Isabel Stühlers Kampf für den Unternehmerlohn für Solo-Selbständige


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Die Solo-Selbständige Isabel Stühler prangert die aus ihrer Sicht mangelnden finanziellen Corona-Hilfen öffentlich an und kämpft für einen Unternehmerlohn für kleine Unternehmen und Solo-Selbständige.

Hier der Aufruf von Isabel Stühler:

Hallo, liebe StartingUp-Leser,

hallo, liebe Gründer und Solo-Selbstständige,

seit Juni setze ich mich nun massiv für die dramatische Notlage der Solo-Selbständigen ein. Es ist einfach eine Katastrophe wie mit uns und den kleineren Unternehmen in dieser schweren Krise "verfahren" wird. Auf meiner Facebook-Seite und meinem YouTube-Kanal halte ich mit regelmäßigen Updates weiter über alle Fortschritte und Meilensteine auf dem Laufenden.

Ich werde nicht eher Ruhe geben, bis wir endlich einen Unternehmerlohn erhalten – und dies auch rückwirkend! Vorher gebe ich nicht auf!

Wie alles mit meinem Engagement begann, fasse ich einmal zusammen:

Als mir im Juni dieses Jahres die gesamte Tragweite bewusst wurde, habe ich einen Video-Brief an unseren Schleswig-Holsteinischen Ministerpräsidenten Daniel Günther geschickt. Diese Video-Botschaft wurde in kurzer Zeit über 9.800-mal aufgerufen! Von da an ging es dann so weiter:

Herr Kay Richert, MdL von der FDP aus Flensburg, wurde auf meine Video-Botschaft aufmerksam gemacht und kontaktierte mich noch am selben Tag. Bereits einen Tag später haben wir uns getroffen und unterhielten uns über eine Stunde über die dramatische Notlage und die Probleme der aktuellen Situation. Hauptpunkt war die mangelnde finanzielle Unterstützung und die düstere Aussicht dahingehend für die kommenden Monate.

Nach diesem Gespräch leitete Herr Richert alles direkt an unseren Schleswig-Holsteinischen Wirtschaftsminister Dr. Bernd Buchholz weiter und tatsächlich erhielt ich dann eine Einladung in das Ministerium nach Kiel. Auch Herr Dr. Buchholz hatte sich bei diesem Termin über eine Stunde Zeit genommen.

Durch meine Video-Botschaft wurde auch das Team von ZDFzoom auf mein Engagement aufmerksam. Das Ergebnis: Ich wurde eine Protagonistin für die Reportage "Allein gelassen in der Krise - Solo-Selbstständige in der Corona-Falle".

Das Tolle daran: Es wurde nicht nur bei mir zu Hause gedreht. Auch mein Termin in Kiel spielt bei der Reportage eine wichtige Rolle und das Interview mit Dr. Buchholz und mir wird gezeigt.

Ja, und so ging es dann in den kommenden Wochen weiter: Herr Richert hat wirklich Wort gehalten und unterstützt mich weiterhin tatkräftig und konstant in meinem Engagement! Zum einen hat Herr Richert zwischenzeitlich eine parlamentarische Initiative veranlasst. Zum anderen hat er für mich einen Kontakt zu der Abgeordneten des Schleswig-Holsteinischen Landtags Frau Serpil Midyatli hergestellt, die wiederum nach einem Telefonat einen Kontakt zu dem Ministerbüro von Herrn Hubertus Heil für mich ermöglichte. Mit dem Büroleiter von Herrn Heil habe ich in der vergangenen Woche telefoniert, siehe Update 22 vom 3. November 2020 und ich stehe jetzt unmittelbar vor einer Terminabstimmung mit Herrn Heil.

Wie gesagt, ich gebe nicht auf, bis ich das Ziel Unternehmerlohn für uns erreicht habe. Zeitweise komme ich dabei an meine Grenzen, ich bin ausgelaugt und erschöpft. Hinzu kommt meine eigene finanzielle Lage, die mehr als dramatisch ist, denn bislang habe ich nur 3.200 Euro Soforthilfe erhalten! Keinen Cent mehr. Die irrsinnigen Kriterien des ersten Überbrückungs-"Hilfspakets" erfülle ich wie so viele etliche andere auch nicht (nur 1 Prozent wurde hier angeblich erst abgerufen). Die Grundsicherung bekomme ich nicht, da ich mit meinen aktuell schwachen 30 Prozent Einnahmen dafür "zu viel" verdiene. Wovon sollen wir denn überleben, wenn wir all diese Kriterien nicht erfüllen? Wir brauchen dringend finanzielle Unterstützung für den massiven Umsatzverlust der nun seit Monaten besteht und mit Sicherheit auch noch länger anhalten wird.

Damit ich mit meinem Engagement zügig weiterkomme, sind weitere Kontakte zu TV, Radio und Presse unerlässlich. Wer kann mich vielleicht hierbei unterstützen? Wer kann vernetzen?

Auch gilt es, meine Reichweite noch zu erhöhen. Mein letzte Video-Botschaft, Update 24 "Schlaflos in Nordfriesland - der Corona-Schuldenberg wird einfach immer größer!", wurde zwar innerhalb einer Woche 122-mal geteilt und über 4.466-mal (!) aufgerufen, doch je noch enormer die Reaktionen sind, desto besser ist es für meine folgenden Gespräche mit den Politkern.

Wir dürfen uns einfach so nicht behandeln lassen! Gemeinsam sind wir einfach stärker! Bitte haltet durch und bitte unterstützt mit in meinem Engagement.

Jede Vernetzung, jeder Like, jede Reaktion und jedes Teilen ist eine große Hilfe.

Mit vielen Grüßen aus Nordfriesland in alle Himmelsrichtungen,

Isabel

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Gründungshelfer in Krisenzeiten

Nützliche Tools und Tipps, die dir in diesem Jahr dabei helfen, möglichst ohne große Reibungsverluste durchzustarten.

Gründen in der Krise – unberechenbare Herausforderung oder gar Traumtänzerei? Für viele Menschen ist es das nicht! Denn sie setzen gerade jetzt auf eine Gründung. Entweder, weil sie das veränderte Kaufverhalten der Menschen als Chance sehen, oder weil sie schlichtweg an ihrer Idee festhalten und hier und da Stellschrauben drehen und so auf die neuen Gegebenheiten nach Corona reagieren.

Was auch der Grund ist, wer in diesem Jahr allen Widerständen zum Trotz mit seinem Business durchstarten möchte, der sollte sich dringend mit Tools vertraut machen, die einen mit umfangreichen und professionellen Features an die Hand nehmen und durch die Gründung führen.

Die nachfolgende Checkliste zeigt dir vier hilfreiche Tools für alle, die in bzw. trotz Krisenzeiten gründen.

WISO MeinBüro

Wer seine Büroarbeit inklusive seiner gesamten Aufträge unkompliziert, professionell und sicher managen und vor allem alles auf einen Blick haben möchte, der sollte sich WISO MeinBüro einmal näher anschauen. Die allumfassende und cloudbasierte Software verknüpft auf intelligente Art und Weise Finanz-, Buchhaltungs- und Rechnungsfunktionen mit zahlreichen Möglichkeiten der Kundenorganisation. Man kann mit WISO MeinBüro also all seine Aufträge managen – von der Auftragsgewinnung über das gesamte Kundenmanagement und das Banking bis hin zur kompletten Buchhaltung. Das inkludiert unter anderem Angebote, Rechnungen und Mahnungen, das Führen eines Kassenbuches sowie die Anbindung sämtlicher Online-Banken, Kreditkarten und PayPal. Mit WISO MeinBüro kann man die Umsatzsteuervoranmeldung machen und es gibt darüber hinaus die Möglichkeit zum Dokumentenupload sowie den DATEV-Export von steuerrelevanten Daten an den Steuerberater. WISO MeinBüro bietet sogar ein von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen lizenziertes Online-Banking mit Zahlungsabgleich und Überweisung. Diverse Möglichkeiten, die eigenen Kunden zu managen, wie Kundenkarteien anlegen, Umsatzverläufe, Notizen und Todos, machen die Software zu einem absoluten Allrounder für Gründer. Super ist auch, dass man mit MeinBüro Online-Shops von z.B. Shopify anbinden und anschließend Shop-Buchungen bequem in MeinBüro abrufen kann.

Shopify

Online seine Produkte zu verkaufen, ist eine gute Möglichkeit, in der Krise erfolgreich zu sein. Viele Gründer setzen daher auf Shopify. Mit Shopify können Selbstständige ganz einfach aus ihrem Wohnzimmer ihr eigenes Business aufbauen. Der Vorteil: Händler können ihre Produkte überall vertreiben, wo ihre (potentiellen) Kunden sind: im Web, auf mobile Anwendungen und Seiten, Social Media, auf Marktplätzen, und im stationären Handel. Die Plattform bietet ihren Kunden zudem Zugang zu einem großen Netzwerk an Shopify-Partnern, die praktische Anwendungen bereitstellen oder ihnen beim Aufbau ihres Businesses beratend zur Seite stehen. Durch die zahlreichen Anbindungen braucht ein Shopify-Händler im Grunde nicht viel mehr als seinen PC oder sein Tablet. Sogar die Produktion kann (z.B. von T-Shirts, via Spreadshirts) per Dropshipping externalisiert werden. Viele haben, gerade zu Coronazeiten, die Gelegenheit genutzt einen eigenen Shop zu eröffnen. Beispielsweise hat das Unternehmen in den letzten beiden Märzwochen vergangenen Jahres einen Zuwachs von 20 Prozent pro Woche verzeichnet.

Tresorit

Wer im Home Office mit Kollegen zusammenarbeiten möchte, der sollte dringend auf die Datensicherheit achten. Zu kompliziert, gerade am Anfang der Selbstständigkeit? Tresorit schafft hier Abhilfe. Die Ende-zu-Ende-verschlüsselte Zero-Knowledge-Content-Collaboration-Plattform wurde so entwickelt, dass sie die Daten von Personen und Organisationen in der Cloud nach höchsten Sicherheitsstandards schützt. Vertrauliche Informationen werden durchgehend geschützt und das Tool ermöglicht gleichzeitig den komfortablen Datenaustausch. Die Dateien werden verschlüsselt, bevor sie das Gerät verlassen, und bleiben bestens abgesichert, bis sie den Empfänger erreichen. Dank des Zero-Knowledge-Systems verlässt keine Information unverschlüsselt den Computer. Die Dateien sind für niemanden außer dem Empfänger sichtbar, nicht einmal für Tresorits Entwickler. Tresorit ist die sicherste Art der Zusammenarbeit – gerade im Home Office.

Xactly Corporation

Der Vertrieb ist das Herz eines Unternehmens: ohne Verkauf kein Geschäft. Die gegenwärtige Krise erschwert die Arbeit von Vertrieblern jedoch ungemein: Wegen der anhaltenden Schutzmaßnahmen und Kontaktbeschränkungen kann man sich nicht wie früher mit dem Kunden zu einem Verkaufsgespräch treffen. So werden Vertriebler zwangsläufig zu Inside Sales-Verkäufern: Sie müssen notgedrungen ihre Arbeit ohne direkten Kundenkontakt im Home Office verrichten. Dies führt jedoch zu ungewissen und kurzen Planungszyklen. Doch wie können Vertriebsmanager effektiv auf die immer größere Unsicherheit reagieren? Wie können sie trotzdem agil bleiben und relative Planungssicherheit erhalten? Hier helfen die Tools von Xactly, dem amerikanischen Verkaufstechnologie-Unternehmen. Mit Xactly können Manager die Ausführung ihrer Verkaufspläne jederzeit in Echtzeit einsehen, um bei Bedarf Kurskorrekturen vorzunehmen. Gerade jetzt da sich die Gegebenheiten manchmal täglich ändern, bedeutet dies einen unschätzbaren Vorteil.

Dies ist nur eine kleine Auswahl der vielen Möglichkeiten, die einem bei einer Selbstständigkeit in diesen Zeiten helfen können. Gründen in der Krise ein No-Go? Keineswegs.

Die Autorin Sabine Blumrich ist selbständige Redakteurin und Kommunikationsexpertin in Berlin. Nach dem BWL-Studium, einem Volontariat und jahrelanger Erfahrung als selbstständige Redakteurin berät die Kommunikationsstrategin aus Berlin heute Unternehmen, Gründer und Selbstständige.

Diagnose: Krise im Anmarsch

Unternehmenskrisen sind wie schmerzhafte Beschwerden: Wenn es wehtut, ist die Krankheit bereits voll ausgebrochen. Gerade Gründer sollten daher wissen, wie man Schieflagen vorbeugt und bei den ersten Anzeichen schnell und sicher agiert.

Je kleiner ein Unternehmen ist, desto vielseitiger sind die Aufgaben, die den Gründer erwarten. Die Gefahr, sich zu verzetteln oder einfach keine Zeit für wichtige Punkte zu haben, ist bei kleinen Unternehmen besonders groß. Als "Mädchen für Alles" in einer "One-Man-Show" übersieht man schnell, wenn es anfängt, an der einen oder anderen Stelle zu knirschen.

Niemand ist Alleskönner, obwohl die Führungsrolle in kleinen Unternehmen aber genau das verlangt. Mängel in der Unternehmensführung, geringe betriebswirtschaftliche Kenntnisse, Nachfrageveränderungen und Finanzierungsprobleme - das sind die häufigsten Stolpersteine.

Wenn es in der Firma schlecht läuft, wirkt sich die miese Stimmung dann auch noch in der Familie aus. Fallstricke lauern praktisch überall. Diese zu erkennen und richtig darauf zu reagieren - das ist das große Geheimnis erfolgreicher Unternehmen. Wie das funktioniert, lesen Sie hier.

Lernen, wie man selbst "tickt"

Die Früherkennung spielt - genau wie beim Zahnarzt - eine wichtige Rolle. Eine gute Beratung, ein gutes Coaching - das ist viel wert und hilft beim Bewältigen aller möglichen Hürden und eben auch bei der Krisen-Vorbeugung. Wichtig ist hier neben der fachlichen Kompetenz des Beraters vor allem die zwischenmenschliche Komponente. Vertrauen und eine offene Atmosphäre auf Augenhöhe sind die wichtigsten Voraussetzungen für den Erfolg. Auf keinen Fall darf dabei die Persönlichkeit des Gründers außen vor bleiben.

Wenn es nicht rund läuft

Beim Kassensturz am Monatsende ist so mancher den Tränen nahe - der Grund: Viel Arbeit und es kommt einfach nie genug dabei heraus. Das erleben Unternehmer als zermürbendes Hamsterrad und sie sind keineswegs alleine damit. Trotz schlechter Ergebnisse auf dem Papier tun sich viele Unternehmen schwer damit, die eigene Lage zu realisieren und aktiv zu werden. Doch woran liegt das? Michael Drebs, Diplom-Theologe, Psychologe und Unternehmensberater weiß eine Antwort: "Wenn man nicht weiß, wie schmerzhaft eine Verbrennung ist und wenn einen auch niemand davor gewarnt hat, fasst man eine heiße Herdplatte nun einmal unvoreingenommen an. Hat man sich aber schon einmal verbrannt, lässt man die Sache mit der Herdplatte ganz bestimmt sein. Die Pleite an sich entzieht sich unserem Erfahrungsschatz und so kann man sich eben gar nicht vorstellen, dass das passieren könnte."

Die Beispiele machen deutlich: Impulse von außen sind hilfreich, um die Lage zu erkennen und zu handeln. Auf einen solchen - meist drastischen - Anstoß folgt oft die klare Einsicht: "So geht's einfach nicht weiter." Das Ergebnis kann eine Kehrtwende hin zu einer positiven Entwicklung bedeuten oder auch das freiwillige Ende einer Selbständigkeit. Wer den ausschlaggebenden Impuls nicht erlebt und nutzt, macht meist einfach weiter, bis es gar nicht mehr geht.

Wenn alle Hilfe zu spät kommt

Wer keinen unbezahlbaren Schuldenberg hat, kann ein Gewerbe einfach abmelden und vorhandene Schulden abbezahlen. Wer nur kurzfristige Probleme aufgrund von Nachfrageschwankungen hat, kann das Unternehmen unter Umständen mit Hilfe eines Investors retten, der das Unternehmen mit Eigenkapital versorgt. Allerdings ist hierfür ein überzeugendes und tragfähiges Geschäftskonzept notwendig, und je mehr die Zeit drängt, desto geringer ist die Chance, einen solchen Investor zu finden. Wer zu lange wartet, verspielt das Vertrauen in die unternehmerischen Fähigkeiten. Wenn nichts mehr geht, bleibt oft nur noch, beim zuständigen Amtsgericht die richtige Adresse für einen Insolvenzantrag zu erfragen.

Wie das abläuft, erklärt der Erfurter Fachanwalt für Insolvenzrecht Steffen Zerkaulen: "Zu der Antragstellung gehören auch noch ein paar Unterlagen: Eine Aufstellung der Vermögenswerte, die letzte Bilanz und eine Liste der offenen Forderungen und Verbindlichkeiten. Das Gericht bestellt dann einen vorläufigen Insolvenzverwalter, mit dem dann entschieden wird, ob eine Sanierung in Betracht kommt oder nicht." Für die meisten gescheiterten Unternehmen ist die Insolvenz eine Erleichterung. Der Gerichtsvollzieher kommt nicht mehr, die ständigen Mahnungen und Briefe von Inkassobüros bleiben endlich aus.

Aber auch wenn kein Schuldenberg zu bewältigen ist, bestätigen Unternehmer das Gefühl der Befreiung. Auch Thomas stimmt zu: "Endlich hat man den Kopf wieder für neue Wege frei und kann nach vorne schauen." Kurzum: Es ist wie mit einem kaputten Zahn, an dem immer hier und da ein bisschen herumgedoktert wird, ohne die Ursache zu bekämpfen. Manchmal muss der Zahn eben gezogen werden, um eine ernsthafte Besserung zu erreichen. Wie geht es weiter? Auch wenn das Aus zunächst bedrohlich wirkt, kann es aber sogar neue Perspektiven eröffnen.

Einer neuen Selbständigkeit steht auch im Rahmen einer Insolvenz nichts im Wege - auch die alte Selbständigkeit kann unter Umständen fortgeführt werden. "Der Insolvenzverwalter muss jedoch damit einverstanden sein. Eine neue Verschuldung ist während der Restschuldbefreiungsphase von sechs Jahren aber ausgeschlossen. Darüber hinaus bleibt auch der SCHUFA-Eintrag weitere drei Jahre bestehen", betont Rechtsanwalt Steffen Zerkaulen.

Die Autorin Andrea Claudia Delp betreibt das Portal amaveo.de

Außenstände konsequent einfordern

Außenstände konsequent einfordern

Die Zahlungsmoral von Kunden stellt einen massiven Stolperstein für alle Unternehmen dar. Rund ein Viertel aller Insolvenzen ist unmittelbar darauf zurückzuführen. Ein heikles Thema: Der Kunde ist König und will pfleglich behandelt werden. Aber wenn er Sie aus Nachlässigkeit oder gar aus Kalkül in finanzielle Schwierigkeiten bringt, ist konsequentes Handeln mit Fingerspitzengefühl oberstes Gebot. „Ich war so darauf bedacht, meine Kunden zufrieden zu stellen, dass ich die erledigten Aufträge gedanklich bereits als abgeschlossen abgelegt hatte. Säumige Kunden dann mit Mahnungen zu vergraulen, das glaubte ich mir nicht leisten zu können“, erklärt Zurbier.

Scheuen Sie sich nicht vor schriftlichen Zahlungserinnerungen und – wenn nötig – auch nicht vor der Zusammenarbeit mit einer Inkasso-Firma. Schließlich ist es Ihr Geld und zumeist ist es schon fest verplant. Das „Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen“ besagt: Forderungen können bei Gericht geltend gemacht werden, wenn der Kunde 30 Tage nach Fälligkeitstermin nicht gezahlt hat. Stellen Sie Rechnungen generell so zügig wie möglich, nicht nur einmal im Monat „en bloc“. Prüfen Sie auch, ob Sie neue Aufträge gegen Vorkasse, Barzahlung oder zumindest gegen An- und Teilzahlungen annehmen können. Bei Privatkunden kann es sich lohnen, vorab Informationen über eine Auskunftei einzuholen. Diese hat Zugriff auf die relevanten Datenbanken und kann schwarze Schafe herausfiltern. Droht der Geldfluss dennoch mittelfristig zu versiegen, ist Krisenmanagement gefragt.

Survival-Regel 1

In festgelegten Intervallen die Zahlungsfähigkeit prüfen; Bilanzen und Ertragspläne wie ein außenstehender Controller selbst hinterfragen. Tipp: Das BMWA-Gründerportal (www.existenzgruender.de) bietet Checklisten zur kontinuierlichen Liquiditätsüberwachung.

Frieren Sie geplante Ausgaben und Investitionen ein, prüfen Sie erneut deren Bedarf. Bringen Sie möglichst zusätzliche Bareinlagen ins Unternehmen ein, um „flüssig“ zu bleiben. Achten Sie dabei jedoch darauf, dass Ihre privaten Finanzen klar von denen Ihres Unternehmens getrennt bleiben. Im Falle einer Insolvenz würde damit der ungebremste Griff auf Ihr Privatvermögen ermöglicht. Auch konstruktive Stillhalteabkommen mit Lieferanten – in Form eines Zahlungsaufschubs – können kurzfristig den Rücken freihalten. Und sprechen Sie frühzeitig mit ihrer Hausbank, um ggf. kurzfristig zusätzliches Geld zu leihen, bevor der eigentliche Kreditrahmen völlig erschöpft und der finanzielle Engpass zur Sackgasse geworden ist. Große Kreditinstitute verfügen zumeist auch über Coaching-Programme und Hilfestellungen zur Früherkennung von defizitären Unternehmensplanungen. Es gilt die alte Weisheit: Je früher Sie aktiv werden, desto mehr Handlungsspielraum bleibt Ihnen.

Digitale Helfer für Freelancer

Die Zahl der Selbständigen in freien Berufen steigt in Deutschland seit Jahren kontinuierlich. Die Digitalisierung macht es den Freelancern zunehmend leichter – in puncto Bürokratie, Akquise und daily business können sie sich auf die Unterstützung digitaler Tools verlassen. Hier ein kleiner Überblick über nützliche Businesshelfer.

1. Der Bürokratie-Boost

Bürokratie ist für viele Freelancer und junge Gründer ein negativ besetztes Wort. Laut dem Selbstständigen Report 2018 von invoiz ist für knapp zwei Drittel der befragten Selbständigen die Bürokratie die größte Hürde in der Geschäftspraxis. Das Management des eigenen Business bedeutet nämlich viel Arbeit, die nicht selten die eigentliche Kernkompetenz in Inhalt und Aufwand übersteigt. Denn: Rechnungen müssen ordnungsgemäß aufbereitet und abgelegt, Angebote verfasst und Kunden akquiriert werden.

Aber nicht nur das: Jeder Freelancer muss selbstverständlich seinen steuerlichen Pflichten nachkommen und permanent zusehen, dass er finanzielle Engpässe rechtzeitig erkennt und ausbügeln kann. Am Ende bleibt manchmal kaum mehr Zeit und Kraft, seine eigentliche Arbeit zu erledigen. Dabei sind genau diese Arbeitsergebnisse wichtig, um sich den neuen Auftraggebern bestmöglich zu präsentieren und langfristig am Markt bestehen zu können.

Immer mehr Freelancer greifen daher zu digitalen Helfern – Rechnungstools, Zeiterfassungstools oder Apps, mit denen man sein Geld im Blick hat. Von ihnen versprechen sie sich Unterstützung. Die Tools sind zum Teil auch wirklich gut. Ein Manko gibt es da aber: Problematisch wird es nämlich genau dann, wenn der Nutzer zehn verschiedene Apps für seine bürokratischen Anliegen bedienen muss, die im worst case noch nicht einmal miteinander kompatibel sind. Aus dem Management des Berufsalltages wird dann schnell ein Chaos, Fehlerquellen schleichen sich ein, der Überblick geht schnell verloren.

Der Anspruch an digitale Helfer wächst daher. Tools, die wirkliche Erleichterung bringen, sollten heutzutage allumfassend und interaktiv sein – sie sollten Finanz-, Kommunikations-, Akquise- und Buchhaltungstool in einem sein.

Wirklich gute Tools helfen den Freelancern und jungen Gründern eben nicht nur bei der Zeiterfassung und der Rechnungserstellung. Sie helfen ihnen aber zum Beispiel dabei, liquide zu bleiben. Ein wichtiges Thema, gerade bei frisch gebackenen Gründern oder Freelancern. Oft stehen sie unter einem ständigen finanziellen Druck. Kommt das Finanzamt, muss gezahlt werden. Kann nicht gezahlt werden, muss gestundet werden und das lässt sich das Finanzamt mit hohen Zinsen teuer bezahlen. Liquidität, auch vor dem Hintergrund, dass ein Kunde mal das vereinbarte Zahlungsziel nicht einhält oder gar wegbricht, ist für Freelancer und Selbstständige das A und O der beruflichen Existenz.

Einkommen- und Umsatzsteuervorauszahlungen oder gar nachträgliche Anpassungen der Vorauszahlungen – all das ist möglich. Digitale Tools wie etwa invoiz, das mit seinem Steuerschätzer auf Grundlage der Umsatz- und Ausgabenzahlen die Größenordnung der bereits aufgelaufenen Steuerbelastung aufzeigt, helfen da sehr. So ist es beispielsweise möglich, mit dem Liquiditätsbarometer auf Grundlage von künstlicher Intelligenz den voraussichtlichen Kontostand am Ende des Monats zu bestimmen. Hierbei werden offene Rechnungen, regelmäßige Einnahmen und Ausgaben sowie anstehende Umsatzsteuerzahlungen der Berechnung zugrunde gelegt. Der voraussichtliche Kontostand steht dabei stets im Verhältnis zum aktuellen Kontostand. Das Liquiditätsbarometer zeigt dem Nutzer somit nicht nur, wie der Stand Ende des Monats aussehen wird. Es wird auch schnell klar, ob sich der Kontostand positiv oder negativ verändern wird.

2. Der Akquise-Boost

Um sich der eigentlichen Arbeit widmen zu können, benötigt man aber natürlich erst einmal eines: Kunden. Um die zu bekommen, sollten sich Freelancer an entsprechende Plattformen wenden, etwa Twago, dem nach eigenen Angaben größten paneuropäischen Marktplatz für Freelancer. Die etwa 648.000 registrierten Nutzer haben Zugriff auf insgesamt rund 140.000 ausgeschriebene Projekte aus den Bereichen Design, Webentwicklung, Text und Marketing. Die Freelancer können darüber hinaus sogenannte Credits kaufen und so weitere Funktionen, wie beispielsweise ein SEO-optimiertes Profil, freischalten.

3. Der Daily-Business-Boost

Es gibt auch eine Menge digitaler Tools, die den Freelancern das Erledigen ihrer eigentlichen Kernarbeit erleichtern und ihnen neue Möglichkeiten in der Priorisierung der täglichen To-Do’s bieten. Freelancer sollten auf Tools wie Google Hangouts, Google Meets, Skype und Slack nicht verzichten. Dank ihnen ist es heute möglich, weitestgehend ohne Abstriche auf Auftraggeber- und -nehmerseite ortsunabhängig zu arbeiten. Texte werden in der Cloud erstellt und können interaktiv von den Kollegen oder Kunden gesehen und bearbeitet werden.

Darüber hinaus gibt es auch noch eine Reihe von Productivity-Tools, die sich eignen, um den Arbeitsalltag der Freelancer produktiver und effizienter zu gestalten. Zum Beispiel Evernote: Notizen schreiben, organisieren und gemeinsam To-Do’s verwalten – alles kein Problem. Evernote funktioniert plattform- und dateitypunabhängig und stellt zahlreiche Hilfsmittel bereit, wie zum Beispiel den WebClipper – ein Service zur Speicherung von Websites – oder die Handschrifterkennung in Notizen und Fotos. Die Dokumentensuche mit Kontext-Feature verknüpft Nutzer darüber hinaus sowohl intern als auch extern mit Daten und Personen, die beispielsweise an ähnlichen Themen arbeiten.

Oder aber Pipedrive: Wenn man von CRM spricht, denken die meisten an große Unternehmen mit Tausenden von Kunden. Aber ein gutes Customer Relationship Management kann auch als Freiberufler überaus nützlich sein. Mit Pipedrive lassen sich Kunden und eingehende Leads zuverlässig verwalten. Ein sehr nützliches Feature ist beispielsweise die Integration des E-Mail-Postfaches, womit alle Mails zu den jeweiligen Projekten passend zugeordnet werden.

Auch Mindmeister ist ein gutes Tool, besonders interessant für Marketeers, die konzeptionell arbeiten. Das Tool ermöglicht es Nutzern, Mind-Maps zu erstellen, Ideen entsprechend zu visualisieren und sie so weiterzuentwickeln. Mindmeister ist komplett webbasiert – das heißt, es ist kein Download nötig, um es verwenden zu können. In der Basisversion lassen sich bis zu drei Grafiken erstellen – wer mehr möchte, hat die Auswahl zwischen drei Abo-Modellen.

Fazit

In der Digitalisierung der eigenen Arbeit bietet sich Freelancer eine große Chance für einen Wettbewerbsvorteil. Um als Freelancer heute und künftig am Markt bestehen zu können, muss man seine Ressourcen gut einteilen, es den potenziellen Auftraggebern so einfach wie möglich machen und dabei so professionell wie möglich rüberkommen. Digitale und vernetzte allumfassende Tools können hier helfen, sich massiv von der Konkurrenz abzuheben und zugleich eigene Ressourcen einzusparen. So wird die Zukunft aussehen, „Selbständigen-Tools“ werden in genau diese Richtung gehen.

Die Autorin Ylianna Buhl ist Produktmanagerin bei invoiz, dem Finanz- und Rechnungsprogramm für Selbständige und Kleinunternehmer in der Cloud.

Planvoll die Corona-Krise meistern

Gerade kleinere Unternehmen treffen Krisen wie das Corona-Virus oft unvorbereitet. Wer sich rechtzeitig mit Cloud-Computing, Notfallplänen und Checklisten vorbereitet, kann Schaden von seinem Betrieb abwenden – und sich sogar Wettbewerbsvorteile verschaffen. Was jetzt zu tun ist: acht goldene Regeln.

Händewaschen – so lange, bis man zweimal „Happy-Birthday” gesummt hat. Nicht ins Gesicht fassen. Körperkontakt meiden, in die Armbeuge nießen …  Auch wer sich und seine Mitarbeiter auf solche Vorsichtsmaßnahmen gegen eine Infektion einschwört, ist nicht vor dem Corona-Virus gefeit. Im schlimmsten Fall können dann alle Mitarbeiter den ganzen Betrieb über Wochen nicht betreten.

Was für Großkonzerne mit mehreren Standorten oft noch zu managen ist, kann kleine und mittlere Unternehmen (KMU) schnell an den Rand der Pleite bringen. Nach einer Umfrage der Unternehmervereinigung „The Alternative Board“ unter 165 Firmenchefs von KMU haben mehr als vier Fünftel keinen Notfallplan. Ein schwerer Fehler.

„Es ist unerlässlich, vorzeitig betriebsinterne Regelungen aufzusetzen, die die Art des Umgangs mit der Krisensituation bestimmen“, sagt Bertram Brossardt, Hauptgeschäftsführer beim Verband der Bayerischen Wirtschaft. Kritische Prozesse und Zuständigkeiten müssten vorab definiert werden. „Die allem zugrundeliegende Frage ist, welche kritischen Funktionen der Organisation wie aufrechterhalten werden können, zum Beispiel IT, Vertrieb oder Kommunikation.“

Meist fehlt aber dieses umfassende „Betriebliche Kontinuitätsmanagement”, wie es in den meisten Konzernen eingeführt ist. Doch mit den folgenden acht goldenen Regeln und guter Vorbereitung lässt sich manche Krise auch für KMU sogar ohne größere Einbußen durchstehen:

Regel 1: die Checkliste

Viele Büros bestehen aus ganzen Wänden voller Aktenordner – mit mehr oder minder wichtigem Inhalt. Dazu kommen Inhalte, die im Computer, auf dem Smartphone des Chefs oder zuweilen sogar nur in dessen Kopf sind; Passwörter für manche Online-Konten etwa. Für einen Notfall gilt es zunächst, das absolut Betriebswichtige zu definieren: Was sind die aktuellen Projekte, Lieferungen, Kunden? Welche Zugangscodes, Passwörter und Pin-Nummern sind nötig, um Computer, Bankkonten oder Safes zu nutzen? Wer hat welche Vollmachten und Kenntnisse, wer ist für die Mindestbesetzung des Betriebs nötig? Das sind typische Fragen. Die Industrie- und Handelskammer Hamburg hat eine umfangreiche Checkliste für solche Notfälle zusammengestellt.

Regel 2: der Vertretungsplan

In meinem Laden bin ich der Chef – so gilt das gerade in kleinen Unternehmen oft noch uneingeschränkt. Und der direkte Draht zum Inhaber hat ja gerade für die Kunden auch seinen besonderen Reiz. Dennoch sollte ein guter Chef immer an den Fall denken, wenn er etwa durch einen Infekt ausfällt. Er muss darum eine klare Vertretung haben – genau wie die anderen zum Betrieb absolut notwendigen Entscheider. Und Achtung: Diese Vertreter müssen auch Bescheid wissen und die entsprechenden Vollmachten und Zugänge haben. Nur so können sie zum Beispiel vom heimischen Rechner aus in Vertretung die Löhne anweisen.

Regel 3: die virtuelle Firma

Ein Backup der wichtigen Daten ist gut – nützt aber wenig, wenn es auf dem Server eines gesperrten Betriebsgeländes liegt. Sehr wichtig ist es in der digital vernetzten Welt, dass Daten, Abläufe, Software und betriebswichtige Programme so weit wie möglich ständig oder sogar standardmäßig auch außerhalb des Geschäfts oder der Firma nutzbar sind. Das kann über einen gespiegelten Server mit Laptop-Anbindungen oder auch eine sichere Firmencloud gehen. Dann ist es relativ problemlos möglich, zumindest den Büro-Betrieb auch virtuell weiterzuführen. Im produzierenden Gewerbe wird das womöglich nicht gehen. Dann kann Regel acht größere Schäden vermeiden.

Regel 4: flexible Arbeitsplätze

Mein Büro ist meine Heimat – schön, wenn sich Mitarbeiter im Unternehmen derart wohl fühlen. Problematisch wird es, wenn sie von einem Tag auf den anderen zum ersten Mal auf einen Laptop daheim zurückgreifen müssen und die Konferenz mit den Kollegen in Quarantäne via Skype stattfindet. Flexibles Arbeiten sollte deshalb auch in KMU trainiert werden.

Regel 5: der Notfallkoffer

Der amerikanische Präsident hat einen; jeder Kleinunternehmer sollte ihn auch besitzen. In diesem Koffer – es kann auch ein geschützter Bereich im Computer oder der Cloud sein – liegen alle Dokumente, Pläne und Inhalte der Checklisten, die im Notfall zur Hand sein müssen; und zwar so, dass jeder Befugte darauf auch zugreifen kann.

Die Industrie- und Handelskammer Reutlingen hat ein umfangreiches Info-Paket zusammengestellt. Unternehmer finden dort vieles, was sie brauchen, um die acht Goldenen Regeln zum Betrieblichen Kontinuitätsmanagement umzusetzen. Hier findest du das Notfall-Handbuch für Unternehmen zum Download

Regel 6: die Versicherung

Vertrauen ist gut, Versicherung ist besser. Das gilt auch jetzt wieder. Die klassischen Gewerbe-Absicherungen greifen zwar aktuell im Fall Corona nicht. Doch können Geschäftsinhaber zumindest für die Zukunft Vorsorge treffen: Erweiterte Gewerbeversicherungen helfen – die sind im Fall der Fälle Gold wert. Auch hier sollten Unternehmer frühzeitig für den Notfall vorsorgen. Das Risikobewusstsein und ein entsprechender Schutz sind essenziell wichtig. Es ist empfehlenswert, die Grundgefahren Feuer, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser und Sturm mit einem Schutz gegen Betriebsunterbrechung und Ertragsausfall zu ergänzen. Denn auch ohne das nicht versicherbare Seuchen-Risiko bleiben immer noch genügend Gefahren, die zu längerem Betriebsausfall und damit zu erheblichen finanziellen Einbußen bis zur Existenzbedrohung führen können – etwa bei einem Veranstaltungsausfall (Messe, Konzert) oder einer Betriebsschließung eines Imbisses, einer Gaststätte, Hotels oder Ladens.

Regel 7: kluge Klauseln

Krisenfälle wie das Corona-Virus sind meist höhere Gewalt. Der Anspruch Dritter auf die betrieblichen Leistungen oder Schadenersatz ist damit ausgeschlossen, wenn etwa eine Firma von Amts wegen geschlossen wird. So etwas kann aber in Verträgen ausdrücklich ausgeschlossen werden. Das kann zum Beispiel sinnvoll sein, wenn der Betrieb von einem Lieferanten abhängig ist. Sollte der dann etwa wegen Zwangsschließung nicht liefern können, darf der Abnehmer dank einer entsprechenden Klausel den Vertrag sonderkündigen – und die Ware anderswo beschaffen. Ein aktives Vertragsmanagement ist also gerade für KMU in solchen Fällen sehr wichtig.

Regel 8: Vater Staat

Bei krisenhaften Situationen wie jetzt greift auch der Staat den KMU unter die Arme – wenn sie denn die Arme heben. Wichtigste Hilfe, so Brossardt: „Zur wirtschaftlichen Entlastung kann Kurzarbeit eingeführt werden, sofern dies durch eine Regelung im Arbeitsvertrag, durch Betriebsvereinbarung oder in einem Tarifvertrag möglich ist.“

Unternehmer können dann Kurzarbeitergeld beantragen – einen Teil des Entgelts zahlt dann die Arbeitsagentur. Der Chef muss aber zuvor zum Beispiel wegen Lieferproblemen oder der Krankheitsfälle Kurzarbeit anordnen und die Entgeltausfälle belegen. Werden darum die üblichen Arbeitszeiten vorübergehend wesentlich verringert, lässt sich belegen, dass ein „unabwendbares Ereignis" zu erheblichen Arbeitsausfällen führt. Die zuständige Bundesagentur für Arbeit prüft übrigens, ob die Voraussetzungen für die Leistung erfüllt sind.

Aktuell hat die Bundesregierung weitere Hilfen beschlossen: Bei Kurzarbeit durch Wegfall von mindestens zehn Prozent der Gesamtarbeitsmenge wegen der Corona-Krise werden nun auch die Sozialversicherungsbeiträge vollständig von der Bundesagentur für Arbeit erstattet. Auch Überbrückungskredite durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau werden leichter zugänglich.

Wer sich an diese acht Regeln hält, der kann auch bei schwereren Störungen oft den Betrieb, Kunden- und Lieferkontakte aufrechterhalten – oder zumindest schwere finanzielle Einbußen vermeiden. Gerade dieses Betriebliche Kontinuitätsmanagement bietet gerade kleineren Firmen einen entscheidenden Vorteil beim Durchstarten nach einer Krise. Schließlich steigt die Nachfrage nach einer Zwangspause meist wieder rasch an. Wer dann als Klein- oder mittlerer Unternehmer seine Firma fit gehalten hat, ist wieder schneller beim Kunden – ein entscheidender Wettbewerbsvorteil.

Der Autor
Martin Gräfer ist Vorstand Versicherungsgruppe die Bayerische

Corona-Soforthilfe für Selbständige: Infos und To do's

Das staatliche 50-Milliarden-Hilfspaket für Selbständige steht: Diese Hilfen sind für kleine Firmen und Freiberufler beschlossen und so kommen Betroffene ab sofort an das Geld.

Für Kleinunternehmen und Selbständige - in diesem Bereich sind in Deutschland rund zehn Millionen Menschen beschäftigt - werden Coroan-Soforthilfen zur Verfügung gestellt. Der Bundestag hat am 25. März den Nachtragshaushalt beschlossen, damit die Milliardenhilfen in der Corona-Krise fließen können.

Die Hilfe wird direkt und schnell ausgezahlt. Dies soll unbürokratisch funktionieren, die Betroffenen müssten nur versichern, dass sie durch Corona in einen Liquiditätsengpass geraten seien. Für Kleinbetriebe mit bis zu fünf Beschäftigten werde es dann 9.000 Euro für drei Monate geben, für Betriebe mit bis zu zehn Beschäftigten 15.000 Euro. Damit will die Bundesregierung sicherstellen, dass diese Unternehmer für ihre laufende Verpflichtungen aufkommen können.

Corona-Soforthilfe wird nicht auf Hartz-IV angerechnet

Wenn Selbstständige/Freiberufler mit Hartz-IV-Bezügen Corona-Soforthilfen bekommen, darf diese Sonderzahlung in der Regel nicht auf ihr Arbeitslosengeld II angerechnet werden. Darauf weist das Bundesarbeitsministerium hin. Wenn Corona-Soforthilfen anderen Zwecken dienten als das Arbeitslosengeld II, "sind sie demnach nicht als Einkommen zu berücksichtigen. Dies trifft nach Kenntnis der Bundesregierung auf die Mehrzahl der 'Corona-Soforthilfen' zu", so das Bundesarbeitsministerium.

Landesgericht Köln: Corona-Soforthilfe unpfändbar

Die Corona-Soforthilfen können nicht gepfändet werden, entschied das Landgericht Köln in einem kürzlich veröffentlichten Urteil (Urteil. v. 23.04.2020, Az.: 39 T 57/20).

Die Verwaltungsvereinbarung steht

Bund und Länder haben sich auf eine Verwaltungsvereinbarung geeinigt, wie das Finanz- sowie das Wirtschaftsministerium am Sonntag, dem 29. März, mitgeteilt hat. Dadurch könnten die Länder die Bundesmittel ab Montag, dem 30.03., abrufen, um Zuschüsse schnell und unbürokratisch auszuzahlen.

"Wir helfen mit umfassenden Maßnahmen der gesamten Wirtschaft von klein bis groß und den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, mit dieser Extremsituation umzugehen", heißt es in einem der dpa vorliegenden Brief Altmaiers an Wirtschaftsverbände.

Die Soforthilfen des Bundes gelten auch für Landwirte.

Zugleich stellte Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier weiteren staatlichen Anschub für die Zeit nach der Krise in Aussicht. "Wir brauchen ein umfassendes Fitnessprogramm für die deutsche Wirtschaft", sagte Altmaier der "Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung".

Die Kerninhalte Verwaltungsvereinbarung: Wer kann wo einen Antrag stellen?

Die Verwaltungsvereinbarung einschließlich der Vollzugsregelungen stellt klar, wer wo seinen Antrag stellen kann. Nachfolgend ein Überblick.

Antragsberechtigte: sind Soloselbständige, Angehörige der Freien Berufe und kleine Unternehmen einschließlich Landwirte mit bis zu 10 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente), die wirtschaftlich am Markt als Unternehmen tätig sind. Sie müssen ihre Tätigkeit von einer inländischen Betriebsstätte oder einem inländischen Sitz der Geschäftsführung aus ausführen und bei einem deutschen Finanzamt angemeldet sein.

Umfang der Soforthilfe: Die Soforthilfe dient der Sicherung der wirtschaftlichen Existenz der Unternehmen und zur Überbrückung von akuten Liquiditätsengpässen in Folge der Corona-Krise. Unternehmen bzw. Selbständige aus allen Wirtschaftsbereichen mit bis zu 5 Beschäftigten können einen einmaligen Zuschuss von bis zu 9.000 Euro für drei Monate beantragen, Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten einen einmaligen Zuschuss von bis zu 15.000 Euro, ebenfalls für drei Monate.

Nachweis des Liquiditätsengpasses durch Corona-Krise: Der Antragsteller muss versichern, dass er durch die Corona-Pandemie in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten ist. Antragstellende Unternehmen dürfen sich nicht bereits am 31.12.2019 in finanziellen Schwierigkeiten befunden haben.

Auszahlung über die Länder: Länder haben die Umsetzung und Auszahlung der Hilfen übernommen. Eine Liste der Ansprechpartner finden Sie nachfolgend.

Unbürokratisches Antragsverfahren: Das Soforthilfe-Programm verzichtet bewusst auf ein bürokratisches Antragsverfahren, um eine rasche und unbürokratische Auszahlung zu gewährleisten. Die Angaben zum Antrag müssen aber richtig sein - Falschangaben können den Tatbestand des Subventionsbetrugs erfüllen und zu entsprechenden strafrechtlichen Konsequenzen führen. Anträge können bei den zuständigen Ansprechpartnern in den Ländern in Kürze elektronisch gestellt werden.

Antrags- und Auszahlungsfrist: Anträge sind bis spätestens 31.05.2020 bei der zuständigen Landesbehörde zu stellen.

Kumulierung mit anderen Beihilfen und steuerliche Relevanz: Eine Kumulierung mit anderen Hilfen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie ist grundsätzlich möglich. Eine Überkompensation ist aber zurückzuzahlen. Damit der Zuschuss jetzt, wenn es wichtig ist, in vollem Umfang den Unternehmen zu Gute kommt, wird er bei den Steuervorauszahlungen für 2020 nicht berücksichtigt. Zwar ist der Zuschuss grundsätzlich steuerpflichtig, aber das wirkt sich erst dann aus, wenn die Steuererklärung für 2020 eingereicht werden muss, also frühestens im nächsten Jahr. Nur wenn im Jahr 2020 ein positiver Gewinn erwirtschaftet wurde, wird dann auf den Zuschuss der individuelle Steuersatz fällig.

Hier gibt's die Übersicht über die zuständigen Behörden oder Stellen in den Ländern
: (Hinweis: Die genannten Ansprechpartner können kontaktiert werden sowohl zu Länder-Soforthilfen als auch für Bundes-Soforthilfen).

Weitere wichtige Maßnahmen

Eine zentrale Rolle, um die Gefahr der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung zu vermeiden, kommt der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zu. Dazu werden bei bereits vorhandenen Programmen, vor allem jenen zur Kreditabsicherung, der Zugang erleichtert und Hürden abgebaut. Liquiditätsengpässen sollen mittels Krediten entgegengewirkt werden. Zentrale Maßnahmen sind in diesem Zusammenhang die Erhöhung der Risikoübernahme von derzeit 50 Prozent auf nun 80 Prozent.

Ein weiteres Gesetz soll verhindern, dass Unternehmen nur deshalb Insolvenz anmelden müssen, weil die von der Bundesregierung beschlossenen Hilfen nicht rechtzeitig bei ihnen ankommen. Die reguläre Drei-Wochen-Frist für einen Insolvenzantrag wird bis Ende September ausgesetzt.

Über die einzelnen Wirtschaftsministerien der Bundesländer

findest du hier wichtige Informationen, die täglich aktualisiert werden, bit.ly/2JaSShi

Zuständig für das

Kurzarbeitergeld ist die örtliche Arbeitsagentur. Für weitere Informationen erreichen Arbeitgeber die zentrale Hotline der Bundesagentur für Arbeit unter der Telefonnummer: 0800/45555 20.

Weitere Infos zum Thema Kurzarbeitergeld gibt es als PDF-Download hier

Für direkte Fragen steht Unternehmern die Hotline des Bundesfinanzministeriums zur Verfügung, Tel.:  030 / 18615 8000.

Über das Infotelefon des Bundesgesundheitsministeriums erfahren Unternehmer alles, was Sie zum Coronavirus selbst wissen sollten, etwa zum Umgang mit Verdachtsfällen im Betrieb oder zu Quarantänemaßnahmen: 030/346 465 100.

Tipps der Redaktion

Zum Weiterlesen: Corona FAQ für Selbständige (wird laufend aktualsiert)

Mit dem kostenlosen E-Book "Coronakrise: Hilfen vom Staat für Selbstständige" will das Portal www.steuertipps.de Betroffene in dieser Ausnahmesituation unterstützen. Das E-Book liefert einen schnellen Überblick über die staatlichen Hilfen für Betroffene. Alle Informationen sind darin gebündelt aufbereitet und dienen der leichteren Orientierung. Das E-Book wird kontinuierlich aktualisiert und erweitert.

RatgeberCoronavirus: Versicherung, Arbeit, Finanzen“: Der aktuelle Ratgeber des digitalen Finanzportals Joonko gibt wertvolle Antworten auf dringende Fragen wie bspw:

  • Verdienstausfall: Wie steht es um Rücktrittsrecht und Fristen, sollte es zu Kündigungen seitens des Vertragspartners kommen?
  • Entschädigung bei Quarantäne: Besteht ein Recht auf Entschädigungszahlungen?
  • Kleinere und mittlere Unternehmen: Wie können sich KMUs mit Arbeits- und Entgeltausfällen finanziell helfen?

Nasen-Mund-Schutzmasken für Kinder und Erwachsene

Mandy Geddert, die Gründerin des Modelabels CharLe, näht in der aktuellen Krise Masken für Praxen und den Privatgebrauch.

Ein Mundschutz ist in diesen schweren Wochen und Monaten für viele unerlässlich. Deswegen beschäftigt sich die Berlinerin Mandy Geddert, die normalerweise mit ihrem Modelabel CharLe ökologische und mitwachsende Baby- und Kindermode sowie Biogummibänder herstellt, schon seit vier Wochen mit der Umsetzung, wie man solche Mund-Nasen-Schutzmasken nähen kann. Nach einigen Testversuchen, wie man aus dem vom Robert-Koch-Institut empfohlenen Mullstoff Masken so näht, dass sie auch waschbar und lange verwendbar sind, sind diese nun ab sofort für Kinder, Jugendliche und Erwachsene erhältlich.

„Schon Mitte Februar berichtete mir eine Kundin, die als Zahnmedizinische Fachassistentin und Referentin in der Zahnarztpraxis „Am Schloß Köpenick“ arbeitet und somit zu den gefährdeten Berufsgruppen zählt, vom Lieferengpass bei Mundschutzmasken“, so Mandy Geddert. „Daher trat diese Kundin mit der gezielten Bitte an mich heran, eine Stoffmaske zu entwickeln, die bei 95 Grad waschbar und sterilisierbar (bei 134 Grad) ist. Wir entwickelten zunächst zwei verschiedene Maskenmodelle, die die Kundin dann direkt bei der Arbeit an einem Patienten testen konnte. Danach wurde die Maske heiß gewaschen und sterilisiert und wir haben noch kleine, gewünschte Änderungen vorgenommen. So entstand auch die Idee, zusätzliche Masken für Kinder zu nähen.“

Auch Marcel Junker, Physiotherapeut bei ruhepol. in Berlin nutzt die Masken seit einigen Tagen: „Meiner Meinung nach ist nun ein Umdenken angesagt. Statt auf Wegwerfprodukte zu setzen, setze ich gemäß meines Umweltbewusstseins auf waschbare Masken. Meine Patienten brauchen in diesen stürmischen Zeiten unter anderem auch mich als ihren Physiotherapeuten an ihrer Seite. Damit ich das so lange wie möglich kann, schütze ich mich und sie ab sofort mit diesen Masken.“

Private Equity-Industrie: Die Krise als Chance nutzen

Wie Kapitalgeber den drohenden Abschwung als Chance nutzen können.

Innerhalb der letzten vier Jahrzehnte hat die Private Equity-Industrie ein unglaubliches Wachstum vorgelegt. Ihr globaler Gesamtwert lässt sich nach Angaben des WEF inzwischen auf 3,7 Billionen Euro beziffern. Der Wachstumskurs der letzten Jahre wird sich voraussichtlich durch die drohende gesamtwirtschaftliche Rezession verlangsamen, obwohl sowohl in den Unternehmen als auch unter den Investoren das Interesse an privater Kapitalbeteiligung zunimmt.

In den nächsten Monaten werden deutliche Unterschiede zwischen gut aufgestellten und schwächeren Private Equity-Fonds zutage treten. Die gut positionierten werden sich aller-dings trotz des allgemeinen Wirtschaftsklimas als eine attraktive Anlageklasse behaupten. Treibende Kräfte sind Einflüsse wie die wechselhaften Aktienwerte, der Druck, kurzfristige Gewinne einzufahren und Herausforderungen durch Gesetzesänderungen. In letzter Instanz könnten sich die durchwachsenen Konjunkturaussichten, obwohl für viele ein Fluch, für Private Equity tatsächlich als Segen herausstellen.

Private Equity-Firmen sind durch ihren Portfolio-Mix weniger anfällig für Kursschwankungen als noch zur letzten Rezession vor zehn Jahren. Investments in den Technologiesektor und angrenzende Bereiche haben in den letzten Jahren stark zugenommen und machen nun einen Großteil der Portfolios aus. Diese Branchen sind weit weniger anfällig für Konjunkturschwankungen als die Gesamtwirtschaft.

Während der letzten Rezession hat die Private Equity-Industrie insgesamt und damit auch ein Großteil der Venture Capital-Investoren ihre Investitionen weitgehend auf Eis gelegt. Die Auswirkungen des Coronavirus läuten jetzt einen massiven Abschwung ein, dessen Folgen mit den Rezessionen 2001 und 2008 vergleichbar sein könnten. Im Extremfall werden bis zu 50 Prozent der Start-ups nicht überleben. Deshalb ist es für Kapitalgeber wichtig, vorbereitet zu sein und nötige Maßnahmen zu ergreifen. Gesunde Investment Fonds können dem drohenden Abschwung heute ganz anders begegnen als noch vor zehn Jahren.

Mit den folgenden Strategien können Kapitalgeber sogar die Chancen des Abschwungs nutzen:

Eine Winner-Takes-All-Mentalität

Gerade jetzt, im nahenden Abschwung ist ein breit aufgestelltes Portfolio unersetzlich. Wie ein Boom, hat ein starker Abschwung Auswirkungen auf die gesamte Wirtschaft, unabhängig davon, wie es um die Performance eines spezifischen Marktteilnehmers bestellt ist. Ein weniger empfindlicher Abschwung hingegen teilt das Feld. Schwächere Akteure müssen Sorge tragen, Kapital zur Verbesserung ihrer Bilanzen zu beschaffen, d.h. Unternehmensanteile verkaufen. Marktteilnehmer mit einem ausreichend diversifizierten Portfolio hingegen können sich darauf konzentrieren, ihre Position und Wachstumsprognosen zu stärken. Investitionssummen in strategische Übernahmen einfließen zu lassen – etwa M&A-Plattformen – kann ein Weg für Portfoliofirmen sein, ihre Branchenführung auszubauen und einen deutlichen Vorsprung gegenüber den Wettbewerbern zu gewinnen. Am Ende werden schwächere Marktteilnehmer nicht unbedingt überlebt haben – aber einige wenige starke gehen mit einer umso besseren Position aus ihr heraus.

Neue Investitionsmöglichkeiten nutzen

Public-to-Private-Deals haben in den vergangenen Jahren nicht nur signifikant zugenommen, sondern auch in der Höhe der Investitionssummen. Private Equity-Investoren übernehmen immer bereitwilliger börsennotierte Konzerne. Die Kombination niedriger Zinsen und hoher Liquidität kann es ihnen erleichtern, diesen Trend zu nutzen und Unternehmen, die hinter ihren Zielen zurückbleiben, zu übernehmen. Fondsmanager von großen Fonds sollten sich darauf konzentrieren, ihr Portfolio weiter zu diversifizieren – nicht nur im Sinne unterschiedlicher Branchen, sondern auch geographisch und mit verschiedenen Anlagenklassen.

Die betriebliche Transformation beschleunigen

Auch dieser Tage gilt, die Kräfte, die unsere Welt formen, verschwinden nicht durch eine Rezession. Unternehmen dürfen die Digitalisierung, umweltfreundliche, sozialverträgliche und Corporate Governance Geschäftspraktiken (ESG-Praktiken) sowie mehr Diversität und Inklusion nicht vernachlässigen. Marktführende Venture Capital-Firmen werden die vor uns liegende Phase nutzen, um ihre Kompetenz im Bereich der künstlichen Intelligenz, Machine Learning und fortschrittlicher digitaler Tools auszubauen. So können sie ihre Portfolio-Firmen zukunftssicher machen und den Gesamtwert und die Wirtschaftsleistung ihres Portfolios verbessern.

Es wird immer wichtiger, ESG-Metriken in die Kapitalallokation und Steuerungskriterien einzubeziehen. Eine Analyse von mehr als 300 Unternehmen hat gezeigt, dass bei jenen mit fortschrittlichen ESG-Praktiken die Gewinnmargen höher und Risiken geringer waren. Ähnlich verhält es sich mit Initiativen, um Diversität und Inklusion voranzutreiben. Es ist nachgewiesen, dass die Gewinne von Unternehmen mit diversem Management fast zehn Prozent höher liegen als bei solchen mit unterdurchschnittlicher Vielfalt auf der Führungsebene. Wenn sie in diesen drei Dimensionen Fortschritte machen, können Venture Capital-Firmen und ihre Portfoliounternehmen positive Wechselwirkungen hervorrufen, indem sie für herausragende Talente attraktiv werden, Innovationen vorantreiben und den Grundstein für nachhaltiges Wachstum legen.

Widerstandsfähigkeit gegen die Rezession stärken

Obwohl die Fokussierung auf Wachstum entscheidend ist, können es sich Kapitalgeber nicht leisten, ökonomische Grundsätze zu ignorieren. Wirtschaftliche Optimierung, eine Zero-Based-Taktik im Hinblick auf Kosten und effektives Cash Management kann Firmen und ihren Portfoliounternehmen helfen, Widerstandsfähigkeit und unterschiedliche Optionen beizubehalten. Führungskräfte müssen genau hinschauen und im Detail prüfen, welche Produkte und Dienstleistungen den Hauptteil der Profitabilität des Portfolios ausmachen. Oft stellt sich heraus, dass gerade eine Reduktion auf die wertvollsten Produkte, den Fokus des Managements schärfen, Ressourcen verfügbar machen und die Entwicklung wichtiger neuer Funktionen und Initiativen beschleunigen kann.

Ähnlich strategisch muss das Management der Portfoliounternehmen über Einsparungen nachdenken. In ihrer Funktion als Beirat oder Aufsichtsrat sollten Investoren entsprechend auf das Management einwirken: Scheinbar beliebige Bereiche wie Forschung und Marketing sind in einer Rezession als erstes auf der Streichliste. Werden sie zu stark gekürzt, kann dies die Fähigkeit der VC-Firma empfindlich stören, ihr Wachstum später wieder zu zünden.

Zu guter Letzt: Ein starkes Cash Management ist immer notwendig, aber während einer Rezession ist es unerlässlich. Gründer haben die Tendenz, das Cash Management zugunsten der Technologie, Produktentwicklung, Wachstum und Umsätzen zu vernachlässigen. Während Konjunkturkrise kann sich das als fatal erweisen. Gerade dann kommt es mitunter verstärkt zu Zahlungsausfällen. Momentan ist dies aufgrund von Unterbrechungen der Lieferketten teilweise bereits der Fall. Kapitalgeber sollten deshalb ein genaues Auge auf das Cash Management ihrer Portfolio-Unternehmen haben, das Management in diesem Bereich beraten und aufzeigen, welche Fallstricke bei der Liquiditäts- und Finanzplanung drohen. Führungskräfte müssen die notwendigen Daten- und Analysetools haben, um das EBITDA, längerfristige Investitionen, das Inventar, Forderungen, Verbindlichkeiten, Kreditrückzahlungen und Vermögenswerte integriert zu überblicken.

Investitionen noch sorgfältiger hinterfragen und auf Grundwerte besinnen

Investitionsentscheidungen müssen zum jetzigen Zeitpunkt noch besser geplant werden: Als Gründer und Investor habe ich die letzten beiden Krisen aktiv miterlebt. Im ganzen letzten Jahrzehnt ist es stets nur nach oben gegangen, wer in der Zwischenzeit eingestiegen ist, kennt es nicht anders. Diese Investoren können sich schwer vorstellen, dass es mal kein Wachstum gibt. Die nun drohenden Einbußen bedeuten, dass Kapitalgeber unprofitable Investitionen abschreiben und künftig noch überlegter agieren müssen. Mit den oben beschriebenen Strategien und einer Rückbesinnung auf die Grundprinzipien guter Investitionen, d.h. menschliche Genialität, Leadership und Innovation, ist Private Equity eine weitgehend krisenfeste Kapitalklasse.

Der gesamtwirtschaftliche Ausblick mag wenig verheißungsvoll sein, aber der nächste Abschwung könnte für Venture Capitalists und die Private-Equity-Branche insgesamt eine große Chance bedeuten. Die zugrundeliegende globale Wirtschaft ist stabiler als noch vor zehn Jahren, die Portfoliofirmen breiter aufgestellt. Und obwohl Gesetzesänderungen für Unsicherheiten sorgen können, liegen darin Chancen für diejenigen, die die Ausdauer und Voraussicht haben, mit den neuen Gegebenheiten umzugehen.

Der Autor Thomas Falk ist Entrepreneur, Gründer und General Partner beim Risikokapitalgeber Revel Partners

Zahlungsunfähigkeit erkennen und richtig handeln

Was ist zu tun, wenn das "Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie" nicht ausreicht und die Insolvenz droht?

Obwohl die Bundesregierung mit Zuschüssen, Krediten und Gesetzesänderungen sämtliche Hebel zur Rettung von Unternehmen in Bewegung setzt, wird es nicht gelingen, alle vor der Insolvenz zu bewahren. Seit dem 27. März 2020 gilt das Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie, das die Insolvenzantragspflicht aussetzt.

Bei vielen Unternehmern stellt sich aber die Frage, in welchen Fällen dieses neue Gesetz Anwendung findet und wann man tatsächlich insolvenzantragpflichtig ist. Immerhin ist Insolvenzverschleppung kein Kavaliersdelikt und die Verantwortlichen müssen mit hohen Strafen rechnen. Um dies zu vermeiden, hat Jörg Franzke, Rechtsanwalt für Insolvenzrecht, ein Prüfungsschema entwickelt, an dem man ablesen kann, wann Insolvenzantragspflicht besteht und was die Zahlungsunfähigkeit infolge der Coronakrise für Unternehmen bedeutet.

Prüfungsschema: So überwachen Geschäftsführer die Insolvenzantragspflicht

In der aktuellen Krise müssen Geschäftsführer täglich die Liquidität überwachen und dokumentieren. Insbesondere mit der Dokumentation der finanziellen Situation verfahren Geschäftsführer oft etwas nachlässig, dabei kann sie in der späteren Situation entlasten. Die tägliche Kontrolle entscheidet über das richtige Timing für einen Insolvenzantrag: Wird er zu früh eingereicht, haftet der Geschäftsführer gegenüber den Gesellschaftern für die falsche Entscheidung. Beantragt er die Insolvenz zu spät, haftet er gegenüber dem Insolvenzverwalter wegen Insolvenzverschleppung. Zum eigenen Schutz ist es also wichtig, den richtigen Zeitpunkt genau abzupassen.

Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) und übliche Liquiditätsplanung allein entlasten Geschäftsführung nicht. Die tägliche Überwachung der verfügbaren Liquidität und fälligen Forderungen entscheidet über die Insolvenzreife. Da die BWA die meisten Geschäftsführer erst mit zweimonatiger Verspätung erreicht und sie auf die steuerliche Abschöpfung abzielt, eignet sie sich zur Ermittlung der Insolvenzreife nicht. Daher sollte man sein Augenmerk eher auf die Liquiditätsplanung, als einen Bestandteil der Liquiditätsüberwachung, zur Ermittlung der Insolvenzreife richten.

Geschäftsführung muss täglich einen Finanzstatus aufstellen. Hierbei handelt es sich um eine Momentaufnahme, der folgende Fragen zugrunde liegen: Wie ist der heutige Stand des Unternehmens? Wie viel Geld steht heute zur Verfügung? Welche Rechnungen müssen heute bezahlt werden? Am einfachsten ist es, hierfür eine T-Tabelle anzulegen. In die linke Spalte wird das heute verfügbare Geld eingetragen und die rechte Spalte informiert über die heute zu zahlenden Rechnungen. Um den Finanzstatus auszuwerten, addiert man die liquiden Mittel in der linken Spalte wie auch die fälligen Forderungen in der rechten Spalte.

Sind die fälligen Forderungen kleiner als die liquiden Mittel beziehungsweise liegen sie nur geringfügig darüber, ist ein Unternehmen zahlungsfähig und es besteht keine Insolvenzantragspflicht. Liegen indessen die fälligen Forderungen um 10% höher als die liquiden Mittel, besteht ein Verdacht auf Zahlungsunfähigkeit. Lässt sich dann die Deckungslücke langfristig nicht (mehr) schließen, ist ein Unternehmen im Sinne der Insolvenzordnung zahlungsunfähig. In diesem Fall war es bis zum 27.03.2020 so, dass sofort ein Insolvenzantrag zu stellen war. Allerdings konnte man diesen um drei Wochen hinauszögern, um sich währenddessen um neue Gelder zu bemühen.

Tritt die Zahlungsunfähigkeit erst nach der Gesetzesänderung ein, gilt es folgende Punkte zu prüfen:

  • War das Unternehmen am 27.03.2020 noch zahlungsfähig? Anhand des oben genannten Verfahrens muss geprüft werden, ob das Unternehmen am Stichtag liquide war. Kommt man zu dem Ergebnis, dass die Firma bereits vorher zahlungsunfähig war, bleibt einem keine andere Wahl, als einen Schutzschirm zu beantragen, um das Unternehmen zu retten – Kredite und staatliche Liquiditätshilfen kommen hierfür nicht mehr infrage.   
  • Ist die nach dem 27.03.2020 eintretende Insolvenzursache eine Folge der Covid-Pandemie? Ist die Zahlungsunfähigkeit erst danach eingetreten, ist die Insolvenzantragspflicht bis zum 30.09.2020 ausgesetzt. Ab diesem Zeitpunkt wird die Pandemie grundsätzlich als Insolvenzursache angenommen, sodass der hierfür zu erbringende Nachweis keine Schwierigkeit darstellt.  
  • Alle Unternehmen, die bis zum Stichtag noch nicht zahlungsunfähig waren, müssen keine Insolvenz beantragen und können Liquiditätshilfen und Kredite beantragen. Allen anderen Unternehmen rät Rechtsanwalt Franzke: „Ein Schutzschirmverfahren beziehungsweise eine Insolvenz in Eigenverwaltung. Auch mit diesem Verfahren lässt sich ein Betrieb noch retten.“

Der Autor Jörg Franzke ist seit 20 Jahren Rechtsanwalt in Berlin und berät ausschließlich zum Insolvenzrecht. Mit seiner Kanzlei – Dols | Franzke & Partner – hat er sich auf die Entschuldung von Unternehmen spezialisiert.

Vollmachtlose Vertretungen

Die sog. Vollmachtlose Vertretung kann in Krisensituationen helfen: Tipps zum kontaktlosen, rechtssicheren Umgang mit Verträgen und Dokumenten etc.

Alles scheint zurzeit aufgrund der Corona-Krise kopf zu stehen. Auch wenn das öffentliche Leben aktuell erheblich eingeschränkt ist, sind gewisse Aufgaben nach wie vor unbedingt zu erledigen. Dazu zählt, dass wichtige Dokumente wie Immobilienkaufverträge oder Testamente beurkundet werden müssen. Doch wie lässt sich das ohne persönlichen Kontakt bewerkstelligen, zumal wenn sich ein Beteiligter in häuslicher Quarantäne befindet? In einzelnen Fällen können Verbraucher beim Notar auf sogenannte vollmachtlose Vertretungen setzen.
 
Beteiligte müssen sich einig sein

Eine vollmachtlose Vertretung ist lediglich ausnahmsweise und nur dann geeignet, wenn etwas beurkundet wird, bei dem kein hoher Verhandlungsbedarf besteht. Dies ist beispielweise der Fall, wenn ein Großvater seiner Enkelin eine Schenkung zukommen lassen möchte, die dringend notariell beurkundet werden muss. Hierbei wird vorausgesetzt, dass alle Parteien wissen, was in der entsprechenden Schenkungsurkunde steht, und dass sie sich vollkommen einig darüber sind.

Dieser Tage wird unter anderem älteren Menschen empfohlen, die eigenen vier Wände nicht unnötigerweise zu verlassen. Zum Notartermin sollte daher nur die junge, gesunde Enkelin erscheinen. Auf nötigen Abstand wird auch bei ihr geachtet. Der Großvater kann zum Beispiel von einer Notarfachangestellten vollmachtlos vertreten werden. Dabei müssen alle direkt und indirekt Beteiligten deutlich machen, damit einverstanden zu sein, wie verfahren wird.
 
Urkunde vollends gültig, sobald sie nachgenehmigt wurde

In der Schenkungsurkunde wird festgehalten, dass die Enkelin diese persönlich unterzeichnet und für den Großvater ein vollmachtloser Vertreter unterschreibt. Vollends gültig wird die Urkunde jedoch erst, wenn sie durch den Großvater nachgenehmigt wurde. Hierfür leitet der Notar die sogenannte Nachgenehmigung ein: Er sendet eine Kopie der Urkunde mit einem zugehörigen Formular postalisch oder per E-Mail an den Großvater. Dieser kann nun entweder vom selben oder von einem anderen Notar besucht werden, auch nach einer Quarantänezeit. Der Großvater muss nun bestätigen, dass er um den Inhalt der Urkunde weiß und das Formular unterschreiben. Die Unterschrift beglaubigt der anwesende Notar.

Hierbei können alle notwendigen Hygiene- und Abstandsvorschriften eingehalten werden. Großvater und Notar halten sich zwar im gleichen Raum auf. Doch muss der Notar dem Großvater nichts in direktem Kontakt überreichen, da dieser die Unterlagen ja bereits vorliegen hatte. Der Notar kann sie mit ausreichender Distanz zum Großvater einsammeln. Damit wird die ursprüngliche Schenkungsurkunde rechtskräftig.
 
Bei komplexen Sachverhalten keine vollmachtlose Vertretung

Ähnlich kann man vorgehen, wenn vertragliche oder andere Dokumente zu beurkunden sind, bei denen der Sachverhalt vergleichsweise simpel ist und die Inhalte von allen Beteiligten einhellig angenommen werden. Etwa kann eine Erbengemeinschaft von mehreren, an unterschiedlichen Orten lebenden Geschwistern so regeln, ein gemeinsam geerbtes Grundstück zu verkaufen.
 
Komplexe Sachverhalte vorab am Telefon besprechen

Bei komplexen Begebenheiten, oder wenn verschiedene Akteure zerstritten sind, eignet sich eine vollmachtlose Vertretung nicht. Beispielhaft hierfür wäre, nach einer Trennung eine vielschichtige Scheidungsfolgenvereinbarung zu treffen. Denn eine solche ist, mit all ihren Facetten, meist sehr verhandlungsintensiv. Um in Krisenzeiten dennoch bestimmte Details klären zu können, ist es Scheidungswilligen möglich, einzelne Scheidungsfolgen über telefonische oder Videokonferenzen mit einem Notar zu besprechen, bevor diese letztendlich beurkundet werden müssen.
 
Termin vereinbaren - vor dem Gang ins Notariat

Aber auch in Zeiten des Coronavirus stehen Rechtsuchende nicht vor verschlossenen Kanzleitüren. Notare beurkunden weiterhin Testamente, Vorsorgevollmachten und dringende Immobiliengeschäfte. Auch für Unternehmen sind wir jederzeit erreichbar. Wer sich zu einem bestimmten Thema beraten lassen möchte, findet im Internet unter https://www.notar.de/ den richtigen Ansprechpartner. Zum Schutz aller Beteiligten sollte vor dem Gang ins Notariat ein Termin vereinbart werden. Es empfiehlt sich auch, mit dem Notar das genaue Verfahren vor der Beurkundung abzusprechen.

Der Corona-Fördermittel-Finder

Hier geht’s zu den Corona-Förderprogrammen von EU, Bund und Ländern.

Mode-Start-up Befeni spendet 16.000 Euro

Das Mode-Start-up Befeni leistet Soforthilfe für die Initiative „Spenden für Corona“ und produziert Gesichtsmasken statt Maßhemden.

Gesichtsmasken statt Hemden nach Maß: Die Befeni GmbH aus Langenfeld bei Düsseldorf hat ihre Maßmode-Produktion umgestellt, um mit Gesichtsmasken die Verbreitung des Coronavirus einzudämmen. Eine freiwillige Spende in Höhe von 16.539,57 Euro aus dem Verkauf von Gesichtsmasken im März kommt der Initiative „Spenden für Corona“ der Stiftung Universitätsmedizin Essen zu Gute. Eine weitere Spende ist für April geplant.

Gesichtsmasken statt Maßhemden

„Wir möchten zum Kampf gegen die Ausbreitung des Corona-Virus beitragen und nutzen seit Mitte März Teile unserer Produktionskapazität dazu, Gesichtsmasken herzustellen, die beim Atmen, Sprechen und Husten die Verbreitung von Tröpfchen eindämmen sollen. Wir freuen uns sehr, dass wir aus dem Erlös Soforthilfe für die Initiative „Spenden für Corona“ leisten zu können,“ so Maik Ernst Geschäftsführer der Befeni GmbH.

Die Befeni GmbH stellt seit Herbst 2016 maßgeschneiderte Hemden in ihrer hauseigenen Produktion zum Festpreis her. Nun hat sie ihre Fertigung so umgestellt, dass auch Gesichtsmasken produziert werden können. Da jede Maske eine Einzelanfertigung ist und auf Bestellung angefertigt wird, kann sich der Kunde die Maske passend zum Maßhemd – und sogar auf Wunsch mit dem korrespondierenden Einstecktuch - bestellen. So reduziert Befeni nicht nur die Virenverbreitung, sondern nimmt im Zweifel in diesen schwierigen Zeiten auch die Angst vor den oft „klinisch“ wirkenden Masken.

Wichtig: Es handelt sich bei der Befeni Gesichtsmaske nicht um einen medizinischen Mundschutz, sondern um eine Behelfsmaske.

Bisher wurden bereits über 10.000 Masken über selbständige Vertriebspartner verkauft, sodass das Start-up trotz der Coronakrise bisher alle Arbeitsplätze sichern konnte. Da die Nachfrage weiter steigt, prüft man derzeit weitere Kapazitätserhöhungen. Deutschlandweit werden weitere Vertriebspartner gesucht, um die Forschung des neuartigen Coronavirus noch stärker zu unterstützen.

Weitere Informationen unter unter www.spenden-für-corona.de

Wie CEOs jetzt die richtigen Entscheidungen treffen

5 Tipps für eine erfolgreiche Führung in und durch die Corona-Zeit.

In Zeiten wie diesen braucht es viel mehr als sonst den richtigen Ansatz, um jeden Tag aufs Neue die nötigen Entscheidungen zu treffen. Das verlangt nach den richtigen Führungskräften. Aber wer im Unternehmen ist tatsächlich in der Lage dazu? Zeit, sich selbst einmal kritisch zu (hinter-)fragen: Bin ich gerade der oder die richtige, um in der Krise das Schiff aus dem Sturm zu steuern? In welchen Zustand befinde ich mich selbst? Und welchen Status hat das Problem? Sind CEOs, Geschäftsleitungen und Führungskräfte dazu wirklich bereit?

Das Cynefin Model

Viele Mitarbeiter sagen gerade „Ja, mein Chef macht das toll“. Andere haben den Eindruck „Mein Chef ist überfordert“. Woran liegt das? Eine Erklärung dafür liefert das Cynefin Model. Das Decision Framework von Dave Snowden unterscheidet zwischen vier Zuständen, in denen Lösungen gefunden werden müssen: 1. Einem geordneten Zustand, in dem Ursache und Wirkung direkt miteinander korrelieren. 2. Einem komplizierten Zustand, in dem es eine Überlagerung von Ursache-Wirkungs-Zusammenhängen gibt. 3. Einem komplexen Zustand, in dem rückblickend begründet werden kann, warum Dinge so sind, wie sie sind. Und 4. Einem chaotischen Zustand, in dem unter Zeitdruck schnell Entscheidungen getroffen, dann jedoch auch sorgsam beobachtet werden müssen, um die eigenen Schritte immer wieder neu auszurichten.

Ohne zu wissen, was morgen ist und gilt

Das aktuelle Problem, mit dem wir gerade alle konfrontiert sind und das uns ausnahmslos herausfordert, ist, dass wir heute agieren müssen, ohne zu wissen, was morgen ist. Die Herausforderung dabei ist: Machen wir uns die oben genannten vier Felder nicht klar und uns immer wieder bewusst, in welchem Status wir uns gerade befinden, reagiert unser Autopilot. Und je angespannter die Situation, je betroffener vom Coronavirus wir sind, umso mehr folgen wir unserem Autopiloten. Deshalb gilt meine Bitte dem Management, den Unternehmern, allen Boards und allen, die heutzutage Menschen führen: Nehmt euch die Zeit, vorher zu überlegen, aus welchem Status, aus welchem Zustand heraus, muss diese Situation gelöst werden. Was ist das jetzt in diesem Augenblick für ein konkretes Problem? Aus welchem Feld kommt diese anstehende Aufgabe? Was müssen wir heute lösen? Um dann zu entscheiden, wer innerhalb des Unternehmens oder innerhalb des Teams der Richtige ist, um diese Angelegenheit zu übernehmen und zu entscheiden, was getan werden muss.

Rangordnungen sind dafür längst passé. Es zählen weder Ausbildung noch Erfahrung. Einzig und allein die Fähigkeiten des Einzelnen im jeweiligen Moment. Im Status 1 – geordnet, brauche ich jemanden, der Prozessdenken hat, der sehr klar strukturiert vorgeht. Schon ab Status 2 – kompliziert, braucht es jemanden, der die Fähigkeit hat, unterschiedliche Experten an einen Tisch zu bekommen und dann auch die innere Größe hat, mit den Experten zu diskutieren, auf dieser Basis eine einheitliche Meinung zu beschließen und diese zu kommunizieren.

Entscheiden – beobachten – Konsequenzen ziehen

Gerade im chaotischen Status 4, und in dem befinden wir uns gerade alle, gibt es nicht genügend Informationen. Das was passiert, steht derzeit in der Glaskugel und muss erst noch herausgefunden werden. Da braucht es jemanden, der umsichtig, aber entscheidungsstark ist und die Achtsamkeit hat, die getroffenen Entscheidungen minütlich zu hinterfragen, zu beleuchten und die Ergebnisse zu beobachten, um daraus dann wiederum die richtigen Konsequenzen zu ziehen und die nächsten sinnvollen Schritte zu gehen. Führungskräfte, die dazu in der Lage sind, zeichnen sich oft durch folgende Eigenschaften aus, die sich zugleich auch als Tipps für all diejenigen eignen, die in der jetzigen Situation einfach führen müssen:   

Führe dich zuerst selber – und sorge für dich

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter brauchen Rollenvorbilder und wahrhafte Gespräche. Macht euch klar, in welchem „State“ ihr selbst seid – und steht dazu. Vorgespielte Sicherheit wird von jedem als eine solche erkannt – und das Vertrauen in euch wird geschwächt. Dazu gehören Dinge wie Resilienz, positive Gedanken, Sport, Ernährung, Meditation – was immer euch ganz individuell guttut!

Bleibe menschlich – auch, wenn es virtuell wird

Führung ist persönlich! Jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter steht an einem anderen Punkt. Gespräche mit jedem einzelnen zu der jeweils individuellen Situation schaffen Vertrauen, positives Commitment und stärken letztlich den Teamgeist. Was sind die aktuellen Bedenken? Wie sieht die – unter den gegebenen Rahmenbedingungen – beste Lösung aus? Wie geht es jedem/r Einzelnen in der Situation?

Kommuniziere klar deine Erwartungen

Wenn „remote“ gearbeitet wird, ist es noch wichtiger als im Office, präzise zu kommunizieren. Was ist der Arbeitsauftrag, welche Qualität muss erreicht werden – und wann ist die Deadline? Und das Ganze natürlich abgestimmt auf den Zweck (Purpose) Eures Unternehmens, Eurer Abteilung. Warum ist diese Aufgabe wichtig, wozu trägt sie bei, was wird damit erreicht? Je mehr Hintergrundinformationen gegeben werden, desto selbständiger kann und wird die Aufgabe gemeistert werden.

Schaffe Raum und Atmosphäre

Rituale geben Sicherheit. Die morgendliche Videokonferenz mit allen - und wenn es nur 15 Minuten sind. Ein „Raum“ zum Zuhören, Unterstützen, einfach „DA-SEIN“ ist das, was gerade heute den Zusammenhalt stärkt und hilft, gemeinsam mit der Krise zu wachsen. Als Mensch. Als Team. Als Gemeinschaft.

Einfach Tun!

Viele erstarren gerade - und keiner macht den ersten Schritt. Habt den Mut, Verantwortung zu übernehmen, Entscheidungen zu treffen und vorsichtig voranzugehen. Die „da oben“ wissen es auch nicht besser. Keiner hat so etwas bereits erlebt. „Better is better than not better“ (Obama) – es muss nicht perfekt sein.

Die Autorin Dr. Marion Bourgeois ist zertifizierter Business-Coach, Mediatorin und Moderatorin.