Building Radar


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Das PropTech-Start-up Building Radar zeigt die Auswirkungen der Corona-Krise auf die Bauindustrie auf.

Die deutsche Bauindustrie zeigte sich von Konjunkturschwankungen lange unbeeindruckt. Doch die Corona-Krise hinterlässt auch in dieser Branche ihre Spuren. Das Münchner Start-up Building Radar nutzt künstliche Intelligenz, um schon jetzt Auswirkungen der Pandemie auf die Bauindustrie festzustellen. Dabei zeigt sich: Insgesamt ist seit Anfang Februar ein Einbruch der Bauvorhaben von durchschnittlich elf Prozent zu erkennen. Betrachtet man die zweite Märzhälfte separat, beträgt der Rückgang sogar über 46 Prozent.

Die COVID-19-Pandemie bringt die deutsche Wirtschaft ins Wanken. Wie aber steht es um die deutsche Bauindustrie, die bislang noch boomte? Das PropTech-Start-up Building Radar, das Zulieferern der Baubranche eine Plattform für die Recherche nach neuen Bauvorhaben bietet, gibt jetzt Auskunft darüber, wie es aktuell um die Baubranche steht. Die Anzahl der Informationen zu weltweiten Bauvorhaben ist seit Anfang Februar um rund elf Prozent gesunken. Mit Blick auf die zweite Märzhälfte beträgt der Rückgang sogar über 46 Prozent.

Natural Language Processing

Mithilfe von Natural Language Processing ist Building Radar in der Lage, über eine Stichwortsuche herauszufinden, welche Bauvorhaben in direktem Bezug zu Corona stehen. Schon jetzt lassen sich weltweit 2.000 Meldungen über Bauprojekte mit dem Virus in Zusammenhang bringen, 80 Prozent davon innerhalb der letzten 30 Tage. Die gute Nachricht ist, dass bislang noch über Hälfte dieser Bauvorhaben wie geplant fortgesetzt wird. Allerdings wurden bereits 40 Prozent, also rund 800 Bauprojekte, gestoppt oder verschoben.

Die Folgen davon für die gesamte Bauwirtschaft könnten schwerwiegend sein. Building Radar rechnet damit, dass sich die Konsequenzen insbesondere im Sommer zeigen und ein signifikanter Rückgang der Wirtschaftsleistung in der Baubranche spürbar sein wird.

Es besteht Grund zur Hoffnung!

Da die Baubranche mit der allgemeinen Wirtschaftslage korreliert, hängt die Zukunft der Bauwirtschaft vom Aufbau eines Corona-Rettungsschirms ab. Doch es besteht auch Grund zur Hoffnung. Bislang ist die Baubranche noch nicht eingebrochen und hält sich wacker. Insbesondere im Bereich Gesundheitswesen und Forschung ist aktuell sogar ein Anstieg zu verzeichnen. So nahmen die Bau-Informationen in diesem Bereich in der Kalenderwoche 13 um 38 bzw. acht Prozent im Vergleich zur Vorwoche zu. Ein großes Europäisches Finanzprogramm, wie die derzeit diskutierte Covid Credit Line, sollte für ausreichend Stabilität sorgen.

Alle positiven Meldungen zu Bauvorhaben zeigt Building Radar in einem Live-Ticker auf seiner Website.

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Der Allianz Unternehmensschutz erweitert sein Angebot

Schadensersatz, Einbruch oder Brand – Unternehmen sichern vieles gegen existentielle Risiken ab. Aber was ist, wenn man sich mit Lieferanten oder Kunden mal nicht einig ist? Der Unternehmensschutz bietet auch Absicherung bei Rechtsstreitigkeiten.

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Recht haben ist nicht Recht bekommen

Auch wenn man selbst eigentlich kein „Streithansel“ ist: Sind Kund:innen unzufrieden oder fühlen sich Mitarbeiter:innen ungerecht behandelt, hat man schnell eine Klage am Hals. Oder man selbst ist mit den Leistungen eines Lieferanten unzufrieden und möchte sich dagegen wehren und sein Recht durchsetzen. Egal worum es geht – immer sind Rechtsstreitigkeiten vor allem mit Unsicherheiten über ihren Ausgang verbunden – und guter Rat ist sowieso teuer.

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Gründungshelfer in Krisenzeiten

Nützliche Tools und Tipps, die dir in diesem Jahr dabei helfen, möglichst ohne große Reibungsverluste durchzustarten.

Gründen in der Krise – unberechenbare Herausforderung oder gar Traumtänzerei? Für viele Menschen ist es das nicht! Denn sie setzen gerade jetzt auf eine Gründung. Entweder, weil sie das veränderte Kaufverhalten der Menschen als Chance sehen, oder weil sie schlichtweg an ihrer Idee festhalten und hier und da Stellschrauben drehen und so auf die neuen Gegebenheiten nach Corona reagieren.

Was auch der Grund ist, wer in diesem Jahr allen Widerständen zum Trotz mit seinem Business durchstarten möchte, der sollte sich dringend mit Tools vertraut machen, die einen mit umfangreichen und professionellen Features an die Hand nehmen und durch die Gründung führen.

Die nachfolgende Checkliste zeigt dir vier hilfreiche Tools für alle, die in bzw. trotz Krisenzeiten gründen.

WISO MeinBüro

Wer seine Büroarbeit inklusive seiner gesamten Aufträge unkompliziert, professionell und sicher managen und vor allem alles auf einen Blick haben möchte, der sollte sich WISO MeinBüro einmal näher anschauen. Die allumfassende und cloudbasierte Software verknüpft auf intelligente Art und Weise Finanz-, Buchhaltungs- und Rechnungsfunktionen mit zahlreichen Möglichkeiten der Kundenorganisation. Man kann mit WISO MeinBüro also all seine Aufträge managen – von der Auftragsgewinnung über das gesamte Kundenmanagement und das Banking bis hin zur kompletten Buchhaltung. Das inkludiert unter anderem Angebote, Rechnungen und Mahnungen, das Führen eines Kassenbuches sowie die Anbindung sämtlicher Online-Banken, Kreditkarten und PayPal. Mit WISO MeinBüro kann man die Umsatzsteuervoranmeldung machen und es gibt darüber hinaus die Möglichkeit zum Dokumentenupload sowie den DATEV-Export von steuerrelevanten Daten an den Steuerberater. WISO MeinBüro bietet sogar ein von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen lizenziertes Online-Banking mit Zahlungsabgleich und Überweisung. Diverse Möglichkeiten, die eigenen Kunden zu managen, wie Kundenkarteien anlegen, Umsatzverläufe, Notizen und Todos, machen die Software zu einem absoluten Allrounder für Gründer. Super ist auch, dass man mit MeinBüro Online-Shops von z.B. Shopify anbinden und anschließend Shop-Buchungen bequem in MeinBüro abrufen kann.

Shopify

Online seine Produkte zu verkaufen, ist eine gute Möglichkeit, in der Krise erfolgreich zu sein. Viele Gründer setzen daher auf Shopify. Mit Shopify können Selbstständige ganz einfach aus ihrem Wohnzimmer ihr eigenes Business aufbauen. Der Vorteil: Händler können ihre Produkte überall vertreiben, wo ihre (potentiellen) Kunden sind: im Web, auf mobile Anwendungen und Seiten, Social Media, auf Marktplätzen, und im stationären Handel. Die Plattform bietet ihren Kunden zudem Zugang zu einem großen Netzwerk an Shopify-Partnern, die praktische Anwendungen bereitstellen oder ihnen beim Aufbau ihres Businesses beratend zur Seite stehen. Durch die zahlreichen Anbindungen braucht ein Shopify-Händler im Grunde nicht viel mehr als seinen PC oder sein Tablet. Sogar die Produktion kann (z.B. von T-Shirts, via Spreadshirts) per Dropshipping externalisiert werden. Viele haben, gerade zu Coronazeiten, die Gelegenheit genutzt einen eigenen Shop zu eröffnen. Beispielsweise hat das Unternehmen in den letzten beiden Märzwochen vergangenen Jahres einen Zuwachs von 20 Prozent pro Woche verzeichnet.

Tresorit

Wer im Home Office mit Kollegen zusammenarbeiten möchte, der sollte dringend auf die Datensicherheit achten. Zu kompliziert, gerade am Anfang der Selbstständigkeit? Tresorit schafft hier Abhilfe. Die Ende-zu-Ende-verschlüsselte Zero-Knowledge-Content-Collaboration-Plattform wurde so entwickelt, dass sie die Daten von Personen und Organisationen in der Cloud nach höchsten Sicherheitsstandards schützt. Vertrauliche Informationen werden durchgehend geschützt und das Tool ermöglicht gleichzeitig den komfortablen Datenaustausch. Die Dateien werden verschlüsselt, bevor sie das Gerät verlassen, und bleiben bestens abgesichert, bis sie den Empfänger erreichen. Dank des Zero-Knowledge-Systems verlässt keine Information unverschlüsselt den Computer. Die Dateien sind für niemanden außer dem Empfänger sichtbar, nicht einmal für Tresorits Entwickler. Tresorit ist die sicherste Art der Zusammenarbeit – gerade im Home Office.

Xactly Corporation

Der Vertrieb ist das Herz eines Unternehmens: ohne Verkauf kein Geschäft. Die gegenwärtige Krise erschwert die Arbeit von Vertrieblern jedoch ungemein: Wegen der anhaltenden Schutzmaßnahmen und Kontaktbeschränkungen kann man sich nicht wie früher mit dem Kunden zu einem Verkaufsgespräch treffen. So werden Vertriebler zwangsläufig zu Inside Sales-Verkäufern: Sie müssen notgedrungen ihre Arbeit ohne direkten Kundenkontakt im Home Office verrichten. Dies führt jedoch zu ungewissen und kurzen Planungszyklen. Doch wie können Vertriebsmanager effektiv auf die immer größere Unsicherheit reagieren? Wie können sie trotzdem agil bleiben und relative Planungssicherheit erhalten? Hier helfen die Tools von Xactly, dem amerikanischen Verkaufstechnologie-Unternehmen. Mit Xactly können Manager die Ausführung ihrer Verkaufspläne jederzeit in Echtzeit einsehen, um bei Bedarf Kurskorrekturen vorzunehmen. Gerade jetzt da sich die Gegebenheiten manchmal täglich ändern, bedeutet dies einen unschätzbaren Vorteil.

Dies ist nur eine kleine Auswahl der vielen Möglichkeiten, die einem bei einer Selbstständigkeit in diesen Zeiten helfen können. Gründen in der Krise ein No-Go? Keineswegs.

Die Autorin Sabine Blumrich ist selbständige Redakteurin und Kommunikationsexpertin in Berlin. Nach dem BWL-Studium, einem Volontariat und jahrelanger Erfahrung als selbstständige Redakteurin berät die Kommunikationsstrategin aus Berlin heute Unternehmen, Gründer und Selbstständige.

Radar für Gründer

Gefährliche Klippen frühzeitig erkennen und sicher umschiffen – das ist eine der wichtigsten Überlebensstrategien erfolgreicher Gründer. Wie Sie Ihr eigenes Frühwarnsystem aufbauen lesen Sie hier.

Bis vor kurzem dachte ich noch, dass man den Überblick über die eigene Firma fast wie automatisch beibehält und daher auch stets weiß, wie es um die Finanzen steht. Aber dann türmten sich scheinbar unwichtige Details und finanzielle Ungereimtheiten zu riesigen Problemen auf.“ So skizziert Jungunternehmer Peter Zurbier rückblickend die bislang schlimmste Situation seiner Firma. Vor zehn Monaten hatte sich der 32-Jährige als Anbieter für Party- und Gastronomiebedarf selbständig gemacht. Neben dem fachlichen Know-how, das er als Angestellter in dieser Branche bereits gesammelt hatte, war vom ersten Tag an betriebswirtschaftliches Detailwissen von ihm gefordert.

Wie Peter Zurbier stoßen hier die meisten Existenzgründer rasch an Grenzen. In dieser Frühphase der Selbständigkeit lauern vielschichtige Stolperfallen, Fehler sind vorprogrammiert – nur wer aus ihnen lernt, eignet sich auf Dauer den „richtigen Riecher“ für Gefahren an. Peter Zurbier hatte die Warnsignale übersehen. Als er dann keinen Ausweg mehr wusste, wandte er sich an seine Hausbank. Erst damit wurde Hilfe von Außen möglich. Der darauf folgende Kontakt zum „Runden Tisch“ der IHK, einer zentralen Anlaufstelle bei Krisen junger Unternehmen, war dann Rettung in allerletzter Minute und hat ihm zu wichtigen Erkenntnissen verholfen. „Heute weiß ich, dass mir der richtige Blick auf mein Geschäft und das richtige Timing bestimmt viel Ärger und Geld erspart hätte“, betont Zurbier.

Krisensignale frühzeitig erkennen

Von existenzieller Bedeutung ist daher ein Frühwarnsystem, das bereits in der Gründungsphase installiert wird und auf regelmäßiger Selbstkontrolle und Selbstdiagnose basiert. Damit lassen sich Risiken leichter erkennen und Korrekturen einleiten. Hauptursachen für das frühzeitige Aus junger Unternehmen sind Liquiditätsprobleme, Forderungsausfälle sowie strategische Fehler.

Zum Experten-Interview: Überleben im Existenzgründer-Dschungel

Strategische Korrekturen zulassen

Strategische Korrekturen zulassen

Neben dem konsequenten Überwachen der Finanzströme ist die Unternehmensplanung, d.h. die marktgerechte Anpassung der selbst gesetzten Ziele, für den dauerhaften Erfolg mitentscheidend. Aus seiner Zeit als Angestellter eines Partyservice-Unternehmens kennt Peter Zurbier den Markt für Gastronomiebedarf und somit auch die saisonbedingten Hochs und Tiefs. So sind im Vorfeld der feier- und damit arbeitsintensiven Advents- oder Fastnachtszeit seine Leistungen deutlich stärker gefragt als in anderen Monaten. Für die ruhigen Geschäftsmonate gilt es daher, finanzielle Reserven zu bilden, frühzeitig weitere Produktideen und (Nachfrage-)Konzepte zu entwickeln und durch gezielte Kunden- und Lieferantenkontakte die Qualität der eigenen Leistung stetig zu optimieren. Werden die vorhandenen Ertragspotenziale wirklich ausgeschöpft? Gibt es Wege, kostengünstiger und damit ertragsorientierter Waren oder Fremdleistungen einzukaufen? Was würde ich als mein eigener Kunde erwarten? Welche neuen Produkte ergänzen das Leistungssortiment?

Wer sich solche Fragen nicht kontinuierlich stellt und damit seine ursprünglichen Ziele am Markt hinterfragt, kann – wenn finanzielle und strukturelle Probleme zur Ertragskrise werden – so wie Zurbier unvermutet ins Schleudern geraten. Der Vorteil und damit die Chance junger und kleiner Unternehmen besteht aber gerade in ihrer strategischen Flexibilität und in der direkten Nähe zum Kunden. Diese Faktoren müssen nachhaltig ausgeschöpft und stetig hinterfragt werden.

Survival-Regel 3

Branchenkenntnisse ausbauen, Mitbewerb beobachten, eigene Leistungen optimieren, Kundenkontakte pflegen, Ertragsziele konsequent hinterfragen und flexibel anpassen.

Wenn Krisen zum Dauerstand werden

Lassen sich die aufgezeigten Engpässe trotz intensiver Vorsorge- und Sofortmaßnahmen nicht in den Griff bekommen, türmt sich die Liquiditäts- und Ertragskrise zur akuten Existenzkrise auf. Jetzt ist guter Rat im wahrsten Sinne des Wortes teuer. Wer den entscheidenden Moment verkennt oder die Brisanz verdrängt, ist der Pleite so gut wie ausgeliefert. Professionelle Hilfe von Außen muss allerspätestens jetzt zugelassen und aktiv gesucht werden. Krisenkommunikation ist oberstes Gebot, bevor Überschuldung oder Kontakte zu Kredithaien letzte Auswege zuschütten. Zentrale Anlaufstelle hierfür kann – wie im Fall von Peter Zurbier gerade noch rechtzeitig kontaktiert – die jeweils zuständige Handwerks- bzw. Industrie- und Handelskammer sein oder ein in Sanierungsfragen erfahrener Unternehmensberater. Zusammen mit dem Vertreter der Hausbank, dem Berater und ggf. den wichtigsten Gläubigern wird der Zustand des Unternehmens analysiert und nach konkreten Möglichkeiten geforscht.

Der krisengeschüttelte Unternehmer entscheidet dann nach der Analyse des von ihm beauftragten Expertenteams, ob radikale Sanierungsschritte sofort einzuleiten sind und/oder ob ein Insolvenzberater mit einzubeziehen ist. Für Peter Zurbiers Firma konnten rettende Sofortmaßnahmen ergriffen werden. „Das war die absolute Notbremse vor dem freien Fall. Ich werde aber noch viel Beratung und eigenes betriebswirtschaftliches Know-how brauchen, um mich wieder aus dem Sumpf zu ziehen“, weiß Zurbier. Denn nur, wenn es dem Unternehmer gelingt, seine Geschäftssituation in festen Zeiträumen quasi wie von außen her möglichst objektiv zu analysieren und frühzeitig Krisen zu deuten, lassen sich zukunftsfähige Strukturen aufbauen.

Home-Office-Vereinbarungen: Stolperfallen umgehen

Von Heimarbeitsplätzen können Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen profitieren. Jedoch lauern hier einige rechtliche Fallstricke. Abhilfe schaffen sorgfältig ausgearbeitete Vereinbarungen. Das sollten Sie dabei beachten.

Das Arbeiten außerhalb der Firma wird immer beliebter. Laut einer aktuellen Studie des Instituts für Wirtschaftsforschung (Ifo) lassen rund 40 Prozent der deutschen Unternehmen ihre Mitarbeiter ganz oder teilweise in den eigenen vier Wänden arbeiten – Tendenz weiter steigend. Grundlage ist in der Regel eine Vereinbarung, die alle Rechte und Pflichten am Heimarbeitsplatz festlegt. Doch viele Home-Office-Vereinbarungen sind lückenhaft und bieten unnötigen Interpretationsspielraum, warnt die Wirtschaftskanzlei WWS aus Mönchengladbach. Unternehmen sollten alle Regelungen unter die Lupe nehmen und gegebenenfalls nachbessern.

Eine Home-Office-Tätigkeit erfordert eine spezielle Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Es muss nicht immer ein umfassendes Vertragswerk sein. Führt der Arbeitnehmer von zu Hause gelegentlich geschäftliche Telefonate, kann eine mündliche Absprache unter Umständen ausreichen. Sind feste Einsatzzeiten in den eigenen vier Wänden vorgesehen, sollte die Vereinbarung immer schriftlich erfolgen. Dies kann entweder direkt im Arbeitsvertrag oder als separate Zusatzvereinbarung geschehen.

Klare Regelungen treffen

Mit klaren Regelungen lassen sich viele Stolperfallen von vornherein umgehen. Der Vertrag sollte etwa genau festlegen, an wie vielen Tagen in der Woche zu Hause gearbeitet wird und welche Pausenzeiten gelten. Die Home-Office-Vereinbarung sollte klarstellen, wie die Arbeitszeit erfasst wird und unter welchen Umständen vergütete Mehrarbeit zulässig ist. Überstunden sollten nur nach vorheriger Absprache erfolgen können. Nicht zuletzt ist zu vereinbaren, welche Kosten der Arbeitgeber für IT, Telefon- und Internetanschluss übernimmt. Auch sollte geklärt sein, ob und in welchem Umfang der Arbeitgeber Zugang zum Heimarbeitsplatz erhält.

Wichtig sind nicht nur die Modalitäten, sondern auch die Frage, wie eine Vereinbarung zustande gekommen ist. Einseitige Vereinbarungen zum Vorteil des Unternehmens sind schnell unwirksam. Laut Urteil des Landesarbeitsgericht Düsseldorf (LAG Düsseldorf, Az. 12 Sa 505/14) ist die Kündigung einer Home-Office-Regelung ungültig, wenn sie auf einer einseitig vom Arbeitgeber formulierten allgemeinen Vertragsbedingung beruht, deren Widerrufsklausel die Interessen des Arbeitnehmers nicht ausreichend berücksichtigt. Dies gilt selbst dann, wenn der Arbeitgeber die vertraglich vereinbarte Widerrufs- und Kündigungsfrist einhält.

Auf Augenhöhe vereinbaren

Unternehmen sollten Home-Office-Vereinbarungen auf Augenhöhe aushandeln und Vorschläge des Arbeitnehmers einbeziehen. Idealerweise legen die Parteien gemeinsam fest, welche persönlichen Belange dem Arbeitnehmer besonders wichtig sind. Sie sollten gemeinsam einen Beispielkatalog für die Fälle schriftlich fixieren, unter denen sich beide mit der Beendigung der Heimarbeit einverstanden erklären. Dazu zählen etwa betriebliche Umstrukturierungen, Projektarbeiten oder andere Kundenbetreuungssituationen, die eine dauerhafte Präsenz des Arbeitnehmers im Betrieb erfordern.

Ganz wichtig ist, die Beteiligung des Mitarbeiters zu dokumentieren. Dies kann durch die Zusendung der Home-Office-Vereinbarung per E-Mail erfolgen, in welcher der Arbeitnehmer aufgefordert wird, die Regelungen um seine konkreten Wünsche und Vorstellungen zu ergänzen. In einem Gespräch sollten die einzelnen Punkte final abgestimmt und anhand eines Gesprächsprotokolls die einzelnen Entwicklungsschritte der Vereinbarung schriftlich festgehalten werden. Aber selbst bei einer solchen Herangehensweise tragen Arbeitgeber ein Restrisiko. Aufgrund des Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Verhältnisses können Arbeitsgerichte ein Verhandeln auf Augenhöhe verneinen. In solchen Fällen bleibt Unternehmen unter Umständen nur der Weg einer Änderungskündigung, um die Heimarbeit zu beenden. Ein Erfolg ist jedoch nicht garantiert, da gegebenenfalls Kündigungsschutz besteht.

Grundsätzlich gilt: Je ausgewogener der Vertrag ausgehandelt ist, desto geringer ist das Konfliktpotenzial mit dem Arbeitsgericht.

Versicherungsrechtliche Fragen berücksichtigen

Auch versicherungsrechtliche Dinge können in der Home-Office-Vereinbarung berücksichtigt werden. Über die gesetzliche Unfallversicherung sind nur Unfälle direkt am heimischen Arbeitsplatz abgedeckt. Laut Urteil des Bundessozialgerichts (BSG, Az. B 2 U 5/15 R) ist jedoch der Weg vom Home-Office in andere Räumlichkeiten, wie etwa zur Küche, nicht versichert. Wer als Arbeitnehmer auf dem Weg ins Büro bisher sein Kind noch vorher in den Kindergarten gebracht hat, ist über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert. Auf dem Weg zum oder vom Kindergarten zurück ins heimische Büro besteht ein solcher Versicherungsschutz nicht. Nach Auffassung der Richter des Sozialgerichts Hannover (SG Hannover, Az. S 22 U 1/15) handelt es sich dabei nicht um einen versicherten Weg von der oder zur Arbeitsstätte. Die Parteien sollten daher sicherstellen, dass der verbleibende Versicherungsschutz ausreichend ist.

Die Autorin Rebekka De Conno ist Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht der Kanzlei WWS Wirtz, Walter, Schmitz und Partner mbB in Mönchengladbach.

Planvoll die Corona-Krise meistern

Gerade kleinere Unternehmen treffen Krisen wie das Corona-Virus oft unvorbereitet. Wer sich rechtzeitig mit Cloud-Computing, Notfallplänen und Checklisten vorbereitet, kann Schaden von seinem Betrieb abwenden – und sich sogar Wettbewerbsvorteile verschaffen. Was jetzt zu tun ist: acht goldene Regeln.

Händewaschen – so lange, bis man zweimal „Happy-Birthday” gesummt hat. Nicht ins Gesicht fassen. Körperkontakt meiden, in die Armbeuge nießen …  Auch wer sich und seine Mitarbeiter auf solche Vorsichtsmaßnahmen gegen eine Infektion einschwört, ist nicht vor dem Corona-Virus gefeit. Im schlimmsten Fall können dann alle Mitarbeiter den ganzen Betrieb über Wochen nicht betreten.

Was für Großkonzerne mit mehreren Standorten oft noch zu managen ist, kann kleine und mittlere Unternehmen (KMU) schnell an den Rand der Pleite bringen. Nach einer Umfrage der Unternehmervereinigung „The Alternative Board“ unter 165 Firmenchefs von KMU haben mehr als vier Fünftel keinen Notfallplan. Ein schwerer Fehler.

„Es ist unerlässlich, vorzeitig betriebsinterne Regelungen aufzusetzen, die die Art des Umgangs mit der Krisensituation bestimmen“, sagt Bertram Brossardt, Hauptgeschäftsführer beim Verband der Bayerischen Wirtschaft. Kritische Prozesse und Zuständigkeiten müssten vorab definiert werden. „Die allem zugrundeliegende Frage ist, welche kritischen Funktionen der Organisation wie aufrechterhalten werden können, zum Beispiel IT, Vertrieb oder Kommunikation.“

Meist fehlt aber dieses umfassende „Betriebliche Kontinuitätsmanagement”, wie es in den meisten Konzernen eingeführt ist. Doch mit den folgenden acht goldenen Regeln und guter Vorbereitung lässt sich manche Krise auch für KMU sogar ohne größere Einbußen durchstehen:

Regel 1: die Checkliste

Viele Büros bestehen aus ganzen Wänden voller Aktenordner – mit mehr oder minder wichtigem Inhalt. Dazu kommen Inhalte, die im Computer, auf dem Smartphone des Chefs oder zuweilen sogar nur in dessen Kopf sind; Passwörter für manche Online-Konten etwa. Für einen Notfall gilt es zunächst, das absolut Betriebswichtige zu definieren: Was sind die aktuellen Projekte, Lieferungen, Kunden? Welche Zugangscodes, Passwörter und Pin-Nummern sind nötig, um Computer, Bankkonten oder Safes zu nutzen? Wer hat welche Vollmachten und Kenntnisse, wer ist für die Mindestbesetzung des Betriebs nötig? Das sind typische Fragen. Die Industrie- und Handelskammer Hamburg hat eine umfangreiche Checkliste für solche Notfälle zusammengestellt.

Regel 2: der Vertretungsplan

In meinem Laden bin ich der Chef – so gilt das gerade in kleinen Unternehmen oft noch uneingeschränkt. Und der direkte Draht zum Inhaber hat ja gerade für die Kunden auch seinen besonderen Reiz. Dennoch sollte ein guter Chef immer an den Fall denken, wenn er etwa durch einen Infekt ausfällt. Er muss darum eine klare Vertretung haben – genau wie die anderen zum Betrieb absolut notwendigen Entscheider. Und Achtung: Diese Vertreter müssen auch Bescheid wissen und die entsprechenden Vollmachten und Zugänge haben. Nur so können sie zum Beispiel vom heimischen Rechner aus in Vertretung die Löhne anweisen.

Regel 3: die virtuelle Firma

Ein Backup der wichtigen Daten ist gut – nützt aber wenig, wenn es auf dem Server eines gesperrten Betriebsgeländes liegt. Sehr wichtig ist es in der digital vernetzten Welt, dass Daten, Abläufe, Software und betriebswichtige Programme so weit wie möglich ständig oder sogar standardmäßig auch außerhalb des Geschäfts oder der Firma nutzbar sind. Das kann über einen gespiegelten Server mit Laptop-Anbindungen oder auch eine sichere Firmencloud gehen. Dann ist es relativ problemlos möglich, zumindest den Büro-Betrieb auch virtuell weiterzuführen. Im produzierenden Gewerbe wird das womöglich nicht gehen. Dann kann Regel acht größere Schäden vermeiden.

Regel 4: flexible Arbeitsplätze

Mein Büro ist meine Heimat – schön, wenn sich Mitarbeiter im Unternehmen derart wohl fühlen. Problematisch wird es, wenn sie von einem Tag auf den anderen zum ersten Mal auf einen Laptop daheim zurückgreifen müssen und die Konferenz mit den Kollegen in Quarantäne via Skype stattfindet. Flexibles Arbeiten sollte deshalb auch in KMU trainiert werden.

Regel 5: der Notfallkoffer

Der amerikanische Präsident hat einen; jeder Kleinunternehmer sollte ihn auch besitzen. In diesem Koffer – es kann auch ein geschützter Bereich im Computer oder der Cloud sein – liegen alle Dokumente, Pläne und Inhalte der Checklisten, die im Notfall zur Hand sein müssen; und zwar so, dass jeder Befugte darauf auch zugreifen kann.

Die Industrie- und Handelskammer Reutlingen hat ein umfangreiches Info-Paket zusammengestellt. Unternehmer finden dort vieles, was sie brauchen, um die acht Goldenen Regeln zum Betrieblichen Kontinuitätsmanagement umzusetzen. Hier findest du das Notfall-Handbuch für Unternehmen zum Download

Regel 6: die Versicherung

Vertrauen ist gut, Versicherung ist besser. Das gilt auch jetzt wieder. Die klassischen Gewerbe-Absicherungen greifen zwar aktuell im Fall Corona nicht. Doch können Geschäftsinhaber zumindest für die Zukunft Vorsorge treffen: Erweiterte Gewerbeversicherungen helfen – die sind im Fall der Fälle Gold wert. Auch hier sollten Unternehmer frühzeitig für den Notfall vorsorgen. Das Risikobewusstsein und ein entsprechender Schutz sind essenziell wichtig. Es ist empfehlenswert, die Grundgefahren Feuer, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser und Sturm mit einem Schutz gegen Betriebsunterbrechung und Ertragsausfall zu ergänzen. Denn auch ohne das nicht versicherbare Seuchen-Risiko bleiben immer noch genügend Gefahren, die zu längerem Betriebsausfall und damit zu erheblichen finanziellen Einbußen bis zur Existenzbedrohung führen können – etwa bei einem Veranstaltungsausfall (Messe, Konzert) oder einer Betriebsschließung eines Imbisses, einer Gaststätte, Hotels oder Ladens.

Regel 7: kluge Klauseln

Krisenfälle wie das Corona-Virus sind meist höhere Gewalt. Der Anspruch Dritter auf die betrieblichen Leistungen oder Schadenersatz ist damit ausgeschlossen, wenn etwa eine Firma von Amts wegen geschlossen wird. So etwas kann aber in Verträgen ausdrücklich ausgeschlossen werden. Das kann zum Beispiel sinnvoll sein, wenn der Betrieb von einem Lieferanten abhängig ist. Sollte der dann etwa wegen Zwangsschließung nicht liefern können, darf der Abnehmer dank einer entsprechenden Klausel den Vertrag sonderkündigen – und die Ware anderswo beschaffen. Ein aktives Vertragsmanagement ist also gerade für KMU in solchen Fällen sehr wichtig.

Regel 8: Vater Staat

Bei krisenhaften Situationen wie jetzt greift auch der Staat den KMU unter die Arme – wenn sie denn die Arme heben. Wichtigste Hilfe, so Brossardt: „Zur wirtschaftlichen Entlastung kann Kurzarbeit eingeführt werden, sofern dies durch eine Regelung im Arbeitsvertrag, durch Betriebsvereinbarung oder in einem Tarifvertrag möglich ist.“

Unternehmer können dann Kurzarbeitergeld beantragen – einen Teil des Entgelts zahlt dann die Arbeitsagentur. Der Chef muss aber zuvor zum Beispiel wegen Lieferproblemen oder der Krankheitsfälle Kurzarbeit anordnen und die Entgeltausfälle belegen. Werden darum die üblichen Arbeitszeiten vorübergehend wesentlich verringert, lässt sich belegen, dass ein „unabwendbares Ereignis" zu erheblichen Arbeitsausfällen führt. Die zuständige Bundesagentur für Arbeit prüft übrigens, ob die Voraussetzungen für die Leistung erfüllt sind.

Aktuell hat die Bundesregierung weitere Hilfen beschlossen: Bei Kurzarbeit durch Wegfall von mindestens zehn Prozent der Gesamtarbeitsmenge wegen der Corona-Krise werden nun auch die Sozialversicherungsbeiträge vollständig von der Bundesagentur für Arbeit erstattet. Auch Überbrückungskredite durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau werden leichter zugänglich.

Wer sich an diese acht Regeln hält, der kann auch bei schwereren Störungen oft den Betrieb, Kunden- und Lieferkontakte aufrechterhalten – oder zumindest schwere finanzielle Einbußen vermeiden. Gerade dieses Betriebliche Kontinuitätsmanagement bietet gerade kleineren Firmen einen entscheidenden Vorteil beim Durchstarten nach einer Krise. Schließlich steigt die Nachfrage nach einer Zwangspause meist wieder rasch an. Wer dann als Klein- oder mittlerer Unternehmer seine Firma fit gehalten hat, ist wieder schneller beim Kunden – ein entscheidender Wettbewerbsvorteil.

Der Autor
Martin Gräfer ist Vorstand Versicherungsgruppe die Bayerische

Krisenhilfe: Home-Delivery-Software für Gastromonen

Das Berliner Start-up SimplyDelivery unterstützt Gastronomen mit einer Home-Delivery-Software - ab sofort kann diese zwei Monate gratis genutzt werden.

Restaurants sind aktuell sehr stark betroffen von der Krise um das Corona-Virus. Die Gäste bleiben aus, da das umsatzstarke Abendgeschäft wegfällt, darüber hinaus ist die Anzahl der Plätze in den Restaurants stark minimiert, um die Vorgaben des Mindestabstands von 1,5 Metern einzuhalten. Schon kämpfen viele Restaurants ums Überleben und das Gerücht um eine komplette Schließung macht hartnäckig die Runde.

Die einzige Option, die jetzt noch bleibt, ist die Lieferung zu den Gästen nach Hause. Für Gastronomen ist dies jedoch eine Umstellung, da sie weder die Erfahrung noch die technische Ausrüstung dafür haben. Das Berliner Unternehmen SimplyDelivery will hier unterstützen. Seit 2014 entwickelt es Software für Lieferdienste und verfügt über das entsprechende Know-how, wie man effektiv Essen ausliefert.

„Für uns ist es wichtig, unseren Beitrag zu leisten, um die Lebensmittelversorgung des Landes aufrecht zu erhalten und einen wichtigen Wirtschaftszweig mit vielen Arbeitnehmern zu unterstützen“, sagt Geschäftsführer Björn Wisnewski. Das Unternehmen stellt den Restaurants für zwei Monate kostenlos die entsprechende Software bestehend aus Kassensystem, Webshop und Fahrer-App zur Verfügung, sodass diese mit ihrem bestehenden Personal auf das Liefergeschäft umsteigen können.

Während der Zeit können die Gastronomen das Paket jederzeit kündigen. Durch Webinare und Marketing-Anleitungen bekommen die Gastronomen einen Crashkurs, wie sie kurzfristig in das Geschäft einsteigen können. Für die Einrichtung wird lediglich eine Pauschale von 99 Euro fällig, damit das selbstfinanzierte Unternehmen die eigenen Kosten für die Einrichtung decken kann. Für den Betrieb der Software kann in der Regel die bestehende Hardware wie iPads oder Windows-Computer verwendet werden.
 
Hier gibt es alle Infos

Vocanto: Corona-Virus sorgt für E-Learning-Boom

Die aktuelle Krise sorgt dafür, dass die Digitalisierung mit noch rasanterem Tempo als bisher voranschreitet. Ein Gewinner: die junge Vocanto GmbH.

Die 2019 gegründete Vocanto GmbH, die sich dem Thema E-Learning für Berufsschüler verschrieben hat, erlebt diesen Boom hautnah. Vocanto mit Sitz in Pulheim in der Nähe von Köln rennen Kunden zurzeit die virtuelle Tür ein. „Seit Beginn der Pandemie sind es wöchentlich 20 Prozent mehr Anfragen von Unternehmen, die ihre Azubis über unsere Plattform ausbilden lassen wollen“, sagt Johannes Schulte.

Auch das Familienministerium hat schon angeklopft

Der 35-Jährige ist neben Stephan Hansen und Christoph Müssener Geschäftsführer von Vocanto. 40.000 junge Menschen aus ganz Deutschland bedienten sich bislang der E-Learning-Programme. Nun werden es stündlich mehr. Neuester Kunde seit einer Woche: das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Auch die Robert Bosch GmbH hat kurzfristig 600 junge Männer und Frauen angemeldet.

Durch die massive Verbreitung des Corona-Virus wurden bekanntlich in allen Bundesländern die Schulen geschlossen, auch die Berufsschulen. Nun suchen die Betriebe händeringend nach Alternativen und Möglichkeiten, um ihre Auszubildenden mit Lerninhalten zu versorgen. Schulte: „Die Unternehmen können ihre Azubis nicht mehr in Präsenzseminare schicken, die Fachabteilungen in den Betrieben sind verwaist, auch die jungen Leute befinden sich im Homeoffice. So ist es den Unternehmen daran gelegen, dass ihre Nachwuchskräfte die Zeit zuhause sinnvoll nutzen und digital lernen.“

Die letzten E-Learning-Zweifler überzeugen

Vocanto bietet eine Lernplattform für kaufmännische und gewerblich-technische Auszubildende. Weil die gewerblich-technischen Azubis andere Inhalte lernen müssen als die Kaufleute, werden für sie unter anderem zusätzlich 3D-Animationen, Virtual-Reality-Inhalte, Übungs- und Prüfungsaufgaben ebenso angeboten wie Simulationssoftware für Schaltkreise. Auf Vocanto können Ausbilder und Azubis auch eigene Lerninhalte entwickeln und zur Verfügung stellen. Möglich ist es auch, dass Lehrer hierüber Arbeitsaufträge und Lerninhalte bereitstellen.

„Uns ist bewusst, dass die Situation rund um das Corona-Virus für viele Unternehmen schwere Folgen haben wird. Für die E-Learning-Branche bietet sich allerdings nun die Möglichkeit, selbst die letzten Zweifler davon zu überzeugen, welch großes Potenzial im digitalen Lernen steckt“, so Johannes Schulte.

Auch wenn der Run auf die Vocanto-Lernprogramme gewaltig ist, sagt Schulte eine Freischaltung binnen 24 Stunden zu. „Die Qualität leidet nicht“, betont er, die neuen User würden auf hohem Niveau eingewiesen. 32 Beschäftigte – allesamt im Home-Office – sind bei Vocanto tätig. „Gern würden wir weitere Mitarbeiter für die Bereiche Entwicklung, Vertrieb und Marketing einstellen“, berichtet Schulte. Das Unternehmen wächst derzeit rasant. Und heimst auch Preise ein: In diesem Jahr hat Vocanto den E-Learning-Award des „eLearning Journals“ in der Kategorie Didaktik für ein gemeinsames Projekt mit Volkswagen gewonnen. Im Jahr 2017 und 2019 gab es diesen Titel im Bereich Cloud Learning.

"Wir möchten nicht den zweiten Lernort neben dem Betrieb abschaffen."

Schulte stellt klar: „Wir sind große Befürworter der dualen Berufsausbildung und möchten nicht den zweiten Lernort neben dem Betrieb abschaffen. Vielmehr wollen wir diesen revolutionieren und attraktiver machen, sodass sich Schüler wieder verstärkt für eine Ausbildung entscheiden.“ Ursprünglich war es das Ziel der Vocanto-Co-Gründers, bis zum Jahr 2030 die digitale Berufsschule schlechthin zu sein und das alte Präsenzsystem abzulösen. Auch wenn die Corona-Krise ein trauriger Anlass ist: Nun dürfte es deutlich schneller gehen.

koakult auf Erfolgskurs: Funding-Erfolg und #strongertogether

Das Fairtrade-Start-up koakult lässt sich auch in der Corona-Krise nicht vom Kurs abbringen. Die kürzlich gestartete Crowdinvesting-Kampagne auf econeers.de übertraf binner einer Woche ihr erstes Fundingziel von 100.000 Euro. Damit ist koakult trotz der nicht nur wirtschaftlich angespannten Lage auf dem besten Weg, seinen nächsten Schritt in der Unternehmensentwicklung zu gehen.

Der junge Lebensmittelhersteller möchte weiterhin unabhängig von Großinvestoren bleiben und dabei selbstbestimmt wachsen. Einerseits will das Unternehmen weiterhin Bauern und Partner in Südamerika unterstützen, denn Fairness und nachhaltige Lieferketten gehören seit Gründung zur DNA des Unternehmens.

Andererseits sollen nun die nächsten konsequente Schritte in der Unternehmensentwicklung folgen: Zu den ambitionierten Zielen zählen unter anderem spannende Produktneuheiten, die Erschließung weiterer Märkte und der Ausbau von Produktionskapazitäten, um noch mehr Menschen auf der ganzen Welt in den Genuss von koawach kommen zu lassen.

Zur Realisierung dieser Ziele startete das Unternehmen am 17.03.2020 trotz der Corona-Krise eine Crowdinvesting-Kampagne auf Econeers, eine Plattform, die sich auf Investments in nachhaltige Projekte spezialisiert hat.

Der erfolgreiche Start und Verlauf dieser Kampagne ist für die unternehmerische Weiterentwicklung maßgeblich. Auch aus diesem Grund ist sich die koakult GmbH um ihre große Verantwortung ihren Produzenten in Lateinamerika, Lieferanten, Partnern, Mitarbeitern und natürlich ihren Kunden gegenüber mehr als bewusst.

Gründer und Geschäftsführer Daniel Duarte verliert niemals seine Vision aus den Augen, die Welt durch faire Löhne, soziales Engagement und leckeren Kakao Schluck für Schluck ein bisschen besser zu machen und sagt: "Wir gehen stark davon aus, dass auch in schwierigen Zeiten viele Menschen noch über ihren eigenen Tellerrand hinwegsehen und mit einem Investment den Weg in eine faire Zukunft mitgestalten möchten!"

#strongertogether – gemeinsam stark durch die Corona-Krise

Das Team der koakult GmbH möchte während der Corona-Krise in Deutschland nicht tatenlos zusehen und bietet die Produkte in ihrem Online-Shop mit bis zu 50 Prozent Rabatt an. Darüber hinaus haben sie sich mit dem Start-up the nu company und 14 weiteren, sinngetriebenen Unternehmen wie share, Lycka, i+m Naturkosmetik Berlin oder Coffee Circle zu der Bewegung #strongertogether zusammengeschlossen. Die Unternehmen spenden ihre jeweiligen Produkte und verschicken Care-Pakete an ihre Communities, deren Mitglieder ihre ganz persönlichen Helden in Hrldinnen in der Corona-Krise auswählen können.

Zahlungsunfähigkeit erkennen und richtig handeln

Was ist zu tun, wenn das "Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie" nicht ausreicht und die Insolvenz droht?

Obwohl die Bundesregierung mit Zuschüssen, Krediten und Gesetzesänderungen sämtliche Hebel zur Rettung von Unternehmen in Bewegung setzt, wird es nicht gelingen, alle vor der Insolvenz zu bewahren. Seit dem 27. März 2020 gilt das Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie, das die Insolvenzantragspflicht aussetzt.

Bei vielen Unternehmern stellt sich aber die Frage, in welchen Fällen dieses neue Gesetz Anwendung findet und wann man tatsächlich insolvenzantragpflichtig ist. Immerhin ist Insolvenzverschleppung kein Kavaliersdelikt und die Verantwortlichen müssen mit hohen Strafen rechnen. Um dies zu vermeiden, hat Jörg Franzke, Rechtsanwalt für Insolvenzrecht, ein Prüfungsschema entwickelt, an dem man ablesen kann, wann Insolvenzantragspflicht besteht und was die Zahlungsunfähigkeit infolge der Coronakrise für Unternehmen bedeutet.

Prüfungsschema: So überwachen Geschäftsführer die Insolvenzantragspflicht

In der aktuellen Krise müssen Geschäftsführer täglich die Liquidität überwachen und dokumentieren. Insbesondere mit der Dokumentation der finanziellen Situation verfahren Geschäftsführer oft etwas nachlässig, dabei kann sie in der späteren Situation entlasten. Die tägliche Kontrolle entscheidet über das richtige Timing für einen Insolvenzantrag: Wird er zu früh eingereicht, haftet der Geschäftsführer gegenüber den Gesellschaftern für die falsche Entscheidung. Beantragt er die Insolvenz zu spät, haftet er gegenüber dem Insolvenzverwalter wegen Insolvenzverschleppung. Zum eigenen Schutz ist es also wichtig, den richtigen Zeitpunkt genau abzupassen.

Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) und übliche Liquiditätsplanung allein entlasten Geschäftsführung nicht. Die tägliche Überwachung der verfügbaren Liquidität und fälligen Forderungen entscheidet über die Insolvenzreife. Da die BWA die meisten Geschäftsführer erst mit zweimonatiger Verspätung erreicht und sie auf die steuerliche Abschöpfung abzielt, eignet sie sich zur Ermittlung der Insolvenzreife nicht. Daher sollte man sein Augenmerk eher auf die Liquiditätsplanung, als einen Bestandteil der Liquiditätsüberwachung, zur Ermittlung der Insolvenzreife richten.

Geschäftsführung muss täglich einen Finanzstatus aufstellen. Hierbei handelt es sich um eine Momentaufnahme, der folgende Fragen zugrunde liegen: Wie ist der heutige Stand des Unternehmens? Wie viel Geld steht heute zur Verfügung? Welche Rechnungen müssen heute bezahlt werden? Am einfachsten ist es, hierfür eine T-Tabelle anzulegen. In die linke Spalte wird das heute verfügbare Geld eingetragen und die rechte Spalte informiert über die heute zu zahlenden Rechnungen. Um den Finanzstatus auszuwerten, addiert man die liquiden Mittel in der linken Spalte wie auch die fälligen Forderungen in der rechten Spalte.

Sind die fälligen Forderungen kleiner als die liquiden Mittel beziehungsweise liegen sie nur geringfügig darüber, ist ein Unternehmen zahlungsfähig und es besteht keine Insolvenzantragspflicht. Liegen indessen die fälligen Forderungen um 10% höher als die liquiden Mittel, besteht ein Verdacht auf Zahlungsunfähigkeit. Lässt sich dann die Deckungslücke langfristig nicht (mehr) schließen, ist ein Unternehmen im Sinne der Insolvenzordnung zahlungsunfähig. In diesem Fall war es bis zum 27.03.2020 so, dass sofort ein Insolvenzantrag zu stellen war. Allerdings konnte man diesen um drei Wochen hinauszögern, um sich währenddessen um neue Gelder zu bemühen.

Tritt die Zahlungsunfähigkeit erst nach der Gesetzesänderung ein, gilt es folgende Punkte zu prüfen:

  • War das Unternehmen am 27.03.2020 noch zahlungsfähig? Anhand des oben genannten Verfahrens muss geprüft werden, ob das Unternehmen am Stichtag liquide war. Kommt man zu dem Ergebnis, dass die Firma bereits vorher zahlungsunfähig war, bleibt einem keine andere Wahl, als einen Schutzschirm zu beantragen, um das Unternehmen zu retten – Kredite und staatliche Liquiditätshilfen kommen hierfür nicht mehr infrage.   
  • Ist die nach dem 27.03.2020 eintretende Insolvenzursache eine Folge der Covid-Pandemie? Ist die Zahlungsunfähigkeit erst danach eingetreten, ist die Insolvenzantragspflicht bis zum 30.09.2020 ausgesetzt. Ab diesem Zeitpunkt wird die Pandemie grundsätzlich als Insolvenzursache angenommen, sodass der hierfür zu erbringende Nachweis keine Schwierigkeit darstellt.  
  • Alle Unternehmen, die bis zum Stichtag noch nicht zahlungsunfähig waren, müssen keine Insolvenz beantragen und können Liquiditätshilfen und Kredite beantragen. Allen anderen Unternehmen rät Rechtsanwalt Franzke: „Ein Schutzschirmverfahren beziehungsweise eine Insolvenz in Eigenverwaltung. Auch mit diesem Verfahren lässt sich ein Betrieb noch retten.“

Der Autor Jörg Franzke ist seit 20 Jahren Rechtsanwalt in Berlin und berät ausschließlich zum Insolvenzrecht. Mit seiner Kanzlei – Dols | Franzke & Partner – hat er sich auf die Entschuldung von Unternehmen spezialisiert.

Survival-Guide für industrielle Start-ups

Fünf Tipps für junge Unternehmen, um die Corona-Krise zu meistern.

Die gegenwärtige Debatte um die Zukunftsaussichten der bunten deutschen Start-up-Szene hat überwiegend den Aspekt der staatlichen Hilfen im Fokus. Über diese wird stellenweise sehr kontrovers diskutiert. Jenseits von Krediten oder Unterstützungsgeldern gibt es jedoch noch viele andere Möglichkeiten für junge Unternehmen und Start-ups, um durch die aktuelle Krise zu kommen. Die Laserhub GmbH, Anbieter der gleichnamigen Plattform für Auftrags- und Beschaffungsmanagement in der Blechbranche, und die One Click Metal GmbH, einem Start-up für industrielle Metall 3D-Druck-Systeme, haben aus den eigenen Erfahrungen der vergangenen Wochen fünf Tipps für junge Unternehmen entwickelt, um die Corona-Krise zu meistern.

Jethro Kramer, Sales Manager von  Laserhub, und One-Click-Metal-Gründer Björn Ullmann stellen die fünf Elemente des Survival-Guides für industrielle Start-ups vor. „Da man selten auf gute Ideen kommt, wenn man allein im stillen Kämmerlein sitzt, suchen wir immer den Austausch mit spannenden Unternehmen. So entstanden in einer Videokonferenz mit One Click Meta ein paar Ansätze, die wir auch anderen jungen Unternehmen nicht vorenthalten wollen“, erklärt Jethro. „Sicherlich mag nicht jede Idee in jedem Start-up identisch umsetzbar sein, aber es lohnt sicherlich, sich darüber Gedanken zu machen.“

  • Die Effizienz erhöhen: Start-ups sind von Natur aus grundsätzlich auf schnelles Wachstum ausgelegt, häufig ermöglicht nicht nur durch gute Ideen, sondern auch Investorengelder. Schnelles beziehungsweise hohes Wachstum ist aber aktuell ein Phänomen, das in der metallverarbeitenden Industrie nicht zu sehen ist. Für beide Unternehmen gilt aber glücklicherweise, dass das Geschäft trotz Krise noch weiterläuft. Somit gilt es mit den vorhandenen Mitteln intelligent zu wirtschaften. Ein Weg hierfür ist der Umstieg auf neue Bezugsmodelle, im IT-Bereich als „as-a-Service“ bekannt. Viele Anbieter haben hier mittlerweile Dienste entwickelt, die nutzungsabhängig abrechnen und per Mausklick aktiviert bzw. abbestellt werden können. Dazu gehören mittlerweile auch Angebote von Cloud-Security-Service-Providern (CSSP), die gemanagte IT-Sicherheit aus der Cloud anbieten und somit Start-ups entlasten.
  • Vorsicht bei Corona-Hypes! Viele Unternehmen versuchen aktuell auf den Corona-Zug aufzuspringen ohne im Kern das notwendige Knowhow oder Ressourcen mitzubringen. So werden beispielsweise im Bereich 3D-Druck Erwartungen und Hoffnungen geschürt, die bei nüchterner Betrachtungsweise nicht erfüllt werden  können. Dies birgt zwei Gefahren: Das Aufspringen auf den Corona-Zug, das oft lediglich der Effekthascherei dient, kann von der Öffentlichkeit und der Kundschaft durchaus negativ quittiert werden. Zudem ist genau zu überlegen, ob ein Umstellen der Produktion auf „Corona-Produkte“ wirtschaftlich abbildbar ist. „Es ist natürlich großartig, wenn sich Start-ups durch Initiativen und kreative Ideen einbringen um die Folgen der Krise für die Gesellschaft zu lindern. Dazu kann ich nur ermutigen“, erklärt Björn. „Und ja, Corona wird einiges verändern, keine Frage. Aber dennoch sollten gerade junge Unternehmen auch jetzt weiter daran arbeiten, ihre eigentlichen Kompetenzen, Produkte und Services weiterzuentwickeln. Mit einem hohen Maß an Unsicherheit umzugehen gehört ja ohnehin zur DNA eines jeden Start-ups“.
  • Neue Vertriebswege öffnen: Verbunden mit den aktuellen Restriktionen – beispielsweise den Mobilitätsbeschränkungen und Ladenschließungen – kommen nun doch auch viele Unternehmen ins Grübeln, wie krisen- und zukunftssicher ihre Vertriebs- und Bezugswege sowie ihre Produktionsressourcen sind. Dies wird aber wiederum dadurch erschwert, dass man sich aktuell nicht auf Messen und Kongressen über neue Partner, neue Maschinen für die Inhouse-Produktion und andere Aspekte informieren kann. Hierin steckt wiederum Potential für Start-ups, die häufig ohnehin für neue Vertriebskonzepte gerüstet sind und selten über ein Heer an Außendienstmitarbeitern verfügen. Diesen Vorsprung im Vergleich zu den etablierten Spielern gilt es nun zu nutzen und wenn möglich sogar auszubauen.
  • Aufmerksamkeit nutzen, Zielgruppen an Themen heranführen: Viele – auch wenn nicht alle – Kunden der meisten Start-ups haben aktuell leider weniger zu tun als sie es sich wünschen. Dadurch entsteht an vielen Stellen die Möglichkeit und die Bereitschaft, sich mit Themen jenseits des Geschäftsalltags zu befassen. „Gerade im Mittelstand haben es neue Technologien, Produkte und Services oft schwer sich durchzusetzen, da sie häufig gar nicht wahrgenommen werden“, berichtet Jethro. „Geschäftsführer, Eigentümer und Produktionsleiter haben meist so viel um die Ohren, dass sie schon froh sind, wenn die vorhandenen Maschinen und Materialien keinen Ärger machen. In der aktuellen Phase besteht für Start-ups die Chance, potentielle Kunden mit der Frage zu konfrontieren, ob eine völlig neue Idee, ein digitaler Ansatz oder neue Partner nicht langfristig mehr Erfolg versprechen als ein Ansatz nach dem Motto Business as usual.“
  • Inseln verbinden: Auch wenn bei zahlreichen Start-ups das mobile Arbeiten, Home Office und digitale Kollaboration an der Tagesordnung sind, so fand bisher ein großer Teil der Arbeit dennoch gemeinsam mit Kollegen im Büro statt. „Zu Beginn der Krise und der strikten Home Office-Phase kam zunächst an vielen Stellen sogar eine gewisse Begeisterung auf durch das vermeintliche Plus an Produktivität, da sich jeder mangels Ablenkung auf den Job fokussiert hat. Jetzt wird aber langsam klar, dass die Ablenkung doch auch eine wichtige soziale und emotionale Wirkung hat“, erklärt Björn. „Aktuell sollte jedes Unternehmen viel Energie darauf verwenden, dass die Belegschaft auch digital den Draht zueinander hält. Dies kann durchaus mehr sein als Web-Konferenzen. Egal ob nun gemeinsames Online-Gaming, Video- und Foto-Challenges, Büro-Fitnesskurse via Webcam … es gibt unendlich viele Möglichkeiten das soziale Leben im Start-up aufrechtzuerhalten.“

Der Corona-Fördermittel-Finder

Hier geht’s zu den Corona-Förderprogrammen von EU, Bund und Ländern.

Mode-Start-up Befeni spendet 16.000 Euro

Das Mode-Start-up Befeni leistet Soforthilfe für die Initiative „Spenden für Corona“ und produziert Gesichtsmasken statt Maßhemden.

Gesichtsmasken statt Hemden nach Maß: Die Befeni GmbH aus Langenfeld bei Düsseldorf hat ihre Maßmode-Produktion umgestellt, um mit Gesichtsmasken die Verbreitung des Coronavirus einzudämmen. Eine freiwillige Spende in Höhe von 16.539,57 Euro aus dem Verkauf von Gesichtsmasken im März kommt der Initiative „Spenden für Corona“ der Stiftung Universitätsmedizin Essen zu Gute. Eine weitere Spende ist für April geplant.

Gesichtsmasken statt Maßhemden

„Wir möchten zum Kampf gegen die Ausbreitung des Corona-Virus beitragen und nutzen seit Mitte März Teile unserer Produktionskapazität dazu, Gesichtsmasken herzustellen, die beim Atmen, Sprechen und Husten die Verbreitung von Tröpfchen eindämmen sollen. Wir freuen uns sehr, dass wir aus dem Erlös Soforthilfe für die Initiative „Spenden für Corona“ leisten zu können,“ so Maik Ernst Geschäftsführer der Befeni GmbH.

Die Befeni GmbH stellt seit Herbst 2016 maßgeschneiderte Hemden in ihrer hauseigenen Produktion zum Festpreis her. Nun hat sie ihre Fertigung so umgestellt, dass auch Gesichtsmasken produziert werden können. Da jede Maske eine Einzelanfertigung ist und auf Bestellung angefertigt wird, kann sich der Kunde die Maske passend zum Maßhemd – und sogar auf Wunsch mit dem korrespondierenden Einstecktuch - bestellen. So reduziert Befeni nicht nur die Virenverbreitung, sondern nimmt im Zweifel in diesen schwierigen Zeiten auch die Angst vor den oft „klinisch“ wirkenden Masken.

Wichtig: Es handelt sich bei der Befeni Gesichtsmaske nicht um einen medizinischen Mundschutz, sondern um eine Behelfsmaske.

Bisher wurden bereits über 10.000 Masken über selbständige Vertriebspartner verkauft, sodass das Start-up trotz der Coronakrise bisher alle Arbeitsplätze sichern konnte. Da die Nachfrage weiter steigt, prüft man derzeit weitere Kapazitätserhöhungen. Deutschlandweit werden weitere Vertriebspartner gesucht, um die Forschung des neuartigen Coronavirus noch stärker zu unterstützen.

Weitere Informationen unter unter www.spenden-für-corona.de

Die Zukunftsfähigkeit sichern

Sechs Vorgehensweisen für Unternehmen, die auch in harten Zeiten Sicherheit erzeugen.

Angst ist ein schlechter Ratgeber – aber offenbar immer noch besser, als komplett auf jeden Beistand verzichten zu müssen. Genauso agieren jedenfalls viele Unternehmen angesichts der aktuellen Krise. Dabei gibt es nicht nur viele gute Gründe, aus dieser Abwärtsspirale schlechter Ratschläge auszubrechen, sondern es existiert auch eine Reihe probater Werkzeuge, um die Zukunft des Unternehmens und das eigene unternehmerische Handeln nicht der Angst zu überlassen. Vor allem mit Blick auf die Zeit nach Corona, in der es umso wichtiger sein wird, den WIP (Work in Process) nicht gleich zu hoch zu fahren.

Wie treffen wir Entscheidungen unter Stress? Es dominieren unbewusste, automatisch ablaufende Prozesse. Eine Situation aus mehreren Perspektiven durchdenken, mögliche Handlungsfolgen abwägen: Bei größerem Handlungsdruck sind rationale Entscheidungen eher Fehlanzeige. Stattdessen: Angst, Flucht, Abwehr, Verteidigung – man kann in diesem Modus zwar blitzschnell reagieren, tut häufig genug jedoch genau das Falsche.

Steigt der Handlungsdruck, übernehmen oft nicht die besten, sondern die erstbesten „Systeme“

Erwartet ein Unternehmen, dass bald deutlich weniger Aufträge kommen werden oder wird es konkret damit konfrontiert, dass sich die Auftragslage bereits deutlich verschlechtert hat, so stellt sich die Frage: Haben die Entscheider eines Unternehmens immer noch genügend gute Handlungsweisen zur Verfügung, um die Organisation jetzt und in Zukunft zu sichern? Trifft ein Unternehmen suboptimale Entscheidungen, dann kann es sein, dass es damit in guten Zeiten noch halbwegs gut durchkommt. Tritt eine wirtschaftlich schwierige Lage ein, funk­tioniert das spätestens jetzt nicht mehr. Setzt es weiterhin Dinge um, die heute notwendig erscheinen und weil schlichtweg unter Stress und aus Angst keine anderen Handlungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen, dann trifft dies das Unternehmen in harten Zeiten mit voller Wucht.

Nicht eine mögliche Krise, sondern der Handlungsdruck macht den Unterschied

Angst vor einem Konjunktureinbruch erhöht den ohnehin stets hohen Handlungsdruck nochmals. Eine Krisensituation macht es schlichtweg dringlicher, zu handeln – man muss schnell Entscheidungen umsetzen, die allerdings zuvor bewusst überprüft werden sollten. Nur, allein diese Handlungen stärken ein Unternehmen in Krisenzeiten nicht. Deshalb: Die Weichen dafür, ob ein Unternehmen besser als andere durch schwieriges Fahrwasser navigieren und daraus gegebenenfalls sogar stärker als zuvor hervorgehen kann, sollten bereits zu einem anderen Zeitpunkt gestellt werden. Unternehmen, die vor einer Rezession bedeutende Veränderungsinitiativen erfolgreich umgesetzt haben, können davon in Krisenzeiten profitieren und auch währenddessen mehr Chancen als andere nutzen.

Sechs Vorgehensweisen, die auch in harten Zeiten Sicherheit erzeugen

Irrationale und etablierte Verhaltensweisen haben gerade in Krisenzeiten Hochkonjunktur. Ein Beispiel: Kosteneinsparungen, die über das Ziel hinausschießen und damit die Zukunft des Unternehmens gefährden. Bedeutende Veränderungsinitiativen sollten nicht erst in einer akuten Rezession gestartet werden – mit dem richtigen Fokus kann jedoch auch dann immer noch viel erreicht werden.

1. Den Work-in-process-Teufelskreis durchbrechen, ...

... damit sich alle endlich auf das Wesentliche konzentrieren können. In den meisten Unternehmen ist der WIP, also die Arbeitslast, permanent zu hoch und Projekte behindern sich gegenseitig. So wird von Mitarbeitern eingefordert, bis zu zehnfach mehr an Projekten zu erledigen, als optimal bearbeitet werden können. Im ständigen Bemühen, alles gleichzeitig zu erledigen, leiden nicht nur Qualität und Arbeitszufriedenheit. Man nimmt damit auch in Kauf, dass Verspätungen zur Norm werden, sich alle verfügbaren Ressourcen im  Multitasking-­Modus aufreiben, die Fehleranfälligkeit nach oben schnellt und das Topmanagement viel zu viel Zeit in die Lösung andauernder Konflikte aus dem WIP-Teufelskreis investieren muss. Der Ausweg aus diesem Zuviel an Arbeit liegt auf der Hand: Die Arbeitslast muss reduziert, die Anzahl aktiver Projekte gesenkt werden. Damit haben Unternehmen, die die Arbeitslast dauerhaft reduzieren, gerade auch in Krisenzeiten einige überzeugende Verkaufsargumente mehr als andere: Die Durchlaufzeiten aktiver Projekte verkürzen sich deutlich. Zugleich erhöht sich die Zuverlässigkeit, Verspätungen nehmen ab und es können durchschnittlich mehr Projekte im Jahr fertiggestellt werden als bisher.

2. Das Unternehmen ­konsequent durchsatz­orientiert ausrichten ...

... und damit Investitionen zurückstellen und/oder streichen, mit Ausnahme jener Investitionen, die dem Unternehmen einen schnellen Return on Investment bringen. In der klassischen kostenorientierte Denkweise fokussiert sich jeder Bereich im Unternehmen darauf, lokal Kosten zu sparen – unter der Annahme, dass eine lokale Verbesserung der Kosten automatisch zu einer Verbesserung für das gesamte Unternehmen führe. Allerdings werden in der kostenorientierten Denkweise auch Investitionen eingespart, die eigentlich gerade notwendig sind, um morgen den Durchsatz des Unternehmens signifikant zu steigern. Was die kostenorientierte Denkweise außen vor lässt, ist zentraler Punkt des durchsatzorientierten Handelns: sich auf ein GEMEINSAMES Unternehmensziel auszurichten und dadurch den langfristigen Erfolg sicherzustellen. Eine eindeutig durchsatzorientierte Ausrichtung ist der Weg, um ab sofort die Investitionsentscheidungen planvoll auf Return on Investment auszurichten. Haben Unternehmen bereits vor einer Rezession diesen Shift auf Durchsatzorientierung vollzogen, profitieren sie davon natürlich auch in Krisenzeiten. Sie haben ihre Liquidität erhöht, denn sie ­haben ausschließlich Entscheidungen für Investitionen getroffen, die sich innerhalb kürzester Zeit refinanzieren, während andere eine Vielzahl nicht durchsatzorientierter Investitionen getätigt haben – und damit auf Durchsatzsteigerung (in der Zukunft) verzichten.

3. Bbevorzugter Lieferant werden ...

... und damit (auch in Krisenzeiten) Marktanteile dazugewinnen. Viele Unternehmen gehen bei den Leistungen, die sie ihren Kunden anbieten, Kompromisse ein. Statt deren Erwartungen in bestimmten Bereichen zu übertreffen, bleiben sie ein Lieferant unter vielen – mit der Konsequenz, dass sich die Angebote, nicht von jenen der Konkurrenz unterscheiden können, außer durch den Preis. Höhere Verfügbarkeiten, höhere Zuverlässigkeit, kürzere Lieferzeiten als bisher und/oder als marktüblich: All das sind entscheidende Kundenbedürfnisse. Unternehmen, denen es gelingt, genau diese Bedürfnisse zu befriedigen, verschaffen sich einen entscheidenden Wettbewerbsvorteil. Und das ohne neue Produkte, Leistungen oder Technologien entwickeln zu müssen. Bevorzugter Lieferant zu sein bzw. zu werden, erzeugt auch in der Krise einen hohen Nutzen. Wenn das Marktvolumen insgesamt kleiner wird, als bevorzugter Lieferant der Umsatz jedoch stabil gehalten werden kann, dann vergrößert sich der eigene Marktanteil. Das heißt nichts anderes, als dass der Wert des Unternehmens steigt. Kundenbedürfnisse zu erfüllen, bedeutet auch, in der Krise Produkte immer noch sofort bzw. schneller als andere liefern zu können. Viele Unternehmen senken ihre gesamten Warenbestände, damit sie Kosten einsparen. Dann ist jenes Unternehmen im Vorteil, das seine Lagerbestände dynamisch anpassen und Produkte, die nach wie vor dringend von den Kunden benötigt, so schnell wie möglich verfügbar machen kann.

4. Einen entscheidenden Wettbewerbsvorteil aufbauen ...

... und damit den Wert des Unternehmens für alle Stakeholder steigern. Die Geschwindigkeit, mit der sich Technologien weiterentwickeln, Kundenbedürfnisse verändern, Produktlebenszyklen verkürzen, hat sich enorm erhöht – damit einhergehend auch der Druck auf die Unternehmen. Neben dem fordernden Tagesgeschäft und einem Fokus, der häufig nur bis zum nächsten Quartal reicht, bleibt viel zu wenig Zeit, um sich intensiv mit Zukunftsthemen auseinanderzusetzen. Dabei sind Innovationen ein wichtiger Hebel, um die Zukunft des Unternehmens zu sichern, insbesondere dann, wenn sie Wert erzeugen, indem sie eine bisher elementare Beschränkung für Kunden beseitigen (zitiert nach E. Goldratt, dem Begründer der Theory of Constraints). Und ein maximaler Wettbewerbsvorsprung ist auch in wirtschaftlich turbulenten Zeiten äußerst gefragt. Kann ein Unternehmen während einer Krise beispielsweise als einziges ein neuartiges Produkt oder Geschäftsmodell bzw. einen neuartigen Service liefern, dann wird dieses/dieser (gerade) auch in der ­Krise für Kunden besonders wertvoll sein. Denn: Es wird etwas geboten, was ein vorhandenes Bedürfnis erstmalig und passgenau erfüllt und von keinem Mitbewerber bedient werden kann.

5. (Weiterhin) die „richtigen“ Aufträge annehmen, ...

... um in einem möglichen Preiskampf nur moderat mitgehen zu müssen. Die Preise, die ein Unternehmen jetzt erlöst, geraten in einer Rezession unter Druck. Wenn es dann zu einem Preiskampf kommt, stehen Unternehmen vor der Entscheidung, wie weit sie in diesem mitgehen können, damit die Aufträge nicht an Mitbewerber vergeben werden. Bei einem Konjunktur­einbruch werden Einkaufsentscheidungen und Auftragsvergaben noch langsamer und vorsichtiger als sonst getroffen. Genau mit derselben Vorsicht und ohne Hektik, denn die Nachfrageseite baut nur künstlichen Zeitdruck auf, sollten Unternehmen über ihre Preise entscheiden. Sie müssen keinesfalls überstürzt in Vorleistung gehen. Dabei können auch in der Rezession eingehende Aufträge zu Kapazitätsengpässen führen. Die Durchsatzrechnung hilft dabei, zu entscheiden, welcher Auftrag zu diesem günstigeren Preis bevorzugt bearbeitet werden soll. Dabei steht nicht die Fragestellung im Vordergrund, ob ein Auftrag überhaupt Durchsatz bringt – dass ein Auftrag gar keinen Durchsatz einbringt, wäre erst das Resultat eines dramatischen Preisverfalls –, sondern es geht darum, die „richtigen“ Aufträge anzunehmen (Welcher der Aufträge bringt dem Unternehmen mehr ein?) und damit im Preiskampf wie geplant nur moderat mitzugehen.

6. Auf den Bullwhip-Effekt vorbereitet sein ...

... und mit neuen Distributionsmodellen eine Win-win-Situation schaffen. In der Rezession 2008/09 mit einem dramatischen Einbruch des Auftragsvolumens konfrontiert, beabsichtigte ein Elektronikhersteller, Mitarbeiter zu entlassen. E. Goldratt riet dem Management ab, denn seine Analyse der Marktsituation ergab ein differenzierteres Bild. Die Produkte des Herstellers wurden an die Endverbraucher auch während der Rezession nach wie vor gut verkauft. Doch die Händler hielten sich in der Krise aus Angst mit weiteren Bestellungen zurück. Goldratt prognostizierte im Januar 2009, dass Unternehmen, so auch der Elektrogerätehersteller, gut daran täten, vorbereitet zu sein, wenn die Lager der Händler leer seien und wieder aufgefüllt werden müssten. Entlassungen wären kontraproduktiv, wenn es doch darum gehen muss, zu einem Zeitpunkt x wieder möglichst viele Aufträge zu bearbeiten und schnell liefern zu können.

Die Rezession 2009 zeigte auch, dass diese maximalen Schwankungen – extreme Zurückhaltung bei der Auftragserteilung während der Rezession, extrem hohes Auftragsvolumen zum Ende hin – Handelsunternehmen in erhebliche Schwierigkeiten bringen. Weil das, was sie wieder gerne verkaufen würden, von ihren Lieferanten nicht bedient werden kann: Bei diesen fehlen entweder die großen Kapazitäten oder sie sind in der Rezession wegen Auftragsmangels in die Pleite geschlittert. Würden Lieferanten ihren Kunden an der Schnittstelle zum Endverbraucher in der Rezession ein neues Geschäftsmodell anbieten, ließe sich für beide Seiten eine Win-win-Situation realisieren: fix getroffene Vereinbarungen über die Abnahme einer großen Produktmenge zu rezessionsbedingt angepassten Preisen. Der Lieferant liefert dafür nicht alle Produkte auf einmal, sondern genau in jener Geschwindigkeit, wie der Händler diese auch verkaufen kann. Der Händler verbessert dadurch sein eigenes Distributionssystem, muss kein riesiges Lager unterhalten und kann seine Kapitalbindung senken.

Machen sich Unternehmen bewusst, dass in einer Krisensituation der Handlungsdruck nochmals steigt, tun Organisationen gut daran, besser als andere darauf vorbereitet zu sein. ­Zudem gilt: Um auch in Krisenzeiten sicher zu navigieren, sind nicht in jedem Fall zwingend gänzlich andere Vorgehensweisen als sonst gefragt. Vielmehr geht es um Grundlegenderes, und das gilt in guten wie in schlechten Zeiten: ein Umdenken und Verändern der Planungs- und Steuerungspraxis in entscheidenden Punkten, die bessere Erfüllung von Kundenbedürfnissen, den Aufbau von Wettbewerbsvorteilen oder eben auch ein im Vergleich zum Mitbewerb schnelleres Reagieren auf das Ende der konjunkturellen Talfahrt.

Der Autor Uwe Techt ist Geschäftsführer der VISTEM GmbH & Co. KG und gilt als Vorreiter im deutschsprachigen Raum für die Nutzung der Theory of Constraints (TOC) und des Critical Chain Projektmanagements, www.vistem.eu