Risikokapital


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Als Risikokapital wird voll haftendes Eigenkapital oder eigenkapitalähnliches Kapital bezeichnet, das zum Beispiel zur Finanzierung eines Vorhabens ohne Kreditsicherheiten vergeben wird.

Risikokapital, auch Venture Capital (VC) genannt, wird von Beteiligungsgesellschaften, Unternehmen und Banken zur Verfügung gestellt, um vor allem neu gegründete, nicht börsennotierte  Technologieunternehmen zu finanzieren. Risikokapitalgeber verfolgen i.d.R. das Ziel einer deutlichen Steigerung des Unternehmenswertes und eines späteren Verkaufs ihrer Anteile (Exit). Da die Vergabe von Risikokapital mit einem erheblichen Ausfallrisiko verbunden ist, müssen die erfolgreichen Investments entsprechend hohe Renditen erzielen, um die Ausfälle zu kompensieren.

Risikokapitalgeber stellen i.d.R. nicht nur Kapital zur Verfügung, sondern unterstützen auch durch aktive Beteiligung an verschiedenen Aufgaben des Managements. So haben Risikokapitalgeber meistens erhebliche Kontroll- und Mitspracherechte im Unternehmen.

Alternativbegriffe oder Falschschreibweisen:

VC-Capital, Venture Capital, Wagniskapital, Beteiligungskapital

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Annuität

Die Annuität bezeichnet die konstant gleichbleibende Rückzahlungs-Rate bei einem Annuitätendarlehen.

Der Begriff der Annuität leitet sich von dem lateinischen Wort „annus“ ab, also Jahr. Das bedeutet nicht, dass es hierbei um eine jährliche Ratenzahlung geht. Meist werden bei einem Annuitätendarlehen monatliche oder quartalsweise Rückzahlungs-Raten vereinbart. Der Gesamtbetrag, der jährlich zurückbezahlt wird, bleibt konstant gleich groß.

Die Annuität besteht aus zwei Komponenten, und zwar Zins und Tilgung. Diese beiden Bestandteile der Rückzahlung verändern sich mit jeder gezahlten Rate. Ihre Summe bleibt jedoch immer identisch. Zunächst, zu Beginn der Darlehensrückzahlung, ist der Zinsanteil noch maximal hoch, der Tilgungsanteil hingegen ist gering. Doch mit jedem getilgten Euro sinkt der Zinsanteil und steigt der Tilgungsanteil der Annuität, da der verbleibende Restschuldbetrag ständig sinkt.

Somit beschleunigt sich die Rückzahlung des Darlehens mit jeder Ratenzahlung. Wie sich Zins und Tilgung von Rate zu Rate entwickeln wird in einem Tilgungsplan des Annuitätendarlehens vorab berechnet.

Alternativbegriffe oder Falschschreibweisen:

Anuität, Annuitätendarlehen, Kapitalwertmethode

Anlagevermögen

Das Anlagevermögen besteht aus den dauerhaft genutzten Vermögenswerten eines Unternehmens.

Im Anlagevermögen befinden sich diejenigen Vermögensgegenstände, die dem langfristigen Geschäftszweck dienen. Die Bestandteile des Anlagevermögens sind erforderlich, um den Betrieb aufrecht zu erhalten. Sie sind somit nicht für den Verkauf oder Produktionsprozess bestimmt. Dies unterscheidet das Anlagevermögen vom Umlaufvermögen, in dem alle Vermögensgegenstände, die zum kurzfristigen Verbrauch bestimmt sind, enthalten sind. Typische Beispiele des Anlagevermögens sind Grundstücke, Maschinen, Fahrzeuge, Schutzrechte, Patente, Lizenzen, aber auch Beteiligungen an anderen Unternehmen. Im Rechnungswesen werden Teile des Anlagevermögens auf der Aktivseite einer Bilanz ausgewiesen.

Alternativbegriffe oder Falschschreibweisen:

Anlagenvermögen

Bereitstellungsprovision

Die Bereitstellungsprovision ist eine Bankgebühr, die anfällt, wenn ein Kredit nicht in Anspruch genommen wird. 

Die Bereitstellungsprovision wird dann fällig, wenn der Kreditbetrag nicht oder nicht vollständig vom Kreditnehmer abgerufen wurde. Meistens wird im Kreditvertrag eine Zeitspanne vereinbart, in der der Kreditnehmer das Darlehen abnehmen muss, um die Zahlung der Bereitstellungsprovision zu vermeiden. Mit der Bereitstellungsprovision will die Bank den Schaden durch die ihr entgangenen Zinseinnahmen kompensieren. Statt von „Bereitstellungsprovision“ spricht man auch von „Bereitstellungszinsen“.

Alternativbegriffe oder Falschschreibweisen:

Bereitstellungszinsen, Bereitstellungszins, Bereithaltungszinsen

Beteiligungskapital

Wenn sich ein Investor mit seinem Kapital an einem Unternehmen beteiligt, spricht man von Beteiligungskapital.

Andere Bezeichnungen für Beteiligungskapital lauten „Risikokapital“ bzw. „Wagniskapital“ bzw. „Venture Capital“. Im Gegensatz zu Fremdkapital, also Krediten, handelt es sich bei Beteiligungskapital um Eigenkapital, das dem Unternehmen zeitlich unbegrenzt zur Verfügung gestellt wird. Investoren von Beteiligungskapital können Privatleute (etwa Business Angels) sein oder auch Unternehmen. Auch staatliche Beteiligungsgesellschaften kommen als Beteiligungskapitalgeber in Betracht.

Für Beteiligungskapital sind keine Sicherheiten zu stellen. Auch muss Beteiligungskapital nicht zurückgezahlt werden. Möglich ist die Beteiligung am Stamm- oder Grundkapital des Unternehmens, aber auch die sog. stille Beteiligung. Bei dieser tritt der Investor nicht nach außen erkennbar als Gesellschafter auf.

Investoren von Beteiligungskapital erwarten i.d.R. einen Gewinn durch den späteren Verkauf ihrer Anteile, sobald das Unternehmen einen entsprechenden Wert darstellt. Beteiligungskapital ist vor allem relevant bei der Finanzierung von jungen Technologieunternehmen.

Alternativbegriffe oder Falschschreibweisen:

Risikokapital, Wagniskapital, Venture Capital, VC-Kapital

Bürgschaft

Als Bürgschaft bezeichnet man die Übernahme der Verpflichtung, für einen Zahlungsausfall eines Gläubigers einzustehen.

Bürgschaften werden häufig erteilt, um andere fehlende Sicherheiten bei der Kreditvergabe zu ersetzen. Mit einer Bürgschaft sichert sich der Gläubiger bei einem Bürgen für den Fall der Zahlungsunfähigkeit seines Hauptschuldners ab.

Bei einer selbstschuldnerischen Bürgschaft ist der Bürge sofort zur Zahlung verpflichtet, wenn der Hauptschuldner seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt. Liegt keine selbstschuldnerische Bürgschaft vor, so hat der Bürge das Recht auf „Einrede der Vorausklage“. Dies besagt, dass er erst dann zur Übernahme der Verbindlichkeit verpflichtet ist, wenn der Gläubiger vergeblich die Zwangsvollstreckung betrieben hat.

Alternativbegriffe oder Falschschreibweisen:

Sicherheit leisten

Bürgschaftsbank

Bürgschaftsbanken sind staatlich unterstützte Förderbanken, die Bürgschaften an Unternehmen und Freiberufler vergeben.

Die Bürgschaftsbanken der Länder sind Selbsthilfeeinrichtungen der mittelständischen Wirtschaft. Sie verfolgen das Ziel, durch die Übernahme von Bürgschaften das Wachstum des Mittelstands sicherzustellen. Vor allem geht es den Bürgschaftsbanken darum, betriebswirtschaftlich sinnvolle Projekte, für die keine ausreichenden Banksicherheiten zur Verfügung stehen, zu ermöglichen.

An den Bürgschaftsbanken sind Kammern, Innungen, Wirtschaftsverbände, Banken und Sparkassen beteiligt. Die privatwirtschaftlich organisierten Bürgschaftsbanken erhalten staatliche Rückbürgschaften, vergeben also letztendlich öffentliche Fördermittel.

In jedem Bundesland Deutschlands gibt es eine Bürgschaftsbank. Sämtliche Bürgschaftsbanken sind im Verband deutscher Bürgschaftsbanken zusammengeschlossen.

Alternativbegriffe oder Falschschreibweisen:

Bürgschaftsinstitut, Bürgsschaftsbank

Effektivzins

Der Effektivzins bezeichnet die Kosten in Prozent vom Darlehensbetrag, die dem Darlehensnehmer insgesamt für einen Kredit entstehen.

Neben den vereinbarten Soll- oder Nominalzinsen für ein Darlehen entstehen meist noch weitere Gebühren der Banken. Im Effektivzins werden diese übrigen Gebühren sowie die Sollzinsen zusammengefasst.

Um die gesamten Kosten eines Darlehens zu erfassen, muss man also den Effektivzins kennen. Dieser bezeichnet demnach das Entgelt in Prozent der Darlehenssumme, das der Darlehensnehmer effektiv bezahlen muss, um den Kredit zu erhalten. Der Effektivzins ist somit unerlässlich, um die Kosten verschiedener Kreditanbieter miteinander vergleichen zu können.

Wichtig ist bei Vergleich mittels Effektivzins, dass die angefragten Darlehensbeträge und -laufzeiten der zu vergleichenden Angebote identisch sind.

Alternativbegriffe oder Falschschreibweisen:

Efektivzins

Factoring

Der Begriff Factoring bezeichnet den Verkauf von Forderungen an Dritte.

Drei Parteien sind grundsätzlich am Factoring beteiligt:

Der Kreditor, also der Lieferant einer Ware oder Leistung, der Debitor, also der Schuldner, sowie der Factor, also das Kreditinstitut, das die offene Forderung des Kreditors aufkauft und von diesem abzüglich einer Factoring-Gebühr erwirbt.

Factoring verbessert die Liquidität des Kreditors und dessen Eigenkapitalquote. Verschiedene Factoring-Formen lassen sich unterscheiden, vor allem echtes und unechtes Factoring: Ersteres enthält das Delkredererisiko, also das Risiko des Zahlungsausfalls, hingegen verbleibt beim unechten Factoring das Zahlungsausfallrisiko beim Kreditor.

Alternativbegriffe oder Falschschreibweisen:

Faktoring

Förderfähige Maßnahmen

Förderfähige Maßnahmen sind diejenigen Ausgaben oder Aufwendungen, die durch das jeweilige Fördermittel abgedeckt werden.

Viele Fördermittel sind auf bestimmte förderfähige Maßnahmen beschränkt. Das können etwa Investitionen in eine Messeteilnahme sein. In diesem Fall sind Ausgaben, die nicht im Katalog der förderfähigen Maßnahmen des Fördermittels enthalten sind, nicht förderfähig.

Alternativbegriffe oder Falschschreibweisen:

Förderfähigkeit

Fremdkapital

Als Fremdkapital werden die Mittel bezeichnet, die von Gläubigern in das Unternehmen eingebracht werden.

Typischerweise gehören Bankkredite, Förderkredite, Lieferantenkredite und Privatkredite zum Fremdkapital. Aber auch erhaltene Anzahlungen sowie Verbindlichkeiten gegenüber Dritten werden als Fremdkapital bewertet. Auch Rückstellungen für Pensionen oder Steuern gelten als Fremdkapital.

In jedem Fall handelt es sich bei Fremdkapital um Finanzierungsmittel, die für einen befristeten Zeitraum zur Verfügung gestellt und durch den Schuldner zurückgezahlt werden müssen. Mittel aus Fremdkapital werden in der Bilanz als Schulden ausgewiesen.

Alternativbegriffe oder Falschschreibweisen:

Kredit, Darlehen, Schulden

Gründungskosten

Mit den Gründungskosten werden die Kosten bezeichnet, die im Rahmen der Einrichtung des Unternehmens entstehen.

Zu den Gründungskosten zählen die Kosten der Erstellung eines Gesellschaftervertrages, die Kosten für Gründungsberatung, die Kosten des Notars sowie die amtlichen Gebühren, etwa für die Handelsregistereintragung oder Gewerbeanmeldung.

Generell gilt: Kapitalgesellschaften lösen höhere Gründungskosten als Personengesellschaften aus. Gründungen, an denen mehrere Gesellschafter beteiligt sind, führen zu höheren Gründungskosten als z.B. Einzelunternehmen.

Alternativbegriffe oder Falschschreibweisen:

Gründerkosten, Gründungkosten, Gründungs-Kosten

Innovation

Eine Innovation bezeichnet eine neue Idee oder Erfindung.

Zahlreiche Fördermittel werden nur für Innovationen bzw. innovative Produkte, Dienstleistungen oder Verfahren zur Verfügung gestellt. Dabei muss es sich nicht zwingend um hochgradig und technologisch herausragende Innovationen handeln.

Jedoch muss für eine Förderfähigkeit die Neu- und Weiterentwicklung, also die Innovation, in strukturierten Forschungs- und Entwicklungsprozessen stattfinden. Für diese muss ein konkreter Aufwand betrieben werden, der im Einzelfall umfangreich nachgewiesen werden muss. Generell gilt dabei: Das Projekt muss technisch durchführbar sein, es sollte aber ein erkennbares technisches Risiko vorhanden sein.

Eine neue Geschäftsidee bzw. eine Idee für ein neues Produkt oder Dienstleistung allein sind i.d.R. nicht ausreichend, um spezielle Fördermittel im Bereich Innovation zu erhalten.

Alternativbegriffe oder Falschschreibweisen:

Inovation, Neue Idee, Erfindung, Novität, Neuheit, Neuerung, Fortschritt

Insolvenz

Als Insolvenz wird die Zahlungsunfähigkeit eines Schuldners bezeichnet.

Wenn ein Unternehmen seinen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen kann, befindet es sich im Zustand der Insolvenz. Neben der akuten Zahlungsunfähigkeit kann ein Grund für die Insolvenz auch die drohende Zahlungsunfähigkeit sein, die bedeutet, dass ein Unternehmen voraussichtlich zu einem bestimmten künftigen Zeitpunkt seine Zahlungsverpflichtungen nicht mehr erfüllen kann.

Schließlich kann auch die Überschuldung eine Insolvenz auslösen. Diese besagt, dass die Vermögenswerte des Unternehmens nicht ausreichen, um die Verbindlichkeiten zu decken.

Die akute Zahlungsunfähigkeit sowie die Überschuldung lösen die Verpflichtung aus, einen Insolvenzantrag beim Amtsgericht zu stellen. Die drohende Zahlungsunfähigkeit erlaubt es einem Schuldner, einen Insolvenzantrag zu stellen und das Unternehmen evtl. doch noch zu sanieren.

Alternativbegriffe oder Falschschreibweisen:

Zahlungsunfähigkeit

Kapitalbedarfsplan

Der Kapitalbedarfsplan ist Teil des Finanzplans und somit ein Element des Businessplans.

Der Kapitalbedarfsplan enthält alle Berechnungen für längerfristige Investitionen einer Unternehmensgründung. Hiermit unterscheidet sich der Kapitalbedarfsplan vom Liquiditätsplan, der eine Übersicht über die kurzfristigen Ein- und Auszahlungen bietet.

Der Kapitalbedarfsplan orientiert sich eng an der Investitionsrechnung. Für die Erstellung eines Kapitalbedarfsplans analysiert man den Kapitalbedarf vor der Gründung, den Kapitalbedarf für die betriebliche Anlaufphase sowie den Kapitalbedarf zur Sicherung des Lebensunterhaltes.

Anschließend behandelt der Kapitalbedarfsplan, wie der ermittelte Kapitalbedarf finanziert wird. Die hierfür ggfls. anfallenden Zinsen werden ebenfalls im Kapitalbedarfsplan erfasst.

Alternativbegriffe oder Falschschreibweisen:

Kapitalbedarfplan