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Betriebsergebnis und Steuerlast

Doch zurück zur BWA. Die Unterscheidung zwischen Erlösen aus der betrieblichen Tätigkeit und sonstiges Erlösen ist wichtig, damit Sie ein durch eventuelle Sondereinflüsse (Verkauf des zum Betriebsvermögen gehörenden PKW o.ä.) falsches Bild vermeiden. Die Aufstellung der einzelnen Kosten in der BWA unterscheidet nicht nach fixen und variablen Kosten. Da die BWA in erster Linie aufgestellt wird, um Ihr Betriebsergebnis und die daraus resultierende Steuerlast zu ermitteln, ist eine solche Aufteilung auch nicht nötig.

Für Sie als Unternehmer können wiederum die prozentualen Anteile an den Erlösen wichtig sein. Je nachdem in welcher Branche Sie tätig sind, können Sie anhand von Vergleichen mit branchenüblichen Kennzahlen feststellen, ob Ihre Kosten für Personal, Material oder Miete im Rahmen liegen oder etwa zu hoch sind. Auch hier gilt wieder: Ihr Wissen ist gefragt. Ihr Bürodienstleister oder Steuerberater verbucht die Belege, die Sie ihm einreichen. Sollten Sie also in einem Monat mehr Material angeschafft haben als üblich und Ihr Materialverbrauch geht entsprechend in die Höhe, so kann Ihr Steuerberater die Hintergründe nicht kennen. Sie allerdings sehr wohl, und so müssen Sie notfalls eine Korrektur vornehmen.

Fazit: Die BWA ist in erster Linie ein Instrument zur korrekten Ermittlung Ihrer Steuerlast. Sie können die BWA jedoch auch nutzen, um eine Grobsteuerung Ihres Unternehmens vorzunehmen. Für die Feinsteuerung benötigen Sie jedoch zusätzlich ein internes Controlling.

Controlling

Die BWA enthält die gleichen Informationen wie die Einnahmen-Überschuss-Rechnung, ist aber in ihrer Auflistung deutlich detaillierter. Sie gibt einen Überblick über die Einnahmen (also die Erlöse aus der betrieblichen Tätigkeit sowie sonstige Erlöse) und die Ausgaben, jeweils für den betrachteten Monat und das bisherige Jahr. Damit gibt sie über einen Soll-Ist-Vergleich eine recht gute erste Indikation für die Geschäftsentwicklung.

Aber Achtung! Die BWA gibt einen guten Überblick über die aktuellen Zahlen, aber nicht für mehr. Wenn Sie ein funktionierendes Controlling aufbauen wollen, dann müssen Sie das zusätzlich machen. Ich empfehle Ihnen ein solches auf der mehrstufigen Deckungsbeitragskalkulation auf Teilkostenbasis (dazu in einem späteren Teil) aufzubauen. So erhalten Sie den besten Überblick. Das Controlling Ihres Unternehmens ist eine Ihrer wichtigsten Aufgaben, sie gehört nicht zum Aufgabenbereich eines Steuerberaters.

Was ist das wichtigste Ziel?

Was ist das wichtigste Ziel? Ich hoffe, Ihnen mit diesem kurzen Einblick die womöglich vorhandene Scheu vor den Zahlen genommen zu haben. Der gesamte Aufgabenbereich Controlling und Unternehmenssteuerung ist kein reiner Selbstzweck, sondern soll Ihnen helfen, das wichtigste Unternehmensziel erreichen zu können. Und damit kommen auch Sie in das Vergnügen meiner Lieblingsfrage: Was ist denn das wichtigste Ziel auch Ihres Unternehmens? Die Auflösung dieser Frage sowie die Beschäftigung mit dem Thema Preisfindung gibt es in der nächsten Folge.

Der Autor, Jan-Marc Köp, arbeitet bei verschiedenen Gründungswerkstätten in Hamburg und Niedersachsen als Dozent und Coach. Seine Schwerpunkte liegen im Vertrieb und in der Unternehmenssteuerung.

Hier lesen Sie den Teil 2 der Kolumne


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Nun müssen natürlich die anderen Fixkosten ebenfalls berücksichtigt werden, schließlich sollen auch sie durch die verschiedenen Deckungsbeiträge gedeckt werden. Wir fassen daher die beiden Produkte "vorgefertigte Sträuße" und "frische Sträuße" zur Produktgruppe "Sträuße" zusammen, entsprechend verfahren wir bei den anderen "Pärchen". Zur Produktgruppe "Sträuße" kann ich nun die Personalkosten von Erika zuordnen. Somit ergibt sich das, was in Tabellle III zusammengefasst ist:

Jetzt fassen wir die beiden ersten Produktgruppen zum Bereich „Blumen“ zusammen, die beiden anderen Produktgruppen zum Bereich „Deko“. An Bereichsfixkosten haben wir nur die Mieten für die jeweiligen Lager. Wir erhalten so die Tabelle IV.
Alle anderen obenstehenden Fixkosten kann ich nicht auf einzelne Bereiche des Unternehmens aufteilen, daher gehören sie zu den Unternehmensfixkosten.