Aktuelle Events
Widerstandsfähiger dank automatisiertem Forderungsmanagement (AR)
Warum ein gut durchdachter und automatisierter Ansatz für das Forderungsmanagement mitentscheidend ist, um das Wachstum im Unternehmen zu sichern bzw. voranzutreiben.
Widerstandsfähigkeit – das ist das Schlagwort der Stunde für Unternehmen. Hohe Inflation und steigende Zinsen, Turbulenzen im Bankensektor und geopolitische Spannungen tragen zur Marktvolatilität bei und dämpfen das Wachstum auf Mikro- und Makroebene. In Kombination mit sich rasch entwickelnden E-Invoicing-Vorschriften, dem wachsenden Bedarf an Digitalisierung und steigenden Erwartungen der Stakeholder hinsichtlich ESG-Zielen herrscht in der Geschäftswelt eine Zeit der Unvorhersehbarkeit und Unsicherheit.
Allerdings hat der Internationale Währungsfonds seine Prognose für Deutschland gegenüber Januar leicht um 0,2 Prozentpunkte nach unten korrigiert. Für 2024 wird im Bericht dann wieder ein geringes Wachstum von etwa 1,1 Prozent prognostiziert. Dies bedeutet zwar, dass die befürchtete große Rezession vorerst ausbleibt, es wird jedoch schwieriger, wettbewerbsfähig zu bleiben.
Es ist daher nicht verwunderlich, dass Unternehmen in allen Branchen ihre Einnahmen und Ausgaben jetzt sorgfältig prüfen. Aber es geht nicht nur um die Menge, die eingenommen und ausgegeben wird, auf die Unternehmen achten sollten. Es geht darum, wie die Finanzen verwaltet werden. Wenn Unternehmen auf veraltete, papierbasierte Prozesse setzen, riskieren sie eine Stockung des Cashflows, Verstrickungen in sich ständig ändernde Gesetze und einen Rückstand bei der Digitalisierung. Im Gegensatz dazu können Unternehmen durch die Implementierung einer robusten, zuverlässigen Lösung auch in turbulenten wirtschaftlichen Zeiten profitables Wachstum erreichen.
Forderungsmanagement baut Widerstandsfähigkeit auf
Wenn ein Unternehmen unter diesen wirtschaftlich herausfordernden Bedingungen widerstandsfähig sein und seinen Wettbewerbsvorteil erhalten möchte, benötigt es einen starken Cashflow. Hier kommt die moderne Lösung für das Forderungsmanagement (AR) ins Spiel. Das rechtzeitige Versenden von Rechnungen und das Erhalten von Zahlungen sind entscheidende Anliegen für Unternehmen, da verspätete Zahlungen den Cashflow erheblich beeinträchtigen. Dies kann jedoch durch die Automatisierung des Rechnungsprozesses drastisch verbessert werden. Die Automatisierung beschleunigt die Zustellung von Rechnungen, reduziert das Risiko manueller Fehler und gibt dem Team mehr Zeit für komplexere Aufgaben. Ein effektives AR-System sollte auch die Automatisierung von Inkassoaufgaben beinhalten, damit überfällige Rechnungen schneller bezahlt werden können, die Forderungsdauer minimiert wird und Unternehmen sich auf Kunden mit hohem Kontaktbedarf konzentrieren können.
Im Folgenden sind einige bewährte Schritte und Maßnahmen aufgeführt, um automatisiertes Forderungsmanagement in der Organisation optimal umzusetzen:
- Aktuelle Prozesse bewerten: Führe eine gründliche Bewertung deiner bestehenden Forderungsmanagementprozesse durch, um Schwachstellen und Verbesserungsbereiche zu identifizieren.
- Klare Ziele festlegen: Definiere klare und messbare Ziele für die Automatisierung deines Forderungsmanagements, wie die Reduzierung der DSO (Days Sales Outstanding), die Verbesserung des Cashflows oder die Minimierung von Fehlern.
- Investiere in ein integriertes System: Wähle eine umfassende Plattform für die Automatisierung des Forderungsmanagements, die nahtlos in dein bestehendes ERP-System (Enterprise Resource Planning) integriert ist. Dadurch wird ein reibungsloser Datenfluss zwischen verschiedenen Geschäftsfunktionen sichergestellt.
- Automatisiere die Rechnungserstellung: Implementiere automatisierte Systeme zur Erstellung und Versendung von Rechnungen. Dies kann manuelle Fehler reduzieren, die Genauigkeit verbessern und den Rechnungsprozess beschleunigen.
- Ermögliche elektronische Zahlungen: Fördere und erleichtere elektronische Zahlungsmethoden, um die Bargeldsammlung zu beschleunigen. Dies kann Online-Zahlungsportale oder andere digitale Zahlungsoptionen umfassen.
- Implementiere elektronische Erinnerungen: Richte automatisierte Erinnerungen für Kund*innen bezüglich anstehender Zahlungen oder überfälliger Rechnungen ein.
- Nutze KI für Predictive Analytics: Nutze dies, um das Zahlungsverhalten vorherzusagen und potenzielle Probleme zu identifizieren und proaktive Maßnahmen zu ergreifen.
- Implementiere Kunden-Self-Service-Portale: Implementieren solche Portale, auf denen Kund*innen auf ihre Konten zugreifen, Rechnungen anzeigen und eigenständig Zahlungen leisten können. Dadurch wird die Arbeitsbelastung deines Finanzteams reduziert und die Kund*innenzufriedenheit gesteigert.
- Sichere die Datenübertragung: Stelle sicher, dass dein automatisiertes Forderungsmanagement-System den höchsten Sicherheitsstandards für die Datenübertragung entspricht. Dies ist besonders wichtig, wenn es um sensible Finanzinformationen geht.
- Biete Schulung und Unterstützung: Schule dein Finanzteam in den neuen automatisierten Prozessen und biete laufende Unterstützung. Dadurch wird sichergestellt, dass deine Mitarbeitenden das System effizient nutzen und bei auftretenden Problemen unterstützen können.
- Überwache und analysieren die Leistung: Überwachen Sie regelmäßig wichtige Leistungskennzahlen (KPIs) im Zusammenhang mit dem Forderungsmanagement, wie DSO, Cashflow und Effizienz bei der Forderungseinzug. Nutze diese Kennzahlen, um deine Prozesse im Laufe der Zeit zu optimieren.
- Bleibe über aktuelle Änderungen in den Vorschriften informiert: Halten dich über Änderungen in den Vorschriften im Bereich des Forderungsmanagements auf dem Laufenden und stelle sicher, dass deine automatisierten Prozesse den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.
Erfüllung von ESG-Anforderungen
Umwelt- und soziale Aspekte sind ein weiteres wichtiges Element zur Steigerung der Unternehmensleistung. Eine wachsende Anzahl von Kund*innen, Mitarbeitenden und Investor*innen erwartet Nachhaltigkeitsbemühungen von den Unternehmen, mit denen sie Geschäfte machen. Unternehmen müssen sich dazu verpflichten, positive Auswirkungen auf die Gemeinschaften, in denen sie tätig sind, und auf die Welt insgesamt zu haben.
Der wachsende B2B-Rechnungs- und Zahlungsmarkt hat einen erheblichen Einfluss auf die Umwelt. Im Durchschnitt sind die Emissionen in der Lieferkette eines Unternehmens 5,5-mal höher als die direkten Emissionen. Die Umstellung von papierbasierten Prozessen ist daher ein einfacher, aber wichtiger Schritt bei der Umsetzung einer Nachhaltigkeitsstrategie eines Unternehmens.
Durch die Reduzierung des CO₂-Fußabdrucks und die Einsparung von Kosten für Papier, Druck und Porto ist die Digitalisierung von Geschäftspraktiken auch eine Win-win-Situation.
Fazit
Ein tiefes Verständnis für die sich entwickelnde Gesetzgebung im Bereich Rechnungsstellung und Zahlungen wird in den kommenden Jahren eine wichtige Rolle für die Marktposition von Unternehmen spielen. Ein gut durchdachter und automatisierter Ansatz für das Forderungsmanagement, um diese unterschiedlichen Vorschriften und lokalen Standards zu erfüllen, ist daher entscheidend, um das Wachstum voranzutreiben. Die derzeitige Lage ist beunruhigend, aber Unternehmen können dennoch Wachstum generieren. Eine gesunde Liquidität, unterstützt durch eine effiziente, digitalisierte AR-Lösung, ist hierbei entscheidend. Wie das Geld verarbeitet wird, ist das Geheimnis, um mehr daraus zu machen. Insgesamt kann die Integration von automatisiertem Forderungsmanagement die Effizienz, Produktivität und Innovation eines Unternehmens steigern, was zu größerer Widerstandsfähigkeit und profitablen Wachstum führen kann.
Der Autor Marco Eeman konzentriert sich als Managing Director von Billtrust Europe auf Umsatzwachstum und Kund*innenzufriedenheit. Zuvor bekleidete Marco die Position des CTO bei dem niederländischen Unternehmen Order2Cash, einem Anbieter von Order-to-Cash-Plattformen, das 2022 von Billtrust übernommen wurde.
Diese Artikel könnten Sie auch interessieren:
Verkaufen ohne Shop: Zahlungen erhalten mit PayPal Open
Sie verkaufen digitale Kunst, Online-Kurse oder Handgemachtes? Dafür ist ein Shop nicht zwingend nötig. Mit Zahlungslinks und Kaufen-Buttons von PayPal erhalten Sie Ihre Zahlungen, wo die Verkäufe entstehen – schnell, sicher und unkompliziert.
Zahlungen empfangen, wo Ihre Community ist
Viele Soloselbständige nutzen Social Media, E-Mails oder Messenger nicht nur zur Kommunikation, sondern auch zur Vermarktung ihrer Produkte. Mit den passenden Tools können sie dort zusätzlich direkt Zahlungen empfangen – ganz ohne Onlineshop oder technisches Setup.
PayPal Open bietet drei flexible Möglichkeiten, Zahlungen zu erhalten:
- Zahlungslinks, die schnell geteilt werden können, etwa per E-Mail, DM, Post oder QR-Code.
- Kaufen-Buttons, die sich in eine bestehende Seite integrieren lassen, zum Beispiel in ein Link-in-Bio-Tool oder eine Landingpage.
- Tap to Pay macht Ihr Smartphone zum Zahlungsterminal (kompatibles Smartphone vorausgesetzt).
Alle Varianten funktionieren schnell, mobiloptimiert und bieten eine vertraute Nutzererfahrung. Damit wird der Ort, an dem Interesse entsteht, direkt zum Verkaufsort.
Zahlungslinks: Vom Post zur Bezahlung in Sekunden
Ein Kauf beginnt nicht im Warenkorb, sondern dort, wo Interesse entsteht: in einem Post, einer Story oder einer E-Mail. Genau hier setzen Zahlungslinks von PayPal an: Sie führen direkt von der Produktinfo zur Zahlung, ohne Umwege über externe Plattformen.
Das ist besonders hilfreich bei:
- digitalen Produkten
- E-Book-, Kurs- oder Software-Verkäufen
- (Online-)Vorbestellungen oder Trinkgeld-Modellen
Ein Zahlungslink erzeugt eine eigene Bezahlseite mit Titel, Preis, Beschreibung und Produktbild. Varianten wie Größen oder Farben sind ebenso integrierbar wie frei wählbare Preise. Versandkosten und Steuern können automatisch berechnet werden.
Der fertige Zahlunglink lässt sich flexibel teilen: per Messenger, E-Mail, Social Media oder als QR-Code auf einem Produktetikett oder Tischaufsteller. Die Zahlungsseite unterstützt gängige Zahlarten wie Kreditkarte, Wallets sowie ausgewählte regionale Methoden wie SEPA-Lastschrift, iDEAL oder Swish – je nach Land und Verfügbarkeit für die jeweiligen Käufer:innen.
Besonders praktisch: Ihre Kund:innen brauchen dafür kein eigenes PayPal-Konto. So können Zahlungen sicher und bequem online abgewickelt werden.
Für Selbständige, die regelmäßig digitale Inhalte verkaufen, ist das eine einfache Möglichkeit, Zahlungen mit PayPal zu empfangen, ohne ein klassisches Shopsystem aufsetzen zu müssen.
Kaufen-Buttons: Ihre Seite wird zur Verkaufsfläche
Wer bereits eine Website oder ein Link-in-Bio-Tool nutzt, kann PayPals Warenkorb- oder Kaufen-Buttons mit wenigen Zeilen Code integrieren. Damit verwandeln Sie eine einfache Landingpage in eine funktionale Verkaufsfläche. Sie erstellen den Button in Ihrem PayPal-Konto und erhalten automatisch den passenden HTML-Code, der nur noch kopiert und in die Website eingefügt wird. Kund:innen klicken, zahlen mit ihrer bevorzugten Methode und der Betrag wird direkt gutgeschrieben.
Sie behalten die volle Kontrolle über Ihre Gestaltung, Storytelling und Nutzerführung und profitieren gleichzeitig von einem verlässlichen Check-out, der hilft Vertrauen zu schaffen. Eine schlanke Lösung für alle, die ihr Angebot online präsentieren und Zahlungen direkt abwickeln möchten.
Mit Tap to Pay ganz einfach vor Ort verkaufen
Neben den digitalen Optionen können Sie auch vor Ort Zahlungen annehmen: direkt über Ihr Smartphone. Mit der PayPal-Funktion „Tap to Pay“ akzeptieren Sie kontaktlose Zahlungen per Karte oder Wallet ohne separates Kartenlesegerät. Alles, was Sie benötigen, ist ein kompatibles iPhone oder Android-Gerät mit NFC-Funktion (Tap to Pay funktioniert auf Geräten mit Android 8.0, NFC-Funktionen und Google Play Services. iOS ab iPhone XS und höher).
Besonders praktisch ist das beispielsweise für:
- Märkte, Pop-up-Stores
- Workshops und Live-Events
- Verkäufe im kleinen Rahmen, bei denen Flexibilität zählt
Fundraising-Plattform Tokenize.it startet eigenen Sekundärmarkt für Handel mit Start-up-Beteiligungen
Tokenize.it ermöglicht Start-ups digitale Unternehmensbeteiligung per Blockchain an Investor*innen oder Mitarbeitende, ohne dass diese ins Handelsregister als Gesellschafter eingetragen werden oder Stimmrechte erhalten.
Mit der Eröffnung eines eigenen Sekundärmarkts erreicht Tokenize.it einen weiteren Meilenstein seiner Roadmap. Auf diesem Zweitmarkt können die auf der Plattform an Investor*innen ausgegebenen virtuellen Anteile an Start-ups jederzeit in Form von direkten P2P-Transaktionen zwischen Investor*innen gehandelt werden – die Start-ups können dabei selbst entscheiden, ob ihre virtuellen Anteile auf dem Sekundärmarkt handelbar sind oder nicht.
In Zeiten, in denen Börsengänge und Exits immer seltener werden, bietet sich Investor*innen so die Möglichkeit, unabhängig von einem Exit oder Börsengang der Start-ups ihre Investments zu veräußern. Daraus ergibt sich für die Start-ups keine Nachteile, da es sich um virtuelle Anteile ohne Stimmrechte handelt und Investor*innen nicht Teil der Gesellschafter im Handelsregister sind. Durch die innovative Gestaltung der Genussrechte sind sie jedoch wirtschaftlich mit Gesellschaftern gleichgestellt.
Der Sekundärmarkt richtet sich an Investor*innen aus Deutschland und Österreich, die mit den Risiken von Early-Stage-Investments vertraut sind, und wird mit einer Anlagevermittlungslizenz betrieben. Teilnehmen können alle verifizierten Nutzer*innen, die das Onboarding erfolgreich abgeschlossen haben. Identitätsprüfung und Angaben zur Investmenterfahrung sind dabei Teil des Compliance-Prozesses. Bei jedem Handel fällt eine Transaktionsgebühr von zwei Prozent des Transaktionsvolumens an, die stets von dem/der Verkäufer*in der virtuellen Anteile getragen wird.
„Der Sekundärmarkt sendet ein klares Signal an die deutsche Start-up- und Investoren-Szene: Nach dem Fundraising ist jetzt auch der Handel mit Start-up-Beteiligungen endlich jederzeit und komplett digital möglich“, sagt Tokenize.it-CEO Christoph Jentzsch. „Ausgehend hiervon werden wir 2026 sukzessive neue Features für Investoren launchen, die alle darauf abzielen, dass Start-up-Investments wieder klar und einfach werden.“
Wie junge Start-ups ihre Liquidität mit smarten Kreditkarten-Workflows stabil halten
Wie Selbständige ihre Liquidität gezielt stabilisieren, interne Abläufe optimieren und das volle Potenzial von Firmenkreditkarten nutzen können.
Für junge Start-ups ist Liquidität das zentrale Kapital – sie entscheidet darüber, ob ein Unternehmen wachsen, auf Chancen reagieren oder unvorhergesehene Herausforderungen meistern kann. Doch gerade in den frühen Phasen fehlt oft die nötige Transparenz über Ausgaben, Zahlungen und finanzielle Verpflichtungen. Unübersichtliche Prozesse und manuelle Abrechnungen binden nicht nur Zeit, sondern bergen auch Risiken für den Geschäftsbetrieb.
Smarte Kreditkarten-Workflows bieten eine einfache und gleichzeitig effektive Lösung. Sie ermöglichen Start-ups, alle Ausgaben zentral zu erfassen, Limits individuell zu steuern und Auswertungen automatisiert zu generieren. Auf diese Weise behalten Gründer jederzeit die Kontrolle über ihre Finanzen, ohne sich in komplizierten Buchhaltungsprozessen zu verlieren.
In diesem Artikel zeigen wir, wie Start-ups ihre Liquidität gezielt stabilisieren, interne Abläufe optimieren und das volle Potenzial von Firmenkreditkarten nutzen können.
Die Herausforderung: Liquiditätsmanagement in jungen Unternehmen
Viele junge Start-ups stehen vor der gleichen Grundproblematik: begrenzte finanzielle Ressourcen treffen auf komplexe Ausgabenstrukturen. Hohe Fixkosten, verzögerte Zahlungen von Kunden oder unerwartete Investitionen können die Liquidität schnell belasten. Ohne klar strukturierte Prozesse fehlt Gründerinnen und Gründern oft die Übersicht, welche Mittel tatsächlich verfügbar sind und welche Verpflichtungen bald fällig werden.
Typische Stolperfallen zeigen sich vor allem in den Bereichen Reisekosten, Büromaterial, Software-Abonnements und Marketingausgaben. Werden diese Ausgaben nicht zentral erfasst oder kontrolliert, entstehen schnell Fehler in der Abrechnung, doppelte Zahlungen oder verspätete Buchungen, die Liquiditätsengpässe verschärfen.
Die Lösung liegt in strukturierten Workflows, die Ausgaben transparent machen, Freigaben vereinfachen und Abrechnungen automatisieren. So behalten Gründerinnen und Gründer jederzeit den Überblick über Cashflow, Zahlungsziele und Kostenstellen – und können Entscheidungen auf fundierter Basis treffen.
Smarte Kreditkarten als zentraler Hebel
Eine zentrale Lösung für die typischen Liquiditätsprobleme junger Start-ups sind smarte Firmenkreditkarten. Sie bieten nicht nur eine einfache Möglichkeit, alle Ausgaben zentral zu erfassen, sondern erleichtern auch die Kontrolle über Budgets und Zahlungsprozesse. Mit individuell einstellbaren Limits für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, automatisierten Benachrichtigungen bei ungewöhnlichen Ausgaben und Echtzeit-Reporting wird der Finanzalltag deutlich transparenter.
Durch die Nutzung von Firmenkreditkarten können Start-ups Zeit sparen, Fehler vermeiden und die Liquidität aktiv steuern. Alle Transaktionen lassen sich in Echtzeit überwachen, kategorisieren und für die Buchhaltung exportieren. Dies reduziert nicht nur administrative Belastungen, sondern ermöglicht auch eine bessere Planung von Investitionen und operativen Ausgaben.
Zudem bieten moderne Kreditkartenlösungen oft digitale Schnittstellen zu Buchhaltungs- und Controlling-Tools, wodurch der Workflow vollständig automatisiert werden kann. Start-ups gewinnen so mehr strategische Freiheit, um sich auf Wachstum und Innovation zu konzentrieren, statt auf manuelle Finanzprozesse.
Praxisbeispiel: Integration von Kreditkarten-Workflows im Start-up-Alltag
Um die Vorteile smarter Kreditkarten zu veranschaulichen, betrachten wir ein Start-up, das in der Technologiebranche tätig ist. In den ersten Monaten kämpfte das Unternehmen mit unübersichtlichen Ausgaben: Reisekostenabrechnungen verzögerten sich, Marketingausgaben liefen aus dem Ruder und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nutzten private Karten, was die Buchhaltung erheblich belastete.
Durch die Einführung eines strukturierten Kreditkarten-Workflows konnte das Start-up alle Zahlungen zentral bündeln. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erhielten individuelle Karten mit festgelegten Limits, wodurch Ausgaben in Echtzeit erfasst und kategorisiert wurden. Genehmigungsprozesse wurden digitalisiert, und die Buchhaltung konnte direkt auf konsolidierte Reports zugreifen. Dies führte zu einer deutlich besseren Übersicht über den Cashflow und erleichterte die Finanzplanung für die kommenden Quartale.
Darüber hinaus nutzte das Unternehmen Informationen und Fördermöglichkeiten des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz – Finanzierung von Start-ups, um passende Finanzierungsinstrumente zu identifizieren und die Liquidität langfristig zu sichern. Die Kombination aus smarten Kreditkarten und gezielter Nutzung von Förderressourcen verschaffte dem Start-up mehr Handlungsspielraum und reduzierte finanzielle Risiken erheblich.
Tipps für die optimale Nutzung von Firmenkreditkarten
Damit Start-ups die Vorteile smarter Kreditkarten voll ausschöpfen, sollten einige Praxisregeln beachtet werden:
- Individuelle Limits vergeben: Legen Sie für jeden Mitarbeiter und jede Miterabeiterin ein passendes Ausgabelimit fest. Das verhindert Überziehungen und sorgt für Budgetkontrolle.
- Automatisierte Buchhaltung nutzen: Moderne Kartenlösungen bieten Schnittstellen zu Buchhaltungs-Tools. So lassen sich Ausgaben automatisch kategorisieren und Reports generieren.
- Regelmäßige Kontrolle der Ausgaben: Auch mit digitalen Tools sollten die Transaktionen wöchentlich geprüft werden. Das hilft, Fehler oder unübliche Zahlungen frühzeitig zu erkennen.
- Integration in interne Prozesse: Verknüpfen Sie die Kreditkarten mit Freigabeprozessen, Genehmigungen und Controlling-Tools. So werden alle Ausgaben transparenter und nachvollziehbarer.
- Schulung des Teams: Sorgen Sie dafür, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Karten richtig nutzen und sich der Regeln bewusst sind. Transparenz und klare Richtlinien minimieren Fehlbuchungen und Missverständnisse.
Durch die konsequente Umsetzung dieser Tipps behalten Gründerinnen und Gründer jederzeit die Kontrolle über ihre Finanzen, reduzieren administrative Belastungen und verbessern die Planungssicherheit für Wachstum und Investitionen.
Fazit & Ausblick
Smarte Kreditkarten-Workflows sind für junge Start-ups ein entscheidender Hebel, um die Liquidität zu stabilisieren und interne Abläufe effizient zu gestalten. Sie ermöglichen kontrollierte Ausgaben, transparente Prozesse und automatisierte Reports, wodurch Gründerinnen und Gründer jederzeit den Überblick über den Cashflow behalten.
Die Kombination aus digitalisierten Kreditkartenprozessen und gezielter Nutzung von Förder- und Finanzierungsinformationen verschafft Start-ups strategische Flexibilität. So können Ressourcen gezielt für Wachstum, Innovation und Marktchancen eingesetzt werden, ohne dass die Liquidität unnötig belastet wird.
Mit dem fortschreitenden Ausbau digitaler Finanzlösungen wird es für Start-ups künftig noch einfacher, Zahlungen zu optimieren, Risiken zu minimieren und operative Entscheidungen auf fundierter Basis zu treffen. Wer diese Tools frühzeitig integriert, legt den Grundstein für nachhaltigen Erfolg und finanzielles Wachstum.
Krypto-Handel vs. Glücksspiel: Getrennte Branchen und rechtlich inkompatibel
Warum Krypto-Handel, der von Marktmechanismen und der kollektiven Aktivität der Händler bestimmt wird, und Glücksspiel, obwohl sie in der Wahrnehmung oft verschwimmen, rechtlich strikt voneinander getrennte Bereiche sind.
Der Handel mit Kryptowährungen wird von vielen Menschen als reines Glücksspiel empfunden. Gerade im Internet scheinen die Grenzen oft zu verschwimmen und dieser Eindruck entsteht nicht ohne Grund. Während sich auf der einen Seite Glücksspiel-ähnliche Mechanismen in den Krypto-Sektor einschleichen, reihen sich Krypto-Währungen teils in die verfügbaren Zahlungsmethoden in Online-Casinos ein.
Rein rechtlich gesehen sind der Krypto-Handel und das Glücksspiel in Deutschland allerdings zwei strikt voneinander getrennte Bereiche. Überschneidungen im legalen Raum gibt es nicht. Weder darf beim legalen Online-Glücksspiel eine Einzahlung oder ein Einsatz mit Krypto-Währung getätigt werden, noch darf der Handel mit digitalen Assets die Kriterien eines Glücksspiels erfüllen.
MiCA-Regulierung vs. Glücksspielstaatsvertrag
In Deutschland und allen anderen EU-Ländern unterliegen Krypto-Börsen, Wallet-Anbieter und die Emittenten von Stablecoins und anderen Tokens seit 2024/25 der sogenannten MiCA-Verordnung. MiCA steht für Markets in Crypto-Assets und legt erstmals EU-weit verbindliche Regeln für den Krypto-Markt fest.
Bislang benötigten die genannten Akteur*innen eine Lizenz der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), um Kund*innen aus Deutschland ihre Dienstleistungen anzubieten. MiCA soll das nun ersetzen und international einheitliche Wettbewerbsbedingungen schaffen.
Im Glücksspiel-Sektor hingegen wird ein paneuropäischer Ansatz bislang nicht angestrebt. Jedes EU-Land verfügt über eigenständige Glücksspielgesetze. Lizenzen aus Ländern wie Malta oder Gibraltar werden oft fälschlicherweise als „EU-Lizenz” bezeichnet, mit der Betreiber*innen auch in Bezugnahme auf die EU-Dienstleistungsfreiheit ihre internationalen Aktivitäten rechtfertigen.
Um in Deutschland legal Online-Glücksspiele anzubieten, reicht eine solche Lizenz keinesfalls aus. Hierzulande gilt ausschließlich der 2021 in Kraft getretene Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV), der unter anderem festlegt, dass Anbieter*innen von Online-Glücksspielen eine Erlaubnis der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL) benötigen.
Die allererste Lizenz der GGL ging im April 2022 an das Online Casino JackpotPiraten. Mittlerweile gibt es auch viele andere legale Online-Glücksspiel-Plattformen, die in der sogenannten Whitelist der GGL aufgeführt werden. Einzahlungen oder Einsätze mit Krypto-Währungen sind auf keiner der legalen Plattformen möglich.
Darum sind Krypto-Zahlungen im Online-Glücksspiel verboten
Das liegt unter anderem daran, dass der Glücksspielstaatsvertrag vorschreibt, dass Einsätze und Gewinne ausschließlich in Euro und Cent auszuweisen sind. Diese Vorgabe stellt das erste rechtliche Hindernis für die Nutzung von Krypto-Währungen im Online-Glücksspiel dar. Darüber hinaus greift aber auch das Geldwäschegesetz (GwG), welchem alle deutschen Glücksspiel-Anbieter*innen verpflichtet sind.
Das GwG schreibt vor, dass alle Geldtransaktionen transparent und nachvollziehbar sein müssen, Kund*innen eine Identifikation durchlaufen müssen und auffällige Zahlungen gemeldet werden. Bei Krypto-Zahlungen können diese Aspekte aktuell nicht bzw. nur mit großem Aufwand gewährleistet werden.
Wenn du also im Internet auf Online-Casinos oder Sportwetten-Portale triffst, die Kryptowährungen als Zahlungsart anbieten, handelt es sich ausnahmslos um in Deutschland illegale Glücksspiel-Plattformen und die Teilnahme am solchen illegalen Glücksspielen ist sogar strafbar.
Glück, Zufall, Risiko – Warum Krypto-Handel (k)ein Glücksspiel ist
Krypto-Währungen haben in der Welt des regulierten Glücksspiels also nichts zu suchen. Doch wie sieht es andersherum aus? Wer sich noch nie oder nur oberflächlich mit dem Thema Krypto-Handel beschäftigt hat, denkt bei einer spontanen Beschreibung meist an Begriffe wie „riskant“ oder „volatil“ – also an Eigenschaften, die dem Glücksspiel eigen sind.
Tatsächlich sind die augenscheinlichen Gemeinsamkeiten auch einfacher greifbar als die umso wichtigeren Unterschiede. Als Basis für den Kauf von Krypto-Assets sowie für den Einsatz beim Glücksspiel dient Fiat-Geld, also eine gängige Echtgeld-Währung wie der Euro.
Du nimmst also einen festen Euro-Betrag, bspw. 50 €, und setzt diesen ein bzw. oder tauscht diesen um, mit dem Ziel, zu einem späteren Zeitpunkt einen höheren Euro-Betrag wieder zurück zu bekommen. Es geht also in beiden Fällen darum, Gewinn zu machen. Eine Garantie, dass diese Strategie aufgeht, gibt es nicht. Im ärgerlichsten Fall verlierst du die kompletten 50 € wieder.
Beim Glücksspiel allerdings ist dies tatsächlich reiner Zufall, bzw. Glück, wie der Name Glücksspiel schon sagt. Weder du noch andere Menschen können den Ausgang eines Glücksspiels beeinflussen.
Nicht manipulierbare RNG-Technologie vs. freier Markt
Im Falle von Spielautomaten oder Spielen wie Online-Roulette, basiert der gesamte Mechanismus auf Zufallsgeneratoren (Random Number Generators, RNG). Letzten Endes sind diese immer so konzipiert, dass die Betreiber*innen mehr gewinnen als die Summe der Spieler*innen.
Beim Krypto-Handel kannst du allein zwar ebenfalls nicht bestimmen, ob der Wert eines Assets sinkt oder steigt. Aber hier wird der Preis nicht vom Zufall bestimmt, sondern vom Markt geregelt – also von der Summe aller am Handel beteiligten Menschen. Wenn die Masse „bullish” (also super optimistisch) ist oder in Gier verfällt und kräftig einkauft, steigt der Wert. Im „Bärenmarkt” oder Momenten großer Panik und Abverkäufe fällt der Preis.
Das ist im Grunde nicht viel anders als am Kapitalmarkt, wo mit Aktien oder Derivaten gehandelt wird, oder auch beim Kauf bzw. Handel mit Edelmetallen wie Gold oder Silber. Nicht umsonst wird der Bitcoin – der Vorreiter digitaler Assets – von vielen als „digitales Gold” bezeichnet.
Wenn du deine Coins auf einer Börse hältst, kannst du diese jederzeit wieder in Euro oder andere Fiat-Währungen umtauschen und auch automatische Verkäufe, sogenannte Stop-Loss-Aufträge, einrichten, um größere Verluste zu verhindern. Diese Funktion gibt es im Glücksspiel nicht – einmal gesetzt ist gesetzt und das Glück entscheidet, wie viel du gewinnst oder eben verlierst.
Die 7 häufigsten Buchhaltungsfehler von Selbständigen
Wer seine Belege selbst sortiert, aber nicht weiß, wie Einfuhrumsatzsteuer, Reisekosten oder GWG korrekt gehandhabt werden, riskiert mehr als ein Stirnrunzeln vom Finanzamt. Diese teuren Fallen gilt es zu meiden.
Das bisschen Belege schaffe ich schon selbst. Ein Satz, den viele Selbständige mit Stolz sagen, der sie Jahr für Jahr aber tausende Euro kosten kann. Wer sich allein durch den steuerlichen Dschungel kämpft, dabei aber die Feinheiten der Buchhaltung missachtet, riskiert nicht nur Nachzahlungen, sondern auch Strafen. Die Praxis zeigt: Nicht die großen Betrugsfälle gehen besonders häufig ins Geld, sondern vor allem die kleinen, alltäglichen Fehler.
Daher gut zu wissen: Die sieben häufigsten Buchhaltungsfehler von Selbständigen und was sie kosten können.
1. Buchhaltungsfehler: Wenn Bargeld zur Falle wird
Kleine Betriebe, wie Cafés, Friseursalons oder Marktstände, arbeiten noch oft mit Bargeld. Was auf den ersten Blick einfach erscheint, wird schnell zur steuerlichen Problemzone. Die ordnungsgemäße Kassenführung ist Pflicht. Das heißt, jeder Umsatz muss einzeln, nachvollziehbar und unveränderbar aufgezeichnet werden. Fehlt die technische Ausstattung, muss das Kassenbuch "von Hand" geführt werden. Vom Finanzamt wird dies allerdings besonders kritisch beäugt.
Noch gravierender sind Fehler im Umgang mit Aushilfen: Barzahlungen ohne Vertrag, fehlende Anmeldung bei der Minijob-Zentrale oder keine Erfassung der Personalien sind keine Kavaliersdelikte. Im Fall einer Prüfung droht nicht nur die Nachzahlung von Lohnnebenkosten, sondern auch ein Bußgeld wegen Schwarzarbeit. Ein Beispiel aus der Praxis: Ein Imbissbetreiber bezahlte seine Aushilfe in bar ohne vertraglichen Rahmen. Die Folge sind Nachforderungen von Sozialabgaben, ein Bußgeld sowie der Verdacht auf Scheinselbständigkeit. Der finanzielle Schaden lag bei über 3.000 Euro.
2. Buchhaltungsfehler: Auslandsbestellungen: unscheinbar, aber teuer
Viele Selbständige bestellen Produkte online, beispielsweise über Plattformen wie Temu, Amazon Marketplace oder direkt bei chinesischen Händlern. Auf den ersten Blick wirken die Bestellungen banal, die Rechnung wird einfach abgeheftet, der Betrag als Betriebsausgabe verbucht, fertig. Doch was viele nicht wissen: Werden Waren aus Drittländern eingeführt, muss Einfuhrumsatzsteuer entrichtet werden. Wird sie weder abgeführt noch korrekt gebucht, wird es teuer.
Hinzu kommt das sogenannte Reverse-Charge-Verfahren bei innergemeinschaftlichen Leistungen, etwa bei Software-Abos oder digitalen Tools aus dem EU-Ausland. Ohne korrekte Buchung kann das Finanzamt die Vorsteuerabzüge verweigern. Eine Designerin, die ihre Drucksachen aus China bezog, überblickte die Einfuhrvorschriften nicht und hatte über mehrere Jahre keine Einfuhrumsatzsteuer deklariert. Das kostete 1.800 Euro Nachzahlung plus Korrekturaufwand.
3. Buchhaltungsfehler: Immobilien und Fahrzeuge falsch verbucht
Firmenwagen oder das heimische Arbeitszimmer sind typische Betriebsmittel, aber steuerlich heikel. Ob ein Auto dem Betriebsvermögen zugeordnet werden darf, hängt von der Nutzung ab. Wer ein Fahrzeug sowohl privat als auch geschäftlich nutzt, muss dies mit einem Fahrtenbuch oder durch Anwendung der 1-%-Regelung belegen. Ohne Dokumentation wird geschätzt – meist zum Nachteil des Unternehmers.
Noch komplexer wird es bei Immobilien. Ein Arbeitszimmer im eigenen Haus lässt sich nur absetzen, wenn es ausschließlich betrieblich genutzt wird und kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Bei einem späteren Verkauf der Immobilie kann dieser Raum zudem steuerpflichtig werden. Eine Heilpraktikerin, die ihr Arbeitszimmer in der Steuererklärung geltend gemacht hatte, musste beim Verkauf ihres Hauses einen anteiligen Verkaufsgewinn versteuern – über 7.000 Euro Steuernachzahlung.
4. Buchhaltungsfehler: Dienstreisen: Absetzbar nur mit Belegen
Geschäftsreisen gehören für viele Selbständige wieder zum Alltag. Doch was steuerlich als Dienstreise anerkannt wird, ist streng geregelt. Notwendig sind genaue Angaben zum Reisezweck, Datum, Ziel, Teilnehmer sowie die Aufbewahrung aller Belege. Hotelrechnungen müssen auf die Firmenadresse ausgestellt sein, private Anteile an der Reise (z.B. ein verlängertes Wochenende) müssen klar getrennt werden.
Ein IT-Berater fuhr für einen Kundentermin nach Hamburg. Die Hotelrechnung war privat gebucht, der Termin nicht nachweisbar. Das Finanzamt erkannte die Kosten nicht an. Verlust: 420 Euro plus zusätzliche Prüfung weiterer Reisen. Es wird daher empfohlen, jede Reise wie ein kleines Projekt mit Checkliste und Nachweisen zu dokumentieren.
5. Buchhaltungsfehler: GWG oder Investition? Der Unterschied macht's
Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) dürfen bis zu einem Nettowert von 800 Euro sofort abgeschrieben werden. Alles darüber muss über mehrere Jahre verteilt werden. Was viele nicht wissen: Auch zusammengehörige Güter können steuerlich als "ein Ganzes" gelten. Drei Möbelstücke, die ein Büro einrichten, gelten nicht als Einzelgegenstände.
Ein Fotograf kaufte Tisch, Stuhl und Schrank bei IKEA für je 300 Euro und verbuchte sie als einzelne GWG. Bei der Prüfung wurden sie als Gesamteinheit gewertet, damit lag der Wert über der Grenze. Die Sofortabschreibung wurde gestrichen, eine lineare Abschreibung über 5 Jahre angeordnet. Daraus folgte im Jahr der Anschaffung ein steuerlicher Verlust von über 600 Euro.
6. Buchhaltungsfehler: Gutscheine und Sonderregeln richtig handhaben
Gutscheine sind im Berufsalltag beliebt – als Kundengeschenke, Mitarbeiteranreize oder als Teil von Werbeaktionen. Doch steuerlich sind sie kompliziert. Unterschieden wird zwischen Einzweck- und Mehrzweckgutscheinen. Beim Einzweck-Gutschein entsteht die Umsatzsteuerpflicht beim Verkauf des Gutscheins, beim Mehrzweck-Gutschein erst bei der Einlösung. Wer das verwechselt, gerät in Erklärungsnot.
Ein Coach verschenkte einen 100-Euro-Gutschein für eine lokale Wellnesspraxis an eine Kundin. Verbucht wurde er als Werbeausgabe ohne Umsatzsteuer. Tatsächlich handelte es sich um einen Einzweck-Gutschein, der umsatzsteuerpflichtig ist. Folge: Nachzahlung inklusive Zinsen. Noch sensibler ist das Thema bei Mitarbeitenden: Überschreitungen der 50-Euro-Grenze oder unvollständige Dokumentationen machen aus einer steuerfreien Sachzuwendung schnell einen steuerpflichtigen Vorteil.
7. Buchhaltungsfehler: "Ich hab's gegoogelt" reicht nicht
Gründende gelten als pragmatisch und technikaffin. Viele vertrauen auf KI-Tools, YouTube oder ChatGPT, um steuerliche Fragen selbst zu beantworten. Doch so hilfreich diese Hilfsmittel auch sind, sie ersetzen keine steuerliche Ausbildung oder individuelle Beratung. Besonders tückisch ist, dass manche Informationen in der Theorie zwar stimmen, aber für den Einzelfall nicht anwendbar sind.
Ein Start-up-Gründer machte seine Buchhaltung eigenhändig mit Unterstützung von KI. Fehler bei der Umsatzsteuervoranmeldung, falsche Rechnungsstellungen und unvollständige Buchungen führten zu einer Nachzahlung von über 4.800 Euro. Hinzu kamen Honorare für die nachträgliche Korrektur durch einen Steuerberater. Es empfiehlt sich deshalb: Weiterbildung statt Wikipedia. Wer in steuerlichen Fragen sicher agieren will, braucht fundiertes Wissen.
Die Autorin Antje Faaß ist Steuerexpertin bei TeleTax. Die TeleTax GmbH mit Sitz in Berlin wurde 2001 gegründet und ist ein führender Anbieter für Online-Fortbildungen im Steuerwesen.
Erprobte Crowdfunding-Tipps für Start-ups
Sebastian Bär, Gründer der Laufschuhmarke Joe Nimble, hat drei erfolgreiche Crowdfunding-Kampagnen aufgesetzt – und dabei nicht nur Kapital, sondern auch unverzichtbares Wissen gesammelt. Jetzt gibt er seine 10 wichtigsten Tipps an Gründerinnen und Gründer weiter, die selbst mit der Crowd durchstarten wollen.
Wie gelingt es, ein innovatives Laufschuhkonzept am Markt zu etablieren – ganz ohne Konzernstrukturen, aber mit viel Überzeugung und einer Vision? Für Sebastian Bär, Gründer der Performance-Laufschuhmarke Joe Nimble, lautete die Antwort von Beginn an: Crowdfunding.
Inzwischen blickt Bär auf drei erfolgreiche Kampagnen zurück, mit denen er nicht nur rund 260.000 Euro an Kapital, sondern auch eine engagierte Community und wertvolle Learnings gewonnen hat. Eine vierte Kampagne läuft aktuell – und hat das Funding-Ziel nach nicht einmal der Hälfte der Laufzeit schon fast um das Fünffache übertroffen.
Weil Sebastian Bär nicht nur beim Kapital, sondern auch beim Wissen an die Crowd glaubt, teilt er seine wichtigsten Learnings der vergangenen Jahre nun in Form von zehn praxisnahen Tipps:
1. Ziel bewusst unter dem Realwert ansetzen – aber glaubwürdig
Der Algorithmus der Plattformen springt schneller an, wenn das Ziel früh erreicht wird. Wer zu hoch ansetzt, bleibt unsichtbar.
2. Leadaufbau Wochen vor Kampagnenstart beginnen
Die ersten 48 Stunden entscheiden. Deshalb: Früh mit Landingpages, E-Mail-Kampagnen und Community-Building starten.
3. Ohne Ads geht nichts
Plattform-Traffic allein reicht nicht. Paid Ads sollten eingeplant, getestet und vorab optimiert werden.
4. Kein Selbstläufer – Kampagnenführung ist Chefsache
Tägliches Monitoring, KPI-Tracking und kommunikative Feinjustierung sind essenziell.
5. Das Video ist dein Door Opener – und muss radikal auf den Punkt kommen
Ein schneller, authentischer Einstieg ist wichtiger als Hochglanz. Menschen investieren in Menschen, nicht in Marken.
6. Leidenschaft sichtbar machen
Wer nicht brennt, wird auch niemanden entzünden. Jede Zeile, jedes Bild sollte zeigen, warum dieses Projekt wichtig ist.
7. Täglich präsent sein – online wie offline
Während der Kampagne muss sich alles um die Kampagne drehen. Analyse, Interaktion und Sichtbarkeit sind Pflicht.
8. Smarte Perks statt Standard-Rabatte
Exklusivität, Storytelling und Nutzen – nicht der zehnte Prozentnachlass – machen Angebote attraktiv.
9. Updates mit Einblicken hinter die Kulissen liefern Nähe
Produktionsstart, Zwischenstände, Rückschläge – alles transparent kommuniziert, stärkt die Bindung.
10. Ehrlichkeit schlägt Perfektion
Gerade in der Krise zeigt sich Vertrauen. Offen kommunizierte Probleme erzeugen Mitgefühl – und Commitment.
“Crowdfunding ist für mich mehr als ein Finanzierungsmodell”, so das Fazit von Sebastian Bär. “Es ist ein ehrlicher Reality-Check mit der Community. Wenn du bereit bist, offen zu kommunizieren, bekommst du nicht nur Geld, sondern Vertrauen – und das ist ebenfalls viel wert.”
10 Wege, wie sich Start-ups Kapital sichern
Von Bootstrapping bis Bankkredit und Business Angel – welche Finanzierungsstrategie passt zu deinem Unternehmen?
Jedes erfolgreiche Start-up beginnt mit einer Idee. Doch zwischen der ersten Skizze auf einer Serviette und einem tragfähigen Geschäftsmodell liegt eine oft unterschätzte Hürde: die Finanzierung. Viele Gründerinnen und Gründer stehen früher oder später vor der gleichen Frage: Wie kann ich mein Start-up solide finanzieren, ohne dabei die Kontrolle zu verlieren oder Monate auf eine Bankentscheidung zu warten?
Das Fundament der Finanzierung: ein überzeugendes Geschäftsmodell
Ob Bankkredit oder Beteiligungskapital – Kapitalgeber*innen wollen Risiken minimieren. Banken orientieren sich an Vergangenheitswerten, Investor*innen an Zukunftsperspektiven. In beiden Fällen gilt: Ohne belastbares Geschäftsmodell mit klarem Marktansatz, durchdachter Finanzplanung und realistischem Wachstumsszenario bleibt das Nein nicht aus. Stehen diese Voraussetzungen, sind dieses Optionen bei der Start-up-Finanzierung grundlegend zu erwägen:
10 Finanzierungswege für Start-ups
Bootstrapping & Family & Friends
Hierbei nutzen Gründerinnen und Gründer eigene Mittel oder finanzielle Unterstützung aus dem persönlichen Umfeld. Diese Variante bietet maximale Kontrolle und Stärkung des Eigenkapitals. Gleichzeitig birgt sie das Risiko persönlicher Konflikte, wenn klare vertragliche Regelungen fehlen oder Erwartungen auseinandergehen.
Gründungszuschüsse & öffentliche Fördermittel
Förderprogramme wie der Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit oder Innovationszuschüsse von Bund und Ländern bieten Startkapital ohne Rückzahlungspflicht. Sie sind besonders attraktiv für die Vorbereitungs- und Markteintrittsphase, erfordern aber umfassende Anträge, Nachweise und Geduld bei der Bewilligung.
Crowdfunding
Ideal für Geschäftsmodelle mit Konsumentennähe und einer klaren, emotionalen Botschaft. Erfolgreiches Crowdfunding bietet nicht nur Kapital, sondern auch Sichtbarkeit und Community-Aufbau. Der Nachteil: Hoher Aufwand für Kampagnengestaltung, Marketing und Gegenleistungen sowie das Risiko des öffentlichen Scheiterns.
Mikrokredite
Diese Kredite zwischen 10.000 und 25.000 EUR sind eine gute Lösung für erste Investitionen in Ausstattung oder Warenlager. Sie haben niedrigere Anforderungen an Sicherheiten als Bankkredite, aber auch höhere Zinsen. Für den Aufbau einer Bonität und als Übergangslösung können sie sinnvoll sein.
Bankkredit
Ein klassischer Weg zur Finanzierung von Betriebsmitteln, Maschinen oder Marketingmaßnahmen. Voraussetzung ist meist eine gute Bonität und Sicherheiten – beides fehlt vielen Start-ups. Lösung: Es gibt Anbieter wie smartaxxess, die Start-ups mit einer 100 Prozent Ausfallbürgschaft für Bankkredite bis 250.000 EUR unterstützen, was den Zugang zu Bankfinanzierungen deutlich erleichtert.
Förderkredite (z.B. KfW)
Förderdarlehen bieten besonders günstige Konditionen und lange Laufzeiten, sind aber meist nur über die Hausbank erhältlich. Die Antragswege sind komplex, dafür gibt es oft Tilgungszuschüsse. Wichtig ist eine solide Vorbereitung mit Finanzplan, Marktanalyse und klarer Investitionsplanung.
Bürgschaftsbanken
Bürgschaftsbanken der Bundesländer bieten Bürgschaften für Unternehmen, die keinen ausreichenden Sicherheiten für Bankkredite vorweisen können. Die Zusage der Bank bleibt aber Voraussetzung, und der Prozess ist formal und zeitlich aufwendig. Kombinierbar mit Förderkrediten.
Kreditplattformen
Digitale Anbieter wie Fincompare, YouLend oder Iwoca haben schnelle Prozesse und oft geringere Einstiegshürden. Sie sind für Start-ups attraktiv, die kurzfristig Kapital benötigen, müssen aber mit höheren Zinsen und intensiver Datenfreigabe rechnen.
Business Angels & Private Equity
Business Angels bringen Kapital, Know-how und wertvolle Kontakte ein. Besonders in der Frühphase sind sie wertvolle Partner*innen. Allerdings bedeutet das auch: Mitspracherechte, strategische Einflussnahme und der Verlust von Anteilen. Ein starker Pitch und ein stimmiges Teamprofil sind Pflicht.
Venture Capital (VC)
VC eignet sich für skalierbare, wachstumsstarke Modelle mit großem Marktpotenzial. Der Zugang ist kompetitiv, der Druck hoch. VCs denken in Renditen, nicht in Missionen. Wer diesen Weg geht, sollte professionell vorbereitet sein – und seine Unternehmensziele klar definieren.
Die richtige Finanzierungsstrategie finden
Vor der Entscheidung für eine Finanzierungsform sollten Gründerinnen und Gründer folgende Fragen beantworten:
- Wie hoch ist der Kapitalbedarf?
- Welche Sicherheiten können gestellt werden?
- Wie schnell wird das Kapital benötigt?
- Wie hoch ist der Aufwand für die Antragstellung oder Investorensuche?
Fazit
Eine durchdachte Finanzierung ist der entscheidende Schritt von der Idee zum skalierbaren Unternehmen. Wer strategisch plant und sich professionell aufstellt, verschafft sich nicht nur Zugang zu Kapital, sondern legt den Grundstein für nachhaltigen Erfolg.
Die Autorin Ruth Schöllhammer ist Co-Founderin und CMO von smartaxxess. Zudem unterstützt sie als Vorständin des Deutschen Gründerverbands Start-ups und junge Unternehmen auf dem Weg zu fundierter Finanzierung und nachhaltigem Wachstum.
E-Rechnungsformate: XRechnung und ZUGFeRD im Vergleich
Seit dem 1. Januar 2025 gilt in Deutschland für Unternehmen, die öffentliche Auftraggeber beliefern, grundsätzlich eine Pflicht zur elektronischen Rechnung. Ob Selbständige, Gründer*innen oder Start-ups davon betroffen sind, hängt davon ab, ob sie Aufträge von öffentlichen Einrichtungen erhalten. Rechnungen an öffentliche Auftraggeber müssen meist elektronisch übermittelt werden. Die konkreten Umsetzungsfristen variieren je nach Bundesland und Auftraggeber.
Zwei der gängigsten Formate für diesen Zweck sind die XRechnung und ZUGFeRD. Doch was sind die Unterschiede zwischen diesen beiden Formaten, und welches eignet sich besser für dein Unternehmen? In diesem Artikel werden die Vorteile und Unterschiede von XRechnung und ZUGFeRD thematisiert, damit du die passende Wahl für dein Unternehmen leichter treffen kannst.
XRechnung: Der Standard für öffentliche Aufträge
Die XRechnung ist das offiziell vorgeschriebene Format für die elektronische Rechnungsstellung an öffentliche Auftraggeber in Deutschland. Seit November 2020 müssen Rechnungen an den Bund im XRechnung-Format übermittelt werden. Für Länder und Kommunen gelten je nach Bundesland unterschiedliche Übergangsfristen. Ab 2025 gelten erweiterte Pflichten in vielen Bereichen, aber die Umsetzung hängt vom Auftraggeber (Bund, Länder, Kommunen) und dessen Fristen ab.
Das Besondere an der XRechnung ist, dass sie auf XML basiert. Das bedeutet, dass die Rechnungsdaten maschinenlesbar sind und direkt in die IT-Systeme des Empfängers eingelesen werden können. Die XRechnung stellt sicher, dass alle erforderlichen Rechnungsinformationen in standardisierter Form übermittelt werden, was den gesamten Prozess von der Rechnungserstellung bis zur Prüfung durch den öffentlichen Auftraggeber vereinfacht. Es entfällt die Notwendigkeit der manuellen Dateneingabe oder der fehleranfälligen Prüfung durch den Empfänger.
Falls du regelmäßig mit öffentlichen Auftraggebern arbeitest, bedeutet dies einen klaren Vorteil: Du kannst sicher sein, dass deine Rechnungen den rechtlichen Anforderungen entsprechen und ohne Verzögerungen akzeptiert werden. Die XRechnung ist in diesem Kontext nicht nur eine Pflicht, sondern auch eine Chance, administrative Prozesse zu automatisieren und Fehlerquellen zu reduzieren.
Allerdings erfordert die Nutzung der XRechnung den Einsatz einer speziellen Software, die XML-Daten verarbeiten kann. Die meisten gängigen Buchhaltungsprogramme bieten inzwischen Lösungen, die XRechnungen erstellen und versenden können. Dennoch ist es wichtig, sicherzustellen, dass deine Software aktuell ist und die entsprechenden Formate unterstützt. Gerade für kleinere Unternehmen und Start-ups, die noch keine umfangreiche Rechnungssoftware nutzen, kann die Einführung von XRechnung mit gewissen Anfangsinvestitionen verbunden sein. Aber langfristig gesehen wird dieser Schritt deine Rechnungsabwicklung erheblich effizienter und sicherer machen.
ZUGFeRD: Flexibilität für den B2B-Bereich
Das ZUGFeRD-Format bietet eine flexible Lösung für den Austausch von Rechnungen im B2B-Bereich und eignet sich ebenfalls für die Kommunikation mit öffentlichen Auftraggebern. ZUGFeRD kombiniert eine PDF/A-3-Datei, die den klassischen Rechnungsaufbau enthält und für den Empfänger gut lesbar ist, mit eingebetteten XML-Daten, die für die automatische Verarbeitung durch Rechnungssoftware genutzt werden können. Diese hybride Struktur ermöglicht es, die Rechnung sowohl für Menschen als auch für Maschinen zugänglich zu machen – und zwar in einer Datei.
Ein großer Vorteil von ZUGFeRD ist die hohe Flexibilität. Du kannst das Format sowohl an Geschäftspartner schicken, die eine vollständig automatisierte Rechnungsbearbeitung haben, als auch an solche, die noch keine elektronischen Systeme nutzen und die Rechnung einfach im PDF-Format lesen. Dadurch sparst du dir den Aufwand, für verschiedene Empfänger unterschiedliche Rechnungsformate zu erstellen. Ein weiteres Plus: ZUGFeRD lässt sich ohne umfangreiche technische Anforderungen nutzen, da viele gängige Buchhaltungssoftwarelösungen bereits eine ZUGFeRD-konforme Rechnungsstellung unterstützen.
Es gibt außerdem mehrere Profile, die sich in der Komplexität der eingebetteten XML-Daten unterscheiden. Die ZUGFeRD 2.0-Version beispielsweise bietet ein Profil, das vollständig kompatibel mit der XRechnung ist. Das bedeutet, dass du ZUGFeRD sowohl im B2B-Bereich als auch im öffentlichen Sektor nutzen kannst, ohne dich um die Formatierung der Rechnung sorgen zu müssen. Diese Vielseitigkeit macht ZUGFeRD zu einer idealen Wahl, wenn du mit unterschiedlichen Partnern zusammenarbeitest – egal, ob mit großen Unternehmen oder anderen kleinen Start-ups.
Die Unterschiede zusammengefasst auf einem Blick
- Format: Der größte Unterschied zwischen XRechnung und ZUGFeRD ist das Format der Rechnungsübermittlung. XRechnung basiert ausschließlich auf XML-Daten, was bedeutet, dass es für die Nutzung in automatisierten Systemen erforderlich ist. ZUGFeRD hingegen kombiniert eine PDF-Datei mit einer eingebetteten XML-Datei, die für maschinelle Auswertung genutzt werden kann, aber gleichzeitig auch visuell für den Empfänger sichtbar bleibt.
- Zielgruppen: XRechnung richtet sich vor allem an Unternehmen, die regelmäßig mit öffentlichen Auftraggebern zusammenarbeiten und deren Anforderungen an die Rechnungsstellung erfüllen müssen. ZUGFeRD ist hingegen flexibel und eignet sich sowohl für den B2B-Bereich als auch für die Kommunikation mit öffentlichen Auftraggebern, da es die Möglichkeit bietet, das Format an verschiedene Bedürfnisse anzupassen.
- Technische Anforderungen: Die XRechnung verlangt, dass du eine XML-Datei generierst und diese an den öffentlichen Auftraggeber übermittelst. Das erfordert in der Regel spezielle Softwarelösungen, die XML-Daten verarbeiten können. ZUGFeRD ist etwas flexibler und erlaubt die Nutzung einer Kombination aus PDF und XML, wodurch du Rechnungen auch ohne spezialisierte Software versenden kannst.
- Rechtssicherheit und Kompatibilität: XRechnung ist die gesetzlich vorgeschriebene Lösung für öffentliche Aufträge in Deutschland, während ZUGFeRD eine breitere Anwendung findet und insbesondere im B2B-Bereich von Vorteil ist. Beide Formate sind rechtlich abgesichert, aber XRechnung ist speziell auf die Bedürfnisse der öffentlichen Hand zugeschnitten.
Rechnungen richtig schreiben
Wer sich selbstständig macht oder freiberuflich arbeitet, kommt nicht drumherum, eine Rechnung auszustellen. Welche Aspekte dabei besonders wichtig und welche Angaben Pflicht sind, das wird hier kurz und knapp erklärt.
Wer legt die Vorgaben auf einer Rechnung fest?
Alle Angaben, die auf einem solchen Dokument notiert sein müssen, werden vom Umsatzsteuergesetz (§14 UstG) festgelegt. Das sind die sogenannten Formvorschriften für Rechnungen. Wenn dagegen verstoßen wird, kann die Vorsteuer nicht korrekt abgezogen werden. Das betrifft vor allem Kleinunternehmer sowie Selbstständige und kann unter dem Strich teuer werden.
Das muss auf eine Rechnung
Im Grunde sind bei der Rechnungserstellung ein paar einfache Regeln einzuhalten. Um vor dem Finanzamt zu bestehen, müssen diese Punkte auf dem Dokument vermerkt sein:
- Name des Unternehmens und die jeweilige Rechtsform
- Vollständige Anschrift der Firma
- Bei umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen die jeweilige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer bzw. die persönliche Steuernummer bei umsatzsteuerbefreiten Unternehmen
- Datum der Ausstellung
- Fortlaufende und klar zuzuordnende Rechnungsnummer
- Liefertermin oder Zeitraum der erbrachten Leistung
- Jeweiliger Umsatzsteuersatz oder Grund des Nicht-Erhebens
Die beste und schnellste Lösung ist, für all diese Daten und Angaben direkt eine professionelle Rechnungssoftware zu nutzen. Diese Programme machen es besonders einfach alle gesetzlich vorgeschriebenen Punkte für die Rechnungserstellung einzuhalten. Oftmals bieten diese zusätzlich die Möglichkeit, Kunden zu verwalten oder Artikel zu organisieren.
Rechnungsnummern richtig einsetzen
Der für die Nachvollziehbarkeit der kompletten Buchhaltung wichtigste Punkt ist die jeweilige Rechnungsnummer. Diese muss je Dokument einmalig sein – nur so kann verhindert werden, dass es zu Verwirrungen kommt. Auch lassen sich Rechnungen in der Buchhaltung so klar zuordnen. Es dürfen also keine Nummern doppelt vergeben werden. Der Nummernkreis muss außerdem fortlaufend sein. Unwichtig ist allerdings, ob die Kennung aus Zahlen oder Buchstaben besteht. Auch nicht gesetzlich geregelt ist, ob jedes Jahr ein neuer Turnus angefangen werden muss oder nicht.
Das passende Layout
Rechnungsmuster gibt es im Internet zahlreiche. Wer allerdings nicht auf so eine Vorlage von der Stange zurückgreifen möchte, der hat die Möglichkeit mit beispielsweise dem Rechnungsprogramm von Lexware Office das eigene Rechnungs-Layout vollkommen individuell zu erstellen. Eingefügt werden können das Firmen-Logo und eine digitalisierte Unterschrift. Auch kann das gesamte Dokument passend zum jeweiligen Corporate Design des Unternehmens gestaltet werden. Heutzutage kommen Selbstständige und Gründer kaum mehr um diesen Schritt herum: Dieser Schritt macht eine Marke auch auf den Rechnungsdokumenten klar erkennbar.
Wann verjähren Rechnungen?
Diese Frage ist für Unternehmen oft eine der brennendsten. Die Verjährungsfrist für Rechnungen aller Art liegt in Deutschland bei drei Jahren. Allerdings ist wichtig zu wissen, dass diese Frist nicht ab dem jeweiligen Rechnungsdatum läuft. Sie gilt ab dem Tag der erbrachten Leistung oder Lieferung. Aber Vorsicht: Die Verjährungsfrist beginnt immer am 1. Januar des Folgejahres, in dem der Auftrag erteilt wurde. Ausschlaggebend ist also nicht der Monat, in dem die Leistung erbracht wurde. An diesem Beispiel erklärt, wird das Prozedere klarer:
- Im März 2017 wurde ein Auftrag angenommen.
- Das Erfüllungsdatum für diesen ist der 12. September 2017.
- Die Verjährungsfrist beginnt also per Gesetz am 1. Januar 2018 und endet am 1. Januar 2021.
Aufbewahrungsfristen für Rechnungen
Die Dokumente müssen generell zehn Jahre lang aufbewahrt werden. Das gilt sowohl für Selbstständige als auch für Kleinunternehmer oder große Firmen. Betroffen sind davon allerdings nicht nur die ausgestellten Rechnungen. Auch alle eingehenden Forderungen, die in die Buchhaltung einfließen, müssen so lange verfügbar bleiben.
Eine falsche Rechnung verschickt?
Eine Forderung in der sich ein Tippfehler oder Zahlendreher eingeschlichen hat, ist zunächst kein Beinbruch. Wenn das vorkommen sollte, dann muss die jeweilige Rechnung im System korrigiert werden. Zudem muss eine Storno-Rechnung angelegt werden. Diese Grundregeln sind dabei zu beachten:
- Storno-Rechnungen sind mit einem Minus zu vermerken.
- Der Rechnungsbetrag muss derselbe sein: Wenn die falsche Summe 100 Euro ist, dann muss die Storno-Rechnung -100 Euro betragen.
- Jede dieser Nachbesserungen bekommt eine eigene Rechnungsnummer.
- Die korrigierte Rechnung erhält ebenfalls eine neue Nummer.
Dadurch müssen zu jeder falsch ausgestellten Forderung dann drei Rechnungen vorhanden sein. Diese werden dann an den betreffenden Kunden verschickt. Außerdem sind sie noch in die Buchhaltung einzupflegen, sodass das Finanzamt die Fehlbuchung nachvollziehen kann.
Die Hürden sind hoch
Leasing-Gesellschaften machen oft einen Bogen um Gründer. Dennoch kann Leasing in Einzelfällen interessant sein. Für wen die Finanzierungsform in Frage kommt.
Es gibt kaum ein Wirtschaftsmagazin, das nicht regelmäßig über Leasing berichtet. In den Artikeln werden meist die Vorteile dieser Finanzierungsform gepriesen: Als einer der großen Vorteile gilt, dass Leasing Steuern spart, weil die Raten als Betriebsausgaben voll absetzbar sind. Außerdem erscheinen die Leasing-Gegenstände nicht in der Bilanz des Unternehmers, was wiederum der Eigenkapitalquote und dem Verschuldungsgrad zugutekommt.
Als Pluspunkt gilt ferner, dass Leasing die Abhängigkeit von Kreditinstituten verringert und dem Leasing-Nehmer ein breiterer finanzieller Handlungsspielraum zur Verfügung steht. Auch das Argument, mit Leasing sei man immer auf dem neuesten Stand der Technik, weil man alle paar Jahre ein neues Produkt erhält, wird meist als Vorteil aufgeführt. Vor allem aber spricht der „Pay-as-you-earn-Gedanke“ fürs Leasing, also die Tatsache, dass die Leasing-Raten parallel zur Nutzung des Gegenstands anfallen, sodass sich das Objekt quasi selbst finanziert.
Franchise-Nehmer relevant
Das ist alles richtig. Und doch ist es nur die halbe Wahrheit. Denn Leasing ist nicht per se das beste Finanzierungsinstrument. Den Vorteilen stehen auch Nachteile wie beispielsweise relativ hohe Kosten entgegen. Und es ist schon gar nicht für jeden das Instrument der Wahl. Denn eine Gruppe von Unternehmern wird fast gänzlich vom Leasing ausgeschlossen: Gründer. „Für Existenzgründer ist Leasing eine eingeschränkte Option“, sagt Frank Hagmann, Geschäftsführer der UVW-Leasing GmbH im badischen Ettlingen. „Wir finanzieren Gründer selten und wenn, dann nur unter bestimmten Voraussetzungen.“ Die größten Chancen auf eine Leasing-Finanzierung hätten Franchise-Nehmer. „Franchise-Nehmer lehnen wir selten ab“, sagt Hagmann. „Allerdings müssen wir vom Franchise-Konzept überzeugt sein.“ Das ist zum Beispiel der Fall, wenn der Franchise-Geber bereits mehrere Standorte erfolgreich betreibt bzw. von einem Franchise-Nehmer betreiben lässt.
So wie etwa die Enchilada Franchise GmbH mit Sitz in Gräfelfing bei München. Mit rund 100 Betrieben zählt die Gruppe nach eigenen Angaben zu den erfolgreichsten Unternehmen im Bereich der Erlebnis- und Freizeitgastronomie in Deutschland. Eines der neuesten Häuser ist das „Enchilada“ in Bruchsal. Im Oktober 2012 wurde es von Geschäftsführer Frederik Nagel eröffnet. Franchise-Nehmer Nagel gehört zu den Gründern, für die Leasing eine Option ist – und der sich für die Zusammenarbeit mit der UVW-Leasing entschieden hat. „Ich brauchte Kapital in Höhe eines sechsstelligen Betrags“, sagt der 24-Jährige. Ein Großteil sei in Form von Gesellschafterdarlehen bereitgestellt worden. Den Rest, einen fünfstelligen Betrag, habe er per Leasing finanziert.
Dies ist ein Auszug aus einem aktuellen Artikel unseres Print-Objekts StartingUp:
Den vollständigen Artikel lesen Sie in der aktuellen StartingUp - Heft 04/13 - ab dem 07. November 2013 im Handel oder jederzeit online bestellbar in unserem Bestellservice-Bereich
Was sind NFTs und wie werden sie in Zukunft gehandelt werden?
Von NFTs ist derzeit vielfach die Rede. Immer wieder begegnet man Berichten von Menschen, die angeblich in kurzer Zeit eine Menge Geld durch den NFT-Handel erworben haben. Wir wollen uns an dieser Stelle einmal anschauen, was NFTs eigentlich sind und wie sie gehandelt werden können.
Was ist eigentlich ein NFT?
Die Abkürzung NFT steht für „Non-Fungible Token“. Die Bezeichnung non-fungible weist darauf hin, dass es sich um einen einzigartigen Token handelt, welcher nicht austauschbar ist. Somit stehen NFTs beispielsweise im Gegensatz zur bekannten Kryptowährung Bitcoin. Ein Bitcoin ist „fungible“, das heißt, er ist austauschbar und kann ganz einfach gegen einen anderen Bitcoin ausgetauscht werden, ohne dass deswegen eine Wertänderung eintritt. Auch unsere „normalen“ Währungen sind austauschbar. Wenn wir einen Euro haben, bleibt der Wert gleich, auch wenn wir ihn durch einen anderen Euro austauschen.
NFTs sind dagegen mit digitalen Inhalten verknüpft und deswegen Unikate. Sie können beispielsweise mit Erstausgaben von Büchern oder seltenen Sammelkarten verknüpft werden. Wenn ein NFT also ausgetauscht wird, ist er mit einem anderen Inhalt verknüpft und dementsprechend kann sich dann auch der Wert verändern.
Auf brokerdeal.de kannst du dich über verschiedene NFTs informieren und auch Antworten finden, wenn du dir die Frage stellst „welche NFTs kaufen?“
Die Funktionsweise von NFTs
Die Grundlage für NFTs bildet die Blockchain. Dadurch können Besitzer sicher und eindeutig identifiziert werden. In den meisten Fällen bildet die Ethereum-Blockchain die Basis für NFTs.
Die Besonderheit der Ethereum-Blockchain ist, dass auf ihr nicht nur Tokens gespeichert werden können, sondern auch noch weitere Funktionalitäten dafür. Dies ist über die sogenannten Smart Contracts möglich, ohne die man nicht mit NFTs handeln kann. Die Ethereum-Blockchain ist also besonders geeignet für NFTs, da auch die dazugehörigen individuellen Informationen auf ihr gespeichert werden. Es entsteht ein digitales Original. So kann man mit NFTs Musik, Sammlerstücke, Bilder und viele weitere Dinge sammeln oder auch damit handeln.
Wie sieht die Zukunft von NFTs aus?
Eigentlich gibt es NFTs bereits seit 2014. Der Durchbruch ließ allerding etwas auf sich warten, denn erst seit 2021 sind die Tokens plötzlich in aller Munde.
Seit letztem Jahr stellen NFTs den größten Krypto-Trend dar und es gibt einen richtigen Hype darum. Laut Experten-Prognosen sollen die Non-fungible Tokens in diesem Jahr schließlich in den Mainstream kommen.
Allerdings gibt es auch hier ein paar Punkte, die man als Käufer von NFTs beachten sollte. So stellt der Kauf auch immer ein gewisses Risiko dar, denn sobald die Nachfrage an einem Objekt zurückgeht, kann der Wert des entsprechenden NFT ganz schnell in den Keller rutschen. Außerdem solltest du wissen, dass du durch den Kauf eines NFTs allein noch nicht unbedingt ein Eigentumsrecht am jeweiligen Wert-Objekt hast. Es ist nämlich so, dass im Grunde jeder NFTs herstellen und damit handeln kann. Deshalb ist es immer wichtig, dass du dich als Käufer genau über das Objekt und dessen Wert informierst, bevor du NFTs kaufst.
Eine weitere Schwierigkeit könnte auf dich zukommen, wenn du NFTs wieder verkaufen willst. Die Marktliquidität dafür ist derzeit noch nicht wirklich hoch und es kann dementsprechend schwierig sein, einen Käufer zu finden. Womit wir wieder beim Thema risikobehaftete Investition wären.
Wo kann man NFTs handeln?
Für den Handel mit NFTs musst du dich auf einer Plattform anmelden, auf der das möglich ist. Derzeit gibt es schon einige Handelsplätze, auf denen das möglich ist und es werden sicher noch einige dazukommen.
Auch die Geschäftsfelder von NFT-Handelsplätzen haben sich bereits vergrößert. So gibt es bereits Kryptobörsen mit NFT-Marktplatz, an denen die non-fungible Tokens als Kreditsicherheit geboten werden.
Wie bereits erwähnt basieren die meisten NFTs auf der Ethereum-Blockchain. Das bedeutet, dass auch die Kryptowährung Ether als bevorzugtes Zahlungsmittel dafür gilt. Oft ist also das Vorhandensein eines Ethereum-Wallet eine Voraussetzung für den NFT-Handel. Du musst also vorher Ether erwerben. Dies machst du wiederum über einen Onlinebroker, der diese im Angebot hat.
Einsatzbereiche von NFTs
Die Einsatzbereiche von NFTs sind vielfältig und es gibt quasi keine Grenzen dafür. Mittlerweile werden schon viele Ereignisse, Items und auch Gegenstände als non-fungible Tokens gehandelt.
Auch virtuelle Dinge können damit gehandelt werden. So kommen sie beispielsweise schon vielfach in Videospielen zum Einsatz, um damit virtuelle Währungen, Avatare, Waffen und Skins damit zu kaufen oder zu verkaufen. Auch für Videos, Musik, legendäre Momente aus dem Sport oder anderen Bereichen oder wertvolle Sammelkarten kommen die Tokens zum Einsatz.
Falls du dich jetzt fragst, ob mit NFTs auch reale Güter gehandelt werden können: ja, das ist möglich. Es werden auch gefragte Güter wie Autos, Designerschuhe, Immobilien und so weiter tokenisiert.
Steuern sparen leicht gemacht: Die besten Tipps für Gründer
Das Buchhaltungs-ABC für Unternehmer: Alles, was Sie beachten müssen, wenn Sie eine Firma gründen und Steuern sparen möchten. Jetzt lesen und starten!
Steuern sparen als Gründer: Von Altersvorsorge bis Zehn-Tage-Regel
Wer sich selbstständig gemacht hat, weiß, dass jede gewonnene Freiheit mit einer neuen Pflicht einhergeht. Zwar muss man sich nicht mehr mit einem anstrengenden Chef oder nervigen Urlaubssperren herumschlagen, dafür wartet aber ein Berg an Rechnungen und Steuerrechtsparagraphen. Für Gründer eines Unternehmens birgt der erste Jahresabschluss einige unwillkommene Überraschungen – meist sind die steuerlichen Abzüge doch höher als gedacht. Aber Selbstständigkeit muss nicht zwingend teuer sein. Vielmehr kommt es vor allem auf die richtige Buchführung an. Je nachdem, wie Sie Ihre Finanzen verwalten, können Sie auch als Gründer eine beachtliche Menge an Steuern sparen.
Dieser Ratgeber verrät, mit welchen einfachen (und völlig legalen) Tricks Sie den größten Gewinn aus Ihrem Unternehmen ziehen – von „A“ wie Altersvorsorge bis „Z“ wie Zehn-Tage-Regel.
Altersvorsorge versteuern
Gerade in der Anfangsphase machen sich Selbstständige oft wenig Gedanken um den Ruhestand und ihre Altersvorsorge. Aber ein frühzeitiger Weitblick lohnt sich – und zwar nicht nur für die Zukunft, sondern auch für die Gegenwart. Denn: Investitionen in die Altersvorsorge verhelfen Firmengründern zu steuerlichen Ersparnissen. Zu solchen Investitionen gehören Zahlungen an folgende Institutionen:
- private Rentenversicherung für Freiberufler (auch „Rürup“-Rente genannt)
- gesetzliche Rentenversicherung
- berufsständische Versorgungswerke
- landwirtschaftliche Alterskassen
All diese Beiträge können Sie als „Sonderausgaben“ in der Einkommenssteuererklärung bis zu einer gewissen Summe geltend machen. Für das Kalenderjahr 2017 lag die Höchstsumme für Alleinstehende bei circa 23.000 Euro. Nachdem Sie sich eine eigene Existenz aufgebaut haben, macht es also Sinn, jährlich einen entsprechenden Betrag einzuzahlen und sich entsprechende Vergünstigungen zu sichern.
Betriebsausgaben erhöhen
Dieser Steuerspartipp scheint so simpel und offensichtlich, dass ihm viele Unternehmer zu wenig Beachtung schenken. Generell zieht das Finanzamt nicht den gesamten Umsatz, sondern den tatsächlichen Gewinn in Betracht. Den Gewinn ermitteln Selbstständige in der Steuerklärung über die sogenannte Einnahmen-Überschuss-Rechnung, kurz EÜR. Dabei gilt die Formel:
Betriebseinnahmen – Betriebsausgaben = Gewinn
Ergo: Je höher die Betriebsausgaben, desto niedriger der Betrag, den das Finanzamt als Maßstab für Ihre Steuerabgaben verwendet. Deshalb sollten Sie genau prüfen, welche Aufwendungen Sie unter dieser Kategorie verbuchen können. Zu Betriebsausgaben zählen unter anderem:
- Miete für geschäftliche Räumlichkeiten
- Einrichtung und Arbeitsmaterialien
- Kosten für Fortbildungsmaßnahmen
- Löhne und Gehälter für Personal
- Fahrtkosten (30 Cent pro Kilometer für jede einfache Fahrt zwischen Arbeits- und Wohnort)
Achten Sie jedoch auf die jeweiligen Höchstbeträge pro Kalenderjahr. Sog. geringfügige Wirtschaftsgüter (GWG), d.h. Kleininvestitionen in einzelne Gegenstände wie Telefone, Drucker oder Kaffeemaschinen, können Sie bis zu einem Bruttobetrag von 952 Euro komplett ansetzen. Teurere Anschaffungen müssen Sie dagegen über mehrere Jahre hinweg abschreiben.
Übrigens gibt es sogar die Möglichkeit, Geschenke als Betriebsausgaben abzusetzen. Dazu gehören firmeninterne Aufmerksamkeiten zu Weihnachten genau wie Benzingutscheine. Auch mit Präsenten für Personen außerhalb des Betriebes können Sie als Gründer Steuern sparen. Dabei schreibt das Finanzamt normalerweise eine jährliche Höchstgrenze von 35 Euro pro Person vor. Jedoch gilt diese Regel bei einigen teuren Geschenken nicht, beispielsweise:
- Preise im Rahmen von Gewinnspielen
- Kondolenzgeschenke
- Spargutscheine von Kreditunternehmen
In solchen Fällen dürfen Sie die entstandenen Kosten in vollem Umfang ansetzen.
Betriebsvorrichtungen gesondert abschreiben
Wenn Sie in Ihrem Büro Umbauarbeiten durchführen lassen, geben Sie auch diese Kosten in Ihrer Steuererklärung an. Dabei unterscheidet das Finanzamt jedoch zwischen zwei Kategorien:
- Kosten für Baumaßnahmen am Gebäude selbst:
- Diese müssen Unternehmer über einen Zeitraum von 33 Jahren abschreiben.
- Kosten für Betriebsvorrichtungen: Dazu gehören Anlagen, die nicht Teil des Gebäudes an sich sind und separat eingebaut werden, beispielsweise Maschinen, Ladeneinbauten oder Raumklimatisierung. Kosten für diese Vorrichtungen müssen Sie maximal 15 Jahre lang abschreiben.
Auch hier gilt: Je länger die Abschreibung insgesamt dauert, desto weniger sparen Gründer Steuern ein. Daher sollten Sie bei der Baufirma immer mindestens zwei getrennte Rechnungen anfordern: Eine für Arbeiten am Gebäude und eine für Betriebsvorrichtungen.
Investitionsabzugsbetrag nutzen
Bei der Steuererklärung kommt es nicht nur darauf an, welche Ausgaben Sie angeben, sondern vor allem, wann Sie dies tun. Generell müssen Unternehmer größere Anschaffungen linear abschreiben. Das bedeutet, dass Sie über einen längeren Zeitraum jedes Jahr einen gleichbleibenden Betrag absetzen, bis die Gesamtsumme versteuert ist. Diese Regelung bringt aus Unternehmersicht oftmals Nachteile: Während Sie die hohen Rechnungen sofort bezahlen, erhalten Sie die steuerlichen Vergünstigungen unter Umständen erst drei Jahrzehnte später.
In dieser Hinsicht bietet der sog. Investitionsabzugsbetrag (IAB) einen Vorteil für kleinere und mittlere Betriebe. Dank dieser Regelung können Sie nämlich für das laufende Geschäftsjahr Anschaffungen absetzen, die in der aktuellen Inventur noch gar nicht verzeichnet sind. Das funktioniert folgendermaßen:
1. Sie haben im Vorjahr nicht mehr als 100.000 Gewinn erwirtschaftet.
2. Sie planen für die nächsten drei Jahre Investitionen.
3. Sie setzen 40 Prozent der voraussichtlichen Ausgaben für diese Investitionen bereits in diesem Kalenderjahr ab.
Der Investitionsabzugsbetrag erweist sich vor allem in den ersten Jahren nach der Gründung als eine wirksame Methode, um Höchstbeträge für Abschreibungen gezielt auszunutzen und dadurch Steuern zu sparen.
Kleinunternehmerregelung wahrnehmen
Generell sind alle Unternehmen verpflichtet, eine Umsatzsteuer (umgangssprachlich „Mehrwertsteuer“) zu erheben. Dabei müssen sie für alle Leistungen einen gewissen Prozentsatz zusätzlich in Rechnung stellen und direkt ans Finanzamt überweisen. Das heißt, selbst wenn das Geld noch nicht auf Ihrem Konto eingegangen ist, müssen Sie bereits die Umsatzsteuer abführen. Solche Vorauszahlungen lassen sich allerdings unter bestimmten Umständen vermeiden. Kleinere Unternehmen, die im Jahr einen Umsatz unter 600.000 Euro bzw. Gewinn unter 60.000 Euro erzielen, dürfen die Ist-Versteuerung anwenden. Dabei zahlen sie die Umsatzsteuer erst dann ans Finanzamt, wenn der Kunde die jeweilige Rechnung tatsächlich beglichen hat.
Darüber hinaus können Sie dank der Kleinunternehmerregelung umsatzsteuerliche Abgaben vollständig umgehen, wenn die folgenden Kriterien zutreffen:
1. Ihr Umsatz lag im vergangenen Jahr unter 17.500 Euro
2. Ihr Umsatz wird im laufenden Jahr nicht über 50.000 Euro liegen.
Laut Paragraph §19 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) sind alle Betriebe, die diese Voraussetzungen erfüllen, von der Umsatzsteuerpflicht befreit. In diesem Fall bleibt ihnen ein erhebliches Maß an bürokratischem Aufwand erspart. Daher sollten Sie zu Beginn genau planen, zu welchem Zeitpunkt Sie die Gründung Ihrer Firma anmelden. Je später im Jahr Sie dies tun, desto leichter wird es, beim ersten Jahresabschluss die Obergrenze von 17.500 Euro nicht zu überschreiten.
Rückstellungen bilden
Dieses Verfahren funktioniert ähnlich wie der Investitionsabzugsbetrag: Indem Unternehmensgründer vorausschauend kalkulieren, sparen sie Steuern für das laufende Geschäftsjahr. Unter „Rückstellungen“ versteht man Ausgaben, die zwar schon abzusehen sind, aber bei denen noch unklar ist, wie hoch sie ausfallen bzw. wann sie vollständig gezahlt werden. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn zum Jahresende Reparaturen im Büro anstehen, aber die Handwerker ihre Arbeiten nicht bis Dezember abschließen können. Solche ungewissen finanziellen Verpflichtungen können Sie frühzeitig beim Finanzamt geltend machen. Dafür müssen Sie lediglich eine Begründung für die ungewisse Verbindlichkeit vorlegen und die Höhe der Rückstellung „nach bestem Gewissen“ schätzen.
Sonderabschreibungen erstellen
Kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) können laut §7 des Einkommenssteuergesetzes außerdem von der Sonderabschreibung Gebrauch machen. Normalerweise müssen Sie Investitionen über 1000 Euro gemäß der linearen Abschreibung über mehrere Jahre verteilt von der Steuer absetzen. Allerdings existiert auch hier eine Ausnahme: Solange Ihr Gewinn im vergangenen Geschäftsjahr eine Grenze von 100.000 Euro nicht überschreitet, steht Ihnen eine Sonderabschreibung von 20 Prozent zu. Das bezieht sich auf alle beweglichen Wirtschaftsgüter, die Sie bis zu 90 Prozent für geschäftliche Zwecke nutzen. Wenn Sie beispielsweise einen Laptop für 1500 Euro kaufen, können Sie davon 300 Euro sofort abschreiben. Das Gleiche gilt für größere Anschaffungen wie Firmenwägen oder Maschinen.
Zehn-Tage-Regel beachten
Laut dem Zu- und Abflussprinzip gelten Zahlungen steuerrechtlich nur für das Geschäftsjahr, in dem Sie tatsächlich vollzogen wurden. Demnach zählt eine Einnahme als „zugeflossen“, sobald Sie der Empfänger entgegengenommen hat. Ebenso ist eine Ausgabe „abgeflossen“, wenn der Sender eine Transaktion abgeschlossen hat. Woran Sie das konkret festmachen können, zeigt die folgende Tabelle:
Dabei spielt es keine Rolle, ob die Gegenleistung für eine Zahlung noch aussteht. Auch Vorauszahlungen müssen Sie für das Kalenderjahr ansetzen, in dem Sie abgeschlossen wurden. Allerdings ermöglicht die 10-Tage-Regel ein gewisses Maß an Flexibilität. Bei regelmäßig wiederkehrenden Ausgaben, die kurz vor Jahresende oder kurz nach Jahresbeginn stattfinden, macht das Finanzamt eine Ausnahme. „Kurz“ steht hierbei für einen Zeitraum von maximal 10 Tagen. Dadurch haben Gründer etwas mehr Spielraum, um die Jahresbilanz gezielt zu regulieren und somit Steuern zu sparen.
Preisfindung mit Strategie
Den richtigen Preis zu finden ist ein Balanceakt zwischen zu billig und zu teuer. Hier lesen Sie fünf strategische Tipps, um den passenden Gegenwert für Ihre Produkte oder Leistungen zu ermitteln.
Den richtigen Preis für die eigenen Produkte zu finden, ist gar nicht so einfach. Diese Erfahrung machte auch Kunsthandwerker Stephan Siegel. Der Unternehmer stellt Skulpturen her, die er an Hotels, Pensionen und Privatleute verkauft. Bei einem Preis von 100 Euro pro Skulptur und Herstellungskosten von 80 Euro bleiben ihm pro verkauften Produkt 20 Euro Gewinn. Um seine Absatzmenge von derzeit rund 100 Skulpturen pro Jahr zu steigern, hatte Siegel beschlossen, den Verkaufspreis um zehn Prozent zu senken. Zwar brachte ihm diese Entscheidung einige neue Kunden, doch zugleich sank der Gewinn des Unternehmers deutlich.
Denn um den vor der Preissenkung erreichten Gewinn von 2000 Euro zu halten, hätte er seine Absatzmenge verdoppeln müssen. Dieses Ziel wurde weit verfehlt. Auch viele andere Unternehmen legen ihre Preise nach der subjektiven Meinung des Inhabers oder nach einfachen Faustregeln fest und liegen damit oft weit entfernt vom Optimum. Der bedeutende Einfluss des Preises auf den Gewinn des Unternehmens wird unterschätzt. "Ich habe mir anfangs kaum Gedanken über Preisfindung gemacht. Zwar habe ich durch niedrigere Preise mehr Kunden gewonnen, allerdings hatte ich nicht bedacht, dass die verhältnismäßig kleine Preissenkung so einen immensen Einfluss auf den Gewinn haben würde", blickt Siegel zurück.
Preisfindung Tipp 1: Strategisch planen
Da das Internet bei vielen Produkten für eine hohe Preistransparenz und Vergleichbarkeit sorgt, sehen sich gerade die Anbieter homogener Produkte (also Güter, die vom Verbraucher als identisch angesehen werden) bei der Preisfindung unter Druck und sind in Gefahr, an einem bedrohlichen Race-to-the-bottom teilzunehmen. Grund für den Preisdruck ist auch, dass neue Anbieter aus dem In- und Ausland versuchen, über den Preis in den Markt zu kommen.
Der einzige Erfolg versprechende Weg aus dem Dilemma ist die strategische Preisfindung. Solange die Märkte vieler Güter Verkäufermärkte waren, konnten Preise ausgehend von den Produktionskosten kalkuliert werden. Beim Cost-plus-Pricing errechnet das Unternehmen seine Kosten, addiert den gewünschten Gewinn und beginnt mit dem Verkauf. Heute funktioniert dieses System nicht mehr, denn längst haben die Konsumenten die Wahl zwischen vielen Anbietern.
