Bundesweite Corona-Hilfsaktion launcht Portal wirbrauchenhilfe


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Das neue Portal wirbrauchenhilfe.com richtet sich direkt an Einrichtungen wie Krankenhäuser, Pflegeheime und Privatpersonen, die Hilfe und Unterstützung anfordern wollen.

Innerhalb von zwei Wochen haben sich auf den Aufruf der Corona-Hilfsaktion „Wir wollen helfen“ (wirwollenhelfen.com) bundesweit über 8.000 Fachkräfte und Freiwillige gemeldet, die das Personal in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen entlasten und Privatpersonen unterstützen möchten. Jetzt haben die Initiatoren, Johannes Roggendorf und Dr. Timo Fischer, zusammen mit ihrem Team mit “Wir brauchen Hilfe” (wirbrauchenhilfe.com) einen zusätzlichen direkten Kanal für Krankenhäuser, Pflegeheime und Privatpersonen in Not eingerichtet, die Unterstützung anfordern möchten.

„Unser Team hat Hilfegesuche bislang immer individuell angenommen und bearbeitet. Inzwischen erreichen uns aber immer mehr Anfragen, so dass wir uns entschieden haben, dafür parallel auch einen eigenen Zugang aufzubauen, um beide Marktseiten digital zusammenbringen und daraufhin automatisch die passenden Matches finden zu können. Wir sind sehr bewegt, über so viele Hilfsangebote und freuen uns, dass die Unterstützung so gut angenommen wird“, erläutert Johannes Roggendorf.

Der Grund, warum so schnell mit wirwollenhelfen.com und wirbrauchenhilfe.com zwei neue Portale online gebracht werden konnten: Roggendorf und Fischer haben mit ihrem Unternehmen MEDWING bereits die europaweit erfolgreiche Job- und Recruiting-Plattform für die Gesundheitsbranche aufgebaut, um schnell und passgenau freie Stellen in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und Arztpraxen zu besetzen.

„Unsere langjährige Expertise, unsere Prozesse und Matching-Technologie können wir jetzt auch für wirwollenhelfen.com und wirbrauchenhilfe.com optimal nutzen. Wir bieten diesen Service bewusst für alle Beteiligten kostenlos und ehrenamtlich an. So wollen wir im Team dazu beitragen, dass alle Menschen schnell und hoffentlich gesund aus dieser Krise herauskommen“, erklärt Dr. Timo Fischer.

So funktioniert wirbrauchenhilfe.com

  • Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen und Privatpersonen tragen ihren Bedarf ein: Wer auf der Suche nach Hilfe ist, gibt unverbindlich und in wenigen Klicks an, wofür Unterstützung oder Personal benötigen wird.
  • Suche, Prüfung und Vorstellung von Personal und Helfern: Unter den registrierten Nutzern werden Personal und Freiwillige gesucht, die in der aktuellen Notsituation helfen wollen. Bei medizinischen und pflegerischen Fachkräften übernimmt das Portal den gesamten Bewerbungsprozess, prüft vorab die Profile auf ihre Qualifikation und erstellen übersichtliche Unterlagen inkl. Lebenslauf und Urkunden.
  • Matching: Dem Bedarf entsprechend, werden möglichst passgenau Kandidaten vorgeschlagen. Passt es für alle beteiligten, erfolgen alle weiteren Abstimmungen dann zwischen Hifesuchenden und Helfern.
  • Vergütung: Das Engagement ist ehrenamtlich. Das heißt, wirbrauchenhilfe.com und wirwollenhelfen.com sind kostenlos. Für die Vermittlung fallen keinerlei Kosten an. Medizinisches und pflegerisches Personal wird regulär von den Einrichtungen vergütet.

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Innovation statt Stillstand

Das letzte Jahr hat zahlreiche Unternehmen in Deutschland, aber auch im Rest der Welt, in die Krise gestürzt. Vor allem Unternehmen, die in Sachen Digitalisierung hinterher sind, haben das Nachsehen. Doch eine Krise bietet immer auch Chancen. Aus der Praxiserfahrung eines digitalen Start-ups, das sich kurz vor der Corona-Krise gegründet hat, möchten wir Ihnen davon berichten, warum Probleme immer auch Lösungen fordern. Und wie Sie mit strategischem Innovationsmanagement maßgeblich zur Lösung beitragen können.

Aussitzen hilft meist nicht weiter

Im Frühjahr 2020 konnten wir genau beobachten, wie Deutschland im Krisenmodus reagiert. Denn in schwierigen Zeiten agieren viele Firmen sehr ähnlich. Der Rotstift wird angesetzt und Sparmaßnahmen werden ergriffen. Um Liquiditätsengpässe zu vermeiden, kommt es oft zu betriebsbedingten Kündigungen oder zumindest zur Einführung der Kurzarbeit, wie das letzte Jahr deutlich gezeigt hat. So erreichte die Kurzarbeit im April 2020 mit knapp sechs Millionen Menschen ihren Höhepunkt.

Wenn der Betrieb die Kosten senkt, bedeutet das oft, dass Innovationen auf der Strecke bleiben. Denn auch dafür ist in der Regel kein Geld da. Doch die Krise einfach auszusitzen, erweist sich jetzt, ein Jahr nach dem ersten Lockdown als schwierig. Vielen geht die Puste aus.

Aussitzen bringt uns oft nicht weiter. Eher sollten wir versuchen, einzelne Probleme in der Krise auszumachen und dafür Lösungen zu liefern. Als Startup im Bildungssektor erkannten wir, dass Eltern im Homeschooling vielerorts allein gelassen wurden. Anstatt in den Sparmodus zu gehen, investierten wir personelle und finanzielle Ressourcen in die Optimierung und Verbreitung unserer Plattform für Online-Nachhilfe bidi.one. Denn diese bot für viele Eltern eine kreative Lösung, um ihr Kind beim Homeschooling bestens unterstützen zu können.

Jetzt handeln und kreativ Herausforderungen meistern

Pizzarestaurants, die jetzt Premium-Tiefkühlpizza für Supermärkte herstellen. Escape-Room-Betreiber, die nun Spiele für zuhause entwickeln und nach einem Jahr den Umsatz ihres eigentlichen Geschäfts, um ein Vielfaches übertreffen. Das sind die Erfolgsgeschichten unserer Zeit. In diesen Geschichten wurden Herausforderungen durch kreative Lösungen und Innovation überwunden.

Doch selbst mit einer guten und innovativen Produktidee, läuft es nicht immer von selbst. So merkten wir schnell, dass auch wir mit unserer Nachhilfe-Plattform kreativer werden mussten. Denn im traditionellen Nachhilfemarkt sind vielen Familien die Möglichkeiten digitaler Bildung noch gar nicht bekannt. Der bundesweite Lockdown brachte jedoch auch ungewöhnliche Kooperationsmöglichkeiten für uns. So erkannten einzelne Unternehmen wie Zalando oder BASF Chemetall, dass ihre Mitarbeiter*inner mit Kindern im schulpflichtigen Alter Entlastung brauchen. Im Rahmen der Corporate Benefits können die Mitarbeiter*innen der Unternehmen für ihre Kinder kostenfreie Stunden bei den professionellen bidi Nachhilfelehrer*innen buchen.

Gedankenstützen, um Krisen erfolgreich zu bewältigen

Gerade in der aktuellen Zeit, in der wir nicht wissen, wann es wieder besser wird und der nächste Aufschwung ansteht, kommt man nur mit Kreativität und Innovationsgeist raus. Die folgenden Gedankenstützen sollen Ihnen dabei helfen, den nächsten Krisen gelassener entgegen zu gehen und erfolgreich mit Herausforderungen umzugehen.

  • Chancen nutzen: Keine Aufträge? Ihre Mitarbeiter*innen sind nicht ausgelastet? Nutzen Sie die frei werdenden Ressourcen, um Produktentwicklung und Innovationen voranzutreiben.
  • Flexibel bleiben: Eine der Grundvoraussetzungen, um schnell auf Veränderungen reagieren zu können, besteht darin flexibel zu sein. Schaffen Sie in Ihrem Unternehmen ein Klima des kontinuierlichen Wandels.
  • Krisenmanagement: Lieferengpässe? Ausfall von Aufträgen? Zahlungsausfälle? Es gibt viele Krisenszenarien, auf die Sie sich gedanklich vorbereiten sollten. Arbeiten Sie Pläne aus, wie Sie auf mögliche Szenarien reagieren können.
  • Innovationsmanagement: Stellen Sie kleine Teams mit geringen Budgets und knappen Zeitvorgaben zusammen, um Innovationsmaßnahmen einzuleiten. Solche Sachzwänge führen in der Praxis zu schnelleren Ergebnissen.
  • Diversifizieren: Setzen Sie niemals auf nur ein Pferd. Erweitern Sie Ihre Produktpalette und Dienstleistungen, sodass Ihre Existenz nicht an dem Erfolg einer einzigen Idee geknüpft ist.
  • Netzwerken: Bereits vor der Krise, aber auch währenddessen sollten Sie stets versuchen neue Kontakte und Kooperationen zu knüpfen. Manchmal ergeben sich interessante Ideen im gemeinsamen Austausch, die beide Parteien voranbringen.
  • Digitalisieren: Wer jetzt noch nicht im digitalen Zeitalter angekommen ist, sollte schleunigst auf den Zug aufspringen. Nur mit modernen und zeitgemäßen Strukturen kann man flexibel und schnell Innovationen auf den Markt bringen.

Die Autorin Desirée Mainzer arbeitet im Marketing des EdTech Startups Kuravisma, das mit dem ihrer Online Nachhilfe Plattform bidi.one die Zukunft des digitalen Lernens mitgestalten will.

Preventim: digitales Drive-in-Testzentrum gestartet

Preventim-Gründer Frederic Lanz will mit seinem digitalen Drive-in-Testzentrum nicht nur mehr Sicherheit ermöglichen, sondern auch eine belastbare Öffnungsperspektive schaffen.

Einfach digital ein Termin-Ticket ziehen. Mit Auto, per Rad oder zu Fuß zur Stadthalle kommen. Täglich den Schnelltest kostenlos von geschultem Personal in der Zeltstation an der frischen Luft durchführen lassen. Ohne weitere Wartezeit zum Testergebnis schon nach circa 15 Minuten über das eigene Smartphone. Und weiter geht es in die heimische Gastronomie, zur Arbeit oder zu anderen privaten Terminen. So die Vision hinter dem Projekt.

Seit Karfreitag können sich Menschen aus dem Main-Taunus-Kreis unkompliziert im neuen Zentrum an der Flörsheimer Stadthalle testen lassen. „In unserem neuen Schnelltestzentrum ist alles digital – außer der Abstrich“, betont Frederic Lanz, Gründer der verantwortlichen Preventim UG. „Durch die volldigitale Verarbeitung der Daten bieten wir ein Höchstmaß an Sicherheit und Effizienz bei den Testungen.“

Digitaler Pass als Chance für Gastronomie und Co.

Im Mittelpunkt des Schnelltestangebots steht die Website oder eine App, über die alle relevanten Daten automatisiert verarbeitet werden. Diese können sich Nutzer kostenfrei über corona-pitstop.de herunterladen. Vor einer Testung geben sie einmalig ihre Kontaktdaten ein und stoßen dabei eigeninitiativ den Verarbeitungsprozess an. Nach dem Test informiert die App sie automatisch über das Ergebnis. Ist dieses negativ, generiert sie ein Testzertifikat, das in der persönlichen Wallet auf dem Smartphone eingespielt wird. In Zukunft soll es als digitaler Pass den Eintritt in gastronomische oder andere Einrichtungen ermöglichen.

Ist das Ergebnis hingegen positiv, erfolgt eine Meldung nicht nur an die Testperson, sondern unter Einhaltung des Datenschutzes auch direkt an das Gesundheitsamt. Die App informiert den Nutzer, sich in Quarantäne zu begeben und einen Arzt für einen weiteren PCR-Test zu kontaktieren. Darüber hinaus übermittelt das neue Preventim-Testzentrum einmal täglich alle relevanten Daten zur Anzahl der Testungen und zu den Ergebnissen an das Gesundheitsamt. Damit erfolgt die Ermittlung von Inzidenzen und das Konzept schützt präventiv vor der Ausbreitung unerkannter Infektionsherde.

Unbürokratischer Helfer in der Region

Die Preventim UG schließt mit dem kostenlosen Schnelltestangebot eine Lücke, die staatliche Stellen gerade im Rahmen der Teststrategie der Bundesregierung zu schließen versuchen. Der zuständige Main-Taunus-Kreis hat das Unternehmen für die Errichtung des Testzentrums auf unbürokratische Weise beauftragt. Die Testungen werden durch die Krankenkassen finanziert.

Nicht nur die Koppelung an das örtliche Gesundheitsamt macht das neue Schnelltestzentrum dabei zum „Flörsheimer Modell“. Die Mitarbeiter vor Ort entstammen vom Lockdown betroffenen Branchen wie der Gastronomie. Sie sind speziell für die Schnelltestungen durch das Deutsche Rote Kreuz geschult. Um einen Anreiz für die regelmäßige Testung zu schaffen, vergibt das Preventim-Zentrum kleine Präsente wie Gutscheine für die örtliche Eismanufaktur. Direkt gegenüber des Flörsheimer Schulzentrums können sich auch Lehrer und Schüler regelmäßig testen lassen.

Gründer Frederic Lanz - "Held des Mittelstands"

Hinter dem neuen Angebot steht mit Frederic Lanz ein Flörsheimer, der unbürokratisch Hilfe organisiert. Im vergangenen Jahr hat der Geschäftsführer der KEMPER GmbH im Münsterland pragmatisch einen mobilen Luftreiniger für Schulen auf den Markt gebracht, der bereits in vielen deutschen Schulen die Infektionsgefahr reduziert – das Unternehmen gilt als Pionier der Luftreinhalttechnik in der Metallverarbeitung. Kürzlich würdigte die Wirtschaftswoche dieses Engagement in seiner Rubrik „Helden des Mittelstands“. Jetzt will er Testzentren flächendeckend aufbauen, um weitere Öffnungsschritte für vom Lockdown betroffene Wirtschaftsbereiche zu ermöglichen.

Flörsheim am Main ist für den Lanz dabei erst der Anfang, denn das „Flörsheimer Modell“ lässt sich auch auf andere Städte übertragen. „Binnen kurzer Zeit können wir ein Testzentrum hochziehen“, sagt Lanz. „Bis alle durch die Impfungen immunisiert sind, wird es noch dauern. Die flächendeckende Testung gibt uns aber die Möglichkeit, zumindest schrittweise zu öffnen.“ Am Sitz seiner Firma in Vreden ist bereits ein ähnliches Testzentrum entstanden.

Radar für Gründer

Gefährliche Klippen frühzeitig erkennen und sicher umschiffen – das ist eine der wichtigsten Überlebensstrategien erfolgreicher Gründer. Wie Sie Ihr eigenes Frühwarnsystem aufbauen lesen Sie hier.

Bis vor kurzem dachte ich noch, dass man den Überblick über die eigene Firma fast wie automatisch beibehält und daher auch stets weiß, wie es um die Finanzen steht. Aber dann türmten sich scheinbar unwichtige Details und finanzielle Ungereimtheiten zu riesigen Problemen auf.“ So skizziert Jungunternehmer Peter Zurbier rückblickend die bislang schlimmste Situation seiner Firma. Vor zehn Monaten hatte sich der 32-Jährige als Anbieter für Party- und Gastronomiebedarf selbständig gemacht. Neben dem fachlichen Know-how, das er als Angestellter in dieser Branche bereits gesammelt hatte, war vom ersten Tag an betriebswirtschaftliches Detailwissen von ihm gefordert.

Wie Peter Zurbier stoßen hier die meisten Existenzgründer rasch an Grenzen. In dieser Frühphase der Selbständigkeit lauern vielschichtige Stolperfallen, Fehler sind vorprogrammiert – nur wer aus ihnen lernt, eignet sich auf Dauer den „richtigen Riecher“ für Gefahren an. Peter Zurbier hatte die Warnsignale übersehen. Als er dann keinen Ausweg mehr wusste, wandte er sich an seine Hausbank. Erst damit wurde Hilfe von Außen möglich. Der darauf folgende Kontakt zum „Runden Tisch“ der IHK, einer zentralen Anlaufstelle bei Krisen junger Unternehmen, war dann Rettung in allerletzter Minute und hat ihm zu wichtigen Erkenntnissen verholfen. „Heute weiß ich, dass mir der richtige Blick auf mein Geschäft und das richtige Timing bestimmt viel Ärger und Geld erspart hätte“, betont Zurbier.

Krisensignale frühzeitig erkennen

Von existenzieller Bedeutung ist daher ein Frühwarnsystem, das bereits in der Gründungsphase installiert wird und auf regelmäßiger Selbstkontrolle und Selbstdiagnose basiert. Damit lassen sich Risiken leichter erkennen und Korrekturen einleiten. Hauptursachen für das frühzeitige Aus junger Unternehmen sind Liquiditätsprobleme, Forderungsausfälle sowie strategische Fehler.

Zum Experten-Interview: Überleben im Existenzgründer-Dschungel

Abschalten für Gründer

Naturgemäß müssen Gründer meist sehr viel Arbeitszeit in den Aufbau ihrer Firma stecken. Doch bei allem Leistungsgedanken sollte dabei das Abschalten nicht zu kurz kommen, denn es ist für den Erfolg von entscheidender Bedeutung.

Zehn Uhr abends: Wo normale Arbeitnehmer schon längst im Feierabend sind und schon mit dem Gedanken spielen, sich ins Bett zu begeben, brennt in vielen Start-ups noch Licht. In der Gründerphase gibt es immer etwas zu tun. Was jedoch viele ignorieren: Der Mensch ist kein Computer, der beliebig lange mit konstanter Leistung laufen kann. Wer grundlegende Bedürfnisse wie Schlaf und Entspannung ignoriert, setzt sich nicht nur einem hohen Gesundheitsrisiko aus, sondern sorgt dafür, dass seine Leistungskurve in den Keller sinkt – zum Nachteil des eigenen Unternehmens. Wie und warum Gründer den Kopf regelmäßig frei machen sollten, erklärt der folgende Artikel.


Von Stress & Leistungsfähigkeit

Die Gründerphase ist Stress pur. Doch nicht immer ist der nur nachteilig. Erst, wenn er Überhandnimmt, weil er nicht mehr abgebaut wird.


Warum Gründerstress? Zum Beispiel wegen Arbeitszeiten

Natürlich, generell ist die Selbstständigkeit nichts für Leute, die auf Acht-Stunden-Tage stehen und für die um fünf Uhr der Hammer fallen muss – das zeigen auch die Zahlen: Selbstständige arbeiten branchenübergreifend im Durchschnitt wöchentlich rund acht Stunden länger als Angestellte. Bloß: So verständlich diese Zeit-Investition ins eigene Startup ist, so schlecht ist sie fürs Stress-Niveau. Solange der Körper im Arbeitsmodus ist, versucht er, maximale Bereitschaft und Konzentration aufrecht zu erhalten – die Definition von Stress. Bloß: Diesen Level kann der Mensch nicht unbegrenzt aufbieten. Schon nach wenigen Tagen, in denen die Arbeitszeiten wesentlich über den Entspannungsphasen liegen, machen wir schlapp.

Überarbeitung
Wer länger arbeitet, arbeitet auch allein von der Menge sehr viel mehr pro Tag. Auch das schlägt sich auf den Stress nieder, der Körper muss immer mehr Baustellen im Hinterkopf behalten.

Hohe Einzelbelastung
Das wiederum sorgt in Kombination mit der Tatsache, dass viele Startups in Sachen Mitarbeiterzahl noch nicht optimal aufgestellt sind, zu einer wesentlich größeren Belastung Einzelner. Oftmals ist es der Gründer selbst, der sich am meisten zumutet. Und gleichzeitig verzettelt er sich durch die vielen unterschiedlichen Felder zügig:

  • Eine Stunde am Projekt arbeiten
  • Probleme der Buchhaltung lösen
  • Treffen mit Investoren
  • Arbeiten am Projekt
  • Vorstellungsgespräche
  • Technische Probleme

Diese Liste ließe sich beliebig fortsetzen, denn es gibt praktisch keinen Job, um den sich Gründer nicht persönlich kümmern – auch weil viele Neu-Chefs noch nicht delegieren gelernt haben.

Entspannung Fehlanzeige
Und weil in der Gründungsphase keine noch so harte Arbeit wirklich zu einem Ende führt, sondern sich immer wieder neue "Baustellen" auftun, können viele Chefs auch dann nicht abschalten, wenn sie zuhause sind. Wem kreisten während dieser Zeit nicht die Gedanken auch noch im Bett um irgendein Detail?

Home-Office-Vereinbarungen: Stolperfallen umgehen

Von Heimarbeitsplätzen können Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen profitieren. Jedoch lauern hier einige rechtliche Fallstricke. Abhilfe schaffen sorgfältig ausgearbeitete Vereinbarungen. Das sollten Sie dabei beachten.

Das Arbeiten außerhalb der Firma wird immer beliebter. Laut einer aktuellen Studie des Instituts für Wirtschaftsforschung (Ifo) lassen rund 40 Prozent der deutschen Unternehmen ihre Mitarbeiter ganz oder teilweise in den eigenen vier Wänden arbeiten – Tendenz weiter steigend. Grundlage ist in der Regel eine Vereinbarung, die alle Rechte und Pflichten am Heimarbeitsplatz festlegt. Doch viele Home-Office-Vereinbarungen sind lückenhaft und bieten unnötigen Interpretationsspielraum, warnt die Wirtschaftskanzlei WWS aus Mönchengladbach. Unternehmen sollten alle Regelungen unter die Lupe nehmen und gegebenenfalls nachbessern.

Eine Home-Office-Tätigkeit erfordert eine spezielle Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Es muss nicht immer ein umfassendes Vertragswerk sein. Führt der Arbeitnehmer von zu Hause gelegentlich geschäftliche Telefonate, kann eine mündliche Absprache unter Umständen ausreichen. Sind feste Einsatzzeiten in den eigenen vier Wänden vorgesehen, sollte die Vereinbarung immer schriftlich erfolgen. Dies kann entweder direkt im Arbeitsvertrag oder als separate Zusatzvereinbarung geschehen.

Klare Regelungen treffen

Mit klaren Regelungen lassen sich viele Stolperfallen von vornherein umgehen. Der Vertrag sollte etwa genau festlegen, an wie vielen Tagen in der Woche zu Hause gearbeitet wird und welche Pausenzeiten gelten. Die Home-Office-Vereinbarung sollte klarstellen, wie die Arbeitszeit erfasst wird und unter welchen Umständen vergütete Mehrarbeit zulässig ist. Überstunden sollten nur nach vorheriger Absprache erfolgen können. Nicht zuletzt ist zu vereinbaren, welche Kosten der Arbeitgeber für IT, Telefon- und Internetanschluss übernimmt. Auch sollte geklärt sein, ob und in welchem Umfang der Arbeitgeber Zugang zum Heimarbeitsplatz erhält.

Wichtig sind nicht nur die Modalitäten, sondern auch die Frage, wie eine Vereinbarung zustande gekommen ist. Einseitige Vereinbarungen zum Vorteil des Unternehmens sind schnell unwirksam. Laut Urteil des Landesarbeitsgericht Düsseldorf (LAG Düsseldorf, Az. 12 Sa 505/14) ist die Kündigung einer Home-Office-Regelung ungültig, wenn sie auf einer einseitig vom Arbeitgeber formulierten allgemeinen Vertragsbedingung beruht, deren Widerrufsklausel die Interessen des Arbeitnehmers nicht ausreichend berücksichtigt. Dies gilt selbst dann, wenn der Arbeitgeber die vertraglich vereinbarte Widerrufs- und Kündigungsfrist einhält.

Auf Augenhöhe vereinbaren

Unternehmen sollten Home-Office-Vereinbarungen auf Augenhöhe aushandeln und Vorschläge des Arbeitnehmers einbeziehen. Idealerweise legen die Parteien gemeinsam fest, welche persönlichen Belange dem Arbeitnehmer besonders wichtig sind. Sie sollten gemeinsam einen Beispielkatalog für die Fälle schriftlich fixieren, unter denen sich beide mit der Beendigung der Heimarbeit einverstanden erklären. Dazu zählen etwa betriebliche Umstrukturierungen, Projektarbeiten oder andere Kundenbetreuungssituationen, die eine dauerhafte Präsenz des Arbeitnehmers im Betrieb erfordern.

Ganz wichtig ist, die Beteiligung des Mitarbeiters zu dokumentieren. Dies kann durch die Zusendung der Home-Office-Vereinbarung per E-Mail erfolgen, in welcher der Arbeitnehmer aufgefordert wird, die Regelungen um seine konkreten Wünsche und Vorstellungen zu ergänzen. In einem Gespräch sollten die einzelnen Punkte final abgestimmt und anhand eines Gesprächsprotokolls die einzelnen Entwicklungsschritte der Vereinbarung schriftlich festgehalten werden. Aber selbst bei einer solchen Herangehensweise tragen Arbeitgeber ein Restrisiko. Aufgrund des Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Verhältnisses können Arbeitsgerichte ein Verhandeln auf Augenhöhe verneinen. In solchen Fällen bleibt Unternehmen unter Umständen nur der Weg einer Änderungskündigung, um die Heimarbeit zu beenden. Ein Erfolg ist jedoch nicht garantiert, da gegebenenfalls Kündigungsschutz besteht.

Grundsätzlich gilt: Je ausgewogener der Vertrag ausgehandelt ist, desto geringer ist das Konfliktpotenzial mit dem Arbeitsgericht.

Versicherungsrechtliche Fragen berücksichtigen

Auch versicherungsrechtliche Dinge können in der Home-Office-Vereinbarung berücksichtigt werden. Über die gesetzliche Unfallversicherung sind nur Unfälle direkt am heimischen Arbeitsplatz abgedeckt. Laut Urteil des Bundessozialgerichts (BSG, Az. B 2 U 5/15 R) ist jedoch der Weg vom Home-Office in andere Räumlichkeiten, wie etwa zur Küche, nicht versichert. Wer als Arbeitnehmer auf dem Weg ins Büro bisher sein Kind noch vorher in den Kindergarten gebracht hat, ist über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert. Auf dem Weg zum oder vom Kindergarten zurück ins heimische Büro besteht ein solcher Versicherungsschutz nicht. Nach Auffassung der Richter des Sozialgerichts Hannover (SG Hannover, Az. S 22 U 1/15) handelt es sich dabei nicht um einen versicherten Weg von der oder zur Arbeitsstätte. Die Parteien sollten daher sicherstellen, dass der verbleibende Versicherungsschutz ausreichend ist.

Die Autorin Rebekka De Conno ist Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht der Kanzlei WWS Wirtz, Walter, Schmitz und Partner mbB in Mönchengladbach.

Risikomanagement für Start-ups

Kommen, um zu bleiben: 3 Tipps für effizientes Risikomanagement für Start-ups.

Nach den ersten drei Jahren ist die größte Hürde überwunden: Statistisch gesehen nimmt die Wahrscheinlichkeit des Scheiterns für Start-ups nach der schwierigen Anfangszeit deutlich ab. Ein durchdachtes Risikomanagement ist dabei gerade in der Gründungsphase der Schlüssel zum Erfolg.

Im Folgenden stellen wir drei konkrete Maßnahmen vor, die beim Risikomanagement von jungen Unternehmen unbedingt beachtet werden sollten.

Unvorhergesehene Herausforderungen und hohe Risiken: daran scheitern Start-ups

Die Start-up-Branche bringt spezifische Eigenschaften mit sich. Sind Gründer sich diesen bewusst, sind erste potenzielle Fallstricke identifiziert. So setzen junge Unternehmen häufig andere Prioritäten als etablierte Firmen: während Produkt- und Organisationsentwicklung im Fokus stehen, folgt Profitabilität häufig erst an zweiter Stelle. Zudem sind gerade in der Anfangszeit größere finanzielle Risiken nicht auszuschließen.

Als Neulinge im Markt stehen sie vor der großen Herausforderung, zahlreiche Neukunden zu akquirieren, ohne die Rückendeckung durch einen Stamm an Bestandskunden zu haben. Finanzielle Ressourcen sind also häufig knapp, weshalb Start-ups sich Kunden und Lieferanten mit einer schlechten Zahlungsmoral nicht leisten zu können. Neben den allgemeinen potenziellen Risiken, die mit einer Firmengründung einhergehen, gibt es bestimmte branchenspezifische Gefahren. Start-ups sollten aus diesem Grund ihr Geschäftsfeld genau untersuchen und in diesem Zuge nicht nur weitere Spieler aus der Branche, sondern auch weitere Beratungsstellen wie etwa die örtliche Industrie- und Handelskammer befragen.

Vorbeugen und Vorausplanen: Drei Maßnahmen für effektives Risikomanagement

Risikomanagement Tipp 1: Verteilung der finanziellen Mittel kontinuierlich anpassen

Im Laufe der Jahre steigen die Fixkosten in Unternehmen an. Dementsprechend liegt es in der Hand des Start-ups, höhere Rücklagen aufzubauen. Auch in guten Zeiten ist regelmäßige Rücksprache mit der Bank wichtig, um Warnsignale frühzeitig kommunizieren zu können. Benötigt ein junges Unternehmen eine Krediterhöhung, dann sollte es diese Finanzierung vorausschauend in den gesamten Maßnahmenplan einbetten. Somit bleibt das Start-up auf der sicheren Seite, auch wenn es um die eigene Kreditwürdigkeit geht: Zahlungsunfähigkeiten – auch, wenn sie nur vorübergehend, etwa bis zur nächsten Finanzspritze sein mögen – sowie Verzögerungen beim Begleichen der Rechnungen wirken sich negativ auf die Kreditwürdigkeit aus. Hier ein vertrauenswürdiges und professionelles Bild abzugeben, ist für spätere Unterstützung durch Banken, Investoren oder Geschäftspartner von großer Bedeutung.

Risikomanagement Tipp 2: existenzbedrohenden Schäden vorbeugen

Damit es gar nicht erst zu existenzbedrohenden Schäden kommt, profitieren Start-ups davon, frühzeitig Profis in ihr Risikomanagementsystem einzubinden. Versicherungen abzuschließen ist unerlässlich und im Idealfall unterstützen die Experten das Unternehmen bereits beim Aufbau des Systems. Weiterhin sollten Start-ups existenzielle Abhängigkeiten bei ihrem Kerngeschäft von Zulieferern vermeiden. Zweifelt ein junges Unternehmen an der Zahlungsfähigkeit von Kunden, wenn beispielsweise Rechnungen mit großer Verspätung bezahlt werden oder von Auskunfteien ein niedriger Bonitätswert ausgegeben wird, bietet es sich an, Bezahlung per Vorkasse festzulegen. Im Worst-Case, etwa bei ausbleibenden Zahlungen, sollte Start-ups auf professionelle Inkasso-Services setzen, um Zeit zu sparen und somit effektiv Kosten zu minimieren.

Risikomanagement Tipp 3: Planungssicherheit nachhaltig erhöhen

Risiken einzuschätzen und potenzielle Krisen im Voraus zu identifizieren sind wichtige Schritte auf dem Weg zu mehr Planungssicherheit. Zusätzlich sinnvoll ist eine jährlich durchgeführte gründliche Risikoanalyse für die eigene Branche. Die Erkenntnisse daraus sind eine wertvolle Grundlage für die einzugehenden Absicherungen. Aufträgen von Neukunden ab einer bestimmten Größenordnung sollte das junge Unternehmen erst bestätigen, nachdem es die Bonität des potenziellen Abnehmers geprüft hat. Auch profitiert das Start-up davon, von wichtigen Lieferanten Informationen zu deren Risikomanagement einzufordern und erst danach die Geschäftsbeziehung zu bestätigen.

Fazit: vergangene Projekte für Bonität der Gründer von großer Wichtigkeit

Start-ups nützt eine gute Beziehung zu ihrem Kreditinstitut ebenso wie ein gut durchdachtes Risikomanagementsystem und langfristige Planung. Maßnahmen, die das Risiko der Insolvenz zu mindern, müssen in jedem Start-up fest verankert sein, denn frühere Insolvenzen wirken sich negativ auf die Bonitätsbewertung von Gründern bei zukünftigen Projekten aus. Wurden finanzielle Risiken identifiziert, dürfen sie daher nicht aus den Augen verloren werden. Eine kontinuierliche Beobachtung und systematische Steuerung durch eigene Verantwortliche im Unternehmen oder externe Auskunfteien ist somit vorausgesetzt.

Werden erste Anzeichen deutlich, dass bei einem Vertragspartner mit Zahlungsausfällen, -verspätungen oder sogar einer Insolvenz zu rechnen ist, kann mit einer Risikostrategie zeitnah und effektiv gehandelt werden. Mögliche Ansätze können hierbei etwa der Ausbau des Qualitätsmanagements, ein Dienstleisterwechsel oder Versicherungen sein. Allein durch das konstante Monitoring verringert sich das Eintrittsrisiko bereits und auch neue Risiken sind schnell erkennbar. Dies trägt dazu bei, dass Start-ups nicht nur die ersten drei Jahre nach der Gründung überstehen, sondern langfristigen Erfolg haben.


Der Autor Markus Damer ist Head of Finance bei der Creditsafe Deutschland GmbH. Das global agierende Unternehmen Creditsafe ist die weltweit meistgenutzte Wirtschaftsauskunftei.

Corona-Soforthilfe für Selbständige: Infos und To do's

Das staatliche 50-Milliarden-Hilfspaket für Selbständige steht: Diese Hilfen sind für kleine Firmen und Freiberufler beschlossen und so kommen Betroffene ab sofort an das Geld.

Für Kleinunternehmen und Selbständige - in diesem Bereich sind in Deutschland rund zehn Millionen Menschen beschäftigt - werden Coroan-Soforthilfen zur Verfügung gestellt. Der Bundestag hat am 25. März den Nachtragshaushalt beschlossen, damit die Milliardenhilfen in der Corona-Krise fließen können.

Die Hilfe wird direkt und schnell ausgezahlt. Dies soll unbürokratisch funktionieren, die Betroffenen müssten nur versichern, dass sie durch Corona in einen Liquiditätsengpass geraten seien. Für Kleinbetriebe mit bis zu fünf Beschäftigten werde es dann 9.000 Euro für drei Monate geben, für Betriebe mit bis zu zehn Beschäftigten 15.000 Euro. Damit will die Bundesregierung sicherstellen, dass diese Unternehmer für ihre laufende Verpflichtungen aufkommen können.

Corona-Soforthilfe wird nicht auf Hartz-IV angerechnet

Wenn Selbstständige/Freiberufler mit Hartz-IV-Bezügen Corona-Soforthilfen bekommen, darf diese Sonderzahlung in der Regel nicht auf ihr Arbeitslosengeld II angerechnet werden. Darauf weist das Bundesarbeitsministerium hin. Wenn Corona-Soforthilfen anderen Zwecken dienten als das Arbeitslosengeld II, "sind sie demnach nicht als Einkommen zu berücksichtigen. Dies trifft nach Kenntnis der Bundesregierung auf die Mehrzahl der 'Corona-Soforthilfen' zu", so das Bundesarbeitsministerium.

Landesgericht Köln: Corona-Soforthilfe unpfändbar

Die Corona-Soforthilfen können nicht gepfändet werden, entschied das Landgericht Köln in einem kürzlich veröffentlichten Urteil (Urteil. v. 23.04.2020, Az.: 39 T 57/20).

Die Verwaltungsvereinbarung steht

Bund und Länder haben sich auf eine Verwaltungsvereinbarung geeinigt, wie das Finanz- sowie das Wirtschaftsministerium am Sonntag, dem 29. März, mitgeteilt hat. Dadurch könnten die Länder die Bundesmittel ab Montag, dem 30.03., abrufen, um Zuschüsse schnell und unbürokratisch auszuzahlen.

"Wir helfen mit umfassenden Maßnahmen der gesamten Wirtschaft von klein bis groß und den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, mit dieser Extremsituation umzugehen", heißt es in einem der dpa vorliegenden Brief Altmaiers an Wirtschaftsverbände.

Die Soforthilfen des Bundes gelten auch für Landwirte.

Zugleich stellte Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier weiteren staatlichen Anschub für die Zeit nach der Krise in Aussicht. "Wir brauchen ein umfassendes Fitnessprogramm für die deutsche Wirtschaft", sagte Altmaier der "Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung".

Die Kerninhalte Verwaltungsvereinbarung: Wer kann wo einen Antrag stellen?

Die Verwaltungsvereinbarung einschließlich der Vollzugsregelungen stellt klar, wer wo seinen Antrag stellen kann. Nachfolgend ein Überblick.

Antragsberechtigte: sind Soloselbständige, Angehörige der Freien Berufe und kleine Unternehmen einschließlich Landwirte mit bis zu 10 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente), die wirtschaftlich am Markt als Unternehmen tätig sind. Sie müssen ihre Tätigkeit von einer inländischen Betriebsstätte oder einem inländischen Sitz der Geschäftsführung aus ausführen und bei einem deutschen Finanzamt angemeldet sein.

Umfang der Soforthilfe: Die Soforthilfe dient der Sicherung der wirtschaftlichen Existenz der Unternehmen und zur Überbrückung von akuten Liquiditätsengpässen in Folge der Corona-Krise. Unternehmen bzw. Selbständige aus allen Wirtschaftsbereichen mit bis zu 5 Beschäftigten können einen einmaligen Zuschuss von bis zu 9.000 Euro für drei Monate beantragen, Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten einen einmaligen Zuschuss von bis zu 15.000 Euro, ebenfalls für drei Monate.

Nachweis des Liquiditätsengpasses durch Corona-Krise: Der Antragsteller muss versichern, dass er durch die Corona-Pandemie in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten ist. Antragstellende Unternehmen dürfen sich nicht bereits am 31.12.2019 in finanziellen Schwierigkeiten befunden haben.

Auszahlung über die Länder: Länder haben die Umsetzung und Auszahlung der Hilfen übernommen. Eine Liste der Ansprechpartner finden Sie nachfolgend.

Unbürokratisches Antragsverfahren: Das Soforthilfe-Programm verzichtet bewusst auf ein bürokratisches Antragsverfahren, um eine rasche und unbürokratische Auszahlung zu gewährleisten. Die Angaben zum Antrag müssen aber richtig sein - Falschangaben können den Tatbestand des Subventionsbetrugs erfüllen und zu entsprechenden strafrechtlichen Konsequenzen führen. Anträge können bei den zuständigen Ansprechpartnern in den Ländern in Kürze elektronisch gestellt werden.

Antrags- und Auszahlungsfrist: Anträge sind bis spätestens 31.05.2020 bei der zuständigen Landesbehörde zu stellen.

Kumulierung mit anderen Beihilfen und steuerliche Relevanz: Eine Kumulierung mit anderen Hilfen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie ist grundsätzlich möglich. Eine Überkompensation ist aber zurückzuzahlen. Damit der Zuschuss jetzt, wenn es wichtig ist, in vollem Umfang den Unternehmen zu Gute kommt, wird er bei den Steuervorauszahlungen für 2020 nicht berücksichtigt. Zwar ist der Zuschuss grundsätzlich steuerpflichtig, aber das wirkt sich erst dann aus, wenn die Steuererklärung für 2020 eingereicht werden muss, also frühestens im nächsten Jahr. Nur wenn im Jahr 2020 ein positiver Gewinn erwirtschaftet wurde, wird dann auf den Zuschuss der individuelle Steuersatz fällig.

Hier gibt's die Übersicht über die zuständigen Behörden oder Stellen in den Ländern
: (Hinweis: Die genannten Ansprechpartner können kontaktiert werden sowohl zu Länder-Soforthilfen als auch für Bundes-Soforthilfen).

Weitere wichtige Maßnahmen

Eine zentrale Rolle, um die Gefahr der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung zu vermeiden, kommt der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zu. Dazu werden bei bereits vorhandenen Programmen, vor allem jenen zur Kreditabsicherung, der Zugang erleichtert und Hürden abgebaut. Liquiditätsengpässen sollen mittels Krediten entgegengewirkt werden. Zentrale Maßnahmen sind in diesem Zusammenhang die Erhöhung der Risikoübernahme von derzeit 50 Prozent auf nun 80 Prozent.

Ein weiteres Gesetz soll verhindern, dass Unternehmen nur deshalb Insolvenz anmelden müssen, weil die von der Bundesregierung beschlossenen Hilfen nicht rechtzeitig bei ihnen ankommen. Die reguläre Drei-Wochen-Frist für einen Insolvenzantrag wird bis Ende September ausgesetzt.

Über die einzelnen Wirtschaftsministerien der Bundesländer

findest du hier wichtige Informationen, die täglich aktualisiert werden, bit.ly/2JaSShi

Zuständig für das

Kurzarbeitergeld ist die örtliche Arbeitsagentur. Für weitere Informationen erreichen Arbeitgeber die zentrale Hotline der Bundesagentur für Arbeit unter der Telefonnummer: 0800/45555 20.

Weitere Infos zum Thema Kurzarbeitergeld gibt es als PDF-Download hier

Für direkte Fragen steht Unternehmern die Hotline des Bundesfinanzministeriums zur Verfügung, Tel.:  030 / 18615 8000.

Über das Infotelefon des Bundesgesundheitsministeriums erfahren Unternehmer alles, was Sie zum Coronavirus selbst wissen sollten, etwa zum Umgang mit Verdachtsfällen im Betrieb oder zu Quarantänemaßnahmen: 030/346 465 100.

Tipps der Redaktion

Zum Weiterlesen: Corona FAQ für Selbständige (wird laufend aktualsiert)

Mit dem kostenlosen E-Book "Coronakrise: Hilfen vom Staat für Selbstständige" will das Portal www.steuertipps.de Betroffene in dieser Ausnahmesituation unterstützen. Das E-Book liefert einen schnellen Überblick über die staatlichen Hilfen für Betroffene. Alle Informationen sind darin gebündelt aufbereitet und dienen der leichteren Orientierung. Das E-Book wird kontinuierlich aktualisiert und erweitert.

RatgeberCoronavirus: Versicherung, Arbeit, Finanzen“: Der aktuelle Ratgeber des digitalen Finanzportals Joonko gibt wertvolle Antworten auf dringende Fragen wie bspw:

  • Verdienstausfall: Wie steht es um Rücktrittsrecht und Fristen, sollte es zu Kündigungen seitens des Vertragspartners kommen?
  • Entschädigung bei Quarantäne: Besteht ein Recht auf Entschädigungszahlungen?
  • Kleinere und mittlere Unternehmen: Wie können sich KMUs mit Arbeits- und Entgeltausfällen finanziell helfen?

Nasen-Mund-Schutzmasken für Kinder und Erwachsene

Mandy Geddert, die Gründerin des Modelabels CharLe, näht in der aktuellen Krise Masken für Praxen und den Privatgebrauch.

Ein Mundschutz ist in diesen schweren Wochen und Monaten für viele unerlässlich. Deswegen beschäftigt sich die Berlinerin Mandy Geddert, die normalerweise mit ihrem Modelabel CharLe ökologische und mitwachsende Baby- und Kindermode sowie Biogummibänder herstellt, schon seit vier Wochen mit der Umsetzung, wie man solche Mund-Nasen-Schutzmasken nähen kann. Nach einigen Testversuchen, wie man aus dem vom Robert-Koch-Institut empfohlenen Mullstoff Masken so näht, dass sie auch waschbar und lange verwendbar sind, sind diese nun ab sofort für Kinder, Jugendliche und Erwachsene erhältlich.

„Schon Mitte Februar berichtete mir eine Kundin, die als Zahnmedizinische Fachassistentin und Referentin in der Zahnarztpraxis „Am Schloß Köpenick“ arbeitet und somit zu den gefährdeten Berufsgruppen zählt, vom Lieferengpass bei Mundschutzmasken“, so Mandy Geddert. „Daher trat diese Kundin mit der gezielten Bitte an mich heran, eine Stoffmaske zu entwickeln, die bei 95 Grad waschbar und sterilisierbar (bei 134 Grad) ist. Wir entwickelten zunächst zwei verschiedene Maskenmodelle, die die Kundin dann direkt bei der Arbeit an einem Patienten testen konnte. Danach wurde die Maske heiß gewaschen und sterilisiert und wir haben noch kleine, gewünschte Änderungen vorgenommen. So entstand auch die Idee, zusätzliche Masken für Kinder zu nähen.“

Auch Marcel Junker, Physiotherapeut bei ruhepol. in Berlin nutzt die Masken seit einigen Tagen: „Meiner Meinung nach ist nun ein Umdenken angesagt. Statt auf Wegwerfprodukte zu setzen, setze ich gemäß meines Umweltbewusstseins auf waschbare Masken. Meine Patienten brauchen in diesen stürmischen Zeiten unter anderem auch mich als ihren Physiotherapeuten an ihrer Seite. Damit ich das so lange wie möglich kann, schütze ich mich und sie ab sofort mit diesen Masken.“

Wichtige Cloud-Tools für dezentrales Arbeiten

Nicht nur in Zeiten von kollektivem Home-Office relevant: Eine Übersicht über wichtige Cloud-Tools in Zeiten dezentraler Arbeit – und auch für den Büroalltag.

Agile Unternehmen profitieren in Zeiten des inflationären Home-Offices doppelt und dreifach von ihren cloud-basierten Unternehmensprozessen. Auch wenn man als Nachzügler nicht im Hau-Ruck-Verfahren das bislang Versäumte aufholen kann, erleichtern einige Tools das dezentrale Arbeiten ungemein.

Eine Übersicht über wichtige Cloud-Tools in Zeiten dezentraler Arbeit – und auch für den Büroalltag.

Vertrieb und CRM

Wer seine Kundendaten heutzutage noch in Excel hinterlegt, bei dem ist das komplette Chaos im Vertrieb und in der Kundenbetreuung nur noch eine Frage der Zeit. Für kleine und wachsende Teams, bei denen der einzelne Vertriebsmitarbeiter im Fokus steht, eignet sich Pipedrive als CRM- und Vertriebstools. Für Konzerne und für größere Mittelständler Salesforce. Auch eine Überlegung wert für alle, deren Fokus eher auf vertriebsunterstütztes Marketing liegt: Hubspot. Wichtig bei der Auswahl: Alle genannten Tools verfügen über ein zahlreiches Ökosystem an Drittanbietern, die sich einfach über Schnittstellen anbinden lassen. Dadurch können Unternehmen alle Daten bündeln, statt dass parallel in verschiedenen Abteilungen unterschiedliche, nicht kompatible Systeme herrschen.

Anm. der Red: Unser Anbieter-Check: CRM aus der Cloud

Projektmanagement

Jenseits des schlanken Trellos, das aus Kostensicht bei vielen Start-ups das Tool der Wahl ist und letztlich auch alle Basisfunktionen erfüllt, haben Tools wie Jira oder Notion an Beliebtheit gewonnen. Ihr Vorteil: Abhängigkeiten verschiedener Teilprojekte, die Einbindung der IT oder aber das abteilungsübergreifende Teilen von Know-how in visuell ansprechender Form lassen sich besser darstellen und umsetzen. Solange man den Tischnachbarn nicht durch Zuruf an die ein oder andere Aufgabe erinnern kann, kommt es auf die ordentliche Pflege von Aufgaben, Fristen und Projekten in der Cloud an. Nur wenn Verantwortungen kontinuierlich gepflegt und vergeben werden, läuft die Arbeit strukturiert wie eh und je. Übrigens lassen sich auch Dienstleister und Partner problemlos in die Projekte dazuholen – so ein Vorgehen fördert auch die vertrauensbasierte Geschäftsbeziehung.

Anm. der Red: Unser Anbieter-Check: Projektmanagement-Tools

Video-Calls

Tipps und Tricks für den professionellen Auftritt im Video-Meeting aus dem Home-Office kursieren zur Genüge, auch die besten Hacks für reibungslose interne Konferenzen. Google-Hangouts und Meet hat den Vorteil, dass – vorausgesetzt man ist Google-Kunde – ein Link für die Video-Schalte direkt in der Termineinladung generiert wird. Zoom, das sich auf Business-Video-Konferenzen spezialisiert hat, läuft erfahrungsgemäß etwas stabiler. Auch sind telefonische Einwahlen aus allen erdenklichen Ländern ohne Zusatzkosten möglich. Auch bei Google wird inzwischen eine Einwahlnummer für ein Land automatisch erstellt. Die kostenlose Zoom-Version läuft 40 Minuten, dann bricht der Call ab. Für all diejenigen, die häufig international telefonieren, ist sicherlich auch Skype Business eine Option. Die Gebühren für internationale Anrufe mit Skype sind vergleichsweise günstig.

Interne und externe Kommunikation

Fluch oder Segen? Während Slack für die einen der Aufbruch in die dezentrale Arbeitswelt mit viel Eigenverantwortung ist, bedeutet das Tool für andere Dauerablenkung. Gerade im Home-Office wird aber über kurz oder lang kein Unternehmen mehr an einem internen Chat- und Kommunikationsprogramm vorbeikommen. Die gute Nachricht: Beherrschen die Team-Mitglieder einige Prinzipien, sind auch längere ungestörte Konzentrationsphasen möglich. Dazu zählen beispielsweise: Zu den Projekten nur die Mitglieder einladen, die wichtig sind – sonst werden die Einzelnen mit zu viel Informationen überschüttet. Auch sinnvoll ist, dass Pausen oder Abwesenheit auf Slack eingestellt werden – dann wundert sich niemand, wenn er nicht direkt eine Antwort erhält. Übrigens bietet es sich auch bei Slack an, mit externen Dienstleistern oder Investoren über die Kanäle zu kommunizieren.

Kundenkommunikation

Was gibt es für Verbraucher nervigeres als Warteschleifen? Vielleicht, dass man endlich durchkommt und dann weiß der Ansprechpartner gar nicht so recht worum es geht, geschweige denn, wie er weiterhelfen kann. Gerade in Zeiten, in denen die Call-Center-Mitarbeiter und Kundenberater dezentral von ganz verschiedenen Orten aus arbeiten, ist es umso wichtiger, dass jeder einzelne Kundenbetreuer die gesamte Kommunikation auf einen Schlag sieht. MessageBirds inbox.ai ist für Start-ups kostenlos: Verbraucher können dann via WhatsApp, Instagram oder etliche weitere Kanäle in allen erdenklichen Formaten mit Unternehmen kommunizieren – ganz ohne Warteschleife.

Anm. der Red: Unser Anbieter-Check: Webinare

HR

Personalverwaltung: Personio ist aktuell wohl das Nonplusultra, um allumfassend den Bereich HR zu managen. Von Urlaubstagen über Krankschreibungen zu Gehaltszahlungen. Wem es eher nur um die Urlaubsplanung geht, der ist auch mit absence.io gut beraten.

Buchhaltung

Im vergangenen Jahr gingen gleich einige Start-ups mit Firmen-Kreditkarten für einzelne Mitarbeiter und einer automatischen Spesenabrechnung an den Start. Als erstes Unternehmen für die Administration von Unternehmensausgaben bietet Pleo eine weitgehend automatisierte Übermittlung von Beträgen, Umsatzsteuer sowie weiterer Parameter automatisch an DATEV. Der Vorteil für das Home-Office: Die Mitarbeiter können ihre Budgets weitestgehend eigenverantwortlich managen, Rechnungen begleichen und Aufträge freigeben. Die Buchhaltung und verantwortlichen Mitarbeiter haben zugleich in Echtzeit auf alle Transaktionen Einsicht. Post aus dem Büro holen und einscannen ist gestern. Natürlich werden auch Rechnungen, die an E-Mails angehängt sind, automatisch als solche identifiziert. Die Zettelwirtschaft, also das Hin und Her von einzelnen Rechnungen ist damit Vergangenheit.

Anm. der Red: Unser Anbieter-Check: Cloud-Buchhaltung

Und so birgt die jetzige Situation auch eine Chance für viele Unternehmen: Wer aus Bequemlichkeit die Digitalisierung verschlafen hat, muss nun unausweichlich moderne Tools implementieren  – und wird davon auch langfristig profitieren. Für die Einführung neuer oder die Erweiterung bestehender Tools gilt ganz grundsätzlich: Nur Prozesse, die bereits offline oder mit einem vergleichbaren digitalen Tool gut funktioniert haben, lassen sich in der Regel auch digital mit neuer Software problemlos abbilden.

Anm. der Red: Digitale Helfer für Freelancer und Tools für Projekt-Nomaden

Der Autor Tobias Hönig ist Senior Projektmanager bei Openers und unterstützt internationale Start-ups, VCs und Corporates in Kommunikation, Strategie und Markteintritt sowie Events.

Zahlungsunfähigkeit erkennen und richtig handeln

Was ist zu tun, wenn das "Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie" nicht ausreicht und die Insolvenz droht?

Obwohl die Bundesregierung mit Zuschüssen, Krediten und Gesetzesänderungen sämtliche Hebel zur Rettung von Unternehmen in Bewegung setzt, wird es nicht gelingen, alle vor der Insolvenz zu bewahren. Seit dem 27. März 2020 gilt das Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie, das die Insolvenzantragspflicht aussetzt.

Bei vielen Unternehmern stellt sich aber die Frage, in welchen Fällen dieses neue Gesetz Anwendung findet und wann man tatsächlich insolvenzantragpflichtig ist. Immerhin ist Insolvenzverschleppung kein Kavaliersdelikt und die Verantwortlichen müssen mit hohen Strafen rechnen. Um dies zu vermeiden, hat Jörg Franzke, Rechtsanwalt für Insolvenzrecht, ein Prüfungsschema entwickelt, an dem man ablesen kann, wann Insolvenzantragspflicht besteht und was die Zahlungsunfähigkeit infolge der Coronakrise für Unternehmen bedeutet.

Prüfungsschema: So überwachen Geschäftsführer die Insolvenzantragspflicht

In der aktuellen Krise müssen Geschäftsführer täglich die Liquidität überwachen und dokumentieren. Insbesondere mit der Dokumentation der finanziellen Situation verfahren Geschäftsführer oft etwas nachlässig, dabei kann sie in der späteren Situation entlasten. Die tägliche Kontrolle entscheidet über das richtige Timing für einen Insolvenzantrag: Wird er zu früh eingereicht, haftet der Geschäftsführer gegenüber den Gesellschaftern für die falsche Entscheidung. Beantragt er die Insolvenz zu spät, haftet er gegenüber dem Insolvenzverwalter wegen Insolvenzverschleppung. Zum eigenen Schutz ist es also wichtig, den richtigen Zeitpunkt genau abzupassen.

Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) und übliche Liquiditätsplanung allein entlasten Geschäftsführung nicht. Die tägliche Überwachung der verfügbaren Liquidität und fälligen Forderungen entscheidet über die Insolvenzreife. Da die BWA die meisten Geschäftsführer erst mit zweimonatiger Verspätung erreicht und sie auf die steuerliche Abschöpfung abzielt, eignet sie sich zur Ermittlung der Insolvenzreife nicht. Daher sollte man sein Augenmerk eher auf die Liquiditätsplanung, als einen Bestandteil der Liquiditätsüberwachung, zur Ermittlung der Insolvenzreife richten.

Geschäftsführung muss täglich einen Finanzstatus aufstellen. Hierbei handelt es sich um eine Momentaufnahme, der folgende Fragen zugrunde liegen: Wie ist der heutige Stand des Unternehmens? Wie viel Geld steht heute zur Verfügung? Welche Rechnungen müssen heute bezahlt werden? Am einfachsten ist es, hierfür eine T-Tabelle anzulegen. In die linke Spalte wird das heute verfügbare Geld eingetragen und die rechte Spalte informiert über die heute zu zahlenden Rechnungen. Um den Finanzstatus auszuwerten, addiert man die liquiden Mittel in der linken Spalte wie auch die fälligen Forderungen in der rechten Spalte.

Sind die fälligen Forderungen kleiner als die liquiden Mittel beziehungsweise liegen sie nur geringfügig darüber, ist ein Unternehmen zahlungsfähig und es besteht keine Insolvenzantragspflicht. Liegen indessen die fälligen Forderungen um 10% höher als die liquiden Mittel, besteht ein Verdacht auf Zahlungsunfähigkeit. Lässt sich dann die Deckungslücke langfristig nicht (mehr) schließen, ist ein Unternehmen im Sinne der Insolvenzordnung zahlungsunfähig. In diesem Fall war es bis zum 27.03.2020 so, dass sofort ein Insolvenzantrag zu stellen war. Allerdings konnte man diesen um drei Wochen hinauszögern, um sich währenddessen um neue Gelder zu bemühen.

Tritt die Zahlungsunfähigkeit erst nach der Gesetzesänderung ein, gilt es folgende Punkte zu prüfen:

  • War das Unternehmen am 27.03.2020 noch zahlungsfähig? Anhand des oben genannten Verfahrens muss geprüft werden, ob das Unternehmen am Stichtag liquide war. Kommt man zu dem Ergebnis, dass die Firma bereits vorher zahlungsunfähig war, bleibt einem keine andere Wahl, als einen Schutzschirm zu beantragen, um das Unternehmen zu retten – Kredite und staatliche Liquiditätshilfen kommen hierfür nicht mehr infrage.   
  • Ist die nach dem 27.03.2020 eintretende Insolvenzursache eine Folge der Covid-Pandemie? Ist die Zahlungsunfähigkeit erst danach eingetreten, ist die Insolvenzantragspflicht bis zum 30.09.2020 ausgesetzt. Ab diesem Zeitpunkt wird die Pandemie grundsätzlich als Insolvenzursache angenommen, sodass der hierfür zu erbringende Nachweis keine Schwierigkeit darstellt.  
  • Alle Unternehmen, die bis zum Stichtag noch nicht zahlungsunfähig waren, müssen keine Insolvenz beantragen und können Liquiditätshilfen und Kredite beantragen. Allen anderen Unternehmen rät Rechtsanwalt Franzke: „Ein Schutzschirmverfahren beziehungsweise eine Insolvenz in Eigenverwaltung. Auch mit diesem Verfahren lässt sich ein Betrieb noch retten.“

Der Autor Jörg Franzke ist seit 20 Jahren Rechtsanwalt in Berlin und berät ausschließlich zum Insolvenzrecht. Mit seiner Kanzlei – Dols | Franzke & Partner – hat er sich auf die Entschuldung von Unternehmen spezialisiert.

Vollmachtlose Vertretungen

Die sog. Vollmachtlose Vertretung kann in Krisensituationen helfen: Tipps zum kontaktlosen, rechtssicheren Umgang mit Verträgen und Dokumenten etc.

Alles scheint zurzeit aufgrund der Corona-Krise kopf zu stehen. Auch wenn das öffentliche Leben aktuell erheblich eingeschränkt ist, sind gewisse Aufgaben nach wie vor unbedingt zu erledigen. Dazu zählt, dass wichtige Dokumente wie Immobilienkaufverträge oder Testamente beurkundet werden müssen. Doch wie lässt sich das ohne persönlichen Kontakt bewerkstelligen, zumal wenn sich ein Beteiligter in häuslicher Quarantäne befindet? In einzelnen Fällen können Verbraucher beim Notar auf sogenannte vollmachtlose Vertretungen setzen.
 
Beteiligte müssen sich einig sein

Eine vollmachtlose Vertretung ist lediglich ausnahmsweise und nur dann geeignet, wenn etwas beurkundet wird, bei dem kein hoher Verhandlungsbedarf besteht. Dies ist beispielweise der Fall, wenn ein Großvater seiner Enkelin eine Schenkung zukommen lassen möchte, die dringend notariell beurkundet werden muss. Hierbei wird vorausgesetzt, dass alle Parteien wissen, was in der entsprechenden Schenkungsurkunde steht, und dass sie sich vollkommen einig darüber sind.

Dieser Tage wird unter anderem älteren Menschen empfohlen, die eigenen vier Wände nicht unnötigerweise zu verlassen. Zum Notartermin sollte daher nur die junge, gesunde Enkelin erscheinen. Auf nötigen Abstand wird auch bei ihr geachtet. Der Großvater kann zum Beispiel von einer Notarfachangestellten vollmachtlos vertreten werden. Dabei müssen alle direkt und indirekt Beteiligten deutlich machen, damit einverstanden zu sein, wie verfahren wird.
 
Urkunde vollends gültig, sobald sie nachgenehmigt wurde

In der Schenkungsurkunde wird festgehalten, dass die Enkelin diese persönlich unterzeichnet und für den Großvater ein vollmachtloser Vertreter unterschreibt. Vollends gültig wird die Urkunde jedoch erst, wenn sie durch den Großvater nachgenehmigt wurde. Hierfür leitet der Notar die sogenannte Nachgenehmigung ein: Er sendet eine Kopie der Urkunde mit einem zugehörigen Formular postalisch oder per E-Mail an den Großvater. Dieser kann nun entweder vom selben oder von einem anderen Notar besucht werden, auch nach einer Quarantänezeit. Der Großvater muss nun bestätigen, dass er um den Inhalt der Urkunde weiß und das Formular unterschreiben. Die Unterschrift beglaubigt der anwesende Notar.

Hierbei können alle notwendigen Hygiene- und Abstandsvorschriften eingehalten werden. Großvater und Notar halten sich zwar im gleichen Raum auf. Doch muss der Notar dem Großvater nichts in direktem Kontakt überreichen, da dieser die Unterlagen ja bereits vorliegen hatte. Der Notar kann sie mit ausreichender Distanz zum Großvater einsammeln. Damit wird die ursprüngliche Schenkungsurkunde rechtskräftig.
 
Bei komplexen Sachverhalten keine vollmachtlose Vertretung

Ähnlich kann man vorgehen, wenn vertragliche oder andere Dokumente zu beurkunden sind, bei denen der Sachverhalt vergleichsweise simpel ist und die Inhalte von allen Beteiligten einhellig angenommen werden. Etwa kann eine Erbengemeinschaft von mehreren, an unterschiedlichen Orten lebenden Geschwistern so regeln, ein gemeinsam geerbtes Grundstück zu verkaufen.
 
Komplexe Sachverhalte vorab am Telefon besprechen

Bei komplexen Begebenheiten, oder wenn verschiedene Akteure zerstritten sind, eignet sich eine vollmachtlose Vertretung nicht. Beispielhaft hierfür wäre, nach einer Trennung eine vielschichtige Scheidungsfolgenvereinbarung zu treffen. Denn eine solche ist, mit all ihren Facetten, meist sehr verhandlungsintensiv. Um in Krisenzeiten dennoch bestimmte Details klären zu können, ist es Scheidungswilligen möglich, einzelne Scheidungsfolgen über telefonische oder Videokonferenzen mit einem Notar zu besprechen, bevor diese letztendlich beurkundet werden müssen.
 
Termin vereinbaren - vor dem Gang ins Notariat

Aber auch in Zeiten des Coronavirus stehen Rechtsuchende nicht vor verschlossenen Kanzleitüren. Notare beurkunden weiterhin Testamente, Vorsorgevollmachten und dringende Immobiliengeschäfte. Auch für Unternehmen sind wir jederzeit erreichbar. Wer sich zu einem bestimmten Thema beraten lassen möchte, findet im Internet unter https://www.notar.de/ den richtigen Ansprechpartner. Zum Schutz aller Beteiligten sollte vor dem Gang ins Notariat ein Termin vereinbart werden. Es empfiehlt sich auch, mit dem Notar das genaue Verfahren vor der Beurkundung abzusprechen.

IT-Industrie bietet kostenlose Hilfe

IT-Industrie bietet NGOs und sozialen Organisationen Unterstützung im Kampf gegen das Coronavirus.

Während Covid-19 die Welt durchkämmt, haben Dutzende von Unternehmen aus aller Welt ihre Bereitschaft erklärt, den von der Krise betroffenen NGOs zu helfen. NGOs und Non-Profit-Organisationen, deren Aktivitäten erheblich eingeschränkt wurden, können sich ab sofort um kostenlose IT-Dienstleistungen, Zugang zu Produkten, Tools und Spezialisten bewerben.

Auf TechToTheRescue.org finden NGOs eine Liste von Unternehmen, die IT-, Design-, Marketing- und sogar Rechtsdienstleistungen anbieten und kostenlose Hilfe leisten. Die Liste ist offen und wächst ständig, da sich die Unternehmen dem Kampf anschließen. Um sich anzumelden, muss ein Unternehmen die Methode und den Umfang der angebotenen Hilfe sowie seine Kontaktdaten angeben. Alle Informationen gehen an eine öffentlich zugängliche Datenbank, die von Mitarbeitern und Freiwilligen von Nichtregierungsorganisationen auf der ganzen Welt genutzt werden kann, um die richtige Unterstützung für dringende Initiativen zu finden.

Die Aktion wurde von Tom Karwatka, dem CEO von Divante, zusammen mit einer Gruppe engagierter Mitarbeiter initiiert, die einen Aufruf an Unternehmen richteten, ihre Ressourcen zu bündeln und den Freiwilligensektor zu unterstützen.

“Es wird viel über die Bedürfnisse von Unternehmern gesprochen, aber wir befürchten, dass die globale Krise auch soziale Organisationen treffen wird. Sie haben keine Budgets für eine schnelle Digitalisierung und sind oft nicht in der Lage, so effizient wie Unternehmen zu reagieren. Wir hoffen, dass die Hilfe von talentierten Menschen aus der IT-Branche dieses Problem in dieser schwierigen Situation ein wenig lindern wird”, so Tom Karwatka, CEO von Divante und Initiator von Tech To The Rescue.

Die Organisatoren betonen, dass die erste Voraussetzung für den Beitritt zur Initiative die Selbstlosigkeit ist. Kein Unternehmen profitiert von der Hilfe, die sie leisten, und Unternehmen, die sich innerhalb von TechToTheRescue.org zu ihrer Unterstützung erklärt haben, erklären sich bereit, ihre Daten zu veröffentlichen.

Mode-Start-up Befeni spendet 16.000 Euro

Das Mode-Start-up Befeni leistet Soforthilfe für die Initiative „Spenden für Corona“ und produziert Gesichtsmasken statt Maßhemden.

Gesichtsmasken statt Hemden nach Maß: Die Befeni GmbH aus Langenfeld bei Düsseldorf hat ihre Maßmode-Produktion umgestellt, um mit Gesichtsmasken die Verbreitung des Coronavirus einzudämmen. Eine freiwillige Spende in Höhe von 16.539,57 Euro aus dem Verkauf von Gesichtsmasken im März kommt der Initiative „Spenden für Corona“ der Stiftung Universitätsmedizin Essen zu Gute. Eine weitere Spende ist für April geplant.

Gesichtsmasken statt Maßhemden

„Wir möchten zum Kampf gegen die Ausbreitung des Corona-Virus beitragen und nutzen seit Mitte März Teile unserer Produktionskapazität dazu, Gesichtsmasken herzustellen, die beim Atmen, Sprechen und Husten die Verbreitung von Tröpfchen eindämmen sollen. Wir freuen uns sehr, dass wir aus dem Erlös Soforthilfe für die Initiative „Spenden für Corona“ leisten zu können,“ so Maik Ernst Geschäftsführer der Befeni GmbH.

Die Befeni GmbH stellt seit Herbst 2016 maßgeschneiderte Hemden in ihrer hauseigenen Produktion zum Festpreis her. Nun hat sie ihre Fertigung so umgestellt, dass auch Gesichtsmasken produziert werden können. Da jede Maske eine Einzelanfertigung ist und auf Bestellung angefertigt wird, kann sich der Kunde die Maske passend zum Maßhemd – und sogar auf Wunsch mit dem korrespondierenden Einstecktuch - bestellen. So reduziert Befeni nicht nur die Virenverbreitung, sondern nimmt im Zweifel in diesen schwierigen Zeiten auch die Angst vor den oft „klinisch“ wirkenden Masken.

Wichtig: Es handelt sich bei der Befeni Gesichtsmaske nicht um einen medizinischen Mundschutz, sondern um eine Behelfsmaske.

Bisher wurden bereits über 10.000 Masken über selbständige Vertriebspartner verkauft, sodass das Start-up trotz der Coronakrise bisher alle Arbeitsplätze sichern konnte. Da die Nachfrage weiter steigt, prüft man derzeit weitere Kapazitätserhöhungen. Deutschlandweit werden weitere Vertriebspartner gesucht, um die Forschung des neuartigen Coronavirus noch stärker zu unterstützen.

Weitere Informationen unter unter www.spenden-für-corona.de

Die Zukunftsfähigkeit sichern

Sechs Vorgehensweisen für Unternehmen, die auch in harten Zeiten Sicherheit erzeugen.

Angst ist ein schlechter Ratgeber – aber offenbar immer noch besser, als komplett auf jeden Beistand verzichten zu müssen. Genauso agieren jedenfalls viele Unternehmen angesichts der aktuellen Krise. Dabei gibt es nicht nur viele gute Gründe, aus dieser Abwärtsspirale schlechter Ratschläge auszubrechen, sondern es existiert auch eine Reihe probater Werkzeuge, um die Zukunft des Unternehmens und das eigene unternehmerische Handeln nicht der Angst zu überlassen. Vor allem mit Blick auf die Zeit nach Corona, in der es umso wichtiger sein wird, den WIP (Work in Process) nicht gleich zu hoch zu fahren.

Wie treffen wir Entscheidungen unter Stress? Es dominieren unbewusste, automatisch ablaufende Prozesse. Eine Situation aus mehreren Perspektiven durchdenken, mögliche Handlungsfolgen abwägen: Bei größerem Handlungsdruck sind rationale Entscheidungen eher Fehlanzeige. Stattdessen: Angst, Flucht, Abwehr, Verteidigung – man kann in diesem Modus zwar blitzschnell reagieren, tut häufig genug jedoch genau das Falsche.

Steigt der Handlungsdruck, übernehmen oft nicht die besten, sondern die erstbesten „Systeme“

Erwartet ein Unternehmen, dass bald deutlich weniger Aufträge kommen werden oder wird es konkret damit konfrontiert, dass sich die Auftragslage bereits deutlich verschlechtert hat, so stellt sich die Frage: Haben die Entscheider eines Unternehmens immer noch genügend gute Handlungsweisen zur Verfügung, um die Organisation jetzt und in Zukunft zu sichern? Trifft ein Unternehmen suboptimale Entscheidungen, dann kann es sein, dass es damit in guten Zeiten noch halbwegs gut durchkommt. Tritt eine wirtschaftlich schwierige Lage ein, funk­tioniert das spätestens jetzt nicht mehr. Setzt es weiterhin Dinge um, die heute notwendig erscheinen und weil schlichtweg unter Stress und aus Angst keine anderen Handlungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen, dann trifft dies das Unternehmen in harten Zeiten mit voller Wucht.

Nicht eine mögliche Krise, sondern der Handlungsdruck macht den Unterschied

Angst vor einem Konjunktureinbruch erhöht den ohnehin stets hohen Handlungsdruck nochmals. Eine Krisensituation macht es schlichtweg dringlicher, zu handeln – man muss schnell Entscheidungen umsetzen, die allerdings zuvor bewusst überprüft werden sollten. Nur, allein diese Handlungen stärken ein Unternehmen in Krisenzeiten nicht. Deshalb: Die Weichen dafür, ob ein Unternehmen besser als andere durch schwieriges Fahrwasser navigieren und daraus gegebenenfalls sogar stärker als zuvor hervorgehen kann, sollten bereits zu einem anderen Zeitpunkt gestellt werden. Unternehmen, die vor einer Rezession bedeutende Veränderungsinitiativen erfolgreich umgesetzt haben, können davon in Krisenzeiten profitieren und auch währenddessen mehr Chancen als andere nutzen.

Sechs Vorgehensweisen, die auch in harten Zeiten Sicherheit erzeugen

Irrationale und etablierte Verhaltensweisen haben gerade in Krisenzeiten Hochkonjunktur. Ein Beispiel: Kosteneinsparungen, die über das Ziel hinausschießen und damit die Zukunft des Unternehmens gefährden. Bedeutende Veränderungsinitiativen sollten nicht erst in einer akuten Rezession gestartet werden – mit dem richtigen Fokus kann jedoch auch dann immer noch viel erreicht werden.

1. Den Work-in-process-Teufelskreis durchbrechen, ...

... damit sich alle endlich auf das Wesentliche konzentrieren können. In den meisten Unternehmen ist der WIP, also die Arbeitslast, permanent zu hoch und Projekte behindern sich gegenseitig. So wird von Mitarbeitern eingefordert, bis zu zehnfach mehr an Projekten zu erledigen, als optimal bearbeitet werden können. Im ständigen Bemühen, alles gleichzeitig zu erledigen, leiden nicht nur Qualität und Arbeitszufriedenheit. Man nimmt damit auch in Kauf, dass Verspätungen zur Norm werden, sich alle verfügbaren Ressourcen im  Multitasking-­Modus aufreiben, die Fehleranfälligkeit nach oben schnellt und das Topmanagement viel zu viel Zeit in die Lösung andauernder Konflikte aus dem WIP-Teufelskreis investieren muss. Der Ausweg aus diesem Zuviel an Arbeit liegt auf der Hand: Die Arbeitslast muss reduziert, die Anzahl aktiver Projekte gesenkt werden. Damit haben Unternehmen, die die Arbeitslast dauerhaft reduzieren, gerade auch in Krisenzeiten einige überzeugende Verkaufsargumente mehr als andere: Die Durchlaufzeiten aktiver Projekte verkürzen sich deutlich. Zugleich erhöht sich die Zuverlässigkeit, Verspätungen nehmen ab und es können durchschnittlich mehr Projekte im Jahr fertiggestellt werden als bisher.

2. Das Unternehmen ­konsequent durchsatz­orientiert ausrichten ...

... und damit Investitionen zurückstellen und/oder streichen, mit Ausnahme jener Investitionen, die dem Unternehmen einen schnellen Return on Investment bringen. In der klassischen kostenorientierte Denkweise fokussiert sich jeder Bereich im Unternehmen darauf, lokal Kosten zu sparen – unter der Annahme, dass eine lokale Verbesserung der Kosten automatisch zu einer Verbesserung für das gesamte Unternehmen führe. Allerdings werden in der kostenorientierten Denkweise auch Investitionen eingespart, die eigentlich gerade notwendig sind, um morgen den Durchsatz des Unternehmens signifikant zu steigern. Was die kostenorientierte Denkweise außen vor lässt, ist zentraler Punkt des durchsatzorientierten Handelns: sich auf ein GEMEINSAMES Unternehmensziel auszurichten und dadurch den langfristigen Erfolg sicherzustellen. Eine eindeutig durchsatzorientierte Ausrichtung ist der Weg, um ab sofort die Investitionsentscheidungen planvoll auf Return on Investment auszurichten. Haben Unternehmen bereits vor einer Rezession diesen Shift auf Durchsatzorientierung vollzogen, profitieren sie davon natürlich auch in Krisenzeiten. Sie haben ihre Liquidität erhöht, denn sie ­haben ausschließlich Entscheidungen für Investitionen getroffen, die sich innerhalb kürzester Zeit refinanzieren, während andere eine Vielzahl nicht durchsatzorientierter Investitionen getätigt haben – und damit auf Durchsatzsteigerung (in der Zukunft) verzichten.

3. Bbevorzugter Lieferant werden ...

... und damit (auch in Krisenzeiten) Marktanteile dazugewinnen. Viele Unternehmen gehen bei den Leistungen, die sie ihren Kunden anbieten, Kompromisse ein. Statt deren Erwartungen in bestimmten Bereichen zu übertreffen, bleiben sie ein Lieferant unter vielen – mit der Konsequenz, dass sich die Angebote, nicht von jenen der Konkurrenz unterscheiden können, außer durch den Preis. Höhere Verfügbarkeiten, höhere Zuverlässigkeit, kürzere Lieferzeiten als bisher und/oder als marktüblich: All das sind entscheidende Kundenbedürfnisse. Unternehmen, denen es gelingt, genau diese Bedürfnisse zu befriedigen, verschaffen sich einen entscheidenden Wettbewerbsvorteil. Und das ohne neue Produkte, Leistungen oder Technologien entwickeln zu müssen. Bevorzugter Lieferant zu sein bzw. zu werden, erzeugt auch in der Krise einen hohen Nutzen. Wenn das Marktvolumen insgesamt kleiner wird, als bevorzugter Lieferant der Umsatz jedoch stabil gehalten werden kann, dann vergrößert sich der eigene Marktanteil. Das heißt nichts anderes, als dass der Wert des Unternehmens steigt. Kundenbedürfnisse zu erfüllen, bedeutet auch, in der Krise Produkte immer noch sofort bzw. schneller als andere liefern zu können. Viele Unternehmen senken ihre gesamten Warenbestände, damit sie Kosten einsparen. Dann ist jenes Unternehmen im Vorteil, das seine Lagerbestände dynamisch anpassen und Produkte, die nach wie vor dringend von den Kunden benötigt, so schnell wie möglich verfügbar machen kann.

4. Einen entscheidenden Wettbewerbsvorteil aufbauen ...

... und damit den Wert des Unternehmens für alle Stakeholder steigern. Die Geschwindigkeit, mit der sich Technologien weiterentwickeln, Kundenbedürfnisse verändern, Produktlebenszyklen verkürzen, hat sich enorm erhöht – damit einhergehend auch der Druck auf die Unternehmen. Neben dem fordernden Tagesgeschäft und einem Fokus, der häufig nur bis zum nächsten Quartal reicht, bleibt viel zu wenig Zeit, um sich intensiv mit Zukunftsthemen auseinanderzusetzen. Dabei sind Innovationen ein wichtiger Hebel, um die Zukunft des Unternehmens zu sichern, insbesondere dann, wenn sie Wert erzeugen, indem sie eine bisher elementare Beschränkung für Kunden beseitigen (zitiert nach E. Goldratt, dem Begründer der Theory of Constraints). Und ein maximaler Wettbewerbsvorsprung ist auch in wirtschaftlich turbulenten Zeiten äußerst gefragt. Kann ein Unternehmen während einer Krise beispielsweise als einziges ein neuartiges Produkt oder Geschäftsmodell bzw. einen neuartigen Service liefern, dann wird dieses/dieser (gerade) auch in der ­Krise für Kunden besonders wertvoll sein. Denn: Es wird etwas geboten, was ein vorhandenes Bedürfnis erstmalig und passgenau erfüllt und von keinem Mitbewerber bedient werden kann.

5. (Weiterhin) die „richtigen“ Aufträge annehmen, ...

... um in einem möglichen Preiskampf nur moderat mitgehen zu müssen. Die Preise, die ein Unternehmen jetzt erlöst, geraten in einer Rezession unter Druck. Wenn es dann zu einem Preiskampf kommt, stehen Unternehmen vor der Entscheidung, wie weit sie in diesem mitgehen können, damit die Aufträge nicht an Mitbewerber vergeben werden. Bei einem Konjunktur­einbruch werden Einkaufsentscheidungen und Auftragsvergaben noch langsamer und vorsichtiger als sonst getroffen. Genau mit derselben Vorsicht und ohne Hektik, denn die Nachfrageseite baut nur künstlichen Zeitdruck auf, sollten Unternehmen über ihre Preise entscheiden. Sie müssen keinesfalls überstürzt in Vorleistung gehen. Dabei können auch in der Rezession eingehende Aufträge zu Kapazitätsengpässen führen. Die Durchsatzrechnung hilft dabei, zu entscheiden, welcher Auftrag zu diesem günstigeren Preis bevorzugt bearbeitet werden soll. Dabei steht nicht die Fragestellung im Vordergrund, ob ein Auftrag überhaupt Durchsatz bringt – dass ein Auftrag gar keinen Durchsatz einbringt, wäre erst das Resultat eines dramatischen Preisverfalls –, sondern es geht darum, die „richtigen“ Aufträge anzunehmen (Welcher der Aufträge bringt dem Unternehmen mehr ein?) und damit im Preiskampf wie geplant nur moderat mitzugehen.

6. Auf den Bullwhip-Effekt vorbereitet sein ...

... und mit neuen Distributionsmodellen eine Win-win-Situation schaffen. In der Rezession 2008/09 mit einem dramatischen Einbruch des Auftragsvolumens konfrontiert, beabsichtigte ein Elektronikhersteller, Mitarbeiter zu entlassen. E. Goldratt riet dem Management ab, denn seine Analyse der Marktsituation ergab ein differenzierteres Bild. Die Produkte des Herstellers wurden an die Endverbraucher auch während der Rezession nach wie vor gut verkauft. Doch die Händler hielten sich in der Krise aus Angst mit weiteren Bestellungen zurück. Goldratt prognostizierte im Januar 2009, dass Unternehmen, so auch der Elektrogerätehersteller, gut daran täten, vorbereitet zu sein, wenn die Lager der Händler leer seien und wieder aufgefüllt werden müssten. Entlassungen wären kontraproduktiv, wenn es doch darum gehen muss, zu einem Zeitpunkt x wieder möglichst viele Aufträge zu bearbeiten und schnell liefern zu können.

Die Rezession 2009 zeigte auch, dass diese maximalen Schwankungen – extreme Zurückhaltung bei der Auftragserteilung während der Rezession, extrem hohes Auftragsvolumen zum Ende hin – Handelsunternehmen in erhebliche Schwierigkeiten bringen. Weil das, was sie wieder gerne verkaufen würden, von ihren Lieferanten nicht bedient werden kann: Bei diesen fehlen entweder die großen Kapazitäten oder sie sind in der Rezession wegen Auftragsmangels in die Pleite geschlittert. Würden Lieferanten ihren Kunden an der Schnittstelle zum Endverbraucher in der Rezession ein neues Geschäftsmodell anbieten, ließe sich für beide Seiten eine Win-win-Situation realisieren: fix getroffene Vereinbarungen über die Abnahme einer großen Produktmenge zu rezessionsbedingt angepassten Preisen. Der Lieferant liefert dafür nicht alle Produkte auf einmal, sondern genau in jener Geschwindigkeit, wie der Händler diese auch verkaufen kann. Der Händler verbessert dadurch sein eigenes Distributionssystem, muss kein riesiges Lager unterhalten und kann seine Kapitalbindung senken.

Machen sich Unternehmen bewusst, dass in einer Krisensituation der Handlungsdruck nochmals steigt, tun Organisationen gut daran, besser als andere darauf vorbereitet zu sein. ­Zudem gilt: Um auch in Krisenzeiten sicher zu navigieren, sind nicht in jedem Fall zwingend gänzlich andere Vorgehensweisen als sonst gefragt. Vielmehr geht es um Grundlegenderes, und das gilt in guten wie in schlechten Zeiten: ein Umdenken und Verändern der Planungs- und Steuerungspraxis in entscheidenden Punkten, die bessere Erfüllung von Kundenbedürfnissen, den Aufbau von Wettbewerbsvorteilen oder eben auch ein im Vergleich zum Mitbewerb schnelleres Reagieren auf das Ende der konjunkturellen Talfahrt.

Der Autor Uwe Techt ist Geschäftsführer der VISTEM GmbH & Co. KG und gilt als Vorreiter im deutschsprachigen Raum für die Nutzung der Theory of Constraints (TOC) und des Critical Chain Projektmanagements, www.vistem.eu