Liquiditätsplan


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Der Liquiditätsplan ist eines der wichtigsten Controlling-Instrumente zur Risikoeinschätzung.

Für die Erstellung eines Liquiditätsplans werden alle Zahlungsströme eines künftigen Zeitraums im Unternehmen erfasst.

Im Wesentlichen ist ein Liquiditätsplan eine vorweggenommene Gewinn- und Verlustrechnung. Hierbei werden auch die voraussichtlichen Termine, zu denen Einzahlungen auf das Konto eingehen und Auszahlungen abgehen, berücksichtigt. Aus den geplanten Ein- und Auszahlungsbewegungen lässt sich der Kontostand zum Ende der untersuchten Periode vorausberechnen.

Mit Hilfe des Liquiditätsplans kann eine Aussage getroffen  werden, ob ein Unternehmen im Planungszeitraum zahlungsfähig bleibt oder nicht.

Alternativbegriffe oder Falschschreibweisen:

Liquiditätplan, Solvenzplan

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Anlagevermögen

Das Anlagevermögen besteht aus den dauerhaft genutzten Vermögenswerten eines Unternehmens.

Im Anlagevermögen befinden sich diejenigen Vermögensgegenstände, die dem langfristigen Geschäftszweck dienen. Die Bestandteile des Anlagevermögens sind erforderlich, um den Betrieb aufrecht zu erhalten. Sie sind somit nicht für den Verkauf oder Produktionsprozess bestimmt. Dies unterscheidet das Anlagevermögen vom Umlaufvermögen, in dem alle Vermögensgegenstände, die zum kurzfristigen Verbrauch bestimmt sind, enthalten sind. Typische Beispiele des Anlagevermögens sind Grundstücke, Maschinen, Fahrzeuge, Schutzrechte, Patente, Lizenzen, aber auch Beteiligungen an anderen Unternehmen. Im Rechnungswesen werden Teile des Anlagevermögens auf der Aktivseite einer Bilanz ausgewiesen.

Alternativbegriffe oder Falschschreibweisen:

Anlagenvermögen

Auszahlungskurs

Der Auszahlungskurs wird in Prozentwerten angegeben und bezeichnet den tatsächlich ausgezahlten Anteil eines Darlehens.

Der an den Empfänger eines Förderdarlehens ausgezahlte Betrag ergibt sich aus dem Auszahlungskurs. Beispiel für den Auszahlungskurs: Liegt dieser etwa bei 96 Prozent, so werden von einem 100.000-Euro-Darlehen nur 96.000 Euro ausgezahlt. Die Differenz zwischen dem Nominalbetrag und dem Auszahlungsbetrag, in diesem Fall also 4 Prozent, wird als Disagio bezeichnet.

Falls der Auszahlungskurs unter 100 Prozent liegt, begründen die Kreditgeber den Abzug häufig mit laufzeitunabhängigen Bearbeitungsgebühren sowie als Risikoprämie für das Recht zur vorzeitigen Tilgung des Kredits. Wie hoch der Auszahlungskurs beim jeweiligen Förderdarlehen ausfällt, ist in den Konditionen der Förderprodukte geregelt. Diese sind i.d.R. online auf den Seiten der Förderbanken verfügbar.

Alternativbegriffe oder Falschschreibweisen:

Auszahlungskurse, Auszahlungskursen, Auszahlungskurses

Besicherung

Kreditgeber verlangen i.d.R. eine Besicherung des ausgereichten Darlehens.

Auch Förderkredite müssen banküblich besichert werden. Zur Besicherung dienen z.B. unbewegliche und bewegliche Gegenstände, die nur geringen Wertschwankungen unterliegen, die schnell liquidierbar sind, die keinen Zusammenhang mit der wirtschaftlichen Lage des Kreditnehmers aufweisen und die im Insolvenzfall nicht anfechtbar sind.

Konkret können Grundschulden zur Besicherung dienen, aber auch die Sicherungsübereignung von Maschinen oder Fahrzeugen. Ebenso werden Bürgschaften als Mittel der Besicherung eingesetzt. Die Details der Besicherung sind im Einzelfall zwischen Kreditnehmer und Kreditgeber festzusetzen.

Alternativbegriffe oder Falschschreibweisen:

Sicherungsübereignung, Kreditsicherung, Banksicherheiten, Kreditsicherheiten

Betriebsmittel

Als Betriebsmittel bezeichnet man Aufwendungen, die für den laufenden Geschäftsbetrieb erforderlich sind (z.B. Wareneinsatz, Verbrauchsmaterial, Gehälter).

Nach der KFW-Definition sind unter „Betriebsmittel“ alle laufenden Kosten eines Unternehmens zu verstehen. Dazu gehören ebenso Miete und Kaution für Büro- und Gewerberäume wie die Personalkosten. Aber auch Aufwendungen für Werbung, Anmeldungen und Genehmigungen, Forschung und Entwicklung oder Beratungskosten zählen zu Betriebsmitteln.

Mit einer Betriebsmittel-Finanzierung können darüber hinaus aber auch Maßnahmen zur Mitarbeiterqualifizierung abgedeckt werden. Vor allem aber dienen Betriebsmittel-Darlehen für die Gewährung von Zahlungszielen und zur Vorfinanzierung von Aufträgen. Typische Laufzeiten für Betriebsmittel-Darlehen betragen 5 Jahre.

Alternativbegriffe oder Falschschreibweisen:

Arbeitsmittel, Hilfsmittel, Produktionsmittel, Ressource, Rohstoff

Bürgschaftsbank

Bürgschaftsbanken sind staatlich unterstützte Förderbanken, die Bürgschaften an Unternehmen und Freiberufler vergeben.

Die Bürgschaftsbanken der Länder sind Selbsthilfeeinrichtungen der mittelständischen Wirtschaft. Sie verfolgen das Ziel, durch die Übernahme von Bürgschaften das Wachstum des Mittelstands sicherzustellen. Vor allem geht es den Bürgschaftsbanken darum, betriebswirtschaftlich sinnvolle Projekte, für die keine ausreichenden Banksicherheiten zur Verfügung stehen, zu ermöglichen.

An den Bürgschaftsbanken sind Kammern, Innungen, Wirtschaftsverbände, Banken und Sparkassen beteiligt. Die privatwirtschaftlich organisierten Bürgschaftsbanken erhalten staatliche Rückbürgschaften, vergeben also letztendlich öffentliche Fördermittel.

In jedem Bundesland Deutschlands gibt es eine Bürgschaftsbank. Sämtliche Bürgschaftsbanken sind im Verband deutscher Bürgschaftsbanken zusammengeschlossen.

Alternativbegriffe oder Falschschreibweisen:

Bürgschaftsinstitut, Bürgsschaftsbank

Disagio

Das Disagio bezeichnet den Betrag, um den der Nennwert eines Kredits gekürzt wird.

Wenn der Auszahlungsbetrag eines Darlehens geringer als der Nennwert des Darlehens ist, wird ein sog. Disagio zum Abzug gebracht. Die Spanne bzw. der Unterschiedsbetrag zwischen Nennbetrag und Auszahlungsbetrag wird demnach Disagio genannt. Andere Begriffe für Disagio sind Damnum, Diskont oder Abgeld. Das Disagio stellt eine Art Vorabzins dar, verteuert also das Darlehen für den Schuldner. Das Gegenteil des Disagio ist das Agio, auch Aufgeld genannt.

Alternativbegriffe oder Falschschreibweisen:

Damnum, Diskont, Abgeld

Fachliche Qualifikation

Eine ausreichende fachliche Qualifikation wird in allen Fällen von den Fördergebern vorausgesetzt.

Zur notwendigen Qualifikation eines Existenzgründers gehören auf der einen Seite die fachliche Qualifikation, auf der anderen Seite das betriebswirtschaftliche Know-how. Neben einer entsprechenden Ausbildung und Berufspraxis in der jeweiligen Branche sollten die Grundzüge der Buchführung, Kostenrechnung und Preiskalkulation bekannt sein. Im Zweifelsfall kann dieses Know-how aber auch durch Fortbildungsmaßnahmen erworben bzw. ausgebaut werden.

Alternativbegriffe oder Falschschreibweisen:

Fachwissen, Fachliches Know-how

Förderfähige Maßnahmen

Förderfähige Maßnahmen sind diejenigen Ausgaben oder Aufwendungen, die durch das jeweilige Fördermittel abgedeckt werden.

Viele Fördermittel sind auf bestimmte förderfähige Maßnahmen beschränkt. Das können etwa Investitionen in eine Messeteilnahme sein. In diesem Fall sind Ausgaben, die nicht im Katalog der förderfähigen Maßnahmen des Fördermittels enthalten sind, nicht förderfähig.

Alternativbegriffe oder Falschschreibweisen:

Förderfähigkeit

Franchise-Förderung

Franchise-Nehmer haben als eigenständige Unternehmer ebenso Anspruch auf öffentliche Fördermittel wie unabhängige Gründer.

Manche Franchisesysteme bieten Unterstützung bei der Beantragung von Fördermitteln an. Zum Beispiel geben sie Support bei der Erstellung des Businessplans oder haben ihr System generell bereits auf Förderfähigkeit bei den öffentlichen Förderbanken überprüfen lassen.

Fördermittel der KfW, der Arbeitsagenturen für Gründer aus der Arbeitslosigkeit oder auch Exist für Gründer aus den Hochschulen stehen grundsätzlich allen Franchise-Gründern zur Verfügung. Allerdings müssen auch sie den normalen Weg der Beantragung gehen.

Generell gilt, dass erprobte Franchisesysteme durchaus höhere Erfolgsaussichten auf eine erfolgreiche Finanzierung bieten als ein unbekanntes Geschäftsmodell.

Alternativbegriffe oder Falschschreibweisen:

Franchiseförderung

Gründungskosten

Mit den Gründungskosten werden die Kosten bezeichnet, die im Rahmen der Einrichtung des Unternehmens entstehen.

Zu den Gründungskosten zählen die Kosten der Erstellung eines Gesellschaftervertrages, die Kosten für Gründungsberatung, die Kosten des Notars sowie die amtlichen Gebühren, etwa für die Handelsregistereintragung oder Gewerbeanmeldung.

Generell gilt: Kapitalgesellschaften lösen höhere Gründungskosten als Personengesellschaften aus. Gründungen, an denen mehrere Gesellschafter beteiligt sind, führen zu höheren Gründungskosten als z.B. Einzelunternehmen.

Alternativbegriffe oder Falschschreibweisen:

Gründerkosten, Gründungkosten, Gründungs-Kosten

Immaterielle Wirtschaftsgüter

Bei immateriellen Wirtschaftsgütern handelt es sich um nicht fassbare Vermögenswerte des Unternehmens.

Im Wesentlichen zählen verschiedene Rechte zu den immateriellen Wirtschaftsgütern, also Lizenzen, Patente, Gebrauchsmusterrechte, Urheberrechte, Markenrechte oder Konzessionen. Doch auch der Firmenstandort, der Kundenkreis oder das Image bzw. die Reputation eines Unternehmens zählen als immaterielle Wirtschaftsgüter.

Alle entgeltlich erworbenen immateriellen Wirtschaftsgüter müssen in der Handelsbilanz und in der Steuerbilanz aktiviert werden. Selbstgeschaffene immaterielle Wirtschaftsgüter dürfen in der Steuerbilanz nicht aktiviert werden.

Alternativbegriffe oder Falschschreibweisen:

Materielle Wirtschaftsgüter, nicht stoffliche Werte

Investition

Als Investition werden Anschaffungen bezeichnet, die für einen längeren Zeitraum im Betrieb bleiben (z.B. Maschinen, Gebäude, Einrichtung).

Bei einer Investition handelt es sich immer um eine langfristige Bindung finanzieller Mittel in materielle oder immaterielle Wirtschaftsgüter. In der Bilanz wird die Investition auf der Aktivseite dargestellt. Unterschieden werden verschiedene Arten von Investitionen: Etwa die Gründungsinvestition, die Ersatzinvestition, die Erweiterungsinvestition, oder die Rationalisierungsinvestition.

Alternativbegriffe oder Falschschreibweisen:

Kapitalanlage, Einlage

Kapitalbedarfsplan

Der Kapitalbedarfsplan ist Teil des Finanzplans und somit ein Element des Businessplans.

Der Kapitalbedarfsplan enthält alle Berechnungen für längerfristige Investitionen einer Unternehmensgründung. Hiermit unterscheidet sich der Kapitalbedarfsplan vom Liquiditätsplan, der eine Übersicht über die kurzfristigen Ein- und Auszahlungen bietet.

Der Kapitalbedarfsplan orientiert sich eng an der Investitionsrechnung. Für die Erstellung eines Kapitalbedarfsplans analysiert man den Kapitalbedarf vor der Gründung, den Kapitalbedarf für die betriebliche Anlaufphase sowie den Kapitalbedarf zur Sicherung des Lebensunterhaltes.

Anschließend behandelt der Kapitalbedarfsplan, wie der ermittelte Kapitalbedarf finanziert wird. Die hierfür ggfls. anfallenden Zinsen werden ebenfalls im Kapitalbedarfsplan erfasst.

Alternativbegriffe oder Falschschreibweisen:

Kapitalbedarfplan