Risikokapital


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Als Risikokapital wird voll haftendes Eigenkapital oder eigenkapitalähnliches Kapital bezeichnet, das zum Beispiel zur Finanzierung eines Vorhabens ohne Kreditsicherheiten vergeben wird.

Risikokapital, auch Venture Capital (VC) genannt, wird von Beteiligungsgesellschaften, Unternehmen und Banken zur Verfügung gestellt, um vor allem neu gegründete, nicht börsennotierte  Technologieunternehmen zu finanzieren. Risikokapitalgeber verfolgen i.d.R. das Ziel einer deutlichen Steigerung des Unternehmenswertes und eines späteren Verkaufs ihrer Anteile (Exit). Da die Vergabe von Risikokapital mit einem erheblichen Ausfallrisiko verbunden ist, müssen die erfolgreichen Investments entsprechend hohe Renditen erzielen, um die Ausfälle zu kompensieren.

Risikokapitalgeber stellen i.d.R. nicht nur Kapital zur Verfügung, sondern unterstützen auch durch aktive Beteiligung an verschiedenen Aufgaben des Managements. So haben Risikokapitalgeber meistens erhebliche Kontroll- und Mitspracherechte im Unternehmen.

Alternativbegriffe oder Falschschreibweisen:

VC-Capital, Venture Capital, Wagniskapital, Beteiligungskapital

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Abschreibung

Eine Anlageinvestition ist ein zur langfristigen Nutzung bestimmtes, dauerhaft verwendbares Produktionsmittel.

Jedes Wirtschaftsgut, das ein Unternehmen anschafft, verliert im Lauf der Zeit an Wert. Dies gilt auch für immaterielle Wirtschaftsgüter wie Patente oder Lizenzen. Der Wertverlust tritt durch Abnutzung und Verschleiß ein oder durch technische Veraltung einer Sache. Steuerlich wird dieser Wertverlust in Form der Abschreibung erfasst. Diese hilft den Unternehmen Steuern zu reduzieren, da die Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines Wirtschaftsguts während dessen wirtschaftlicher Lebensdauer steuerlich als Aufwand geltend gemacht werden können.

Bei der linearen Abschreibung verteilt sich dieser Aufwand gleichmäßig auf die Jahre der voraussichtlichen Nutzbarkeit eines Wirtschaftsgutes. Wie lange die Lebensdauer jedes einzelnen Wirtschaftsgutes ist, wird in den sog. AfA-Tabellen (AfA = Absetzung für Abnutzung) des Bundesfinanzministeriums geregelt.

Bei der degressiven Abschreibung wird der Abschreibungsbetrag auf Basis des Restbuchwertes des Anlagegutes berechnet. Die Abschreibungsbeiträge reduzieren sich von Jahr zu Jahr. Seit 2008 darf die degressive Abschreibung nicht mehr angewandt werden.

Beispiele für Abschreibungs-Zeiträume:

  • Abschreibung Büromöbel: 13 Jahre
  • Abschreibung Handy: 5 Jahre
  • Abschreibung Laptop: 3 Jahre
  • Abschreibung Leichtbauhalle: 14 Jahre
  • Abschreibung mobiler Hublift: 11 Jahre 

Das heißt ein Bürotisch, der 1300 Euro gekostet hat, erhält jährlich eine Abschreibung von 100 Euro.

Alternativbegriff oder Falschschreibweisen:

AfA, Wertminderung, Wertverminderung, Amortisation

 

Auszahlungskurs

Der Auszahlungskurs wird in Prozentwerten angegeben und bezeichnet den tatsächlich ausgezahlten Anteil eines Darlehens.

Der an den Empfänger eines Förderdarlehens ausgezahlte Betrag ergibt sich aus dem Auszahlungskurs. Beispiel für den Auszahlungskurs: Liegt dieser etwa bei 96 Prozent, so werden von einem 100.000-Euro-Darlehen nur 96.000 Euro ausgezahlt. Die Differenz zwischen dem Nominalbetrag und dem Auszahlungsbetrag, in diesem Fall also 4 Prozent, wird als Disagio bezeichnet.

Falls der Auszahlungskurs unter 100 Prozent liegt, begründen die Kreditgeber den Abzug häufig mit laufzeitunabhängigen Bearbeitungsgebühren sowie als Risikoprämie für das Recht zur vorzeitigen Tilgung des Kredits. Wie hoch der Auszahlungskurs beim jeweiligen Förderdarlehen ausfällt, ist in den Konditionen der Förderprodukte geregelt. Diese sind i.d.R. online auf den Seiten der Förderbanken verfügbar.

Alternativbegriffe oder Falschschreibweisen:

Auszahlungskurse, Auszahlungskursen, Auszahlungskurses

Besicherung

Kreditgeber verlangen i.d.R. eine Besicherung des ausgereichten Darlehens.

Auch Förderkredite müssen banküblich besichert werden. Zur Besicherung dienen z.B. unbewegliche und bewegliche Gegenstände, die nur geringen Wertschwankungen unterliegen, die schnell liquidierbar sind, die keinen Zusammenhang mit der wirtschaftlichen Lage des Kreditnehmers aufweisen und die im Insolvenzfall nicht anfechtbar sind.

Konkret können Grundschulden zur Besicherung dienen, aber auch die Sicherungsübereignung von Maschinen oder Fahrzeugen. Ebenso werden Bürgschaften als Mittel der Besicherung eingesetzt. Die Details der Besicherung sind im Einzelfall zwischen Kreditnehmer und Kreditgeber festzusetzen.

Alternativbegriffe oder Falschschreibweisen:

Sicherungsübereignung, Kreditsicherung, Banksicherheiten, Kreditsicherheiten

Bonität

Als Bonität bezeichnet man die Kreditwürdigkeit einer Person oder eines Unternehmens.

Der Wort Bonität kommt aus dem lateinischen (bonitas) und bedeutet „Güte“. Bei der Vergabe eines Darlehens prüfen die Kreditinstitute, mit welcher Wahrscheinlichkeit der Darlehensnehmer seinen Rückzahlungsverpflichtungen nachkommen wird.

Berücksichtigt werden persönliche Faktoren des Schuldners, aber auch Marktpotenziale, Branchendaten und viele andere betriebswirtschaftliche Parameter. Je höher das Risiko eines Zahlungsausfalls eingeschätzt wird, umso geringer ist die Bonität des Schuldners.

In der Regel machen Banken ihre Kreditzusage von der Bonität des Kunden abhängig. Eine gute Bonität ist also Voraussetzung für eine positive Kreditentscheidung. Eine schlechte Bonität führt in der Regel zur Ablehnung eines Kreditantrages bzw. zu höheren Anforderungen an die Besicherung eines Kredits und zu höheren Kosten, also Zinsen, für den Kreditnehmer.

Alternativbegriffe oder Falschschreibweisen:

Kreditwürdigkeit, Rating, Scoring

Darlehen

Ein Darlehen ist ein schuldrechtlicher Vertrag zwischen einem Darlehensnehmer und einem Darlehensgeber.

Bei einem Darlehen handelt es sich um einen langfristigen Kredit, bei dem ein Geldgeber einem Geldnehmer eine bestimmte Geldsumme oder vertretbare Sache für einen bestimmten Zeitraum zur Nutzung überlässt. In der Regel wird als Nutzungsentgelt für das Darlehen ein bestimmter Zinssatz zwischen dem Darlehensnehmer und dem Darlehensgeber vereinbart. Außerdem kann eine Darlehensgebühr erhoben werden.

Es existieren verschiedene Darlehens-Modelle, das sind vor allem: Annuitätendarlehen, endfälliges Darlehen oder Tilgungsdarlehen.

Beim Annuitätendarlehen ist die Summe aus Zins und Tilgung während der Laufzeit des Darlehens stets gleich groß. Dadurch verkleinert sich der Zins von Jahr zu Jahr und die Tilgung steigt. Beim endfälligen Darlehen werden keine Monats- oder Jahresraten bezahlt, sondern der gesamte Schuldbetrag wird am Ende der Darlehenslaufzeit getilgt. Beim Tilgungsdarlehen wird eine feste Größenordnung als Tilgungsbetrag vereinbart. Der Zinsanteil sinkt hierbei kontinuierlich.

Alternativbegriffe oder Falschschreibweisen:

Kredit, Hypothek, Schuldverschreibung, Darleihen, Anleihe, Darlehn

Effektivzins

Der Effektivzins bezeichnet die Kosten in Prozent vom Darlehensbetrag, die dem Darlehensnehmer insgesamt für einen Kredit entstehen.

Neben den vereinbarten Soll- oder Nominalzinsen für ein Darlehen entstehen meist noch weitere Gebühren der Banken. Im Effektivzins werden diese übrigen Gebühren sowie die Sollzinsen zusammengefasst.

Um die gesamten Kosten eines Darlehens zu erfassen, muss man also den Effektivzins kennen. Dieser bezeichnet demnach das Entgelt in Prozent der Darlehenssumme, das der Darlehensnehmer effektiv bezahlen muss, um den Kredit zu erhalten. Der Effektivzins ist somit unerlässlich, um die Kosten verschiedener Kreditanbieter miteinander vergleichen zu können.

Wichtig ist bei Vergleich mittels Effektivzins, dass die angefragten Darlehensbeträge und -laufzeiten der zu vergleichenden Angebote identisch sind.

Alternativbegriffe oder Falschschreibweisen:

Efektivzins

ERP-Sondervermögen

Beim ERP-Sondervermögen handelt es sich um Finanzmittel, die heute vor allem im Bereich der Wirtschaftsförderung zum Einsatz kommen.

Nach Ende des Zweiten Weltkriegs wurde von den USA der Marshallplan entwickelt, um Europa wirtschaftlich zu fördern. Das Wiederaufbau-Programm wurde als „European Recovery Program bezeichnet“, abgekürzt ERP.

Nach Auslaufen des Marshallplans im Jahr 1953 musste Deutschland nur einen kleinen Teil der Mittel zurückzahlen, dadurch entstand die Basis für das heutige ERP-Sondervermögen. Dieses ist im Laufe der Jahrzehnte durch Zinseinahmen stark angestiegen.

Verwaltet wird das ERP-Sondervermögen heute durch die staatliche KfW-Bank, die dieses ausschließlich für Zwecke der Wirtschaftsförderung einsetzt. Dabei bilden die Förderthemen Existenzgründung und -festigung einen besonderen Schwerpunkt.

Aus dem ERP-Sondervermögen werden Kredite, Beteiligungskapital sowie Fördermittel für Forschung und Entwicklung u.a. an kleine und mittlere Unternehmen vergeben.

Alternativbegriffe oder Falschschreibweisen:

ERP-Fonds, ERP-Vermögen

Folgeinvestition

Als Folgeinvestition wird die Investition bezeichnet, die nach der Gründungsinvestition vorgenommen wird.

Mögliche Gründe für eine Folgeinvestition sind der notwendige Ersatz von Produktionsmitteln oder die Erweiterung bestimmter Unternehmensbereiche, z.B. durch die Einführung neuer Produkte. Folgeinvestitionen können betrieblich genutzte Grundstücke oder Gebäude betreffen, aber auch Maschinen sowie technische Anlagen, Geräte und sonstige Geschäftsausstattung.

Möglich ist auch der Erwerb von immateriellen Gütern wie etwa Patenten oder Lizenzen als Folgeinvestition.

In jedem Fall werden durch die Folgeinvestitionen die ursprünglich getätigten Gründungsinvestitionen erweitert.

Alternativbegriffe oder Falschschreibweisen:

Folge-Investition, Folgeninvestition

Fremdkapital

Als Fremdkapital werden die Mittel bezeichnet, die von Gläubigern in das Unternehmen eingebracht werden.

Typischerweise gehören Bankkredite, Förderkredite, Lieferantenkredite und Privatkredite zum Fremdkapital. Aber auch erhaltene Anzahlungen sowie Verbindlichkeiten gegenüber Dritten werden als Fremdkapital bewertet. Auch Rückstellungen für Pensionen oder Steuern gelten als Fremdkapital.

In jedem Fall handelt es sich bei Fremdkapital um Finanzierungsmittel, die für einen befristeten Zeitraum zur Verfügung gestellt und durch den Schuldner zurückgezahlt werden müssen. Mittel aus Fremdkapital werden in der Bilanz als Schulden ausgewiesen.

Alternativbegriffe oder Falschschreibweisen:

Kredit, Darlehen, Schulden

Gründungskosten

Mit den Gründungskosten werden die Kosten bezeichnet, die im Rahmen der Einrichtung des Unternehmens entstehen.

Zu den Gründungskosten zählen die Kosten der Erstellung eines Gesellschaftervertrages, die Kosten für Gründungsberatung, die Kosten des Notars sowie die amtlichen Gebühren, etwa für die Handelsregistereintragung oder Gewerbeanmeldung.

Generell gilt: Kapitalgesellschaften lösen höhere Gründungskosten als Personengesellschaften aus. Gründungen, an denen mehrere Gesellschafter beteiligt sind, führen zu höheren Gründungskosten als z.B. Einzelunternehmen.

Alternativbegriffe oder Falschschreibweisen:

Gründerkosten, Gründungkosten, Gründungs-Kosten

Hausbank

Als Hausbank bezeichnet man den Finanzierungspartner, mit dem man die meisten Transaktionen durchführt.

Die Beziehung eines Kreditnehmers zu einer Hausbank ist idealerweise durch ein intensives Vertrauensverhältnis beider Partner geprägt. Der Kreditnehmer erhält qualifizierte Beratung durch die Hausbank, während diese wiederum enge und aktuelle Informationen über die Entwicklung des Unternehmens erhält.

Die Geschäftsbeziehung zu einer Hausbank ist somit auf Langfristigkeit angelegt. Förderdarlehen werden über die Hausbank abgewickelt. D.h., die Vertragspartner eines staatlich geförderten Darlehens sind nicht die Förderbank und der Kreditnehmer, sondern grundsätzlich die Hausbank und der Kreditnehmer.

Alternativbegriffe oder Falschschreibweisen:

Haus-Bank

Innovationsmanagement

Das Innovationsmanagement bezeichnet die systematische Planung von neuen Produkten, Dienstleistungen oder Prozessen.

Innovationsmanagement dient dazu, im Unternehmen die Voraussetzungen für Innovationen zu schaffen. Im Rahmen des Innovationsmanagements wird die Innovationsfähigkeit eines Unternehmens durch die Verknüpfung von Personal-, Organisations- und Kompetenzentwicklung gesteigert.

Wesentlich ist dabei auch die Schaffung eines innovationsfreundlichen Umfelds im Unternehmen. Das Innovationsmanagement ist idealerweise Teil der zentralen Unternehmensstrategie.

Alternativbegriffe oder Falschschreibweisen:

Inovationmanagement

Investitionskosten

Als Investitionskosten werden diejenigen Ausgaben bezeichnet, die für längerfristige Anlagegüter getätigt werden.

Unter Investitionskosten fallen z.B. Betriebs- und Geschäftsausstattung, Maschinen, Gebäude, Geräte, Software, aber auch Patente.

Die Investitionskosten hierfür sind im steuerrechtlichen Sinn keine Kosten, sondern stellen lediglich die Umwandlung von Anlagevermögen dar. Man spricht von Aktivtausch.

Die Größenordnung von Förderdarlehen wird auf Basis der Investitionskosten ermittelt.

Alternativbegriffe oder Falschschreibweisen:

Kapitalanlage-Kosten