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Risikokapital
Als Risikokapital wird voll haftendes Eigenkapital oder eigenkapitalähnliches Kapital bezeichnet, das zum Beispiel zur Finanzierung eines Vorhabens ohne Kreditsicherheiten vergeben wird.
Risikokapital, auch Venture Capital (VC) genannt, wird von Beteiligungsgesellschaften, Unternehmen und Banken zur Verfügung gestellt, um vor allem neu gegründete, nicht börsennotierte Technologieunternehmen zu finanzieren. Risikokapitalgeber verfolgen i.d.R. das Ziel einer deutlichen Steigerung des Unternehmenswertes und eines späteren Verkaufs ihrer Anteile (Exit). Da die Vergabe von Risikokapital mit einem erheblichen Ausfallrisiko verbunden ist, müssen die erfolgreichen Investments entsprechend hohe Renditen erzielen, um die Ausfälle zu kompensieren.
Risikokapitalgeber stellen i.d.R. nicht nur Kapital zur Verfügung, sondern unterstützen auch durch aktive Beteiligung an verschiedenen Aufgaben des Managements. So haben Risikokapitalgeber meistens erhebliche Kontroll- und Mitspracherechte im Unternehmen.
Alternativbegriffe oder Falschschreibweisen:
VC-Capital, Venture Capital, Wagniskapital, Beteiligungskapital
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Anlagevermögen
Das Anlagevermögen besteht aus den dauerhaft genutzten Vermögenswerten eines Unternehmens.
Im Anlagevermögen befinden sich diejenigen Vermögensgegenstände, die dem langfristigen Geschäftszweck dienen. Die Bestandteile des Anlagevermögens sind erforderlich, um den Betrieb aufrecht zu erhalten. Sie sind somit nicht für den Verkauf oder Produktionsprozess bestimmt. Dies unterscheidet das Anlagevermögen vom Umlaufvermögen, in dem alle Vermögensgegenstände, die zum kurzfristigen Verbrauch bestimmt sind, enthalten sind. Typische Beispiele des Anlagevermögens sind Grundstücke, Maschinen, Fahrzeuge, Schutzrechte, Patente, Lizenzen, aber auch Beteiligungen an anderen Unternehmen. Im Rechnungswesen werden Teile des Anlagevermögens auf der Aktivseite einer Bilanz ausgewiesen.
Alternativbegriffe oder Falschschreibweisen:
Anlagenvermögen
Ausfallbürgschaft
Die Ausfallbürgschaft stellt eine besondere Form der Bürgschaft dar.
Bei der Ausfallbürgschaft haftet der Bürge nur dann, wenn der Gläubiger erfolglos die Zwangsvollstreckung geben den Hauptschuldner vorgenommen hat. Ausfallbürgschaften werden von Bürgschaftsbanken übernommen. Bei der modifizierten Ausfallbürgschaft wird das Ausfallszenario vorab vertraglich festgelegt. Meistens tritt der Ausfall bereits ein, wenn über das Vermögen des Hauptschuldners das Insolvenzverfahren eröffnet ist oder dieser nicht innerhalb bestimmter Fristen Zahlung leistet.
Alternativbegriff oder Falschschreibweisen:
Ausfallbürgschaft Kredit
Besicherung
Kreditgeber verlangen i.d.R. eine Besicherung des ausgereichten Darlehens.
Auch Förderkredite müssen banküblich besichert werden. Zur Besicherung dienen z.B. unbewegliche und bewegliche Gegenstände, die nur geringen Wertschwankungen unterliegen, die schnell liquidierbar sind, die keinen Zusammenhang mit der wirtschaftlichen Lage des Kreditnehmers aufweisen und die im Insolvenzfall nicht anfechtbar sind.
Konkret können Grundschulden zur Besicherung dienen, aber auch die Sicherungsübereignung von Maschinen oder Fahrzeugen. Ebenso werden Bürgschaften als Mittel der Besicherung eingesetzt. Die Details der Besicherung sind im Einzelfall zwischen Kreditnehmer und Kreditgeber festzusetzen.
Alternativbegriffe oder Falschschreibweisen:
Sicherungsübereignung, Kreditsicherung, Banksicherheiten, Kreditsicherheiten
Bonität
Als Bonität bezeichnet man die Kreditwürdigkeit einer Person oder eines Unternehmens.
Der Wort Bonität kommt aus dem lateinischen (bonitas) und bedeutet „Güte“. Bei der Vergabe eines Darlehens prüfen die Kreditinstitute, mit welcher Wahrscheinlichkeit der Darlehensnehmer seinen Rückzahlungsverpflichtungen nachkommen wird.
Berücksichtigt werden persönliche Faktoren des Schuldners, aber auch Marktpotenziale, Branchendaten und viele andere betriebswirtschaftliche Parameter. Je höher das Risiko eines Zahlungsausfalls eingeschätzt wird, umso geringer ist die Bonität des Schuldners.
In der Regel machen Banken ihre Kreditzusage von der Bonität des Kunden abhängig. Eine gute Bonität ist also Voraussetzung für eine positive Kreditentscheidung. Eine schlechte Bonität führt in der Regel zur Ablehnung eines Kreditantrages bzw. zu höheren Anforderungen an die Besicherung eines Kredits und zu höheren Kosten, also Zinsen, für den Kreditnehmer.
Alternativbegriffe oder Falschschreibweisen:
Kreditwürdigkeit, Rating, Scoring
Darlehen
Ein Darlehen ist ein schuldrechtlicher Vertrag zwischen einem Darlehensnehmer und einem Darlehensgeber.
Bei einem Darlehen handelt es sich um einen langfristigen Kredit, bei dem ein Geldgeber einem Geldnehmer eine bestimmte Geldsumme oder vertretbare Sache für einen bestimmten Zeitraum zur Nutzung überlässt. In der Regel wird als Nutzungsentgelt für das Darlehen ein bestimmter Zinssatz zwischen dem Darlehensnehmer und dem Darlehensgeber vereinbart. Außerdem kann eine Darlehensgebühr erhoben werden.
Es existieren verschiedene Darlehens-Modelle, das sind vor allem: Annuitätendarlehen, endfälliges Darlehen oder Tilgungsdarlehen.
Beim Annuitätendarlehen ist die Summe aus Zins und Tilgung während der Laufzeit des Darlehens stets gleich groß. Dadurch verkleinert sich der Zins von Jahr zu Jahr und die Tilgung steigt. Beim endfälligen Darlehen werden keine Monats- oder Jahresraten bezahlt, sondern der gesamte Schuldbetrag wird am Ende der Darlehenslaufzeit getilgt. Beim Tilgungsdarlehen wird eine feste Größenordnung als Tilgungsbetrag vereinbart. Der Zinsanteil sinkt hierbei kontinuierlich.
Alternativbegriffe oder Falschschreibweisen:
Kredit, Hypothek, Schuldverschreibung, Darleihen, Anleihe, Darlehn
Disagio
Das Disagio bezeichnet den Betrag, um den der Nennwert eines Kredits gekürzt wird.
Wenn der Auszahlungsbetrag eines Darlehens geringer als der Nennwert des Darlehens ist, wird ein sog. Disagio zum Abzug gebracht. Die Spanne bzw. der Unterschiedsbetrag zwischen Nennbetrag und Auszahlungsbetrag wird demnach Disagio genannt. Andere Begriffe für Disagio sind Damnum, Diskont oder Abgeld. Das Disagio stellt eine Art Vorabzins dar, verteuert also das Darlehen für den Schuldner. Das Gegenteil des Disagio ist das Agio, auch Aufgeld genannt.
Alternativbegriffe oder Falschschreibweisen:
Damnum, Diskont, Abgeld
Fachliche Qualifikation
Eine ausreichende fachliche Qualifikation wird in allen Fällen von den Fördergebern vorausgesetzt.
Zur notwendigen Qualifikation eines Existenzgründers gehören auf der einen Seite die fachliche Qualifikation, auf der anderen Seite das betriebswirtschaftliche Know-how. Neben einer entsprechenden Ausbildung und Berufspraxis in der jeweiligen Branche sollten die Grundzüge der Buchführung, Kostenrechnung und Preiskalkulation bekannt sein. Im Zweifelsfall kann dieses Know-how aber auch durch Fortbildungsmaßnahmen erworben bzw. ausgebaut werden.
Alternativbegriffe oder Falschschreibweisen:
Fachwissen, Fachliches Know-how
Folgeinvestition
Als Folgeinvestition wird die Investition bezeichnet, die nach der Gründungsinvestition vorgenommen wird.
Mögliche Gründe für eine Folgeinvestition sind der notwendige Ersatz von Produktionsmitteln oder die Erweiterung bestimmter Unternehmensbereiche, z.B. durch die Einführung neuer Produkte. Folgeinvestitionen können betrieblich genutzte Grundstücke oder Gebäude betreffen, aber auch Maschinen sowie technische Anlagen, Geräte und sonstige Geschäftsausstattung.
Möglich ist auch der Erwerb von immateriellen Gütern wie etwa Patenten oder Lizenzen als Folgeinvestition.
In jedem Fall werden durch die Folgeinvestitionen die ursprünglich getätigten Gründungsinvestitionen erweitert.
Alternativbegriffe oder Falschschreibweisen:
Folge-Investition, Folgeninvestition
Franchise-Förderung
Franchise-Nehmer haben als eigenständige Unternehmer ebenso Anspruch auf öffentliche Fördermittel wie unabhängige Gründer.
Manche Franchisesysteme bieten Unterstützung bei der Beantragung von Fördermitteln an. Zum Beispiel geben sie Support bei der Erstellung des Businessplans oder haben ihr System generell bereits auf Förderfähigkeit bei den öffentlichen Förderbanken überprüfen lassen.
Fördermittel der KfW, der Arbeitsagenturen für Gründer aus der Arbeitslosigkeit oder auch Exist für Gründer aus den Hochschulen stehen grundsätzlich allen Franchise-Gründern zur Verfügung. Allerdings müssen auch sie den normalen Weg der Beantragung gehen.
Generell gilt, dass erprobte Franchisesysteme durchaus höhere Erfolgsaussichten auf eine erfolgreiche Finanzierung bieten als ein unbekanntes Geschäftsmodell.
Alternativbegriffe oder Falschschreibweisen:
Franchiseförderung
Gewährleistungsbürgschaft
Eine Gewährleistungsbürgschaft dient der Absicherung von Garantieansprüchen für den Fall der Insolvenz eines Unternehmens.
Eine Gewährleistungsbürgschaft kann von einer Bank oder Versicherung gestellt werden, um evtl. Ansprüche eines Auftraggebers wegen auftretender Sachmängel abzusichern.
Mittels der Gewährleistungsbürgschaft kann der Auftraggeber das Risiko einer zwischenzeitlichen Insolvenz seines Auftragnehmers abfedern. Der Bürge würde – falls die Insolvenz während der Gewährleistungszeit eintritt – für die Beseitigung eines evtl. Sachmangels eintreten.
Alternativbegriffe oder Falschschreibweisen:
Garantiebürgschaft, Garantie-Bürgschaft
Hausbank
Als Hausbank bezeichnet man den Finanzierungspartner, mit dem man die meisten Transaktionen durchführt.
Die Beziehung eines Kreditnehmers zu einer Hausbank ist idealerweise durch ein intensives Vertrauensverhältnis beider Partner geprägt. Der Kreditnehmer erhält qualifizierte Beratung durch die Hausbank, während diese wiederum enge und aktuelle Informationen über die Entwicklung des Unternehmens erhält.
Die Geschäftsbeziehung zu einer Hausbank ist somit auf Langfristigkeit angelegt. Förderdarlehen werden über die Hausbank abgewickelt. D.h., die Vertragspartner eines staatlich geförderten Darlehens sind nicht die Förderbank und der Kreditnehmer, sondern grundsätzlich die Hausbank und der Kreditnehmer.
Alternativbegriffe oder Falschschreibweisen:
Haus-Bank
Innovationsmanagement
Das Innovationsmanagement bezeichnet die systematische Planung von neuen Produkten, Dienstleistungen oder Prozessen.
Innovationsmanagement dient dazu, im Unternehmen die Voraussetzungen für Innovationen zu schaffen. Im Rahmen des Innovationsmanagements wird die Innovationsfähigkeit eines Unternehmens durch die Verknüpfung von Personal-, Organisations- und Kompetenzentwicklung gesteigert.
Wesentlich ist dabei auch die Schaffung eines innovationsfreundlichen Umfelds im Unternehmen. Das Innovationsmanagement ist idealerweise Teil der zentralen Unternehmensstrategie.
Alternativbegriffe oder Falschschreibweisen:
Inovationmanagement
Kapitalbedarfsplan
Der Kapitalbedarfsplan ist Teil des Finanzplans und somit ein Element des Businessplans.
Der Kapitalbedarfsplan enthält alle Berechnungen für längerfristige Investitionen einer Unternehmensgründung. Hiermit unterscheidet sich der Kapitalbedarfsplan vom Liquiditätsplan, der eine Übersicht über die kurzfristigen Ein- und Auszahlungen bietet.
Der Kapitalbedarfsplan orientiert sich eng an der Investitionsrechnung. Für die Erstellung eines Kapitalbedarfsplans analysiert man den Kapitalbedarf vor der Gründung, den Kapitalbedarf für die betriebliche Anlaufphase sowie den Kapitalbedarf zur Sicherung des Lebensunterhaltes.
Anschließend behandelt der Kapitalbedarfsplan, wie der ermittelte Kapitalbedarf finanziert wird. Die hierfür ggfls. anfallenden Zinsen werden ebenfalls im Kapitalbedarfsplan erfasst.
Alternativbegriffe oder Falschschreibweisen:
Kapitalbedarfplan

