AfA, Wertminderung, Wertverminderung, Amortisation
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Bürgschaft
Als Bürgschaft bezeichnet man die Übernahme der Verpflichtung, für einen Zahlungsausfall eines Gläubigers einzustehen.
Bürgschaften werden häufig erteilt, um andere fehlende Sicherheiten bei der Kreditvergabe zu ersetzen. Mit einer Bürgschaft sichert sich der Gläubiger bei einem Bürgen für den Fall der Zahlungsunfähigkeit seines Hauptschuldners ab.
Bei einer selbstschuldnerischen Bürgschaft ist der Bürge sofort zur Zahlung verpflichtet, wenn der Hauptschuldner seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt. Liegt keine selbstschuldnerische Bürgschaft vor, so hat der Bürge das Recht auf „Einrede der Vorausklage“. Dies besagt, dass er erst dann zur Übernahme der Verbindlichkeit verpflichtet ist, wenn der Gläubiger vergeblich die Zwangsvollstreckung betrieben hat.
Alternativbegriffe oder Falschschreibweisen:
Sicherheit leisten
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Der bundesweite start2grow Gründungswettbewerb geht in eine neue Runde
Teilnehmer*innen profitieren von kostenlosen Coachings, Workshops sowie Netzwerk-Events. Am Ende des Wettbewerbs gewinnen die besten Businesspläne Preisgelder im Gesamtwert von 94.000€.
DU. DEINE IDEE. DEIN BUSINESS. Der start2grow Gründungswettbewerb zählt zu den traditionsreichsten Businessplan-Wettbewerben in Deutschland und startet am 29. Oktober 2025 in seine 25-jährige (!) Jubiläumsausgabe. Der bundesweite Wettbewerb richtet sich an Gründungsinteressierte und junge Start-ups, die an digital-technologischen Geschäftsmodellen arbeiten und Innovationen vorantreiben.
Die Teilnahme ist kostenfrei und eine Anmeldung ab sofort auf www.start2grow.de möglich. Als Teil der start2grow-Community profitierst du von zahlreichen Benefits
start2grow bietet attraktive Preisgelder
Bei start2grow werden Businesspläne für innovative und technologische Geschäftsmodelle prämiert, die beispielsweise den Prozess der Digitalisierung oder Dekarbonisierung vorantreiben. Nachdem alle eingereichten Businesspläne begutachtet wurden, erhält jedes Gründungsteam ein individuelles Feedback in Form eines schriftlichen Gutachtens. Die besten zwanzig Teams werden dann zum großen Finale nach Dortmund eingeladen, um vor Vertreter*innen aus Wissenschaft, Wirtschaft und Kapital zu pitchen. Der TOP 10 winken Preise im Gesamtwert von 94.000€:
1. Preis: 40.000€
2. Preis: 20.000€
3. Preis: 10.000€
Die Plätze 4 bis 10 erhalten einen Sachpreis im Wert von je 2.000€. Darüber hinaus vergibt der start2grow-Partner TechnologieZentrumDortmund einen Sonderpreis in Höhe von 10.000€, der zur Finanzierung von Mieten und Dienstleistungen am Standort Dortmund eingelöst werden kann. Weitere Infos zu den Preisgeldern und Teilnahmebedingungen finden Gründungsinteressierte, Gründer*innen und Start-ups auf www.start2grow.de.
Abschreibung
Eine Anlageinvestition ist ein zur langfristigen Nutzung bestimmtes, dauerhaft verwendbares Produktionsmittel.
Jedes Wirtschaftsgut, das ein Unternehmen anschafft, verliert im Lauf der Zeit an Wert. Dies gilt auch für immaterielle Wirtschaftsgüter wie Patente oder Lizenzen. Der Wertverlust tritt durch Abnutzung und Verschleiß ein oder durch technische Veraltung einer Sache. Steuerlich wird dieser Wertverlust in Form der Abschreibung erfasst. Diese hilft den Unternehmen Steuern zu reduzieren, da die Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines Wirtschaftsguts während dessen wirtschaftlicher Lebensdauer steuerlich als Aufwand geltend gemacht werden können.
Bei der linearen Abschreibung verteilt sich dieser Aufwand gleichmäßig auf die Jahre der voraussichtlichen Nutzbarkeit eines Wirtschaftsgutes. Wie lange die Lebensdauer jedes einzelnen Wirtschaftsgutes ist, wird in den sog. AfA-Tabellen (AfA = Absetzung für Abnutzung) des Bundesfinanzministeriums geregelt.
Bei der degressiven Abschreibung wird der Abschreibungsbetrag auf Basis des Restbuchwertes des Anlagegutes berechnet. Die Abschreibungsbeiträge reduzieren sich von Jahr zu Jahr. Seit 2008 darf die degressive Abschreibung nicht mehr angewandt werden.
Beispiele für Abschreibungs-Zeiträume:
- Abschreibung Büromöbel: 13 Jahre
- Abschreibung Handy: 5 Jahre
- Abschreibung Laptop: 3 Jahre
- Abschreibung Leichtbauhalle: 14 Jahre
- Abschreibung mobiler Hublift: 11 Jahre
Das heißt ein Bürotisch, der 1300 Euro gekostet hat, erhält jährlich eine Abschreibung von 100 Euro.
Alternativbegriff oder Falschschreibweisen:
Auszahlungskurs
Der Auszahlungskurs wird in Prozentwerten angegeben und bezeichnet den tatsächlich ausgezahlten Anteil eines Darlehens.
Der an den Empfänger eines Förderdarlehens ausgezahlte Betrag ergibt sich aus dem Auszahlungskurs. Beispiel für den Auszahlungskurs: Liegt dieser etwa bei 96 Prozent, so werden von einem 100.000-Euro-Darlehen nur 96.000 Euro ausgezahlt. Die Differenz zwischen dem Nominalbetrag und dem Auszahlungsbetrag, in diesem Fall also 4 Prozent, wird als Disagio bezeichnet.
Falls der Auszahlungskurs unter 100 Prozent liegt, begründen die Kreditgeber den Abzug häufig mit laufzeitunabhängigen Bearbeitungsgebühren sowie als Risikoprämie für das Recht zur vorzeitigen Tilgung des Kredits. Wie hoch der Auszahlungskurs beim jeweiligen Förderdarlehen ausfällt, ist in den Konditionen der Förderprodukte geregelt. Diese sind i.d.R. online auf den Seiten der Förderbanken verfügbar.
Alternativbegriffe oder Falschschreibweisen:
Auszahlungskurse, Auszahlungskursen, Auszahlungskurses
Besicherung
Kreditgeber verlangen i.d.R. eine Besicherung des ausgereichten Darlehens.
Auch Förderkredite müssen banküblich besichert werden. Zur Besicherung dienen z.B. unbewegliche und bewegliche Gegenstände, die nur geringen Wertschwankungen unterliegen, die schnell liquidierbar sind, die keinen Zusammenhang mit der wirtschaftlichen Lage des Kreditnehmers aufweisen und die im Insolvenzfall nicht anfechtbar sind.
Konkret können Grundschulden zur Besicherung dienen, aber auch die Sicherungsübereignung von Maschinen oder Fahrzeugen. Ebenso werden Bürgschaften als Mittel der Besicherung eingesetzt. Die Details der Besicherung sind im Einzelfall zwischen Kreditnehmer und Kreditgeber festzusetzen.
Alternativbegriffe oder Falschschreibweisen:
Sicherungsübereignung, Kreditsicherung, Banksicherheiten, Kreditsicherheiten
Bürgschaftsbank
Bürgschaftsbanken sind staatlich unterstützte Förderbanken, die Bürgschaften an Unternehmen und Freiberufler vergeben.
Die Bürgschaftsbanken der Länder sind Selbsthilfeeinrichtungen der mittelständischen Wirtschaft. Sie verfolgen das Ziel, durch die Übernahme von Bürgschaften das Wachstum des Mittelstands sicherzustellen. Vor allem geht es den Bürgschaftsbanken darum, betriebswirtschaftlich sinnvolle Projekte, für die keine ausreichenden Banksicherheiten zur Verfügung stehen, zu ermöglichen.
An den Bürgschaftsbanken sind Kammern, Innungen, Wirtschaftsverbände, Banken und Sparkassen beteiligt. Die privatwirtschaftlich organisierten Bürgschaftsbanken erhalten staatliche Rückbürgschaften, vergeben also letztendlich öffentliche Fördermittel.
In jedem Bundesland Deutschlands gibt es eine Bürgschaftsbank. Sämtliche Bürgschaftsbanken sind im Verband deutscher Bürgschaftsbanken zusammengeschlossen.
Alternativbegriffe oder Falschschreibweisen:
Bürgschaftsinstitut, Bürgsschaftsbank
Disagio
Das Disagio bezeichnet den Betrag, um den der Nennwert eines Kredits gekürzt wird.
Wenn der Auszahlungsbetrag eines Darlehens geringer als der Nennwert des Darlehens ist, wird ein sog. Disagio zum Abzug gebracht. Die Spanne bzw. der Unterschiedsbetrag zwischen Nennbetrag und Auszahlungsbetrag wird demnach Disagio genannt. Andere Begriffe für Disagio sind Damnum, Diskont oder Abgeld. Das Disagio stellt eine Art Vorabzins dar, verteuert also das Darlehen für den Schuldner. Das Gegenteil des Disagio ist das Agio, auch Aufgeld genannt.
Alternativbegriffe oder Falschschreibweisen:
Damnum, Diskont, Abgeld
ERP-Sondervermögen
Beim ERP-Sondervermögen handelt es sich um Finanzmittel, die heute vor allem im Bereich der Wirtschaftsförderung zum Einsatz kommen.
Nach Ende des Zweiten Weltkriegs wurde von den USA der Marshallplan entwickelt, um Europa wirtschaftlich zu fördern. Das Wiederaufbau-Programm wurde als „European Recovery Program bezeichnet“, abgekürzt ERP.
Nach Auslaufen des Marshallplans im Jahr 1953 musste Deutschland nur einen kleinen Teil der Mittel zurückzahlen, dadurch entstand die Basis für das heutige ERP-Sondervermögen. Dieses ist im Laufe der Jahrzehnte durch Zinseinahmen stark angestiegen.
Verwaltet wird das ERP-Sondervermögen heute durch die staatliche KfW-Bank, die dieses ausschließlich für Zwecke der Wirtschaftsförderung einsetzt. Dabei bilden die Förderthemen Existenzgründung und -festigung einen besonderen Schwerpunkt.
Aus dem ERP-Sondervermögen werden Kredite, Beteiligungskapital sowie Fördermittel für Forschung und Entwicklung u.a. an kleine und mittlere Unternehmen vergeben.
Alternativbegriffe oder Falschschreibweisen:
ERP-Fonds, ERP-Vermögen
Fachliche Qualifikation
Eine ausreichende fachliche Qualifikation wird in allen Fällen von den Fördergebern vorausgesetzt.
Zur notwendigen Qualifikation eines Existenzgründers gehören auf der einen Seite die fachliche Qualifikation, auf der anderen Seite das betriebswirtschaftliche Know-how. Neben einer entsprechenden Ausbildung und Berufspraxis in der jeweiligen Branche sollten die Grundzüge der Buchführung, Kostenrechnung und Preiskalkulation bekannt sein. Im Zweifelsfall kann dieses Know-how aber auch durch Fortbildungsmaßnahmen erworben bzw. ausgebaut werden.
Alternativbegriffe oder Falschschreibweisen:
Fachwissen, Fachliches Know-how
Förderfähige Maßnahmen
Förderfähige Maßnahmen sind diejenigen Ausgaben oder Aufwendungen, die durch das jeweilige Fördermittel abgedeckt werden.
Viele Fördermittel sind auf bestimmte förderfähige Maßnahmen beschränkt. Das können etwa Investitionen in eine Messeteilnahme sein. In diesem Fall sind Ausgaben, die nicht im Katalog der förderfähigen Maßnahmen des Fördermittels enthalten sind, nicht förderfähig.
Alternativbegriffe oder Falschschreibweisen:
Förderfähigkeit
Fremdkapital
Als Fremdkapital werden die Mittel bezeichnet, die von Gläubigern in das Unternehmen eingebracht werden.
Typischerweise gehören Bankkredite, Förderkredite, Lieferantenkredite und Privatkredite zum Fremdkapital. Aber auch erhaltene Anzahlungen sowie Verbindlichkeiten gegenüber Dritten werden als Fremdkapital bewertet. Auch Rückstellungen für Pensionen oder Steuern gelten als Fremdkapital.
In jedem Fall handelt es sich bei Fremdkapital um Finanzierungsmittel, die für einen befristeten Zeitraum zur Verfügung gestellt und durch den Schuldner zurückgezahlt werden müssen. Mittel aus Fremdkapital werden in der Bilanz als Schulden ausgewiesen.
Alternativbegriffe oder Falschschreibweisen:
Kredit, Darlehen, Schulden
Gründungskosten
Mit den Gründungskosten werden die Kosten bezeichnet, die im Rahmen der Einrichtung des Unternehmens entstehen.
Zu den Gründungskosten zählen die Kosten der Erstellung eines Gesellschaftervertrages, die Kosten für Gründungsberatung, die Kosten des Notars sowie die amtlichen Gebühren, etwa für die Handelsregistereintragung oder Gewerbeanmeldung.
Generell gilt: Kapitalgesellschaften lösen höhere Gründungskosten als Personengesellschaften aus. Gründungen, an denen mehrere Gesellschafter beteiligt sind, führen zu höheren Gründungskosten als z.B. Einzelunternehmen.
Alternativbegriffe oder Falschschreibweisen:
Gründerkosten, Gründungkosten, Gründungs-Kosten
Immaterielle Wirtschaftsgüter
Bei immateriellen Wirtschaftsgütern handelt es sich um nicht fassbare Vermögenswerte des Unternehmens.
Im Wesentlichen zählen verschiedene Rechte zu den immateriellen Wirtschaftsgütern, also Lizenzen, Patente, Gebrauchsmusterrechte, Urheberrechte, Markenrechte oder Konzessionen. Doch auch der Firmenstandort, der Kundenkreis oder das Image bzw. die Reputation eines Unternehmens zählen als immaterielle Wirtschaftsgüter.
Alle entgeltlich erworbenen immateriellen Wirtschaftsgüter müssen in der Handelsbilanz und in der Steuerbilanz aktiviert werden. Selbstgeschaffene immaterielle Wirtschaftsgüter dürfen in der Steuerbilanz nicht aktiviert werden.
Alternativbegriffe oder Falschschreibweisen:
Materielle Wirtschaftsgüter, nicht stoffliche Werte
Insolvenz
Als Insolvenz wird die Zahlungsunfähigkeit eines Schuldners bezeichnet.
Wenn ein Unternehmen seinen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen kann, befindet es sich im Zustand der Insolvenz. Neben der akuten Zahlungsunfähigkeit kann ein Grund für die Insolvenz auch die drohende Zahlungsunfähigkeit sein, die bedeutet, dass ein Unternehmen voraussichtlich zu einem bestimmten künftigen Zeitpunkt seine Zahlungsverpflichtungen nicht mehr erfüllen kann.
Schließlich kann auch die Überschuldung eine Insolvenz auslösen. Diese besagt, dass die Vermögenswerte des Unternehmens nicht ausreichen, um die Verbindlichkeiten zu decken.
Die akute Zahlungsunfähigkeit sowie die Überschuldung lösen die Verpflichtung aus, einen Insolvenzantrag beim Amtsgericht zu stellen. Die drohende Zahlungsunfähigkeit erlaubt es einem Schuldner, einen Insolvenzantrag zu stellen und das Unternehmen evtl. doch noch zu sanieren.
Alternativbegriffe oder Falschschreibweisen:
Zahlungsunfähigkeit
Kapitalbedarfsplan
Der Kapitalbedarfsplan ist Teil des Finanzplans und somit ein Element des Businessplans.
Der Kapitalbedarfsplan enthält alle Berechnungen für längerfristige Investitionen einer Unternehmensgründung. Hiermit unterscheidet sich der Kapitalbedarfsplan vom Liquiditätsplan, der eine Übersicht über die kurzfristigen Ein- und Auszahlungen bietet.
Der Kapitalbedarfsplan orientiert sich eng an der Investitionsrechnung. Für die Erstellung eines Kapitalbedarfsplans analysiert man den Kapitalbedarf vor der Gründung, den Kapitalbedarf für die betriebliche Anlaufphase sowie den Kapitalbedarf zur Sicherung des Lebensunterhaltes.
Anschließend behandelt der Kapitalbedarfsplan, wie der ermittelte Kapitalbedarf finanziert wird. Die hierfür ggfls. anfallenden Zinsen werden ebenfalls im Kapitalbedarfsplan erfasst.
Alternativbegriffe oder Falschschreibweisen:
Kapitalbedarfplan

