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Management-Buy-in (MBI)
Der Management-Buy-in (MBI) bezeichnet den Erwerb des Unternehmens durch externe Führungskräfte.
Wenn externe Führungskräfte erhebliche Anteile an einer Gesellschaft erwerben, spricht man vom Management-Buy-in (MBI). In vielen Fällen sind nach einem Management-Buy-in (MBI) die neuen Anteilseigner als Gesellschafter/Geschäftsführer im Unternehmen engagiert. Meist erfolgt die Finanzierung der erworbenen Anteile durch Private-Equity-Investoren, Business Angels oder VC-Gesellschaften.
Aber auch zahlreiche Förderinstrumente sowie Fremdkapitalgeber eignen sich für den Einsatz im Rahmen eines Management-Buy-in (MBI).
Hauptgründe für ein Management-Buy-in sind meistens eine notwendig gewordene Nachfolgeregelung (z.B. wegen Ruhestand der bisherigen Inhaber) oder notwendige Umstrukturierung bzw. Sanierung eines Unternehmens.
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Alternativbegriffe oder Falschschreibweisen:
Management-Buy in, Management Buy in, Management BuyIn
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Abruffrist
Die Abruffrist besagt, bis zum welchem Zeitpunkt ein Darlehen abgenommen werden muss.
Jedes Förderdarlehen muss innerhalb einer bestimmten Frist abgenommen werden. Dieser Zeitraum wird als Abruffrist bezeichnet. Die Abruffrist wird im Darlehensvertrag angegeben. Wird die Abruffrist überschritten, so werden normalerweise Bereitstellungszinsen fällig. Auch diese sind im Kreditvertrag vereinbart.
Bei den Darlehen der KFW wird auf Bereitstellungsprovisionen häufig vorläufig verzichtet, auch die Abruffrist kann recht lang ausfallen. Beim ERP-Kapital für Gründung beträgt die Abruffrist zum Beispiel 12 Monate nach Darlehenszusage. Eine Verlängerung kann vereinbart werden. Eine Bereitstellungsprovision wird nicht erhoben.
Tipp: Gründer sollten zum einen eine realistische und nicht zu optimistische Projektplanung aufsetzen, um die Abruffrist zu berechnen. Ferner sollten sie mit der Hausbank eine möglichst lange maximale Abruffrist heraushandeln. Wenn es zu Verzögerungen bei einem Gründungsprojekt kommt, und bestimmte Meilensteine nicht erfüllt werden können, will man als Unternehmer ja keine Darlehensgelder sinnlos auf dem neuen Firmenkonto liegen haben. Vor allem, weil dieses Geld ja auch mit Zinsen belastet ist.
Alternativbegriffe oder Falschschreibweisen:
Abrufrist
Antragstellung
Die erfolgreiche Antragstellung eines Fördermittels erfordert eine genaue Planung.
Gute Vorbereitung von Gründerteam und Fördermittelberater bilden die entscheidenden Faktoren für eine erfolgreiche Antragstellung öffentlicher Fördermitteln. Generell muss die Antragstellung vor Beginn des Vorhabens erledigt werden. Sind bereits Aufträge erteilt und Verträge mit Lieferanten unterschrieben, so ist eine Antragstellung für einen Förderkredit nicht mehr möglich. Die vorherige Anmeldung des Gewerbes hingegen ist i.d.R. noch kein K.o.-Kriterium.
Die Antragstellung von Förderdarlehen erfolgt bei der Bank, Sparkasse oder Volks- und Raiffeisenbank, also bei der Hausbank. Diese bewertet den Antrag und leitet diesen bei positivem Ergebnis an die KfW oder Landes-Förderbank weiter. Auch hier werden die Unterlagen des Antragstellers geprüft. Bei erneut positivem Resultat erhält der Antragsteller schließlich grünes Licht von seiner Hausbank, die Antragstellung war erfolgreich.
Alternativbegriffe oder Falschschreibweisen:
Kreditantrag, Darlehensantrag, Fördermittelantrag, Förderantrag
Ausfallbürgschaft
Die Ausfallbürgschaft stellt eine besondere Form der Bürgschaft dar.
Bei der Ausfallbürgschaft haftet der Bürge nur dann, wenn der Gläubiger erfolglos die Zwangsvollstreckung geben den Hauptschuldner vorgenommen hat. Ausfallbürgschaften werden von Bürgschaftsbanken übernommen. Bei der modifizierten Ausfallbürgschaft wird das Ausfallszenario vorab vertraglich festgelegt. Meistens tritt der Ausfall bereits ein, wenn über das Vermögen des Hauptschuldners das Insolvenzverfahren eröffnet ist oder dieser nicht innerhalb bestimmter Fristen Zahlung leistet.
Alternativbegriff oder Falschschreibweisen:
Ausfallbürgschaft Kredit
Beteiligungskapital
Wenn sich ein Investor mit seinem Kapital an einem Unternehmen beteiligt, spricht man von Beteiligungskapital.
Andere Bezeichnungen für Beteiligungskapital lauten „Risikokapital“ bzw. „Wagniskapital“ bzw. „Venture Capital“. Im Gegensatz zu Fremdkapital, also Krediten, handelt es sich bei Beteiligungskapital um Eigenkapital, das dem Unternehmen zeitlich unbegrenzt zur Verfügung gestellt wird. Investoren von Beteiligungskapital können Privatleute (etwa Business Angels) sein oder auch Unternehmen. Auch staatliche Beteiligungsgesellschaften kommen als Beteiligungskapitalgeber in Betracht.
Für Beteiligungskapital sind keine Sicherheiten zu stellen. Auch muss Beteiligungskapital nicht zurückgezahlt werden. Möglich ist die Beteiligung am Stamm- oder Grundkapital des Unternehmens, aber auch die sog. stille Beteiligung. Bei dieser tritt der Investor nicht nach außen erkennbar als Gesellschafter auf.
Investoren von Beteiligungskapital erwarten i.d.R. einen Gewinn durch den späteren Verkauf ihrer Anteile, sobald das Unternehmen einen entsprechenden Wert darstellt. Beteiligungskapital ist vor allem relevant bei der Finanzierung von jungen Technologieunternehmen.
Alternativbegriffe oder Falschschreibweisen:
Risikokapital, Wagniskapital, Venture Capital, VC-Kapital
Bürgschaft
Als Bürgschaft bezeichnet man die Übernahme der Verpflichtung, für einen Zahlungsausfall eines Gläubigers einzustehen.
Bürgschaften werden häufig erteilt, um andere fehlende Sicherheiten bei der Kreditvergabe zu ersetzen. Mit einer Bürgschaft sichert sich der Gläubiger bei einem Bürgen für den Fall der Zahlungsunfähigkeit seines Hauptschuldners ab.
Bei einer selbstschuldnerischen Bürgschaft ist der Bürge sofort zur Zahlung verpflichtet, wenn der Hauptschuldner seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt. Liegt keine selbstschuldnerische Bürgschaft vor, so hat der Bürge das Recht auf „Einrede der Vorausklage“. Dies besagt, dass er erst dann zur Übernahme der Verbindlichkeit verpflichtet ist, wenn der Gläubiger vergeblich die Zwangsvollstreckung betrieben hat.
Alternativbegriffe oder Falschschreibweisen:
Sicherheit leisten
De-Minimis-Beihilfen
Bei De-Minimis-Beihilfen handelt es sich um Subventionen, die nach der De-Minimis-Regelung einen bestimmte Summe pro Unternehmen nicht überschreiten dürfen.
Der Begriff „De Minimis“ stammt aus dem Lateinischen und bezeichnet die Geringfügigkeit einer Sache. Bestimmte Fördermittel, wie Zuschüsse oder Förderdarlehen, können der De-Minimis-Regelung unterliegen.
Diese besagt, dass es sich zunächst um eine relativ geringe Subvention handelt. Allerdings kann ein Unternehmen mehrere geringfügige Suventionen anhäufen und damit einen erheblichen Wettbewerbsvorteil gegenüber dem übrigen Markt erlangen.
Um dies zu vermeiden, gibt es in der De-Minimis-Regelung Obergrenzen pro gefördertes Unternehmen. So darf ein Unternehmen De-Minimis-Beihilfen nur bis zum Gesamtbetrag von 200.000 Euro in drei Steuerjahren (bzw. 100.000 Euro für Unternehmen im Straßenverkehrssektor) erhalten.
Im Zuwendungsbescheid eines Fördermittels, das nach der De-Minimis-Regelung erteilt wird, ist die Höhe des jeweiligen Subventionswerts angegeben. Das geförderte Unternehmen muss bei der Antragstellung angeben, ob es in den vergangenen drei Steuerjahren bereits De-Minimis-Beihilfen empfangen hat. In diesem Fall werden die einzelnen Subventionswerte addiert. Bei einer Überschreitung der genannten Grenzwerte wird das Fördermittel nicht genehmigt.
Alternativbegriffe oder Falschschreibweisen:
Deminimis
Effektivzins
Der Effektivzins bezeichnet die Kosten in Prozent vom Darlehensbetrag, die dem Darlehensnehmer insgesamt für einen Kredit entstehen.
Neben den vereinbarten Soll- oder Nominalzinsen für ein Darlehen entstehen meist noch weitere Gebühren der Banken. Im Effektivzins werden diese übrigen Gebühren sowie die Sollzinsen zusammengefasst.
Um die gesamten Kosten eines Darlehens zu erfassen, muss man also den Effektivzins kennen. Dieser bezeichnet demnach das Entgelt in Prozent der Darlehenssumme, das der Darlehensnehmer effektiv bezahlen muss, um den Kredit zu erhalten. Der Effektivzins ist somit unerlässlich, um die Kosten verschiedener Kreditanbieter miteinander vergleichen zu können.
Wichtig ist bei Vergleich mittels Effektivzins, dass die angefragten Darlehensbeträge und -laufzeiten der zu vergleichenden Angebote identisch sind.
Alternativbegriffe oder Falschschreibweisen:
Efektivzins
ERP-Sondervermögen
Beim ERP-Sondervermögen handelt es sich um Finanzmittel, die heute vor allem im Bereich der Wirtschaftsförderung zum Einsatz kommen.
Nach Ende des Zweiten Weltkriegs wurde von den USA der Marshallplan entwickelt, um Europa wirtschaftlich zu fördern. Das Wiederaufbau-Programm wurde als „European Recovery Program bezeichnet“, abgekürzt ERP.
Nach Auslaufen des Marshallplans im Jahr 1953 musste Deutschland nur einen kleinen Teil der Mittel zurückzahlen, dadurch entstand die Basis für das heutige ERP-Sondervermögen. Dieses ist im Laufe der Jahrzehnte durch Zinseinahmen stark angestiegen.
Verwaltet wird das ERP-Sondervermögen heute durch die staatliche KfW-Bank, die dieses ausschließlich für Zwecke der Wirtschaftsförderung einsetzt. Dabei bilden die Förderthemen Existenzgründung und -festigung einen besonderen Schwerpunkt.
Aus dem ERP-Sondervermögen werden Kredite, Beteiligungskapital sowie Fördermittel für Forschung und Entwicklung u.a. an kleine und mittlere Unternehmen vergeben.
Alternativbegriffe oder Falschschreibweisen:
ERP-Fonds, ERP-Vermögen
Folgeinvestition
Als Folgeinvestition wird die Investition bezeichnet, die nach der Gründungsinvestition vorgenommen wird.
Mögliche Gründe für eine Folgeinvestition sind der notwendige Ersatz von Produktionsmitteln oder die Erweiterung bestimmter Unternehmensbereiche, z.B. durch die Einführung neuer Produkte. Folgeinvestitionen können betrieblich genutzte Grundstücke oder Gebäude betreffen, aber auch Maschinen sowie technische Anlagen, Geräte und sonstige Geschäftsausstattung.
Möglich ist auch der Erwerb von immateriellen Gütern wie etwa Patenten oder Lizenzen als Folgeinvestition.
In jedem Fall werden durch die Folgeinvestitionen die ursprünglich getätigten Gründungsinvestitionen erweitert.
Alternativbegriffe oder Falschschreibweisen:
Folge-Investition, Folgeninvestition
Franchise-Förderung
Franchise-Nehmer haben als eigenständige Unternehmer ebenso Anspruch auf öffentliche Fördermittel wie unabhängige Gründer.
Manche Franchisesysteme bieten Unterstützung bei der Beantragung von Fördermitteln an. Zum Beispiel geben sie Support bei der Erstellung des Businessplans oder haben ihr System generell bereits auf Förderfähigkeit bei den öffentlichen Förderbanken überprüfen lassen.
Fördermittel der KfW, der Arbeitsagenturen für Gründer aus der Arbeitslosigkeit oder auch Exist für Gründer aus den Hochschulen stehen grundsätzlich allen Franchise-Gründern zur Verfügung. Allerdings müssen auch sie den normalen Weg der Beantragung gehen.
Generell gilt, dass erprobte Franchisesysteme durchaus höhere Erfolgsaussichten auf eine erfolgreiche Finanzierung bieten als ein unbekanntes Geschäftsmodell.
Alternativbegriffe oder Falschschreibweisen:
Franchiseförderung
Gründungskosten
Mit den Gründungskosten werden die Kosten bezeichnet, die im Rahmen der Einrichtung des Unternehmens entstehen.
Zu den Gründungskosten zählen die Kosten der Erstellung eines Gesellschaftervertrages, die Kosten für Gründungsberatung, die Kosten des Notars sowie die amtlichen Gebühren, etwa für die Handelsregistereintragung oder Gewerbeanmeldung.
Generell gilt: Kapitalgesellschaften lösen höhere Gründungskosten als Personengesellschaften aus. Gründungen, an denen mehrere Gesellschafter beteiligt sind, führen zu höheren Gründungskosten als z.B. Einzelunternehmen.
Alternativbegriffe oder Falschschreibweisen:
Gründerkosten, Gründungkosten, Gründungs-Kosten
Innovation
Eine Innovation bezeichnet eine neue Idee oder Erfindung.
Zahlreiche Fördermittel werden nur für Innovationen bzw. innovative Produkte, Dienstleistungen oder Verfahren zur Verfügung gestellt. Dabei muss es sich nicht zwingend um hochgradig und technologisch herausragende Innovationen handeln.
Jedoch muss für eine Förderfähigkeit die Neu- und Weiterentwicklung, also die Innovation, in strukturierten Forschungs- und Entwicklungsprozessen stattfinden. Für diese muss ein konkreter Aufwand betrieben werden, der im Einzelfall umfangreich nachgewiesen werden muss. Generell gilt dabei: Das Projekt muss technisch durchführbar sein, es sollte aber ein erkennbares technisches Risiko vorhanden sein.
Eine neue Geschäftsidee bzw. eine Idee für ein neues Produkt oder Dienstleistung allein sind i.d.R. nicht ausreichend, um spezielle Fördermittel im Bereich Innovation zu erhalten.
Alternativbegriffe oder Falschschreibweisen:
Inovation, Neue Idee, Erfindung, Novität, Neuheit, Neuerung, Fortschritt
Investition
Als Investition werden Anschaffungen bezeichnet, die für einen längeren Zeitraum im Betrieb bleiben (z.B. Maschinen, Gebäude, Einrichtung).
Bei einer Investition handelt es sich immer um eine langfristige Bindung finanzieller Mittel in materielle oder immaterielle Wirtschaftsgüter. In der Bilanz wird die Investition auf der Aktivseite dargestellt. Unterschieden werden verschiedene Arten von Investitionen: Etwa die Gründungsinvestition, die Ersatzinvestition, die Erweiterungsinvestition, oder die Rationalisierungsinvestition.
Alternativbegriffe oder Falschschreibweisen:
Kapitalanlage, Einlage
Investitionsrechnung
Eine Investitionsrechnung ist eine mathematische Methode, um Investitionen zu prüfen, bevor diese getätigt werden.
Ziel der Investitionsrechnung ist eine möglichst objektive Analyse der Rentabilität einer geplanten Anschaffung. Investitionsrechnungen sind die am häufigsten angewendeten Methoden, um Investitionen vorab zu bewerten.
Unterschieden werden statische und dynamische Investitionsrechnungsmethoden. Bei statischen Verfahren der Investitionsrechnung wird ein Modell anhand eines beliebigen Beispieljahres aufgebaut. Bei dynamischen Verfahren wird die konkrete zeitliche Struktur des Projekts mit allen zu erwartenden Zahlungsströmen berücksichtigt.
Alternativbegriffe oder Falschschreibweisen:
Kapitalanlage-Rechnung, Investitionrechnung
