Corona-Soforthilfe für Selbständige: Infos und To do's


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Das staatliche 50-Milliarden-Hilfspaket für Selbständige steht: Diese Hilfen sind für kleine Firmen und Freiberufler beschlossen und so kommen Betroffene ab sofort an das Geld.

Für Kleinunternehmen und Selbständige - in diesem Bereich sind in Deutschland rund zehn Millionen Menschen beschäftigt - werden Coroan-Soforthilfen zur Verfügung gestellt. Der Bundestag hat am 25. März den Nachtragshaushalt beschlossen, damit die Milliardenhilfen in der Corona-Krise fließen können.

Die Hilfe wird direkt und schnell ausgezahlt. Dies soll unbürokratisch funktionieren, die Betroffenen müssten nur versichern, dass sie durch Corona in einen Liquiditätsengpass geraten seien. Für Kleinbetriebe mit bis zu fünf Beschäftigten werde es dann 9.000 Euro für drei Monate geben, für Betriebe mit bis zu zehn Beschäftigten 15.000 Euro. Damit will die Bundesregierung sicherstellen, dass diese Unternehmer für ihre laufende Verpflichtungen aufkommen können.

Corona-Soforthilfe wird nicht auf Hartz-IV angerechnet

Wenn Selbstständige/Freiberufler mit Hartz-IV-Bezügen Corona-Soforthilfen bekommen, darf diese Sonderzahlung in der Regel nicht auf ihr Arbeitslosengeld II angerechnet werden. Darauf weist das Bundesarbeitsministerium hin. Wenn Corona-Soforthilfen anderen Zwecken dienten als das Arbeitslosengeld II, "sind sie demnach nicht als Einkommen zu berücksichtigen. Dies trifft nach Kenntnis der Bundesregierung auf die Mehrzahl der 'Corona-Soforthilfen' zu", so das Bundesarbeitsministerium.

Landesgericht Köln: Corona-Soforthilfe unpfändbar

Die Corona-Soforthilfen können nicht gepfändet werden, entschied das Landgericht Köln in einem kürzlich veröffentlichten Urteil (Urteil. v. 23.04.2020, Az.: 39 T 57/20).

Die Verwaltungsvereinbarung steht

Bund und Länder haben sich auf eine Verwaltungsvereinbarung geeinigt, wie das Finanz- sowie das Wirtschaftsministerium am Sonntag, dem 29. März, mitgeteilt hat. Dadurch könnten die Länder die Bundesmittel ab Montag, dem 30.03., abrufen, um Zuschüsse schnell und unbürokratisch auszuzahlen.

"Wir helfen mit umfassenden Maßnahmen der gesamten Wirtschaft von klein bis groß und den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, mit dieser Extremsituation umzugehen", heißt es in einem der dpa vorliegenden Brief Altmaiers an Wirtschaftsverbände.

Die Soforthilfen des Bundes gelten auch für Landwirte.

Zugleich stellte Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier weiteren staatlichen Anschub für die Zeit nach der Krise in Aussicht. "Wir brauchen ein umfassendes Fitnessprogramm für die deutsche Wirtschaft", sagte Altmaier der "Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung".

Die Kerninhalte Verwaltungsvereinbarung: Wer kann wo einen Antrag stellen?

Die Verwaltungsvereinbarung einschließlich der Vollzugsregelungen stellt klar, wer wo seinen Antrag stellen kann. Nachfolgend ein Überblick.

Antragsberechtigte: sind Soloselbständige, Angehörige der Freien Berufe und kleine Unternehmen einschließlich Landwirte mit bis zu 10 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente), die wirtschaftlich am Markt als Unternehmen tätig sind. Sie müssen ihre Tätigkeit von einer inländischen Betriebsstätte oder einem inländischen Sitz der Geschäftsführung aus ausführen und bei einem deutschen Finanzamt angemeldet sein.

Umfang der Soforthilfe: Die Soforthilfe dient der Sicherung der wirtschaftlichen Existenz der Unternehmen und zur Überbrückung von akuten Liquiditätsengpässen in Folge der Corona-Krise. Unternehmen bzw. Selbständige aus allen Wirtschaftsbereichen mit bis zu 5 Beschäftigten können einen einmaligen Zuschuss von bis zu 9.000 Euro für drei Monate beantragen, Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten einen einmaligen Zuschuss von bis zu 15.000 Euro, ebenfalls für drei Monate.

Nachweis des Liquiditätsengpasses durch Corona-Krise: Der Antragsteller muss versichern, dass er durch die Corona-Pandemie in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten ist. Antragstellende Unternehmen dürfen sich nicht bereits am 31.12.2019 in finanziellen Schwierigkeiten befunden haben.

Auszahlung über die Länder: Länder haben die Umsetzung und Auszahlung der Hilfen übernommen. Eine Liste der Ansprechpartner finden Sie nachfolgend.

Unbürokratisches Antragsverfahren: Das Soforthilfe-Programm verzichtet bewusst auf ein bürokratisches Antragsverfahren, um eine rasche und unbürokratische Auszahlung zu gewährleisten. Die Angaben zum Antrag müssen aber richtig sein - Falschangaben können den Tatbestand des Subventionsbetrugs erfüllen und zu entsprechenden strafrechtlichen Konsequenzen führen. Anträge können bei den zuständigen Ansprechpartnern in den Ländern in Kürze elektronisch gestellt werden.

Antrags- und Auszahlungsfrist: Anträge sind bis spätestens 31.05.2020 bei der zuständigen Landesbehörde zu stellen.

Kumulierung mit anderen Beihilfen und steuerliche Relevanz: Eine Kumulierung mit anderen Hilfen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie ist grundsätzlich möglich. Eine Überkompensation ist aber zurückzuzahlen. Damit der Zuschuss jetzt, wenn es wichtig ist, in vollem Umfang den Unternehmen zu Gute kommt, wird er bei den Steuervorauszahlungen für 2020 nicht berücksichtigt. Zwar ist der Zuschuss grundsätzlich steuerpflichtig, aber das wirkt sich erst dann aus, wenn die Steuererklärung für 2020 eingereicht werden muss, also frühestens im nächsten Jahr. Nur wenn im Jahr 2020 ein positiver Gewinn erwirtschaftet wurde, wird dann auf den Zuschuss der individuelle Steuersatz fällig.

Hier gibt's die Übersicht über die zuständigen Behörden oder Stellen in den Ländern
: (Hinweis: Die genannten Ansprechpartner können kontaktiert werden sowohl zu Länder-Soforthilfen als auch für Bundes-Soforthilfen).

Weitere wichtige Maßnahmen

Eine zentrale Rolle, um die Gefahr der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung zu vermeiden, kommt der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zu. Dazu werden bei bereits vorhandenen Programmen, vor allem jenen zur Kreditabsicherung, der Zugang erleichtert und Hürden abgebaut. Liquiditätsengpässen sollen mittels Krediten entgegengewirkt werden. Zentrale Maßnahmen sind in diesem Zusammenhang die Erhöhung der Risikoübernahme von derzeit 50 Prozent auf nun 80 Prozent.

Ein weiteres Gesetz soll verhindern, dass Unternehmen nur deshalb Insolvenz anmelden müssen, weil die von der Bundesregierung beschlossenen Hilfen nicht rechtzeitig bei ihnen ankommen. Die reguläre Drei-Wochen-Frist für einen Insolvenzantrag wird bis Ende September ausgesetzt.

Über die einzelnen Wirtschaftsministerien der Bundesländer

findest du hier wichtige Informationen, die täglich aktualisiert werden, bit.ly/2JaSShi

Zuständig für das

Kurzarbeitergeld ist die örtliche Arbeitsagentur. Für weitere Informationen erreichen Arbeitgeber die zentrale Hotline der Bundesagentur für Arbeit unter der Telefonnummer: 0800/45555 20.

Weitere Infos zum Thema Kurzarbeitergeld gibt es als PDF-Download hier

Für direkte Fragen steht Unternehmern die Hotline des Bundesfinanzministeriums zur Verfügung, Tel.:  030 / 18615 8000.

Über das Infotelefon des Bundesgesundheitsministeriums erfahren Unternehmer alles, was Sie zum Coronavirus selbst wissen sollten, etwa zum Umgang mit Verdachtsfällen im Betrieb oder zu Quarantänemaßnahmen: 030/346 465 100.

Tipps der Redaktion

Zum Weiterlesen: Corona FAQ für Selbständige (wird laufend aktualsiert)

Mit dem kostenlosen E-Book "Coronakrise: Hilfen vom Staat für Selbstständige" will das Portal www.steuertipps.de Betroffene in dieser Ausnahmesituation unterstützen. Das E-Book liefert einen schnellen Überblick über die staatlichen Hilfen für Betroffene. Alle Informationen sind darin gebündelt aufbereitet und dienen der leichteren Orientierung. Das E-Book wird kontinuierlich aktualisiert und erweitert.

RatgeberCoronavirus: Versicherung, Arbeit, Finanzen“: Der aktuelle Ratgeber des digitalen Finanzportals Joonko gibt wertvolle Antworten auf dringende Fragen wie bspw:

  • Verdienstausfall: Wie steht es um Rücktrittsrecht und Fristen, sollte es zu Kündigungen seitens des Vertragspartners kommen?
  • Entschädigung bei Quarantäne: Besteht ein Recht auf Entschädigungszahlungen?
  • Kleinere und mittlere Unternehmen: Wie können sich KMUs mit Arbeits- und Entgeltausfällen finanziell helfen?

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Corona-Schnelltests datenschutzkonform anbieten

Arbeitgeber sind ab dem 19. April dazu verpflichtet, ihren Angestellten mindestens einmal wöchentlich Corona-Tests anzubieten, sofern sie nicht im Home Office arbeiten.

Datenschutz-Regeln für Corona-Testergebnisse

Die neue Verpflichtung zum Testangebot durch Arbeitgeber hat ihren Grund: Im Großraumbüro mit 50 % Auslastung ist das Risiko für eine Ansteckung mehr als dreimal so groß wie in einem Restaurant (ebenfalls bei 50 % Auslastung). Wer seine Mitarbeiter verantwortungsbewusst schützen möchte, sollte Tests in so kurzen Intervallen wie möglich anbieten. Dabei darf der Datenschutz natürlich nicht zu kurz kommen. Bei Corona-Testergebnissen handelt es sich um Gesundheitsdaten. Diese gehören nach Art. 9 DSGVO zu den besonderen Kategorien personenbezogener Daten und sind somit besonders schützenswert. Normalerweise dürfen sie nur verarbeitet werden, wenn strenge Voraussetzungen erfüllt werden – falls beispielsweise eine ausdrückliche Einwilligung zur Datenverarbeitung durch die Betroffenen vorliegt.

Beim Thema Corona gelten jedoch etwas andere Regeln. Das Infektionsschutzgesetz sieht zum Beispiel vor, dass Kontaktpersonen über eine Infektion informiert werden müssen. Hier steht der Infektionsschutz über dem Datenschutz – und die Information über ein positives Testergebnis muss auch ohne Einwilligung des Betroffenen geteilt werden dürfen. Das bedeutet allerdings noch lange nicht, dass der Datenschutz bei Corona-Testergebnissen keine Rolle spielt. Eine Offenlegung der Testergebnisse muss immer verhältnismäßig sein. Darüber hinaus gelten insbesondere die Prinzipien der Zweckbindung und Datenminimierung.

So können Arbeitgeber Corona-Tests datenschutzkonform anbieten

Leider kam es bereits in einigen Testzentren zu Datenpannen, bei denen die Testergebnisse in Kombination mit anderen personenbezogenen Daten (Name, Adresse, Geburtsdatum etc.) an die Öffentlichkeit gelangten. Um deine Mitarbeiter zu schützen und das Vertrauen in Tests am Arbeitsplatz nicht aufs Spiel zu setzen, solltest du als Arbeitgeber unbedingt einige Regeln beachten:

  • Ermögliche anonyme Tests. Mitarbeiter*innen sollten die Möglichkeit haben, ihren Test in einem abgetrennten Bereich (im Idealfall einem eigenen Raum, ansonsten z. B. hinter einer Trennwand) durchführen zu können. Kollegen sollten also nicht so einfach mitbekommen können, wie das Testergebnis ausgefallen ist.
  • Erkläre deinen Mitarbeiter*innen, wie sie sich bei einem positiven Testergebnis verhalten sollten. Damit ein positiv getesteter Beschäftigter sein Ergebnis nicht vor anderen preisgeben muss, sollte vorab geklärt sein, wie man sich verhalten sollte. In der Regel empfiehlt es sich, nach einem positiven Test umgehend nach Hause zu gehen, um weitere Kontakte zu vermeiden.
  • Bewahre die Testergebnisse nur für kurze Zeit und gut verschlossen auf. Die Tests können (zusammen mit dem Namen des Getesteten) nach Durchführung in einen Briefumschlag gesteckt werden. Die Briefumschläge können dann gesammelt in einer verschlossenen Box aufbewahrt werden, um unter Umständen auf Testergebnisse zugreifen zu können. Wir empfehlen, nur ein bis zwei Personen (aus der Personalabteilung) den Zugang zu den Testergebnissen zu gewähren.
  • Vernichte die Testergebnisse nach der Aufbewahrungszeit. Wir empfehlen eine Aufbewahrungszeit von sieben Tagen. Danach sollten die Ergebnisse (ungeöffnet) vernichtet werden. Diese Aufbewahrungszeit halten wir für verhältnismäßig und dem Zweck der Nachverfolgung angemessen.
  • Verzichte auf eine digitale Erfassung der Testergebnisse, falls möglich. Um dem Grundsatz der Datenminimierung zu entsprechen, solltest du Testergebnisse am besten nur analog vorhalten. Es sei denn, eine digitale Erfassung (zum Beispiel in einer Tabelle) ist zwingend erforderlich. Wenn Gesundheitsdaten nämlich digitalisiert werden, wird ihr Schutz automatisch komplexer.

Was ist bei einem positiven Ergebnis zu tun?

Es kommt darauf an, wie oft du testest und ob deine Tests kontaktlos ablaufen. Wird täglich getestet und der Kontakt zu Kolleg*innen solange vermieden, bis das negative Testergebnis vorliegt, gibt es bei einem positiven Ergebnis keine Kontaktpersonen im Unternehmen. Besteht außerdem keine Anwesenheitspflicht, muss nicht einmal Maren Wienands ein Vorgesetzter oder die Personalabteilung informiert werden.

Generell gilt: Nur die Personen, die direkt betroffen sind (zum Beispiel Kontaktpersonen oder Vorgesetzte bei Anwesenheitspflicht), sollten über ein positives Testergebnis informiert werden.

Hinweis: Ein positives Ergebnis nach einem Selbsttest sollte durch einen PCR-Test bestätigt werden. Fällt dieser ebenfalls positiv aus, ist das Ergebnis meldepflichtig.

Beispiel für einen datenschutzkonformen Testablauf (Idealfall)

Nicht jeder Arbeitgeber bzw. Arbeitgeberin kann alle der folgenden Aspekte beachten und umsetzen. Im Idealfall sähe ein Testablauf aber zum Beispiel folgendermaßen aus:

  • Stelle Testutensilien, Papier, Briefumschläge und Stifte (einen Becher mit desinfizierten, einen mit benutzten Stiften) auf einen Tisch in einem Raum zur Verfügung, der im besten Fall über einen separaten Eingang verfügt.
  • In diesem Raum sollten voneinander abgetrennte Testbereiche zur Verfügung stehen, die sich Mitarbeiter*innen vorab für eine bestimmte Zeit buchen können.
  • Angestellte statten sich mit Testutensilien, Papier, frischem Stift und Briefumschlag aus und gehen direkt in ihren Testbereich. Dort führen sie den Selbsttest durch und warten auf das Testergebnis.
  • Bei einem positiven Testergebnis gehen sie sofort nach Hause und informieren bei Bedarf von dort die Personalabteilung und/oder ihren Vorgesetzten.
  • Bei einem negativen Testergebnis stecken sie das Testergebnis und einen Zettel mit ihrem Namen, Datum des Testtages und einer Unterschrift, der die Richtigkeit des Ergebnisses bestätigt, in einen Briefumschlag. Den Briefumschlag werfen sie in eine verschlossene Box.
  • Verwahre die Box mit den Briefumschlägen sieben Tage lang. Danach sollten die Testergebnisse vernichtet werden.

Externe Testanbieter

Manche Unternehmen lassen die Tests nicht durch ihre Mitarbeiter selbst durchführen, sondern entscheiden sich für einen externen Testanbieter (z. B. Mitarbeiter einer Apotheke). In diesem Fall ist derzeit noch ungeklärt, ob ein solcher Anbieter als Auftragsverarbeiter (AV) einzuordnen ist und somit ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) geschlossen werden muss. Nimmt der Testanbieter keine Testergebnisse mit und verarbeitet die Testdaten ausschließlich vor Ort, reicht wahrscheinlich eine Verschwiegenheitsvereinbarung. Werden die Daten jedoch weiterverarbeitet – zum Beispiel bei einer Abrechnung über die vom Land oder vom Bund bezahlten Bürgertests –, könnte ein AVV erforderlich werden. Offizielle Richtlinien gibt es für diesen Fall aufgrund der Aktualität noch nicht. Vielmehr wird versucht, sich an analogen Verfahrensregeln und Best Practices aus ähnlichen Situationen zu orientieren.

Fazit

Auch wenn das Infektionsschutzgesetz bei gewissen Aspekten des Datenschutzes Vorrang hat, ist bei kostenlosen Selbsttests für Arbeitnehmer darauf zu achten, die Testergebnisse so wenig Personen wie möglich zugänglich zu machen. Mit einem durchdachten Vorgehen zeige deinen Mitarbeiter*innen, dass du nicht nur ihre Gesundheit, sondern auch ihre Privatsphäre schätzt. Mit den oben beschriebenen Schritten erfüllst du die Anforderungen der DSGVO an Verhältnismäßigkeit, Zweckbindung und Datenminimierung.

Die Autorin Maren Wienands ist Team Lead Privacy (Corporate) bei DataGuard

Radar für Gründer

Gefährliche Klippen frühzeitig erkennen und sicher umschiffen – das ist eine der wichtigsten Überlebensstrategien erfolgreicher Gründer. Wie Sie Ihr eigenes Frühwarnsystem aufbauen lesen Sie hier.

Bis vor kurzem dachte ich noch, dass man den Überblick über die eigene Firma fast wie automatisch beibehält und daher auch stets weiß, wie es um die Finanzen steht. Aber dann türmten sich scheinbar unwichtige Details und finanzielle Ungereimtheiten zu riesigen Problemen auf.“ So skizziert Jungunternehmer Peter Zurbier rückblickend die bislang schlimmste Situation seiner Firma. Vor zehn Monaten hatte sich der 32-Jährige als Anbieter für Party- und Gastronomiebedarf selbständig gemacht. Neben dem fachlichen Know-how, das er als Angestellter in dieser Branche bereits gesammelt hatte, war vom ersten Tag an betriebswirtschaftliches Detailwissen von ihm gefordert.

Wie Peter Zurbier stoßen hier die meisten Existenzgründer rasch an Grenzen. In dieser Frühphase der Selbständigkeit lauern vielschichtige Stolperfallen, Fehler sind vorprogrammiert – nur wer aus ihnen lernt, eignet sich auf Dauer den „richtigen Riecher“ für Gefahren an. Peter Zurbier hatte die Warnsignale übersehen. Als er dann keinen Ausweg mehr wusste, wandte er sich an seine Hausbank. Erst damit wurde Hilfe von Außen möglich. Der darauf folgende Kontakt zum „Runden Tisch“ der IHK, einer zentralen Anlaufstelle bei Krisen junger Unternehmen, war dann Rettung in allerletzter Minute und hat ihm zu wichtigen Erkenntnissen verholfen. „Heute weiß ich, dass mir der richtige Blick auf mein Geschäft und das richtige Timing bestimmt viel Ärger und Geld erspart hätte“, betont Zurbier.

Krisensignale frühzeitig erkennen

Von existenzieller Bedeutung ist daher ein Frühwarnsystem, das bereits in der Gründungsphase installiert wird und auf regelmäßiger Selbstkontrolle und Selbstdiagnose basiert. Damit lassen sich Risiken leichter erkennen und Korrekturen einleiten. Hauptursachen für das frühzeitige Aus junger Unternehmen sind Liquiditätsprobleme, Forderungsausfälle sowie strategische Fehler.

Zum Experten-Interview: Überleben im Existenzgründer-Dschungel

Abschalten für Gründer

Naturgemäß müssen Gründer meist sehr viel Arbeitszeit in den Aufbau ihrer Firma stecken. Doch bei allem Leistungsgedanken sollte dabei das Abschalten nicht zu kurz kommen, denn es ist für den Erfolg von entscheidender Bedeutung.

Zehn Uhr abends: Wo normale Arbeitnehmer schon längst im Feierabend sind und schon mit dem Gedanken spielen, sich ins Bett zu begeben, brennt in vielen Start-ups noch Licht. In der Gründerphase gibt es immer etwas zu tun. Was jedoch viele ignorieren: Der Mensch ist kein Computer, der beliebig lange mit konstanter Leistung laufen kann. Wer grundlegende Bedürfnisse wie Schlaf und Entspannung ignoriert, setzt sich nicht nur einem hohen Gesundheitsrisiko aus, sondern sorgt dafür, dass seine Leistungskurve in den Keller sinkt – zum Nachteil des eigenen Unternehmens. Wie und warum Gründer den Kopf regelmäßig frei machen sollten, erklärt der folgende Artikel.


Von Stress & Leistungsfähigkeit

Die Gründerphase ist Stress pur. Doch nicht immer ist der nur nachteilig. Erst, wenn er Überhandnimmt, weil er nicht mehr abgebaut wird.


Warum Gründerstress? Zum Beispiel wegen Arbeitszeiten

Natürlich, generell ist die Selbstständigkeit nichts für Leute, die auf Acht-Stunden-Tage stehen und für die um fünf Uhr der Hammer fallen muss – das zeigen auch die Zahlen: Selbstständige arbeiten branchenübergreifend im Durchschnitt wöchentlich rund acht Stunden länger als Angestellte. Bloß: So verständlich diese Zeit-Investition ins eigene Startup ist, so schlecht ist sie fürs Stress-Niveau. Solange der Körper im Arbeitsmodus ist, versucht er, maximale Bereitschaft und Konzentration aufrecht zu erhalten – die Definition von Stress. Bloß: Diesen Level kann der Mensch nicht unbegrenzt aufbieten. Schon nach wenigen Tagen, in denen die Arbeitszeiten wesentlich über den Entspannungsphasen liegen, machen wir schlapp.

Überarbeitung
Wer länger arbeitet, arbeitet auch allein von der Menge sehr viel mehr pro Tag. Auch das schlägt sich auf den Stress nieder, der Körper muss immer mehr Baustellen im Hinterkopf behalten.

Hohe Einzelbelastung
Das wiederum sorgt in Kombination mit der Tatsache, dass viele Startups in Sachen Mitarbeiterzahl noch nicht optimal aufgestellt sind, zu einer wesentlich größeren Belastung Einzelner. Oftmals ist es der Gründer selbst, der sich am meisten zumutet. Und gleichzeitig verzettelt er sich durch die vielen unterschiedlichen Felder zügig:

  • Eine Stunde am Projekt arbeiten
  • Probleme der Buchhaltung lösen
  • Treffen mit Investoren
  • Arbeiten am Projekt
  • Vorstellungsgespräche
  • Technische Probleme

Diese Liste ließe sich beliebig fortsetzen, denn es gibt praktisch keinen Job, um den sich Gründer nicht persönlich kümmern – auch weil viele Neu-Chefs noch nicht delegieren gelernt haben.

Entspannung Fehlanzeige
Und weil in der Gründungsphase keine noch so harte Arbeit wirklich zu einem Ende führt, sondern sich immer wieder neue "Baustellen" auftun, können viele Chefs auch dann nicht abschalten, wenn sie zuhause sind. Wem kreisten während dieser Zeit nicht die Gedanken auch noch im Bett um irgendein Detail?

Home-Office-Vereinbarungen: Stolperfallen umgehen

Von Heimarbeitsplätzen können Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen profitieren. Jedoch lauern hier einige rechtliche Fallstricke. Abhilfe schaffen sorgfältig ausgearbeitete Vereinbarungen. Das sollten Sie dabei beachten.

Das Arbeiten außerhalb der Firma wird immer beliebter. Laut einer aktuellen Studie des Instituts für Wirtschaftsforschung (Ifo) lassen rund 40 Prozent der deutschen Unternehmen ihre Mitarbeiter ganz oder teilweise in den eigenen vier Wänden arbeiten – Tendenz weiter steigend. Grundlage ist in der Regel eine Vereinbarung, die alle Rechte und Pflichten am Heimarbeitsplatz festlegt. Doch viele Home-Office-Vereinbarungen sind lückenhaft und bieten unnötigen Interpretationsspielraum, warnt die Wirtschaftskanzlei WWS aus Mönchengladbach. Unternehmen sollten alle Regelungen unter die Lupe nehmen und gegebenenfalls nachbessern.

Eine Home-Office-Tätigkeit erfordert eine spezielle Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Es muss nicht immer ein umfassendes Vertragswerk sein. Führt der Arbeitnehmer von zu Hause gelegentlich geschäftliche Telefonate, kann eine mündliche Absprache unter Umständen ausreichen. Sind feste Einsatzzeiten in den eigenen vier Wänden vorgesehen, sollte die Vereinbarung immer schriftlich erfolgen. Dies kann entweder direkt im Arbeitsvertrag oder als separate Zusatzvereinbarung geschehen.

Klare Regelungen treffen

Mit klaren Regelungen lassen sich viele Stolperfallen von vornherein umgehen. Der Vertrag sollte etwa genau festlegen, an wie vielen Tagen in der Woche zu Hause gearbeitet wird und welche Pausenzeiten gelten. Die Home-Office-Vereinbarung sollte klarstellen, wie die Arbeitszeit erfasst wird und unter welchen Umständen vergütete Mehrarbeit zulässig ist. Überstunden sollten nur nach vorheriger Absprache erfolgen können. Nicht zuletzt ist zu vereinbaren, welche Kosten der Arbeitgeber für IT, Telefon- und Internetanschluss übernimmt. Auch sollte geklärt sein, ob und in welchem Umfang der Arbeitgeber Zugang zum Heimarbeitsplatz erhält.

Wichtig sind nicht nur die Modalitäten, sondern auch die Frage, wie eine Vereinbarung zustande gekommen ist. Einseitige Vereinbarungen zum Vorteil des Unternehmens sind schnell unwirksam. Laut Urteil des Landesarbeitsgericht Düsseldorf (LAG Düsseldorf, Az. 12 Sa 505/14) ist die Kündigung einer Home-Office-Regelung ungültig, wenn sie auf einer einseitig vom Arbeitgeber formulierten allgemeinen Vertragsbedingung beruht, deren Widerrufsklausel die Interessen des Arbeitnehmers nicht ausreichend berücksichtigt. Dies gilt selbst dann, wenn der Arbeitgeber die vertraglich vereinbarte Widerrufs- und Kündigungsfrist einhält.

Auf Augenhöhe vereinbaren

Unternehmen sollten Home-Office-Vereinbarungen auf Augenhöhe aushandeln und Vorschläge des Arbeitnehmers einbeziehen. Idealerweise legen die Parteien gemeinsam fest, welche persönlichen Belange dem Arbeitnehmer besonders wichtig sind. Sie sollten gemeinsam einen Beispielkatalog für die Fälle schriftlich fixieren, unter denen sich beide mit der Beendigung der Heimarbeit einverstanden erklären. Dazu zählen etwa betriebliche Umstrukturierungen, Projektarbeiten oder andere Kundenbetreuungssituationen, die eine dauerhafte Präsenz des Arbeitnehmers im Betrieb erfordern.

Ganz wichtig ist, die Beteiligung des Mitarbeiters zu dokumentieren. Dies kann durch die Zusendung der Home-Office-Vereinbarung per E-Mail erfolgen, in welcher der Arbeitnehmer aufgefordert wird, die Regelungen um seine konkreten Wünsche und Vorstellungen zu ergänzen. In einem Gespräch sollten die einzelnen Punkte final abgestimmt und anhand eines Gesprächsprotokolls die einzelnen Entwicklungsschritte der Vereinbarung schriftlich festgehalten werden. Aber selbst bei einer solchen Herangehensweise tragen Arbeitgeber ein Restrisiko. Aufgrund des Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Verhältnisses können Arbeitsgerichte ein Verhandeln auf Augenhöhe verneinen. In solchen Fällen bleibt Unternehmen unter Umständen nur der Weg einer Änderungskündigung, um die Heimarbeit zu beenden. Ein Erfolg ist jedoch nicht garantiert, da gegebenenfalls Kündigungsschutz besteht.

Grundsätzlich gilt: Je ausgewogener der Vertrag ausgehandelt ist, desto geringer ist das Konfliktpotenzial mit dem Arbeitsgericht.

Versicherungsrechtliche Fragen berücksichtigen

Auch versicherungsrechtliche Dinge können in der Home-Office-Vereinbarung berücksichtigt werden. Über die gesetzliche Unfallversicherung sind nur Unfälle direkt am heimischen Arbeitsplatz abgedeckt. Laut Urteil des Bundessozialgerichts (BSG, Az. B 2 U 5/15 R) ist jedoch der Weg vom Home-Office in andere Räumlichkeiten, wie etwa zur Küche, nicht versichert. Wer als Arbeitnehmer auf dem Weg ins Büro bisher sein Kind noch vorher in den Kindergarten gebracht hat, ist über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert. Auf dem Weg zum oder vom Kindergarten zurück ins heimische Büro besteht ein solcher Versicherungsschutz nicht. Nach Auffassung der Richter des Sozialgerichts Hannover (SG Hannover, Az. S 22 U 1/15) handelt es sich dabei nicht um einen versicherten Weg von der oder zur Arbeitsstätte. Die Parteien sollten daher sicherstellen, dass der verbleibende Versicherungsschutz ausreichend ist.

Die Autorin Rebekka De Conno ist Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht der Kanzlei WWS Wirtz, Walter, Schmitz und Partner mbB in Mönchengladbach.

Home, sweet Home-Office

Was du als Arbeitgeber wissen solltest, wenn deine Mitarbeiter von zu Hause aus rechtssicher arbeiten sollen.

Flexible Arbeitszeiten, kein Arbeitsweg mit häufig zähfließendem Verkehr und keine nervigen Kollegen: Für viele Menschen ist es ein Traum, von zu Hause aus zu arbeiten. Dass damit allerdings auch gewisse Verpflichtungen einhergehen, blenden wohl die meisten zunächst einmal aus. Damit alles mit rechten Dingen zugeht, wenn deine Mitarbeiter im Home-Office arbeiten, erfährst du hier, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und worauf du als Arbeitgeber besonders achten solltest.

Welche Formen gibt es beim Home-Office?

Das Arbeiten im Home-Office wird häufig auch als Telearbeit bezeichnet und eignet sich für alle Berufe, bei denen Tätigkeiten am Schreibtisch oder am Telefon verrichtet werden. Allgemein existieren drei unterschiedliche Formen:

  • Die Teleheimarbeit: Hierbei erledigt der Mitarbeiter seine Arbeit ausschließlich von zu Hause aus.
  • Die alternierende Telearbeit: Bei dieser Form wird dem Mitarbeiter sowohl ein Arbeitsplatz im Unternehmen, als auch die Möglichkeit, im Home-Office zu arbeiten, zur Verfügung gestellt. Dieses Modell ist am beliebtesten, weil es einen bedarfsgerechten Wechsel der Arbeitsstätte ermöglicht.
  • Die mobile Telearbeit: Vor allem im Vertrieb oder in anderen Branchen, in denen Mitarbeiter viel unterwegs sind, kommt diese Form der Telearbeit zum Einsatz. Wie der Name schon vermuten lässt, befindet sich der Arbeitsplatz hierbei stets dort, wo der Mitarbeiter hinreist.

Unabhängig davon, auf welche Form du dich festlegst: Deine Mitarbeiter haben grundsätzlich keinen rechtlichen Anspruch darauf, im Home-Office zu arbeiten. Die Entscheidung dafür oder dagegen liegt allein bei dir. Daher steht es dir auch zu, deinen Beschluss jederzeit wieder rückgängig zu machen. Selbst, wenn du der Arbeit im Home-Office bereits mehrmals zugestimmt hast, ergibt sich daraus kein dauerhafter Anspruch.

Welche Voraussetzungen müssen im Home-Office erfüllt sein?

Auf welche Punkte du im Detail achten solltest, wenn deine Mitarbeiter im Home-Office arbeiten, und welchen Anforderungen der heimische Arbeitsplatz gerecht werden sollte, zeigt dir die folgende Übersicht:

Arbeitszeit

Nur weil deine Mitarbeiter ihrer Tätigkeit nicht mehr im Unternehmen nachkommen, sondern in den eigenen vier Wänden, bedeutet dies nicht, dass das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) außer Kraft gesetzt ist. Daher gilt auch im Home-Office: Mehr als acht Stunden pro Tag darf im Regelfall nicht gearbeitet werden. Ausnahmsweise darf ein Arbeitstag nur dann auf bis zu zehn Stunden ausgedehnt werden, wenn ein Ausgleich in den folgenden sechs Monaten erfolgt.

Pausen und Ruhezeiten

Ähnlich verhält es sich mit den vorgeschriebenen Ruhezeiten und Pausen. Auch im Home-Office muss auf eine Arbeitszeit von sechs Stunden eine Pause von mindestens 30 Minuten folgen. Bei mehr als neun Stunden Arbeit muss die Pause mindestens 45 Minuten andauern. Außerdem muss eine Ruhezeit von elf Stunden zwischen dem Feierabend und dem nächsten Arbeitstag liegen.

Ausnahmeregelungen sind allerdings auch hier möglich: Sollte die Ruhezeit an einem Tag kürzer ausfallen, muss sie an einem anderen Tag mindestens zwölf Stunden betragen. Dieser Ausgleich muss innerhalb von vier Wochen stattfinden. Wichtig: Wenn deine Mitarbeiter Pause machen, müssen sie im Home-Office nicht für dich erreichbar sein! Um Konflikten aus dem Weg zu gehen, sind feste Pausenzeiten empfehlenswert. Du kannst mit deinen Mitarbeitern aber auch absprechen, dass sie vor und nach ihrer Pause kurz Bescheid geben.

Dokumentationspflichten

Als Arbeitgeber bist du dazu verpflichtet, die Arbeits- und Pausenzeiten deiner Mitarbeiter zu dokumentieren. Da du dieser Aufgabe jedoch nur schwer nachkommen kannst, wenn sie im Home-Office arbeiten, ist es empfehlenswert, dass sie die entsprechenden Zeiten selbst festhalten und dir in regelmäßigen Abständen vorlegen. Schließlich gilt: Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser.

Ausstattung des Heimarbeitsplatzes

Vor allem, wenn Mitarbeiter ausschließlich oder dauerhaft im Home-Office arbeiten, ergeben sich daraus bestimmte Pflichten für Arbeitgeber. Diese lassen sich sowohl aus der Arbeits­stättenverordnung (ArbStättV) als auch aus dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) ableiten. In einem solchen Fall bist du als Arbeitgeber dazu verpflichtet, für einen ordentlich ausgestatteten Arbeitsplatz zu sorgen und finanziell für einen solchen aufzukommen. Schließlich würdest du das Gleiche tun, würden deine Mitarbeiter ihrer Tätigkeit im Unternehmen nachgehen.

Unter die Arbeitsschutzbestimmungen im Home-Office können beispielsweise spezielle Vorgaben zur Raumgröße, zu den Büromöbeln, zur Beleuchtung, zu Bildschirm­geräten oder zur Tastatur fallen. Um überprüfen zu können, ob die Vorgaben zum Arbeitsschutz auch eingehalten werden, musst du dir also ein Zutrittsrecht zur Wohnung des betroffenen Mitarbeiters einholen.

Daraus ergibt sich allerdings nicht, dass du das Recht dazu hast, unangemeldet bei einem Mitarbeiter auf der Matte zu stehen. Kontrollbesuche dieser Art müssen stets in einer im Vorfeld vereinbarten Frist angekündigt werden. Arbeitet ein Mitarbeiter außerdem nur von Zeit zu Zeit von zu Hause aus, bist du weder dazu verpflichtet, die Vorgaben zum Arbeitsschutz zu erfüllen, noch diese zu überprüfen.

Mögliche Arbeitsunfälle

Sollte sich ein Mitarbeiter verletzen, während er im Home-­Office arbeitet, greift in der Regel auch dann die gesetzliche Unfallversicherung. Voraussetzung für die Anerkennung ­eines Arbeitsunfalls bei der Telearbeit ist jedoch, dass sich dieser während der Ausübung der beruflichen Tätigkeit ereignete. Da du als Arbeitgeber keinen Einfluss auf die Risiken in der privaten Wohnung deines Mitarbeiters nehmen kannst, fällt beispielsweise der Weg zur Toilette oder in die Küche – der im Unternehmen selbst versichert wäre – nicht unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.  

Muss der Arbeitsvertrag bei einer Home-Office-Regelung angepasst werden?

Die Vereinbarungen müssen zwar nicht zwingend schriftlich festgehalten werden, empfehlenswert ist es aber allemal. Triffst du nur mündliche Absprachen mit deinen Mitarbeitern, kann es schließlich leicht zu Missverständnissen kommen. Durch eine Zusatzvereinbarung zum regulären Arbeitsvertrag kannst du dem in der Regel entgegenwirken. Um auf der sicheren Seite zu sein, sollten folgende Fragen geklärt sein:

  • Wie viele Stunden bzw. Tage in der Woche bzw. im Monat arbeitet der betroffene Mitarbeiter im Home-Office?
  • Sind feste Tage vorgesehen oder dürfen Mitarbeiter das Ganze in einem gewissen Rahmen selbst entscheiden?
  • Gibt es eine Kernarbeitszeit, in der Mitarbeiter erreichbar sein müssen?
  • Wie sollen Pausen- und Arbeitszeiten dokumentiert werden?
  • Wie gestaltet sich die Ausstattung des Arbeitsplatzes und wer kommt wofür auf?
  • Welche Arbeitsmittel werden gestellt? Dürfen diese auch privat genutzt werden?
  • Gibt es ein Zutrittsrecht zur Wohnung? Innerhalb welcher Ankündigungsfrist sind Kontrollbesuche vorgesehen?

Je nachdem, welche Regelungen im Einzelfall getroffen werden, kannst du diese Liste beliebig erweitern oder kürzen. Solange beide Parteien genau darüber Bescheid wissen, unter welchen Rahmenbedingungen die Arbeit im Home-Office abzulaufen hat, steht einer erfolgreichen Zusammenarbeit normalerweise nichts im Wege.


Die Autorin
Clarissa Kempken ist als Online-Redakteurin  für den VFR Verlag für Rechtsjournalismus GmbH tätig und schreibt seit Jahren für das Portal arbeitsrechte.de

Krisenhilfe: Home-Delivery-Software für Gastromonen

Das Berliner Start-up SimplyDelivery unterstützt Gastronomen mit einer Home-Delivery-Software - ab sofort kann diese zwei Monate gratis genutzt werden.

Restaurants sind aktuell sehr stark betroffen von der Krise um das Corona-Virus. Die Gäste bleiben aus, da das umsatzstarke Abendgeschäft wegfällt, darüber hinaus ist die Anzahl der Plätze in den Restaurants stark minimiert, um die Vorgaben des Mindestabstands von 1,5 Metern einzuhalten. Schon kämpfen viele Restaurants ums Überleben und das Gerücht um eine komplette Schließung macht hartnäckig die Runde.

Die einzige Option, die jetzt noch bleibt, ist die Lieferung zu den Gästen nach Hause. Für Gastronomen ist dies jedoch eine Umstellung, da sie weder die Erfahrung noch die technische Ausrüstung dafür haben. Das Berliner Unternehmen SimplyDelivery will hier unterstützen. Seit 2014 entwickelt es Software für Lieferdienste und verfügt über das entsprechende Know-how, wie man effektiv Essen ausliefert.

„Für uns ist es wichtig, unseren Beitrag zu leisten, um die Lebensmittelversorgung des Landes aufrecht zu erhalten und einen wichtigen Wirtschaftszweig mit vielen Arbeitnehmern zu unterstützen“, sagt Geschäftsführer Björn Wisnewski. Das Unternehmen stellt den Restaurants für zwei Monate kostenlos die entsprechende Software bestehend aus Kassensystem, Webshop und Fahrer-App zur Verfügung, sodass diese mit ihrem bestehenden Personal auf das Liefergeschäft umsteigen können.

Während der Zeit können die Gastronomen das Paket jederzeit kündigen. Durch Webinare und Marketing-Anleitungen bekommen die Gastronomen einen Crashkurs, wie sie kurzfristig in das Geschäft einsteigen können. Für die Einrichtung wird lediglich eine Pauschale von 99 Euro fällig, damit das selbstfinanzierte Unternehmen die eigenen Kosten für die Einrichtung decken kann. Für den Betrieb der Software kann in der Regel die bestehende Hardware wie iPads oder Windows-Computer verwendet werden.
 
Hier gibt es alle Infos

Nasen-Mund-Schutzmasken für Kinder und Erwachsene

Mandy Geddert, die Gründerin des Modelabels CharLe, näht in der aktuellen Krise Masken für Praxen und den Privatgebrauch.

Ein Mundschutz ist in diesen schweren Wochen und Monaten für viele unerlässlich. Deswegen beschäftigt sich die Berlinerin Mandy Geddert, die normalerweise mit ihrem Modelabel CharLe ökologische und mitwachsende Baby- und Kindermode sowie Biogummibänder herstellt, schon seit vier Wochen mit der Umsetzung, wie man solche Mund-Nasen-Schutzmasken nähen kann. Nach einigen Testversuchen, wie man aus dem vom Robert-Koch-Institut empfohlenen Mullstoff Masken so näht, dass sie auch waschbar und lange verwendbar sind, sind diese nun ab sofort für Kinder, Jugendliche und Erwachsene erhältlich.

„Schon Mitte Februar berichtete mir eine Kundin, die als Zahnmedizinische Fachassistentin und Referentin in der Zahnarztpraxis „Am Schloß Köpenick“ arbeitet und somit zu den gefährdeten Berufsgruppen zählt, vom Lieferengpass bei Mundschutzmasken“, so Mandy Geddert. „Daher trat diese Kundin mit der gezielten Bitte an mich heran, eine Stoffmaske zu entwickeln, die bei 95 Grad waschbar und sterilisierbar (bei 134 Grad) ist. Wir entwickelten zunächst zwei verschiedene Maskenmodelle, die die Kundin dann direkt bei der Arbeit an einem Patienten testen konnte. Danach wurde die Maske heiß gewaschen und sterilisiert und wir haben noch kleine, gewünschte Änderungen vorgenommen. So entstand auch die Idee, zusätzliche Masken für Kinder zu nähen.“

Auch Marcel Junker, Physiotherapeut bei ruhepol. in Berlin nutzt die Masken seit einigen Tagen: „Meiner Meinung nach ist nun ein Umdenken angesagt. Statt auf Wegwerfprodukte zu setzen, setze ich gemäß meines Umweltbewusstseins auf waschbare Masken. Meine Patienten brauchen in diesen stürmischen Zeiten unter anderem auch mich als ihren Physiotherapeuten an ihrer Seite. Damit ich das so lange wie möglich kann, schütze ich mich und sie ab sofort mit diesen Masken.“

Kommunikation in Krisenzeiten

Krisen verlangen nach Transparenz und Führung. Alles andere destabilisiert noch mehr. Wie es mit der passenden Kommunikation leichter fällt, Kunden und Mitarbeiter in unsicheren Zeiten zu Verbündeten zu machen.

Seit Wochen dominiert ein Thema wirtschaftlich und gesellschaftlich die Welt. Die Frage, die sich gerade viele, wenn nicht alle Unternehmen stellen, lautet: Was sollen wir in dieser außerordentlichen Situation kommunikativ machen?

Leider „vergessen“ viele Unternehmen in dieser Situation (wenn man mit sich und dem Unternehmen beschäftigt ist), dass interne und externe Kommunikation absolut unerlässlich ist. So kann man Nähe, Verbundenheit und weiterhin Sichtbarkeit gewährleisten. Zudem haben wir in Krisenzeiten einen erhöhten Kommunikationsbedarf.

Es kommt auf jedes Wort an

In der Krisenkommunikation kommt es auf jedes Wort an. Vermeintlich „tolle Ideen“, wie eine „Corona-Rabatt-Aktion“ können sich als schmerzhafter Bumerang herausstellen. Es braucht jetzt einen kühlen Kopf und eine übergeordnete und strategische Kommunikation. Und das gerade jetzt, wenn viele Menschen „blockiert“ sind und wichtige kommunikative Aufgaben nicht erkennen oder umsetzen können.

Unternehmern und Selbständigen muss klar sein: Man kann mit Krisenkommunikation nicht alles verändern. Das ist klar. Aber man kann in vielen Fällen noch etwas herausholen und Kunden und Mitarbeiter zu Verbündeten machen. Gerade das ist in dieser Zeit enorm wertvoll.

Interne Kommunikation ist das Führungsinstrument

Eine Krise wie die aktuelle hat niemand erwartet und kaum jemand hätte sich die aktuellen Szenarien auch nur ausmalen können. Unternehmer sind im Moment stark gefordert und hauptsächlich mit sich selbst und dem Unternehmen beschäftigt. Das unternehmerische Leben muss aber (irgendwie) weitergehen. Wir stehen vor immensen wirtschaftlichen Problemen – und damit kommt die (interne und externe) Kommunikation ins Spiel.

Das Ziel muss es sein, nach der Krise wieder „bereit“ zu sein und das Wohlwollen der Mitarbeiter und Kunden zu besitzen. Die richtige Kommunikation macht hier den entscheidenden Unterschied. Und der wichtigste Teil ist die interne Kommunikation. Denn wenn du die eigenen Mitarbeiter nicht mehr auf deiner Seite hast, hast du verloren. Warum ist interne Kommunikation in einer Krise so wichtig?

Die Basis dazu liefern uns die Merkmale einer Krise (egal, ob Corona- oder durch einen anderen Auslöser bedingt):

  • Eine Krise ist (meistens) überraschend (es gibt auch Krisen, welche im Vorfeld ersichtlich sind)
  • Sie ist unvergleichbar (man hat keinen Vergleich zu Vorhergehendem bzw. Erfahrungswerte)
  • Man ist unmittelbar betroffen
  • Die Situation erscheint komplex
  • Der Handlungsspielraum ist stark eingeschränkt
  • Sie kann sich eigendynamisch entwickeln
  • Das Tagesgeschäft wird stark beeinträchtigt
  • Die Situation wirkt absorbierend (braucht unseren vollen Einsatz)
  • Das Interesse nach umfassender Information wächst enorm
  • Hohe Medienaufmerksamkeit
  • Außerordentlicher Zeitdruck
  • Das Ereignis löst schwerwiegende kurz- oder langfristige Folgen aus

Durch alle diese Merkmale sind wir stark verunsichert. Wir suchen nach etwas, das uns wieder Halt gibt. Und das sind in diesem Fall „Informationen“ und „Führung“.

Was können Unternehmer und Führungspersönlichkeit also konkret tun?

  • Verdreifache deine Kommunikationskadenz. Hast du bisher einmal pro Woche informiert, tue es nun alle zwei Tage, auch, wenn nichts Neues dazu gekommen ist.
  • Kommuniziere klar, bringe alle Fakten auf den Tisch. Informationen zurückhalten sorgt nur für weitere wachsende Unsicherheit.
  • Beziehe deine Mitarbeiter mit ein und motivieren sie.
  • Mache die Dringlichkeit klar, beispielsweise was die wirtschaftlichen oder gesundheitlichen Folgen anbelangt.
  • Lass alle deine Mitarbeiter zu Wort kommen. Vielleicht erhältst du so tolle kreative Ideen, aber vor allem nimmst du so deine Mitarbeiter ernst.
  • Triff keine Entscheidungen auf der Grundlage von Spekulationen! Auch wenn momentan Entscheidungen von Tag zu Tag wechseln können, halten Sie sich an die Fakten.
  • Delegiere Aufgaben ganz klar. Denn du müssen den Kopf frei behalten und weiterhin führen können. Zudem ist jeder Mitarbeitende momentan froh um Aufgaben und Beschäftigung.

Die Autorin Sereina Schmidt ist spezialisiert auf Krisenkommunikation und CEO-Reputation. Ihre Stärke ist die direkte, transparente und ehrliche Beratung und Unterstützung von Unternehmern.

Survival-Guide für industrielle Start-ups

Fünf Tipps für junge Unternehmen, um die Corona-Krise zu meistern.

Die gegenwärtige Debatte um die Zukunftsaussichten der bunten deutschen Start-up-Szene hat überwiegend den Aspekt der staatlichen Hilfen im Fokus. Über diese wird stellenweise sehr kontrovers diskutiert. Jenseits von Krediten oder Unterstützungsgeldern gibt es jedoch noch viele andere Möglichkeiten für junge Unternehmen und Start-ups, um durch die aktuelle Krise zu kommen. Die Laserhub GmbH, Anbieter der gleichnamigen Plattform für Auftrags- und Beschaffungsmanagement in der Blechbranche, und die One Click Metal GmbH, einem Start-up für industrielle Metall 3D-Druck-Systeme, haben aus den eigenen Erfahrungen der vergangenen Wochen fünf Tipps für junge Unternehmen entwickelt, um die Corona-Krise zu meistern.

Jethro Kramer, Sales Manager von  Laserhub, und One-Click-Metal-Gründer Björn Ullmann stellen die fünf Elemente des Survival-Guides für industrielle Start-ups vor. „Da man selten auf gute Ideen kommt, wenn man allein im stillen Kämmerlein sitzt, suchen wir immer den Austausch mit spannenden Unternehmen. So entstanden in einer Videokonferenz mit One Click Meta ein paar Ansätze, die wir auch anderen jungen Unternehmen nicht vorenthalten wollen“, erklärt Jethro. „Sicherlich mag nicht jede Idee in jedem Start-up identisch umsetzbar sein, aber es lohnt sicherlich, sich darüber Gedanken zu machen.“

  • Die Effizienz erhöhen: Start-ups sind von Natur aus grundsätzlich auf schnelles Wachstum ausgelegt, häufig ermöglicht nicht nur durch gute Ideen, sondern auch Investorengelder. Schnelles beziehungsweise hohes Wachstum ist aber aktuell ein Phänomen, das in der metallverarbeitenden Industrie nicht zu sehen ist. Für beide Unternehmen gilt aber glücklicherweise, dass das Geschäft trotz Krise noch weiterläuft. Somit gilt es mit den vorhandenen Mitteln intelligent zu wirtschaften. Ein Weg hierfür ist der Umstieg auf neue Bezugsmodelle, im IT-Bereich als „as-a-Service“ bekannt. Viele Anbieter haben hier mittlerweile Dienste entwickelt, die nutzungsabhängig abrechnen und per Mausklick aktiviert bzw. abbestellt werden können. Dazu gehören mittlerweile auch Angebote von Cloud-Security-Service-Providern (CSSP), die gemanagte IT-Sicherheit aus der Cloud anbieten und somit Start-ups entlasten.
  • Vorsicht bei Corona-Hypes! Viele Unternehmen versuchen aktuell auf den Corona-Zug aufzuspringen ohne im Kern das notwendige Knowhow oder Ressourcen mitzubringen. So werden beispielsweise im Bereich 3D-Druck Erwartungen und Hoffnungen geschürt, die bei nüchterner Betrachtungsweise nicht erfüllt werden  können. Dies birgt zwei Gefahren: Das Aufspringen auf den Corona-Zug, das oft lediglich der Effekthascherei dient, kann von der Öffentlichkeit und der Kundschaft durchaus negativ quittiert werden. Zudem ist genau zu überlegen, ob ein Umstellen der Produktion auf „Corona-Produkte“ wirtschaftlich abbildbar ist. „Es ist natürlich großartig, wenn sich Start-ups durch Initiativen und kreative Ideen einbringen um die Folgen der Krise für die Gesellschaft zu lindern. Dazu kann ich nur ermutigen“, erklärt Björn. „Und ja, Corona wird einiges verändern, keine Frage. Aber dennoch sollten gerade junge Unternehmen auch jetzt weiter daran arbeiten, ihre eigentlichen Kompetenzen, Produkte und Services weiterzuentwickeln. Mit einem hohen Maß an Unsicherheit umzugehen gehört ja ohnehin zur DNA eines jeden Start-ups“.
  • Neue Vertriebswege öffnen: Verbunden mit den aktuellen Restriktionen – beispielsweise den Mobilitätsbeschränkungen und Ladenschließungen – kommen nun doch auch viele Unternehmen ins Grübeln, wie krisen- und zukunftssicher ihre Vertriebs- und Bezugswege sowie ihre Produktionsressourcen sind. Dies wird aber wiederum dadurch erschwert, dass man sich aktuell nicht auf Messen und Kongressen über neue Partner, neue Maschinen für die Inhouse-Produktion und andere Aspekte informieren kann. Hierin steckt wiederum Potential für Start-ups, die häufig ohnehin für neue Vertriebskonzepte gerüstet sind und selten über ein Heer an Außendienstmitarbeitern verfügen. Diesen Vorsprung im Vergleich zu den etablierten Spielern gilt es nun zu nutzen und wenn möglich sogar auszubauen.
  • Aufmerksamkeit nutzen, Zielgruppen an Themen heranführen: Viele – auch wenn nicht alle – Kunden der meisten Start-ups haben aktuell leider weniger zu tun als sie es sich wünschen. Dadurch entsteht an vielen Stellen die Möglichkeit und die Bereitschaft, sich mit Themen jenseits des Geschäftsalltags zu befassen. „Gerade im Mittelstand haben es neue Technologien, Produkte und Services oft schwer sich durchzusetzen, da sie häufig gar nicht wahrgenommen werden“, berichtet Jethro. „Geschäftsführer, Eigentümer und Produktionsleiter haben meist so viel um die Ohren, dass sie schon froh sind, wenn die vorhandenen Maschinen und Materialien keinen Ärger machen. In der aktuellen Phase besteht für Start-ups die Chance, potentielle Kunden mit der Frage zu konfrontieren, ob eine völlig neue Idee, ein digitaler Ansatz oder neue Partner nicht langfristig mehr Erfolg versprechen als ein Ansatz nach dem Motto Business as usual.“
  • Inseln verbinden: Auch wenn bei zahlreichen Start-ups das mobile Arbeiten, Home Office und digitale Kollaboration an der Tagesordnung sind, so fand bisher ein großer Teil der Arbeit dennoch gemeinsam mit Kollegen im Büro statt. „Zu Beginn der Krise und der strikten Home Office-Phase kam zunächst an vielen Stellen sogar eine gewisse Begeisterung auf durch das vermeintliche Plus an Produktivität, da sich jeder mangels Ablenkung auf den Job fokussiert hat. Jetzt wird aber langsam klar, dass die Ablenkung doch auch eine wichtige soziale und emotionale Wirkung hat“, erklärt Björn. „Aktuell sollte jedes Unternehmen viel Energie darauf verwenden, dass die Belegschaft auch digital den Draht zueinander hält. Dies kann durchaus mehr sein als Web-Konferenzen. Egal ob nun gemeinsames Online-Gaming, Video- und Foto-Challenges, Büro-Fitnesskurse via Webcam … es gibt unendlich viele Möglichkeiten das soziale Leben im Start-up aufrechtzuerhalten.“

Vollmachtlose Vertretungen

Die sog. Vollmachtlose Vertretung kann in Krisensituationen helfen: Tipps zum kontaktlosen, rechtssicheren Umgang mit Verträgen und Dokumenten etc.

Alles scheint zurzeit aufgrund der Corona-Krise kopf zu stehen. Auch wenn das öffentliche Leben aktuell erheblich eingeschränkt ist, sind gewisse Aufgaben nach wie vor unbedingt zu erledigen. Dazu zählt, dass wichtige Dokumente wie Immobilienkaufverträge oder Testamente beurkundet werden müssen. Doch wie lässt sich das ohne persönlichen Kontakt bewerkstelligen, zumal wenn sich ein Beteiligter in häuslicher Quarantäne befindet? In einzelnen Fällen können Verbraucher beim Notar auf sogenannte vollmachtlose Vertretungen setzen.
 
Beteiligte müssen sich einig sein

Eine vollmachtlose Vertretung ist lediglich ausnahmsweise und nur dann geeignet, wenn etwas beurkundet wird, bei dem kein hoher Verhandlungsbedarf besteht. Dies ist beispielweise der Fall, wenn ein Großvater seiner Enkelin eine Schenkung zukommen lassen möchte, die dringend notariell beurkundet werden muss. Hierbei wird vorausgesetzt, dass alle Parteien wissen, was in der entsprechenden Schenkungsurkunde steht, und dass sie sich vollkommen einig darüber sind.

Dieser Tage wird unter anderem älteren Menschen empfohlen, die eigenen vier Wände nicht unnötigerweise zu verlassen. Zum Notartermin sollte daher nur die junge, gesunde Enkelin erscheinen. Auf nötigen Abstand wird auch bei ihr geachtet. Der Großvater kann zum Beispiel von einer Notarfachangestellten vollmachtlos vertreten werden. Dabei müssen alle direkt und indirekt Beteiligten deutlich machen, damit einverstanden zu sein, wie verfahren wird.
 
Urkunde vollends gültig, sobald sie nachgenehmigt wurde

In der Schenkungsurkunde wird festgehalten, dass die Enkelin diese persönlich unterzeichnet und für den Großvater ein vollmachtloser Vertreter unterschreibt. Vollends gültig wird die Urkunde jedoch erst, wenn sie durch den Großvater nachgenehmigt wurde. Hierfür leitet der Notar die sogenannte Nachgenehmigung ein: Er sendet eine Kopie der Urkunde mit einem zugehörigen Formular postalisch oder per E-Mail an den Großvater. Dieser kann nun entweder vom selben oder von einem anderen Notar besucht werden, auch nach einer Quarantänezeit. Der Großvater muss nun bestätigen, dass er um den Inhalt der Urkunde weiß und das Formular unterschreiben. Die Unterschrift beglaubigt der anwesende Notar.

Hierbei können alle notwendigen Hygiene- und Abstandsvorschriften eingehalten werden. Großvater und Notar halten sich zwar im gleichen Raum auf. Doch muss der Notar dem Großvater nichts in direktem Kontakt überreichen, da dieser die Unterlagen ja bereits vorliegen hatte. Der Notar kann sie mit ausreichender Distanz zum Großvater einsammeln. Damit wird die ursprüngliche Schenkungsurkunde rechtskräftig.
 
Bei komplexen Sachverhalten keine vollmachtlose Vertretung

Ähnlich kann man vorgehen, wenn vertragliche oder andere Dokumente zu beurkunden sind, bei denen der Sachverhalt vergleichsweise simpel ist und die Inhalte von allen Beteiligten einhellig angenommen werden. Etwa kann eine Erbengemeinschaft von mehreren, an unterschiedlichen Orten lebenden Geschwistern so regeln, ein gemeinsam geerbtes Grundstück zu verkaufen.
 
Komplexe Sachverhalte vorab am Telefon besprechen

Bei komplexen Begebenheiten, oder wenn verschiedene Akteure zerstritten sind, eignet sich eine vollmachtlose Vertretung nicht. Beispielhaft hierfür wäre, nach einer Trennung eine vielschichtige Scheidungsfolgenvereinbarung zu treffen. Denn eine solche ist, mit all ihren Facetten, meist sehr verhandlungsintensiv. Um in Krisenzeiten dennoch bestimmte Details klären zu können, ist es Scheidungswilligen möglich, einzelne Scheidungsfolgen über telefonische oder Videokonferenzen mit einem Notar zu besprechen, bevor diese letztendlich beurkundet werden müssen.
 
Termin vereinbaren - vor dem Gang ins Notariat

Aber auch in Zeiten des Coronavirus stehen Rechtsuchende nicht vor verschlossenen Kanzleitüren. Notare beurkunden weiterhin Testamente, Vorsorgevollmachten und dringende Immobiliengeschäfte. Auch für Unternehmen sind wir jederzeit erreichbar. Wer sich zu einem bestimmten Thema beraten lassen möchte, findet im Internet unter https://www.notar.de/ den richtigen Ansprechpartner. Zum Schutz aller Beteiligten sollte vor dem Gang ins Notariat ein Termin vereinbart werden. Es empfiehlt sich auch, mit dem Notar das genaue Verfahren vor der Beurkundung abzusprechen.

IT-Industrie bietet kostenlose Hilfe

IT-Industrie bietet NGOs und sozialen Organisationen Unterstützung im Kampf gegen das Coronavirus.

Während Covid-19 die Welt durchkämmt, haben Dutzende von Unternehmen aus aller Welt ihre Bereitschaft erklärt, den von der Krise betroffenen NGOs zu helfen. NGOs und Non-Profit-Organisationen, deren Aktivitäten erheblich eingeschränkt wurden, können sich ab sofort um kostenlose IT-Dienstleistungen, Zugang zu Produkten, Tools und Spezialisten bewerben.

Auf TechToTheRescue.org finden NGOs eine Liste von Unternehmen, die IT-, Design-, Marketing- und sogar Rechtsdienstleistungen anbieten und kostenlose Hilfe leisten. Die Liste ist offen und wächst ständig, da sich die Unternehmen dem Kampf anschließen. Um sich anzumelden, muss ein Unternehmen die Methode und den Umfang der angebotenen Hilfe sowie seine Kontaktdaten angeben. Alle Informationen gehen an eine öffentlich zugängliche Datenbank, die von Mitarbeitern und Freiwilligen von Nichtregierungsorganisationen auf der ganzen Welt genutzt werden kann, um die richtige Unterstützung für dringende Initiativen zu finden.

Die Aktion wurde von Tom Karwatka, dem CEO von Divante, zusammen mit einer Gruppe engagierter Mitarbeiter initiiert, die einen Aufruf an Unternehmen richteten, ihre Ressourcen zu bündeln und den Freiwilligensektor zu unterstützen.

“Es wird viel über die Bedürfnisse von Unternehmern gesprochen, aber wir befürchten, dass die globale Krise auch soziale Organisationen treffen wird. Sie haben keine Budgets für eine schnelle Digitalisierung und sind oft nicht in der Lage, so effizient wie Unternehmen zu reagieren. Wir hoffen, dass die Hilfe von talentierten Menschen aus der IT-Branche dieses Problem in dieser schwierigen Situation ein wenig lindern wird”, so Tom Karwatka, CEO von Divante und Initiator von Tech To The Rescue.

Die Organisatoren betonen, dass die erste Voraussetzung für den Beitritt zur Initiative die Selbstlosigkeit ist. Kein Unternehmen profitiert von der Hilfe, die sie leisten, und Unternehmen, die sich innerhalb von TechToTheRescue.org zu ihrer Unterstützung erklärt haben, erklären sich bereit, ihre Daten zu veröffentlichen.

C-Krise: Shut down? Cheer up!

Wie wir persönlich gestärkt und zufrieden aus der Corona-Krise hervorgehen können.

Die ersten Phasen der inneren, psychischen Corona-Krise haben wir im deutschsprachigen Raum bereits hinter uns: Die Zeit des Verdrängens liegt Wochen zurück und auch die Periode des Nörgelns und Auflehnens haben die meisten von uns hinter sich gelassen. Nun gilt es dem Jammertal und der täglichen Grübelfalle zu entkommen.

Wenn wir akzeptieren, dass die Welt um uns herum gerade stillsteht und wir nur bedingt Einfluss auf die Rahmenbedingungen des täglichen Lebens nehmen können, dann können wir uns fokussieren auf die wirklich wichtigen Dinge: Loslassen, Entschleunigen und zu Ruhe kommen. Erst wenn sich dieser friedvolle innere Zustand einstellt, dann entsteht neue Energie, neue Motivation und echtes, „hausgemachtes Glück“.

Von „Ich bin ja so busy“ zum „Luxus des Loslassens“

Als Trainerin und Speakerin erlebe ich gerade am eigenen Leib, was es bedeutet, von absoluter Voll-, ja wahrscheinlich sogar Überbeschäftigung, innerhalb weniger Tage herunterzufahren. Der Kalender leert sich tsunamiartig über Wochen hinweg und man ist trotz AGBs und Stornobedingungen vollkommen machtlos. Was hilft es jetzt, wie Don Quichotte gegen Windmühlen zu kämpfen? Ziemlich verschwendete Energie und wenn ich etwas hasse, dann ist es Energie- und Zeitverschwendung!

„Busy“ ist das neue „trendy“

„Busy“ ist das neue „trendy“, oder war es zumindest, bis uns Corona die Absurdität unseres Handelns vor Augen geführt hat. Schneller, höher, weiter funktioniert nicht mehr – es gilt den „Luxus des Loslassens“ genießen zu lernen! Die Tage und Stunden gehen im Homeoffice ineinander über und schaffen eine neue zeitliche Flexibilität – sozusagen als Entschädigung für die eingeschränkte räumliche Freiheit. Ja, die Zeit ist mehr im Fluss. Und gerade deshalb gilt es jetzt, sie nicht zerfließen zu lassen. Wehren wir uns gegen sinnlose Ablenkung, wie übermäßigen Medienkonsum und endloses Treiben im Newsfeed der sozialen Medien. Raus aus der Filterblase der negativen Nachrichten und rein in eine selbst geschaffene Wohlfühlatmosphäre!

„Auf der Couch sitzen und Leben retten?“

Diese Forderung aus den sozialen Medien ist in Wahrheit gar nicht so einfach auszuführen. Und doch retten wir damit nicht nur anderer Leute Leben, sondern vor allem auch unser eigenes! Okay, retten ist jetzt vielleicht etwas theatralisch ausgedrückt. Aber auf jeden Fall können wir den „virulenten“ Stillstand für einen Boxenstopp nutzen, einen Boxenstopp für mehr Bewusstsein, Wohlbefinden und Balance.

Die Chance des Shutdowns

Nicht nur verspüre ich die Krise finanziell derzeit am eigenen Leib, als Betriebs- und Volkswirtin sehe ich mehr als deutlich die mittelfristigen Auswirkungen auf unsere Konjunktur und Wirtschaft! Und gleichzeitig erinnere ich mich dieser Tage oft an meine Kindheit zurück. Ich bin im südostbayerischen Chemiedreieck nahe Burghausen aufgewachsen. Mein Vater war als Chemieingenieur für die Instandhaltung einer großen Erdöl-Raffinerie zuständig. Einmal im Jahr gab es einen geplanten „Shutdown“ – eine Stilllegung des Betriebsgeländes, um notwendige Wartungs- und Reparaturarbeiten durchzuführen.

Die Vorbereitungen auf den Shutdown und der Produktionsstopp selbst waren für meinen Vater die aufwändigste und gleichzeitig arbeitsintensivste Zeit des ganzen Jahres. Wir Kinder mussten auf leisen Sohlen um ihn herumschleichen und ihm zu Hause jeden Wunsch von den Augen ablesen. Und zugleich war es für Papas Firma die wichtigste Zeit im ganzen Jahr, denn jetzt wurden die Weichen gestellt – nicht nur für den reibungslosen Betriebsablauf der Folgemonate, sondern auch für mögliche Wachstumssteigerungen der Produktion.

Von der Radiusbeschränkung zur Radiuserweiterung

Viele Unternehmer werden gerade dazu gezwungen, ihre Geschäftsmodelle und Kommunikationskanäle zu überdenken und im Schnellverfahren zu digitalisieren. Tausende von Arbeitsplätze werden momentan internet- und remotetauglich gemacht. Hindernisse werden wie nie zuvor aus dem Weg geräumt. Das wird unsere Zusammenarbeit auch nach der Krise verändern, so viel ist sicher. Das Schöne dabei ist: Durch die Überwindung der technischen und organisatorischen Hürden entstehen neue, zukunftssichere Arbeitsweisen, die uns produktiver und flexibler werden lassen.

Genauso bedeutend ist neben dem digitalen das persönliche Wachstum. Unsere Widerstandsfähigkeit, von Psychologen als „Resilienz“ bezeichnet, wird gerade in mehrfacher Hinsicht intensiv trainiert. Weiterhin denke ich aktuell oft an den Klassiker aus der Motivationspsychologie, die Maslowsche Bedürfnispyramide. Corona liefert uns einen eindrücklichen Beweis, dass körperliche und existenzielle Bedürfnisse wie Gesundheit und Sicherheit nach wie vor das Wichtigste für den Menschen sind. Erst danach kommen psychologische Bedürfnisse wie soziale Kontakte, Autonomie und Kompetenz erleben.

Apropos Kompetenz erleben: Bei vielen von uns im Businessleben erleidet die persönliche Erfolgsbilanz gerade einen heftigen Einbruch, zumindest was Umsatz und Ertrag angeht. Im Verkauf bricht die persönliche Erfolgsbestätigung durch den Kunden weg. Damit wir nicht in ein motivatorisches Defizit rutschen, gilt es klug zu kompensieren. Das gelingt zum einen, indem wir unsere Leistung mit neuen Maßstäben messen, wie z.B. einem produktiven Homeoffice-Tag oder neu erlernte Arbeitsmethoden. Zum anderen, indem wir uns Zeit nehmen für geistiges Wachstum und endlich die Berge an Fachlektüre zu dezimieren. Aber bitte nicht nach dem Muss- sondern lieber nach dem Lustprinzip – denn genau dann lassen uns unsere neuen Fähigkeiten nach dem Downturn neu durchstarten.

Die Kunst des hausgemachten Glücks

Wir Menschen haben einen sogenannten Glücksfixpunkt. Sowohl nach außerordentlich positiven als auch negativen Ereignissen kehren wir immer wieder zu diesem „happiness setpoint“ zurück. Erstaunlich ist, wie schnell wir wieder zu dieser „Glücksnormalität“ finden. In der aktuellen Krise profitieren wir davon sehr. Das zeigt sich darin, wie viele von uns gerade ausgesprochen kreativ werden und für das eigene Glück zu Hause sorgen. Wir erfreuen uns an den kleinen Glücksmomenten: mit Wohlfühlklamotten die tägliche Arbeit im eigenen Rhythmus erledigen, mit Freunden, Kollegen oder Kunden telefonieren, entspannen bei Cappuccino oder Teepausen – teilweise sogar mit virtueller Begleitung und vieles mehr.

Ein Tipp aus Happy Sales, der gerade noch mehr Aktualität hat als zu normalen Zeiten: Erstellen Sie eine „Schmunzelliste“ mit vielen Aktivitäten, die Ihnen schon beim bloßen Drandenken ein Lächeln ins Gesicht zaubern. Und führen Sie diese dann auch gemeinsam mit Ihren Lieben aus. Planen Sie jeden Tag mindestens einen „corona tauglichen“ Miniurlaub und ab damit auf den Familien-/Homeschooling- oder sonst was Plan ☺. Und noch eine Glücksintervention sei Ihnen ans Herz gelegt: Machen Sie am Abend eines jeden Tages einen Glückscheck! Fragen Sie sich – gerne auch als Familie gemeinsam: „Was war heute schön?“ und „Was wollen wir morgen wieder erleben oder machen?“. Ein wunderbares Ritual, um sich des „hausgemachten Glücks“ bewusst zu werden und es tagtäglich aktiv zu steigern. Wäre doch gelacht, wenn das nicht nur die Gefühlsebene, sondern eben auch das Immunsystem nachhaltig stabilisiert!

Die Autorin
Sandra Schubert ist nicht nur leidenschaftliche Verkäuferin, sondern auch Impulsgeberin und Motivatorin, http://www.schubs.com/

Die Zukunftsfähigkeit sichern

Sechs Vorgehensweisen für Unternehmen, die auch in harten Zeiten Sicherheit erzeugen.

Angst ist ein schlechter Ratgeber – aber offenbar immer noch besser, als komplett auf jeden Beistand verzichten zu müssen. Genauso agieren jedenfalls viele Unternehmen angesichts der aktuellen Krise. Dabei gibt es nicht nur viele gute Gründe, aus dieser Abwärtsspirale schlechter Ratschläge auszubrechen, sondern es existiert auch eine Reihe probater Werkzeuge, um die Zukunft des Unternehmens und das eigene unternehmerische Handeln nicht der Angst zu überlassen. Vor allem mit Blick auf die Zeit nach Corona, in der es umso wichtiger sein wird, den WIP (Work in Process) nicht gleich zu hoch zu fahren.

Wie treffen wir Entscheidungen unter Stress? Es dominieren unbewusste, automatisch ablaufende Prozesse. Eine Situation aus mehreren Perspektiven durchdenken, mögliche Handlungsfolgen abwägen: Bei größerem Handlungsdruck sind rationale Entscheidungen eher Fehlanzeige. Stattdessen: Angst, Flucht, Abwehr, Verteidigung – man kann in diesem Modus zwar blitzschnell reagieren, tut häufig genug jedoch genau das Falsche.

Steigt der Handlungsdruck, übernehmen oft nicht die besten, sondern die erstbesten „Systeme“

Erwartet ein Unternehmen, dass bald deutlich weniger Aufträge kommen werden oder wird es konkret damit konfrontiert, dass sich die Auftragslage bereits deutlich verschlechtert hat, so stellt sich die Frage: Haben die Entscheider eines Unternehmens immer noch genügend gute Handlungsweisen zur Verfügung, um die Organisation jetzt und in Zukunft zu sichern? Trifft ein Unternehmen suboptimale Entscheidungen, dann kann es sein, dass es damit in guten Zeiten noch halbwegs gut durchkommt. Tritt eine wirtschaftlich schwierige Lage ein, funk­tioniert das spätestens jetzt nicht mehr. Setzt es weiterhin Dinge um, die heute notwendig erscheinen und weil schlichtweg unter Stress und aus Angst keine anderen Handlungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen, dann trifft dies das Unternehmen in harten Zeiten mit voller Wucht.

Nicht eine mögliche Krise, sondern der Handlungsdruck macht den Unterschied

Angst vor einem Konjunktureinbruch erhöht den ohnehin stets hohen Handlungsdruck nochmals. Eine Krisensituation macht es schlichtweg dringlicher, zu handeln – man muss schnell Entscheidungen umsetzen, die allerdings zuvor bewusst überprüft werden sollten. Nur, allein diese Handlungen stärken ein Unternehmen in Krisenzeiten nicht. Deshalb: Die Weichen dafür, ob ein Unternehmen besser als andere durch schwieriges Fahrwasser navigieren und daraus gegebenenfalls sogar stärker als zuvor hervorgehen kann, sollten bereits zu einem anderen Zeitpunkt gestellt werden. Unternehmen, die vor einer Rezession bedeutende Veränderungsinitiativen erfolgreich umgesetzt haben, können davon in Krisenzeiten profitieren und auch währenddessen mehr Chancen als andere nutzen.

Sechs Vorgehensweisen, die auch in harten Zeiten Sicherheit erzeugen

Irrationale und etablierte Verhaltensweisen haben gerade in Krisenzeiten Hochkonjunktur. Ein Beispiel: Kosteneinsparungen, die über das Ziel hinausschießen und damit die Zukunft des Unternehmens gefährden. Bedeutende Veränderungsinitiativen sollten nicht erst in einer akuten Rezession gestartet werden – mit dem richtigen Fokus kann jedoch auch dann immer noch viel erreicht werden.

1. Den Work-in-process-Teufelskreis durchbrechen, ...

... damit sich alle endlich auf das Wesentliche konzentrieren können. In den meisten Unternehmen ist der WIP, also die Arbeitslast, permanent zu hoch und Projekte behindern sich gegenseitig. So wird von Mitarbeitern eingefordert, bis zu zehnfach mehr an Projekten zu erledigen, als optimal bearbeitet werden können. Im ständigen Bemühen, alles gleichzeitig zu erledigen, leiden nicht nur Qualität und Arbeitszufriedenheit. Man nimmt damit auch in Kauf, dass Verspätungen zur Norm werden, sich alle verfügbaren Ressourcen im  Multitasking-­Modus aufreiben, die Fehleranfälligkeit nach oben schnellt und das Topmanagement viel zu viel Zeit in die Lösung andauernder Konflikte aus dem WIP-Teufelskreis investieren muss. Der Ausweg aus diesem Zuviel an Arbeit liegt auf der Hand: Die Arbeitslast muss reduziert, die Anzahl aktiver Projekte gesenkt werden. Damit haben Unternehmen, die die Arbeitslast dauerhaft reduzieren, gerade auch in Krisenzeiten einige überzeugende Verkaufsargumente mehr als andere: Die Durchlaufzeiten aktiver Projekte verkürzen sich deutlich. Zugleich erhöht sich die Zuverlässigkeit, Verspätungen nehmen ab und es können durchschnittlich mehr Projekte im Jahr fertiggestellt werden als bisher.

2. Das Unternehmen ­konsequent durchsatz­orientiert ausrichten ...

... und damit Investitionen zurückstellen und/oder streichen, mit Ausnahme jener Investitionen, die dem Unternehmen einen schnellen Return on Investment bringen. In der klassischen kostenorientierte Denkweise fokussiert sich jeder Bereich im Unternehmen darauf, lokal Kosten zu sparen – unter der Annahme, dass eine lokale Verbesserung der Kosten automatisch zu einer Verbesserung für das gesamte Unternehmen führe. Allerdings werden in der kostenorientierten Denkweise auch Investitionen eingespart, die eigentlich gerade notwendig sind, um morgen den Durchsatz des Unternehmens signifikant zu steigern. Was die kostenorientierte Denkweise außen vor lässt, ist zentraler Punkt des durchsatzorientierten Handelns: sich auf ein GEMEINSAMES Unternehmensziel auszurichten und dadurch den langfristigen Erfolg sicherzustellen. Eine eindeutig durchsatzorientierte Ausrichtung ist der Weg, um ab sofort die Investitionsentscheidungen planvoll auf Return on Investment auszurichten. Haben Unternehmen bereits vor einer Rezession diesen Shift auf Durchsatzorientierung vollzogen, profitieren sie davon natürlich auch in Krisenzeiten. Sie haben ihre Liquidität erhöht, denn sie ­haben ausschließlich Entscheidungen für Investitionen getroffen, die sich innerhalb kürzester Zeit refinanzieren, während andere eine Vielzahl nicht durchsatzorientierter Investitionen getätigt haben – und damit auf Durchsatzsteigerung (in der Zukunft) verzichten.

3. Bbevorzugter Lieferant werden ...

... und damit (auch in Krisenzeiten) Marktanteile dazugewinnen. Viele Unternehmen gehen bei den Leistungen, die sie ihren Kunden anbieten, Kompromisse ein. Statt deren Erwartungen in bestimmten Bereichen zu übertreffen, bleiben sie ein Lieferant unter vielen – mit der Konsequenz, dass sich die Angebote, nicht von jenen der Konkurrenz unterscheiden können, außer durch den Preis. Höhere Verfügbarkeiten, höhere Zuverlässigkeit, kürzere Lieferzeiten als bisher und/oder als marktüblich: All das sind entscheidende Kundenbedürfnisse. Unternehmen, denen es gelingt, genau diese Bedürfnisse zu befriedigen, verschaffen sich einen entscheidenden Wettbewerbsvorteil. Und das ohne neue Produkte, Leistungen oder Technologien entwickeln zu müssen. Bevorzugter Lieferant zu sein bzw. zu werden, erzeugt auch in der Krise einen hohen Nutzen. Wenn das Marktvolumen insgesamt kleiner wird, als bevorzugter Lieferant der Umsatz jedoch stabil gehalten werden kann, dann vergrößert sich der eigene Marktanteil. Das heißt nichts anderes, als dass der Wert des Unternehmens steigt. Kundenbedürfnisse zu erfüllen, bedeutet auch, in der Krise Produkte immer noch sofort bzw. schneller als andere liefern zu können. Viele Unternehmen senken ihre gesamten Warenbestände, damit sie Kosten einsparen. Dann ist jenes Unternehmen im Vorteil, das seine Lagerbestände dynamisch anpassen und Produkte, die nach wie vor dringend von den Kunden benötigt, so schnell wie möglich verfügbar machen kann.

4. Einen entscheidenden Wettbewerbsvorteil aufbauen ...

... und damit den Wert des Unternehmens für alle Stakeholder steigern. Die Geschwindigkeit, mit der sich Technologien weiterentwickeln, Kundenbedürfnisse verändern, Produktlebenszyklen verkürzen, hat sich enorm erhöht – damit einhergehend auch der Druck auf die Unternehmen. Neben dem fordernden Tagesgeschäft und einem Fokus, der häufig nur bis zum nächsten Quartal reicht, bleibt viel zu wenig Zeit, um sich intensiv mit Zukunftsthemen auseinanderzusetzen. Dabei sind Innovationen ein wichtiger Hebel, um die Zukunft des Unternehmens zu sichern, insbesondere dann, wenn sie Wert erzeugen, indem sie eine bisher elementare Beschränkung für Kunden beseitigen (zitiert nach E. Goldratt, dem Begründer der Theory of Constraints). Und ein maximaler Wettbewerbsvorsprung ist auch in wirtschaftlich turbulenten Zeiten äußerst gefragt. Kann ein Unternehmen während einer Krise beispielsweise als einziges ein neuartiges Produkt oder Geschäftsmodell bzw. einen neuartigen Service liefern, dann wird dieses/dieser (gerade) auch in der ­Krise für Kunden besonders wertvoll sein. Denn: Es wird etwas geboten, was ein vorhandenes Bedürfnis erstmalig und passgenau erfüllt und von keinem Mitbewerber bedient werden kann.

5. (Weiterhin) die „richtigen“ Aufträge annehmen, ...

... um in einem möglichen Preiskampf nur moderat mitgehen zu müssen. Die Preise, die ein Unternehmen jetzt erlöst, geraten in einer Rezession unter Druck. Wenn es dann zu einem Preiskampf kommt, stehen Unternehmen vor der Entscheidung, wie weit sie in diesem mitgehen können, damit die Aufträge nicht an Mitbewerber vergeben werden. Bei einem Konjunktur­einbruch werden Einkaufsentscheidungen und Auftragsvergaben noch langsamer und vorsichtiger als sonst getroffen. Genau mit derselben Vorsicht und ohne Hektik, denn die Nachfrageseite baut nur künstlichen Zeitdruck auf, sollten Unternehmen über ihre Preise entscheiden. Sie müssen keinesfalls überstürzt in Vorleistung gehen. Dabei können auch in der Rezession eingehende Aufträge zu Kapazitätsengpässen führen. Die Durchsatzrechnung hilft dabei, zu entscheiden, welcher Auftrag zu diesem günstigeren Preis bevorzugt bearbeitet werden soll. Dabei steht nicht die Fragestellung im Vordergrund, ob ein Auftrag überhaupt Durchsatz bringt – dass ein Auftrag gar keinen Durchsatz einbringt, wäre erst das Resultat eines dramatischen Preisverfalls –, sondern es geht darum, die „richtigen“ Aufträge anzunehmen (Welcher der Aufträge bringt dem Unternehmen mehr ein?) und damit im Preiskampf wie geplant nur moderat mitzugehen.

6. Auf den Bullwhip-Effekt vorbereitet sein ...

... und mit neuen Distributionsmodellen eine Win-win-Situation schaffen. In der Rezession 2008/09 mit einem dramatischen Einbruch des Auftragsvolumens konfrontiert, beabsichtigte ein Elektronikhersteller, Mitarbeiter zu entlassen. E. Goldratt riet dem Management ab, denn seine Analyse der Marktsituation ergab ein differenzierteres Bild. Die Produkte des Herstellers wurden an die Endverbraucher auch während der Rezession nach wie vor gut verkauft. Doch die Händler hielten sich in der Krise aus Angst mit weiteren Bestellungen zurück. Goldratt prognostizierte im Januar 2009, dass Unternehmen, so auch der Elektrogerätehersteller, gut daran täten, vorbereitet zu sein, wenn die Lager der Händler leer seien und wieder aufgefüllt werden müssten. Entlassungen wären kontraproduktiv, wenn es doch darum gehen muss, zu einem Zeitpunkt x wieder möglichst viele Aufträge zu bearbeiten und schnell liefern zu können.

Die Rezession 2009 zeigte auch, dass diese maximalen Schwankungen – extreme Zurückhaltung bei der Auftragserteilung während der Rezession, extrem hohes Auftragsvolumen zum Ende hin – Handelsunternehmen in erhebliche Schwierigkeiten bringen. Weil das, was sie wieder gerne verkaufen würden, von ihren Lieferanten nicht bedient werden kann: Bei diesen fehlen entweder die großen Kapazitäten oder sie sind in der Rezession wegen Auftragsmangels in die Pleite geschlittert. Würden Lieferanten ihren Kunden an der Schnittstelle zum Endverbraucher in der Rezession ein neues Geschäftsmodell anbieten, ließe sich für beide Seiten eine Win-win-Situation realisieren: fix getroffene Vereinbarungen über die Abnahme einer großen Produktmenge zu rezessionsbedingt angepassten Preisen. Der Lieferant liefert dafür nicht alle Produkte auf einmal, sondern genau in jener Geschwindigkeit, wie der Händler diese auch verkaufen kann. Der Händler verbessert dadurch sein eigenes Distributionssystem, muss kein riesiges Lager unterhalten und kann seine Kapitalbindung senken.

Machen sich Unternehmen bewusst, dass in einer Krisensituation der Handlungsdruck nochmals steigt, tun Organisationen gut daran, besser als andere darauf vorbereitet zu sein. ­Zudem gilt: Um auch in Krisenzeiten sicher zu navigieren, sind nicht in jedem Fall zwingend gänzlich andere Vorgehensweisen als sonst gefragt. Vielmehr geht es um Grundlegenderes, und das gilt in guten wie in schlechten Zeiten: ein Umdenken und Verändern der Planungs- und Steuerungspraxis in entscheidenden Punkten, die bessere Erfüllung von Kundenbedürfnissen, den Aufbau von Wettbewerbsvorteilen oder eben auch ein im Vergleich zum Mitbewerb schnelleres Reagieren auf das Ende der konjunkturellen Talfahrt.

Der Autor Uwe Techt ist Geschäftsführer der VISTEM GmbH & Co. KG und gilt als Vorreiter im deutschsprachigen Raum für die Nutzung der Theory of Constraints (TOC) und des Critical Chain Projektmanagements, www.vistem.eu