Wenn Videos „earthisch“ sprechen lernen

Autor: Bernd Korz
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Dank innovativer KI-Tools lässt sich Video-Content jetzt noch einfacher für eine Vielzahl an Sprachen aufbereiten und so gezielt für modernes Video-Marketing nutzen.

Unternehmen verbreiten täglich audiovisuelle Botschaften im Internet. So versorgen sie ihre Zielgruppe mit immer wieder neuen ansprechenden Inhalten. Je größer die Wahrnehmung, desto höher die Verkaufszahlen. Dank KI-Tools lassen sich Videos jetzt noch einfacher für eine Vielzahl an Sprachen aufbereiten.

Grenzenlos verfügbar?

Der Verbreitung von Video-Content über die eigenen Internetseiten, Plattformen, Social-Media-Kanäle sind wenige Grenzen gesetzt. Deshalb prägen Unternehmen ihr Bild in der Öffentlichkeit mit Inhalten, die unverwechselbar mit der Marke zusammenwachsen und der Zielgruppe einen großen Wiedererkennungswert bieten. Je aufsehenerregender oder bedeutsamer die Videobotschaften sind, desto schneller verteilen sie sich – getragen von Kontakten beruflicher oder privater Netzwerke – in Höchstgeschwindigkeit über den gesamten Globus.

Begrenzt nutzbar!

Während das Internet topografische Grenzen mit Leichtigkeit überschreitet, erreicht oftmals aufwendig produzierter Content nur genau die Menschen, die ihn auch verstehen. Warum sollte nicht jeder Interessierte weltweit die Videos von Internetseiten oder aus sozialen Netzwerken in der Sprache seines Browsers öffnen und ansehen können? Sicherlich fällt es Marketern nicht leicht, aus 7.000 gesprochenen Sprachen und Dialekten genau die herauszufinden, die beispielsweise der anstehenden Lead-Kampagne den ergiebigsten Rücklauf versprechen. Diese Entscheidung wird erheblich erleichtert, wenn sich in kürzester Zeit und mit wenigen Handgriffen eine Vielzahl unterschiedlicher Sprachen mit vorhandenem Videomaterial verknüpfen lassen. KI-Tools mit automatisierten Übersetzungsfunktionen ermöglichen es den Nutzer*innen nicht nur, bis zu 200 Sprachspuren einzufügen. Auch mehrsprachige Untertitel und Transkripte lassen sich einfach ergänzen. Dank intuitiver Benutzeroberflächen, funktioniert das in kürzester Zeit und ohne dafür zusätzliche Ressourcen aufzuwenden.

Sprachenvielfalt mittels Natural Language Processing

Dank neuronaler maschineller Übersetzung (NMT), die auf Netzen künstlicher Neuronen basiert, lassen sich Informationen in Echtzeit übersetzen. So können Unternehmen ihren Content mehrsprachig anbieten. Ergänzen sie die zahlreichen Sprachspuren ihres Video-Contents zusätzlich durch Untertitel oder Transkripte, führt das zu noch mehr Verständnis auf der Seite der Empfänger, welche die bewegten Bilder sehen, Töne hören und zusätzlich noch die Texte lesen können – und zwar in ihrer Muttersprache. Dahinter verbergen sich Methoden des Natural Language Processing: Speech-To-Text (STT). Es beschreibt die Funktion eines Programms, gesprochene Laute mittels Spracherkennung zu identifizieren und in Echtzeit zu verschriftlichen. Umgekehrt funktioniert das Ganze ebenfalls. Die automatische Sprachsynthese Text-To-Speech (TTS) verwandelt Schrift in Tonspuren. Unter Zuhilfenahme von neuronalen TTS-Systemen und Vocodern wird dabei ein überraschend natürlich klingendes Sprechen mit verschiedenen Stimmen und Stimmlagen generiert. Dazu wird ein akustisches Modell eingesetzt, das auf riesigen Datenmengen zusammengehörigen Text- und Audiomaterials, mit Mappings von Phonemen und Graphemen, trainiert ist. Auf dieser Basis und ausgehend vom Audiosignal berechnet es die entsprechenden Buchstaben und generiert so schließlich den Text. So lassen sich vollautomatisch Voice-overs für Videos erstellen und Textdokumente in Hörfassungen verwandeln.

Ein Plus für Reichweite und Sichtbarkeit

Unternehmens-Content wird so nicht nur besser verständlich, er wird durch die richtigen Keywords der jeweiligen Sprachen auch leichter auffindbar. Gute Suchmaschinenpositionen sind so nicht länger an die Hauptsprache der Firma gebunden. Multilinguale Unternehmensprofile in den sozialen Netzwerken und mehrsprachige Inhalte bergen überdies ein immenses Potenzial: sie erreichen mehr Menschen, die sich intensiver mit den für sie nunmehr verständlichen Inhalten beschäftigen. Dies stärkt, dank größerer Bekanntheit die Marke, Neuigkeiten verbreiten sich schneller, der Kund*innenkreis wächst. Branded Content und verständliche Inhalte wecken nicht nur mehr Interesse, sie stärken auch die Verbindung zu Bestandskund*innen. Allein in Deutschland lebt eine nicht unerheblich große Gruppe an Menschen, deren Muttersprache nicht Deutsch ist. Gerade zu komplexen Produkten oder Services können mehrsprachige audiovisuelle Anleitungen, praktische Einsatzszenarien oder Tutorials wertvolle Entscheidungshilfen bieten – hier schlummern Up- und Cross Selling-Potenziale.

Mit der Zielgruppe auf Augenhöhe

Öffnen Unternehmen ihren Content sprachlich, zeigen sie zugleich eine Haltung, die für eine möglichst große Kund*innenzentrierung steht. Begeben sie sich mit der jeweiligen Sprache zudem auf Augenhöhe, fühlt sich ihre Zielgruppe individuell abgeholt und wertgeschätzt. An dieser Stelle gewinnt auch der Aspekt der Barrierefreiheit an Bedeutung. Weltweit leben Milliarden Menschen mit Seh- und Hörbehinderungen. Allerdings wartet nur ein Bruchteil des audiovisuellen Contents auf Plattformen mit Untertiteln oder Transkripten auf und bleibt damit weitestgehend unzugänglich. Dies ließe sich durch KI-Sprachsynthese-Tools einfach ändern.

Begeisterndes Kund*innenerlebnis

Mit Mehrsprachigkeit entlocken Unternehmen ihrem Video-Content noch mehr Potenzial. Ein Umdenken bei der Zielgruppenansprache lohnt sich also allemal. Zudem bieten einschlägige Videoplattformen zusätzlich die Möglichkeit, neben den üblichen Metriken zur Erfolgsanalyse wie Follower-Anzahl, Herkunftsland, Verweildauer und Wirkung des Contents auch Statistiken, in welcher Sprache Nutzer*innen die Videos angesehen haben. So lassen sich Zielgruppen künftig leichter definieren und strategisch adressieren.

Video wird einmal mehr zum Multitalent

Den an sich schon vielen Vorteilen, die audiovisueller Content durch seine Unterhaltungskraft mitbringt, können mit KI-Multilingualisierungsmethoden weitere hinzugefügt werden. Aufwändige Neu- oder Mehrfachproduktionen für anderssprachige Zielmärkte gehören damit der Vergangenheit an. Bereits vorhandener Content, kann einfach um weitere Sprachen angereichert werden und seinen Aktionsradius damit automatisch multiplizieren.

Der Autor Bernd Korz ist Gründer und Geschäftsführer der 2014 gegründeten
alugha GmbH mit Sitz in Mannheim. Das Software-Unternehmen ist darauf spezialisiert, Video- und Audio-Content mit Verfahren der künstlichen Intelligenz und mit Übersetzungsteams auf der ganzen Welt mehrsprachig bereitzustellen.

Vom Hype zur harten Realität: United Robotics Group eröffnet Real-Labor im Ruhrgebiet

Die United Robotics Group (URG) baut eine ehemalige Intensivstation in Gelsenkirchen zum Robotik-Trainingszentrum um. Ein geschickter Schachzug des neuen Führungsduos. Doch im unbarmherzigen Healthcare-Markt warten auf das Start-up massive Skalierungshürden und ein intensiver Wettbewerb.

Robotik-Start-ups leiden häufig an derselben Kinderkrankheit: Ihre Produkte funktionieren perfekt unter kontrollierten Laborbedingungen, scheitern jedoch am chaotischen Alltag von Kliniken. Die United Robotics Group (URG) zieht daraus eine radikale Konsequenz: In Gelsenkirchen bezieht das Unternehmen eine 400 Quadratmeter große Fläche auf der ehemaligen Notfall- und Intensivstation des St. Josef-Hospitals. In strategischer Partnerschaft mit der KERN Katholische Einrichtungen Ruhrgebiet Nord GmbH entsteht dort ein Praxis-Labor.

Die Vision dahinter ist pragmatisch: Autonome Logistiksysteme wie der uLog für den Materialtransport oder der Serviceroboter uServe sollen unter authentischen Klinikbedingungen trainiert werden. Bemerkenswertes Detail: Sogar eine elektrische Flügeltür blieb im Flur erhalten, um das autonome Passieren von Engpässen sowie den automatisierten Bettentransport realistisch zu erproben. Für die Produktiteration (Product-Market-Fit) ist ein solches Umfeld Gold wert.

Pivot und Neuanfang: Die Köpfe hinter der URG

Um die aktuelle Marktpositionierung zu verstehen, lohnt ein Blick auf die Historie des Unternehmens. Wassim Saeidi, Gründer und heutiger CEO, rief bereits 2014 die WS System GmbH ins Leben. 2021 folgte die Umstrukturierung zur United Robotics Health & Food GmbH. Im Jahr 2025 vollzog das Unternehmen schließlich einen entscheidenden Pivot: Es übernahm die Patent- sowie Markenrechte sämtlicher Produktserien und fokussiert sich seither unter dem Dach der Holding kompromisslos auf KI-gestützte Lösungen im Gesundheits- und Servicebereich.

Verstärkt wird Saeidi durch Kerstin Wagner als Co-CEO und COO. Die frühere Top-Managerin von Siemens Healthineers bringt wertvolle Branchenerfahrung in das Start-up ein. Gemeinsam verfolgen sie das Ziel, den grassierenden Fachkräftemangel im Gesundheitswesen durch Automatisierung abzufedern. Das technische Rückgrat bildet die KI-Plattform uGo+, die gemeinsam mit dem Fraunhofer-Institut entwickelt wurde und die Workflow-Orchestrierung ganzer Roboterflotten erlaubt.

StartingUp Deep Dive: Das URG-Portfolio im Test

Am Standort Gelsenkirchen werden derzeit vier zentrale Systeme auf den Praxiseinsatz vorbereitet:

  • uLab Mobile: Mobiler Service-Roboter für klinische Labore (Probenhandling, Transport).
  • uLog: Autonomes Logistiksystem für den internen Wäsche- und Materialtransport.
  • uServe: Vielseitiger Serviceroboter für Wegeführung, Informationsbereitstellung und Auslieferungen.
  • uMe: Humanoider Assistenzroboter für sprachbasierte Interaktionen in der Pflege (vorgestellt auf der CES 2026).

Der Markt: Milliardenpotenzial trifft auf klamme Kassen

Der adressierte Schmerzpunkt ist eklatant: Pflege- und Laborkräfte verbringen täglich wertvolle Arbeitszeit mit reinen Transportaufgaben. Hier setzen die Systeme der URG an. Dennoch ist das Geschäftsfeld tückisch.

Kritisch zu hinterfragen ist vor allem die Finanzierbarkeit bei der Zielgruppe. Viele Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen in Deutschland kämpfen mitdefizitären Haushalten. Kapitalintensive Hardware-Investitionen (CapEx) sind selten budgetierbar. Die URG wird gezwungen sein, flexible Hardware-as-a-Service-Modelle (OpEx) anzubieten. Das senkt zwar die Einstiegshürde für Kliniken, verlagert das Vorfinanzierungsrisiko jedoch massiv auf das Startup – was eine erhebliche Kapitaldecke erfordert.

Humanoid-Hype oder echte Hilfe?

Deutlich risikobehafteter als die klassischen Transportroboter bleibt das Projekt uMe. Während humanoide Systeme in der Tech-Branche derzeit einen Boom erleben, ist ihr Einsatz in der Pflege hochkomplex. Strikte Sicherheitsauflagen, ethische Fragestellungen und unvorhersehbare menschliche Reaktionen machen Humanoide in diesem Sektor zu einem regulatorischen Minenfeld. Es muss sich erst noch zeigen, ob uMe das Pflegepersonal im Alltag spürbar entlastet oder vorrangig als aufwendiges PR-Aushängeschild fungiert.

Wettbewerb und USP

Die URG agiert in einem hart umkämpften Marktumfeld. In der Laborautomation dominieren etablierte MedTech-Giganten, während im Bereich der autonomen Transportroboter (AMR) spezialisierte internationale Player den Ton angeben. Der entscheidende Wettbewerbsvorteil (USP) der URG muss daher in der nahtlosen Software-Integration über uGo+ liegen. Gelingt es, heterogene Klinik-Workflows über eine zentrale Plattform abzubilden, entsteht ein starker Lock-in-Effekt gegenüber isolierten Einzellösungen.

Fazit

Die United Robotics Group demonstriert konsequenten Fokussierungsdrang. Der Schritt aus der Testumgebung direkt in die physische Realität eines ehemaligen Krankenhauses ist notwendig, um im Hardware-Segment Marktreife zu beweisen. Die größte Herausforderung für das Führungsduo Saeidi und Wagner liegt nun nicht mehr allein in der Technik, sondern im Vertrieb: Sie müssen die langwierigen B2B-Vertriebszyklen im deutschen Gesundheitswesen meistern und gleichzeitig die hohe Kapitalintensität der Hardware-Skalierung steuern.

Exit statt langfristiger Investitionen: Was Gründer wirklich absichern sollten

Warum sich schon beim Einstieg von Investoren entscheidet, wie leicht später ein Exit gelingt – und worauf es im Investment Agreement ankommt.

Wer nur auf Bewertung und Investmenthöhe schaut, den Exit-Mechanismus im Kleingedruckten aber links liegen lässt, riskiert ein böses Erwachen genau dann, wenn es wirtschaftlich am wichtigsten wird. Wir zeigen anhand typischer Praxisfälle, welche Regelungen Gründer kennen und aktiv mitgestalten sollten.

Shareholders' vs. Investment Agreement

Für die meisten Start-up-Gründer ist der Exit die eigentliche Ziellinie: Verkauf an einen Investor, Börsengang oder Übernahme durch einen Wettbewerber. Rechtlich kommt oft zu kurz, dass die Weichen dafür bereits Jahre vorher gestellt werden, nämlich beim Einstieg der ersten Investoren und bei der Unterzeichnung des Beteiligungsvertrags (Investment Agreement). Dieser regelt nicht nur den Anteilserwerb, sondern auch die langfristige Zusammenarbeit aller Gesellschafter. Als „Ehevertrag“ zwischen Gründern und Investoren geht er teils über die „klassische“ Gesellschaftervereinbarung (Shareholders' Agreement) hinaus.

Liquidationspräferenzen: Wer zuerst bezahlt wird

Ein zentraler, oft unterschätzter Baustein jedes Beteiligungsvertrags ist die Liquidationspräferenz. Sie bestimmt, wer bei einem Exit (Verkauf, Liquidation) zuerst und wie viel vom Erlös erhält, bevor der Rest anteilig nach Beteiligungsquoten (Cap Table) verteilt wird.

Beispiel: Ein Start-up nimmt in der Seed-Runde 1 Million Euro bei 5 Millionen Euro Post-Money-Bewertung auf (die Post-Money-Bewertung ist die Unternehmensbewertung nach Einzahlung der Investitionssumme, hier also 4 Millionen Euro Pre-Money plus 1 Million Euro Investment); der Investor erhält eine 1x-Liquidationspräferenz und 20% der Anteile. Bei einem Verkauf für 4 Millionen Euro erhält er zunächst seine 1 Million Euro zurück; nur die restlichen 3 Millionen werden quotal verteilt. Bei einer participating liquidation preference, bei der die Präferenz nicht auf die quotale Beteiligung angerechnet wird, kassiert er sogar doppelt: Präferenz plus anteiliger Rest. Bei nur 1,2 Millionen Euro Erlös zeigt sich die Kehrseite: Der Investor zieht seine volle Summe vorab ab, den Gründern bleibt von den restlichen 200.000 Euro nur ein Bruchteil.

Gründer sollten daher klären: Non-participating- oder participating-Liquidationspräferenz (bei non-participating wählt der Investor beim Exit entweder die Präferenz oder die quotale Beteiligung, je nachdem, was höher ist – bei participating erhält er beides), Höhe des Multiplikators (1x ist Marktstandard, mehr sollte kritisch hinterfragt werden) und ob ein Cap für participating preferences vorgesehen ist, der die Gesamtausschüttung an den Investor begrenzt (z.B. auf das Zwei- oder Dreifache seiner Investition).

Mit jeder weiteren Finanzierungsrunde wird der „Liquidation Stack“ (sprich die Reihenfolge, in der Investoren beim Exit bedient werden) komplexer – eine klare, konsistente Struktur von Anfang an ist daher wichtig.

Drag-Along- und Tag-Along-Rechte: Wer den Exit erzwingen oder mitgehen kann

Ein Exit gelingt selten ohne Gleichlauf aller Gesellschafter. Hier setzen Drag-Along- und Tag-Along-Klauseln an, die in einem Shareholders' Agreement nicht fehlen sollten: Vereinfacht gesagt regelt die eine Klausel eine Pflicht zum Mitverkauf, die andere ein Recht dazu.

Die Drag-Along-Klausel (Mitverkaufspflicht, wörtlich „mitziehen“) erlaubt es einer vertraglich festgelegten Mehrheit der Gesellschafter, auch die Anteile nicht verkaufswilliger Mitgesellschafter zu denselben Konditionen mitzuverkaufen. Ohne sie kann ein einzelner Kleingesellschafter einen an sich gewollten Verkauf blockieren oder verzögern, indem er sein Einverständnis verweigert. Für Investoren ist die Klausel ein Muss, damit ein Exit überhaupt zustande kommt; für Gründer ist sie ebenso wichtig, um im entscheidenden Moment handlungsfähig zu bleiben und nicht an einem einzelnen Gesellschafter zu scheitern.

Umgekehrt schützt die Tag-Along-Klausel (Mitverkaufsrecht, wörtlich „mitanhängen“) Minderheitsgesellschafter: Verkauft ein Mehrheitsgesellschafter seine Anteile, können kleinere Gesellschafter verlangen, ihre eigenen Anteile zu denselben Konditionen (Preis, Zahlungsmodalitäten) mitzuverkaufen – sie müssen es aber nicht. Anders als beim Drag-Along handelt es sich also nicht um eine Pflicht, sondern um ein Wahlrecht der Minderheit.

Beispiel: Ein Business Angel hält 10% der Anteile an einem Start-up. Verkauft der Mehrheitsgesellschafter seine 90% an einen neuen, dem Business Angel unbekannten Erwerber, hätte dieser ohne Tag-Along-Recht keine Möglichkeit, ebenfalls auszusteigen – er bliebe als Minderheitsgesellschafter bei einem neuen Mehrheitseigner zurück, dessen Pläne er nicht kennt. Mit Tag-Along-Recht kann er hingegen verlangen, seine 10% zu denselben Konditionen mitzuverkaufen.

Gründer sollten insbesondere auf die Schwellenwerte achten, ab denen die Drag-Along-Pflicht ausgelöst wird – diese Schwelle ist frei verhandelbar und nicht gesetzlich vorgegeben; üblich sind etwa eine einfache Mehrheit (über 50%) der Stimmrechte oder eine qualifizierte Mehrheit (z.B. 75%), teils zusätzlich verknüpft mit der Zustimmung eines Mehrheitsinvestors. Zudem sollten Gründer darauf bestehen, dass Tag-Along-Rechte für alle Gesellschafter gleichermaßen gelten – nicht nur zugunsten der Investoren. Sinnvoll ist oft zusätzlich ein Mindestkaufpreis, ab dem beide Klauseln erst greifen, damit ein Notverkauf zu einem für alle Seiten unattraktiven Preis nicht erzwungen werden kann.

Exit-Fristen und Verwässerungsschutz: Wenn der Investment-Zyklus tickt

Viele Venture-Capital-Fonds sind zeitlich begrenzt: Ein Fonds mit zehnjähriger Laufzeit muss seine Beteiligungen irgendwann verkaufen, um Kapital samt Rendite zurückzuzahlen. Das führt in der Praxis zu Exit-Klauseln, die Investoren nach einer bestimmten Frist – etwa fünf bis sieben Jahre – ein Recht einräumen, einen Verkaufsprozess einzuleiten oder zu erzwingen.

Beispiel: Nach sieben Jahren ohne Exit darf der Lead-Investor laut Vereinbarung einen Verkaufsprozess initiieren und die Gründer zur Mitwirkung verpflichten. Wollen die Gründer das Unternehmen noch länger aufbauen, geraten sie unter erheblichen Zeitdruck – unabhängig vom Marktumfeld.

Ähnlich riskant sind unzureichend austarierte Verwässerungsschutzklauseln (Anti-Dilution Protection). Sie sichern Investoren bei einer „Down-Round“ (einer Finanzierungsrunde zu einer niedrigeren Bewertung als zuvor) zusätzliche Anteile zu Lasten der Gründer, um den wirtschaftlichen Wertverlust ihrer Beteiligung teilweise auszugleichen. Gründerfreundlich ist die „Weighted Average“-Methode, bei der der Ausgabepreis der Vorzugsanteile nur anteilig – gewichtet nach Umfang und Preis der Down-Round im Verhältnis zum bisherigen Kapital – nach unten angepasst wird, sodass der Verwässerungseffekt für die Gründer begrenzt bleibt. Wird aber stattdessen vereinbart, dass der ursprüngliche Ausgabepreis des Investors vollständig auf den (niedrigeren) Preis der Down-Round abgesenkt wird, unabhängig vom Volumen der neuen Runde („Full Ratchet“-Klausel), kann dies bei einer einzigen Down-Round dazu führen, dass die Gründer einen erheblichen Teil ihrer Anteile verlieren – mit Folgen für den späteren Exit-Erlös.

Vesting-Klauseln: Der Exit-Erfolg hängt auch am eigenen Anteil

Wer einen erfolgreichen Exit erzielen will, sollte auch die eigenen Anteile im Blick behalten – insbesondere über Vesting-Klauseln, die Investoren praktisch immer verlangen. „Vesting“ (wörtlich „Erdienen“) bedeutet, dass Anteile nicht sofort vollständig und unwiderruflich gehören, sondern erst über einen Zeitraum sukzessive unverfallbar werden; scheidet ein Gründer vorzeitig aus, verliert er die noch nicht erdienten Anteile. Üblich ist ein Vesting über vier Jahre mit einem „Cliff“ von zwölf Monaten: Der Cliff ist eine Wartezeit, vor deren Ablauf noch gar keine Anteile erdient werden. Scheidet ein Gründer im ersten Jahr aus, verfällt daher die gesamte Beteiligung. Danach erdienen sich Gründer ihre Anteile fortlaufend, meist monatlich, bis zu den vollen vier Jahren.

Scheidet ein Gründer nach anderthalb Jahren aus – nach dem Cliff, aber lange vor vier Jahren –, behält er nur die entsprechend seiner Vesting-Zeit erdienten Anteile (hier rund 37,5%); die übrigen fallen häufig unentgeltlich zurück. Diese Konstruktion wird als „Reverse Vesting“ oder Leaver-Mechanismus bezeichnet: Der Gründer hält rechtlich zunächst alle Anteile, muss sie bei vorzeitigem Ausscheiden aber anteilig wieder abgeben. Bei einem Ausscheiden nach acht Monaten – noch im Cliff – hätte er keine Anteile behalten.

Wichtig ist zudem die Unterscheidung zwischen „Good Leaver“ und „Bad Leaver“: Ein Good Leaver scheidet etwa aus gesundheitlichen Gründen, durch Tod oder ohne eigenes Verschulden aus und behält meist die volle erdiente Quote. Ein Bad Leaver kündigt dagegen eigenmächtig oder wird aus wichtigem Grund (z.B. wegen einer Pflichtverletzung) entlassen; Ausscheiden aus wichtigem Grund oder aufgrund eigener Kündigung führt oft zu schlechteren Konditionen, etwa dem Verlust auch bereits erdienter Anteile oder einer geringeren Abfindung.

Für den Exit-Fall gilt: Fehlt eine klare Vesting- und Leaver-Regelung, drohen bei einem Gründerwechsel langwierige Streitigkeiten über die Anteilsverteilung. Dies schreckt Käufer und deren Berater in der Due Diligence erfahrungsgemäß besonders ab.

Informations- und Zustimmungsrechte: Wer beim Exit mitreden darf

Ein häufig unterschätzter Punkt sind Zustimmungsvorbehalte (Veto-Rechte, auch „Reserved Matters“ genannt) – im Investment Agreement oder in der Satzung festgelegte Kataloge von Geschäften, die auch bei Mehrheitsbeschlüssen zusätzlich der Zustimmung der Investoren bedürfen. Dazu zählt meist auch der Unternehmensverkauf selbst. Selbst als Mehrheitsgesellschafter können Gründer einen Exit dann unter Umständen nicht ohne Zustimmung der Investoren durchführen.

Das kann in beide Richtungen unangenehm werden: Ein Investor kann per Vetorecht einen für Gründer attraktiven Exit blockieren, weil er selbst auf eine höhere Bewertung spekuliert – das Vetorecht wirkt rein abwehrend.

Umgekehrt kann derselbe Investor über Drag-Along- oder Exit-Fristen-Klauseln aktiv einen Verkauf durchsetzen, den die Gründer noch nicht wollen. Gründer sollten daher prüfen, welche Schwellenwerte für Zustimmungsrechte gelten, wie sich diese zu Drag-Along und Exit-Fristen verhalten und ob Ausnahmen für einen gemeinsam getragenen Exit bestehen.

Fazit

Ein erfolgreicher Exit ist selten Ergebnis einer kurzfristigen Verhandlung vor dem Verkauf. Er wird durch die vertraglichen Weichenstellungen im Investment Agreement der ersten Finanzierungsrunden vorbereitet oder verbaut. Liquidationspräferenzen, Drag-Along- und Tag-Along-Rechte, Exit-Fristen, Verwässerungsschutz und Vesting-Regelungen wirken wie juristisches Kleingedrucktes. Sie entscheiden in der Praxis aber maßgeblich darüber, wie viel vom Exit-Erlös bei den Gründern ankommt und wie handlungsfähig das Team im entscheidenden Moment ist.

Gründer sind daher gut beraten, sich nicht nur auf Bewertung und Investitionssumme zu konzentrieren, sondern von Anfang an auch die Exit-Mechanik im Beteiligungsvertrag kritisch zu prüfen und mitzugestalten. Wer diese Themen frühzeitig versteht und verhandelt, verschafft sich die Freiheit, den eigenen Exit zu gestalten, statt sich später von fremdbestimmten Klauseln überraschen zu lassen.

Der Autor Dr. Dominik Nast ist Rechtsanwalt bei der Kanzlei Menold Bezler in Stuttgart und berät u.a. in den Bereichen Gesellschaftsrecht, Venture Capital und M&A.

Nomado24: Wie zwei Studenten mit KI den Remote-Arbeitsmarkt aufräumen wollen

Jobbörsen sind voller „Remote“-Jobs – doch oft verbirgt sich im Kleingedruckten die Präsenzpflicht. Das Ludwigshafener Start-up Nomado24 nutzt Sprachmodelle, um Stellenanzeigen zu filtern. Eine smarte Idee für eine spitze Zielgruppe. Aber reicht das für ein tragfähiges Geschäftsmodell?

Der Frust ist vielen Bewerber*innen und digitalen Nomad*innen nur allzu gut bekannt: Man filtert auf etablierten Job-Portalen nach „Remote“ oder „Homeoffice“, nur um dann im Textfeld über Klauseln wie „zwei Tage pro Woche am Standort“ zu stolpern. Große Plattformen filtern meist nur nach Stichworten, was für Unübersichtlichkeit sorgt. Genau hier setzt Nomado24 an. Das junge HR-Tech-Start-up aus Ludwigshafen will den Markt mit einem KI-Sprachmodell (LLM) sauberer vermessen, indem es den Kontext jeder Anzeige liest und verifiziert, ob der Job zu 100 Prozent ortsunabhängig ausgeübt werden kann.

Doch wer braucht so eine spezialisierte Plattform überhaupt? Schließlich finden sich viele echte Remote-Jobs im IT-Sektor, wo Fachkräfte sich ihre Stellen ohnehin aussuchen können. „Der Einwand stimmt“, räumt Mitgründer Anton Petuchow unumwunden ein. „Senior-Entwicklerinnen und -Entwickler bekommen drei Recruiter-Nachrichten pro Woche, die brauchen uns nicht, und sie sind ausdrücklich nicht unser Fokus.“ Nomado24 zielt stattdessen auf die andere Hälfte des Remote-Marktes ab: Berufe im Kund*innenservice, Vertriebsinnendienst, Marketing oder der Buchhaltung sowie Menschen, die einen Nebenjob von zu Hause suchen. Hier gebe es echte ortsunabhängige Stellen, aber die Kandidat*innen müssten selbst suchen. „Für sie ist eine Plattform, die aussortiert statt aufzublähen, ein spürbarer Unterschied“, betont Petuchow. Der geografische Fokus liege dabei klar auf dem deutschsprachigen Raum, da der globale englischsprachige Markt bereits gut versorgt sei.

Die Nomado24-Datenanalyse im Fokus

Wie dringend dieser KI-Filter nötig ist, zeigt ein Blick auf die Daten: Ein interner Audit des Start-ups von Ende Juli 2026 offenbart die Schwächen des aktuellen Marktes. Von 2.459 als „remote“ ausgewiesenen Stellen fielen 14,5 Prozent durch das KI-Raster, da sie de facto nicht komplett ortsunabhängig waren. Zudem nennt nur jede vierzigste Anzeige ein konkretes Gehalt – trotz der längst abgelaufenen Frist zur EU-Entgelttransparenzrichtlinie.

Für digitale Nomad*innen lauert jedoch oft ein weiterer Knackpunkt: „100 % Remote“ bedeutet in der Praxis häufig „100 % Homeoffice innerhalb Deutschlands“, da Arbeitgeber*innen bei dauerhafter Arbeit aus dem EU-Ausland schnell steuerliche Fallstricke drohen. Prüft die KI also auch das Arbeitsrecht? „Wir prüfen mehr, als der reine Remote-Haken hergibt, aber wir ziehen eine bewusste Grenze“, erklärt Petuchow. Der KI-Klassifikator lese zwar geografische Einschränkungen aus, eine verbindliche Einzelfallprüfung zu Betriebsstättenrisiken oder Sozialversicherungsfragen biete man jedoch bewusst nicht an. „Das wäre automatisierte Rechtsberatung“, so der Gründer. Gerade der Beschäftigungskontext sei laut EU-KI-Verordnung hochriskant. „Ein System, das verbindliche steuer- und arbeitsrechtliche Auskünfte zu konkreten Arbeitsverhältnissen erteilt, bringt einen Pflichtenkatalog mit, den wir als zweiköpfiges Team heute nicht seriös stemmen können“, stellt er klar. Stattdessen mache man die ohnehin entspannten Freizügigkeitsregeln innerhalb der EU sichtbar und verweise bei komplexen Einzelfällen auf Expert*innen.

Die Gründer: Aus dem Hörsaal auf den Markt

Hinter Nomado24 stehen keine langjährigen HR-Veteranen, sondern Anton Petuchow und Lars Schreiner. Die zündende Idee brachte Schreiner, der an der HWG Ludwigshafen Sustainable Management studiert, aus seiner Zeit als Surflehrer mit: Mangels lokaler Alternativen mussten viele seiner Kollegen außerhalb der Saison unterqualifizierte Jobs annehmen. Bei Nomado24 verantwortet er heute Vertrieb und Marketing, während WHU-Absolvent Petuchow nach Stationen bei BASF und Allianz die Bereiche Strategie und Produkt leitet.

Der Weg aus dem studentischen Umfeld zur offiziell gegründeten UG (haftungsbeschränkt) war jedoch zäh. „Die größte Hürde war nicht die Gründung selbst, sondern das Drumherum“, blickt Petuchow auf Themen wie Steuernummern, Datenschutz und AGBs zurück. „Für zwei Studenten ohne Vorerfahrung sind das Wochen, in denen kein einziges Produktfeature entsteht. Rückblickend war es trotzdem richtig, das früh sauber zu machen.“ Finanziert ist das Start-up, das im TechnologieZentrum Ludwigshafen (TZL) sitzt und Ende Mai 2026 live ging, bislang komplett gebootstrappt und durch Fördermittel (StartInRLP) sowie Azure-Credits von Microsoft. Business Angels sollen erst in einer kommenden Finanzierungsrunde an Bord geholt werden.

Geschäftsmodell und Markt: Ein kritischer Blick

Nomado24 bietet neben der Jobvermittlung auch eine „Pro“-Funktion für Bewerber*innen sowie mittelfristig die Vermittlung von Coworking-Spaces an. Droht dem kleinen Team hier nicht ein klassischer „Feature Creep“, bei dem man sich verzettelt? Petuchow nimmt die Kritik gelassen auf: „Die Jobbörse ist das Produkt. Alles andere muss aus derselben Datenbasis fallen und darf keine eigene Roadmap verlangen.“ Die geplante Coworking-Suche sei der beste Beleg für diese Disziplin, da man keine Ressourcen in den Aufbau eigenen Inventars stecke, sondern auf eine Partnerschaft mit einem Weltmarktführer setze. Dennoch gibt er selbstkritisch zu: „Ja, wir haben in der Anfangsphase mehr gebaut, als für den Fokus gut war, und haben deshalb inzwischen Dinge bewusst zurückgestellt.“

Um im Haifischbecken der großen Jobbörsen wie Stepstone oder Indeed zu bestehen, nutzt das Start-up Automatisierung, um schnell eine kritische Masse an Stellen zu bieten. Den Vorwurf des unerlaubten „Scrapings“ von Fremdportalen lässt die Geschäftsführung jedoch nicht gelten. Hier wird Petuchow deutlich: „Der Begriff Scraping beschreibt unsere Arbeitsweise falsch. Wir lesen keine Fremdportale aus. Indeed, Stepstone oder LinkedIn fassen wir nicht an.“ Stattdessen beziehe man die aktuell rund 2.400 Anzeigen aus offiziellen Schnittstellen der Arbeitsagentur, von Partnerschnittstellen, aus Bewerbermanagementsystemen oder direkt von Arbeitgeber*innen. „Wir entziehen niemandem Traffic, wir schicken welchen“, wehrt er rechtliche Bedenken ab.

Auch die befürchteten Serverkosten für das ständige KI-Screening seien extrem überschaubar. „Eine Anzeige wird einmal gelesen und danach beliebig oft ausgeliefert, ohne dass noch einmal ein Modell anspringt“, erklärt der Gründer. Dank des Microsoft-Förderprogramms verbrenne man aktuell ohnehin kein Geld für die Infrastruktur.

Bleibt das klassische Henne-Ei-Problem: Wie überzeugt man zahlende Unternehmenskunden, wenn die Reichweite noch im Aufbau ist? „Unsere Antwort auf das Henne-Ei-Problem heißt nicht Vertrieb, sondern Google“, verrät Petuchow die SEO-Strategie. Durch strukturiert ausgezeichnete Anzeigen bei „Google for Jobs“ und gezielte Suchseiten baue man organisch Reichweite auf. Die Klicks verdreißigfachten sich zuletzt nahezu – ganz ohne Werbebudget. Petuchows Maxime: „Erst Nutzerzahlen aufbauen, dann monetarisieren. Und wenn wir mit Arbeitgebern über bezahlte Inserate sprechen, dann mit belegbarer Reichweite statt mit Versprechen.“

Einordnung und Fazit

Nomado24 bedient zweifellos einen echten Pain Point und punktet mit seinem transparenten Ansatz, unpassende Jobs knallhart auszusortieren. Das große Risiko: Die Technologie hinter LLMs wird rasant zugänglicher. Große Player könnten die Kernfunktion mit ihren massiven Entwicklungs-Ressourcen theoretisch schnell kopieren.

Wo liegt also der Burggraben? „Ehrlich gesagt: Einen unkopierbaren Burggraben haben wir nicht, und ich würde jedem Gründer misstrauen, der bei einem Sprachmodell-Feature einen behauptet“, kontert der WHU-Absolvent selbstbewusst. Die Branchengiganten würden einen so strengen Filter jedoch kaum ausrollen wollen, da deren Geschäftsmodell auf Reichweite und Anzeigenvolumen basiere. Ein Filter, der rigoros 14 Prozent der Anzeigen als „Fake-Remote“ aussortiert, würde dort zahlende Kund*innen verprellen. „So etwas baut niemand konsequent gegen das eigene Geschäftsmodell“, ist Petuchow überzeugt. „Für die Großen wäre derselbe Filter ein Umsatzproblem, für uns ist er das Produktversprechen.“

Ein klassischer David-gegen-Goliath-Pitch mit einer cleveren Nischenstrategie. Für die Zukunft hat sich das Team bis Mitte 2027 vier klare Meilensteine gesetzt: Organische Reichweite aufbauen, eine belastbare Konversionsrate für das Pro-Modell erzielen, das Angebot an echten Remote-Stellen im deutschsprachigen Raum ausbauen und die Coworking-Partnerschaft live bringen. Erst danach sei der B2B-Verkauf an Arbeitgeber*innen der logische Schritt. Anton Petuchow schließt mit einem klaren Versprechen an sich selbst: „Wenn diese vier bis Mitte 2027 nicht stehen, schulden wir uns selbst eine ehrliche Antwort darauf, warum nicht.“

Souveräne Kanzlei-KI: Invecorum sichert sich sechsstelliges Investment in Rekordzeit

Laut eigenen Angaben hat das Braunschweiger Start-up Invecorum in weniger als 24 Stunden eine sechsstellige Business-Angel-Runde abgeschlossen. Die Mission der im April 2026 gegründeten Firma: Eine datenschutzkonforme KI für Steuerberatende, die es mit US-Giganten aufnehmen soll. Doch wie realistisch ist der Aufbau einer eigenen Server-Infrastruktur in diesem stark umkämpften Markt?

Ein Pitch, ein Abend – und die Runde stand, so jedenfalls schildert es das Unternehmen. Beim Pitchabend des Banson Business-Angel-Netzwerks in Hannover konnte das KI-Start-up Invecorum die Investoren offenbar derart überzeugen, dass sämtliche Zusagen für eine sechsstellige Finanzierung innerhalb eines Tages vorlagen. Das Investorenteam rekrutiert sich vollständig aus der Region Hannover, darunter Dr. Gunter Dunkel, ehemaliger Vorstandsvorsitzender der Nord/LB.

Der rasante Abschluss fügt sich in die bisherige Historie ein: Erst im April 2026 im Braunschweiger Trafo Hub gegründet, brachte das Start-up bereits im Juni sein Produkt auf den Markt. Die KI-Lösung für Steuerkanzleien werde nach Unternehmensangaben inzwischen bundesweit genutzt.

Verschwiegenheitspflicht und berufsrechtliche Hürden

Der Markt, in den Invecorum vorstößt, steht unter Druck. Steuerkanzleien leiden unter Fachkräftemangel, was den Einsatz von KI-Assistenten attraktiv macht. Das Branchenproblem: Die Nutzung etablierter US-Lösungen ist für Berufsträger*innen riskant, da sie gesetzlich zu strenger Verschwiegenheit verpflichtet sind. Landen sensible Mandant*innendaten auf amerikanischen Servern, drohen massive Compliance-Probleme.

Die Architektur von Invecorum greift genau hier an: Das System ist laut Start-up strikt auf die Einhaltung von § 203 StGB (Verletzung von Privatgeheimnissen) sowie § 62a StBerG (Inanspruchnahme von Dienstleister*innen) ausgerichtet. Da diese Vorgaben für die gesamte Verarbeitungskette gelten, betreibt das Unternehmen seine Server und KI-Modelle nach eigenen Angaben autark in Deutschland, um Datenabflüsse ins Ausland physisch wie rechtlich auszuschließen.

Sichere Alternativen aus Deutschland konnten bei der Qualität bislang oft nicht mithalten. Invecorum tritt an, um diese Lücke zu schließen, und behauptet, bei Steuerrechtsfragen bereits heute auf dem Niveau führender US-Anbieter zu agieren. Das frische Kapital soll nun in den Ausbau der eigenen Recheninfrastruktur fließen.

Mehr als ein Chatbot

Invecorum positioniert sich nicht als simpler Textgenerator, sondern als in den Workflow integrierter „KI-Mitarbeiter“. Zu den Kernfunktionen gehören:

  • Quellenbasierte Recherche: Die KI sucht in tagesaktuellen Gesetzen, BMF-Schreiben und der Rechtsprechung. Jede Antwort soll mit Primärquellen belegt werden, die vor der Freigabe geprüft werden können.
  • Mandant*innenspezifisches „Gedächtnis“: Chats und Dokumente werden gebündelt. Die KI soll aus früheren Konversationen lernen und Sachverhalte vorab ausfüllen.
  • Tiefen-OCR & Entwürfe: Das Tool digitalisiert laut Start-up auch alte Scans und formuliert darauf basierend erste Entwürfe für Einsprüche oder Memos.
  • Sichere Kommunikation: Über ein „Collect“-Feature können Beratende fehlende Unterlagen per sicherem Link verschlüsselt bei dem/der Mandant*in anfordern.

Das Gründerteam: Mix aus Tech und Tax

Das operative Geschäft teilen sich drei Gründer*innen: Daniel Wasmus) ist Software-Entwickler mit Stationen in VC-finanzierten KI-Start-ups, zuletzt bei Mixedbread AI. Philip Goddinger ist Machine Learning Engineer mit Fokus auf verteilte Systeme und Security, und Irina Meier, zuvor Gründerin im Legal-Tech-Bereich, zeichnet verantwortlich für Business und Finance. Fachlich flankiert wird das Team durch den Steuerberater Jens Henke sowie Prof. Dr. Guido von Rudorff von der Universität Kassel. Letzterer ist Experte für den Betrieb offener KI-Modelle auf eigenen GPUs.

Kritischer Blick auf die Skalierbarkeit

Die Idee einer „souveränen KI“ trifft den Schmerzpunkt regulierter Berufe. Für Branchenkenner*innen stellen sich jedoch Fragen zur Skalierbarkeit:

  • Infrastrukturkosten: Der Betrieb eigener GPU-Hardware ist extrem kapitalintensiv. Eine sechsstellige Finanzierung reicht für einen Proof of Concept und erste Server. Um mit Hyperscalern bei Latenz und Ausfallsicherheit auf Dauer mitzuhalten, wird bald signifikantes Folgekapital nötig sein. Der strategische Kniff: Durch die Expertise von Prof. von Rudorff dürfte das Start-up hochleistungsfähige Open-Source-Modelle lokal hosten und aufs Steuerrecht fine-tunen, was die Milliarden-Budgets für eigene Foundation-Modelle erspart.
  • Wettbewerb: Das Segment ist lukrativ, aber konservativ. Platzhirsch DATEV dominiert die Kanzlei-IT und integriert zunehmend eigene KI-Funktionen. Zudem rüsten Tech-Giganten ihre europäischen Cloud-Instanzen datenschutzrechtlich weiter auf.

Fazit

Das Tempo, das Invecorum vom Start im April bis zum Launch 2026 vorgelegt hat, ist bemerkenswert. CEO Daniel Wasmus betont, dass souveräne KI-Lösungen nur dann einen „Paradigmenwechsel“ auslösen, wenn sie qualitativ mit US-Anbietern gleichziehen. Ob der USP „eigene Rechenzentren in Deutschland“ ausreicht, um Kanzleien dauerhaft von etablierten Tools oder kommenden DATEV-Integrationen fernzuhalten, muss das Team nun am Markt beweisen.

Goliath im Gewand eines Start-ups: thyssenkrupp-Spin-off pacemaker.ai wagt den Sprung in die USA

Der Softwareanbieter pacemaker.ai expandiert Anfang August mit einem lokalen Team in die USA. Im Gepäck: KI-Lösungen für einen volldigitalisierten Sales-and-Operations-Planning-Prozess (S&OP). Doch wie viel echtes Start-up steckt in dem Spin-off, das sich anschickt, die globalen Lieferketten umzukrempeln, und wie stehen die Chancen im hart umkämpften US-Markt? Eine Einordnung.

Hinter pacemaker.ai steht kein klassisches Garagen-Start-up, sondern geballte Konzernpower: Das Unternehmen, dessen Wurzeln auf ein 2021 in Lissabon gestartetes Projekt zurückgehen, wurde 2022 offiziell als Tochterunternehmen der tk accelis Supply Chain Solutions ausgegründet. Damit gehört es zum Imperium von thyssenkrupp. Geleitet wird das im westfälischen Münster beheimatete Unternehmen von einem vierköpfigen Management-Team: CEO Christian Jabs, CFO Christian Pixberg, CCO Robert Kokott und CTO Andreas Höppener.

Das Geschäftsmodell basiert auf cloudbasierten Software-as-a-Service-Produkten (SaaS), die Machine Learning und tiefes Branchenwissen vereinen. Zum Produktportfolio gehören schlüsselfertige Softwareprodukte für präzise Nachfrage- und Rohstoffpreisprognosen (Demand Forecast) sowie die Automatisierung von Bestell- und Nachschubprozessen (Replenishment Decision Intelligence).

Einen entscheidenden strategischen Wachstumshebel legte das Unternehmen bereits durch Zukäufe um: Nach der Übernahme des Westphalia DataLabs im Jahr 2022 übernahm pacemaker.ai Anfang 2025 das luxemburgische Start-up WAVES, mitsamt dessen Gründer Armin Neises. Damit erweiterte das Spin-off sein Angebot massiv um eine TÜV-zertifizierte Sustainability Management Platform (SMP) für präzise Emissionsberechnungen und ESG-Reporting gemäß aktueller EU-Regularien wie der CSRD.

Der Markteintritt in den USA: Das Momentum nutzen

Der jetzige Schritt nach Nordamerika markiert die nächste Phase der Wachstumsstrategie und folgt auf erste erfolgreich abgeschlossene Pilotprojekte in den USA. Die Argumentation von CEO Christian Jabs für die Expansion stützt sich auf aktuelle Marktdynamiken:

  • Die US-Wirtschaft wächst, nicht zuletzt durch massive Investitionen in künstliche Intelligenz, derzeit schneller als der Euroraum.
  • Gleichzeitig forciert eine volatile Zoll- und Handelspolitik den Bedarf amerikanischer Unternehmen an hochgradig resilienten, datengesteuerten Lieferketten.
  • Hinzu kommen steigende regulatorische Anforderungen an Rückverfolgbarkeit und Qualität in Branchen wie Pharma, Food und Healthcare.

Einordnung für StartingUp: Stärken, Schwächen und harte Konkurrenz

  • Das Corporate-Start-up-Modell in der Praxis: Das Konstrukt als Ausgründung unter dem Dach eines globalen Konzerns bringt gewaltige Startvorteile mit sich. pacemaker.ai musste nicht mühsam um den ersten großen Ankerkunden kämpfen – thyssenkrupp fungierte von Beginn an als massiver Hebel und globales Testlabor. Auch Zukäufe wie WAVES lassen sich mit entsprechender Rückendeckung weitaus leichter stemmen. Die Kehrseite der Medaille: pacemaker.ai muss in den USA nun vor unabhängigen B2B-Kund*innen beweisen, dass die Lösung flexibel genug für den freien Markt ist und nicht nur als Inhouselösung des Mutterkonzerns funktioniert.
  • Dichtes Marktumfeld und Wettbewerb: Der Markt für „Supply Chain AI“ ist kein Blue Ocean. pacemaker.ai betritt in Nordamerika eine Arena, in der sich etablierte SaaS-Anbieter drängen. Konkurrent*innen wie Anaplan, Netstock oder Slim4 bieten teils seit Jahren hochspezialisierte Softwarelösungen für Bestandsoptimierung und Supply Chain Analytics an.
  • Fazit zum Geschäftsmodell: pacemaker.ai hebt sich jedoch durch einen klugen strategischen Ansatz ab: die Bündelung von operativer Effizienzsteigerung (KI-Prognosen) mit der Lösung drängender Compliance-Pflichten (TÜV-geprüftes Nachhaltigkeitsmanagement). Da Themen wie CSRD-Konformität und Scope-3-Emissionen aktuell auf den C-Level-Agenden massiv an Bedeutung gewinnen, trifft das Startup einen wunden Punkt der globalen Industrie. Gelingt es dem Führungsteam, sich in den USA gegen etablierte Software-Konkurrent*innen als agiler und neutraler Partner zu positionieren, hat der digitale Herzschrittmacher aus Münster beste Chancen, im amerikanischen S&OP-Markt signifikante Marktanteile zu gewinnen.

Gründer*in der Woche: GNU Energy – Komplexität raus, Wärmepumpe rein

Die Wärmewende gerät bei gewerblichen und kommunalen Bestandsgebäuden oft ins Stocken. Angesichts steigender fossiler Energiekosten und technischer Unsicherheiten positioniert sich das Hamburger Start-up GNU Energy als spezialisierter Problemlöser. Doch kann eine Nischenstrategie in einem von etablierten Planungsbüros dominierten Markt bestehen?

Das Hamburger Planungsbüro GNU Energy UG wurde im Jahr 2026 von Hilko Pastoor und Kamil Beehuspoteea ins Leben gerufen. Dass sich die beiden Gründer für die Rechtsform der haftungsbeschränkten UG entschieden haben, mag bei der oft sicherheitsbedürftigen Zielgruppe aus Kommunen und Kirchen zunächst verwundern. Auf Bedenken bezüglich möglicher vertrieblicher Hürden entgegnet der kaufmännische Leiter Hilko Pastoor jedoch, man habe im Vorfeld gezielt Rücksprache mit einem Vergaberechtsanwalt gehalten. Es gebe bei Vergabeprozessen keine Benachteiligung durch die Unternehmensform. „Am Ende entscheiden Referenzen und eine positive Kundenerfahrung mehr über die Wahrnehmung, als eine Unternehmensform“, gibt sich Pastoor überzeugt.

Auch in Sachen Finanzierung wählt das Duo einen eigenwilligen Weg und verzichtet auf fremdes Kapital. „Wir bootstrappen bewusst, weil wir in Phase 1 nicht sehr kapitalintensiv sind“, erklärt Pastoor. Die Zeit, die man sonst in die Suche nach Investoren stecken müsste, fließe stattdessen direkt in den Ausbau der Kundenprojekte. Dass dieser Ansatz in der Praxis funktionieren soll, untermauert das Start-up mit ersten Referenzprojekten wie dem Europahaus in Aurich, das man bereits von den eigenen Leistungen überzeugen konnte.

Klare Nische statt Generalistentum

Das junge Unternehmen setzt auf eine Kombination aus kaufmännischer Expertise und technischem Know-how. Während Pastoor die kaufmännische Leitung, den Vertrieb und das Business Development verantwortet, übernimmt sein Co-Gründer Kamil Beehuspoteea die technische Planung sowie die Projektleitung.

Anstatt sich als Generalist in der Gebäudetechnik zu versuchen, hat sich GNU Energy für eine klare Nische entschieden: Die Hamburger fokussieren sich ausschließlich auf die Wärmepumpenplanung für Nichtwohngebäude (NWG) im Bestand. Zu den anvisierten Zielkundinnen zählen neben Kommunen mit ihren Liegenschaften – wie etwa Schulen, Verwaltungen oder Sporthallen – vor allem gewerbliche Bestandshalterinnen sowie Kirchen und soziale Träger*innen. Das Start-up deckt dabei den gesamten Leistungsumfang vor dem eigentlichen Einbau ab. Die Arbeit reicht von der Grundlagenermittlung und der Heizlastberechnung nach DIN EN 12831 über die Wirtschaftlichkeitsberechnung bis hin zur Erstellung des Leistungsverzeichnisses und der Mitwirkung bei der Vergabe.

Doch klassische Planungsdienstleistungen sind meist extrem personalintensiv. Wie kann das mittelfristig skalieren, ohne zum schwerfälligen Großbüro anzuwachsen? „Durch die Fokussierung auf eine Anlagengruppe und auf eine Technologie können wir Projekte deutlich effizienter und kostengünstiger planen“, verspricht der technische Leiter Kamil Beehuspoteea. Anstelle reiner Handarbeit vertraue das Team auf digitale Prozesse: „Wir haben einen softwaregestützen Planungsprozess entworfen, welcher es uns ermöglicht, seriell zu planen.“ Zudem nutze man eine hauseigene Herstellerdatenbank, um für jedes Projekt die bestmögliche Lösung zu filtern. Ob sich die versprochene serielle Planung bei den oft höchst individuellen und komplexen Altbauten der Kommunen in der Breite tatsächlich reibungslos standardisieren lässt, wird das Start-up in der Praxis allerdings erst noch beweisen müssen.

Ein greifbares Argument für die Kundenakquise ist hingegen die umfassende Förderberatung der Hamburger. Durch die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) können Kund*innen bis zu 30 Prozent der Investitionskosten erstattet bekommen. In Hamburg ist über die Landesförderung sogar ein zusätzlicher Bonus von 20 Prozent möglich.

Marktumfeld: Der wachsende Druck auf den Bestand

Das spezialisierte Service-Angebot trifft auf einen Markt, der durch politische Vorgaben unter Zugzwang steht. GNU Energy verweist auf Entwicklungen wie den Beginn des EU-Emissionshandels ETS II sowie die ab 2029 greifende Grüngas-Beimischpflicht von 10 Prozent. Beides könne zu einer Verdopplung der Gaspreise bis zum Jahr 2035 führen. Demgegenüber stehe die Wärmepumpe, die auf Basis von Fraunhofer-ISE-Felddaten bei einer durchschnittlichen Jahresarbeitszahl von 3,4 eine Kilowattstunde Wärme für rund 6 Cent erzeugen könne und sich damit oft schon heute günstiger rechne als Gas.

Das Potenzial für den Umstieg ist enorm: Laut dena-Gebäudereport werden derzeit noch 80 Prozent der Nichtwohngebäude im Bestand fossil beheizt. Gleichzeitig seien laut Umweltbundesamt rund 80 Prozent aller Bestandsgebäude technisch für den Wärmepumpeneinsatz geeignet, da sie mit Vorlauftemperaturen von unter 55 Grad Celsius betrieben werden könnten. Das Nadelöhr der Wärmewende bleibe jedoch die komplexe Planung im Bestand.

Auf die bisherige Resonanz der Zielgruppe angesprochen, zeigt sich Hilko Pastoor optimistisch: „Viele melden zurück, dass es dieses Angebot braucht und wir uns zur genau richtigen Zeit melden.“ Ein Treiber sei die in vielen Kommunen mittlerweile abgeschlossene Wärmeplanung. „Dadurch haben die Gebäudebetreiber Klarheit, ob Fernwärme überhaupt jemals eine Option sein wird“, so Pastoor. Seine Prognose: „Für ca. 70 Prozent aller Gebäude wird es eine dezentrale Lösung sein. Hier ist die Wärmepumpe dann die wirtschaftlichste Technologie.“

Wettbewerb und clevere Handwerks-Synergien

Die größte Konkurrenz für GNU Energy sind nicht zwingend andere Start-ups, sondern die Trägheit des Marktes sowie etablierte Ingenieurbüros, die sich laut den Gründern jedoch häufig auf Neubauten fokussieren und etablierte Kundenbeziehungen pflegen. Ein weiteres massives Markthindernis ist die Lücke zwischen theoretischer Planung und der handwerklichen Realität vor Ort – insbesondere durch den akuten Fachkräftemangel im ausführenden Handwerk.

Statt sich davon ausbremsen zu lassen, sucht Kamil Beehuspoteea hier den Schulterschluss: „Genau hier entlasten wir Handwerksbetriebe akut.“ Es sei ineffizient, wenn Meisterbetriebe wertvolle Zeit auf der Straße verbringen. „Unser Angebot für Anlagenbauer ist daher, die Heizlastberechnung und Angebotserstellung zu übernehmen, damit sich das Handwerk auf den Flaschenhals, nämlich die Installation, fokussieren kann“, erklärt er den strategischen Ansatz. Mittelfristig rechnet Beehuspoteea zudem mit technischen Innovationen auf der Baustelle. Man beobachte vermehrt Container- und Prefab-Lösungen im Markt, die die Installationszeit drastisch von zwei Wochen auf einen Tag reduzieren könnten. Zwar räumt er ein, dass diese preislich noch attraktiver werden müssten, die Entwicklung sei aber absehbar.

Doch wie bricht ein frisch gegründetes, eigenfinanziertes Start-up die oft jahrzehntealten Seilschaften von risikoscheuen Kommunen auf? Hilko Pastoor verweist auf die Branchenerfahrung des Teams. „Wir sind seit 2020 in der Branche aktiv und haben ein gutes Netzwerk aufgebaut“, kontert er mögliche Zweifel an der Unerfahrenheit des Duos. Als ehemaliges Management-Mitglied beim Aufbau eines Branchenführers wisse er um die Bedürfnisse der Zielgruppe. Hinzu komme, dass vielen etablierten Planern schlicht die tiefgreifende Fachkenntnis in puncto Dekarbonisierung fehle. „Wir wissen, wie viel die Personen um die Ohren haben und entlasten daher gezielt mit einem sorgenfreien, effizienten Projektablauf“, verspricht Pastoor. Fachlich werde dies durch Beehuspoteeas Expertise als Planer nach VDI 4645 gestützt.

Fazit und Ausblick

Das Geschäftsmodell von GNU Energy greift einen unbestrittenen Engpass der Energiewende auf: die Sanierung gewerblicher und kommunaler Bestände. Mit dem konsequenten Verzicht auf den Neubau und fossile Technologien grenzt sich das Start-up scharf von traditionellen Marktteilnehmern ab.

Auf den Hamburger Heimatmarkt wollen sich die Gründer dabei in Zukunft nicht beschränken. „Grundsätzlich arbeiten wir deutschlandweit“, gibt Beehuspoteea die Marschroute vor. Der nächste logische Schritt sei der eigentliche Anlagenbetrieb über eine eigene Softwarelösung, da viele Heizungen nach der Installation nicht effizient betrieben würden und so Sparpotenziale ungenutzt blieben. Für klamme Kommunen und Träger plant GNU Energy künftig deshalb sogar eigene Finanzierungslösungen.

Der Kurs des Start-ups ist damit ehrgeizig gesetzt. Die größte Hürde wird jedoch der oft zähe Vertrieb bleiben. Ob es den Gründern tatsächlich gelingt, die jahrelangen Vergabezyklen und die empfundene Komplexität bei Kommunen, sozialen Trägern und Kirchen durch ihre Software-Ansätze maßgeblich abzukürzen, wird sich in der harten Bau-Realität der kommenden Monate erst noch zeigen müssen. Der Handlungsdruck im Heizungskeller ist angesichts steigender Fossil-Preise jedenfalls unbestritten.

Wie das MedTech-Start-up Eversion den Orthopädie-Markt aufmischen will

Mit einer frischen Finanzierung von 2,3 Millionen Euro im Rücken greift Eversion Technologies den verstaubten Markt für orthopädische Einlagen an. Die datenbasierte „0°-Sohle“ verspricht Abhilfe bei Volkskrankheiten wie Rücken- und Knieschmerzen. Doch wie tragfähig ist das B2C-Geschäftsmodell der Konstanzer, das einst als B2B-Produkt für Spitzensportler*innen startete? Ein tiefgehender Blick hinter die Kulissen.

Muskel-Skelett-Erkrankungen sind ein massiver Wirtschaftsfaktor: Sie verursachen rund jeden vierten Krankheitstag in Deutschland. Oft wird an den Symptomen laboriert, während die Ursache schlichtweg im falschen Schuhwerk liegt, das den Fuß und damit die gesamte Körperstatik in eine Fehlbelastung zwingt. Das 2023 gegründete Start-up EVERSION Technologies hat genau dieses Problem als Business Case identifiziert und konnte in seiner Seed-II-Runde nun 2,3 Millionen Euro von einem breiten Investoren-Syndikat einsammeln.

Das Investor*innen-Setup im Detail: Angeführt wird die Runde vom neu hinzugekommenen Family Office Kammerer Holding und dem Chancenkapitalfonds der Kreissparkasse Biberach, der bereits in der Seed-I-Runde (Januar 2025) als Lead-Investor agierte. Darüber hinaus unterstützen der von der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft gemanagte Start-up BW Seed Fonds, die S-Kap Unternehmensbeteiligungsgesellschaft, Meerkat (die Kapitalbeteiligungsgesellschaft der Kreissparkasse Esslingen-Nürtingen) sowie Turtle das Startup. Komplettiert wird das Konsortium durch Business Angels aus den Netzwerken Heimatboost, BACB und hivn.

Vom „Ärztemarathon“ zum DeepTech-Start-up

Die Entstehungsgeschichte von Eversion liest sich wie das klassische Playbook eines Start-ups, das aus einem eigenen „Pain Point“ heraus geboren wurde. CEO Julia Zimmermann litt selbst unter chronischen Hüftschmerzen und durchlief einen wahren Ärztemarathon – ohne Befund. Die Lösung fand sie erst bei Wolfgang Triebstein, einem erfahrenen Orthopädie-Schuhtechnik-Meister mit eigenem Ganglabor in Eisenach. „Ich weiß aus eigener Erfahrung, wie Hüftschmerzen den Alltag bestimmen können. Umso mehr freut es mich, dass wir mit unserer Lösung so vielen Menschen helfen können“, so Julia Zimmermann.

Aus dieser persönlichen Erfahrung entstand die Idee, die aufwendige und teure Labordiagnostik von Triebstein zu digitalisieren und in den Alltag der Patient*innen zu bringen. Bereits 2022 machte das Team beim start2grow Gründungswettbewerb auf sich aufmerksam. Ende August 2023 folgte die offizielle GmbH-Gründung.

Heute vereint das Team tiefes handwerkliches Wissen mit moderner Technologie: Julia Zimmermann, die als CEO fungiert, bildet gemeinsam mit Timon Sutter eine Doppelspitze mit Fokus auf Strategie und Operations. Der Mathematiker und CTO Lucas Heitele ist für die komplexen Algorithmen verantwortlich, während der Sportwissenschaftler Maximilian Starkmann die biomechanische Validierung übernimmt. Komplettiert wird das Gründerteam durch den Erfinder Wolfgang Triebstein, der jahrzehntelange Praxis-Erfahrung und Laborerprobung aus der Orthopädieschuhtechnik mitbringt.

Das Produkt: Wirkkettenalgorithmen statt Gipsabdruck

Klassische orthopädische Einlagen stützen den Fuß primär passiv ab. Eversion bricht mit diesem Paradigma und setzt auf eine aktive Mobilisierung durch die sogenannte „0°-Sohle“.

Der Prozess ist stark datengetrieben:

  1. Diagnostik im Alltag: Kund*innen tragen für zwei Wochen spezielle Sensorsohlen in ihren eigenen Schuhen.
  2. Datenanalyse: Eine App wertet das Bewegungsverhalten aus. Sogenannte Wirkkettenalgorithmen übersetzen die Sensordaten in ein biomechanisches 3D-Anatomiemodell.
  3. Die 0°-Sohle: Das Endprodukt ist auf der Unterseite gefräst, um die spezifische Fehlbelastung auszugleichen und eine neutrale 0°-Stellung zu erzwingen. Die Oberseite ist komplett flach, was den Fuß zwingt, aktiv zu arbeiten.

Kritisch hinterfragt: Geschäftsmodell und Erstattung

Heute, nach erfolgreicher CE-Zertifizierung als Medizinprodukt, agiert das Start-up primär im Direct-to-Consumer (D2C) Bereich. Das Endkund*innenprodukt kostet rund 249 Euro. Bis heute konnten über 1.500 Kund*innen gewonnen werden.

Der ZPP-Weg zur Erstattung

Besonders clever, aber auch risikobehaftet, ist die Erstattungsstrategie. Anstatt den bürokratischen Weg über das Hilfsmittelverzeichnis der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu gehen, rechnet Eversion über Präventionskurse ab. Die Kosten werden von allen gesetzlichen Kassen nach den Richtlinien der Zentralen Prüfstelle Prävention (ZPP) bezuschusst oder komplett getragen. Privatversicherte nutzen ein klassisches Rezept.

Die kritische Frage: Dieser Erstattungsweg ist brillant für einen schnellen Markteintritt. Es bleibt jedoch abzuwarten, ob die Krankenkassen dieses Modell auf Dauer tolerieren, wenn die Nutzer*innenzahlen in die Zehntausende skalieren.

Markt und Wettbewerb: Start-ups vs. Handwerks-Goliaths

Der Markt für smarte Ganganalyse ist stark umkämpft.

Wettbewerbs-Segment

Charakteristik

Herausforderung für Eversion

B2B-Sensorsysteme (z.B. Moticon, stappone)

Hochpräzise Forschungs- und Klinikgeräte

Eversion muss beweisen, dass ihr D2C-Consumer-Sensor klinisch mithalten kann.

Digitale 3D-Einlagen-Start-ups (z.B. Numo)

3D-Druck basierend auf Smartphone-Scans

Eversion muss den Mehrwert der teureren, dynamischen 2-Wochen-Messung kommunizieren.

Klassische Sanitätshäuser

Flächendeckend, billig (meist unter 20 € Zuzahlung)

Eversion muss die Gewohnheit der Patient*innen brechen, die an weiche Bettungen gewöhnt sind.

 

Unser Fazit

Eversion Technologies ist ein Paradebeispiel dafür, wie man analoge Handwerkskunst (Orthopädieschuhtechnik) erfolgreich mit Hard- und Software in ein skalierbares Geschäftsmodell überführt. Das Gründungsteam ist interdisziplinär exzellent aufgestellt und hat mit dem neuen Millionenkapital den nötigen Runway, um den Vertrieb in die Breite zu bringen.

Der Knackpunkt für den langfristigen Erfolg wird sein, ob es dem Start-up gelingt, die B2B2C-Partnernetzwerke aus Ärzt*innen, Therapeut*innen und Sanitätshäusern wie geplant auszubauen und die Kund*innen langfristig von der passiven Bequemlichkeit klassischer Einlagen hin zur aktiven 0°-Sohle zu erziehen. Gelingt dies, könnte Eversion den Markt für orthopädische Hilfsmittel nachhaltig disruptieren.

GS1-Investmentarm butterfly & elephant beteiligt sich an Herforder PropTech-Start-up Lichtwart

Das Herforder PropTech Lichtwart erhält strategischen Rückenwind: Mit butterfly & elephant, dem Accelerator und Investmentarm von GS1 Germany, steigt ein gewichtiger Branchenakteur bei dem ostwestfälischen Start-up ein. Ziel der Beteiligung ist es, das aus dem Smart-Home-Bereich bekannte Prinzip der dezentralen Steuerung auf Gewerbeimmobilien zu übertragen und mit etablierten GS1-Standards zu verknüpfen. Dadurch sollen technische Assets und Standorte in Filial- und Standortnetzen erstmals systemübergreifend eindeutig identifiziert und vernetzt werden.

Die Geschichte von Lichtwart verbindet tradierte Handwerkstradition mit moderner IoT-Technologie. Das Start-up wurde im Jahr 2020 von Gregor Giataganas und Johannes Mailänder gegründet und hat seine Wurzeln im ostwestfälischen Mittelstand. Mailänders Urgroßvater Ernst Bertelmann reparierte bereits vor sieben Jahrzehnten Glühbirnen und legte damit den Grundstein für den Familienbetrieb Bertelmann im Bereich der Licht- und Außenwerbung. Aus dieser jahrzehntelangen Praxis heraus erkannten die Gründer die klaffende Digitalisierungslücke in kleineren und mittleren Gewerbeimmobilien. Anfang 2024 komplettierte der erfahrene IoT-Unternehmer und relayr-Mitgründer Jackson Bond das Gründerteam als Co-Founder und Investor.

Während Großimmobilien und Rechenzentren oft über Millionenbudget-schwere Gebäudeleittechnik verfügen, betreiben Unternehmen mit dezentralen Filialnetzen – etwa Supermärkte, Tankstellen oder Systemgastronomie – ihre Standorte häufig ohne automatisierte Steuerung. Störungen bleiben mangels digitaler Überwachung oft tagelang unbemerkt, während Servicetechniker ohne Vorabinformationen anreisen müssen. Lichtwart entwickelte daraufhin ein kompaktes Hardware-Modul samt Cloud-Plattform, das Transparenz über Betriebs- und Energieverbräuche in Echtzeit schafft und Ausfallzeiten minimiert.

Dass das Konzept im Markt greift, bewies das Unternehmen bereits vor dem aktuellen GS1-Deal. Neben einer strategischen Vertriebspartnerschaft mit der Deutschen Telekom zählen namhafte Akteure wie VARTA, Schüco, HanseMerkur, Orlen und die Autobahn GmbH zu den Anwendern. Zudem sicherte sich Lichtwart den Hauptpreis sowie die Kategorie „Smarte Gebäudeeffizienz“ beim PropTech Germany Award 2025.

Die Technologie: Plug-and-Play trifft auf internationale Datenstandards

Der Kern der Lichtwart-Lösung ist ein IoT-Controller, der sich nach Unternehmensangaben innerhalb weniger Minuten installieren lässt und ohne zeitintensive Vor-Ort-Programmierung auskommt. Die Hardware verbindet technische Anlagen an den Standorten mit einer zentralen, cloudbasierten Serviceplattform.

Neu an der Kooperation mit butterfly & elephant ist die konsequente Standardisierung der erfassten Daten. Über den Global Individual Asset Identifier (GIAI) erhält jedes technische Gerät – wie etwa eine Kühl- oder Klimaanlage – eine weltweit eindeutige Kennung. Ergänzend wird jeder Standort über die Global Location Number (GLN) präzise referenziert. Für den eigentlichen Datenfluss sorgen die Electronic Product Code Information Services (EPCIS), die eine gemeinsame Datenstruktur bilden, über die Betriebs-, Sensor- und Wartungsdaten nahtlos zwischen unterschiedlichen Systemen ausgetauscht werden können. Wie Benjamin Birker, Managing Director bei butterfly & elephant, betont, soll diese gemeinsame Sprache verhindern, dass Daten an Unternehmens- oder Systemgrenzen enden und sich Servicetechniker wie Betreiber stets auf exakt dasselbe Asset beziehen.

Geschäftsmodell, Markt und Wettbewerb

Der Markt und das Potenzial

Der Markt für PropTech-Lösungen im Gewerbebereich steht unter hohem Druck. Einerseits zwingen gestiegene Energiekosten und strenge ESG-Berichtspflichten Unternehmen zum Handeln. Andererseits scheuten viele Filialisten bislang die immensen Investitionskosten klassischer Gebäudeautomationssysteme, da diese für dezentrale Strukturen wirtschaftlich meist nicht darstellbar sind. Lichtwart adressiert exakt diesen unerschlossenen Mittelbau zwischen Consumer-Smart-Home und High-End-Gebäudeleittechnik.

Die Entwicklung der Investor*innenlandschaft

Die Beteiligung von butterfly & elephant markiert die nächste Evolutionsstufe in der Skalierung des Herforder Start-ups. Bereits im September 2024 sammelte Lichtwart in einer Pre-Seed-Finanzierungsrunde eine siebenstellige Summe ein. Als Geldgeber traten damals der Lead-Investor BitStone Capital, der Co-Lead-Investor Vireo Ventures sowie das Angel-Netzwerk better ventures auf. Mit butterfly & elephant kommt nun kein rein finanzieller VC an Bord, sondern der Corporate-Venture-Capital-Arm von GS1 Germany. Während genaue Finanzkennzahlen wie Bewertung und Summe vertraulich bleiben, liegt der eigentliche Mehrwert im unmittelbaren Zugang zum weltweiten GS1-Netzwerk und dessen Etablierung im Gebäudesektor.

Die Hürden im Geschäftsmodell

Das Modell kombiniert den Vertrieb von Edge-Hardware mit wiederkehrenden Software-Gebühren für die Plattform. Die größte Herausforderung liegt in der Skalierung im Bestandsbau. In der Praxis treffen B2B-Start-ups auf ein Sammelsurium an alten Geräten mit unterschiedlichsten analogen und digitalen Schnittstellen. Der versprochene schnelle Rollout setzt voraus, dass die Anbindung vor Ort absolut reibungslos verläuft. Zudem erfordert die Bereitstellung von Hardware im Vergleich zu reinen SaaS-Modellen zusätzliches Kapital für Lagerhaltung, Logistik sowie den Austausch defekter Komponenten.

Wettbewerbsumfeld

Lichtwart agiert in einem dicht besetzten Umfeld. Etablierte Automationskonzerne wie Siemens, Schneider Electric oder Honeywell bieten mächtige Leittechnik-Systeme an, die primär auf komplexe Großobjekte ausgelegt und für kleinere Filialnetze oft wirtschaftlich überdimensioniert sind. Parallel dazu besetzen spezialisierte PropTechs wie aedifion, MeteoViva oder Vilisto verwandte Felder in der Heizungs- und Betriebsoptimierung. Der entscheidende Vorteil für Lichtwart liegt in der GS1-Integration: Statt auf ein proprietäres Ökosystem zu setzen, setzt das ostwestfälische Unternehmen auf branchenweite Open-Standard-Kompatibilität, was für Kund*innen das Risiko eines Vendor-Lock-ins nachhaltig verringert.

Unsere Einordnung

Für Gründer*innen im B2B- und PropTech-Sektor liefert der Lichtwart-Deal drei wesentliche Lektionen:

  • Smartes Corporate Venture Capital nutzen: Der Schritt zeigt exemplarisch, wie Finanzinvestor*innen und strategische CVCs ineinandergreifen. Während klassische VCs Kapital für das Produktwachstum bereitstellen, sichern strategische Partner*innen wie butterfly & elephant den Zugang zu Industriestandards und beschleunigen die Marktpenetration.
  • Standardisierung schlägt Inseldenken: Wer in fragmentierten B2B-Märkten frühzeitig auf etablierte, branchenweite Standards setzt, senkt die Integrationshürden bei der Kundschaft erheblich und erhöht die Akzeptanz bei Corporate-Entscheider*innen massiv.
  • Handfeste Probleme im Bestand lösen: Der Markterfolg von Lichtwart basiert nicht auf theoretischen Spielereien, sondern auf pragmatischen Antworten für drängende Alltagsfragen von Betreiber*innen: Fachkräftemangel, verordnete Energieeinsparung und unkomplizierte Nachrüstung ohne Anlagenaustausch.

Zwischen Hype und Haltung: Kann Joony’s mit Caro Daur die Lücke im Getränkeregal schließen?

Ein neues Hamburger Start-up will mit Natural Soda den deutschen Getränkemarkt aufmischen. Prominente Unterstützung kommt von der Unternehmerin und Schauspielerin Caro Daur. Doch reicht ein cleveres Buzzword und Influencer-Reichweite, um im hart umkämpften FMCG-Segment zu bestehen? Eine kritische Einordnung.

Das im Juni 2026 in Hamburg gegründete Start-up Joony’s tritt an, um den deutschen Getränkemarkt mit einer völlig neuen Kategorie namens Natural Soda zu erobern. Hinter der Marke stehen die beiden Gründer Josa Rödiger, ehemaliger Director of Sales DACH bei LemonAid & ChariTea sowie Ex-Vertriebsleiter bei Krombacher, und der Serial-Founder Bijan Mashagh, der zuvor unter anderem das Matratzen-Start-up Snooze Project verantwortete. Mit der Unternehmerin und Schauspielerin Caro Daur, die nicht nur als Investorin, sondern auch als strategische Markenpartnerin einsteigt, hat sich das Duo zudem prominente Verstärkung an Bord geholt.

Ihr gemeinsames Produkt ist eine Kombination aus prickelndem Wasser und 15 bis 20 Prozent echtem Fruchtsaft, die mit maximal 2 Gramm zelleigenem Zucker pro 100 Milliliter und nur 9 Kilokalorien auskommt. Dabei verzichtet Joony's konsequent auf Zuckerzusätze und künstliche Süßstoffe. Diese Ausrichtung zeigt bereits früh erste Erfolge: Kurz nach dem Launch ist das Getränk an über 2.000 Point-of-Sale-Stellen, darunter EDEKA, Wolt-Market und in der Gastronomie, verfügbar.

Doch der deutsche Getränkemarkt bleibt ein Haifischbecken. Zwischen etablierten Konzernen und hippen Indie-Brands scheint kaum noch Platz für echte Innovationen. Dass Joony's dabei nicht leise auf den Markt schleicht, zeigt das aktuelle Investment. Caro Daur unterstützt das Team ab sofort aktiv beim Markenaufbau und im Vertrieb. Ein beachtlicher Start – doch hält das Geschäftsmodell einer tieferen Überprüfung stand?

Das Gründer-Gespann: Symbiose aus Vertrieb und E-Commerce

Dass Joony's keine lange Anlaufzeit benötigt, liegt nicht zuletzt an der Erfahrung der Gründer, was die schnelle Verfügbarkeit in der Fläche erklärt. Josa Rödiger bringt ein tiefgreifendes Netzwerk im Lebensmitteleinzelhandel (LEH) und der Gastronomie mit. Sein Mitgründer Bijan Mashagh steuert hingegen die heute unverzichtbare Expertise im E-Commerce bei.

Diese Kombination ist erfolgskritisch: Der Getränkemarkt erfordert in der Skalierungsphase eine massive Präsenz im stationären Handel, während der Markenaufbau maßgeblich über digitale Kanäle funktioniert. Mit Caro Daur haben sich Rödiger und Mashagh eine Partnerin gesichert, die eine enorme digitale Community mitbringt und den Anspruch der Brand unterstreicht. Die Ambition dahinter fasst Bijan Mashagh deutlich zusammen: „Caro investiert nicht in ein Getränk. Sie investiert in eine neue Kategorie. Natural Soda steht für eine Generation von Konsumentinnen und Konsumenten, die bewusst leben möchte, ohne ständig verzichten zu müssen.“

Die Marktthese: Zuckersteuer und bewusster Konsum

Die These des Start-ups ist inhaltlich absolut nachvollziehbar: Verbraucherinnen und Verbraucher fordern zunehmend Getränke, die weniger Zucker enthalten, aber keine künstlichen Zusatz- oder Süßstoffe aufweisen. Die aufkeimende politische Debatte um Maßnahmen zur Reduktion des Zuckerkonsums – bis hin zu einer möglichen Zuckersteuer – beschleunigt diesen Trend spürbar. Die Industrie sucht händeringend nach Alternativen zur klassischen Limonade und zu langweiligem Mineralwasser.

Genau auf diese Lücke im Alltag zielt das Produkt ab. Mitgründer Josa Rödiger ordnet diese Entwicklung so ein: „Natural Sodas treffen den Zeitgeist, weil sie den alltäglichen Konsum mit echtem Mehrwert verbinden. Menschen kaufen heute nicht mehr einfach Getränke – sie kaufen Routinen, Wohlbefinden und bewusstere Entscheidungen.“

Ein Bedürfnis, das auch Investorin Caro Daur aus persönlicher Erfahrung bestätigt und das ihren Einstieg motivierte: „Ich achte darauf, was ich konsumiere, möchte dabei aber auch nicht komplett den Spaß verlieren. Man möchte etwas Leckeres, Erfrischendes und Prickelndes, nur eben ohne direkt eine Zuckerbombe zu trinken oder auf künstliche Süßstoffe auszuweichen. Genau das schafft Joony's.“

Hier greift die Marke mit vier Sorten (Zitrone, Grapefruit, Maracuja, Pfirsich) an und bedient mit ihren Nährwerten den vom Unternehmen definierten "Natural Sweet Spot". Der strikte Verzicht auf künstliche Süßstoffe passt zudem perfekt in den Zeitgeist der stark nachgefragten "Clean Label"-Produkte.

Kritisch hinterfragt: Innovation oder Marketing-Spin?

Doch wie innovativ ist Natural Soda wirklich? Kritisch betrachtet handelt es sich rein physisch um eine hochwertige Fruchtsaftschorle mit relativ geringem Saftanteil oder ein intensiviertes Near Water. Der Begriff Natural Soda ist in erster Linie ein geschickter Marketing-Spin, der das Produkt internationaler und moderner klingen lässt, um sich eine eigene Nische zwischen Wasser und Limonade zu bauen.

Das Geschäftsmodell im Premium-Segment bringt zudem tiefgreifende Herausforderungen mit sich. Der Einsatz von echtem Fruchtsaft treibt die Produktionskosten unweigerlich in die Höhe. Um im Lebensmitteleinzelhandel wettbewerbsfähig zu bleiben, darf der Endkundenpreis jedoch nicht zu sehr ausreißen, was die Margen drückt. Hinzu kommen logistische Hürden: Der Transport von wasserbasierten Ready-to-Drink-Getränken in Dosen ist aufwendig. Im Gegensatz zu Systemen wie Air Up oder Waterdrop, die lediglich den Geschmack ohne das Wasser verschicken, muss Joony's klassische, ressourcenintensive Logistikketten bewältigen. Zudem bleibt der Kampf um die Regalfläche in den Supermärkten selbst nach einem starken Start ein brutales Geschäft.

Das Wettbewerbsumfeld

Wer eine neue Kategorie ausruft, muss sich zwangsläufig mit diversen Playern messen. Auf der einen Seite stehen die etablierten Konzerne wie Coca-Cola mit Vio, Krombacher mit seiner Fassbrause oder Danone mit Volvic Touch, die das Near-Water-Segment durch ihre immense Vertriebsmacht dominieren. Auf der anderen Seite besetzen Social-Brands wie Lemonaid oder Fritz-Kola erfolgreich die Nische für erwachsene, hochwertige Limonaden, weisen dabei im direkten Vergleich jedoch oft höhere Zuckeranteile auf.

Auch sogenannte Wasser-Disruptoren wie Waterdrop und Air Up greifen den aktuellen Trend zu Getränken ohne Zucker aktiv an, operieren allerdings mit völlig anderen Geschäftsmodellen abseits des klassischen Marktes für Fertiggetränke. Nicht zuletzt ist der Markt förmlich überschwemmt von Creator-Brands wie Dirtea, BraTee oder Vitavate. In diesem dichten Umfeld muss Joony's beweisen, dass es das Potenzial zur nachhaltig etablierten Marke besitzt und nicht als kurzlebiger Hype-Artikel endet.

Unsere Einordnung

Joony's macht vieles richtig: Ein exzellent aufgestelltes Gründerteam trifft punktgenau auf den Megatrend der Zuckerreduktion. Die Positionierung von Caro Daur als Investorin und strategische Partnerin statt als bloßes Testimonial ist dabei ein kluger Schachzug, um Seriosität und Langfristigkeit zu signalisieren.

Das Start-up hat zweifellos das Potenzial, sich im Premium-Segment des Getränkemarkts festzusetzen. Die eigentliche Bewährungsprobe wird jedoch die Wiederkaufrate sein, wenn der erste Launch-Hype abflacht. Wenn die Konsument*innen den geschmacklichen Mittelweg zwischen klassischer Limo und Wasser tatsächlich dauerhaft in ihre Alltagsroutine integrieren, könnte die Wette auf die Kategorie Natural Soda aufgehen. Andernfalls droht Joony's das Schicksal vieler hipper Getränke: Ein kurzes Aufschäumen, bevor die Kohlensäure entweicht.

Vom Ascheplatz in die Cloud: Wie CoTrainer mit einem Millionen-Investment das Ehrenamt professionalisiert

CoTrainer-CEO Claudius Ludwig im Interview: Eine Million Euro Seed-Kapital, starke Partner und die Digitalisierung des verstaubten Amateurfußballs.

Der Amateurfußball in Deutschland lebt von Emotionen, Schweiß und chronischer Zettelwirtschaft. Während im Profibereich datengetriebene Analysen und hochmoderne Apps Standard sind, organisieren die rund 24.000 Amateurvereine ihren Alltag oft noch via WhatsApp-Gruppen, Excel-Tabellen und auf Zuruf. Ein zeitraubender Zustand für die ohnehin belasteten Ehrenamtlichen.

Das Kölner Start-up CoTrainer (Fussballetics GmbH) hat diesem Chaos den Kampf angesagt. Gegründet Ende 2022 von André Werres, Dyke Lambertz und Claudius Ludwig, bündelt die Plattform Vereinsorganisation, Trainingsplanung und Spielerentwicklung an einem Ort. Das Konzept überzeugt nicht nur bereits über 150 Vereine, sondern nun auch namhafte Geldgeber. Ende Juni 2026 verkündete das zehnköpfige Team den erfolgreichen Abschluss einer Seed-Finanzierungsrunde über eine Million Euro. Als Lead-Investor steigt mit kicker ventures der Investment-Arm der traditionsreichen Sportmedienmarke ein, flankiert von hochkarätigen Business Angels wie Nationalspieler Maximilian Arnold.

Wir haben mit CEO Claudius Ludwig über die harten Realitäten beim Aufbau eines Sport-Tech-Start-ups gesprochen, über die Herausforderungen eines Sommer-Relaunchs und die Kunst, eine traditionelle Nische wie das Ehrenamt zu monetarisieren.

Das Interview

Das Funding & die Investor-Strategie

StartingUp: Glückwunsch zur Millionen-Seed-Runde! Was war das schlagkräftigste Argument, mit dem ihr kicker ventures und die anderen Investoren überzeugt habt?

Claudius Ludwig: Vielen Dank für die Glückwünsche. Überzeugt hat kicker ventures, wie auch alle Business Angels, vor allem eines: Wir verstehen als Gründerteam die Zielgruppe und den Markt. Wir haben den Fußball in ganz unterschiedlichen Funktionen erlebt – als Vorstand, als Trainer und als Spieler. Daraus konnten wir sehr genau herausarbeiten, welche Probleme im Verein tatsächlich existieren und wie wir sie mit CoTrainer lösen. Dazu kommt, dass unsere Gesellschafter diese Probleme aus ganz verschiedenen Perspektiven kennen, ob als Eltern oder, im Fall des kicker, aus dem Markt heraus. Jeder versteht die Ausgangslage sofort, und es ist eine echte Emotionalität für das Thema da. Das hat im Prozess enorm geholfen.

StartingUp: Mit kicker ventures habt ihr einen reichweitenstarken Lead-Investor an Bord. Wie stellt ihr sicher, dass daraus eine echte operative Hebelwirkung entsteht und keine reine „Logo-Partnerschaft“ bleibt?

Claudius Ludwig: Der kicker hat sich selbst zum Ziel gesetzt, den Amateursport und damit auch den Amateurfußball zu unterstützen. Genau deshalb arbeiten wir sehr eng verzahnt zusammen, und zwar auf mehreren Ebenen: über die Reichweite des kicker, über Datenschnittstellen und vor allem über ein gemeinsames Ziel. Wir wollen den Amateursport verbessern, unterstützen und professionalisieren. Diese inhaltliche Deckung ist der Grund, warum daraus keine reine Logo-Partnerschaft wird. Wir verfolgen dasselbe Ziel und stehen hierfür gemeinsam auf dem Platz.

StartingUp: Auf eurer Investorenliste stehen VCs, Business-Angels und Profis wie Maximilian Arnold. Wie steuert man ein so diverses Konsortium, ohne dass zu viele Köche den Brei verderben?

Claudius Ludwig: Wir haben diverse Business Angels und Investoren an Bord und holen uns deren Unterstützung sehr gezielt zu einzelnen Themen. Genau darin liegt der Vorteil. Wir können sagen: In diesem Bereich brauchen wir die Expertise von einem Maximilian Arnold oder einer Svenja Huth, in einem anderen Bereich eher die Unterstützung von VCs wie superangels oder eines anderen Gesellschafters. So kommt an jeder Stelle die Expertise zum Tragen, die wir dort tatsächlich brauchen. Das funktioniert bislang sehr, sehr gut.

Produkt-Relaunch, Markt-Validierung & Wettbewerb

StartingUp: Für diesen Sommer plant ihr einen Produkt-Relaunch, gleichzeitig stößt Marco Giesen als neuer CTO zu euch. Wie minimiert ihr das Risiko, beim Übergang eure über 150 Bestandskunden zu verlieren?

Claudius Ludwig: Marco Giesen ist nicht als Externer in die Firma gekommen. Er hat vorher bereits als Freelancer für CoTrainer gearbeitet und war CTO der Street Pro GmbH – also des Start-ups, das wir damals mit CoTrainer aufgekauft haben. Er kannte das Produkt dadurch nicht nur technisch, sondern auch inhaltlich und von der Vision her. Zusammen mit den Erfahrungen aus seinen vorherigen Positionen konnte er deshalb sehr schnell Verantwortung übernehmen und unsere gesamte Tech-Infrastruktur extrem stabilisieren.

StartingUp: Wie sieht eure Produktstrategie aus, um auch den digitalisierungsskeptischen Trainer der alten Schule abzuholen und eine hohe Nutzerakzeptanz zu erreichen?

Claudius Ludwig: Über unser Betreuungskonzept und die Trainerfortbildungen, die wir mit den Trainern der jeweiligen Vereine durchführen, erreichen wir eine sehr hohe Akzeptanz. Dazu kommt der Vorteil, dass wir bewusst verschiedene Ebenen bespielen: die Vereinsvorstände, die Trainer sowie Spieler und Eltern. Entscheidend ist, dass diese Hebel ineinandergreifen. Dafür müssen wir alle Akteure mitnehmen, und vor allem muss jeder verstehen, welchen Vorteil er selbst daraus zieht. Deshalb stellen wir jeden einzelnen Akteur in den Mittelpunkt und versuchen, dessen Bedürfnisse wirklich zu verstehen. Ein sauberer Problem-Solution-Fit ist an dieser Stelle das Wichtigste.

StartingUp: Was macht CoTrainer substanziell anders oder besser als etablierte Platzhirsche wie SpielerPlus oder Teamer, um kein reines „Me-too-Produkt“ zu sein?

Claudius Ludwig: Damit haben wir tatsächlich keine großen Probleme, weil wir der erste Anbieter sind, der eine 360-Grad-Lösung anbietet. Wir verbinden alle Komponenten miteinander: die Trainingsplanung, die individuelle Förderung sowie die Organisation auf Team- und auf Vereinsebene, inklusive Sponsoring. Genau diese Verbindung gibt es sonst nicht, und deshalb sind wir auch kein Me-too-Produkt.

Das Monetarisierungs-Dilemma im Ehrenamt

StartingUp: Wie schafft man es, einer chronisch unterfinanzierten Zielgruppe von ehrenamtlichen Vereinen ein Software-as-a-Service-Modell (SaaS) schmackhaft zu machen?

Claudius Ludwig: Das gelingt, indem man die Bedürfnisse und die Ausgangssituation der Zielgruppe konsequent in den Mittelpunkt stellt und sich Gedanken darüber macht, wie Vereine über die Plattform selbst Mehreinnahmen generieren können. Im Schnitt verdienen über 90 Prozent unserer Vereine mit CoTrainer Geld; sie erzielen durchschnittlich 350 € Mehreinnahmen monatlich. Das ist für uns ein starkes Zeichen, weil unsere Vereine damit nicht nur organisatorisch und auf Ebene der Trainingsinhalte stabilisiert werden, sondern eben auch finanziell langfristig stabil bleiben können. Deshalb ist es uns so wichtig, dass Vereine über unsere Sponsoren-Integration und unser Sponsoring-Konzept zusätzliche Einnahmen erzielen.

StartingUp: Ihr habt für die Saison 2026/27 eine Initiative mit einem bekannten Ausrüstungspartner angekündigt. Ist die Einbindung von B2B-Partnern und Sponsoren der eigentliche Hebel für die langfristige Skalierung?

Claudius Ludwig: Die Kooperation mit Capelli Sport, die unter anderem bei der Weltmeisterschaft Kap Verde ausgerüstet haben, sieht so aus: 1.000 Vereine erhalten bis zu 1.000 Euro an Warenwert bei Capelli Sport, also zum Beispiel Ausrüstung für Trainer oder Spieler. Stark wird das durch die Kombination. Wir haben das Motto entwickelt: „Euer erstes Jahr geht auf uns“. Wir reduzieren das erste Jahr für unsere Partnervereine auf 84 Euro monatlich. Damit liegen wir bei einem effektiven Aufwand von null Euro beim Partnerverein innerhalb des ersten Jahres. Unsere Partnervereine werden also nicht nur organisatorisch, strukturell und finanziell stabilisiert, sondern sehen durch die Kooperation auch auf dem Platz gut aus. Partner und Sponsoren ersetzen für uns damit nicht die Lizenzeinnahmen, sie machen sie für den Verein überhaupt erst tragbar.

Team-Skalierung & die Rolle des Gründers

StartingUp: Mit dem frischen Kapital soll euer zehnköpfiges Team vergrößert werden. Welche Schlüsselpositionen müsst ihr besetzen, um zur skalierten Organisation zu wachsen?

Claudius Ludwig: Wir haben die Runde zu einem Zeitpunkt gemacht, an dem wir die Firma bereits auf Effizienzsteigerung ausgelegt hatten, unter anderem durch den Einsatz diverser AI-Tools. Dadurch können wir jetzt über gezielte Neuverpflichtungen sehr gut und sehr schnell weiterwachsen, konkret im Bereich der Partnerbetreuung, im Vertrieb und im Marketing. Dass wir auf Strukturen aufsetzen können, die bei uns bereits etabliert sind, ist ein extremer Vorteil und ein echter Hebel.

StartingUp: Du bist selbst im Amateurfußball aktiv. Wo liegt die Gefahr, wenn man „zu nah“ an der eigenen Zielgruppe baut, und wann musstest du harte Business-Entscheidungen gegen deine eigenen Vorstellungen treffen?

Claudius Ludwig: Wir sehen einen riesigen Vorteil darin, so nah an der Zielgruppe zu sein. Trotzdem ist es wichtig, eine gewisse Distanz zu halten und den Case auch von außen zu betrachten. Genau daraus ist zum Beispiel die Entscheidung entstanden, zu vertikalisieren und ab Herbst alle anderen Sportarten anzubieten. Am Ende ist das vielleicht auch eine romantische Vorstellung, aber wir wollen den Amateursport eben nicht nur im Fußball unterstützen, sondern in allen anderen Bereichen genauso.

StartingUp: Hand aufs Herz: Wo steht CoTrainer in drei Jahren, wenn das Seed-Geld aufgebraucht ist?

Claudius Ludwig: CoTrainer wird in drei Jahren nicht nur im Amateurfußball, sondern auch in allen anderen Amateursportarten Standard sein – als das System, das sowohl für die Vereinsorganisation als auch für die Teamorganisation und für die Trainingsinhalte genutzt wird. Gleichzeitig werden wir zu diesem Zeitpunkt nicht mehr nur in Deutschland aktiv sein. Ähnliche Probleme existieren nicht nur hier, sondern in vielen anderen Ländern.

StartingUp: Danke, Claudius Ludwig, für die Insights!

Das Interview führte StartingUp-Chefredakteur Hans Luthardt

Paukenschlag im Crowdinvesting: Pionier OneCrowd meldet Insolvenz an

Die OneCrowd-Gruppe, Betreiberin der Plattformen Seedmatch, Econeers und Mezzany, ist zahlungsunfähig. Während Insolvenzverwalter nach neuen Investor*innen suchen und der Betrieb vorerst weiterläuft, offenbart die Pleite fundamentale Schwächen eines einst gefeierten Geschäftsmodells. Was die Insolvenz des deutschen Crowdfunding-Pioniers für den Markt und kapitalhungrige Start-ups bedeutet.

Es ist ein herber Schlag für die alternative Gründungsfinanzierung in Deutschland: Die OneCrowd-Gruppe aus Dresden hat für drei ihrer Kerngesellschaften beim Amtsgericht Dresden Insolvenz angemeldet. Betroffen sind die Muttergesellschaft OneCrowd GmbH sowie die beiden Töchter OneCrowd Loans GmbH und OneCrowd Securities GmbH.

Das Gericht bestellte ein Trio der auf Sondersituationen spezialisierten Kanzlei BBL Brockdorff zu vorläufigen Insolvenzverwaltern (Dr. Christian Heintze, Heiko Schäfer, Christian Graf Brockdorff). Die erste Kommunikation des Sanierungsteams zielt auf Beschwichtigung ab: Der Plattformbetrieb soll uneingeschränkt weitergehen, die geschlossenen Verträge zwischen Start-ups und Investoren seien nicht Teil der Insolvenzmasse. Doch abseits der beruhigenden Rhetorik zeigt der Fall tiefe Risse in einem Modell, das einst angetreten war, die Wagniskapitalvergabe zu demokratisieren. Ein klares Warnsignal gab es parallel zur Insolvenz: Die Zins- und Tilgungszahlungen für eine im Juli 2022 emittierte Unternehmensanleihe wurden bis auf Weiteres ausgesetzt.

Vom Pionier zum Sanierungsfall

Die Geschichte der OneCrowd ist eng mit der Marke Seedmatch verbunden. Gegründet 2011, war sie die erste deutsche Plattform für echtes Unternehmens-Crowdinvesting. Die Idee traf den Zeitgeist: Kleinanleger konnten ab 250 Euro in junge Start-ups investieren. Später kamen Econeers (Nachhaltigkeit) und Mezzany (Immobilien) hinzu, bevor alles unter der Dachmarke OneCrowd gebündelt wurde. Bis zuletzt rühmte sich die Gruppe mit hohen zweistelligen Millionenbeträgen, die durch die „Crowd“ in die Wirtschaft gepumpt wurden.

Das Geschäftsmodell in der kritischen Analyse

Warum gerät ein augenscheinlicher Pionier in eine solch existenzielle Schieflage? Die Antwort dürfte in einer Mischung aus den Schwächen des Crowdinvestings, juristischen Bumerang-Effekten und einem radikal veränderten Marktumfeld liegen.

Das Kerninstrument der Plattformen war lange Zeit das partiarische Nachrangdarlehen. Start-ups sammelten Kapital ein, die Plattform kassierte Provisionen. Die Crux: Start-ups sind Hochrisiko-Investments. Pleiten häuften sich naturgemäß, was für Kleinanleger oft den Totalverlust bedeutete. Lange galt dies primär als Imageproblem, doch es wuchs sich zu einem juristischen Risiko für die Vermittler aus: Im Fall des insolventen Start-ups Protonet urteilte das Landgericht Dresden 2023, dass eine verwendete Nachrangklausel intransparent und damit unwirksam sei. Die Plattformgesellschaft wurde zu Schadensersatz verurteilt. Solche Präzedenzfälle sind für Vermittler extrem gefährlich, da sie ein Haftungsrisiko für fremde Kreditausfälle schaffen. Kombiniert mit den sinkenden Einnahmen in einem abkühlenden Markt und der teuren Refinanzierungslast der eigenen 2022er-Anleihe, dürfte dies der Liquidität enorm zugesetzt haben.

Markt und Wettbewerb im Wandel

Hinzu kommt die Zinswende: Wenn Anleger für risikoarme Anlagen wieder signifikante Zinsen erhalten, sinkt die Bereitschaft, Geld in riskante Jungunternehmen ohne nennenswerte Mitspracherechte zu stecken. Der DACH-Markt konsolidiert sich entsprechend. Wettbewerber wie Companisto haben ihr Modell stärker in Richtung eines geschlossenen „Equity-Modells“ für vermögende Business Angels verschoben. Andere Plattformen fusionierten, um die massiv gestiegenen Compliance-Kosten der neuen EU-Schwarmfinanzierungsverordnung (ECSP) stemmen zu können.

Was bedeutet das für Gründer*innen?

Für aufstrebende Start-ups sendet die OneCrowd-Insolvenz ein klares Signal. Die Schwarmfinanzierung hat als unkomplizierte Kapitalquelle an Glanz verloren:

  • Reputations- und Plattformrisiko: Wer heute eine Kampagne plant, muss die wirtschaftliche Stabilität der Plattform genau prüfen. Ein insolventer Finanzierungspartner sorgt für maximale Unruhe bei den eigenen Anlegern.
  • Cap-Table-Präferenzen: Professionelle VCs und Business Angels meiden Start-ups mit unübersichtlichen Crowdinvesting-Strukturen oft. Partiarische Nachrangdarlehen erweisen sich bei späteren, größeren Finanzierungsrunden häufig als Hindernis.
  • Schwindende Reichweite: Wenn Plattformen selbst um ihr Überleben kämpfen, sinkt ihre Fähigkeit, als Marketing-Multiplikator neue Kleinanleger für Start-ups zu mobilisieren.

Fazit

Die Insolvenz der OneCrowd-Gruppe markiert das Ende der naiven Frühphase des deutschen Crowdinvestings. Ob sich im angelaufenen Investorenprozess ein Käufer findet, der bereit ist, das Erbe samt potenzieller Altlasten anzutreten, bleibt abzuwarten. Für Gründer gilt mehr denn je: „Leichtes Geld“ aus der Crowd war gestern – der Weg führt künftig über professionellere, rechtlich sicherere Beteiligungsstrukturen.

WERK1: 30-Mio.-Spritze für Münchens Start-up-Leuchtturm

München festigt seinen Anspruch als führender Start-up-Standort in Deutschland: Das Gründungszentrum WERK1 erhält für die Jahre 2027 bis 2032 eine millionenschwere Anschlussförderung des Freistaats Bayern.

Mit rund 30 Millionen Euro soll das Zentrum am Münchner Ostbahnhof zu einem internationalen Start-up- und Scale-up-Campus ausgebaut werden. Doch während der Freistaat kräftig in Infrastruktur investiert, bleibt die Frage, ob Raumkonzepte allein die strukturellen Hürden des europäischen Tech-Ökosystems überwinden können.

Die Faktenlage: Ausbau statt Stagnation

Wie das Bayerische Wirtschaftsministerium unlängst bekanntgab, fließen die Mittel in den konsequenten Ausbau des Standorts im Münchner Werksviertel. Bayerns Wirtschaftsstaatssekretär Tobias Gotthardt betonte bei der Übergabe des Förderbescheids an WERK1-Geschäftsführer Dr. Robert R. Richter die Rolle des Zentrums als „Möglichmacher“ und „zentralen Hub“.

Die blanken Zahlen untermauern das bayerische Selbstbewusstsein: Mit 626 Neugründungen im ersten Halbjahr 2026 – ein Zuwachs von 48 Prozent gegenüber dem zweiten Halbjahr 2025 – führt Bayern das bundesweite Ranking der Gründungsdynamik an. München hat, gemessen an der Einwohnerzahl, Metropolen wie Berlin und Düsseldorf als Gründungshochburgen abgehängt. Dr. Richter sieht in der Finanzspritze einen „klaren Auftrag“, das WERK1 zu einem vollumfänglichen Campus weiterzuentwickeln, auf dem Start-ups, Scale-ups, Investoren und Wissenschaft noch enger verzahnt werden.

Hintergrund: Vom Pfanni-Werk zum Coliving-Vorreiter

Die Historie des WERK1 spiegelt die Transformation des Münchner Ostens wider. Wo einst der Verwaltungssitz des Kartoffelherstellers Pfanni residierte, entstand vor über einem Jahrzehnt das erste WERK1. Einen Meilenstein markierte 2023 die Eröffnung des Erweiterungsbaus „WERK1.4“, der neben einer Flächenverdopplung auf rund 10.000 Quadratmeter auch 63 vollausgestattete Coliving-Apartments umfasste. Ein Novum in der Szene, das gezielt auf einen der größten Flaschenhälse für Start-ups in München reagierte: den immens teuren Wohnungsmarkt. Durch De-minimis-geförderte, all-inclusive Mieten schuf Bayern hier eine begehrte „Softlanding“-Plattform für internationale Talente und Gründer*innen.

Subventionierte Blase oder essenzieller Nukleus?

Für das Ökosystem ist die Förderung ein Paukenschlag. Doch eine rein lobpreisende Betrachtung greift zu kurz. Ein differenzierter Blick auf die 30-Millionen-Euro-Investition offenbart starke Hebel, aber auch strukturelle blinde Flecken:

  • Die Standort-Rendite: Ohne Zweifel ist das WERK1 ein Erfolgsmodell. Es fungiert als Gravitationszentrum der bayerischen Gründerszene und hat landesweit Vorbildcharakter – inzwischen existieren 19 digitale Gründerzentren an 30 Standorten im Freistaat. Der Netzwerkeffekt zwischen Tech-Talenten, Corporates und Kapitalgebern an einem zentralen Ort ist immens.
  • Die Gefahr der „Wohlfühloase“: Staatlich stark subventionierte Räumlichkeiten und geförderte Coaching-Programme bergen stets das latente Risiko, dass junge Unternehmen sich in einer geschützten Blase einrichten. Dem WERK1 gelingt es bislang, dieses Risiko durch strikte Aufnahmekriterien, Evaluationen und eine maximale Verweildauer (meist bis zu 5 Jahre) abzufedern. Dennoch steigen bei einem Ausbau zum „Scale-up Campus“ die Anforderungen an echte Markthärte und KPI-getriebenen Erfolg.
  • Der blinde Fleck – Late-Stage-Funding: Raum, Netzwerk-Events und günstige Apartments sind essenziell für die Seed- und Early-Stage-Phase. Das fundamentale Problem der deutschen Start-up-Landschaft ist jedoch nicht der Mangel an Schreibtischen, sondern der chronische Mangel an Wachstumskapital (Growth Capital) in späteren Skalierungsphasen. Benötigen bayerische Tech-Hoffnungen zweistellige Millionenbeträge, richtet sich der Blick meist mangels regionaler Alternativen nach Übersee. Eine physische Campus-Erweiterung allein adressiert diese tiefersitzende Finanzierungslücke bei Scale-ups nicht unmittelbar.

Fazit & Würdigung

Dass die bayerische Staatsregierung in wirtschaftlich volatilen Zeiten, geprägt von geopolitischen Unsicherheiten, KI-Machtkämpfen und anhaltendem Konsolidierungsdruck im VC-Markt, antizyklisch und massiv in ihr Start-up-Ökosystem investiert, ist ein starkes und lobenswertes Signal der Standortsicherung. Das WERK1 hat sich längst von einem klassischen Coworking-Space zu einer Institution gemausert, deren Strahlkraft dem bayerischen Ökosystem und darüber hinaus enorme Sichtbarkeit verleiht.

Die zentrale Herausforderung für das WERK1-Team um Dr. Richter wird für die neue Förderperiode bis 2032 darin bestehen, den Hub nicht nur als attraktive Herberge, sondern als verlässliche Brücke zu internationalem Big-Ticket-Kapital zu positionieren. Gelingt dieser Brückenschlag, sind die 30 Millionen Euro zweifelsohne exzellent investiertes Steuergeld für die wirtschaftliche Zukunftsfähigkeit des Landes.

Gründen aus der Arbeitslosigkeit – AVGS und Einstiegsgeld richtig nutzen

Eine Anmeldung zum falschen Zeitpunkt kann die komplette Förderung kosten. Wer aus der Arbeitslosigkeit gründet, wird vom Staat unterstützt: mit Coaching über den AVGS, beim Lebensunterhalt über Einstiegsgeld oder Gründungszuschuss, vorausgesetzt, die Reihenfolge stimmt. Ein Überblick über Voraussetzungen, Antragsweg und typische Fehler, inklusive der neuen Regeln seit Juli 2026.

Vor einigen Monaten saß ein Gründer bei mir im Erstgespräch. Er plante einen Reinigungsservice, ein schlüssiges Konzept lag vor, die ersten Auftraggeber waren in Aussicht. Sein Gewerbe wollte er direkt am nächsten Tag anmelden, doch glücklicherweise hat er vorher nachgefragt. Denn das Einstiegsgeld, das für ihn infrage kam, muss vor der Gründung beantragt werden. Eine zu frühe Anmeldung hätte ihn mehrere tausend Euro Förderung gekostet.

Der Fall zeigt, worauf es ankommt. Die Förderlandschaft für Gründungen aus der Arbeitslosigkeit ist gut sortiert. Es gibt Leistungen, die den Lebensunterhalt in der Startphase sichern, und Coaching, das aus einer Idee ein tragfähiges Konzept macht. Wer weiß, welche Leistung wofür gedacht ist und in welcher Reihenfolge sie beantragt wird, nutzt diese Unterstützung in vollem Umfang.

Erst die Statusfrage – ALG I oder Grundsicherungsgeld?

Am Anfang steht die Frage, ob Arbeitslosengeld I oder Grundsicherungsgeld bezogen wird. Davon hängt ab, welche der beiden Geldleistungen greift:

  • Wer Arbeitslosengeld I (SGB III) bezieht, kommt für den Gründungszuschuss (§ 93 SGB III) infrage.
  • Wer Grundsicherungsgeld (SGB II) bezieht, beantragt stattdessen das Einstiegsgeld (§ 16b SGB II). Grundsicherungsgeld ist seit dem 1. Juli 2026 der neue Name des Bürgergelds.

Es gibt immer nur eine der beiden Leistungen, je nach Status. Der AVGS (§ 45 SGB III) steht dagegen beiden Gruppen offen, er ist keine Geldleistung, sondern finanziert Beratung. Diese Unterscheidung klingt banal, wird in der Praxis aber erstaunlich oft durcheinandergebracht.

Der AVGS – Gründungscoaching, voll finanziert

Vielen Gründerinnen und Gründern ist der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) schlicht unbekannt. Dabei steckt dahinter ein professionelles Gründungscoaching, das am freien Markt einen vier-, oft sogar fünfstelligen Betrag kostet. Die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter übernimmt die Kosten vollständig. Eingelöst wird der Gutschein nach § 45 SGB III bei einem zugelassenen Träger. Für Gründerinnen und Gründer relevant ist die Variante nach § 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 SGB III, die „Heranführung an eine selbständige Tätigkeit“. Dahinter steht in der Regel ein Einzelcoaching, das heißt: Prüfung der Geschäftsidee, Aufbau des Businessplans und des Zahlenteils sowie die Vorbereitung der Unterlagen für Agentur, Jobcenter oder Bank. Dazu kommen die Themen, die Gründerinnen und Gründer erfahrungsgemäß am stärksten beschäftigen: Rechtsformwahl, Steuern, Buchhaltung und Marketing.

Der eigentliche Wert liegt dabei nicht im fertigen Dokument. Ein gutes Coaching stellt die Annahmen infrage, bevor der Markt es tut. Sind die Preise realistisch kalkuliert? Trägt der Umsatz den Lebensunterhalt? Was passiert, wenn die ersten Aufträge später kommen als geplant? Gründerinnen und Gründer, die diese Fragen vor dem Start durchgearbeitet haben, geraten nach meiner Erfahrung im ersten Jahr deutlich seltener in Schieflage. Genau dafür ist der Gutschein gedacht. Am Ende soll nicht nur der Antrag bewilligt, sondern die Gründung tragfähig sein.

Voraussetzung für die Kostenübernahme: Der Anbieter braucht eine AZAV-Trägerzulassung und die Antragstellerin oder der Antragsteller muss bei Agentur oder Jobcenter gemeldet sein sowie eine konkrete Gründungsidee mitbringen. Den Anstoß gibt meist das Gespräch mit der zuständigen Vermittlungsfachkraft. Aus der Beratungspraxis empfehle ich, den Antrag zusätzlich schriftlich zu stellen. So ist dokumentiert, was wann beantragt wurde, und bei einer Ablehnung ergeht ein Bescheid, gegen den Widerspruch möglich ist. Auch die Reihenfolge muss stimmen. Erst der Gutschein, dann der Start des Coachings. Da der AVGS eine Ermessensleistung ist, lohnt es sich, das Vorhaben überzeugend zu begründen, im Gespräch wie im Antrag. Ob der Gutschein im Einzelfall möglich ist, lässt sich unverbindlich vorab klären, etwa in einem kostenfreien Erstgespräch bei einer spezialisierten Gründungsberatung.

Einstiegsgeld – Gründen aus der Grundsicherung

Das Einstiegsgeld nach § 16b SGB II richtet sich an Menschen, die Grundsicherungsgeld beziehen und sich hauptberuflich selbständig machen wollen. Hauptberuflich heißt mindestens 15 Stunden pro Woche. Ein Nebengewerbe wird nicht gefördert.

Gezahlt wird ein Zuschuss zusätzlich zum Grundsicherungsgeld. Die Höhe ist gesetzlich nicht festgelegt. Üblich ist ein Grundbetrag von etwa der Hälfte des Regelbedarfs, für Alleinstehende (563 Euro, Stand 2026) also rund 280 Euro im Monat. Je nach Dauer der Arbeitslosigkeit und Größe der Bedarfsgemeinschaft kann der Betrag höher ausfallen. Gefördert wird für höchstens 24 Monate, die Einzelheiten veröffentlicht die Bundesagentur für Arbeit. Über die volle Laufzeit kommen so mehr als 6.500 Euro zusammen.

Zwei Punkte sind entscheidend. Das Einstiegsgeld ist eine Ermessensleistung. Das Jobcenter entscheidet im Einzelfall nach den Erfolgsaussichten des Vorhabens. Und der Antrag muss gestellt sein, bevor die Selbständigkeit aufgenommen wird. Die Gewerbeanmeldung ist der Stichtag: Liegt sie vor dem Antrag, scheidet die Förderung in aller Regel aus. Bei Freiberuflerinnen und Freiberuflern zählt entsprechend die Aufnahme der Tätigkeit, in der Regel die Anmeldung beim Finanzamt.

§ 16c – die oft verwechselte Sachmittel-Förderung

Von dieser Förderung haben viele Gründerinnen und Gründer schon gehört, häufig wird sie aber mit dem Gründungszuschuss verwechselt. Der Gründungszuschuss sichert den Lebensunterhalt und kommt von der Agentur für Arbeit. Die Förderung nach § 16c SGB II kommt dagegen vom Jobcenter und finanziert Sachmittel für die Gründung wie Laptop, Büroausstattung, Werkzeug und wenn nötig auch ein Fahrzeug. Die Anschaffung muss für die Ausübung der Tätigkeit zwingend erforderlich sein. Möglich sind ein Zuschuss bis 5.000 Euro, ein zinsloses Darlehen oder eine Kombination aus beidem. Das Darlehen kann auch höhere Beträge abdecken, muss aber zurückgezahlt werden. Die Weisungen der Bundesagentur für Arbeit sehen das Darlehen als Regelfall vor. In der Praxis erlebe ich allerdings häufig, dass Jobcenter eher den Zuschuss bewilligen. Beim Darlehen beginnt die Tilgung üblicherweise erst, wenn sich die Selbständigkeit stabilisiert hat. Kurzum, das Einstiegsgeld ist für den Lebensunterhalt und § 16c für die Ausstattung. Es handelt sich um zwei getrennte Anträge und zwei Leistungen, die sich sinnvoll ergänzen.

Gründungszuschuss – der Weg aus dem ALG I

Der Gründungszuschuss nach § 93 SGB III richtet sich an ALG-I-Beziehende, die bei der Gründung noch mindestens 150 Tage Restanspruch haben und hauptberuflich starten, ebenfalls mit mindestens 15 Wochenstunden. Erforderlich ist eine Tragfähigkeitsbescheinigung einer fachkundigen Stelle, etwa IHK, Handwerkskammer, Steuerberatung oder einer anerkannten Gründungsberatung. Die Förderung läuft in zwei Phasen, sechs Monate ein Zuschuss in Höhe des bisherigen ALG I plus 300 Euro, danach auf Antrag weitere neun Monate 300 Euro. Ausgezahlt wird monatlich, nicht als Einmalbetrag, auch das wird oft missverstanden. Zur Größenordnung: Bei 1.200 Euro ALG I summiert sich das über die vollen 15 Monate auf 11.700 Euro. Entsprechend genau prüft die Agentur den Antrag. Auch hier gilt Ermessen, ein Rechtsanspruch besteht nicht.

Was sich seit Juli 2026 geändert hat

Seit dem 1. Juli 2026 ist aus dem Bürgergeld die Neue Grundsicherung geworden, die Geldleistung heißt jetzt Grundsicherungsgeld. An den Gründungsinstrumenten hat sich dadurch nichts geändert, Einstiegsgeld, § 16c und AVGS bestehen fort. Verändert hat sich das Umfeld, die Vermittlung in Arbeit hat wieder Vorrang, Mitwirkungspflichten und Sanktionen wurden verschärft, das Schonvermögen ist gesunken. In der Beratungspraxis zeigt sich das bereits. Jobcenter fragen kritischer als früher, warum es ausgerechnet die Selbständigkeit sein soll. Diese Frage beantwortet ein sauber aufgesetzter Businessplan.

Der richtige Antragsweg

Die Logik ist bei allen Leistungen gleich, erst der Antrag, dann der Start.

  • Status klären: ALG I oder Grundsicherungsgeld? Daraus ergibt sich Gründungszuschuss oder Einstiegsgeld.
  • AVGS früh ansprechen: Das Coaching hilft, den Businessplan förderfähig aufzustellen. Daher erst das Coaching, dann der Zuschussantrag.
  • Unterlagen vorbereiten: Dazu gehören der Businessplan inklusive Rentabilitäts- und Liquiditätsplanung, ein aktueller Lebenslauf sowie die Tragfähigkeitsbescheinigung einer fachkundigen Stelle. Beim Gründungszuschuss ist sie gesetzlich gefordert, beim Einstiegsgeld und bei § 16c verlangen die Jobcenter sie in der Praxis meist ebenfalls.
  • Antrag vor der Aufnahme stellen: Termin bei der zuständigen Vermittlungsfachkraft vereinbaren, Antrag schriftlich einreichen.
  • Gewerbeanmeldung richtig terminieren: Beim Einstiegsgeld möglichst erst nach der Bewilligung anmelden. Beim Gründungszuschuss wird die Anmeldung häufig erst nach der Antragstellung als Nachweis eingereicht. Den genauen Zeitpunkt am besten mit der Vermittlungsfachkraft oder einer Gründungsberatung klären.

Fünf typische Fehler aus der Beratungspraxis

  • Zuerst gründen, dann beantragen: Der teuerste Fehler von allen. Ist das Gewerbe angemeldet, sind Gründungszuschuss und Einstiegsgeld praktisch immer verloren, selbst wenn der Antrag nur zwei Tage zu spät kommt. Nachträglich lässt sich das so gut wie nie korrigieren.
  • Darauf warten, dass die Förderung angeboten wird: In der Praxis kommt der Hinweis auf AVGS oder Einstiegsgeld selten von allein. Wer die Instrumente nicht selbst anspricht, lässt Geld und Unterstützung liegen.
  • Den Restanspruch verspielen: Beim Gründungszuschuss müssen bei Aufnahme der Tätigkeit noch mindestens 150 Tage ALG I übrig sein. Mancher glaubt, bis dahin müsse nur der Antrag gestellt sein. Das ist ein Irrtum. Es zählt der tatsächliche Start der hauptberuflichen Tätigkeit, nicht das Antragsdatum.
  • Die Tragfähigkeitsbescheinigung unterschätzen: Sie ist keine Formsache. Wenn der Zahlenteil nicht trägt, gibt es die Bescheinigung nicht. Ohne sie keine Förderung.
  • Auf einen Rechtsanspruch vertrauen: Alle hier beschriebenen Leistungen, vom AVGS bis zum Darlehen nach § 16c, sind Ermessensleistungen. Bewilligt wird, was schlüssig und belastbar gerechnet ist.

Fazit – erst klären, dann anmelden

Wer aus der Arbeitslosigkeit gründet, muss die Startphase nicht allein stemmen. Der AVGS finanziert das Coaching, Einstiegsgeld oder Gründungszuschuss sichern den Lebensunterhalt, § 16c die Ausstattung. Entscheidend sind die richtige Reihenfolge und ein Plan, der einer kritischen Prüfung standhält. Der wichtigste Rat aus der Beratungspraxis: die Förderfrage klären, bevor irgendetwas angemeldet wird, ob beim Gewerbeamt oder beim Finanzamt.

Der Autor Pavel Deuble ist Inhaber von Unternehmenswerk und Geschäftsführer der UW Unternehmensweg GmbH, eines AZAV-zertifizierten Bildungsträgers. Mit seinem Team begleitet er Gründerinnen und Gründer bei Businessplan, Finanzplanung und Fördermitteln, von der AVGS-Gründungsberatung bis zum Antrag auf Gründungszuschuss oder Einstiegsgeld.