Anbieter-Check: Businessplan-Software

Autor: Ines Bahr
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Acht Businessplan-Tools unter die Lupe genommen: Was sind die Stärken der jeweiligen Softwarelösung und mit welchen Extras unterstützen die Anbieter Gründer*innen bei der Businessplanerstellung?

Wer sich selbständig machen oder ein eigenes Unternehmen gründen will, stößt früher oder später fast zwangsläufig auf das Thema Businessplan – manchmal eher unfreiwillig, weil der Businessplan für einen Fördermittel- oder Kreditantrag oder für das Jobcenter zwingend benötigt wird. Auch neue Geschäftspartner oder Lieferanten möchten häufig einen Businessplan sehen. Doch der Businessplan ist sehr viel mehr als nur eine lästige Pflicht: Er hilft dir zu erkennen, ob deine Geschäftsidee oder dein Unternehmenskonzept realistisch und umsetzbar ist, unterstützt dich bei der Planung der nächsten Schritte und zeigt auf, woran du bei der Finanzierung denken musst.

Dein Businessplan besteht grob gesagt aus zwei Teilen: Zuerst beschreibst du deine Geschäftsidee, dann geht es um die Finanzplanung. Der erste Teil umfasst Informationen zur anvisierten Zielgruppe, deine Pläne für Marketing und Vertrieb sowie die möglichen Risiken, die auftreten könnten. Was ist dein Alleinstellungsmerkmal, was qualifiziert dich für die Gründung, welchen Mehrwert bietet dein Produkt und wie sieht die Nachfrage aus? Du betrachtest die aktuelle Marktsituation und die erwartete Konkurrenz, analysierst die Stärken und Schwächen deines Unternehmens und deckst Potenziale und mögliche Schwachstellen auf.

Im zweiten Teil analysierst du, wie dein Vorhaben finanziert werden kann und welche Rendite du erwartest. Du erstellst einen Liquiditäts- und Rentabilitätsplan für die ersten Jahre, stellst Prognosen auf und legst Ziele fest. Am Ende umfasst ein Businessplan meist 10 bis 50 Seiten.

Wie du siehst, ist ein Businessplan ziemlich komplex und es gibt einiges zu beachten. Außerdem sollte er professionell aussehen und idealerweise mit Grafiken und Diagrammen anschaulich gestaltet sein, sodass du potenzielle Geldgeber, Banken und Geschäftspartner überzeugen kannst. Daher lohnt es sich, nicht einfach drauf loszuschreiben, sondern dich von Businessplan-Software unterstützen zu lassen, die dich Schritt für Schritt durch den Prozess führt, hilfreiche Informationen bereitstellt, deine Eingaben prüft, automatisch Berechnungen durchführt und Zahlen grafisch aufbereitet.

Wir haben uns acht Businessplan-Tools näher angesehen und verglichen. Sie sind allesamt DSGVO-konform und haben ein Suchvolumen von mindestens 100 durchschnittlichen Sessions pro Monat in Deutschland. Unter den Anbietern gibt es auch einige deutsche, die wir separat vorstellen.

LaunchPlan

LaunchPlan richtet sich an kleine Unternehmen, Entrepreneure und Start-ups und führt dich online durch die Erstellung deines Businessplans – von der Executive Summary bis hin zur Finanzanalyse. In einem Business Model Canvas kannst du die wichtigsten Aspekte deines Unternehmens und der geplanten Wertschöpfungsprozesse auf einer Seite darstellen und beispielsweise potenziellen Investoren präsentieren. LaunchPlan erhebt keine Gebühren für zusätzliche Nutzer, sodass auch größere Teams gemeinsam am Businessplan arbeiten können, indem z.B. verschiedene Personen gleichzeitig an verschiedenen Teilen arbeiten. Ein Fokus des Anbieters liegt auf Finanzprognosen: Du kannst Gewinn und Verlust, Bilanzen und Zahlungsströme modellieren und in Grafiken darstellen. Nach der 14-tägigen kostenlosen Testversion steht LaunchPlan ab 12 US-Dollar pro Monat bei jähr­licher Zahlung zur Verfügung. LaunchPlan ist nur auf Englisch verfügbar.

LivePlan

Auf LivePlan stehen dir über 500 Beispiel-Businesspläne für verschiedene Branchen zur Verfügung, sodass du einen Eindruck davon bekommst, wie dein fertiger Businessplan aussehen könnte. Videoanleitungen und Definitionen wichtiger Begriffe helfen dir herauszufinden, was in die einzelnen Abschnitte des Businessplans gehört. In LivePlan kannst du Finanzberichte und Budgets mit entsprechenden Prognosen erstellen, und das per Drag-and-Drop-Oberfläche. Tabellen und Grafiken werden automatisch erstellt und in den Business­plan eingefügt. Außerdem hilft das Tool beim Erstellen eines einseitigen Pitches, der die Grundlagen deines Geschäftsmodells umfasst und es dir ermöglicht, Interessierten dein Geschäft zu erklären. Das Dokument kannst du bei Änderungen anpassen und als PowerPoint-Datei exportieren oder einen Link dazu teilen. LivePlan unterstützt verschiedene Währungen und Steuersätze, die geändert werden können, falls du dein Geschäft in ein anderes Land verlegst. Auch wenn die Website nur auf Englisch verfügbar ist, kannst du deinen Businessplan in mehreren Sprachen verfassen (aktuell Englisch, Deutsch, Spanisch, Französisch, Portugiesisch und Italienisch). Die Standardversion kostet 15 US-Dollar monatlich und bietet Schritt-für-Schritt-Anleitungen, den Pitch Builder, Beispiel-Businesspläne sowie Finanzprognosen und -berichte. In der Premium-Version für 30 US-Dollar bekommst du außerdem Benchmark-Daten der Branche, mit denen du deine Werte vergleichen kannst, sowie KPIs, Leistungs-Dashboards, Szenarien für die Finanzprognosen, einen Meilenstein-Planer und Synchronisierungsoptionen für Xero und QuickBooks.

Productboard

Bei Productboard handelt es sich nicht um ein spezifisches Businessplan-Tool, sondern um ein Produktmanagement-System, mit dem du Produkt-Roadmaps erstellen und an die Anforderungen verschiedener Stakeholder anpassen kannst. Dabei stehen dir sieben Vorlagen zur Verfügung, beispielsweise ein Release-Plan, eine Kanban-Roadmap und ein Sprint-Plan. Die Produkt-Roadmap hilft dir zu planen, was du kurz-, mittel- und langfristig umsetzen willst, Ziele und Meilen­steine festzulegen und Stakeholder von deinen Plänen zu überzeugen. Falls du bereits über eigene Produkte verfügst, kannst du mit dem Tool Kundenfeedback, Anfragen und Ideen erfassen, kategorisieren und analysieren sowie geplante Schritte priorisieren. Productboard ist ab 20 US-Dollar pro Person und Monat verfügbar. Die Versionen Pro (50 Dollar), Scale (100 Dollar) und Enterprise (Preis auf Anfrage) bieten zusätzliche Funkt­ionen, z.B. zur Kundeninteraktion und Verwaltung mehrerer Produktveröffentlichungen sowie benutzerdefinierte Rollen und Berechtigungen. Productboard ist nur auf Englisch verfügbar.

Deutsche Produkte

Wenn du keine englischsprachige Businessplan-Software nutzen möchtest oder speziell auf Deutschland bezogene Empfehlungen wünschst, findest du im Folgenden einige deutsche Tools. Im Vergleich zu LivePlan bieten einige davon weniger umfangreiche visuelle Funktionen, dafür aber konkrete Informationen zur Unternehmensgründung in Deutschland. Die meisten dieser Tools sind kostenlos.

Gründerplattform (BMWi & KfW)

Mit dem Businessplan-Tool der Gründerplattform des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie und der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) kannst du kostenlos einen Businessplan mit Finanzteil erstellen. Die gemeinsam mit Fachleuten von Banken und Sparkassen sowie Wirtschaftsförderern erarbeitete Vorlage liefert dir ein Inhaltsverzeichnis für deinen Businessplan und Leitfragen für jedes Kapitel. Deine finanziellen Daten kannst du im Assistenten für den Finanzteil eingeben und bekommst Informationen zu den gängigsten Fixkosten sowie Rechnungstools für Kreditzinsen und -tilgungen. Im Schnellcheck kannst du den Plan automatisch auf sieben Kriterien prüfen lassen. Der fertige Businessplan steht als PDF-Download zur Verfügung. Auf der Plattform hast du außerdem kostenlos Zugriff auf reale Businessplan-Beispiele von erfolgreich finanzierten Gründungen aus verschiedenen Branchen, an denen du dich orientieren kannst, wenn du nicht sicher bist, was du schreiben sollst.

Lexware Businessplan / Lexrocket

Auch Lexrocket, die Gründer- und Start-up-Förderinitiative von Lexware, bietet ein kostenloses Online-Tool zum Erstellen eines Businessplans, der üblicherweise die ersten drei Jahre deines Unternehmens abdeckt. Lexrocket will dich dabei unterstützen, deine Finanzen von Anfang an im Blick zu haben und Entscheidungen unter anderem zu Rechtsform, Marketing und Personal zu treffen. Dabei orientiert sich das „expertengeprüfte Tool“ an den Empfehlungen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie und richtet sich an alle Branchen. Lexrocket führt dich schrittweise durch den Prozess und hilft dir, per SWOT-Analyse die Stärken, Schwächen, Chancen und Risiken deiner Geschäftsidee zu ermitteln. Dank Cloud-Technik kannst du auch von Mobilgeräten aus auf deinen Businessplan zugreifen und unterwegs weiterarbeiten, bevor du den fertigen Plan als PDF-Datei exportierst.

SmartBusinessPlan

SmartBusinessPlan will dir die Businessplan-Erstellung leicht machen und bietet Assistenten für verschiedene Aspekte, beispielsweise einen Personalplaner mit Lohnrechner für das Einstellen von Mitarbeiter*innen und einen Kreditrechner für die Bankfinanzierung. Mit deinen Angaben wird automatisch ein Finanzplan für die nächsten drei Jahre erstellt, in dem du auch nachträglich Zahlen verändern und die Auswirkungen auf Liquiditätsplanung und Ertragsvorschau überblicken kannst. Der Finanzplan umfasst Jahrestabellen und einen Anhang mit Details auf Monatsebene, und du kannst in jedem Kapitel Diagramme einfügen. Zur Unterstützung stehen 30 Businessplan-Beispiele zur Verfügung. Du kannst gemeinsam mit anderen am Businessplan arbeiten und ihn auf diese Weise lektorieren lassen oder über Kommentare interagieren. Smart­BusinessPlan bietet für sieben Tage eine kostenlose Testver­sion, die Vollversion kostet 149 Euro jährlich bei einmaliger Zahlung oder 49 Euro/Monat im monatlich künd­baren Abonnement. Alternativ gibt es eine kostenfreie Businessplan-Vorlage im Word-Format sowie Muster-Businesspläne zum Download. Auch einen Businessplan-Crashkurs mit Check­liste findest du auf der Website, genauso wie Tipps für Beratungsangebote, Infos zu nützlichen Daten­quellen wie Branchenverbänden, Wirtschaftsprüfungsgesellschaften oder Genossenschaftsbanken sowie Links zu Businessplan-Wettbewerben.

Unternehmerheld

Unternehmerheld bündelt verschiedene Tools für die Gründung, darunter neben der Businessplan-Software unter anderem einen Gründertest zur Auswertung deiner Erfolgsfaktoren, ein Business Model Canvas zur Geschäftsmodellentwicklung, eine CRM-Software und Tools für Finanz- und Liquiditätsplanung, Online-Buchhaltung, Kundenverwaltung und Angebotserstellung (teils kostenpflichtig). Die Website empfiehlt, zunächst mit dem Business Model-Canvas-Tool ein Geschäftskonzept auf die Beine zu stellen und anschließend die Inhalte in das Businessplan-Tool zu übernehmen, um einen detaillierten Geschäftsplan zu erstellen. Das Tool unterstützt dich mit Hilfestellungen, Leitfragen und Beispielen, ermöglicht die Arbeit im Team und ist kostenlos nutzbar. Allerdings betrifft das nur den ersten Teil deines Businessplans: Den Finanzplan erstellst du mit einem separaten Modul, das ab 39 Euro für einen Monat verfügbar ist (zwei Monate für 59 Euro, drei Monate für 79 Euro).

Unternehmenswelt

Das webbasierte Businessplan-Tool von Unternehmenswelt ist kostenlos nutzbar und hilft mit praxiserprobten Formulierungen dabei, einen deutschsprachigen Businessplan zu konzipieren und zu strukturieren. Nachdem alle nötigen Informationen im Onlineformular eingegeben wurden, prüft das Team von Unternehmenswelt die Angaben auf Plausibilität, gibt gegebenenfalls Änderungshinweise und informiert dich, sobald der Businessplan zum Download bereitsteht. Die Website bietet auch ohne Anmeldung auf verschiedene Branchen zugeschnittene ausführliche Informationen darüber, was alles in deinen Businessplan gehört und was du beachten solltest. Beispielsweise findest du so Wissenswertes zu verschiedenen Rechtsformen und benötigten Genehmigungen oder auch zu den häufigsten Fehlern, die man beim Schreiben eines Businessplans machen kannst.

Hier findest du die wichtigsten Fakten aus unserem Anbietercheck im Überblick:

Die Autorin Ines Bahr ist International Senior Content Analyst bei Capterra, der unabhängigen Online-Ressource für Business-Software-Käufer, www.capterra.com.de

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Vom Elevator Pitch zum echten Kontakt: So bleibst du auf Events in Erinnerung

Events sind voll, laut und schnell. Viele Pitches klingen gleich. Was bleibt, sind oft die Zweifel, ob jemand zuhört und ob die Story hängen bleibt. Hier ist ein klarer Plan, mit dem du als Gründer*in nicht nur sprichst, sondern auch lange in Erinnerung bleibst.

Welche Events für Start-ups wichtig sind

Nicht jedes Event bringt dir Reichweite. Große Messen sind gut, um Trends zu sehen und zufällig Investor*innen zu treffen. Kleine Meetups sind oft besser, um echte Gespräche zu führen. Pitch-Wettbewerbe helfen, deine Story zu testen und Sichtbarkeit zu bekommen. Branchenevents bringen dich nah an Kund*innen, die deine Lösung wirklich gebrauchen können. Und dann gibt es noch Netzwerktreffen von Acceleratoren oder Coworking-Spaces - da findest du oft Mentor*innen oder erste Geschäftspartner*innen. Überlege dir vorher: Willst du Investor*innen, Kund*innen oder Sparringspartner*innen treffen? Danach entscheidest du, wo du hingehst.

Vor dem Event: Ziele setzen, Fokus halten

Ein Event ist keine Bühne für endlose Pitches. Es ist ein Spielfeld für Beziehungen. Wer ohne Plan kommt, wirkt schnell beliebig. Deshalb gilt: Vorbereitung ist deine größte Stärke.

Strategische To-dos

1. Definiere dein Ziel: Willst du Investor*innen ansprechen, Kund*innen gewinnen oder Geschäftspartner*innen finden? Du kannst nicht alles gleichzeitig schaffen. Konzentriere dich auf maximal zwei Ziele. So weißt du, wen du ansprechen solltest und wen nicht.

2. Recherchiere die Gästeliste: Viele Events veröffentlichen Speaker*innen oder Sponsor*innen vorab. Schau dir an, wer interessant für dich ist. Markiere drei bis fünf Personen, die du wirklich treffen willst. Bereite eine kurze, persönliche Anknüpfung für jede Person vor. So bist du nicht eine/r von vielen, sondern jemand, die/der sich Mühe gibt.

3. Arbeite an deinem Auftritt: Damit ist nicht nur dein Pitch gemeint. Denk an dein Gesamtbild: Kleidung, Körpersprache, wie du dich vorstellst. Professionell wirkt nicht steif, sondern klar. Auch kleine Dinge zählen, zum Beispiel, ob du leicht erklärst, was dein Startup macht, oder ob du dich in Fachjargon verstrickst.

4. Trainiere deinen Pitch – aber nicht auswendig: Du brauchst keine perfekte Rede. Besser ist, wenn du deine Kernbotschaft so verinnerlicht hast, dass du sie flexibel rüberbringen kannst. Drei klare Punkte reichen: Problem - Lösung - Nutzen. Wenn du das frei variieren kannst, wirkst du authentisch und nicht einstudiert.

5. Plane deinen Erinnerungsanker: Menschen erinnern sich an kleine, konkrete Dinge. Das kann eine Zahl sein, eine kurze Story oder ein visueller Anker wie ein ungewöhnliches Beispiel. Überlege dir vorher, was du nutzen willst, damit dein Gegenüber dich später noch zuordnen kann.

6. Bereite dein Material vor: Visitenkarten wirken altmodisch, sind aber praktisch. Smarter wird es mit einem QR-Code: der führt direkt zu deiner Webseite, deinem Kalender oder einer One-Pager-Landingpage. Wenn du kleine Giveaways einsetzt, dann nur Dinge, die wirklich nützlich sind, z. B. Kugelschreiber oder Notizbücher. Weitere Inspiration findest du hier.

Auf dem Event: Präsenz zeigen, Kontakte knüpfen

Ein Event ist kein Marathon, bei dem du möglichst viele Visitenkarten einsammeln musst. Es geht darum, wie du dich präsentierst, wie du zuhörst und ob andere dich in Erinnerung behalten. Qualität schlägt Quantität – drei gute Kontakte bringen dir mehr als dreißig flüchtige Gespräche.

Sichtbar sein, ohne zu nerven

Stell dich nicht in die Ecke und warte darauf, dass dich jemand anspricht. Such dir bewusst Momente, um auf Leute zuzugehen. Gleichzeitig: niemand mag aufdringliche Monologe oder aggressive Visitenkartenverteilung. Halte die Balance zwischen aktiv und angenehm.

  • Stell dich in die Nähe des Buffets oder der Kaffeemaschine. Dort entstehen oft spontane Gespräche.
  • Lieber fragen „Kann ich mich kurz dazu stellen?“ als ungefragt in eine Gruppe platzen.

Mit einfachen Fragen starten

Small Talk ist nicht belanglos, er ist der Türöffner. Eine einfache Frage reicht, um ins Gespräch zu kommen: „Was hat dich heute hergebracht?“ oder „Welche Session war für dich bisher die spannendste?“. So entsteht ein natürlicher Einstieg, ohne dass du sofort pitchen musst.

Den Pitch flexibel einsetzen

Dein Kurzpitch bleibt wichtig, aber er sollte sich an die Situation anpassen. Investor*innen wollen etwas anderes hören als potenzielle Kund*innen oder Mentor*innen. Die Grundstruktur ist immer gleich – Problem, Lösung, Ergebnis - aber die Betonung wählst du passend zur Person.

  • Beispiel für Investor*innen: „Wir adressieren einen Markt von 2,5 Mrd. € und wachsen aktuell 20% pro Monat.“
  • Beispiel für Kund*innen: „Du verlierst weniger Zeit mit Bestandsplanung, weil alles automatisch läuft.“
  • Beispiel für Mentor*innen: „Wir haben es geschafft, unser MVP in 6 Wochen zu launchen - aber das Onboarding ist noch unser Schwachpunkt.“

Geschichten bleiben hängen

Zahlen sind nützlich, aber Geschichten prägen sich ein. Ein Beispiel aus dem Alltag deiner Nutzer*innen macht dich viel greifbarer als jede Statistik. „Eine Bäckerei, die wir betreuen, musste keine Kund*innen mehr wegschicken, weil die Croissants nie mehr ausgingen.“ Solche Bilder bleiben im Kopf.

Gespräche klar beenden

Viele Gründer*innen wissen nicht, wann sie ein Gespräch beenden sollen. Aber genau das macht dich professionell: Bedanke dich kurz, kündige an, dass du dich meldest, und geh den nächsten Schritt. Zum Beispiel: „Schön, dich kennenzulernen. Ich schicke dir morgen den Link, wie besprochen.“ oder „Ich will dich nicht länger aufhalten, lass uns gern später weiterreden.”. Das zeigt Respekt und macht den Weg frei für ein Follow-up.

Nach dem Event: Dranbleiben statt abtauchen

Das Wichtigste passiert oft erst nach dem Event. Melde dich innerhalb von ein bis zwei Tagen, solange ihr euch beide noch erinnert. Halte deine Zusagen ein und mach es konkret: ein Link, eine Case Study oder ein Termin. Schreib persönlich und nicht generisch. Ein kurzer Bezug zum Gespräch reicht. Und bleib locker: Nicht jede Begegnung führt sofort zu einem Deal, aber wer sich verlässlich meldet, bleibt im Kopf. So machst du aus einem ersten Pitch eine echte Verbindung, die weit über das Event hinausgeht.

EU KI-Gesetz wird scharf gestellt

Diese Strafen für KI-Verstöße drohen ab dem 2. August 2025 – was Personalverantwortliche und Arbeitnehmende jetzt wissen und beachten müssen.

Das KI-Gesetz der Europäischen Union, die weltweit erste umfassende KI-Verordnung, erreicht am 2. August 2025 einen entscheidenden Meilenstein. Ab diesem Stichtag gelten für Unternehmen, Behörden und KI-Anbieter*innen in der EU zahlreiche zentrale Verpflichtungen, bei deren Nichteinhaltung Strafmaßnahmen eingeleitet und verhängt werden können. Was das für Unternehmen und ihre Mitarbeitenden bedeutet, erfährst du hier.

Der AI Act, der am 2. Februar dieses Jahres in Kraft getreten ist, schafft einen einheitlichen Rechtsrahmen für Künstliche Intelligenz (KI) in der EU. Zwar werden viele Regelungen erst 2026 wirksam, doch bereits am 2. August 2025 beginnt eine neue Phase, die sich auf drei Bereiche fokussiert:

  • Strafmaßnahmen bei Nichteinhaltung
  • Verpflichtungen für allgemeine General-Purpose-AI-Modelle (GPAI)
  • Aufbau von Aufsicht und Governance auf nationaler und europäischer Ebene

Strafen bis zu 35 Millionen Euro

Seit dem 2. Februar dieses Jahres sind KI-Systeme mit unannehmbaren Risiken verboten. Ab dem 2. August 2025 können zusätzlich nun Geldbußen für Verstöße gegen bereits bestehende Verpflichtungen verhängt werden, die bis zu 35 Millionen Euro oder 7 Prozent ihres gesamten Jahresumsatzes betragen können. Unternehmen müssen dazu beispielsweise sicherstellen, dass ihre Mitarbeitenden über KI-Kenntnisse verfügen. Die Europäische Union erwartet von ihren Mitgliedstaaten, dass sie eigene wirksame, verhältnismäßige und abschreckende Strafmaßnahmen festlegen. Dabei sollen die besonderen Umstände von KMUs und Start-ups berücksichtigt werden, um deren wirtschaftliche Lebensfähigkeit nicht zu gefährden.

Neue Verpflichtungen für Anbieter*innen von GPAI-Modellen

GPAI-Modelle, die ab dem 2. August 2025 in der Europäischen Union vermarktet werden, unterliegen gesetzlichen Verpflichtungen. Das Europäische Amt für Künstliche Intelligenz hat dazu am 10. Juli 2025 die endgültige Fassung der Verhaltenskodizes veröffentlicht. Anbieter*innen solcher GPAI-Modelle müssen unter anderem technische Dokumentationen erstellen, Urheberrechte beachten und Transparenz über die verwendeten Trainingsdaten sicherstellen.

GPAI-Modelle sind KI-Systeme mit besonders breitem Einsatzspektrum und sind darauf ausgelegt, eine Vielzahl von Aufgaben zu erfüllen. Sie werden mit riesigen Datenmengen trainiert und sind entsprechend vielseitig einsetzbar. Das bekannteste Beispiel sind große Sprachmodelle (Large Language Models, LLM), etwa das generative Sprachmodell GPT-4o, das in ChatGPT integriert ist. Für GPAI-Modelle, die bereits vor dem 2. August 2025 in der Europäischen Union auf dem Markt waren, gilt eine Übergangsfirst bis zum 2. August 2027.

Aufsicht und Governance

Die KI-Verordnung schafft einen Rahmen mit Durchführungs- und Durchsetzungsbefugnissen auf zwei Ebenen.

Auf nationaler Ebene muss jeder EU-Mitgliedstaat bis zum 2. August 2025 mindestens eine Marktüberwachungsbehörde sowie eine notifizierende Behörde benennen. Erstere ist für die Überwachung von KI-Systemen zuständig, letztere für die Notifizierung unabhängiger Konformitätsbewertungsstellen. Die Mitgliedstaaten müssen bis dem Stichtag Informationen zu den nationalen Behörden und deren Kontaktdaten veröffentlichen.

Auf EU-Ebene koordinieren das Europäische Amt für KI und der Europäische KI-Ausschuss die Aufsicht. Zusätzlich werden ein Beratungsforum und ein wissenschaftlicher Ausschuss aus unabhängigen Experten eingerichtet.

Was bedeutet das für Personalabteilungen und Arbeitnehmende?

Das KI-Gesetz hat direkte Auswirkungen darauf, wie KI in den Bereichen Rekrutierung, Performance-Management, Personalanalyse und Mitarbeitenden-Monitoring eingesetzt wird. Personalverantwortliche müssen sicherstellen, dass KI-Tools in diesen Bereichen transparent, fair und konform sind.

  • Fairness und Antidiskriminierung: KI-Systeme, die bei Einstellungs- oder Beförderungsentscheidungen eingesetzt werden, müssen nachvollziehbar und frei von Bias sein. Personalabteilungen sollten ihre Tools und Anbieter*innen regelmäßig überprüfen, um die Einhaltung der Vorschriften sicherzustellen.
  • Vertrauen und Transparenz: Mitarbeitende erhalten einen besseren Einblick, wie KI-Systeme ihre Arbeit beeinflussen, zum Beispiel bei der Einsatzplanung, Leistungsbewertung oder bei der Arbeitssicherheit. Personalabteilung können Vertrauen schaffen, indem sie offen kommunizieren, wie KI eingesetzt wird und wie die Daten der Mitarbeitenden geschützt werden.
  • Verantwortlichkeit von Drittanbieter*innen: Werden KI-Tools von Drittanbieter*innen genutzt, müssen Personalabteilungen sicherstellen, dass diese Anbieter*innen die Anforderungen an Transparenz und Dokumentation erfüllen. Verträge und Beschaffungsprozesse sollten entsprechend angepasst werden.
  • Training und Change Management: Mit stärkeren Regulierungen von KI wird die Personalabteilung eine Schlüsselrolle bei der Schulung von Führungskräften und Mitarbeitenden übernehmen. Ziel ist es, einen verantwortungsvollen Umgang mit KI zu fördern und ethische Standards in der Unternehmenskultur zu verankern.

Fazit

Anbieter*innen von GPAI-Modellen, die bereits vor dem 2. August 2025 auf dem Markt waren, haben bis zum 2. August 2027 Zeit, die neuen Vorschriften vollständig umzusetzen. Weitere Verpflichtungen für KI-Systeme mit hohem Risiko werden 2026 und 2027 folgen. Dieser Meilenstein spiegelt das Bestreben der EU wider, Innovationen zu fördern und gleichzeitig sicherzustellen, dass KI sicher, transparent und mit den europäischen Werten im Einklang steht. Damit rückt die Personalabteilung in den Mittelpunkt einer verantwortungsvollen Einführung von KI am Arbeitsplatz.

Der Autor Tom Saeys ist Chief Operations Officer bei SD Worx, einem international tätigen Dienstleistungsunternehmen im HR-Bereich.

Hamburger DeepTech-Start-up TrustNXT sichert sich1,6 Mio. Euro Finanzierung

Das 2024 von Ariane Scheer-Danielsson, Sebastian Adank und Andreas Reich gegründete Computer-Vision- und Cybersecurity-Start-up TrustNXT entwickelt eine Softwareplattform zum umfassenden Manipulationsschutz für visuelle Daten.

An der Pre-Seed-Finanzierung beteiligt sind die renommierten Frühphasenfonds D11Z. Ventures und High-Tech Gründerfonds (HTGF). Das Kapital soll der Skalierung einer Deep-Tech-Lösung dienen, die Bilder und Videos in sicherheitskritischen B2B-Anwendungen zuverlässig vor KI-basierter Manipulation und Cyberangriffen schützt.

TrustNXT entwickelt eine Softwareplattform zum umfassenden Manipulationsschutz für visuelle Daten. Sie kombiniert Kryptografie, Computer Vision und eine patentierte Trust-Technologie, um die Authentizität von Bild- und Videodaten sicherzustellen und Manipulation effektiv zu verhindern. Die Lösung garantiert die Integrität visueller Daten in kritischen Geschäftsprozessen.

Ariane Scheer-Danielsson, Co-Founder & Managing Director bei TrustNXT: „In einer Welt, in der KI täuschend echte Bilder in Sekunden erzeugt, sind Vertrauen und Datenintegrität entscheidend. Ohne sie sind digitale Geschäftsmodelle bedroht. Unsere Mission ist es, diese Integrität für Unternehmen zu sichern.“

Starke Marktresonanz im Versicherungssektor

Die Versicherungslösung von TrustNXT adressiert manipulierte Schadensfotos und ermöglicht die vollständige Automatisierung von Claims- und Underwriting-Prozessen – ganz ohne menschliche Prüfung. Versicherer können Bildbetrug effektiv unterbinden, Bearbeitungszeiten verkürzen und ihre Prozesse kosteneffizient sowie skalierbar gestalten.

Zukunft: Echtzeitschutz für industrielle Use Cases

Mit dem Kapital plant TrustNXT den Ausbau der Technologie, besonders für manipulationssicheren Echtzeitschutz von Videodaten in industriellen Anwendungen. Erste Pilotprojekte in der Industrie sind für 2026 vorgesehen.

Influencer-Marketing: Sozialabgaben und Steuerfallen

Was Influencer*innen und Auftraggebende bei ihrer Zusammenarbeit steuerrechtlich wissen und beachten sollten.

Die Reichweite von Influencer*innen und ihr Einfluss auf die Follower*innen machen sie zu einem begehrten Teil von Marketingkampagnen und Produktplatzierungen von Unternehmen. Doch die Zusammenarbeit birgt nicht nur Fallstricke für die Influencer*innen selbst, sondern auch für Auftraggebende. Das gilt gerade auch im Hinblick auf die Sozialabgaben an die Künstlersozialkasse (KSK). Was es dabei zu beachten gibt, erklärt Rechtsanwältin Nicole Golomb bei Ecovis in Regensburg.

Influencer*innen sind heute feste Größen in Werbekampagnen, bei denen teils große Summen fließen. Wie zuletzt die Fälle in Nordrhein-Westfalen und mittlerweile auch in den anderen Bundesländern zeigen, können die steuerlichen Folgen gravierend sein: Dort prüfen Ermittler*innen des Landesamts zur Bekämpfung der Finanzkriminalität ein mögliches Steuervolumen von rund 300 Millionen Euro, das Influencer*innen nicht erklärt haben sollen. Neben unklaren Einnahmen aus Klickvergütungen, Werbedeals oder Abo-Zahlungen rücken damit auch die Pflichten von Unternehmen stärker in den Fokus, etwa wann sie die Künstlersozialabgabe (KSA) an die Künstlersozialkasse (KSK) für die Zusammenarbeit mit Influencer*innen zahlen müssen.

Wann Unternehmen die KSA zahlen müssen

Die KSK verschafft selbstständigen Künstlern und Publizisten Zugang zur gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung zu ähnlichen Bedingungen, wie sie Arbeitnehmende haben. Viele Unternehmen außerhalb der klassischen Medien- und Kreativbranche sind überrascht, dass auch sie die Künstlersozialabgabe zahlen müssen, wenn sie für Werbung oder Öffentlichkeitsarbeit Influencer oder andere Kreative beauftragen.

Unternehmen müssen die KSA leisten, wenn sie Aufträge an selbständige Künstler*innen oder Publizist*innen vergeben (Paragraph 24 Absatz 1 und Absatz 2 Künstlersozialversicherungsgesetz, KSVG). Dazu gehören einerseits klassische Verwerter wie Verlage, Fernsehsender oder Galerien. Andererseits trifft die Pflicht auch Unternehmen, die für ihre eigene Werbung oder Öffentlichkeitsarbeit externe Kreative beauftragen. Sobald Firmen Influencer*innen beauftragen, bewegen sie sich in einem Bereich, den sie gar nicht als abgabepflichtig wahrnehmen.

Für das Auftragsvolumen gelten Bagatellgrenzen, die jedoch nicht für klassische Verwerter gilt:

  • bis Ende 2025: 700 Euro pro Kalenderjahr,
  • ab 2026: 1.000 Euro pro Kalenderjahr geplant.
  • Unterhalb dieser Schwellen entfällt die KSA.

Wann Influencer*innen abgabepflichtig werden

Als abgabepflichtig gelten Leistungen von selbständigen Künstler*innen oder Publizist*innen, wenn natürliche Personen oder Personengesellschaften sie erbracht haben. Arbeiten juristischer Personen, etwa von einer GmbH, oder von Gesellschaften wie einer GmbH & Co. KG oder einer Offenen Handelsgesellschaft lösen dagegen keine KSA aus.

Influencer*innen lassen sich durchaus als Künstler*innen einstufen, wenn sie Videos, Fotos oder Podcasts mit eigener kreativer Gestaltung produzieren. Bereits ein geringer künstlerischer Charakter kann genügen, um die Abgabepflicht zu begründen. Keine Abgabe fällt dagegen an, wenn ein(e) Influencer*in lediglich ein Produkt empfiehlt oder verlinkt, ohne eine eigenständige kreative Leistung zu erbringen.

Grauzonen und Risiken

In der Praxis entstehen häufig Unsicherheiten – etwa bei stilistisch aufwendig gestalteten Produktpräsentationen. Im Zweifel nimmt die KSK eine eigene Bewertung vor, die auch rückwirkend erfolgen kann. Das führt nicht selten zu erheblichen Nachforderungen.

Muss ein Unternehmen die Abgabe leisten, kommen weitere Pflichten hinzu, die so im KSVG geregelt sind:

  • umfassende Auskunfts- und Vorlagepflichten (Paragraph 29),
  • Meldung aller an selbständige Künstler*innen gezahlten Entgelte (Paragraph 27),
  • Auszeichnungspflichten (Paragraph 28)
  • Vorauszahlungspflichten (Paragraph 27 Absatz 2)

Beratung zahlt sich aus

Die Beauftragung von Influencer*innen kann also weitreichende Konsequenzen haben. Influencer-Marketing wird zunehmend wichtiger, doch die steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Aspekte sind in vielen Unternehmen nicht ausreichend bekannt. Eine rechtzeitige Beratung hilft, Nachzahlungen und Bußgelder zu vermeiden.

OIQ Global übernimmt NewSpace-Start-up UNIO Enterprise

Das 2022 gegründete NewSpace-Start-up UNIO Enterprise (UNIO) mit Sitz in München schlägt als Teil von OrbitsIQ Global (OIQ) ein neues Kapitel in seiner Unternehmensgeschichte auf.

UNIO löst das Problem der unzuverlässigen Konnektivität für Fahrzeuge und mobile Objekte durch die Zusammenführung terrestrischer Mobilfunk- und Satellitennetze mithilfe der intelligenten B2B-Lösung UNIO Move. Dies ermöglicht einen unterbrechungsfreien digitalen Zugriff in Echtzeit und eröffnet neue Möglichkeiten für vernetzte Mobilität weltweit.

Die Übernahme durch OIQ vereint UNIOs KI-gestützte Smart-Switch-Konnektivitätssoftware mit OIQs Vision, Satelliten- und terrestrische Netzwerke nahtlos zu verbinden und mobilen Assets weltweit zu Verfügung zu stellen.

OrbitsIQ Global SA (OIQ) wurde 2024 gegründet, hat seinen Hauptsitz in Luxemburg und verfügt über internationale Niederlassungen, unter anderem in den USA. Das Unternehmen bietet einen - jederzeit und überall - unterbrechungsfreien Service für stationäre und mobile Objekte wie Autos, Boote, Flugzeuge und autonome Systeme – egal ob in der Luft, auf dem Wasser oder unterwegs. Gemeinsam planen die beiden Unternehmen Millionen von mobilen Objekten weltweit zu bedienen.

„Die Akquisition durch OIQ Global ist ein Wendepunkt für UNIO. Mit unserer Konnektivitätsexpertise und der Konstellationsvision von OIQ werden wir die Vernetzung von mobilen Objekten neu definieren. Die Partnerschaft ermöglicht es uns, die Erreichung unserer strategischen Ziele zu beschleunigen und eine neue Generation intelligenter Konnektivität auf Basis von Satelliten- und terrestrischen Netzewerken, Branchen wie der Automobilindustrie, Landwirtschaft, Logistik und Schifffahrt bereitzustellen“, kommentiert Katrin Bacic, CEO von UNIO Enterprise.

Joseph J. Euteneuer, CEO von OIQ Global, ergänzt: „Wir freuen uns, UNIO Enterprise in der OIQ Global-Familie willkommen zu heißen. UNIOs KI-gestützte Smart-Switch-Konnektivitätstechnologie ist die perfekte Ergänzung zu unserer Vision globaler Konnektivität, die jederzeit und überall verfügbar ist. Gemeinsam werden wir eine nahtlose, multibandige Mobilitätskonnektivität schaffen, die weltweit neue Maßstäbe in puncto Effizienz, Sicherheit und operativer Insights setzt.“

Autonomes Fahren, intelligente Logistik und vorausschauende Wartung erfordern unterbrechungsfreie Konnektivität. Die kombinierte Expertise von UNIO und OIQ positioniert Europa an der Spitze der globalen Telematik-Innovation. In einer Zeit, in der die Konnektivität im Mobilitätsbereich so wichtig geworden ist wie Kraftstoff, stärkt diese Partnerschaft Europas Führungsrolle bei der Gestaltung einer souveränen, sicheren digitalen Infrastruktur.

Gründer*in der Woche: TZmann – E-Bike wie ein Maßanzug

TZmann ist eine 2023 von Andre K. Götzmann gegründete E-Bike-Marke, die sich auf vollständig in Deutschland maßgefertigte Rahmen mit Know-how aus dem Motorsport und Carbonleichtbau spezialisiert hat.

Wer ein Fahrrad kauft, bekommt meist ein Kompromissprodukt. Sattel rauf, Lenker runter, vielleicht noch ein anderer Vorbau und dann heißt es: irgendwie einrichten. Doch nicht jeder Körper ist gleich und entspricht den physiologischen Durchschnittswerten. Die Konsequenz daraus ist, was zunächst kaum auffällt, summiert sich über die Kilometer zu Beschwerden: Die Hände schlafen ein, der Nacken spannt, die Motivation sinkt.

Ein junger Unternehmer aus Sindelfingen will das ändern und setzt mit seiner Marke TZmann auf Maßanfertigung. „Ich habe nie ein Rad gefunden, das wirklich passte“, sagt Andre K. Götzmann, Designer und Gründer von TZmann aus Sindelfingen. Was aus einem Defizit geboren wurde, entwickelte sich zu einer Geschäftsidee und schließlich zu einem Produkt: dem TZmann 1.0, einem maßgefertigten E-Bike mit Carbonrahmen, das anhand individueller Körperdaten gefertigt wird.

Maßarbeit statt Baukastendenken

Aus Maßen wie Körpergröße, Armlänge oder Beinlänge berechnet ein Konfigurator die ideale Geometrie. Reach, Stack, Sitzposition und Lenkwinkel werden daraus individuell definiert. Dieses maßgefertigte System ermöglicht über 1000 verschiedene Geometrien, sodass für jede Körpergröße, individuell abgestimmt auf die Proportionen des Fahrers/der Fahrerin, mehr als 50 realistisch kombinierbare Varianten zur Verfügung stehen. Der Rahmen entsteht dabei nicht aus vorgefertigten Modulen, sondern wird mit Know-how aus der Automobilindustrie und dem Carbon- Leichtbau in Baden-Württemberg passgenau angefertigt.

Kern des Ganzen ist ein sogenannter Beam-Rahmen, eine Konstruktion ohne klassische Sattelstrebe. Das erlaubt nicht nur ein aufgeräumtes Design, sondern vor allem mehr Kontrolle über Steifigkeit und Komfort, wenn man in der Stadt oder auf der Schotterpiste unterwegs ist. Während andere Hersteller durch Rohrformen oder Elastomere versuchen, Vibrationsdämpfung in ihre Serienmodelle zu bringen, setzt TZmann auf die gezielte Anordnung von Carbonlagen: steif, wo Kraft übertragen wird, flexibel, wo Federung gefragt ist. Das Ergebnis verspricht weniger Vibrationen, bessere Kraftübertragung, spürbar mehr Fahrkomfort, was sich besonders bei längeren Strecken auszahlt. Auch in Sachen Integration zeigt sich das TZmann 1.0 konsequent. Der Akku liegt tief und zentral im Schwerpunkt und ist im Stand bequem mit einer Hand nach oben entnehmbar. Damit ist das TZmann das wohl erste E-Bike weltweit, das Maßanfertigung mit einem voll integrierten 540 Wh Akku verbindet. Bei einem Gesamtgewicht von nur 16 Kilogramm kombiniert das E-Bike so eine beeindruckende Reichweite mit außergewöhnlich geringem Gewicht.

Die Verkabelung verläuft vollständig intern, sämtliche Komponenten, vom Motor bis zu den Bedienelementen, sind auf Alltagstauglichkeit und Wartungsarmut bei StVZO-Konformität ausgelegt. Dabei verzichtet TZmann bewusst auf Overengineering und orientiert sich an einem klaren Designanspruch: Form folgt Funktion und das in schön. Besonders erwähnenswert sind die Laufräder, die als fester Bestandteil des Systems entwickelt werden und kein Zukaufteil sind. Um die veränderte Lastverteilung durch den Beam-Rahmen auszugleichen, kommen handgefertigte, tubeless-ready Laufradsätze mit hoher lateraler Steifigkeit zum Einsatz, die auf das Rahmenkonzept abgestimmt und nicht beliebig austauschbar sind. Götzmann betont: „Was im Bahnrennsport für Geschwindigkeit sorgt, wird bei unserem E-Bike im Alltag zum Schlüssel für Ergonomie und Integration.“ So steht die Funktion und vor allem die Passform im Vordergrund, denn die beste Technik hilft wenig, wenn das Rad nicht richtig sitzt.

Made in Sindelfingen mit Know-how aus dem Motorsport

Unterstützt wird TZmann von einem Netzwerk erfahrener Partner*innen. Die Rahmen werden mit dem deutschen Zulieferer Bräutigam gefertigt, der sonst Teile für den Motorsport produziert. Die ergonomische Auslegung entstand in Zusammenarbeit mit Dr. Kim Tofaute, einem der bekanntesten Bikefitter Deutschlands. Gemeinsam entwickelten sie nicht nur die grundlegenden Geometrien, sondern auch den digitalen Vermessungsprozess.

Noch ist TZmann ein kleines Unternehmen, das die ersten 117 Bikes nun in Vorserie produziert. Doch das Interesse wächst nicht nur bei Designliebhaber*innen, sondern vor allem bei jenen, die das Fahrrad als vollwertiges Verkehrsmittel verstehen. „Wer viel fährt, merkt schnell, wie wichtig ein gutes Setup ist“, sagt Götzmann. „Und dass man sich nicht dem Rad anpassen sollte, sondern umgekehrt.“

O’zapft is – aber strategisch!

Start-up-Business-Guide fürs Oktoberfest: So gelingt auf der Wiesn der Spagat zwischen Maß und Meeting sowie zwischen Festzeltstimmung und professionellem Austausch.

Der Duft von gebrannten Mandeln liegt in der Luft und über den Biertischen klirren die ersten Maßkrüge. Zwischen Dirndl und Lederhose, Brezn und Hendl zeigt sich jedes Jahr ein faszinierender Kontrast: Während viele Wiesn-Besucher*innen vor allem wegen der Gaudi kommen, verwandeln immer mehr Unternehmen das Oktoberfest in eine Bühne für Begegnungen, Gespräche und Geschäftsanbahnungen.

Am Abend des 23. September findet man beispielsweise das Münchner Start-up Embat gemeinsam mit ausgewählten Partner*innen und Kund*innen im Bräurosl-Zelt. Wo an den Wochenenden der Fokus klar auf Feiern liegt, entstehen von Montag bis Donnerstag Räume für Business-Meetings und Networking. Doch wie gelingt der Spagat zwischen Maß und Meeting, zwischen Festzeltstimmung und professionellem Austausch?

10 Tipps, wie das Business-Meeting auf der Wiesn zum Erfolg für dein Start-up wird

  • Jedes Zelt hat seine ganz eigene Stimmung. Die Bräurosl ist lebendig, fröhlich und gleichzeitig traditionell. Das ist ein guter Rahmen, um Gastfreundschaft zu zeigen und trotzdem professionell zu bleiben.
  • Ein später Nachmittag oder Abend – Embat startet ab 16.45 Uhr – passt am besten. So können geschäftliche Gespräche früh beginnen, bevor der Abend in ein gemeinsames, lockeres Beisammensein übergeht.
  • Ein kleiner Tisch mit rund zehn Plätzen sorgt für intensive Gespräche statt oberflächlichem Networking.
  • Eine gute Mischung aus Team-Mitgliedern und externen Gästen (zum Beispiel potenzielle Kund*innen, Partner*innen und bestehende Kontakte) hält Gespräche natürlich und verhindert, dass es zu „sales-lastig“ wirkt.
  • Wiesn-Tische sind knapp – sehr knapp. Frühzeitig buchen!
  • Wer Einladungen rechtzeitig verschickt und mit einer persönlichen Note versieht, macht den Unterschied.
  • Das Oktoberfest ist ein einzigartiges Erlebnis. Besonders internationale Gäste schätzen die authentische bayerische Tradition. Um einen Kulturschock zu vermeiden und vor allem internationalen Gästen Sicherheit zu geben, kann ein kurzes Briefing nicht schaden, das der Einladung beigefügt ist. Inhalt: Was ziehe ich an? Was darf ich mit ins Zelt nehmen? Gibt es Sicherheitskontrollen?
  • Beginnt mit relevanten „Business”-Gesprächen, aber lasst genug Raum für den „Fun Factor” – unterschätzt nicht die verbindende Wirkung von gemeinsamem Lachen, Singen und dem Anstoßen mit der Maß.
  • Eine Dankesnachricht, ein geteiltes Foto oder ein LinkedIn-Post (nach vorheriger Zustimmung) transportieren die positive Energie in die nächste Begegnung.
  • Auch ans eigene Team denken: Solche Events fördern nicht nur Networking, sondern auch den Teamgeist und hinterlassen bleibende gemeinsame Erinnerungen.

Warum die Bräurosl zu Embats Positionierung passt

Die Bräurosl gehört zu den klassischen Oktoberfestzelten, tief in der bayerischen Kultur verwurzelt, gleichzeitig bekannt für ihre offene, lebhafte Atmosphäre. Das spiegelt Embats Kombination aus Innovation und lokaler Verankerung wider. Im Vergleich zu exklusiveren oder rein VIP-orientierten Zelten schafft dies die richtige Mischung aus Professionalität und Spaß – so fällt es Gästen leichter, ins Gespräch zu kommen, sich wohlzufühlen und authentisch zu connecten. Gleichzeitig ist es einfach ein unvergessliches Erlebnis: Musik, Tradition und Atmosphäre sorgen dafür, dass Gäste mit bleibenden Eindrücken nach Hause gehen – ein perfekter Hintergrund für erfolgreiches Networking.

Der Autor David Vortmeyer ist Country Manager DACH bei Embat, das es Finance-Teams in mittleren und großen Unternehmen ermöglicht, sämtliche Aspekte des Treasury- und Accounting-Managements in Echtzeit zu verwalten.

EXIST-Forschungstransfer

EXIST-Forschungstransfer unterstützt herausragende forschungsbasierte Gründungsvorhaben, die mit aufwändigen und risikoreichen Entwicklungsarbeiten verbunden sind.

Das Ziel des EXIST-Programms ist es, das Gründungsklima an Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen zu verbessern. Darüber hinaus sollen die Anzahl und der Erfolg technologieorientierter und wissensbasierter Unternehmensgründungen erhöht werden. Deshalb unterstützt EXIST Hochschulabsolvent*innen, Wissenschaftler*innen sowie Studierende bei der Vorbereitung ihrer technologieorientierten und wissensbasierten Existenzgründungen.

Mit dem EXIST-Forschungstransfer werden herausragende forschungsbasierte Gründungsvorhaben unterstützt, die mit aufwändigen und risikoreichen Entwicklungsarbeiten verbunden sind. Ziele sind die Unterstützung technologieorientierter Unternehmensgründungen und Sicherung der Nachhaltigkeit von Gründungen und Arbeitsplätzen.

Programmsteckbrief

Zielgruppe: Existenzgründer*innen, Hochschulen, Unternehmen, Selbstständige

Laufzeit: 18.04.2023 - 31.12.2029

Verantwortlich: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Förderschwerpunkt: Förderung nachhaltiger und hochwertiger Beschäftigung, Gründungen und Unternehmertum sowie Anpassung an den Wandel

Antragstellung als Projekt möglich? Ja

Förderanträge können jederzeit bis zum 31.12.2027 gestellt werden. Die Einreichung von Projektanträgen ist kontinuierlich möglich, diese werden aber jeweils bis zum 31. März, 31. August und 30. November des betreffenden Jahres gesammelt.

Das EXIST-Forschungstransfer besteht aus zwei Förderphasen

In der ersten Förderphase sollen Forschungsergebnisse mit Gründungspotenzial weiterentwickelt werden. Ziel ist es, Fragen in Zusammenhang mit der Umsetzung wissenschaftlicher Ergebnisse in technische Produkte und Verfahren zu klären, die darauf basierende Geschäftsidee zu einem Businessplan auszuarbeiten und die geplante Unternehmensgründung vorzubereiten.

In der zweiten Förderphase stehen weiterer Entwicklungsarbeiten, die Aufnahme der Geschäftstätigkeit sowie die Vorbereitungen für eine externe Unternehmensfinanzierung im Fokus.

Hier ein Erklärvideo zum EXIST-Forschungstransfer

Alle wichtigen Infos bietet das Handbuch – EXIST-Forschungstransfer – hier geht’s zum Download:

Alle relevanten Downloads zum EXIST-Forschungstransfer findest du hier:

Welche EXIST-Förderungen gibt es noch?

Gründungsstipendium

EXIST-Women

EXIST Beirat

EXIST-Modellprojekte

3,3 Mio. Euro für Kölner Life-Science-Start-up Detechgene

Detechgene, 2022 von Dr. Reza Esmaillie und Dr. Robin Bayer gegründet, entwickelt ein mobiles Diagnostikgerät, das die Präzision einer PCR mit der Benutzer*innenfreundlichkeit eines Schnelltests für Antigene kombiniert.

Das Testsystem von Detechgene ermöglicht es, in bis zu 30 Minuten Krankheitserreger wie Viren, Bakterien oder Pilze zu erkennen. Bisher werden entsprechende Proben in spezialisierte Labors geschickt, sodass deutlich länger auf Ergebnisse gewartet werden muss. Das kompakte und leichte Gerät kommt ohne diese Laborinfrastruktur aus und kann entsprechend überall eingesetzt werden. Arztpraxen können so binnen kürzester Zeit selbst in abgelegenen Orten Erkrankungen diagnostizieren und damit eine bessere Patient*innenversorgung bieten. Gleichermaßen kann es in Ländern eingesetzt werden, in denen es keine ausgeprägte Gesundheitsinfrastruktur gibt. Das Testsystem kombiniert dabei die Zuverlässigkeit von PCR-Tests mit der einfachen Handhabung, wie sie von herkömmlichen Antigen-Schnelltests bekannt ist.

Im Rahmen der Finanzierungsrunde hat die NRW.BANK mehr als 600.000 Euro in das Start-up investiert. Daneben beteiligten sich auch neoteq ventures als Lead-Investor, Aquarius Invest GmbH, Meerkat Holding GmbH, Campus Capital sowie mehrere strategische Business Angels. Insgesamt sammelte das junge Unternehmen 3,3 Millionen Euro ein. Mit dem Geld wollen die Gründer einen Gen-Schnelltest im Hosentaschenformat zur Marktreife bringen, mit dem in kurzer Zeit zahlreiche Krankheitserreger erkannt werden können.

Die NRW.BANK begleitet Detechgene bereits seit dem Jahr 2021. Das Start-up nutzte schon kurz nach der Gründung eine Zuschussberatung und erhielt über die win NRW.BANK Business Angels Initiative Zugang zu privaten Wagniskapitalgebern. In der aktuellen Finanzierungsrunde hat die NRW.BANK einerseits ein bestehendes Wandeldarlehen aus dem Programm NRW.SeedCon in eine offene Beteiligung gewandelt und darüber hinaus über das Programm NRW.SeedCap weitere 400.000 Euro bereitgestellt.

„Wir freuen uns, die erfolgreiche Zusammenarbeit mit der NRW.BANK nach dem SeedCon- nun auch im Rahmen des SeedCap-Programms fortzuführen. Als verlässliche Partnerin mit großer Expertise und starkem Netzwerk ist sie für uns von zentraler Bedeutung – insbesondere für innovationsgetriebene Gründungsvorhaben“, sagt Dr. Reza Esmaillie, CEO und Co-Founder der Detechgene GmbH.

„Gründungen im Gesundheitsbereich brauchen nicht nur wissenschaftliche Exzellenz, sondern auch eine verlässliche Finanzierung“, sagt Johanna Antonie Tjaden-Schulte, Mitglied des Vorstands der NRW.BANK. „Ziel unserer Beteiligung ist, dass die Innovation von Detechgene den Weg aus dem Labor in die Gesundheitsversorgung findet – schnell, wirksam und zum Nutzen aller. Gleichzeitig stärken wir so den Life-Science-Standort Nordrhein-Westfalen.“

Start-ups gegen Plastikmüll

Während die Verhandlungen zu einem globalen Plastikabkommen ergebnislos bleiben, entwickeln Start-ups weltweit innovative Technologien gegen Plastikmüll. Wir stellen eine Auswahl davon vor.

Die jüngsten Verhandlungen in Genf über ein globales Plastikabkommen sind wieder ohne Ergebnis geblieben. Die mehr als 180 verhandelnden Nationen konnten sich nicht einigen. Seit mehr als 50 Jahren sind die Gefahren durch Plastikmüll bekannt – und doch wird immer mehr davon produziert. Jedes Jahr entstehen rund 460 Millionen Tonnen Plastik, weniger als 10 Prozent davon werden recycelt und über 30 Millionen Tonnen gelangen in die Ozeane.

Auf politischer Ebene zeichnet sich bislang keine Lösung ab, auf die man sich global einigen könnte. Neue Vorgaben wie die Pflicht zu fixierten Flaschendeckeln in der EU sorgen eher für Frust. „Seit Jahrzehnten reden wir über das Plastikproblem. Um es zu lösen braucht es technologische Ansätze“, sagt Dr. Carsten Gerhardt, Vorsitzender der gemeinnützigen Circular Valley Stiftung. Solche Ansätze liegen längst auf dem Tisch. „Start-ups aus aller Welt zeigen, dass Innovation schneller sein kann als Verhandlungen.“

Start-ups aus aller Welt arbeiten an Lösungen

Einige dieser Unternehmen hat der Circular Economy Accelerator der Circular Valley Stiftung bereits unterstützt. Das Start-up PROSERVATION etwa stellt Polsterverpackungen aus Nebenprodukten der Getreideindustrie her, BIOWEG ersetzt Mikroplastik durch Biomaterialien aus Lebensmittelabfällen und das Unternehmen Biomyc verwendet Myzel-Verbundwerkstoffe aus Pilzwurzeln und Pflanzen.

Daüber hinaus stellt NYUNGU AFRIKA Damenhygieneprodukte aus Ananasblatt- und Maisschalenfasern her, Midwest Composites nutzt Ernteabfälle für die Herstellung von Textilien und Vlastic bietet eine Alternative zu geschäumten Kunststoffen auf Flachsbasis.

Wenn Produkte das Ende ihrer Lebensdauer erreichen, können sie durch Recycling ein zweites erhalten. Ecoplastile verwandelt Abfälle in langlebige Dachziegel, Gescol macht Bauplatten aus Schuhsohlen und Novoloop nutzt schwer zu recycelndes Polyethylen zur Produktion von thermoplastischen Hochleistungs-Polyurethanen.

Chemisches Recycling zerlegt Kunststoffe in molekulare Bausteine. Das Unternehmen CARBOLIQ verwendet ein katalytisches Niedertemperaturverfahren, um gemischte Kunststoffe in Öl umzuwandeln, das fossile Rohstoffe ersetzen kann; Radical Dot extrahiert Monomere, um sie erneut verwenden zu können.

Zu chemischem Recycling hat Circular Valley in diesem Jahr einen Informationsfilm veröffentlicht, der die Möglichkeiten dieser Methode erklärt und verdeutlicht.

World Entrepreneurs Day 2025: Gründungsbereitschaft hoch – strukturelle Hürden bremsen

Zum heutigen World Entrepreneurs Day (21.08.25) veröffentlicht eBay Deutschland neue Zahlen zur Gründungsbereitschaft in Deutschland.

Die repräsentative Umfrage in Zusammenarbeit mit Civey zeigt: Viele möchten gründen, vor allem aus dem Wunsch nach Selbstbestimmung, Freude an der Arbeit und Selbstverwirklichung. Hürden wie Bürokratie, rechtliche Risiken und Finanzierung erschweren jedoch den Schritt, der meist als Ausdruck von Eigenverantwortung und Lebensgestaltung verstanden wird. Befragt wurden 2.500 Deutsche ab 18 Jahren, die sich grundsätzlich vorstellen können, ein Unternehmen zu gründen.

Hürden: Bürokratie, Finanzen und Recht verunsichern

Die strukturellen Hürden auf dem Weg in die Selbstständigkeit sind jedoch erheblich: 48 Prozent der Befragten empfinden Bürokratie als zentrales Gründungshemmnis. 41 Prozent fürchten finanzielle Verluste, 30 Prozent sehen rechtliche Probleme als Barriere. Ein genauer Blick auf die Geschlechter zeigt: Frauen empfinden bürokratische Hürden, rechtliche Unsicherheiten und finanzielle Risiken häufiger als Männer. Auch ein fehlendes Netzwerk wird von Frauen stärker als Hürde wahrgenommen. Männer hingegen sehen hohen Arbeitsaufwand, Verantwortung oder Konkurrenzdruck überdurchschnittlich oft als Belastung. Nur sieben Prozent aller Befragten schrecken grundsätzlich vor der Verantwortung einer Selbstständigkeit zurück.

„Unsere Händler*innen berichten uns immer wieder, dass bürokratische Auflagen und rechtliche Unsicherheiten die größten Hürden darstellen – sowohl beim Einstieg als auch bei der Ausweitung ihrer Handelstätigkeit, etwa auf internationale Märkte“, sagt Dr. Saskia Meier-Andrae, Geschäftsführerin von eBay Deutschland. „Gerade hier ist der Gesetzgeber gefordert, bessere Rahmenbedingungen zu schaffen.“

Forderung nach klaren und einheitlichen Regelungen

Ein zentrales Problem sieht Dr. Saskia Meier-Andrae in der Komplexität und mangelnden Einheitlichkeit bestehender Regelungen: „Im Umweltrecht stehen Online-Händler*innen einer Vielzahl von Vorgaben gegenüber – etwa durch die Vorgaben zur Erweiterten Herstellerverantwortung –, die in vielen Fällen nicht europaweit harmonisiert sind. Einheitliche Regelungen wären dringend notwendig, um den grenzüberschreitenden Handel nicht durch 27 unterschiedliche Rechtsordnungen zu erschweren.“ Hinzu komme, dass neue gesetzliche Regelungen wie das Plattformen-Steuertransparenzgesetz ohne ausreichend klare Kommunikation eingeführt worden seien – was zu unnötiger Verunsicherung geführt habe: „Viele Händler*innen hielten das Gesetz fälschlicherweise für die Einführung einer neuen Steuer – dabei ist das gar nicht der Fall.“ Statt zusätzlicher Regulierungen brauche es laut Dr. Saskia Meier-Andrae vor allem eine konsequente Umsetzung bestehender Vorschriften – auch gegenüber internationalen Anbietern: „Freier Wettbewerb kann nur dann funktionieren, wenn geltendes Recht EU-weit angewendet und durchgesetzt wird. Neue Vorgaben braucht es dafür nicht.“

Wunsch nach Unterstützung: konkret, praxisnah und umfassend

Die überwiegende Mehrheit der Befragten möchte umfassende Unterstützung beim Start in die Selbstständigkeit: 86 % bei rechtlichen und steuerlichen Fragen, 78 % bei Finanzierung und Beantragung von Fördermitteln, über 63 % wünschen sich zudem eine persönliche Beratung beim Geschäftsaufbau. Frauen nennen diesen Bedarf in fast allen Bereichen häufiger, Männer seltener, zeigen aber mehr Interesse an technischer und IT-Unterstützung.  Zudem halten über 68 % der Befragten Unterstützung beim Aufbau persönlicher Netzwerke für wichtig.

Selbstständig machen als Foodtrucker

Was du wissen und beachten solltest, wenn du dich mit Streetfood bzw. einem Foodtruck selbständig machen willst.

Der Traum vom eigenen Business: sein eigener Chef sein, mit dem Foodtruck durch Deutschland kurven, die Klappe öffnen und die mit Liebe zubereiteten Speisen an die Gäste verkaufen. Klingt doch super! Mit einem Foodtruck zu gründen und ihn zu betreiben, ist jedoch gar nicht so einfach, wie es zunächst scheint. Daher: Was du als Foodtruck-Gründer beachten solltest.

Zahlen und Fakten für Foodtruck-Gründer

Lange gab es keine Zahlen zur Beliebtheit und Führung von Imbisswägen. Die Ergebnisse der Studie „Foodtrucks in Deutschland – Marktbefragung von Craftplaces geben erstmals tiefere Einblicke in den Markt der Foodtrucks, die einen wesentlichen Anteil am Erfolg der mobilen Gastronomie haben. Die Studie zeigt, dass mehr als drei Viertel der deutschen Foodtruck-Unternehmen mit einem einzelnen Imbisswagen bzw. Foodtrailer arbeiten. Die restlichen 20 Prozent verfügen über zwei oder drei Foodtrucks. Weniger als vier Prozent haben mehr als drei Fahrzeuge im Einsatz.

Da Foodtrucks auf großen Events und Festivals immer beliebter sind, haben sie mittlerweile eine Vielzahl von Aufträgen, weshalb über 40 Prozent der Befragten einen Umsatz von bis zu 50.000 Euro verzeichnen. Bemerkenswert ist auch, dass immerhin fast vier Prozent der Foodtrucker mehr als eine halbe Million Euro im Jahr an Umsatz generieren. Vor allem die hohen Investitionskosten am Beginn der Foodtruck-Gründung führen dazu, dass fast 40 Prozent der in der Studie Befragten keinen Gewinn erwirtschaften.

Zu den hohen Investitionskosten am Beginn des eigenen Imbisswagens zählen:

  • Umbau/Kauf des Gastrofahrzeugs,
  • Ausstattung des Fahrzeugs,
  • elektronische Geräte,
  • Geld für Büro und Vorbereitungsküche.

Die Marktstudie zeigt auch, dass vor allem flexible Arbeitskräfte in der Streetfood-Branche arbeiten. Immerhin beziehen 30 Prozent der Befragten 75 Prozent ihrer Angestellten aus geringfügig bzw. in Teilzeit Angestellten. Personal auf Vollzeitbasis ist vor allem bei kleinen Unternehmen mit einem Truck die Ausnahme, denn die Mehrheit der Gründer arbeitet selbst im Imbisswagen mit.

Wohin geht die unternehmerische Tour der Foodtrucker? Bei dieser offenen Frage haben mehr als 43 Prozent der Befragten angegeben, dass sie einen weiteren Foodtruck planen. 14 Prozent wünschen sich Veränderungen in Form eines eigenen Ladens bzw. eines stationären Imbisses. Keine Veränderungen wünschen sich lediglich 13 Prozent der Teilnehmer und sind mit ihrem Business somit sehr zufrieden.

Vorabüberlegungen Foodtruck-Gründung

Um am Foodtruck-Markt erfolgreich zu sein, musst du zunächst wissen, welche Speisen du vertreiben möchtest. Soll gesundes Fastfood, Pizza, Burger oder Burritos verkauft werden? Da sich auch das Design des Wagens oftmals an den angebotenen Speisen orientiert, musst du dir bereits sehr früh darüber im Klaren sein, was du anbietest.

Ebenso essenziell ist es, die Region genau zu kennen, in der deine Speisen angeboten werden.

Dabei gilt es folgende Punkte zu klären:

  • Beliebtheit regionaler Gerichte,
  • Größe und Angebot der mobilen Gastronomie,
  • Marktlücken der mobilen Gastronomie,
  • Größe der Region,
  • Preisniveau in der umliegenden Gegend,
  • Anzahl und Spezifikation der Mitbewerber.

Businessplan für Foodtrucker

Es bietet sich immer an, einen Businessplan zu schreiben. Zum einen verschafft er dir einen detaillierten Einblick über die zukünftige Tätigkeit und deren Rentabilität. Zum anderen dient er dir als Instrument für spätere Finanzierungsrunden.

Folgende Fragen sollte dein Businessplan beantworten:

  • Was ist der Kern des Geschäftsmodells, d.h., wie soll das Einkommen erzielt werden?
  • Welches Problem löst es für den Markt?
  • Wie sind die Marktchancen zu bewerten?
  • Welche wesentlichen Schritte sind für die Erreichung der Ziele notwendig?
  • Wodurch unterscheidet sich das Angebot von jenem des Wettbewerbs?
  • Wie lässt sich der Kundenkreis beschreiben?
  • Wie lässt sich mit der Geschäftsidee Geld verdienen?
  • Wie werden Marketing und PR umgesetzt?
  • Welche Person(en), welches Gründerteam stehen zur Verfügung?
  • Welche Gewinne und Verluste sind in den ersten drei Jahren nach Gründung zu erwarten?
  • Was sind die Stärken und Schwächen des Unternehmens?
  • Welche Chancen und Risiken birgt der Markt?
  • Welcher Kapitalbedarf resultiert aus der Planung und wie kann eine Finanzierung erfolgen?

(Quelle: gründerberater.de)

Wer sich mit einem Foodtruck selbständig machen will, kommt auch um das Thema Finanzierung nicht herum. Eigentlich solltest du dich schon während der Businessplanerstellung damit auseinandersetzen. Hierzu zählen im Detail die Umsatz- und Gewinnplanung, die Unternehmensfinanzierung sowie die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR).

Feedback einholen und testen, testen, testen

Leider kann man nie mit Sicherheit abschätzen, ob das eigene Business ein Erfolg wird. Es ist jedoch mit Sicherheit von Vorteil, Speisen bereits vorab zu testen und Feedback einzuholen. Während dieser Zeit darfst du nicht vergessen, deine Tester auch auf den zukünftigen Imbisswagen aufmerksam zu machen, um gleich deinen Kundenstock aufzubauen. Ziel ist es also zu tesen, zu verfeinern und zu promoten.

Hier ist zu empfehlen:

  • Feedback von Freunden und Verwandten: Dafür eignet sich besonders eine gemietete Location, in welche du so viele Gäste wie möglich zu einem Probeessen einlädst, inkl. Feedback in Form eines Gesprächs und/oder Fragebogens.
  • Öffentliche Veranstaltung: Für den ersten öffentlichen Auftritt eignet sich nichts besser, als einen Foodwagen auf einem Street-Food-Festival zu mieten. Hier kannst du einerseits feststellen, ob dein Essen bei der Zielgruppe ankommt und ob du das richtige Preis-Leistungs-Verhältnis gewählt hast. Außerdem sammelst du dabei hilfreiche Erfahrungen beim Arbeiten und Kochen auf engem Raum.
  • Tipp: Über das Start-up Laden Ein kannst du dein Gastro- Konzept testen. Laden Ein ist ein Kölner Restaurant, in dem alle zwei Wochen potenzielle Gastro-Gründer ihre Speisen am Markt testen dürfen. Nicht nur die Karte wechselt alle zwei Wochen, sondern auch die Küche, das Personal und das Food-Konzept. Laden Ein eignet sich deshalb auch hervorragend dafür, sich bzw. seine Foodkonzept direkt am Markt auszuprobieren.

Behördengänge

Behördengänge sind bei einer Unternehmensgründung unabdingbar und meist der unangenehmste Teil der selbständigen Tätigkeit.

In der folgenden Checkliste bekommst du einen Überblick, welche To do’s bei welchem Amt bzw. welcher Stelle auf dich als Foodtruck-Gründer warten:

  • Gewerbeschein für Gaststätten und Imbisswägen (Gewerbeamt),
  • Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung (Finanzamt),
  • Polizeiliches Führungszeugnis (Bundesamt für Justiz),
  • Gaststättenunterrichtungsnachweis (IHK),
  • Gesundheitszeugnis & Hygienebelehrung (Gesundheitsamt),
  • Lebensmittelhygieneschulung und Schulung nach § 43 Infektionsgesetz (IfSG) (Gesundheitsamt),
  • Genehmigung im Rahmen des Immissionsgesetzes (Ordnungsamt),
  • Schanklizenz (Gewerbeamt),
  • Gewerbeversicherung (private Versicherungsunternehmen),
  • Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft (Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe),
  • notwendige Gewerbeversicherungen (Private Versicherer),
  • Antrag auf Bewirtung im Freien (Ordnungsamt).

Kauf des Foodtrucks

Wie bei jeder Unternehmensgründung muss auch im Food­truck-Business im ersten Schritt Kapital investiert werden. Der größte einmalige Posten fällt auf den Kauf des Foodtrucks. Die Preisspanne ist hierbei sehr groß. Gebrauchte Trucks sind bereits für weniger als 10.000 Euro verfügbar, jedoch darf man sich von diesem Preis nicht blenden lassen. Denn die Umbauarbeiten fallen ordentlich ins Gewicht: Sonderanfertigungen, Lackierung, Stromgenerator, Design und Inventar können locker zwischen 30.000 Euro und 60.000 Euro kosten. Neue Foodtrucks mit eigenem Design sind in etwa um 120.000 Euro zu haben.

Hier stellt sich die Frage: Gebraucht- oder Neuwagen? Probiere bereits während der Testphase unterschiedliche Trucks und verschiedenes Inventar aus. Im besten Fall weißt du danach genau, womit du arbeiten kannst und möchtest.

Die Foodtruck-Ausstattung

Zu beachten ist bei der Einrichtung und Ausstattung deines Foodtrucks auf jeden Fall die Gewerbeordnung, denn auch hier müssen rechtlich einige Dinge erfüllt werden. Folgende Punkte werden in jedem Fall benötigt:

  • rutschfester Fußboden,
  • Edelstahltresen,
  • Rückwandablage,
  • Gasschrank für Flüssiggasanalge mit Außentür,
  • Handwasser-Spülbecken-Kombination mit Armatur,
  • Glas-Spritzschutz vor den Geräten,
  • Kühlschrank oder Kombi-Kühlschrank (in etwa 140 Liter),
  • Edelstahl-Dunstabzugshaube mit auswaschbarem Fett­filter, Regenhaube und Dachöffnung,
  • Strom für Elektrogeräte,
  • Wassertanks für Frisch-, und Abwasser,
  • Stauraum für Lebensmittel, Arbeitskleidung,
  • Kasse bzw. Kassenlösungen.

Quelle: imbisskult.de

Egal, ob du dich für einen Truck mit fertiger Innenausstattung entscheidest oder deinen Truck nach eigenen Wünschen designst. Das Wichtigste ist, dein Budget vernünftig zu planen. Du musst dich bei der Zusatzausstattung nicht sofort entscheiden, diese kannst du später budgetgerecht ergänzen. Und beachte: Da sich ein Foodtruck in der Regel auch von einem Ort zum nächsten bewegt, darf ein Wagen mit mehr Zuladung und mehr als 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht nicht ohne einen eigenen Führerschein (C1) gelenkt werden. Diesen Führerschein hat nicht jeder.

Design und Marke

Das Erscheinungsbild deines Foodtrucks ist das A und O bei der Kundengewinnung. Dazu zählen Farbe, Schriften, Schilder, Beleuchtung und Bilder. Das Außendesign des Trucks spiegelt sich am besten auch im Inneren des Trucks wieder. Denn es sollte nicht vergessen werden, dass die Gesamtwahrnehmung des Kunden auch auf das Innenleben des Wagens fällt. Wartende Kunden blicken nicht gern auf leere, langweilige Wände im Truck. Hier kann man mit passender Beklebung nachhelfen. Dass du deinen Foodtruck sauber, ordentlich und hygienisch hältst, innen wie außen, sollte selbstverständlich sein.
Damit sich dein Imbisswagen auch im Gedächtnis deiner Kunden manifestiert, ist es sinnvoll, den Stil des Wagens auch auf deine Visitenkarten, Webseite und Social-Media-Kanäle zu bringen. In vielen Fällen macht ist es sinnvoll, ein eigenes Logo designen zu lassen, um dich von den anderen Foodtrucks abzuheben.

Marketing-Basics

Wie oben kurz beschrieben, ist es das Wichtigste, den eigenen Foodtruck bekannt zu machen. Besonders gut eignet sich eine Eintragung in eine Foodtruck-App. Dadurch werden potenzielle Kunden auf dein Business aufmerksam, wenn sich diese in der Nähe deines Verkaufsorts aufhalten. Genauso wichtig ist es mittlerweile, eine eigene Facebook-Seite aufzubauen und diese regelmäßig mit Inhalten zu füllen. Hier können Speisen gepostet und zukünftige Termine mit den Fans geteilt werden. Auch Instagram ist in vielen Fällen sinnvoll:  Gern posten Kunden ihr Essen und verlinken auf dein Profil. Auch regelmäßige Postings von deinem Truck bei den verschiedensten Veranstaltungen und Bilder von den Speisen, die du anbietest, kommen bei der Instagram-Community gut an.

Fazit

Dieser Beitrag zeigt: Es gilt einiges zu beachten, wenn du dich mit einem Foodtruck selbständig machen willst. Die ersten Schritte kosten wie bei jeder Gründung oft etwas Überwindung, da vor allem zu Beginn viele Aspekte zu beachten und Behördengänge notwendig sind. Für den eigenen Traum zahlt es sich jedoch aus, diese anfänglichen Schwierigkeiten in Kauf zu nehmen und bestmöglich zu meistern. Denn sobald du zum ersten Mal die Klappe deines eigenen Trucks öffnest und ordentlich Burger und Co. verkaufst, hat sich der Aufwand schon gelohnt und du kannst weiter an deiner rollenden Erfolgsstory arbeiten.

Die Autorin Kristin Köck ist Content Marketing Managerin bei dem Start-up ready2order.

Jetzt bewerben: 10. Münchener Digital Innovation Award

Der Münchener Digital Innovation Award geht in die zehnte Runde! Gesucht werden herausragende digitale Innovationen, die das Potenzial haben, unsere Zukunft aktiv mitzugestalten 

Ob Start-up, mittelständisches Unternehmen, Konzern, Gründungsteam oder Einzelperson – teilnehmen kann jede Person mit einem zukunftsweisenden digitalen Projekt oder Konzept.

Der Award wird im Rahmen der DIGICON 2025 am 20. November 2025 in München verliehen – und das Publikum entscheidet über den Gewinn. Zuvor trifft eine hochkarätige Fachjury aus allen Einreichungen eine Vorauswahl und nominiert die 12 innovativsten Ideen für das große Finale.

Was wird gesucht?

Digitale Ideen, Produkte oder Projekte mit:

  • hohem Innovationsgrad,
  • klarem Kund*innennutzen und Marktpotenzial,
  • konkreter Umsetzbarkeit,
  • überzeugender fachlicher Kompetenz der Einreichenden.

Ablauf des Wettbewerbs

Bewerbungsschluss für den Münchener Digital Innovation Award: 8. September 2025

Jury-Auswahl: Bekanntgabe der 12 Finalist*innen am 26. September 2025

Finale: Präsentation der nominierten Projekte am 20. November 2025 auf der DIGICON 2025 im „Marktplatz der Innovationen“

Publikumsvoting: Vor Ort stimmt das Fachpublikum über den Gewinn ab

Warum mitmachen?

Finalist*innen erhalten:

  • Einen eigenen Stand auf der DIGICON 2025 (inkl. 2 Freikarten)
  • Sichtbarkeit beim Fachpublikum und in den Medien
  • Die Chance auf den Publikumspreis
  • Direktes Feedback, Networking und wertvolle Kontakte in Wirtschaft, Wissenschaft und Politik

Jetzt bewerben!

Einreichungen bitte bis 8. September 2025 an: award@digitaleweltconvention.de

Weitere Informationen unter: https://digitaleweltmagazin.de/digicon/

Reform des Vergaberechts: Für Start-ups wird vieles leichter

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) hat die finale Fassung des „Entwurfs eines Gesetzes zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge“ vorgelegt. In welchem Umfang auch Start-ups davon profitieren sollen, liest du hier.

Parallel zu den Milliarden-Investitionspaketen setzt die Bundesregierung ein weiteres wichtiges Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag um: eine schnellere und einfachere Vergabe öffentlicher Aufträge. Von den neuen Regeln des „Vergabebeschleunigungsgesetzes“, das seit kurzem als Regierungsentwurf kursiert, sollen vor allem auch Start-ups profitieren.
Dr. Alexander Dörr, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Vergaberecht bei Menold Bezler in Stuttgart, fasst die wesentlichen Punkte zusammen.

Die Idee hinter der Vergaberechtsreform ist klar: Viele der dringend nötigen Investitionsvorhaben in Deutschland sollen künftig noch um einiges schneller umgesetzt werden. Mehr Digitalisierung und schlankere Prozesse sollen das öffentliche Beschaffungswesen attraktiver machen, und dies vor allem auch für junge, wachstumsorientierte Unternehmen. Der Gesetzentwurf enthält darum einige neue Regelungen, die speziell die Interessen von Start-ups berücksichtigen.

Einfachere Eignungsprüfung

Deutliche Erleichterungen soll es für Unternehmen zunächst bei der Eignungsprüfung geben. Bieten sie bisher bei Liefer- und Dienstleistungsvergaben mit, müssen sie oft einen umfangreichen Katalog an sogenannten Eignungsnachweisen vorlegen. Dazu zählen unter anderem Umsatzangaben, Referenzen oder Versicherungsnachweise. In Zukunft soll dies nur noch für den Bestbieter gelten. Wer es nicht in die engere Wahl schafft, dem bleibt das häufig aufwändige Beibringen von Nachweisen erspart.

Damit Start-ups verstärkt an öffentlichen Ausschreibungen teilnehmen können und wollen, werden außerdem die Eignungsanforderungen an die besonderen Umstände von Start-ups und mittelständischen Betrieben angepasst. Start-ups sollen ihre wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit auch anders als von der Vergabestelle vorgegeben nachweisen können. Fragt der Auftraggeber zum Beispiel standardmäßig die Umsätze der vergangenen drei Jahre ab, kann ein Unternehmen, das für diesen Zeitraum noch keine beträchtlichen Umsätze nachweisen kann, den Leistungsnachweis auch auf andere Weise erbringen.

Förderung von Innovationen

Start-ups stehen besonders für innovative Lösungsansätze. Um diese zu fördern, sieht der Entwurf des Vergabebeschleunigungsgesetzes vor, dass die sogenannte funktionale Leistungsbeschreibung gestärkt wird. Wie heute schon im IT- und Baubereich praktiziert, sollen die Vergabestellen ihren Bedarf nicht mehr bis ins kleinste Detail beschreiben müssen. Vielmehr soll es ausreichen, das Problem und das Ziel zu skizzieren. Dies hat den Vorteil, dass die bestmögliche Lösung mit den Anbietern gemeinsam erarbeitet werden kann und der Auftraggeber sie nicht schon vorausdenken muss. Für Start-ups öffnet sich damit ein weiteres Feld, ihre kreativen Vorschläge anzubringen.

Straffere Zahlungsfristen und flexiblere Losvergabe

Vorgenommen hat sich der Gesetzgeber auch Verbesserungen mit Blick auf die Zahlungsmodalitäten im öffentlichen Auftragswesen, um auch hier kleineren und jüngeren Unternehmen gerechter zu werden. In zahlreichen Branchen genießt die öffentliche Hand in Sachen Zahlungsmoral nicht den allerbesten Ruf. Zahlungsfristen von weit mehr als 30 Tagen sind keine Seltenheit. Die Fristen sollen nun gestrafft werden. Und damit Unternehmen nicht wirtschaftlich erheblich in Vorleistung gehen müssen, soll es auch neue Spielräume bei Vorauszahlungen geben.

Großaufträge werden bisher regelmäßig in Teilaufträge, sogenannte Lose, aufgeteilt. Die Pflicht zur Vergabe in Losen wird nun gelockert. Bei besonders großen Infrastrukturvorhaben ist künftig auch eine Gesamtvergabe erlaubt, ohne dass es dafür einer besonderen Rechtfertigung bedarf. Für kleinere Unternehmen kommen derartige Großprojekte aus einer Hand vermutlich nicht in Frage. Bei großen Aufträgen sollen Auftragnehmer daher vertraglich verpflichtet werden können, die Interessen kleinerer und mittelständischer Firmen bei der Untervergabe zu berücksichtigen. Offen bleibt hier aber noch die Frage, wie sich dies in der Praxis umsetzen lassen wird.

Höhere Schwellenwerte und gelockertes Zuschlagsverbot

Bei kleineren Vergaben durch die Bundesoberbehörden wird der Aufwand auch dadurch verringert, dass die Schwellenwerte für die Anwendung des Kartellvergaberechts angehoben werden. Gleichzeitig wird der Spielraum für Verträge ohne vorangehende Ausschreibung (sogenannte Direktaufträge) erweitert. Auf Bundesebene können Liefer- und Dienstleistungen in Zukunft bis zu einem Auftragswert von 50.000 Euro netto direkt vergeben werden.

Billigkonkurrenz aus Drittstaaten soll mit dem neuen Vergaberecht ein Stück weit dadurch Einhalt geboten werden, dass Bieter von außerhalb der EU nicht mehr automatisch gleich behandelt werden müssen. Vor allem bei strategisch sensiblen Projekten ergibt sich dadurch ein Wettbewerbsvorteil für deutsche und europäische Unternehmen. Ein Schlupfloch für Firmen beispielsweise aus China sind weiterhin Zwischenhändler oder Niederlassungen in der EU. Lediglich im Sicherheits- und Verteidigungsbereich sind hier die Ausschlussmöglichkeiten noch umfassender.

Wer eine EU-weite Ausschreibung gewonnen hat, muss bisher damit rechnen, dass unterlegene Bieter die Auftragsvergabe in einem Vergabenachprüfungsverfahren angreifen; die Hürden sind hier vergleichsweise niedrig. Während das Nachprüfungsverfahren noch läuft, gilt ein Zuschlagsverbot. Dieses Zuschlagsverbot soll nun gelockert werden. Unterlegenen Bietern bleibt dann nur noch die Möglichkeit, Schadensersatz einzuklagen.

Alle Vergaben auf einem Portal

EU-weite Vergabeverfahren werden schon heute überwiegend über Online-Vergabeportale abgewickelt. Künftig sollen auch die vorgeschalteten Markterkundungen vollständig digital durchgeführt werden. Sämtliche Ausschreibungen sollen im „Datenservice Öffentlicher Einkauf“ erfasst sein. Damit können Unternehmen Ausschreibungen schneller unter einer Adresse finden.

Der Autor Dr. Alexander Dörr ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Vergaberecht bei Menold Bezler in Stuttgart