Factoring


44 likes

Der Begriff Factoring bezeichnet den Verkauf von Forderungen an Dritte.

Drei Parteien sind grundsätzlich am Factoring beteiligt:

Der Kreditor, also der Lieferant einer Ware oder Leistung, der Debitor, also der Schuldner, sowie der Factor, also das Kreditinstitut, das die offene Forderung des Kreditors aufkauft und von diesem abzüglich einer Factoring-Gebühr erwirbt.

Factoring verbessert die Liquidität des Kreditors und dessen Eigenkapitalquote. Verschiedene Factoring-Formen lassen sich unterscheiden, vor allem echtes und unechtes Factoring: Ersteres enthält das Delkredererisiko, also das Risiko des Zahlungsausfalls, hingegen verbleibt beim unechten Factoring das Zahlungsausfallrisiko beim Kreditor.

Alternativbegriffe oder Falschschreibweisen:

Faktoring

TIPP: Förderchancen nutzen

Sie benötigen Finanzmittel für Ihr Gründungs- oder Expansionsvorhaben? Dann machen Sie jetzt den kostenlosen Fördermittelcheck auf Gründerberater.de. Hier erfahren Sie passend für Ihr Vorhaben, welche staatlichen Zuschüsse, Darlehen, Bürgschaften, Garantien, Beteiligungsmittel oder Beratungsleistungen Ihnen zustehen. Nach nur 5 Klicks erhalten Sie direkt Ihre Auswertung.

Wenn Sie Fragen, Anregungen oder Korrekturvorschläge haben, nutzen Sie unsere Kommentarfunktion.

Anlageinvestition

Eine Anlageinvestition ist ein zur langfristigen Nutzung bestimmtes, dauerhaft verwendbares Produktionsmittel.

Als Anlageinvestitionen gelten etwa  Ausrüstungsinvestitionen (z.B. Maschinen, technische Geräte und Anlagen, Fahrzeuge und Betriebs- und Geschäftsausstattung) und Investitionen in Immobilien (z.B. Wohn-, Produktions- und Verwaltungsgebäude oder Betriebsgrundstücke). Man unterscheidet Anlageinvestitionen in sog. Ersatzinvestitionen und Erweiterungsinvestitionen. Ersatzinvestitionen werden getätigt, um z.B. technisch oder wirtschaftlich veraltete Anlagen zu ersetzen. Im Gegensatz dazu sind Anlageinvestitionen zu bezeichnen, die der Erweiterung dienen und den Produktionsapparat vergrößern und verbessern. Jede Anlageinvestition vergrößert das Anlagevermögen eines Unternehmens.

Alternative oder Falschschreibweisen:

Anlageninvestition, Anlage Investment

Anlagevermögen

Das Anlagevermögen besteht aus den dauerhaft genutzten Vermögenswerten eines Unternehmens.

Im Anlagevermögen befinden sich diejenigen Vermögensgegenstände, die dem langfristigen Geschäftszweck dienen. Die Bestandteile des Anlagevermögens sind erforderlich, um den Betrieb aufrecht zu erhalten. Sie sind somit nicht für den Verkauf oder Produktionsprozess bestimmt. Dies unterscheidet das Anlagevermögen vom Umlaufvermögen, in dem alle Vermögensgegenstände, die zum kurzfristigen Verbrauch bestimmt sind, enthalten sind. Typische Beispiele des Anlagevermögens sind Grundstücke, Maschinen, Fahrzeuge, Schutzrechte, Patente, Lizenzen, aber auch Beteiligungen an anderen Unternehmen. Im Rechnungswesen werden Teile des Anlagevermögens auf der Aktivseite einer Bilanz ausgewiesen.

Alternativbegriffe oder Falschschreibweisen:

Anlagenvermögen

Ausfallbürgschaft

Die Ausfallbürgschaft stellt eine besondere Form der Bürgschaft dar.

Bei der Ausfallbürgschaft haftet der Bürge nur dann, wenn der Gläubiger erfolglos die Zwangsvollstreckung geben den Hauptschuldner vorgenommen hat. Ausfallbürgschaften werden von Bürgschaftsbanken übernommen. Bei der modifizierten Ausfallbürgschaft wird das Ausfallszenario vorab vertraglich festgelegt. Meistens tritt der Ausfall bereits ein, wenn über das Vermögen des Hauptschuldners das Insolvenzverfahren eröffnet ist oder dieser nicht innerhalb bestimmter Fristen Zahlung leistet.

Alternativbegriff oder Falschschreibweisen:

Ausfallbürgschaft Kredit

Bereitstellungszinsen

Als Bereitstellungszinsen werden Bankgebühren bezeichnet, die anfallen, wenn ein Kredit nicht in Anspruch genommen wird. 

Die Bereitstellungszinsen werden dann fällig, wenn der Kreditbetrag nicht oder nicht vollständig vom Kreditnehmer abgerufen wurde. Meistens wird im Kreditvertrag eine Zeitspanne vereinbart, in der der Kreditnehmer das Darlehen abnehmen muss, um die Zahlung von Bereitstellungszinsen zu vermeiden.

Mit den Bereitstellungszinsen will die Bank den Schaden durch die ihr entgangenen Zinseinnahmen kompensieren. Der Begriff „Bereitstellungszinsen“ ist eine andere Bezeichnung für „Bereitstellungsprovision“.

Alternative oder Falschschreibweisen:

Bereitstellungsprovision

Bonität

Als Bonität bezeichnet man die Kreditwürdigkeit einer Person oder eines Unternehmens.

Der Wort Bonität kommt aus dem lateinischen (bonitas) und bedeutet „Güte“. Bei der Vergabe eines Darlehens prüfen die Kreditinstitute, mit welcher Wahrscheinlichkeit der Darlehensnehmer seinen Rückzahlungsverpflichtungen nachkommen wird.

Berücksichtigt werden persönliche Faktoren des Schuldners, aber auch Marktpotenziale, Branchendaten und viele andere betriebswirtschaftliche Parameter. Je höher das Risiko eines Zahlungsausfalls eingeschätzt wird, umso geringer ist die Bonität des Schuldners.

In der Regel machen Banken ihre Kreditzusage von der Bonität des Kunden abhängig. Eine gute Bonität ist also Voraussetzung für eine positive Kreditentscheidung. Eine schlechte Bonität führt in der Regel zur Ablehnung eines Kreditantrages bzw. zu höheren Anforderungen an die Besicherung eines Kredits und zu höheren Kosten, also Zinsen, für den Kreditnehmer.

Alternativbegriffe oder Falschschreibweisen:

Kreditwürdigkeit, Rating, Scoring

De-Minimis-Beihilfen

Bei De-Minimis-Beihilfen handelt es sich um Subventionen, die nach der De-Minimis-Regelung einen bestimmte Summe pro Unternehmen nicht überschreiten dürfen.

Der Begriff „De Minimis“ stammt aus dem Lateinischen und bezeichnet die Geringfügigkeit einer Sache. Bestimmte Fördermittel, wie Zuschüsse oder Förderdarlehen, können der De-Minimis-Regelung unterliegen.

Diese besagt, dass es sich zunächst um eine relativ geringe Subvention handelt. Allerdings kann ein Unternehmen mehrere geringfügige Suventionen anhäufen und damit einen erheblichen Wettbewerbsvorteil gegenüber dem übrigen Markt erlangen.

Um dies zu vermeiden, gibt es in der De-Minimis-Regelung Obergrenzen pro gefördertes Unternehmen. So darf ein Unternehmen De-Minimis-Beihilfen nur bis zum Gesamtbetrag von 200.000 Euro in drei Steuerjahren (bzw. 100.000 Euro für Unternehmen im Straßenverkehrssektor) erhalten.

Im Zuwendungsbescheid eines Fördermittels, das nach der De-Minimis-Regelung erteilt wird, ist die Höhe des jeweiligen Subventionswerts angegeben. Das geförderte Unternehmen muss bei der Antragstellung angeben, ob es in den vergangenen drei Steuerjahren bereits De-Minimis-Beihilfen empfangen hat. In diesem Fall werden die einzelnen Subventionswerte addiert. Bei einer Überschreitung der genannten Grenzwerte wird das Fördermittel nicht genehmigt.

Alternativbegriffe oder Falschschreibweisen:

Deminimis

Eigenkapital

Als Eigenkapital werden die Mittel bezeichnet, die vom Unternehmer selbst erbracht werden.

Im Gegensatz zum Fremdkapital, das als Kredit von Gläubigern zur Verfügung gestellt wird, stammt das Eigenkapital von den Gesellschaftern selbst und wird von diesen unbefristet und nicht rückzahlbar in das Unternehmen eingebracht. Es kann aber auch aus Gewinnrücklagen gebildet werden.

Nachträglich kann Eigenkapital durch Erhöhung der Gesellschaftereinlagen erfolgen oder durch Aufnahme neuer Gesellschafter. In der Bilanz wird das Eigenkapital und dessen Herkunft auf der Passivseite aufgeführt. Ist das Vermögen lt. Aktivseite größer als das Fremdkapital der Passivseite, so ist das Eigenkapital im Unternehmen positiv – und umgekehrt. Die Eigenkapitalquote bezeichnet den Anteil des wirtschaftlichen Eigenkapitals am Gesamtkapital eines Unternehmens. 

Je mehr Eigenkapital ein Unternehmen vorweisen kann, umso höher ist seine Kreditwürdigkeit bzw. Bonität. Entsprechend verbessert eine gute Eigenkapitalausstattung die Chancen auf Finanzierung durch Fremdkapital.

Mischformen zwischen Eigenkapital und Fremdkapital werden als Mezzanine-Kapital bezeichnet. Dieses wird i.d.R. dem wirtschaftlichen Eigenkapital zugerechnet, durch das die ggfls. vorhandenen Sicherheiten des Unternehmens nicht reduziert werden.

Alternativbegriffe oder Falschschreibweisen:

Eigenkapittal

ERP-Sondervermögen

Beim ERP-Sondervermögen handelt es sich um Finanzmittel, die heute vor allem im Bereich der Wirtschaftsförderung zum Einsatz kommen.

Nach Ende des Zweiten Weltkriegs wurde von den USA der Marshallplan entwickelt, um Europa wirtschaftlich zu fördern. Das Wiederaufbau-Programm wurde als „European Recovery Program bezeichnet“, abgekürzt ERP.

Nach Auslaufen des Marshallplans im Jahr 1953 musste Deutschland nur einen kleinen Teil der Mittel zurückzahlen, dadurch entstand die Basis für das heutige ERP-Sondervermögen. Dieses ist im Laufe der Jahrzehnte durch Zinseinahmen stark angestiegen.

Verwaltet wird das ERP-Sondervermögen heute durch die staatliche KfW-Bank, die dieses ausschließlich für Zwecke der Wirtschaftsförderung einsetzt. Dabei bilden die Förderthemen Existenzgründung und -festigung einen besonderen Schwerpunkt.

Aus dem ERP-Sondervermögen werden Kredite, Beteiligungskapital sowie Fördermittel für Forschung und Entwicklung u.a. an kleine und mittlere Unternehmen vergeben.

Alternativbegriffe oder Falschschreibweisen:

ERP-Fonds, ERP-Vermögen

Franchise-Förderung

Franchise-Nehmer haben als eigenständige Unternehmer ebenso Anspruch auf öffentliche Fördermittel wie unabhängige Gründer.

Manche Franchisesysteme bieten Unterstützung bei der Beantragung von Fördermitteln an. Zum Beispiel geben sie Support bei der Erstellung des Businessplans oder haben ihr System generell bereits auf Förderfähigkeit bei den öffentlichen Förderbanken überprüfen lassen.

Fördermittel der KfW, der Arbeitsagenturen für Gründer aus der Arbeitslosigkeit oder auch Exist für Gründer aus den Hochschulen stehen grundsätzlich allen Franchise-Gründern zur Verfügung. Allerdings müssen auch sie den normalen Weg der Beantragung gehen.

Generell gilt, dass erprobte Franchisesysteme durchaus höhere Erfolgsaussichten auf eine erfolgreiche Finanzierung bieten als ein unbekanntes Geschäftsmodell.

Alternativbegriffe oder Falschschreibweisen:

Franchiseförderung

Gewährleistungsbürgschaft

Eine Gewährleistungsbürgschaft dient der Absicherung von Garantieansprüchen für den Fall der Insolvenz eines Unternehmens.

Eine Gewährleistungsbürgschaft kann von einer Bank oder Versicherung gestellt werden, um evtl. Ansprüche eines Auftraggebers wegen auftretender Sachmängel abzusichern.

Mittels der Gewährleistungsbürgschaft kann der Auftraggeber das Risiko einer zwischenzeitlichen Insolvenz seines Auftragnehmers abfedern. Der Bürge würde – falls die Insolvenz während der Gewährleistungszeit eintritt – für die Beseitigung eines evtl. Sachmangels eintreten.

Alternativbegriffe oder Falschschreibweisen:

Garantiebürgschaft, Garantie-Bürgschaft

Hausbank

Als Hausbank bezeichnet man den Finanzierungspartner, mit dem man die meisten Transaktionen durchführt.

Die Beziehung eines Kreditnehmers zu einer Hausbank ist idealerweise durch ein intensives Vertrauensverhältnis beider Partner geprägt. Der Kreditnehmer erhält qualifizierte Beratung durch die Hausbank, während diese wiederum enge und aktuelle Informationen über die Entwicklung des Unternehmens erhält.

Die Geschäftsbeziehung zu einer Hausbank ist somit auf Langfristigkeit angelegt. Förderdarlehen werden über die Hausbank abgewickelt. D.h., die Vertragspartner eines staatlich geförderten Darlehens sind nicht die Förderbank und der Kreditnehmer, sondern grundsätzlich die Hausbank und der Kreditnehmer.

Alternativbegriffe oder Falschschreibweisen:

Haus-Bank

Innovationsmanagement

Das Innovationsmanagement bezeichnet die systematische Planung von neuen Produkten, Dienstleistungen oder Prozessen.

Innovationsmanagement dient dazu, im Unternehmen die Voraussetzungen für Innovationen zu schaffen. Im Rahmen des Innovationsmanagements wird die Innovationsfähigkeit eines Unternehmens durch die Verknüpfung von Personal-, Organisations- und Kompetenzentwicklung gesteigert.

Wesentlich ist dabei auch die Schaffung eines innovationsfreundlichen Umfelds im Unternehmen. Das Innovationsmanagement ist idealerweise Teil der zentralen Unternehmensstrategie.

Alternativbegriffe oder Falschschreibweisen:

Inovationmanagement

Investition

Als Investition werden Anschaffungen bezeichnet, die für einen längeren Zeitraum im Betrieb bleiben (z.B. Maschinen, Gebäude, Einrichtung).

Bei einer Investition handelt es sich immer um eine langfristige Bindung finanzieller Mittel in materielle oder immaterielle Wirtschaftsgüter. In der Bilanz wird die Investition auf der Aktivseite dargestellt. Unterschieden werden verschiedene Arten von Investitionen: Etwa die Gründungsinvestition, die Ersatzinvestition, die Erweiterungsinvestition, oder die Rationalisierungsinvestition.

Alternativbegriffe oder Falschschreibweisen:

Kapitalanlage, Einlage

Investitionsrechnung

Eine Investitionsrechnung ist eine mathematische Methode, um Investitionen zu prüfen, bevor diese getätigt werden.

Ziel der Investitionsrechnung ist eine möglichst objektive Analyse der Rentabilität einer geplanten Anschaffung. Investitionsrechnungen sind die am häufigsten angewendeten Methoden, um Investitionen vorab zu bewerten.

Unterschieden werden statische und dynamische Investitionsrechnungsmethoden. Bei statischen Verfahren der Investitionsrechnung wird ein Modell anhand eines beliebigen Beispieljahres aufgebaut. Bei dynamischen Verfahren wird die konkrete zeitliche Struktur des Projekts mit allen zu erwartenden Zahlungsströmen berücksichtigt.

Alternativbegriffe oder Falschschreibweisen:

Kapitalanlage-Rechnung, Investitionrechnung