AfA, Wertminderung, Wertverminderung, Amortisation
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Zuwendungsbescheid
Ein Zuwendungsbescheid ist ein offizielles Dokument, das die Gewährung von öffentlichen Fördermitteln bestätigt.
Als rechtsverbindliches Dokument beschreibt der Zuwendungsbescheid präzise, zu welchen Konditionen und für welchen Zweck ein öffentliches Fördermittel zugebilligt wurde. Zuwendungsbescheide können sich auf Zuschüsse oder auch auf Förderdarlehen beziehen.
Der Zuwendungsbescheid regelt insbesondere, um welche Art der Förderung es sich handelt, ferner die Höhe der Förderung sowie für welche Maßnahme und zu welchen Fristen der Empfänger einer Förderung über die Mittel verfügen darf. Außerdem wird hier festgelegt, welche Nachweise über die Mittelverwendung der Begünstigte erbringen muss. Falls der Empfänger sich nicht präzise an die Nachweispflichten im Zuwendungsbescheid hält, können die Fördermittel von der zuwendenden Stelle zurückgefordert werden.
Die Auszahlung der Fördermittel erfolgt nach Ablauf der Rechtsbehelfsfrist des Zuwendungsbescheides. Die Auszahlungsfrist kann durch vorzeitige Annahme bzw. Einverständniserklärung des Förderempfängers verkürzt werden.
Alternativbegriffe oder Falschschreibweisen:
Förderbescheid
TIPP: Förderchancen nutzen
Sie benötigen Finanzmittel für Ihr Gründungs- oder Expansionsvorhaben? Dann machen Sie jetzt den kostenlosen Fördermittelcheck auf Gründerberater.de. Hier erfahren Sie passend für Ihr Vorhaben, welche staatlichen Zuschüsse, Darlehen, Bürgschaften, Garantien, Beteiligungsmittel oder Beratungsleistungen Ihnen zustehen. Nach nur 5 Klicks erhalten Sie direkt Ihre Auswertung.
Wenn Sie Fragen, Anregungen oder Korrekturvorschläge haben, nutzen Sie unsere Kommentarfunktion.
Verkaufen ohne Shop: Zahlungen erhalten mit PayPal Open
Sie verkaufen digitale Kunst, Online-Kurse oder Handgemachtes? Dafür ist ein Shop nicht zwingend nötig. Mit Zahlungslinks und Kaufen-Buttons von PayPal erhalten Sie Ihre Zahlungen, wo die Verkäufe entstehen – schnell, sicher und unkompliziert.
Zahlungen empfangen, wo Ihre Community ist
Viele Soloselbständige nutzen Social Media, E-Mails oder Messenger nicht nur zur Kommunikation, sondern auch zur Vermarktung ihrer Produkte. Mit den passenden Tools können sie dort zusätzlich direkt Zahlungen empfangen – ganz ohne Onlineshop oder technisches Setup.
PayPal Open bietet drei flexible Möglichkeiten, Zahlungen zu erhalten:
- Zahlungslinks, die schnell geteilt werden können, etwa per E-Mail, DM, Post oder QR-Code.
- Kaufen-Buttons, die sich in eine bestehende Seite integrieren lassen, zum Beispiel in ein Link-in-Bio-Tool oder eine Landingpage.
- Tap to Pay macht Ihr Smartphone zum Zahlungsterminal (kompatibles Smartphone vorausgesetzt).
Alle Varianten funktionieren schnell, mobiloptimiert und bieten eine vertraute Nutzererfahrung. Damit wird der Ort, an dem Interesse entsteht, direkt zum Verkaufsort.
Zahlungslinks: Vom Post zur Bezahlung in Sekunden
Ein Kauf beginnt nicht im Warenkorb, sondern dort, wo Interesse entsteht: in einem Post, einer Story oder einer E-Mail. Genau hier setzen Zahlungslinks von PayPal an: Sie führen direkt von der Produktinfo zur Zahlung, ohne Umwege über externe Plattformen.
Das ist besonders hilfreich bei:
- digitalen Produkten
- E-Book-, Kurs- oder Software-Verkäufen
- (Online-)Vorbestellungen oder Trinkgeld-Modellen
Ein Zahlungslink erzeugt eine eigene Bezahlseite mit Titel, Preis, Beschreibung und Produktbild. Varianten wie Größen oder Farben sind ebenso integrierbar wie frei wählbare Preise. Versandkosten und Steuern können automatisch berechnet werden.
Der fertige Zahlunglink lässt sich flexibel teilen: per Messenger, E-Mail, Social Media oder als QR-Code auf einem Produktetikett oder Tischaufsteller. Die Zahlungsseite unterstützt gängige Zahlarten wie Kreditkarte, Wallets sowie ausgewählte regionale Methoden wie SEPA-Lastschrift, iDEAL oder Swish – je nach Land und Verfügbarkeit für die jeweiligen Käufer:innen.
Besonders praktisch: Ihre Kund:innen brauchen dafür kein eigenes PayPal-Konto. So können Zahlungen sicher und bequem online abgewickelt werden.
Für Selbständige, die regelmäßig digitale Inhalte verkaufen, ist das eine einfache Möglichkeit, Zahlungen mit PayPal zu empfangen, ohne ein klassisches Shopsystem aufsetzen zu müssen.
Kaufen-Buttons: Ihre Seite wird zur Verkaufsfläche
Wer bereits eine Website oder ein Link-in-Bio-Tool nutzt, kann PayPals Warenkorb- oder Kaufen-Buttons mit wenigen Zeilen Code integrieren. Damit verwandeln Sie eine einfache Landingpage in eine funktionale Verkaufsfläche. Sie erstellen den Button in Ihrem PayPal-Konto und erhalten automatisch den passenden HTML-Code, der nur noch kopiert und in die Website eingefügt wird. Kund:innen klicken, zahlen mit ihrer bevorzugten Methode und der Betrag wird direkt gutgeschrieben.
Sie behalten die volle Kontrolle über Ihre Gestaltung, Storytelling und Nutzerführung und profitieren gleichzeitig von einem verlässlichen Check-out, der hilft Vertrauen zu schaffen. Eine schlanke Lösung für alle, die ihr Angebot online präsentieren und Zahlungen direkt abwickeln möchten.
Mit Tap to Pay ganz einfach vor Ort verkaufen
Neben den digitalen Optionen können Sie auch vor Ort Zahlungen annehmen: direkt über Ihr Smartphone. Mit der PayPal-Funktion „Tap to Pay“ akzeptieren Sie kontaktlose Zahlungen per Karte oder Wallet ohne separates Kartenlesegerät. Alles, was Sie benötigen, ist ein kompatibles iPhone oder Android-Gerät mit NFC-Funktion (Tap to Pay funktioniert auf Geräten mit Android 8.0, NFC-Funktionen und Google Play Services. iOS ab iPhone XS und höher).
Besonders praktisch ist das beispielsweise für:
- Märkte, Pop-up-Stores
- Workshops und Live-Events
- Verkäufe im kleinen Rahmen, bei denen Flexibilität zählt
Abschreibung
Eine Anlageinvestition ist ein zur langfristigen Nutzung bestimmtes, dauerhaft verwendbares Produktionsmittel.
Jedes Wirtschaftsgut, das ein Unternehmen anschafft, verliert im Lauf der Zeit an Wert. Dies gilt auch für immaterielle Wirtschaftsgüter wie Patente oder Lizenzen. Der Wertverlust tritt durch Abnutzung und Verschleiß ein oder durch technische Veraltung einer Sache. Steuerlich wird dieser Wertverlust in Form der Abschreibung erfasst. Diese hilft den Unternehmen Steuern zu reduzieren, da die Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines Wirtschaftsguts während dessen wirtschaftlicher Lebensdauer steuerlich als Aufwand geltend gemacht werden können.
Bei der linearen Abschreibung verteilt sich dieser Aufwand gleichmäßig auf die Jahre der voraussichtlichen Nutzbarkeit eines Wirtschaftsgutes. Wie lange die Lebensdauer jedes einzelnen Wirtschaftsgutes ist, wird in den sog. AfA-Tabellen (AfA = Absetzung für Abnutzung) des Bundesfinanzministeriums geregelt.
Bei der degressiven Abschreibung wird der Abschreibungsbetrag auf Basis des Restbuchwertes des Anlagegutes berechnet. Die Abschreibungsbeiträge reduzieren sich von Jahr zu Jahr. Seit 2008 darf die degressive Abschreibung nicht mehr angewandt werden.
Beispiele für Abschreibungs-Zeiträume:
- Abschreibung Büromöbel: 13 Jahre
- Abschreibung Handy: 5 Jahre
- Abschreibung Laptop: 3 Jahre
- Abschreibung Leichtbauhalle: 14 Jahre
- Abschreibung mobiler Hublift: 11 Jahre
Das heißt ein Bürotisch, der 1300 Euro gekostet hat, erhält jährlich eine Abschreibung von 100 Euro.
Alternativbegriff oder Falschschreibweisen:
Auszahlungskurs
Der Auszahlungskurs wird in Prozentwerten angegeben und bezeichnet den tatsächlich ausgezahlten Anteil eines Darlehens.
Der an den Empfänger eines Förderdarlehens ausgezahlte Betrag ergibt sich aus dem Auszahlungskurs. Beispiel für den Auszahlungskurs: Liegt dieser etwa bei 96 Prozent, so werden von einem 100.000-Euro-Darlehen nur 96.000 Euro ausgezahlt. Die Differenz zwischen dem Nominalbetrag und dem Auszahlungsbetrag, in diesem Fall also 4 Prozent, wird als Disagio bezeichnet.
Falls der Auszahlungskurs unter 100 Prozent liegt, begründen die Kreditgeber den Abzug häufig mit laufzeitunabhängigen Bearbeitungsgebühren sowie als Risikoprämie für das Recht zur vorzeitigen Tilgung des Kredits. Wie hoch der Auszahlungskurs beim jeweiligen Förderdarlehen ausfällt, ist in den Konditionen der Förderprodukte geregelt. Diese sind i.d.R. online auf den Seiten der Förderbanken verfügbar.
Alternativbegriffe oder Falschschreibweisen:
Auszahlungskurse, Auszahlungskursen, Auszahlungskurses
Besicherung
Kreditgeber verlangen i.d.R. eine Besicherung des ausgereichten Darlehens.
Auch Förderkredite müssen banküblich besichert werden. Zur Besicherung dienen z.B. unbewegliche und bewegliche Gegenstände, die nur geringen Wertschwankungen unterliegen, die schnell liquidierbar sind, die keinen Zusammenhang mit der wirtschaftlichen Lage des Kreditnehmers aufweisen und die im Insolvenzfall nicht anfechtbar sind.
Konkret können Grundschulden zur Besicherung dienen, aber auch die Sicherungsübereignung von Maschinen oder Fahrzeugen. Ebenso werden Bürgschaften als Mittel der Besicherung eingesetzt. Die Details der Besicherung sind im Einzelfall zwischen Kreditnehmer und Kreditgeber festzusetzen.
Alternativbegriffe oder Falschschreibweisen:
Sicherungsübereignung, Kreditsicherung, Banksicherheiten, Kreditsicherheiten
Bonität
Als Bonität bezeichnet man die Kreditwürdigkeit einer Person oder eines Unternehmens.
Der Wort Bonität kommt aus dem lateinischen (bonitas) und bedeutet „Güte“. Bei der Vergabe eines Darlehens prüfen die Kreditinstitute, mit welcher Wahrscheinlichkeit der Darlehensnehmer seinen Rückzahlungsverpflichtungen nachkommen wird.
Berücksichtigt werden persönliche Faktoren des Schuldners, aber auch Marktpotenziale, Branchendaten und viele andere betriebswirtschaftliche Parameter. Je höher das Risiko eines Zahlungsausfalls eingeschätzt wird, umso geringer ist die Bonität des Schuldners.
In der Regel machen Banken ihre Kreditzusage von der Bonität des Kunden abhängig. Eine gute Bonität ist also Voraussetzung für eine positive Kreditentscheidung. Eine schlechte Bonität führt in der Regel zur Ablehnung eines Kreditantrages bzw. zu höheren Anforderungen an die Besicherung eines Kredits und zu höheren Kosten, also Zinsen, für den Kreditnehmer.
Alternativbegriffe oder Falschschreibweisen:
Kreditwürdigkeit, Rating, Scoring
Darlehen
Ein Darlehen ist ein schuldrechtlicher Vertrag zwischen einem Darlehensnehmer und einem Darlehensgeber.
Bei einem Darlehen handelt es sich um einen langfristigen Kredit, bei dem ein Geldgeber einem Geldnehmer eine bestimmte Geldsumme oder vertretbare Sache für einen bestimmten Zeitraum zur Nutzung überlässt. In der Regel wird als Nutzungsentgelt für das Darlehen ein bestimmter Zinssatz zwischen dem Darlehensnehmer und dem Darlehensgeber vereinbart. Außerdem kann eine Darlehensgebühr erhoben werden.
Es existieren verschiedene Darlehens-Modelle, das sind vor allem: Annuitätendarlehen, endfälliges Darlehen oder Tilgungsdarlehen.
Beim Annuitätendarlehen ist die Summe aus Zins und Tilgung während der Laufzeit des Darlehens stets gleich groß. Dadurch verkleinert sich der Zins von Jahr zu Jahr und die Tilgung steigt. Beim endfälligen Darlehen werden keine Monats- oder Jahresraten bezahlt, sondern der gesamte Schuldbetrag wird am Ende der Darlehenslaufzeit getilgt. Beim Tilgungsdarlehen wird eine feste Größenordnung als Tilgungsbetrag vereinbart. Der Zinsanteil sinkt hierbei kontinuierlich.
Alternativbegriffe oder Falschschreibweisen:
Kredit, Hypothek, Schuldverschreibung, Darleihen, Anleihe, Darlehn
Effektivzins
Der Effektivzins bezeichnet die Kosten in Prozent vom Darlehensbetrag, die dem Darlehensnehmer insgesamt für einen Kredit entstehen.
Neben den vereinbarten Soll- oder Nominalzinsen für ein Darlehen entstehen meist noch weitere Gebühren der Banken. Im Effektivzins werden diese übrigen Gebühren sowie die Sollzinsen zusammengefasst.
Um die gesamten Kosten eines Darlehens zu erfassen, muss man also den Effektivzins kennen. Dieser bezeichnet demnach das Entgelt in Prozent der Darlehenssumme, das der Darlehensnehmer effektiv bezahlen muss, um den Kredit zu erhalten. Der Effektivzins ist somit unerlässlich, um die Kosten verschiedener Kreditanbieter miteinander vergleichen zu können.
Wichtig ist bei Vergleich mittels Effektivzins, dass die angefragten Darlehensbeträge und -laufzeiten der zu vergleichenden Angebote identisch sind.
Alternativbegriffe oder Falschschreibweisen:
Efektivzins
Fachliche Qualifikation
Eine ausreichende fachliche Qualifikation wird in allen Fällen von den Fördergebern vorausgesetzt.
Zur notwendigen Qualifikation eines Existenzgründers gehören auf der einen Seite die fachliche Qualifikation, auf der anderen Seite das betriebswirtschaftliche Know-how. Neben einer entsprechenden Ausbildung und Berufspraxis in der jeweiligen Branche sollten die Grundzüge der Buchführung, Kostenrechnung und Preiskalkulation bekannt sein. Im Zweifelsfall kann dieses Know-how aber auch durch Fortbildungsmaßnahmen erworben bzw. ausgebaut werden.
Alternativbegriffe oder Falschschreibweisen:
Fachwissen, Fachliches Know-how
Förderfähige Maßnahmen
Förderfähige Maßnahmen sind diejenigen Ausgaben oder Aufwendungen, die durch das jeweilige Fördermittel abgedeckt werden.
Viele Fördermittel sind auf bestimmte förderfähige Maßnahmen beschränkt. Das können etwa Investitionen in eine Messeteilnahme sein. In diesem Fall sind Ausgaben, die nicht im Katalog der förderfähigen Maßnahmen des Fördermittels enthalten sind, nicht förderfähig.
Alternativbegriffe oder Falschschreibweisen:
Förderfähigkeit
Franchise-Förderung
Franchise-Nehmer haben als eigenständige Unternehmer ebenso Anspruch auf öffentliche Fördermittel wie unabhängige Gründer.
Manche Franchisesysteme bieten Unterstützung bei der Beantragung von Fördermitteln an. Zum Beispiel geben sie Support bei der Erstellung des Businessplans oder haben ihr System generell bereits auf Förderfähigkeit bei den öffentlichen Förderbanken überprüfen lassen.
Fördermittel der KfW, der Arbeitsagenturen für Gründer aus der Arbeitslosigkeit oder auch Exist für Gründer aus den Hochschulen stehen grundsätzlich allen Franchise-Gründern zur Verfügung. Allerdings müssen auch sie den normalen Weg der Beantragung gehen.
Generell gilt, dass erprobte Franchisesysteme durchaus höhere Erfolgsaussichten auf eine erfolgreiche Finanzierung bieten als ein unbekanntes Geschäftsmodell.
Alternativbegriffe oder Falschschreibweisen:
Franchiseförderung
Gewährleistungsbürgschaft
Eine Gewährleistungsbürgschaft dient der Absicherung von Garantieansprüchen für den Fall der Insolvenz eines Unternehmens.
Eine Gewährleistungsbürgschaft kann von einer Bank oder Versicherung gestellt werden, um evtl. Ansprüche eines Auftraggebers wegen auftretender Sachmängel abzusichern.
Mittels der Gewährleistungsbürgschaft kann der Auftraggeber das Risiko einer zwischenzeitlichen Insolvenz seines Auftragnehmers abfedern. Der Bürge würde – falls die Insolvenz während der Gewährleistungszeit eintritt – für die Beseitigung eines evtl. Sachmangels eintreten.
Alternativbegriffe oder Falschschreibweisen:
Garantiebürgschaft, Garantie-Bürgschaft
Innovation
Eine Innovation bezeichnet eine neue Idee oder Erfindung.
Zahlreiche Fördermittel werden nur für Innovationen bzw. innovative Produkte, Dienstleistungen oder Verfahren zur Verfügung gestellt. Dabei muss es sich nicht zwingend um hochgradig und technologisch herausragende Innovationen handeln.
Jedoch muss für eine Förderfähigkeit die Neu- und Weiterentwicklung, also die Innovation, in strukturierten Forschungs- und Entwicklungsprozessen stattfinden. Für diese muss ein konkreter Aufwand betrieben werden, der im Einzelfall umfangreich nachgewiesen werden muss. Generell gilt dabei: Das Projekt muss technisch durchführbar sein, es sollte aber ein erkennbares technisches Risiko vorhanden sein.
Eine neue Geschäftsidee bzw. eine Idee für ein neues Produkt oder Dienstleistung allein sind i.d.R. nicht ausreichend, um spezielle Fördermittel im Bereich Innovation zu erhalten.
Alternativbegriffe oder Falschschreibweisen:
Inovation, Neue Idee, Erfindung, Novität, Neuheit, Neuerung, Fortschritt
Investition
Als Investition werden Anschaffungen bezeichnet, die für einen längeren Zeitraum im Betrieb bleiben (z.B. Maschinen, Gebäude, Einrichtung).
Bei einer Investition handelt es sich immer um eine langfristige Bindung finanzieller Mittel in materielle oder immaterielle Wirtschaftsgüter. In der Bilanz wird die Investition auf der Aktivseite dargestellt. Unterschieden werden verschiedene Arten von Investitionen: Etwa die Gründungsinvestition, die Ersatzinvestition, die Erweiterungsinvestition, oder die Rationalisierungsinvestition.
Alternativbegriffe oder Falschschreibweisen:
Kapitalanlage, Einlage
Investitionsrechnung
Eine Investitionsrechnung ist eine mathematische Methode, um Investitionen zu prüfen, bevor diese getätigt werden.
Ziel der Investitionsrechnung ist eine möglichst objektive Analyse der Rentabilität einer geplanten Anschaffung. Investitionsrechnungen sind die am häufigsten angewendeten Methoden, um Investitionen vorab zu bewerten.
Unterschieden werden statische und dynamische Investitionsrechnungsmethoden. Bei statischen Verfahren der Investitionsrechnung wird ein Modell anhand eines beliebigen Beispieljahres aufgebaut. Bei dynamischen Verfahren wird die konkrete zeitliche Struktur des Projekts mit allen zu erwartenden Zahlungsströmen berücksichtigt.
Alternativbegriffe oder Falschschreibweisen:
Kapitalanlage-Rechnung, Investitionrechnung

