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Gebrauchsmuster-Schutz
Das Gebrauchsmuster wird häufig als das „Patent des kleines Mannes“ bezeichnet. Im Unterschied zum Patent werden die Neuheit und der „erfinderische Schritt“ bei der Anmeldung vom DPMA nicht von Amts wegen geprüft. Es handelt sich also beim Gebrauchsmuster um ein ungeprüftes Schutzrecht. Dies hat zur Folge, dass viele Gebrauchsmuster eingetragen werden, die tatsächlich nicht schutzfähig sind. Viele Existenzgründer melden daher Gebrauchsmuster an, ohne vorher zu überprüfen, ob die Erfindung überhaupt schutzfähig ist. Dies kann fatale Folgen haben, da beispielsweise der Lizenznehmer, der Lizenzgebühren für ein unwirksames Gebrauchsmuster gezahlt hat, diese vom vermeintlichen Inhaber zurückverlangen kann.
Außerdem erfolgt die Löschung des zu Unrecht eingetragenen Gebrauchsmusters auf Kosten des Inhabers, was ebenfalls ein nicht zu unterschätzendes Risiko darstellt. Weitere Unterschiede zum Patent sind die verkürzte Schutzdauer von zehn Jahren und die Tatsache, dass das Gebrauchsmuster nicht für Verfahren, sondern nur für Produkte erteilt wird.
Bevor Sie sich Schutzrechte gesichert haben, sollten Sie Folgendes beherzigen:
- Bewahren Sie in jedem Fall Stillschweigen über Ihre Erfindung/
Ihr Design/Ihre Marke. - Sichern Sie sich notfalls mit Geheimhaltungsvereinbarungen ab.
- Recherchieren Sie zunächst selbst, ob es bereits ein(e) identische(s) oder ähnliche(s) Erfindung/Design/Marke gibt.
- Kontaktieren Sie rechtzeitig einen spezialisierten Rechts- oder Patentanwalt und sichern Sie Ihre Rechtsposition.
Design-Schutz
Das Kapital vieler Start-ups liegt in den Designs ihrer Produkte. Unabhängig davon, ob es sich um Mode, Möbel, Schmuck oder Spielzeug handelt, kann grundsätzlich das Design jedes körperlichen Gegenstandes geschützt werden. Vielen wird nicht bewusst sein, dass beispielsweise das Design des klassischen Stahlrohrstuhls sowie das Erscheinungsbild mancher Pkw-Karosserien Designschutz genießen.
Für den Unternehmer ist dies gleich von doppelter Bedeutung, weil er erstens prüfen muss, ob "sein" Design schon von einem Dritten geschützt ist und weil er zweitens das Bewusstsein entwickeln muss, dass sein eigenes Design schutzfähig sein kann. Designschutz kann über drei verschiedene Wege erlangt werden, wobei zwei Wege kraft Gesetzes zum Schutz führen und einer die Anmeldung des Designs erfordert. Kraft Gesetzes kann ein Design über das Urheberrecht und den sogenannten "Wettbewerbsrechtlichen Nachahmungsschutz" geschützt sein.
Das Urheberrecht entsteht mit der Schöpfung des Werkes und erlischt 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers. Dabei kommen nur solche Designs in den Genuss des Urheberrechts, bei denen es sich um "angewandte Kunst" handelt. Voraussetzung ist, dass das Design die Durchschnittsgestaltung "deutlich überragen" muss. Diese Grenze wird von der Rechtsprechung streng ausgelegt, sodass die wenigsten Designs diese Hürde überspringen können. In der Praxis sind es meist Designklassiker aus dem Bereich Möbeldesign, die Urheberrechtsschutz genießen. Für andere Gebrauchsgegenstände ist der Schutz eher selten zu erlangen.
Ob ein Design Urheberrechtsschutz genießt, weiß der Unternehmer erst, wenn er versucht, dieses Recht gegen einen Verletzer gerichtlich durchzusetzen. Auf das Urheberrecht zu setzen, ist daher für den Gründer äußerst riskant. Gleiches gilt für den "Wettbewerbsrechtlichen Nachahmungsschutz", den das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) gewährt. Das UWG schützt nicht das Design als solches, sondern verbietet lediglich dessen unlautere Ausnutzung durch den Wettbewerber. Es genügt deshalb für die Geltendmachung eines Unterlassungsanspruchs nicht, dass der Wettbewerber das eigene Design kopiert. Es muss vielmehr ein besonderes, unlauteres Verhalten hinzukommen, weil dieser zum Beispiel die für die Nachahmung erforderlichen Kenntnisse und Unterlagen unredlich erlangt hat oder die Abnehmer durch die Übernahme des Designs über die Herkunft der Produkte täuscht.
Im Gegensatz zum Urheberrecht bedarf es aber keines Werkes der angewandten Kunst, sondern es genügt, wenn das Design "wettbewerbliche Eigenart" aufweist, was häufig leichter nachzuweisen ist. Aus diesem Grund greift der "Wettbewerbliche Nachahmungsschutz" auch bei Gebrauchsgegenständen wie Messern oder Spielzeugen häufig zu Gunsten des Designers ein. Auch hier bleibt jedoch das Problem, dass es Gewissheit über den Schutz des Designs erst dann gibt, wenn das Design gerichtlich überprüft wird. Um diese Unsicherheit zu beseitigen, gibt es das Geschmacksmuster.
Wie bei einem Patent oder einer Marke kann ein Design beim DPMA angemeldet werden. Voraussetzung für die Erteilung des Geschmacksmusters ist, dass das Design "neu" ist und "Eigenart" hat. Wie beim Gebrauchsmuster prüft das DPMA allerdings auch hier nicht von Amts wegen, ob diese Voraussetzungen erfüllt sind. Diese Prüfung muss der Anmelder vielmehr selbst vornehmen. Er erhält also auch hier lediglich ein ungeprüftes Schutzrecht, wobei in einem Prozess vermutet wird, dass das Geschmacksmuster rechtsgültig ist. Die Ausgangslage ist also mit einem Geschmacksmuster wesentlich besser als beim bloßen Urheberrecht oder beim "Wettbewerbsrechtlichen Nachahmungsschutz".
Produktivität statt Überstunden: Wie Echtzeitdaten das Finanzwesen von morgen steuern
Das KI-gestützte Fintech Embat beendet das Excel-Chaos im Treasury und macht Finanzteams mit Echtzeitdaten fit für die Zukunft.
Berlin, 28. April 2026 – Es ist ein bekanntes Bild in den Finanz- und Treasury-Abteilungen des deutschen Mittelstands: Wenn der Monatsabschluss naht oder Ad-hoc-Berichte für die Geschäftsführung benötigt werden, bleiben die Schreibtischlampen bis spät in die Nacht an. Die manuelle Zusammenführung von Daten aus unterschiedlichen Bankportalen und historisch gewachsenen Excel-Listen kostet nicht nur Nerven, sondern vor allem wertvolle Zeit.
Das schnell wachsende Fintech Embat tritt an, um genau diesen Engpass aufzulösen. André Reimers, Head of DACH, treibt diese Mission im deutschsprachigen Raum als Gesicht des Unternehmens voran. Seine Kernüberzeugung: Wer heute noch regelmäßig Überstunden machen muss, um finanzielle Transparenz zu schaffen, leidet nicht unter mangelnder Einsatzbereitschaft – er leidet unter einem strukturellen Datenproblem.
Beeindruckendes Wachstum durch das Lösen echter Pain Points
Dass der Schmerz in den Finanzabteilungen groß und der Bedarf an modernen Lösungen riesig ist, belegen die Zahlen, mit denen Embat den europäischen Markt aufrollt. Mit einem starken Kundenwachstum im deutschen Markt von über 250 Prozent im vergangenen Jahr und mittlerweile mehr als 400 mittelständischen und großen Unternehmenskunden weltweit hat sich das Fintech als fester Player etabliert. Das stetig wachsende Transaktionsvolumen von 250 Millionen Euro zeigt deutlich: Der Wechsel von fehleranfälligen Tabellen zu automatisierten Cloud-Lösungen ist in vollem Gange.
Der Weg aus der Excel-Falle
Mit seiner Technologie nimmt Embat den Kampf gegen ineffiziente Prozesse im Treasury auf. Anstatt hochqualifizierte Mitarbeiter mit repetitiver Datenpflege zu binden, automatisiert das System die Konsolidierung aller relevanten Finanzdaten.
„Die Erwartungshaltung, dass komplexe Finanzanalysen zwingend mit langen Abenden im Büro einhergehen müssen, ist schlichtweg nicht mehr zeitgemäß“, erklärt André Reimers. „Wenn Cashflow, Liquidität und Runways per Knopfdruck in Echtzeit abrufbar sind, ändert sich die gesamte Arbeitsdynamik. Finanzteams können aus dem reaktiven Modus heraustreten und sich auf die strategische Steuerung des Unternehmens konzentrieren.“
Hohe Innovationskraft trifft auf lokales DACH-Verständnis
Embat profitiert von einer enormen Innovationsgeschwindigkeit und Agilität, auf der die starke technologische Basis des Unternehmens beruht. Wie diese passgenau auf die spezifischen Bedürfnisse des deutschen Marktes übersetzt wird und für eine hohe lokale Marktpräsenz sorgt, zeigt André Reimers an den Standorten in München und Berlin.
Von diesen beiden Standorten aus steuert André Reimers das DACH-Geschäft und stellt das tiefe Verständnis für die komplexen Strukturen und hohen Sicherheitsbedürfnisse des deutschen Mittelstands sicher. Das Team zeigt dabei, wie moderne, dezentrale Zusammenarbeit erfolgreich funktioniert. Das Vertrauen der stetig wachsenden deutschen Kundenbasis fußt dabei auf dieser geballten lokalen Expertise gepaart mit der unerschütterlichen Zuverlässigkeit der Systeme.
Führen durch Resultate, nicht durch Anwesenheit
Die Botschaft an die Finanzwelt ist klar: Moderne Führung, hohe Produktivität und Skalierbarkeit erfordern keine starren Kontrollmechanismen oder endlosen Arbeitstage. Sie erfordern radikale Datentransparenz und die richtigen digitalen Werkzeuge. Wenn die Daten in Echtzeit fließen, sinkt die Fehlerquote, die Entscheidungsgeschwindigkeit steigt – und die systembedingten Überstunden im Treasury gehören endgültig der Vergangenheit an.
Über Embat:
Embat ist ein KI-gestütztes FinTech mit Schwerpunkt auf Treasury-Management, das es mittelständischen Unternehmen und Großkonzernen ermöglicht, ihre Finanzprozesse in Echtzeit zu zentralisieren. Gegründet von Antonio Berga und Carlos Serrano – ehemaligen J.P. Morgan-Managern mit umfassender Erfahrung im Corporate Banking – sowie Tomás Gil, dem ehemaligen CTO von Fintonic, entstand die Plattform mit der Mission, die Finanzabteilung zu digitalisieren. Die klare Prämisse dabei: Technologie von Finanzexperten für Finanzexperten.
Durch seine hybride Konnektivität lässt sich Embat in über 15.000 Banken und führende ERP-Systeme integrieren und beseitigt so jegliche Datenfragmentierung. Das wichtigste Alleinstellungsmerkmal ist TellMe, ein „Agentic Treasury Analyst“ (autonomer KI-Analyst), der Cashflow-Muster erkennt, komplexe Kontenabstimmungen automatisiert und strategische Entscheidungen zur Optimierung der Liquidität vorschlägt.
Mit Niederlassungen in Madrid, London, Berlin und München definiert Embat die Zukunft des Corporate Finance neu.
