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Geschäftskonto eröffnen & führen: So halten Sie Ihre Finanzen im Griff
Was Unternehmer wissen müssen, um ein Geschäftskonto zu eröffnen und erfolgreich zu führen: Kosten, Leistungen, Stolperfallen. Jetzt schlaumachen!
Geschäftskonto eröffnen und erfolgreich führen: Das müssen Unternehmer beachten
Wenn Sie sich den Traum von der Selbstständigkeit verwirklichen, gibt es zahlreiche Hürden zu meistern. Damit der Traum nicht zum Alptraum wird, ist vor allem eins entscheidend: die Organisation. Egal wie vielversprechend eine Geschäftsidee klingen mag, ohne eine gut durchdachte Planung schreibt auch der cleverste Unternehmer keine schwarzen Zahlen. Dementsprechend sollten Sie sich frühzeitig darum kümmern, Ihre Finanzen ordentlich zu verwalten. Wenn Sie Ihr eigener Chef sind, müssen Sie eine klare Grenze zwischen privaten und geschäftlichen Geldern ziehen. Das gelingt am leichtesten mit einer separaten Bankverbindung. Was es zu beachten gilt, wenn Sie ein solches Geschäftskonto eröffnen und erfolgreich führen möchten, erfahren Sie hier.
Geschäftskonto oder Girokonto?
Prinzipiell unterscheidet sich ein Geschäftskonto in seinen Funktionen nicht vom privaten Girokonto. In beiden Fällen können Benutzer Ein-und Ausgänge einsehen, Überweisungen ausführen und Bargeld abheben. Auch die jeweiligen Kontoführungsgebühren sind inzwischen ähnlich. Seitdem Transaktionen elektronisch übermittelt werden, müssen Selbstständige für Firmenkonten mit starkem Zahlungsverkehr nicht zwingend mehr bezahlen. Der wesentliche Unterschied liegt darin, dass die Verbraucherschutzbestimmungen für private Kunden mehr Transparenz fordern. Wenn Sie aus geschäftlichen Zwecken ein Konto führen, bestehen also weniger strenge Vorgaben darüber, welche Informationen Ihre Bank Ihnen gegenüber offenlegen muss.
On- oder offline?
Möchten Sie als Einzelunternehmer ein Geschäftskonto eröffnen, haben Sie die Qual der Wahl. Dabei müssen Sie sich nicht nur für einen Anbieter entscheiden, sondern auch für ein passendes Modell. Generell lassen sich die Angebote in drei Kategorien einteilen:
- Filialbanken
- Direktbanken
- Fintechs
Während Sie bei Filialbanken Ansprechpartner vor Ort aufsuchen können, kommen Direktbanken ganz ohne direkten Kontakt zu den Kunden aus. Stattdessen findet die Kommunikation über Telefon bzw. Internet statt.
Noch eine Stufe fortschrittlicher sind Fintech-Angebote wie beispielsweise das Online-Geschäftskonto von Kontist. Der Begriff „Fintech“ setzt sich aus „financial services“ und „technology“ zusammen und bezeichnet Kreditinstitute, die komplett auf digitale Dienstleistungen umgestiegen sind. Dazu gehören Banking-Portale im Internet ebenso wie Software für automatische Vermögensberatung oder mobile Zahlungswege. Dies gestaltet die Finanzverwaltung im Alltag vor allem für junge und technisch versierte Unternehmer schnell und einfach. Aber selbst konservativere Kunden, die den persönlichen Kontakt bevorzugen, sollten ein Firmenkonto mit Online-Service eröffnen. Denn früher oder später wird der technologische Fortschritt auch in traditionellen Kreditinstituten Einzug halten.
Preis oder Leistung?
Abgesehen von der Frage „Online- oder Offline-Banking?“ spielt bei der Auswahl des Anbieters natürlich der Preis eine entscheidende Rolle. Einige Banken werben zwar damit, dass die monatliche Kontoführung gratis ist – allerdings sind im Gegenzug die Freiposten oftmals stark begrenzt. Daher sollten Sie sich im Voraus informieren, wie viel Sie für verschiedene Leistungen zusätzlich zahlen. Zu solch kostenpflichtigen Leistungen gehören beispielsweise:
- beleglose und beleghafte Buchungen
- Ein- und Auszahlungen von Bargeld
- Kreditkarten.
Dadurch können die Gebühren für die Kontoführung je nach Modell um bis zu 4000 Euro pro Jahr variieren.
Jedoch dürfen Sie Ihre Entscheidung nicht am Kostenfaktor allein festmachen. Anstatt nach dem billigsten Produkt zu greifen, sollten Sie sorgfältig abwägen, welches Kontopaket am besten auf Ihr Unternehmen zugeschnitten ist. Dabei sind folgende Kriterien zu berücksichtigen:
Bargeldoptionen:
Wenn Sie im Handel oder in der Gastronomie tätig sind, lassen sich regelmäßige Bargeldeinzahlungen nicht umgehen. Diese können Sie bei klassischen Filialbanken oft einfacher vornehmen als bei moderneren Anbietern.
Eröffnungsgeschwindigkeit:
Je nachdem ob Sie einen persönlichen Termin vereinbaren oder sich über eine Website registrieren, müssen Sie gut zwei Wochen mehr oder weniger Wartezeit einplanen. Wer es eilig hat, sollte sich an ein Fintech-Institut wenden. Dort ist Ihr Online-Geschäftskonto binnen weniger Klicks eröffnet.
Rechtsform:
Zusätzlich müssen Sie beachten, dass nicht alle Banken Geschäftskonten für alle Unternehmensformen anbieten. Dementsprechend gelten für Freiberufler und Gewerbetreibende andere Konditionen als für Personen- und Kapitalgesellschaften. Unternehmen, die der zweiten Kategorie angehören (beispielsweise GmbHs, GbRs und UGs) müssen in der Regel auf Filialbanken zurückgreifen. Kleinunternehmer haben dagegen die freie Wahl zwischen der traditionellen Variante und Direkt- oder Fintechbanken.
Wahl oder Pflicht?
Laut Gesetz sind Selbstständige nicht verpflichtet, ihre geschäftlichen Transaktionen getrennt zu verwalten. In Deutschland müssen lediglich Kapitalgesellschaften (beispielsweise AGs und GmbHs) ein eigenes Firmenkonto eröffnen. Daher versuchen viele junge Kleinunternehmer, Zeit und Kosten zu sparen, indem sie ihre Geschäfte über ihr privates Bankkonto abwickeln. Was auf den ersten Blick wie eine pragmatische Lösung aussehen mag, sorgt im Endeffekt für mehr Ärger als Erleichterung. Dem Statistischen Bundesamt zufolge scheitern die meisten Firmen durch
- schlechte Zahlungsmoral der Kunden
- fehlendes Controlling
- Finanzierungslücken
- unzureichendes Debitorenmanagement
All diese Faktoren lassen sich unter einer Überschrift zusammenfassen: Keine Klarheit über die Finanzen. Damit Sie langfristig rote Zahlen vermeiden, sollten Sie deshalb gleich zu Beginn ein eigenes Geschäftskonto eröffnen und konsequent weiterführen. Auch eine strikte Trennung von privatem und geschäftlichem Konto erspart Ihnen auf lange Sicht viel Ärger und hilft Ihnen, den Überblick zu behalten.
Wenn Sie zu einem späteren Zeitpunkt von Ihrer privaten auf eine firmeneigene Bankverbindung umstellen, müssen Sie zusätzlichen Arbeitsaufwand in Kauf nehmen. Dazu gehören nicht nur Informationsschreiben an die Kunden und neue Formularvordrucke, sondern auch kostspielige Fehl- und Umbuchungen. Je früher Sie also private und geschäftliche Finanzen trennen, desto leichter wird Ihnen die Buchhaltung auf Dauer von der Hand gehen.
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Investor ready?
Die sechs größten Stolperfallen bei der Investor*innensuche und wie du sie bestmöglich vermeiden kannst.
Die Suche nach Kapital gehört zu den größten Herausforderungen auf dem Weg zum unternehmerischen Erfolg. Investor*innen suchen nicht nur nach innovativen Ideen, sondern vor allem nach überzeugenden Geschäftsmodellen, die eine klare Strategie, eine starke Vision und realistische Finanzprognosen bieten. Doch in der Praxis kommen immer wieder ähnliche Fehler vor, die den Kapitalbeschaffungsprozess gefährden.
1. Unklare Kommunikation von Strategie und Wachstumspotenzial
Viele Gründer*innen haben Schwierigkeiten, ihre Vision und das Wachstumspotenzial ihres Unternehmens überzeugend oder klar genug zu vermitteln. Eine zu vage oder austauschbare Vision lässt Investor*innen zweifeln, ob das Unternehmen tatsächlich einen nachhaltigen Mehrwert schafft. Ebenso fehlt oft eine nachvollziehbare Wachstumslogik, die erklärt, warum genau jetzt der richtige Zeitpunkt für das Investment ist. Das Marktpotenzial wird häufig nur geschätzt und nicht mit handfesten Daten und Fakten untermauert. Auch eine klare Abgrenzung vom Wettbewerb bleibt aus, und viele Gründer*innen vergessen, ihre Ziele messbar zu machen, was die Glaubwürdigkeit beeinträchtigt.
Ausweg: Um Investor*innen zu überzeugen, musst du deine Vision konkretisieren: Wo steht dein Unternehmen in drei bis fünf Jahren? Was sind die langfristigen Ziele und wie willst du diese erreichen? Entwickle eine klare Wachstumsstory. Belege das Marktpotenzial mit konkreten Zahlen, Trends und Wettbewerbsvorteilen. Die Abgrenzung zum Wettbewerb sollte klar und nachvollziehbar sein. Zudem sollten alle Ziele realistisch und messbar formuliert werden, damit Investor*innen den Fortschritt deines Unternehmens verfolgen können. Schaffe eine emotionale Erzählung, die das „Why now?“ überzeugend beantwortet.
2. Unrealistische Aufbereitung von Businessplan und Finanzkennzahlen
Ein häufiger Fehler ist es, den Businessplan und die Finanzprognosen zu optimistisch oder unrealistisch zu gestalten. Gründer*innen stellen oft Zahlen vor, die nicht auf klaren Annahmen basieren. Es fehlen transparente Erläuterungen zu den geplanten Umsätzen und Ergebnissen. Auch die Wachstumsraten sind in vielen Fällen zu hoch angesetzt. Ein weiteres Problem ist das Fehlen von verschiedenen Szenarien, die den finanziellen Verlauf unter Berücksichtigung von Unsicherheiten und Risiken abbilden. Die Cashflow-Planung wird häufig vernachlässigt und der Kapitalbedarf nicht nachvollziehbar begründet. Gründer*innen neigen zudem dazu, die Kosten zu niedrig anzusetzen und die Finanzierungsmöglichkeiten zu überschätzen.
Ausweg: Ein gut strukturierter Businessplan sollte eine detaillierte Umsatz- und Ergebnisplanung für mindestens drei Jahre beinhalten, die realistisch und nachvollziehbar ist. Denke in Szenarien: Erstelle nicht nur eine Best-Case-Planung, sondern auch konservative und realistische Szenarien. Achte besonders auf die Cashflow-Planung und leite den Kapitalbedarf klar und nachvollziehbar ab. Gib an, wie viel Geld wann und wofür benötigt wird. Alle Annahmen müssen transparent und plausibel erklärt werden. Vermeide es, unrealistische Wachstumsraten zu präsentieren, und stelle sicher, dass deine Planung mit der Strategie deines Unternehmens übereinstimmt. Zahlen sind nicht nur dazu da, Vertrauen zu gewinnen, sondern auch, um Klarheit über die finanzielle Stabilität zu schaffen.
3. Vernachlässigung der rechtlichen und organisatorischen Strukturen
Ein großes Hindernis auf dem Weg zur Kapitalbeschaffung sind unklare oder veraltete Gesellschafterverhältnisse. Ein unorganisierter oder unvollständiger Datenraum ist ebenfalls ein häufiges Problem. Gründer*innen vernachlässigen oft die ordnungsgemäße Dokumentation von Verträgen oder IP-Rechten. Dies führt nicht nur zu potenziellen rechtlichen Problemen, sondern auch zu einem Vertrauensverlust bei den Investor*innen. Zudem ist es häufig der Fall, dass keine klare Trennung zwischen Gründer*in und Unternehmen existiert, was für Investor*innen ein Risikofaktor sein kann.
Ausweg: Überprüfe regelmäßig die Gesellschafterverhältnisse und stelle sicher, dass alle Anteile klar dokumentiert und aktuell sind. Alle relevanten Verträge – etwa Arbeitsverträge, Partnerschaftsvereinbarungen oder Lizenzverträge – sollten ordentlich und rechtssicher dokumentiert sein. Achte darauf, dass deine IP-Rechte und Marken rechtlich abgesichert sind und du über die notwendigen Lizenzen verfügst, um dein Geschäftsmodell erfolgreich zu betreiben. Stelle sicher, dass der Datenraum für die Due Diligence geordnet, vollständig und digital verfügbar ist. Wenn möglich, sollten alle relevanten Informationen über die Struktur des Unternehmens, Rechte und Pflichten der Gesellschafter*innen sowie der aktuelle Status von IP und Marken schnell und unkompliziert zugänglich sein.
4. Unprofessionelle Gestaltung von Pitch Deck und Unterlagen
Ein häufiges Problem bei der Erstellung von Pitch Decks ist die Überladung mit zu vielen Folien und zu viel Text. Gründer*innen tendieren oft dazu, das gesamte Produkt oder die technische Komplexität detailliert darzustellen, was das Pitch Deck unnötig aufbläht. Eine klare Storyline fehlt häufig, und es wird keine überzeugende Erzählung aufgebaut, die das Interesse der Investor*innen weckt. Zudem fehlt oftmals ein klares „Investment-Narrativ“, das die Investor*innen dazu motiviert, in das Unternehmen zu investieren. Zahlen werden entweder nicht integriert oder sind unrealistisch, und das „Why now“ bleibt ohne Antwort.
Ausweg: Gestalte dein Pitch Deck mit maximal 15 Folien und konzentriere dich auf die wesentlichen Punkte: Problem – Lösung – Markt – Geschäftsmodell – Team – Zahlen – Investment. Deine Präsentation sollte eine klare Storyline und einen roten Faden aufweisen. Vermeide zu viele technische Details und konzentriere dich darauf, was dein Unternehmen einzigartig macht. Visualisiere deine Konzepte und Daten, um die Präsentation ansprechend und verständlich zu gestalten. Baue ein klares und überzeugendes „Why now?“ ein, das den Investor*innen zeigt, warum sie jetzt investieren sollten. Am Ende sollte ein klarer Call to Action stehen.
5. Identifizierung der falschen Investor*innen
Ein häufiger Fehler ist, dass Gründer*innen keine klare Vorstellung davon haben, welche Investor*innen zu ihrem Unternehmen passen. Statt gezielt zu suchen, wird nur nach „dem großen Namen“ Ausschau gehalten. In vielen Fällen passen die Phase oder die Ticketgröße der Investor*innen nicht zu den Bedürfnissen des Unternehmens. Auch Branchenunabhängigkeit oder fehlende Vorbereitung auf die Ansprache führen zu einer ineffizienten Suche. Gründer*innen suchen zu wenig strategisch und nutzen ihre Netzwerke nicht, um potenzielle Investor*innen zu finden.
Ausweg: Definiere gezielt, welche Art von Investor*in für dein Unternehmen am besten geeignet ist. Überlege, ob du strategische Investor*innen, Family Offices oder Beteiligungsgesellschaften ansprechen möchtest, und achte darauf, dass diese zu deiner Unternehmensphase und Branche passen. Nutze Netzwerke wie M&A-Berater*innen, Wirtschaftsprüfer*innen oder Industrieverbände, um potenzielle Investor*innen zu finden. Mach dir klar, dass nicht nur das Geld, sondern auch die Werte und Erwartungen der Investor*innen entscheidend sind. Die Chemie zwischen dir und dem/der Investor*in sollte stimmen.
6. Vernachlässigung der Kommunikation und Einbüßen von Vertrauen
Viele Gründer*innen kommunizieren zu wenig oder nur dann mit Investor*innen, wenn alles gut läuft. Dies kann dazu führen, dass sich Investor*innen im Unklaren über die tatsächliche Entwicklung des Unternehmens fühlen. Zu viel Marketing und zu wenig Realität schaffen Misstrauen, eine unstrukturierte oder unregelmäßige Kommunikation erschwert den Aufbau einer vertrauensvollen Beziehung. Auch eine abwehrende Haltung bei Kritik oder ein Mangel an emotionaler Intelligenz kann die Kommunikation belasten.
Ausweg: Baue eine offene und regelmäßige Kommunikation auf. Halte deine Investor*innen auch bei Rückschlägen auf dem Laufenden und sei transparent in deinen Updates. Zeige dich ehrlich, strukturiert und verbindlich. Achte darauf, dass deine Kommunikation nicht nur positiv, sondern auch realistisch und authentisch ist. Der Aufbau einer persönlichen Beziehung zu Investor*innen ist ebenso wichtig wie die sachliche Kommunikation. Zeige Verständnis und nimm konstruktive Kritik an.
Die Autorinnen:
Martina Lackner ist Psychologin und Inhaberin der PR-Agentur cross M., https://crossm.de
Nela Novakovic ist Specialist in Business Strategy, Investor Pitching & Capital Acquisition, www.eyodwa.com
Mut zur Preiserhöhung
Warum Verkäufer*innen öfter über ihren Schatten springen sollten.
Viele Verkäufer*innen wissen, dass eine Preiserhöhung längst überfällig ist. Trotzdem schieben sie das Thema vor sich her. Mal scheint der/die Kund*in nicht in Stimmung, mal steht ein wichtiges Projekt an, mal ist der Zeitpunkt angeblich ungünstig. So vergeht Monat um Monat. Mit jedem Aufschub wächst der innere Druck, denn insgeheim wissen viele: Dieses Preiserhöhungsgespräch wird immer überfälliger.
Doch statt zu handeln, weichen sie aus. Warum? Weil sie Angst haben und das Notwendige lieber aufschieben. Schließlich ist es leichter, alles beim Alten zu lassen, als mutig für den eigenen Wert einzustehen. Aber wer Preise nicht anpasst, entscheidet sich nicht nur unbewusst gegen Wirtschaftlichkeit, sondern auch gegen seinen eigenen Selbstwert.
Haltung zuerst – Argumente später
Bevor jemand über höhere Preise spricht, sollte er/sie selbst von diesen überzeugt sein. Denn Kund*innen spüren sofort, ob da jemand ist, der überzeugt ist oder sich rechtfertigt. Deshalb: Vor dem Preiserhöhungsgespräch erst nachdenken, dann handeln und reden.
- Was hat sich wirklich für den/die Kund*in verändert?
- Was ist heute besser als vor einem Jahr?
- Anhand welcher Faktoren kann der/die Kund*in die Preiskorrektur nachvollziehen?
Wer darauf im Vorfeld klare Antworten hat, braucht keine Angst mehr vor dem Gespräch zu haben.
Fakten helfen gegen Nervosität
Wenn Verkäufer*innen sich in langen Erklärungen verlieren, wirkt das wie Unsicherheit. Besser: kurz, konkret, sachlich. Beispiel: „Unsere Energiekosten sind um sieben Prozent gestiegen. Trotzdem haben wir Qualität und Lieferfähigkeit stabil gehalten. Darum brauchen wir eine Anpassung.“ Das klingt ruhig, ehrlich, erwachsen. Kein Trick, kein Druck. Einfach Klartext.
Keine Rechtfertigung, sondern Information
Viele Preisgespräche scheitern schon beim Einstieg. Wer mit „Ich muss Ihnen leider mitteilen …“ anfängt, nimmt sich selbst die Autorität. Besser: „Ich möchte Sie über unsere neuen Konditionen informieren.“ Das ist geradlinig, respektvoll – und zeigt Haltung. Danach gilt: Schweigen. Einfach mal kurz warten. Auch wenn’s schwerfällt. Der/die Kund*in braucht diesen Moment, um das Gesagte zu verarbeiten. Wer sofort weiterredet, nimmt sich die Wirkung.
Wenn Widerstand kommt
Natürlich kommt der Widerstand. „Das ist zu teuer.“ „Dann gehe ich eben zur Konkurrenz.“ Das ist normal. Wirklich. Der/die Kund*in prüft, wie stabil der/die Verkäufer*in bleibt. Denn er/sie braucht das Gefühl der Sicherheit, dass die Preiserhöhung wirklich gerechtfertigt ist – und nicht nur der Gewinnoptimierung des/der Anbietenden dient.
In solchen Momenten helfen ruhige Antworten: „Ich verstehe, dass das für Sie eine Veränderung ist.“ Oder: „Ja. Auch ich hätte gern auf die Preiserhöhung verzichtet, doch unsere Kosten sind entsprechend gestiegen – und ausschließlich diese Kostensteigerung müssen wir nun weitergeben.“ Wichtig ist, dass der/die Verkäufer*in ruhig bleibt. Keine Diskussion. Kein Überzeugen um jeden Preis. Kund*innen respektieren Klarheit mehr als Nachgeben.
Angst vor Kund*innenverlust – normal, aber übertrieben
Jede(r) Verkäufer*in kennt sie. Diese innere Stimme, die sagt: Wenn ich den Preis erhöhe, bin ich raus. Aber die Realität sieht meist anders aus. Die überwiegenden Kund*innen bleiben. Nicht wegen des Preises, sondern wegen Vertrauen und Zuverlässigkeit. Ein paar Gedanken helfen:
- Wer nur wegen des Preises bleibt, bleibt nie lange.
- Wer Qualität will, bleibt bei Qualität.
- Und wer sich fair behandelt fühlt, bleibt sowieso.
Kurz gesagt: Preisgespräche verlieren nur die, die sich selbst zu klein machen.
Nach der Erhöhung – dranbleiben
Viele verschwinden nach dem Gespräch – und das möglichst schnell. Aus Scham, aus Unsicherheit oder weil sie froh sind, dass es vorbei ist. Aber genau jetzt sollte der/die Verkäufer*in präsent bleiben. Und beispielsweise von sich aus regelmäßig Kontakt mit seinem/seiner Kund*in aufnehmen. Um weiterhin Nutzen zu stiften und damit dem/der Kund*in die Bestärkung zu geben, mit dem/der richtigen Lieferant*in zusammenzuarbeiten. Es gilt: Engagement, Verlässlichkeit und Beziehungspflege verkaufen langfristig immer besser als jeder Rabatt.
Mut zur Preiserhöhung ist kein Draufgängertum. Es ist Haltung. Wer an seinen/ihren Wert glaubt, wirkt automatisch überzeugender. Kund*innen akzeptieren Preissteigerungen, wenn sie spüren: Da steht jemand, der weiß, wofür er/sie steht. Und das ist am Ende genau das, was gute Verkäufer*innen von angepassten unterscheidet.
Der Autor und Verkaufstrainer Oliver Schumacher setzt unter dem Motto „Ehrlichkeit verkauft“ auf sympathische und fundierte Art neue Akzente in der Verkäufer*innenausbildung.
Krypto-Handel vs. Glücksspiel: Getrennte Branchen und rechtlich inkompatibel
Warum Krypto-Handel, der von Marktmechanismen und der kollektiven Aktivität der Händler bestimmt wird, und Glücksspiel, obwohl sie in der Wahrnehmung oft verschwimmen, rechtlich strikt voneinander getrennte Bereiche sind.
Der Handel mit Kryptowährungen wird von vielen Menschen als reines Glücksspiel empfunden. Gerade im Internet scheinen die Grenzen oft zu verschwimmen und dieser Eindruck entsteht nicht ohne Grund. Während sich auf der einen Seite Glücksspiel-ähnliche Mechanismen in den Krypto-Sektor einschleichen, reihen sich Krypto-Währungen teils in die verfügbaren Zahlungsmethoden in Online-Casinos ein.
Rein rechtlich gesehen sind der Krypto-Handel und das Glücksspiel in Deutschland allerdings zwei strikt voneinander getrennte Bereiche. Überschneidungen im legalen Raum gibt es nicht. Weder darf beim legalen Online-Glücksspiel eine Einzahlung oder ein Einsatz mit Krypto-Währung getätigt werden, noch darf der Handel mit digitalen Assets die Kriterien eines Glücksspiels erfüllen.
MiCA-Regulierung vs. Glücksspielstaatsvertrag
In Deutschland und allen anderen EU-Ländern unterliegen Krypto-Börsen, Wallet-Anbieter und die Emittenten von Stablecoins und anderen Tokens seit 2024/25 der sogenannten MiCA-Verordnung. MiCA steht für Markets in Crypto-Assets und legt erstmals EU-weit verbindliche Regeln für den Krypto-Markt fest.
Bislang benötigten die genannten Akteur*innen eine Lizenz der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), um Kund*innen aus Deutschland ihre Dienstleistungen anzubieten. MiCA soll das nun ersetzen und international einheitliche Wettbewerbsbedingungen schaffen.
Im Glücksspiel-Sektor hingegen wird ein paneuropäischer Ansatz bislang nicht angestrebt. Jedes EU-Land verfügt über eigenständige Glücksspielgesetze. Lizenzen aus Ländern wie Malta oder Gibraltar werden oft fälschlicherweise als „EU-Lizenz” bezeichnet, mit der Betreiber*innen auch in Bezugnahme auf die EU-Dienstleistungsfreiheit ihre internationalen Aktivitäten rechtfertigen.
Um in Deutschland legal Online-Glücksspiele anzubieten, reicht eine solche Lizenz keinesfalls aus. Hierzulande gilt ausschließlich der 2021 in Kraft getretene Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV), der unter anderem festlegt, dass Anbieter*innen von Online-Glücksspielen eine Erlaubnis der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL) benötigen.
Die allererste Lizenz der GGL ging im April 2022 an das Online Casino JackpotPiraten. Mittlerweile gibt es auch viele andere legale Online-Glücksspiel-Plattformen, die in der sogenannten Whitelist der GGL aufgeführt werden. Einzahlungen oder Einsätze mit Krypto-Währungen sind auf keiner der legalen Plattformen möglich.
Darum sind Krypto-Zahlungen im Online-Glücksspiel verboten
Das liegt unter anderem daran, dass der Glücksspielstaatsvertrag vorschreibt, dass Einsätze und Gewinne ausschließlich in Euro und Cent auszuweisen sind. Diese Vorgabe stellt das erste rechtliche Hindernis für die Nutzung von Krypto-Währungen im Online-Glücksspiel dar. Darüber hinaus greift aber auch das Geldwäschegesetz (GwG), welchem alle deutschen Glücksspiel-Anbieter*innen verpflichtet sind.
Das GwG schreibt vor, dass alle Geldtransaktionen transparent und nachvollziehbar sein müssen, Kund*innen eine Identifikation durchlaufen müssen und auffällige Zahlungen gemeldet werden. Bei Krypto-Zahlungen können diese Aspekte aktuell nicht bzw. nur mit großem Aufwand gewährleistet werden.
Wenn du also im Internet auf Online-Casinos oder Sportwetten-Portale triffst, die Kryptowährungen als Zahlungsart anbieten, handelt es sich ausnahmslos um in Deutschland illegale Glücksspiel-Plattformen und die Teilnahme am solchen illegalen Glücksspielen ist sogar strafbar.
Glück, Zufall, Risiko – Warum Krypto-Handel (k)ein Glücksspiel ist
Krypto-Währungen haben in der Welt des regulierten Glücksspiels also nichts zu suchen. Doch wie sieht es andersherum aus? Wer sich noch nie oder nur oberflächlich mit dem Thema Krypto-Handel beschäftigt hat, denkt bei einer spontanen Beschreibung meist an Begriffe wie „riskant“ oder „volatil“ – also an Eigenschaften, die dem Glücksspiel eigen sind.
Tatsächlich sind die augenscheinlichen Gemeinsamkeiten auch einfacher greifbar als die umso wichtigeren Unterschiede. Als Basis für den Kauf von Krypto-Assets sowie für den Einsatz beim Glücksspiel dient Fiat-Geld, also eine gängige Echtgeld-Währung wie der Euro.
Du nimmst also einen festen Euro-Betrag, bspw. 50 €, und setzt diesen ein bzw. oder tauscht diesen um, mit dem Ziel, zu einem späteren Zeitpunkt einen höheren Euro-Betrag wieder zurück zu bekommen. Es geht also in beiden Fällen darum, Gewinn zu machen. Eine Garantie, dass diese Strategie aufgeht, gibt es nicht. Im ärgerlichsten Fall verlierst du die kompletten 50 € wieder.
Beim Glücksspiel allerdings ist dies tatsächlich reiner Zufall, bzw. Glück, wie der Name Glücksspiel schon sagt. Weder du noch andere Menschen können den Ausgang eines Glücksspiels beeinflussen.
Nicht manipulierbare RNG-Technologie vs. freier Markt
Im Falle von Spielautomaten oder Spielen wie Online-Roulette, basiert der gesamte Mechanismus auf Zufallsgeneratoren (Random Number Generators, RNG). Letzten Endes sind diese immer so konzipiert, dass die Betreiber*innen mehr gewinnen als die Summe der Spieler*innen.
Beim Krypto-Handel kannst du allein zwar ebenfalls nicht bestimmen, ob der Wert eines Assets sinkt oder steigt. Aber hier wird der Preis nicht vom Zufall bestimmt, sondern vom Markt geregelt – also von der Summe aller am Handel beteiligten Menschen. Wenn die Masse „bullish” (also super optimistisch) ist oder in Gier verfällt und kräftig einkauft, steigt der Wert. Im „Bärenmarkt” oder Momenten großer Panik und Abverkäufe fällt der Preis.
Das ist im Grunde nicht viel anders als am Kapitalmarkt, wo mit Aktien oder Derivaten gehandelt wird, oder auch beim Kauf bzw. Handel mit Edelmetallen wie Gold oder Silber. Nicht umsonst wird der Bitcoin – der Vorreiter digitaler Assets – von vielen als „digitales Gold” bezeichnet.
Wenn du deine Coins auf einer Börse hältst, kannst du diese jederzeit wieder in Euro oder andere Fiat-Währungen umtauschen und auch automatische Verkäufe, sogenannte Stop-Loss-Aufträge, einrichten, um größere Verluste zu verhindern. Diese Funktion gibt es im Glücksspiel nicht – einmal gesetzt ist gesetzt und das Glück entscheidet, wie viel du gewinnst oder eben verlierst.
Erprobte Crowdfunding-Tipps für Start-ups
Sebastian Bär, Gründer der Laufschuhmarke Joe Nimble, hat drei erfolgreiche Crowdfunding-Kampagnen aufgesetzt – und dabei nicht nur Kapital, sondern auch unverzichtbares Wissen gesammelt. Jetzt gibt er seine 10 wichtigsten Tipps an Gründerinnen und Gründer weiter, die selbst mit der Crowd durchstarten wollen.
Wie gelingt es, ein innovatives Laufschuhkonzept am Markt zu etablieren – ganz ohne Konzernstrukturen, aber mit viel Überzeugung und einer Vision? Für Sebastian Bär, Gründer der Performance-Laufschuhmarke Joe Nimble, lautete die Antwort von Beginn an: Crowdfunding.
Inzwischen blickt Bär auf drei erfolgreiche Kampagnen zurück, mit denen er nicht nur rund 260.000 Euro an Kapital, sondern auch eine engagierte Community und wertvolle Learnings gewonnen hat. Eine vierte Kampagne läuft aktuell – und hat das Funding-Ziel nach nicht einmal der Hälfte der Laufzeit schon fast um das Fünffache übertroffen.
Weil Sebastian Bär nicht nur beim Kapital, sondern auch beim Wissen an die Crowd glaubt, teilt er seine wichtigsten Learnings der vergangenen Jahre nun in Form von zehn praxisnahen Tipps:
1. Ziel bewusst unter dem Realwert ansetzen – aber glaubwürdig
Der Algorithmus der Plattformen springt schneller an, wenn das Ziel früh erreicht wird. Wer zu hoch ansetzt, bleibt unsichtbar.
2. Leadaufbau Wochen vor Kampagnenstart beginnen
Die ersten 48 Stunden entscheiden. Deshalb: Früh mit Landingpages, E-Mail-Kampagnen und Community-Building starten.
3. Ohne Ads geht nichts
Plattform-Traffic allein reicht nicht. Paid Ads sollten eingeplant, getestet und vorab optimiert werden.
4. Kein Selbstläufer – Kampagnenführung ist Chefsache
Tägliches Monitoring, KPI-Tracking und kommunikative Feinjustierung sind essenziell.
5. Das Video ist dein Door Opener – und muss radikal auf den Punkt kommen
Ein schneller, authentischer Einstieg ist wichtiger als Hochglanz. Menschen investieren in Menschen, nicht in Marken.
6. Leidenschaft sichtbar machen
Wer nicht brennt, wird auch niemanden entzünden. Jede Zeile, jedes Bild sollte zeigen, warum dieses Projekt wichtig ist.
7. Täglich präsent sein – online wie offline
Während der Kampagne muss sich alles um die Kampagne drehen. Analyse, Interaktion und Sichtbarkeit sind Pflicht.
8. Smarte Perks statt Standard-Rabatte
Exklusivität, Storytelling und Nutzen – nicht der zehnte Prozentnachlass – machen Angebote attraktiv.
9. Updates mit Einblicken hinter die Kulissen liefern Nähe
Produktionsstart, Zwischenstände, Rückschläge – alles transparent kommuniziert, stärkt die Bindung.
10. Ehrlichkeit schlägt Perfektion
Gerade in der Krise zeigt sich Vertrauen. Offen kommunizierte Probleme erzeugen Mitgefühl – und Commitment.
“Crowdfunding ist für mich mehr als ein Finanzierungsmodell”, so das Fazit von Sebastian Bär. “Es ist ein ehrlicher Reality-Check mit der Community. Wenn du bereit bist, offen zu kommunizieren, bekommst du nicht nur Geld, sondern Vertrauen – und das ist ebenfalls viel wert.”
Herausforderung Start-up-Finanzierung
Ein Thema – mehrere Perspektiven: Die Finanzierung einer Gründung bzw. die Förderung eines jungen Unternehmens ist ein herausforderndes Unterfangen sowohl für Selbständige als auch für die sie unterstützenden Player*innen aus dem Start-up-Ökosystem. Von Gründenden über Investor*innen bis hin zu Fördermittel-Profis: Wir lassen vier Experten zu Wort kommen.
Dr. Bernd Fischl, BFMT Group
Die Gründungsförderung und -finanzierung hat sich im aktuell schwierigen konjunkturellen Umfeld vielen Herausforderungen zu stellen. Gleichzeitig bieten sich aber auch viele Chancen, da Unternehmen, die in der Krise gegründet wurden, oft auch langfristig erfolgreicher bleiben. Eine der größten Herausforderungen bei einer Gründung ist der Zugang zu Kapital, denn viele Banken lehnen die Vergabe von Mikro- und Kleinkrediten an (junge) Selbständige aufgrund des hohen Prüfaufwands (und höheren Ausfallrisikos) ab.
Aus diesem Grund sollten Gründer*innen im Rahmen ihrer Finanzierungsstrukturierung Folgendes beachten:
- Als ersten Schritt sind mögliche Zuschüsse (z.B. Gründungszuschuss, Digitalbonus etc.) zu prüfen. Gelder, die nicht zurückzuzahlen sind, stärken die Eigenkapitalbasis und erleichtern später die Fremdkapitalaufnahme.
- Im zweiten Schritt sollte möglichst viel Eigenkapital eingebracht werden. Dies kann neben dem Kapital der Gründer*innen auch aus deren Umfeld (Friends, Family and Fools) stammen. Dadurch reduziert sich der sogenannte Kapitaldienst insbesondere in der ersten Zeit, wenn neu gegründete Unternehmen noch keine operativ positive Liquiditätsbilanz haben. Das verschafft den Gründenden ausreichend Zeit, den Proof of Concept zu erbringen und den Break Even zu erreichen, bevor die verfügbaren Mittel verbraucht sind. Damit wird auch die Basis für die Fremdkapitalfinanzierung gelegt.
- Im dritten Schritt kann dann zur Finalisierung der Finanzierung auf Förderdarlehen (z.B. ERP-Gründerkredit – StartGeld oder den ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit) zurückgegriffen werden. Diese Förderdarlehen haben den Vorteil, dass neben den meist sehr günstigen Zinskonditionen oft auch eine Haftungsbefreiung für die antragstellende Hausbank möglich ist.
- Als letzter Schritt kann die bisherige Finanzierung – soweit darstellbar – um Bankdarlehen oder kurzfristige Kontokorrentlinien ergänzt werden. Hier muss allerdings zumeist eine Sicherheit für die Hausbank zur Verfügung gestellt werden.
Um die genannten Finanzmittel entsprechend strukturieren und einwerben zu können, ist es ratsam, externe Beratung in Anspruch zu nehmen. Auch hierzu gibt es Fördermittel, welche die beanspruchte Beratung in erheblichem Maße bezuschussen können.
Grundsätzlich ist für eine erfolgreiche Gründung eine gründliche Vorbereitung unerlässlich. Gründer*innen sollten hierbei insbesondere umfassende Marktforschung betreiben, um sowohl ihre Zielgruppe als auch den aktuellen und potenziellen Wettbewerb im Detail zu verstehen sowie ein detailliertes Geschäftskonzept (Businessplan inklusive Finanzierungsplan) entwickeln, das auch zukünftige Eventualitäten berücksichtigt.
Von öffentlicher bzw. staatlicher Seite sind allerdings auch wesentliche Beiträge zu leisten, um Gründungsförderung effektiv und effizient zu machen:
- Fokus auf Zukunftsbranchen: Förderprogramme sollten sich auf innovative Bereiche wie Digitalisierung, Nachhaltigkeit und neue Technologien konzentrieren und nur dann einsetzen, wenn keine Finanzierung über den Markt möglich scheint.
- Vereinfachung der Antragsprozesse: Bürokratische Hürden bei der Beantragung von Fördermitteln sollten abgebaut werden, um den Zugang zu erleichtern (Kosten der Antragstellenden) und auch die volkswirtschaftlichen Kosten auf der Verwaltungsseite zu verringern.
- Flexibilisierung der Förderkriterien: Die Förderkriterien sollten an die sich schnell ändernden Marktbedingungen angepasst werden. Dies scheint insbesondere bei der zunehmenden Geschwindigkeit der Entwicklung notwendig zu werden.
- Verstärkte Beratung und Coaching: Neben finanzieller Unterstützung sollten Gründende auch Zugang zu Expert*innenwissen und Netzwerken erhalten. Dies hilft gerade in der Anfangszeit, viele Fehler zu vermeiden und reduziert damit zugleich auch das notwendige Finanzierungsvolumen einer Gründung.
- Förderung von marktorientiertem Risikokapital: Um eine Kannibalisierung von marktorientierten Kapitalgeber*innen möglichst zu vermeiden oder zumindest zu verringern, sollten die gegebenenfalls noch zu geringen Volumina an Risikokapital durch eine Dopplung/Spiegelung von privaten VC-Geber*innen oder Business Angels erhöht werden.
Tim Weinel, espero
Die Finanzierung ist für viele Gründer*innen nach wie vor eines der zentralen Themen und gleichzeitig eine der größten Herausforderungen, schaffen es doch nur die wenigsten von ihnen, mit vorhandenen Mitteln ein langfristig tragfähiges Konzept aufzustellen und das auch noch zu skalieren. Doch egal, ob es um die erste Anschubfinanzierung, die Skalierung des Unternehmens oder langfristige Investitionen geht: Ohne ausreichend Kapital bleibt das größte Potenzial in der Regel ungenutzt oder bereits vorhandenes Potenzial kann gar nicht erst umgesetzt werden. Doch welche Hürden sind es, die Gründer*innen dabei häufig im Weg stehen?
Und wie gelingt es 2025, das volle Potenzial der Gründungsförderung auszuschöpfen?
Fördermittel sowie Zuschüsse bieten vielen Gründer*innen gute Möglichkeiten, ihre Unternehmen und Ideen zu finanzieren, erfordern aber oft aufwendige Antragsprozesse und eine Vielzahl an Dokumenten, an denen viele Gründer*innen scheitern – sei es aus Frust, aus fehlendem Wissen oder aus Unverständnis. In der Regel wird der administrative Aufwand unterschätzt und wertvolle Zeit geht verloren. Dabei kann auch die Wahl der richtigen Finanzierungsquelle entscheidend sein. Doch dazu muss man sich zunächst im Dschungel der Möglichkeiten zurechtfinden. Ob Förderprogramm, Eigenkapital, Bankdarlehen, Business Angels, Venture Capital oder eine andere Finanzierungsform – Möglichkeiten, die vorhanden sind, sollten gegeneinander abgewogen und genau eruiert werden – mit all ihren jeweiligen Konsequenzen.
Eine weitere Herausforderung vieler Gründer*innen ist schlichtweg mangelnde Finanzkompetenz. Viele junge Unternehmer*innen sind zwar Expert*innen in ihrem Fachgebiet, aber nicht zwingend bei den Finanzen. Themen wie Cashflow-Management, Kostenplanung und steuerliche Optimierung werden oft vernachlässigt, was zu Liquiditätsengpässen führen kann. Hinzu kommt, dass eine gute Idee allein nicht ausreicht – Investor*innen erwarten durchdachte Businesspläne, realistische Finanzprognosen und klare Exit-Strategien. Hier fehlt es häufig an professioneller Aufbereitung und klarer Kommunikation.
Was können Gründer*innen also tun, um ihre Finanzierungsstrategie zu optimieren?
Ein fundiertes Wissen über Förderprogramme, Finanzierungsarten und steuerliche Anreize ist essenziell. Wer das nicht hat, sollte darüber nachdenken, professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen – ob nun über eine qualifizierte Gründungsberatung oder im Austausch mit anderen Gründer*innen, beispielsweise im Rahmen von Gründer*innentreffs oder -stammtischen. Vor allem frühzeitige Information hilft, keine Chance ungenutzt zu lassen. Das heißt, Finanzierung sollte von Anfang an ein Thema sein und an Relevanz nicht verlieren. Ein durchdachtes Finanzkonzept mit einer realistischen Einschätzung des Kapitalbedarfs, klaren Zielsetzungen und einem nachvollziehbaren Budget ist ebenso unerlässlich. Ein starkes Netzwerk zu potenziellen Investor*innen, Mentor*innen und anderen Gründer*innen kann wertvolle Kontakte sowie Wissen vermitteln. Neben klassischen Finanzierungswegen bieten sich je nach Unternehmen zudem auch alternative Lösungen wie Crowdfunding, Revenue-Based Financing oder strategische Partnerschaften an, die es zu prüfen gilt.
Gründungsförderungen sind nicht nur finanzielle Hilfsmittel, sondern ein essenzieller Treiber für Innovation und Wirtschaftswachstum. Damit diese Relevanz erhalten bleibt, braucht es in der Zukunft ein noch besseres Zusammenspiel bzw. einen besseren Austausch zwischen Politik, Wirtschaft und Start-ups. Die Politik sollte die Förderstrukturen weiter an die Bedürfnisse der Gründer*innen anpassen, insbesondere in Bezug auf Digitalisierung, Nachhaltigkeit und Flexibilität. Unternehmen können verstärkt als Investor*innen oder strategische Partner*innen auftreten, um Innovationen zu fördern und den Weg für Start-ups zu ebnen. Gründer*innen selbst müssen aktiver auf die Notwendigkeiten hinweisen und gemeinsam daran arbeiten, die Sichtbarkeit und Attraktivität von Förderprogrammen zu erhöhen.
6 Hacks für geringere Steuerlast in Start-ups
Mit diesen sechs Maßnahmen können Unternehmer*innen, Selbständige und Freiberufler*innen jetzt ihre Steuerlast gezielt senken.
Für Unternehmen sei der Standort Deutschland nur noch bedingt wettbewerbsfähig, hieß es unlängst vonseiten der DIHK bei der Vorstellung des Unternehmensbarometers. Neben der Verlässlichkeit der Wirtschaftspolitik haben sich laut Umfrage auch zahlreiche andere Faktoren verschlechtert. 50 Prozent der Befragten geben an, dass die künftige Bundesregierung bei der Unternehmensbesteuerung ansetzen muss. „Unabhängig vom Gesetzgeber können Betriebe, Selbständige und Freiberufler bereits jetzt die Weichen stellen, um die Abgabenlast zu senken“, erklärt Prof. Dr. Christoph Juhn, Professor für Steuerrecht sowie geschäftsführender Partner der JUHN Partner Steuerberatungskanzlei.
Anstatt sich erst in der Steuererklärung oder beim Jahresabschluss mit den steuerlichen Aspekten auseinanderzusetzen, gilt es bereits jetzt an einer Vielzahl von Stellschrauben zu drehen, die Vorteile bringen können – was gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten bares Geld bedeuten kann.
Diese sechs Steuer-Hacks sind Bares wert
# 1. Betriebsausgaben richtig absetzen
Viele Ausgaben, die im betrieblichen Alltag anfallen, lassen sich steuerlich geltend machen. Hierzu zählen nicht nur größere Investitionen, sondern auch kleinere Betriebskosten wie Büromaterial, Software oder Telekommunikationskosten. „Oftmals werden nur die größeren Ausgaben beachtet. Dabei können kleinere Posten ebenfalls erhebliche Steuerersparnisse bringen“, so Juhn. Je detaillierter die Dokumentation dieser Ausgaben erfolgt, desto besser können die steuerlichen Vorteile genutzt werden.
# 2. Investitionsabzugsbetrag als Vorteil für zukünftige Investitionen
Für Unternehmen, die in den kommenden Jahren größere Anschaffungen planen, stellt der Investitionsabzugsbetrag (IAB) eine interessante Möglichkeit dar, die Abgabenlast im laufenden Jahr zu senken. Dieser Abzug ermöglicht es, bis zu 50 Prozent der geplanten Investitionskosten bereits im Vorfeld von der Steuer abzusetzen. Ein Beispiel? „Steht der Kauf eines neuen Fahrzeugs im Wert von 30.000 Euro an, können durch den IAB bereits 15.000 Euro als Betriebsausgabe angesetzt werden, wodurch die Steuerlast für das laufende Jahr signifikant sinkt“, unterstreicht der Profi. Dabei gilt dieser Abzug für Unternehmen mit einem Gewinn von bis zu 200.000 Euro und stellt somit eine besonders vorteilhafte Möglichkeit für kleinere und mittelständische Unternehmen dar.
# 3. Homeoffice-Pauschale
Seit der Corona-Pandemie haben viele Selbständige und Freiberufler die New-Work-Option Homeoffice intensiv genutzt. Dies kann auch steuerliche Vorteile mit sich bringen – etwa in Form der Homeoffice-Pauschale. Sie wurde erweitert und ermöglicht es auch bei gelegentlicher Arbeit in den eigenen vier Wänden, Steuererleichterungen zu erhalten. „Die Homeoffice-Pauschale hat sich als wertvolle Einsparmöglichkeit für Selbständige und Freiberufler etabliert“, so Juhn. Wer zu Hause arbeitet, kann bis zu 1.260 Euro jährlich absetzen. Und wer einen eigenen Raum ausschließlich für berufliche Zwecke nutzt, also ein häusliches Arbeitszimmer im Sinne der steuerrechtlichen Vorschriften, kann die auf ihn anfallenden Kosten sogar in vollem Umfang steuerlich absetzen. Dies umfasst etwa anteilige Mietkosten, Nebenkosten und Ausstattungskosten, aber auch Telefon- und Internetkosten. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass kein weiterer Raum zur Ausübung dieser Tätigkeit zur Verfügung steht.
# 4. Steuerfreie Zusatzleistungen für Mitarbeitende
Unterstützen Unternehmer*innen ihre Mitarbeitenden mit Gehaltsextras, profitieren sie davon auch selbst, vorausgesetzt, bestimmte Höchstbeträge werden nicht überschritten. „Zusatzleistungen wie Tankgutscheine, Essenszuschüsse oder auch Jobtickets für den öffentlichen Nahverkehr sind steuerfrei und kommen nicht nur der Belegschaft zugute, sondern können auch dazu beitragen, die Motivation und Bindung an das Unternehmen zu stärken“, weiß Juhn.
# 5. Vereinfachte Steuererklärung und weniger Bürokratie
Unternehmen mit einem Jahresumsatz von weniger als 22.000 Euro im Vorjahr und 50.000 Euro im laufenden Kalenderjahr profitieren von der Kleinunternehmerregelung. Diese befreit von der Pflicht zur Umsatzsteuererhebung. Das heißt: Sie müssen keine Umsatzsteuer auf ihren Rechnungen ausweisen, wodurch sich der administrative Aufwand erheblich reduziert. „Diese Regelung ist besonders vorteilhaft für kleinere Unternehmen und Selbständige, die noch nicht in den großen Umsatzbereichen tätig sind“, so Juhn „Die Buchhaltung ist deutlich einfacher und spart Kosten für die Berechnung und Abführung der Abgabe.“
# 6. Gewinnthesaurierung bei langfristigem Investitionsbedarf
Ein weiterer Steuer-Hack ist die sogenannte Gewinnthesaurierung. Werden Gewinne von Kapitalgesellschaften nicht an ihre Gesellschafter*innen ausgeschüttet, lässt sich die Zahlung der Kapitalertragsteuer auf diese Gewinne hinauszögern und die Liquidität im Unternehmen verbessern. Ein Vorteil vor allem für Unternehmen, die im Wachstum sind oder größere Investitionen planen. „Die Gewinnthesaurierung ermöglicht, Kapital im Unternehmen zu belassen und gleichzeitig von einer steuerlichen Entlastung zu profitieren“, unterstreicht der Experte. Über steuerrechtliche Umwege können aber auch Einzelunternehmen und Personengesellschaften davon profitieren. Die Stichwörter hierzu lauten Thesaurierungsbegünstigung und Optionsbesteuerung.
Rechnungen richtig schreiben
Wer sich selbstständig macht oder freiberuflich arbeitet, kommt nicht drumherum, eine Rechnung auszustellen. Welche Aspekte dabei besonders wichtig und welche Angaben Pflicht sind, das wird hier kurz und knapp erklärt.
Wer legt die Vorgaben auf einer Rechnung fest?
Alle Angaben, die auf einem solchen Dokument notiert sein müssen, werden vom Umsatzsteuergesetz (§14 UstG) festgelegt. Das sind die sogenannten Formvorschriften für Rechnungen. Wenn dagegen verstoßen wird, kann die Vorsteuer nicht korrekt abgezogen werden. Das betrifft vor allem Kleinunternehmer sowie Selbstständige und kann unter dem Strich teuer werden.
Das muss auf eine Rechnung
Im Grunde sind bei der Rechnungserstellung ein paar einfache Regeln einzuhalten. Um vor dem Finanzamt zu bestehen, müssen diese Punkte auf dem Dokument vermerkt sein:
- Name des Unternehmens und die jeweilige Rechtsform
- Vollständige Anschrift der Firma
- Bei umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen die jeweilige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer bzw. die persönliche Steuernummer bei umsatzsteuerbefreiten Unternehmen
- Datum der Ausstellung
- Fortlaufende und klar zuzuordnende Rechnungsnummer
- Liefertermin oder Zeitraum der erbrachten Leistung
- Jeweiliger Umsatzsteuersatz oder Grund des Nicht-Erhebens
Die beste und schnellste Lösung ist, für all diese Daten und Angaben direkt eine professionelle Rechnungssoftware zu nutzen. Diese Programme machen es besonders einfach alle gesetzlich vorgeschriebenen Punkte für die Rechnungserstellung einzuhalten. Oftmals bieten diese zusätzlich die Möglichkeit, Kunden zu verwalten oder Artikel zu organisieren.
Rechnungsnummern richtig einsetzen
Der für die Nachvollziehbarkeit der kompletten Buchhaltung wichtigste Punkt ist die jeweilige Rechnungsnummer. Diese muss je Dokument einmalig sein – nur so kann verhindert werden, dass es zu Verwirrungen kommt. Auch lassen sich Rechnungen in der Buchhaltung so klar zuordnen. Es dürfen also keine Nummern doppelt vergeben werden. Der Nummernkreis muss außerdem fortlaufend sein. Unwichtig ist allerdings, ob die Kennung aus Zahlen oder Buchstaben besteht. Auch nicht gesetzlich geregelt ist, ob jedes Jahr ein neuer Turnus angefangen werden muss oder nicht.
Das passende Layout
Rechnungsmuster gibt es im Internet zahlreiche. Wer allerdings nicht auf so eine Vorlage von der Stange zurückgreifen möchte, der hat die Möglichkeit mit beispielsweise dem Rechnungsprogramm von Lexware Office das eigene Rechnungs-Layout vollkommen individuell zu erstellen. Eingefügt werden können das Firmen-Logo und eine digitalisierte Unterschrift. Auch kann das gesamte Dokument passend zum jeweiligen Corporate Design des Unternehmens gestaltet werden. Heutzutage kommen Selbstständige und Gründer kaum mehr um diesen Schritt herum: Dieser Schritt macht eine Marke auch auf den Rechnungsdokumenten klar erkennbar.
Wann verjähren Rechnungen?
Diese Frage ist für Unternehmen oft eine der brennendsten. Die Verjährungsfrist für Rechnungen aller Art liegt in Deutschland bei drei Jahren. Allerdings ist wichtig zu wissen, dass diese Frist nicht ab dem jeweiligen Rechnungsdatum läuft. Sie gilt ab dem Tag der erbrachten Leistung oder Lieferung. Aber Vorsicht: Die Verjährungsfrist beginnt immer am 1. Januar des Folgejahres, in dem der Auftrag erteilt wurde. Ausschlaggebend ist also nicht der Monat, in dem die Leistung erbracht wurde. An diesem Beispiel erklärt, wird das Prozedere klarer:
- Im März 2017 wurde ein Auftrag angenommen.
- Das Erfüllungsdatum für diesen ist der 12. September 2017.
- Die Verjährungsfrist beginnt also per Gesetz am 1. Januar 2018 und endet am 1. Januar 2021.
Aufbewahrungsfristen für Rechnungen
Die Dokumente müssen generell zehn Jahre lang aufbewahrt werden. Das gilt sowohl für Selbstständige als auch für Kleinunternehmer oder große Firmen. Betroffen sind davon allerdings nicht nur die ausgestellten Rechnungen. Auch alle eingehenden Forderungen, die in die Buchhaltung einfließen, müssen so lange verfügbar bleiben.
Eine falsche Rechnung verschickt?
Eine Forderung in der sich ein Tippfehler oder Zahlendreher eingeschlichen hat, ist zunächst kein Beinbruch. Wenn das vorkommen sollte, dann muss die jeweilige Rechnung im System korrigiert werden. Zudem muss eine Storno-Rechnung angelegt werden. Diese Grundregeln sind dabei zu beachten:
- Storno-Rechnungen sind mit einem Minus zu vermerken.
- Der Rechnungsbetrag muss derselbe sein: Wenn die falsche Summe 100 Euro ist, dann muss die Storno-Rechnung -100 Euro betragen.
- Jede dieser Nachbesserungen bekommt eine eigene Rechnungsnummer.
- Die korrigierte Rechnung erhält ebenfalls eine neue Nummer.
Dadurch müssen zu jeder falsch ausgestellten Forderung dann drei Rechnungen vorhanden sein. Diese werden dann an den betreffenden Kunden verschickt. Außerdem sind sie noch in die Buchhaltung einzupflegen, sodass das Finanzamt die Fehlbuchung nachvollziehen kann.
Überleben im VC-Game 2025
Was Gründer*innen im VC-Game ändern müssen, um nicht ins Abseits zu geraten.
Zurückhaltung aufseiten der Investor*innen und sinkende Bewertungen prägen die aktuelle Finanzierungslandschaft für Start-ups – der Boom der Jahre 2021 und 2022 ist längst vorbei. Gerade jetzt brauchst du als Gründer*in Mut, damit dein Vorhaben nicht an fehlendem Kapital scheitert.
Denn Start-ups stoßen zunehmend auf kritische Kapitalgeber*innen und haben Probleme, Venture Capital (VC) einzusammeln. Ein Blick auf die Finanzierungsrunden im ersten Halbjahr 2024 verdeutlicht das: Fast 23 Prozent der europäischen Start-ups verloren an Wert. So hoch war der Anteil an Downrounds zuletzt im Jahr 2014, wie die Datenexpert*innen von PitchBook aufzeigen.
Investor*innen legen ihren Fokus verstärkt auf Profitabilität und ein nachhaltiges Geschäftsmodell. Das Wachstumspotenzial ist nicht länger der alles entscheidende Faktor, Due DiligencePrüfungen werden zunehmend anspruchsvoller. Dadurch rücken Kennzahlen wie Vertriebseffizienz und Kund*innenabwanderungsrate (Churn) verstärkt in den Mittelpunkt.
Das deutsche Finanzierungsklima: zu viel Zögern
In Deutschland herrscht aktuell eine auffallende Vorsicht unter Investor*innen. Risikofreudigere Kapitalgeber*innen aus dem Ausland halten sich zurück, was zu einer deutlichen Verlangsamung des Kapitalflusses führt. Nationale Investor*innen und staatliche Förderprogramme konzentrieren sich vornehmlich auf die Frühphasenfinanzierung von Start-ups.
Dadurch entstehen Finanzierungslücken, besonders in den späteren Wachstumsphasen, wie der aktuelle Deutsche Startup Monitor des Bundesverbands Deutsche Startups belegt.
Diese Zurückhaltung erschwert es vielen Start-ups, große Finanzierungsrunden abzuschließen und den Sprung in die nächste Wachstumsstufe zu schaffen. Die gestiegenen Anforderungen an Due-Diligence-Prüfungen und der verstärkte Fokus auf Profitabilität und Nachhaltigkeit verstärken diese Tendenz.
Vor diesem Hintergrund zögern viele Gründer*innen, große Summen an Wagniskapital aufzunehmen. Die Sorge vor einer möglichen Verwässerung der Unternehmensanteile bei niedrigeren Bewertungen und dem damit potenziell einhergehenden Kontrollverlust ist groß. Einige scheuen auch das Risiko, da umfangreiche Finanzierungsrunden mit einer größeren Fallhöhe einhergehen.
Doch trotz dieser Herausforderungen sollten deutsche Gründer*innen den Mut nicht verlieren. Wer eine wirklich bahnbrechende Geschäftsidee hat, die aktuelle Themen wie die Klimakrise oder die Digitalisierung adressiert, hat weiterhin Chancen, Kapital zu sichern. Start-ups sollten den Anspruch haben, das Unternehmen mutig zu skalieren und sich auf größere Finanzierungsrunden einzulassen.
Ein Blick in die USA zeigt, dass es möglich ist: Dort hat die Gründerkultur 2024 ein Comeback großvolumiger Finanzierungsrunden erlebt. Laut Crunchbase News konnten US-Start-ups zirka 240 Megadeals – Finanzierungen über 100 Millionen US-Dollar – erfolgreich abschließen. Dies beweist, dass Investor*innen bereit sind, hohe Summen zu investieren, wenn die Geschäftsidee überzeugt.
Warum mehr Risikokapital für dein Start-up sinnvoll ist
Doch wann solltest du eigentlich darüber nachdenken, Risikokapital für dein Unternehmen zu beschaffen? Entscheidend ist, dass dein Start-up das Potenzial hat, ein exponentielles Wachstum aufzuweisen. Du brauchst ein vielversprechendes Geschäftsmodell und die Bereitschaft, schnell skalieren zu wollen. Dann ist es sinnvoll, die Aufnahme von Risikokapital anzustreben.
Denn grundsätzlich lässt sich festhalten, dass ein größerer Finanzrahmen eine Reihe von Vorteilen bietet. Zuvorderst ermöglicht Wagniskapital, das Wachstum des eigenen Start-ups signifikant zu beschleunigen und wichtige Marktanteile zu gewinnen. Dadurch kannst du in die Produktentwicklung, das Marketing und den Vertrieb investieren und erhöhst so deine Chancen, in dynamischen Märkten zu bestehen. Wettbewerbsfähigkeit und Handlungsfähigkeit sind hier die entscheidenden Schlagworte.
Durch die gezielte Auswahl von VC-Investor*innen bekommen Start-ups zudem wertvollen Zugang zu Know-how und können die Expertise der Kapitalgeber*innen nutzen. Die neuen Partner*innen bringen nicht nur Kapital, sondern auch wichtige Netzwerke und Erfahrungen aus anderen Investitionen mit.
Ein nicht zu unterschätzender Faktor ist dabei auch, dass Gründer*innen von der Reputation eines VC-Unternehmens profitieren können. Stehen namhafte Investor*innen hinter einem Start-up, erhöht das dessen Glaubwürdigkeit und kann die Basis für neue Partnerschaften und weitere Finanzierungsrunden bilden.
So findest du geeignete Investor*innen
Damit sich diese positiven Aspekte voll entfalten können, solltest du genau darauf achten, mit welchen Kapitalgeber*innen du zusammenarbeitest. Branchenerfahrung ist dabei ein wichtiges Kriterium. Investor*innen sollten sich auf deinem Geschäftsfeld auskennen, um strategische Ratschläge geben und relevante Kontakte vermitteln zu können. Darüber hinaus sollte auch die Investmentstrategie der VC-Unternehmen mit den Zielen und Werten des Start-ups übereinstimmen. Gründer*innen sollten darauf achten, dass die Kapitalgeber*innen ihre langfristige Vision unterstützen und eine nachhaltige Kooperation anstreben.
Auf dieser Basis lässt sich eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Partner*innen aufbauen, die dein Business verstehen und den Markt kennen. So lassen sich nachhaltige KPIs festlegen, die nicht auf kurzfristige Gewinne, sondern auf langfristige Strategien einzahlen. Dieser Punkt zeigt deutlich: Wer die passenden Investor*innen findet, muss vor großen Finanzierungsrunden nicht zurückschrecken. Richtig eingesetzt bietet Wagniskapital vielmehr die Chance, das eigene Business sinnvoll auszubauen.
Wie du mehr Risikokapital akquirieren kannst
Es lohnt sich also, über VC-Partnerschaften nachzudenken, wenn man überzeugt davon ist und glaubhaft verkaufen kann, dass das eigene Unternehmen exponentiell wachsen kann. Die einleitende Analyse der aktuellen Finanzierungslandschaft in Deutschland zeigt jedoch, dass die Beschaffung von Wagniskapital durchaus knifflig werden kann. Um derzeit erfolgreiche Deals abzuschließen, ist es wichtig, sich mit den veränderten Anforderungen von Investor*innen genauer auseinanderzusetzen. Du solltest vor allem auf folgende Punkte achten, wenn du dich auf eine Finanzierungsrunde vorbereiten willst:
Wertversprechen und Differenzierung
- USP: Kommuniziere klar, was dein Produkt von der Konkurrenz abhebt.
- Marktbedarf: Zeige, warum jetzt der richtige Zeitpunkt ist.
Finanzkennzahlen
- Prognosen: Realistische Modelle für Umsatz, Kosten und Cashflow sind entscheidend.
- Benchmarking: Zahlen sollten sich positiv von der Konkurrenz abheben.
Proof of Concept
- Pilotprojekte: Belege die Machbarkeit durch Tests und erste Erfolge.
- Markteintrittsstrategie: Zeige einen klaren Expansionsplan in einem großen Markt.
Teamstärke
- Erfahrung: Stelle ein kompetentes Team mit relevanter Expertise vor.
- Führung: Beispiele früherer Erfolge stärken das Vertrauen.
Kund*innengewinnung
- Referenzen: Zeige positive Kund*innenfeedbacks.
- Churn-Management: Erläutere deine Strategie zur Kund*innenbindung.
Risikoanalyse
- Risiken erkennen: Identifiziere mögliche Herausforderungen.
- Pläne: Präsentiere Maßnahmen zur Risikominimierung.
Kapitalverwendung
- Plan: Erläutere die genaue Verwendung des Kapitals.
- Meilensteine: Setze erreichbare Ziele für den Einsatz der Mittel.
Zeit für eine neue Mentalität
Trotz des schwierigen Finanzierungsklimas sollten Gründer*innen selbstbewusst auftreten und sich nicht unter Wert verkaufen. Mutige Schritte in Finanzierungsrunden sind wichtig. Der Schlüssel liegt darin, ein klares Wertversprechen zu vermitteln, solide Finanzkennzahlen und ein starkes Team zu präsentieren sowie eine durchdachte Strategie für Wachstum und Kund*innengewinnung aufzuzeigen. So lassen sich auch in einem herausfordernden Marktumfeld Investor*innen überzeugen.
Nutze das Wissen und das Netzwerk erfahrener Kapitalgeber*innen, um dein Unternehmen auf Wachstumskurs zu halten. So hast du die besten Chancen, im Jahr 2025 und darüber hinaus zu bestehen. Dein Ziel sollte es sein, das Unternehmen so groß wie möglich zu machen – auch wenn das bedeutet, Anteile abzugeben.
Der Autor Dr. Jens Schmidt-Sceery ist Partner bei Pava Partners, einer M&A- und Debt Advisory-Beratungen für technologiegetriebene und dynamisch wachsende mittelständische Unternehmen sowie Managing Partner von HPI Seed.
Die Hürden sind hoch
Leasing-Gesellschaften machen oft einen Bogen um Gründer. Dennoch kann Leasing in Einzelfällen interessant sein. Für wen die Finanzierungsform in Frage kommt.
Es gibt kaum ein Wirtschaftsmagazin, das nicht regelmäßig über Leasing berichtet. In den Artikeln werden meist die Vorteile dieser Finanzierungsform gepriesen: Als einer der großen Vorteile gilt, dass Leasing Steuern spart, weil die Raten als Betriebsausgaben voll absetzbar sind. Außerdem erscheinen die Leasing-Gegenstände nicht in der Bilanz des Unternehmers, was wiederum der Eigenkapitalquote und dem Verschuldungsgrad zugutekommt.
Als Pluspunkt gilt ferner, dass Leasing die Abhängigkeit von Kreditinstituten verringert und dem Leasing-Nehmer ein breiterer finanzieller Handlungsspielraum zur Verfügung steht. Auch das Argument, mit Leasing sei man immer auf dem neuesten Stand der Technik, weil man alle paar Jahre ein neues Produkt erhält, wird meist als Vorteil aufgeführt. Vor allem aber spricht der „Pay-as-you-earn-Gedanke“ fürs Leasing, also die Tatsache, dass die Leasing-Raten parallel zur Nutzung des Gegenstands anfallen, sodass sich das Objekt quasi selbst finanziert.
Franchise-Nehmer relevant
Das ist alles richtig. Und doch ist es nur die halbe Wahrheit. Denn Leasing ist nicht per se das beste Finanzierungsinstrument. Den Vorteilen stehen auch Nachteile wie beispielsweise relativ hohe Kosten entgegen. Und es ist schon gar nicht für jeden das Instrument der Wahl. Denn eine Gruppe von Unternehmern wird fast gänzlich vom Leasing ausgeschlossen: Gründer. „Für Existenzgründer ist Leasing eine eingeschränkte Option“, sagt Frank Hagmann, Geschäftsführer der UVW-Leasing GmbH im badischen Ettlingen. „Wir finanzieren Gründer selten und wenn, dann nur unter bestimmten Voraussetzungen.“ Die größten Chancen auf eine Leasing-Finanzierung hätten Franchise-Nehmer. „Franchise-Nehmer lehnen wir selten ab“, sagt Hagmann. „Allerdings müssen wir vom Franchise-Konzept überzeugt sein.“ Das ist zum Beispiel der Fall, wenn der Franchise-Geber bereits mehrere Standorte erfolgreich betreibt bzw. von einem Franchise-Nehmer betreiben lässt.
So wie etwa die Enchilada Franchise GmbH mit Sitz in Gräfelfing bei München. Mit rund 100 Betrieben zählt die Gruppe nach eigenen Angaben zu den erfolgreichsten Unternehmen im Bereich der Erlebnis- und Freizeitgastronomie in Deutschland. Eines der neuesten Häuser ist das „Enchilada“ in Bruchsal. Im Oktober 2012 wurde es von Geschäftsführer Frederik Nagel eröffnet. Franchise-Nehmer Nagel gehört zu den Gründern, für die Leasing eine Option ist – und der sich für die Zusammenarbeit mit der UVW-Leasing entschieden hat. „Ich brauchte Kapital in Höhe eines sechsstelligen Betrags“, sagt der 24-Jährige. Ein Großteil sei in Form von Gesellschafterdarlehen bereitgestellt worden. Den Rest, einen fünfstelligen Betrag, habe er per Leasing finanziert.
Dies ist ein Auszug aus einem aktuellen Artikel unseres Print-Objekts StartingUp:
Den vollständigen Artikel lesen Sie in der aktuellen StartingUp - Heft 04/13 - ab dem 07. November 2013 im Handel oder jederzeit online bestellbar in unserem Bestellservice-Bereich
Steuerfreie Gehaltsextras für Mitarbeiter
Incentives in Form von steuerfreien Gehaltsextras für Arbeitnehmer werden immer gefragter. Immerhin entsteht hierdurch ein entscheidender Wettbewerbsvorteil.
Welche Möglichkeiten gibt es dabei aber eigentlich?
Arbeitgeber können ihren eigenen Angestellten Zuwendungen in verschiedenen Lebensbereichen bieten, wobei hier besonders steuerfreie Sachbezüge im Vordergrund stehen. Ein begehrtes Mittel dafür stellen die sogenannten Sachbezugskarten dar. Sie sind für Unternehmer das ideale Mittel, um ihre Mitarbeiter zu belohnen, aber auch zu fördern und in gewisser Weise auch ans Unternehmen zu binden. Eine Sachbezugskarte hat für beide Seiten zahlreiche Vorteile.
Damit können Mitarbeiter motiviert und zugleich für gute Leistungen belohnt werden. Unternehmer genießen den Vorteil, dass mit Sachbezugskarten einzigartige Steuervorteile in Anspruch genommen werden können und somit die Lohnkosten optimiert werden. Als Mitarbeitergeschenk sorgt diese in Form eines steuerfreien Geschenkes für Freude bei den Mitarbeitern, wenn sie sie zu persönlichen Anlässen
eine Aufladung der Sachbezugskarte erhalten. Die Karte kann nämlich gleichzeitig für unterschiedliche Zwecke genutzt werden (z.B. 44€ + Sachgeschenk zum Geburtstag). Besitzt der Mitarbeiter bereits eine Karte, muss zu diesem Zweck keine neue Karte ausgestellt werden. Im Gegensatz zu Tankgutscheinen oder anderen Zuwendungen sind sie flexibler einsetzbar.
Zusammengefasst ergeben sich die nachstehenden Vorteile:
- Arbeitgeber können Sachbezüge optimal und flexibel nutzen.
- Lohn- und Lohnnebenkosten werden verringert.
- Die Mitarbeitermotivation wird gesteigert.
- Die Sachbezugskarten lassen sich individuell gestalten und problemlos per Überweisung aufladen.
- Arbeitnehmer können die Karte deutschlandweit einsetzen und somit verschiedenste Verfügungsmöglichkeiten nutzen.
- Die Handhabung ist sehr einfach.
- Sachbezugskarten können auch von den Arbeitnehmern über eine Smartphone-App verwaltet werden.
- Für den Mitarbeiter erhöht sich der Nettolohn.
- Die Karte eignet sich auch zum kontaktlosen Bezahlen.
Das ist seit Corona neu
Seit Ausbruch der Pandemie sind viele Anforderungen an Mitarbeiter erheblich gestiegen. Daher hat die Regierung im April dieses Jahres beschlossen, dass Arbeitgeber ihren Angestellten Beihilfen oder auch Sachleistungen bis zu einem Wert von maximal 1.500 Euro als Corona-Prämie gewähren können. Als möglicher Zeitraum für diese Sonderleistungen wurde der 1. März bis 31. Dezember 2020 angesetzt.
Eine Besonderheit dieser Bonuszahlungen liegt darin, dass diese nicht steuerpflichtig sind. Sämtliche Gehaltsextras, die aufgrund der derzeitigen Ausnahmesituation gewährt werden, müssen unabhängig vom vertraglich vereinbarten Weihnachts- und Urlaubsgeld geleistet werden. Denn diese Sonderzahlungen müssen nach wie vor versteuert werden. Außerdem dürfen die steuerfreien Extras nicht dafür verwendet werden, um geleistete Überstunden auszubezahlen. Die steuerfreien Bonuszahlungen dienen derzeit insbesondere dazu, all jene Arbeitnehmer zu belohnen, die in der Corona-Krise Außergewöhnliches leisten. Daher muss darauf geachtet werden, dass zum Beispiel nicht der Lohn gekürzt wird, um stattdessen steuerfreie Sachbezüge in Anspruch zu nehmen. Denn dies ist rechtlich gesehen nicht erlaubt. Um eine Überprüfung jederzeit zu ermöglichen, müssen die steuerfreien Leistungen im Lohnkonto angeführt werden.
Fazit
Unternehmer haben die Möglichkeit, mit steuerfreien Sachbezügen die Löhne und Gehälter ihrer Mitarbeiter zu erhöhen. Diesbezügliche Zuwendungen stehen für zahlreiche Lebensbereiche zur Verfügung. Die Sachbezugskarte ist eine Variante, die Vorteile für den Arbeitnehmer ebenso wie für den Arbeitgeber mit sich bringt. Insbesondere die Flexibilität dieser Karte wird von beiden Seiten sehr geschätzt. Mitarbeiter werden damit zusätzlich motiviert, was wiederum dem Arbeitgeber zu Gute kommt. Denn motivierte und positiv eingestellte Mitarbeiter sind ein Mehrwert für jedes Unternehmen. Nicht nur in der Corona-Krise ist es sinnvoll, Mitarbeiter mit steuerfreien Gehaltsextras zu belohnen.
3 teure Steuerfallen und die Auswege
Der Kopf ist voll mit neuen Ideen, große Herausforderungen stehen an und ein motiviertes Team wächst zusammen - Start-ups haben bei ihrer Gründung vieles im Kopf, das Thema Steuern steht nur selten an erster Stelle. Wer so denkt, sammelt nicht nur einen großen Berg Bürokratie an, sondern läuft unter Umständen auch Gefahr, einiges an Geld zu verlieren. Wir zeigen die drei häufigsten Stolpersteine und die Auswege.
1. Stolperfalle: Steuervorauszahlung
Zunächst erscheint es unproblematisch: Vor der ersten Steuererklärung schätzen Start-ups ihre Einnahmen, woraus sich dann die Steuervorauszahlung ergibt. Dabei gilt, je niedriger diese ist, desto mehr Liquidität hat ein Unternehmen. Trotzdem geraten Jungunternehmer oftmals schon zu Beginn der Gründungsphase ins Straucheln. Stellt das Finanzamt nämlich fest, dass die anfängliche Einkommensschätzung, und in Folge auch die Steuervorauszahlung, zu niedrig war, fordert die Behörde eine entsprechende sofortige Nachzahlung. Nicht jedes Start-up kann das finanziell stemmen.
Steuertipp: Eine realistische Einkommensschätzung erspart Gründern viel Ärger. Wer feststellt, dass sich das Geschäftsjahr besser entwickelt als anfangs vermutet, wendet sich einfach an das Finanzamt und erhöht die Vorauszahlung. Das Prinzip funktioniert natürlich auch in die andere Richtung: Mit einem Anruf oder einem formlosen Schreiben ans Finanzamt kann die Vorauszahlung nach unten korrigiert werden, falls in der Startphase noch nicht alles rundläuft.
2. Stolperfalle: Kleinunternehmerregelung
Die Entscheidung für oder gegen ein Kleinunternehmen als Rechtsform richtet sich zunächst nach der Art der Kunden, denn die Umsatzsteuer wird dem Endverbraucher angerechnet – sprich, der Preis steigt. Während Unternehmen die Steuer absetzen können, ist dies für Privatpersonen nicht möglich. Start-ups, die sich in erster Linie an Privatkunden richten, sollten daher die Kleinunternehmerregelung zumindest in Betracht ziehen. Der Kleinunternehmerstatus erscheint aber noch aus einem anderen Grund lohnenswert: Wer innerhalb eines Jahres weniger als 17.500 Euro Umsatz macht, kann sich dank der Kleinunternehmerregelung von der Umsatzsteuer befreien lassen. Unter Umständen ist es für das Unternehmen aber durchaus von Vorteil, diese dennoch zu zahlen. Denn nur wer die Umsatzsteuer ableistet, kann sie vom Finanzamt zurückerstattet bekommen, hat dadurch mehr Geld zur Verfügung und somit eine höhere Liquidität.
Steuertipp: Gründer sollten sich zunächst überlegen, ob zu Beginn der Unternehmertätigkeit große Anschaffungen und damit verbunden hohe Kosten auf sie zukommen. In solchen Fällen kann es sinnvoll sein, sich gegen die Kleinunternehmerregelung zu entscheiden. Auch die Art der Kunden sollte hier mitbedacht werden.
3. Stolperfalle: Die Firma zahlt’s ja!
Ob man den Firmenwagen zum Familienausflug nutzt oder damit zum nächsten Geschäftstermin fährt, häufig fällt der Satz „Lass mal, ich übernehme das. Kann ich später von der Steuer absetzen!“
Aber Vorsicht: Nur weil etwas mit der Geschäftskreditkarte bezahlt wurde, werden die Ausgaben nicht automatisch vom Finanzamt zurückerstattet. Wer beim Businesslunch über die künftig Zusammenarbeit mit seinen Vertragspartner beraten möchte, sollte hingegen keine steuerlichen Probleme haben.
Steuertipp: Obwohl die Liste mit steuerlich absetzbaren Möglichkeiten lang ist, sollten sich Gründer einen Überblick verschaffen, was genau alles aus der Unternehmenskasse bezahlt werden kann mit Aussicht auf Rückerstattung.
Der Autor Paul-Alexander Thies ist Geschäftsführer von Billomat, einem webbasierten Rechnungsprogramm, mit dem man Buchhaltung von überall schnell, sicher und effektiv erledigen kann.
Preisfindung mit Strategie
Den richtigen Preis zu finden ist ein Balanceakt zwischen zu billig und zu teuer. Hier lesen Sie fünf strategische Tipps, um den passenden Gegenwert für Ihre Produkte oder Leistungen zu ermitteln.
Den richtigen Preis für die eigenen Produkte zu finden, ist gar nicht so einfach. Diese Erfahrung machte auch Kunsthandwerker Stephan Siegel. Der Unternehmer stellt Skulpturen her, die er an Hotels, Pensionen und Privatleute verkauft. Bei einem Preis von 100 Euro pro Skulptur und Herstellungskosten von 80 Euro bleiben ihm pro verkauften Produkt 20 Euro Gewinn. Um seine Absatzmenge von derzeit rund 100 Skulpturen pro Jahr zu steigern, hatte Siegel beschlossen, den Verkaufspreis um zehn Prozent zu senken. Zwar brachte ihm diese Entscheidung einige neue Kunden, doch zugleich sank der Gewinn des Unternehmers deutlich.
Denn um den vor der Preissenkung erreichten Gewinn von 2000 Euro zu halten, hätte er seine Absatzmenge verdoppeln müssen. Dieses Ziel wurde weit verfehlt. Auch viele andere Unternehmen legen ihre Preise nach der subjektiven Meinung des Inhabers oder nach einfachen Faustregeln fest und liegen damit oft weit entfernt vom Optimum. Der bedeutende Einfluss des Preises auf den Gewinn des Unternehmens wird unterschätzt. "Ich habe mir anfangs kaum Gedanken über Preisfindung gemacht. Zwar habe ich durch niedrigere Preise mehr Kunden gewonnen, allerdings hatte ich nicht bedacht, dass die verhältnismäßig kleine Preissenkung so einen immensen Einfluss auf den Gewinn haben würde", blickt Siegel zurück.
Preisfindung Tipp 1: Strategisch planen
Da das Internet bei vielen Produkten für eine hohe Preistransparenz und Vergleichbarkeit sorgt, sehen sich gerade die Anbieter homogener Produkte (also Güter, die vom Verbraucher als identisch angesehen werden) bei der Preisfindung unter Druck und sind in Gefahr, an einem bedrohlichen Race-to-the-bottom teilzunehmen. Grund für den Preisdruck ist auch, dass neue Anbieter aus dem In- und Ausland versuchen, über den Preis in den Markt zu kommen.
Der einzige Erfolg versprechende Weg aus dem Dilemma ist die strategische Preisfindung. Solange die Märkte vieler Güter Verkäufermärkte waren, konnten Preise ausgehend von den Produktionskosten kalkuliert werden. Beim Cost-plus-Pricing errechnet das Unternehmen seine Kosten, addiert den gewünschten Gewinn und beginnt mit dem Verkauf. Heute funktioniert dieses System nicht mehr, denn längst haben die Konsumenten die Wahl zwischen vielen Anbietern.
Umsatzsteuer auf Rechnungen: So geht’s
Steuer-Know-how für Gründer*innen: Diese Anforderungen hast du zu erfüllen, um Rechnungen mit ausgewiesener Umsatzsteuer korrekt und effizient zu verwalten.
Die Anforderungen an Rechnungen mit ausgewiesener Umsatzsteuer sind hoch. Unternehmen, die innerhalb der Europäischen Union und über sie hinaus agieren, müssen diese Regularien unbedingt verstehen. Da es in den EU-Ländern unterschiedliche Vorschriften gibt und die elektronische Rechnungsstellung immer mehr an Bedeutung gewinnt, zählt es zum Pflichtprogramm, sich über die neuesten Vorgaben auf dem Laufenden zu halten. Nur so können sich Unternehmen vor Strafen schützen und einen reibungslosen Zahlungsverkehr gewährleisten.
Umsatzsteuer auf Rechnungen: Definition
Bei der Umsatzsteuer (USt.) handelt es sich um eine Verbrauchssteuer. Sie wird auf den Mehrwert erhoben, der bei der Lieferung von Waren und Dienstleistungen entsteht. Im Wesentlichen handelt es sich um eine Steuer auf den Wertzuwachs eines Produkts oder einer Dienstleistung, der sich innerhalb der Lieferkette von dem/der Hersteller*in bis zum/zur Endverbraucher*in bildet. Das System der Umsatzsteuer ist als selbstregulierender Mechanismus konzipiert: Jede(r) Teilnehmer*in der Lieferkette erhebt Umsatzsteuer auf seine/ihre Verkäufe und zahlt wiederum Umsatzsteuer auf eigene Einkäufe. Die Differenzen erhalten die Steuerbehörden.
Umsatzsteuer entsteht auf jeder Stufe der Lieferkette, einschließlich Produktion, Vertrieb und Endverkauf. Das stellt sicher, dass die Steuer schrittweise auf der Grundlage des Mehrwerts auf jeder Stufe erhoben wird. Unternehmen erheben die Umsatzsteuer im Auftrag der Regierung (Ausgangsumsatzsteuer), wenn sie Waren oder Dienstleistungen verkaufen. Sie zahlen auch Umsatzsteuer (Vorsteuer), wenn sie Waren oder Dienstleistungen von anderen Firmen erwerben.
Unternehmen können in der Regel die auf ihre Einkäufe erhobene Umsatzsteuer zurückfordern. Das gleicht die Umsatzsteuer, die sie auf Verkäufe erheben, zumindest teilweise aus. Letztlich trägt der/die Endverbraucher*in die Kosten für die Umsatzsteuer, da sie im Endverkaufspreis der Waren und Dienstleistungen enthalten ist.
Welche Rechnungen sind umsatzsteuerpflichtig?
Ob Rechnungen umsatzsteuerpflichtig sind, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Folgende Punkte sollten die Verantwortlichen berücksichtigen:
- Gewerbeanmeldung: Falls ein Unternehmen für die Umsatzsteuer registriert ist, muss es in der Regel Umsatzsteuer auf alle Verkäufe verlangen. Diese Pflicht besteht häufig ab einem bestimmten Umsatz.
- Art der Waren oder Dienstleistungen: Nicht alle Waren und Dienstleistungen unterliegen der Umsatzsteuer. Einige Artikel können steuerbefreit sein, mit dem Nullsatz belegt werden oder einem ermäßigten Satz haben, zum Beispiel Grundnahrungsmittel, Gesundheits- und Bildungsdienstleistungen.
- Geografische Lage: Die Umsatzsteuerregelungen unterscheiden sich von Land zu Land. In der Europäischen Union ist die Umsatzsteuer beispielsweise bis zu einem gewissen Grad harmonisiert, doch die Mitgliedstaaten wenden unterschiedliche Steuersätze und Steuerbefreiungen an. Außerhalb der EU verfügen Länder wie Kanada und Australien über eigene Systeme, die USA treiben zum Beispiel keine Umsatzsteuer auf Bundesebene ein, sondern eine Verkaufssteuer.
- Internationale Transaktionen: Grenzüberschreitende Transaktionen können die Anforderungen an die Umsatzsteuer verkomplizieren. Exportierte Waren sind oft steuerfrei, sodass keine Umsatzsteuer anfällt – Importe hingegen können der Umsatzsteuer unterliegen.
Anforderungen an Rechnungen laut UStG.
Das Ausstellen von Rechnungen mit ausgewiesener Umsatzsteuer spielt für Unternehmen eine extrem wichtige Rolle, um die Einhaltung der Steuergesetze zu gewährleisten. Damit Rechnungen mit ausgewiesener Umsatzsteuer in Europa Gültigkeit besitzen, müssen sie bestimmte Angaben enthalten. Die Anforderungen können von Land zu Land leicht variieren, aber im Allgemeinen muss eine Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer folgende Informationen enthalten:
- Rechnungsdatum: Datum der Ausstellung.
- Rechnungsnummer: Eine fortlaufende Nummer, die die Rechnung identifiziert.
- Angaben zum/zur Verkäufer*in: Name, Adresse und Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Lieferanten.
- Angaben zum/zur Käufer*in: Name, Adresse und ggf. Umsatzsteuer- Identifikationsnummer der/des Kund*in.
- Eine detaillierte Beschreibung der gelieferten Waren oder Dienstleistungen.
- Die Menge der gelieferten Waren oder der Umfang der erbrachten Dienstleistungen und der Stückpreis ohne USt.
- Der für Waren oder Dienstleistungen zu zahlende Gesamtbetrag ohne USt.
- Der für Waren oder Dienstleistungen geltende Umsatzsteuersatz (z. B. Normalsatz, ermäßigter Satz).
- Gesamtbetrag der zu zahlenden Umsatzsteuer.
- Der zu zahlende Gesamtbetrag einschließlich Umsatzsteuer.
- Zahlungsbedingungen: Die Zahlungsbedingungen, einschließlich des Fälligkeitsdatums.
- Bankverbindung der/des Lieferant*in für die Zahlung, falls zutreffend.
- Alle anwendbaren Rabatte oder Nachlässe.
Zusätzlich zu den Standardangaben müssen Rechnungen in Deutschland das Datum des Steuerzeitpunkts enthalten, also das Datum, an dem die Waren oder Dienstleistungen geliefert wurden.
Rechnungen in Frankreich müssen in französischer Sprache ausgestellt werden und spezifische Formulierungen für steuerbefreite Transaktionen enthalten, etwa „Exonération TVA du CGI“ für steuerbefreite Lieferungen.
Rechnungen in Italien müssen den „Codice Fiscale“ (italienische Steuernummer) sowohl des Lieferanten als auch der/des Kund*in beinhalten, wenn es sich bei diesem/dieser um ein italienisches Unternehmen handelt.
Vereinigtes Königreich: Die Vorschriften werden von der britischen Steuerbehörde (HMRC) verwaltet und durch die Änderungen nach dem Brexit beeinflusst.
EU: Geregelt durch die Umsatzsteuerrichtlinie der EU, wobei jeder Mitgliedstaat die Richtlinie durch nationale Gesetze umsetzt.
Schweiz: Reguliert durch die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) mit spezifischen Mehrwertsteuervorschriften und -sätzen.
Verschiedene Arten von Rechnungen mit Umsatzsteuer
Um die Vorschriften einzuhalten und die Umsatzsteuer zurückfordern zu können, müssen Unternehmen sicherstellen, dass ihre Rechnungen alle erforderlichen Informationen enthalten. Es existieren unterschiedliche Arten von Umsatzsteuerrechnungen für verschiedene Geschäftswerte und Szenarien, deshalb müssen Firmen unbedingt wissen, welche Rechnungsart zu welcher Geschäftstransaktion passt.
Vollständige Umsatzsteuerrechnung
Eine vollständige Umsatzsteuerrechnung (oft als „Standardrechnung” bezeichnet) enthält alle oben genannten Angaben. Sie ist in der Regel für B2B-Transaktionen und alle Verkäufe erforderlich, bei denen der/die Kund*in die Umsatzsteuer zurückfordern muss.
Vereinfachte Umsatzsteuerrechnung
Eine vereinfachte Rechnung kann für kleinere Transaktionen zum Einsatz kommen. Sie enthält weniger Details als eine vollständige Rechnung und wird in der Regel für Verkäufe im Einzelhandel und andere kleine Transaktionen unter einem bestimmten Wert verwendet. Sie muss lediglich den Namen und die Adresse des Unternehmens, das Datum, eine Beschreibung der Waren oder Dienstleistungen, den zu zahlenden Gesamtbetrag einschließlich Umsatzsteuer und den Umsatzsteuerbetrag enthalten.
Modifizierte Umsatzsteuerrechnung
Die modifizierte Rechnung enthält zusätzliche Details oder Anpassungen, die auf spezifischen Gegebenheiten oder Anforderungen der Branche basieren. Dabei kann es sich um eine Variante der vollständigen Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer handeln, die zur Erfüllung spezifischer Compliance- oder Branchenstandards dient. Sie kann zusätzliche Daten wie Kund*innenreferenznummern, Projektcodes oder Vertragsdetails enthalten. Sie kommt in einzelnen Branchen oder für spezielle Geschäftsvorgänge zum Einsatz, die zusätzliche Informationen erfordern.
Bestimmungen zur Umsatzsteuer in Europa
Die Regelungen zur Umsatzsteuer in Europa sollen Einheitlichkeit gewährleisten, aber auch nationale Abweichungen zulassen. Der Brexit hat für britische Unternehmen, die mit der EU Handel treiben, eine neue Komplexität mit sich gebracht – und erfordert erhebliche Anpassungen bei der Umsatzsteuerabrechnung und -berichterstattung.
Reverse Charge: Umsatzsteuer in EU-Mitgliedstaaten
Die Umkehrung der Steuerschuldnerschaft ist eine Methode zur Vereinfachung der Abrechnung der Umsatzsteuer bei grenzüberschreitenden Geschäften in der EU und soll Umsatzsteuerbetrug bekämpfen. Die Umkehrung der Steuerschuldnerschaft kommt bei risikoreichen Waren und Dienstleistungen (z.B. Bauleistungen, Mobiltelefone) zum Zug, um Umsatzsteuerbetrug innerhalb eines Mitgliedstaats zu verhindern. In diesem Fall trägt der/die Kund*in und nicht der/die Lieferant*in die Verantwortung für die Umsatzsteuer.
Bei grenzüberschreitenden Geschäften zwischen Unternehmen, die in verschiedenen EU-Mitgliedstaaten der Umsatzsteuer unterliegen, geht die Verantwortung für die Meldung der Umsatzsteuer von dem/der Verkäufer*in auf den/die Käufer*in über. Der/die Lieferant*in berechnet keine Umsatzsteuer, sondern vermerkt auf der Rechnung, dass die Umkehrung der Steuerschuldnerschaft gilt.
Der/die Käufer*in muss die Umsatzsteuer in der Steuererklärung angeben und sie somit als Ausgangs- und Vorsteuer selbst berechnen. Beim grenzüberschreitenden Warenverkehr innerhalb der EU stellt der/die Verkäufer*in eine Rechnung ohne Umsatzsteuer aus und gibt an, dass die Umkehrung der Steuerschuldnerschaft gilt.
Der/die Käufer*in meldet die Umsatzsteuer so, als hätte er/sie die Waren selbst geliefert. Deshalb kann er/sie sie häufig gleichzeitig zurückfordern, sodass keine Nettosteuerzahlung anfällt. Für Dienstleistungen gelten ähnliche Regeln. Erbringt ein Unternehmen in der EU Dienstleistungen für eine Firma in einem anderen EU-Land, muss der/die Empfänger*in gemäß dem Reverse-Charge-Verfahren die Mehrwertsteuer im eigenen Land abrechnen.
Steuern digitalisieren: Vorschriften zur Umsatzsteuer mit E-Invoicing erfüllen
Einer der Gründe für die Einführung der elektronischen Rechnungsstellung (oder E-Invoicing) ist die Vereinfachung der Umsatzsteuererklärung durch die Standardisierung des Rechnungsformats und dessen Struktur. Das stellt sicher, dass jede Rechnung alle erforderlichen Datenfelder für die Umsatzsteuer enthält, einschließlich der Felder für die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, die Umsatzsteuersätze und die Umsatzsteuerbeträge. Häufig geschieht dies mithilfe standardisierter Formate wie XML (Extensible Markup Language) und UBL (Universal Business Language).
Die elektronische Rechnungsstellung für die Umsatzsteuererklärung hat einige Vorteile, zum Beispiel eine höhere Genauigkeit und Echtzeit-Berichterstattung. Sie erhöht die Effizienz und spart durch die Reduzierung des Verwaltungsaufwands Kosten ein. Durch digitale Prüfpfade und Aufzeichnungen lässt sich das Geschehen zudem besser nachverfolgen.
E-Invoicing-Lösungen können so konfiguriert werden, dass sie den spezifischen Umsatzsteuervorschriften jedes Landes genügen. So enthalten die erstellten Rechnungen automatisch alle von den örtlichen Steuerbehörden geforderten Informationen, was das Risiko von Verstößen verringert.
Darüber hinaus ermöglichen es die Systeme, die Richtigkeit der Umsatzsteuerinformationen automatisch zu überprüfen. So gleichen sie beispielsweise die Umsatzsteuer-Identifikationsnummern mit offiziellen Datenbanken ab, um sicherzustellen, dass diese gültig und aktuell sind.
Der Autor Thomas Inhelder ist CPA-zertifizierter Finanzprüfer sowie Mitgründer und CFO von Yokoy, Anbieter einer KI-gesteuerten Ausgabenmanagement-Plattform für Unternehmen.

