Preventim: digitales Drive-in-Testzentrum gestartet


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Preventim-Gründer Frederic Lanz will mit seinem digitalen Drive-in-Testzentrum nicht nur mehr Sicherheit ermöglichen, sondern auch eine belastbare Öffnungsperspektive schaffen.

Einfach digital ein Termin-Ticket ziehen. Mit Auto, per Rad oder zu Fuß zur Stadthalle kommen. Täglich den Schnelltest kostenlos von geschultem Personal in der Zeltstation an der frischen Luft durchführen lassen. Ohne weitere Wartezeit zum Testergebnis schon nach circa 15 Minuten über das eigene Smartphone. Und weiter geht es in die heimische Gastronomie, zur Arbeit oder zu anderen privaten Terminen. So die Vision hinter dem Projekt.

Seit Karfreitag können sich Menschen aus dem Main-Taunus-Kreis unkompliziert im neuen Zentrum an der Flörsheimer Stadthalle testen lassen. „In unserem neuen Schnelltestzentrum ist alles digital – außer der Abstrich“, betont Frederic Lanz, Gründer der verantwortlichen Preventim UG. „Durch die volldigitale Verarbeitung der Daten bieten wir ein Höchstmaß an Sicherheit und Effizienz bei den Testungen.“

Digitaler Pass als Chance für Gastronomie und Co.

Im Mittelpunkt des Schnelltestangebots steht die Website oder eine App, über die alle relevanten Daten automatisiert verarbeitet werden. Diese können sich Nutzer kostenfrei über corona-pitstop.de herunterladen. Vor einer Testung geben sie einmalig ihre Kontaktdaten ein und stoßen dabei eigeninitiativ den Verarbeitungsprozess an. Nach dem Test informiert die App sie automatisch über das Ergebnis. Ist dieses negativ, generiert sie ein Testzertifikat, das in der persönlichen Wallet auf dem Smartphone eingespielt wird. In Zukunft soll es als digitaler Pass den Eintritt in gastronomische oder andere Einrichtungen ermöglichen.

Ist das Ergebnis hingegen positiv, erfolgt eine Meldung nicht nur an die Testperson, sondern unter Einhaltung des Datenschutzes auch direkt an das Gesundheitsamt. Die App informiert den Nutzer, sich in Quarantäne zu begeben und einen Arzt für einen weiteren PCR-Test zu kontaktieren. Darüber hinaus übermittelt das neue Preventim-Testzentrum einmal täglich alle relevanten Daten zur Anzahl der Testungen und zu den Ergebnissen an das Gesundheitsamt. Damit erfolgt die Ermittlung von Inzidenzen und das Konzept schützt präventiv vor der Ausbreitung unerkannter Infektionsherde.

Unbürokratischer Helfer in der Region

Die Preventim UG schließt mit dem kostenlosen Schnelltestangebot eine Lücke, die staatliche Stellen gerade im Rahmen der Teststrategie der Bundesregierung zu schließen versuchen. Der zuständige Main-Taunus-Kreis hat das Unternehmen für die Errichtung des Testzentrums auf unbürokratische Weise beauftragt. Die Testungen werden durch die Krankenkassen finanziert.

Nicht nur die Koppelung an das örtliche Gesundheitsamt macht das neue Schnelltestzentrum dabei zum „Flörsheimer Modell“. Die Mitarbeiter vor Ort entstammen vom Lockdown betroffenen Branchen wie der Gastronomie. Sie sind speziell für die Schnelltestungen durch das Deutsche Rote Kreuz geschult. Um einen Anreiz für die regelmäßige Testung zu schaffen, vergibt das Preventim-Zentrum kleine Präsente wie Gutscheine für die örtliche Eismanufaktur. Direkt gegenüber des Flörsheimer Schulzentrums können sich auch Lehrer und Schüler regelmäßig testen lassen.

Gründer Frederic Lanz - "Held des Mittelstands"

Hinter dem neuen Angebot steht mit Frederic Lanz ein Flörsheimer, der unbürokratisch Hilfe organisiert. Im vergangenen Jahr hat der Geschäftsführer der KEMPER GmbH im Münsterland pragmatisch einen mobilen Luftreiniger für Schulen auf den Markt gebracht, der bereits in vielen deutschen Schulen die Infektionsgefahr reduziert – das Unternehmen gilt als Pionier der Luftreinhalttechnik in der Metallverarbeitung. Kürzlich würdigte die Wirtschaftswoche dieses Engagement in seiner Rubrik „Helden des Mittelstands“. Jetzt will er Testzentren flächendeckend aufbauen, um weitere Öffnungsschritte für vom Lockdown betroffene Wirtschaftsbereiche zu ermöglichen.

Flörsheim am Main ist für den Lanz dabei erst der Anfang, denn das „Flörsheimer Modell“ lässt sich auch auf andere Städte übertragen. „Binnen kurzer Zeit können wir ein Testzentrum hochziehen“, sagt Lanz. „Bis alle durch die Impfungen immunisiert sind, wird es noch dauern. Die flächendeckende Testung gibt uns aber die Möglichkeit, zumindest schrittweise zu öffnen.“ Am Sitz seiner Firma in Vreden ist bereits ein ähnliches Testzentrum entstanden.

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Planungssicherheit statt Almosen

Im Interview: Dr. Bernd Fischl ist Partner der BFMT Gruppe und u.a. als zerti­fizierter Fördermittelberater in den Bereichen Gründung, Wachstum und Krisenmanagement tätig.

Wie ist das Corona-Jahr 2020 aus Ihrer Sicht gelaufen?

Die Herausforderungen, die Unternehmen zu bewältigen hatten, waren enorm. Das extreme Herunterfahren vieler geschäftlicher Aktivitäten und das zeitweise Lahmlegen des öffent­lichen Lebens beeinträchtigten die Real­wirtschaft direkt. Die Unternehmen hatten hier einen gewaltigen Nachfrageschock zu bewältigen. Funktionierende Geschäftsmodelle wurden plötzlich „on hold“ gestellt. Während viele Unternehmerinnen und Unternehmer schnell versuchten, die weiterlaufenden Kosten zu senken, war dies natürlich nur begrenzt und mit einem gewissen Vorlauf möglich. Die Folge war und ist eine zunehmend angespannte Eigenkapital­situation vieler eigentlich sehr solide wirtschaftender Unternehmen.

Das schnelle Schaffen steuerfinanzierter Förderprogrammen wirkte sich zudem direkt auf die Arbeit der Beraterinnen und Berater aus, die gefordert waren, ihre Mandantinnen und Mandaten entsprechend zu unterstützen. Sie mussten sich, trotz erheblicher Flut an Anfragen, sehr schnell in neue Herausforderungen z.B. im Bereich der Fördermittel einarbeiten, um Unternehmen kompetent begleiten zu können. Dies stellte für die Beratungsbranche eine sowohl qualitativ als auch quantitativ hohe Herausforderung dar. Aus meiner Sicht ist uns dies gut gelungen.

Was waren die größten Hürden und stärksten Hilfsangebote für Selbständige?

Neben den aktuell angebotenen Hilfen wie Überbrückungshilfe 1 und 2, November- und Dezemberhilfen wurde für betroffene Unternehmen zu Beginn der Krise ein Beratungszuschuss (über die BAFA) in Aussicht gestellt, der leider rückwirkend aufgrund von Budgetknappheit revidiert wurde. Das war sehr unschön, da zahlreiche Unternehmen nicht nur Zeit in die Antragstellung investiert, sondern auch wochenlang auf einen Bescheid gewartet hatten. Da vor dem Vorliegen eines positiven Bewilligungsbescheids nicht mit der Beratung begonnen werden durfte, hat sich dadurch die Situation vieler Unternehmen weiter verschlechtert.
Bei den aktuellen Hilfen gab und gibt es im Nachhinein immer wieder Änderungen bzw. Anpassungen bei der Antragstellung bzw. den Genehmigungsvoraussetzungen, was sowohl die Kosten als auch die Zeit bis zur Verfügbarkeit der dringend notwendigen Mittel erheblich erhöht.

Abzuwarten bleibt auch, wie die weitere Abwicklung und ggf. nachgelagerte Prüfung nach Zuteilung der Fördermittel erfolgen wird und ob es hier vielleicht auch zu erheb­lichen Rückzahlungen kommen kann. Es bleibt zu hoffen, dass diese Aspekte bei zukünftigen Förderungen berücksichtigt bzw. Fehler vermieden werden. Für den Wirtschaftskreislauf ist nichts schädlicher als anhaltende Planungsun­sicherheit.

Auch müssen wir uns stets vergegenwärtigen, dass wir von einem staatlich verordneten Stillstand sprechen, dessen Länge und Intensität auch nach einem Jahr der Krise in keinster Weise absehbar oder gar planbar ist. Gerade deshalb sollten Hilfsmaßnahmen zuverlässig planbar sein und keinen Almosen gleichen.

Was raten Sie Selbständigen, um sich für die kommenden Herausforderungen bestmöglich zu rüsten?

In der aktuellen Situation sollte jedes Unternehmen einen engen Kontakt mit seinem Steuerberater pflegen, da dieser über die aktuellen Hilfen informiert und berechtigt ist, entsprechende Anträge zu stellen. Neben den genannten Hilfen können bei einem größeren Kapitalbedarf auch Förderdarlehen bei der Hausbank beantragt werden. Hier sollte eine belastbare Planung erstellt werden, um die möglichen Szenarien mit dem daraus resultierenden Kapitalbedarf managen zu können. Nur so lässt sich ein Unternehmen in diesen unsicheren und volatilen Zeiten möglichst stabil in die Zukunft führen.

Neben der Prüfung und Nutzung von Zuschüssen und sonstigen Fördermitteln sollte auch die Eigenkapitalausstattung des Unternehmens im Auge behalten werden. Bei einer sehr stark reduzierten Eigenkapitalquote oder nicht ausreichend verfügbaren Fördermitteln bzw. Fremdkapital kann auch die Aufnahme von Eigenkapital oder Mezzanine-Kapital sinnvoll oder sogar notwendig sein. In der aktuellen Krise hat sich wieder einmal gezeigt, dass Unternehmen mit einer starken Eigenkapitalquote weniger anfällig für unerwartete Ereignisse sind.

Für Unternehmen ist es weiterhin wichtig, sich umfänglich zu informieren bzw. informieren zu lassen. Da niemand den weiteren Verlauf der Krise kennt, sind die aktuellen Herausforderungen aktiv anzugehen. Dabei darf natürlich nicht vergessen werden, dass es auch eine Zeit nach COVID-19 geben wird. Wer sich jetzt gut aufstellt, kann von der dann einsetzenden Erholung überproportional profitieren.

Radar für Gründer

Gefährliche Klippen frühzeitig erkennen und sicher umschiffen – das ist eine der wichtigsten Überlebensstrategien erfolgreicher Gründer. Wie Sie Ihr eigenes Frühwarnsystem aufbauen lesen Sie hier.

Bis vor kurzem dachte ich noch, dass man den Überblick über die eigene Firma fast wie automatisch beibehält und daher auch stets weiß, wie es um die Finanzen steht. Aber dann türmten sich scheinbar unwichtige Details und finanzielle Ungereimtheiten zu riesigen Problemen auf.“ So skizziert Jungunternehmer Peter Zurbier rückblickend die bislang schlimmste Situation seiner Firma. Vor zehn Monaten hatte sich der 32-Jährige als Anbieter für Party- und Gastronomiebedarf selbständig gemacht. Neben dem fachlichen Know-how, das er als Angestellter in dieser Branche bereits gesammelt hatte, war vom ersten Tag an betriebswirtschaftliches Detailwissen von ihm gefordert.

Wie Peter Zurbier stoßen hier die meisten Existenzgründer rasch an Grenzen. In dieser Frühphase der Selbständigkeit lauern vielschichtige Stolperfallen, Fehler sind vorprogrammiert – nur wer aus ihnen lernt, eignet sich auf Dauer den „richtigen Riecher“ für Gefahren an. Peter Zurbier hatte die Warnsignale übersehen. Als er dann keinen Ausweg mehr wusste, wandte er sich an seine Hausbank. Erst damit wurde Hilfe von Außen möglich. Der darauf folgende Kontakt zum „Runden Tisch“ der IHK, einer zentralen Anlaufstelle bei Krisen junger Unternehmen, war dann Rettung in allerletzter Minute und hat ihm zu wichtigen Erkenntnissen verholfen. „Heute weiß ich, dass mir der richtige Blick auf mein Geschäft und das richtige Timing bestimmt viel Ärger und Geld erspart hätte“, betont Zurbier.

Krisensignale frühzeitig erkennen

Von existenzieller Bedeutung ist daher ein Frühwarnsystem, das bereits in der Gründungsphase installiert wird und auf regelmäßiger Selbstkontrolle und Selbstdiagnose basiert. Damit lassen sich Risiken leichter erkennen und Korrekturen einleiten. Hauptursachen für das frühzeitige Aus junger Unternehmen sind Liquiditätsprobleme, Forderungsausfälle sowie strategische Fehler.

Zum Experten-Interview: Überleben im Existenzgründer-Dschungel

Home-Office-Vereinbarungen: Stolperfallen umgehen

Von Heimarbeitsplätzen können Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen profitieren. Jedoch lauern hier einige rechtliche Fallstricke. Abhilfe schaffen sorgfältig ausgearbeitete Vereinbarungen. Das sollten Sie dabei beachten.

Das Arbeiten außerhalb der Firma wird immer beliebter. Laut einer aktuellen Studie des Instituts für Wirtschaftsforschung (Ifo) lassen rund 40 Prozent der deutschen Unternehmen ihre Mitarbeiter ganz oder teilweise in den eigenen vier Wänden arbeiten – Tendenz weiter steigend. Grundlage ist in der Regel eine Vereinbarung, die alle Rechte und Pflichten am Heimarbeitsplatz festlegt. Doch viele Home-Office-Vereinbarungen sind lückenhaft und bieten unnötigen Interpretationsspielraum, warnt die Wirtschaftskanzlei WWS aus Mönchengladbach. Unternehmen sollten alle Regelungen unter die Lupe nehmen und gegebenenfalls nachbessern.

Eine Home-Office-Tätigkeit erfordert eine spezielle Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Es muss nicht immer ein umfassendes Vertragswerk sein. Führt der Arbeitnehmer von zu Hause gelegentlich geschäftliche Telefonate, kann eine mündliche Absprache unter Umständen ausreichen. Sind feste Einsatzzeiten in den eigenen vier Wänden vorgesehen, sollte die Vereinbarung immer schriftlich erfolgen. Dies kann entweder direkt im Arbeitsvertrag oder als separate Zusatzvereinbarung geschehen.

Klare Regelungen treffen

Mit klaren Regelungen lassen sich viele Stolperfallen von vornherein umgehen. Der Vertrag sollte etwa genau festlegen, an wie vielen Tagen in der Woche zu Hause gearbeitet wird und welche Pausenzeiten gelten. Die Home-Office-Vereinbarung sollte klarstellen, wie die Arbeitszeit erfasst wird und unter welchen Umständen vergütete Mehrarbeit zulässig ist. Überstunden sollten nur nach vorheriger Absprache erfolgen können. Nicht zuletzt ist zu vereinbaren, welche Kosten der Arbeitgeber für IT, Telefon- und Internetanschluss übernimmt. Auch sollte geklärt sein, ob und in welchem Umfang der Arbeitgeber Zugang zum Heimarbeitsplatz erhält.

Wichtig sind nicht nur die Modalitäten, sondern auch die Frage, wie eine Vereinbarung zustande gekommen ist. Einseitige Vereinbarungen zum Vorteil des Unternehmens sind schnell unwirksam. Laut Urteil des Landesarbeitsgericht Düsseldorf (LAG Düsseldorf, Az. 12 Sa 505/14) ist die Kündigung einer Home-Office-Regelung ungültig, wenn sie auf einer einseitig vom Arbeitgeber formulierten allgemeinen Vertragsbedingung beruht, deren Widerrufsklausel die Interessen des Arbeitnehmers nicht ausreichend berücksichtigt. Dies gilt selbst dann, wenn der Arbeitgeber die vertraglich vereinbarte Widerrufs- und Kündigungsfrist einhält.

Auf Augenhöhe vereinbaren

Unternehmen sollten Home-Office-Vereinbarungen auf Augenhöhe aushandeln und Vorschläge des Arbeitnehmers einbeziehen. Idealerweise legen die Parteien gemeinsam fest, welche persönlichen Belange dem Arbeitnehmer besonders wichtig sind. Sie sollten gemeinsam einen Beispielkatalog für die Fälle schriftlich fixieren, unter denen sich beide mit der Beendigung der Heimarbeit einverstanden erklären. Dazu zählen etwa betriebliche Umstrukturierungen, Projektarbeiten oder andere Kundenbetreuungssituationen, die eine dauerhafte Präsenz des Arbeitnehmers im Betrieb erfordern.

Ganz wichtig ist, die Beteiligung des Mitarbeiters zu dokumentieren. Dies kann durch die Zusendung der Home-Office-Vereinbarung per E-Mail erfolgen, in welcher der Arbeitnehmer aufgefordert wird, die Regelungen um seine konkreten Wünsche und Vorstellungen zu ergänzen. In einem Gespräch sollten die einzelnen Punkte final abgestimmt und anhand eines Gesprächsprotokolls die einzelnen Entwicklungsschritte der Vereinbarung schriftlich festgehalten werden. Aber selbst bei einer solchen Herangehensweise tragen Arbeitgeber ein Restrisiko. Aufgrund des Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Verhältnisses können Arbeitsgerichte ein Verhandeln auf Augenhöhe verneinen. In solchen Fällen bleibt Unternehmen unter Umständen nur der Weg einer Änderungskündigung, um die Heimarbeit zu beenden. Ein Erfolg ist jedoch nicht garantiert, da gegebenenfalls Kündigungsschutz besteht.

Grundsätzlich gilt: Je ausgewogener der Vertrag ausgehandelt ist, desto geringer ist das Konfliktpotenzial mit dem Arbeitsgericht.

Versicherungsrechtliche Fragen berücksichtigen

Auch versicherungsrechtliche Dinge können in der Home-Office-Vereinbarung berücksichtigt werden. Über die gesetzliche Unfallversicherung sind nur Unfälle direkt am heimischen Arbeitsplatz abgedeckt. Laut Urteil des Bundessozialgerichts (BSG, Az. B 2 U 5/15 R) ist jedoch der Weg vom Home-Office in andere Räumlichkeiten, wie etwa zur Küche, nicht versichert. Wer als Arbeitnehmer auf dem Weg ins Büro bisher sein Kind noch vorher in den Kindergarten gebracht hat, ist über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert. Auf dem Weg zum oder vom Kindergarten zurück ins heimische Büro besteht ein solcher Versicherungsschutz nicht. Nach Auffassung der Richter des Sozialgerichts Hannover (SG Hannover, Az. S 22 U 1/15) handelt es sich dabei nicht um einen versicherten Weg von der oder zur Arbeitsstätte. Die Parteien sollten daher sicherstellen, dass der verbleibende Versicherungsschutz ausreichend ist.

Die Autorin Rebekka De Conno ist Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht der Kanzlei WWS Wirtz, Walter, Schmitz und Partner mbB in Mönchengladbach.

Risikomanagement für Start-ups

Kommen, um zu bleiben: 3 Tipps für effizientes Risikomanagement für Start-ups.

Nach den ersten drei Jahren ist die größte Hürde überwunden: Statistisch gesehen nimmt die Wahrscheinlichkeit des Scheiterns für Start-ups nach der schwierigen Anfangszeit deutlich ab. Ein durchdachtes Risikomanagement ist dabei gerade in der Gründungsphase der Schlüssel zum Erfolg.

Im Folgenden stellen wir drei konkrete Maßnahmen vor, die beim Risikomanagement von jungen Unternehmen unbedingt beachtet werden sollten.

Unvorhergesehene Herausforderungen und hohe Risiken: daran scheitern Start-ups

Die Start-up-Branche bringt spezifische Eigenschaften mit sich. Sind Gründer sich diesen bewusst, sind erste potenzielle Fallstricke identifiziert. So setzen junge Unternehmen häufig andere Prioritäten als etablierte Firmen: während Produkt- und Organisationsentwicklung im Fokus stehen, folgt Profitabilität häufig erst an zweiter Stelle. Zudem sind gerade in der Anfangszeit größere finanzielle Risiken nicht auszuschließen.

Als Neulinge im Markt stehen sie vor der großen Herausforderung, zahlreiche Neukunden zu akquirieren, ohne die Rückendeckung durch einen Stamm an Bestandskunden zu haben. Finanzielle Ressourcen sind also häufig knapp, weshalb Start-ups sich Kunden und Lieferanten mit einer schlechten Zahlungsmoral nicht leisten zu können. Neben den allgemeinen potenziellen Risiken, die mit einer Firmengründung einhergehen, gibt es bestimmte branchenspezifische Gefahren. Start-ups sollten aus diesem Grund ihr Geschäftsfeld genau untersuchen und in diesem Zuge nicht nur weitere Spieler aus der Branche, sondern auch weitere Beratungsstellen wie etwa die örtliche Industrie- und Handelskammer befragen.

Vorbeugen und Vorausplanen: Drei Maßnahmen für effektives Risikomanagement

Risikomanagement Tipp 1: Verteilung der finanziellen Mittel kontinuierlich anpassen

Im Laufe der Jahre steigen die Fixkosten in Unternehmen an. Dementsprechend liegt es in der Hand des Start-ups, höhere Rücklagen aufzubauen. Auch in guten Zeiten ist regelmäßige Rücksprache mit der Bank wichtig, um Warnsignale frühzeitig kommunizieren zu können. Benötigt ein junges Unternehmen eine Krediterhöhung, dann sollte es diese Finanzierung vorausschauend in den gesamten Maßnahmenplan einbetten. Somit bleibt das Start-up auf der sicheren Seite, auch wenn es um die eigene Kreditwürdigkeit geht: Zahlungsunfähigkeiten – auch, wenn sie nur vorübergehend, etwa bis zur nächsten Finanzspritze sein mögen – sowie Verzögerungen beim Begleichen der Rechnungen wirken sich negativ auf die Kreditwürdigkeit aus. Hier ein vertrauenswürdiges und professionelles Bild abzugeben, ist für spätere Unterstützung durch Banken, Investoren oder Geschäftspartner von großer Bedeutung.

Risikomanagement Tipp 2: existenzbedrohenden Schäden vorbeugen

Damit es gar nicht erst zu existenzbedrohenden Schäden kommt, profitieren Start-ups davon, frühzeitig Profis in ihr Risikomanagementsystem einzubinden. Versicherungen abzuschließen ist unerlässlich und im Idealfall unterstützen die Experten das Unternehmen bereits beim Aufbau des Systems. Weiterhin sollten Start-ups existenzielle Abhängigkeiten bei ihrem Kerngeschäft von Zulieferern vermeiden. Zweifelt ein junges Unternehmen an der Zahlungsfähigkeit von Kunden, wenn beispielsweise Rechnungen mit großer Verspätung bezahlt werden oder von Auskunfteien ein niedriger Bonitätswert ausgegeben wird, bietet es sich an, Bezahlung per Vorkasse festzulegen. Im Worst-Case, etwa bei ausbleibenden Zahlungen, sollte Start-ups auf professionelle Inkasso-Services setzen, um Zeit zu sparen und somit effektiv Kosten zu minimieren.

Risikomanagement Tipp 3: Planungssicherheit nachhaltig erhöhen

Risiken einzuschätzen und potenzielle Krisen im Voraus zu identifizieren sind wichtige Schritte auf dem Weg zu mehr Planungssicherheit. Zusätzlich sinnvoll ist eine jährlich durchgeführte gründliche Risikoanalyse für die eigene Branche. Die Erkenntnisse daraus sind eine wertvolle Grundlage für die einzugehenden Absicherungen. Aufträgen von Neukunden ab einer bestimmten Größenordnung sollte das junge Unternehmen erst bestätigen, nachdem es die Bonität des potenziellen Abnehmers geprüft hat. Auch profitiert das Start-up davon, von wichtigen Lieferanten Informationen zu deren Risikomanagement einzufordern und erst danach die Geschäftsbeziehung zu bestätigen.

Fazit: vergangene Projekte für Bonität der Gründer von großer Wichtigkeit

Start-ups nützt eine gute Beziehung zu ihrem Kreditinstitut ebenso wie ein gut durchdachtes Risikomanagementsystem und langfristige Planung. Maßnahmen, die das Risiko der Insolvenz zu mindern, müssen in jedem Start-up fest verankert sein, denn frühere Insolvenzen wirken sich negativ auf die Bonitätsbewertung von Gründern bei zukünftigen Projekten aus. Wurden finanzielle Risiken identifiziert, dürfen sie daher nicht aus den Augen verloren werden. Eine kontinuierliche Beobachtung und systematische Steuerung durch eigene Verantwortliche im Unternehmen oder externe Auskunfteien ist somit vorausgesetzt.

Werden erste Anzeichen deutlich, dass bei einem Vertragspartner mit Zahlungsausfällen, -verspätungen oder sogar einer Insolvenz zu rechnen ist, kann mit einer Risikostrategie zeitnah und effektiv gehandelt werden. Mögliche Ansätze können hierbei etwa der Ausbau des Qualitätsmanagements, ein Dienstleisterwechsel oder Versicherungen sein. Allein durch das konstante Monitoring verringert sich das Eintrittsrisiko bereits und auch neue Risiken sind schnell erkennbar. Dies trägt dazu bei, dass Start-ups nicht nur die ersten drei Jahre nach der Gründung überstehen, sondern langfristigen Erfolg haben.


Der Autor Markus Damer ist Head of Finance bei der Creditsafe Deutschland GmbH. Das global agierende Unternehmen Creditsafe ist die weltweit meistgenutzte Wirtschaftsauskunftei.

Planvoll die Corona-Krise meistern

Gerade kleinere Unternehmen treffen Krisen wie das Corona-Virus oft unvorbereitet. Wer sich rechtzeitig mit Cloud-Computing, Notfallplänen und Checklisten vorbereitet, kann Schaden von seinem Betrieb abwenden – und sich sogar Wettbewerbsvorteile verschaffen. Was jetzt zu tun ist: acht goldene Regeln.

Händewaschen – so lange, bis man zweimal „Happy-Birthday” gesummt hat. Nicht ins Gesicht fassen. Körperkontakt meiden, in die Armbeuge nießen …  Auch wer sich und seine Mitarbeiter auf solche Vorsichtsmaßnahmen gegen eine Infektion einschwört, ist nicht vor dem Corona-Virus gefeit. Im schlimmsten Fall können dann alle Mitarbeiter den ganzen Betrieb über Wochen nicht betreten.

Was für Großkonzerne mit mehreren Standorten oft noch zu managen ist, kann kleine und mittlere Unternehmen (KMU) schnell an den Rand der Pleite bringen. Nach einer Umfrage der Unternehmervereinigung „The Alternative Board“ unter 165 Firmenchefs von KMU haben mehr als vier Fünftel keinen Notfallplan. Ein schwerer Fehler.

„Es ist unerlässlich, vorzeitig betriebsinterne Regelungen aufzusetzen, die die Art des Umgangs mit der Krisensituation bestimmen“, sagt Bertram Brossardt, Hauptgeschäftsführer beim Verband der Bayerischen Wirtschaft. Kritische Prozesse und Zuständigkeiten müssten vorab definiert werden. „Die allem zugrundeliegende Frage ist, welche kritischen Funktionen der Organisation wie aufrechterhalten werden können, zum Beispiel IT, Vertrieb oder Kommunikation.“

Meist fehlt aber dieses umfassende „Betriebliche Kontinuitätsmanagement”, wie es in den meisten Konzernen eingeführt ist. Doch mit den folgenden acht goldenen Regeln und guter Vorbereitung lässt sich manche Krise auch für KMU sogar ohne größere Einbußen durchstehen:

Regel 1: die Checkliste

Viele Büros bestehen aus ganzen Wänden voller Aktenordner – mit mehr oder minder wichtigem Inhalt. Dazu kommen Inhalte, die im Computer, auf dem Smartphone des Chefs oder zuweilen sogar nur in dessen Kopf sind; Passwörter für manche Online-Konten etwa. Für einen Notfall gilt es zunächst, das absolut Betriebswichtige zu definieren: Was sind die aktuellen Projekte, Lieferungen, Kunden? Welche Zugangscodes, Passwörter und Pin-Nummern sind nötig, um Computer, Bankkonten oder Safes zu nutzen? Wer hat welche Vollmachten und Kenntnisse, wer ist für die Mindestbesetzung des Betriebs nötig? Das sind typische Fragen. Die Industrie- und Handelskammer Hamburg hat eine umfangreiche Checkliste für solche Notfälle zusammengestellt.

Regel 2: der Vertretungsplan

In meinem Laden bin ich der Chef – so gilt das gerade in kleinen Unternehmen oft noch uneingeschränkt. Und der direkte Draht zum Inhaber hat ja gerade für die Kunden auch seinen besonderen Reiz. Dennoch sollte ein guter Chef immer an den Fall denken, wenn er etwa durch einen Infekt ausfällt. Er muss darum eine klare Vertretung haben – genau wie die anderen zum Betrieb absolut notwendigen Entscheider. Und Achtung: Diese Vertreter müssen auch Bescheid wissen und die entsprechenden Vollmachten und Zugänge haben. Nur so können sie zum Beispiel vom heimischen Rechner aus in Vertretung die Löhne anweisen.

Regel 3: die virtuelle Firma

Ein Backup der wichtigen Daten ist gut – nützt aber wenig, wenn es auf dem Server eines gesperrten Betriebsgeländes liegt. Sehr wichtig ist es in der digital vernetzten Welt, dass Daten, Abläufe, Software und betriebswichtige Programme so weit wie möglich ständig oder sogar standardmäßig auch außerhalb des Geschäfts oder der Firma nutzbar sind. Das kann über einen gespiegelten Server mit Laptop-Anbindungen oder auch eine sichere Firmencloud gehen. Dann ist es relativ problemlos möglich, zumindest den Büro-Betrieb auch virtuell weiterzuführen. Im produzierenden Gewerbe wird das womöglich nicht gehen. Dann kann Regel acht größere Schäden vermeiden.

Regel 4: flexible Arbeitsplätze

Mein Büro ist meine Heimat – schön, wenn sich Mitarbeiter im Unternehmen derart wohl fühlen. Problematisch wird es, wenn sie von einem Tag auf den anderen zum ersten Mal auf einen Laptop daheim zurückgreifen müssen und die Konferenz mit den Kollegen in Quarantäne via Skype stattfindet. Flexibles Arbeiten sollte deshalb auch in KMU trainiert werden.

Regel 5: der Notfallkoffer

Der amerikanische Präsident hat einen; jeder Kleinunternehmer sollte ihn auch besitzen. In diesem Koffer – es kann auch ein geschützter Bereich im Computer oder der Cloud sein – liegen alle Dokumente, Pläne und Inhalte der Checklisten, die im Notfall zur Hand sein müssen; und zwar so, dass jeder Befugte darauf auch zugreifen kann.

Die Industrie- und Handelskammer Reutlingen hat ein umfangreiches Info-Paket zusammengestellt. Unternehmer finden dort vieles, was sie brauchen, um die acht Goldenen Regeln zum Betrieblichen Kontinuitätsmanagement umzusetzen. Hier findest du das Notfall-Handbuch für Unternehmen zum Download

Regel 6: die Versicherung

Vertrauen ist gut, Versicherung ist besser. Das gilt auch jetzt wieder. Die klassischen Gewerbe-Absicherungen greifen zwar aktuell im Fall Corona nicht. Doch können Geschäftsinhaber zumindest für die Zukunft Vorsorge treffen: Erweiterte Gewerbeversicherungen helfen – die sind im Fall der Fälle Gold wert. Auch hier sollten Unternehmer frühzeitig für den Notfall vorsorgen. Das Risikobewusstsein und ein entsprechender Schutz sind essenziell wichtig. Es ist empfehlenswert, die Grundgefahren Feuer, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser und Sturm mit einem Schutz gegen Betriebsunterbrechung und Ertragsausfall zu ergänzen. Denn auch ohne das nicht versicherbare Seuchen-Risiko bleiben immer noch genügend Gefahren, die zu längerem Betriebsausfall und damit zu erheblichen finanziellen Einbußen bis zur Existenzbedrohung führen können – etwa bei einem Veranstaltungsausfall (Messe, Konzert) oder einer Betriebsschließung eines Imbisses, einer Gaststätte, Hotels oder Ladens.

Regel 7: kluge Klauseln

Krisenfälle wie das Corona-Virus sind meist höhere Gewalt. Der Anspruch Dritter auf die betrieblichen Leistungen oder Schadenersatz ist damit ausgeschlossen, wenn etwa eine Firma von Amts wegen geschlossen wird. So etwas kann aber in Verträgen ausdrücklich ausgeschlossen werden. Das kann zum Beispiel sinnvoll sein, wenn der Betrieb von einem Lieferanten abhängig ist. Sollte der dann etwa wegen Zwangsschließung nicht liefern können, darf der Abnehmer dank einer entsprechenden Klausel den Vertrag sonderkündigen – und die Ware anderswo beschaffen. Ein aktives Vertragsmanagement ist also gerade für KMU in solchen Fällen sehr wichtig.

Regel 8: Vater Staat

Bei krisenhaften Situationen wie jetzt greift auch der Staat den KMU unter die Arme – wenn sie denn die Arme heben. Wichtigste Hilfe, so Brossardt: „Zur wirtschaftlichen Entlastung kann Kurzarbeit eingeführt werden, sofern dies durch eine Regelung im Arbeitsvertrag, durch Betriebsvereinbarung oder in einem Tarifvertrag möglich ist.“

Unternehmer können dann Kurzarbeitergeld beantragen – einen Teil des Entgelts zahlt dann die Arbeitsagentur. Der Chef muss aber zuvor zum Beispiel wegen Lieferproblemen oder der Krankheitsfälle Kurzarbeit anordnen und die Entgeltausfälle belegen. Werden darum die üblichen Arbeitszeiten vorübergehend wesentlich verringert, lässt sich belegen, dass ein „unabwendbares Ereignis" zu erheblichen Arbeitsausfällen führt. Die zuständige Bundesagentur für Arbeit prüft übrigens, ob die Voraussetzungen für die Leistung erfüllt sind.

Aktuell hat die Bundesregierung weitere Hilfen beschlossen: Bei Kurzarbeit durch Wegfall von mindestens zehn Prozent der Gesamtarbeitsmenge wegen der Corona-Krise werden nun auch die Sozialversicherungsbeiträge vollständig von der Bundesagentur für Arbeit erstattet. Auch Überbrückungskredite durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau werden leichter zugänglich.

Wer sich an diese acht Regeln hält, der kann auch bei schwereren Störungen oft den Betrieb, Kunden- und Lieferkontakte aufrechterhalten – oder zumindest schwere finanzielle Einbußen vermeiden. Gerade dieses Betriebliche Kontinuitätsmanagement bietet gerade kleineren Firmen einen entscheidenden Vorteil beim Durchstarten nach einer Krise. Schließlich steigt die Nachfrage nach einer Zwangspause meist wieder rasch an. Wer dann als Klein- oder mittlerer Unternehmer seine Firma fit gehalten hat, ist wieder schneller beim Kunden – ein entscheidender Wettbewerbsvorteil.

Der Autor
Martin Gräfer ist Vorstand Versicherungsgruppe die Bayerische

Corona-Soforthilfe für Selbständige: Infos und To do's

Das staatliche 50-Milliarden-Hilfspaket für Selbständige steht: Diese Hilfen sind für kleine Firmen und Freiberufler beschlossen und so kommen Betroffene ab sofort an das Geld.

Für Kleinunternehmen und Selbständige - in diesem Bereich sind in Deutschland rund zehn Millionen Menschen beschäftigt - werden Coroan-Soforthilfen zur Verfügung gestellt. Der Bundestag hat am 25. März den Nachtragshaushalt beschlossen, damit die Milliardenhilfen in der Corona-Krise fließen können.

Die Hilfe wird direkt und schnell ausgezahlt. Dies soll unbürokratisch funktionieren, die Betroffenen müssten nur versichern, dass sie durch Corona in einen Liquiditätsengpass geraten seien. Für Kleinbetriebe mit bis zu fünf Beschäftigten werde es dann 9.000 Euro für drei Monate geben, für Betriebe mit bis zu zehn Beschäftigten 15.000 Euro. Damit will die Bundesregierung sicherstellen, dass diese Unternehmer für ihre laufende Verpflichtungen aufkommen können.

Corona-Soforthilfe wird nicht auf Hartz-IV angerechnet

Wenn Selbstständige/Freiberufler mit Hartz-IV-Bezügen Corona-Soforthilfen bekommen, darf diese Sonderzahlung in der Regel nicht auf ihr Arbeitslosengeld II angerechnet werden. Darauf weist das Bundesarbeitsministerium hin. Wenn Corona-Soforthilfen anderen Zwecken dienten als das Arbeitslosengeld II, "sind sie demnach nicht als Einkommen zu berücksichtigen. Dies trifft nach Kenntnis der Bundesregierung auf die Mehrzahl der 'Corona-Soforthilfen' zu", so das Bundesarbeitsministerium.

Landesgericht Köln: Corona-Soforthilfe unpfändbar

Die Corona-Soforthilfen können nicht gepfändet werden, entschied das Landgericht Köln in einem kürzlich veröffentlichten Urteil (Urteil. v. 23.04.2020, Az.: 39 T 57/20).

Die Verwaltungsvereinbarung steht

Bund und Länder haben sich auf eine Verwaltungsvereinbarung geeinigt, wie das Finanz- sowie das Wirtschaftsministerium am Sonntag, dem 29. März, mitgeteilt hat. Dadurch könnten die Länder die Bundesmittel ab Montag, dem 30.03., abrufen, um Zuschüsse schnell und unbürokratisch auszuzahlen.

"Wir helfen mit umfassenden Maßnahmen der gesamten Wirtschaft von klein bis groß und den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, mit dieser Extremsituation umzugehen", heißt es in einem der dpa vorliegenden Brief Altmaiers an Wirtschaftsverbände.

Die Soforthilfen des Bundes gelten auch für Landwirte.

Zugleich stellte Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier weiteren staatlichen Anschub für die Zeit nach der Krise in Aussicht. "Wir brauchen ein umfassendes Fitnessprogramm für die deutsche Wirtschaft", sagte Altmaier der "Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung".

Die Kerninhalte Verwaltungsvereinbarung: Wer kann wo einen Antrag stellen?

Die Verwaltungsvereinbarung einschließlich der Vollzugsregelungen stellt klar, wer wo seinen Antrag stellen kann. Nachfolgend ein Überblick.

Antragsberechtigte: sind Soloselbständige, Angehörige der Freien Berufe und kleine Unternehmen einschließlich Landwirte mit bis zu 10 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente), die wirtschaftlich am Markt als Unternehmen tätig sind. Sie müssen ihre Tätigkeit von einer inländischen Betriebsstätte oder einem inländischen Sitz der Geschäftsführung aus ausführen und bei einem deutschen Finanzamt angemeldet sein.

Umfang der Soforthilfe: Die Soforthilfe dient der Sicherung der wirtschaftlichen Existenz der Unternehmen und zur Überbrückung von akuten Liquiditätsengpässen in Folge der Corona-Krise. Unternehmen bzw. Selbständige aus allen Wirtschaftsbereichen mit bis zu 5 Beschäftigten können einen einmaligen Zuschuss von bis zu 9.000 Euro für drei Monate beantragen, Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten einen einmaligen Zuschuss von bis zu 15.000 Euro, ebenfalls für drei Monate.

Nachweis des Liquiditätsengpasses durch Corona-Krise: Der Antragsteller muss versichern, dass er durch die Corona-Pandemie in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten ist. Antragstellende Unternehmen dürfen sich nicht bereits am 31.12.2019 in finanziellen Schwierigkeiten befunden haben.

Auszahlung über die Länder: Länder haben die Umsetzung und Auszahlung der Hilfen übernommen. Eine Liste der Ansprechpartner finden Sie nachfolgend.

Unbürokratisches Antragsverfahren: Das Soforthilfe-Programm verzichtet bewusst auf ein bürokratisches Antragsverfahren, um eine rasche und unbürokratische Auszahlung zu gewährleisten. Die Angaben zum Antrag müssen aber richtig sein - Falschangaben können den Tatbestand des Subventionsbetrugs erfüllen und zu entsprechenden strafrechtlichen Konsequenzen führen. Anträge können bei den zuständigen Ansprechpartnern in den Ländern in Kürze elektronisch gestellt werden.

Antrags- und Auszahlungsfrist: Anträge sind bis spätestens 31.05.2020 bei der zuständigen Landesbehörde zu stellen.

Kumulierung mit anderen Beihilfen und steuerliche Relevanz: Eine Kumulierung mit anderen Hilfen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie ist grundsätzlich möglich. Eine Überkompensation ist aber zurückzuzahlen. Damit der Zuschuss jetzt, wenn es wichtig ist, in vollem Umfang den Unternehmen zu Gute kommt, wird er bei den Steuervorauszahlungen für 2020 nicht berücksichtigt. Zwar ist der Zuschuss grundsätzlich steuerpflichtig, aber das wirkt sich erst dann aus, wenn die Steuererklärung für 2020 eingereicht werden muss, also frühestens im nächsten Jahr. Nur wenn im Jahr 2020 ein positiver Gewinn erwirtschaftet wurde, wird dann auf den Zuschuss der individuelle Steuersatz fällig.

Hier gibt's die Übersicht über die zuständigen Behörden oder Stellen in den Ländern
: (Hinweis: Die genannten Ansprechpartner können kontaktiert werden sowohl zu Länder-Soforthilfen als auch für Bundes-Soforthilfen).

Weitere wichtige Maßnahmen

Eine zentrale Rolle, um die Gefahr der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung zu vermeiden, kommt der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zu. Dazu werden bei bereits vorhandenen Programmen, vor allem jenen zur Kreditabsicherung, der Zugang erleichtert und Hürden abgebaut. Liquiditätsengpässen sollen mittels Krediten entgegengewirkt werden. Zentrale Maßnahmen sind in diesem Zusammenhang die Erhöhung der Risikoübernahme von derzeit 50 Prozent auf nun 80 Prozent.

Ein weiteres Gesetz soll verhindern, dass Unternehmen nur deshalb Insolvenz anmelden müssen, weil die von der Bundesregierung beschlossenen Hilfen nicht rechtzeitig bei ihnen ankommen. Die reguläre Drei-Wochen-Frist für einen Insolvenzantrag wird bis Ende September ausgesetzt.

Über die einzelnen Wirtschaftsministerien der Bundesländer

findest du hier wichtige Informationen, die täglich aktualisiert werden, bit.ly/2JaSShi

Zuständig für das

Kurzarbeitergeld ist die örtliche Arbeitsagentur. Für weitere Informationen erreichen Arbeitgeber die zentrale Hotline der Bundesagentur für Arbeit unter der Telefonnummer: 0800/45555 20.

Weitere Infos zum Thema Kurzarbeitergeld gibt es als PDF-Download hier

Für direkte Fragen steht Unternehmern die Hotline des Bundesfinanzministeriums zur Verfügung, Tel.:  030 / 18615 8000.

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Tipps der Redaktion

Zum Weiterlesen: Corona FAQ für Selbständige (wird laufend aktualsiert)

Mit dem kostenlosen E-Book "Coronakrise: Hilfen vom Staat für Selbstständige" will das Portal www.steuertipps.de Betroffene in dieser Ausnahmesituation unterstützen. Das E-Book liefert einen schnellen Überblick über die staatlichen Hilfen für Betroffene. Alle Informationen sind darin gebündelt aufbereitet und dienen der leichteren Orientierung. Das E-Book wird kontinuierlich aktualisiert und erweitert.

RatgeberCoronavirus: Versicherung, Arbeit, Finanzen“: Der aktuelle Ratgeber des digitalen Finanzportals Joonko gibt wertvolle Antworten auf dringende Fragen wie bspw:

  • Verdienstausfall: Wie steht es um Rücktrittsrecht und Fristen, sollte es zu Kündigungen seitens des Vertragspartners kommen?
  • Entschädigung bei Quarantäne: Besteht ein Recht auf Entschädigungszahlungen?
  • Kleinere und mittlere Unternehmen: Wie können sich KMUs mit Arbeits- und Entgeltausfällen finanziell helfen?

Private Equity-Industrie: Die Krise als Chance nutzen

Wie Kapitalgeber den drohenden Abschwung als Chance nutzen können.

Innerhalb der letzten vier Jahrzehnte hat die Private Equity-Industrie ein unglaubliches Wachstum vorgelegt. Ihr globaler Gesamtwert lässt sich nach Angaben des WEF inzwischen auf 3,7 Billionen Euro beziffern. Der Wachstumskurs der letzten Jahre wird sich voraussichtlich durch die drohende gesamtwirtschaftliche Rezession verlangsamen, obwohl sowohl in den Unternehmen als auch unter den Investoren das Interesse an privater Kapitalbeteiligung zunimmt.

In den nächsten Monaten werden deutliche Unterschiede zwischen gut aufgestellten und schwächeren Private Equity-Fonds zutage treten. Die gut positionierten werden sich aller-dings trotz des allgemeinen Wirtschaftsklimas als eine attraktive Anlageklasse behaupten. Treibende Kräfte sind Einflüsse wie die wechselhaften Aktienwerte, der Druck, kurzfristige Gewinne einzufahren und Herausforderungen durch Gesetzesänderungen. In letzter Instanz könnten sich die durchwachsenen Konjunkturaussichten, obwohl für viele ein Fluch, für Private Equity tatsächlich als Segen herausstellen.

Private Equity-Firmen sind durch ihren Portfolio-Mix weniger anfällig für Kursschwankungen als noch zur letzten Rezession vor zehn Jahren. Investments in den Technologiesektor und angrenzende Bereiche haben in den letzten Jahren stark zugenommen und machen nun einen Großteil der Portfolios aus. Diese Branchen sind weit weniger anfällig für Konjunkturschwankungen als die Gesamtwirtschaft.

Während der letzten Rezession hat die Private Equity-Industrie insgesamt und damit auch ein Großteil der Venture Capital-Investoren ihre Investitionen weitgehend auf Eis gelegt. Die Auswirkungen des Coronavirus läuten jetzt einen massiven Abschwung ein, dessen Folgen mit den Rezessionen 2001 und 2008 vergleichbar sein könnten. Im Extremfall werden bis zu 50 Prozent der Start-ups nicht überleben. Deshalb ist es für Kapitalgeber wichtig, vorbereitet zu sein und nötige Maßnahmen zu ergreifen. Gesunde Investment Fonds können dem drohenden Abschwung heute ganz anders begegnen als noch vor zehn Jahren.

Mit den folgenden Strategien können Kapitalgeber sogar die Chancen des Abschwungs nutzen:

Eine Winner-Takes-All-Mentalität

Gerade jetzt, im nahenden Abschwung ist ein breit aufgestelltes Portfolio unersetzlich. Wie ein Boom, hat ein starker Abschwung Auswirkungen auf die gesamte Wirtschaft, unabhängig davon, wie es um die Performance eines spezifischen Marktteilnehmers bestellt ist. Ein weniger empfindlicher Abschwung hingegen teilt das Feld. Schwächere Akteure müssen Sorge tragen, Kapital zur Verbesserung ihrer Bilanzen zu beschaffen, d.h. Unternehmensanteile verkaufen. Marktteilnehmer mit einem ausreichend diversifizierten Portfolio hingegen können sich darauf konzentrieren, ihre Position und Wachstumsprognosen zu stärken. Investitionssummen in strategische Übernahmen einfließen zu lassen – etwa M&A-Plattformen – kann ein Weg für Portfoliofirmen sein, ihre Branchenführung auszubauen und einen deutlichen Vorsprung gegenüber den Wettbewerbern zu gewinnen. Am Ende werden schwächere Marktteilnehmer nicht unbedingt überlebt haben – aber einige wenige starke gehen mit einer umso besseren Position aus ihr heraus.

Neue Investitionsmöglichkeiten nutzen

Public-to-Private-Deals haben in den vergangenen Jahren nicht nur signifikant zugenommen, sondern auch in der Höhe der Investitionssummen. Private Equity-Investoren übernehmen immer bereitwilliger börsennotierte Konzerne. Die Kombination niedriger Zinsen und hoher Liquidität kann es ihnen erleichtern, diesen Trend zu nutzen und Unternehmen, die hinter ihren Zielen zurückbleiben, zu übernehmen. Fondsmanager von großen Fonds sollten sich darauf konzentrieren, ihr Portfolio weiter zu diversifizieren – nicht nur im Sinne unterschiedlicher Branchen, sondern auch geographisch und mit verschiedenen Anlagenklassen.

Die betriebliche Transformation beschleunigen

Auch dieser Tage gilt, die Kräfte, die unsere Welt formen, verschwinden nicht durch eine Rezession. Unternehmen dürfen die Digitalisierung, umweltfreundliche, sozialverträgliche und Corporate Governance Geschäftspraktiken (ESG-Praktiken) sowie mehr Diversität und Inklusion nicht vernachlässigen. Marktführende Venture Capital-Firmen werden die vor uns liegende Phase nutzen, um ihre Kompetenz im Bereich der künstlichen Intelligenz, Machine Learning und fortschrittlicher digitaler Tools auszubauen. So können sie ihre Portfolio-Firmen zukunftssicher machen und den Gesamtwert und die Wirtschaftsleistung ihres Portfolios verbessern.

Es wird immer wichtiger, ESG-Metriken in die Kapitalallokation und Steuerungskriterien einzubeziehen. Eine Analyse von mehr als 300 Unternehmen hat gezeigt, dass bei jenen mit fortschrittlichen ESG-Praktiken die Gewinnmargen höher und Risiken geringer waren. Ähnlich verhält es sich mit Initiativen, um Diversität und Inklusion voranzutreiben. Es ist nachgewiesen, dass die Gewinne von Unternehmen mit diversem Management fast zehn Prozent höher liegen als bei solchen mit unterdurchschnittlicher Vielfalt auf der Führungsebene. Wenn sie in diesen drei Dimensionen Fortschritte machen, können Venture Capital-Firmen und ihre Portfoliounternehmen positive Wechselwirkungen hervorrufen, indem sie für herausragende Talente attraktiv werden, Innovationen vorantreiben und den Grundstein für nachhaltiges Wachstum legen.

Widerstandsfähigkeit gegen die Rezession stärken

Obwohl die Fokussierung auf Wachstum entscheidend ist, können es sich Kapitalgeber nicht leisten, ökonomische Grundsätze zu ignorieren. Wirtschaftliche Optimierung, eine Zero-Based-Taktik im Hinblick auf Kosten und effektives Cash Management kann Firmen und ihren Portfoliounternehmen helfen, Widerstandsfähigkeit und unterschiedliche Optionen beizubehalten. Führungskräfte müssen genau hinschauen und im Detail prüfen, welche Produkte und Dienstleistungen den Hauptteil der Profitabilität des Portfolios ausmachen. Oft stellt sich heraus, dass gerade eine Reduktion auf die wertvollsten Produkte, den Fokus des Managements schärfen, Ressourcen verfügbar machen und die Entwicklung wichtiger neuer Funktionen und Initiativen beschleunigen kann.

Ähnlich strategisch muss das Management der Portfoliounternehmen über Einsparungen nachdenken. In ihrer Funktion als Beirat oder Aufsichtsrat sollten Investoren entsprechend auf das Management einwirken: Scheinbar beliebige Bereiche wie Forschung und Marketing sind in einer Rezession als erstes auf der Streichliste. Werden sie zu stark gekürzt, kann dies die Fähigkeit der VC-Firma empfindlich stören, ihr Wachstum später wieder zu zünden.

Zu guter Letzt: Ein starkes Cash Management ist immer notwendig, aber während einer Rezession ist es unerlässlich. Gründer haben die Tendenz, das Cash Management zugunsten der Technologie, Produktentwicklung, Wachstum und Umsätzen zu vernachlässigen. Während Konjunkturkrise kann sich das als fatal erweisen. Gerade dann kommt es mitunter verstärkt zu Zahlungsausfällen. Momentan ist dies aufgrund von Unterbrechungen der Lieferketten teilweise bereits der Fall. Kapitalgeber sollten deshalb ein genaues Auge auf das Cash Management ihrer Portfolio-Unternehmen haben, das Management in diesem Bereich beraten und aufzeigen, welche Fallstricke bei der Liquiditäts- und Finanzplanung drohen. Führungskräfte müssen die notwendigen Daten- und Analysetools haben, um das EBITDA, längerfristige Investitionen, das Inventar, Forderungen, Verbindlichkeiten, Kreditrückzahlungen und Vermögenswerte integriert zu überblicken.

Investitionen noch sorgfältiger hinterfragen und auf Grundwerte besinnen

Investitionsentscheidungen müssen zum jetzigen Zeitpunkt noch besser geplant werden: Als Gründer und Investor habe ich die letzten beiden Krisen aktiv miterlebt. Im ganzen letzten Jahrzehnt ist es stets nur nach oben gegangen, wer in der Zwischenzeit eingestiegen ist, kennt es nicht anders. Diese Investoren können sich schwer vorstellen, dass es mal kein Wachstum gibt. Die nun drohenden Einbußen bedeuten, dass Kapitalgeber unprofitable Investitionen abschreiben und künftig noch überlegter agieren müssen. Mit den oben beschriebenen Strategien und einer Rückbesinnung auf die Grundprinzipien guter Investitionen, d.h. menschliche Genialität, Leadership und Innovation, ist Private Equity eine weitgehend krisenfeste Kapitalklasse.

Der gesamtwirtschaftliche Ausblick mag wenig verheißungsvoll sein, aber der nächste Abschwung könnte für Venture Capitalists und die Private-Equity-Branche insgesamt eine große Chance bedeuten. Die zugrundeliegende globale Wirtschaft ist stabiler als noch vor zehn Jahren, die Portfoliofirmen breiter aufgestellt. Und obwohl Gesetzesänderungen für Unsicherheiten sorgen können, liegen darin Chancen für diejenigen, die die Ausdauer und Voraussicht haben, mit den neuen Gegebenheiten umzugehen.

Der Autor Thomas Falk ist Entrepreneur, Gründer und General Partner beim Risikokapitalgeber Revel Partners

Kommunikation in Krisenzeiten

Krisen verlangen nach Transparenz und Führung. Alles andere destabilisiert noch mehr. Wie es mit der passenden Kommunikation leichter fällt, Kunden und Mitarbeiter in unsicheren Zeiten zu Verbündeten zu machen.

Seit Wochen dominiert ein Thema wirtschaftlich und gesellschaftlich die Welt. Die Frage, die sich gerade viele, wenn nicht alle Unternehmen stellen, lautet: Was sollen wir in dieser außerordentlichen Situation kommunikativ machen?

Leider „vergessen“ viele Unternehmen in dieser Situation (wenn man mit sich und dem Unternehmen beschäftigt ist), dass interne und externe Kommunikation absolut unerlässlich ist. So kann man Nähe, Verbundenheit und weiterhin Sichtbarkeit gewährleisten. Zudem haben wir in Krisenzeiten einen erhöhten Kommunikationsbedarf.

Es kommt auf jedes Wort an

In der Krisenkommunikation kommt es auf jedes Wort an. Vermeintlich „tolle Ideen“, wie eine „Corona-Rabatt-Aktion“ können sich als schmerzhafter Bumerang herausstellen. Es braucht jetzt einen kühlen Kopf und eine übergeordnete und strategische Kommunikation. Und das gerade jetzt, wenn viele Menschen „blockiert“ sind und wichtige kommunikative Aufgaben nicht erkennen oder umsetzen können.

Unternehmern und Selbständigen muss klar sein: Man kann mit Krisenkommunikation nicht alles verändern. Das ist klar. Aber man kann in vielen Fällen noch etwas herausholen und Kunden und Mitarbeiter zu Verbündeten machen. Gerade das ist in dieser Zeit enorm wertvoll.

Interne Kommunikation ist das Führungsinstrument

Eine Krise wie die aktuelle hat niemand erwartet und kaum jemand hätte sich die aktuellen Szenarien auch nur ausmalen können. Unternehmer sind im Moment stark gefordert und hauptsächlich mit sich selbst und dem Unternehmen beschäftigt. Das unternehmerische Leben muss aber (irgendwie) weitergehen. Wir stehen vor immensen wirtschaftlichen Problemen – und damit kommt die (interne und externe) Kommunikation ins Spiel.

Das Ziel muss es sein, nach der Krise wieder „bereit“ zu sein und das Wohlwollen der Mitarbeiter und Kunden zu besitzen. Die richtige Kommunikation macht hier den entscheidenden Unterschied. Und der wichtigste Teil ist die interne Kommunikation. Denn wenn du die eigenen Mitarbeiter nicht mehr auf deiner Seite hast, hast du verloren. Warum ist interne Kommunikation in einer Krise so wichtig?

Die Basis dazu liefern uns die Merkmale einer Krise (egal, ob Corona- oder durch einen anderen Auslöser bedingt):

  • Eine Krise ist (meistens) überraschend (es gibt auch Krisen, welche im Vorfeld ersichtlich sind)
  • Sie ist unvergleichbar (man hat keinen Vergleich zu Vorhergehendem bzw. Erfahrungswerte)
  • Man ist unmittelbar betroffen
  • Die Situation erscheint komplex
  • Der Handlungsspielraum ist stark eingeschränkt
  • Sie kann sich eigendynamisch entwickeln
  • Das Tagesgeschäft wird stark beeinträchtigt
  • Die Situation wirkt absorbierend (braucht unseren vollen Einsatz)
  • Das Interesse nach umfassender Information wächst enorm
  • Hohe Medienaufmerksamkeit
  • Außerordentlicher Zeitdruck
  • Das Ereignis löst schwerwiegende kurz- oder langfristige Folgen aus

Durch alle diese Merkmale sind wir stark verunsichert. Wir suchen nach etwas, das uns wieder Halt gibt. Und das sind in diesem Fall „Informationen“ und „Führung“.

Was können Unternehmer und Führungspersönlichkeit also konkret tun?

  • Verdreifache deine Kommunikationskadenz. Hast du bisher einmal pro Woche informiert, tue es nun alle zwei Tage, auch, wenn nichts Neues dazu gekommen ist.
  • Kommuniziere klar, bringe alle Fakten auf den Tisch. Informationen zurückhalten sorgt nur für weitere wachsende Unsicherheit.
  • Beziehe deine Mitarbeiter mit ein und motivieren sie.
  • Mache die Dringlichkeit klar, beispielsweise was die wirtschaftlichen oder gesundheitlichen Folgen anbelangt.
  • Lass alle deine Mitarbeiter zu Wort kommen. Vielleicht erhältst du so tolle kreative Ideen, aber vor allem nimmst du so deine Mitarbeiter ernst.
  • Triff keine Entscheidungen auf der Grundlage von Spekulationen! Auch wenn momentan Entscheidungen von Tag zu Tag wechseln können, halten Sie sich an die Fakten.
  • Delegiere Aufgaben ganz klar. Denn du müssen den Kopf frei behalten und weiterhin führen können. Zudem ist jeder Mitarbeitende momentan froh um Aufgaben und Beschäftigung.

Die Autorin Sereina Schmidt ist spezialisiert auf Krisenkommunikation und CEO-Reputation. Ihre Stärke ist die direkte, transparente und ehrliche Beratung und Unterstützung von Unternehmern.

Zeit und Kreativität als Zukunftsinvestment

Das junge Social-Media-Start-up SUBS geht einen spektakulären Weg, um ein solidarisches Wirtschaftskonzept zu etablieren.

Kann bzw. sollte man in Zeiten der Krise sein Geld investieren? So eine Situation haben wir alle noch nicht erlebt und niemand weiß mit Gewissheit, wie die Welt in wenigen Wochen und Monaten aussehen wird. Wir wissen, dass Investoren ihre Gelder zurückziehen, der DAX um 40 Prozent gefallen ist und sich die Märkte generell instabil zeigen - investieren mit Geld scheint heute wie Zocken im Casino. Und sparen scheint, während dreistellige Milliarden-Euro-Rettungspakete installiert werden, wie aufwärts gegen den Strom zu schwimmen. Das einzige, das wir während der Quarantäne wirklich ohne Risiko investieren können, ist unser Überfluss an Zeit und Kreativität.

Es ist  an der Zeit

Das Social-Media-Start-up Subs GmbH mit Sitz in München findet, es ist an der Zeit, neu zu denken und ein solidarisches Wirtschaftskonzept zu etablieren. Subs macht es vor und verschenkt 50 prozent seiner Anteile an seine Community. "Wir wissen, dass das unkonventionell ist, aber es fühlt sich richtig an. Ein soziales Netzwerk ist nichts ohne seine Community und doch haben die Content Creators selbst am wenigsten vom Erfolg der Plattform, die sie ja eigentlich erst groß gemacht haben", erklärt Kevin Gallas Mayer, Mitgründer und Geschäftsführer der Subs GmbH.

Demnach werde SUBS seine verifizierten Nutzern entsprechend ihres Beitrags zur SUBS Community (Abonnenten & Empfehlungen) virtuell via Creator Shares am Unternehmen beteiligen. Auf ihrer Website www.subs.tv verdeutlichen die Gründer das Potenzial des Konzepts am Beispiel vorhandener Plattformen und was gewesen wäre, wenn selbige diesen Schritt gegangen wären. Das grobe Rechenbeispiel zeigt beispielsweise, dass ein durchschnittlicher Instagram Creator wohl um die 50.000 Dollar in Shares hätte. "Das Creator Shares Programm war von Beginn an die Grundidee für SUBS, und durch diese Krise fühlen wir uns in unserem solidarischen Konzept umso mehr bestätigt", so Kevin.

Investieren ohne Geld

Die Corona-Krise ist ein ernst zu nehmendes Thema und bestimmt gerade unser aller Leben. Die Digitalisierung war ohnehin unausweichlich, jedoch zwingt uns diese Krise noch schneller digital zu denken. Deutlich wird das anhand von Bildung und Arbeit, wo die Kommunikation nun mit Maßnahmen wie Remote-Arbeit und Home-Office zwangsläufig von einem Tag auf den anderen auf digital umgestellt werden müssen. Jeder tut sein Bestes, das Virus am Ausbreiten zu hindern, und bleibt soweit wie möglich zuhause. Aber der Mensch ist ein soziales Wesen und braucht den sozialen Kontakt zu anderen. Wenn dies durch Ausgangsbeschränkungen nicht mehr gegeben ist, haben wir im 21. Jahrhundert zumindest einen Vorteil gegenüber unseren Vorfahren - wir können uns virtuell im sterilen Raum der sozialen Netzwerke treffen. Und je wichtiger diese virtuellen Räume werden, desto deutlicher wird es, dass Europa in diesem Schlüsselmarkt abwesend ist.

Aktuell ist das nämlich vor allem ein von US-Konzernen und Zuckerberg dominiertes Terrain, und auch China hat mit TikTok einen weiteren milliardenschweren Mitbewerber positioniert. Europa hingegen entwickelt sich symbolisch wieder zurück, europäische Länder müssen untereinander die Grenzen dicht machen, Menschen horten Lebensmittel und streiten sich um Klopapier. Wir stehen nicht nur inmitten einer gesundheitlichen Krise, sondern auch einer humanitären und einer wirtschaftlichen Krise.

Investieren ohne Geld ist ein innovatives Konzept, dessen Realisierung sich die Subs-Gründer zur Aufgabe gemacht haben. Mit diesem offenen Konzept ermöglichen sie es jedem, langfristig am Erfolg der Plattform zu partizipieren. "Ich glaube, unsere Gesellschaft macht gerade einen Paradigmenwechsel durch. Es werden immer mehr Start-ups aufkommen, die ihre Verantwortungen etwas anders gewichten als herkömmliche Konzerne", sagt Kevin und betont, Unternehmen sollten ihre Verantwortung nicht einzig bei der Bereicherung ihrer Shareholders sehen. Wir hätten alle eine Verantwortung zu tragen gegenüber unseren Mitmenschen und Team-Kameraden, gegenüber unseren Kunden und Partnern, sowie gegenüber unseren Nachkommen und unserer Umwelt. "Zudem ist es jetzt wichtiger denn je, die lokalen Unternehmen zu unterstützen", so Kevin.

Vollmachtlose Vertretungen

Die sog. Vollmachtlose Vertretung kann in Krisensituationen helfen: Tipps zum kontaktlosen, rechtssicheren Umgang mit Verträgen und Dokumenten etc.

Alles scheint zurzeit aufgrund der Corona-Krise kopf zu stehen. Auch wenn das öffentliche Leben aktuell erheblich eingeschränkt ist, sind gewisse Aufgaben nach wie vor unbedingt zu erledigen. Dazu zählt, dass wichtige Dokumente wie Immobilienkaufverträge oder Testamente beurkundet werden müssen. Doch wie lässt sich das ohne persönlichen Kontakt bewerkstelligen, zumal wenn sich ein Beteiligter in häuslicher Quarantäne befindet? In einzelnen Fällen können Verbraucher beim Notar auf sogenannte vollmachtlose Vertretungen setzen.
 
Beteiligte müssen sich einig sein

Eine vollmachtlose Vertretung ist lediglich ausnahmsweise und nur dann geeignet, wenn etwas beurkundet wird, bei dem kein hoher Verhandlungsbedarf besteht. Dies ist beispielweise der Fall, wenn ein Großvater seiner Enkelin eine Schenkung zukommen lassen möchte, die dringend notariell beurkundet werden muss. Hierbei wird vorausgesetzt, dass alle Parteien wissen, was in der entsprechenden Schenkungsurkunde steht, und dass sie sich vollkommen einig darüber sind.

Dieser Tage wird unter anderem älteren Menschen empfohlen, die eigenen vier Wände nicht unnötigerweise zu verlassen. Zum Notartermin sollte daher nur die junge, gesunde Enkelin erscheinen. Auf nötigen Abstand wird auch bei ihr geachtet. Der Großvater kann zum Beispiel von einer Notarfachangestellten vollmachtlos vertreten werden. Dabei müssen alle direkt und indirekt Beteiligten deutlich machen, damit einverstanden zu sein, wie verfahren wird.
 
Urkunde vollends gültig, sobald sie nachgenehmigt wurde

In der Schenkungsurkunde wird festgehalten, dass die Enkelin diese persönlich unterzeichnet und für den Großvater ein vollmachtloser Vertreter unterschreibt. Vollends gültig wird die Urkunde jedoch erst, wenn sie durch den Großvater nachgenehmigt wurde. Hierfür leitet der Notar die sogenannte Nachgenehmigung ein: Er sendet eine Kopie der Urkunde mit einem zugehörigen Formular postalisch oder per E-Mail an den Großvater. Dieser kann nun entweder vom selben oder von einem anderen Notar besucht werden, auch nach einer Quarantänezeit. Der Großvater muss nun bestätigen, dass er um den Inhalt der Urkunde weiß und das Formular unterschreiben. Die Unterschrift beglaubigt der anwesende Notar.

Hierbei können alle notwendigen Hygiene- und Abstandsvorschriften eingehalten werden. Großvater und Notar halten sich zwar im gleichen Raum auf. Doch muss der Notar dem Großvater nichts in direktem Kontakt überreichen, da dieser die Unterlagen ja bereits vorliegen hatte. Der Notar kann sie mit ausreichender Distanz zum Großvater einsammeln. Damit wird die ursprüngliche Schenkungsurkunde rechtskräftig.
 
Bei komplexen Sachverhalten keine vollmachtlose Vertretung

Ähnlich kann man vorgehen, wenn vertragliche oder andere Dokumente zu beurkunden sind, bei denen der Sachverhalt vergleichsweise simpel ist und die Inhalte von allen Beteiligten einhellig angenommen werden. Etwa kann eine Erbengemeinschaft von mehreren, an unterschiedlichen Orten lebenden Geschwistern so regeln, ein gemeinsam geerbtes Grundstück zu verkaufen.
 
Komplexe Sachverhalte vorab am Telefon besprechen

Bei komplexen Begebenheiten, oder wenn verschiedene Akteure zerstritten sind, eignet sich eine vollmachtlose Vertretung nicht. Beispielhaft hierfür wäre, nach einer Trennung eine vielschichtige Scheidungsfolgenvereinbarung zu treffen. Denn eine solche ist, mit all ihren Facetten, meist sehr verhandlungsintensiv. Um in Krisenzeiten dennoch bestimmte Details klären zu können, ist es Scheidungswilligen möglich, einzelne Scheidungsfolgen über telefonische oder Videokonferenzen mit einem Notar zu besprechen, bevor diese letztendlich beurkundet werden müssen.
 
Termin vereinbaren - vor dem Gang ins Notariat

Aber auch in Zeiten des Coronavirus stehen Rechtsuchende nicht vor verschlossenen Kanzleitüren. Notare beurkunden weiterhin Testamente, Vorsorgevollmachten und dringende Immobiliengeschäfte. Auch für Unternehmen sind wir jederzeit erreichbar. Wer sich zu einem bestimmten Thema beraten lassen möchte, findet im Internet unter https://www.notar.de/ den richtigen Ansprechpartner. Zum Schutz aller Beteiligten sollte vor dem Gang ins Notariat ein Termin vereinbart werden. Es empfiehlt sich auch, mit dem Notar das genaue Verfahren vor der Beurkundung abzusprechen.

Corona löst globale Insolvenz-Welle aus

Ein Ausblick für die Weltwirtschaft im Corona-Jahr 2020.

68 Länder werden dieses Jahr eine Rezession haben. Das globale Wirtschaftswachstum ist mit minus 1,3 Prozent negativ. Der Welthandel bricht um 4,3 Prozent ein. Und die Firmeninsolvenzen steigen weltweit um 25 Prozent, in Deutschland um 11 Prozent. Das erwartet der Kreditversicherer Coface in seinem neuen Ausblick für die Weltwirtschaft im Corona-Jahr 2020.

Prognosen auf den Kopf gestellt

Mit der Corona-Krise wurden alle Prognosen vom Jahresbeginn schlagartig hinfällig. So auch die Insolvenzprognosen von Coface. Im Januar erwartete der internationale Kreditversicherer noch eine moderate weltweite Zunahme um 2 Prozent. Jetzt hat sich diese Zahl mehr als verzehnfacht. Das wäre der stärkste Anstieg seit 2009 (29 Prozent), selbst wenn die Wirtschaft im dritten Quartal wieder langsam anspringen würde. Und ohne eine eventuelle zweite Corona-Welle in der zweiten Jahreshälfte. Coface-Volkwirtin Christiane von Berg konstatiert negative Entwicklungen auf der Produktions- wie auf der Nachfrageseite: „Das schwächt Umsätze, Cashflows und Margen der Unternehmen erheblich. Mit den zu erwartenden Folgen bei den Insolvenzen.“

USA am heftigsten betroffen

Den größten Anstieg der Unternehmensinsolvenzen erwartet Coface in den USA mit plus 39 Prozent. Alle westeuropäischen Länder wären betroffen, zusammen mit plus 18 Prozent. Im Einzelnen sieht Coface eine Steigerung für Deutschland um 11 Prozent, Frankreich um 15 Prozent, Großbritannien um 33 Prozent, Spanien um 22 Prozent und Italien um 18 Prozent. Auch für Japan, das ebenso wie Deutschland zehn Jahre lang sinkende Insolvenzzahlen meldete, wird der Anstieg mit 12 Prozent zweistellig ausfallen. In den Emerging Markets könnten sich die Folgen der Krise noch stärker niederschlagen. Dort wird zusätzlich zum Einbruch des Handels der derzeit stetig sinkende Ölpreis zum Problem. Die Unsicherheit zeigt sich bereits darin, dass sich der Kapitalabfluss gegenüber der Krise 2008 vervierfacht hat. Zudem dürften sich nach Einschätzung von Coface geopolitische Spannungen und Konflikte weiter oder wieder verschärfen.

„Insgesamt steht die globale Wirtschaft in diesem Jahr vor ihrer ersten Rezession seit 2009“, sagt Christiane von Berg. Der Rückgang dürfte selbst bei einem günstigen Szenario bei 1,3 Prozent liegen, nachdem im Vorjahr noch ein Wachstum um 2,5 Prozent verbucht wurde. 2019 erlebten weltweit 11 Länder eine Rezession, dieses Jahr werden es voraussichtlich 68 Länder sein. In den großen Industrieländern wird das Wachstum in den USA um 2,9 Prozent zurückgehen, in Japan um 1,2 Prozent und in der Eurozone um 6,2 Prozent. Die BIP-Wachstumsprognose für Deutschland lautet bei Coface nun minus 6,7 Prozent. Das ist ein stärkerer Konjunktureinbruch als 2009.

Verlangsamtes Wachstum für China und Indien

Wachstum wird es noch in China und Indien geben, wenn auch verlangsamt. Dies liegt daran, dass diese Emerging Markets aufgrund ihres immensen Aufholpotenzials und ihrer schieren Menge an Arbeitskraft noch immer gute Wachstumschancen haben, selbst bei einem Lockdown. Coface sieht China im laufenden Jahr bei einem Plus um 4,0 Prozent und Indien bei plus 3,5 Prozent. Allerdings sind dies äußerst niedrige Wachstumszahlen für diese Volkswirtschaften.

Den Rückgang des globalen Handels beziffert Coface für 2020 auf minus 4,3 Prozent. Es wäre das zweite Jahr in Folge mit einer negativen Wachstumsrate nach minus 0,4 Prozent 2019. Allerdings gilt diese ohnehin niedrige Prognose nur, wenn nicht noch zahlreiche Grenzschließungen den Handel weiter erschweren.

Quelle und Weitere Infos: www.coface.de

Mode-Start-up Befeni spendet 16.000 Euro

Das Mode-Start-up Befeni leistet Soforthilfe für die Initiative „Spenden für Corona“ und produziert Gesichtsmasken statt Maßhemden.

Gesichtsmasken statt Hemden nach Maß: Die Befeni GmbH aus Langenfeld bei Düsseldorf hat ihre Maßmode-Produktion umgestellt, um mit Gesichtsmasken die Verbreitung des Coronavirus einzudämmen. Eine freiwillige Spende in Höhe von 16.539,57 Euro aus dem Verkauf von Gesichtsmasken im März kommt der Initiative „Spenden für Corona“ der Stiftung Universitätsmedizin Essen zu Gute. Eine weitere Spende ist für April geplant.

Gesichtsmasken statt Maßhemden

„Wir möchten zum Kampf gegen die Ausbreitung des Corona-Virus beitragen und nutzen seit Mitte März Teile unserer Produktionskapazität dazu, Gesichtsmasken herzustellen, die beim Atmen, Sprechen und Husten die Verbreitung von Tröpfchen eindämmen sollen. Wir freuen uns sehr, dass wir aus dem Erlös Soforthilfe für die Initiative „Spenden für Corona“ leisten zu können,“ so Maik Ernst Geschäftsführer der Befeni GmbH.

Die Befeni GmbH stellt seit Herbst 2016 maßgeschneiderte Hemden in ihrer hauseigenen Produktion zum Festpreis her. Nun hat sie ihre Fertigung so umgestellt, dass auch Gesichtsmasken produziert werden können. Da jede Maske eine Einzelanfertigung ist und auf Bestellung angefertigt wird, kann sich der Kunde die Maske passend zum Maßhemd – und sogar auf Wunsch mit dem korrespondierenden Einstecktuch - bestellen. So reduziert Befeni nicht nur die Virenverbreitung, sondern nimmt im Zweifel in diesen schwierigen Zeiten auch die Angst vor den oft „klinisch“ wirkenden Masken.

Wichtig: Es handelt sich bei der Befeni Gesichtsmaske nicht um einen medizinischen Mundschutz, sondern um eine Behelfsmaske.

Bisher wurden bereits über 10.000 Masken über selbständige Vertriebspartner verkauft, sodass das Start-up trotz der Coronakrise bisher alle Arbeitsplätze sichern konnte. Da die Nachfrage weiter steigt, prüft man derzeit weitere Kapazitätserhöhungen. Deutschlandweit werden weitere Vertriebspartner gesucht, um die Forschung des neuartigen Coronavirus noch stärker zu unterstützen.

Weitere Informationen unter unter www.spenden-für-corona.de

Wie CEOs jetzt die richtigen Entscheidungen treffen

5 Tipps für eine erfolgreiche Führung in und durch die Corona-Zeit.

In Zeiten wie diesen braucht es viel mehr als sonst den richtigen Ansatz, um jeden Tag aufs Neue die nötigen Entscheidungen zu treffen. Das verlangt nach den richtigen Führungskräften. Aber wer im Unternehmen ist tatsächlich in der Lage dazu? Zeit, sich selbst einmal kritisch zu (hinter-)fragen: Bin ich gerade der oder die richtige, um in der Krise das Schiff aus dem Sturm zu steuern? In welchen Zustand befinde ich mich selbst? Und welchen Status hat das Problem? Sind CEOs, Geschäftsleitungen und Führungskräfte dazu wirklich bereit?

Das Cynefin Model

Viele Mitarbeiter sagen gerade „Ja, mein Chef macht das toll“. Andere haben den Eindruck „Mein Chef ist überfordert“. Woran liegt das? Eine Erklärung dafür liefert das Cynefin Model. Das Decision Framework von Dave Snowden unterscheidet zwischen vier Zuständen, in denen Lösungen gefunden werden müssen: 1. Einem geordneten Zustand, in dem Ursache und Wirkung direkt miteinander korrelieren. 2. Einem komplizierten Zustand, in dem es eine Überlagerung von Ursache-Wirkungs-Zusammenhängen gibt. 3. Einem komplexen Zustand, in dem rückblickend begründet werden kann, warum Dinge so sind, wie sie sind. Und 4. Einem chaotischen Zustand, in dem unter Zeitdruck schnell Entscheidungen getroffen, dann jedoch auch sorgsam beobachtet werden müssen, um die eigenen Schritte immer wieder neu auszurichten.

Ohne zu wissen, was morgen ist und gilt

Das aktuelle Problem, mit dem wir gerade alle konfrontiert sind und das uns ausnahmslos herausfordert, ist, dass wir heute agieren müssen, ohne zu wissen, was morgen ist. Die Herausforderung dabei ist: Machen wir uns die oben genannten vier Felder nicht klar und uns immer wieder bewusst, in welchem Status wir uns gerade befinden, reagiert unser Autopilot. Und je angespannter die Situation, je betroffener vom Coronavirus wir sind, umso mehr folgen wir unserem Autopiloten. Deshalb gilt meine Bitte dem Management, den Unternehmern, allen Boards und allen, die heutzutage Menschen führen: Nehmt euch die Zeit, vorher zu überlegen, aus welchem Status, aus welchem Zustand heraus, muss diese Situation gelöst werden. Was ist das jetzt in diesem Augenblick für ein konkretes Problem? Aus welchem Feld kommt diese anstehende Aufgabe? Was müssen wir heute lösen? Um dann zu entscheiden, wer innerhalb des Unternehmens oder innerhalb des Teams der Richtige ist, um diese Angelegenheit zu übernehmen und zu entscheiden, was getan werden muss.

Rangordnungen sind dafür längst passé. Es zählen weder Ausbildung noch Erfahrung. Einzig und allein die Fähigkeiten des Einzelnen im jeweiligen Moment. Im Status 1 – geordnet, brauche ich jemanden, der Prozessdenken hat, der sehr klar strukturiert vorgeht. Schon ab Status 2 – kompliziert, braucht es jemanden, der die Fähigkeit hat, unterschiedliche Experten an einen Tisch zu bekommen und dann auch die innere Größe hat, mit den Experten zu diskutieren, auf dieser Basis eine einheitliche Meinung zu beschließen und diese zu kommunizieren.

Entscheiden – beobachten – Konsequenzen ziehen

Gerade im chaotischen Status 4, und in dem befinden wir uns gerade alle, gibt es nicht genügend Informationen. Das was passiert, steht derzeit in der Glaskugel und muss erst noch herausgefunden werden. Da braucht es jemanden, der umsichtig, aber entscheidungsstark ist und die Achtsamkeit hat, die getroffenen Entscheidungen minütlich zu hinterfragen, zu beleuchten und die Ergebnisse zu beobachten, um daraus dann wiederum die richtigen Konsequenzen zu ziehen und die nächsten sinnvollen Schritte zu gehen. Führungskräfte, die dazu in der Lage sind, zeichnen sich oft durch folgende Eigenschaften aus, die sich zugleich auch als Tipps für all diejenigen eignen, die in der jetzigen Situation einfach führen müssen:   

Führe dich zuerst selber – und sorge für dich

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter brauchen Rollenvorbilder und wahrhafte Gespräche. Macht euch klar, in welchem „State“ ihr selbst seid – und steht dazu. Vorgespielte Sicherheit wird von jedem als eine solche erkannt – und das Vertrauen in euch wird geschwächt. Dazu gehören Dinge wie Resilienz, positive Gedanken, Sport, Ernährung, Meditation – was immer euch ganz individuell guttut!

Bleibe menschlich – auch, wenn es virtuell wird

Führung ist persönlich! Jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter steht an einem anderen Punkt. Gespräche mit jedem einzelnen zu der jeweils individuellen Situation schaffen Vertrauen, positives Commitment und stärken letztlich den Teamgeist. Was sind die aktuellen Bedenken? Wie sieht die – unter den gegebenen Rahmenbedingungen – beste Lösung aus? Wie geht es jedem/r Einzelnen in der Situation?

Kommuniziere klar deine Erwartungen

Wenn „remote“ gearbeitet wird, ist es noch wichtiger als im Office, präzise zu kommunizieren. Was ist der Arbeitsauftrag, welche Qualität muss erreicht werden – und wann ist die Deadline? Und das Ganze natürlich abgestimmt auf den Zweck (Purpose) Eures Unternehmens, Eurer Abteilung. Warum ist diese Aufgabe wichtig, wozu trägt sie bei, was wird damit erreicht? Je mehr Hintergrundinformationen gegeben werden, desto selbständiger kann und wird die Aufgabe gemeistert werden.

Schaffe Raum und Atmosphäre

Rituale geben Sicherheit. Die morgendliche Videokonferenz mit allen - und wenn es nur 15 Minuten sind. Ein „Raum“ zum Zuhören, Unterstützen, einfach „DA-SEIN“ ist das, was gerade heute den Zusammenhalt stärkt und hilft, gemeinsam mit der Krise zu wachsen. Als Mensch. Als Team. Als Gemeinschaft.

Einfach Tun!

Viele erstarren gerade - und keiner macht den ersten Schritt. Habt den Mut, Verantwortung zu übernehmen, Entscheidungen zu treffen und vorsichtig voranzugehen. Die „da oben“ wissen es auch nicht besser. Keiner hat so etwas bereits erlebt. „Better is better than not better“ (Obama) – es muss nicht perfekt sein.

Die Autorin Dr. Marion Bourgeois ist zertifizierter Business-Coach, Mediatorin und Moderatorin.