AfA, Wertminderung, Wertverminderung, Amortisation
Aktuelle Events
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
Die EU-Definition eines Kleinen und mittleren Unternehmens (KMU) ist wichtig als Schwellenwert für bestimmte Fördermittel.
Nach der entsprechenden EU-Bestimmung weisen kleine und mittlere Unternehmen (KMU) weniger als 250 Mitarbeiter auf und einen Jahresumsatz von maximal 50 Mio. Euro bzw. eine Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Mio. Euro. Für kleine Unternehmen gelten zusätzlich die Schwellenwerte von 50 Mitarbeitern und 10 Mio. Euro Jahresumsatz bzw. Jahresbilanzsumme.
Zur Ermittlung der Schwellenwerte wird der letzte durchgeführte Jahresabschluss herangezogen. Für die Definition der KMU gilt zudem, dass sie nicht zu 25 Prozent oder mehr des Kapitals bzw. der Stimmanteile im Besitz von einem oder mehreren Unternehmen stehen dürfen, die die Definition der KMU nicht erfüllen.
Alternativbegriffe oder Falschschreibweisen:
KMU, Kleinunternehmen, mittleres Unternehmen
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Electrifying Ideas Award 2024 – jetzt bewerben!
Der ZVEI prämiert Ideen für mehr Nachhaltigkeit, Energieeffizienz und Klimaschutz. Geben Sie der Vision einer All Electric Society eine Stimme! Jetzt mitmachen und bis 29.02.2024 eine Electrifying Idea einreichen. Details unter www.zvei.org/award.
Zum zweiten Mal prämiert der ZVEI e. V. (Verband der Elektro- und Digitalindustrie) Ideen und Konzepte für mehr Nachhaltigkeit, Energieeffizienz und Klimaschutz. Denn wir sind überzeugt: Die großen Herausforderungen unserer Zeit werden wir nur mit den richtigen Ideen lösen. Mit Innovationen, die die Chancen von Elektrifizierung, Digitalisierung und Automatisierung nutzen, können wir neue Wege eröffnen – für eine wirklich nachhaltige Gesellschaft und gegen den Klimawandel. Mit dem Electrifying Ideas Award möchte der ZVEI kluge Köpfe und Konzepte in diesem Umfeld fördern. Neben etablierten Unternehmen richtet er sich deshalb explizit in einer eigenen Kategorie an Start-ups und Forschungsprojekte.
Die eingereichten Ideen, Innovationen und Konzepte sollten einen klaren Fokus auf Energie- und Ressourceneffizienz haben und der Gesellschaft einen Nutzen bieten, denn Technik ist aus unserer Sicht kein Selbstzweck. Wir suchen Ideen, die überzeugen und begeistern.
Die Anforderungen an die Bewerbungen sind nicht allzu hoch: Es geht in erster Linie darum, eine kluge und überzeugende Idee zu präsentieren. Es ist weder ein umfangreicher Business-Plan noch ein vorzeigbarer Prototyp notwendig. Im Vordergrund steht die Idee. Sie, ihr Mehrwert und das, was sie an Chancen bringt, sollen kurz umrissen werden – auf maximal einer DIN-A4 Seite. Alle Infos zur Bewerbung gibt es online unter www.zvei.org/award.
Die Bewerbungsfrist läuft noch bis 29. Februar 2024.
Der Electrifying Ideas Award prämiert Ideen in zwei Kategorien: eine für etablierte Unternehmen und eine für „Newcomer“, sprich Start-ups und Forschungsprojekte. Die im Jahr 2023 eingereichten Ideen waren äußerst vielfältig und reichten von smarten Stromnetzen und Batteriespeichersystemen über umweltfreundliche Produkte und Dienstleistungen bis hin zu Lösungen in der Gebäudetechnik und in der Datenerfassung. Alle Einreichungen hatten eines gemeinsam: Sie wollen dazu beitragen, Energie, Ressourcen und das Klima zu schonen.
Die Einreichungen zum Electrifying Ideas Award werden von einer Expertenjury bewertet, welche eine Shortlist erstellt und daraus in jeder Kategorie eine Gewinner-Idee auswählt. 2023 wurde der Award durch Bundeswirtschaftsminister Dr. Robert Habeck in Berlin verliehen – wir arbeiten mit Hochdruck daran, ihn auch am 16. Mai 2024 wieder bei der Verleihung im Rahmen des ZVEI-Jahreskongresses an Bord zu haben.
Der Electrifying Ideas Award ist eine hervorragende Gelegenheit, um Ihre Innovation einem breiten Fachpublikum vorzustellen und Ihr Netzwerk zu erweitern. Machen Sie mit und reichen Sie Ihre Idee bis zum 29. Februar 2024 ein!
Kontakt
Ingrid Pilgram • Senior Manager PR & Communication • Bereich Kommunikation • Tel.: +4969 6302 259 • Mobil: +49 151 2644 1135 • E-Mail: [email protected]
ZVEI e. V. • Verband der Elektro- und Digitalindustrie • Lyoner Straße 9 • 60528 Frankfurt am Main
Lobbyregisternr.: R002101 • EU Transparenzregister ID: 94770746469-09 • www.zvei.org
Abschreibung
Eine Anlageinvestition ist ein zur langfristigen Nutzung bestimmtes, dauerhaft verwendbares Produktionsmittel.
Jedes Wirtschaftsgut, das ein Unternehmen anschafft, verliert im Lauf der Zeit an Wert. Dies gilt auch für immaterielle Wirtschaftsgüter wie Patente oder Lizenzen. Der Wertverlust tritt durch Abnutzung und Verschleiß ein oder durch technische Veraltung einer Sache. Steuerlich wird dieser Wertverlust in Form der Abschreibung erfasst. Diese hilft den Unternehmen Steuern zu reduzieren, da die Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines Wirtschaftsguts während dessen wirtschaftlicher Lebensdauer steuerlich als Aufwand geltend gemacht werden können.
Bei der linearen Abschreibung verteilt sich dieser Aufwand gleichmäßig auf die Jahre der voraussichtlichen Nutzbarkeit eines Wirtschaftsgutes. Wie lange die Lebensdauer jedes einzelnen Wirtschaftsgutes ist, wird in den sog. AfA-Tabellen (AfA = Absetzung für Abnutzung) des Bundesfinanzministeriums geregelt.
Bei der degressiven Abschreibung wird der Abschreibungsbetrag auf Basis des Restbuchwertes des Anlagegutes berechnet. Die Abschreibungsbeiträge reduzieren sich von Jahr zu Jahr. Seit 2008 darf die degressive Abschreibung nicht mehr angewandt werden.
Beispiele für Abschreibungs-Zeiträume:
- Abschreibung Büromöbel: 13 Jahre
- Abschreibung Handy: 5 Jahre
- Abschreibung Laptop: 3 Jahre
- Abschreibung Leichtbauhalle: 14 Jahre
- Abschreibung mobiler Hublift: 11 Jahre
Das heißt ein Bürotisch, der 1300 Euro gekostet hat, erhält jährlich eine Abschreibung von 100 Euro.
Alternativbegriff oder Falschschreibweisen:
Ausfallbürgschaft
Die Ausfallbürgschaft stellt eine besondere Form der Bürgschaft dar.
Bei der Ausfallbürgschaft haftet der Bürge nur dann, wenn der Gläubiger erfolglos die Zwangsvollstreckung geben den Hauptschuldner vorgenommen hat. Ausfallbürgschaften werden von Bürgschaftsbanken übernommen. Bei der modifizierten Ausfallbürgschaft wird das Ausfallszenario vorab vertraglich festgelegt. Meistens tritt der Ausfall bereits ein, wenn über das Vermögen des Hauptschuldners das Insolvenzverfahren eröffnet ist oder dieser nicht innerhalb bestimmter Fristen Zahlung leistet.
Alternativbegriff oder Falschschreibweisen:
Ausfallbürgschaft Kredit
Beteiligungskapital
Wenn sich ein Investor mit seinem Kapital an einem Unternehmen beteiligt, spricht man von Beteiligungskapital.
Andere Bezeichnungen für Beteiligungskapital lauten „Risikokapital“ bzw. „Wagniskapital“ bzw. „Venture Capital“. Im Gegensatz zu Fremdkapital, also Krediten, handelt es sich bei Beteiligungskapital um Eigenkapital, das dem Unternehmen zeitlich unbegrenzt zur Verfügung gestellt wird. Investoren von Beteiligungskapital können Privatleute (etwa Business Angels) sein oder auch Unternehmen. Auch staatliche Beteiligungsgesellschaften kommen als Beteiligungskapitalgeber in Betracht.
Für Beteiligungskapital sind keine Sicherheiten zu stellen. Auch muss Beteiligungskapital nicht zurückgezahlt werden. Möglich ist die Beteiligung am Stamm- oder Grundkapital des Unternehmens, aber auch die sog. stille Beteiligung. Bei dieser tritt der Investor nicht nach außen erkennbar als Gesellschafter auf.
Investoren von Beteiligungskapital erwarten i.d.R. einen Gewinn durch den späteren Verkauf ihrer Anteile, sobald das Unternehmen einen entsprechenden Wert darstellt. Beteiligungskapital ist vor allem relevant bei der Finanzierung von jungen Technologieunternehmen.
Alternativbegriffe oder Falschschreibweisen:
Risikokapital, Wagniskapital, Venture Capital, VC-Kapital
Bonität
Als Bonität bezeichnet man die Kreditwürdigkeit einer Person oder eines Unternehmens.
Der Wort Bonität kommt aus dem lateinischen (bonitas) und bedeutet „Güte“. Bei der Vergabe eines Darlehens prüfen die Kreditinstitute, mit welcher Wahrscheinlichkeit der Darlehensnehmer seinen Rückzahlungsverpflichtungen nachkommen wird.
Berücksichtigt werden persönliche Faktoren des Schuldners, aber auch Marktpotenziale, Branchendaten und viele andere betriebswirtschaftliche Parameter. Je höher das Risiko eines Zahlungsausfalls eingeschätzt wird, umso geringer ist die Bonität des Schuldners.
In der Regel machen Banken ihre Kreditzusage von der Bonität des Kunden abhängig. Eine gute Bonität ist also Voraussetzung für eine positive Kreditentscheidung. Eine schlechte Bonität führt in der Regel zur Ablehnung eines Kreditantrages bzw. zu höheren Anforderungen an die Besicherung eines Kredits und zu höheren Kosten, also Zinsen, für den Kreditnehmer.
Alternativbegriffe oder Falschschreibweisen:
Kreditwürdigkeit, Rating, Scoring
Darlehen
Ein Darlehen ist ein schuldrechtlicher Vertrag zwischen einem Darlehensnehmer und einem Darlehensgeber.
Bei einem Darlehen handelt es sich um einen langfristigen Kredit, bei dem ein Geldgeber einem Geldnehmer eine bestimmte Geldsumme oder vertretbare Sache für einen bestimmten Zeitraum zur Nutzung überlässt. In der Regel wird als Nutzungsentgelt für das Darlehen ein bestimmter Zinssatz zwischen dem Darlehensnehmer und dem Darlehensgeber vereinbart. Außerdem kann eine Darlehensgebühr erhoben werden.
Es existieren verschiedene Darlehens-Modelle, das sind vor allem: Annuitätendarlehen, endfälliges Darlehen oder Tilgungsdarlehen.
Beim Annuitätendarlehen ist die Summe aus Zins und Tilgung während der Laufzeit des Darlehens stets gleich groß. Dadurch verkleinert sich der Zins von Jahr zu Jahr und die Tilgung steigt. Beim endfälligen Darlehen werden keine Monats- oder Jahresraten bezahlt, sondern der gesamte Schuldbetrag wird am Ende der Darlehenslaufzeit getilgt. Beim Tilgungsdarlehen wird eine feste Größenordnung als Tilgungsbetrag vereinbart. Der Zinsanteil sinkt hierbei kontinuierlich.
Alternativbegriffe oder Falschschreibweisen:
Kredit, Hypothek, Schuldverschreibung, Darleihen, Anleihe, Darlehn
Eigenkapital
Als Eigenkapital werden die Mittel bezeichnet, die vom Unternehmer selbst erbracht werden.
Im Gegensatz zum Fremdkapital, das als Kredit von Gläubigern zur Verfügung gestellt wird, stammt das Eigenkapital von den Gesellschaftern selbst und wird von diesen unbefristet und nicht rückzahlbar in das Unternehmen eingebracht. Es kann aber auch aus Gewinnrücklagen gebildet werden.
Nachträglich kann Eigenkapital durch Erhöhung der Gesellschaftereinlagen erfolgen oder durch Aufnahme neuer Gesellschafter. In der Bilanz wird das Eigenkapital und dessen Herkunft auf der Passivseite aufgeführt. Ist das Vermögen lt. Aktivseite größer als das Fremdkapital der Passivseite, so ist das Eigenkapital im Unternehmen positiv – und umgekehrt. Die Eigenkapitalquote bezeichnet den Anteil des wirtschaftlichen Eigenkapitals am Gesamtkapital eines Unternehmens.
Je mehr Eigenkapital ein Unternehmen vorweisen kann, umso höher ist seine Kreditwürdigkeit bzw. Bonität. Entsprechend verbessert eine gute Eigenkapitalausstattung die Chancen auf Finanzierung durch Fremdkapital.
Mischformen zwischen Eigenkapital und Fremdkapital werden als Mezzanine-Kapital bezeichnet. Dieses wird i.d.R. dem wirtschaftlichen Eigenkapital zugerechnet, durch das die ggfls. vorhandenen Sicherheiten des Unternehmens nicht reduziert werden.
Alternativbegriffe oder Falschschreibweisen:
Eigenkapittal
Fachliche Qualifikation
Eine ausreichende fachliche Qualifikation wird in allen Fällen von den Fördergebern vorausgesetzt.
Zur notwendigen Qualifikation eines Existenzgründers gehören auf der einen Seite die fachliche Qualifikation, auf der anderen Seite das betriebswirtschaftliche Know-how. Neben einer entsprechenden Ausbildung und Berufspraxis in der jeweiligen Branche sollten die Grundzüge der Buchführung, Kostenrechnung und Preiskalkulation bekannt sein. Im Zweifelsfall kann dieses Know-how aber auch durch Fortbildungsmaßnahmen erworben bzw. ausgebaut werden.
Alternativbegriffe oder Falschschreibweisen:
Fachwissen, Fachliches Know-how
Finanzplan
Der Finanzplan ist der Zahlenteil des Businessplans, und enthält die Prognosen und Plandaten für alle Kosten und Einnahmen des Unternehmens.
Im Finanzplan werden sämtliche Kosten und Investitionen erfasst. Dazu gehören die Gründungskosten, die unmittelbar bei der Errichtung des Unternehmens anfallen.
Im Bereich der Investitionen werden alle zu erwartenden Anschaffungen wie etwa Maschinen oder Fahrzeuge aufgelistet. Schließlich werden alle Betriebsausgaben, also laufenden Kosten erfasst. Auch der Unternehmerlohn ist hier zu berücksichtigen. Mögliche Einnahmen werden ebenso im Finanzplan erfasst. Aus der Gegenüberstellung sämtlicher Zahlen ergeben sich der Kapitalbedarf sowie die Liquiditätsvorschau. Vor allem gibt der Finanzplan darüber Aufschluss, wann und ob das Unternehmen rentabel wird.
Im Gründerberater.de ist ein kostenloses Excel-Finanzplan-Tool für die ersten drei Betriebsjahre enthalten.
Alternativbegriffe oder Falschschreibweisen:
Finanz-Plan, Zahlenteil Businessplan
Franchise-Förderung
Franchise-Nehmer haben als eigenständige Unternehmer ebenso Anspruch auf öffentliche Fördermittel wie unabhängige Gründer.
Manche Franchisesysteme bieten Unterstützung bei der Beantragung von Fördermitteln an. Zum Beispiel geben sie Support bei der Erstellung des Businessplans oder haben ihr System generell bereits auf Förderfähigkeit bei den öffentlichen Förderbanken überprüfen lassen.
Fördermittel der KfW, der Arbeitsagenturen für Gründer aus der Arbeitslosigkeit oder auch Exist für Gründer aus den Hochschulen stehen grundsätzlich allen Franchise-Gründern zur Verfügung. Allerdings müssen auch sie den normalen Weg der Beantragung gehen.
Generell gilt, dass erprobte Franchisesysteme durchaus höhere Erfolgsaussichten auf eine erfolgreiche Finanzierung bieten als ein unbekanntes Geschäftsmodell.
Alternativbegriffe oder Falschschreibweisen:
Franchiseförderung
Gewährleistungsbürgschaft
Eine Gewährleistungsbürgschaft dient der Absicherung von Garantieansprüchen für den Fall der Insolvenz eines Unternehmens.
Eine Gewährleistungsbürgschaft kann von einer Bank oder Versicherung gestellt werden, um evtl. Ansprüche eines Auftraggebers wegen auftretender Sachmängel abzusichern.
Mittels der Gewährleistungsbürgschaft kann der Auftraggeber das Risiko einer zwischenzeitlichen Insolvenz seines Auftragnehmers abfedern. Der Bürge würde – falls die Insolvenz während der Gewährleistungszeit eintritt – für die Beseitigung eines evtl. Sachmangels eintreten.
Alternativbegriffe oder Falschschreibweisen:
Garantiebürgschaft, Garantie-Bürgschaft
Innovation
Eine Innovation bezeichnet eine neue Idee oder Erfindung.
Zahlreiche Fördermittel werden nur für Innovationen bzw. innovative Produkte, Dienstleistungen oder Verfahren zur Verfügung gestellt. Dabei muss es sich nicht zwingend um hochgradig und technologisch herausragende Innovationen handeln.
Jedoch muss für eine Förderfähigkeit die Neu- und Weiterentwicklung, also die Innovation, in strukturierten Forschungs- und Entwicklungsprozessen stattfinden. Für diese muss ein konkreter Aufwand betrieben werden, der im Einzelfall umfangreich nachgewiesen werden muss. Generell gilt dabei: Das Projekt muss technisch durchführbar sein, es sollte aber ein erkennbares technisches Risiko vorhanden sein.
Eine neue Geschäftsidee bzw. eine Idee für ein neues Produkt oder Dienstleistung allein sind i.d.R. nicht ausreichend, um spezielle Fördermittel im Bereich Innovation zu erhalten.
Alternativbegriffe oder Falschschreibweisen:
Inovation, Neue Idee, Erfindung, Novität, Neuheit, Neuerung, Fortschritt
Innovationsmanagement
Das Innovationsmanagement bezeichnet die systematische Planung von neuen Produkten, Dienstleistungen oder Prozessen.
Innovationsmanagement dient dazu, im Unternehmen die Voraussetzungen für Innovationen zu schaffen. Im Rahmen des Innovationsmanagements wird die Innovationsfähigkeit eines Unternehmens durch die Verknüpfung von Personal-, Organisations- und Kompetenzentwicklung gesteigert.
Wesentlich ist dabei auch die Schaffung eines innovationsfreundlichen Umfelds im Unternehmen. Das Innovationsmanagement ist idealerweise Teil der zentralen Unternehmensstrategie.
Alternativbegriffe oder Falschschreibweisen:
Inovationmanagement
Investitionskosten
Als Investitionskosten werden diejenigen Ausgaben bezeichnet, die für längerfristige Anlagegüter getätigt werden.
Unter Investitionskosten fallen z.B. Betriebs- und Geschäftsausstattung, Maschinen, Gebäude, Geräte, Software, aber auch Patente.
Die Investitionskosten hierfür sind im steuerrechtlichen Sinn keine Kosten, sondern stellen lediglich die Umwandlung von Anlagevermögen dar. Man spricht von Aktivtausch.
Die Größenordnung von Förderdarlehen wird auf Basis der Investitionskosten ermittelt.
Alternativbegriffe oder Falschschreibweisen:
Kapitalanlage-Kosten