Haftungsfreistellung


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Eine Haftungsfreistellung bei Förderkrediten erleichtert die Kreditvergabe bei fehlenden Sicherheiten.

Die Haftungsfreistellung kann bei bestimmten Förderkrediten vom Förderinstitut gewährt werden. Die Haftungsfreistellung kommt allerdings nicht direkt dem Gründer bzw. Unternehmen zugute, sondern der Hausbank, die den Förderkredit ausreicht.

Grundsätzlich haftet die Hausbank bei der Vergabe eines Förderdarlehens an einen Gründer gegenüber dem Förderinstitut, also z.B. gegenüber der KfW. Durch die Haftungsfreistellung, die in Prozent angegeben wird, wird die Hausbank von einem Teil des Risikos entlastet. Dadurch steigt die Wahrscheinlichkeit, dass es zur Kreditvergabe auch bei mangelnden Sicherheiten des Gründers kommt.

Allerdings bedeutet die Haftungsfreistellung nicht, dass der Kreditgeber auf die Stellung von banküblichen Sicherheiten durch den Gründer verzichtet. Auch ändert die Haftungsfreistellung nichts an der Rückzahlungsverpflichtung des Darlehensnehmers. Meist beträgt die Haftungsfreistellung zwischen 40 und 80 Prozent, aber auch bis zu 100 Prozent der Kreditsumme sind als Haftungsfreistellung möglich.

Die Kosten der Haftungsfreistellung werden entweder zwischen Förderbank und Hausbank geteilt oder in Form eines geringen Zinsaufschlags dem Kreditnehmer aufgelastet.

Alternativbegriffe oder Falschschreibweisen:

Haftungfreistellung, Haftungs-Freistellung, Haftungsbefreiung

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Antragstellung

Die erfolgreiche Antragstellung eines Fördermittels erfordert eine genaue Planung.

Gute Vorbereitung von Gründerteam und Fördermittelberater bilden die entscheidenden Faktoren für eine erfolgreiche Antragstellung öffentlicher Fördermitteln. Generell muss die Antragstellung vor Beginn des Vorhabens erledigt werden. Sind bereits Aufträge erteilt und Verträge mit Lieferanten unterschrieben, so ist eine Antragstellung für einen Förderkredit nicht mehr möglich. Die vorherige Anmeldung des Gewerbes hingegen ist i.d.R. noch kein K.o.-Kriterium.

Die Antragstellung von Förderdarlehen erfolgt bei der Bank, Sparkasse oder Volks- und Raiffeisenbank, also bei der Hausbank. Diese bewertet den Antrag und leitet diesen bei positivem Ergebnis an die KfW oder Landes-Förderbank weiter. Auch hier werden die Unterlagen des Antragstellers geprüft. Bei erneut positivem Resultat erhält der Antragsteller schließlich grünes Licht von seiner Hausbank, die Antragstellung war erfolgreich.

Alternativbegriffe oder Falschschreibweisen:

Kreditantrag, Darlehensantrag, Fördermittelantrag, Förderantrag

Bereitstellungsprovision

Die Bereitstellungsprovision ist eine Bankgebühr, die anfällt, wenn ein Kredit nicht in Anspruch genommen wird. 

Die Bereitstellungsprovision wird dann fällig, wenn der Kreditbetrag nicht oder nicht vollständig vom Kreditnehmer abgerufen wurde. Meistens wird im Kreditvertrag eine Zeitspanne vereinbart, in der der Kreditnehmer das Darlehen abnehmen muss, um die Zahlung der Bereitstellungsprovision zu vermeiden. Mit der Bereitstellungsprovision will die Bank den Schaden durch die ihr entgangenen Zinseinnahmen kompensieren. Statt von „Bereitstellungsprovision“ spricht man auch von „Bereitstellungszinsen“.

Alternativbegriffe oder Falschschreibweisen:

Bereitstellungszinsen, Bereitstellungszins, Bereithaltungszinsen

Beteiligungskapital

Wenn sich ein Investor mit seinem Kapital an einem Unternehmen beteiligt, spricht man von Beteiligungskapital.

Andere Bezeichnungen für Beteiligungskapital lauten „Risikokapital“ bzw. „Wagniskapital“ bzw. „Venture Capital“. Im Gegensatz zu Fremdkapital, also Krediten, handelt es sich bei Beteiligungskapital um Eigenkapital, das dem Unternehmen zeitlich unbegrenzt zur Verfügung gestellt wird. Investoren von Beteiligungskapital können Privatleute (etwa Business Angels) sein oder auch Unternehmen. Auch staatliche Beteiligungsgesellschaften kommen als Beteiligungskapitalgeber in Betracht.

Für Beteiligungskapital sind keine Sicherheiten zu stellen. Auch muss Beteiligungskapital nicht zurückgezahlt werden. Möglich ist die Beteiligung am Stamm- oder Grundkapital des Unternehmens, aber auch die sog. stille Beteiligung. Bei dieser tritt der Investor nicht nach außen erkennbar als Gesellschafter auf.

Investoren von Beteiligungskapital erwarten i.d.R. einen Gewinn durch den späteren Verkauf ihrer Anteile, sobald das Unternehmen einen entsprechenden Wert darstellt. Beteiligungskapital ist vor allem relevant bei der Finanzierung von jungen Technologieunternehmen.

Alternativbegriffe oder Falschschreibweisen:

Risikokapital, Wagniskapital, Venture Capital, VC-Kapital

Betriebsmittel

Als Betriebsmittel bezeichnet man Aufwendungen, die für den laufenden Geschäftsbetrieb erforderlich sind (z.B. Wareneinsatz, Verbrauchsmaterial, Gehälter).

Nach der KFW-Definition sind unter „Betriebsmittel“ alle laufenden Kosten eines Unternehmens zu verstehen. Dazu gehören ebenso Miete und Kaution für Büro- und Gewerberäume wie die Personalkosten. Aber auch Aufwendungen für Werbung, Anmeldungen und Genehmigungen, Forschung und Entwicklung oder Beratungskosten zählen zu Betriebsmitteln.

Mit einer Betriebsmittel-Finanzierung können darüber hinaus aber auch Maßnahmen zur Mitarbeiterqualifizierung abgedeckt werden. Vor allem aber dienen Betriebsmittel-Darlehen für die Gewährung von Zahlungszielen und zur Vorfinanzierung von Aufträgen. Typische Laufzeiten für Betriebsmittel-Darlehen betragen 5 Jahre.

Alternativbegriffe oder Falschschreibweisen:

Arbeitsmittel, Hilfsmittel, Produktionsmittel, Ressource, Rohstoff

De-Minimis-Beihilfen

Bei De-Minimis-Beihilfen handelt es sich um Subventionen, die nach der De-Minimis-Regelung einen bestimmte Summe pro Unternehmen nicht überschreiten dürfen.

Der Begriff „De Minimis“ stammt aus dem Lateinischen und bezeichnet die Geringfügigkeit einer Sache. Bestimmte Fördermittel, wie Zuschüsse oder Förderdarlehen, können der De-Minimis-Regelung unterliegen.

Diese besagt, dass es sich zunächst um eine relativ geringe Subvention handelt. Allerdings kann ein Unternehmen mehrere geringfügige Suventionen anhäufen und damit einen erheblichen Wettbewerbsvorteil gegenüber dem übrigen Markt erlangen.

Um dies zu vermeiden, gibt es in der De-Minimis-Regelung Obergrenzen pro gefördertes Unternehmen. So darf ein Unternehmen De-Minimis-Beihilfen nur bis zum Gesamtbetrag von 200.000 Euro in drei Steuerjahren (bzw. 100.000 Euro für Unternehmen im Straßenverkehrssektor) erhalten.

Im Zuwendungsbescheid eines Fördermittels, das nach der De-Minimis-Regelung erteilt wird, ist die Höhe des jeweiligen Subventionswerts angegeben. Das geförderte Unternehmen muss bei der Antragstellung angeben, ob es in den vergangenen drei Steuerjahren bereits De-Minimis-Beihilfen empfangen hat. In diesem Fall werden die einzelnen Subventionswerte addiert. Bei einer Überschreitung der genannten Grenzwerte wird das Fördermittel nicht genehmigt.

Alternativbegriffe oder Falschschreibweisen:

Deminimis

Effektivzins

Der Effektivzins bezeichnet die Kosten in Prozent vom Darlehensbetrag, die dem Darlehensnehmer insgesamt für einen Kredit entstehen.

Neben den vereinbarten Soll- oder Nominalzinsen für ein Darlehen entstehen meist noch weitere Gebühren der Banken. Im Effektivzins werden diese übrigen Gebühren sowie die Sollzinsen zusammengefasst.

Um die gesamten Kosten eines Darlehens zu erfassen, muss man also den Effektivzins kennen. Dieser bezeichnet demnach das Entgelt in Prozent der Darlehenssumme, das der Darlehensnehmer effektiv bezahlen muss, um den Kredit zu erhalten. Der Effektivzins ist somit unerlässlich, um die Kosten verschiedener Kreditanbieter miteinander vergleichen zu können.

Wichtig ist bei Vergleich mittels Effektivzins, dass die angefragten Darlehensbeträge und -laufzeiten der zu vergleichenden Angebote identisch sind.

Alternativbegriffe oder Falschschreibweisen:

Efektivzins

Fachliche Qualifikation

Eine ausreichende fachliche Qualifikation wird in allen Fällen von den Fördergebern vorausgesetzt.

Zur notwendigen Qualifikation eines Existenzgründers gehören auf der einen Seite die fachliche Qualifikation, auf der anderen Seite das betriebswirtschaftliche Know-how. Neben einer entsprechenden Ausbildung und Berufspraxis in der jeweiligen Branche sollten die Grundzüge der Buchführung, Kostenrechnung und Preiskalkulation bekannt sein. Im Zweifelsfall kann dieses Know-how aber auch durch Fortbildungsmaßnahmen erworben bzw. ausgebaut werden.

Alternativbegriffe oder Falschschreibweisen:

Fachwissen, Fachliches Know-how

Folgeinvestition

Als Folgeinvestition wird die Investition bezeichnet, die nach der Gründungsinvestition vorgenommen wird.

Mögliche Gründe für eine Folgeinvestition sind der notwendige Ersatz von Produktionsmitteln oder die Erweiterung bestimmter Unternehmensbereiche, z.B. durch die Einführung neuer Produkte. Folgeinvestitionen können betrieblich genutzte Grundstücke oder Gebäude betreffen, aber auch Maschinen sowie technische Anlagen, Geräte und sonstige Geschäftsausstattung.

Möglich ist auch der Erwerb von immateriellen Gütern wie etwa Patenten oder Lizenzen als Folgeinvestition.

In jedem Fall werden durch die Folgeinvestitionen die ursprünglich getätigten Gründungsinvestitionen erweitert.

Alternativbegriffe oder Falschschreibweisen:

Folge-Investition, Folgeninvestition

Freiberufler Förderung

Viele Gründungs-Fördermittel stehen auch Freiberuflern zur Verfügung.

So können Freiberufler, also etwa Rechtsanwälte, Steuerberater, Ärzte oder Architekten, z.B. die Kosten einer Kanzlei-, Praxis- oder Büroübernahme mit öffentlichen Fördergeldern finanzieren. Ebenso kann eine Neuerrichtung mit Fördergeldern gestemmt werden.

Alle klassischen KFW-Förderdarlehen im Gründerbereich stehen allen Freiberuflern uneingeschränkt zur Verfügung. Freiberufler sind also in puncto Finanzierung und Förderung nicht schlechter gestellt als gewerbliche Gründer. Ebenfalls können die Angehörigen der Freien Berufe von zahlreichen Angeboten der Bürgschaftsbanken profitieren. Und auch die Förderung von Unternehmensberatung ist i.d.R. für Freiberufler möglich.

Allerdings sind beratende Berufe wie Rechtsanwälte, Steuerberater oder Unternehmensberater von den Beratungsförderungen meistens ausgeschlossen.

Alternativbegriffe oder Falschschreibweisen:

Freiberuflerförderung, Förderung Freie Berufe

Hausbank

Als Hausbank bezeichnet man den Finanzierungspartner, mit dem man die meisten Transaktionen durchführt.

Die Beziehung eines Kreditnehmers zu einer Hausbank ist idealerweise durch ein intensives Vertrauensverhältnis beider Partner geprägt. Der Kreditnehmer erhält qualifizierte Beratung durch die Hausbank, während diese wiederum enge und aktuelle Informationen über die Entwicklung des Unternehmens erhält.

Die Geschäftsbeziehung zu einer Hausbank ist somit auf Langfristigkeit angelegt. Förderdarlehen werden über die Hausbank abgewickelt. D.h., die Vertragspartner eines staatlich geförderten Darlehens sind nicht die Förderbank und der Kreditnehmer, sondern grundsätzlich die Hausbank und der Kreditnehmer.

Alternativbegriffe oder Falschschreibweisen:

Haus-Bank

Innovation

Eine Innovation bezeichnet eine neue Idee oder Erfindung.

Zahlreiche Fördermittel werden nur für Innovationen bzw. innovative Produkte, Dienstleistungen oder Verfahren zur Verfügung gestellt. Dabei muss es sich nicht zwingend um hochgradig und technologisch herausragende Innovationen handeln.

Jedoch muss für eine Förderfähigkeit die Neu- und Weiterentwicklung, also die Innovation, in strukturierten Forschungs- und Entwicklungsprozessen stattfinden. Für diese muss ein konkreter Aufwand betrieben werden, der im Einzelfall umfangreich nachgewiesen werden muss. Generell gilt dabei: Das Projekt muss technisch durchführbar sein, es sollte aber ein erkennbares technisches Risiko vorhanden sein.

Eine neue Geschäftsidee bzw. eine Idee für ein neues Produkt oder Dienstleistung allein sind i.d.R. nicht ausreichend, um spezielle Fördermittel im Bereich Innovation zu erhalten.

Alternativbegriffe oder Falschschreibweisen:

Inovation, Neue Idee, Erfindung, Novität, Neuheit, Neuerung, Fortschritt

Investitionskosten

Als Investitionskosten werden diejenigen Ausgaben bezeichnet, die für längerfristige Anlagegüter getätigt werden.

Unter Investitionskosten fallen z.B. Betriebs- und Geschäftsausstattung, Maschinen, Gebäude, Geräte, Software, aber auch Patente.

Die Investitionskosten hierfür sind im steuerrechtlichen Sinn keine Kosten, sondern stellen lediglich die Umwandlung von Anlagevermögen dar. Man spricht von Aktivtausch.

Die Größenordnung von Förderdarlehen wird auf Basis der Investitionskosten ermittelt.

Alternativbegriffe oder Falschschreibweisen:

Kapitalanlage-Kosten

Kapitaldienst

Der Kapitaldienst bezeichnet die Zahlungen des Schuldners an den Gläubiger.

Der Kapitaldienst setzt sich i.d.R. aus Zins und Tilgung zusammen. Jedoch können auch Gebühren für Kreditvermittlung, Disagio, Bankgebühren, Emissionskosten für Schuldverschreibungen oder Leasinggebühren Teil des Kapitaldienstes sein.

Somit stellt der Kapitaldienst die Summe aller Ausgaben dar, die ein Kreditnehmer für ein Darlehen aufbringen muss.

Alternativbegriffe oder Falschschreibweisen:

Kapitalsdienst