Gastro-Content-Marketing

Autor: Christian Bauer
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Die Krise entuppt sich als unverhoffter Social-Media-Crashkurs für die Gastronomie. Wie diese jetzt die Chancen des Content Marketings ergreifen können.

Die Theken sind verlassen, die Tische leer und die Türen zu - die gegenwärtige Krise biGastro-Content-Marketingrgt für alle Unternehmen eine ungewisse Zukunft. Doch nicht zuletzt für die Gastronomiebetreibenden und deren Mitarbeiter bedeutet COVID-19 oft das schnelle Aus. Die Situation ist eine nie dagewesene Herausforderung, in der schwere Entscheidungen getroffen werden. Die Schockstarre haben die deutschen GastronomInnen jedoch schon längst überwunden und reagieren.

Lieferservices und Takeaway machten Restaurants mal eben zu Online-Shops. Dass deren Kommunikation mit Gästen nun fast ausschließlich im Internet stattfindet, wird für manche zum Nachteil - ist aber auch eine Chance.

Reichweite bauen statt Tische bedienen

Hat ein Teil der Betriebe die digitale Kommunikation inklusive Social Media bereits schon lange vor der Krise für sich genutzt, entdecken GastronomInnen anderenorts erst jetzt die Vorteile einer eigenen Reichweite. Die Krise wird zum unverhofften Social-Media-Crashkurs der Branche. Wer lernt, online erfolgreich zu kommunizieren und zu mobilisieren, kann sich unmittelbar helfen. Vom Interesse eines einzelnen Stammgasts bis hin zur Solidarisierung der gesamten Nachbarschaft können auf Facebook und Instagram auch Restaurants und Cafés mit sehr kleiner Abonnentenzahl wichtige Stimmen aus ihrer Community bündeln. Bei einer Vielzahl der kleineren Betriebe oder vielmehr bei den Betrieben mit kleineren Accounts beobachteten wir, dass mit den Maßnahmen gegen die Verbreitung des Virus' nicht nur das normale Tagesgeschäft, sondern leider auch die Bespielung der Social-Media-Kanäle endete. Dabei sollten Betroffene laut Experten gerade jetzt Zeit in aktives Content Marketing investieren. Wie das aussehen kann, zeigen die größeren Unternehmen der Szene im urbanen Raum und bieten nicht nur BranchenkollegInnen Unterstützung.

Frische Formate, knackige Kampagnen

Das sofortige Ausbleiben der Gäste inspirierte, ähnlich wie auch in anderen Dienstleistungsbranchen, kreative Lösungen, die ohne Krise sicherlich noch auf sich hätten warten lassen. Ob beigelegte Gesichtsmaske als Ergänzung zur gelieferten Avocado-Bowl, romantisches Osterdinner mit Kerzen und exklusiv erstellter Spotify-Playlist oder gemeinsames Live-Kochen mit dem Küchenchef - Angebote und Formate, die online Interaktion schaffen, sind das gegenwärtige, digitale Pendant zum Türschild und Tafel mit Mittagsmenü. Restaurants, die diesen Teil des Gästemanagements schon vorher lebten, können aktuell auch vom vorhandenen Netzwerk aus Bloggern und Influencern profitieren. Die "soziale" Vernetzung erlaubt auch kooperative Initiativen, die die Branche stärken. So startete das Team um den Head Chef des Berliner Crackers Dean Sprave den Instagram-Account theisolatedchef. Unter dem Motto "Social distancing but make it taste good" werden auf dem Profil Rezepte geteilt, die aus verschiedensten Restaurantküchen der Hauptstadt kommen. User haben dann nicht nur die Möglichkeit, sich mit einem Trinkgeld zu bedanken, sondern sind dem Klick zur Online-Bestellung einen großen Schritt näher.

Auch wenn die Luft brennt

In Content Marketing investieren, neue Plattformen erschließen, Budget für Ads und Influencer - das mag in den Ohren vieler Selbstständiger zynisch klingen. Doch die Maßnahmen der größeren Läden, die mitunter Online-Manager ausschließlich für diesen Aufgabenbereich beschäftigen, lassen sich auch für den Italiener an der Ecke und das Café gegenüber übersetzen. Kapazitäten und auch Kompetenzen für die Planung und Betreuung des Social-Media-Auftritts können und sollten gerade in den digital schwächer aufgestellten Gastronomien geschaffen werden. Dabei geht es nicht um den Aufbau eines Videochannels oder perfekte Grafiken. Wir sehen Restaurantbetreiber, die den Umbau ihres Lokals dokumentieren. Wir sehen Familienbetriebe, deren Kinder Kekse backen. Es gibt Teams, die gemeinsam regionale Bauern bei der Ernte unterstützen oder Essen an Krankenhäuser und Pflegeheime liefern. Bei der Gestaltung der Inhalte gelten demnach die gleichen Regeln wie auch vor der Krise. Das Ziel bleibt es, authentische Inhalte zu teilen und mit anderen Nutzern zu sprechen.

Nicht zögern - einloggen!

Waren Social Media und Online-Maßnahmen wie Newsletter, der Auftritt auf Bewertungsplattformen, die Listung in Branchenverzeichnissen etc. vor Corona für viele immer noch nur eine zusätzliche, wenn nicht freiwillige Möglichkeit, mit Gästen in Kontakt zu treten, so ist es heute mitunter die Einzige, um mit ihnen in Kontakt zu bleiben. Der Crashkurs, in dem sich auch die erfahrenen Player der Branche aktuell befinden, verlangt viel. Bestehen die BetreiberInnen ihn erfolgreich, können sie ihre Gäste nach Ende des ganzen Spuks digital gestärkt begrüßen.

Hier gibt's einen First-Steps-Guide für die Gastro-Branche

Der Autor Christian Bauer ist CEO von resimo - die digitale Managementlösung stärkt Gastronomen den Rücken und hilft ihnen dabei, ein erfolgreiches und einzigartiges Restaurant zu führen.

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Corona-Schnelltests datenschutzkonform anbieten

Arbeitgeber sind ab dem 19. April dazu verpflichtet, ihren Angestellten mindestens einmal wöchentlich Corona-Tests anzubieten, sofern sie nicht im Home Office arbeiten.

Datenschutz-Regeln für Corona-Testergebnisse

Die neue Verpflichtung zum Testangebot durch Arbeitgeber hat ihren Grund: Im Großraumbüro mit 50 % Auslastung ist das Risiko für eine Ansteckung mehr als dreimal so groß wie in einem Restaurant (ebenfalls bei 50 % Auslastung). Wer seine Mitarbeiter verantwortungsbewusst schützen möchte, sollte Tests in so kurzen Intervallen wie möglich anbieten. Dabei darf der Datenschutz natürlich nicht zu kurz kommen. Bei Corona-Testergebnissen handelt es sich um Gesundheitsdaten. Diese gehören nach Art. 9 DSGVO zu den besonderen Kategorien personenbezogener Daten und sind somit besonders schützenswert. Normalerweise dürfen sie nur verarbeitet werden, wenn strenge Voraussetzungen erfüllt werden – falls beispielsweise eine ausdrückliche Einwilligung zur Datenverarbeitung durch die Betroffenen vorliegt.

Beim Thema Corona gelten jedoch etwas andere Regeln. Das Infektionsschutzgesetz sieht zum Beispiel vor, dass Kontaktpersonen über eine Infektion informiert werden müssen. Hier steht der Infektionsschutz über dem Datenschutz – und die Information über ein positives Testergebnis muss auch ohne Einwilligung des Betroffenen geteilt werden dürfen. Das bedeutet allerdings noch lange nicht, dass der Datenschutz bei Corona-Testergebnissen keine Rolle spielt. Eine Offenlegung der Testergebnisse muss immer verhältnismäßig sein. Darüber hinaus gelten insbesondere die Prinzipien der Zweckbindung und Datenminimierung.

So können Arbeitgeber Corona-Tests datenschutzkonform anbieten

Leider kam es bereits in einigen Testzentren zu Datenpannen, bei denen die Testergebnisse in Kombination mit anderen personenbezogenen Daten (Name, Adresse, Geburtsdatum etc.) an die Öffentlichkeit gelangten. Um deine Mitarbeiter zu schützen und das Vertrauen in Tests am Arbeitsplatz nicht aufs Spiel zu setzen, solltest du als Arbeitgeber unbedingt einige Regeln beachten:

  • Ermögliche anonyme Tests. Mitarbeiter*innen sollten die Möglichkeit haben, ihren Test in einem abgetrennten Bereich (im Idealfall einem eigenen Raum, ansonsten z. B. hinter einer Trennwand) durchführen zu können. Kollegen sollten also nicht so einfach mitbekommen können, wie das Testergebnis ausgefallen ist.
  • Erkläre deinen Mitarbeiter*innen, wie sie sich bei einem positiven Testergebnis verhalten sollten. Damit ein positiv getesteter Beschäftigter sein Ergebnis nicht vor anderen preisgeben muss, sollte vorab geklärt sein, wie man sich verhalten sollte. In der Regel empfiehlt es sich, nach einem positiven Test umgehend nach Hause zu gehen, um weitere Kontakte zu vermeiden.
  • Bewahre die Testergebnisse nur für kurze Zeit und gut verschlossen auf. Die Tests können (zusammen mit dem Namen des Getesteten) nach Durchführung in einen Briefumschlag gesteckt werden. Die Briefumschläge können dann gesammelt in einer verschlossenen Box aufbewahrt werden, um unter Umständen auf Testergebnisse zugreifen zu können. Wir empfehlen, nur ein bis zwei Personen (aus der Personalabteilung) den Zugang zu den Testergebnissen zu gewähren.
  • Vernichte die Testergebnisse nach der Aufbewahrungszeit. Wir empfehlen eine Aufbewahrungszeit von sieben Tagen. Danach sollten die Ergebnisse (ungeöffnet) vernichtet werden. Diese Aufbewahrungszeit halten wir für verhältnismäßig und dem Zweck der Nachverfolgung angemessen.
  • Verzichte auf eine digitale Erfassung der Testergebnisse, falls möglich. Um dem Grundsatz der Datenminimierung zu entsprechen, solltest du Testergebnisse am besten nur analog vorhalten. Es sei denn, eine digitale Erfassung (zum Beispiel in einer Tabelle) ist zwingend erforderlich. Wenn Gesundheitsdaten nämlich digitalisiert werden, wird ihr Schutz automatisch komplexer.

Was ist bei einem positiven Ergebnis zu tun?

Es kommt darauf an, wie oft du testest und ob deine Tests kontaktlos ablaufen. Wird täglich getestet und der Kontakt zu Kolleg*innen solange vermieden, bis das negative Testergebnis vorliegt, gibt es bei einem positiven Ergebnis keine Kontaktpersonen im Unternehmen. Besteht außerdem keine Anwesenheitspflicht, muss nicht einmal Maren Wienands ein Vorgesetzter oder die Personalabteilung informiert werden.

Generell gilt: Nur die Personen, die direkt betroffen sind (zum Beispiel Kontaktpersonen oder Vorgesetzte bei Anwesenheitspflicht), sollten über ein positives Testergebnis informiert werden.

Hinweis: Ein positives Ergebnis nach einem Selbsttest sollte durch einen PCR-Test bestätigt werden. Fällt dieser ebenfalls positiv aus, ist das Ergebnis meldepflichtig.

Beispiel für einen datenschutzkonformen Testablauf (Idealfall)

Nicht jeder Arbeitgeber bzw. Arbeitgeberin kann alle der folgenden Aspekte beachten und umsetzen. Im Idealfall sähe ein Testablauf aber zum Beispiel folgendermaßen aus:

  • Stelle Testutensilien, Papier, Briefumschläge und Stifte (einen Becher mit desinfizierten, einen mit benutzten Stiften) auf einen Tisch in einem Raum zur Verfügung, der im besten Fall über einen separaten Eingang verfügt.
  • In diesem Raum sollten voneinander abgetrennte Testbereiche zur Verfügung stehen, die sich Mitarbeiter*innen vorab für eine bestimmte Zeit buchen können.
  • Angestellte statten sich mit Testutensilien, Papier, frischem Stift und Briefumschlag aus und gehen direkt in ihren Testbereich. Dort führen sie den Selbsttest durch und warten auf das Testergebnis.
  • Bei einem positiven Testergebnis gehen sie sofort nach Hause und informieren bei Bedarf von dort die Personalabteilung und/oder ihren Vorgesetzten.
  • Bei einem negativen Testergebnis stecken sie das Testergebnis und einen Zettel mit ihrem Namen, Datum des Testtages und einer Unterschrift, der die Richtigkeit des Ergebnisses bestätigt, in einen Briefumschlag. Den Briefumschlag werfen sie in eine verschlossene Box.
  • Verwahre die Box mit den Briefumschlägen sieben Tage lang. Danach sollten die Testergebnisse vernichtet werden.

Externe Testanbieter

Manche Unternehmen lassen die Tests nicht durch ihre Mitarbeiter selbst durchführen, sondern entscheiden sich für einen externen Testanbieter (z. B. Mitarbeiter einer Apotheke). In diesem Fall ist derzeit noch ungeklärt, ob ein solcher Anbieter als Auftragsverarbeiter (AV) einzuordnen ist und somit ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) geschlossen werden muss. Nimmt der Testanbieter keine Testergebnisse mit und verarbeitet die Testdaten ausschließlich vor Ort, reicht wahrscheinlich eine Verschwiegenheitsvereinbarung. Werden die Daten jedoch weiterverarbeitet – zum Beispiel bei einer Abrechnung über die vom Land oder vom Bund bezahlten Bürgertests –, könnte ein AVV erforderlich werden. Offizielle Richtlinien gibt es für diesen Fall aufgrund der Aktualität noch nicht. Vielmehr wird versucht, sich an analogen Verfahrensregeln und Best Practices aus ähnlichen Situationen zu orientieren.

Fazit

Auch wenn das Infektionsschutzgesetz bei gewissen Aspekten des Datenschutzes Vorrang hat, ist bei kostenlosen Selbsttests für Arbeitnehmer darauf zu achten, die Testergebnisse so wenig Personen wie möglich zugänglich zu machen. Mit einem durchdachten Vorgehen zeige deinen Mitarbeiter*innen, dass du nicht nur ihre Gesundheit, sondern auch ihre Privatsphäre schätzt. Mit den oben beschriebenen Schritten erfüllst du die Anforderungen der DSGVO an Verhältnismäßigkeit, Zweckbindung und Datenminimierung.

Die Autorin Maren Wienands ist Team Lead Privacy (Corporate) bei DataGuard

Radar für Gründer

Gefährliche Klippen frühzeitig erkennen und sicher umschiffen – das ist eine der wichtigsten Überlebensstrategien erfolgreicher Gründer. Wie Sie Ihr eigenes Frühwarnsystem aufbauen lesen Sie hier.

Bis vor kurzem dachte ich noch, dass man den Überblick über die eigene Firma fast wie automatisch beibehält und daher auch stets weiß, wie es um die Finanzen steht. Aber dann türmten sich scheinbar unwichtige Details und finanzielle Ungereimtheiten zu riesigen Problemen auf.“ So skizziert Jungunternehmer Peter Zurbier rückblickend die bislang schlimmste Situation seiner Firma. Vor zehn Monaten hatte sich der 32-Jährige als Anbieter für Party- und Gastronomiebedarf selbständig gemacht. Neben dem fachlichen Know-how, das er als Angestellter in dieser Branche bereits gesammelt hatte, war vom ersten Tag an betriebswirtschaftliches Detailwissen von ihm gefordert.

Wie Peter Zurbier stoßen hier die meisten Existenzgründer rasch an Grenzen. In dieser Frühphase der Selbständigkeit lauern vielschichtige Stolperfallen, Fehler sind vorprogrammiert – nur wer aus ihnen lernt, eignet sich auf Dauer den „richtigen Riecher“ für Gefahren an. Peter Zurbier hatte die Warnsignale übersehen. Als er dann keinen Ausweg mehr wusste, wandte er sich an seine Hausbank. Erst damit wurde Hilfe von Außen möglich. Der darauf folgende Kontakt zum „Runden Tisch“ der IHK, einer zentralen Anlaufstelle bei Krisen junger Unternehmen, war dann Rettung in allerletzter Minute und hat ihm zu wichtigen Erkenntnissen verholfen. „Heute weiß ich, dass mir der richtige Blick auf mein Geschäft und das richtige Timing bestimmt viel Ärger und Geld erspart hätte“, betont Zurbier.

Krisensignale frühzeitig erkennen

Von existenzieller Bedeutung ist daher ein Frühwarnsystem, das bereits in der Gründungsphase installiert wird und auf regelmäßiger Selbstkontrolle und Selbstdiagnose basiert. Damit lassen sich Risiken leichter erkennen und Korrekturen einleiten. Hauptursachen für das frühzeitige Aus junger Unternehmen sind Liquiditätsprobleme, Forderungsausfälle sowie strategische Fehler.

Zum Experten-Interview: Überleben im Existenzgründer-Dschungel

Abschalten für Gründer

Naturgemäß müssen Gründer meist sehr viel Arbeitszeit in den Aufbau ihrer Firma stecken. Doch bei allem Leistungsgedanken sollte dabei das Abschalten nicht zu kurz kommen, denn es ist für den Erfolg von entscheidender Bedeutung.

Zehn Uhr abends: Wo normale Arbeitnehmer schon längst im Feierabend sind und schon mit dem Gedanken spielen, sich ins Bett zu begeben, brennt in vielen Start-ups noch Licht. In der Gründerphase gibt es immer etwas zu tun. Was jedoch viele ignorieren: Der Mensch ist kein Computer, der beliebig lange mit konstanter Leistung laufen kann. Wer grundlegende Bedürfnisse wie Schlaf und Entspannung ignoriert, setzt sich nicht nur einem hohen Gesundheitsrisiko aus, sondern sorgt dafür, dass seine Leistungskurve in den Keller sinkt – zum Nachteil des eigenen Unternehmens. Wie und warum Gründer den Kopf regelmäßig frei machen sollten, erklärt der folgende Artikel.


Von Stress & Leistungsfähigkeit

Die Gründerphase ist Stress pur. Doch nicht immer ist der nur nachteilig. Erst, wenn er Überhandnimmt, weil er nicht mehr abgebaut wird.


Warum Gründerstress? Zum Beispiel wegen Arbeitszeiten

Natürlich, generell ist die Selbstständigkeit nichts für Leute, die auf Acht-Stunden-Tage stehen und für die um fünf Uhr der Hammer fallen muss – das zeigen auch die Zahlen: Selbstständige arbeiten branchenübergreifend im Durchschnitt wöchentlich rund acht Stunden länger als Angestellte. Bloß: So verständlich diese Zeit-Investition ins eigene Startup ist, so schlecht ist sie fürs Stress-Niveau. Solange der Körper im Arbeitsmodus ist, versucht er, maximale Bereitschaft und Konzentration aufrecht zu erhalten – die Definition von Stress. Bloß: Diesen Level kann der Mensch nicht unbegrenzt aufbieten. Schon nach wenigen Tagen, in denen die Arbeitszeiten wesentlich über den Entspannungsphasen liegen, machen wir schlapp.

Überarbeitung
Wer länger arbeitet, arbeitet auch allein von der Menge sehr viel mehr pro Tag. Auch das schlägt sich auf den Stress nieder, der Körper muss immer mehr Baustellen im Hinterkopf behalten.

Hohe Einzelbelastung
Das wiederum sorgt in Kombination mit der Tatsache, dass viele Startups in Sachen Mitarbeiterzahl noch nicht optimal aufgestellt sind, zu einer wesentlich größeren Belastung Einzelner. Oftmals ist es der Gründer selbst, der sich am meisten zumutet. Und gleichzeitig verzettelt er sich durch die vielen unterschiedlichen Felder zügig:

  • Eine Stunde am Projekt arbeiten
  • Probleme der Buchhaltung lösen
  • Treffen mit Investoren
  • Arbeiten am Projekt
  • Vorstellungsgespräche
  • Technische Probleme

Diese Liste ließe sich beliebig fortsetzen, denn es gibt praktisch keinen Job, um den sich Gründer nicht persönlich kümmern – auch weil viele Neu-Chefs noch nicht delegieren gelernt haben.

Entspannung Fehlanzeige
Und weil in der Gründungsphase keine noch so harte Arbeit wirklich zu einem Ende führt, sondern sich immer wieder neue "Baustellen" auftun, können viele Chefs auch dann nicht abschalten, wenn sie zuhause sind. Wem kreisten während dieser Zeit nicht die Gedanken auch noch im Bett um irgendein Detail?

Home-Office-Vereinbarungen: Stolperfallen umgehen

Von Heimarbeitsplätzen können Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen profitieren. Jedoch lauern hier einige rechtliche Fallstricke. Abhilfe schaffen sorgfältig ausgearbeitete Vereinbarungen. Das sollten Sie dabei beachten.

Das Arbeiten außerhalb der Firma wird immer beliebter. Laut einer aktuellen Studie des Instituts für Wirtschaftsforschung (Ifo) lassen rund 40 Prozent der deutschen Unternehmen ihre Mitarbeiter ganz oder teilweise in den eigenen vier Wänden arbeiten – Tendenz weiter steigend. Grundlage ist in der Regel eine Vereinbarung, die alle Rechte und Pflichten am Heimarbeitsplatz festlegt. Doch viele Home-Office-Vereinbarungen sind lückenhaft und bieten unnötigen Interpretationsspielraum, warnt die Wirtschaftskanzlei WWS aus Mönchengladbach. Unternehmen sollten alle Regelungen unter die Lupe nehmen und gegebenenfalls nachbessern.

Eine Home-Office-Tätigkeit erfordert eine spezielle Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Es muss nicht immer ein umfassendes Vertragswerk sein. Führt der Arbeitnehmer von zu Hause gelegentlich geschäftliche Telefonate, kann eine mündliche Absprache unter Umständen ausreichen. Sind feste Einsatzzeiten in den eigenen vier Wänden vorgesehen, sollte die Vereinbarung immer schriftlich erfolgen. Dies kann entweder direkt im Arbeitsvertrag oder als separate Zusatzvereinbarung geschehen.

Klare Regelungen treffen

Mit klaren Regelungen lassen sich viele Stolperfallen von vornherein umgehen. Der Vertrag sollte etwa genau festlegen, an wie vielen Tagen in der Woche zu Hause gearbeitet wird und welche Pausenzeiten gelten. Die Home-Office-Vereinbarung sollte klarstellen, wie die Arbeitszeit erfasst wird und unter welchen Umständen vergütete Mehrarbeit zulässig ist. Überstunden sollten nur nach vorheriger Absprache erfolgen können. Nicht zuletzt ist zu vereinbaren, welche Kosten der Arbeitgeber für IT, Telefon- und Internetanschluss übernimmt. Auch sollte geklärt sein, ob und in welchem Umfang der Arbeitgeber Zugang zum Heimarbeitsplatz erhält.

Wichtig sind nicht nur die Modalitäten, sondern auch die Frage, wie eine Vereinbarung zustande gekommen ist. Einseitige Vereinbarungen zum Vorteil des Unternehmens sind schnell unwirksam. Laut Urteil des Landesarbeitsgericht Düsseldorf (LAG Düsseldorf, Az. 12 Sa 505/14) ist die Kündigung einer Home-Office-Regelung ungültig, wenn sie auf einer einseitig vom Arbeitgeber formulierten allgemeinen Vertragsbedingung beruht, deren Widerrufsklausel die Interessen des Arbeitnehmers nicht ausreichend berücksichtigt. Dies gilt selbst dann, wenn der Arbeitgeber die vertraglich vereinbarte Widerrufs- und Kündigungsfrist einhält.

Auf Augenhöhe vereinbaren

Unternehmen sollten Home-Office-Vereinbarungen auf Augenhöhe aushandeln und Vorschläge des Arbeitnehmers einbeziehen. Idealerweise legen die Parteien gemeinsam fest, welche persönlichen Belange dem Arbeitnehmer besonders wichtig sind. Sie sollten gemeinsam einen Beispielkatalog für die Fälle schriftlich fixieren, unter denen sich beide mit der Beendigung der Heimarbeit einverstanden erklären. Dazu zählen etwa betriebliche Umstrukturierungen, Projektarbeiten oder andere Kundenbetreuungssituationen, die eine dauerhafte Präsenz des Arbeitnehmers im Betrieb erfordern.

Ganz wichtig ist, die Beteiligung des Mitarbeiters zu dokumentieren. Dies kann durch die Zusendung der Home-Office-Vereinbarung per E-Mail erfolgen, in welcher der Arbeitnehmer aufgefordert wird, die Regelungen um seine konkreten Wünsche und Vorstellungen zu ergänzen. In einem Gespräch sollten die einzelnen Punkte final abgestimmt und anhand eines Gesprächsprotokolls die einzelnen Entwicklungsschritte der Vereinbarung schriftlich festgehalten werden. Aber selbst bei einer solchen Herangehensweise tragen Arbeitgeber ein Restrisiko. Aufgrund des Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Verhältnisses können Arbeitsgerichte ein Verhandeln auf Augenhöhe verneinen. In solchen Fällen bleibt Unternehmen unter Umständen nur der Weg einer Änderungskündigung, um die Heimarbeit zu beenden. Ein Erfolg ist jedoch nicht garantiert, da gegebenenfalls Kündigungsschutz besteht.

Grundsätzlich gilt: Je ausgewogener der Vertrag ausgehandelt ist, desto geringer ist das Konfliktpotenzial mit dem Arbeitsgericht.

Versicherungsrechtliche Fragen berücksichtigen

Auch versicherungsrechtliche Dinge können in der Home-Office-Vereinbarung berücksichtigt werden. Über die gesetzliche Unfallversicherung sind nur Unfälle direkt am heimischen Arbeitsplatz abgedeckt. Laut Urteil des Bundessozialgerichts (BSG, Az. B 2 U 5/15 R) ist jedoch der Weg vom Home-Office in andere Räumlichkeiten, wie etwa zur Küche, nicht versichert. Wer als Arbeitnehmer auf dem Weg ins Büro bisher sein Kind noch vorher in den Kindergarten gebracht hat, ist über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert. Auf dem Weg zum oder vom Kindergarten zurück ins heimische Büro besteht ein solcher Versicherungsschutz nicht. Nach Auffassung der Richter des Sozialgerichts Hannover (SG Hannover, Az. S 22 U 1/15) handelt es sich dabei nicht um einen versicherten Weg von der oder zur Arbeitsstätte. Die Parteien sollten daher sicherstellen, dass der verbleibende Versicherungsschutz ausreichend ist.

Die Autorin Rebekka De Conno ist Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht der Kanzlei WWS Wirtz, Walter, Schmitz und Partner mbB in Mönchengladbach.

Home, sweet Home-Office

Was du als Arbeitgeber wissen solltest, wenn deine Mitarbeiter von zu Hause aus rechtssicher arbeiten sollen.

Flexible Arbeitszeiten, kein Arbeitsweg mit häufig zähfließendem Verkehr und keine nervigen Kollegen: Für viele Menschen ist es ein Traum, von zu Hause aus zu arbeiten. Dass damit allerdings auch gewisse Verpflichtungen einhergehen, blenden wohl die meisten zunächst einmal aus. Damit alles mit rechten Dingen zugeht, wenn deine Mitarbeiter im Home-Office arbeiten, erfährst du hier, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und worauf du als Arbeitgeber besonders achten solltest.

Welche Formen gibt es beim Home-Office?

Das Arbeiten im Home-Office wird häufig auch als Telearbeit bezeichnet und eignet sich für alle Berufe, bei denen Tätigkeiten am Schreibtisch oder am Telefon verrichtet werden. Allgemein existieren drei unterschiedliche Formen:

  • Die Teleheimarbeit: Hierbei erledigt der Mitarbeiter seine Arbeit ausschließlich von zu Hause aus.
  • Die alternierende Telearbeit: Bei dieser Form wird dem Mitarbeiter sowohl ein Arbeitsplatz im Unternehmen, als auch die Möglichkeit, im Home-Office zu arbeiten, zur Verfügung gestellt. Dieses Modell ist am beliebtesten, weil es einen bedarfsgerechten Wechsel der Arbeitsstätte ermöglicht.
  • Die mobile Telearbeit: Vor allem im Vertrieb oder in anderen Branchen, in denen Mitarbeiter viel unterwegs sind, kommt diese Form der Telearbeit zum Einsatz. Wie der Name schon vermuten lässt, befindet sich der Arbeitsplatz hierbei stets dort, wo der Mitarbeiter hinreist.

Unabhängig davon, auf welche Form du dich festlegst: Deine Mitarbeiter haben grundsätzlich keinen rechtlichen Anspruch darauf, im Home-Office zu arbeiten. Die Entscheidung dafür oder dagegen liegt allein bei dir. Daher steht es dir auch zu, deinen Beschluss jederzeit wieder rückgängig zu machen. Selbst, wenn du der Arbeit im Home-Office bereits mehrmals zugestimmt hast, ergibt sich daraus kein dauerhafter Anspruch.

Welche Voraussetzungen müssen im Home-Office erfüllt sein?

Auf welche Punkte du im Detail achten solltest, wenn deine Mitarbeiter im Home-Office arbeiten, und welchen Anforderungen der heimische Arbeitsplatz gerecht werden sollte, zeigt dir die folgende Übersicht:

Arbeitszeit

Nur weil deine Mitarbeiter ihrer Tätigkeit nicht mehr im Unternehmen nachkommen, sondern in den eigenen vier Wänden, bedeutet dies nicht, dass das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) außer Kraft gesetzt ist. Daher gilt auch im Home-Office: Mehr als acht Stunden pro Tag darf im Regelfall nicht gearbeitet werden. Ausnahmsweise darf ein Arbeitstag nur dann auf bis zu zehn Stunden ausgedehnt werden, wenn ein Ausgleich in den folgenden sechs Monaten erfolgt.

Pausen und Ruhezeiten

Ähnlich verhält es sich mit den vorgeschriebenen Ruhezeiten und Pausen. Auch im Home-Office muss auf eine Arbeitszeit von sechs Stunden eine Pause von mindestens 30 Minuten folgen. Bei mehr als neun Stunden Arbeit muss die Pause mindestens 45 Minuten andauern. Außerdem muss eine Ruhezeit von elf Stunden zwischen dem Feierabend und dem nächsten Arbeitstag liegen.

Ausnahmeregelungen sind allerdings auch hier möglich: Sollte die Ruhezeit an einem Tag kürzer ausfallen, muss sie an einem anderen Tag mindestens zwölf Stunden betragen. Dieser Ausgleich muss innerhalb von vier Wochen stattfinden. Wichtig: Wenn deine Mitarbeiter Pause machen, müssen sie im Home-Office nicht für dich erreichbar sein! Um Konflikten aus dem Weg zu gehen, sind feste Pausenzeiten empfehlenswert. Du kannst mit deinen Mitarbeitern aber auch absprechen, dass sie vor und nach ihrer Pause kurz Bescheid geben.

Dokumentationspflichten

Als Arbeitgeber bist du dazu verpflichtet, die Arbeits- und Pausenzeiten deiner Mitarbeiter zu dokumentieren. Da du dieser Aufgabe jedoch nur schwer nachkommen kannst, wenn sie im Home-Office arbeiten, ist es empfehlenswert, dass sie die entsprechenden Zeiten selbst festhalten und dir in regelmäßigen Abständen vorlegen. Schließlich gilt: Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser.

Ausstattung des Heimarbeitsplatzes

Vor allem, wenn Mitarbeiter ausschließlich oder dauerhaft im Home-Office arbeiten, ergeben sich daraus bestimmte Pflichten für Arbeitgeber. Diese lassen sich sowohl aus der Arbeits­stättenverordnung (ArbStättV) als auch aus dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) ableiten. In einem solchen Fall bist du als Arbeitgeber dazu verpflichtet, für einen ordentlich ausgestatteten Arbeitsplatz zu sorgen und finanziell für einen solchen aufzukommen. Schließlich würdest du das Gleiche tun, würden deine Mitarbeiter ihrer Tätigkeit im Unternehmen nachgehen.

Unter die Arbeitsschutzbestimmungen im Home-Office können beispielsweise spezielle Vorgaben zur Raumgröße, zu den Büromöbeln, zur Beleuchtung, zu Bildschirm­geräten oder zur Tastatur fallen. Um überprüfen zu können, ob die Vorgaben zum Arbeitsschutz auch eingehalten werden, musst du dir also ein Zutrittsrecht zur Wohnung des betroffenen Mitarbeiters einholen.

Daraus ergibt sich allerdings nicht, dass du das Recht dazu hast, unangemeldet bei einem Mitarbeiter auf der Matte zu stehen. Kontrollbesuche dieser Art müssen stets in einer im Vorfeld vereinbarten Frist angekündigt werden. Arbeitet ein Mitarbeiter außerdem nur von Zeit zu Zeit von zu Hause aus, bist du weder dazu verpflichtet, die Vorgaben zum Arbeitsschutz zu erfüllen, noch diese zu überprüfen.

Mögliche Arbeitsunfälle

Sollte sich ein Mitarbeiter verletzen, während er im Home-­Office arbeitet, greift in der Regel auch dann die gesetzliche Unfallversicherung. Voraussetzung für die Anerkennung ­eines Arbeitsunfalls bei der Telearbeit ist jedoch, dass sich dieser während der Ausübung der beruflichen Tätigkeit ereignete. Da du als Arbeitgeber keinen Einfluss auf die Risiken in der privaten Wohnung deines Mitarbeiters nehmen kannst, fällt beispielsweise der Weg zur Toilette oder in die Küche – der im Unternehmen selbst versichert wäre – nicht unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.  

Muss der Arbeitsvertrag bei einer Home-Office-Regelung angepasst werden?

Die Vereinbarungen müssen zwar nicht zwingend schriftlich festgehalten werden, empfehlenswert ist es aber allemal. Triffst du nur mündliche Absprachen mit deinen Mitarbeitern, kann es schließlich leicht zu Missverständnissen kommen. Durch eine Zusatzvereinbarung zum regulären Arbeitsvertrag kannst du dem in der Regel entgegenwirken. Um auf der sicheren Seite zu sein, sollten folgende Fragen geklärt sein:

  • Wie viele Stunden bzw. Tage in der Woche bzw. im Monat arbeitet der betroffene Mitarbeiter im Home-Office?
  • Sind feste Tage vorgesehen oder dürfen Mitarbeiter das Ganze in einem gewissen Rahmen selbst entscheiden?
  • Gibt es eine Kernarbeitszeit, in der Mitarbeiter erreichbar sein müssen?
  • Wie sollen Pausen- und Arbeitszeiten dokumentiert werden?
  • Wie gestaltet sich die Ausstattung des Arbeitsplatzes und wer kommt wofür auf?
  • Welche Arbeitsmittel werden gestellt? Dürfen diese auch privat genutzt werden?
  • Gibt es ein Zutrittsrecht zur Wohnung? Innerhalb welcher Ankündigungsfrist sind Kontrollbesuche vorgesehen?

Je nachdem, welche Regelungen im Einzelfall getroffen werden, kannst du diese Liste beliebig erweitern oder kürzen. Solange beide Parteien genau darüber Bescheid wissen, unter welchen Rahmenbedingungen die Arbeit im Home-Office abzulaufen hat, steht einer erfolgreichen Zusammenarbeit normalerweise nichts im Wege.


Die Autorin
Clarissa Kempken ist als Online-Redakteurin  für den VFR Verlag für Rechtsjournalismus GmbH tätig und schreibt seit Jahren für das Portal arbeitsrechte.de

Krisenhilfe: Home-Delivery-Software für Gastromonen

Das Berliner Start-up SimplyDelivery unterstützt Gastronomen mit einer Home-Delivery-Software - ab sofort kann diese zwei Monate gratis genutzt werden.

Restaurants sind aktuell sehr stark betroffen von der Krise um das Corona-Virus. Die Gäste bleiben aus, da das umsatzstarke Abendgeschäft wegfällt, darüber hinaus ist die Anzahl der Plätze in den Restaurants stark minimiert, um die Vorgaben des Mindestabstands von 1,5 Metern einzuhalten. Schon kämpfen viele Restaurants ums Überleben und das Gerücht um eine komplette Schließung macht hartnäckig die Runde.

Die einzige Option, die jetzt noch bleibt, ist die Lieferung zu den Gästen nach Hause. Für Gastronomen ist dies jedoch eine Umstellung, da sie weder die Erfahrung noch die technische Ausrüstung dafür haben. Das Berliner Unternehmen SimplyDelivery will hier unterstützen. Seit 2014 entwickelt es Software für Lieferdienste und verfügt über das entsprechende Know-how, wie man effektiv Essen ausliefert.

„Für uns ist es wichtig, unseren Beitrag zu leisten, um die Lebensmittelversorgung des Landes aufrecht zu erhalten und einen wichtigen Wirtschaftszweig mit vielen Arbeitnehmern zu unterstützen“, sagt Geschäftsführer Björn Wisnewski. Das Unternehmen stellt den Restaurants für zwei Monate kostenlos die entsprechende Software bestehend aus Kassensystem, Webshop und Fahrer-App zur Verfügung, sodass diese mit ihrem bestehenden Personal auf das Liefergeschäft umsteigen können.

Während der Zeit können die Gastronomen das Paket jederzeit kündigen. Durch Webinare und Marketing-Anleitungen bekommen die Gastronomen einen Crashkurs, wie sie kurzfristig in das Geschäft einsteigen können. Für die Einrichtung wird lediglich eine Pauschale von 99 Euro fällig, damit das selbstfinanzierte Unternehmen die eigenen Kosten für die Einrichtung decken kann. Für den Betrieb der Software kann in der Regel die bestehende Hardware wie iPads oder Windows-Computer verwendet werden.
 
Hier gibt es alle Infos

Food-Start-up-Aktion gegen Home-Office-Koller

Corona, Home-Office, der Kampf gegen die Langeweile zu Hause und die wirtschaftlichen Auswirkungen - was machen Start-ups aus der Situation? Ein gemeinschaftliches Probier-Paket!

New Work und Home-Office ist für viele Start-ups nichts neues. Eine Umstellung auf Heimarbeit ist schnell gemacht, ab jetzt hängen alle am Telefon, in Videocalls und bearbeiten E-Mails, coden und posten auf Social Media von zu Hause.

Der Schutz der Mitarbeiter und der Gesellschaft vor Corona durch Arbeit von zu Hause funktioniert in sehr vielen Start-ups wortwörtlich von jetzt auf gleich. "Die Dringlichkeit haben wir alle sofort verstanden und die ersten Start-ups haben schon Anfang März auf Home-Office umgestellt", so Jenny Müller, die Gründerin von DIE FRISCHEMANUFAKTUR. Diejenigen, die noch vor Ort die Fahnen hochhalten müssen, sind u.a. Food-Start-ups mit ihren Mitarbeitern in der Produktion und im Versand.

Leckeres Gegen den Home-Office-Koller

Aber wenn man über Wochen alleine zu Hause sitzt, wird einem selbst mit Video-Calls, Telefon und Social Media irgendwann ziemlich langweilig bzw. Frust breitet sich aus. Ein Tipp: "Die Zeit zu Hause können wir für Dinge nutzen, die sonst zu kurz kommen!", so Emilie Wegner, Gründerin von Hülsenreich. "Ausgiebiges Kochen und das Ausprobieren neuer Rezepte zum Beispiel macht Spaß und nützt auch noch nach der Krise." Für Ideen und Abwechslung in der Küche gibt es diverse Start-ups, die es sich zu entdecken jetzt lohnt.

"Irgendwas müssen doch auch wir gegen die Langeweile tun!", dachten sich die Gründer von The Duke Gin und DIE FRISCHEMANUFAKTUR. Daher haben sie sich mit fünf weiteren größeren und kleineren Start-ups aus ganz Deutschland zusammengetan und ein "Paket against boredom" zusammengestellt. Vom lnsektenriegel, über Craftbiere bis hin zu neuen Porridgesorten ist alles drin, was Abwechslung und Farbe nach Hause bringt. Eine Videoanleitung hilft, bei der Verkostung seine Geschmacksnerven bewusster wahrzunehmen und zu Hause ein kleines Event für sich alleine oder auch als Familie zu gestalten.

Die beteilgiten Start-ups sagen mit dieser Aktion der Langeweile  zu Hause den Kampf an. Des Weiteren haben aber auch diese Start-ups durch das Coronavirus wirtschaftliche Einbußen hinzunehmen. Über große Rücklagen für schlechte Zeiten verfügen die wenigsten jungen Start-ups. Aus diesem Grund müssen Start-ups besonders kreativ werden und das Beste aus der Situation machen.

Diese Start-ups haben sich der gemeinsamen Aktion "Paket against boredom" verschrieben:

Die Bierothek® ist Deutschlands führender Bierfachhändler. Mit einer ersten Filiale am Stammsitz in Samberg 2014 gestartet, betreibt die Bierothek GmbH mittlerweile bundesweit 14 Bierfachgeschäfte, in denen es ständig wechselnd über 300 verschiedene nationale und internationale Bierspezialitäten zu entdecken gibt Neben dem reinen Einzelhandel bietet jede Bierothek®-Filiale  auch regelmäßig  Verkostungen und Bierseminare an, um Kunden in die Vielfalt der neuen Bierweit einzuführen.

DIE FRISCHEMANUFAKTUR GmbH: Ursprünglich aus München stammed, heute mit Sitz in Halle (Saale), sehen sie sich als ein Deutsche­-Einheit-Start-up mit einem buntgemischtem Team, das regionale und persönliche Eigenheiten liebt und diese Unterschiede feiert. Das Start-up versorgt alle, die sich in einem mobilen und fordernden (kann auch zu Hause mit Corona sein) Alltag etwas Gutes tun wollen, mit frischen Produkten für unterwegs.

HANS Brainfaod beeindruckt durch seine einzigartige Geschichte und seine eigenen Hanffelder. Die drei Gründer gingen 2018 mit ihrem ersten Produkt an den Start: Dem Original HANS Riegel aus nur zwei Zutaten – Hanfsamen und Honig. Inzwischen umfasst das Sortiment Riegel, Proteinpulver und Hanfsamen – alles mit Hanf von den eigenen Feldern, die mit ihrer hohen C02-Bindung zugleich die Umwelt schützen.

Kichererbsen kannst du jetzt Knabbern! Im Hülsenreich werden Bio-Kichererbsen für dich knusprig geröstet. Der leckere Snack ist Dank schonender Heißluftröstmethode besonders fettarm bei gleichzeitig hohem Protein- und Ballaststoffgehalt.

SWARM Protein entwickelt innovative Nahrungsmittel mit qualitativ hochwertigem und nochhaltigern Protein aus Insekten. Ziel ist es, eine neuartige Proteinquelle auf dem westlichen Markt zu etablieren – genauso funktional wie konventionelle Proteinquellen, aber zugleich viel nachhaltiger als Fleisch oder Molke. Ihr erstes Produkt, ein Insektenriegel in drei Sorten, ist bereits deutschlandweit bei namhaften Supermärkten gelistet.

THE DUKE Destillerie produziert handgefertigten Gin, Vodka und Liqueur aus rein biologischen Rohstoffen. Nach dem Umzug vom Münchner Innenstadt-Hinterhof in das idyllische Backsteingebäude in Aschheim am Münchner Stadtrand, hat THE DUKE nun eine gläserne Manufaktur etabliert, die auch für Events wie das jährliche Destilleriefest genutzt wird.

3Bears ist das Münchner Start-up von Caroline und Tim. Die beiden sind Experten in Sachen Porridge und ließen sich während ihrer Zeit in England von der warmen Hafermahlzeit verzaubern. Sie sind überzeugt, dass viel mehr leckeres und gleichzeitig gesundes Essen auf den Frühstückstisch kommen sollte. Nun wollen sie mit ihrem natürlichen Porridge den deutschen Frühstücksmarkt bedienen. Die Trockenmischungen müssen nur angerührt und erwärmt werden. Derzeit gibt es fünf Sorten.

Hier ein Video zur Aktion

Das Probierpaket gibt es hier für 29,90 Euro - das entspricht 48 Rollen Toilettenpapier :-)

koakult auf Erfolgskurs: Funding-Erfolg und #strongertogether

Das Fairtrade-Start-up koakult lässt sich auch in der Corona-Krise nicht vom Kurs abbringen. Die kürzlich gestartete Crowdinvesting-Kampagne auf econeers.de übertraf binner einer Woche ihr erstes Fundingziel von 100.000 Euro. Damit ist koakult trotz der nicht nur wirtschaftlich angespannten Lage auf dem besten Weg, seinen nächsten Schritt in der Unternehmensentwicklung zu gehen.

Der junge Lebensmittelhersteller möchte weiterhin unabhängig von Großinvestoren bleiben und dabei selbstbestimmt wachsen. Einerseits will das Unternehmen weiterhin Bauern und Partner in Südamerika unterstützen, denn Fairness und nachhaltige Lieferketten gehören seit Gründung zur DNA des Unternehmens.

Andererseits sollen nun die nächsten konsequente Schritte in der Unternehmensentwicklung folgen: Zu den ambitionierten Zielen zählen unter anderem spannende Produktneuheiten, die Erschließung weiterer Märkte und der Ausbau von Produktionskapazitäten, um noch mehr Menschen auf der ganzen Welt in den Genuss von koawach kommen zu lassen.

Zur Realisierung dieser Ziele startete das Unternehmen am 17.03.2020 trotz der Corona-Krise eine Crowdinvesting-Kampagne auf Econeers, eine Plattform, die sich auf Investments in nachhaltige Projekte spezialisiert hat.

Der erfolgreiche Start und Verlauf dieser Kampagne ist für die unternehmerische Weiterentwicklung maßgeblich. Auch aus diesem Grund ist sich die koakult GmbH um ihre große Verantwortung ihren Produzenten in Lateinamerika, Lieferanten, Partnern, Mitarbeitern und natürlich ihren Kunden gegenüber mehr als bewusst.

Gründer und Geschäftsführer Daniel Duarte verliert niemals seine Vision aus den Augen, die Welt durch faire Löhne, soziales Engagement und leckeren Kakao Schluck für Schluck ein bisschen besser zu machen und sagt: "Wir gehen stark davon aus, dass auch in schwierigen Zeiten viele Menschen noch über ihren eigenen Tellerrand hinwegsehen und mit einem Investment den Weg in eine faire Zukunft mitgestalten möchten!"

#strongertogether – gemeinsam stark durch die Corona-Krise

Das Team der koakult GmbH möchte während der Corona-Krise in Deutschland nicht tatenlos zusehen und bietet die Produkte in ihrem Online-Shop mit bis zu 50 Prozent Rabatt an. Darüber hinaus haben sie sich mit dem Start-up the nu company und 14 weiteren, sinngetriebenen Unternehmen wie share, Lycka, i+m Naturkosmetik Berlin oder Coffee Circle zu der Bewegung #strongertogether zusammengeschlossen. Die Unternehmen spenden ihre jeweiligen Produkte und verschicken Care-Pakete an ihre Communities, deren Mitglieder ihre ganz persönlichen Helden in Hrldinnen in der Corona-Krise auswählen können.

Zahlungsunfähigkeit erkennen und richtig handeln

Was ist zu tun, wenn das "Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie" nicht ausreicht und die Insolvenz droht?

Obwohl die Bundesregierung mit Zuschüssen, Krediten und Gesetzesänderungen sämtliche Hebel zur Rettung von Unternehmen in Bewegung setzt, wird es nicht gelingen, alle vor der Insolvenz zu bewahren. Seit dem 27. März 2020 gilt das Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie, das die Insolvenzantragspflicht aussetzt.

Bei vielen Unternehmern stellt sich aber die Frage, in welchen Fällen dieses neue Gesetz Anwendung findet und wann man tatsächlich insolvenzantragpflichtig ist. Immerhin ist Insolvenzverschleppung kein Kavaliersdelikt und die Verantwortlichen müssen mit hohen Strafen rechnen. Um dies zu vermeiden, hat Jörg Franzke, Rechtsanwalt für Insolvenzrecht, ein Prüfungsschema entwickelt, an dem man ablesen kann, wann Insolvenzantragspflicht besteht und was die Zahlungsunfähigkeit infolge der Coronakrise für Unternehmen bedeutet.

Prüfungsschema: So überwachen Geschäftsführer die Insolvenzantragspflicht

In der aktuellen Krise müssen Geschäftsführer täglich die Liquidität überwachen und dokumentieren. Insbesondere mit der Dokumentation der finanziellen Situation verfahren Geschäftsführer oft etwas nachlässig, dabei kann sie in der späteren Situation entlasten. Die tägliche Kontrolle entscheidet über das richtige Timing für einen Insolvenzantrag: Wird er zu früh eingereicht, haftet der Geschäftsführer gegenüber den Gesellschaftern für die falsche Entscheidung. Beantragt er die Insolvenz zu spät, haftet er gegenüber dem Insolvenzverwalter wegen Insolvenzverschleppung. Zum eigenen Schutz ist es also wichtig, den richtigen Zeitpunkt genau abzupassen.

Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) und übliche Liquiditätsplanung allein entlasten Geschäftsführung nicht. Die tägliche Überwachung der verfügbaren Liquidität und fälligen Forderungen entscheidet über die Insolvenzreife. Da die BWA die meisten Geschäftsführer erst mit zweimonatiger Verspätung erreicht und sie auf die steuerliche Abschöpfung abzielt, eignet sie sich zur Ermittlung der Insolvenzreife nicht. Daher sollte man sein Augenmerk eher auf die Liquiditätsplanung, als einen Bestandteil der Liquiditätsüberwachung, zur Ermittlung der Insolvenzreife richten.

Geschäftsführung muss täglich einen Finanzstatus aufstellen. Hierbei handelt es sich um eine Momentaufnahme, der folgende Fragen zugrunde liegen: Wie ist der heutige Stand des Unternehmens? Wie viel Geld steht heute zur Verfügung? Welche Rechnungen müssen heute bezahlt werden? Am einfachsten ist es, hierfür eine T-Tabelle anzulegen. In die linke Spalte wird das heute verfügbare Geld eingetragen und die rechte Spalte informiert über die heute zu zahlenden Rechnungen. Um den Finanzstatus auszuwerten, addiert man die liquiden Mittel in der linken Spalte wie auch die fälligen Forderungen in der rechten Spalte.

Sind die fälligen Forderungen kleiner als die liquiden Mittel beziehungsweise liegen sie nur geringfügig darüber, ist ein Unternehmen zahlungsfähig und es besteht keine Insolvenzantragspflicht. Liegen indessen die fälligen Forderungen um 10% höher als die liquiden Mittel, besteht ein Verdacht auf Zahlungsunfähigkeit. Lässt sich dann die Deckungslücke langfristig nicht (mehr) schließen, ist ein Unternehmen im Sinne der Insolvenzordnung zahlungsunfähig. In diesem Fall war es bis zum 27.03.2020 so, dass sofort ein Insolvenzantrag zu stellen war. Allerdings konnte man diesen um drei Wochen hinauszögern, um sich währenddessen um neue Gelder zu bemühen.

Tritt die Zahlungsunfähigkeit erst nach der Gesetzesänderung ein, gilt es folgende Punkte zu prüfen:

  • War das Unternehmen am 27.03.2020 noch zahlungsfähig? Anhand des oben genannten Verfahrens muss geprüft werden, ob das Unternehmen am Stichtag liquide war. Kommt man zu dem Ergebnis, dass die Firma bereits vorher zahlungsunfähig war, bleibt einem keine andere Wahl, als einen Schutzschirm zu beantragen, um das Unternehmen zu retten – Kredite und staatliche Liquiditätshilfen kommen hierfür nicht mehr infrage.   
  • Ist die nach dem 27.03.2020 eintretende Insolvenzursache eine Folge der Covid-Pandemie? Ist die Zahlungsunfähigkeit erst danach eingetreten, ist die Insolvenzantragspflicht bis zum 30.09.2020 ausgesetzt. Ab diesem Zeitpunkt wird die Pandemie grundsätzlich als Insolvenzursache angenommen, sodass der hierfür zu erbringende Nachweis keine Schwierigkeit darstellt.  
  • Alle Unternehmen, die bis zum Stichtag noch nicht zahlungsunfähig waren, müssen keine Insolvenz beantragen und können Liquiditätshilfen und Kredite beantragen. Allen anderen Unternehmen rät Rechtsanwalt Franzke: „Ein Schutzschirmverfahren beziehungsweise eine Insolvenz in Eigenverwaltung. Auch mit diesem Verfahren lässt sich ein Betrieb noch retten.“

Der Autor Jörg Franzke ist seit 20 Jahren Rechtsanwalt in Berlin und berät ausschließlich zum Insolvenzrecht. Mit seiner Kanzlei – Dols | Franzke & Partner – hat er sich auf die Entschuldung von Unternehmen spezialisiert.

Vollmachtlose Vertretungen

Die sog. Vollmachtlose Vertretung kann in Krisensituationen helfen: Tipps zum kontaktlosen, rechtssicheren Umgang mit Verträgen und Dokumenten etc.

Alles scheint zurzeit aufgrund der Corona-Krise kopf zu stehen. Auch wenn das öffentliche Leben aktuell erheblich eingeschränkt ist, sind gewisse Aufgaben nach wie vor unbedingt zu erledigen. Dazu zählt, dass wichtige Dokumente wie Immobilienkaufverträge oder Testamente beurkundet werden müssen. Doch wie lässt sich das ohne persönlichen Kontakt bewerkstelligen, zumal wenn sich ein Beteiligter in häuslicher Quarantäne befindet? In einzelnen Fällen können Verbraucher beim Notar auf sogenannte vollmachtlose Vertretungen setzen.
 
Beteiligte müssen sich einig sein

Eine vollmachtlose Vertretung ist lediglich ausnahmsweise und nur dann geeignet, wenn etwas beurkundet wird, bei dem kein hoher Verhandlungsbedarf besteht. Dies ist beispielweise der Fall, wenn ein Großvater seiner Enkelin eine Schenkung zukommen lassen möchte, die dringend notariell beurkundet werden muss. Hierbei wird vorausgesetzt, dass alle Parteien wissen, was in der entsprechenden Schenkungsurkunde steht, und dass sie sich vollkommen einig darüber sind.

Dieser Tage wird unter anderem älteren Menschen empfohlen, die eigenen vier Wände nicht unnötigerweise zu verlassen. Zum Notartermin sollte daher nur die junge, gesunde Enkelin erscheinen. Auf nötigen Abstand wird auch bei ihr geachtet. Der Großvater kann zum Beispiel von einer Notarfachangestellten vollmachtlos vertreten werden. Dabei müssen alle direkt und indirekt Beteiligten deutlich machen, damit einverstanden zu sein, wie verfahren wird.
 
Urkunde vollends gültig, sobald sie nachgenehmigt wurde

In der Schenkungsurkunde wird festgehalten, dass die Enkelin diese persönlich unterzeichnet und für den Großvater ein vollmachtloser Vertreter unterschreibt. Vollends gültig wird die Urkunde jedoch erst, wenn sie durch den Großvater nachgenehmigt wurde. Hierfür leitet der Notar die sogenannte Nachgenehmigung ein: Er sendet eine Kopie der Urkunde mit einem zugehörigen Formular postalisch oder per E-Mail an den Großvater. Dieser kann nun entweder vom selben oder von einem anderen Notar besucht werden, auch nach einer Quarantänezeit. Der Großvater muss nun bestätigen, dass er um den Inhalt der Urkunde weiß und das Formular unterschreiben. Die Unterschrift beglaubigt der anwesende Notar.

Hierbei können alle notwendigen Hygiene- und Abstandsvorschriften eingehalten werden. Großvater und Notar halten sich zwar im gleichen Raum auf. Doch muss der Notar dem Großvater nichts in direktem Kontakt überreichen, da dieser die Unterlagen ja bereits vorliegen hatte. Der Notar kann sie mit ausreichender Distanz zum Großvater einsammeln. Damit wird die ursprüngliche Schenkungsurkunde rechtskräftig.
 
Bei komplexen Sachverhalten keine vollmachtlose Vertretung

Ähnlich kann man vorgehen, wenn vertragliche oder andere Dokumente zu beurkunden sind, bei denen der Sachverhalt vergleichsweise simpel ist und die Inhalte von allen Beteiligten einhellig angenommen werden. Etwa kann eine Erbengemeinschaft von mehreren, an unterschiedlichen Orten lebenden Geschwistern so regeln, ein gemeinsam geerbtes Grundstück zu verkaufen.
 
Komplexe Sachverhalte vorab am Telefon besprechen

Bei komplexen Begebenheiten, oder wenn verschiedene Akteure zerstritten sind, eignet sich eine vollmachtlose Vertretung nicht. Beispielhaft hierfür wäre, nach einer Trennung eine vielschichtige Scheidungsfolgenvereinbarung zu treffen. Denn eine solche ist, mit all ihren Facetten, meist sehr verhandlungsintensiv. Um in Krisenzeiten dennoch bestimmte Details klären zu können, ist es Scheidungswilligen möglich, einzelne Scheidungsfolgen über telefonische oder Videokonferenzen mit einem Notar zu besprechen, bevor diese letztendlich beurkundet werden müssen.
 
Termin vereinbaren - vor dem Gang ins Notariat

Aber auch in Zeiten des Coronavirus stehen Rechtsuchende nicht vor verschlossenen Kanzleitüren. Notare beurkunden weiterhin Testamente, Vorsorgevollmachten und dringende Immobiliengeschäfte. Auch für Unternehmen sind wir jederzeit erreichbar. Wer sich zu einem bestimmten Thema beraten lassen möchte, findet im Internet unter https://www.notar.de/ den richtigen Ansprechpartner. Zum Schutz aller Beteiligten sollte vor dem Gang ins Notariat ein Termin vereinbart werden. Es empfiehlt sich auch, mit dem Notar das genaue Verfahren vor der Beurkundung abzusprechen.

IT-Industrie bietet kostenlose Hilfe

IT-Industrie bietet NGOs und sozialen Organisationen Unterstützung im Kampf gegen das Coronavirus.

Während Covid-19 die Welt durchkämmt, haben Dutzende von Unternehmen aus aller Welt ihre Bereitschaft erklärt, den von der Krise betroffenen NGOs zu helfen. NGOs und Non-Profit-Organisationen, deren Aktivitäten erheblich eingeschränkt wurden, können sich ab sofort um kostenlose IT-Dienstleistungen, Zugang zu Produkten, Tools und Spezialisten bewerben.

Auf TechToTheRescue.org finden NGOs eine Liste von Unternehmen, die IT-, Design-, Marketing- und sogar Rechtsdienstleistungen anbieten und kostenlose Hilfe leisten. Die Liste ist offen und wächst ständig, da sich die Unternehmen dem Kampf anschließen. Um sich anzumelden, muss ein Unternehmen die Methode und den Umfang der angebotenen Hilfe sowie seine Kontaktdaten angeben. Alle Informationen gehen an eine öffentlich zugängliche Datenbank, die von Mitarbeitern und Freiwilligen von Nichtregierungsorganisationen auf der ganzen Welt genutzt werden kann, um die richtige Unterstützung für dringende Initiativen zu finden.

Die Aktion wurde von Tom Karwatka, dem CEO von Divante, zusammen mit einer Gruppe engagierter Mitarbeiter initiiert, die einen Aufruf an Unternehmen richteten, ihre Ressourcen zu bündeln und den Freiwilligensektor zu unterstützen.

“Es wird viel über die Bedürfnisse von Unternehmern gesprochen, aber wir befürchten, dass die globale Krise auch soziale Organisationen treffen wird. Sie haben keine Budgets für eine schnelle Digitalisierung und sind oft nicht in der Lage, so effizient wie Unternehmen zu reagieren. Wir hoffen, dass die Hilfe von talentierten Menschen aus der IT-Branche dieses Problem in dieser schwierigen Situation ein wenig lindern wird”, so Tom Karwatka, CEO von Divante und Initiator von Tech To The Rescue.

Die Organisatoren betonen, dass die erste Voraussetzung für den Beitritt zur Initiative die Selbstlosigkeit ist. Kein Unternehmen profitiert von der Hilfe, die sie leisten, und Unternehmen, die sich innerhalb von TechToTheRescue.org zu ihrer Unterstützung erklärt haben, erklären sich bereit, ihre Daten zu veröffentlichen.

Corona löst globale Insolvenz-Welle aus

Ein Ausblick für die Weltwirtschaft im Corona-Jahr 2020.

68 Länder werden dieses Jahr eine Rezession haben. Das globale Wirtschaftswachstum ist mit minus 1,3 Prozent negativ. Der Welthandel bricht um 4,3 Prozent ein. Und die Firmeninsolvenzen steigen weltweit um 25 Prozent, in Deutschland um 11 Prozent. Das erwartet der Kreditversicherer Coface in seinem neuen Ausblick für die Weltwirtschaft im Corona-Jahr 2020.

Prognosen auf den Kopf gestellt

Mit der Corona-Krise wurden alle Prognosen vom Jahresbeginn schlagartig hinfällig. So auch die Insolvenzprognosen von Coface. Im Januar erwartete der internationale Kreditversicherer noch eine moderate weltweite Zunahme um 2 Prozent. Jetzt hat sich diese Zahl mehr als verzehnfacht. Das wäre der stärkste Anstieg seit 2009 (29 Prozent), selbst wenn die Wirtschaft im dritten Quartal wieder langsam anspringen würde. Und ohne eine eventuelle zweite Corona-Welle in der zweiten Jahreshälfte. Coface-Volkwirtin Christiane von Berg konstatiert negative Entwicklungen auf der Produktions- wie auf der Nachfrageseite: „Das schwächt Umsätze, Cashflows und Margen der Unternehmen erheblich. Mit den zu erwartenden Folgen bei den Insolvenzen.“

USA am heftigsten betroffen

Den größten Anstieg der Unternehmensinsolvenzen erwartet Coface in den USA mit plus 39 Prozent. Alle westeuropäischen Länder wären betroffen, zusammen mit plus 18 Prozent. Im Einzelnen sieht Coface eine Steigerung für Deutschland um 11 Prozent, Frankreich um 15 Prozent, Großbritannien um 33 Prozent, Spanien um 22 Prozent und Italien um 18 Prozent. Auch für Japan, das ebenso wie Deutschland zehn Jahre lang sinkende Insolvenzzahlen meldete, wird der Anstieg mit 12 Prozent zweistellig ausfallen. In den Emerging Markets könnten sich die Folgen der Krise noch stärker niederschlagen. Dort wird zusätzlich zum Einbruch des Handels der derzeit stetig sinkende Ölpreis zum Problem. Die Unsicherheit zeigt sich bereits darin, dass sich der Kapitalabfluss gegenüber der Krise 2008 vervierfacht hat. Zudem dürften sich nach Einschätzung von Coface geopolitische Spannungen und Konflikte weiter oder wieder verschärfen.

„Insgesamt steht die globale Wirtschaft in diesem Jahr vor ihrer ersten Rezession seit 2009“, sagt Christiane von Berg. Der Rückgang dürfte selbst bei einem günstigen Szenario bei 1,3 Prozent liegen, nachdem im Vorjahr noch ein Wachstum um 2,5 Prozent verbucht wurde. 2019 erlebten weltweit 11 Länder eine Rezession, dieses Jahr werden es voraussichtlich 68 Länder sein. In den großen Industrieländern wird das Wachstum in den USA um 2,9 Prozent zurückgehen, in Japan um 1,2 Prozent und in der Eurozone um 6,2 Prozent. Die BIP-Wachstumsprognose für Deutschland lautet bei Coface nun minus 6,7 Prozent. Das ist ein stärkerer Konjunktureinbruch als 2009.

Verlangsamtes Wachstum für China und Indien

Wachstum wird es noch in China und Indien geben, wenn auch verlangsamt. Dies liegt daran, dass diese Emerging Markets aufgrund ihres immensen Aufholpotenzials und ihrer schieren Menge an Arbeitskraft noch immer gute Wachstumschancen haben, selbst bei einem Lockdown. Coface sieht China im laufenden Jahr bei einem Plus um 4,0 Prozent und Indien bei plus 3,5 Prozent. Allerdings sind dies äußerst niedrige Wachstumszahlen für diese Volkswirtschaften.

Den Rückgang des globalen Handels beziffert Coface für 2020 auf minus 4,3 Prozent. Es wäre das zweite Jahr in Folge mit einer negativen Wachstumsrate nach minus 0,4 Prozent 2019. Allerdings gilt diese ohnehin niedrige Prognose nur, wenn nicht noch zahlreiche Grenzschließungen den Handel weiter erschweren.

Quelle und Weitere Infos: www.coface.de

C-Krise: Shut down? Cheer up!

Wie wir persönlich gestärkt und zufrieden aus der Corona-Krise hervorgehen können.

Die ersten Phasen der inneren, psychischen Corona-Krise haben wir im deutschsprachigen Raum bereits hinter uns: Die Zeit des Verdrängens liegt Wochen zurück und auch die Periode des Nörgelns und Auflehnens haben die meisten von uns hinter sich gelassen. Nun gilt es dem Jammertal und der täglichen Grübelfalle zu entkommen.

Wenn wir akzeptieren, dass die Welt um uns herum gerade stillsteht und wir nur bedingt Einfluss auf die Rahmenbedingungen des täglichen Lebens nehmen können, dann können wir uns fokussieren auf die wirklich wichtigen Dinge: Loslassen, Entschleunigen und zu Ruhe kommen. Erst wenn sich dieser friedvolle innere Zustand einstellt, dann entsteht neue Energie, neue Motivation und echtes, „hausgemachtes Glück“.

Von „Ich bin ja so busy“ zum „Luxus des Loslassens“

Als Trainerin und Speakerin erlebe ich gerade am eigenen Leib, was es bedeutet, von absoluter Voll-, ja wahrscheinlich sogar Überbeschäftigung, innerhalb weniger Tage herunterzufahren. Der Kalender leert sich tsunamiartig über Wochen hinweg und man ist trotz AGBs und Stornobedingungen vollkommen machtlos. Was hilft es jetzt, wie Don Quichotte gegen Windmühlen zu kämpfen? Ziemlich verschwendete Energie und wenn ich etwas hasse, dann ist es Energie- und Zeitverschwendung!

„Busy“ ist das neue „trendy“

„Busy“ ist das neue „trendy“, oder war es zumindest, bis uns Corona die Absurdität unseres Handelns vor Augen geführt hat. Schneller, höher, weiter funktioniert nicht mehr – es gilt den „Luxus des Loslassens“ genießen zu lernen! Die Tage und Stunden gehen im Homeoffice ineinander über und schaffen eine neue zeitliche Flexibilität – sozusagen als Entschädigung für die eingeschränkte räumliche Freiheit. Ja, die Zeit ist mehr im Fluss. Und gerade deshalb gilt es jetzt, sie nicht zerfließen zu lassen. Wehren wir uns gegen sinnlose Ablenkung, wie übermäßigen Medienkonsum und endloses Treiben im Newsfeed der sozialen Medien. Raus aus der Filterblase der negativen Nachrichten und rein in eine selbst geschaffene Wohlfühlatmosphäre!

„Auf der Couch sitzen und Leben retten?“

Diese Forderung aus den sozialen Medien ist in Wahrheit gar nicht so einfach auszuführen. Und doch retten wir damit nicht nur anderer Leute Leben, sondern vor allem auch unser eigenes! Okay, retten ist jetzt vielleicht etwas theatralisch ausgedrückt. Aber auf jeden Fall können wir den „virulenten“ Stillstand für einen Boxenstopp nutzen, einen Boxenstopp für mehr Bewusstsein, Wohlbefinden und Balance.

Die Chance des Shutdowns

Nicht nur verspüre ich die Krise finanziell derzeit am eigenen Leib, als Betriebs- und Volkswirtin sehe ich mehr als deutlich die mittelfristigen Auswirkungen auf unsere Konjunktur und Wirtschaft! Und gleichzeitig erinnere ich mich dieser Tage oft an meine Kindheit zurück. Ich bin im südostbayerischen Chemiedreieck nahe Burghausen aufgewachsen. Mein Vater war als Chemieingenieur für die Instandhaltung einer großen Erdöl-Raffinerie zuständig. Einmal im Jahr gab es einen geplanten „Shutdown“ – eine Stilllegung des Betriebsgeländes, um notwendige Wartungs- und Reparaturarbeiten durchzuführen.

Die Vorbereitungen auf den Shutdown und der Produktionsstopp selbst waren für meinen Vater die aufwändigste und gleichzeitig arbeitsintensivste Zeit des ganzen Jahres. Wir Kinder mussten auf leisen Sohlen um ihn herumschleichen und ihm zu Hause jeden Wunsch von den Augen ablesen. Und zugleich war es für Papas Firma die wichtigste Zeit im ganzen Jahr, denn jetzt wurden die Weichen gestellt – nicht nur für den reibungslosen Betriebsablauf der Folgemonate, sondern auch für mögliche Wachstumssteigerungen der Produktion.

Von der Radiusbeschränkung zur Radiuserweiterung

Viele Unternehmer werden gerade dazu gezwungen, ihre Geschäftsmodelle und Kommunikationskanäle zu überdenken und im Schnellverfahren zu digitalisieren. Tausende von Arbeitsplätze werden momentan internet- und remotetauglich gemacht. Hindernisse werden wie nie zuvor aus dem Weg geräumt. Das wird unsere Zusammenarbeit auch nach der Krise verändern, so viel ist sicher. Das Schöne dabei ist: Durch die Überwindung der technischen und organisatorischen Hürden entstehen neue, zukunftssichere Arbeitsweisen, die uns produktiver und flexibler werden lassen.

Genauso bedeutend ist neben dem digitalen das persönliche Wachstum. Unsere Widerstandsfähigkeit, von Psychologen als „Resilienz“ bezeichnet, wird gerade in mehrfacher Hinsicht intensiv trainiert. Weiterhin denke ich aktuell oft an den Klassiker aus der Motivationspsychologie, die Maslowsche Bedürfnispyramide. Corona liefert uns einen eindrücklichen Beweis, dass körperliche und existenzielle Bedürfnisse wie Gesundheit und Sicherheit nach wie vor das Wichtigste für den Menschen sind. Erst danach kommen psychologische Bedürfnisse wie soziale Kontakte, Autonomie und Kompetenz erleben.

Apropos Kompetenz erleben: Bei vielen von uns im Businessleben erleidet die persönliche Erfolgsbilanz gerade einen heftigen Einbruch, zumindest was Umsatz und Ertrag angeht. Im Verkauf bricht die persönliche Erfolgsbestätigung durch den Kunden weg. Damit wir nicht in ein motivatorisches Defizit rutschen, gilt es klug zu kompensieren. Das gelingt zum einen, indem wir unsere Leistung mit neuen Maßstäben messen, wie z.B. einem produktiven Homeoffice-Tag oder neu erlernte Arbeitsmethoden. Zum anderen, indem wir uns Zeit nehmen für geistiges Wachstum und endlich die Berge an Fachlektüre zu dezimieren. Aber bitte nicht nach dem Muss- sondern lieber nach dem Lustprinzip – denn genau dann lassen uns unsere neuen Fähigkeiten nach dem Downturn neu durchstarten.

Die Kunst des hausgemachten Glücks

Wir Menschen haben einen sogenannten Glücksfixpunkt. Sowohl nach außerordentlich positiven als auch negativen Ereignissen kehren wir immer wieder zu diesem „happiness setpoint“ zurück. Erstaunlich ist, wie schnell wir wieder zu dieser „Glücksnormalität“ finden. In der aktuellen Krise profitieren wir davon sehr. Das zeigt sich darin, wie viele von uns gerade ausgesprochen kreativ werden und für das eigene Glück zu Hause sorgen. Wir erfreuen uns an den kleinen Glücksmomenten: mit Wohlfühlklamotten die tägliche Arbeit im eigenen Rhythmus erledigen, mit Freunden, Kollegen oder Kunden telefonieren, entspannen bei Cappuccino oder Teepausen – teilweise sogar mit virtueller Begleitung und vieles mehr.

Ein Tipp aus Happy Sales, der gerade noch mehr Aktualität hat als zu normalen Zeiten: Erstellen Sie eine „Schmunzelliste“ mit vielen Aktivitäten, die Ihnen schon beim bloßen Drandenken ein Lächeln ins Gesicht zaubern. Und führen Sie diese dann auch gemeinsam mit Ihren Lieben aus. Planen Sie jeden Tag mindestens einen „corona tauglichen“ Miniurlaub und ab damit auf den Familien-/Homeschooling- oder sonst was Plan ☺. Und noch eine Glücksintervention sei Ihnen ans Herz gelegt: Machen Sie am Abend eines jeden Tages einen Glückscheck! Fragen Sie sich – gerne auch als Familie gemeinsam: „Was war heute schön?“ und „Was wollen wir morgen wieder erleben oder machen?“. Ein wunderbares Ritual, um sich des „hausgemachten Glücks“ bewusst zu werden und es tagtäglich aktiv zu steigern. Wäre doch gelacht, wenn das nicht nur die Gefühlsebene, sondern eben auch das Immunsystem nachhaltig stabilisiert!

Die Autorin
Sandra Schubert ist nicht nur leidenschaftliche Verkäuferin, sondern auch Impulsgeberin und Motivatorin, http://www.schubs.com/