry, Lightspeed
Isar Aerospace (€1,9 Mrd., Ottobrunn)
Trägerraketen für kleine Satelliten.
Gegründet: 2018 | Zeit bis Einhorn-Status: 8 Jahre
Wichtigste Investoren: Earlybird, HV Capital
Osapiens (€1,0 Mrd., Mannheim)
Software für Lieferketten-Compliance.
Gegründet: 2018 | Zeit bis Einhorn-Status: 8 Jahre
Wichtigste Investoren: Decarbonization Partners, Goldman Sachs
FINN (€1,0 Mrd., München)
Auto-Abo-Plattform.
Gegründet: 2019 | Zeit bis Einhorn-Status: 7 Jahre
Wichtigste Investoren: Portage, UVC Partners, BC Partners Credit
CMBlu Energy (€1,0 Mrd., Alzenau)
Organische "SolidFlow"-Batterien für die Großspeicherung.
Gegründet: 2014 | Zeit bis Einhorn-Status: 12 Jahre
Wichtigste Investoren: Samsung Ventures, STRABAG
Dash0 (€0,9 Mrd. / $1 Mrd., Solingen)
KI-Observability (schnellstes deutsches Software-Einhorn).
Gegründet: 2023 | Zeit bis Einhorn-Status: 3 Jahre
Wichtigste Investoren: Balderton Capital, Accel, Cherry Ventures, DTCP
Fazit: Deutschland baut eigene Champions
Deutschland muss das Silicon Valley nicht kopieren. Der aktuelle Erfolg zeigt, dass die Verbindung von ingenieurwissenschaftlicher Exzellenz, industrieller Verankerung und Risikokapital tragfähige Weltklasse-Champions hervorbringt.
Damit das Wachstum nachhaltig bleibt, muss jedoch die eklatante Lücke beim heimischen Late-Stage-Kapital geschlossen werden. Bislang liegt der Anteil deutscher Investoren in späten Finanzierungsphasen bei unter 15 Prozent. Die Mobilisierung von inländischem Kapital – etwa über Pensionskassen und Versorgungswerke – wird die entscheidende Weichenstellung für die nächste Dekade sein.
GridTech-Start-up-Report 2026: Das Stromnetz ist das neue Gold
Schluss mit reinen Apps: VCs pumpen Milliarden in smarte Netze und Speicher. Diese 10 B2B-Start-ups bauen die Energie-Infrastruktur der Zukunft.
Lange Zeit genügte ein hipper Markenauftritt und eine App zur Berechnung des persönlichen CO2-Fußabdrucks, um auf den großen europäischen Start-up-Konferenzen frenetisch gefeiert zu werden. Doch diese Ära der oberflächlichen Nachhaltigkeit ist im Jahr 2026 endgültig vorbei. Investor*innen haben schmerzhaft gelernt, dass reine Consumer-Software den Klimawandel nicht aufhält, solange die physische Infrastruktur im Hintergrund kollabiert. Was wir derzeit erleben, ist eine tektonische Verschiebung des Risikokapitals weg von seichten Lösungen hin zu DeepTech, schwerer Infrastruktur und radikaler Hardware-Innovation.
Der pauschale GreenTech-Boom ist abgekühlt, doch es manifestiert sich ein hochprofitabler, systemrelevanter Gigant: GridTech. Start-ups, die smarte Stromnetze bauen, das Batterie-Speichermanagement auf ein neues Level heben oder die Dekarbonisierung durch komplexe Hardware industrialisieren, sind die neuen Lieblinge der Venture-Capital-Welt. Sie lösen die kritischsten Flaschenhälse der globalen Energiewende und erschließen dabei milliardenschwere B2B-Märkte, die von regulatorischem Rückenwind und purer industrieller Notwendigkeit getrieben werden.
Die Marktlage
Das Jahr 2026 markiert den definitiven Reifeprozess des ClimateTech-Sektors, dessen Fokus nun schonungslos auf der Netzstabilität und technologischen Skalierbarkeit liegt. Aktuelle Studien der KfW und verschiedener Wirtschaftsberater*innen belegen unmissverständlich, dass allein in Deutschland bis Mitte der 2030er-Jahre Investitionen in einem sehr deutlichen, dreistelligen Milliardenbereich nötig sind, um die Übertragungs- und Verteilnetze für dezentrale Einspeisungen zu rüsten. Der Branchenverband Bitkom warnt zudem, dass Milliardeninvestitionen in Industrie und neue Rechenzentren aktuell nicht am Geld, sondern an mangelnden Netzkapazitäten zu scheitern drohen. Der technologische Haupttreiber dieser Transformation ist eine tiefe Symbiose aus künstlicher Intelligenz und dem Internet der Dinge (IoT). Algorithmen steuern in Echtzeit Lastenflüsse, die menschliche Dispatcher längst überfordern würden. Diese fundamentale Dringlichkeit spiegelt sich in den Portfolios der Fonds wider. Realistische Investitionssummen für Series-A-Runden im GridTech-Segment haben sich bei 15 bis 25 Millionen Euro eingependelt, während Series-B-Finanzierungen für kapitalintensive Hardware-Skalierungen nicht selten die 70-Millionen-Euro-Marke durchbrechen.
Die neuen Treiber*innen
Wer den Markt heute verstehen will, muss die historischen Fundamente kennen. In den 2010er-Jahren legten visionäre Pioniere wie Next Kraftwerke bei den virtuellen Kraftwerken, TWAICE in der prädiktiven Batterieanalytik oder Envelio mit Software für smarte Stromnetze die intellektuelle und technologische Basis. Auf ihren Schultern steht nun die neue Generation, die sich auf drei spezifische Subsektoren konzentriert.
- An erster Stelle steht das vollautomatisierte, KI-getriebene Energie-Trading und Flexibilitätsmanagement, das Erzeuger, Speicher und Verbraucher in Echtzeit an den hochvolatilen Strombörsen orchestriert.
- Der zweite dominante Treiber ist die radikale Hardware-Innovation bei Speichermedien und deren Kreislaufwirtschaft, die weit über das reine Batterie-Betriebssystem hinausgeht und Second-Life-Konzepte sowie neue thermische Speicher industrialisiert.
- Als drittes Kraftzentrum dominiert die industrielle Dekarbonisierung durch komplexe DeepTech-Hardware. Wo Pioniere wie die Schweizer Climeworks einst bewiesen, dass Direct Air Capture physikalisch machbar ist, baut die heutige Start-up-Generation dezentrale, hochskalierbare Reaktoren und Infrastrukturen, die Carbon Capture oder Power-to-X endlich in wirtschaftlich tragfähige B2B-Modelle überführen.
Reality Check
Doch der Weg zu dieser reifen GridTech-Ära war gepflastert mit den Ruinen verbrannter Visionen und naiver Businesspläne. Ein exemplarisches Lehrstück der jüngeren Vergangenheit ist das Scheitern des Münchner Start-ups Sono Motors. Das Unternehmen wollte mit einem B2C-Solar-Elektroauto die Welt verändern, sammelte hunderte Millionen ein und kollabierte schließlich unter der schieren Last der Hardware-Produktionskosten im unerbittlichen Endkonsumentenmarkt. Aus diesem und ähnlichen Rückschlägen lassen sich vier konkrete, fatale Fallstricke für heutige Gründer ablesen.
- Der erste Fehler ist die Illusion der B2C-Skalierbarkeit bei klimarelevanter Hardware, die astronomische Summen verschlingt, während die unsexy B2B-Infrastruktur verlässliche, langfristige Unit Economics bietet.
- Der zweite Fallstrick besteht in einer geradezu fahrlässigen Naivität gegenüber regulatorischen Vorgaben; wer Produkte entwickelt, die nicht den extrem strengen Zertifizierungen der europäischen Netzbetreiber entsprechen, bleibt über Jahre in der Zulassungshölle stecken.
- Drittens wurde schmerzhaft gelernt, dass reine Software-Konzepte ohne tiefe Integration in physische Assets im Energiesektor kaum Eintrittsbarrieren besitzen und extrem schnell austauschbar sind.
- Und viertens unterschätzen noch immer viele Teams den massiven Working-Capital-Bedarf, den ein physischer Rollout mit sich bringt, wenn sie nicht von Tag eins an clevere Fremdkapital-Strukturen und Projektfinanzierungen aufbauen.
Das deutsche Netzwerk (Hotspots)
Deutschlands Stärke in diesem Segment beruht auf einem historisch gewachsenen, polyzentrischen Ökosystem, das sich derzeit in fünf unangefochtenen Hotspots bündelt. München ist das absolute Epizentrum für GridTech und tiefe Klimatechnologie, massiv befeuert durch die Technische Universität München (TUM) und die UnternehmerTUM, die als Europas größter Accelerator einen beispiellosen Output an hochkomplexen Hardware-Start-ups liefert. Aachen folgt dicht dahinter als das unbestrittene Mekka für Batterietechnologie, Leistungselektronik und Recycling, angetrieben von der exzellenten Forschungseinrichtung der RWTH Aachen, deren Spin-offs den Markt dominieren. Karlsruhe hat sich mit dem Karlsruher Institut für Technologie (KIT) als Hub für Power-to-X, E-Fuels und angewandte Energienetz-Forschung etabliert, wo tiefgreifende wissenschaftliche Durchbrüche direkt in Industrieausgründungen münden. Berlin bleibt der unverzichtbare Software- und Trading-Knotenpunkt, wo das regulatorische Know-how und die Nähe zur Politik die Entwicklung von Smart-Grid-Plattformen begünstigen. Abgerundet wird dieses Netzwerk durch die Region Dresden, die mit weltweit führenden Instituten im Bereich Mikroelektronik den Grundstein für die feingliedrige Diagnostik und die Halbleitersteuerung der Energiewende legt.
Investor*innen-Radar
Die Kapitallandschaft hat sich auf die harten Realitäten der Hardware-Skalierung eingestellt und präsentiert sich 2026 hochgradig ausdifferenziert. Auf der Ebene der spezialisierten VCs dominieren europäische Schwergewichte wie Extantia Capital, World Fund und Planet A Ventures, die nicht nur finanzielle Rendite, sondern harte, messbare Impact-Metriken und ein extrem tiefes technisches Verständnis zur Bedingung machen. Gleichzeitig haben Top-Tier Generalisten wie Earlybird oder Cherry Ventures erkannt, dass GridTech das nächste große Trillion-Dollar-Ding ist, und investieren aggressiv in Software-definierte Infrastruktur. Eine entscheidende Rolle spielen zudem die Corporate VCs der Industrie, die verzweifelt strategischen Zugang zu Innovationen suchen; hier agieren Player wie EnBW New Ventures, E.ON Drive oder Siemens Energy Ventures als mächtige Katalysatoren, Geldgeber*innen und Pilotkund*innen in Personalunion. Den fruchtbaren Boden für all dies bereiten die Frühphasen-Motoren und Business Angels, allen voran der High-Tech Gründerfonds in der Seed-Phase, der von finanzstarken Angel-Syndikaten und erfahrenen Founder-Angels aus der ersten Unicorn-Generation flankiert wird.
Die Top 10 Start-ups (Must-Watch ab Jahrgang 2020)
Für die Zusammenstellung der diesjährigen Top 10 Start-ups haben wir bei StartingUp eine strikte und sehr bewusste rote Linie gezogen: Auf unserer Watch-List 2026 stehen ausschließlich Start-ups, die im Jahr 2020 oder später gegründet wurden. Wir kappen ganz bewusst die Pioniere der letzten Dekade, um uns voll auf die echte Post-Hype-Generation zu konzentrieren. Diese Teams sind mitten in Krisenjahren gestartet, mussten von Tag eins an Resilienz beweisen und wurden auf knallharte Unit Economics statt auf Wachstumsfantasien getrimmt. Ausgewählt wurden sie nach ihrer systemischen Marktrelevanz für die Netzstabilität, der technologischen Tiefe ihrer Geschäftsmodelle und dem nachweisbaren Vertrauen namhafter Lead-Investor*innen.
Die absolute Speerspitze der neuen Grid-Generation bildet zweifellos 1KOMMA5°. Das im Jahr 2021 von Philipp Schröder und seinem Team gegründete Unicorn hat in Rekordzeit gezeigt, wie sich physische Hardware und intelligente Netze verbinden lassen. Mit einem integrierten B2B- und B2C-Geschäftsmodell kauft das Unternehmen europaweit Installationsbetriebe auf, um dezentrale Energie-Hardware flächendeckend zu vertreiben. Ihr alles entscheidender technologischer USP ist jedoch das IoT-Betriebssystem „Heartbeat“, das hunderttausende Solaranlagen und Wärmepumpen zu einem virtuellen Kraftwerk vernetzt, was namhafte Risikokapitalgeber*innen wie Porsche Ventures, G2VP und eCAPITAL überzeugte, hunderte Millionen zu investieren.
Ein massives Problem der Netzinfrastruktur ist der Lebenszyklus von Speichermedien, den das Aachener Start-up Voltfang radikal verlängert. Die Gründer David Kaller, Roman Alberti und Afshin Doostdar starteten das Unternehmen 2020 mit einem hochprofitablen B2B-Hardware- und Software-Modell. Der USP liegt in der Entwicklung schlüsselfertiger Gewerbespeicher, die ausschließlich aus Second-Life-Batterien von Elektroautos bestehen und durch eine proprietäre Software-Architektur sicher ans Netz gebracht werden, wofür sie sich zuletzt das Vertrauen von Investor*innen wie PT1 und AENU in großvolumigen Runden sicherten.
Im Bereich der Speichermedien jenseits klassischer Batterien sorgt derzeit phelas für enormes Aufsehen. Das 2020 von Justin Scholz und Leon Haupt in München gegründete DeepTech-Start-up verfolgt ein ambitioniertes B2B-Hardware-as-a-Service-Modell für Energieversorger*innen. Ihr technologischer USP ist die Entwicklung von standardisierten Flüssigluft-Stromspeichern im Containerformat, die nachhaltiger und für die Langzeitspeicherung deutlich kostengünstiger sind als Lithium-Ionen-Lösungen, was Investor*innen wie E44 Ventures und Axon Partners dazu bewog, als Lead-Geldgeber einzusteigen.
Im hochvolatilen Strommarkt der Gegenwart liefert Entrix die intelligente Steuerungsschicht. Steffen Schülzchen gründete das Unternehmen 2021 in München, um mit einem B2B-SaaS-Ansatz das algorithmische Trading für Großbatterien zu revolutionieren. Der technologische Vorsprung liegt in der KI-gestützten Optimierung, die Batterie-Einsätze an den fragmentierten Strommärkten im Millisekundentakt steuert, Verschleiß minimiert und Erlöse maximiert, ein Asset-Light-Modell, das von Schwergewichten wie Junction Growth Investors, BNP Paribas und der Allianz massiv finanziell unterstützt wird.
Einen eng verwandten, aber noch tiefer integrierten Ansatz für den Energiehandel verfolgt suena aus Hamburg. Die Gründer Lennard Kerberg, Miguel Wesselmann und Tom Witter gingen 2021 mit einer hochkomplexen B2B-SaaS-Lösung an den Start. Ihr Alleinstellungsmerkmal ist ein Autopilot für Großspeicher, der als digitaler Zwilling agiert und das Trading über mehrere Energiemärkte hinweg gleichzeitig optimiert, womit sie Investor*innen wie Santander Climate Tech Fund und EIT InnoEnergy überzeugten.
Die Optimierung von mittelständischen Verbrauchern im Netz fokussiert sich bei Ecoplanet. Das im Jahr 2022 von Maximilian Dekorsy und Henry Keppler in München gegründete Start-up baut eine B2B-SaaS-Plattform, die Energiebeschaffung und dynamisches Lastmanagement clever verbindet. Der USP ist die KI-getriebene Demokratisierung des Energiehandels für klassische KMUs, die dadurch ihre Flexibilitäten wie ein virtuelles Kraftwerk am Markt anbieten können, was HV Capital und EQT Ventures als führende Investor*innen an Bord brachte.
Einen völlig neuen Weg zur Grundlastfähigkeit beschreitet das DeepTech-Spin-off Reverion. Das im Jahr 2022 von Stephan Herrmann aus der TUM heraus gegründete Start-up vertreibt reversible Brennstoffzellen in einem hochinnovativen B2B-Hardware-Modell. Der herausragende USP ist die Fähigkeit der Container-Anlagen, Biogas mit enormen Wirkungsgraden in Strom zu verwandeln und bei Stromüberschuss den Prozess umzukehren, um grünes Gas zu produzieren, was Extantia Capital, den Green Generation Fund und UVC Partners zu umfangreichen Finanzierungsrunden veranlasste.
Der entscheidende Flaschenhals der Speicher-Infrastruktur ist die Rohstoffrückgewinnung, die Cylib technologisch anführt. Lilian Schwich startete das Unternehmen 2022 gemeinsam mit Paul Sabarny und Gideon Schwich als Spin-off der RWTH Aachen mit einem industriellen B2B-Infrastruktur-Modell. Ihr einzigartiger Prozess ermöglicht ein durchgängiges Batterierecycling mit minimalem CO2-Abdruck und enormer Rückgewinnungsquote aller wertvollen Metalle, was den World Fund, Vsquared und Porsche Ventures als Lead-Investor*innen auf den Plan rief.
Die aktive Entfernung von Kohlenstoff aus dem System treibt Greenlyte Carbon Technologies voran. Florian Hildebrand gründete das Start-up 2022 in Essen zusammen mit Forschern, um Direct Air Capture als B2B-Hardware-Infrastruktur zu etablieren. Der entscheidende USP ist ein patentierter, flüssigkeitsbasierter Ansatz, der CO2 bei extrem niedrigem Energieverbrauch aus der Luft wäscht und dabei Wasserstoff als Nebenprodukt erzeugt, worauf Earlybird und der Green Generation Fund jüngst mit großen Runden setzten.
Den visionären Abschluss dieser Generation bildet Proxima Fusion, das die ultimative Grundlastfrage der Menschheit lösen will. Francesco Sciortino gründete das Start-up 2023 als erstes Spin-out des Max-Planck-Instituts für Plasmaphysik mit einem radikalen B2B-DeepTech-Modell. Der unvergleichliche USP ist das Design von Kernfusionskraftwerken nach dem Stellarator-Prinzip, das stabile Plasmen und damit das Versprechen auf saubere Grundlast bietet, worauf Top-Tier-Investor*innen wie Plural, Redalpine, Balderton und UVC Partners umgehend mit signifikantem Kapital reagierten.
Internationaler Ausblick & Fazit
Der Blick über den europäischen Tellerrand zeigt deutlich, wie massiv geopolitische Entscheidungen diesen Sektor lenken. Der US-amerikanische Inflation Reduction Act wirkt nach wie vor als gigantischer Magnet, der europäische Start-ups mit extremen Steueranreizen lockt und den Druck auf den Heimatmarkt erhöht, unbürokratische Skalierungshilfen für Hardware zu schaffen. Gleichzeitig diktiert Asien weiterhin weite Teile der globalen Batterie- und Solar-Lieferketten, was europäische Innovationen im Bereich Recycling, alternative Zellchemie und Software-Optimierung umso systemrelevanter macht. Zudem treibt der explosionsartige Energiehunger der weltweiten KI-Rechenzentren die Nachfrage nach Smart-Grid-Lösungen derzeit in astronomische Höhen.
Das Fazit für Gründer*innen und Investor*innen ist unmissverständlich: Wer den Klimawandel als reines B2C-Softwareproblem betrachtet, wird vom Markt verschwinden. Die echten Unicorns dieses Jahrzehnts schrauben, schweißen und programmieren tief im Maschinenraum unserer Wirtschaft, verbinden schwere Hardware mit brillanter Software und machen die Netzinfrastruktur fit für eine dezentrale Zukunft. GridTech ist nicht nur eines der wohl wichtigsten Start-up-Segmente unserer Zeit, es ist schlichtweg das technologische Fundament für das Überleben der modernen Industrie.
DRIK 17: Smartes Gadget, skalierbares Business?
Nach rund zwei Jahren Entwicklungszeit und einer erfolgreichen Crowdfunding-Kampagne im Spätsommer 2025 hat das bayerische Start-up DRIK 17 im Juli 2026 mit der Auslieferung seines Premierenprodukts begonnen. Die Gründer Ralph Seel-Mayer und Emma Ehrenberg versprechen mit ihrem DRIK 17 Carrier eine smarte Lösung für ein altbekanntes Platzproblem von Rennrad- und Gravelbike-Fahrer*innen. Doch wie tragfähig ist die Geschäftsidee hinter der Hybrid-Trinkflasche, und wo liegen die Hürden im hart umkämpften Fahrradmarkt?
Der Grundstein für das Start-up, dessen Name sich aus „Drink“, „Kit“ und dem Lösungsprinzip „Trick 17“ zusammensetzt, wurde in einer Lehrveranstaltung an der Hochschule München gelegt. Unterstützt vom Programm exist women und dem Strascheg Center for Entrepreneurship (SCE), wagte das radsportbegeisterte Duo den Sprung in die Selbständigkeit. Beim SCE handelt es sich um das Gründungszentrum der Hochschule München, das als Start-up-Hub junge Unternehmen von der ersten Ideenentwicklung bis zur Marktreife mit Know-how, Netzwerken, Mentoring und Förderprogrammen begleitet.
Crowdfunding als Markttest
Dass in der Nische eine enorme Nachfrage besteht, bewies die Kickstarter-Kampagne im September 2025: Das Finanzierungsziel von 8.000 Euro war in nur 33 Stunden geknackt, am Ende kamen knapp 12.000 Euro von 218 Unterstützern zusammen. Für komplexe Spritzgusswerkzeuge und eine deutsche Produktion ist das jedoch ein Tropfen auf den heißen Stein.
„Kickstarter war für uns vor allem ein Market Proof – wir wollten zeigen, dass es echte Nachfrage nach unserem Produkt gibt“, betont Ingenieur Ralph Seel-Mayer, der im Team für Zahlen und Partnerschaften zuständig ist. Das eigentliche Startkapital stammte aus einer früheren Trikot-Verkaufsaktion („June of Joy“), flankiert von Fördergeldern wie dem Innovationsgutschein und Fremdkapital. Das SCE habe dem Team dabei den Zugang zu Fördermöglichkeiten erleichtert und als Sparringspartner fungiert, so der Mitgründer.
Die Technik: 450 Milliliter und kein Klappern
Der DRIK 17 Carrier sieht von außen aus wie eine reguläre 850-ml-Flasche. Im Inneren verbirgt sich jedoch ein Zwei-in-Eins-Konzept: 450 ml Platz für Flüssigkeit, gepaart mit einem Stauraum für Werkzeug, Ersatzschläuche oder CO₂-Kartuschen. Eine passgenaue Stofftasche verhindert störendes Klappern auf Schotterpisten. Zudem lagert das Konzept harte, potenziell rückenverletzende Metallgegenstände aus den Trikottaschen sicher in den Rahmen aus.
Doch Flüssigkeit und Gegenstände auf engstem Raum zu vereinen, barg technologische Tücken. „Die größte Herausforderung war, die beiden Funktionen sinnvoll miteinander zu kombinieren“, räumt Seel-Mayer ein. Es ging vor allem darum, das System für wirtschaftliche Blasform- und Spritzgussverfahren zu optimieren. „Genau diese Balance hat uns die meiste Entwicklungszeit gekostet“, fasst er zusammen.
Produkt-Designerin Emma Ehrenberg ergänzt, dass unzählige Iterationen nötig waren, um Technik und Ästhetik zu vereinen. „Durch den 3D-Druck konnten wir sehr schnell neue Varianten entwickeln und testen“, erklärt sie den rasanten Prototypen-Prozess. „Unser Ziel war immer, dass die User Experience im Vordergrund steht.“
Kritisch hinterfragt: Nische oder Massenmarkt?
Trotz des runden Marktstarts muss sich das Hardware-Start-up im rauen Konsumgüterbereich beweisen. Dabei offenbaren sich drei zentrale Knackpunkte:
1. Das Volumen-Dilemma: Wer den DRIK 17 Carrier nutzt, opfert effektiv rund 400 ml Trinkvolumen im Vergleich zu einer Standard-850-ml-Flasche – ein potenzielles K.-o.-Kriterium für Langstreckenfahrer*innen. Emma Ehrenberg kontert diese Bedenken resolut: „Die 450 ml sind für uns kein Kompromiss, sondern eine bewusst gewählte Balance aus Trinkvolumen und Stauraum.“ Sie argumentiert, dass das Volumen zusammen mit einer zweiten Flasche für viele Ausfahrten genüge und das Fach auch für Kohlenhydratpulver genutzt werden könne, um unterwegs lediglich Wasser nachzufüllen.
2. Margendruck durch „Made in Germany“: Ein Preis von rund 44 Euro ist ambitioniert, und die teure Produktion in Deutschland drückt die Rohmarge. Will das Duo zweistufig über den Fachhandel wachsen, fordern Händler*innen ihren Anteil. Auf die Frage, wie realistisch der Sprung in den B2B-Markt unter diesen Umständen sei, reagiert Seel-Mayer optimistisch, bleibt bezüglich konkreter Margen-Kalkulationen aber vage: Man schätze vor allem die schnellen Entwicklungswege und führe bereits Gespräche mit dem Handel. „Eine Verlagerung der Produktion schließen wir zum jetzigen Zeitpunkt aus“, versichert der Gründer.
3. Das Single-Product-Risiko: Die Kund*innenakquisitionskosten für ein einzelnes Zubehörteil im Direct-to-Consumer-Geschäft sind hoch. Um den Customer Lifetime Value zu steigern, muss schnell ein Ökosystem her. „Bereits konkret geplant ist eine reine Trinkflasche, die die gleiche Designsprache aufgreift“, verrät Ehrenberg. Ein mutiger Schritt, denn ohne das smarte Werkzeugfach begibt sich das Start-up in einen stark gesättigten Markt, der stark über den Preis dominiert wird. Zudem arbeite man an verschiedenen Compartments und Equipment-Kits für das modulare System.
Kampf gegen die Branchenriesen
Sollten Branchenriesen wie SKS oder Specialized das – wenn auch zum Patent angemeldete – Multi-Storage-Konzept kopieren, droht ein ungleicher Verdrängungswettbewerb. Ralph Seel-Mayer gibt sich angesichts dieses Szenarios gelassen: „Sollten große Marken ähnliche Konzepte entwickeln, wäre das für uns zunächst einmal eine Bestätigung.“ Er verweist auf junge Marken wie Cyclite oder Ryzon, die zeigen, dass Identität und Kund*innennähe heute oft schwerer wiegen als Unternehmensgröße. „Genau diese Nähe lässt sich nur schwer kopieren“, gibt er sich selbstbewusst. Eine charmante, aber riskante Wette: Denn ob ein treuer Kern an Community-Kund*innen ausreicht, um zu überleben, wenn etablierte Riesen das eigene Konzept mit enormer Vertriebspower in jeden Fahrradladen drücken, bleibt die eigentliche Feuerprobe für DRIK 17.
Fazit
Mit dem DRIK 17 Carrier besetzt das Münchner Duo eine clevere Nische zwischen sperrigen Satteltaschen und reinen Werkzeugflaschen, verlangt den Nutzer*innen aber Abstriche bei der Trinkmenge ab. Das Community-Building hat perfekt funktioniert. Nun muss das Team beweisen, dass die Marke auch über ihr Erstlingswerk hinaus skalierbar ist und den Sprung in den Fachhandel übersteht – ohne dass die hohen heimischen Produktionskosten das Wachstum ausbremsen.
Der blinde Fleck der Gründer*innen: Wie „brillante Blödmänner“ das eigene Start-up sabotieren
Start-ups rühmen sich gern ihrer agilen Teams und familiären Unternehmenskulturen. Doch ein neuer Report offenbart, dass toxisches Management quer durch alle Hierarchien grassiert – und wertvolle Fachkräfte in die Flucht schlägt. Für Gründer birgt diese Führungskrise ein massives wirtschaftliches Risiko. Warum Wegschauen die teuerste aller Optionen ist.
Es ist ein altes Mantra der Arbeitswelt: Mitarbeitende verlassen keine Unternehmen, sie verlassen ihre Vorgesetzten. Dass dieser Leitsatz nichts von seiner Aktualität eingebüßt hat, belegt der aktuelle Bad Bosses Report. Die Umfrage, für die europaweit 1.000 Berufstätige befragt wurden, zeichnet ein drastisches Bild der gelebten Führungskultur. Die Kernaussage ist für Gründer*innen und Start-up-CEOs ein schrilles Warnsignal: Toxische Führung ist keine Ausnahmeerscheinung, sondern ein toleriertes, systemisches Problem, das massiv Kapital und Innovationskraft vernichtet.
Die Abwanderungswelle ist real
Die Zahlen sprechen eine unmissverständliche Sprache: 60 Prozent der Arbeitnehmer*innen geben an, dass sie aufgrund eines/einer schlechten Vorgesetzten entweder gekündigt (19 Prozent) oder ernsthaft über einen Wechsel nachgedacht haben (41 Prozent). Für junge Unternehmen, die sich im chronischen „War for Talents“ behaupten müssen und bei denen der Verlust von Schlüsselpersonen oft existenzbedrohend ist, ist diese Fluktuationsrate fatal.
Die Ursache für diese Abwanderung liegt jedoch selten im mangelnden Fachwissen der Vorgesetzten. Es ist vielmehr die fehlende Integrität, die Teams zermürbt. Zu den am häufigsten erlebten toxischen Verhaltensweisen zählen die Bevorzugung von Favoriten (36 Prozent) sowie Führungskräfte, die sich die Erfolge anderer aneignen (30 Prozent). Auch das sprunghafte Ändern von Erwartungen mitten im Prozess (26 Prozent) und das bewusste Ignorieren von Burnout (19 Prozent) stehen weit oben auf der Liste. Gerade in der schnelllebigen Start-up-Welt, in der ständige Kurswechsel (Pivots) ohnehin für hohe Belastung sorgen, wirkt eine derartige Führung wie ein Brandbeschleuniger.
Der Kult um den „brillanten Blödmann“
Eine der gefährlichsten Erkenntnisse der Studie ist das Versagen der Unternehmensstrukturen bei der Sanktionierung dieses Verhaltens. Fast die Hälfte (48 Prozent) der schlechten Vorgesetzten wird trotz fehlender Führungsqualitäten befördert oder bleibt ohne jegliche Konsequenzen im Amt. Dieser Umstand spiegelt sich in der Resignation der Belegschaft wider: 66 Prozent der Mitarbeitenden gehen davon aus, dass ihr Unternehmen einen leistungsstarken, aber toxischen Chef tolerieren würde.
Hier liegt die größte Falle für Gründer*innen: Der „brillante Blödmann“ – ein(e) Manager*in, der/die zwar kurzfristig starke Wachstums-KPIs oder hohe Umsätze liefert, dabei aber das Team ausbrennt – wird viel zu oft geschützt. Die Kollateralschäden fressen den Profit jedoch schnell auf, denn toxisches Management löst einen Dominoeffekt aus. Laut Report führt schlechte Führung primär zu Konflikten und Spannungen (52 Prozent) sowie zu Mitarbeitendenabgängen (41 Prozent). Weitere Konsequenzen sind verfehlte Ziele (35 Prozent), eine Verschlechterung der psychischen Gesundheit in Form von Stress oder Angst (34 Prozent) sowie ein Verlust an psychologischer Sicherheit (33 Prozent). Dies wiederum ebnet den Weg für Demotivation und „Quiet Quitting“ (30 Prozent).
Warum die „Open-Door“-Politik versagt
Viele Gründer*innen wiegen sich in falscher Sicherheit, weil sie flache Hierarchien und eine sprichwörtliche „Open-Door“-Politik predigen. Die Realität der Angestellten sieht jedoch anders aus: 54 Prozent der Mitarbeitenden trauen sich nicht, Probleme an die Personalabteilung weiterzuleiten, da sie diesen Schritt als Karriererisiko betrachten. Start-up-Lenkende fliegen in Personalfragen folglich oft blind. Wenn das Vertrauen fehlt, Missstände offen und sicher anzusprechen, verliert das Unternehmen sein wichtigstes Frühwarnsystem.
Der Nutzwert für Gründer*innen: Vier Lektionen aus dem Report
Aus den Erkenntnissen der Karriere-Plattform leiten sich für Start-ups klare Handlungsaufträge ab, um die eigene Organisation widerstandsfähiger zu machen:
- Werte über kurzfristige Metriken stellen: Wenn Unternehmen toxische Verhaltensweisen dulden, opfern sie aktiv die psychische Gesundheit, das Vertrauen und die langfristige Bindung ihrer Mitarbeitenden.
- Konsequenzen ziehen statt hoffen: Lediglich 6 Prozent der Befragten geben an, dass schlechte Führungskräfte ihr Verhalten durch Schulungen oder Coaching verbessern. Start-ups müssen Management-Fehlbesetzungen daher schneller korrigieren, anstatt auf Einsicht zu warten.
- Feedback-Kultur kritisch hinterfragen: Da die Mehrheit der Mitarbeitenden eine Meldung beim HR-Team fürchtet, reichen verbale Lippenbekenntnisse zu flachen Hierarchien nicht aus. Es braucht anonyme und geschützte Feedback-Mechanismen.
- Betriebliches Risiko anerkennen: Schlechtes Management ist laut der Studie kein rein zwischenmenschliches Problem mehr, sondern ein gravierendes betriebliches Versagen. Es ist unmöglich, ein leistungsstarkes Unternehmen aufzubauen, wenn das Verhalten des Managements die besten Talente zur Kündigung treibt.
Fazit
Über drei Viertel (76 Prozent) der befragten Beschäftigten glauben mittlerweile, dass schlechte Vorgesetzte an heutigen Arbeitsplätzen gang und gäbe – oder gar unvermeidbar – sind. Junge Unternehmen haben die einmalige Chance, genau diese Norm direkt in der Gründungsphase zu brechen. Wer empathische Führungskompetenz genauso hart einfordert wie fachliche Exzellenz, gewinnt am Ende das wichtigste Kapital im Start-up-Ökosystem: loyale und hochmotivierte Mitarbeitende.
Im Labor erdacht, am Markt erstickt? Die Wahrheit über Deutschlands akademische Start-ups
Ein Fünftel aller Gründungen in Deutschland stammt aus dem Hochschulumfeld. Der neue Global Entrepreneurship Monitor (GEM) 2025/26 feiert eine seltene Erfolgsgeschichte der Geschlechtergerechtigkeit. Doch bei genauerem Hinsehen offenbart sich ein System, das stark am Tropf des Staates hängt und bei der Umsetzung stockt. Eine kritische Einordnung.
Die Zahlen klingen im ersten Moment wie Balsam auf die Seele des oft kritisierten Wirtschaftsstandorts Deutschland. Laut dem jüngst veröffentlichten Global Entrepreneurship Monitor (GEM) Länderbericht 2025/26 weist rund ein Fünftel aller Gründungen hierzulande einen akademischen Hintergrund auf. Hochschulen und Forschungseinrichtungen erweisen sich damit als essenzielle Keimzellen für Innovationen.
Ein seltener Sieg für die Diversität
Der wohl erfreulichste Befund der Studie: Der sonst so eklatante Gendergap der Start-up-Szene schmilzt im wissenschaftlichen Umfeld auf ein Minimum zusammen. Während in anderen Branchen Gründerinnen oft marginalisiert sind, ist das Verhältnis bei den akademischen Ausgründungen nahezu ausgeglichen: 2,9 Prozent der Männer und 2,3 Prozent der Frauen in der Gesamtbevölkerung waren in den vergangenen dreieinhalb Jahren in diesem Bereich aktiv. Ein Unterschied von marginalen 0,6 Prozentpunkten.
Mehr noch: Die akademischen Gründerinnen zeigen einen beeindruckenden Vorwärtsdrang. Drei Viertel von ihnen (75 Prozent) planen in den nächsten zwei Jahren Patentanmeldungen – deutlich mehr als ihre männlichen Pendants (60 Prozent). Sie nutzen Gründungsberatungen intensiver (93,5 Prozent gegenüber 66,7 Prozent bei Männern) und schöpfen staatliche Förderprogramme konsequenter aus (51,6 Prozent gegenüber 40 Prozent). Diese Professionalisierung auf weiblicher Seite ist ein starkes Signal und beweist, dass gezielte Unterstützung an den Lehrstühlen wirkt.
GEM 2025/26 in Zahlen:
- 21 Prozent der Gründer und 23 Prozent der Gründerinnen haben einen akademischen Hintergrund.
- 64,9 Prozent der akademischen Vorhaben stecken noch in der Vorbereitungsphase.
- Mehr als 75 Prozent betrachten staatliche Förderprogramme als entscheidend für ihre Gründung.
Die Illusion der Vorbereitungsphase
Wer jedoch die Sektkorken über das enorme „Gründungspotenzial“ an Hochschulen knallen lässt, sollte die Methodik des GEM kritisch hinterfragen. Ein zentraler Schwachpunkt der gefeierten Statistik: Knapp zwei Drittel (64,9 Prozent) der erfassten akademischen „Gründungen“ befinden sich noch in der sogenannten Vorbereitungsphase. Lediglich gut ein Drittel (35 Prozent) hat den Sprung in die tatsächliche Unternehmensexistenz bereits vollzogen.
Hier zeigt sich die klassische Lücke zwischen akademischer Absichtserklärung und marktwirtschaftlicher Realität. Der GEM misst über Befragungen in erster Linie Gründungsintentionen. Wie viele dieser Vorhaben am Ende nicht über den Status eines interessanten Forschungsprojekts hinauskommen, weil Anschlussfinanzierungen fehlen oder das Geschäftsmodell dem Praxistest nicht standhält, bleibt unbeleuchtet. Im internationalen Vergleich hinkt Deutschland bei der tatsächlichen Skalierung weiterhin hinterher – oft blockiert die Angst vor dem Scheitern den letzten mutigen Schritt.
Am Tropf des Staates
Dies führt zum wohl kritischsten Befund der Studie: der massiven Abhängigkeit von staatlichen Geldern. Mehr als drei Viertel der befragten Ausgründerinnen und Ausgründer bezeichnen staatliche Förderprogramme – wie etwa das exist-Programm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE) – als „entscheidend“. Das spricht einerseits für die Qualität und Notwendigkeit solcher Initiativen. Andererseits offenbart es ein strukturelles Defizit des deutschen Risikokapitalmarktes.
Wenn über 75 Prozent der hochgradig innovativen, patentgetriebenen Start-ups ohne staatliches Geld nicht gründen würden, stellt sich die Frage: Warum greift privates Kapital im Early-Stage-Bereich nicht stärker? Die Gefahr einer Subventionsökonomie, in der Start-ups primär darauf optimiert werden, den nächsten Fördertopf zu knacken, anstatt auf echte Marktreife und Kundenakquise, darf bei diesen Zahlen nicht ausgeblendet werden.
Fazit: Vom Labor auf den Markt
Der GEM-Länderbericht Deutschland 2025/26 – erstellt vom RKW Kompetenzzentrum und dem Thünen-Institut – liefert eine überaus ermutigende Erkenntnis: Beim Abbau des Gendergaps funktioniert das universitäre Ökosystem hervorragend. Akademische Gründungen sind als tragende Säule des Innovationssystems nicht wegzudenken.
Doch die Studie ist zugleich ein Appell. Damit akademische Vorhaben nicht in endlosen Vorbereitungsphasen verharren, bedarf es dringend der geforderten Reduktion administrativer Hürden und schneller Transferprozesse. Für die Start-up-Szene bedeutet das: Das Inkubator-Umfeld Hochschule leistet glänzende Vorarbeit. Doch damit aus einer Uni-Idee ein marktfähiges Unternehmen wird, muss privates Kapital mutiger werden – und die Gründer*innen müssen lernen, sich vom rettenden Tropf des Staates rechtzeitig abzunabeln.
Zwischen Hype und Haltung: Kann Joony’s mit Caro Daur die Lücke im Getränkeregal schließen?
Ein neues Hamburger Start-up will mit Natural Soda den deutschen Getränkemarkt aufmischen. Prominente Unterstützung kommt von der Unternehmerin und Schauspielerin Caro Daur. Doch reicht ein cleveres Buzzword und Influencer-Reichweite, um im hart umkämpften FMCG-Segment zu bestehen? Eine kritische Einordnung.
Das im Juni 2026 in Hamburg gegründete Start-up Joony’s tritt an, um den deutschen Getränkemarkt mit einer völlig neuen Kategorie namens Natural Soda zu erobern. Hinter der Marke stehen die beiden Gründer Josa Rödiger, ehemaliger Director of Sales DACH bei LemonAid & ChariTea sowie Ex-Vertriebsleiter bei Krombacher, und der Serial-Founder Bijan Mashagh, der zuvor unter anderem das Matratzen-Start-up Snooze Project verantwortete. Mit der Unternehmerin und Schauspielerin Caro Daur, die nicht nur als Investorin, sondern auch als strategische Markenpartnerin einsteigt, hat sich das Duo zudem prominente Verstärkung an Bord geholt.
Ihr gemeinsames Produkt ist eine Kombination aus prickelndem Wasser und 15 bis 20 Prozent echtem Fruchtsaft, die mit maximal 2 Gramm zelleigenem Zucker pro 100 Milliliter und nur 9 Kilokalorien auskommt. Dabei verzichtet Joony's konsequent auf Zuckerzusätze und künstliche Süßstoffe. Diese Ausrichtung zeigt bereits früh erste Erfolge: Kurz nach dem Launch ist das Getränk an über 2.000 Point-of-Sale-Stellen, darunter EDEKA, Wolt-Market und in der Gastronomie, verfügbar.
Doch der deutsche Getränkemarkt bleibt ein Haifischbecken. Zwischen etablierten Konzernen und hippen Indie-Brands scheint kaum noch Platz für echte Innovationen. Dass Joony's dabei nicht leise auf den Markt schleicht, zeigt das aktuelle Investment. Caro Daur unterstützt das Team ab sofort aktiv beim Markenaufbau und im Vertrieb. Ein beachtlicher Start – doch hält das Geschäftsmodell einer tieferen Überprüfung stand?
Das Gründer-Gespann: Symbiose aus Vertrieb und E-Commerce
Dass Joony's keine lange Anlaufzeit benötigt, liegt nicht zuletzt an der Erfahrung der Gründer, was die schnelle Verfügbarkeit in der Fläche erklärt. Josa Rödiger bringt ein tiefgreifendes Netzwerk im Lebensmitteleinzelhandel (LEH) und der Gastronomie mit. Sein Mitgründer Bijan Mashagh steuert hingegen die heute unverzichtbare Expertise im E-Commerce bei.
Diese Kombination ist erfolgskritisch: Der Getränkemarkt erfordert in der Skalierungsphase eine massive Präsenz im stationären Handel, während der Markenaufbau maßgeblich über digitale Kanäle funktioniert. Mit Caro Daur haben sich Rödiger und Mashagh eine Partnerin gesichert, die eine enorme digitale Community mitbringt und den Anspruch der Brand unterstreicht. Die Ambition dahinter fasst Bijan Mashagh deutlich zusammen: „Caro investiert nicht in ein Getränk. Sie investiert in eine neue Kategorie. Natural Soda steht für eine Generation von Konsumentinnen und Konsumenten, die bewusst leben möchte, ohne ständig verzichten zu müssen.“
Die Marktthese: Zuckersteuer und bewusster Konsum
Die These des Start-ups ist inhaltlich absolut nachvollziehbar: Verbraucherinnen und Verbraucher fordern zunehmend Getränke, die weniger Zucker enthalten, aber keine künstlichen Zusatz- oder Süßstoffe aufweisen. Die aufkeimende politische Debatte um Maßnahmen zur Reduktion des Zuckerkonsums – bis hin zu einer möglichen Zuckersteuer – beschleunigt diesen Trend spürbar. Die Industrie sucht händeringend nach Alternativen zur klassischen Limonade und zu langweiligem Mineralwasser.
Genau auf diese Lücke im Alltag zielt das Produkt ab. Mitgründer Josa Rödiger ordnet diese Entwicklung so ein: „Natural Sodas treffen den Zeitgeist, weil sie den alltäglichen Konsum mit echtem Mehrwert verbinden. Menschen kaufen heute nicht mehr einfach Getränke – sie kaufen Routinen, Wohlbefinden und bewusstere Entscheidungen.“
Ein Bedürfnis, das auch Investorin Caro Daur aus persönlicher Erfahrung bestätigt und das ihren Einstieg motivierte: „Ich achte darauf, was ich konsumiere, möchte dabei aber auch nicht komplett den Spaß verlieren. Man möchte etwas Leckeres, Erfrischendes und Prickelndes, nur eben ohne direkt eine Zuckerbombe zu trinken oder auf künstliche Süßstoffe auszuweichen. Genau das schafft Joony's.“
Hier greift die Marke mit vier Sorten (Zitrone, Grapefruit, Maracuja, Pfirsich) an und bedient mit ihren Nährwerten den vom Unternehmen definierten "Natural Sweet Spot". Der strikte Verzicht auf künstliche Süßstoffe passt zudem perfekt in den Zeitgeist der stark nachgefragten "Clean Label"-Produkte.
Kritisch hinterfragt: Innovation oder Marketing-Spin?
Doch wie innovativ ist Natural Soda wirklich? Kritisch betrachtet handelt es sich rein physisch um eine hochwertige Fruchtsaftschorle mit relativ geringem Saftanteil oder ein intensiviertes Near Water. Der Begriff Natural Soda ist in erster Linie ein geschickter Marketing-Spin, der das Produkt internationaler und moderner klingen lässt, um sich eine eigene Nische zwischen Wasser und Limonade zu bauen.
Das Geschäftsmodell im Premium-Segment bringt zudem tiefgreifende Herausforderungen mit sich. Der Einsatz von echtem Fruchtsaft treibt die Produktionskosten unweigerlich in die Höhe. Um im Lebensmitteleinzelhandel wettbewerbsfähig zu bleiben, darf der Endkundenpreis jedoch nicht zu sehr ausreißen, was die Margen drückt. Hinzu kommen logistische Hürden: Der Transport von wasserbasierten Ready-to-Drink-Getränken in Dosen ist aufwendig. Im Gegensatz zu Systemen wie Air Up oder Waterdrop, die lediglich den Geschmack ohne das Wasser verschicken, muss Joony's klassische, ressourcenintensive Logistikketten bewältigen. Zudem bleibt der Kampf um die Regalfläche in den Supermärkten selbst nach einem starken Start ein brutales Geschäft.
Das Wettbewerbsumfeld
Wer eine neue Kategorie ausruft, muss sich zwangsläufig mit diversen Playern messen. Auf der einen Seite stehen die etablierten Konzerne wie Coca-Cola mit Vio, Krombacher mit seiner Fassbrause oder Danone mit Volvic Touch, die das Near-Water-Segment durch ihre immense Vertriebsmacht dominieren. Auf der anderen Seite besetzen Social-Brands wie Lemonaid oder Fritz-Kola erfolgreich die Nische für erwachsene, hochwertige Limonaden, weisen dabei im direkten Vergleich jedoch oft höhere Zuckeranteile auf.
Auch sogenannte Wasser-Disruptoren wie Waterdrop und Air Up greifen den aktuellen Trend zu Getränken ohne Zucker aktiv an, operieren allerdings mit völlig anderen Geschäftsmodellen abseits des klassischen Marktes für Fertiggetränke. Nicht zuletzt ist der Markt förmlich überschwemmt von Creator-Brands wie Dirtea, BraTee oder Vitavate. In diesem dichten Umfeld muss Joony's beweisen, dass es das Potenzial zur nachhaltig etablierten Marke besitzt und nicht als kurzlebiger Hype-Artikel endet.
Unsere Einordnung
Joony's macht vieles richtig: Ein exzellent aufgestelltes Gründerteam trifft punktgenau auf den Megatrend der Zuckerreduktion. Die Positionierung von Caro Daur als Investorin und strategische Partnerin statt als bloßes Testimonial ist dabei ein kluger Schachzug, um Seriosität und Langfristigkeit zu signalisieren.
Das Start-up hat zweifellos das Potenzial, sich im Premium-Segment des Getränkemarkts festzusetzen. Die eigentliche Bewährungsprobe wird jedoch die Wiederkaufrate sein, wenn der erste Launch-Hype abflacht. Wenn die Konsument*innen den geschmacklichen Mittelweg zwischen klassischer Limo und Wasser tatsächlich dauerhaft in ihre Alltagsroutine integrieren, könnte die Wette auf die Kategorie Natural Soda aufgehen. Andernfalls droht Joony's das Schicksal vieler hipper Getränke: Ein kurzes Aufschäumen, bevor die Kohlensäure entweicht.
Schluss mit dem Tool-Friedhof: torq.partners-Spin-off Friday/Poppins räumt im HR auf
Jedes Scale-up kennt den Moment: Die magische Schwelle von 50 Mitarbeitenden ist überschritten, die Prozesse knirschen und professionelle HR-Tools müssen her. Doch die Realität sieht oft anders aus: Die teure Software wird lizenziert, aber das Onboarding läuft weiter per E-Mail und die Gehaltsrunde in Excel. Genau in diese Kerbe schlägt nun ein neuer Player mit prominentem Hintergrund: Die torq.partners People GmbH emanzipiert sich von ihrer Muttergesellschaft und tritt ab sofort als eigenständige HR-Beratung unter dem Namen Friday/Poppins auf.
Hinter der Ausgründung steht Managing Partner Florian Klages, der als ehemaliger Leiter Corporate HR der Axel Springer SE reichlich Konzern-Expertise in die Start-up-Welt mitbringt. Mit einem rund 30-köpfigen Team an den Standorten Berlin und Hamburg und Referenzkunden wie Auto1, Emma und Sunday Natural hat sich die Einheit bereits einen Namen gemacht.
Das Versprechen des neuen Markenauftritts: Weg von administrativen Altlasten hin zu „Human Relevance“. Das Team konzentriert sich auf die Schnittstelle von Technologie und operativer Umsetzung – konkret auf HR Operations, die Auswahl und Implementierung von Software sowie Interim-Management, um personelle Engpässe bei schnell wachsenden Unternehmen (50 bis 1.000 Mitarbeitende) zu überbrücken.
Ein unübersichtlicher Tech-Dschungel trifft auf Konsolidierungsdruck
Dass der Bedarf für solche Übersetzer zwischen Software-Anbietern und HR-Abteilungen riesig ist, zeigt ein Blick auf die Marktdaten. Der DACH-Markt für HR-Tech boomt, wird aber zunehmend unübersichtlich: Im ersten Quartal 2025 buhlten bereits über 535 Anbieter um die Budgets der Personalabteilungen.
Da inzwischen rund 67 Prozent der KMU und Scale-ups auf HR-Automatisierung setzen, wächst der Druck auf Gründer, die richtigen Entscheidungen zu treffen. Gleichzeitig zwingt das aktuelle Marktklima zu massiver Investitionssicherheit. Das VC-Funding für deutsche HR-Tech-Start-ups sank 2024 um fast ein Viertel auf unter 100 Millionen US-Dollar, was aktuell zu einer spürbaren Marktkonsolidierung durch Übernahmen führt. Wenn Tools heute gekauft und morgen von einem größeren Konzern geschluckt werden, ist der Beratungsbedarf für eine zukunftssichere, modulare Cloud-Infrastruktur extrem hoch.
Drei Hürden für das neue Spin-off
Der operative Hands-on-Ansatz von Friday/Poppins adressiert ein echtes Problem vieler Gründungs-Teams. Schließlich verfehlt laut SHRM-Daten jede vierte Software-Implementierung im HR die Erwartungen, weil das Setup im Alltag scheitert. Dennoch muss das Unternehmen auf seinem weiteren Wachstumskurs drei wesentliche Hürden nehmen:
- Das Budget-Dilemma: Scale-ups stöhnen nicht nur über die immensen SaaS-Lizenzkosten großer HR-Plattformen. Ob sie – gerade im restriktiven Finanzierungsumfeld – zusätzlich noch signifikante Budgets für externe Beratung und Implementierung freimachen können, bleibt eine strategische Herausforderung. Der Mehrwert (ROI) muss von Friday/Poppins extrem schnell und messbar geliefert werden.
- Die Unabhängigkeits-Frage: Das Unternehmen bezeichnet sich explizit als „herstellerunabhängig“. Gleichzeitig rühmt man sich in der Ausgründungs-Meldung mit der Auszeichnung als HiBob EMEA Partner des Jahres 2025. Für Neukunden wird es entscheidend sein, dass die Beratung im Tool-Auswahlprozess tatsächlich agnostisch bleibt und nicht aus Gewohnheit die immer gleichen, vertrauten Partnersysteme ins Spiel bringt.
- Die KI- und Compliance-Falle: Friday/Poppins verspricht als Kernziel, den Einsatz von Künstlicher Intelligenz im People-Bereich voranzutreiben. Das ist in der aktuellen Marktphase ein ambitioniertes Versprechen. Mit dem stufenweisen Greifen der strengen Auflagen des europäischen AI Acts gelten viele KI-Anwendungen im HR (etwa beim automatisierten Recruiting oder Performance-Tracking) als Hochrisikosysteme. Eine Beratung muss hier künftig nicht nur für Effizienz, sondern vor allem für absolute Compliance sorgen – ein massiver Drucktest für das junge Spin-off.
Ausblick: Ein „Freitagnachmittag“ für das HR-Team?
Trotz dieser marktüblichen Hürden sind die Startvoraussetzungen exzellent. Die Historie und Ausgründung aus torq.partners – die sich in der Szene vor allem als strategischer Finance-Partner für Start-ups einen sehr guten Ruf erarbeitet haben – liefert einen wertvollen Vertrauensvorschuss.
Schaffen es Friday/Poppins, die komplexe Tool-Landschaft für wachsende Unternehmen so zu orchestrieren, dass sie rechtssicher, modular und automatisiert läuft, könnte die Neugründung zu einem wichtigen Enabler werden. Das erklärte Ziel von Florian Klages, das „befreiende Gefühl eines Freitagnachmittags“ in die Personalabteilungen zurückzubringen, ist zumindest schon einmal ein starkes Narrativ für eine oft von Administrations-Chaos geplagte Berufsgruppe.
Paukenschlag im Crowdinvesting: Pionier OneCrowd meldet Insolvenz an
Die OneCrowd-Gruppe, Betreiberin der Plattformen Seedmatch, Econeers und Mezzany, ist zahlungsunfähig. Während Insolvenzverwalter nach neuen Investor*innen suchen und der Betrieb vorerst weiterläuft, offenbart die Pleite fundamentale Schwächen eines einst gefeierten Geschäftsmodells. Was die Insolvenz des deutschen Crowdfunding-Pioniers für den Markt und kapitalhungrige Start-ups bedeutet.
Es ist ein herber Schlag für die alternative Gründungsfinanzierung in Deutschland: Die OneCrowd-Gruppe aus Dresden hat für drei ihrer Kerngesellschaften beim Amtsgericht Dresden Insolvenz angemeldet. Betroffen sind die Muttergesellschaft OneCrowd GmbH sowie die beiden Töchter OneCrowd Loans GmbH und OneCrowd Securities GmbH.
Das Gericht bestellte ein Trio der auf Sondersituationen spezialisierten Kanzlei BBL Brockdorff zu vorläufigen Insolvenzverwaltern (Dr. Christian Heintze, Heiko Schäfer, Christian Graf Brockdorff). Die erste Kommunikation des Sanierungsteams zielt auf Beschwichtigung ab: Der Plattformbetrieb soll uneingeschränkt weitergehen, die geschlossenen Verträge zwischen Start-ups und Investoren seien nicht Teil der Insolvenzmasse. Doch abseits der beruhigenden Rhetorik zeigt der Fall tiefe Risse in einem Modell, das einst angetreten war, die Wagniskapitalvergabe zu demokratisieren. Ein klares Warnsignal gab es parallel zur Insolvenz: Die Zins- und Tilgungszahlungen für eine im Juli 2022 emittierte Unternehmensanleihe wurden bis auf Weiteres ausgesetzt.
Vom Pionier zum Sanierungsfall
Die Geschichte der OneCrowd ist eng mit der Marke Seedmatch verbunden. Gegründet 2011, war sie die erste deutsche Plattform für echtes Unternehmens-Crowdinvesting. Die Idee traf den Zeitgeist: Kleinanleger konnten ab 250 Euro in junge Start-ups investieren. Später kamen Econeers (Nachhaltigkeit) und Mezzany (Immobilien) hinzu, bevor alles unter der Dachmarke OneCrowd gebündelt wurde. Bis zuletzt rühmte sich die Gruppe mit hohen zweistelligen Millionenbeträgen, die durch die „Crowd“ in die Wirtschaft gepumpt wurden.
Das Geschäftsmodell in der kritischen Analyse
Warum gerät ein augenscheinlicher Pionier in eine solch existenzielle Schieflage? Die Antwort dürfte in einer Mischung aus den Schwächen des Crowdinvestings, juristischen Bumerang-Effekten und einem radikal veränderten Marktumfeld liegen.
Das Kerninstrument der Plattformen war lange Zeit das partiarische Nachrangdarlehen. Start-ups sammelten Kapital ein, die Plattform kassierte Provisionen. Die Crux: Start-ups sind Hochrisiko-Investments. Pleiten häuften sich naturgemäß, was für Kleinanleger oft den Totalverlust bedeutete. Lange galt dies primär als Imageproblem, doch es wuchs sich zu einem juristischen Risiko für die Vermittler aus: Im Fall des insolventen Start-ups Protonet urteilte das Landgericht Dresden 2023, dass eine verwendete Nachrangklausel intransparent und damit unwirksam sei. Die Plattformgesellschaft wurde zu Schadensersatz verurteilt. Solche Präzedenzfälle sind für Vermittler extrem gefährlich, da sie ein Haftungsrisiko für fremde Kreditausfälle schaffen. Kombiniert mit den sinkenden Einnahmen in einem abkühlenden Markt und der teuren Refinanzierungslast der eigenen 2022er-Anleihe, dürfte dies der Liquidität enorm zugesetzt haben.
Markt und Wettbewerb im Wandel
Hinzu kommt die Zinswende: Wenn Anleger für risikoarme Anlagen wieder signifikante Zinsen erhalten, sinkt die Bereitschaft, Geld in riskante Jungunternehmen ohne nennenswerte Mitspracherechte zu stecken. Der DACH-Markt konsolidiert sich entsprechend. Wettbewerber wie Companisto haben ihr Modell stärker in Richtung eines geschlossenen „Equity-Modells“ für vermögende Business Angels verschoben. Andere Plattformen fusionierten, um die massiv gestiegenen Compliance-Kosten der neuen EU-Schwarmfinanzierungsverordnung (ECSP) stemmen zu können.
Was bedeutet das für Gründer*innen?
Für aufstrebende Start-ups sendet die OneCrowd-Insolvenz ein klares Signal. Die Schwarmfinanzierung hat als unkomplizierte Kapitalquelle an Glanz verloren:
- Reputations- und Plattformrisiko: Wer heute eine Kampagne plant, muss die wirtschaftliche Stabilität der Plattform genau prüfen. Ein insolventer Finanzierungspartner sorgt für maximale Unruhe bei den eigenen Anlegern.
- Cap-Table-Präferenzen: Professionelle VCs und Business Angels meiden Start-ups mit unübersichtlichen Crowdinvesting-Strukturen oft. Partiarische Nachrangdarlehen erweisen sich bei späteren, größeren Finanzierungsrunden häufig als Hindernis.
- Schwindende Reichweite: Wenn Plattformen selbst um ihr Überleben kämpfen, sinkt ihre Fähigkeit, als Marketing-Multiplikator neue Kleinanleger für Start-ups zu mobilisieren.
Fazit
Die Insolvenz der OneCrowd-Gruppe markiert das Ende der naiven Frühphase des deutschen Crowdinvestings. Ob sich im angelaufenen Investorenprozess ein Käufer findet, der bereit ist, das Erbe samt potenzieller Altlasten anzutreten, bleibt abzuwarten. Für Gründer gilt mehr denn je: „Leichtes Geld“ aus der Crowd war gestern – der Weg führt künftig über professionellere, rechtlich sicherere Beteiligungsstrukturen.
Kausale KI statt Dauer-Retraining: Der 12-Millionen-Hype um kausable unter der Lupe
Mit einer Seed-Finanzierung von 12 Millionen Euro sorgt das Heidelberger KI-Start-up kausable für Aufsehen im europäischen DeepTech-Sektor. Das Versprechen der drei Gründer: Eine „reasoning-first“-KI, die echte Kausalzusammenhänge versteht und zeitaufwendiges, teures Modell-Retraining überflüssig machen soll. Doch wie tragfähig ist das Konzept im Industriealltag, wo liegen die Fallstricke bei der Kommerzialisierung – und was können andere Gründerinnen und Gründer aus diesem Fall lernen? Eine Einordnung.
Hinter kausable stehen drei Physiker mit wissenschaftlichen Wurzeln an der Universität Heidelberg: Johannes Haux (CEO), Dr. Benjamin Herdeanu (CTO) und Gregor Ramien (COO). Neben ihrer akademischen Basis bringt das Trio praktische Erfahrung aus Start-ups sowie aus stark regulierten Branchen wie der Cybersicherheit und dem Bankenwesen mit.
Die bisherige Unternehmenshistorie verdeutlicht ein hohes Entwicklungstempo:
- 2025: Gründung des Unternehmens und erfolgreicher Abschluss einer Pre-Seed-Finanzierung über 1,5 Millionen Euro.
- Technologischer Meilenstein: Das Team entwickelte TipPFN, ein zero-shot-fähiges Prognosemodell zur Erkennung seltener, aber folgenschwerer Systemumbrüche („Black Swans“) in komplexen dynamischen Systemen. Die wissenschaftliche Fundierung untermauerte das Startup durch eine Forschungsarbeit in Kooperation mit Wissenschaftler:innen der Columbia University.
- Juli 2026: Abschluss einer Seed-Finanzierungsrunde über 12 Millionen Euro. Geführt wird die Runde von UVC Partners (Deutschland) und Entourage (Belgien) unter Beteiligung des High-Tech Gründerfonds (HTGF) und Mätch VC.
Auffällig ist die Prominenz im Investorenkreis: Neben VCs unterstützen Business Angels aus dem Umfeld internationaler KI-Schwergewichte wie Black Forest Labs (BFL), OpenAI, Google DeepMind, Noxtua sowie dem ELLIS-Netzwerk das Start-up. Die enge Verknüpfung mit dem europäischen Ökosystem rund um BFL und die Universität Heidelberg verschafft dem Start-up nicht nur Sichtbarkeit, sondern auch strategisches Gewicht.
Der technologische Ansatz: Kausalität statt bloßer Korrelation
Klassische Large Language Models (LLMs) und Deep-Learning-Systeme basieren primär auf statistischen Korrelationen: Sie verarbeiten gigantische Datenmengen der Vergangenheit. Ändern sich die Rahmenbedingungen in der Realität abrupt („Distribution Shift“), versagen viele dieser Modelle oder verhalten sich fehlerhaft. Die Konsequenz im Firmenalltag ist kontinuierliches, kostenintensives Retraining.
Kausable setzt an dieser Schwachstelle an:
Kausales Weltmodell: Anstelle fortwährenden Neu-Trainings soll ein universelles Kausalmodell der KI ein Grundverständnis von Ursache-Wirkungs-Beziehungen verleihen.
In-Context-Anpassung: Die KI soll sich – ähnlich dem menschlichen Denken – mit minimalen neuen Informationen („Zero-Shot“ bzw. In-Context Learning) eigenständig an veränderte Umgebungen anpassen.
Synthetische Trainingsdaten: Um nicht auf Massen an sensiblen Realdaten angewiesen zu sein, setzt kausable unter anderem auf synthetisch generierte kausale Daten, um das System auf komplexe Systemdynamiken vorzubereiten.
Die Herausforderungen der Praxis
So beeindruckend die wissenschaftlichen Vorschusslorbeeren sind, so nüchtern muss das Geschäftsmodell im Industriealltag hinterfragt werden.
1. Vertriebshürden im B2B-Enterprise-Segment
kausable peilt hochdynamische Branchen wie die Energiewirtschaft, Robotik und den Finanzsektor an. Fast jedes Industrieunternehmen stützt sich auf komplexe Steuerungssysteme. Doch genau hier liegt die größte Hürde:
Lange Vertriebszyklen: Industrie- und Finanzkonzerne agieren extrem risikoavers. Der Austausch oder die Ergänzung bestehender Steuerungs- und Vorhersageinfrastrukturen durch eine neuartige KI erfordert langwierige Validierungs- und Pilotphasen.
Erklärbarkeit und Verlässlichkeit: In kritischen Infrastrukturen (z. B. Stromnetze oder automatisierte Fertigung) reicht ein plausibel erscheinendes KI-Reasoning nicht aus. kausable muss harten Nachweis erbringen, dass die Kausalmodelle frei von Fehlinterpretationen agieren.
2. Wettbewerbsumfeld und Big-Tech-Druck
Das Feld der "Causal AI" ist kein unbestellter Acker:
Spezialisierte Player: Unternehmen wie causaLens, Causaly oder Xplain Data arbeiten seit Jahren an kausaler KI für Business- und Forschungsanwendungen.
Forschungslabs der Tech-Giganten: Auch Big-Tech-Konzerne wie Google DeepMind, Microsoft Research und Meta investieren massiv in Kausalitätsforschung und Weltmodelle. Wenn etablierte Frontier-Modelle künftig ähnliche Kausalfähigkeiten nativ integrieren, steigt der Anpassungsdruck auf spezialisierte Start-ups.
3. Kapitalintensität von Frontier-AI
Mit 12 Millionen Euro lässt sich im europäischen Rahmen ein schlagkräftiges Deep-Tech-Team ausbauen. Im globalen Vergleich zum Wettrüsten um Frontier-Modelle sind 12 Millionen Euro jedoch ein überschaubares Budget, wenn hohe Rechenkapazitäten (Compute) und Spitzengehälter für KI-Forscher fällig werden. kausable muss zeitnah beweisen, dass ihr synthetischer Trainingsansatz dauerhaft kapitaleffizient bleibt.
Key Takeaways für Gründer*innen
Für Gründer*innen im DeepTech- und B2B-Bereich liefert die Entwicklung von kausable wertvolle Impulse:
1. Das Narrativ der „Digitalen Souveränität“ nutzen kausable positioniert sich bewusst im europäischen Kontext für digitale Souveränität. In einem von US- und China-Dominanz geprägten Markt stoßen europäische KI-Lösungen, die Unabhängigkeit und Datenschutz betonen, aktuell auf hohe Bereitschaft bei europäischen VCs und Förderern.
2. Strategisches Angel-Networking aufbauen Der Cap Table von kausable zeigt den Wert zielgerichteter Angels: Statt reinem Kapital holte sich das Team Expert:innen aus Spitzenforschung und Top-Unternehmen (OpenAI, DeepMind, BFL, ELLIS) an Bord. Das sichert Branchen-Reputation, Domain-Know-how und den Zugang zu Talenten.
3. Wissenschaftliche Validierung als Vertrauensanker Veröffentlichungen in Kooperation mit angesehenen akademischen Institutionen (wie der Columbia University) dienen als wirksamer Qualitätsnachweis. Vor allem im DeepTech-Bereich schafft die wissenschaftliche Peer-Review-Sichtbarkeit die notwendige Basis für das Vertrauen von Investoren und Erstkunden.
4. Die Gefahr der Über-Generalisierung meiden Ein Weltmodell für Robotik, Energie und Finanzen gleichzeitig zu entwickeln, ist ambitioniert. Frühphasen-Startups sollten trotz großer Vision aufpassen, sich nicht in zu vielen Märkten zu verzetteln, sondern zügig ein klares „Hero-Vertical“ für den Markteintritt zu etablieren.
Gründen aus der Arbeitslosigkeit – AVGS und Einstiegsgeld richtig nutzen
Eine Anmeldung zum falschen Zeitpunkt kann die komplette Förderung kosten. Wer aus der Arbeitslosigkeit gründet, wird vom Staat unterstützt: mit Coaching über den AVGS, beim Lebensunterhalt über Einstiegsgeld oder Gründungszuschuss, vorausgesetzt, die Reihenfolge stimmt. Ein Überblick über Voraussetzungen, Antragsweg und typische Fehler, inklusive der neuen Regeln seit Juli 2026.
Vor einigen Monaten saß ein Gründer bei mir im Erstgespräch. Er plante einen Reinigungsservice, ein schlüssiges Konzept lag vor, die ersten Auftraggeber waren in Aussicht. Sein Gewerbe wollte er direkt am nächsten Tag anmelden, doch glücklicherweise hat er vorher nachgefragt. Denn das Einstiegsgeld, das für ihn infrage kam, muss vor der Gründung beantragt werden. Eine zu frühe Anmeldung hätte ihn mehrere tausend Euro Förderung gekostet.
Der Fall zeigt, worauf es ankommt. Die Förderlandschaft für Gründungen aus der Arbeitslosigkeit ist gut sortiert. Es gibt Leistungen, die den Lebensunterhalt in der Startphase sichern, und Coaching, das aus einer Idee ein tragfähiges Konzept macht. Wer weiß, welche Leistung wofür gedacht ist und in welcher Reihenfolge sie beantragt wird, nutzt diese Unterstützung in vollem Umfang.
Erst die Statusfrage – ALG I oder Grundsicherungsgeld?
Am Anfang steht die Frage, ob Arbeitslosengeld I oder Grundsicherungsgeld bezogen wird. Davon hängt ab, welche der beiden Geldleistungen greift:
- Wer Arbeitslosengeld I (SGB III) bezieht, kommt für den Gründungszuschuss (§ 93 SGB III) infrage.
- Wer Grundsicherungsgeld (SGB II) bezieht, beantragt stattdessen das Einstiegsgeld (§ 16b SGB II). Grundsicherungsgeld ist seit dem 1. Juli 2026 der neue Name des Bürgergelds.
Es gibt immer nur eine der beiden Leistungen, je nach Status. Der AVGS (§ 45 SGB III) steht dagegen beiden Gruppen offen, er ist keine Geldleistung, sondern finanziert Beratung. Diese Unterscheidung klingt banal, wird in der Praxis aber erstaunlich oft durcheinandergebracht.
Der AVGS – Gründungscoaching, voll finanziert
Vielen Gründerinnen und Gründern ist der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) schlicht unbekannt. Dabei steckt dahinter ein professionelles Gründungscoaching, das am freien Markt einen vier-, oft sogar fünfstelligen Betrag kostet. Die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter übernimmt die Kosten vollständig. Eingelöst wird der Gutschein nach § 45 SGB III bei einem zugelassenen Träger. Für Gründerinnen und Gründer relevant ist die Variante nach § 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 SGB III, die „Heranführung an eine selbständige Tätigkeit“. Dahinter steht in der Regel ein Einzelcoaching, das heißt: Prüfung der Geschäftsidee, Aufbau des Businessplans und des Zahlenteils sowie die Vorbereitung der Unterlagen für Agentur, Jobcenter oder Bank. Dazu kommen die Themen, die Gründerinnen und Gründer erfahrungsgemäß am stärksten beschäftigen: Rechtsformwahl, Steuern, Buchhaltung und Marketing.
Der eigentliche Wert liegt dabei nicht im fertigen Dokument. Ein gutes Coaching stellt die Annahmen infrage, bevor der Markt es tut. Sind die Preise realistisch kalkuliert? Trägt der Umsatz den Lebensunterhalt? Was passiert, wenn die ersten Aufträge später kommen als geplant? Gründerinnen und Gründer, die diese Fragen vor dem Start durchgearbeitet haben, geraten nach meiner Erfahrung im ersten Jahr deutlich seltener in Schieflage. Genau dafür ist der Gutschein gedacht. Am Ende soll nicht nur der Antrag bewilligt, sondern die Gründung tragfähig sein.
Voraussetzung für die Kostenübernahme: Der Anbieter braucht eine AZAV-Trägerzulassung und die Antragstellerin oder der Antragsteller muss bei Agentur oder Jobcenter gemeldet sein sowie eine konkrete Gründungsidee mitbringen. Den Anstoß gibt meist das Gespräch mit der zuständigen Vermittlungsfachkraft. Aus der Beratungspraxis empfehle ich, den Antrag zusätzlich schriftlich zu stellen. So ist dokumentiert, was wann beantragt wurde, und bei einer Ablehnung ergeht ein Bescheid, gegen den Widerspruch möglich ist. Auch die Reihenfolge muss stimmen. Erst der Gutschein, dann der Start des Coachings. Da der AVGS eine Ermessensleistung ist, lohnt es sich, das Vorhaben überzeugend zu begründen, im Gespräch wie im Antrag. Ob der Gutschein im Einzelfall möglich ist, lässt sich unverbindlich vorab klären, etwa in einem kostenfreien Erstgespräch bei einer spezialisierten Gründungsberatung.
Einstiegsgeld – Gründen aus der Grundsicherung
Das Einstiegsgeld nach § 16b SGB II richtet sich an Menschen, die Grundsicherungsgeld beziehen und sich hauptberuflich selbständig machen wollen. Hauptberuflich heißt mindestens 15 Stunden pro Woche. Ein Nebengewerbe wird nicht gefördert.
Gezahlt wird ein Zuschuss zusätzlich zum Grundsicherungsgeld. Die Höhe ist gesetzlich nicht festgelegt. Üblich ist ein Grundbetrag von etwa der Hälfte des Regelbedarfs, für Alleinstehende (563 Euro, Stand 2026) also rund 280 Euro im Monat. Je nach Dauer der Arbeitslosigkeit und Größe der Bedarfsgemeinschaft kann der Betrag höher ausfallen. Gefördert wird für höchstens 24 Monate, die Einzelheiten veröffentlicht die Bundesagentur für Arbeit. Über die volle Laufzeit kommen so mehr als 6.500 Euro zusammen.
Zwei Punkte sind entscheidend. Das Einstiegsgeld ist eine Ermessensleistung. Das Jobcenter entscheidet im Einzelfall nach den Erfolgsaussichten des Vorhabens. Und der Antrag muss gestellt sein, bevor die Selbständigkeit aufgenommen wird. Die Gewerbeanmeldung ist der Stichtag: Liegt sie vor dem Antrag, scheidet die Förderung in aller Regel aus. Bei Freiberuflerinnen und Freiberuflern zählt entsprechend die Aufnahme der Tätigkeit, in der Regel die Anmeldung beim Finanzamt.
§ 16c – die oft verwechselte Sachmittel-Förderung
Von dieser Förderung haben viele Gründerinnen und Gründer schon gehört, häufig wird sie aber mit dem Gründungszuschuss verwechselt. Der Gründungszuschuss sichert den Lebensunterhalt und kommt von der Agentur für Arbeit. Die Förderung nach § 16c SGB II kommt dagegen vom Jobcenter und finanziert Sachmittel für die Gründung wie Laptop, Büroausstattung, Werkzeug und wenn nötig auch ein Fahrzeug. Die Anschaffung muss für die Ausübung der Tätigkeit zwingend erforderlich sein. Möglich sind ein Zuschuss bis 5.000 Euro, ein zinsloses Darlehen oder eine Kombination aus beidem. Das Darlehen kann auch höhere Beträge abdecken, muss aber zurückgezahlt werden. Die Weisungen der Bundesagentur für Arbeit sehen das Darlehen als Regelfall vor. In der Praxis erlebe ich allerdings häufig, dass Jobcenter eher den Zuschuss bewilligen. Beim Darlehen beginnt die Tilgung üblicherweise erst, wenn sich die Selbständigkeit stabilisiert hat. Kurzum, das Einstiegsgeld ist für den Lebensunterhalt und § 16c für die Ausstattung. Es handelt sich um zwei getrennte Anträge und zwei Leistungen, die sich sinnvoll ergänzen.
Gründungszuschuss – der Weg aus dem ALG I
Der Gründungszuschuss nach § 93 SGB III richtet sich an ALG-I-Beziehende, die bei der Gründung noch mindestens 150 Tage Restanspruch haben und hauptberuflich starten, ebenfalls mit mindestens 15 Wochenstunden. Erforderlich ist eine Tragfähigkeitsbescheinigung einer fachkundigen Stelle, etwa IHK, Handwerkskammer, Steuerberatung oder einer anerkannten Gründungsberatung. Die Förderung läuft in zwei Phasen, sechs Monate ein Zuschuss in Höhe des bisherigen ALG I plus 300 Euro, danach auf Antrag weitere neun Monate 300 Euro. Ausgezahlt wird monatlich, nicht als Einmalbetrag, auch das wird oft missverstanden. Zur Größenordnung: Bei 1.200 Euro ALG I summiert sich das über die vollen 15 Monate auf 11.700 Euro. Entsprechend genau prüft die Agentur den Antrag. Auch hier gilt Ermessen, ein Rechtsanspruch besteht nicht.
Was sich seit Juli 2026 geändert hat
Seit dem 1. Juli 2026 ist aus dem Bürgergeld die Neue Grundsicherung geworden, die Geldleistung heißt jetzt Grundsicherungsgeld. An den Gründungsinstrumenten hat sich dadurch nichts geändert, Einstiegsgeld, § 16c und AVGS bestehen fort. Verändert hat sich das Umfeld, die Vermittlung in Arbeit hat wieder Vorrang, Mitwirkungspflichten und Sanktionen wurden verschärft, das Schonvermögen ist gesunken. In der Beratungspraxis zeigt sich das bereits. Jobcenter fragen kritischer als früher, warum es ausgerechnet die Selbständigkeit sein soll. Diese Frage beantwortet ein sauber aufgesetzter Businessplan.
Der richtige Antragsweg
Die Logik ist bei allen Leistungen gleich, erst der Antrag, dann der Start.
- Status klären: ALG I oder Grundsicherungsgeld? Daraus ergibt sich Gründungszuschuss oder Einstiegsgeld.
- AVGS früh ansprechen: Das Coaching hilft, den Businessplan förderfähig aufzustellen. Daher erst das Coaching, dann der Zuschussantrag.
- Unterlagen vorbereiten: Dazu gehören der Businessplan inklusive Rentabilitäts- und Liquiditätsplanung, ein aktueller Lebenslauf sowie die Tragfähigkeitsbescheinigung einer fachkundigen Stelle. Beim Gründungszuschuss ist sie gesetzlich gefordert, beim Einstiegsgeld und bei § 16c verlangen die Jobcenter sie in der Praxis meist ebenfalls.
- Antrag vor der Aufnahme stellen: Termin bei der zuständigen Vermittlungsfachkraft vereinbaren, Antrag schriftlich einreichen.
- Gewerbeanmeldung richtig terminieren: Beim Einstiegsgeld möglichst erst nach der Bewilligung anmelden. Beim Gründungszuschuss wird die Anmeldung häufig erst nach der Antragstellung als Nachweis eingereicht. Den genauen Zeitpunkt am besten mit der Vermittlungsfachkraft oder einer Gründungsberatung klären.
Fünf typische Fehler aus der Beratungspraxis
- Zuerst gründen, dann beantragen: Der teuerste Fehler von allen. Ist das Gewerbe angemeldet, sind Gründungszuschuss und Einstiegsgeld praktisch immer verloren, selbst wenn der Antrag nur zwei Tage zu spät kommt. Nachträglich lässt sich das so gut wie nie korrigieren.
- Darauf warten, dass die Förderung angeboten wird: In der Praxis kommt der Hinweis auf AVGS oder Einstiegsgeld selten von allein. Wer die Instrumente nicht selbst anspricht, lässt Geld und Unterstützung liegen.
- Den Restanspruch verspielen: Beim Gründungszuschuss müssen bei Aufnahme der Tätigkeit noch mindestens 150 Tage ALG I übrig sein. Mancher glaubt, bis dahin müsse nur der Antrag gestellt sein. Das ist ein Irrtum. Es zählt der tatsächliche Start der hauptberuflichen Tätigkeit, nicht das Antragsdatum.
- Die Tragfähigkeitsbescheinigung unterschätzen: Sie ist keine Formsache. Wenn der Zahlenteil nicht trägt, gibt es die Bescheinigung nicht. Ohne sie keine Förderung.
- Auf einen Rechtsanspruch vertrauen: Alle hier beschriebenen Leistungen, vom AVGS bis zum Darlehen nach § 16c, sind Ermessensleistungen. Bewilligt wird, was schlüssig und belastbar gerechnet ist.
Fazit – erst klären, dann anmelden
Wer aus der Arbeitslosigkeit gründet, muss die Startphase nicht allein stemmen. Der AVGS finanziert das Coaching, Einstiegsgeld oder Gründungszuschuss sichern den Lebensunterhalt, § 16c die Ausstattung. Entscheidend sind die richtige Reihenfolge und ein Plan, der einer kritischen Prüfung standhält. Der wichtigste Rat aus der Beratungspraxis: die Förderfrage klären, bevor irgendetwas angemeldet wird, ob beim Gewerbeamt oder beim Finanzamt.
Der Autor Pavel Deuble ist Inhaber von Unternehmenswerk und Geschäftsführer der UW Unternehmensweg GmbH, eines AZAV-zertifizierten Bildungsträgers. Mit seinem Team begleitet er Gründerinnen und Gründer bei Businessplan, Finanzplanung und Fördermitteln, von der AVGS-Gründungsberatung bis zum Antrag auf Gründungszuschuss oder Einstiegsgeld.
