Anbietercheck: Cloud-Speicher

Autor: Julia Warnsteadt, trusted.de
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Du brauchst schnell eine bestimmte Datei, die aber irgendwo im Wust von USB-Sticks und E-Mail-Anhängen verloren gegangen ist? Cloud-Speicher schaffen Abhilfe. Welche Tools dabei die beste Figur machen, erfährst du hier.

Mit Cloud-Speichern sammeln und verwalten Teams schnell, sicher und bequem wichtige Dateien und machen sie so überall zugänglich. Mittlerweile gibt es mehr als nur eine Handvoll Cloud-Speicher auf dem Markt, die sich explizit an Unternehmen richten. Höchste Zeit also, einen Blick auf das Angebot zu werfen und herauszufinden, wo du am meisten für dein Geld bekommst.

Dazu hat unser Kooperationspartner trusted.de über 30 Cloud-Speicher miteinander verglichen. Im Praxistest wurden die Tools nach Kriterien wie Nutzungsfreundlichkeit (allgemeines Handling, File-Sharing, Synchronisation etc.), Sicherheit, Datenschutz und Preis-Speicher-Verhältnis bewertet. Zudem wurde ein Testdatensatz aus 15 verschiedenen Dateitypen hochgeladen, um die Upload-Geschwindigkeit und die Verarbeitung der Dateien (z.B. Vorschauansicht, Mög­lichkeiten der Bearbeitung) einschätzen zu können.

Extrapunkte gab es für eine besonders einfache Bedienung, hohe Sicherheitsstandards und zusätzliche Kollaborationstools wie z.B. Kommentar- oder Feedbackfunktionen. Hier die zehn besten Cloud-Speicher-Tools aus unserem Vergleichstest:

luckycloud

Luckycloud ist ein Cloud-Speicher „Made in Germany“. Das Tool hat kürzlich ein großes Update erhalten und überzeugt mit einer schicken Oberfläche, verschlüsselten Verzeichnissen und einem Online-Office. Im Test funktionierten all diese Features fehlerfrei. Gleiches galt für das Filesharing und die einfache Synchronisation, die du dank App auch von deinem Smartphone aus durchführen kannst. Ein weiterer großer Punkt ist die Sicherheit. Mit Features wie ISO-27001-Zertifizierung, Ende-zu-Ende-Verschlüsselung, Zero-Knowledge­Prinzip, 2FA bis hin zum integrierten Antivirus-Programm in den Tarifen „Business“ und „Enterprise Plus“ bietet dir das Tool alles, was eine sichere Cloud-Umgebung braucht.

Das Preissystem von luckycloud ist flexibel. Wie viel Speicher und wie viele Nutzer*innenplätze du brauchst, gibst du indi­viduell bei der Bestellung an. Du zahlst damit effektiv nur für das, was du an Cloud brauchst. Für Privat-User*innen gibt ­es zwar günstigere Alternativen, allerdings überzeugt der Sicherheitsaspekt. Unternehmen und Teams sind hier gut bedient.

Die 3 Highlights von luckycloud

  • Bis zu 500 TB Speicher bieten genug Webspace für deine Daten.
  • Mit der flexiblen Skalierung zahlst du nur, was du
  • benötigst.
  • Cloud „Made in Germany“ für höchste Sicherheit und Datenschutz (DSGVO).

leitzcloud

Leitzcloud definiert sich selbst als eine Business-Cloud-Lösung. Das zeigt sich sowohl bei den umfassenden Sicherheitsfunktionen als auch an den vielfältigen Kollaborationstools. Die Lösung wird DSGVO-konform (mit Ökostrom) auf Servern in Deutschland betrieben.

Die Bedienung des Tools ist schnell erlernt. Einzig Shortcuts wie Strg+C zum Kopieren oder Strg+V zum Einfügen funktionieren nicht. Aber das ist easy zu verschmerzen. Einer der größten USPs ist die Organisationsverwaltung. Für alle Bereiche wie User*innen-Konten, Freigaben, geteilte Ordner etc. gibt es praktische Übersichten, um Admins die Verwaltung zu erleichtern. Apropos leicht: Auch das Microsoft-365-artige Online-Office ist einfach zu handhaben.

Preislich liegt leitzcloud höher als viele Konkurrent*innen. Bei 12 Euro Einstiegspreis dürften kleinere Unternehmen mit einem Speicherbedarf ab 250 GB bis hin zu 12,5 TB (mehr gibt es auf Anfrage) hier eine praktische Lösung finden. Die hohen Sicherheitsstandards können die höheren Preise rechtfertigen. Wer eine sichere Cloud für sein Team sucht, ist hier gut aufgehoben.

Die 3 Highlights von leitzcloud

  • Zwischen 250 GB und 12,5 TB Speicher für alle Projekt­größen; mehr auf Anfrage.
  • Eine einfache Organisationsverwaltung, mit der du als Admin den Überblick behältst.
  • Server in Deutschland mit Zertifizierung.

Your Secure Cloud

Auch mit diesem deutschen Cloud-Speicher kannst du auf eine sichere und DSGVO-konforme Verwaltung deiner Dateien setzen. Es gibt alle wichtigen Basics: Weboffice, umfassende Sicherheitsfeatures und eine einfache Sharing-Funktion (auch für User*innen ohne YSC-Account).

Alle Oberflächen sind clean und verzichten auf Schnickschnack. Ein Top-Feature ist die umfangreiche Versionierung, mit der du für einzelne Bibliotheken Regeln zur Versionsverwaltung und für die Speicherdauer festlegen kannst. Eine weitere coole Eigenschaft ist die automatische Speicherskalierung. Je nach Tarif erhältst du pro weiterer Lizenz 50 GB bzw. 100 GB mehr Speicher. Dank den zwei angebotenen Clients kannst du diesen Speicher auch von weiteren Geräten aus verwalten. Die Einrichtung der Clients kann allerdings dauern.

Your Secure Cloud richtet sich sowohl an private User*innen als auch an Unternehmen. Pakete für Privat-User*innen gibt es ab 2,49 Euro im Monat. Hier gibt es zwischen 10 GB und 1 TB Speicherplatz. Unternehmen profitieren vom Online-Office und den angepassten Staffelpreisen ab 4 Euro pro Monat und User*in. Im Tarif „Enterprise“ werden speziell auf deine Bedürfnisse angepasste Preispakete angeboten.

Die 3 Highlights von Your Secure Cloud

  • Zwischen 10 GB und unbegrenzt viel Speicher für alle Cloud-Bedürfnisse.
  • Nützliche Speicherskalierung für mehr Speicher pro neuer Nutzer*innenlizenz.
  • Flexible Dateiversionierung mit eigenen Regeln pro Bibliothek.

Dropbox

Dropbox, der „Großvater der Cloud-Speicher“, ist global weit verbreitet. Die Server stehen in den USA; für deutsche Firmen könnte das ein Manko sein. Dafür gibt es reichlich Speicher – bis zu 1000 TB können für Teams gebucht werden. Eine große Stärke von Dropbox sind die Synchronisations-Optionen (z.B. On- und Offline-Bearbeitung), die in einem einzigen Client untergebracht sind. In Sachen Kollaboration ist das Testergebnis nicht einheitlich. Zwar gibt es mit „Dropbox Paper“ einen einfachen Text­editor plus Kommentar- und Notizfunktion, ein echtes Online-Office der Marke „Google Drive“ ersetzt das aber nicht. Dafür ist ein Tool für einfache Videobearbeitung integriert. Damit ist Dropbox ein top Tool für zu Hause; für Büros aber nur bedingt geeignet.

Dropbox bietet bis zu 2 GB Gratis-Speicherplatz; andere Clouds bieten davon mehr. Die Premium-Tarife starten bei 9,99 Euro; Dropbox ist somit teurer beim Einstieg, liefert zu diesem Preis aber gleich stolze 2 TB Speicher. Privat-User*innen bekommen zudem einen angepassten Family-Tarif gestellt. Unternehmen profitieren von den Business-Plänen ab 9 TB bzw. ab 15 TB für 12 bzw. 18 Euro pro User*in und Monat.

Die 3 Highlights von Dropbox

  • Zwischen 2 GB und 1000 TB Speicher für deine Cloud (mehr auf Anfrage möglich).
  • Dropbox Paper und Tool zur Videobearbeitung für simple Text- und Schnittarbeiten.
  • 2 GB kostenlos verfügbar.

Microsoft OneDrive

Der Cloudspeicher des Software-Giganten wird auf Servern in den USA betrieben – für deutsche Firmen nicht ideal. Allerdings winken auch viele Vorteile, wie z.B. unbegrenzt viel Speicherplatz oder praktische Team-Funktionen. Das Top-Argument für Microsoft OneDrive ist die nahtlose und funktionale Integration in den Microsoft-Kosmos mit Word und Co. Hinzu kommt der einfach zu bedienende Synchronisationsordner. Die Bedienung ist generell sehr gut; ironischerweise waren es aber oft die einfachsten Handgriffe wie das Verschieben von Dateien, die sich im Test als hakelig erwiesen. Dank Features wie hohen Verschlüsselungsstandards, 2FA oder separat verschlüsselten Ordnern gilt die Cloud als sehr sicher. Insgesamt kann das Tool aber nicht mit den Vorteilen eines deutschen Serverstandorts mithalten.

Im Vergleich liegt der Service mit seinen Paketpreisen konstant unter dem Durchschnitt. Privatkund*innen freuen sich über bis zu 5 GB kostenlosen Speicherplatz und einen angepassten Family-Tarif. Die Premium-Pakete für Privatkund*innen starten bei 1,67 Euro im Monat für 100 GB. Business-Pakete starten bei 4,70 Euro pro Monat und User*in.

Die 3 Highlights von Microsoft OneDrive

  • Zwischen 5 GB und unbegrenzt viel Speicherplatz.
  • Microsoft 365 in einigen Tarifen inklusive.
  • 5 GB kostenlos verfügbar.

IONOS HiDrive

IONOS HiDrive gehört zu den deutschen Cloud-Speichern und lässt dich all deine Dateien DSGVO-konform unterbringen. Der Fokus liegt auf Geschwindigkeit und Einfachheit. Mit IONOS HiDrive stehen dir zwischen 100 GB und 2 TB Speicherplatz zur Verfügung.

Im Test überzeugte uns vor allem der leichte Einstieg in die Bedienung. Dafür verzichtet IONOS HiDrive auf Zusatzoptionen wie Dateihistorien oder Archivierung. Praktisch: Je nach Bedarf haben User*innen die Möglichkeit, das Online-Office gegen 3 Euro Aufpreis im Monat dazuzubuchen. So zahlst du nur für das, was du brauchst. Die sichere Ende-zu-Ende-Verschlüsselung muss allerdings dazugekauft werden, sofern man sich nicht für den größten Tarif des Anbieters entscheidet.

An sich ist IONOS HiDrive sowohl für den privaten Gebrauch als auch für Unternehmen geeignet. Es gibt allerdings eine Einschränkung: Der Speicher ist auf kleine Teams mit maximal zehn Mitgliedern ausgelegt. Der Einstiegspreis liegt bei 1,50 Euro im Monat für 100 GB.

Die 3 Highlights von IONOS HiDrive

  • 100 GB bis 2 TB Cloud-Speicher.
  • Optionales Online-Office für eine gemeinsame Dokumentbearbeitung.
  • Sehr gutes Preis-Leistungs-Verhältnis für Einzel-User*innen und kleine Teams.

Google Drive

Google Drive gehört zu jedem Google-Konto und ist, ähnlich wie Microsoft OneDrive, direkt in die restliche Software-Umgebung des Anbieters (auf US-Servern) eingebettet. Das ermöglicht einen schnellen Switch zwischen Bearbeitung (auch im Team) und Speicherung.

Die Bedienung ist wirklich einfach und das Management der Dateien mit wenigen Klicks sehr bequem. Der Speicher hat einen schicken Look und punktet vor allem mit seinem phänomenalen Office-Paket rund um Google Docs, Sheets, Präsentationen und Co. Im Test überzeugten außerdem die zuverlässige Synchronisation und die unbegrenzte Dateiversionierung plus Bearbeitungsverlauf. Ein Knackpunkt ist hingegen die Suchfunktion (ironisch für ein Google-Produkt). Die findet nämlich unsere Dateien nicht immer zuverlässig wieder und spuckt manchmal schlichtweg Blödsinn aus.

Im Schnitt sind die Preise von Google günstig zu nennen. Business- und Privatpersonen freuen sich über ein kostenloses Speicherkontingent von 15 GB. Die Premium-Tarife starten bei 1,67 Euro pro Monat (100 GB) für Privatpersonen und bei 5,75 Euro pro Monat und User*in für die Business-Varianten der Cloud. Dort steht dir bis zu unbegrenzt viel Speicherplatz zur Verfügung.

Die 3 Highlights von Google Drive

  • 15 GB kostenlos verfügbar.
  • Zwischen 15 GB und unbegrenzt viel Speicherplatz.
  • Perfekte Integration in die Google Suite mit Google Docs und Co.

STRATO HiDrive

STRATO HiDrive ist eine weitere bekannte Cloud-Lösung „Made and hosted in Germany“. Das Tool richtet sich an alle, die einen großen Speicherbedarf haben. Du findest hier alle wichtigen Standardfunktionen inklusive Filesharing und Synchronisation. Die Synchronisation hat lediglich einen Haken: Du brauchst einen Workaround, um sie sinnvoll zu nutzen. Sonst läuft deine lokale Festplatte voll. Coole Sache (wenn auch nicht zwingend nötig): Du hast dank Alexa-Skill die Möglichkeit, Musik per Sprachsteuerung abzuspielen. Relevanter ist das 2021 nachgereichte Online-Office von Collabora. Damit können Teams in der STRATO-Cloud ihre Files gemeinsam bearbeiten. Business-User*innen haben das Office standardmäßig an Bord; Privatpersonen müssen den Family-Tarif buchen oder das Office zusätzlich kaufen.

In Sachen Preis-Leistung ist das Tool besonders in den Bereichen um die 500 GB bis 2 TB recht günstig. Startpreis für 500 GB: 3,50 Euro im Monat. Die Business-Pakete starten bei 12,50 Euro im Monat mit 1 TB Speicher. Die maximale Anzahl an User*innen, die die Business-Tarife fassen, sind 20 Personen. Für große Teams ist das Angebot also eher nicht ausgelegt.

Die 3 Highlights von STRATO HiDrive

  • 500 GB bis 10 TB Speicherplatz in den Tarifen.
  • Optionaler Umzugsservice für den Anbieterwechsel.
  • Gutes Preis-Leistungs-Verhältnis für Speichermengen über 500 GB.

Tresorit

Tresorit ist ein Schweizer Cloud-Speicher, der vor allem auf ein Thema setzt: Sicherheit. Dafür fehlt es an anderen Stellen wie den Kollaborationsfeatures. Tresorit hat aber andere Qualitäten. Das sind etwa die Sicherheitsfunktionen wie Ende-zu-Ende-Verschlüsselung, Remote Wipe, ein starker (Schweizer) Datenschutz und viele Kontrollfunktionen für Admins. Zudem ist die Cloud dank ihrer verschiedenen Interfaces sehr nutzungsfreundlich.

Du magst die Anwendung Tresorit Drive nicht? Dann nutze stattdessen die Desktop-App. Der „Drive“ ist nur für die Offline-Verfügbarkeit der Files ein Muss. Beim Filesharing macht der Anbieter ebenfalls alles richtig. Kleiner Kritikpunkt: Die maximale File-Größe von 5 GB für geteilte Dateien. Hier bieten andere Anbieter*innen mehr Spielraum; für die meisten Files sollte diese Sharing-Größe jedoch ausreichen.

Der Tarif für Einzelnutzer*innen ist bei Tresorit relativ teuer. Einstiegspreis: 9,99 Euro. Dafür gibt es allerdings auch gleich 1 TB an Speicher; wer weniger braucht, findet günstigere Alternativen. Die Business-Tarife sind mit Blick auf den Speicher im Rahmen des Üblichen. Ab 16 Euro im Monat und User*in gibt es 2 TB (für mindestens drei User*innen); professionelle Einzelnutzer*innen erhalten 4 TB für 23,99 Euro im Monat.

Die 3 Highlights von Tresorit

  • 3 GB bis unbegrenzt viel Speicherplatz.
  • Sehr hohe Standards für maximale Datensicherheit.
  • 3 GB Cloud-Speicher kostenlos verfügbar.

pCloud

Mit pCloud präsentieren wir eine weitere Schweizer Lösung. User*innen können sich hier auf eine sichere Verwaltung ihrer Files einstellen. Synchronisation und Filesharing bringen alles mit, was Durchschnitts-User*innen brauchen, inklusive automatischer Datensicherung von Mobilgeräten.

Im Test fielen uns die sehr gute Usability und die hübschen Interfaces für die Medienwiedergabe auf. Auf Kollaboration ist die Cloud hingegen weniger ausgelegt. Es gibt für die Business-Tarife eine Kommentarfunktion und gemeinsame Ordner, um in der Gruppe Files zu teilen. Ein umfassendes Online-Office, wie es andere Clouds mitbringen, ist bei pCloud nicht zu finden. Für den Privatgebrauch ist das Tool aber sehr gut geeignet und landete damit in diesem Test einen kleinen Überraschungshit.

Generell ist pCloud nicht teuer, gehört aber auch nicht zu den günstigsten Tools. Der Einstiegspreis liegt bei 4,17 Euro für 500 GB. Die Business-Tarife beginnen bei 23,97 Euro im Monat. Eine Besonderheit sind die optionalen Lifetime-Tarife, mit denen du einmal für die Cloud bezahlst und dann für immer den Zugriff auf deinen Online-Speicher behältst. Dieses Angebot gibt es sowohl für Familien als auch Einzel-User*innen.

Die 3 Highlights von pCloud

  • Zwischen 10 GB und unbegrenzt viel Speicher.
  • Perfekt für die Verwaltung von Mediendateien und deren Streaming.
  • 10 GB kostenloser Speicherplatz verfügbar.

Die Autorin Julia Warnstaedt ist zertifizierte WordPress-Spezialistin und Redakteurin für Website- und E-Commerce-Themen bei trusted.de. Das Vergleichsportal für Business-Tools ist eines der führenden Informationsmedien zu B2B-Softwarevergleichen im deutschsprachigen Raum und versorgt seine User*innen laufend mit aktuellen Testberichten und Tool-Übersichten. Den vollständigen Erfahrungsbericht zum Thema Cloud-Speicher und alle Infos findest du auf www.trusted.de

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Vom Hype zur harten Realität: United Robotics Group eröffnet Real-Labor im Ruhrgebiet

Die United Robotics Group (URG) baut eine ehemalige Intensivstation in Gelsenkirchen zum Robotik-Trainingszentrum um. Ein geschickter Schachzug des neuen Führungsduos. Doch im unbarmherzigen Healthcare-Markt warten auf das Start-up massive Skalierungshürden und ein intensiver Wettbewerb.

Robotik-Start-ups leiden häufig an derselben Kinderkrankheit: Ihre Produkte funktionieren perfekt unter kontrollierten Laborbedingungen, scheitern jedoch am chaotischen Alltag von Kliniken. Die United Robotics Group (URG) zieht daraus eine radikale Konsequenz: In Gelsenkirchen bezieht das Unternehmen eine 400 Quadratmeter große Fläche auf der ehemaligen Notfall- und Intensivstation des St. Josef-Hospitals. In strategischer Partnerschaft mit der KERN Katholische Einrichtungen Ruhrgebiet Nord GmbH entsteht dort ein Praxis-Labor.

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Pivot und Neuanfang: Die Köpfe hinter der URG

Um die aktuelle Marktpositionierung zu verstehen, lohnt ein Blick auf die Historie des Unternehmens. Wassim Saeidi, Gründer und heutiger CEO, rief bereits 2014 die WS System GmbH ins Leben. 2021 folgte die Umstrukturierung zur United Robotics Health & Food GmbH. Im Jahr 2025 vollzog das Unternehmen schließlich einen entscheidenden Pivot: Es übernahm die Patent- sowie Markenrechte sämtlicher Produktserien und fokussiert sich seither unter dem Dach der Holding kompromisslos auf KI-gestützte Lösungen im Gesundheits- und Servicebereich.

Verstärkt wird Saeidi durch Kerstin Wagner als Co-CEO und COO. Die frühere Top-Managerin von Siemens Healthineers bringt wertvolle Branchenerfahrung in das Start-up ein. Gemeinsam verfolgen sie das Ziel, den grassierenden Fachkräftemangel im Gesundheitswesen durch Automatisierung abzufedern. Das technische Rückgrat bildet die KI-Plattform uGo+, die gemeinsam mit dem Fraunhofer-Institut entwickelt wurde und die Workflow-Orchestrierung ganzer Roboterflotten erlaubt.

StartingUp Deep Dive: Das URG-Portfolio im Test

Am Standort Gelsenkirchen werden derzeit vier zentrale Systeme auf den Praxiseinsatz vorbereitet:

  • uLab Mobile: Mobiler Service-Roboter für klinische Labore (Probenhandling, Transport).
  • uLog: Autonomes Logistiksystem für den internen Wäsche- und Materialtransport.
  • uServe: Vielseitiger Serviceroboter für Wegeführung, Informationsbereitstellung und Auslieferungen.
  • uMe: Humanoider Assistenzroboter für sprachbasierte Interaktionen in der Pflege (vorgestellt auf der CES 2026).

Der Markt: Milliardenpotenzial trifft auf klamme Kassen

Der adressierte Schmerzpunkt ist eklatant: Pflege- und Laborkräfte verbringen täglich wertvolle Arbeitszeit mit reinen Transportaufgaben. Hier setzen die Systeme der URG an. Dennoch ist das Geschäftsfeld tückisch.

Kritisch zu hinterfragen ist vor allem die Finanzierbarkeit bei der Zielgruppe. Viele Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen in Deutschland kämpfen mitdefizitären Haushalten. Kapitalintensive Hardware-Investitionen (CapEx) sind selten budgetierbar. Die URG wird gezwungen sein, flexible Hardware-as-a-Service-Modelle (OpEx) anzubieten. Das senkt zwar die Einstiegshürde für Kliniken, verlagert das Vorfinanzierungsrisiko jedoch massiv auf das Startup – was eine erhebliche Kapitaldecke erfordert.

Humanoid-Hype oder echte Hilfe?

Deutlich risikobehafteter als die klassischen Transportroboter bleibt das Projekt uMe. Während humanoide Systeme in der Tech-Branche derzeit einen Boom erleben, ist ihr Einsatz in der Pflege hochkomplex. Strikte Sicherheitsauflagen, ethische Fragestellungen und unvorhersehbare menschliche Reaktionen machen Humanoide in diesem Sektor zu einem regulatorischen Minenfeld. Es muss sich erst noch zeigen, ob uMe das Pflegepersonal im Alltag spürbar entlastet oder vorrangig als aufwendiges PR-Aushängeschild fungiert.

Wettbewerb und USP

Die URG agiert in einem hart umkämpften Marktumfeld. In der Laborautomation dominieren etablierte MedTech-Giganten, während im Bereich der autonomen Transportroboter (AMR) spezialisierte internationale Player den Ton angeben. Der entscheidende Wettbewerbsvorteil (USP) der URG muss daher in der nahtlosen Software-Integration über uGo+ liegen. Gelingt es, heterogene Klinik-Workflows über eine zentrale Plattform abzubilden, entsteht ein starker Lock-in-Effekt gegenüber isolierten Einzellösungen.

Fazit

Die United Robotics Group demonstriert konsequenten Fokussierungsdrang. Der Schritt aus der Testumgebung direkt in die physische Realität eines ehemaligen Krankenhauses ist notwendig, um im Hardware-Segment Marktreife zu beweisen. Die größte Herausforderung für das Führungsduo Saeidi und Wagner liegt nun nicht mehr allein in der Technik, sondern im Vertrieb: Sie müssen die langwierigen B2B-Vertriebszyklen im deutschen Gesundheitswesen meistern und gleichzeitig die hohe Kapitalintensität der Hardware-Skalierung steuern.

Exit statt langfristiger Investitionen: Was Gründer wirklich absichern sollten

Warum sich schon beim Einstieg von Investoren entscheidet, wie leicht später ein Exit gelingt – und worauf es im Investment Agreement ankommt.

Wer nur auf Bewertung und Investmenthöhe schaut, den Exit-Mechanismus im Kleingedruckten aber links liegen lässt, riskiert ein böses Erwachen genau dann, wenn es wirtschaftlich am wichtigsten wird. Wir zeigen anhand typischer Praxisfälle, welche Regelungen Gründer kennen und aktiv mitgestalten sollten.

Shareholders' vs. Investment Agreement

Für die meisten Start-up-Gründer ist der Exit die eigentliche Ziellinie: Verkauf an einen Investor, Börsengang oder Übernahme durch einen Wettbewerber. Rechtlich kommt oft zu kurz, dass die Weichen dafür bereits Jahre vorher gestellt werden, nämlich beim Einstieg der ersten Investoren und bei der Unterzeichnung des Beteiligungsvertrags (Investment Agreement). Dieser regelt nicht nur den Anteilserwerb, sondern auch die langfristige Zusammenarbeit aller Gesellschafter. Als „Ehevertrag“ zwischen Gründern und Investoren geht er teils über die „klassische“ Gesellschaftervereinbarung (Shareholders' Agreement) hinaus.

Liquidationspräferenzen: Wer zuerst bezahlt wird

Ein zentraler, oft unterschätzter Baustein jedes Beteiligungsvertrags ist die Liquidationspräferenz. Sie bestimmt, wer bei einem Exit (Verkauf, Liquidation) zuerst und wie viel vom Erlös erhält, bevor der Rest anteilig nach Beteiligungsquoten (Cap Table) verteilt wird.

Beispiel: Ein Start-up nimmt in der Seed-Runde 1 Million Euro bei 5 Millionen Euro Post-Money-Bewertung auf (die Post-Money-Bewertung ist die Unternehmensbewertung nach Einzahlung der Investitionssumme, hier also 4 Millionen Euro Pre-Money plus 1 Million Euro Investment); der Investor erhält eine 1x-Liquidationspräferenz und 20% der Anteile. Bei einem Verkauf für 4 Millionen Euro erhält er zunächst seine 1 Million Euro zurück; nur die restlichen 3 Millionen werden quotal verteilt. Bei einer participating liquidation preference, bei der die Präferenz nicht auf die quotale Beteiligung angerechnet wird, kassiert er sogar doppelt: Präferenz plus anteiliger Rest. Bei nur 1,2 Millionen Euro Erlös zeigt sich die Kehrseite: Der Investor zieht seine volle Summe vorab ab, den Gründern bleibt von den restlichen 200.000 Euro nur ein Bruchteil.

Gründer sollten daher klären: Non-participating- oder participating-Liquidationspräferenz (bei non-participating wählt der Investor beim Exit entweder die Präferenz oder die quotale Beteiligung, je nachdem, was höher ist – bei participating erhält er beides), Höhe des Multiplikators (1x ist Marktstandard, mehr sollte kritisch hinterfragt werden) und ob ein Cap für participating preferences vorgesehen ist, der die Gesamtausschüttung an den Investor begrenzt (z.B. auf das Zwei- oder Dreifache seiner Investition).

Mit jeder weiteren Finanzierungsrunde wird der „Liquidation Stack“ (sprich die Reihenfolge, in der Investoren beim Exit bedient werden) komplexer – eine klare, konsistente Struktur von Anfang an ist daher wichtig.

Drag-Along- und Tag-Along-Rechte: Wer den Exit erzwingen oder mitgehen kann

Ein Exit gelingt selten ohne Gleichlauf aller Gesellschafter. Hier setzen Drag-Along- und Tag-Along-Klauseln an, die in einem Shareholders' Agreement nicht fehlen sollten: Vereinfacht gesagt regelt die eine Klausel eine Pflicht zum Mitverkauf, die andere ein Recht dazu.

Die Drag-Along-Klausel (Mitverkaufspflicht, wörtlich „mitziehen“) erlaubt es einer vertraglich festgelegten Mehrheit der Gesellschafter, auch die Anteile nicht verkaufswilliger Mitgesellschafter zu denselben Konditionen mitzuverkaufen. Ohne sie kann ein einzelner Kleingesellschafter einen an sich gewollten Verkauf blockieren oder verzögern, indem er sein Einverständnis verweigert. Für Investoren ist die Klausel ein Muss, damit ein Exit überhaupt zustande kommt; für Gründer ist sie ebenso wichtig, um im entscheidenden Moment handlungsfähig zu bleiben und nicht an einem einzelnen Gesellschafter zu scheitern.

Umgekehrt schützt die Tag-Along-Klausel (Mitverkaufsrecht, wörtlich „mitanhängen“) Minderheitsgesellschafter: Verkauft ein Mehrheitsgesellschafter seine Anteile, können kleinere Gesellschafter verlangen, ihre eigenen Anteile zu denselben Konditionen (Preis, Zahlungsmodalitäten) mitzuverkaufen – sie müssen es aber nicht. Anders als beim Drag-Along handelt es sich also nicht um eine Pflicht, sondern um ein Wahlrecht der Minderheit.

Beispiel: Ein Business Angel hält 10% der Anteile an einem Start-up. Verkauft der Mehrheitsgesellschafter seine 90% an einen neuen, dem Business Angel unbekannten Erwerber, hätte dieser ohne Tag-Along-Recht keine Möglichkeit, ebenfalls auszusteigen – er bliebe als Minderheitsgesellschafter bei einem neuen Mehrheitseigner zurück, dessen Pläne er nicht kennt. Mit Tag-Along-Recht kann er hingegen verlangen, seine 10% zu denselben Konditionen mitzuverkaufen.

Gründer sollten insbesondere auf die Schwellenwerte achten, ab denen die Drag-Along-Pflicht ausgelöst wird – diese Schwelle ist frei verhandelbar und nicht gesetzlich vorgegeben; üblich sind etwa eine einfache Mehrheit (über 50%) der Stimmrechte oder eine qualifizierte Mehrheit (z.B. 75%), teils zusätzlich verknüpft mit der Zustimmung eines Mehrheitsinvestors. Zudem sollten Gründer darauf bestehen, dass Tag-Along-Rechte für alle Gesellschafter gleichermaßen gelten – nicht nur zugunsten der Investoren. Sinnvoll ist oft zusätzlich ein Mindestkaufpreis, ab dem beide Klauseln erst greifen, damit ein Notverkauf zu einem für alle Seiten unattraktiven Preis nicht erzwungen werden kann.

Exit-Fristen und Verwässerungsschutz: Wenn der Investment-Zyklus tickt

Viele Venture-Capital-Fonds sind zeitlich begrenzt: Ein Fonds mit zehnjähriger Laufzeit muss seine Beteiligungen irgendwann verkaufen, um Kapital samt Rendite zurückzuzahlen. Das führt in der Praxis zu Exit-Klauseln, die Investoren nach einer bestimmten Frist – etwa fünf bis sieben Jahre – ein Recht einräumen, einen Verkaufsprozess einzuleiten oder zu erzwingen.

Beispiel: Nach sieben Jahren ohne Exit darf der Lead-Investor laut Vereinbarung einen Verkaufsprozess initiieren und die Gründer zur Mitwirkung verpflichten. Wollen die Gründer das Unternehmen noch länger aufbauen, geraten sie unter erheblichen Zeitdruck – unabhängig vom Marktumfeld.

Ähnlich riskant sind unzureichend austarierte Verwässerungsschutzklauseln (Anti-Dilution Protection). Sie sichern Investoren bei einer „Down-Round“ (einer Finanzierungsrunde zu einer niedrigeren Bewertung als zuvor) zusätzliche Anteile zu Lasten der Gründer, um den wirtschaftlichen Wertverlust ihrer Beteiligung teilweise auszugleichen. Gründerfreundlich ist die „Weighted Average“-Methode, bei der der Ausgabepreis der Vorzugsanteile nur anteilig – gewichtet nach Umfang und Preis der Down-Round im Verhältnis zum bisherigen Kapital – nach unten angepasst wird, sodass der Verwässerungseffekt für die Gründer begrenzt bleibt. Wird aber stattdessen vereinbart, dass der ursprüngliche Ausgabepreis des Investors vollständig auf den (niedrigeren) Preis der Down-Round abgesenkt wird, unabhängig vom Volumen der neuen Runde („Full Ratchet“-Klausel), kann dies bei einer einzigen Down-Round dazu führen, dass die Gründer einen erheblichen Teil ihrer Anteile verlieren – mit Folgen für den späteren Exit-Erlös.

Vesting-Klauseln: Der Exit-Erfolg hängt auch am eigenen Anteil

Wer einen erfolgreichen Exit erzielen will, sollte auch die eigenen Anteile im Blick behalten – insbesondere über Vesting-Klauseln, die Investoren praktisch immer verlangen. „Vesting“ (wörtlich „Erdienen“) bedeutet, dass Anteile nicht sofort vollständig und unwiderruflich gehören, sondern erst über einen Zeitraum sukzessive unverfallbar werden; scheidet ein Gründer vorzeitig aus, verliert er die noch nicht erdienten Anteile. Üblich ist ein Vesting über vier Jahre mit einem „Cliff“ von zwölf Monaten: Der Cliff ist eine Wartezeit, vor deren Ablauf noch gar keine Anteile erdient werden. Scheidet ein Gründer im ersten Jahr aus, verfällt daher die gesamte Beteiligung. Danach erdienen sich Gründer ihre Anteile fortlaufend, meist monatlich, bis zu den vollen vier Jahren.

Scheidet ein Gründer nach anderthalb Jahren aus – nach dem Cliff, aber lange vor vier Jahren –, behält er nur die entsprechend seiner Vesting-Zeit erdienten Anteile (hier rund 37,5%); die übrigen fallen häufig unentgeltlich zurück. Diese Konstruktion wird als „Reverse Vesting“ oder Leaver-Mechanismus bezeichnet: Der Gründer hält rechtlich zunächst alle Anteile, muss sie bei vorzeitigem Ausscheiden aber anteilig wieder abgeben. Bei einem Ausscheiden nach acht Monaten – noch im Cliff – hätte er keine Anteile behalten.

Wichtig ist zudem die Unterscheidung zwischen „Good Leaver“ und „Bad Leaver“: Ein Good Leaver scheidet etwa aus gesundheitlichen Gründen, durch Tod oder ohne eigenes Verschulden aus und behält meist die volle erdiente Quote. Ein Bad Leaver kündigt dagegen eigenmächtig oder wird aus wichtigem Grund (z.B. wegen einer Pflichtverletzung) entlassen; Ausscheiden aus wichtigem Grund oder aufgrund eigener Kündigung führt oft zu schlechteren Konditionen, etwa dem Verlust auch bereits erdienter Anteile oder einer geringeren Abfindung.

Für den Exit-Fall gilt: Fehlt eine klare Vesting- und Leaver-Regelung, drohen bei einem Gründerwechsel langwierige Streitigkeiten über die Anteilsverteilung. Dies schreckt Käufer und deren Berater in der Due Diligence erfahrungsgemäß besonders ab.

Informations- und Zustimmungsrechte: Wer beim Exit mitreden darf

Ein häufig unterschätzter Punkt sind Zustimmungsvorbehalte (Veto-Rechte, auch „Reserved Matters“ genannt) – im Investment Agreement oder in der Satzung festgelegte Kataloge von Geschäften, die auch bei Mehrheitsbeschlüssen zusätzlich der Zustimmung der Investoren bedürfen. Dazu zählt meist auch der Unternehmensverkauf selbst. Selbst als Mehrheitsgesellschafter können Gründer einen Exit dann unter Umständen nicht ohne Zustimmung der Investoren durchführen.

Das kann in beide Richtungen unangenehm werden: Ein Investor kann per Vetorecht einen für Gründer attraktiven Exit blockieren, weil er selbst auf eine höhere Bewertung spekuliert – das Vetorecht wirkt rein abwehrend.

Umgekehrt kann derselbe Investor über Drag-Along- oder Exit-Fristen-Klauseln aktiv einen Verkauf durchsetzen, den die Gründer noch nicht wollen. Gründer sollten daher prüfen, welche Schwellenwerte für Zustimmungsrechte gelten, wie sich diese zu Drag-Along und Exit-Fristen verhalten und ob Ausnahmen für einen gemeinsam getragenen Exit bestehen.

Fazit

Ein erfolgreicher Exit ist selten Ergebnis einer kurzfristigen Verhandlung vor dem Verkauf. Er wird durch die vertraglichen Weichenstellungen im Investment Agreement der ersten Finanzierungsrunden vorbereitet oder verbaut. Liquidationspräferenzen, Drag-Along- und Tag-Along-Rechte, Exit-Fristen, Verwässerungsschutz und Vesting-Regelungen wirken wie juristisches Kleingedrucktes. Sie entscheiden in der Praxis aber maßgeblich darüber, wie viel vom Exit-Erlös bei den Gründern ankommt und wie handlungsfähig das Team im entscheidenden Moment ist.

Gründer sind daher gut beraten, sich nicht nur auf Bewertung und Investitionssumme zu konzentrieren, sondern von Anfang an auch die Exit-Mechanik im Beteiligungsvertrag kritisch zu prüfen und mitzugestalten. Wer diese Themen frühzeitig versteht und verhandelt, verschafft sich die Freiheit, den eigenen Exit zu gestalten, statt sich später von fremdbestimmten Klauseln überraschen zu lassen.

Der Autor Dr. Dominik Nast ist Rechtsanwalt bei der Kanzlei Menold Bezler in Stuttgart und berät u.a. in den Bereichen Gesellschaftsrecht, Venture Capital und M&A.

Rebranding für die Europa-Expansion: Fraunhofer-Spin-off Logistikbude firmiert künftig als Loopario

Das Dortmunder Tech-Start-up Logistikbude ändert seinen Namen in Loopario. Mit dem Rebranding zum 5. August 2026 bereitet das aus dem Fraunhofer IML hervorgegangene Unternehmen den nächsten Schritt seiner europäischen Wachstumsstrategie vor. Beflügelt durch eine kürzlich abgeschlossene Series-A-Finanzierung, soll die Software zur Ladungsträgerverwaltung nun international breiter ausgerollt werden.

In der Logistikbranche stelle das Management von Mehrwegladungsträgern wie Paletten, Behältern und Spezialgestellen oftmals einen blinden Fleck dar, da etablierte Transport- und Warehouse-Management-Systeme (TMS und WMS) diesen spezifischen Bereich nicht im Detail abbildeten, so das Unternehmen. Weltweit fielen laut Start-up-Schätzungen jährlich rund 150 Milliarden Ladungsträger-Übergänge an, die in der Praxis häufig noch händisch gebucht und über E-Mail-Verkehr abgestimmt würden.

Das Dortmunder Start-up Loopario (ehem. Logistikbude) setzt hier mit einem sogenannten Load Carrier Management System (LCMS) an. Diese Softwarelösung solle als zusätzlicher Datenlayer in bestehende IT-Infrastrukturen von Unternehmen integriert werden. Ziel des Produktes sei es, manuelle Buchungen sowie langwierige Abstimmungsprozesse auf digitalem Wege zu automatisieren.

Kern-Features

  • Das System ist nach Unternehmensangaben auf die digitale Verwaltung von Paletten und Behältern entlang internationaler Lieferketten ausgelegt.
  • Die Software automatisiere das Zusammenführen und Abstimmen von Tauschvorgängen zwischen verschiedenen Partnerunternehmen. Das Unternehmen nutzt dafür unter anderem KI-gestützte Ansätze, um externe Belege automatisiert in die Buchungssysteme zu überführen.
  • Die Plattform sei in zehn Sprachen umstellbar und werde derzeit über Weblinks in 66 Ländern genutzt.
  • Monatlich verwalte das System laut Loopario mehr als 50 Millionen Ladungsträger für aktuell 46 Anwender, darunter Großkunden wie DACHSER, die Nagel-Group und Georg Utz.

Gründer & Köpfe

Gegründet wurde das Start-up 2021 von Michael Koscharnyj, Patrik Elfert, Jan Möller und Dr. Philipp Hüning. Das Team formierte sich als Spin-off aus dem Fraunhofer-Institut für Materialfluss und Logistik (IML) in Dortmund.

Die jüngste Wachstumsphase wird durch eine im Frühjahr 2026 abgeschlossene Series-A-Finanzierungsrunde in Höhe von über fünf Millionen Euro untermauert, angeführt vom Risikokapitalgeber Capnamic. Infolge der Kapitalspritze sei das Team seit Jahresbeginn auf über 30 Mitarbeitende angewachsen.

Co-Founder Dr. Philipp Hüning begründet die Namensänderung damit, dass sich Ladungsträger grenzüberschreitend bewegten und der neue Markenname – ein Konstrukt aus „Loop“ (Kreislauf) und „Pario“ (Zusammenführen) – diese internationale Ausrichtung künftig besser widerspiegele. Der Name sei in einem mehrstufigen Prozess aus Vorschlägen der Belegschaft ausgewählt worden. Für Kund*innen ändere sich durch die Neufirmierung abseits des Namens nichts.

Redaktionelle Einordnung

Die Series-A-Runde und die Internationalisierungsstrategie verdeutlichen die starken Ambitionen des Dortmunder Start-ups. Die Fokussierung auf eine eigenständige Softwarekategorie (LCMS) adressiert einen reellen, in der Praxis oft unterschätzten Kostentreiber in der Logistik: den enormen Verwaltungsaufwand und Schwund im Palettenmanagement.

Allerdings agiert Loopario in einem traditionell behäbigen Marktumfeld. Die Herausforderung des Geschäftsmodells liegt im erforderlichen Netzwerkeffekt: Das System entwickelt seinen vollen Nutzen erst, wenn nicht nur große Verlader, sondern auch kleine, international verstreute Speditionen und Logistikpartner die Software adaptieren. Die Bereitschaft der Akteure, neben den Kernsystemen (ERP und TMS) noch eine weitere Software-Ebene zu implementieren, dürfte in der stark fragmentierten Branche eine zentrale Vertriebshürde darstellen.

Zudem muss sich das Start-up gegen bestehende Marktstrukturen behaupten. Es existieren bereits spezialisierte, wenn auch teils kleinere Lösungen für die Lademittelverwaltung. Weitaus größer ist jedoch das langfristige Risiko, dass etablierte Enterprise-Riesen wie SAP oder Oracle ihre Standard-Suites um eigene, tief integrierte Paletten-Module aufrüsten, was den Markt für Standalone-Lösungen spürbar einengen würde.

Fazit

Loopario packt mit der Digitalisierung von Ladungsträger-Workflows ein handfestes Branchenproblem an. Das Rebranding hin zu einem international griffigeren Namen und das frische Series-A-Kapital schaffen eine solide Basis für den geplanten europäischen Rollout. Die Skalierbarkeit des Modells wird jedoch maßgeblich davon abhängen, ob das Start-up die Integrationshürden für neue Logistikpartner extrem niedrig halten kann und es schafft, sich rechtzeitig als Standard-Layer für Ladungsträger zu etablieren, bevor große IT-Konzerne den Nischenmarkt für sich entdecken.

Souveräne Kanzlei-KI: Invecorum sichert sich sechsstelliges Investment in Rekordzeit

Laut eigenen Angaben hat das Braunschweiger Start-up Invecorum in weniger als 24 Stunden eine sechsstellige Business-Angel-Runde abgeschlossen. Die Mission der im April 2026 gegründeten Firma: Eine datenschutzkonforme KI für Steuerberatende, die es mit US-Giganten aufnehmen soll. Doch wie realistisch ist der Aufbau einer eigenen Server-Infrastruktur in diesem stark umkämpften Markt?

Ein Pitch, ein Abend – und die Runde stand, so jedenfalls schildert es das Unternehmen. Beim Pitchabend des Banson Business-Angel-Netzwerks in Hannover konnte das KI-Start-up Invecorum die Investoren offenbar derart überzeugen, dass sämtliche Zusagen für eine sechsstellige Finanzierung innerhalb eines Tages vorlagen. Das Investorenteam rekrutiert sich vollständig aus der Region Hannover, darunter Dr. Gunter Dunkel, ehemaliger Vorstandsvorsitzender der Nord/LB.

Der rasante Abschluss fügt sich in die bisherige Historie ein: Erst im April 2026 im Braunschweiger Trafo Hub gegründet, brachte das Start-up bereits im Juni sein Produkt auf den Markt. Die KI-Lösung für Steuerkanzleien werde nach Unternehmensangaben inzwischen bundesweit genutzt.

Verschwiegenheitspflicht und berufsrechtliche Hürden

Der Markt, in den Invecorum vorstößt, steht unter Druck. Steuerkanzleien leiden unter Fachkräftemangel, was den Einsatz von KI-Assistenten attraktiv macht. Das Branchenproblem: Die Nutzung etablierter US-Lösungen ist für Berufsträger*innen riskant, da sie gesetzlich zu strenger Verschwiegenheit verpflichtet sind. Landen sensible Mandant*innendaten auf amerikanischen Servern, drohen massive Compliance-Probleme.

Die Architektur von Invecorum greift genau hier an: Das System ist laut Start-up strikt auf die Einhaltung von § 203 StGB (Verletzung von Privatgeheimnissen) sowie § 62a StBerG (Inanspruchnahme von Dienstleister*innen) ausgerichtet. Da diese Vorgaben für die gesamte Verarbeitungskette gelten, betreibt das Unternehmen seine Server und KI-Modelle nach eigenen Angaben autark in Deutschland, um Datenabflüsse ins Ausland physisch wie rechtlich auszuschließen.

Sichere Alternativen aus Deutschland konnten bei der Qualität bislang oft nicht mithalten. Invecorum tritt an, um diese Lücke zu schließen, und behauptet, bei Steuerrechtsfragen bereits heute auf dem Niveau führender US-Anbieter zu agieren. Das frische Kapital soll nun in den Ausbau der eigenen Recheninfrastruktur fließen.

Mehr als ein Chatbot

Invecorum positioniert sich nicht als simpler Textgenerator, sondern als in den Workflow integrierter „KI-Mitarbeiter“. Zu den Kernfunktionen gehören:

  • Quellenbasierte Recherche: Die KI sucht in tagesaktuellen Gesetzen, BMF-Schreiben und der Rechtsprechung. Jede Antwort soll mit Primärquellen belegt werden, die vor der Freigabe geprüft werden können.
  • Mandant*innenspezifisches „Gedächtnis“: Chats und Dokumente werden gebündelt. Die KI soll aus früheren Konversationen lernen und Sachverhalte vorab ausfüllen.
  • Tiefen-OCR & Entwürfe: Das Tool digitalisiert laut Start-up auch alte Scans und formuliert darauf basierend erste Entwürfe für Einsprüche oder Memos.
  • Sichere Kommunikation: Über ein „Collect“-Feature können Beratende fehlende Unterlagen per sicherem Link verschlüsselt bei dem/der Mandant*in anfordern.

Das Gründerteam: Mix aus Tech und Tax

Das operative Geschäft teilen sich drei Gründer*innen: Daniel Wasmus) ist Software-Entwickler mit Stationen in VC-finanzierten KI-Start-ups, zuletzt bei Mixedbread AI. Philip Goddinger ist Machine Learning Engineer mit Fokus auf verteilte Systeme und Security, und Irina Meier, zuvor Gründerin im Legal-Tech-Bereich, zeichnet verantwortlich für Business und Finance. Fachlich flankiert wird das Team durch den Steuerberater Jens Henke sowie Prof. Dr. Guido von Rudorff von der Universität Kassel. Letzterer ist Experte für den Betrieb offener KI-Modelle auf eigenen GPUs.

Kritischer Blick auf die Skalierbarkeit

Die Idee einer „souveränen KI“ trifft den Schmerzpunkt regulierter Berufe. Für Branchenkenner*innen stellen sich jedoch Fragen zur Skalierbarkeit:

  • Infrastrukturkosten: Der Betrieb eigener GPU-Hardware ist extrem kapitalintensiv. Eine sechsstellige Finanzierung reicht für einen Proof of Concept und erste Server. Um mit Hyperscalern bei Latenz und Ausfallsicherheit auf Dauer mitzuhalten, wird bald signifikantes Folgekapital nötig sein. Der strategische Kniff: Durch die Expertise von Prof. von Rudorff dürfte das Start-up hochleistungsfähige Open-Source-Modelle lokal hosten und aufs Steuerrecht fine-tunen, was die Milliarden-Budgets für eigene Foundation-Modelle erspart.
  • Wettbewerb: Das Segment ist lukrativ, aber konservativ. Platzhirsch DATEV dominiert die Kanzlei-IT und integriert zunehmend eigene KI-Funktionen. Zudem rüsten Tech-Giganten ihre europäischen Cloud-Instanzen datenschutzrechtlich weiter auf.

Fazit

Das Tempo, das Invecorum vom Start im April bis zum Launch 2026 vorgelegt hat, ist bemerkenswert. CEO Daniel Wasmus betont, dass souveräne KI-Lösungen nur dann einen „Paradigmenwechsel“ auslösen, wenn sie qualitativ mit US-Anbietern gleichziehen. Ob der USP „eigene Rechenzentren in Deutschland“ ausreicht, um Kanzleien dauerhaft von etablierten Tools oder kommenden DATEV-Integrationen fernzuhalten, muss das Team nun am Markt beweisen.

Goliath im Gewand eines Start-ups: thyssenkrupp-Spin-off pacemaker.ai wagt den Sprung in die USA

Der Softwareanbieter pacemaker.ai expandiert Anfang August mit einem lokalen Team in die USA. Im Gepäck: KI-Lösungen für einen volldigitalisierten Sales-and-Operations-Planning-Prozess (S&OP). Doch wie viel echtes Start-up steckt in dem Spin-off, das sich anschickt, die globalen Lieferketten umzukrempeln, und wie stehen die Chancen im hart umkämpften US-Markt? Eine Einordnung.

Hinter pacemaker.ai steht kein klassisches Garagen-Start-up, sondern geballte Konzernpower: Das Unternehmen, dessen Wurzeln auf ein 2021 in Lissabon gestartetes Projekt zurückgehen, wurde 2022 offiziell als Tochterunternehmen der tk accelis Supply Chain Solutions ausgegründet. Damit gehört es zum Imperium von thyssenkrupp. Geleitet wird das im westfälischen Münster beheimatete Unternehmen von einem vierköpfigen Management-Team: CEO Christian Jabs, CFO Christian Pixberg, CCO Robert Kokott und CTO Andreas Höppener.

Das Geschäftsmodell basiert auf cloudbasierten Software-as-a-Service-Produkten (SaaS), die Machine Learning und tiefes Branchenwissen vereinen. Zum Produktportfolio gehören schlüsselfertige Softwareprodukte für präzise Nachfrage- und Rohstoffpreisprognosen (Demand Forecast) sowie die Automatisierung von Bestell- und Nachschubprozessen (Replenishment Decision Intelligence).

Einen entscheidenden strategischen Wachstumshebel legte das Unternehmen bereits durch Zukäufe um: Nach der Übernahme des Westphalia DataLabs im Jahr 2022 übernahm pacemaker.ai Anfang 2025 das luxemburgische Start-up WAVES, mitsamt dessen Gründer Armin Neises. Damit erweiterte das Spin-off sein Angebot massiv um eine TÜV-zertifizierte Sustainability Management Platform (SMP) für präzise Emissionsberechnungen und ESG-Reporting gemäß aktueller EU-Regularien wie der CSRD.

Der Markteintritt in den USA: Das Momentum nutzen

Der jetzige Schritt nach Nordamerika markiert die nächste Phase der Wachstumsstrategie und folgt auf erste erfolgreich abgeschlossene Pilotprojekte in den USA. Die Argumentation von CEO Christian Jabs für die Expansion stützt sich auf aktuelle Marktdynamiken:

  • Die US-Wirtschaft wächst, nicht zuletzt durch massive Investitionen in künstliche Intelligenz, derzeit schneller als der Euroraum.
  • Gleichzeitig forciert eine volatile Zoll- und Handelspolitik den Bedarf amerikanischer Unternehmen an hochgradig resilienten, datengesteuerten Lieferketten.
  • Hinzu kommen steigende regulatorische Anforderungen an Rückverfolgbarkeit und Qualität in Branchen wie Pharma, Food und Healthcare.

Einordnung für StartingUp: Stärken, Schwächen und harte Konkurrenz

  • Das Corporate-Start-up-Modell in der Praxis: Das Konstrukt als Ausgründung unter dem Dach eines globalen Konzerns bringt gewaltige Startvorteile mit sich. pacemaker.ai musste nicht mühsam um den ersten großen Ankerkunden kämpfen – thyssenkrupp fungierte von Beginn an als massiver Hebel und globales Testlabor. Auch Zukäufe wie WAVES lassen sich mit entsprechender Rückendeckung weitaus leichter stemmen. Die Kehrseite der Medaille: pacemaker.ai muss in den USA nun vor unabhängigen B2B-Kund*innen beweisen, dass die Lösung flexibel genug für den freien Markt ist und nicht nur als Inhouselösung des Mutterkonzerns funktioniert.
  • Dichtes Marktumfeld und Wettbewerb: Der Markt für „Supply Chain AI“ ist kein Blue Ocean. pacemaker.ai betritt in Nordamerika eine Arena, in der sich etablierte SaaS-Anbieter drängen. Konkurrent*innen wie Anaplan, Netstock oder Slim4 bieten teils seit Jahren hochspezialisierte Softwarelösungen für Bestandsoptimierung und Supply Chain Analytics an.
  • Fazit zum Geschäftsmodell: pacemaker.ai hebt sich jedoch durch einen klugen strategischen Ansatz ab: die Bündelung von operativer Effizienzsteigerung (KI-Prognosen) mit der Lösung drängender Compliance-Pflichten (TÜV-geprüftes Nachhaltigkeitsmanagement). Da Themen wie CSRD-Konformität und Scope-3-Emissionen aktuell auf den C-Level-Agenden massiv an Bedeutung gewinnen, trifft das Startup einen wunden Punkt der globalen Industrie. Gelingt es dem Führungsteam, sich in den USA gegen etablierte Software-Konkurrent*innen als agiler und neutraler Partner zu positionieren, hat der digitale Herzschrittmacher aus Münster beste Chancen, im amerikanischen S&OP-Markt signifikante Marktanteile zu gewinnen.

Satelliten-Blackout als Geschäftsmodell: Kann QOODA den Milliardenmarkt der Quantennavigation erobern?

Ein Münchner DeepTech-Start-up hat den Münchener Businessplan Wettbewerb 2026 gewonnen. Die Vision von QOODA ist so ehrgeizig wie technisch komplex: Satellitenfreie Navigation durch hochauflösende Magnetfeldkartierung mittels Quantensensorik. Doch wie realistisch ist das Geschäftsmodell in einem kapitalintensiven Markt, in dem bereits globale Akteure wetteifern? Eine Einordnung.

In einer zunehmend volatilen Weltlage werden kritische Infrastrukturen zur Zielscheibe. Das sogenannte Spoofing und „amming – also die Manipulation oder Störung von globalen Satellitennavigationssystemen (GNSS) wie GPS oder Galileo – betrifft längst nicht mehr nur militärische Drohnen. Zivile Luftfahrt, autonome Systeme und die Logistik stehen vor massiven Herausforderungen. Branchenexperten schätzen die täglichen wirtschaftlichen Schäden durch GPS-Ausfälle auf bis zu eine Milliarde US-Dollar.

Genau in diese Lücke stößt QOODA. Das Start-up entwickelt quantenbasierte Lösungen, die eine präzise Navigation ohne Satellitensignal ermöglichen. Das Zauberwort lautet Magnetic Anomaly Navigation (MagANav). Die Idee: Das Magnetfeld der Erde gleicht einem einzigartigen Fingerabdruck. QOODA nutzt extrem empfindliche Quantensensoren, um selbst kleinste Anomalien im Magnetfeld zu messen. Diese Daten werden anschließend mit weiteren Sensordaten fusioniert und mithilfe Künstlicher Intelligenz – genauer gesagt Physics-Informed Neural Networks – zu präzisen Magnetfeldkarten verarbeitet. Das Ergebnis ist eine ausfallsichere, alternative Referenz für die Lokalisierung in sicherheitskritischen Bereichen.

„Mit unserer quantensensorbasierten Technologie gestalten wir GPS-freie Navigation neu.“ – Dr. Björn Pötter, Geschäftsführer von QOODA

Gründerteam und Historie

Hinter der technologischen Vision steht ein Schwergewicht an akademischer und industrieller Expertise. Die QOODA GmbH wurde im Jahr 2025 in München gegründet. Das fünfköpfige Gründerteam bringt das notwendige Rüstzeug aus Quantenphysik, Informatik und Industrieerfahrung mit: Neben CEO Dr. Björn Pötter stehen Dr. Inés de Vega, Dr. Peter Eder (COO), Dr. Sadegh Ebrahimi (CTO) und Ahmad Nikmanesh an der Spitze des Unternehmens.

Ihre gemeinsame Mission beschreiben sie als die Modernisierung der sogenannten „OODA-Schleife“ (Observe, Orient, Decide, Act) – einem Konzept aus der Militärstrategie, das durch Quantentechnologie und KI in diversen Anwendungsdomänen schnellere und intelligentere Entscheidungen ermöglichen soll.

Die Hard Facts zu QOODA

  • Gründung: 2025 (HRB 305706, Amtsgericht München)
  • Stammkapital: 25.000 Euro
  • Technologie: Quantensensorik, Sensorfusion, KI-gestützte Magnetfeldkartierung (MagANav)
  • Zielmärkte: Luftfahrt, autonome Systeme, Robotik, UXO-Detektion
  • Auszeichnungen: 1. Platz beim Münchener Businessplan Wettbewerb 2026 (BayStartUP)

Der Markt: Mehr als nur Navigation

Die Anwendungsfälle für QOODAs Technologie gehen weit über die klassische Luftfahrt hinaus. Ein besonders eindrucksvolles Beispiel für den praktischen Nutzen ihrer DeepTech-Entwicklung ist die Kampfmittelräumung (UXO – Unexploded Ordnance) in Krisengebieten wie der Ukraine. In Zusammenarbeit mit der Dropla Tech ApS nutzt QOODA die Tatsache, dass Quantensensoren eine bis zu tausendfach höhere Sensitivität als klassische Methoden aufweisen, um Minen und Blindgänger zuverlässiger zu detektieren.

Darüber hinaus streckt das Start-up seine Fühler in Richtung Predictive Maintenance (vorausschauende Wartung) aus. Mit quantenmagnetischer und THz-Bildgebung sollen beispielsweise nichtleitende Bauteile von Flugzeugen (wie Radome) präzise auf Defekte inspiziert werden. Diese Diversifikation des Portfolios ist strategisch klug, um unterschiedliche Einnahmequellen in B2B-Märkten zu erschließen.

Das Geschäftsmodell auf dem Prüfstand

Wer Hardware, insbesondere Quanten-Hardware, entwickelt, steht unweigerlich vor dem "Tal des Todes" – der extrem kapital- und zeitintensiven Phase zwischen Prototyp und Serienfertigung. Ein kritischer Blick auf das Geschäftsmodell von QOODA offenbart jedoch einen pragmatischen Ansatz zur Risikominimierung.

Das Start-up positioniert sich explizit in den Technology Readiness Levels (TRL) 4 bis 6. Hier liegt der Fokus auf dem Aufbau von Intellectual Property (IP), der Entwicklung wiederverwendbarer Module und Prototyping. Für die teure Industrialisierungsphase (TRL 7-9) – also Zertifizierung, Härtung der Systeme und Skalierung für den Massenmarkt – sucht QOODA den Schulterschluss mit etablierten Industriepartnern.

Um die frühen Phasen der Unternehmensentwicklung zu finanzieren, betreibt das Team zudem Consulting. Die Identifikation von Use-Cases, Strategieberatung für Unternehmen im Quanten-Bereich sowie die Bereitstellung ihrer Entwicklungsplattform „ODIN“ sollen offenbar den Cashflow ankurbeln, während das Kernprodukt reift. Diese Strategie reduziert zwar das anfängliche Kapitalrisiko, macht QOODA auf lange Sicht jedoch stark abhängig vom Wohlwollen und der Geschwindigkeit seiner industriellen Partner.

„Der Münchener Businessplan Wettbewerb bietet uns die passende Plattform, um Technologie und Marktpotenzial sichtbar zu machen“, erklärt Dr. Pötter. Nun geht es darum, das Wachstum strukturiert vorzubereiten und genau diese strategischen Partnerschaften gezielt auszubauen.

Wettbewerb: Ein globales Wettrüsten

QOODA bewegt sich in einem Markt, in dem keine Gefangenen gemacht werden. Die Idee der Navigation mittels magnetischer Anomalien wird derzeit weltweit vorangetrieben. Das australische Start-up Q-CTRL hat mit seinem System "Ironstone Opal" bereits reale Demonstrationen absolviert und behauptet, traditionelle Trägheitsnavigationssysteme (INS) um ein Vielfaches an Genauigkeit zu übertreffen. Auch Giganten der Branche, wie Maxar Intelligence mit ihrer kamerabasierten Software "Raptor", entwickeln alternative Lösungen für GPS-freie Umgebungen.

Die Konkurrenz ist massiv finanziert und operiert international (z.B. Q-CTRL mit Büros unter anderem in Sydney, Los Angeles und Berlin). Für ein junges Münchner Startup bedeutet das: Die Uhr tickt. Der Sieg beim BayStartUP-Wettbewerb ist ein erstklassiger Meilenstein, muss nun aber zügig in hochvolumige Finanzierungsrunden umgemünzt werden.

Einordnung und Fazit

QOODA ist ein Paradebeispiel für den modernen DeepTech-Ansatz "Made in Germany". Das Team kombiniert herausragende akademische Exzellenz mit einem erstaunlich pragmatischen Markteintritt. Anstatt den Versuch zu wagen, mit 25.000 Euro Startkapital eine eigene Hardware-Fabrik aus dem Boden zu stampfen, fokussieren sich die Münchner auf den USP: die Algorithmen, die Sensorfusion und die Modulentwicklung (TRL 4-6). Das begleitende Consulting-Geschäft liefert zudem wichtige Bodenhaftung und frühe Kund*innenkontakte.

Die Technologie adressiert ein brennendes, globales Problem: die Verletzlichkeit von GPS-Systemen. Wenn es QOODA gelingt, die Industrialisierungspartnerschaften (TRL 7-9) erfolgreich abzuschließen, steht dem Start-up ein Multi-Milliarden-Markt offen. Das größte Risiko bleibt jedoch das Timing und das Kapital. Die internationale Konkurrenz, insbesondere aus dem angloamerikanischen und australischen Raum, ist mit prall gefüllten Kriegskassen bereits im Feldtest. Für QOODA gilt es nun, den Schub des Businessplan-Siegs zu nutzen, um die europäische technologische Souveränität in diesem Sektor entscheidend mitzugestalten.

TenderWalls: Bootstrapping im Tapeten-Dschungel

Der E-Commerce für Interior und Wandgestaltung wächst, doch oft lassen Onlineshops ihre Kundschaft mit einer schier endlosen Auswahl allein. Genau hier setzt das 2025 in Köln gegründete Start-up TenderWalls an. Mit einem kuratierten Ansatz, schlankem Geschäftsmodell und viel Branchenerfahrung will das Unternehmen den E-Commerce für Premium-Tapeten und langlebige Wandgestaltung persönlicher machen. Doch wie robust ist das Modell in einem stark umkämpften Markt? Eine Analyse.

Hinter TenderWalls stehen die Gründerin Valentina Vindermudt und Co-Founder Max Danin. Valentina Vindermudt hat in ihren rund zwölf Jahren Laufbahn in den Bereichen E-Commerce, Einkauf, Content und Kundenservice viel gesehen. Doch statt eines plötzlichen Aha-Erlebnisses war es eine schleichende Unzufriedenheit, die 2025 zur Gründung führte.

„Es gab weniger den einen dramatischen Schlüsselmoment als eine wiederkehrende Frustration“, erinnert sich die Gründerin. Die Kundschaft finde online zwar immer mehr Tapeten, werde bei der eigentlichen Entscheidung aber oft alleingelassen. „Irgendwann war klar: Im Markt fehlt nicht noch mehr Auswahl, sondern bessere Orientierung“, bringt sie das Problem auf den Punkt.

Gemeinsam mit Max Danin entschied sie sich für den komplett eigenständigen Aufbau – aus Überzeugung. „Das war für uns der glaubwürdigste Weg, diese Haltung ohne die Logik eines möglichst großen Sortiments umzusetzen“, betont Vindermudt.

Die Lösung des Duos: Eine bewusst kuratierte Alternative, die auf ausgewählte europäische Hersteller*innen setzt. Doch was macht eine Tapete überhaupt zum Premium-Produkt? Für die Gründerin greifen die üblichen Kriterien hier zu kurz. „Premium definieren wir nicht über Preis oder Markenbekanntheit“, stellt sie klar. Vielmehr zählten gestalterische Eigenständigkeit, Langlebigkeit sowie die Präzision von Druck und Farbgebung. Das Team prüfe Muster und Materialien konsequent physisch. „Wir nehmen nur Kollektionen auf, die unseren gestalterischen Anspruch erfüllen und eine langfristig überzeugende Raumwirkung ermöglichen“, so Vindermudt weiter.

Kuratiert und ohne eigenes Lager

TenderWalls ist ein klassisches Beispiel für ressourcenschonendes Unternehmertum. Der Start erfolgte schlank mit rund 20.000 Euro Eigenkapital und einem Gründungsdarlehen. In der werbeintensiven E-Commerce-Welt schmilzt ein solches Budget oft rasant dahin. Auf die Frage nach dem aktuellen Runway winkt Max Danin jedoch ab.

„TenderWalls wurde von Beginn an schlank und kapitaldiszipliniert aufgebaut“, erklärt der Co-Founder. Das laufende Geschäft trage in der heutigen Struktur bereits die wiederkehrenden betrieblichen Aufwendungen, weshalb das Team den Runway nicht als feste Anzahl verbleibender Monate betrachte. Die teuersten Posten beim Markenaufbau seien bisher der Onlineshop, das Sortiment und die dazugehörigen Mustermaterialien gewesen. Danin gibt sich zuversichtlich: „Den weiteren Aufbau können wir derzeit aus eigener Kraft und ohne kurzfristigen externen Finanzierungsdruck fortsetzen.“

Um totes Kapital in den Regalen zu vermeiden, setzt das Start-up komplett auf Direktversand und verzichtet auf ein Überbestandslager. Ein logischer Schritt, der jedoch die Gefahr eines Kontrollverlusts bei der Customer Experience birgt. Danin wehrt sich gegen diese Annahme: „Direktversand bedeutet für uns nicht, die Customer Experience an den Hersteller abzugeben. Wir haben den einzelnen Versandvorgang zwar nicht physisch in der Hand, übernehmen aber weiterhin die Verantwortung für den gesamten Kundenprozess.“ Eine absolute Transportkontrolle könne ohnehin kein(e) Händler*in garantieren. Es gehe vielmehr darum, Qualitätsanforderungen zu definieren, Abweichungen früh zu erkennen und im Problemfall schnell zu handeln. „Genau darin sehen wir unsere Verantwortung als Premiumanbieter“, resümiert er.

Der Kampf gegen Retouren – und um die Conversion

Ein weiterer potenzieller Flaschenhals ist der kostenpflichtige Musterservice, der Retouren zwar minimiert, Erstkäufer*innen aber abschrecken könnte. Auf die Frage nach der Abbruchquote bleibt Valentina Vindermudt transparent, aber zahlenmäßig vage: Für eine statistisch belastbare Abbruchquote sei die Datenbasis noch zu jung, künstliche Sicherheit wolle man durch geschätzte Kennzahlen nicht vermitteln.

Den Ansatz verteidigt sie indes vehement: „Den Musterservice verstehen wir nicht als zusätzliche Hürde, sondern als Teil der Beratung.“ Da sich Farbe, Struktur und Maßstab am Bildschirm nur begrenzt beurteilen ließen, können Kund*innen das Design für zwei Euro im eigenen Licht prüfen. Der niedrige Preis fungiere bewusst als Schutzgebühr. „Sie soll dazu anregen, Muster gezielt für die engere Auswahl zu bestellen, statt unbedacht große Mengen anzufordern“, erklärt die Gründerin.

Als nächsten technologischen Hebel plant das Team eine „Digital Style Engine“, die persönliche Vorlieben und die Raumsituation in Produktempfehlungen übersetzt. Ein komplexes Projekt, das oftmals Entwicklungs-Millionen verschlingt. Danin bremst allzu frühe VC-Fantasien aus: „Wir entwickeln die Digital Style Engine bewusst modular. Eine erste funktionsfähige Version ist mit unserem Bootstrapping-Ansatz realisierbar; dafür sind wir nicht auf Risikokapital angewiesen.“ Externes Geld schließe man für spätere Stufen zwar nicht aus, es sei aber kein Selbstzweck. „Es käme erst dann infrage, wenn es einen bereits validierten Ansatz schneller skalieren kann“, stellt er klar.

Vom reinen Handel zur eigenen Wertschöpfung: TenderWalls Studios

Parallel zur technologischen Weiterentwicklung bereitet das Team mit TenderWalls Studios bereits die nächste Erweiterung des Geschäftsmodells vor. Die technische Grundlage ist aufgebaut, derzeit laufen die Tests. Geplant ist eine Design-, Individualisierungs- und Fertigungslinie für Wandbilder und besondere Wandlösungen, die exakt auf Raum und Wandmaß der Kundschaft abgestimmt werden. Der Marktstart soll nach Abschluss der Testphase schrittweise erfolgen. Perspektivisch ergänzt TenderWalls damit die reine Kuration und Beratung um individuell konfigurierte Lösungen und holt sich so zusätzliche eigene Wertschöpfung ins Haus.

Kritisch hinterfragt

Ein Blick auf die Marktstruktur und das gewählte Geschäftsmodell offenbart sowohl clevere Ansätze als auch spürbare Hürden.

Der Wettbewerb in der Hochburg Köln

Der E-Commerce-Markt für Tapeten ist dicht besiedelt und stark umkämpft. Interessanterweise ist ausgerechnet Köln eine absolute Hochburg für diesen Nischenmarkt. Etablierte Player*innen wie Livingwalls, das Tapetenstudio oder die seit über 20 Jahren bestehende TapetenAgentur operieren ebenfalls aus der Rheinmetropole. Diese Konkurrent*innen bieten nicht nur gigantische Sortimente und eigene Musterservices an, sondern punkten teils auch mit physischen Showrooms vor Ort. TenderWalls muss sich gegen diese Platzhirsche zwingend über eine sehr spitze, ästhetisch anspruchsvolle Kuration und eine exzellente User Experience abheben, um nicht in der Masse unterzugehen.

Stärken und Schwächen des Modells im Überblick

  • Kapitaleffizienz vs. Kontrollverlust: Der Verzicht auf ein eigenes Lager macht TenderWalls extrem agil und senkt die Fixkosten. Das Unternehmen begibt sich jedoch in eine starke Abhängigkeit von Hersteller*innen bezüglich des Bestandsmanagements.
  • Retourenprävention vs. Conversion-Hürde: Der kostenpflichtige Musterservice minimiert Retouren bei sperrigen Gütern, fordert von der Kundschaft aber mehr Vorleistung und Geduld, was den spontanen Online-Kauf hemmt.
  • Die Digital Style Engine als Hebel: Gelingt es, die haptische und visuelle Beratungskompetenz in einen intuitiven Algorithmus zu übersetzen, hätte TenderWalls ein starkes Alleinstellungsmerkmal gegenüber den herkömmlichen Filter-Funktionen der Konkurrenz.

Learnings für Gründer*innen und Start-ups

Das Start-up TenderWalls bedient klassische Narrative, die für unsere Leser*innen hochrelevant sind:

  1. Gründung aus Branchenexpertise: Das Beispiel zeigt, wie tiefgreifendes Wissen aus über einem Jahrzehnt Berufserfahrung genutzt werden kann, um Marktlücken – wie die mangelnde Orientierung der Kund*innen – zu identifizieren und unternehmerisch zu lösen.
  2. Bootstrapped E-Commerce: TenderWalls demonstriert eindrucksvoll, dass ein Einstieg in den Handel auch mit einem überschaubaren Startbudget von 20.000 Euro und Darlehen machbar ist, sofern man auf schlanke Strukturen (Direct Shipping) setzt.
  3. Markenaufbau im traditionellen Markt: Die Case Study verdeutlicht die ständige Herausforderung, ein stark haptisches, visuelles Produkt rein digital als Premium-Marke zu etablieren und gegen etablierte Vollsortimenter anzutreten.

Bootstrapping auf der Straße: Wie „Pfandpirat“ das 225-Mio.-Euro-Pfandloch digitalisiert

Sammy Zimmermanns, ein IT-Manager aus Dresden verwandelt ungenutztes Leergut im öffentlichen Raum in eine digitale Schatzsuche. Mit seiner Plattform Pfandpirat zeigt er, wie sich mit Gamification, KI-Tools und einem strikten Zero-Budget-Marketing eine aktive Community aufbauen lässt. Doch der Sprung vom Herzensprojekt zum skalierbaren Geschäftsmodell steht noch aus. Eine Einordnung.

Flaschensammeln ist in deutschen Innenstädten ein präsentes Bild. Während es für einige Menschen eine aus der Not geborene Einnahmequelle ist, lassen andere ihr Leergut aus Bequemlichkeit einfach stehen. An dieser Schnittstelle zwischen Verschwendung und Recycling setzt die Plattform Pfandpirat an.

So funktioniert Pfandpirat in der Praxis

Die Plattform läuft als Progressive Web App (PWA) direkt und ohne Installation im Browser. Wer unterwegs auf Leergut stößt, wird Teil einer digitalen Schnitzeljagd:

  • Melden & Markieren: Nutzer*innen markieren den Fundort von weggeworfenen Flaschen oder Dosen auf einer GPS-basierten Karte – das funktioniert für schnelle Hinweise inzwischen sogar ohne Account.
  • Scannen & Dokumentieren: Wer tiefer einsteigen will, kann Getränkearten genau dokumentieren und Barcodes direkt über die Smartphone-Kamera erfassen.
  • Sammeln & Finden: Lokale Push-Benachrichtigungen informieren die Community, sobald neues Pfand in der Nähe gemeldet wurde.
  • Aufsteigen & Spielen: Belohnt wird das Engagement durch Gamification-Elemente – vom Maskottchen „Käpt'n Kork“ über einen integrierten Schrittzähler bis hin zu einem XP-Level-System, in dem man vom Matrosen bis zum Admiral aufsteigen kann.

KI als virtueller Co-Founder

Hinter dem Projekt steht der 48-jährige IT-Softwaremanager Sammy Zimmermanns aus Dresden. Die Gründungsgeschichte von Pfandpirat ist ein klassisches Beispiel für ein Problem, das aus dem eigenen Alltag heraus gelöst wurde: Aus gesundheitlichen Gründen begann Zimmermanns, täglich spazieren zu gehen. Dabei fiel ihm das immense Leergut-Aufkommen auf den Straßen auf.

Als Solo-Gründer stand er jedoch vor der klassischen Ressourcen-Hürde, die er durch den pragmatischen Einsatz von generativer KI löste. Ohne großes Startkapital nutzte er KI-Assistenten für Konzept, Programmierung, Design und Pressearbeit. „Die größte Hürde war tatsächlich nicht eine einzelne Funktion, sondern die Summe aus allem“, räumt Zimmermanns ein. Statt ein kleines Team anzuheuern, entwickelte er mithilfe der KI rasend schnell Prototypen und komplexe Features wie das XP-System oder eine Gamification-Logik. Dennoch stellt er klar: „KI hat mir die Arbeit nicht abgenommen. Die Entscheidungen, Tests, Verantwortung und der konkrete Praxisbezug kamen von mir.“ Die KI sei vielmehr ein unabdingbarer Beschleuniger und Sparringspartner gewesen. Entstanden ist so eine leichtgewichtige Progressive Web App (PWA), die komplett auf Hürden klassischer App-Store-Installationen verzichtet und direkt im Browser läuft.

Zero-Budget-Marketing und starke Traction

Das Projekt wird bislang vollständig eigenfinanziert und wächst organisch – die Customer Acquisition Costs (CAC) liegen faktisch bei null Euro. Doch wie überwindet man das klassische Henne-Ei-Problem einer neuen Plattform, wenn die digitale Karte noch komplett leer ist? „Am Anfang habe ich die Karte selbst mit echten Beobachtungen gefüllt“, verrät der Gründer. Er dokumentierte eigene Pfandfunde und leitete daraus erste Spielmechaniken ab. „Dadurch war Pfandpirat nicht nur eine leere Plattform, sondern hatte von Beginn an reale Daten und eine nachvollziehbare Geschichte“, erklärt Zimmermanns den anfänglichen Reiz der App.

Die Einstiegshürden wurden so niedrig wie möglich gehalten, sodass Pfand inzwischen auch ohne Account gemeldet werden kann. Den eigentlichen Durchbruch brachten dann die ersten lokalen Presseberichte. Heute zeigen die Zahlen, wie schnell sich die Mechaniken auszahlen:

  • Nutzer*innenbasis: Die Plattform verzeichnet mittlerweile 319 registrierte App-Nutzer*innen.
  • Datenvolumen: In der Datenbank befinden sich 13.629 Gesamteinträge an über 11.000 verzeichneten Fundorten.
  • Reichweite: Das System wird inzwischen in 80 verschiedenen Städten aktiv genutzt.
  • Detailtiefe: Nutzer*innen haben bereits über 2.400 Getränke dokumentiert und Barcodes via Smartphone-Kamera erfasst.

Gebunden wird die Community durch Spieltrieb: Es gibt das Maskottchen „Käpt'n Kork“, ein Level-System, einen Schrittzähler und lokale Push-Benachrichtigungen.

Der Markt: Ein Millionenpotenzial auf der Straße

Laut Umweltbundesamt liegt die Rücklaufquote für Einwegpfand bei starken 98 Prozent. Doch der verbleibende Rest, der sogenannte Pfandschlupf, summiert sich laut Zimmermanns Berechnungen auf einen deutschlandweiten Verlust von rund 225 Millionen Euro im Jahr.

Auf die kritische Nachfrage, wie viel davon durch Pfandpirat tatsächlich wieder messbar im Kreislauf landet, bemüht sich der Gründer um saubere journalistische Distanz zu seinen eigenen Zahlen: „Ich trenne hier sehr bewusst zwischen Potenzial, dokumentierten Funden und nachweisbarer Rückführung.“ Die Millionen-Hochrechnung diene vor allem dazu, das Ausmaß des Problems greifbar zu machen. Um die reine Meldung perspektivisch in belastbare Daten umzuwandeln, testet Pfandpirat aktuell einen „Pfandbon-Check“ in der Beta-Version. Hierüber können Nutzer*innen ihre Rückgaben validieren lassen.

Zudem weitet die Plattform ihren Fokus auf verschenkte Gegenstände am Straßenrand aus. Ist das eine strategische Flucht nach vorn, weil die Pfand-Nische zu eng wird? „Für mich ist das keine Flucht aus einer Nische, sondern eine logische Erweiterung derselben Grundidee“, kontert Zimmermanns. Dinge, die noch einen Wert haben, sollen nicht unsichtbar verschwinden. Pfand bleibe der Kern, aber der Verschenken-Modus öffne die App in Richtung einer breiteren Zero-Waste- und Kreislaufwirtschaft.

Wettbewerb und Positionierung im Markt

Der Markt rund um Flaschenpfand und Stadtreinigung ist keineswegs unbesetzt, aber fragmentiert. Während Initiativen wie Pfandgeben.de private Haushalte direkt an bedürftige Flaschensammler*innen vermitteln und Pfand gehört daneben als breite Sensibilisierungskampagne auftritt, positioniert sich Pfandpirat hybrid: mit einer GPS-basierten PWA für Casual Gamer, umweltbewusste Passant*innen und technikaffine Spaziergänger*innen.

Kritisch hinterfragt: Zielgruppen und Monetarisierung

Aus Investor*innensicht wirft das reine Bootstrapping-Projekt fundamentale Fragen auf, allen voran die fehlende Monetarisierung. Wann also muss die kostenfreie App profitabel werden? Der IT-Manager bremst die Erwartungen an eine schnelle Kommerzialisierung, verweist aber auf erste kleine Erfolge: „Der erste Euro ist im Kleinen aber tatsächlich schon verdient.“ Über Affiliate-Links in der Getränkesuche, etwa zu Rewe oder Lieferando, würden bereits kleine Provisionen fließen. Perspektivisch plant er Coupon-Modelle, gesponserte Challenges und anonymisierte Trendanalysen für Kommunen und den Handel, betont aber: „Monetarisierung darf den sozialen und ökologischen Zweck nicht beschädigen.“

Ein weiteres strukturelles Problem ist die Zielgruppen-Dissonanz: Die App spricht primär Passant*innen an, die aus Spaß mitmachen – Bedürftige hingegen haben oft weder Zeit noch das Datenvolumen oder moderne Hardware für solche Spielereien. Baut Zimmermanns hier eine Lösung an der eigentlich betroffenen Zielgruppe vorbei? Der Gründer verweist zur Einordnung auf die „Pfandstudie Deutschland 2026“, wonach von den über 1,1 Millionen Pfandsammler*innen hierzulande die Mehrheit nicht aus existenzieller Not, sondern zur Einkommensergänzung oder aus Umweltschutzgründen aktiv ist.

Dennoch verschließt er nicht die Augen vor denjenigen, denen der digitale Zugang fehlt. Sein Gegenargument: „Menschen mit Smartphone können Pfand sichtbar machen, auch ohne selbst zu sammeln.“ So entstünden Hinweise, die allen zugutekommen. Zimmermanns wehrt sich gegen falsche Romantik: „Pfandpirat soll keine soziale Realität romantisieren, sondern ein digitales Werkzeug schaffen, das ein unterschätztes Alltagssystem sichtbarer, messbarer und besser nutzbar macht.“

Unser Fazit

Für die Start-up-Szene ist Pfandpirat ein exzellentes Lehrstück. Es zeigt eindrucksvoll, wie sich aus einer einfachen Idee durch Lean-Management, KI-Tools und Zero-Budget-Marketing ein funktionierender Proof of Concept über Dutzende Städte hinweg ausrollen lässt. Doch die Transformation von einer sympathischen Community-Idee hin zum skalierbaren Geschäftsmodell erfordert zwingend eine ausgereifte Monetarisierungsstrategie.

Wo also steht das Projekt in drei Jahren? Sucht Sammy Zimmermanns aktiv nach Investor*innen? „In drei Jahren möchte ich, dass Pfandpirat nicht mehr nur als Dresdner App wahrgenommen wird, sondern als kleine digitale Infrastruktur für Pfand, Stadtraum und Kreislaufwirtschaft“, wünscht sich der Gründer. Er sei durchaus offen für Business Angels oder Partner*innen – vorausgesetzt, sie bringen einen echten Zugang zum Thema öffentlicher Raum mit. Und noch etwas ist ihm wichtig: Partner*innen müssten die Mission verstehen, „und nicht nur schnelles Wachstum sehen“.

Warum Mymuesli-Gründer Max Wittrock wieder das Ruder übernimmt – und was das für die D2C-Szene bedeutet

Nach über sechs Jahren fernab des operativen Tagesgeschäfts kehrt Max Wittrock auf den CEO-Sessel von Mymuesli zurück. Er löst damit Tom Mayer ab, der erst im Frühjahr 2026 angetreten war, um das Unternehmen mit Fokus auf KI und digitale Exzellenz zu führen. Der plötzliche Führungswechsel ist mehr als nur eine Personalie – er ist das Symptom einer Identitätssuche, die viele reife Start-ups durchleben. Eine Analyse.

Es klang nach dem modernen Lehrbuch-Playbook: Im Frühjahr 2026 übernahm Tom Mayer als CEO bei Mymuesli, um den Passauer Müsli-Pionier durch den Einsatz von künstlicher Intelligenz und datengetriebener Personalisierung auf das nächste Level zu heben. Doch ein knappes halbes Jahr später ist dieses Kapitel bereits wieder beendet. Laut offizieller Unternehmensmitteilung vom 27. Juli 2026 übernimmt Mitgründer Max Wittrock, der sich Ende 2019 aus dem operativen Geschäft zurückgezogen hatte, ab sofort wieder den Vorstandsvorsitz.

Die neue Strategie: Zurück zu den Wurzeln

Die Personalentscheidung liest sich wie eine bewusste Kurskorrektur: Weg vom technokratischen Tech-Fokus, hin zur alten Gründer-DNA. Die Marke soll wieder ein unternehmerisches Gesicht erhalten. So begründet Aufsichtsratsvorsitzender Tobias Bachmüller den Schritt: „Max Wittrock steht als Mitgründer für die Idee und die Werte von mymuesli. Mit seiner Rückkehr geben wir der Marke wieder das unternehmerische Gesicht, das unsere Kundinnen und Kunden und unser Team gleichermaßen verbindet.“

Wittrock selbst gibt die Parole aus, an den ursprünglichen Pioniergeist anknüpfen zu wollen – ohne jedoch die technologischen Errungenschaften der letzten Jahre komplett über Bord zu werfen: „Die Besonderheit von mymuesli liegt darin, dass wir nah an unseren Kundinnen und Kunden sind und den Mut haben, eigene und unkonventionelle Ideen umzusetzen. Genau daran werden wir weiter anknüpfen. Gleichzeitig wollen wir gemeinsam daran arbeiten und das weiter ausbauen, was mymuesli ausmacht: Personalisierung, eine starke Markenkommunikation und digitale Exzellenz. Und vor allem wieder ins Wachstum kommen!“

Zudem kündigt der Rückkehrer an, künftig offener über die anstehenden Hürden sprechen zu wollen: „Wir haben einige spannende Herausforderungen zu bewältigen. Darüber wollen wir auf meinen und auf unseren eigenen Kanälen sprechen, ebenso wie im Dialog mit unserer Community. Denn Offenheit und Ehrlichkeit gehören seit der Gründung zur mymuesli-DNA.“

Die Historie: Der Prototyp des deutschen D2C-Erfolgs

Um die aktuelle Situation und Wittrocks Aussagen einzuordnen, lohnt ein Blick zurück. Als Max Wittrock, Hubertus Bessau und Philipp Kraiss das Unternehmen 2007 gründeten, leisteten sie echte Pionierarbeit. Die Idee der massentauglichen Individualisierung („Mass Customization“) war im europäischen Food-Sektor völlig neu. Die markanten, zylinderförmigen Dosen wurden zum Statussymbol in deutschen Büroküchen. Mymuesli bewies als einer der Ersten, dass das Direct-to-Consumer-Modell (D2C) in Deutschland im großen Stil funktionieren kann. Heute ist die Marke in sieben europäischen Ländern aktiv und zählt nach eigenen Angaben mehr als eine Million aktive Kundinnen und Kunden.

Das Geschäftsmodell im Stresstest: Die Skalierungs-Falle

Doch der Weg vom hippen Start-up zum etablierten Mittelständler war steinig. Das Geschäftsmodell stand und steht unter permanentem Druck:

  • Die Logistik- und Margen-Bremse: Individuell gemischte Müslis erfordern eine hochkomplexe, fehleranfällige Logistik. Der Einzelversand an Endkunden frisst im Vergleich zur klassischen Food-Branche massive Margen auf.
  • Der teure Filial-Traum: In der Expansionsphase betrieb das Unternehmen zeitweise 50 eigene stationäre Stores in Top-Lagen. Die hohen Mieten und Fixkosten erwiesen sich jedoch oft als zu große Belastung. Im Zuge von Restrukturierungen und der Corona-Krise musste das Filialnetz drastisch eingedampft werden.
  • Der Spagat im Supermarkt: Um weiter wachsen zu können, ging der Weg in den klassischen Lebensmitteleinzelhandel (LEH). Dort konkurrieren die vorgefertigten Standard-Mischungen nun direkt mit etablierten FMCG-Riesen und agilen Start-ups (wie 3Bears), wodurch der ursprüngliche Wettbewerbsvorteil der reinen Individualisierung verwässert wird.

Was Gründer*innen daraus lernen können

Für die Start-up-Szene liefert das Stühlerücken in Passau drei wesentliche Lektionen:

Technologie ersetzt keine Seele: Der Versuch, ein stagnierendes Konsumgütergeschäft allein durch den Stempel von KI-Prozessen zu transformieren, greift oft zu kurz. D2C-Marken leben von Storytelling, Haltung und nahbarer Kommunikation.

Der „Boomerang-CEO“ als zweischneidiges Signal: Wenn Gründer zurückkehren, schafft das kurzfristig enormes Vertrauen bei Team, Partnern und Investor*innen. Es bleibt jedoch die operative Herausforderung, die Nostalgie der Anfangsjahre mit den harten wirtschaftlichen Realitäten der Gegenwart zu verknüpfen.

Die Omnichannel-Sackgasse: Der Übergang vom reinen Online-Nischenplayer zum Massenmarkt-Anbieter im Supermarkt ist ein Drahtseilakt, bei dem die Markendifferenzierung schnell verloren gehen kann. Wittrocks Fokus auf Community-Nähe und ehrliche Kommunikation ist der Versuch, genau dieses Ruder rechtzeitig herumzureißen.

Schluss mit dem Tool-Friedhof: torq.partners-Spin-off Friday/Poppins räumt im HR auf

Jedes Scale-up kennt den Moment: Die magische Schwelle von 50 Mitarbeitenden ist überschritten, die Prozesse knirschen und professionelle HR-Tools müssen her. Doch die Realität sieht oft anders aus: Die teure Software wird lizenziert, aber das Onboarding läuft weiter per E-Mail und die Gehaltsrunde in Excel. Genau in diese Kerbe schlägt nun ein neuer Player mit prominentem Hintergrund: Die torq.partners People GmbH emanzipiert sich von ihrer Muttergesellschaft und tritt ab sofort als eigenständige HR-Beratung unter dem Namen Friday/Poppins auf.

Hinter der Ausgründung steht Managing Partner Florian Klages, der als ehemaliger Leiter Corporate HR der Axel Springer SE reichlich Konzern-Expertise in die Start-up-Welt mitbringt. Mit einem rund 30-köpfigen Team an den Standorten Berlin und Hamburg und Referenzkunden wie Auto1, Emma und Sunday Natural hat sich die Einheit bereits einen Namen gemacht.

Das Versprechen des neuen Markenauftritts: Weg von administrativen Altlasten hin zu „Human Relevance“. Das Team konzentriert sich auf die Schnittstelle von Technologie und operativer Umsetzung – konkret auf HR Operations, die Auswahl und Implementierung von Software sowie Interim-Management, um personelle Engpässe bei schnell wachsenden Unternehmen (50 bis 1.000 Mitarbeitende) zu überbrücken.

Ein unübersichtlicher Tech-Dschungel trifft auf Konsolidierungsdruck

Dass der Bedarf für solche Übersetzer zwischen Software-Anbietern und HR-Abteilungen riesig ist, zeigt ein Blick auf die Marktdaten. Der DACH-Markt für HR-Tech boomt, wird aber zunehmend unübersichtlich: Im ersten Quartal 2025 buhlten bereits über 535 Anbieter um die Budgets der Personalabteilungen.

Da inzwischen rund 67 Prozent der KMU und Scale-ups auf HR-Automatisierung setzen, wächst der Druck auf Gründer, die richtigen Entscheidungen zu treffen. Gleichzeitig zwingt das aktuelle Marktklima zu massiver Investitionssicherheit. Das VC-Funding für deutsche HR-Tech-Start-ups sank 2024 um fast ein Viertel auf unter 100 Millionen US-Dollar, was aktuell zu einer spürbaren Marktkonsolidierung durch Übernahmen führt. Wenn Tools heute gekauft und morgen von einem größeren Konzern geschluckt werden, ist der Beratungsbedarf für eine zukunftssichere, modulare Cloud-Infrastruktur extrem hoch.

Drei Hürden für das neue Spin-off

Der operative Hands-on-Ansatz von Friday/Poppins adressiert ein echtes Problem vieler Gründungs-Teams. Schließlich verfehlt laut SHRM-Daten jede vierte Software-Implementierung im HR die Erwartungen, weil das Setup im Alltag scheitert. Dennoch muss das Unternehmen auf seinem weiteren Wachstumskurs drei wesentliche Hürden nehmen:

  1. Das Budget-Dilemma: Scale-ups stöhnen nicht nur über die immensen SaaS-Lizenzkosten großer HR-Plattformen. Ob sie – gerade im restriktiven Finanzierungsumfeld – zusätzlich noch signifikante Budgets für externe Beratung und Implementierung freimachen können, bleibt eine strategische Herausforderung. Der Mehrwert (ROI) muss von Friday/Poppins extrem schnell und messbar geliefert werden.
  2. Die Unabhängigkeits-Frage: Das Unternehmen bezeichnet sich explizit als „herstellerunabhängig“. Gleichzeitig rühmt man sich in der Ausgründungs-Meldung mit der Auszeichnung als HiBob EMEA Partner des Jahres 2025. Für Neukunden wird es entscheidend sein, dass die Beratung im Tool-Auswahlprozess tatsächlich agnostisch bleibt und nicht aus Gewohnheit die immer gleichen, vertrauten Partnersysteme ins Spiel bringt.
  3. Die KI- und Compliance-Falle: Friday/Poppins verspricht als Kernziel, den Einsatz von Künstlicher Intelligenz im People-Bereich voranzutreiben. Das ist in der aktuellen Marktphase ein ambitioniertes Versprechen. Mit dem stufenweisen Greifen der strengen Auflagen des europäischen AI Acts gelten viele KI-Anwendungen im HR (etwa beim automatisierten Recruiting oder Performance-Tracking) als Hochrisikosysteme. Eine Beratung muss hier künftig nicht nur für Effizienz, sondern vor allem für absolute Compliance sorgen – ein massiver Drucktest für das junge Spin-off.

Ausblick: Ein „Freitagnachmittag“ für das HR-Team?

Trotz dieser marktüblichen Hürden sind die Startvoraussetzungen exzellent. Die Historie und Ausgründung aus torq.partners – die sich in der Szene vor allem als strategischer Finance-Partner für Start-ups einen sehr guten Ruf erarbeitet haben – liefert einen wertvollen Vertrauensvorschuss.

Schaffen es Friday/Poppins, die komplexe Tool-Landschaft für wachsende Unternehmen so zu orchestrieren, dass sie rechtssicher, modular und automatisiert läuft, könnte die Neugründung zu einem wichtigen Enabler werden. Das erklärte Ziel von Florian Klages, das „befreiende Gefühl eines Freitagnachmittags“ in die Personalabteilungen zurückzubringen, ist zumindest schon einmal ein starkes Narrativ für eine oft von Administrations-Chaos geplagte Berufsgruppe.

Zinsen statt Strom-Schock: Wie SAVIN den Energiemarkt mit Fonds-Sparplänen aufmischen will

Ein Stromanbieter, der gleichzeitig als Vermögensverwalter auftritt? Die Kasseler SAVIN GmbH kombiniert Ökostrom mit nachhaltigen Investments und einem verzinsten „Sicherheitspuffer“. Wenn Start-ups den angestaubten Energiemarkt aufmischen wollen, setzen sie meist auf dynamische Tarife, smarte Zähler oder reine App-Steuerung. SAVIN wählt hingegen einen fundamental anderen Ansatz: das Bundling von Energieversorgung und Vermögensaufbau. Ein cleverer Schachzug zur Überwindung der typisch deutschen Angst vor der Nebenkostenabrechnung – oder doch nur ein eleganter Lock-in-Effekt? Eine Analyse.

Hinter dem modernen Branding von SAVIN, das sich von „SAVe und INvest“ ableitet und seit dem 1. Oktober 2025 aktiv am Markt ist, verbirgt sich kein klassisches, eigenfinanziertes FinTech. Das Unternehmen ist ein strategisches Corporate-Venture und eine 100-prozentige Tochtergesellschaft der EAM-Gruppe, eines etablierten kommunalen Energieversorgers mit fast 100-jähriger Geschichte.

„Wir haben den Vorteil, dass wir als Start-up agieren dürfen und bewusst Dinge anders machen können“, erklärt Geschäftsführer Dr. Manuel Karb die Struktur. Gleichzeitig könne das Team auf das Expertenwissen der Konzernmutter zurückgreifen. Wer nun externe Geldgeber hinter dem Projekt vermutet, irrt. Karb stellt klar: „Dass wir vollständig von unserer Muttergesellschaft finanziert werden, verschafft uns eine Unabhängigkeit, die viele Start-ups erst erreichen müssen.“ Pläne für externe Investoren gebe es aktuell nicht.

Der „Geld-Strom-Speicher“ und die Frage nach der Marge

Für die finanztechnische Umsetzung hat sich das Führungsduo aus Philip Rudolph und Dr. Manuel Karb externe Expertise an Bord geholt: Die nachhaltigen Fonds und die Vermögensverwaltung werden vom Leipziger FinTech Evergreen abgewickelt.

Das Geschäftsmodell basiert auf einem sogenannten „Geld-Strom-Speicher“ und zielt auf maximale Bequemlichkeit ab. Kundinnen und Kunden zahlen einen monatlichen Festbetrag, der bewusst über den reinen Stromkosten liegt. Die Differenz fließt direkt in diesen Speicher. Doch wo genau liegt bei diesem Konstrukt die Marge für das Start-up?

„Wir verdienen an der Energielieferung und verzichten aktuell auf die AuM-Fee“, antwortet Co-Geschäftsführer Philip Rudolph offen auf die Frage nach dem Erlösmodell. Der Ansatz sei, einen bisher nicht existierenden Kundennutzen zu erzeugen, der aber unterm Strich nicht mehr koste. Rudolph kalkuliert strategisch: „Wir glauben, dass wir dadurch langfristige Kundenbeziehungen aufbauen, die für uns dann einen hohen Wert haben.“

Bequemlichkeit versus Rendite

Dieser finanzielle Puffer erfüllt eine Doppelfunktion: Er federt eventuelle Nachzahlungen am Jahresende automatisch ab und verzinst das dort liegende Kapital mit aktuell 3,25 Prozent (Stand: Juli 2026). Ist das Sicherheitsnetz voll, fließt überschüssiges Geld automatisch in nachhaltige Investmentfonds.

„Wer Strom spart, kassiert Zinsen“, lautet das prägnante Pitch-Argument von Rudolph. Das Konzept trifft einen Nerv und monetarisiert das Bedürfnis nach Reduktion des sogenannten „Mental Load“ – schließlich ist die Angst vor unkalkulierbaren Nachzahlungen seit der Energiekrise tief verankert.

Kritiker könnten einwenden, das Bundling sei vor allem ein cleverer Schachzug, um die Wechselquote (Churn Rate) der Stromkunden künstlich zu drücken. Rudolph räumt ein: „Ja, wir glauben, dass zufriedene Kund*innen länger bleiben.“ Er wehrt sich jedoch gegen den Vorwurf der Kundenfesselung: „Wir halten sie nicht durch Hürden, sondern durch Mehrwert.“

Auch den Vergleich mit einer Do-it-yourself-Lösung aus günstigstem Neostrom-Tarif und eigenem Neobroker-Depot scheut der Gründer nicht. Er rechnet vor: „Die einzigen Kosten sind die Fondskosten. Das Depot ist kostenlos, es gibt keinen Ausgabeaufschlag und das Post-Ident-Verfahren ist auch kostenfrei.“ Die Konditionen seien daher absolut wettbewerbsfähig. Der Hauptgewinn für die Nutzerschaft liege jedoch im Hintergrund: „Bei SAVIN muss man sich weder um mögliche Stromnachzahlungen noch um regelmäßige Überweisungen und Sparpläne kümmern“, verspricht Rudolph. Man könne sich einfach zurücklehnen. Und wer das Setup trotzdem aufbrechen will: „Wenn jemand trotz Investment den Anbieter wechseln möchte, ist das selbstverständlich möglich“, betont er.

Markt, Wettbewerb und die Kosten des Vertrauens

Aus streng rationaler Finanzperspektive birgt das Modell dennoch Tücken: Wer sich den günstigsten Neostrom-Tarif sucht und die Differenz per kostenlosem ETF-Sparplan investiert, erzielt höchstwahrscheinlich eine bessere Gesamtrendite (Unbundling-Paradoxon). Zudem droht durch das hybride Spar- und Konsumprodukt ein Verlust der Transparenz beim tatsächlichen Kilowattstunden-Preis.

SAVIN positioniert sich in der Mitte zweier hochkompetitiven Welten. Auf der einen Seite kämpfen Anbieter wie Ostrom oder Tibber mit dynamischen Tarifen um Marktanteile, auf der anderen dominieren Neobroker wie Trade Republic den Anlagemarkt. Während Strom meist nur über den Preis und Vergleichsportale verkauft wird, erfordern Anlageprodukte enormes Vertrauen.

„Zu Beginn sind die CAC höher, was aber vor allem daran liegt, dass wir eine komplett neue Marke bekannt machen müssen“, gibt Philip Rudolph mit Blick auf die Kundengewinnungskosten (Customer Acquisition Costs) zu. Vertrauen spiele auch bei Energie eine große Rolle. Das Unternehmen versucht die Kundschaft derzeit primär über digitale Werbekanäle wie Google, Meta oder Influencer direkt auf den eigenen Tarifrechner zu leiten.

Fazit: Steile Lernkurve und viel Corporate-Sprech

Für Gründer und Investoren ist SAVIN zweifellos ein Paradebeispiel für gelungene Corporate Innovation, da es ein echtes emotionales Kundenproblem durch branchenübergreifende Kooperation löst, statt reine Preiskämpfe zu führen.

Der Markteintritt war jedoch nicht ohne Hürden. Seit Oktober 2025 musste eine neue Plattform aufgebaut werden, die „zwei bislang getrennte Welten erfolgreich miteinander verbindet“, wie Dr. Manuel Karb berichtet.

Auf die journalistische Nachfrage, welche konkreten Kennzahlen (KPIs) und Meilensteine in den kommenden 12 bis 18 Monaten erreicht werden müssen, flüchtet sich der Gründer dann allerdings in klassisches Corporate-Wording. Statt messbarer Ziele bleibt Karb vage und spricht umschweifend von der „Gewinnung einer kritischen Anzahl von Kund*innen“ sowie der „weiteren Stabilisierung und Skalierung der Plattform“. Immerhin stellt er für die Zukunft unmissverständlich klar: „Erst wenn diese Ziele erreicht werden, kann das Modell auch für die Konzernmutter als voller Erfolg bewertet werden.“

Kausale KI statt Dauer-Retraining: Der 12-Millionen-Hype um kausable unter der Lupe

Mit einer Seed-Finanzierung von 12 Millionen Euro sorgt das Heidelberger KI-Start-up kausable für Aufsehen im europäischen DeepTech-Sektor. Das Versprechen der drei Gründer: Eine „reasoning-first“-KI, die echte Kausalzusammenhänge versteht und zeitaufwendiges, teures Modell-Retraining überflüssig machen soll. Doch wie tragfähig ist das Konzept im Industriealltag, wo liegen die Fallstricke bei der Kommerzialisierung – und was können andere Gründerinnen und Gründer aus diesem Fall lernen? Eine Einordnung.

Hinter kausable stehen drei Physiker mit wissenschaftlichen Wurzeln an der Universität Heidelberg: Johannes Haux (CEO), Dr. Benjamin Herdeanu (CTO) und Gregor Ramien (COO). Neben ihrer akademischen Basis bringt das Trio praktische Erfahrung aus Start-ups sowie aus stark regulierten Branchen wie der Cybersicherheit und dem Bankenwesen mit.

Die bisherige Unternehmenshistorie verdeutlicht ein hohes Entwicklungstempo:

  • 2025: Gründung des Unternehmens und erfolgreicher Abschluss einer Pre-Seed-Finanzierung über 1,5 Millionen Euro.
  • Technologischer Meilenstein: Das Team entwickelte TipPFN, ein zero-shot-fähiges Prognosemodell zur Erkennung seltener, aber folgenschwerer Systemumbrüche („Black Swans“) in komplexen dynamischen Systemen. Die wissenschaftliche Fundierung untermauerte das Startup durch eine Forschungsarbeit in Kooperation mit Wissenschaftler:innen der Columbia University.
  • Juli 2026: Abschluss einer Seed-Finanzierungsrunde über 12 Millionen Euro. Geführt wird die Runde von UVC Partners (Deutschland) und Entourage (Belgien) unter Beteiligung des High-Tech Gründerfonds (HTGF) und Mätch VC.

Auffällig ist die Prominenz im Investorenkreis: Neben VCs unterstützen Business Angels aus dem Umfeld internationaler KI-Schwergewichte wie Black Forest Labs (BFL), OpenAI, Google DeepMind, Noxtua sowie dem ELLIS-Netzwerk das Start-up. Die enge Verknüpfung mit dem europäischen Ökosystem rund um BFL und die Universität Heidelberg verschafft dem Start-up nicht nur Sichtbarkeit, sondern auch strategisches Gewicht.

Der technologische Ansatz: Kausalität statt bloßer Korrelation

Klassische Large Language Models (LLMs) und Deep-Learning-Systeme basieren primär auf statistischen Korrelationen: Sie verarbeiten gigantische Datenmengen der Vergangenheit. Ändern sich die Rahmenbedingungen in der Realität abrupt („Distribution Shift“), versagen viele dieser Modelle oder verhalten sich fehlerhaft. Die Konsequenz im Firmenalltag ist kontinuierliches, kostenintensives Retraining.

Kausable setzt an dieser Schwachstelle an:

Kausales Weltmodell: Anstelle fortwährenden Neu-Trainings soll ein universelles Kausalmodell der KI ein Grundverständnis von Ursache-Wirkungs-Beziehungen verleihen.

In-Context-Anpassung: Die KI soll sich – ähnlich dem menschlichen Denken – mit minimalen neuen Informationen („Zero-Shot“ bzw. In-Context Learning) eigenständig an veränderte Umgebungen anpassen.

Synthetische Trainingsdaten: Um nicht auf Massen an sensiblen Realdaten angewiesen zu sein, setzt kausable unter anderem auf synthetisch generierte kausale Daten, um das System auf komplexe Systemdynamiken vorzubereiten.

Die Herausforderungen der Praxis

So beeindruckend die wissenschaftlichen Vorschusslorbeeren sind, so nüchtern muss das Geschäftsmodell im Industriealltag hinterfragt werden.

1. Vertriebshürden im B2B-Enterprise-Segment

kausable peilt hochdynamische Branchen wie die Energiewirtschaft, Robotik und den Finanzsektor an. Fast jedes Industrieunternehmen stützt sich auf komplexe Steuerungssysteme. Doch genau hier liegt die größte Hürde:

Lange Vertriebszyklen: Industrie- und Finanzkonzerne agieren extrem risikoavers. Der Austausch oder die Ergänzung bestehender Steuerungs- und Vorhersageinfrastrukturen durch eine neuartige KI erfordert langwierige Validierungs- und Pilotphasen.

Erklärbarkeit und Verlässlichkeit: In kritischen Infrastrukturen (z. B. Stromnetze oder automatisierte Fertigung) reicht ein plausibel erscheinendes KI-Reasoning nicht aus. kausable muss harten Nachweis erbringen, dass die Kausalmodelle frei von Fehlinterpretationen agieren.

2. Wettbewerbsumfeld und Big-Tech-Druck

Das Feld der "Causal AI" ist kein unbestellter Acker:

Spezialisierte Player: Unternehmen wie causaLens, Causaly oder Xplain Data arbeiten seit Jahren an kausaler KI für Business- und Forschungsanwendungen.

Forschungslabs der Tech-Giganten: Auch Big-Tech-Konzerne wie Google DeepMind, Microsoft Research und Meta investieren massiv in Kausalitätsforschung und Weltmodelle. Wenn etablierte Frontier-Modelle künftig ähnliche Kausalfähigkeiten nativ integrieren, steigt der Anpassungsdruck auf spezialisierte Start-ups.

3. Kapitalintensität von Frontier-AI

Mit 12 Millionen Euro lässt sich im europäischen Rahmen ein schlagkräftiges Deep-Tech-Team ausbauen. Im globalen Vergleich zum Wettrüsten um Frontier-Modelle sind 12 Millionen Euro jedoch ein überschaubares Budget, wenn hohe Rechenkapazitäten (Compute) und Spitzengehälter für KI-Forscher fällig werden. kausable muss zeitnah beweisen, dass ihr synthetischer Trainingsansatz dauerhaft kapitaleffizient bleibt.

Key Takeaways für Gründer*innen

Für Gründer*innen im DeepTech- und B2B-Bereich liefert die Entwicklung von kausable wertvolle Impulse:

1. Das Narrativ der „Digitalen Souveränität“ nutzen kausable positioniert sich bewusst im europäischen Kontext für digitale Souveränität. In einem von US- und China-Dominanz geprägten Markt stoßen europäische KI-Lösungen, die Unabhängigkeit und Datenschutz betonen, aktuell auf hohe Bereitschaft bei europäischen VCs und Förderern.

2. Strategisches Angel-Networking aufbauen Der Cap Table von kausable zeigt den Wert zielgerichteter Angels: Statt reinem Kapital holte sich das Team Expert:innen aus Spitzenforschung und Top-Unternehmen (OpenAI, DeepMind, BFL, ELLIS) an Bord. Das sichert Branchen-Reputation, Domain-Know-how und den Zugang zu Talenten.

3. Wissenschaftliche Validierung als Vertrauensanker Veröffentlichungen in Kooperation mit angesehenen akademischen Institutionen (wie der Columbia University) dienen als wirksamer Qualitätsnachweis. Vor allem im DeepTech-Bereich schafft die wissenschaftliche Peer-Review-Sichtbarkeit die notwendige Basis für das Vertrauen von Investoren und Erstkunden.

4. Die Gefahr der Über-Generalisierung meiden Ein Weltmodell für Robotik, Energie und Finanzen gleichzeitig zu entwickeln, ist ambitioniert. Frühphasen-Startups sollten trotz großer Vision aufpassen, sich nicht in zu vielen Märkten zu verzetteln, sondern zügig ein klares „Hero-Vertical“ für den Markteintritt zu etablieren.

Gründen aus der Arbeitslosigkeit – AVGS und Einstiegsgeld richtig nutzen

Eine Anmeldung zum falschen Zeitpunkt kann die komplette Förderung kosten. Wer aus der Arbeitslosigkeit gründet, wird vom Staat unterstützt: mit Coaching über den AVGS, beim Lebensunterhalt über Einstiegsgeld oder Gründungszuschuss, vorausgesetzt, die Reihenfolge stimmt. Ein Überblick über Voraussetzungen, Antragsweg und typische Fehler, inklusive der neuen Regeln seit Juli 2026.

Vor einigen Monaten saß ein Gründer bei mir im Erstgespräch. Er plante einen Reinigungsservice, ein schlüssiges Konzept lag vor, die ersten Auftraggeber waren in Aussicht. Sein Gewerbe wollte er direkt am nächsten Tag anmelden, doch glücklicherweise hat er vorher nachgefragt. Denn das Einstiegsgeld, das für ihn infrage kam, muss vor der Gründung beantragt werden. Eine zu frühe Anmeldung hätte ihn mehrere tausend Euro Förderung gekostet.

Der Fall zeigt, worauf es ankommt. Die Förderlandschaft für Gründungen aus der Arbeitslosigkeit ist gut sortiert. Es gibt Leistungen, die den Lebensunterhalt in der Startphase sichern, und Coaching, das aus einer Idee ein tragfähiges Konzept macht. Wer weiß, welche Leistung wofür gedacht ist und in welcher Reihenfolge sie beantragt wird, nutzt diese Unterstützung in vollem Umfang.

Erst die Statusfrage – ALG I oder Grundsicherungsgeld?

Am Anfang steht die Frage, ob Arbeitslosengeld I oder Grundsicherungsgeld bezogen wird. Davon hängt ab, welche der beiden Geldleistungen greift:

  • Wer Arbeitslosengeld I (SGB III) bezieht, kommt für den Gründungszuschuss (§ 93 SGB III) infrage.
  • Wer Grundsicherungsgeld (SGB II) bezieht, beantragt stattdessen das Einstiegsgeld (§ 16b SGB II). Grundsicherungsgeld ist seit dem 1. Juli 2026 der neue Name des Bürgergelds.

Es gibt immer nur eine der beiden Leistungen, je nach Status. Der AVGS (§ 45 SGB III) steht dagegen beiden Gruppen offen, er ist keine Geldleistung, sondern finanziert Beratung. Diese Unterscheidung klingt banal, wird in der Praxis aber erstaunlich oft durcheinandergebracht.

Der AVGS – Gründungscoaching, voll finanziert

Vielen Gründerinnen und Gründern ist der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) schlicht unbekannt. Dabei steckt dahinter ein professionelles Gründungscoaching, das am freien Markt einen vier-, oft sogar fünfstelligen Betrag kostet. Die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter übernimmt die Kosten vollständig. Eingelöst wird der Gutschein nach § 45 SGB III bei einem zugelassenen Träger. Für Gründerinnen und Gründer relevant ist die Variante nach § 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 SGB III, die „Heranführung an eine selbständige Tätigkeit“. Dahinter steht in der Regel ein Einzelcoaching, das heißt: Prüfung der Geschäftsidee, Aufbau des Businessplans und des Zahlenteils sowie die Vorbereitung der Unterlagen für Agentur, Jobcenter oder Bank. Dazu kommen die Themen, die Gründerinnen und Gründer erfahrungsgemäß am stärksten beschäftigen: Rechtsformwahl, Steuern, Buchhaltung und Marketing.

Der eigentliche Wert liegt dabei nicht im fertigen Dokument. Ein gutes Coaching stellt die Annahmen infrage, bevor der Markt es tut. Sind die Preise realistisch kalkuliert? Trägt der Umsatz den Lebensunterhalt? Was passiert, wenn die ersten Aufträge später kommen als geplant? Gründerinnen und Gründer, die diese Fragen vor dem Start durchgearbeitet haben, geraten nach meiner Erfahrung im ersten Jahr deutlich seltener in Schieflage. Genau dafür ist der Gutschein gedacht. Am Ende soll nicht nur der Antrag bewilligt, sondern die Gründung tragfähig sein.

Voraussetzung für die Kostenübernahme: Der Anbieter braucht eine AZAV-Trägerzulassung und die Antragstellerin oder der Antragsteller muss bei Agentur oder Jobcenter gemeldet sein sowie eine konkrete Gründungsidee mitbringen. Den Anstoß gibt meist das Gespräch mit der zuständigen Vermittlungsfachkraft. Aus der Beratungspraxis empfehle ich, den Antrag zusätzlich schriftlich zu stellen. So ist dokumentiert, was wann beantragt wurde, und bei einer Ablehnung ergeht ein Bescheid, gegen den Widerspruch möglich ist. Auch die Reihenfolge muss stimmen. Erst der Gutschein, dann der Start des Coachings. Da der AVGS eine Ermessensleistung ist, lohnt es sich, das Vorhaben überzeugend zu begründen, im Gespräch wie im Antrag. Ob der Gutschein im Einzelfall möglich ist, lässt sich unverbindlich vorab klären, etwa in einem kostenfreien Erstgespräch bei einer spezialisierten Gründungsberatung.

Einstiegsgeld – Gründen aus der Grundsicherung

Das Einstiegsgeld nach § 16b SGB II richtet sich an Menschen, die Grundsicherungsgeld beziehen und sich hauptberuflich selbständig machen wollen. Hauptberuflich heißt mindestens 15 Stunden pro Woche. Ein Nebengewerbe wird nicht gefördert.

Gezahlt wird ein Zuschuss zusätzlich zum Grundsicherungsgeld. Die Höhe ist gesetzlich nicht festgelegt. Üblich ist ein Grundbetrag von etwa der Hälfte des Regelbedarfs, für Alleinstehende (563 Euro, Stand 2026) also rund 280 Euro im Monat. Je nach Dauer der Arbeitslosigkeit und Größe der Bedarfsgemeinschaft kann der Betrag höher ausfallen. Gefördert wird für höchstens 24 Monate, die Einzelheiten veröffentlicht die Bundesagentur für Arbeit. Über die volle Laufzeit kommen so mehr als 6.500 Euro zusammen.

Zwei Punkte sind entscheidend. Das Einstiegsgeld ist eine Ermessensleistung. Das Jobcenter entscheidet im Einzelfall nach den Erfolgsaussichten des Vorhabens. Und der Antrag muss gestellt sein, bevor die Selbständigkeit aufgenommen wird. Die Gewerbeanmeldung ist der Stichtag: Liegt sie vor dem Antrag, scheidet die Förderung in aller Regel aus. Bei Freiberuflerinnen und Freiberuflern zählt entsprechend die Aufnahme der Tätigkeit, in der Regel die Anmeldung beim Finanzamt.

§ 16c – die oft verwechselte Sachmittel-Förderung

Von dieser Förderung haben viele Gründerinnen und Gründer schon gehört, häufig wird sie aber mit dem Gründungszuschuss verwechselt. Der Gründungszuschuss sichert den Lebensunterhalt und kommt von der Agentur für Arbeit. Die Förderung nach § 16c SGB II kommt dagegen vom Jobcenter und finanziert Sachmittel für die Gründung wie Laptop, Büroausstattung, Werkzeug und wenn nötig auch ein Fahrzeug. Die Anschaffung muss für die Ausübung der Tätigkeit zwingend erforderlich sein. Möglich sind ein Zuschuss bis 5.000 Euro, ein zinsloses Darlehen oder eine Kombination aus beidem. Das Darlehen kann auch höhere Beträge abdecken, muss aber zurückgezahlt werden. Die Weisungen der Bundesagentur für Arbeit sehen das Darlehen als Regelfall vor. In der Praxis erlebe ich allerdings häufig, dass Jobcenter eher den Zuschuss bewilligen. Beim Darlehen beginnt die Tilgung üblicherweise erst, wenn sich die Selbständigkeit stabilisiert hat. Kurzum, das Einstiegsgeld ist für den Lebensunterhalt und § 16c für die Ausstattung. Es handelt sich um zwei getrennte Anträge und zwei Leistungen, die sich sinnvoll ergänzen.

Gründungszuschuss – der Weg aus dem ALG I

Der Gründungszuschuss nach § 93 SGB III richtet sich an ALG-I-Beziehende, die bei der Gründung noch mindestens 150 Tage Restanspruch haben und hauptberuflich starten, ebenfalls mit mindestens 15 Wochenstunden. Erforderlich ist eine Tragfähigkeitsbescheinigung einer fachkundigen Stelle, etwa IHK, Handwerkskammer, Steuerberatung oder einer anerkannten Gründungsberatung. Die Förderung läuft in zwei Phasen, sechs Monate ein Zuschuss in Höhe des bisherigen ALG I plus 300 Euro, danach auf Antrag weitere neun Monate 300 Euro. Ausgezahlt wird monatlich, nicht als Einmalbetrag, auch das wird oft missverstanden. Zur Größenordnung: Bei 1.200 Euro ALG I summiert sich das über die vollen 15 Monate auf 11.700 Euro. Entsprechend genau prüft die Agentur den Antrag. Auch hier gilt Ermessen, ein Rechtsanspruch besteht nicht.

Was sich seit Juli 2026 geändert hat

Seit dem 1. Juli 2026 ist aus dem Bürgergeld die Neue Grundsicherung geworden, die Geldleistung heißt jetzt Grundsicherungsgeld. An den Gründungsinstrumenten hat sich dadurch nichts geändert, Einstiegsgeld, § 16c und AVGS bestehen fort. Verändert hat sich das Umfeld, die Vermittlung in Arbeit hat wieder Vorrang, Mitwirkungspflichten und Sanktionen wurden verschärft, das Schonvermögen ist gesunken. In der Beratungspraxis zeigt sich das bereits. Jobcenter fragen kritischer als früher, warum es ausgerechnet die Selbständigkeit sein soll. Diese Frage beantwortet ein sauber aufgesetzter Businessplan.

Der richtige Antragsweg

Die Logik ist bei allen Leistungen gleich, erst der Antrag, dann der Start.

  • Status klären: ALG I oder Grundsicherungsgeld? Daraus ergibt sich Gründungszuschuss oder Einstiegsgeld.
  • AVGS früh ansprechen: Das Coaching hilft, den Businessplan förderfähig aufzustellen. Daher erst das Coaching, dann der Zuschussantrag.
  • Unterlagen vorbereiten: Dazu gehören der Businessplan inklusive Rentabilitäts- und Liquiditätsplanung, ein aktueller Lebenslauf sowie die Tragfähigkeitsbescheinigung einer fachkundigen Stelle. Beim Gründungszuschuss ist sie gesetzlich gefordert, beim Einstiegsgeld und bei § 16c verlangen die Jobcenter sie in der Praxis meist ebenfalls.
  • Antrag vor der Aufnahme stellen: Termin bei der zuständigen Vermittlungsfachkraft vereinbaren, Antrag schriftlich einreichen.
  • Gewerbeanmeldung richtig terminieren: Beim Einstiegsgeld möglichst erst nach der Bewilligung anmelden. Beim Gründungszuschuss wird die Anmeldung häufig erst nach der Antragstellung als Nachweis eingereicht. Den genauen Zeitpunkt am besten mit der Vermittlungsfachkraft oder einer Gründungsberatung klären.

Fünf typische Fehler aus der Beratungspraxis

  • Zuerst gründen, dann beantragen: Der teuerste Fehler von allen. Ist das Gewerbe angemeldet, sind Gründungszuschuss und Einstiegsgeld praktisch immer verloren, selbst wenn der Antrag nur zwei Tage zu spät kommt. Nachträglich lässt sich das so gut wie nie korrigieren.
  • Darauf warten, dass die Förderung angeboten wird: In der Praxis kommt der Hinweis auf AVGS oder Einstiegsgeld selten von allein. Wer die Instrumente nicht selbst anspricht, lässt Geld und Unterstützung liegen.
  • Den Restanspruch verspielen: Beim Gründungszuschuss müssen bei Aufnahme der Tätigkeit noch mindestens 150 Tage ALG I übrig sein. Mancher glaubt, bis dahin müsse nur der Antrag gestellt sein. Das ist ein Irrtum. Es zählt der tatsächliche Start der hauptberuflichen Tätigkeit, nicht das Antragsdatum.
  • Die Tragfähigkeitsbescheinigung unterschätzen: Sie ist keine Formsache. Wenn der Zahlenteil nicht trägt, gibt es die Bescheinigung nicht. Ohne sie keine Förderung.
  • Auf einen Rechtsanspruch vertrauen: Alle hier beschriebenen Leistungen, vom AVGS bis zum Darlehen nach § 16c, sind Ermessensleistungen. Bewilligt wird, was schlüssig und belastbar gerechnet ist.

Fazit – erst klären, dann anmelden

Wer aus der Arbeitslosigkeit gründet, muss die Startphase nicht allein stemmen. Der AVGS finanziert das Coaching, Einstiegsgeld oder Gründungszuschuss sichern den Lebensunterhalt, § 16c die Ausstattung. Entscheidend sind die richtige Reihenfolge und ein Plan, der einer kritischen Prüfung standhält. Der wichtigste Rat aus der Beratungspraxis: die Förderfrage klären, bevor irgendetwas angemeldet wird, ob beim Gewerbeamt oder beim Finanzamt.

Der Autor Pavel Deuble ist Inhaber von Unternehmenswerk und Geschäftsführer der UW Unternehmensweg GmbH, eines AZAV-zertifizierten Bildungsträgers. Mit seinem Team begleitet er Gründerinnen und Gründer bei Businessplan, Finanzplanung und Fördermitteln, von der AVGS-Gründungsberatung bis zum Antrag auf Gründungszuschuss oder Einstiegsgeld.