Antragstellung


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Die erfolgreiche Antragstellung eines Fördermittels erfordert eine genaue Planung.

Gute Vorbereitung von Gründerteam und Fördermittelberater bilden die entscheidenden Faktoren für eine erfolgreiche Antragstellung öffentlicher Fördermitteln. Generell muss die Antragstellung vor Beginn des Vorhabens erledigt werden. Sind bereits Aufträge erteilt und Verträge mit Lieferanten unterschrieben, so ist eine Antragstellung für einen Förderkredit nicht mehr möglich. Die vorherige Anmeldung des Gewerbes hingegen ist i.d.R. noch kein K.o.-Kriterium.

Die Antragstellung von Förderdarlehen erfolgt bei der Bank, Sparkasse oder Volks- und Raiffeisenbank, also bei der Hausbank. Diese bewertet den Antrag und leitet diesen bei positivem Ergebnis an die KfW oder Landes-Förderbank weiter. Auch hier werden die Unterlagen des Antragstellers geprüft. Bei erneut positivem Resultat erhält der Antragsteller schließlich grünes Licht von seiner Hausbank, die Antragstellung war erfolgreich.

Alternativbegriffe oder Falschschreibweisen:

Kreditantrag, Darlehensantrag, Fördermittelantrag, Förderantrag

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Anlagevermögen

Das Anlagevermögen besteht aus den dauerhaft genutzten Vermögenswerten eines Unternehmens.

Im Anlagevermögen befinden sich diejenigen Vermögensgegenstände, die dem langfristigen Geschäftszweck dienen. Die Bestandteile des Anlagevermögens sind erforderlich, um den Betrieb aufrecht zu erhalten. Sie sind somit nicht für den Verkauf oder Produktionsprozess bestimmt. Dies unterscheidet das Anlagevermögen vom Umlaufvermögen, in dem alle Vermögensgegenstände, die zum kurzfristigen Verbrauch bestimmt sind, enthalten sind. Typische Beispiele des Anlagevermögens sind Grundstücke, Maschinen, Fahrzeuge, Schutzrechte, Patente, Lizenzen, aber auch Beteiligungen an anderen Unternehmen. Im Rechnungswesen werden Teile des Anlagevermögens auf der Aktivseite einer Bilanz ausgewiesen.

Alternativbegriffe oder Falschschreibweisen:

Anlagenvermögen

Besicherung

Kreditgeber verlangen i.d.R. eine Besicherung des ausgereichten Darlehens.

Auch Förderkredite müssen banküblich besichert werden. Zur Besicherung dienen z.B. unbewegliche und bewegliche Gegenstände, die nur geringen Wertschwankungen unterliegen, die schnell liquidierbar sind, die keinen Zusammenhang mit der wirtschaftlichen Lage des Kreditnehmers aufweisen und die im Insolvenzfall nicht anfechtbar sind.

Konkret können Grundschulden zur Besicherung dienen, aber auch die Sicherungsübereignung von Maschinen oder Fahrzeugen. Ebenso werden Bürgschaften als Mittel der Besicherung eingesetzt. Die Details der Besicherung sind im Einzelfall zwischen Kreditnehmer und Kreditgeber festzusetzen.

Alternativbegriffe oder Falschschreibweisen:

Sicherungsübereignung, Kreditsicherung, Banksicherheiten, Kreditsicherheiten

Betriebsmittel

Als Betriebsmittel bezeichnet man Aufwendungen, die für den laufenden Geschäftsbetrieb erforderlich sind (z.B. Wareneinsatz, Verbrauchsmaterial, Gehälter).

Nach der KFW-Definition sind unter „Betriebsmittel“ alle laufenden Kosten eines Unternehmens zu verstehen. Dazu gehören ebenso Miete und Kaution für Büro- und Gewerberäume wie die Personalkosten. Aber auch Aufwendungen für Werbung, Anmeldungen und Genehmigungen, Forschung und Entwicklung oder Beratungskosten zählen zu Betriebsmitteln.

Mit einer Betriebsmittel-Finanzierung können darüber hinaus aber auch Maßnahmen zur Mitarbeiterqualifizierung abgedeckt werden. Vor allem aber dienen Betriebsmittel-Darlehen für die Gewährung von Zahlungszielen und zur Vorfinanzierung von Aufträgen. Typische Laufzeiten für Betriebsmittel-Darlehen betragen 5 Jahre.

Alternativbegriffe oder Falschschreibweisen:

Arbeitsmittel, Hilfsmittel, Produktionsmittel, Ressource, Rohstoff

Bürgschaft

Als Bürgschaft bezeichnet man die Übernahme der Verpflichtung, für einen Zahlungsausfall eines Gläubigers einzustehen.

Bürgschaften werden häufig erteilt, um andere fehlende Sicherheiten bei der Kreditvergabe zu ersetzen. Mit einer Bürgschaft sichert sich der Gläubiger bei einem Bürgen für den Fall der Zahlungsunfähigkeit seines Hauptschuldners ab.

Bei einer selbstschuldnerischen Bürgschaft ist der Bürge sofort zur Zahlung verpflichtet, wenn der Hauptschuldner seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt. Liegt keine selbstschuldnerische Bürgschaft vor, so hat der Bürge das Recht auf „Einrede der Vorausklage“. Dies besagt, dass er erst dann zur Übernahme der Verbindlichkeit verpflichtet ist, wenn der Gläubiger vergeblich die Zwangsvollstreckung betrieben hat.

Alternativbegriffe oder Falschschreibweisen:

Sicherheit leisten

Darlehen

Ein Darlehen ist ein schuldrechtlicher Vertrag zwischen einem Darlehensnehmer und einem Darlehensgeber.

Bei einem Darlehen handelt es sich um einen langfristigen Kredit, bei dem ein Geldgeber einem Geldnehmer eine bestimmte Geldsumme oder vertretbare Sache für einen bestimmten Zeitraum zur Nutzung überlässt. In der Regel wird als Nutzungsentgelt für das Darlehen ein bestimmter Zinssatz zwischen dem Darlehensnehmer und dem Darlehensgeber vereinbart. Außerdem kann eine Darlehensgebühr erhoben werden.

Es existieren verschiedene Darlehens-Modelle, das sind vor allem: Annuitätendarlehen, endfälliges Darlehen oder Tilgungsdarlehen.

Beim Annuitätendarlehen ist die Summe aus Zins und Tilgung während der Laufzeit des Darlehens stets gleich groß. Dadurch verkleinert sich der Zins von Jahr zu Jahr und die Tilgung steigt. Beim endfälligen Darlehen werden keine Monats- oder Jahresraten bezahlt, sondern der gesamte Schuldbetrag wird am Ende der Darlehenslaufzeit getilgt. Beim Tilgungsdarlehen wird eine feste Größenordnung als Tilgungsbetrag vereinbart. Der Zinsanteil sinkt hierbei kontinuierlich.

Alternativbegriffe oder Falschschreibweisen:

Kredit, Hypothek, Schuldverschreibung, Darleihen, Anleihe, Darlehn

Effektivzins

Der Effektivzins bezeichnet die Kosten in Prozent vom Darlehensbetrag, die dem Darlehensnehmer insgesamt für einen Kredit entstehen.

Neben den vereinbarten Soll- oder Nominalzinsen für ein Darlehen entstehen meist noch weitere Gebühren der Banken. Im Effektivzins werden diese übrigen Gebühren sowie die Sollzinsen zusammengefasst.

Um die gesamten Kosten eines Darlehens zu erfassen, muss man also den Effektivzins kennen. Dieser bezeichnet demnach das Entgelt in Prozent der Darlehenssumme, das der Darlehensnehmer effektiv bezahlen muss, um den Kredit zu erhalten. Der Effektivzins ist somit unerlässlich, um die Kosten verschiedener Kreditanbieter miteinander vergleichen zu können.

Wichtig ist bei Vergleich mittels Effektivzins, dass die angefragten Darlehensbeträge und -laufzeiten der zu vergleichenden Angebote identisch sind.

Alternativbegriffe oder Falschschreibweisen:

Efektivzins

Finanzplan

Der Finanzplan ist der Zahlenteil des Businessplans, und enthält die Prognosen und Plandaten für alle Kosten und Einnahmen des Unternehmens.

Im Finanzplan werden sämtliche Kosten und Investitionen erfasst. Dazu gehören die Gründungskosten, die unmittelbar bei der Errichtung des Unternehmens anfallen.

Im Bereich der Investitionen werden alle zu erwartenden Anschaffungen wie etwa Maschinen oder Fahrzeuge  aufgelistet. Schließlich werden alle Betriebsausgaben, also laufenden Kosten erfasst. Auch der Unternehmerlohn ist hier zu berücksichtigen. Mögliche Einnahmen werden ebenso im Finanzplan erfasst. Aus der Gegenüberstellung sämtlicher Zahlen ergeben sich der Kapitalbedarf sowie die Liquiditätsvorschau. Vor allem gibt der Finanzplan darüber Aufschluss, wann und ob das Unternehmen rentabel wird.

Im Gründerberater.de ist ein kostenloses Excel-Finanzplan-Tool für die ersten drei Betriebsjahre enthalten.

Alternativbegriffe oder Falschschreibweisen:

Finanz-Plan, Zahlenteil Businessplan

Förderfähige Maßnahmen

Förderfähige Maßnahmen sind diejenigen Ausgaben oder Aufwendungen, die durch das jeweilige Fördermittel abgedeckt werden.

Viele Fördermittel sind auf bestimmte förderfähige Maßnahmen beschränkt. Das können etwa Investitionen in eine Messeteilnahme sein. In diesem Fall sind Ausgaben, die nicht im Katalog der förderfähigen Maßnahmen des Fördermittels enthalten sind, nicht förderfähig.

Alternativbegriffe oder Falschschreibweisen:

Förderfähigkeit

Gewährleistungsbürgschaft

Eine Gewährleistungsbürgschaft dient der Absicherung von Garantieansprüchen für den Fall der Insolvenz eines Unternehmens.

Eine Gewährleistungsbürgschaft kann von einer Bank oder Versicherung gestellt werden, um evtl. Ansprüche eines Auftraggebers wegen auftretender Sachmängel abzusichern.

Mittels der Gewährleistungsbürgschaft kann der Auftraggeber das Risiko einer zwischenzeitlichen Insolvenz seines Auftragnehmers abfedern. Der Bürge würde – falls die Insolvenz während der Gewährleistungszeit eintritt – für die Beseitigung eines evtl. Sachmangels eintreten.

Alternativbegriffe oder Falschschreibweisen:

Garantiebürgschaft, Garantie-Bürgschaft

Haftungsfreistellung

Eine Haftungsfreistellung bei Förderkrediten erleichtert die Kreditvergabe bei fehlenden Sicherheiten.

Die Haftungsfreistellung kann bei bestimmten Förderkrediten vom Förderinstitut gewährt werden. Die Haftungsfreistellung kommt allerdings nicht direkt dem Gründer bzw. Unternehmen zugute, sondern der Hausbank, die den Förderkredit ausreicht.

Grundsätzlich haftet die Hausbank bei der Vergabe eines Förderdarlehens an einen Gründer gegenüber dem Förderinstitut, also z.B. gegenüber der KfW. Durch die Haftungsfreistellung, die in Prozent angegeben wird, wird die Hausbank von einem Teil des Risikos entlastet. Dadurch steigt die Wahrscheinlichkeit, dass es zur Kreditvergabe auch bei mangelnden Sicherheiten des Gründers kommt.

Allerdings bedeutet die Haftungsfreistellung nicht, dass der Kreditgeber auf die Stellung von banküblichen Sicherheiten durch den Gründer verzichtet. Auch ändert die Haftungsfreistellung nichts an der Rückzahlungsverpflichtung des Darlehensnehmers. Meist beträgt die Haftungsfreistellung zwischen 40 und 80 Prozent, aber auch bis zu 100 Prozent der Kreditsumme sind als Haftungsfreistellung möglich.

Die Kosten der Haftungsfreistellung werden entweder zwischen Förderbank und Hausbank geteilt oder in Form eines geringen Zinsaufschlags dem Kreditnehmer aufgelastet.

Alternativbegriffe oder Falschschreibweisen:

Haftungfreistellung, Haftungs-Freistellung, Haftungsbefreiung

Innovationsmanagement

Das Innovationsmanagement bezeichnet die systematische Planung von neuen Produkten, Dienstleistungen oder Prozessen.

Innovationsmanagement dient dazu, im Unternehmen die Voraussetzungen für Innovationen zu schaffen. Im Rahmen des Innovationsmanagements wird die Innovationsfähigkeit eines Unternehmens durch die Verknüpfung von Personal-, Organisations- und Kompetenzentwicklung gesteigert.

Wesentlich ist dabei auch die Schaffung eines innovationsfreundlichen Umfelds im Unternehmen. Das Innovationsmanagement ist idealerweise Teil der zentralen Unternehmensstrategie.

Alternativbegriffe oder Falschschreibweisen:

Inovationmanagement

Insolvenz

Als Insolvenz wird die Zahlungsunfähigkeit eines Schuldners bezeichnet.

Wenn ein Unternehmen seinen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen kann, befindet es sich im Zustand der Insolvenz. Neben der akuten Zahlungsunfähigkeit kann ein Grund für die Insolvenz auch die drohende Zahlungsunfähigkeit sein, die bedeutet, dass ein Unternehmen voraussichtlich zu einem bestimmten künftigen Zeitpunkt seine Zahlungsverpflichtungen nicht mehr erfüllen kann.

Schließlich kann auch die Überschuldung eine Insolvenz auslösen. Diese besagt, dass die Vermögenswerte des Unternehmens nicht ausreichen, um die Verbindlichkeiten zu decken.

Die akute Zahlungsunfähigkeit sowie die Überschuldung lösen die Verpflichtung aus, einen Insolvenzantrag beim Amtsgericht zu stellen. Die drohende Zahlungsunfähigkeit erlaubt es einem Schuldner, einen Insolvenzantrag zu stellen und das Unternehmen evtl. doch noch zu sanieren.

Alternativbegriffe oder Falschschreibweisen:

Zahlungsunfähigkeit

Kapitalbedarfsplan

Der Kapitalbedarfsplan ist Teil des Finanzplans und somit ein Element des Businessplans.

Der Kapitalbedarfsplan enthält alle Berechnungen für längerfristige Investitionen einer Unternehmensgründung. Hiermit unterscheidet sich der Kapitalbedarfsplan vom Liquiditätsplan, der eine Übersicht über die kurzfristigen Ein- und Auszahlungen bietet.

Der Kapitalbedarfsplan orientiert sich eng an der Investitionsrechnung. Für die Erstellung eines Kapitalbedarfsplans analysiert man den Kapitalbedarf vor der Gründung, den Kapitalbedarf für die betriebliche Anlaufphase sowie den Kapitalbedarf zur Sicherung des Lebensunterhaltes.

Anschließend behandelt der Kapitalbedarfsplan, wie der ermittelte Kapitalbedarf finanziert wird. Die hierfür ggfls. anfallenden Zinsen werden ebenfalls im Kapitalbedarfsplan erfasst.

Alternativbegriffe oder Falschschreibweisen:

Kapitalbedarfplan