Ausfallbürgschaft


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Die Ausfallbürgschaft stellt eine besondere Form der Bürgschaft dar.

Bei der Ausfallbürgschaft haftet der Bürge nur dann, wenn der Gläubiger erfolglos die Zwangsvollstreckung geben den Hauptschuldner vorgenommen hat. Ausfallbürgschaften werden von Bürgschaftsbanken übernommen. Bei der modifizierten Ausfallbürgschaft wird das Ausfallszenario vorab vertraglich festgelegt. Meistens tritt der Ausfall bereits ein, wenn über das Vermögen des Hauptschuldners das Insolvenzverfahren eröffnet ist oder dieser nicht innerhalb bestimmter Fristen Zahlung leistet.

Alternativbegriff oder Falschschreibweisen:

Ausfallbürgschaft Kredit

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Anlageinvestition

Eine Anlageinvestition ist ein zur langfristigen Nutzung bestimmtes, dauerhaft verwendbares Produktionsmittel.

Als Anlageinvestitionen gelten etwa  Ausrüstungsinvestitionen (z.B. Maschinen, technische Geräte und Anlagen, Fahrzeuge und Betriebs- und Geschäftsausstattung) und Investitionen in Immobilien (z.B. Wohn-, Produktions- und Verwaltungsgebäude oder Betriebsgrundstücke). Man unterscheidet Anlageinvestitionen in sog. Ersatzinvestitionen und Erweiterungsinvestitionen. Ersatzinvestitionen werden getätigt, um z.B. technisch oder wirtschaftlich veraltete Anlagen zu ersetzen. Im Gegensatz dazu sind Anlageinvestitionen zu bezeichnen, die der Erweiterung dienen und den Produktionsapparat vergrößern und verbessern. Jede Anlageinvestition vergrößert das Anlagevermögen eines Unternehmens.

Alternative oder Falschschreibweisen:

Anlageninvestition, Anlage Investment

Abschreibung

Eine Anlageinvestition ist ein zur langfristigen Nutzung bestimmtes, dauerhaft verwendbares Produktionsmittel.

Jedes Wirtschaftsgut, das ein Unternehmen anschafft, verliert im Lauf der Zeit an Wert. Dies gilt auch für immaterielle Wirtschaftsgüter wie Patente oder Lizenzen. Der Wertverlust tritt durch Abnutzung und Verschleiß ein oder durch technische Veraltung einer Sache. Steuerlich wird dieser Wertverlust in Form der Abschreibung erfasst. Diese hilft den Unternehmen Steuern zu reduzieren, da die Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines Wirtschaftsguts während dessen wirtschaftlicher Lebensdauer steuerlich als Aufwand geltend gemacht werden können.

Bei der linearen Abschreibung verteilt sich dieser Aufwand gleichmäßig auf die Jahre der voraussichtlichen Nutzbarkeit eines Wirtschaftsgutes. Wie lange die Lebensdauer jedes einzelnen Wirtschaftsgutes ist, wird in den sog. AfA-Tabellen (AfA = Absetzung für Abnutzung) des Bundesfinanzministeriums geregelt.

Bei der degressiven Abschreibung wird der Abschreibungsbetrag auf Basis des Restbuchwertes des Anlagegutes berechnet. Die Abschreibungsbeiträge reduzieren sich von Jahr zu Jahr. Seit 2008 darf die degressive Abschreibung nicht mehr angewandt werden.

Beispiele für Abschreibungs-Zeiträume:

  • Abschreibung Büromöbel: 13 Jahre
  • Abschreibung Handy: 5 Jahre
  • Abschreibung Laptop: 3 Jahre
  • Abschreibung Leichtbauhalle: 14 Jahre
  • Abschreibung mobiler Hublift: 11 Jahre 

Das heißt ein Bürotisch, der 1300 Euro gekostet hat, erhält jährlich eine Abschreibung von 100 Euro.

Alternativbegriff oder Falschschreibweisen:

AfA, Wertminderung, Wertverminderung, Amortisation

 

Auszahlungskurs

Der Auszahlungskurs wird in Prozentwerten angegeben und bezeichnet den tatsächlich ausgezahlten Anteil eines Darlehens.

Der an den Empfänger eines Förderdarlehens ausgezahlte Betrag ergibt sich aus dem Auszahlungskurs. Beispiel für den Auszahlungskurs: Liegt dieser etwa bei 96 Prozent, so werden von einem 100.000-Euro-Darlehen nur 96.000 Euro ausgezahlt. Die Differenz zwischen dem Nominalbetrag und dem Auszahlungsbetrag, in diesem Fall also 4 Prozent, wird als Disagio bezeichnet.

Falls der Auszahlungskurs unter 100 Prozent liegt, begründen die Kreditgeber den Abzug häufig mit laufzeitunabhängigen Bearbeitungsgebühren sowie als Risikoprämie für das Recht zur vorzeitigen Tilgung des Kredits. Wie hoch der Auszahlungskurs beim jeweiligen Förderdarlehen ausfällt, ist in den Konditionen der Förderprodukte geregelt. Diese sind i.d.R. online auf den Seiten der Förderbanken verfügbar.

Alternativbegriffe oder Falschschreibweisen:

Auszahlungskurse, Auszahlungskursen, Auszahlungskurses

Beteiligungskapital

Wenn sich ein Investor mit seinem Kapital an einem Unternehmen beteiligt, spricht man von Beteiligungskapital.

Andere Bezeichnungen für Beteiligungskapital lauten „Risikokapital“ bzw. „Wagniskapital“ bzw. „Venture Capital“. Im Gegensatz zu Fremdkapital, also Krediten, handelt es sich bei Beteiligungskapital um Eigenkapital, das dem Unternehmen zeitlich unbegrenzt zur Verfügung gestellt wird. Investoren von Beteiligungskapital können Privatleute (etwa Business Angels) sein oder auch Unternehmen. Auch staatliche Beteiligungsgesellschaften kommen als Beteiligungskapitalgeber in Betracht.

Für Beteiligungskapital sind keine Sicherheiten zu stellen. Auch muss Beteiligungskapital nicht zurückgezahlt werden. Möglich ist die Beteiligung am Stamm- oder Grundkapital des Unternehmens, aber auch die sog. stille Beteiligung. Bei dieser tritt der Investor nicht nach außen erkennbar als Gesellschafter auf.

Investoren von Beteiligungskapital erwarten i.d.R. einen Gewinn durch den späteren Verkauf ihrer Anteile, sobald das Unternehmen einen entsprechenden Wert darstellt. Beteiligungskapital ist vor allem relevant bei der Finanzierung von jungen Technologieunternehmen.

Alternativbegriffe oder Falschschreibweisen:

Risikokapital, Wagniskapital, Venture Capital, VC-Kapital

Bürgschaft

Als Bürgschaft bezeichnet man die Übernahme der Verpflichtung, für einen Zahlungsausfall eines Gläubigers einzustehen.

Bürgschaften werden häufig erteilt, um andere fehlende Sicherheiten bei der Kreditvergabe zu ersetzen. Mit einer Bürgschaft sichert sich der Gläubiger bei einem Bürgen für den Fall der Zahlungsunfähigkeit seines Hauptschuldners ab.

Bei einer selbstschuldnerischen Bürgschaft ist der Bürge sofort zur Zahlung verpflichtet, wenn der Hauptschuldner seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt. Liegt keine selbstschuldnerische Bürgschaft vor, so hat der Bürge das Recht auf „Einrede der Vorausklage“. Dies besagt, dass er erst dann zur Übernahme der Verbindlichkeit verpflichtet ist, wenn der Gläubiger vergeblich die Zwangsvollstreckung betrieben hat.

Alternativbegriffe oder Falschschreibweisen:

Sicherheit leisten

De-Minimis-Beihilfen

Bei De-Minimis-Beihilfen handelt es sich um Subventionen, die nach der De-Minimis-Regelung einen bestimmte Summe pro Unternehmen nicht überschreiten dürfen.

Der Begriff „De Minimis“ stammt aus dem Lateinischen und bezeichnet die Geringfügigkeit einer Sache. Bestimmte Fördermittel, wie Zuschüsse oder Förderdarlehen, können der De-Minimis-Regelung unterliegen.

Diese besagt, dass es sich zunächst um eine relativ geringe Subvention handelt. Allerdings kann ein Unternehmen mehrere geringfügige Suventionen anhäufen und damit einen erheblichen Wettbewerbsvorteil gegenüber dem übrigen Markt erlangen.

Um dies zu vermeiden, gibt es in der De-Minimis-Regelung Obergrenzen pro gefördertes Unternehmen. So darf ein Unternehmen De-Minimis-Beihilfen nur bis zum Gesamtbetrag von 200.000 Euro in drei Steuerjahren (bzw. 100.000 Euro für Unternehmen im Straßenverkehrssektor) erhalten.

Im Zuwendungsbescheid eines Fördermittels, das nach der De-Minimis-Regelung erteilt wird, ist die Höhe des jeweiligen Subventionswerts angegeben. Das geförderte Unternehmen muss bei der Antragstellung angeben, ob es in den vergangenen drei Steuerjahren bereits De-Minimis-Beihilfen empfangen hat. In diesem Fall werden die einzelnen Subventionswerte addiert. Bei einer Überschreitung der genannten Grenzwerte wird das Fördermittel nicht genehmigt.

Alternativbegriffe oder Falschschreibweisen:

Deminimis

Effektivzins

Der Effektivzins bezeichnet die Kosten in Prozent vom Darlehensbetrag, die dem Darlehensnehmer insgesamt für einen Kredit entstehen.

Neben den vereinbarten Soll- oder Nominalzinsen für ein Darlehen entstehen meist noch weitere Gebühren der Banken. Im Effektivzins werden diese übrigen Gebühren sowie die Sollzinsen zusammengefasst.

Um die gesamten Kosten eines Darlehens zu erfassen, muss man also den Effektivzins kennen. Dieser bezeichnet demnach das Entgelt in Prozent der Darlehenssumme, das der Darlehensnehmer effektiv bezahlen muss, um den Kredit zu erhalten. Der Effektivzins ist somit unerlässlich, um die Kosten verschiedener Kreditanbieter miteinander vergleichen zu können.

Wichtig ist bei Vergleich mittels Effektivzins, dass die angefragten Darlehensbeträge und -laufzeiten der zu vergleichenden Angebote identisch sind.

Alternativbegriffe oder Falschschreibweisen:

Efektivzins

Fachliche Qualifikation

Eine ausreichende fachliche Qualifikation wird in allen Fällen von den Fördergebern vorausgesetzt.

Zur notwendigen Qualifikation eines Existenzgründers gehören auf der einen Seite die fachliche Qualifikation, auf der anderen Seite das betriebswirtschaftliche Know-how. Neben einer entsprechenden Ausbildung und Berufspraxis in der jeweiligen Branche sollten die Grundzüge der Buchführung, Kostenrechnung und Preiskalkulation bekannt sein. Im Zweifelsfall kann dieses Know-how aber auch durch Fortbildungsmaßnahmen erworben bzw. ausgebaut werden.

Alternativbegriffe oder Falschschreibweisen:

Fachwissen, Fachliches Know-how

Förderfähige Maßnahmen

Förderfähige Maßnahmen sind diejenigen Ausgaben oder Aufwendungen, die durch das jeweilige Fördermittel abgedeckt werden.

Viele Fördermittel sind auf bestimmte förderfähige Maßnahmen beschränkt. Das können etwa Investitionen in eine Messeteilnahme sein. In diesem Fall sind Ausgaben, die nicht im Katalog der förderfähigen Maßnahmen des Fördermittels enthalten sind, nicht förderfähig.

Alternativbegriffe oder Falschschreibweisen:

Förderfähigkeit

Fremdkapital

Als Fremdkapital werden die Mittel bezeichnet, die von Gläubigern in das Unternehmen eingebracht werden.

Typischerweise gehören Bankkredite, Förderkredite, Lieferantenkredite und Privatkredite zum Fremdkapital. Aber auch erhaltene Anzahlungen sowie Verbindlichkeiten gegenüber Dritten werden als Fremdkapital bewertet. Auch Rückstellungen für Pensionen oder Steuern gelten als Fremdkapital.

In jedem Fall handelt es sich bei Fremdkapital um Finanzierungsmittel, die für einen befristeten Zeitraum zur Verfügung gestellt und durch den Schuldner zurückgezahlt werden müssen. Mittel aus Fremdkapital werden in der Bilanz als Schulden ausgewiesen.

Alternativbegriffe oder Falschschreibweisen:

Kredit, Darlehen, Schulden

Haftungsfreistellung

Eine Haftungsfreistellung bei Förderkrediten erleichtert die Kreditvergabe bei fehlenden Sicherheiten.

Die Haftungsfreistellung kann bei bestimmten Förderkrediten vom Förderinstitut gewährt werden. Die Haftungsfreistellung kommt allerdings nicht direkt dem Gründer bzw. Unternehmen zugute, sondern der Hausbank, die den Förderkredit ausreicht.

Grundsätzlich haftet die Hausbank bei der Vergabe eines Förderdarlehens an einen Gründer gegenüber dem Förderinstitut, also z.B. gegenüber der KfW. Durch die Haftungsfreistellung, die in Prozent angegeben wird, wird die Hausbank von einem Teil des Risikos entlastet. Dadurch steigt die Wahrscheinlichkeit, dass es zur Kreditvergabe auch bei mangelnden Sicherheiten des Gründers kommt.

Allerdings bedeutet die Haftungsfreistellung nicht, dass der Kreditgeber auf die Stellung von banküblichen Sicherheiten durch den Gründer verzichtet. Auch ändert die Haftungsfreistellung nichts an der Rückzahlungsverpflichtung des Darlehensnehmers. Meist beträgt die Haftungsfreistellung zwischen 40 und 80 Prozent, aber auch bis zu 100 Prozent der Kreditsumme sind als Haftungsfreistellung möglich.

Die Kosten der Haftungsfreistellung werden entweder zwischen Förderbank und Hausbank geteilt oder in Form eines geringen Zinsaufschlags dem Kreditnehmer aufgelastet.

Alternativbegriffe oder Falschschreibweisen:

Haftungfreistellung, Haftungs-Freistellung, Haftungsbefreiung

Innovationsmanagement

Das Innovationsmanagement bezeichnet die systematische Planung von neuen Produkten, Dienstleistungen oder Prozessen.

Innovationsmanagement dient dazu, im Unternehmen die Voraussetzungen für Innovationen zu schaffen. Im Rahmen des Innovationsmanagements wird die Innovationsfähigkeit eines Unternehmens durch die Verknüpfung von Personal-, Organisations- und Kompetenzentwicklung gesteigert.

Wesentlich ist dabei auch die Schaffung eines innovationsfreundlichen Umfelds im Unternehmen. Das Innovationsmanagement ist idealerweise Teil der zentralen Unternehmensstrategie.

Alternativbegriffe oder Falschschreibweisen:

Inovationmanagement

Insolvenz

Als Insolvenz wird die Zahlungsunfähigkeit eines Schuldners bezeichnet.

Wenn ein Unternehmen seinen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen kann, befindet es sich im Zustand der Insolvenz. Neben der akuten Zahlungsunfähigkeit kann ein Grund für die Insolvenz auch die drohende Zahlungsunfähigkeit sein, die bedeutet, dass ein Unternehmen voraussichtlich zu einem bestimmten künftigen Zeitpunkt seine Zahlungsverpflichtungen nicht mehr erfüllen kann.

Schließlich kann auch die Überschuldung eine Insolvenz auslösen. Diese besagt, dass die Vermögenswerte des Unternehmens nicht ausreichen, um die Verbindlichkeiten zu decken.

Die akute Zahlungsunfähigkeit sowie die Überschuldung lösen die Verpflichtung aus, einen Insolvenzantrag beim Amtsgericht zu stellen. Die drohende Zahlungsunfähigkeit erlaubt es einem Schuldner, einen Insolvenzantrag zu stellen und das Unternehmen evtl. doch noch zu sanieren.

Alternativbegriffe oder Falschschreibweisen:

Zahlungsunfähigkeit

Investitionsrechnung

Eine Investitionsrechnung ist eine mathematische Methode, um Investitionen zu prüfen, bevor diese getätigt werden.

Ziel der Investitionsrechnung ist eine möglichst objektive Analyse der Rentabilität einer geplanten Anschaffung. Investitionsrechnungen sind die am häufigsten angewendeten Methoden, um Investitionen vorab zu bewerten.

Unterschieden werden statische und dynamische Investitionsrechnungsmethoden. Bei statischen Verfahren der Investitionsrechnung wird ein Modell anhand eines beliebigen Beispieljahres aufgebaut. Bei dynamischen Verfahren wird die konkrete zeitliche Struktur des Projekts mit allen zu erwartenden Zahlungsströmen berücksichtigt.

Alternativbegriffe oder Falschschreibweisen:

Kapitalanlage-Rechnung, Investitionrechnung