AfA, Wertminderung, Wertverminderung, Amortisation
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Ausfallbürgschaft
Die Ausfallbürgschaft stellt eine besondere Form der Bürgschaft dar.
Bei der Ausfallbürgschaft haftet der Bürge nur dann, wenn der Gläubiger erfolglos die Zwangsvollstreckung geben den Hauptschuldner vorgenommen hat. Ausfallbürgschaften werden von Bürgschaftsbanken übernommen. Bei der modifizierten Ausfallbürgschaft wird das Ausfallszenario vorab vertraglich festgelegt. Meistens tritt der Ausfall bereits ein, wenn über das Vermögen des Hauptschuldners das Insolvenzverfahren eröffnet ist oder dieser nicht innerhalb bestimmter Fristen Zahlung leistet.
Alternativbegriff oder Falschschreibweisen:
Ausfallbürgschaft Kredit
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Abschreibung
Eine Anlageinvestition ist ein zur langfristigen Nutzung bestimmtes, dauerhaft verwendbares Produktionsmittel.
Jedes Wirtschaftsgut, das ein Unternehmen anschafft, verliert im Lauf der Zeit an Wert. Dies gilt auch für immaterielle Wirtschaftsgüter wie Patente oder Lizenzen. Der Wertverlust tritt durch Abnutzung und Verschleiß ein oder durch technische Veraltung einer Sache. Steuerlich wird dieser Wertverlust in Form der Abschreibung erfasst. Diese hilft den Unternehmen Steuern zu reduzieren, da die Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines Wirtschaftsguts während dessen wirtschaftlicher Lebensdauer steuerlich als Aufwand geltend gemacht werden können.
Bei der linearen Abschreibung verteilt sich dieser Aufwand gleichmäßig auf die Jahre der voraussichtlichen Nutzbarkeit eines Wirtschaftsgutes. Wie lange die Lebensdauer jedes einzelnen Wirtschaftsgutes ist, wird in den sog. AfA-Tabellen (AfA = Absetzung für Abnutzung) des Bundesfinanzministeriums geregelt.
Bei der degressiven Abschreibung wird der Abschreibungsbetrag auf Basis des Restbuchwertes des Anlagegutes berechnet. Die Abschreibungsbeiträge reduzieren sich von Jahr zu Jahr. Seit 2008 darf die degressive Abschreibung nicht mehr angewandt werden.
Beispiele für Abschreibungs-Zeiträume:
- Abschreibung Büromöbel: 13 Jahre
- Abschreibung Handy: 5 Jahre
- Abschreibung Laptop: 3 Jahre
- Abschreibung Leichtbauhalle: 14 Jahre
- Abschreibung mobiler Hublift: 11 Jahre
Das heißt ein Bürotisch, der 1300 Euro gekostet hat, erhält jährlich eine Abschreibung von 100 Euro.
Alternativbegriff oder Falschschreibweisen:
Besicherung
Kreditgeber verlangen i.d.R. eine Besicherung des ausgereichten Darlehens.
Auch Förderkredite müssen banküblich besichert werden. Zur Besicherung dienen z.B. unbewegliche und bewegliche Gegenstände, die nur geringen Wertschwankungen unterliegen, die schnell liquidierbar sind, die keinen Zusammenhang mit der wirtschaftlichen Lage des Kreditnehmers aufweisen und die im Insolvenzfall nicht anfechtbar sind.
Konkret können Grundschulden zur Besicherung dienen, aber auch die Sicherungsübereignung von Maschinen oder Fahrzeugen. Ebenso werden Bürgschaften als Mittel der Besicherung eingesetzt. Die Details der Besicherung sind im Einzelfall zwischen Kreditnehmer und Kreditgeber festzusetzen.
Alternativbegriffe oder Falschschreibweisen:
Sicherungsübereignung, Kreditsicherung, Banksicherheiten, Kreditsicherheiten
Bereitstellungszinsen
Als Bereitstellungszinsen werden Bankgebühren bezeichnet, die anfallen, wenn ein Kredit nicht in Anspruch genommen wird.
Die Bereitstellungszinsen werden dann fällig, wenn der Kreditbetrag nicht oder nicht vollständig vom Kreditnehmer abgerufen wurde. Meistens wird im Kreditvertrag eine Zeitspanne vereinbart, in der der Kreditnehmer das Darlehen abnehmen muss, um die Zahlung von Bereitstellungszinsen zu vermeiden.
Mit den Bereitstellungszinsen will die Bank den Schaden durch die ihr entgangenen Zinseinnahmen kompensieren. Der Begriff „Bereitstellungszinsen“ ist eine andere Bezeichnung für „Bereitstellungsprovision“.
Alternative oder Falschschreibweisen:
Bereitstellungsprovision
Bonität
Als Bonität bezeichnet man die Kreditwürdigkeit einer Person oder eines Unternehmens.
Der Wort Bonität kommt aus dem lateinischen (bonitas) und bedeutet „Güte“. Bei der Vergabe eines Darlehens prüfen die Kreditinstitute, mit welcher Wahrscheinlichkeit der Darlehensnehmer seinen Rückzahlungsverpflichtungen nachkommen wird.
Berücksichtigt werden persönliche Faktoren des Schuldners, aber auch Marktpotenziale, Branchendaten und viele andere betriebswirtschaftliche Parameter. Je höher das Risiko eines Zahlungsausfalls eingeschätzt wird, umso geringer ist die Bonität des Schuldners.
In der Regel machen Banken ihre Kreditzusage von der Bonität des Kunden abhängig. Eine gute Bonität ist also Voraussetzung für eine positive Kreditentscheidung. Eine schlechte Bonität führt in der Regel zur Ablehnung eines Kreditantrages bzw. zu höheren Anforderungen an die Besicherung eines Kredits und zu höheren Kosten, also Zinsen, für den Kreditnehmer.
Alternativbegriffe oder Falschschreibweisen:
Kreditwürdigkeit, Rating, Scoring
Disagio
Das Disagio bezeichnet den Betrag, um den der Nennwert eines Kredits gekürzt wird.
Wenn der Auszahlungsbetrag eines Darlehens geringer als der Nennwert des Darlehens ist, wird ein sog. Disagio zum Abzug gebracht. Die Spanne bzw. der Unterschiedsbetrag zwischen Nennbetrag und Auszahlungsbetrag wird demnach Disagio genannt. Andere Begriffe für Disagio sind Damnum, Diskont oder Abgeld. Das Disagio stellt eine Art Vorabzins dar, verteuert also das Darlehen für den Schuldner. Das Gegenteil des Disagio ist das Agio, auch Aufgeld genannt.
Alternativbegriffe oder Falschschreibweisen:
Damnum, Diskont, Abgeld
Effektivzins
Der Effektivzins bezeichnet die Kosten in Prozent vom Darlehensbetrag, die dem Darlehensnehmer insgesamt für einen Kredit entstehen.
Neben den vereinbarten Soll- oder Nominalzinsen für ein Darlehen entstehen meist noch weitere Gebühren der Banken. Im Effektivzins werden diese übrigen Gebühren sowie die Sollzinsen zusammengefasst.
Um die gesamten Kosten eines Darlehens zu erfassen, muss man also den Effektivzins kennen. Dieser bezeichnet demnach das Entgelt in Prozent der Darlehenssumme, das der Darlehensnehmer effektiv bezahlen muss, um den Kredit zu erhalten. Der Effektivzins ist somit unerlässlich, um die Kosten verschiedener Kreditanbieter miteinander vergleichen zu können.
Wichtig ist bei Vergleich mittels Effektivzins, dass die angefragten Darlehensbeträge und -laufzeiten der zu vergleichenden Angebote identisch sind.
Alternativbegriffe oder Falschschreibweisen:
Efektivzins
Fachliche Qualifikation
Eine ausreichende fachliche Qualifikation wird in allen Fällen von den Fördergebern vorausgesetzt.
Zur notwendigen Qualifikation eines Existenzgründers gehören auf der einen Seite die fachliche Qualifikation, auf der anderen Seite das betriebswirtschaftliche Know-how. Neben einer entsprechenden Ausbildung und Berufspraxis in der jeweiligen Branche sollten die Grundzüge der Buchführung, Kostenrechnung und Preiskalkulation bekannt sein. Im Zweifelsfall kann dieses Know-how aber auch durch Fortbildungsmaßnahmen erworben bzw. ausgebaut werden.
Alternativbegriffe oder Falschschreibweisen:
Fachwissen, Fachliches Know-how
Förderfähige Maßnahmen
Förderfähige Maßnahmen sind diejenigen Ausgaben oder Aufwendungen, die durch das jeweilige Fördermittel abgedeckt werden.
Viele Fördermittel sind auf bestimmte förderfähige Maßnahmen beschränkt. Das können etwa Investitionen in eine Messeteilnahme sein. In diesem Fall sind Ausgaben, die nicht im Katalog der förderfähigen Maßnahmen des Fördermittels enthalten sind, nicht förderfähig.
Alternativbegriffe oder Falschschreibweisen:
Förderfähigkeit
Freiberufler Förderung
Viele Gründungs-Fördermittel stehen auch Freiberuflern zur Verfügung.
So können Freiberufler, also etwa Rechtsanwälte, Steuerberater, Ärzte oder Architekten, z.B. die Kosten einer Kanzlei-, Praxis- oder Büroübernahme mit öffentlichen Fördergeldern finanzieren. Ebenso kann eine Neuerrichtung mit Fördergeldern gestemmt werden.
Alle klassischen KFW-Förderdarlehen im Gründerbereich stehen allen Freiberuflern uneingeschränkt zur Verfügung. Freiberufler sind also in puncto Finanzierung und Förderung nicht schlechter gestellt als gewerbliche Gründer. Ebenfalls können die Angehörigen der Freien Berufe von zahlreichen Angeboten der Bürgschaftsbanken profitieren. Und auch die Förderung von Unternehmensberatung ist i.d.R. für Freiberufler möglich.
Allerdings sind beratende Berufe wie Rechtsanwälte, Steuerberater oder Unternehmensberater von den Beratungsförderungen meistens ausgeschlossen.
Alternativbegriffe oder Falschschreibweisen:
Freiberuflerförderung, Förderung Freie Berufe
Hausbank
Als Hausbank bezeichnet man den Finanzierungspartner, mit dem man die meisten Transaktionen durchführt.
Die Beziehung eines Kreditnehmers zu einer Hausbank ist idealerweise durch ein intensives Vertrauensverhältnis beider Partner geprägt. Der Kreditnehmer erhält qualifizierte Beratung durch die Hausbank, während diese wiederum enge und aktuelle Informationen über die Entwicklung des Unternehmens erhält.
Die Geschäftsbeziehung zu einer Hausbank ist somit auf Langfristigkeit angelegt. Förderdarlehen werden über die Hausbank abgewickelt. D.h., die Vertragspartner eines staatlich geförderten Darlehens sind nicht die Förderbank und der Kreditnehmer, sondern grundsätzlich die Hausbank und der Kreditnehmer.
Alternativbegriffe oder Falschschreibweisen:
Haus-Bank
Innovationsmanagement
Das Innovationsmanagement bezeichnet die systematische Planung von neuen Produkten, Dienstleistungen oder Prozessen.
Innovationsmanagement dient dazu, im Unternehmen die Voraussetzungen für Innovationen zu schaffen. Im Rahmen des Innovationsmanagements wird die Innovationsfähigkeit eines Unternehmens durch die Verknüpfung von Personal-, Organisations- und Kompetenzentwicklung gesteigert.
Wesentlich ist dabei auch die Schaffung eines innovationsfreundlichen Umfelds im Unternehmen. Das Innovationsmanagement ist idealerweise Teil der zentralen Unternehmensstrategie.
Alternativbegriffe oder Falschschreibweisen:
Inovationmanagement
Insolvenz
Als Insolvenz wird die Zahlungsunfähigkeit eines Schuldners bezeichnet.
Wenn ein Unternehmen seinen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen kann, befindet es sich im Zustand der Insolvenz. Neben der akuten Zahlungsunfähigkeit kann ein Grund für die Insolvenz auch die drohende Zahlungsunfähigkeit sein, die bedeutet, dass ein Unternehmen voraussichtlich zu einem bestimmten künftigen Zeitpunkt seine Zahlungsverpflichtungen nicht mehr erfüllen kann.
Schließlich kann auch die Überschuldung eine Insolvenz auslösen. Diese besagt, dass die Vermögenswerte des Unternehmens nicht ausreichen, um die Verbindlichkeiten zu decken.
Die akute Zahlungsunfähigkeit sowie die Überschuldung lösen die Verpflichtung aus, einen Insolvenzantrag beim Amtsgericht zu stellen. Die drohende Zahlungsunfähigkeit erlaubt es einem Schuldner, einen Insolvenzantrag zu stellen und das Unternehmen evtl. doch noch zu sanieren.
Alternativbegriffe oder Falschschreibweisen:
Zahlungsunfähigkeit
Kapitaldienst
Der Kapitaldienst bezeichnet die Zahlungen des Schuldners an den Gläubiger.
Der Kapitaldienst setzt sich i.d.R. aus Zins und Tilgung zusammen. Jedoch können auch Gebühren für Kreditvermittlung, Disagio, Bankgebühren, Emissionskosten für Schuldverschreibungen oder Leasinggebühren Teil des Kapitaldienstes sein.
Somit stellt der Kapitaldienst die Summe aller Ausgaben dar, die ein Kreditnehmer für ein Darlehen aufbringen muss.
Alternativbegriffe oder Falschschreibweisen:
Kapitalsdienst