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Die Umsatzrentabilität

Die Umsatzrendite gibt an, wie profitabel das Unternehmen arbeitet, ob es seine Leistungen am Markt gut verkauft und ob diese kostengünstig erstellt werden. Konkret zeigt die Kennzahl die Gewinnspanne, also den prozentualen Anteil des Gewinns am Umsatz bzw. den Gewinn je Euro Umsatz. Man kann die Zahl auch umgekehrt interpretieren: Sie gibt an, um wie viel Prozent der Umsatz des Unternehmens höchstens zurückgehen darf (z.B. wegen sinkender Verkaufspreise oder steigender Kosten), damit kein negatives Betriebsergebnis erzielt wird.

Umsatzrentabilität:

(Gewinn : Umsatzerlöse) x 100 = Wert in %

Das heißt: Je höher das Ergebnis, desto profitabler arbeitet das Unternehmen. Wie hoch der Wert sein sollte, ist allerdings von Branche zu Branche unterschiedlich, weshalb es sinnvoll ist, einen Branchenvergleich anzustellen. Grundsätzlich aber sollte der Wert nicht unter 5 Prozent liegen. Ist das der Fall, muss das Unternehmen versuchen, die Kosten zu minimieren.

Die Eigenkapitalrentabilität

Die Eigenkapitalrentabilität bzw. -rendite dokumentiert, wie hoch sich das vom Kapitalgeber investierte Kapital innerhalb einer Periode verzinst hat. Daher wird der Gewinn zu dem zu Beginn der Periode zur Verfügung stehenden Eigenkapital ins Verhältnis gesetzt. Dabei sollte eine Mindestverzinsung angestrebt werden, die über dem Zinssatz für festverzinsliche Wertpapiere liegt, da auch eine Risiko- und eine Kapitalerhaltungsprämie berücksichtigt werden muss.

Eigenkapitalrentabilität:

(Gewinn : Eigenkapital) x 100 = Wert in %

Besonders wichtig ist die Kennzahl für Risikokapitalgeber, die das Unternehmen umso besser bewerten, je höher die Eigenkapitalrentabilität ist. Daher spielt die Eigenkapitalrentabilität insbesondere für die Kapitalbeschaffung eine große Rolle. Allerdings ist eine niedrige Eigenkapitalrendite bei Existenzgründern nicht zwingend negativ. Im Laufe der Jahre aber sollte sie gesteigert werden, da dies als Beweis dafür gilt, dass das Unternehmen auf dem richtigen Weg ist.

Kolume_Zahlen_Seite 2

Wie bereits bekannt, haben wir die variablen Kosten vom jeweiligen Verkaufspreis abgezogen. Wenn wir den jeweiligen DB I dann mit der zugehörigen Verkaufsmenge multiplizieren, können wir die Gesamtdeckungsbeiträge der einzelnen Produkte sehr gut vergleichen. Das gilt natürlich auch bei Dienstleistern, die eventuell ihre Leistungen unterschiedlich mit Stunden- und Tagessätzen anbieten.

Elise schaut sich jetzt die einzelnen Fixkosten an und stellt fest, dass sie einzig die Abschreibungen für die jeweiligen Regale einem einzelnen Produkt zuordnen kann. Alle anderen Fixkosten bleiben unberührt. Die nun abzuziehenden Fixkosten werden Produktfixkosten genannt. Hieraus ergibt sich, was die Tabelle II zeigt:

Nun müssen natürlich die anderen Fixkosten ebenfalls berücksichtigt werden, schließlich sollen auch sie durch die verschiedenen Deckungsbeiträge gedeckt werden. Wir fassen daher die beiden Produkte "vorgefertigte Sträuße" und "frische Sträuße" zur Produktgruppe "Sträuße" zusammen, entsprechend verfahren wir bei den anderen "Pärchen". Zur Produktgruppe "Sträuße" kann ich nun die Personalkosten von Erika zuordnen. Somit ergibt sich das, was in Tabellle III zusammengefasst ist:

Jetzt fassen wir die beiden ersten Produktgruppen zum Bereich „Blumen“ zusammen, die beiden anderen Produktgruppen zum Bereich „Deko“. An Bereichsfixkosten haben wir nur die Mieten für die jeweiligen Lager. Wir erhalten so die Tabelle IV.
Alle anderen obenstehenden Fixkosten kann ich nicht auf einzelne Bereiche des Unternehmens aufteilen, daher gehören sie zu den Unternehmensfixkosten.