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Top Gadgets für den Alltag
Homeoffice oder Büro – egal von wo wir arbeiten, wir verlassen uns auf Tools und Gadgets, die unseren Alltag erleichtern. Neben diversen Tools, die Videokonferenzen effizienter und lustiger gestalten, finden sich hier und da Gadgets, die nicht in das Bild des alltäglichen Arbeitstags passen; sollte man meinen. Wir haben fünf erfolgreiche Unternehmer aus unterschiedlichen Branchen gefragt, auf welche Gadgets sie im Alltag nicht verzichten können bzw. wollen.

Für Boris Meyerdierks, Gründer und CEO von simpressive, darf insbesondere im Homeoffice ein Gadget nicht fehlen: „Egal, ob ich im Arbeitszimmer, im Wohnzimmer oder auf der Terrasse sitze, ich möchte meine Noise Cancelling Headphones nicht mehr missen! Dieses Gadget ist einfach unschlagbar, wenn Hintergrundgeräusche sonst bei Videokonferenzen nervenaufreibend sind. So kann ich ungestört meine Meetings abhalten und sonstige Ablenkungen gehören der Vergangenheit an.” Auch sein Kollege Darius Enders, Chief Technology Officer (CTO), verlässt sich auf seine Gadgets: „Ich vertraue ganz besonders auf meine Massage- und Therapieliege mit Akupressur von Ceragem und meine 90-Grad-Brille. In Kombination ergibt das ein wunderbares Arbeitserlebnis, obwohl man in einer liegenden Position ist. Hinzu kommt, dass ich gleichzeitig meinem Rücken etwas Gutes tun kann.”
Carsten Hermann, Gründer und CEO Europe AiroDoctor, verzichtet keinen Tag mehr auf eine hierzulande eher unbekannte App: „Ich verbringe längst einen Großteil meines Arbeitsalltags am Smartphone, statt wie noch vor ein paar Jahren am Rechner. Schnelle und unkomplizierte Kommunikation ist da unerlässlich, gerade da einige meiner Geschäftspartner in Südkorea sitzen. Ich setze daher neben Cloud-Diensten zur Dokumentbearbeitung vor allem auf die Smartphone-App KakaoTalk. Das kennt man hier in Deutschland kaum: Es ist das südkoreanische Äquivalent zu WhatsApp und wird im Business-Umfeld auch für Angebote, Dateien usw. mehr als der Weg über E-Mails genutzt.”
Aad Storm, CEO und Gründer Eveon Containers, baut bei seinen Teammeetings auf das Smartboard von Samsung. “Flipcharts fühlen sich in einer Zeit, in der alles digitalisiert wird – von der Zusammenarbeit am Arbeitsplatz, bis zum internationalen Containerhandel – einfach zu sehr nach dem Jahr 2000 an”, so Storm. Mit diesem hilfreichen Gadget führt er durch Meetings, brainstormt mit seinem Team und diskutiert mit ihnen Prozesse und Ideen. “Dabei ist das Beste, dass nicht umständlich Papier abfotografiert werden muss, sondern alles direkt digitalisiert ist.”
Kilian Kaminski, Co-Gründer von refurbed sind zwei Gadgets ganz wichtig in seinem Alltag: Einerseits kann er nicht auf die 360-Grad-Kamera inklusive Mikrofon verzichten, andererseits setzt er auf eine smarte Beleuchtung im Büro. „Mit den 360-Grad Kameras sind alle Meetingräume ausgestattet, die den gesamten Raum sowohl optisch als auch akustisch erfassen. Ein absolutes Must-have in Zeiten von Homeoffice, das Videokonferenzen um einiges einfacher macht! Und die smarte Beleuchtung. Damit wird das Licht automatisch gesteuert und mit den Lichtverhältnissen von draußen abgeglichen – diese gehört einfach in jedes Unternehmen. Insbesondere, wenn Nachhaltigkeit so fest in der DNA verankert ist, wie bei uns. So können wir unseren Stromverbrauch ganz leicht reduzieren.”
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EU AI Act: Status quo
Recht für Gründer*innen: der EU AI Act. Wo stehen wir in Sachen Umsetzung? Was Gründer*innen und Start-ups jetzt wissen müssen.

Künstliche Intelligenz (KI) ist längst kein Zukunftsthema mehr, sondern prägt schon heute Geschäftsmodelle, Investitionsentscheidungen und die Arbeitswelt. Mit der europäischen KI-Verordnung (EU AI Act, im Folgenden AI Act) wurde im Frühjahr 2024 der weltweit erste umfassende Rechtsrahmen für den Einsatz von KI verabschiedet. Inzwischen sind die ersten Regelungen in Kraft getreten. Für Gründer*innen und Start-ups bedeutet das nicht nur zusätzliche Pflichten, sondern auch Chancen, sofern sie sich rechtzeitig vorbereiten.
Überblick: Der AI Act
Die Verordnung folgt einem risikobasierten Ansatz: Je höher das Risiko für Grundrechte oder Sicherheit, desto strenger die Anforderungen. Auf der untersten Stufe stehen KI-Systeme, die keinerlei Vorgaben erfüllen müssen, solange sie nicht in verbotene Anwendungsfälle fallen. An der Spitze der Regulierungspyramide befinden sich die sogenannten HochrisikoSysteme, also etwa Anwendungen in der medizinischen Diagnostik, in kritischer Infrastruktur oder bei biometrischen Verfahren. Viele Tools aus dem HR-Bereich fallen darunter.
Daneben bestehen besondere Pflichten für sogenannte Generative KI beziehungsweise General Purpose AI, eingeführt, also große Modelle, die viele Anwendungen treiben und „systemische Risiken“ entfalten können.
Wichtig ist zu wissen, dass die Vorgaben schrittweise gelten. Bereits seit dem 2. Februar 2025 sind bestimmte Praktiken ausdrücklich verboten – zum Beispiel das Social Scoring von Bürger*innen, die flächendeckende Emotionserkennung in Schulen oder am Arbeitsplatz sowie das unkontrollierte Sammeln biometrischer Daten. Wer damit noch experimentiert, bewegt sich schon jetzt im rechtswidrigen Raum.
Seit dem 2. August 2025 gelten außerdem die ersten Pflichten für Anbieter*innen von generativen Modellen. Sie müssen unter anderem Transparenzberichte veröffentlichen und Angaben zu den verwendeten Trainingsdaten machen. Für Modelle, die bereits vor Inkrafttreten am Markt waren, gibt es eine Übergangsfrist bis 2027. Für viele Unternehmen, die solche Modelle nutzen oder in Produkte einbetten, bedeutet das, genau hinzuschauen, welche Informationen von den Modellanbieter*innen zur Verfügung gestellt werden. Sonst können eigene Transparenzpflichten womöglich nicht erfüllt werden.
Noch weiter in der Zukunft liegen die Vorschriften für Hochrisiko-Systeme. Diese greifen ab 2. August 2026 und verlangen ein umfassendes Risikomanagement, eine strenge Qualität der Trainingsdaten, eine lückenlose Protokollierung und eine Konformitätsbewertung, bevor ein Produkt überhaupt in Verkehr gebracht werden darf. Für Hochrisiko-KI, die in ohnehin streng regulierten Produkten steckt, zum Beispiel in Medizinprodukten, gilt eine verlängerte Frist bis 2027.
Konformitätsbewertung heißt vor allem Risikobewertung, welche die Anbieter*innen oder Betreiber*innen selbst durchführen müssen. Eine solche „regulierte Selbstregulierung“ ist ein klassisches Merkmal einer solchen klassischen Produktregulierung und Marktüberwachung.
Was fehlt? Guidance und Governance
Noch herrscht allerdings an vielen Stellen Unsicherheit. Zwar hat die EU-Kommission schon erste Leitlinien veröffentlicht, etwa zur Definition von KI-Systemen oder zu den verbotenen Praktiken. Auch für Anbieter*innen generativer KI gibt es inzwischen ein detailliertes Dokumentationsmuster. Noch fehlen allerdings die angekündigten Handreichungen für die Einstufung und Risikobewertung von Hochrisiko-Systemen, die bis Februar 2026 folgen und praktische Beispiele enthalten sollen. Bis dahin bleibt nur, sich für die Bewertung an bestehenden internationalen Standards zu orientieren, zum Beispiel an den Normungsprojekten der Europäischen Komitees für Normung und für elektrotechnische Normung.
Auf Unionsebene entstehen parallel die neuen Governance-Strukturen. Das AI Office innerhalb der Kommission ist bereits aktiv und koordiniert die Umsetzung. Das AI Board, ein Gremium der Mitgliedstaaten, tagt regelmäßig und stimmt Vorgehensweisen ab. Ein wissenschaftliches Panel unabhängiger Expert*innen wurde im Frühjahr eingerichtet, und das Advisory Forum, das die Perspektive von Unternehmen und Zivilgesellschaft einbringen soll, befindet sich gerade in der Bewerbungsphase. Auch die geplante EU-Datenbank für Hochrisiko-Systeme existiert bisher nur auf dem Papier. Ab 2026 müssen Anbieter*innen ihre Systeme dort registrieren; die Plattform selbst wird jedoch gerade erst aufgebaut.
Und wo steht Deutschland?
Auch hierzulande hakt es noch etwas. Eigentlich hätten die Mitgliedstaaten bis 2. August 2025 ihre Marktüberwachungsbehörden benennen müssen. Ein Entwurf für das deutsche Umsetzungsgesetz sieht die Bundesnetzagentur als zentrale Aufsicht vor, doch die formale Benennung ist noch nicht erfolgt. Klar ist, dass die Bundesnetzagentur die Rolle der Notifizierungsbehörde übernimmt, also für die Anerkennung von Konformitätsbewertungsstellen zuständig ist. Zudem entsteht dort ein Kompetenzzentrum für KI, das die Arbeit von Bund und Ländern koordinieren soll.
Reallabore
Ein Bereich, der für KI-Entwickler*innen besonders interessant ist, sind KI-Reallabore, also sichere Testumgebungen, in denen neue Anwendungen unter Aufsicht erprobt und darauf geprüft werden können, ob sie den rechtlichen Rahmen einhalten. Bis zum Sommer 2026 müssen die Mitgliedstaaten mindestens ein solches Reallabor einrichten. Deutschland hat im Mai 2025 ein erstes Pilotprojekt in Hessen gestartet, gemeinsam mit der Bundesnetzagentur und der Bundesdatenschutzbeauftragten. Hier werden reale Unternehmensfälle durchgespielt, um Abläufe und Bedarfe besser zu verstehen. Solche Projekte können eine wertvolle Möglichkeit sein, mit den Aufsichtsbehörden auf Augenhöhe ins Gespräch zu kommen.
Reaktionen
Der AI Act wird zwar kritisch diskutiert, im Grundsatz aber breit akzeptiert. Gerichtliche Klagen direkt gegen die Verordnung gibt es bislang nicht. In der juristischen Literatur überwiegt die Zustimmung zur Zielrichtung. Kritisiert werden vor allem die Komplexität und die noch offenen Fragen bei der praktischen Umsetzung. Streitpunkte finden sich eher außerhalb der Verordnung bei der Frage, ob Trainingsdaten urheberrechtlich geschützt sind oder wie personenbezogene Daten für KI genutzt werden dürfen.
Die Industrie zeigt ein gemischtes Bild. Viele große Anbieter*innen – von Google über OpenAI bis Mistral – haben einen freiwilligen Verhaltenskodex unterzeichnet. Andere, wie etwa Meta, haben sich bewusst dagegen entschieden. Man muss sich also darauf einstellen, dass je nach Anbieter*in sehr unterschiedliche Informationen und Compliance-Nachweise verfügbar sind.
Andererseits wirkt der AI Act bereits am Markt. In öffentlichen Ausschreibungen tauchen Modellklauseln auf, die auf die KI-Verordnung Bezug nehmen. Investor*innen fragen verstärkt nach Compliance-Prozessen, und Unternehmen beginnen, interne Strukturen für Risikomanagement und Dokumentation aufzubauen.
Im Vergleich zu Europa gibt es in den USA bislang nur freiwillige Standards. Die dort bei der Entwicklung und Anwendung von KI (angeblich) vorherrschende größere Freiheit wird zwar viel gerühmt. Einzelne Bundesstaaten wie Colorado arbeiten allerdings an eigenen regulierenden Gesetzen, die ab 2026 greifen sollen. Vielleicht ist es also ein Vorteil, dass europäische Start-ups früh Erfahrungen in einem regulierten Markt sammeln können.
Fazit
Der AI Act entfaltet bereits jetzt Wirkung, auch wenn viele Details erst in den kommenden Monaten geklärt werden. Daher gilt es, nicht abzuwarten, sondern jetzt eine eigene Roadmap zu entwickeln. Wer früh Prozesse für Risikomanagement, Transparenz und Governance etabliert, wird nicht nur rechtlich auf der sicheren Seite sein, sondern auch Vertrauen bei Kund*innen und Investor*innen gewinnen.
Die EU hat ein klares Signal gesetzt: KI soll innovativ sein, aber auch sicher und vertrauenswürdig. Für Start-ups ist das eine Herausforderung – aber auch eine Chance, sich von Anfang an professionell aufzustellen und den Markt aktiv mitzugestalten.
Der Autor Dr. Daniel Michel, LL.M. ist als Rechtsanwalt im Bereich IT/IP/Technologie tätig und betreibt seit 2018 mit DATA LAW COUNSEL seine eigene Rechtsberatung im Raum München
Hamburger DeepTech-Start-up TrustNXT sichert sich1,6 Mio. Euro Finanzierung
Das 2024 von Ariane Scheer-Danielsson, Sebastian Adank und Andreas Reich gegründete Computer-Vision- und Cybersecurity-Start-up TrustNXT entwickelt eine Softwareplattform zum umfassenden Manipulationsschutz für visuelle Daten.

An der Pre-Seed-Finanzierung beteiligt sind die renommierten Frühphasenfonds D11Z. Ventures und High-Tech Gründerfonds (HTGF). Das Kapital soll der Skalierung einer Deep-Tech-Lösung dienen, die Bilder und Videos in sicherheitskritischen B2B-Anwendungen zuverlässig vor KI-basierter Manipulation und Cyberangriffen schützt.
TrustNXT entwickelt eine Softwareplattform zum umfassenden Manipulationsschutz für visuelle Daten. Sie kombiniert Kryptografie, Computer Vision und eine patentierte Trust-Technologie, um die Authentizität von Bild- und Videodaten sicherzustellen und Manipulation effektiv zu verhindern. Die Lösung garantiert die Integrität visueller Daten in kritischen Geschäftsprozessen.
Ariane Scheer-Danielsson, Co-Founder & Managing Director bei TrustNXT: „In einer Welt, in der KI täuschend echte Bilder in Sekunden erzeugt, sind Vertrauen und Datenintegrität entscheidend. Ohne sie sind digitale Geschäftsmodelle bedroht. Unsere Mission ist es, diese Integrität für Unternehmen zu sichern.“
Starke Marktresonanz im Versicherungssektor
Die Versicherungslösung von TrustNXT adressiert manipulierte Schadensfotos und ermöglicht die vollständige Automatisierung von Claims- und Underwriting-Prozessen – ganz ohne menschliche Prüfung. Versicherer können Bildbetrug effektiv unterbinden, Bearbeitungszeiten verkürzen und ihre Prozesse kosteneffizient sowie skalierbar gestalten.
Zukunft: Echtzeitschutz für industrielle Use Cases
Mit dem Kapital plant TrustNXT den Ausbau der Technologie, besonders für manipulationssicheren Echtzeitschutz von Videodaten in industriellen Anwendungen. Erste Pilotprojekte in der Industrie sind für 2026 vorgesehen.
Influencer-Marketing: Sozialabgaben und Steuerfallen
Was Influencer*innen und Auftraggebende bei ihrer Zusammenarbeit steuerrechtlich wissen und beachten sollten.

Die Reichweite von Influencer*innen und ihr Einfluss auf die Follower*innen machen sie zu einem begehrten Teil von Marketingkampagnen und Produktplatzierungen von Unternehmen. Doch die Zusammenarbeit birgt nicht nur Fallstricke für die Influencer*innen selbst, sondern auch für Auftraggebende. Das gilt gerade auch im Hinblick auf die Sozialabgaben an die Künstlersozialkasse (KSK). Was es dabei zu beachten gibt, erklärt Rechtsanwältin Nicole Golomb bei Ecovis in Regensburg.
Influencer*innen sind heute feste Größen in Werbekampagnen, bei denen teils große Summen fließen. Wie zuletzt die Fälle in Nordrhein-Westfalen und mittlerweile auch in den anderen Bundesländern zeigen, können die steuerlichen Folgen gravierend sein: Dort prüfen Ermittler*innen des Landesamts zur Bekämpfung der Finanzkriminalität ein mögliches Steuervolumen von rund 300 Millionen Euro, das Influencer*innen nicht erklärt haben sollen. Neben unklaren Einnahmen aus Klickvergütungen, Werbedeals oder Abo-Zahlungen rücken damit auch die Pflichten von Unternehmen stärker in den Fokus, etwa wann sie die Künstlersozialabgabe (KSA) an die Künstlersozialkasse (KSK) für die Zusammenarbeit mit Influencer*innen zahlen müssen.
Wann Unternehmen die KSA zahlen müssen
Die KSK verschafft selbstständigen Künstlern und Publizisten Zugang zur gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung zu ähnlichen Bedingungen, wie sie Arbeitnehmende haben. Viele Unternehmen außerhalb der klassischen Medien- und Kreativbranche sind überrascht, dass auch sie die Künstlersozialabgabe zahlen müssen, wenn sie für Werbung oder Öffentlichkeitsarbeit Influencer oder andere Kreative beauftragen.
Unternehmen müssen die KSA leisten, wenn sie Aufträge an selbständige Künstler*innen oder Publizist*innen vergeben (Paragraph 24 Absatz 1 und Absatz 2 Künstlersozialversicherungsgesetz, KSVG). Dazu gehören einerseits klassische Verwerter wie Verlage, Fernsehsender oder Galerien. Andererseits trifft die Pflicht auch Unternehmen, die für ihre eigene Werbung oder Öffentlichkeitsarbeit externe Kreative beauftragen. Sobald Firmen Influencer*innen beauftragen, bewegen sie sich in einem Bereich, den sie gar nicht als abgabepflichtig wahrnehmen.
Für das Auftragsvolumen gelten Bagatellgrenzen, die jedoch nicht für klassische Verwerter gilt:
- bis Ende 2025: 700 Euro pro Kalenderjahr,
- ab 2026: 1.000 Euro pro Kalenderjahr geplant.
- Unterhalb dieser Schwellen entfällt die KSA.
Wann Influencer*innen abgabepflichtig werden
Als abgabepflichtig gelten Leistungen von selbständigen Künstler*innen oder Publizist*innen, wenn natürliche Personen oder Personengesellschaften sie erbracht haben. Arbeiten juristischer Personen, etwa von einer GmbH, oder von Gesellschaften wie einer GmbH & Co. KG oder einer Offenen Handelsgesellschaft lösen dagegen keine KSA aus.
Influencer*innen lassen sich durchaus als Künstler*innen einstufen, wenn sie Videos, Fotos oder Podcasts mit eigener kreativer Gestaltung produzieren. Bereits ein geringer künstlerischer Charakter kann genügen, um die Abgabepflicht zu begründen. Keine Abgabe fällt dagegen an, wenn ein(e) Influencer*in lediglich ein Produkt empfiehlt oder verlinkt, ohne eine eigenständige kreative Leistung zu erbringen.
Grauzonen und Risiken
In der Praxis entstehen häufig Unsicherheiten – etwa bei stilistisch aufwendig gestalteten Produktpräsentationen. Im Zweifel nimmt die KSK eine eigene Bewertung vor, die auch rückwirkend erfolgen kann. Das führt nicht selten zu erheblichen Nachforderungen.
Muss ein Unternehmen die Abgabe leisten, kommen weitere Pflichten hinzu, die so im KSVG geregelt sind:
- umfassende Auskunfts- und Vorlagepflichten (Paragraph 29),
- Meldung aller an selbständige Künstler*innen gezahlten Entgelte (Paragraph 27),
- Auszeichnungspflichten (Paragraph 28)
- Vorauszahlungspflichten (Paragraph 27 Absatz 2)
Beratung zahlt sich aus
Die Beauftragung von Influencer*innen kann also weitreichende Konsequenzen haben. Influencer-Marketing wird zunehmend wichtiger, doch die steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Aspekte sind in vielen Unternehmen nicht ausreichend bekannt. Eine rechtzeitige Beratung hilft, Nachzahlungen und Bußgelder zu vermeiden.
Minijob und Midijob: Was sind die Vor- und Nachteile?
Minijobs gelten als besonders einfache Beschäftigungsform – doch auch Midijobs bieten bei flexiblem Personalbedarf Vorteile. Die Ecovis-Expert*innen Evelyn Karstädt und Andreas Islinger erklären die Unterschiede und nennen Vor- und Nachteile beider Modelle für Unternehmen und Beschäftigte.

Bei Minijobs liegt die aktuelle Verdienstgrenze seit dem 1. Januar 2025 bei 556 Euro im Monat, also bei insgesamt 6.672 Euro im Jahr. Wann, wie oft und wie lange ein Mitarbeitender arbeitet, spielt dabei keine Rolle und lässt sich flexibel gestalten, solange der Arbeitgeber den Mindestlohn einhält.
Minijobs sind mit Ausnahme der Rentenversicherung nicht sozialversicherungspflichtig. Der Arbeitgeber leistet einen Pauschalbeitrag in Höhe von 15 Prozent, der Arbeitnehmende trägt die Differenz zum regulären Beitragssatz von aktuell 3,6 Prozent. Zusätzlich zahlen Arbeitgeber pauschal 13 Prozent an Krankenversicherungsbeiträgen, wenn der Arbeitnehmende gesetzlich krankenversichert ist. Nachteil für Arbeitnehmende: Der Minijob begründet keine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung.
Der Arbeitgeber hat die Möglichkeit, den Arbeitslohn aus dem Minijob pauschal mit zwei Prozent zu versteuern. „Minijobs sind gerade für Unternehmen, die bei Arbeitsspitzen Personal flexibel einsetzen müssen, im Niedriglohnbereich attraktiv. Sie profitieren von geringen Lohnkosten, führen aber zu einem höheren administrativen Aufwand“, sagt Ecovis-Steuerberater und Rentenberater Andreas Islinger in München.
Wie attraktiv sind Minijobs für Arbeitnehmende? Islinger sagt: „Ein Minijob kann günstig erscheinen. Es fehlt jedoch der volle Versicherungsschutz, insbesondere mit Blick auf die nur eingeschränkten Rentenansprüche bei einem fehlenden Eigenbeitrag.“ Und: Bei mehreren Minijobs sind die Verdienste zusammenzurechnen. Überschreitet der/die Arbeitnehmer*in die Grenze, werden alle Jobs sozialversicherungspflichtig. Daher müssen sich Arbeitgebende von dem/der Arbeitnehmenden bestätigen lassen, ob weitere Beschäftigungen vorliegen. Zudem sind für Minijobs Stundenaufzeichnungen zu führen. Beginn, Dauer und Ende der täglichen Arbeitszeit sind zeitnah aufzuzeichnen.
Midijob – günstiger Schutz mit voller Leistung
Der Midijob beginnt dort, wo der Minijob aufhört: ab 556,01 Euro bis 2.000 Euro monatlichem Verdienst. „Gerade bei der Beschäftigung von Teilzeitkräften finden sich oft Midijobs“, sagt Evelyn Karstädt, Steuerberaterin bei Ecovis in Ahlbeck. Der Übergangsbereich gilt verpflichtend: „Ein Verzicht wie früher ist nicht möglich. Bei schwankender Vergütung, etwa aufgrund von flexiblem Einsatz der Beschäftigten oder auch Prämien und Provisionszahlungen, müssen Unternehmen eine valide Prognose machen“, erklärt Islinger. Im Unternehmensalltag schwankt der Bedarf an Arbeitskräften häufig, etwa in der Gastronomie. „Eine genaue Steuerung der Verdienstgrenzen ist für viele Betriebe daher kaum machbar“, sagt Karstädt. Damit bei Überschreitung der Minijob-Grenze nicht gleich die vollen Sozialversicherungsbeiträge anfallen, hat der Gesetzgeber für eine gleitende Anpassung der Beiträge gesorgt. „Mit steigender Vergütung steigen also auch die Sozialversicherungsbeiträge der Arbeitnehmenden.“
Früher führten die reduzierten Beiträge zu niedrigeren Rentenansprüchen. Doch seit 2019 wird der volle Verdienst bei der Rente berücksichtigt – auch wenn der Arbeitnehmerbeitrag geringer ausfällt. „Für Beschäftigte bedeutet das: Midijobs bieten ihnen das volle Leistungspaket der Sozialversicherung für alle Bereiche – also Renten-, Kranken-, Pflege- sowie Arbeitslosenversicherung – zu vergünstigten Beiträgen“, erklärt Islinger.
Anders als beim Minijob gibt es im Übergangsbereich keine pauschale Besteuerung. Die Lohnsteuer richtet sich nach der Steuer klasse des Beschäftigten. Bis etwa 1.000 Euro fallen allerdings keine oder kaum Steuern für Beschäftigte in den Steuerklassen I bis IV an. „Allerdings gilt der Midijob nicht für alle Beschäftigungsgruppen“, sagt Karstädt. Für Auszubildende und Mitarbeitende in Kurzarbeit finden die Regelungen keine Anwendung. Bei Midijobs gelten nicht in allen Branchen die gleichen Aufzeichnungspflichten wie für Minijobs.
Für Arbeitgebende kann der Midijob zudem administrative Vorteile bieten. Insbesondere besteht auch kein Risiko, dass die Geringfügigkeitsgrenze versehentlich überschritten wird und der Arbeitgeber dann im Rahmen der Prüfung durch die Deutsche Rentenversicherung erhebliche Nachzahlungen leisten muss.
Das Arbeitsrecht beachten
„Unterschiede im Arbeitsrecht bringen die Jobverhältnisse übrigens nicht mit sich“, erklärt Ecovis-Expertin Karstädt. Mini- und Midijobber haben Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Urlaub (mindestens 24 Werktage bei einer Sechs-Tage-Woche) und Gleichbehandlung mit vergleichbaren Beschäftigten. „Nur bei sachlichen Gründen, etwa der Qualifikation, sind Unterschiede zulässig.“
Auf das Gesamtpaket kommt es an
Ein Minijob ist weiterhin attraktiv, wenn es auf Flexibilität ankommt – zum Beispiel bei kurzfristigen Tätigkeiten oder für Studierende oder Rentnerinnen und Rentner mit begrenztem Arbeitsumfang. Wer jedoch langfristig auf Teilzeitkräfte baut, sollte den Midijob in Betracht ziehen. „Im unteren Entgeltbereich entstehen für Betriebe kaum höhere Kosten im Vergleich zum Minijob“, erklärt Karstädt. Dafür bieten sie aber ihren Beschäftigten im Übergangsbereich umfassenden Schutz bei Krankheit, Pflegebedürftigkeit oder Arbeitslosigkeit. „Das Festhalten am Minijob als besonders einfache Lösung lohnt sich daher in der Regel nicht“, fasst Islinger zusammen.
Liquiditätsmanagement für Start-ups: Warum Tagesgeldkonten ein unterschätztes Tool sind
Einfache Instrumente wie ein Tagesgeldkonto helfen Start-ups, finanzielle Puffer flexibel und sicher aufzubauen und damit die Planbarkeit zu erhöhen. Tipps und To-dos.

Liquidität ist das Schmiermittel jedes Start-ups. Wer die Zahlungsfähigkeit nicht im Blick behält, riskiert, dass bereits kleine Verzögerungen bei Kundenzahlungen oder Investorenmitteln den gesamten Betrieb ins Wanken bringen. Gerade junge Unternehmen mit schwankenden Einnahmen brauchen daher ein sauberes Liquiditätsmanagement, um Gehälter, Mieten und andere Fixkosten zuverlässig zu bedienen. Studien und Praxisberichte zeigen immer wieder, dass viele Gründer diesen Aspekt unterschätzen, weil der Fokus auf Wachstum, Produktentwicklung oder Markteintritt liegt. Dabei können schon einfache Instrumente wie ein Tagesgeldkonto helfen, finanzielle Puffer aufzubauen und die Planbarkeit zu erhöhen. Doch warum nutzen so wenige Start-ups dieses naheliegende Tool?
Finanzielle Flexibilität als Schlüssel: Warum kurzfristige Reserven entscheidend sind
Kurzfristige Liquiditätsreserven sind für Start-ups ein Puffer gegen Unsicherheit. Sie gleichen schwankende Einnahmen aus und sichern, dass Gehälter, Mieten oder Lieferantenrechnungen pünktlich bedient werden. Dabei handelt es sich um sofort verfügbare Mittel, die nicht langfristig gebunden sind. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG betont, dass selbst wenige Wochen Verzögerung bei Investorenzahlungen oder Kundeneingängen schnell Druck aufbauen. Saisonale Schwankungen oder unerwartete Kosten verstärken diesen Effekt. Ein finanzielles Polster wirkt wie ein Airbag in turbulenten Phasen. In dynamischen Gründungszentren wie Berlin oder München zeigt sich, wie wertvoll solche Rücklagen sind. Flexibilität entsteht nicht durch Kredite, sondern durch vorbereitete Mittel auf verlässlichen Konten. Wer hier die besten Konditionen im Blick behalten will, findet mit einem Tagesgeldvergleich eine einfache Möglichkeit, passende Angebote zu prüfen und Liquiditätsreserven sinnvoll zu parken.
Tagesgeldkonten als unterschätztes Werkzeug: Was sie auszeichnet
Ein Tagesgeldkonto ist ein verzinstes Konto, auf dem Einlagen täglich verfügbar bleiben. Anders als Festgeld bindet es Kapital nicht langfristig und unterscheidet sich dadurch von Girokonten oder Fonds. Anbieter wie ING, DKB oder Santander bieten einfache Online-Verwaltung ohne versteckte Gebühren. Sicherheit entsteht durch die staatlich garantierte Einlagensicherung bis 100.000 Euro pro Kunde und Bank. Transparenz zeigt sich in klaren Konditionen, nachvollziehbaren Zinsgutschriften und Online-Tools, die jederzeit Überblick schaffen. Für Start-ups bedeutet das: Geld bleibt flexibel, transparent und dennoch verzinst. Gerade diese Einfachheit sorgt dafür, dass Tagesgeldkonten Stabilität ins Finanzmanagement bringen und Liquidität planbar bleibt.
Vorteile von Tagesgeldkonten: Tägliche Verfügbarkeit, Zinssicherheit und Risikoarmut
Die Vorteile eines Tagesgeldkontos lassen sich in drei Punkten zusammenfassen:
- Tägliche Verfügbarkeit: Guthaben kann jederzeit abgerufen werden – ein Pluspunkt bei spontanen Ausgaben oder Liquiditätsengpässen.
- Zinssicherheit: Die Verzinsung liegt meist über dem Nullniveau von Girokonten. Auch wenn Zinsen schwanken können, bleibt die Planung im Vergleich stabiler.
- Risikoarmut: Durch die europäische Einlagensicherung sind Einlagen bis 100.000 Euro pro Kunde und Bank geschützt.
Banken wie N26, Consorsbank, ING oder DKB werben gezielt mit dieser Kombination aus Flexibilität, Transparenz und Sicherheit. Für Start-ups entsteht dadurch ein solides Sicherheitsnetz, das Cashflow-Schwankungen abfedert und Liquidität verlässlich absichert.
Phasen von Investitionspausen clever überbrücken
Investitionspausen entstehen, wenn Projekte verschoben werden oder Finanzierungsrunden länger dauern. Statt Kapital ungenutzt auf Girokonten zu lagern, bietet sich ein Tagesgeldkonto als temporäre Parkmöglichkeit für überschüssige Liquidität an. Hier bleibt Geld verfügbar, verbunden mit einer überschaubaren Rendite von meist 2–3 % p. a. Gerade in wachstumsorientierten Branchen wie dem Technologieumfeld, wo Produktentwicklungen oft verschoben werden, hat sich diese Praxis etabliert. So bleibt Kapital nutzbar, Gehälter und laufende Kosten gesichert, bis sich neue Chancen ergeben.
Rücklagenstrategie mit Tagesgeldkonten: Sicherheit für unerwartete Situationen
Rücklagen sind ein finanzieller Schutzschild gegen das Unvorhersehbare. Ob defekte Maschinen, steigende Energiepreise oder ausgefallene Kundenaufträge – Reserven verhindern Notlagen. Ein Tagesgeldkonto ermöglicht es, diese Notfallreserven systematisch aufzubauen, indem regelmäßig kleine Beträge überwiesen werden. Viele Experten empfehlen, drei bis sechs Monatsgehälter als Liquiditätspuffer vorzuhalten. Laut Studien des ifo Instituts nutzen erfolgreiche Start-ups wie FlixBus oder Lieferando solche Strategien. Neben wissenschaftlichen Analysen zeigen auch Banken wie DKB oder ING, dass transparente Konditionen Vertrauen schaffen. Die Einlagen bleiben verfügbar und gleichzeitig getrennt vom operativen Geschäft. Diese klare Struktur stärkt Investorenvertrauen und erhöht die langfristige Stabilität.
Tagesgeld als Baustein einer ganzheitlichen Finanzplanung
Ein Tagesgeldkonto ersetzt keine umfassende Finanzstrategie, ergänzt jedoch andere Instrumente wie Business-Kredite, Beteiligungskapital oder klassische Finanzierungen. Finanzberater empfehlen, Tagesgeld bewusst als Basisbaustein einzusetzen. In Kombination mit Budgetplanung, Controlling-Software entsteht ein solides Fundament. Während Aktien oder Fonds auf Rendite abzielen, bietet das Tagesgeldkonto Sicherheit, Transparenz und Verfügbarkeit. Für Start-ups passt es in eine hybride Strategie: Wachstum durch Investments, Stabilität durch Liquiditätsreserven und Steuerpuffer. Neben Rücklagen und Parkmöglichkeiten wird so Planbarkeit geschaffen, die Wettbewerbsfähigkeit und Handlungsfähigkeit langfristig stärkt.
Fazit: Ein unterschätztes Tool mit großem Potenzial
Tagesgeldkonten sind keine spektakulären Finanzinstrumente, doch gerade ihre Einfachheit macht sie wertvoll. Start-ups profitieren von sofortiger Verfügbarkeit, überschaubarer Verzinsung mit planbarer Konstanz und hoher Sicherheit. Als Ergänzung zu anderen Finanzstrategien ermöglichen sie eine solide Basis, um flexibel auf Chancen und Krisen zu reagieren. Während Banken wie ING oder DKB dieses Produkt schon lange anbieten, nutzen inzwischen auch junge Unternehmen wie Celonis oder N26 solche Konten. Damit wird deutlich: Liquiditätsmanagement muss nicht kompliziert sein. Ein Tagesgeldkonto reicht oft, um Stabilität und Planungssicherheit nachhaltig zu unterstützen.
Onsai: über 1 Mio. Euro für den Einsatz autonomer KI in der Hotellerie
Das 2024 in Leipzig von Jochen Emig, Ralf Bonin, Christian Müller und Tobias Koehler gegründete Start-up Onsai hat sich mehr als 1 Mio. Euro Wachstumskapital gesichert, um mit ihrer KI-Lösung für die Hospitality-Branche weiter zu skalieren.

Fachkräftemangel trifft Hotels besonders hart - 84% der deutschen Betriebe sind betroffen, 53% der Gäste bemerken ihn bereits. Onsai‘s KI-Agenten helfen Hotels dabei, die Gästekommunikation zu optimieren, repetitive Aufgaben zu automatisieren und das Personal in den täglichen Abläufen zu unterstützen.
Ex-Hoteliers und Harvard Absolvent entwickeln KI-Mitarbeiter für Hotels
In Hotels sind besonders Front-Office- und Gästeservice-Bereiche unter dem größten Druck – genau dort, wo Servicequalität und Gästezufriedenheit am sichtbarsten sind. Hier macht die Onsai GmbH mit ihren KI-Agenten den Unterschied. Gegründet von den ehemaligen Hoteliers und Hotel-Technologie-Spezialisten Ralf Bonin, Christian Müller und Tobias Koehler sowie dem KI-Experten Jochen Emig, hat Onsai einen autonomen KI-Mitarbeiter entwickelt, der Anrufe beantwortet, Reservierungsanfragen entgegennimmt und direkt in Hotelsysteme einbucht sowie alltägliche Herausforderungen eigenständig bewältigt.
„Ich habe selbst an der Rezeption gestanden, wenn das Telefon ununterbrochen klingelte und gleichzeitig Gäste einchecken wollten“, erinnert sich COO Ralf Bonin. „Unsere KI übernimmt heute genau diese Aufgaben – rund um die Uhr, in vielen Sprachen, ohne krank zu werden oder Urlaub zu benötigen.“
Kapital für Wachstum und Marktausbau
An der aktuellen Finanzierungsrunde beteiligen sich der Leipziger VC Fonds SIVentures als Lead Investor sowie namhafte Business Angels aus den Bereichen Technologie und der Hospitality-Community. Zu den Investoren zählen auch die renommierten Branchenexperten Willem van der Zee, Director of Operations bei Pandox, und Wolfgang M. Neumann, Unternehmer und ehemaliger CEO von Radisson sowie President Europe & Africa bei Hilton. Die Mittel werden strategisch für die Weiterentwicklung der Produktpalette, den europäischen Marktausbau, die Verstärkung des Teams sowie die Integration weiterer Hotelsysteme eingesetzt. „Dieses Investment ist weit mehr als nur Kapital, es ist ein Vertrauensbeweis von Partnern, die das Potential unserer Lösung erkannt haben und gemeinsam mit uns den digitalen Mitarbeiter für die Hospitality Branche vorwärtsbringen wollen”, sagt Onsai CEO Jochen Emig.
Branche im Wandel
Eine aktuelle Studie von Prof. Roland Schegg zeigt: Erst 41% der europäischen Hotels nutzen KI aktiv. Haupttreiber ist der akute Personalmangel: KI wird vom „nice to have“ zum strategischen Muss, um Servicequalität und Wettbewerbsfähigkeit zu sichern. „Die Hotellerie hinkt bei der praktischen Anwendung von KI noch deutlich hinterher, obwohl der Bedarf enorm ist", erklärt Wolfgang M. Neumann, ehemaliger Radisson CEO. „Onsai schließt genau diese Lücke – mit einer Lösung, die nicht nur technisch ausgereift ist, sondern auch die realen Herausforderungen der Branche versteht. Das ist der Digitalisierungsschub, den unsere Industrie dringend benötigt."
In den nächsten zwölf Monaten plant Onsai, mehrere Hotelsysteme anzubinden, den globalen Markt weiter zu durchdringen und zusätzliche nützliche KI-Agenten für die Hotellerie zu veröffentlichen.
Millionen-Deal für Pflanzen-Tech-Start-up FYTA
Das von Alexander Schmitt und Claudia Nassif 2018 gegründete Berliner Start-up FYTA entwickelt smarte Pflanzensensoren, die Pflanzenliebhaber*innen dabei unterstützen, die Signale ihrer Pflanzen frühzeitig zu erkennen und sie besser zu verstehen. In der TV-Show Die Höhle der Löwen überzeugte das Start-up. Es kam zum Handschlag für einen Kombi-Deal – 1 Million Euro für zehn Prozent der Firmenanteile. Im Nachhinein kam der Deal einvernehmlich dennoch nicht zustande. Was dann geschah …

Die Höhle der Löwen ist zurück – mit dabei ist das Tech-Start-up FYTA aus Berlin. Die Gründer Claudia Nassif und Alexander Schmitt geben Pflanzen mithilfe von smarten Pflanzensensoren und einer KI-gestützten App eine Stimme. Auf dem B2C-Markt ist das zwölfköpfige Team aus Berlin damit sehr erfolgreich, konnte seinen Umsatz in den vergangenen zwei Jahren jährlich jeweils verdoppeln und hat auch auf dem B2B-Markt und in der Forschung große Pläne für die Zukunft. In der Höhle der Löwen sucht FYTA 500.000 Euro für fünf Prozent der Firmenanteile.
Die Löwen zeigen sich von Produkt und Team schnell begeistert, wollen mehr als die fünf Prozent: Frank Thelen erkennt das große Potenzial in den Daten, die FYTA mit ihren Sensoren sammelt, auch Janna Ensthaler und Carsten Maschmeyer wollen investieren. Noch bevor FYTA ihren Pitch wirklich abschließen kann, liegen dem Start-up gleich vier Angebote vor: Frank Thelen erhöht sein erstes Angebot auf 800.000 Euro für zehn Prozent der Firmenanteile. Janna Ensthaler und Carsten Maschmeyer bieten gemeinsam im Kombi-Deal 1 Million Euro für zehn Prozent, würden aber auch einzeln mit 500.000 Euro für fünf Prozent mitgehen.
1 Million Euro für zehn Prozent: Darum gibt es doch keinen Deal
Für Claudia Nassif und Alexander Schmitt keine einfache Entscheidung: „Frank Thelen ist sehr erfahren im Technologie-Bereich und hat unsere Vision direkt verstanden. Dasselbe gilt allerdings auch für Janna Ensthaler und Carsten Maschmeyer, die nicht nur ihre beeindruckende Expertise in vielerlei Hinsicht unter Beweis gestellt haben, sondern gemeinsam auch das größere Netzwerk, doppeltes Know-how und das höhere Angebot eingebracht haben”, so Claudia Nassif.
Der Handschlag für den Kombi-Deal – 1 Million Euro für zehn Prozent der Firmenanteile – fällt. Im Nachhinein kommt der Deal einvernehmlich dennoch nicht zustande. Nach guten Gesprächen einigen sich die FYTA-Gründer, Ensthaler und Maschmeyer, aus strategischen Gründen aktuell von einem Investment abzusehen.
Nach der Sendung: Abschluss der Finanzierungsrunde und neue Produktgeneration
Nach der Aufzeichnung geht es für FYTA erfolgreich weiter. Das Team konnte seine Finanzierungsrunde mit bestehenden Investoren abschließen und bereitet aktuell den Launch der nächsten Produktgeneration mit fünf neuen Produkten für Ende September vor. Mit dem neuen FYTA Terra werden dann erstmals auch Außenpflanzen mit einem smarten Tracker ausgestattet. Als nächsten Schritt plant das Team die Erschließung des B2B-Marktes mit einer Kombination aus Hardware und B2B-Subscriptions, die professionelle Nutzer*innen mit präziser Umweltintelligenz versorgen und gleichzeitig den Datensatz weiter ausbauen.
Die Vision: Der weltweit größte Datenpool für Pflanzen – für Forschung und Wirtschaft
Für FYTA ist das allerdings nur der Auftakt zur Realisierung ihrer großen Vision: Sie wollen alle grüne Infrastruktur weltweit mess- und trackbar machen und damit die größte Datenbasis für in- und outdoor Pflanzen weltweit aufbauen. Diese Daten will das Team für Benchmarking oder zur Bewertung grüner Vermögenswerte im Rahmen von CO2-Zertifikaten nutzen und diese auch der Forschung zur Verfügung stellen, um neue Erkenntnisse zu Bodenqualität oder den Auswirkungen des Klimawandels zu gewinnen.
Dahinter steht auch die ursprüngliche Vision der Gründung von FYTA: Ökonomin und Datenwissenschaftlerin Claudia Nassif stellt fest, dass in einer Welt, in der alles trackbar ist, gerade die so wichtige grüne Infrastruktur noch immer auf Mutmaßungen angewiesen ist. Der Grund: In der Pflanzenwelt gelten Sensoren als technologische Herausforderung, sind kaum bezahlbar in der Skalierung und die Analyse der Daten ist sehr komplex. In vier Jahren baut Nassif gemeinsam mit Schmitt FYTA auf, bringt mehr als eine Million eigenes Kapital ein und schafft einen Sensor für Pflanzen, der Umweltparameter wie Bodenfeuchtigkeit, Licht, Nährstoffgehalt oder Temperatur misst und anhand der Daten individuelle Pflegehinweise für jede Pflanze gibt.
3,3 Mio. Euro für Kölner Life-Science-Start-up Detechgene
Detechgene, 2022 von Dr. Reza Esmaillie und Dr. Robin Bayer gegründet, entwickelt ein mobiles Diagnostikgerät, das die Präzision einer PCR mit der Benutzer*innenfreundlichkeit eines Schnelltests für Antigene kombiniert.

Das Testsystem von Detechgene ermöglicht es, in bis zu 30 Minuten Krankheitserreger wie Viren, Bakterien oder Pilze zu erkennen. Bisher werden entsprechende Proben in spezialisierte Labors geschickt, sodass deutlich länger auf Ergebnisse gewartet werden muss. Das kompakte und leichte Gerät kommt ohne diese Laborinfrastruktur aus und kann entsprechend überall eingesetzt werden. Arztpraxen können so binnen kürzester Zeit selbst in abgelegenen Orten Erkrankungen diagnostizieren und damit eine bessere Patient*innenversorgung bieten. Gleichermaßen kann es in Ländern eingesetzt werden, in denen es keine ausgeprägte Gesundheitsinfrastruktur gibt. Das Testsystem kombiniert dabei die Zuverlässigkeit von PCR-Tests mit der einfachen Handhabung, wie sie von herkömmlichen Antigen-Schnelltests bekannt ist.
Im Rahmen der Finanzierungsrunde hat die NRW.BANK mehr als 600.000 Euro in das Start-up investiert. Daneben beteiligten sich auch neoteq ventures als Lead-Investor, Aquarius Invest GmbH, Meerkat Holding GmbH, Campus Capital sowie mehrere strategische Business Angels. Insgesamt sammelte das junge Unternehmen 3,3 Millionen Euro ein. Mit dem Geld wollen die Gründer einen Gen-Schnelltest im Hosentaschenformat zur Marktreife bringen, mit dem in kurzer Zeit zahlreiche Krankheitserreger erkannt werden können.
Die NRW.BANK begleitet Detechgene bereits seit dem Jahr 2021. Das Start-up nutzte schon kurz nach der Gründung eine Zuschussberatung und erhielt über die win NRW.BANK Business Angels Initiative Zugang zu privaten Wagniskapitalgebern. In der aktuellen Finanzierungsrunde hat die NRW.BANK einerseits ein bestehendes Wandeldarlehen aus dem Programm NRW.SeedCon in eine offene Beteiligung gewandelt und darüber hinaus über das Programm NRW.SeedCap weitere 400.000 Euro bereitgestellt.
„Wir freuen uns, die erfolgreiche Zusammenarbeit mit der NRW.BANK nach dem SeedCon- nun auch im Rahmen des SeedCap-Programms fortzuführen. Als verlässliche Partnerin mit großer Expertise und starkem Netzwerk ist sie für uns von zentraler Bedeutung – insbesondere für innovationsgetriebene Gründungsvorhaben“, sagt Dr. Reza Esmaillie, CEO und Co-Founder der Detechgene GmbH.
„Gründungen im Gesundheitsbereich brauchen nicht nur wissenschaftliche Exzellenz, sondern auch eine verlässliche Finanzierung“, sagt Johanna Antonie Tjaden-Schulte, Mitglied des Vorstands der NRW.BANK. „Ziel unserer Beteiligung ist, dass die Innovation von Detechgene den Weg aus dem Labor in die Gesundheitsversorgung findet – schnell, wirksam und zum Nutzen aller. Gleichzeitig stärken wir so den Life-Science-Standort Nordrhein-Westfalen.“
Gründer*in der Woche: Strandbutler – smarter in den Strandkorb
So smart kann der Strandbesuch sein: Wie das Hamburger Start-up Strand & Mehr die Vermietung von Strandkörben digitalisiert.

Echte Tüftler schalten auch im Urlaub nicht ab. So wie im Fall von Bernhard Sourdeau, Gründer und Geschäftsführer des Hamburger Start-ups Strand & Mehr. Beim Urlaub auf Föhr wollte Sourdeau spontan einen Strandkorb mieten. Doch dabei fiel ihm auf, wie umständlich die traditionelle, analoge Vermietung sein kann. Was, wenn das Kassenhäuschen geschlossen oder nicht besetzt ist? Was, wenn bereits viele Menschen Schlange stehen? Oder aber, wenn statt Karten- nur Barzahlung akzeptiert wird? Für Sourdeau war klar: Eine digitale Lösung muss her. Mit seinem Start-up entwickelte er Strandbutler – ein Online-Verleihsystem, das auf digital vernetzten Schlössern beruht.
Tüfteln an der Hardware
„Von Anfang an war klar, dass wir sowohl eine Software-Plattform als auch eine Hardware-Komponente – das Schloss – benötigen würden“, sagt Geschäftsführer Sourdeau. Die Entwicklung eines robusten, smarten Schlosses für die rauen Küstenbedingungen stellte dabei die größte Herausforderung dar. Nach zahlreichen Tests gemeinsam mit einem chinesischen Hersteller gelang es, ein passendes Modell zu entwickeln. „Am Anfang war die Idee, dass man das Schloss über das Mobiltelefon öffnen können soll, in dem Fall über Bluetooth“, sagt Sourdeau. Zusätzlich zur Bluetooth-Funktion bietet Strandbutler auch RFID-Chips als alternative Öffnungsmethode an – für Gäste, die ihr Smartphone nicht mit zum Strand nehmen wollen.
Durchbruch gelingt mit IoT-Technologie
Entscheidend für den Durchbruch war die Anbindung ans Internet of Things (IoT) und die Integration der nuSIM-Technologie der Telekom in die Schlösser. Diese integrierte Mobilfunk-SIM bietet mehrere Vorteile: Sie ermöglicht die Fernortung und -wartung der Schlösser sowie das Auslesen wichtiger Gerätedaten, etwa des Akkuladestands. Die Unterstützung der Mobilfunkstandards LTE und NarrowBand IoT (NB-IoT) ermöglicht eine Anpassung an die jeweilige Empfangssituation. „Die nuSIM war perfekt für uns, da sie sich komplett in unser Schloss integrieren ließ“, sagt Sourdeau. Die neueste Generation der Schlösser verfügt zudem über eine Kombination aus Solarzellen und Akkus, was den Wartungsaufwand und den Energieverbrauch erheblich reduziert.

Strandgäste und Verleiher profitieren
Nachdem die technische Aufgabe gelöst war, setzte Strand & Mehr in Zusammenarbeit mit den Strandkorbvermietern eine digitale Vermietungsplattform auf. Über eine App können Touristen ihren Wunschstrandkorb bereits vor der Anreise reservieren. Die Tage des frühmorgendlichen Anstehens und der Suche nach Bargeld sind damit vorbei. Bei Ankunft am Strand führt die App die Nutzer direkt zum reservierten Korb, der sich bequem per Smartphone oder RFID-Chip öffnen lässt. Diese Vereinfachung spart nicht nur Zeit, sondern reduziert auch den Stress, der oft mit der Suche nach dem perfekten Strandplatz verbunden ist. Zudem ermöglicht das System flexible Buchungszeiten, sodass Urlauber ihren Strandtag spontan verlängern können, ohne zur Vermietungsstation zurückkehren zu müssen.
Auch Strandkorbvermieter profitieren erheblich von dem intelligenten Schließsystem, das den Vermietungsprozess effizienter gestaltet. Mit einem zentralen Managementsystem können Vermieter zahlreiche Strandkörbe an verschiedenen Orten verwalten. Die Echtzeitübersicht über die Auslastung und den Status jedes Strandkorbs erleichtert die Planung der Ressourcen. Dank der Möglichkeit zur Fernwartung und -diagnose sinken die Personalkosten und der logistische Aufwand. Zudem reduziert die automatisierte Buchung und bargeldlose Zahlung den administrativen Aufwand und verringert potenzielle Fehlerquellen.
Zukunftsvision: Getränke per App ordern
Derzeit betreut Strand & Mehr rund 10.000 Strandkörbe an über 70 Stränden von Borkum bis Usedom, wobei bereits die Hälfte mit den intelligenten Schließsystemen ausgestattet ist. „Denkbar wäre auch, dass man aus dem Strandkorb heraus über die App Getränke und Snacks ordern kann. Dann hätten wir wirklich einen Strandbutler“, befasst sich Gründer Sourdeau mit möglichen Innovationen für das rund um digitalisierte Strandkorberlebnis.
Auch zusätzliche Anwendungsmöglichkeiten für das Vermietungssystem bieten sich an, wie etwa bei Leihfahrrädern, die von Kreuzfahrtunternehmen für Landgänge bereitgestellt werden. Strandliegen und Sonnenschirme in südlichen Urlaubsdestinationen könnten damit effizient verwaltet werden. Die Integration von Satellitenverbindungen, die durch die neueste SIM-Generation der Telekom ermöglicht wird, könnte die Nutzung in abgelegenen Gebieten oder auf offener See ermöglichen. Ein echter Gründer denkt eben immer einen Schritt weiter – ob im Urlaub oder bei der Arbeit.
Mio.-Finanzierung für Cybersecurity-Start-up RedMimicry
RedMimicry, 2023 von Alexander Rausch und Stefan Steinberg gegründet, ermöglicht es Unternehmen, ihre Cyberabwehr gegen realistische Bedrohungsszenarien zu testen.

RedMimicry, Anbieter einer Plattform zur realistischen Emulation komplexer Cyberattacken, gibt den erfolgreichen Abschluss einer Seed-Finanzierungsrunde bekannt. Unter Führung des High-Tech Gründerfonds (HTGF) beteiligten sich zudem Capital Square aus Hamburg, die superangels aus München sowie bekannte Business Angels. Das Investment soll es RedMimicry ermöglichen, seine Technologie weiterzuentwickeln und den Vertrieb auszubauen.
Vorbereitung auf echte Angriffe
Viele Unternehmen testen ihre Verteidigungsfähigkeit nur punktuell und unter unrealistischen Bedingungen. So bleiben Schwachstellen in Prozessen, Technologie und Zusammenarbeit unentdeckt. Regulatorische Anforderungen wie DORA und NIS-2 fordern von Unternehmen umfassende und regelmäßige Tests der Sicherheitsmaßnahmen gegen aktuelle Angriffsketten. RedMimicry stellt wiederholbare Emulationen bereit, mit denen Unternehmen ihre Cyber-Abwehr gegen Bedrohungsszenarien wie Malware oder gezielte Angriffe in der Tiefe validieren können. Damit erhöhen Kunden nachhaltig ihre Sicherheit, während Kosten und Aufwand sinken.
Neben dem direkten Einsatz bei Kunden arbeitet RedMimicry mit einem wachsenden Partnernetzwerk, um Unternehmen jeder Größe bei der Verbesserung ihrer Sicherheitsprozesse zu unterstützen.
Fokus auf spezifische Angriffsziele
Die frische Finanzierung soll die gezielte Weiterentwicklung der Produktplattform, insbesondere hinsichtlich spezifischer Bedrohungsszenarien wie Angriffe auf kritische Infrastrukturen (Operational Technology, OT) oder Finanzdienstleister ermöglichen. Zusätzlich investiert RedMimiry in das Vertriebsteam und den weiteren Aufbau des Partnernetzwerks.
Alexander Rausch, Gründer und CEO von RedMimicry: „Unsere Vision ist es, Unternehmen die Möglichkeit zu bieten, sich eigenständig und effektiv gegen zunehmend komplexe Cyberangriffe zu schützen. Mit der Unterstützung erfahrener Investoren können wir unsere Technologie entscheidend weiterentwickeln und unsere Marktposition deutlich ausbauen.”
Gründer der Woche: snaatch – das Digital-Asset-Managementsystem
Das Gründerteam von snaatch wollte zunächst eine Plattform zum Teilen und Vorhalten von Bild- und Videomaterial launchen und hat dann letztlich snaatch entwickelt. Was das cloudbasierte Datenmanagement-System alles kann und wer die ambitionierten Gründer sind, verrät uns Co-Gründerin Julia Gambel im Interview.

Wie und wann bist du bzw. seid ihr auf die Idee zu snaatch gekommen?
Marc ist seit 15 Jahren als professioneller Fotograf und Kameramann für zahlreiche weltweit agierende Unternehmen tätig. Dabei stelle er immer wieder fest, dass es trotz „Industrie 4.0“ und anderen Versuchen, die Digitalisierung voranzutreiben, nach wie vor große Probleme beim Übertragen und Archivieren von Foto- und Videomaterial gibt. Viele Unternehmen arbeiten noch heute mit USB-Sticks oder externen Festplatten. Somit fällt es schwer Daten doppelt zu sichern, geschweige denn diese wiederzufinden. Da die meisten Softwarelösungen, die es bereits auf dem Markt gibt, Nachteile haben (nicht DSGVO-konform, kompliziert zu bedienen), wollten wir ein System entwickeln, das die Vorteile der anderen zusammenfasst. Aus dieser Idee heraus wurde snaatch geboren.
Was waren dann die wichtigsten Schritte und ggf. auch Hürden von der Idee über die Entwicklung bis zum fertigen Produkt bzw. System?
Zuerst mussten wir einen Programmierer finden, der nicht nur gewillt war, unsere Vision in eine technische Lösung umzusetzen, sondern der gleichzeitig auch selbst Interesse daran hatte, die ursprüngliche Idee weiterzuentwickeln. Wir wollten keinen reinen Dienstleister, sondern einen gleichberechtigten Partner, den wir schließlich 2019 in Sebastian gefunden hatten. Der erste Prototyp wurde dann im Februar 2020 bei der Münchner Sicherheitskonferenz, unserem Entwicklungspartner, auf Herz und Nieren getestet. Das waren extrem stressige Tage, da immer wieder Fehler auftauchten. Die Redakteure, die unser System nutzten, brauchten einen langen Atem. Für uns war diese Erfahrung jedoch extrem wichtig, da wir die Informationen gesammelt, die Fehler behoben und das System noch einmal optimiert haben. Während des ersten Corona-Lockdowns haben wir das System, das bis dato als reine Bild- und Videodatenbank gedacht war, dann zu einem vollumfänglichen Digital-Asset-Managementsystem ausgebaut.
Auf den Punkt gebracht: Was ist das Besondere an snaatch bzw. wie hebt ihr euch von anderen Datenmanagement-Systemen ab?
Snaatch ist intuitiv zu bedienen. Da der Aufbau einer Desktopoberfläche ähnelt, fällt die Integration bereits vorhandener Infrastrukturen in unser System sehr einfach. So können mit nur einem Klick z.B. ganze Ordnerstrukturen hochgeladen werden. Zudem setzen wir ausschließlich auf deutsche Server und sind im Gegensatz zu vielen anderen Anbietern daher DSGVO-konform. Ein weiterer Vorteil ist, dass wir uns nicht nur auf bestimmte Formate konzentriert haben. Egal, ob Powerpoint-Präsentation, Video oder Briefing im Word-Format – auf snaatch kann man wirklich alle Dateitypen hochladen, verschlagworten und mit Metadaten (z.B. Informationen über den Ersteller oder Lizenzen usw.) versehen. Eine intelligente Suche hilft beim schnellen Wiederfinden. Gleichzeitig können mit nur wenigen Klicks ansprechende Medienportale generiert werden.
Gründer*in der Woche: SmartFoodie – warme Gerichte 24/7
Das Münchner FoodTech-Start-up SmartFoodie, 2024 von Xiaoting Song und Theo Guo gegründet, bietet innovative Catering-Lösungen mittels Verkaufsautomaten mit Dampfgarern, die in zwei Minuten frische, warme Mahlzeiten liefern. Wie das funktioniert und was die Lösung vom üblichen Automaten-Fastfood unterscheidet, erfahren wir im Interview mit Co-Founder Theo.

Theo, wann und wie bist du bzw. seid ihr auf die Idee zu SmartFoodie gekommen?
Die Idee zu SmartFoodie entstand eigentlich ganz klassisch im Uni-Alltag. Als Studierende hatten wir oft die gleiche Erfahrung gemacht: Nach der Vorlesung oder einer langen Lernsitzung war man hungrig – aber entweder hatte die Mensa schon zu oder man hatte keine Lust mehr, selbst zu kochen. Es gab kaum bezahlbare, warme Mahlzeiten auf dem Campus, besonders am Abend oder am Wochenende. Genau da entstand der Gedanke: Warum gibt es eigentlich keine Lösung, die wie ein automatischer Koch arbeitet – rund um die Uhr, platzsparend, bezahlbar und ohne Personal? Aus diesem Bedürfnis wurde eine unternehmerische Idee – und schließlich SmartFoodie.
Was waren dann die wichtigsten Schritte von der Idee bis zum ersten Prototyp? Welche Hürden galt es dabei zu meistern?
Zuerst mussten wir das Konzept technisch machbar machen – also: Wie bekommt man Dampfgartechnologie, Kühlung und Ausgabe in eine Einheit auf einen Quadratmeter? Parallel haben wir mit Köch*innen erste Rezepte entwickelt. Die größte Hürde war definitiv der Aufbau eines funktionierenden Prototyps mit allen sicherheitsrelevanten Anforderungen.
Wir haben uns vor Kurzem auf der Startup Demo Night in München kennengelernt, als ihr euren Mahlzeitenautomaten präsentiert habt. Ich durfte Probeessen und fand es sehr lecker – hatte für mich Restaurant-Qualität. Wie schafft ihr das mit einem Automaten ohne Personal in nur wenigen Minuten?
Der Schlüssel liegt in unserer hochmodernen Dampfgar-Technologie, kombiniert mit sorgfältig ausgewählten Partnerschaften mit Manufakturen und Küchen. Die Gerichte werden in zentralen Küchen vorgekocht und direkt im Anschluss auf sehr niedrige Temperaturen heruntergekühlt – so bleiben Geschmack, Textur und Nährstoffe bestmöglich erhalten.
Im Automaten werden sie anschließend per Dampf in etwa zwei Minuten schonend regeneriert – also nicht einfach mikrowellenartig erhitzt, sondern wirklich frisch dampfgegart. Das Ergebnis: Mahlzeiten wie frisch gekocht – ganz ohne Personal vor Ort.
Was ist euch bei der Zubereitung der Speisen bzw. den Rezepten wichtig?
Unser Essen entsteht in enger Zusammenarbeit mit ausgewählten Partnerküchen und Manufakturen – unter Verwendung hochwertiger, möglichst regionaler Zutaten.
Uns ist besonders wichtig, dass unsere Gerichte nicht nur schnell und praktisch verfügbar sind, sondern auch geschmacklich überzeugen und ernährungsphysiologisch sinnvoll sind.
Bei der Rezeptentwicklung orientieren wir uns gezielt an den Bedürfnissen der jungen Generation: Viele unserer Nutzer*innen wünschen sich internationale, abwechslungsreiche und gesunde Mahlzeiten, die sättigen, ohne zu beschweren.
Deshalb findest du bei uns neben Klassikern wie Spaghetti Bolognese auch Reis-Bowls, asiatische Dumplings oder vegetarische Frikassee – frisch dampfgegart, schonend zubereitet und einfach lecker.


Hast du ein Lieblingsgericht in eurem Sortiment?
Ich habe mehrere Favoriten. Wenn ich zwei herausgreifen müsste: Unsere BBQ-Rindfleisch-Dumplings und die Spaghetti Bolognese.
Nochmals auf den Punkt gebracht: Was unterscheidet SmartFoodie von konventionellen Food-Automaten?
Klassische Food-Automaten liefern meist nur kalte Snacks, belegte Brötchen oder Mikrowellengerichte.
SmartFoodie geht einen neuen Weg: Unsere Automaten bereiten vollwertige, frisch dampfgegarte Mahlzeiten vollautomatisch auf Knopfdruck zu – ohne jeglichen manuellen Zwischenschritt. Kein Auspacken, kein Aufreißen, keine Mikrowelle – das Gericht wird direkt im Automaten dampfgegart und ist innerhalb von zwei Minuten verzehrfertig.
Die schonende Zubereitung mit Dampf sorgt dafür, dass Aromen, Textur und Vitamine erhalten bleiben – und genau das schmeckt man.
Wie habt ihr die Entwicklung finanziell gestemmt? Mit eigenen Mitteln, Investor*innengeld und/oder mit Fördergeld?
In der Anfangsphase haben wir alles komplett selbst finanziert – also gebootstrapped.
Das bedeutete, viel Zeit, Energie und natürlich auch Eigenkapital zu investieren, ohne die Sicherheit, dass es klappt. Aber wir waren überzeugt vom Potenzial und der Idee.
Später kamen erste Partnerschaften und kleinere Investorenzusagen dazu – vor allem von Menschen, die an die Vision, und uns geglaubt haben.
Wo stehen eure Automaten bzw. welches sind die aus deiner Sicht idealen Aufstellungsplätze, die ihr anstrebt?
Unsere SmartFoodies findet ihr unter anderem bereits in Unternehmen, Coworking-Spaces, Kliniken und Gyms.
Unser Ziel ist es, SmartFoodie als neue Infrastruktur für vollwertige, warme Verpflegung in Städten zu etablieren. Ob Universität, Bürokomplex, Coworking-Space, Krankenhaus, Supermarkt, Festival, Flughafen oder Verkehrsknotenpunkt – wir denken Essen neu.
Jeder Standort mit Menschen, aber ohne warme Küche, ist potenziell geeignet.
Besonders spannend sind Standorte mit begrenzter Fläche, hohen Betriebskosten oder Personalengpässen, denn genau da zeigt unser System seine Stärken.
Was sind eure Pläne für 2025 – und was ist darüber hinaus unternehmerisch von SmartFoodie zu erwarten?
Für 2025 planen wir ein kontrolliertes Wachstum – zunächst im Großraum München, anschließend deutschlandweit. Unser Ziel: SmartFoodie soll überall dort verfügbar sein, wo warme Küche fehlt, aber ein echtes Bedürfnis danach besteht.
Parallel zum Ausbau der Standorte wollen wir SmartFoodie auch als Marke etablieren – als Synonym für moderne, vollwertige und smarte Verpflegung. Kooperationen mit Flughäfen, Bahnhöfen, Tankstellen, Festivals, E-Bistros und weiteren Partnern werden dabei eine Schlüsselrolle spielen.
Um diese Expansion zu ermöglichen, bereiten wir derzeit eine Finanzierungsrunde vor. Damit schaffen wir die Grundlage für den nächsten Meilenstein:
Der Aufbau einer ganzheitlichen digitalen Plattform für die Ernährung des 21. Jahrhunderts – ein intelligentes Ökosystem, das verschiedene Automatenlösungen für vollwertige kalte und warme Mahlzeiten, Snacks, Frühstück und frische Getränke bündelt.
Unser Ziel ist es, über diese Plattform einen neuen Verpflegungsstandard zu setzen – vernetzt, nachhaltig, rund um die Uhr verfügbar und perfekt auf den Lifestyle der heutigen Generation abgestimmt.
Und last, but not least: Was rätst du anderen Gründer*innen aus eigener Erfahrung?
Als junge(r) Gründer*in denkt man oft: Ich habe noch nicht genug Erfahrung. Aber gerade das ist eure Stärke – ihr denkt anders, ihr lebt anders, ihr esst anders. Baut Lösungen für eure Generation und hört auf eure Instinkte.
Wenn ihr euch entscheidet zu gründen, dann all-in – mit Kopf, Herz und Energie.
Theo, danke für deine Insights
Das Interview führte Hans Luthardt
Humanoide Roboter: Vision und Realität
Der Weltroboterverband IFR veröffentlicht sein Positionspapier zu Trends, Chancen und möglichen Grenzen rund um das Thema humanoide Roboter.

Menschenähnliche Roboter gelten als die nächste große Innovation in der Robotik: Der weltweit größte Markt für Industrieroboter, China, hat bereits konkrete Pläne für die Massenproduktion von Humanoiden festgelegt. Gleichzeitig kündigten Technologieunternehmen in den USA und Europa große Investitionsvorhaben in diesem Bereich an. Die Vision ist, Allzweckroboter zu entwickeln, die auf menschlicher Mechanik basieren. Einblicke in Trends, Chancen und mögliche Grenzen humanoider Roboter bietet das neue Positionspapier der International Federation of Robotics.
„Futuristisch anmutende humanoide Roboter, die in unserem Zuhause, in Unternehmen und in der Öffentlichkeit arbeiten, faszinieren die Menschen“, sagt Takayuki Ito, Präsident der International Federation of Robotics. „Da die Welt in der wir leben auf den menschlichen Körper zugeschnitten ist, liegt die Idee eines schnellen, universellen Helfers in der Produktion und bei Dienstleistungen auf der Hand. Ob und wann es aber zu einer massenhaften Nutzung von Humanoiden kommen wird, bleibt ungewiss. Nicht zu erwarten ist jedenfalls, dass Humanoide in Zukunft die derzeit auf dem Markt befindlichen Robotertypen ersetzen. Stattdessen werden sie bestehende Technologien ergänzen und erweitern.“
Einsatz von Humanoiden in den Regionen
In den Vereinigten Staaten arbeiten Tech-Unternehmen wie NVIDIA, Amazon und Tesla intensiv an KI- und Robotertechnologien. Neben der Finanzierung durch das Militär wird diese Entwicklung auch durch zahlreiche private Investitionen unterstützt. Das führt zu einer bedeutenden Start-up-Szene, die sich auf humanoide Roboter spezialisiert. Besonders groß ist das Interesse an Humanoiden in Branchen wie der Logistik und in der Fertigung. Dabei werden humanoide Roboter weniger als soziale Begleiter gesehen, sondern eher als Werkzeuge, die dabei helfen, Produktivität und Effizienz zu steigern. So liegt der Schwerpunkt verstärkt auf praktischen Anwendungen und weniger auf der Integration von Robotern in das tägliche soziale Leben.
In China nehmen die Humanoiden eine zentrale Stellung in der nationalen Robotik-Strategie ein. Die Regierung möchte in diesem Technologiebereich Kompetenz und globale Wettbewerbsfähigkeit unter Beweis stellen. Der Einsatzschwerpunkt liegt dabei im Dienstleistungssektor, beispielsweise für die Kundenbetreuung. Die Automatisierung von Produktionslinien in der Fertigung und der Einsatz von Humanoiden, um weniger von menschlichen Arbeitskräften abhängig zu sein, scheint nur auf zweiter Ebene wichtig zu sein. Kernelement der chinesischen Strategie ist der Aufbau einer skalierbaren Lieferkette für Schlüsselkomponenten.
Japan ist ein Pionier in der Entwicklung humanoider Roboter. Als frühes Beispiel wurde Hondas Asimo bereits im Oktober 2000 vorgestellt. Roboter werden in Japan eher als Gefährten, denn als bloße Werkzeuge gesehen. Humanoide Roboter wie Pepper und Palro sind demzufolge in erster Linie als Sozialroboter konzipiert und kommen in Bildungseinrichtungen, Geschäften und Altenpflegeeinrichtungen zum Einsatz. Diese Ausrichtung spiegelt die Nachfrage einer alternden Gesellschaft wider, mit der Japan konfrontiert ist. Ein wichtiger Schwerpunkt der Projekte liegt auf Robotern, die harmonisch mit Menschen zusammenleben können und als Teil der Gesellschaft akzeptiert sind. Führende Unternehmen wie Kawasaki entwickeln humanoide Roboter als eine Forschungsplattform.
In Europa wird auf die ethischen Implikationen von Robotik und KI besonderes viel Wert gelegt. Im Fokus stehen kollaborative Roboter, die im industriellen Umfeld mit Menschen zusammenarbeiten. Kernthemen sind die Verbesserung der Sicherheit und Effizienz und die Nachahmung menschlicher Fähigkeiten. Die Arbeitskraft von Menschen zu kompensieren, steht dagegen nicht im Fokus. Der Schwerpunkt liegt vielmehr auf einem menschenzentrierten Design und den sozialen und gesellschaftlichen Auswirkungen von Robotern. Die europäischen Unternehmen stehen dem Einsatz von Humanoiden generell eher zurückhaltend gegenüber, wenn es um die kurz- bis mittelfristigen Automatisierungsaufgaben im Fertigungs- und Dienstleistungssektor geht.
+++ Ein bahnbrechendes Robotik Start-up aus Deutschland ist NEURA-Robotics: Hier geht’s zu unserer Gründerstory von NEURA Robotics +++
Ausblick
Dank ihrer menschenähnlichen Geschicklichkeit und Anpassungsfähigkeit sind die Humanoiden prädestiniert, komplexe Aufgaben zu automatisieren, mit denen heutige Roboter durch herkömmliche Programmiermethoden Schwierigkeiten haben. Einen massenhaften Einsatz als universelle Haushaltshelfer dürfte es jedoch kurz- bis mittelfristig nicht geben.
Das POSITION PAPER Humanoid Robots - Vision and Reality von IFR gibt's hier zum freien Download