Anbieter-Check: Webinare

Autor: Andrea Claudia Delp
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Was muss eine Webinar-Software können, um als vielschichtiges Kommunikations- und Business-Tool im Start-up-Alltag bestehen zu können? Dazu haben wir die Produkte der Marktführer unter die Lupe genommen. Wichtig für alle, die sich eine Webinar-Software zulegen möchten.

Der Einsatz von Webinaren ist bei vielen Unternehmen beliebt. Schneller, direkter und individueller Zugang zu potenziellen Kunden – das lässt sich mit Webinaren erreichen. Kommuniziert wird dabei ganz ortsunabhängig mit Hilfe von Videoübertragungen, parallelen Chats oder Präsentationen – fast wie im realen Leben. Die Möglichkeiten sind dabei vielfältig. Wer etwa eine Software anbietet, kann diese in Webinaren hervorragend präsentieren. Im Beratungsumfeld nutzen auch viele kleine Unternehmen Webinare, um Kostproben spezialisierten Know-hows zu geben. Kunst, Kultur, Pädagogik, Reisen … die Zahl der Branchen und Themen, die in Form von Webinaren bei der gewünschten Personengruppe angebracht werden können, ist riesig. Unified Communications heißt das Schlagwort.

Der Markt und damit die Zahl der Nutzer wächst; Experten gehen auch in den kommenden Jahren weiterhin von beachtlichem Wachstum aus. Auf den Zug aufzuspringen lohnt sich, denn so werden im Vergleich zum klassischen Vertrieb mit persönlicher Anwesenheit auch noch Kosten gespart. Doch: Die Vielfalt der angebotenen Lösungen für die Durchführung ist groß, die Preise und Funktionen häufig undurchsichtig – Fehlentscheidungen sind dabei durchaus an der Tagesordnung. Wir helfen bei der Orientierung.

Wo anfangen?

Die Recherche bei Google zeigt meist schon schnell, dass die Dinge nicht einfach sind. Jeder Anbieter kocht hier sein ganz eigenes Süppchen. Am Ende gewinnt dann oft die Lösung, die den besten Vertrieb hat. Das häufige Ergebnis: überflüssige Funktionen, Probleme mit nicht funktionierender Technik bei den Teilnehmern, explodierende Kosten, fehlende Funktionen oder geringe Akzeptanz. Hilfreich ist deshalb ein Blick auf die Merkmale der einzelnen Collaboration-Lösungen.

I. Vorab-Überlegungen

Erstellen Sie zunächst im Vorfeld der Entscheidung ein aussagekräftiges Webinar-Konzept. Beantworten Sie dazu folgende Fragen: Wer soll erreicht werden? Welche Botschaften sollen auf welche Weise kommuniziert werden? Wie viele Moderatoren soll es geben, die zeitgleich arbeiten können? Welche technische Ausstattung haben potenzielle Kunden?

Da Web-Collaboration-Lösungen sehr vielseitig sind, sollte auch vorab überlegt und entschieden werden, ob die Lösung für weitere Zwecke wie etwa das Video-Conferencing oder für Telefonkonferenzen eingesetzt werden soll. Im nächsten Schritt erfolgt dann die Festlegung der notwendigen (Kern-)Funktionalitäten auf Basis des obigen Konzeptes: Im Ergebnis entsteht ein Anforderungskatalog, der die Entscheidung erleichtert bzw. konkret ermöglicht. Im letzten Step erfolgt dann das Einholen von Angeboten und die Bewertung der Lösungen auf Basis des von Ihnen erstellten, individuellen Anforderungskataloges. Sinnvoll ist ergänzend ein Testzugang, mit dem Sie einen Probelauf durchführen können.

Welche Funktionen werden gebraucht?

Für Webinar-Lösungen werden meist die nachfolgend aufgeführten Funktionen angeboten. Welche davon wichtig sind, können Sie nur im Einzelfall entscheiden. Für den erfolgreichen Einsatz wird deshalb zunächst das eingangs thematisierte Konzept benötigt. Entscheidender Faktor ist dabei, wie Sie Ihre Botschaften vermitteln können und welche Einschränkungen bei Ihren Kunden bestehen. Hier die wichtigsten Funktionalitäten im Kompaktüberblick

Kernfunktionalitäten

Wer eine Software präsentieren will, braucht unbedingt das Desktop-Sharing. Wer dagegen ein physisches Produkt oder sich selbst präsentieren will, sollte auf Videoübertragungen setzen – in einigen Fällen ist auch eine Kombination aus Desktop-Sharing und Video sinnvoll. Das Verteilen von Unterlagen ist für jeden praktisch, denn Whitepapers und ähnliches helfen, in Erinnerung zu bleiben. Zeichenwerkzeuge dagegen sind nur im Ausnahmefall wichtig, genauso wie das Whiteboard. Das Verteilen von Unterlagen und das Desktop-Sharing dagegen gehören zu den Funktionen, die in jedem Fall vorhanden sein sollten. Ein Chat ist in der Regel auch sinnvoll und notwendig.

Technische Voraussetzungen

Die technischen Bedingungen stellen Stolperfallen dar. Hat ein Teilnehmer nicht die notwendige Hardware – also ein Mikrofon oder ein Headset, kann er sich gegebenenfalls nicht am Webinar beteiligen. Alle Anbieter haben zwar die Option der Einwahl via Telefon, diese ist aber in vielen Fällen mit zusätzlichen Kosten verbunden, die sehr unterschiedlich ausfallen. Noch problematischer wird es, wenn eine zusätzliche Software installiert werden muss. Viele große Unternehmen verhindern dies und machen damit gegebenenfalls die Teilnahme unmöglich. Auch die Verschlüsselung der Daten sowie die Serverstandorte spielen gerade in großen Unternehmen (also auch bei Teilnehmern) eine erhebliche Rolle.

Technische Probleme ergeben sich außerdem häufig auf Linux-Rechnern, die nur sehr eingeschränkt unterstützt werden. Wer Teilnehmer aus dem Ausland erwartet, sollte prüfen, inwieweit dies funktioniert. Die Preismodelle der unterschiedlichen Anbieter orientieren sich darüber hinaus an Teilnehmerzahlen, die im Vorfeld geschätzt werden sollten. Ob eine Lösung mit Smartphone oder Tablet nutzbar ist, sollte ebenfalls in Ihren Fragenkatalog für Anbieter gehören.

Vermarktungsoptionen

Um potenzielle Kunden zu erreichen, sind individuelle Einladungstexte sinnvoll. Auch die Nachvollziehbarkeit der Teilnehmer ist wichtig für das Nachhalten im Vertrieb. Hierzu dienen Tools zur Abfrage der Teilnehmer, aber nicht alles muss über Standard-Funktionalitäten der Software gelöst werden. Das gilt auch für die CRM-Integration, die nur begrenzt notwendig ist, da oft schon ein einfacher CSV-Import reicht. Eine sehr wichtige Funktion ist das Aufzeichnen von Webinaren, denn diese werden als Mitschnitt gern auch für den Vertrieb genutzt – als Video auf Plattformen wie YouTube beispielsweise.

Administration und mehr

Viele Webinar-Lösungen bieten ausgesprochen komfortable Funktionalitäten. Aber: Häufig wird genau das zum Stolperstein, denn die Akzeptanz bei den späteren Webinar-Moderatoren dafür ist teilweise gering. Je umfangreicher eine Lösung ist, desto mehr Einarbeitungszeit muss eingeplant werden. Unter Umständen wird eine vielseitige Lösung gesucht, die sich neben Webinaren auch für Webkonferenzen und Telefonkonferenzen anbietet. Gerade Unternehmen, die noch ganz am Anfang stehen, wollen in der Regel nicht mit zig unterschiedlichen Lösungen arbeiten. Deshalb prüfen Sie am Besten im Vorfeld auch, inwieweit eine Lösung erweiterbar ist oder für eine weitergehende Kommunikation innerhalb eines Teams oder Unternehmens geeignet ist.

Lizenzmodelle

Hier ist äußerste Vorsicht ratsam. Wesentlich ist die Frage, ob pro Nutzer oder pro virtuellem Raum abgerechnet wird. Je nachdem fallen die Kosten sehr unterschiedlich aus. Häufig entstehen erhebliche zusätzliche Kosten für die Einwahl aus dem Ausland oder via Telefon. In jedem Fall sollten Funktionalitäten und Preise sehr genau im Vorfeld geprüft werden, denn gerade diese zusätzlichen Kosten werden von vielen Anbietern oft nur sehr vage formuliert. Die Erfahrung zeigt außerdem, dass es wichtig ist, sich nicht nur auf ein einziges festgelegtes Konzept bei der Durchführung zu verlassen. Denn vereinzelt kann es immer technische Probleme geben. Es ist deshalb ratsam, einen Ersatzplan griffbereit zu haben und im Falle eines Falles etwa schnellstmöglich von Videoübertragung/Audio und Chat auf Telefon und Desktop-Sharing wechseln zu können. Mit anderen Worten: Die Einwahl per Telefon sollte immer gewährleistet sein und somit mit gebucht werden.

II: Der Anbieter-Check

Einige Anbieter tun sich im Markt für Webinar-Lösungen hervor. Dabei fällt vor allem die Unübersichtlichkeit einiger Lösungen auf. Rechtsanwalt Markus Schmidt von deranwalt24.de rät: „Allgemein ist zu empfehlen, die angebotenen Leistungen zu prüfen. Nur, wenn dem Kunden bekannt ist, welchen Service er bekommt und welche Leistungen in dem Angebot genau enthalten sind, kann er einschätzen, ob es sich um ein kompetentes und seriöses Angebot handelt.“ Auf vielen Seiten finden sich jedoch eher wenige Fakten und dafür umso mehr schwammige und unklare Werbeversprechen. Ein Anruf beim Anbieter, ein Testaccount oder noch besser eine E-Mail mit konkreten Fragen ist also ein wichtiger Schritt im Vorfeld. Einen ersten Überblick gängiger Lösungen zeigen wir im Folgenden auf. Der Anbieter-Markt wird stark von großen Unternehmen beherrscht; die bekanntesten stellen wir vor. Denn bei der Recherche lassen sich diese ohnehin gar nicht übersehen. Als eher kleineren Anbieter haben wir zusätzlich Talkyoo mit in den Vergleich aufgenommen, quasi stellvertretend als eine Alternative zu den großen Anbietern.

SKYPE

Der bekannteste Service in Sachen Web-Collaboration und damit der erste Gedanke ist wohl Skype. Aber: Als Video-Conferencing-Service ist Skype für das Durchführen von Webinaren nicht oder nur sehr begrenzt geeignet. Das ergibt sich schon alleine aus der fehlenden Möglichkeit, Einladungen zum Webinar aus Skype heraus per Mail zu verschicken oder der nicht vorhandenen Moderatorenrolle in Skype. Die Installation der Anwendung ist für die Mitarbeiter sehr vieler Unternehmen nicht möglich. Damit entfällt Skype in vielen Fällen als Lösungsweg.

CITRIX

Citrix lässt sich als Lösung für Webinare (Citrix GoToWebinar), für Web-Conferencing (Citrix GoToMeeting) oder für Online-Trainings (Citrix GoToTraining) einzeln buchen. Alternativ steht auch das gesamte Angebot als Komplettlösung zur Verfügung. Die besten Informationen zu den einzelnen Produkten finden Sie hier, wo die einzelnen Lösungen verglichen werden. Die Lösung GoToMeeting hat dabei den geringsten Funktionsumfang und ist für Webinare nicht geeignet. GoToWebinar ist dagegen voll auf Webinare ausgerichtet und erlaubt vor allem zusätzliche Möglichkeiten, die dem Vertrieb helfen – wie etwa Umfragen, anhand derer die Beteiligung am Webinar nachvollzogen werden kann. Die Lösung lässt sich darüber hinaus auch für das Web-Conferencing nutzen. Mit der Installation einer zusätzlichen Software lässt sich Citrix neben MacOS und Windows auch mit Linux nutzen. Die Preise unterscheiden sich je nachdem, ob es sich um ein monatliches Abonnement handelt, oder ob ein komplettes Jahr gebucht wird. Wer von Anfang an auf ein Monatsabo setzt, nimmt deutlich höhere Preise in Kauf. Der Preis für die monatliche Nutzung liegt derzeit bei 109 Euro pro Nutzer für das kleinste Paket (bis zu 100 Teilnehmern) als monatliches Abonnement. Hinzu kommen weitere Kosten für die Nutzung von Telefonservices und die Auslandseinwahl.

EDUDIP

Edudip ist eine komplette Online-Lösung und zugleich ein Marktplatz für Webinare. Hier wird in Online-Trainer und Unternehmen unterschieden. Für kleine Anbieter gibt es Online-Trainer-Pakete, die richtig erwachsene Variante mit allen notwendigen Funktionalitäten steht aber erst ab dem Business-Paket mit 69 Euro pro Monat und Nutzer zur Verfügung. Weitere Nutzer kosten dann 29 Euro monatlich pro Moderator. Einige Services wie die Einwahl per Telefon müssen hinzu gebucht werden. Die Funktionen der Lösung sind vielseitig, alle üblichen Dinge wie die Videoübertragung, Desktop-Sharing, Chat, Umfragen und mehr stehen zur Verfügung. Die Nutzung funktioniert über die Plattform, eine Installation von Software ist nicht notwendig. Technisch betrachtet entstehen aber Probleme mit dem zwingend notwendigen Flash-Player, der für das iPhone nicht verfügbar ist und vereinzelt auch in größeren Unternehmen nicht eingesetzt werden darf. Ein Teil potenzieller Kunden bzw. Teilnehmer ist damit ausgeschlossen. Bezüglich der Sicherheit zeigt sich der Anbieter mit einem Serverstandort in Deutschland und einer verschlüsselten Verbindung recht zuverlässig. Allzu vielseitig ist die Lösung nicht, denn für Telefonkonferenzen und Videokonferenzen ist Edudip nicht sonderlich geeignet.

FASTVIEWER

FastViewer punktet vor allem in Sachen Sicherheit: Ein TÜV-Zertifikat, die mögliche Einrichtung eigener Kommunikationsserver, die Auswahl des Serverstandortes über die Administrationsoberfläche sind wichtige Merkmale für sicherheitsbedachte Kunden. Neben der Webinar- und Conferencing-Lösung ist FastViewer auch für den Einsatz von Fernwartungen geeignet. Die 256-Bit AES-Verschlüsselung macht die Verbindung auch sicher. Chat, Umfragen, Videoübertragung, Whiteboard, Online-Präsentationen und alle anderen üblichen Funktionen sind hier verfügbar. Unterschiede ergeben sich allenfalls durch Details. Etwas unglücklich zeigt sich, dass die Aufzeichnung von Webinaren unter MacOS nicht verfügbar ist – hierzu ist aber eine Lösung in Arbeit. Windows und MacOS sind aber ansonsten unproblematisch; Linux wird nicht unterstützt. Die Lösung unterscheidet sich preislich stark von den hier vorgestellten Vorgängern: Die Abrechnung erfolgt pro Raum, nicht pro Nutzer. Damit dürfte Fast Viewer in vielen Fällen deutlich günstiger als die Konkurrenz sein. Es gibt unterschiedliche Lizenz-Modelle: Vom Mini-Paket in Form eines Prepaid-Guthabens über die monatliche Miete (38 Euro pro Monat und pro Raum) bis zum Kauf mit 979 Euro pro Raum einmalig plus 15 Prozent Wartungskosten pro Jahr. Außerdem kommen Vergünstigungen bei der Buchung zusätzlicher Räume ins Spiel.

TALKYOO

Das Unternehmen Talkyoo aus Hamburg war ursprünglich auf Telefonkonferenzen fokussiert. Aus der Kooperation mit FastViewer ist eine interessante Alternative entstanden, die verschiedene Anwendungen im Unternehmen abdeckt: Webkonferenzen, Webinare, Online-Präsentationen oder eben die immer noch zuverlässigste Lösung – die Telefonkonferenz. Insgesamt fehlt hier einzig die Abrechnung von Seminaren. Mit etwas Kreativität kann das aber auf anderen Wegen gelöst werden. Insbesondere wird durch den Hintergrund der Telefonkonferenzen hier international die Möglichkeit geboten, den bereits erwähnten Plan B stets in Angriff nehmen zu können, wenn die Audio- und Videoübertragung Probleme bereitet. Talkyoo unterscheidet sich für diese wichtige Option vor allem auch durch einen festen monatlichen Betrag von anderen Anbietern. Das macht die Kosten transparent und gut kalkulierbar. Eine Einwahl mit Skype ist ebenfalls möglich. Vorteilhaft ist darüber hinaus, dass auch kleine Pakete zu erschwinglichen Preisen gebucht werden können, ohne dabei die Funktionen einzuschränken. Das kleinste Telefon-Webkonferenz-Paket kostet pro Monat netto 32,53 Euro und kann ohne Frist gekündigt werden. Außerdem sind auch Sofort-Webkonferenzen ohne jede vertragliche Bindung möglich. Durch Upgrades wächst die Lösung dann bei Bedarf einfach und flexibel mit.

WEBEX

Wie auch Citrix wartet WebEx mit umfangreicher Funktionalität auf. Neben Standards wie dem Chat, Videoconferencing, Umfragen, Up- und Download von Dateien gibt es Details wie etwa das Aufteilen von Teilnehmern in Gruppen. Damit ist die Lösung sehr vielseitig einsetzbar – vom Meeting über das Webinar bis hin zum Training. In den Standard-Paketen, die man über die Webseite buchen kann, sind allerdings keine erweiterten Funktionalitäten – etwa für Trainings beinhaltet. Es geht bereits mit einem kleinen Paket für 8 Teilnehmer und 19 Euro im Monat pro Nutzer los – richtig teuer wird es aber, wenn Audio-Produkte wie das Telefonieren (vor allem aus dem Ausland) hinzu kommen, die ebenfalls pro Nutzer abgerechnet werden. Je nach Nutzung entstehen leicht monatliche Zusatzkosten von 150 Euro und mehr im Monat pro Nutzer. Zum Thema Datensicherheit lässt sich sagen, dass auch hier Kommunikationsserver im Ausland stehen. In großen Unternehmen kann das gegen die Richtlinien verstoßen und so möglicherweise die Teilnahme einiger Kunden ausschließen. Unterstützt wird neben MacOS und Windows auch Linux – allerdings mit starken Einschränkungen. So ist etwa ein 32Bit-Linux-System stark veraltet, aktuelle 64-Bit-Systeme sind hier aber nicht an Bord.

Gibt es die ideale Lösung?

Kurz gesagt: Es gibt keine ideale Lösung für alle Fälle. Jeder Anbieter wartet mit ganz eigenen Merkmalen und Preismodellen auf, die nur im einzelnen beurteilt werden können. Sehr wesentliche Unterschiede ergeben sich aus den Lizenzmodellen und den Telefonkosten. Neben den vorgestellten Lösungen kommen übrigens auch weitere Anbieter wie Adobe Connect, ClickMeeting, Mikogo oder TeamViewer in Frage. Wer zielgerichtet auswählt, vermeidet Enttäuschungen oder Überraschungen bei den Kosten. Mit der richtigen Lösung können Sie sich dann ganz auf den Kern der Sache konzentrieren: die Kommunikation mit Kunden und dem weiteren Netzwerk.

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Der bundesweite start2grow Gründungswettbewerb geht in eine neue Runde

Bei start2grow profitieren alle Teilnehmer*innen von kostenlosen Coachings, Workshops sowie Netzwerk-Events. Am Ende gibt es Preisgelder im Gesamtwert von 94.000€ zu gewinnen.

DU. DEINE IDEE. DEIN BUSINESS. ist das Motto von Deutschlands traditionsreichstem Businessplan-Wettbewerb, den die Wirtschaftsförderung Dortmund seit über 20 Jahren organisiert. Als fester Bestandteil der bundesweiten Gründungsförderung dreht sich bei start2grow alles um Gründer*innen und Start-ups mit technologischen oder digitalen Geschäftsmodellen. Los geht’s mit einer öffentlichen Auftaktveranstaltung am 24. September 2024. Die Anmeldung zur neuen Wettbewerbsrunde erfolgt kostenlos auf www.start2grow.de.

start2grow bietet attraktive Preisgelder

Bei start2grow werden Businesspläne für innovative und technologische Geschäftsmodelle prämiert, die beispielsweise den Prozess der Digitalisierung oder Dekarbonisierung vorantreiben. Nachdem alle eingereichten Businesspläne begutachtet wurden, erhält jedes Gründungsteam ein individuelles Feedback in Form eines schriftlichen Gutachtens. Die besten zwanzig Teams werden dann zum großen Finale nach Dortmund eingeladen, um vor Vertreter*innen aus Wissenschaft, Wirtschaft und Kapital zu pitchen. Der TOP 10 winken Preise im Gesamtwert von 94.000€:

1. Preis: 40.000€

2. Preis: 20.000€

3. Preis: 10.000€

Die Plätze 4 bis 10 erhalten einen Sachpreis im Wert von je 2.000€. Darüber hinaus vergibt der start2grow-Partner TechnologieZentrumDortmund einen Sonderpreis in Höhe von 10.000€, der zur Finanzierung von Mieten und Dienstleistungen am Standort Dortmund eingelöst werden kann. Weitere Infos zu den Preisgeldern und Teilnahmebedingungen finden Gründungsinteressierte, Gründer*innen und Start-ups auf www.start2grow.de.

Genussrechte – eine bessere Alternative der Mitarbeitendenbeteiligung?

Seit der Verabschiedung des Zukunftsfinanzierungsgesetzes wird eine bisher wenig beachtete Methode der Mitarbeitendenbeteiligung für Jungunternehmen interessant: Genussrechte. Warum es sich lohnt, diese Alternative genauer zu betrachten.

Beteiligungen für Mitarbeitende sind für junge Unternehmen essentiell, um auf dem Arbeitsmarkt um die besten Talente konkurrieren zu können. Arbeitnehmende müssen sich dank gut ausgestalteter Beteiligungsprogramme nicht mehr zwischen lukrativem Gehalt und innovativem Arbeitgebenden entscheiden – wovon insbesondere Start-ups profitieren.

Die technische Umsetzung eines Beteiligungsprogramms für Mitarbeitende kann auf unterschiedliche Arten und Weisen erfolgen. Aktuell sind in Deutschland Virtual Stock Option Plans (VSOPs) die gängige Form in der Praxis. Doch seit der Verabschiedung des Zukunftsfinanzierungsgesetzes wird eine weitere – bisher wenig beachtete – Methode für Jungunternehmen interessant: Genussrechte. Doch welche Gemeinsamkeiten und Unterschiede haben Genussrechte und VSOPs und warum lohnt es sich, diese Alternative genauer zu betrachten?

Virtuelle Beteiligung

Im deutschen Venture Capital-Markt werden Mitarbeitendenbeteiligungen typischerweise durch virtuelle Anteile abgebildet (VSOPs). Mitarbeiter*innen werden dabei wirtschaftlich so gestellt, als hätten sie eine echte (gesellschaftsrechtliche) Beteiligung am Unternehmen erhalten. Allerdings erhalten Beschäftigte bei VSOPs nur einen schuldrechtlichen Anspruch gegen das Unternehmen. Das bedeutet, dass sie im Falle eines Exits eine Sonderzahlung erhalten. Dabei ist der Strukturierungs- und Verwaltungsaufwand gering, da Unternehmen zur vertraglichen Beteiligung in der Regel auf standardisierte Verträge zurückgreifen können. Da keine Gesellschaftsanteile übertragen werden, gelangen keine Mitarbeiter*innen in das Cap Table und der Gang zum Notariat bleibt erspart. Nachteilig sind hingegen die steuerlichen Konsequenzen für die Mitarbeitenden: Bei entsprechender Ausgestaltung kommt es zwar zum Zeitpunkt der Ausgabe der virtuellen Beteiligung nicht zu einer Besteuerung der Mitarbeiter*innen.  Allerdings unterliegt der Erlös dann bei Zahlung der normalen Lohnversteuerung mit einem Spitzensteuersatz von 45 Prozent zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer.

Genussrechte als Alternative?

Aufgrund aktueller steuerlicher Gesetzesänderungen rückt eine andere Gestaltungsmöglichkeit (wieder) in den Fokus: eigenkapitalähnliche Genussrechte. Im Folgenden werfen wir einen detaillierten Blick auf das Beteiligungsmodell.

Ausgestaltung

Genussrechte können inhaltlich annähernd genauso flexibel ausgestaltet werden wie VSOPs und stellen aus juristischer Sicht ebenfalls keine reale Beteiligung dar, sondern nur einen schuldrechtlichen Anspruch gegen das Unternehmen auf die Beteiligung am Gewinn. Aber auch eine Teilhabe am klassischen Exit-Erlös kann vereinbart werden. Bei der Ausgabe der Genussrechte leistet der Arbeitnehmende entweder eine Kapitaleinlage oder er erhält das Genussrecht schlicht unentgeltlich/verbilligt. Genussrechte können vom Arbeitgeber zu einem beliebigen Nennwert ausgegeben werden und eine Teilhabe am Gewinn und/ oder einem Liquidations-/Exiterlös mit oder ohne Verzinsung sowie mit oder ohne Verlustbeteiligung vermitteln.

Aufwand und praktische Umsetzung

Verträge für Genussrechte können für nahezu jede Gesellschaft maßgeschneidert gestaltet werden. Die Ausgabe obliegt – wie auch bei VSOPs – grundsätzlich der Geschäftsführung. In der Praxis sollte bei der Ausgabe ein entsprechender Gesellschafterbeschluss die Geschäftsführungsmaßnahme flankieren, um mögliche Streitigkeiten in Bezug auf die Wirksamkeit der Maßnahme vorzubeugen. Oftmals ist dies aufgrund von satzungsrechtlichen Zustimmungsvorbehalten ohnehin notwendig.

Der Beteiligungs- und Verwaltungsaufwand ist gering, da Unternehmen – wie bei den VSOPs – auf standardisierte Verträge zurückgreifen können. Formerfordernisse sind nicht gegeben und ein Gang zum Notar ist ebenfalls nicht notwendig.

Die für Mitarbeitendenbeteiligungen üblichen Vesting- bzw. Leaver-Regelungen unterscheiden sich bei den Genussrechten von den VSOPs kaum. Ein Augenmerk sollte bei einem Verfall aufgrund eines Leaver-Events auf die Rückübertragung von Genussrechten an den Arbeitgebenden gelegt werden. Dies sollte im Beteiligungsprogramm geregelt werden.

Steuerliche Vorteile der Genussrechte

Die Gewährung von Genussrechten (wie auch von echten Anteilen) führte bislang zum Zeitpunkt der Zuteilung zu einer lohnsteuerpflichtigen Sachzuwendung in Höhe des Marktwerts der gewährten Beteiligung, auch wenn noch kein Exit-Erlös erzielt wurde (Dry-Income-Problematik). Dafür profitieren echte Anteile sowie Genussrechte von einem linearen Steuertarif für Kapitaleinkünfte mit einem maximalen Steuersatz von 25 Prozent zzgl. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer (§ 32d EStG).

Zukunftsfinanzierungsgesetz – Steuerliche Begünstigung von Genussrechten

Mit Inkrafttreten des Zukunftsfinanzierungsgesetz (ZuFinG) am 1. Januar 2024 hat der Gesetzgeber die Regelungen des § 19a EStG überarbeitet, um die genannte Dry-Income-Problematik zu mildern und um Beteiligungen für Mitarbeitende im Venture Capital-Bereich attraktiver zu machen. Die Vorschrift findet sowohl auf echte Anteile wie auch auf Genussrechte Anwendung.

Eine Dry-Income-Problematik besteht zwar bei VSOPs nicht, denn die Lohnsteuerpflicht fällt bei entsprechender Strukturierung bei VSOPs erst zum Zeitpunkt eines Exits in Höhe des individuellen (progressiven) Steuersatzes mit maximal 45 Prozent zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer an. Der lineare Steuertarif für Kapitaleinkünfte (max. 25 Prozent zzgl. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer) auf etwaige Wertzuwächse findet im Rahmen der VSOPs jedoch gerade keine Anwendung – im Gegensatz zu eigenkapitalähnlich ausgestalteten Genussrechten. Damit können Genussrechte bei entsprechender Ausgestaltung das „Beste aus beiden Welten“ vereinen: Einen Besteuerungsaufschub im Rahmen der Lohnsteuer für die unentgeltliche/verbilligte Einräumung des Genussrechts und einen niedrigen Steuertarif für Kapitaleinkünfte bei der Realisierung des Wertzuwachses beim Exit. Sollte der Wert des Genussrechts dann niedriger sein als zum Zeitpunkt der Gewährung, ist für die aufgeschobene Lohnsteuer dann auch nur der niedrigere Wert maßgebend.

Bedingungen für den Besteuerungsaufschub

Der Besteuerungsaufschub für etwaig anfallende Lohnsteuer im Zusammenhang mit der unentgeltlichen/verbilligten Einräumung wird unter bestimmten Voraussetzungen gewährt:  Zu diesen zählt, dass eine qualifizierte Unternehmensbeteiligung vom Arbeitgebenden zusätzlich zum regulären Arbeitslohn unentgeltlich oder vergünstigt am Unternehmen eingeräumt wird (keine bloße Entgeltumwandlung), die Gründung des Unternehmens nicht länger als 20 Jahre zurückliegt und das Unternehmen zum Zeitpunkt der Einräumung des Genussrechts einen Jahresumsatz von EUR 100 Mio. oder eine Jahresbilanzsumme von EUR 86 Mio. nicht überschreitet sowie nicht mehr als 1.000 Mitarbeitende hat.

Dies stellt ein absolutes Alleinstellungsmerkmal der eigenkapitalähnlichen Genussrechte gegenüber den VSOPs dar. Denn eine Beteiligung über virtuelle Anteile an einem Unternehmen gilt gerade nicht als Vermögensbeteiligung im Sinne des § 19a EstG i.V.m. dem 5. VermBG und profitiert somit – anders als die Genussrechte – nicht von der Begünstigung des § 19a EStG.

Der Besteuerungsaufschub endet nach § 19a EStG erst, wenn entweder das Genussrecht ganz oder teilweise entgeltlich oder unentgeltlich übertragen wird (Exit) oder das Dienstverhältnis beendet wird, spätestens aber nach 15 Jahre. Sofern das Unternehmen gegenüber dem Finanzamt unwiderruflich erklärt, im Exit-Fall für die Lohnsteuer zu haften, endet der Besteuerungsaufschub auch nicht beim Wechsel des Arbeitgebenden oder spätestens nach 15 Jahren, sondern tatsächlich erst beim Exit.

Fazit

Für die Einführung eines Beteiligungsprogramms für Mitarbeitende in Form von eigenkapitalähnlichen Genussrechten bzw. die Umstellung eines bestehenden virtuellen Mitarbeitendenbeteiligungsprogramms (VSOP) auf eigenkapitalähnliche Genussrechte sprechen steuerrechtliche Vorteile. Dazu zählt insbesondere der Besteuerungsaufschub für etwaig anfallende Lohnsteuer im Zusammenhang mit der unentgeltlichen/ verbilligten Einräumung und die Anwendung des linearen Steuersatzes für Kapitaleinkünfte auf etwaige Wertzuwächse. Hierdurch bekommen Start-ups im umkämpften Arbeitsmarkt um die besten Talente starke Argumente im Vergleich zur Konkurrenz.

Allerdings sollten sich Unternehmer*innen durch eine fachkundige Beratung absichern, um Risiken von eigenkapitalähnlichen Genussrechten vorzubeugen. Dazu zählen insbesondere die saubere Strukturierung zur Einhaltung der steuerlichen Erfordernisse sowie die Abwägung mit alternativen Modellen, insbesondere virtuelle und reale Beteiligungsmodelle für Mitarbeitende.

Die Autoren:

Dr. Andreas Demleitner ist Rechtsanwalt & Steuerberater im Bereich Corporate Tax bei PwC und berät als Partner sowohl Start-ups als auch Investor*innen im Venture Capital-Umfeld mit den Schwerpunkten Durchführung von Finanzrunden und Implementierung von Mitarbeiterbeteiligungsmodellen, [email protected]
Dr. Minkus Fischer, EMBA, ist Local Partner bei PwC Legal im Bereich Legal Deals im Stuttgarter Büro. Er berät seit über zehn Jahren in den Bereichen Corporate/M&A, mit einem Schwerpunkt in Venture Capital-Transaktionen, [email protected]

„Wir verlieren unsere DeepTech-Innovationen“

Im Interview erklären Daniel Kroll und Jozsef Bugovics, Experten für Wachstumsfinanzierungen bei der M&A- und Debt-Advisory-Beratung Pava Partners, warum viele DeepTech-Innovationen ins Ausland abwandern und wie das verhindert werden kann.

Wie gut ist der Forschungsstandort Deutschland heute noch im Vergleich zu anderen Regionen?

Jozsef Bugovics: Deutschland ist und bleibt mit Forschungseinrichtungen wie der Max-Planck- oder der Fraunhofer-Gesellschaft einer der führenden Forschungsstandorte weltweit. Zum Jahresbeginn etwa hat die Bundesregierung 1,6 Milliarden Euro aus dem Zukunftsfonds für innovative Technologien freigemacht. Diese Summe soll größtenteils direkt in die Start-up-Förderung für Zukunftstechnologien fließen. Die initiale Förderung für neu gegründete Unternehmen funktioniert in Deutschland also ganz gut.

Aber woran hakt es?

Daniel Kroll: Große Defizite bestehen hierzulande leider in der späteren Risikokapitalfinanzierung, also bei der Überführung von Zukunftstechnologien in industrielle Anwendungen. Ein gutes Beispiel ist das Start-up INERATEC. Die Karlsruher haben eine energieeffiziente und skalierbare Methode zur Herstellung synthetischer Kraftstoffe entwickelt. Die Technologie hat sehr viel Potenzial, insbesondere für das Erreichen der Klimaneu­tralität im Schiffs- und Flugverkehr. So fordert etwa die EU­Initiative „ReFuelEU Aviation“, dass Flugkraftstoffen ab 2030 synthetische Kraftstoffe mit einem Anteil von 1,2 Prozent beigemischt werden müssen.

Die Technologie wurde zwar im Forschungsstadium staatlich gefördert, doch fand sich für die vor wenigen Monaten durchgeführte Venture-Capital-Finanzierung von 118 Millionen Euro zur Skalierung von INERATEC kein einziger deutscher Geldgeber. Stattdessen stammen diese unter anderem aus den USA und Südkorea, und diese Länder werden später auch von der Technologie profitieren. Das Start-up ist somit eines der Beispiele, wie in Deutschland entwickelte Grundlagentechnologien ins Ausland abwandern.

Woher kommt diese geringe Risikobereitschaft von Investor*innen in Deutschland?

Jozsef Bugovics: In Deutschland fehlt es bislang an großen Venture-Capital-­Fonds, wie es sie etwa in den USA, Südkorea oder China gibt. Damit aber Zukunftstechnologien für die industrielle Anwendung skaliert werden können, braucht es große Risikokapital-Fonds mit einem Volumen von mindestens vier Milliarden Euro. Aktuell müssen deutsche Start-ups deshalb nach zahlungskräftigen ausländischen Investoren Ausschau halten, die vor allem aus den USA, Südkorea, Singapur, Japan oder Saudi-Arabien kommen. Das bedeutet aber auch, dass mit den hohen Investitionssummen ein Mitbestimmungsrecht der ausländischen Investoren über die Technologie und das Unternehmen verbunden ist. Im Umkehrschluss heißt das, dass Deutschland wichtige Innovationen aus der Hand gibt und andere Nationen davon profitieren.

Wie groß schätzt ihr die Finanzierungslücke in Deutschland ein?

Daniel Kroll: Wir sehen eine Finanzierungs­lücke von 30 Milliarden Euro für VC-Finanzierungen. Mit dieser Summe ließe sich eine ähnlich gute Investitionskultur wie in den USA schaffen. Allerdings sehen wir keine Möglichkeit, wie diese Summe mit staatlichen Mitteln allein aufzubringen wäre. Eine Alternative könnten private Investitionen sein, wofür in Deutschland aber erst einmal die Voraussetzungen geschaffen werden müssten.

Wie könnte das gehen?

Jozsef Bugovics: Versicherungskonzerne wie AXA oder die Allianz verfügen über ein gewaltiges Kapitalvermögen, das sie anlegen können. So betreut etwa Deutschlands größte Assekuranz, die Allianz Lebensversicherung, ein Anlagevermögen von 253 Milliarden Euro (Stand: September 2023). Leider ist es deutschen Versicherungen und Pensionsgesellschaften bisher untersagt, in Venture-Capital zu investieren. In den USA und anderen Ländern ist dies hingegen erlaubt. Würde Deutschland dies auch ermöglichen, würden schon zwei Prozent der Anlagen einer Allianz Lebensversicherung ausreichen, um fünf Milliarden Euro an Wagniskapital zu generieren – bei sehr geringem Risiko für die Anleger.

Wie könnte der Staat VC-Investitionen für die erwähnten Gruppen oder auch Privatanleger*innen attraktiv machen?

Daniel Kroll: Der deutsche Staat müsste entsprechende Anreize schaffen, etwa durch steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten in Kombination mit einer Steuerbefreiung in Höhe der ursprünglichen Investition. Davon würde der Staat gleich doppelt profitieren: Einerseits könnten so dringend erforderliche Innovationen in den Standort Deutschland ermöglicht werden, andererseits würden sich auch höhere Steuereinnahmen als durch die Kapitalertragsteuer bei konservativen Anlageformen ergeben. Da­rüber hinaus kommen Gelder, die in VC-Fonds fließen, wieder dem Wirtschaftskreislauf zugute, und zwar in Form von Gehältern und unternehmerischen Ausgaben. Das heißt, dass Risikokapitalinvestitionen als Einkommen-, Gewerbe- und Mehrwertsteuer auch mehrfach versteuert würden. Berechnungen haben gezeigt, dass Steuereinnahmen in dieser Höhe bei einer Festgeldanlage selbst in 20 Jahren nicht möglich wären.

In welcher Größenordnung könnten diese Maßnahmen unserer Innovationskraft helfen?

Jozsef Bugovics: Für den Wirtschaftsstandort Deutschland könnten diese Maßnahmen den vorhin erwähnten, notwendigen Innovationsschub von 30 Milliarden Euro jährlich bewirken. So könnte der Ausverkauf von Innovationen ins Ausland gestoppt werden, ohne den aktuell ohnehin sehr angespannten Bundeshaushalt weiter zu belasten.

Die Bundesregierung muss nun rasch handeln, will Deutschland international nicht den Anschluss verlieren. Aus unserer Sicht ist das beste Rezept für eine gute Innovationspolitik die Bereitschaft, auch in Risikokapital zu investieren. Es reicht nicht aus, allein auf Altbewährtes zu setzen. Politik, Industrie und auch private Anleger müssen sich auf die neuen internationalen Gegebenheiten einstellen, wenn der Standort Deutschland eine Zukunft haben soll.

Jozsef Bugovics und Daniel Kroll, danke für die spannenden Insights!

LaundryHero: Wäsche-Start-up von 19-Jährigem erzielt Millionenbewertung

Mit 19 Jahren hat der Münchner Schüler Yannis Hofmann seinen Online-Wäsche-Service LaundryHero aufgebaut, der nun eine Millionenbewertung erreichte.

Er programmierte mit zwölf, erstellte Websites mit 14 und gründete mit 19 Jahren ein Unternehmen. Die Rede ist vom Münchner Schüler Yannis Hofmann. Mit seinem Online-Wasch-Service LaundryHero hat er ein “Uber für Wäsche”-Modell aufgebaut. Und erzielte damit bereits eine Millionenbewertung.

Gegründet wurde das Jungunternehmen im Januar dieses Jahres. LaundryHero will Menschen im stressigen Alltag die doch recht zeitintensive Tätigkeit des Wäschewaschens ersparen. Das Konzept basiert auf dem klassischen Click&Order-Prinzip: Kund*innen bestellen online – oder bald per App – den LaundryHero-Wäschedienst, der ihre Schmutzwäsche abholt, wäscht und wieder sauber und trocken zurückbringt.

Programmierer mit zwölf, Start-up-Gründer mit 19

Yannis geht in seiner Heimatstadt München zur Schule. Auf der Schulbank startete er auch mit der Gründung seines Start-ups. Die Idee dazu kam Yannis im Familienurlaub, als er für das Wäschewaschen eingeteilt wurde und sich nach einem mobilen Service dafür sehnte. Die Mittel zur Gründung von LaundryHero stemmte er mit Eigenmitteln. Im Alter von zwölf Jahren hatte er sich das Programmieren selbst beigebracht, erste Aufträge zur Website-Gestaltung bekam er im Alter von 14, damals für ein Entgelt von bis zu zehntausend Euro.

Als erster Investor kam vor Kurzem der international tätige Serial Entrepreneur, AI- und Blockchain-Experte Christopher Obereder an Bord. Obereder sei auf den Schüler zugekommen und habe ihm eine strategische Zusammenarbeit inklusive Kapitalanteil angeboten, heißt es. Die Höhe des Investments unterliegt einem Non-Disclosure-Agreement. Genaue Angaben der frischen Beteiligung gibt es somit keine. Yannis verrät allerdings, dass sich die Bewertung des Start-ups nach dem Investment auf eine Millionenhöhe erhöht haben soll.

E-Mail-Korrespondenz auf der Schulbank

Yannis selbst scheint im Geschäftsalltag ein Allrounder zu sein: CEO- und CTO-Tätigkeit vereint der 19-Jährige, währenddessen er sich auf das bevorstehende Abitur vorbereitet. Den Schulabschluss peilt er jedenfalls an – auch, wenn die Schulbank manchmal eher für Business-Emails als für Schulaufgaben herhalten muss.

Im Strategie-Team befindet sich neben Gründer nun auch Investor Obereder, der primär in puncto Marketing Inputs liefert. Außerdem sind um die 20 Boten beschäftigt, die zur Auslieferung und Abholung der Wäsche im Einsatz sind. Der Großteil sei auf Werkstudenten-Basis angestellt. Den Lieferanten bliebe eine Provision in Höhe von 75 Prozent von dem, was sie ausliefern, erklärt Yannis im Interview. Aktuell befände sich eine Social-Media-Marketer Stelle im Anflug.

Zwei Euro pro Kilo Wäsche

Stellt sich die Frage: Wie monetarisiert LaundryHero? Schließlich erfolgen die Abholung und Lieferung innerhalb von 24 Stunden kostenlos, wie die Website des Start-ups preisgibt. Erste Versuche tätigte man in der Finanzierung durch Monats- bzw. Jahresabos. Nach kurzer Testphase stieg man allerdings auf Bedarfsbestellungen um. Yannis zufolge würden Kund*innen nur zwei Euro pro Kilogramm Wäsche bezahlen.

Flyer selbst ausgeteilt

Bevor Obereder als Marketingstratege an Bord kam, übte Yannis auch CMO-Tätigkeiten aus, sprich: Er bastelte seine Flyer selbst und verteilte diese in der Münchner Innenstadt. Damit bekam der Founder anscheinend genügend Aufmerksamkeit. Das Modell wurde angenommen, der Wäsche-Service wurde gebucht. In Deutschland sei der Service bereits in vierzehn Städten verfügbar.

Start-up-Business vor guten Noten

“Ich würde lügen, wenn ich sagen würde, dass meine Noten gut sind. Aber sie sind auch nicht ganz schlecht.” Abschließen will Yannis seine Schulzeit aber auf jeden Fall. Dann will sich der Münchner komplett auf sein Business konzentrieren. Das dafür notwendige Wirtschaftswissen bekommt er schon in seiner aktuellen Ausbildungsstätte vermittelt. Yannis besucht nämlich eine Fachoberschule mit Wirtschaftsfokus.

“Yannis Hofmann ist ein außergewöhnliches Talent. Seine Vision und sein Engagement sind beeindruckend, und ich bin überzeugt, dass LaundryHero die Art und Weise, wie wir unsere Wäsche erledigen, grundlegend verändern wird”, sagt Obereder zu seinem jüngsten Portfoliozuwachs.

LaundryHero achtet bei seinem Wäsche-Service dezidiert auf Qualität und Hygiene: So wird jede Bestellung getrennt voneinander gewaschen und nicht mit anderen Wäschen vermischt. In der Regel wird bei kalter Temperatur gesäubert und bei normaler Hitze getrocknet. Damit will man Schäden an Kleidungsstücken vermeiden und schonende Reinigung garantieren. Sonderwünsche, spezielle Wasch-, Temperatur- oder Trockenangaben können Kund*innen bei der Bestellung angeben.

Kooperiert wird mit “Wäschereiprofis”, wie das Start-up auf seiner Website preisgibt. Diese seien “darauf trainiert, hohe Reinigungsstandards einzuhalten”. Darüber hinaus nutzt LaundryHero ein Large Language Modell von OpenAI zur Prozessoptimierung – in erster Linie, um zur Wäsche-Abholung und -Lieferung den kürzesten Weg zu finden.

Zeit für Party bleibt

Obwohl der junge Founder die Schulbank drückt und sich in Abi-Vorbereitungen befindet, sieht es so aus, als würde ihm der Business- und Schulalltag genügend Zeit zum Feiern überlassen. Sowohl Lehrer*innen als auch Freunde sprechen dem jungen Gründer Mut zu: “Meine Freunde feiern das, was ich mache. Meine Lehrer nervt es zwar manchmal, dass ich E-Mails in der Schule schreibe, aber sie können es verstehen. Es ist ja schließlich meine Leidenschaft.”

Soweit investiert Yannis Hofmann “jede freie Minute, die ich noch Zeit habe, in LaundryHero.” Vorerst wolle man weiter in den B2C-Markt vordringen – und folglich über Ländergrenzen hinweg expandieren.

HERO Software: 40 Mio. Euro für Betriebssoftware für Handwerksbetriebe

Die 2020 von Dr. Michael Kessler und Philipp Lyding gegründete HERO Software GmbH ist der führende Anbieter von Betriebssoftware für Handwerksbetriebe in der DACH-Region.
Die Series-B-Finanzierungsrunde wird angeführt von Eight Roads Ventures, auch Bestandsinvestor Cusp Capital ist wieder beteiligt.

Das Handwerk gilt als Rückgrat der europäischen Wirtschaft und trägt in vielen europäischen Ländern bis zu 12 % zum BIP bei. Gleichzeitig ist es der größte Hebel für das Erreichen der ambitionierten europäischen Klimaziele. Das bedeutet: Ohne die weitere Digitalisierung der Handwerksbetriebe durch moderne Technologie können unter anderem die Ziele der energetischen Gebäudesanierung nicht erreicht werden. Enterprise-Resource-Planning-Systeme für Handwerker*innen unterstützen diese mit umfangreichen, branchenspezifischen Lösungen bei der Bewältigung ihrer täglichen Herausforderungen und leisten hier einen wichtigen Beitrag.

HERO Software wurde 2020 von Dr. Michael Kessler und Philipp Lyding in Hannover gegründet. Das Unternehmen zählt mehr als 120 Mitarbeiter*innen und hat seinen Sitz in Hannover. Zur Kundschaft zählen unter anderem Klempner- und SHK-Betriebe, Tischlereien und Zimmereien, Photovoltaik- und Elektrikerbetriebe. Mit mehr als 20.000 Nutzer*innen hat sich HERO als führender Anbieter von cloudbasierter Software für Handwerker*innen in der DACH-Region etabliert. Handwerksbetriebe können mit HERO alle wichtigen Betriebs- und Arbeitsabläufe an einem Ort verwalten: Vom ersten Kundenkontakt und der Angebotserstellung über die Planung und Durchführung von Projekten vor Ort bis hin zur Rechnungsstellung und Bezahlung sind alle Prozesse digital abgebildet und jederzeit auf verschiedenen Endgeräten verfügbar.

„Wir haben HERO Software mit der klaren Mission gegründet, die Handwerksbranche durch digitale Innovation zu revolutionieren. Wir freuen uns sehr, dass wir weitere renommierte Investoren gewinnen konnten, die uns dabei unterstützen”, sagt Dr. Michael Kessler, Gründer und CEO von HERO Software. „Mit der beachtlichen Finanzierungssumme können wir unser Produkt schnell weiterentwickeln und ehrgeizige neue Projekte in Angriff nehmen.“

Ausbau des Teams, Expansion in neue Märkte und Weiterentwicklung des Produkts

Mit dem frischen Kapital plant HERO Software, in sein Team und neue Talente zu investieren, in neue Märkte zu expandieren und sein SaaS-Angebot weiterzuentwickeln. „Für die Zukunft planen wir, alles rund um die finanziellen Transaktionen für unsere Kunden so einfach und reibungslos wie möglich zu gestalten. Zusätzlich werden wir uns darauf konzentrieren, Tools und Services von Drittanbietern in unsere Plattform zu integrieren, damit unsere Kunden noch mehr Zeit sparen und sich ihre Margen so weiter verbessern“, erläutert Kessler.

Neben dem Lead-Investor Eight Roads und dem bestehenden Investor Cusp Capital hat sich auch Federated Hermes an dieser Runde beteiligt. „HERO hat eine Vorreiterrolle eingenommen und ist nach wie vor führend bei der Digitalisierung der Geschäftsabläufe einer traditionellen Branche in DACH. Wir freuen uns darauf, Teil der nächsten Wachstumsphase zu sein und die Strategie des ehrgeizigen Managementteams an der Seite der Investoren Cusp Capital und Eight Roads zu unterstützen”, kommentierte Fidel Manolopoulos, Co-Head of EMEA Investment bei Federated Hermes.

„Michael und Philipp haben in den letzten Jahren ein erstklassiges Produkt und Team aufgebaut“, sagt Dr. Maximilian Rowoldt, Investor und General Partner bei Cusp Capital. „Das besondere Potenzial branchenspezifischer Betriebssysteme liegt in der Möglichkeit, den Softwarekern um zusätzliche Funktionen zu erweitern und HERO-Kunden damit noch effizienter und erfolgreicher zu machen. Wir freuen uns darauf, das gesamte HERO-Team weiterhin bei der Umsetzung seiner ambitionierten Strategie zu unterstützen.“

„HERO zeichnet sich durch sein umfassendes Produkt und erfahrenes Team aus, das hat uns von Anfang an begeistert. Wir freuen uns sehr, HERO auf seinem Wachstumskurs zu unterstützen”, sagt Lucile Cornet, Partnerin bei Eight Roads Ventures. „Bei Eight Roads durften wir schon viele Erfolgsgeschichten im Bereich Vertical SaaS – eine unserer zentralen Investmentthesen – begleiten und wir glauben fest daran, dass Vertical SaaS ganze Branchen digitaler und nachhaltig erfolgreicher macht.“

Der bundesweite start2grow Gründungswettbewerb geht in eine neue Runde

Bei start2grow profitieren alle Teilnehmer*innen von kostenlosen Coachings, Workshops sowie Netzwerk-Events. Am Ende gibt es Preisgelder im Gesamtwert von 94.000€ zu gewinnen.

DU. DEINE IDEE. DEIN BUSINESS. ist das Motto von Deutschlands traditionsreichstem Businessplan-Wettbewerb, den die Wirtschaftsförderung Dortmund seit über 20 Jahren organisiert. Als fester Bestandteil der bundesweiten Gründungsförderung dreht sich bei start2grow alles um Gründer*innen und Start-ups mit technologischen oder digitalen Geschäftsmodellen. Los geht’s mit einer öffentlichen Auftaktveranstaltung am 24. September 2024. Die Anmeldung zur neuen Wettbewerbsrunde erfolgt kostenlos auf www.start2grow.de.

start2grow bietet attraktive Preisgelder

Bei start2grow werden Businesspläne für innovative und technologische Geschäftsmodelle prämiert, die beispielsweise den Prozess der Digitalisierung oder Dekarbonisierung vorantreiben. Nachdem alle eingereichten Businesspläne begutachtet wurden, erhält jedes Gründungsteam ein individuelles Feedback in Form eines schriftlichen Gutachtens. Die besten zwanzig Teams werden dann zum großen Finale nach Dortmund eingeladen, um vor Vertreter*innen aus Wissenschaft, Wirtschaft und Kapital zu pitchen. Der TOP 10 winken Preise im Gesamtwert von 94.000€:

1. Preis: 40.000€

2. Preis: 20.000€

3. Preis: 10.000€

Die Plätze 4 bis 10 erhalten einen Sachpreis im Wert von je 2.000€. Darüber hinaus vergibt der start2grow-Partner TechnologieZentrumDortmund einen Sonderpreis in Höhe von 10.000€, der zur Finanzierung von Mieten und Dienstleistungen am Standort Dortmund eingelöst werden kann. Weitere Infos zu den Preisgeldern und Teilnahmebedingungen finden Gründungsinteressierte, Gründer*innen und Start-ups auf www.start2grow.de.

Die Rückkehr des Strong Leadership?

Die aktuelle Studie von NWI und Netzwert belegt: Die allgemeine Krisenstimmung ist in den Unternehmen und im Arbeitsalltag der Menschen angekommen, sogar dann, wenn das eigene Unternehmen gar nicht von einer Krise betroffen ist.

Laut der wissenschaftlich begleiteten Studie „In ungewissen Zeiten: Zuversicht und die veränderte Rolle von Führung im Unternehmenskontext“ von NWI und Netzwert, an der insgesamt 1.044 Personen, davon 418 Führungskräfte inkl. Top-Management und 626 Mitarbeitende teilgenommen haben, wird deutlich: Die allgemeine Krisenstimmung ist in den Unternehmen und im Arbeitsalltag der Menschen angekommen, sogar dann, wenn das eigene Unternehmen gar nicht von einer Krise betroffen ist. Das Studienteam ging darüber hinaus folgenden Fragen nach: Wird das Sicherheitserleben am Arbeitsplatz dadurch beeinflusst, und wenn ja, wie?

Wird ein Bedürfnis nach autoritärer Führung bei Mitarbeitenden und Führungskräften ausgelöst, und welche Rolle nimmt Zuversicht in diesem Kontext ein?

49% der Befragten bejahen, dass die Krisenstimmung in ihren Unternehmen angekommen ist, auch wenn nur 36% ihr Unternehmen tatsächlich in einer Krise sehen. Die eigene Sicherheit am Arbeitsplatz wurde von den Führungskräften (56%) und den Mitarbeitenden (44%) um so niedriger bewertet, je stärker die Krisenstimmung der Befragten war, unabhängig davon, ob ihre Unternehmen von Krisen betroffen sind.

62% der Befragten (ja=31%, teils teils=31%) vertreten die grundsätzliche Haltung, dass es in Krisenzeiten autoritäre Führung braucht. Allerdings unterscheiden sich die aus den aktuellen Krisen resultierenden Bedürfnisse von Mitarbeitenden und Führungskräften deutlich voneinander: Mitarbeitende haben ein Bedürfnis nach mehr Strukturklarheit und Regeln, Führungskräfte hingegen eines nach autoritärer Führung (Strong Leadership).

Daraus schließt das Studienteam, dass Führungskräfte autoritäre Führung (selbststabilisierend) mit Sicherheit am Arbeitsplatz verbinden. Auf Mitarbeitendenebene stehen die geringere Sicherheit am Arbeitsplatz und ein Krisenerleben in Verbindung mit dem Wunsch nach Struktur- und Regelklarheit, aus Sicht des Studienteams ein probater Weg, um das Sicherheitserleben in Ungewissheit zu erhöhen.

Damit fallen die Bedürfnisse von Führungskräften und Mitarbeitenden in Krisenzeiten deutlich auseinander: die Pille der autoritären Führung passt nicht zur Diagnose.

Aktuell aktivieren bereits deutlich mehr Unternehmen und Führungskräfte alte Erfolgsmuster wie klassische effizienzgetriebene Restrukturierung, Costcutting und aktionistisches Delegieren und Priorisieren seitens der Führungskräfte. Die Bedürfnisse der Mitarbeitenden nach struktureller und Regelklarheit werden über autoritäre Führung nicht nur nicht erfüllt. Vielmehr verengt sich der Entscheidungsspielraum der Mitarbeitenden weiter, sodass sich auch ihr Selbstwirksamkeitserleben reduziert – eine der wichtigsten Voraussetzungen für Krisenbewältigung. Das birgt die Gefahr, dass sich ein Ohnmachtserleben einstellt – eine vergleichbare Entwicklung zum gesamtgesellschaftlichen Verlauf einer sich von Institutionen abwendenden Gesellschaft – und der denkbar schlechteste Modus zur Bewältigung von Krisen.

Wie werden Unternehmen krisenfest, und wie kann eine Transformation gelingen?

Im Management von Krisen sind grundsätzlich andere Kompetenzen vonnöten als in der qualitativen Transformation von Organisationen, sodass in der aktuellen Gleichzeitigkeit von Krise und Transformationserfordernis Management und Führungskräfte gefordert sind, die beiden Ansätze Effizienzsteigerung und Organisationsentwicklung, die bislang eher in einem Entweder-oder-Verhältnis zueinanderstanden, in einem „Sowohl als auch“ miteinander zu vereinen.

Krisen und Ungewissheit werden Unternehmen auch künftig begleiten und dürfen nicht mehr als Ausnahme behandelt werden. Das bedeutet, mit Krisen jenseits von Ad- hoc-Sparprogrammen und klassischen Restrukturierungen umgehen zu lernen und resiliente Organisationen aufzubauen. Dafür braucht es unbedingt strukturelle Veränderungen, klare transformationale Ziele und ein transformatives Verständnis von Management und Führung.

Die Ergebnisse der vorliegenden Studie zeigen deutlich den (intuitiven) Reflex der Führungskräfte auf, unter bestimmten Bedingungen in die Haltung autoritärer Führung zurückzufallen. Das mag für klassische Restrukturierungen unter Umständen noch funktionieren – danach ist die Organisation unter Umständen effizienter, aber im künftigen Marktumfeld mit Sicherheit nicht leistungsfähiger und keinesfalls resilienter. Für qualitative Transformation ist autoritäre Führung in jedem Fall die denkbar ungünstigste Voraussetzung. Change auf Ansage hat noch nie funktioniert.

Die vollständigen Studienergebnisse inkl. Handlungs-Implikationen kannst du hier abrufen.

B2B-Bartering: ROI statt Abschreibung

Mittels B2B-Bartering können Start-ups auf unkonventionelle Weise ihre Bilanz verbessern und Ressourcen effizienter nutzen – nicht nur in Krisenzeiten.

Eine Krise nach der anderen beutelt den Handel und dämpft die Konsumlaune. Die Folgen zeichnen sich vor allem in den Lagern vieler Retailer ab, in denen sich zusehends unverkaufte Produkte türmen – und damit noch mehr Kosten verursachen. Für Start-ups gestaltet sich dies als eine noch größere Herausforderung, da sie wesentlich knapper kalkulieren als klassische Retailer und zudem unter konstanter Beobachtung ihrer Investor*innen stehen. Ein Lösungsweg für dieses Problem, der gleich an mehreren Punkten ansetzt, ist das sogenannte Bartering.

Was genau ist Bartering?

Bartering ist eine Form des Handels, bei der eine Leistung direkt mit einer anderen beglichen wird. Diese Praxis basiert auf dem Prinzip des Gegengeschäfts, das schon lange vor der Entstehung von Geldwährungen existierte. Die Handelsform ist in verschiedensten Bereichen anzutreffen; sei es in der Industrie als internationale Wirtschaftstätigkeit zwischen Ländern, etwa beim Tausch von Stahl gegen Weizen, oder zwischen Unternehmen, zum Beispiel beim Austausch von Medialeistungen gegen Waren.

Insgesamt bietet der Barter-Handel eine Reihe von Vorteilen, allen voran schont er den Cashflow. In der Praxis können Unternehmen mithilfe von Tauschgeschäften überschüssige Waren zu Anschaffungspreisen verkaufen, sprich, ihre Lager leeren. Im Gegenzug erhalten sie individuelle Medialeistungen im Wert der Waren. Da Lagerware bilanziell eine Verbindlichkeit darstellt, verbessert ein solches Gegengeschäft schließlich das Unternehmensergebnis und verwandelt abschreibungsbedrohte oder End-of-Life-Waren in werthaltige Medialeistungen, bei denen es sich beispielsweise um Anzeigen in Zeitungen oder Out-of-Home-Werbung handeln kann.

Das unkonventionelle Handelsprinzip bietet insbesondere Gründer*innen mit begrenzten finanziellen Mitteln eine attraktive Möglichkeit, ihre Ressourcen effizient zu nutzen. Zudem zahlt das Handelsprinzip maßgeblich auf ökonomische Nachhaltigkeit ein: „Lagerleichen“ kommen endlich wieder in den Wirtschaftskreislauf, ohne dass Retailer sie – meist sogar kostspielig – vernichten müssen.

Wie Start-ups von Bartering profitieren können

Grundsätzlich eignen sich Waren aus nahezu jeder Branche zum Bartern. Jedes Produkt hat seinen eigenen Wert und somit auch einen potenziellen Gegenwert, den es beim Bartern zu erfassen gilt. Gängig sind Produkte aus den Bereichen der Consumer Electronics, Fahrzeuge, Bettwaren, haltbare Lebensmittel und Convenience-Produkte. Auch Haushaltsprodukte, Smartphones und Kosmetikartikel können in diesem Kontext gehandelt werden. Weniger gut für diese Deals geeignet sind Vertragsabschlüsse wie Mobilfunkverträge, Versicherungen oder Abonnements jeder Art.

Unabhängig von der Branche lohnt sich das Handelsprinzip insbesondere für Start-ups. Viele von ihnen verfügen nur begrenzt über finanzielle Mittel, haben jedoch schon erheb­liche Ausgaben für die Herstellung oder Produktion ihrer Produkte getätigt. Start-ups brauchen aber vor allem eins: Sichtbarkeit und Reichweite, um das Geschäft ins Rollen zu bringen. Allerdings bleibt für die Mediaplanung häufig wenig bis kein Budget übrig. Genau an dieser Stelle bietet Bartering eine effektive Lösung: Die Nutzung vorhandener Ressourcen – nämlich bereits produzierter Ware, für die in der Vergangenheit bereits Geld ausgegeben wurde – bietet mithilfe von Gegengeschäften Zugang zu Medialeistungen. So können Start-ups ihre Lagerbestände nutzen, um ihre Marketingaktivitäten zu finanzieren. Das ist nicht nur bilanziell gesehen eine Win-win-Situation, Start-ups erhalten so auch die Möglichkeit, ihren eingeschränkten finanziellen Spielraum optimal zu nutzen, während sie neue Geschäftsmöglichkeiten erschließen.

Bartern und Steuern: Was ist zu beachten?

Irrtümlicherweise herrscht oft die Annahme vor, dass es sich beim Bartering lediglich um einen Tausch handelt und demnach keine Steuern fällig werden. Doch handelsrechtlich betrachtet gelten diese Transaktionen als Kauf. Verlassen Waren das Lager eines Unternehmens oder werden Mediaschaltungen als Dienstleistung erbracht, wird auf beiden Seiten eine Rechnung ausgestellt. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass jedes beteiligte Unternehmen die entsprechende Rechnung buchen muss. Somit bist du als Unternehmer*in immer auch verpflichtet, die darauf enthaltene Umsatzsteuer ordnungs­gemäß abzuführen. Für eine korrekte Buchführung ist es daher entscheidend, die steuerlichen Aspekte dieses Handels­prinzips zu beachten.

Neben den rechtlichen Aspekten ist Transparenz ein entscheidender Faktor für erfolgreiche Tauschgeschäfte. Um sicherzustellen, dass vertrauliche oder sensible Informationen nicht an die Öffentlichkeit gelangen, gehört zu einem solchen Prozess immer auch die Unterzeichnung eines Non-Disclosure Agreements, das die Grundlage für einen transparenten Austausch darstellt. Während des Verhandlungsprozesses werden unter anderem Warenpreise offengelegt und die relevanten Key Performance Indicator (KPI) diskutiert, somit ist alles fair geregelt und das Maximum an Transparenz erreicht. Doch wie läuft so ein Deal konkret ab und wo setzt er an?

Bartern in der Praxis

In den meisten Fällen haben Geschäftsführer*innen oder die Abteilungen für Finanzen und Vertrieb eine genaue Vorstellung davon, wie viel Ware sich im Lager befindet. Daher sind diese Personen oder Abteilungen häufig die Schnittstelle zu Spezialdienstleister*innen im Bereich Bartering.

Eine Bestandsaufnahme der überschüssigen Lagerware hilft den Beteiligten dabei, den Wert aller Produkte, die Unternehmer*innen verkaufen wollen, zu ermitteln. Zusätzlich werden Marketingverantwortliche in den Prozess eingebunden, um die KPIs der Medialeistungen zu bewerten. Während der/die Spezialdienstleister*in nach passenden Abnehmer*innen für die Ware sucht, plant er/sie in Absprache die individuellen Medialeistungen. Sobald ein passendes Angebot für die Ware und angemessene Preise für die Medialeistungen vorliegen, können beide Parteien den Deal schnell abschließen.

Diese integrierte Herangehensweise ermöglicht es, den Wert des Deals sowohl für das Unternehmen als auch für den/die Tauschpartner*in zu maximieren und somit eine für beide Seiten vorteilhafte Vereinbarung zu treffen. Der Prozess zeigt außerdem, wie verschiedene Unternehmensbereiche zusammenarbeiten können, um erfolgreiches Bartering zu ermöglichen.

Bartering - der unterschätzte Deal

Obwohl das Prinzip der Gegengeschäfte eine effiziente Lösung für diverse Probleme in Unternehmen bietet, wird es auch heute noch tabuisiert. Viele Gründer*innen und Unternehmer*innen zögern zunächst bei der Zusammenarbeit mit Barter-Partner*innen, da sie damit vermeintlich unternehmerische Schwäche zeigen. Die Probleme der vollen Lager liegen meist auf der Hand, doch darüber sprechen, möchten betroffene Unternehmen zumeist nur ungern. Dennoch sind dies Aspekte, über die viele Unternehmer*innen letzten Endes hinwegsehen können, insbesondere, wenn die Zusammenarbeit zur effizienteren Ressourcennutzung und zu einem erhöhten Return on Investment führt.

Kritik kommt häufig insbesondere vonseiten der Mediaagenturen auf, da diese ungern das Budget ihrer Kund*innen verlieren und das Handelsprinzip deshalb als Bedrohung betrachten. Weil der Warenhandel nicht zum Tagesgeschäft gehört, fehlt es vielen Agenturen zudem an Verständnis dafür. Das Bartern mit Medialeistungen soll Agenturen jedoch keineswegs ersetzen, sondern ergänzen. Die Spezialdienstleister*innen bedienen sich nicht am Media-Budget, sondern wandeln vielmehr überschüssige Produkte in Medialeistungen um.

Insgesamt eröffnet Bartering Unternehmer*innen die Möglichkeit, auf unkonventionellem, aber innovativem Weg ihre Bilanz zu verbessern und vorhandene Ressourcen effizient zu nutzen. Trotz bestehender Vorbehalte zeigt sich, dass das Handelsprinzip gerade in Zeiten wirtschaftlicher Unsicherheit eine effektive Strategie sein kann, mit der Unternehmen gleichzeitig einen Beitrag zur ökonomischen Nachhaltigkeit leisten können.

Der Autor Gerhard Erning ist Gründer und Geschäftsführer der auf innovatives Bartering spezialisierten BARTER1 GmbH.

Von Stift und Papier zur E-Signatur: 5 Unterschriften, die die Welt verändert haben

Welche Unterschriften unsere Welt bis heute besonders geprägt haben und welche zukünftigen Signaturtrends unsere (Arbeits-)Welt nachhaltig verändern werden.

Unterschriften sind weit mehr als nur formale Akte. Im Laufe der Geschichte haben sie tiefgreifende Veränderungen ausgelöst, wichtige Wendepunkte markiert und die politische, soziale und kulturelle Entwicklungen der Weltgeschichte geprägt. Von historischen Verträgen über bedeutende politische Erklärungen bis hin zu revolutionären Edikten – die Kraft einer einzigen Unterschrift kann und konnte schon immer weitreichende Auswirkungen haben.

In diesem Artikel werfen wir einen Blick auf fünf Unterschriften, die die Welt verändert haben, und wagen einen Ausblick darauf, wie zukünftige Signaturtrends unsere (Arbeits-)Welt verändern werden.

1. Das Edikt von Mailand (313 n. Chr.)

Kaiser Konstantin I. und Kaiser Licinius unterschrieben 313 n. Chr. das Edikt von Mailand, das die Religionsfreiheit im Römischen Reich etablierte und die Verfolgung der Christ*innen beendete. Es gewährte gleiche Rechte und Freiheiten, etablierte das Christentum als gleichwertige Religion und markierte den Beginn religiöser Toleranz im Römischen Reich. Damit legte diese Unterschrift den Grundstein für Europa, wie wir es heute kennen. Bis heute gilt es als wichtiger Meilenstein für die Freiheit des Glaubens, den Schutz der Menschenrechte und diente als Modell für spätere Gesetze und Dekrete zur Religionsfreiheit.

2. Die Magna Carta (1215)

Als König Johann von England 1215 die Magna Carta unterzeichnete, legte er den Grundstein für die moderne Demokratie und das Rechtsstaatsprinzip. Diese „Große Urkunde der Freiheiten“ schränkte die königliche Macht ein, band diesen an das Einhalten von Gesetzen und sicherte grundlegende Rechte für die Bürger*innen wie das Recht auf ein faires Gerichtsverfahren. Noch heute ist die Magna Carta ein Symbol für Freiheit und Gerechtigkeit und beeinflusste die Entwicklung konstitutioneller Dokumente weltweit, einschließlich der Verfassung der Vereinigten Staaten.

3. Die Unabhängigkeitserklärung der Vereinigten Staaten (1776)

Mit ihrer Unterschrift unter die Unabhängigkeitserklärung lösten die Gründerväter der Vereinigten Staaten eine Revolution aus. Thomas Jefferson, John Adams, Benjamin Franklin und weitere Vertreter der 13 Kolonien erklärten die Loslösung der Kolonien von Großbritannien und ebnete den Weg für die Gründung der Vereinigten Staaten. Sie legte die Grundsätze der Freiheit, Gleichheit und des Rechts auf Selbstbestimmung fest und inspirierte auch viele spätere Unabhängigkeitsbewegungen. Als ein starkes Symbol für Demokratie und Selbstbestimmung, etablierte sie fundamentale Werte, die sich in zahlreichen Verfassungen und internationalen Abkommen wiederfinden.

4. Der Vertrag von Versailles (1919)

Die Unterzeichnung des Versailler Vertrags von Vertretern der Alliierten und der besiegten Mächte beendete offiziell den Ersten Weltkrieg. Mit der Unterschrift dieses Dokuments, das die politischen Landschaften neu ordnete, entstanden jedoch auch neue Spannungen, die weitreichende Folgen hatten und zum Zweiten Weltkrieg beitrugen. Die Lehren aus den Fehlern dieses Vertrags beeinflussen bis heute internationale Beziehungen und die Strukturierung internationaler Abkommen, einschließlich der Gründung der Vereinten Nationen.

5. Der Atomsperrvertrag (1968)

Die Unterschrift unter den Atomwaffensperrvertrag durch die Großmächte, wie unter anderem die USA, die Sowjetunion und Großbritannien zielte darauf ab, die Verbreitung von Nuklearwaffen zu verhindern und die friedliche Nutzung der Kernenergie zu fördern. Damit gilt er bis heute als entscheidender Schritt für die globalen Bemühungen, um Stabilität und Sicherheit und um die Gefahr eines atomaren Wettrüstens zu verringern. Dieser Vertrag spielt bis heute eine zentrale Rolle in der globalen Sicherheitsarchitektur und dem Streben nach einer nuklearwaffenfreien Welt.

Blick in die Zukunft: Eine Unterschrift sagt mehr als tausend Worte

Unterschriften haben sich aus Gründen der Verbindlichkeit und als Schutz vor Fälschung und Betrug etabliert und sich beispielsweise gegenüber mündlichen Verträgen durchgesetzt. Von der Begrenzung monarchischer Macht über die Etablierung nationaler Unabhängigkeit bis hin zur Förderung religiöser Freiheit und nuklearer Sicherheit haben in der Vergangenheit Unterschriften auf Papier unsere Welt geprägt.

Ausgelöst durch die Globalisierung und durch die EU nun auch geregelt, gewinnen elektronische Signaturen wie die Qualified Electronic Signature (QES) zunehmend an Bedeutung. Von Umweltabkommen bis zu internationalen Vereinbarungen zur Regulierung von KI oder digitalen Identitäten – die zukünftigen Herausforderungen unserer Zeit können nur durch die Zusammenarbeit vieler globaler Akteure bewältigt werden. Hier bieten digitale Unterschriften klare Effizienz- und Sicherheitsvorteile zur Beschließung zukünftiger Abkommen. Doch nicht nur auf der internationalen Weltbühne nehmen Unterschriften eine wichtige Rolle ein. Von der Unterschrift eines Mietvertrages bis hin zum neuen Arbeitsvertrag – Unterschriften haben einen großen Einfluss auf unser Privat- und Arbeitsleben. Auch hier können in Zukunft viele Prozesse sowie umständliches Ausdrucken und Einscannen vermieden werden.

Denn obwohl digitale Signaturen nicht mehr mit einem Stift auf Papier gesetzt werden, haben sie dieselbe rechtliche und symbolische Bedeutung. Sie dienen weiterhin als Werkzeuge, die Vertrauen schaffen, Prozesse beschleunigen und grenzüberschreitende Geschäfte ermöglichen. Der Blick in die Vergangenheit zeigt, dass Unterschriften weit mehr als einfache Formalitäten sind. Sie sind Begleiter und Auslöser von weitreichenden, Veränderungen und Zeichen der Verbindlichkeit. In unserer vernetzten Welt werden elektronische Signaturen zukünftig diese Rolle übernehmen und beeinflussen, wie wir Geschäfte tätigen und globale Herausforderungen angehen.

Der Autor Dominik Drechsler ist Country Manager DACH von Yousign, dem größten europäischen Anbieter für elektronische Signaturen und Vertragsautomatisierung.

Die E-Rechnung kommt - worauf Unternehmen jetzt schon achten sollten

Was bislang eine freiwillige Lösung war, um betriebliche Abläufe effizienter zu gestalten und Kosten zu senken, wird künftig für einige Unternehmen Pflicht: Die elektronische Rechnung wird für den B2B-Sektor 2025 flächendeckend eingeführt und zieht einige Änderungen nach sich. Dieser Artikel zeigt, welche Vorarbeiten für die Umstellung schon heute umgesetzt werden können, um den Übergang im kommenden Jahr stressfrei zu meistern.

Elektronische Rechnung als Grundlage für „Zusammenfassende Meldung“

Beim Schaffen von ERP-Lösungen, wie sie beispielsweise von Dontenwill geboten werden, stehen vor allem die Best Practices für Effizienz, Compliance, Qualitätssicherung und Dokumentenmanagement auf der Agenda. Letzteres hat insbesondere steuerliche Relevanz. So mussten bisher mit der sogenannten Zusammenfassenden Meldung alle Umsätze von Unternehmen, die Dreiecksgeschäfte und innergemeinschaftliche Lieferungen durchführen, an das Bundeszentralamt für Steuern übermittelt werden. Dies soll in Zukunft auf digitalem Wege erfolgen, wie es die von der EU-Kommission ins Leben gerufene ViDA-Initiative vorsieht. Um mit den Syntaxen der EU zu korrespondieren, soll dafür auf ein elektronisches Rechnungsformat zurückgegriffen werden. Während die E-Rechnung für Unternehmen des B2C-Bereichs ein freiwilliges Instrument bleibt, das zur Imagepflege gegenüber dem Kunden genutzt werden kann, müssen sich B2B-Unternehmen, bei denen Leistungsempfänger und Unternehmer im Inland ansässig sind, früher oder später mit Details der E-Rechnung wie den möglichen Ausnahmen befassen.

Erfüllung spezifischer Formatanforderungen

Um die verpflichtende E-Rechnung spätestens 2025 in die Praxis umsetzen zu können, müssen die digitalen Rechnungen für die technische Integration ein spezifisches Format aufweisen.

Folgende Formate sind schon heute nutzbar und eignen sich für die in Aussicht gestellte Umstellung:

  • XRechnung (genutzt bei öffentlichen Auftraggebern)
  • ZUGFeRD (Hybrid-Format aus PDF- und XML-Datei)
  • Factur-X (französisches Rechnungsformat)
  • FatturaPA (italienisches Rechnungsformat)

Für Unternehmen, die unter die künftige Regelung fallen, ist es deshalb schon jetzt sinnvoll, Rechnungen elektronisch zu erstellen und sich dabei mit den genannten Formatvarianten auseinanderzusetzen.

Vorsicht bei hybriden Rechnungsformaten

Rechnungen, die sich einer hybriden Formatgrundlage bedienen, können zum Teil von Maschinen und zum Teil von Menschen gelesen werden. Stimmen beide Rechnungsangaben nicht miteinander überein, kann sich ein fehlerhafter Ausweis der Umsatzsteuer ergeben. Deshalb sind Unternehmen gut beraten, im Falle von Hybridlösungen vor 2025 auf ein anderes, integrierbares Format umzustellen.

Schaffen einer Zustellmöglichkeit für E-Rechnungen

Zwar regelt das Gesetz, wer zur Ausstellung einer elektronischen Rechnung verpflichtet ist, nicht aber den Weg der digitalen Übermittlung. Unternehmen, die bislang ausschließlich auf die analoge Faktura setzten, benötigen deshalb einen E-Mail-Account. Während ein solcher in größeren Unternehmen längst existiert, kann es sein, dass sich Vermieter, die per Option nach § 9 UStG an Unternehmer Objekte vermieten, zunächst einen E-Mail-Zugang einrichten müssen. Auch dies kann zwischenzeitlich umgesetzt werden.

Zweifelsfreie Identität des Absenders - Sicherheit für den Rechnungsempfänger

Die Person, die zum Empfang der E-Rechnung berechtigt ist, muss den Rechnungsaussteller einhundertprozentig identifizieren können. Um digitale Rechnungen vor Manipulation zu bewahren, ist es hilfreich, die Integrität des E-Billings mithilfe von Signatur-Tools zu sichern.

Fazit

Ein erster Schritt der vorbereitenden Maßnahmen ist es, zu überprüfen, inwiefern das eigene Unternehmen von der gesetzlichen Regelung betroffen ist. Die Wahl eines passenden Rechnungsformats und die Implementierung von Sicherheitsmaßnahmen wie E-Signaturen kosten Zeit und können in der Übergangsphase bis 2025 umgesetzt werden.

ISPTech: 2 Mio. Euro Pre-Seed-Finanzierung für „grüne“ Antriebstechnologie für Weltraumfahrzeuge

Das 2023 von Dr. Lukas Werling und Felix Lauck gegründete SpaceTech-Start-up entwickelt auf „grünen“ Treibstoffen basierende Antriebssysteme für Raumfahrzeuge. Die Technologie soll Ende 2025 zum Einsatz kommen.

Die InSpacePropulsion Technologies GmbH (ISPTech) ist ein Spin-off des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt (DLR) und wurde 2023 von Dr. Lukas Werling und Felix Lauck gegründet. Das SpaceTech-Start-up entwickelt innovative Antriebssysteme für Raumfahrzeuge, die auf ungiftigen „grünen“ Treibstoffen basieren und bietet damit kostengünstige, schnell verfügbare und zuverlässige Lösungen für die Raumfahrtindustrie. Die Antriebe bieten eine überlegene Leistung im Vergleich zu derzeit am Markt erhältlichen grünen Treibstoffsystemen. Das Angebot richtet sich an alle Raumfahrzeuge, von kleinen CubeSats bis hin zu großen Satelliten, Kapseln oder Landeeinheiten.

Derzeitige Antriebssysteme sind oft teuer und nutzen hochgiftige Treibstoffe, was die Handhabung und den Entwicklungsprozess erschwert und die Gesamtkosten erhöht. ISPTech hat diese Probleme gelöst und bietet Antriebssysteme an, die nicht nur umweltfreundlich, sondern auch leistungsstark und kosteneffizient sind. Auf der Grundlage von mehr als zehn Jahren Forschungs- und Entwicklungsarbeit am Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR) haben die Gründer von ISPTech zwei Technologien entwickelt: Eine ist bereits weltraumtauglich (HyNOx), die zweite bietet einzigartige Vorteile (HIP_11). Die HyNOx Systeme werden mit Ethan und Distickstoffoxid betrieben. Diese Technologie ermöglicht einen kontinuierlichen Betrieb bei hoher Leistung ohne Überhitzungsprobleme.

HIP_11 ist eine einzigartige Antriebstechnologie für große Raumfahrzeuge wie Lander, Kapseln und Satelliten. Sie reduziert die Komplexität und Kosten vergleichen mit anderen Systemen und ist wiederbetankbar. HIP_11 ermöglicht einen hybriden Betrieb von elektrischen und chemischen Triebwerken.

ISPTech hat bereits bemerkenswerte Fortschritte erzielt: Seit der Gründung im Sommer 2023 konnte das Unternehmen erste zahlende Kund*innen gewinnen und den Vertrag für einen Flug ins All abschließen. Zudem wurden die ersten Antriebssysteme für den Einsatz im Weltraum qualifiziert. Bedeutende Akteure der Raumfahrtbranche haben ebenfalls ihr Interesse an den Technologien von ISPTech bekundet.

Jetzt hat ISPTech erfolgreich eine Pre-Seed-Finanzierungsrunde in Höhe von 2 Millionen Euro abgeschlossen. Angeführt vom HTGF investieren First Momentum Ventures und Possible Ventures. Die eingeworbenen Mittel werden zur Weiterentwicklung der Antriebstechnologie verwendet, um die Qualifikation für den Weltraumflug zu erreichen und erste Kund*innen zu bedienen. Die Technologie von ISPTech soll in ersten Missionen Ende 2025 zum Einsatz kommen. Diese Flüge werden die Funktionsfähigkeit, Robustheit und Leistung der ISPTech-Antriebssysteme demonstrieren und die Grundlage für eine breitere Markteinführung schaffen.

Die ISPTech-Gründer Felix Lauck und Dr. Lukas Werling in einer gemeinsamen Erklärung: „Wir haben viele Jahre damit verbracht, Antriebstechnologien zu erforschen, Produkte unserer derzeitigen Wettbewerber zu testen und mit vielen unserer zukünftigen Kunden zusammenzuarbeiten. In all dieser Zeit haben wir eine klare und große Marktnachfrage nach kostengünstigen, schnell verfügbaren und robusten Antriebstechnologien erlebt. Unsere Aufgabe ist es nun, diese Nachfrage zu bedienen.“

Dr. Koen Geurts, Investment Manager beim HTGF: „Das Wachstum des Satellitenmarktes im nächsten Jahrzehnt und der zunehmende Bedarf an Manövern zur Vermeidung von Weltraummüll werden zu einer enormen Nachfrage nach chemischen Antriebssystemen führen, insbesondere nach ungiftigen Lösungen, die den Zugang zum Weltraum demokratisieren. ISPTech ist das einzige Startup-Unternehmen, das Lösungen von unter 1N bis 1kN mit hohem TRL anbietet und hervorragend positioniert ist, um einen neuen Marktstandard zu setzen.“

Dr. Maximilian Ochs, Investor bei First Momentum Ventures: „In den nächsten zehn Jahren erwarten wir eine steigende Nachfrage nach Manövern im Weltraum, die nur durch chemische Antriebe ermöglicht werden können. ISPTech ist in einer erstklassigen Position, um der europäische Marktführer für ungiftige chemische Antriebe zu werden. Ihre Systeme sind der Konkurrenz in Bezug auf Leistung, Stabilität und Robustheit bereits weit voraus.“

Dr. Christoph Baumeister, Principal bei Possible Ventures: „Mit dem Wachstum der Weltraumwirtschaft wird die Nachfrage nach zuverlässigen, umweltfreundlichen und kostengünstigen chemischen Antriebssystemen unverzichtbar. ISPTech ist mit seinem innovativen Ansatz und seiner europäischen Ingenieurskunst führend, und wir sind stolz darauf, ihre Mission zu unterstützen.“

Bling: Berliner FamilyTech-Start-up sichert sich 12 Mio. US-Dollar Investment

Mit dem frischen Wachstumskapital will das 2021 von Nils Feigenwinter und Leon Stephan gegründete Berliner FamilyTech-Start-up seine Vorreiterrolle mit familiengerechten digitalen Lösungen im Bereich Payment, Investment und Mobilfunk weiter ausbauen.

Die Series A Finanzierungsrunde von Bling wird vom US-amerikanischen Investor Owl Ventures angeführt, der mit über 2 Milliarden USD in AuM der weltweit größte VC-Investor mit EdTech Fokus ist. Als Co-Investor beteiligt sich neben den Bestandsinvestoren PEAK und Angel Invest auch der Frankfurter Venture-Arm der Commerzbank-Gruppe Neosfer an Bling.

Familien nachhaltig durch Technologie entlasten

„Knapp 70 % der Eltern in Deutschland sind im Alltag überfordert und riskieren einen Burnout. Mit unserer App entlasten wir Familien nachhaltig: Vom kinderleichten Bezahlen und Investieren, über einen Aufgaben- und Einkaufsplaner bis hin zu familiengerechtem Mobilfunk“, sagt Nils Feigenwinter, Mitgründer und CEO von Bling. „Innerhalb von weniger als zwei Jahren haben sich 150.000 Familienmitglieder dafür entschieden, ihren Alltag mit familienfreundlichen Lösungen von Bling zu vereinfachen. Für viele ist Bling bereits heute die ultimative Super-App für die Koordination innerhalb der Familie.”

Bling startete im Sommer 2022 mit einer Taschengeldkarte und dazugehöriger App und nutzte den beliebten und lehrreichen Service, um sich zu einer holistischen Plattform für Familien zu entwickeln. Die zeitgemäße Übersetzung von Taschengeld, das einfache Investieren für Eltern und die Haushalts- und Einkaufsorganisation ergänzte Bling im Februar 2024 mit den eigenen familienfreundlichen Mobilfunk-Tarifen “Bling Mobile” in Zusammenarbeit mit der Deutschen Telekom.

„Mit einem exzellenten Produkt, einer innovativen B2B2C-Plattform und starkem Kundenwachstum hat Bling beste Voraussetzungen, sich nachhaltig als führende Family-Super-App in Europa zu etablieren und gleichzeitig gesellschaftlichen Mehrwert durch die Verbesserung der Finanz- und Medienkompetenz von Kindern und Jugendlichen zu schaffen“, erklärt Ian Chiu, Managing Director von Owl Ventures. „Wir freuen uns besonders, eine langfristige Partnerschaft mit Bling aufzubauen, um durch Bildung und technologische Innovationen Familien zu unterstützen.”

Auch Neosfer sieht in Bling großes Potenzial. Marlon Müller, zuständiger Investor seitens Neosfer, kommentiert: „Bling zeigt eine beeindruckende Entwicklung und bietet eine einzigartige Plattform, die perfekt auf die Bedürfnisse moderner Familien abgestimmt ist. Das Team von Bling überzeugt durch seine hohe Innovationskraft und ein tiefes Verständnis für ihre Zielgruppe. Darüber hinaus sehen wir großes Synergiepotenzial zwischen Bling und der Commerzbank, insbesondere in Bezug auf digitale Finanzdienstleistungen für 12 Millionen Familien in Deutschland.“

Leon Stephan, Mitgründer und CTO von Bling, kommentiert das schnelle Wachstum: “Bling ist als Plattform gebaut, was die Produktentwicklung signifikant vereinfacht und beschleunigt. Innerhalb von weniger als zwei Jahren haben wir mit Bling viele der gängigsten Apps fürs Bezahlen, Investment, Mobilfunk, To-Do’s und Einkaufsmanagement abgelöst.”

House of Logistics and Mobility (HOLM)

Seit 2017 unterstützt das House of Logistics and Mobility (HOLM) Start-ups aus der Logistik- und Mobilitätsbranche. Wir stellen das Frankfurter Start-up-Lab und fünf Gründer*innen-Teams, die darin durchgestartet sind, näher vor.

Start-ups leisten einen überaus wichtigen Beitrag zur Entwicklung und Einführung innovativer und nachhaltiger Lösungen für die Logistik- und Mobilitätsbranche. Davon ist das Team der HOLM GmbH in Frankfurt am Main überzeugt und unterstützt junge Unternehmen mit einem zweijährigen Förderprogramm. Die Start-up-Förderung besteht aus zwei Komponenten. Zum einen aus der Infrastruktur-Förderung, wobei den Start-ups Büro­flächen und der Zugang zu Vernetzungs- und Veranstaltungsflächen zur Verfügung stehen. Im Start-up-Lab haben sie ihre Arbeitsbereiche mit Konferenz- und Besprechungsräumen.

Zum anderen besteht die Förderung darin, dass die Start-ups von HOLM und ihren Partner*innen auf ihrem Weg inhaltlich begleitet werden. „Wir unterstützen die Start-ups mit Coachingprogrammen, vor allem aber mit Vernetzungsveranstaltungen. Im Fokus steht immer der Vernetzungsgedanke“, betont Sascha Barthel, Abteilungsleiter Innovations- und Netzwerkmanagement bei der HOLM GmbH. „Sehr beliebt bei den Start-ups ist das Gründerfrühstück, das mehrmals im Jahr stattfindet“, ergänzt Tom Bergmann, Projektmanager der Start-up-Förderung.

Vom Netzwerk profitieren

Ein Netzwerk lebt durch und für seine Partner*innen. Das Konzept ist deshalb bewusst als offenes Netzwerk angelegt, um die unterschiedlichen Akteur*innen aus den Bereichen Logistik und Mobilität zusammenzubringen. Zum HOLM-Netzwerk zählen neben Start-ups etablierte Unternehmen aller Größen, Hochschulen sowie Forschungseinrichtungen und Verbände. „Der Austausch untereinander ist für Start-ups unheimlich wichtig. Aber das allein reicht nicht. Der kurze Weg, der schnelle und einfache Kontakt zu anderen Unternehmen, zur Wissenschaft und zu politischen Entscheidungsträgern – davon profitieren Gründerinnen und Gründer ungemein“, betont HOLM-Geschäftsführer Michael Kadow.

Der Bewerbungsprozess für die Start-up-Förderung

Bewerben kann sich jedes Start-up, das nicht älter als fünf Jahre ist und einen Bezug zur Logistik- und Mobilitätsbranche hat. Dabei ist es unerheblich, ob es schon eine Unternehmensgründung gab oder nicht. Die Start-ups, durchlaufen ein mehrstufiges Bewerbungsverfahren, an dessen Ende finale Pitchs vor einer Fachjury die Entscheidung bringen, welche Newcomer*innen im Folgejahr in das House of Logistics and Mobility einziehen werden. Bewerbungen für den Förderzeitraum 2025/26 sind ab dem 3. Juni 2024 möglich und sollten bis spätestens 11. September 2024 im HOLM vorliegen.

Die Newbies 2024 im Überblick

Bei den Pitchs im vergangenen Jahr konnten sich die Jungunternehmen Croowy GmbH, FiniBee, Go Kidogo GmbH, PIKAPAK und urbany motors UG durchsetzen. Seit vergangenem Januar werden sie vom HOLM gefördert und haben dort ihren Platz im Start-up-Lab. Mit welchen Ideen sie die Fachjury überzeugen konnten, zeigen die folgenden Unternehmensporträts.

Croowy

Die Croowy GmbH digitalisiert und automatisiert Verhandlungsprozesse zwischen Airlines und Hotels. Den Schwerpunkt bilden dabei Verträge für Crew-Übernachtungen. Dazu gibt es ein Modul zur Unterbringung gestrandeter Passagier*innen in Notsituationen. Das junge Unternehmen mit Sitz in Frankfurt am Main bietet Fluggesellschaften Markttransparenz und Zugang zu einer Vielzahl von Hotels, die optimal auf die Bedürfnisse der Airline-Crews und der gestrandeten Passagier*innen abgestimmt sind. Gegründet wurde das Start-up von Leonie Godard, Svenja Büsching, Ullrich Kastner und Hermann Wagner.

Die Idee dazu entsprang dem aufwendigen Abstimmungsprozedere zwischen Airlines und Hotels, der bis zu neun Monate in Anspruch nehmen kann. „Das heißt konkret: viele E-Mails, Excel-Sheets und Telefonate“, erklärt Leonie Godard. „Dabei sind auch schon Informationen verloren gegangen“, ergänzt Svenja Büsching. Mit der Croowy-Plattform ist daher eine Historie digital hinterlegt und Informationen bleiben im System.

„Aktuell arbeiten sieben Programmierer an der Plattform. Es sind bereits 1,2 Millionen Hotels hinterlegt, deren Profile nun ,Airline-relevant‘ angereichert werden“, erklärt Svenja Büsching. Ein weiterer wichtiger Aspekt ist Nachhaltigkeit. „Die Frage, welchen CO2-Fußabdruck Hotels hinterlassen, kann ein ausschlaggebendes Argument sein, ob sie gebucht werden oder nicht“, betont Leonie Godard.

Vor zwei Jahren wurde Croowy gegründet. Nun ist das junge Unternehmen Teil der Start-up-Förderung im HOLM. „Wir profitieren vor allem von der Nähe zu Universitäten und anderen Unternehmen. Seit September 2023 haben wir einen Werksstudenten eingestellt“, erzählt Leonie Godard. Er gibt Webschulungen und beantwortet Fragen zur Plattform. „In Zukunft spielt für uns der Einsatz von künstlicher Intelligenz eine wichtige Rolle“, betont Svenja Büsching. Auch hier profitiert Croowy vom Hochschul- und Unternehmensnetzwerk.

DAG: Neuer Markt, neue Needs

Wie die Gründer der Deutschen Anbaugesellschaft DAG den hierzulande neu geschaffenen Genuss-Cannabis-Markt mit ihrem CSC-Anbauservice als Pioniere aktiv mitgestalten.

Entwickeln Unternehmer*innen ein vollständig neues Business Modell, brauchen sie vor allem zwei Dinge: ein Gefühl für neue Märkte und eine Vision. Die Gründer des Anbau- und Technologie-Start-ups Deutsche Anbaugesellschaft DAG vereinten beides, als sie 2022 antraten, einen Service für einen ganz speziellen Markt zu entwickeln, den es zuvor so nicht gab. Die Rede ist vom Markt für legales Genuss-Cannabis.

Zum 1. April 2024 trat das neue Cannabisgesetz (CanG) in Kraft. Seitdem dürfen Erwachsene in Deutschland zuhause bis zu drei Pflanzen bzw. bis zu 50 Gramm besitzen und unterwegs bis zu 25 Gramm Cannabis mitführen. Eine zweite Säule der neuen Gesetzgebung kommt nun ab Sommer zum Tragen: der nicht gewerbliche Anbau von Genuss-Cannabis durch sogenannte Cannabis Social Clubs. Ab dem 1. Juli dürfen diese mit dem Cannabis-Anbau für ihre Mitglieder beginnen. Damit entsteht ein neuer Markt mit neuen Needs.

Auf eben diese Bedürfnisse der Cannabis Clubs ist das Angebot der DAG-Gründer Christian Tonn und Ercan Hayvali zugeschnitten: ihr CSC-Anbauservice, eine Komplettlösung für den Anbau von Genuss-Cannabis.

Anbaufläche für bis zu 300 Social Clubs

Mit der gigantischen Fläche und Infrastruktur des ehemaligen NVA-Standorts in Relzow bei Murchin hat sich die DAG bereits vor mehr als einem Jahr auf die erwartete Nachfrage nach Anbaukapazitäten vorbereitet. Das gut gesicherte Areal umfasst 60 Hektar, auf denen 35 Hallen mit einer Gesamtfläche von 120.000 Quadratmetern zur Verfügung stehen. Mit seiner Größe und dem hohen Sicherheitscharakter bietet der Standort die perfekte Infrastruktur für sicheren Cannabis-Anbau. Sobald der Startschuss im Sommer fällt, können Clubs hier jährlich bis zu 30 Tonnen Cannabis anbauen.

„Cannabis ist keine Randerscheinung. Bis zu 400 Tonnen werden allein in Deutschland jährlich konsumiert“, weiß Gründer Ercan Hayvali. Knapp neun Prozent der erwachsenen Deutschen haben das grüne Gewächs bereits probiert. Im Gegensatz zu medizinischem Cannabis, das bereits seit 2017 legal ist, ist Genuss-Cannabis nicht über Apotheken oder andere Geschäfte erhältlich. Konsument*innen sind auf den Eigenanbau angewiesen oder werden Mitglied in einem der vielen Cannabis-Vereine, die sich in Deutschland registriert haben. Diese Non-Profit-Clubs dürfen bis zu 500 Mitglieder haben, für diese Cannabis anbauen und an sie weitergeben. Hier kommt die DAG mit ihrem CSC-Anbauservice ins Spiel.

Anbauservice als Komplettlösung

„Wir verfügen über die nötige Expertise und Infrastruktur für den anspruchsvollen Anbau der sensiblen Pflanzen“, sagt Ercan Hayvali, und ergänzt: „Dank einer eigenen Photovoltaikanlage bewirtschaften wir den Standort konstant und günstig mit erneuerbarer Energie, autark und nachhaltig.“ Schon bald geht es in die Umsetzung. „Die Cannabis Clubs in Deutschland können ab dem 1. Juli unmittelbar nach Genehmigung mit dem Anbau beginnen“, sagt Christian Tonn. „Mit einer ersten erwarteten Ernte im Oktober kommen wir damit der Nachfrage ihrer Mitglieder schon bald nach.“

Und diese Nachfrage ist enorm. „Ständig werden neue Clubs gegründet. Wir haben in den letzten Monaten zahlreiche Anfragen aus ganz Deutschland bekommen“, berichtet Tonn. Warum das so ist, erklärt er damit: „Wir lösen zwei der größten Herausforderungen der Clubs – zum einen die hohe Anfangsinvestition und zum anderen überhaupt eine geeignete Anbaufläche zu finden, die alle gesetzlichen Auflagen erfüllt.“

Speziell für Cannabis Clubs entwickelt: das Modulsystem

Die große Nachfrage haben die Gründer antizipiert und sich vorbereitet. „Wir haben den Standort schon 2022 gesichert und die ersten 40.000 Quadratmeter angemietet. Jetzt werden wir Halle für Halle mit Modulen ausbauen. Jeder Club bekommt ein fertiges Modul, das wir sehr zügig in die Hallen einsetzen können.“ Alle Module sind klar voneinander abgetrennt und dürfen nur von den jeweiligen Clubmitgliedern betreten werden. Sie umfassen mit jeweils 200 Quadratmetern neben der Anbaufläche Räume für Trocknung, Weiterverarbeitung und Verpackung sowie Lagerung. Zudem sind mit modernsten Beleuchtungs-, Belüftungs- und Bewässerungssystemen ausgestattet – elementar für den Anbau der anspruchsvollen Pflanzen. Denn Cannabis-Pflanzen sind sensibel, selbst die Wasserqualität hat Einfluss auf das Ernteergebnis.

Doch nicht nur Anbau und Ernte sind komplex. Eine Frage, die die Gründer lange umtrieb, ist es mindestens ebenso: Wie lässt sich die Entkriminalisierung als zentrales Ziel der Legalisierung erreichen? Christian Tonn und Ercan Hayvali sehen eine mögliche Antwort in ihrem Geschäftsmodell: „Wir haben lange nach einer Lösung gesucht, mit der wir einen verantwortungsvollen Umgang mit dem sensiblen Thema der Cannabis-Legalisierung gewährleisten“, sagt Ercan Hayvali. „Denn wir betrachten es als unsere Mission, den Cannabis-Anbau so sicher, transparent und effizient wie möglich zu gestalten.“ Mit dem Anbauservice der DAG könnte ihnen das gelungen sein.

Cannabis meets Krypto

Die Gründer verbinden eine der ältesten Nutzpflanzen mit einer der fortschrittlichsten Technologien unserer Zeit: Krypto. Eine eigens für die DAG entwickelte Blockchain-Technologie sorgt für absolute Transparenz bei Anbau, Ernte und Tracking aller Daten. Den Gründern war von Anfang an bewusst: „Nur in einem verantwortungsvollen Umgang kann legaler Cannabis zu Genusszwecken seinen Weg in die Gesellschaft finden“, sagt Christian Tonn. Wesentlich ist dafür eine detaillierte Dokumentation der Produktion vom Samenkorn bis zur Ernte. Sein Mitgründer ergänzt: „Mithilfe unseres Blockchain-basierten Seed-to-Sale-Systems DECT-S2S werden alle Daten vom Anbau bis zur Abgabe lückenlos dokumentiert und vollständig nachvollziehbar in der dezentralen Datenbank dargestellt. So erfüllen wir alle Voraussetzungen, wie sie der Gesetzgeber fordert.“

Von Visionären zu Pionieren

Der gebürtige Goslaraner Hayvali machte seinen Bachelor in Wirtschaftswissenschaften und legte zwei Master-Studien in Economic Behaviour Governance sowie in Business Studies obendrauf. Mehr als zehn Jahre war Hayvali im Bereich von Business Development, IT- und Blockchain-Lösungen tätig, ehe er sein erstes Start-up gründete – die CeBiol Blockchain Solutions, die heute als Partner der DAG mit Know-how und Technologie für die Blockchain-Lösung zur Seite steht.

Mitgründer Christian Tonn ist in Hamburg verwurzelt. Als ausgebildeter Kaufmann war er jahrelang in Groß- und Außenhandel tätig. Nach der Gründung mit Partner Ercan Hayvali kam die DAG ins geschäftige Hamburg und plant nun den Umzug nach Relzow. „Wir wollen die Region stärken und hier Arbeitsplätze schaffen“, sagt Tonn über den Standort in Mecklenburg-Vorpommern. „Daher werden wir mit der DAG vollständig aus Hamburg nach Relzow ziehen.“

Ordentlich Abgrasen mit dem Cannabis Token

Wie jeder neue Markt, schafft auch die Cannabis-Legalisierung enorme Potenziale. Vom Wachstum des neuen Markts und dem Blockchain-Konzept können alle Interessierten profitieren. Das Start-up gibt derzeit den „Deutschen Cannabis Token“ aus, kurz DECT. Er ist als erster Krypto-Wert mit Bezug zur Cannabislegalisierung in Deutschland auf der Website der DAG erhältlich und bietet die Möglichkeit einer Erntebeteiligung durch Pflanzplatz-NFTs, die eine der am Standort angepflanzten Cannabispflanzen repräsentieren.

Die DAG ist eben nicht nur ein Cannabis-, sondern auch wesentlich ein Technologie-Start-up. Der Background der Gründer spiegelt ihre Kryptokompetenz. Nicht zufällig lautet der Claim ihrer aktuellen Online-Kampagne: „Wir wissen, wie es geht.“