Disagio


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Das Disagio bezeichnet den Betrag, um den der Nennwert eines Kredits gekürzt wird.

Wenn der Auszahlungsbetrag eines Darlehens geringer als der Nennwert des Darlehens ist, wird ein sog. Disagio zum Abzug gebracht. Die Spanne bzw. der Unterschiedsbetrag zwischen Nennbetrag und Auszahlungsbetrag wird demnach Disagio genannt. Andere Begriffe für Disagio sind Damnum, Diskont oder Abgeld. Das Disagio stellt eine Art Vorabzins dar, verteuert also das Darlehen für den Schuldner. Das Gegenteil des Disagio ist das Agio, auch Aufgeld genannt.

Alternativbegriffe oder Falschschreibweisen:

Damnum, Diskont, Abgeld

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Antragstellung

Die erfolgreiche Antragstellung eines Fördermittels erfordert eine genaue Planung.

Gute Vorbereitung von Gründerteam und Fördermittelberater bilden die entscheidenden Faktoren für eine erfolgreiche Antragstellung öffentlicher Fördermitteln. Generell muss die Antragstellung vor Beginn des Vorhabens erledigt werden. Sind bereits Aufträge erteilt und Verträge mit Lieferanten unterschrieben, so ist eine Antragstellung für einen Förderkredit nicht mehr möglich. Die vorherige Anmeldung des Gewerbes hingegen ist i.d.R. noch kein K.o.-Kriterium.

Die Antragstellung von Förderdarlehen erfolgt bei der Bank, Sparkasse oder Volks- und Raiffeisenbank, also bei der Hausbank. Diese bewertet den Antrag und leitet diesen bei positivem Ergebnis an die KfW oder Landes-Förderbank weiter. Auch hier werden die Unterlagen des Antragstellers geprüft. Bei erneut positivem Resultat erhält der Antragsteller schließlich grünes Licht von seiner Hausbank, die Antragstellung war erfolgreich.

Alternativbegriffe oder Falschschreibweisen:

Kreditantrag, Darlehensantrag, Fördermittelantrag, Förderantrag

Ausfallbürgschaft

Die Ausfallbürgschaft stellt eine besondere Form der Bürgschaft dar.

Bei der Ausfallbürgschaft haftet der Bürge nur dann, wenn der Gläubiger erfolglos die Zwangsvollstreckung geben den Hauptschuldner vorgenommen hat. Ausfallbürgschaften werden von Bürgschaftsbanken übernommen. Bei der modifizierten Ausfallbürgschaft wird das Ausfallszenario vorab vertraglich festgelegt. Meistens tritt der Ausfall bereits ein, wenn über das Vermögen des Hauptschuldners das Insolvenzverfahren eröffnet ist oder dieser nicht innerhalb bestimmter Fristen Zahlung leistet.

Alternativbegriff oder Falschschreibweisen:

Ausfallbürgschaft Kredit

Besicherung

Kreditgeber verlangen i.d.R. eine Besicherung des ausgereichten Darlehens.

Auch Förderkredite müssen banküblich besichert werden. Zur Besicherung dienen z.B. unbewegliche und bewegliche Gegenstände, die nur geringen Wertschwankungen unterliegen, die schnell liquidierbar sind, die keinen Zusammenhang mit der wirtschaftlichen Lage des Kreditnehmers aufweisen und die im Insolvenzfall nicht anfechtbar sind.

Konkret können Grundschulden zur Besicherung dienen, aber auch die Sicherungsübereignung von Maschinen oder Fahrzeugen. Ebenso werden Bürgschaften als Mittel der Besicherung eingesetzt. Die Details der Besicherung sind im Einzelfall zwischen Kreditnehmer und Kreditgeber festzusetzen.

Alternativbegriffe oder Falschschreibweisen:

Sicherungsübereignung, Kreditsicherung, Banksicherheiten, Kreditsicherheiten

Betriebsmittel

Als Betriebsmittel bezeichnet man Aufwendungen, die für den laufenden Geschäftsbetrieb erforderlich sind (z.B. Wareneinsatz, Verbrauchsmaterial, Gehälter).

Nach der KFW-Definition sind unter „Betriebsmittel“ alle laufenden Kosten eines Unternehmens zu verstehen. Dazu gehören ebenso Miete und Kaution für Büro- und Gewerberäume wie die Personalkosten. Aber auch Aufwendungen für Werbung, Anmeldungen und Genehmigungen, Forschung und Entwicklung oder Beratungskosten zählen zu Betriebsmitteln.

Mit einer Betriebsmittel-Finanzierung können darüber hinaus aber auch Maßnahmen zur Mitarbeiterqualifizierung abgedeckt werden. Vor allem aber dienen Betriebsmittel-Darlehen für die Gewährung von Zahlungszielen und zur Vorfinanzierung von Aufträgen. Typische Laufzeiten für Betriebsmittel-Darlehen betragen 5 Jahre.

Alternativbegriffe oder Falschschreibweisen:

Arbeitsmittel, Hilfsmittel, Produktionsmittel, Ressource, Rohstoff

De-Minimis-Beihilfen

Bei De-Minimis-Beihilfen handelt es sich um Subventionen, die nach der De-Minimis-Regelung einen bestimmte Summe pro Unternehmen nicht überschreiten dürfen.

Der Begriff „De Minimis“ stammt aus dem Lateinischen und bezeichnet die Geringfügigkeit einer Sache. Bestimmte Fördermittel, wie Zuschüsse oder Förderdarlehen, können der De-Minimis-Regelung unterliegen.

Diese besagt, dass es sich zunächst um eine relativ geringe Subvention handelt. Allerdings kann ein Unternehmen mehrere geringfügige Suventionen anhäufen und damit einen erheblichen Wettbewerbsvorteil gegenüber dem übrigen Markt erlangen.

Um dies zu vermeiden, gibt es in der De-Minimis-Regelung Obergrenzen pro gefördertes Unternehmen. So darf ein Unternehmen De-Minimis-Beihilfen nur bis zum Gesamtbetrag von 200.000 Euro in drei Steuerjahren (bzw. 100.000 Euro für Unternehmen im Straßenverkehrssektor) erhalten.

Im Zuwendungsbescheid eines Fördermittels, das nach der De-Minimis-Regelung erteilt wird, ist die Höhe des jeweiligen Subventionswerts angegeben. Das geförderte Unternehmen muss bei der Antragstellung angeben, ob es in den vergangenen drei Steuerjahren bereits De-Minimis-Beihilfen empfangen hat. In diesem Fall werden die einzelnen Subventionswerte addiert. Bei einer Überschreitung der genannten Grenzwerte wird das Fördermittel nicht genehmigt.

Alternativbegriffe oder Falschschreibweisen:

Deminimis

ERP-Sondervermögen

Beim ERP-Sondervermögen handelt es sich um Finanzmittel, die heute vor allem im Bereich der Wirtschaftsförderung zum Einsatz kommen.

Nach Ende des Zweiten Weltkriegs wurde von den USA der Marshallplan entwickelt, um Europa wirtschaftlich zu fördern. Das Wiederaufbau-Programm wurde als „European Recovery Program bezeichnet“, abgekürzt ERP.

Nach Auslaufen des Marshallplans im Jahr 1953 musste Deutschland nur einen kleinen Teil der Mittel zurückzahlen, dadurch entstand die Basis für das heutige ERP-Sondervermögen. Dieses ist im Laufe der Jahrzehnte durch Zinseinahmen stark angestiegen.

Verwaltet wird das ERP-Sondervermögen heute durch die staatliche KfW-Bank, die dieses ausschließlich für Zwecke der Wirtschaftsförderung einsetzt. Dabei bilden die Förderthemen Existenzgründung und -festigung einen besonderen Schwerpunkt.

Aus dem ERP-Sondervermögen werden Kredite, Beteiligungskapital sowie Fördermittel für Forschung und Entwicklung u.a. an kleine und mittlere Unternehmen vergeben.

Alternativbegriffe oder Falschschreibweisen:

ERP-Fonds, ERP-Vermögen

Finanzplan

Der Finanzplan ist der Zahlenteil des Businessplans, und enthält die Prognosen und Plandaten für alle Kosten und Einnahmen des Unternehmens.

Im Finanzplan werden sämtliche Kosten und Investitionen erfasst. Dazu gehören die Gründungskosten, die unmittelbar bei der Errichtung des Unternehmens anfallen.

Im Bereich der Investitionen werden alle zu erwartenden Anschaffungen wie etwa Maschinen oder Fahrzeuge  aufgelistet. Schließlich werden alle Betriebsausgaben, also laufenden Kosten erfasst. Auch der Unternehmerlohn ist hier zu berücksichtigen. Mögliche Einnahmen werden ebenso im Finanzplan erfasst. Aus der Gegenüberstellung sämtlicher Zahlen ergeben sich der Kapitalbedarf sowie die Liquiditätsvorschau. Vor allem gibt der Finanzplan darüber Aufschluss, wann und ob das Unternehmen rentabel wird.

Im Gründerberater.de ist ein kostenloses Excel-Finanzplan-Tool für die ersten drei Betriebsjahre enthalten.

Alternativbegriffe oder Falschschreibweisen:

Finanz-Plan, Zahlenteil Businessplan

Förderfähige Maßnahmen

Förderfähige Maßnahmen sind diejenigen Ausgaben oder Aufwendungen, die durch das jeweilige Fördermittel abgedeckt werden.

Viele Fördermittel sind auf bestimmte förderfähige Maßnahmen beschränkt. Das können etwa Investitionen in eine Messeteilnahme sein. In diesem Fall sind Ausgaben, die nicht im Katalog der förderfähigen Maßnahmen des Fördermittels enthalten sind, nicht förderfähig.

Alternativbegriffe oder Falschschreibweisen:

Förderfähigkeit

Gewährleistungsbürgschaft

Eine Gewährleistungsbürgschaft dient der Absicherung von Garantieansprüchen für den Fall der Insolvenz eines Unternehmens.

Eine Gewährleistungsbürgschaft kann von einer Bank oder Versicherung gestellt werden, um evtl. Ansprüche eines Auftraggebers wegen auftretender Sachmängel abzusichern.

Mittels der Gewährleistungsbürgschaft kann der Auftraggeber das Risiko einer zwischenzeitlichen Insolvenz seines Auftragnehmers abfedern. Der Bürge würde – falls die Insolvenz während der Gewährleistungszeit eintritt – für die Beseitigung eines evtl. Sachmangels eintreten.

Alternativbegriffe oder Falschschreibweisen:

Garantiebürgschaft, Garantie-Bürgschaft

Haftungsfreistellung

Eine Haftungsfreistellung bei Förderkrediten erleichtert die Kreditvergabe bei fehlenden Sicherheiten.

Die Haftungsfreistellung kann bei bestimmten Förderkrediten vom Förderinstitut gewährt werden. Die Haftungsfreistellung kommt allerdings nicht direkt dem Gründer bzw. Unternehmen zugute, sondern der Hausbank, die den Förderkredit ausreicht.

Grundsätzlich haftet die Hausbank bei der Vergabe eines Förderdarlehens an einen Gründer gegenüber dem Förderinstitut, also z.B. gegenüber der KfW. Durch die Haftungsfreistellung, die in Prozent angegeben wird, wird die Hausbank von einem Teil des Risikos entlastet. Dadurch steigt die Wahrscheinlichkeit, dass es zur Kreditvergabe auch bei mangelnden Sicherheiten des Gründers kommt.

Allerdings bedeutet die Haftungsfreistellung nicht, dass der Kreditgeber auf die Stellung von banküblichen Sicherheiten durch den Gründer verzichtet. Auch ändert die Haftungsfreistellung nichts an der Rückzahlungsverpflichtung des Darlehensnehmers. Meist beträgt die Haftungsfreistellung zwischen 40 und 80 Prozent, aber auch bis zu 100 Prozent der Kreditsumme sind als Haftungsfreistellung möglich.

Die Kosten der Haftungsfreistellung werden entweder zwischen Förderbank und Hausbank geteilt oder in Form eines geringen Zinsaufschlags dem Kreditnehmer aufgelastet.

Alternativbegriffe oder Falschschreibweisen:

Haftungfreistellung, Haftungs-Freistellung, Haftungsbefreiung

Innovationsmanagement

Das Innovationsmanagement bezeichnet die systematische Planung von neuen Produkten, Dienstleistungen oder Prozessen.

Innovationsmanagement dient dazu, im Unternehmen die Voraussetzungen für Innovationen zu schaffen. Im Rahmen des Innovationsmanagements wird die Innovationsfähigkeit eines Unternehmens durch die Verknüpfung von Personal-, Organisations- und Kompetenzentwicklung gesteigert.

Wesentlich ist dabei auch die Schaffung eines innovationsfreundlichen Umfelds im Unternehmen. Das Innovationsmanagement ist idealerweise Teil der zentralen Unternehmensstrategie.

Alternativbegriffe oder Falschschreibweisen:

Inovationmanagement

Investition

Als Investition werden Anschaffungen bezeichnet, die für einen längeren Zeitraum im Betrieb bleiben (z.B. Maschinen, Gebäude, Einrichtung).

Bei einer Investition handelt es sich immer um eine langfristige Bindung finanzieller Mittel in materielle oder immaterielle Wirtschaftsgüter. In der Bilanz wird die Investition auf der Aktivseite dargestellt. Unterschieden werden verschiedene Arten von Investitionen: Etwa die Gründungsinvestition, die Ersatzinvestition, die Erweiterungsinvestition, oder die Rationalisierungsinvestition.

Alternativbegriffe oder Falschschreibweisen:

Kapitalanlage, Einlage

Investitionsrechnung

Eine Investitionsrechnung ist eine mathematische Methode, um Investitionen zu prüfen, bevor diese getätigt werden.

Ziel der Investitionsrechnung ist eine möglichst objektive Analyse der Rentabilität einer geplanten Anschaffung. Investitionsrechnungen sind die am häufigsten angewendeten Methoden, um Investitionen vorab zu bewerten.

Unterschieden werden statische und dynamische Investitionsrechnungsmethoden. Bei statischen Verfahren der Investitionsrechnung wird ein Modell anhand eines beliebigen Beispieljahres aufgebaut. Bei dynamischen Verfahren wird die konkrete zeitliche Struktur des Projekts mit allen zu erwartenden Zahlungsströmen berücksichtigt.

Alternativbegriffe oder Falschschreibweisen:

Kapitalanlage-Rechnung, Investitionrechnung