Der Gründer als Arbeitgeber

Was er muss, darf und nicht darf


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Das Tagesgeschäft des Gründers ist voller Fallstricke – und zwar nicht nur der unternehmerischen Sorte, sondern auch der eines Arbeitgebers. Denn gegenüber seinem Team hat ein Chef diverse Rechte und Pflichten.


Kürzlich erließ das Bundesarbeitsgericht in Erfurt ein Urteil, das wieder einmal zeigte, wie schmal der Grat ist, auf dem sich Chefs bewegen: Ein Krankenpfleger war krankgeschrieben, sein Chef wollte ihn dennoch zu mehreren Personalgesprächen in die Firma zitieren. Der Angestellte kam diesen Aufforderungen nicht nach und bekam in Folge dessen eine Abmahnung – und zog vor Gericht. Das letztinstanzliche Urteil stellte nun fest: Die Abmahnung muss aus der Arbeitnehmer-Akte entfernt werden. Die Richter entschieden ferner, dass eine Krankschreibung einen Arbeitnehmer auch von anderen Tätigkeiten in der Firma entbindet – etwa einem Arbeitnehmergespräch. Dabei erkannten die Robenträger jedoch auch an, dass es Ausnahmen geben könne, etwa dann, wenn ein solches Gespräch aus betrieblichen Gründen unaufschiebbar sei und der Arbeitnehmer sich gesundheitlich in der Lage fühle. Und vor allem in diesem letzten Satz zeigt sich schon ein Dilemma, das uns auf den folgenden Zeilen noch öfters begegnen wird: "Generell" dürfen Arbeitgeber etwas – oder eben nicht, und dazwischen jede Menge Ausnahmen.

Das Problem liegt darin, dass Gründer normalerweise kaum Zeit haben, sich mit sämtlichen Facetten solcher arbeitsrechtlichen Feinheiten zu befassen – das will der folgende Artikel übernehmen und somit eine kleine aufbauen, um für die wichtigsten Fragen einen Leitfaden zu erstellen.


Was der Arbeitgeber tun muss

Beginnen soll der Artikel mit einer Auflistung der wichtigsten Pflichten des Arbeitgebers. Diese sind, wie der Name schon sagt, rechtlich verankert und nicht verhandelbar.

Pflicht zur Bezahlung
Arbeit muss vergütet werden, das ist ganz klar. Doch grundsätzlich gibt es dabei eine ganze Menge zu beachten. Es beginnt bereits damit, dass der vertraglich mit dem Mitarbeiter vereinbarte Lohn die gesetzlich verankerten Mindestlöhne nicht unterschreiten darf. Zwar existieren für eine ganze Bandbreite von Gewerben gesonderte Mindestlöhne, branchenübergreifend muss jedoch jeder Arbeitgeber seinen Leuten mindestens 8,50 Euro pro Stunde zahlen – in Ost wie West.

Dabei spielt es keine Rolle, ob ein Festgehalt gezahlt wird oder die Abrechnung über die geleistete Arbeitszeit erfolgt. Jedoch muss der Arbeitgeber im letztgenannten Fall sicherstellen, dass die Zeiterfassung auch penibel eingehalten wird – und dazu entsprechende Techniken zur Verfügung stellen.


Auch bei Fehlern in der Gehaltsüberweisung steht der Chef immer in der Pflicht und nicht der Angestellte:

  • Wurde das Gehalt aus irgendeinem Grund auf ein falsches Konto überwiesen, muss es so schnell wie möglich erneut überwiesen werden – eine Überweisung erst im Folgemonat ist unzulässig.
  • Wurde zu wenig überwiesen, muss der fällig Betrag schnellstmöglich nachgereicht werden – nur bei Bagatellbeträgen und mit Erlaubnis des Mitarbeiters ist ein Nachreichen im nächsten Monat rechtens.

Lediglich wenn zu viel überwiesen wurde, steht der Mitarbeiter in der Pflicht, dies der Geschäftsführung schnellstmöglich anzuzeigen und den Betrag zurückzuerstatten.

Pflicht zum Einsatz gemäß des Arbeitsvertrages
Gerade in einem neugegründeten Unternehmen ist klar, dass Improvisation an der Tagesordnung ist. Da muss der IT’ler vielleicht auch mal Vorzimmerdame spielen und die Kollegin aus der Buchhaltung Diktate des Chefs tippen. Allerdings: Rechtlich sauber ist das keineswegs. Denn Firmenbesitzer sind per Gesetz dazu verpflichtet, ihre Arbeitnehmer gemäß der Berufsbeschreibung im Arbeitsvertrag einzusetzen.

Zwar gibt es das Weisungsrecht des Arbeitgebers, das ihm erlaubt, seinen Angestellten bestimmte Aufgaben zuzuweisen. Diese müssen sich aber mit dem decken, was im Arbeitsvertrag und auch der Stellenausschreibung steht. Der Gründer, der etwa einen als Kundenbetreuer eingestellten Arbeitnehmer in die Buchhaltung versetzt, handelt konträr zum Arbeitsrecht. Wer sich für einen konkret ausgeschriebenen Posten beworben hat und auch dafür eingestellt wurde, darf nur in dringenden Notfällen anderweitig eingesetzt werden – und auch dann nur, wenn das Problem zeitlich eng umrissen ist und sich nicht durch bessere Personalplanung beheben lässt. Im Klartext: Ein einwöchiger Einsatz des IT’lers im Vorzimmer ist rechtens, wenn er danach wieder auf seinen Posten zurückkehren darf, weil dann ein neuer Angestellter ins Vorzimmer kommt.


Pflicht zur Entgeltumwandlung

Seit 2002 müssen Firmenbesitzer ihren sozialversicherungspflichtigen Angestellten eine Möglichkeit zur betrieblichen Altersvorsorge via Entgeltumwandlung offerieren. Bis zu vier Prozent der arbeitnehmerischen Entgeltansprüche dürfen dafür aufgewendet werden. Dieser Teil der Arbeitgeberpflicht ist unwidersprochen. Verhältnismäßig neu ist jedoch die Pflicht zur Information: Bislang verhielt es sich so, dass Arbeitgeber verpflichtet waren, ihre Angestellten darüber in Kenntnis zu setzen, dass ein solches Gesetz existiert und ihnen Möglichkeiten der betrieblichen Altersvorsorge zu offerieren.

Ein neueres Urteil des Bundesarbeitsgerichts sagt jedoch klar aus, dass es keine Pflicht des Arbeitgebers gibt, seine Angestellten auf diesen Anspruch hinzuweisen. Im Klartext: Der Gründer muss sein Team zwar nicht darüber informieren, dass sie Anrecht auf eine betriebliche Altersvorsorge haben, wenn sie an ihn herantreten, darf er diese Leistung jedoch nicht verweigern.


Pflicht zur Gewährung von vermögenswirksamen Leistungen

In Deutschland existiert seit den frühen 1960ern die Arbeitnehmersparzulage. Dabei handelt es sich um die Möglichkeit des Arbeitnehmers, mit Hilfe des Staats und seines Arbeitgebers in unterschiedliche Anlageformen zu investieren.

Dabei kann der Arbeitgeber seinen Angestellten die vermögenswirksamen Leistungen zusätzlich zum vertraglich vereinbarten Gehalt zahlen – zumindest muss er jedoch Teile des regulären Entgelts auf Anweisung des Angestellten auf das von diesem genannte Konto überweisen. Der Gründer hat also die gesetzliche Verpflichtung, seine Angestellten bei den vermögenswirksamen Leistungen zu unterstützen. Entweder, indem er ihren Anteil vom Gehalt automatisch in diese VwL einzahlt, oder aber ihnen den Prozentsatz zusätzlich bezahlt. Der Arbeitgeber darf jedoch weder die Art der Anlage noch das Institut vorschreiben. Sofern für die Branche des Unternehmens ein Tarifvertrag gilt, der den Chef verpflichtet, die Leistungen ganz oder teilweise zu tragen, so ist dieser verpflichtend.


Pflicht zur Gewährleistung von Urlaub

Auch wenn in der Gründungsphase manche Chefs gerne einen 48-Stunden-Tag hätten: wenn die Angestellten Urlaub verlangen, dann ist dieser auch – bis auf wenige Ausnahmen – zu gewähren. Das Bundesurlaubsgesetz sagt ganz klar und branchenübergreifend aus, dass:

  • Jeder Vollzeit-Arbeitnehmer jährlich mindestens 24 Werktage Anspruch auf bezahlten Urlaub hat.
  • Urlaub zusammenhängend zu gewährleisten ist; mindestens zwölf aufeinanderfolgende Werktage müssen gegeben werden.
  • Urlaub im laufenden Kalenderjahr gewährt werden muss. Die Übertragung ist nur bei dringenden betrieblichen Gründen statthaft und muss dann innerhalb der ersten drei Monate des neuen Jahres abgeleistet werden.
  • Krankheitstage, die während des Urlaubs anfallen, später nachgeholt werden dürfen.
  • Einmal genehmigter Urlaub nicht mehr wiederrufen werden darf.
  • Der Arbeitgeber bei der Terminierung den Wünschen des Arbeitnehmers entsprechen muss. Widerspruch ist nur wegen plötzlicher, unvorhergesehener dringender Erfordernisse möglich, nicht jedoch wegen genereller Unterbesetzung.


Unterm Strich bedeutet das: Der Chef hat kaum Möglichkeiten, seine Angestellten auf legalem Weg in der Urlaubsgestaltung zu beschneiden, insbesondere dann nicht, wenn diese bereits schulpflichtige Kinder haben, auf deren Ferien Rücksicht genommen werden muss.

Fürsorgepflicht
Manche Gründer muten sich in den ersten Monaten des Startups so viel zu, dass sie, wenn der Laden sich etabliert hat, bereits ein Fall für die Kur sind. Bloß: Was der Chef sich selbst aufbürdet, ist allein seine Sache. Was er von seinen Mitarbeitern verlangt, jedoch eine gänzlich andere. Die Fürsorgepflicht umfasst deshalb nicht nur Themen wie Datenschutz und Arbeitssicherheit, sondern auch Arbeitsschutz und dabei insbesondere die tägliche Arbeitszeit: Der Chef darf seine Angestellten maximal acht Stunden beschäftigen. Überstunden dürfen den Tag auf höchstens zehn Stunden ausdehnen und auch nur dann, wenn diese Zeiten rasch ausgeglichen werden können und so innerhalb von 24 Wochen der Arbeitnehmer im Schnitt dennoch nicht über acht Stunden pro Tag kommt.


Die einzigen erlaubten Ausnahmen sind:

  • Höhere Gewalt (Brände, Unwetter)
  • Technische Probleme (Totalausfall von Maschinen)
  • Drohendes Verderben von Lebensmitteln
  • Misslingen von Arbeitsergebnissen

Das bedeutet: Bloß weil es sich um die Gründungsphase handelt, sind Überstunden per se erst einmal nicht zulässig. Nur dann, wenn nicht geleistete Mehrarbeit tatsächlich und nachweisbar die Existenz des ganzen Betriebs gefährden würde. Und: Zur Fürsorgepflicht des Chefs gehört es auch, notorischen Workaholics in seinem Team klipp und klar einen Riegel vorzuschieben und nicht noch stillschweigend zu dulden oder gar zu fördern.


Was der Arbeitnehmer tun darf

Bis zu diesem Punkt wurden Chefs vom Gesetz mächtig an die Kandare genommen. Allerdings gibt es natürlich auch Dinge, die er von seinen Leuten verlangen darf – widerspruchslos.

Überstunden vertraglich festlegen
Einige vermeintlich clevere Chefs hatten in der Vergangenheit eine Praxis entwickelt, einfach in die Arbeitsverträge ihrer Angestellten einen Passus einzubauen, nachdem Überstunden generell mit dem Gehalt abgegolten wären. Das ist zwar zu vage und deshalb rechtlich nicht haltbar. Was aber nicht bedeutet, dass Chefs ihre Untergebenen nicht generell zu Mehrarbeit verpflichten dürften. Bloß sollte die maximale Zahl konkret vertraglich festgelegt werden.


Wer also in den Arbeitsvertrag schreibt, dass zehn Überstunden pro Monat mit dem normalen Entgelt abgegolten sind, ist rechtlich aus dem Schneider. Eine vollkommen saubere Formulierung wäre demnach: "Mit Ihrem Grundgehalt sind zehn Überstunden im Monat vergütet, ab der elften erhalten Sie zusätzlich als Überstundenvergütung den sich aus ihrem Grundgehalt ergebenden rechnerischen Stundenlohn".

Den Arbeitsort vorschreiben
Auch bei der Vorgabe des Arbeitsortes der Angestellten ist einmal mehr die richtige Formulierung ausschlaggebend, um als Chef mehr Freiheiten zu haben. Grundsätzlich gilt dabei: Je genauer im Arbeitsvertrag Art und Ort des Jobs festgelegt werden, desto schwieriger wird es, den Mitarbeiter später an einen anderen Firmenstandort zu versetzen. Um sich von vornherein für die Zukunft abzusichern, kann es deshalb von Vorteil sein, in den Vertrag eine Klausel zu integrieren, die es ermöglicht, den Arbeitsort zu tauschen.


Übrigens: Mit Zustimmung seines Angestellten darf ein Chef natürlich auch (bei entsprechenden Berufen) Home Office anordnen. Das hat unter anderem den Vorteil, dass im eigentlichen Betrieb kein teurer Büroarbeitsplatz vorgehalten werden muss. Allerdings: Einseitig anordnen dürfen Firmeninhaber diese Maßnahme nicht.

Leistung einfordern
Der Chef zahlt seinen Mitarbeitern ein Gehalt, dafür, dass sie die ihnen auferlegten Arbeiten nach bestem Wissen und Gewissen erledigen. Doch das ist beileibe keine Einbahnstraße. Denn wo eine Pflicht zur Gehaltszahlung besteht, darf der Chef auch genaue Nachweise über die geleisteten Arbeiten einfordern und auch, dass diese überhaupt erbracht werden Er darf also von seinen Mitarbeitern verlangen, dass diese, regelmäßig oder auf Aufforderung, Arbeitsberichte einreichen – kommen diese der Anordnung nicht nach, liegt auch ein Kündigungsgrund vor.

Nach Krankheitsgrund fragen
Rein rechtlich verhält es sich – zunächst – so, dass es den Arbeitgeber nichts angeht, woran seine Angestellten erkrankt sind, sofern diese eine Krankheitsbescheinigung des Arztes eingereicht haben, also rechtlich sauber krankgeschrieben sind. Was aber nicht bedeutet, dass des dem Chef generell verboten wäre, nachzuhorchen, wenn sein Untergebener bereits die x-te Woche in Folge nicht auf der Arbeit erscheint. Allerdings: Zwar ist etwa Anrufen und Fragen nach dem Grund der Krankheit absolut rechtens, jedoch darf der Arbeitnehmer ebenso die Antwort verweigern oder auch eine falsche Auskunft geben.

Beim Vorstellungsgespräch nachhaken
Aus einer schriftlichen Bewerbung allein geht selten weder ein vollumfänglicher Lebenslauf hervor, noch gelingt allein durch die geschriebenen Worte dem Chef ein genauer Überblick auf die Person, die vielleicht demnächst in seinem Unternehmen wichtige Entscheidungen fällen darf. Weshalb es Arbeitgebern auch erlaubt ist, genauer nachzufragen. Fragen wie etwa

  • nach dem Wohnort des Bewerbers
  • seinem beruflichen Werdegang
  • nach fachlichen und beruflichen Kenntnissen
  • vorherigen Arbeits- und Auftraggebern
  • aktuellen Gehaltspfändungen

bewegen sich vollkommen im rechtlichen Rahmen. Allerdings ist Nachhorchen zu

  • Kinderwunsch / -planung
  • bestehenden Krankheiten (etwa HIV/AIDS)
  • Vorstrafen
  • bisherigen Vergütungen
  • bestehenden Behinderungen

nur in sehr eng umrissenen Grenzen erlaubt, die sich vornehmlich aus dem Berufsbild ergeben. Wer vor sich einen Bewerber um die Stelle als Buchführer der Firma sitzen hat, darf diesen durchaus nach Vorstrafen im Bereich der Finanzkriminalität fragen – nicht jedoch etwa im Bereich von Straßenverkehrsverstößen.

Wegen Krankheit kündigen
Ein ziemlich hartnäckiges Gerücht sowohl unter Arbeitnehmern als auch -gebern besagt, dass weder während, noch wegen einer Krankheit eine Kündigung ausgesprochen werden darf – beides ist schlicht und ergreifend falsch, denn der Arbeitgeber darf sowohl während einer bestehenden Krankschreibung kündigen, als auch wegen einer solchen. Doch der Reihe nach:

Grundsätzlich ist es nicht notwendig, eine Kündigung von Angesicht zu Angesicht auszusprechen. Soll ein Angestellter fristgerecht und rechtlich sauber gekündigt werden, reicht es dazu auch, ihm die Kündigung schriftlich zu übermitteln – selbst wenn er dank "gelbem Schein" krank zu Hause liegt.

Geht es jedoch um Kündigungen wegen Krankheit kommt es auf die Verhältnismäßigkeit an. Zunächst muss die Krankheitsdauer in Augenschein genommen werden. Erst wenn es sich um mehr als sechs Wochen pro Jahr handelt, sind die Ausfälle eine Belastung fürs Unternehmen – auch wenn sie gestückelt anfallen.


Der zweite Punkt der Verhältnismäßigkeit ist die Prognose: Ein Arbeitnehmer, der wegen eines Trümmerbruchs der Hand nach einem Sturz beim Radfahren acht Wochen ausfällt, erfüllt zwar die Zeit-Bedingung, nicht jedoch die der Prognose – er wird ja aller Voraussicht nach nicht regelmäßig solche Brüche erleiden.

Anders sieht es jedoch bei Infekt-Dauergeplagten aus: Wer hier mal eine Woche wegen Schnupfen, da mal zwei wegen Grippe flach liegt, bei dem besteht eine generell höhere Anfälligkeit. Und dann ist eine Kündigung auch rechtens.

Private Internetnutzung verbieten
Während der Arbeitszeit muss der Arbeitnehmer seinen Fokus auf den Job legen. Privates Surfen im Web darf der Chef deshalb grundsätzlich für den gesamten Betrieb verbieten und die Einhaltung auch kontrollieren – für letzteres ist allerdings Rücksprache mit dem Betriebsrat bzw. der Mitarbeitervertretung vonnöten.


Fachleute empfehlen jedoch in jedem Fall, sämtliche grundsätzlichen Regelungen diesbezüglich im gesamten Betrieb schriftlich zu kommunizieren und auszuhängen, damit wirklich jedem klar ist, ob und was er darf.

Übrigens: Gänzlich verbieten sollten Chefs das private Web am Arbeitsplatz nicht. Denn schon wenige Minuten Ablenkung können auch dabei helfen, sich wieder aufs Wesentliche zu fokussieren und somit unterm Strich für bessere Arbeitsleistungen sorgen.


Was der Arbeitgeber nicht tun darf

Viele Pflichten, viele Rechte – doch natürlich gibt es auch Dinge, die ein Chef in keinem Unternehmen Deutschlands darf.

Mitarbeiter verdeckt per Video überwachen
Sich einen Überblick darüber verschaffen, was das Team so treibt, wenn der Chef mal nicht dabei ist? Das ist praktisch immer illegal. Denn Kameras in Geschäftsräumen sind ausschließlich dann erlaubt, wenn sowohl Mitarbeiter als auch Externe (Kunden, Lieferanten etc.) durch gut sichtbare Schilder davon in Kenntnis gesetzt werden, dass sie hier videoüberwacht werden. Ansonsten darf verdeckte Überwachung nur in nicht öffentlichkeitsoffenen Räumen stattfinden, etwa einem verschlossenen Serverraum, zu dem nur ein kleiner Kreis Zugang hat. Aber: Wenn Kameras der Sicherheit wegen installiert werden sollen, ist immer zu prüfen, ob nicht auch ein niedrigschwelligeres Mittel ausreichen würde.


Generell verboten und auch nicht mit dem Argument der Sicherheit zu entkräften ist hingegen die offene oder verdeckte Überwachung von Sozialräumen des Unternehmens: Pausenraum, Umkleidekabine, Toiletten sind kamerafreie Zonen.

Überstunden kurzfristig anberaumen
"Schön, dass Sie aus der Mittagspause wieder da sind, Sie müssen heute Abend länger machen." Wer auf diese Weise von seinen Mitarbeitern Überstunden einfordert, handelt schlicht illegal. Denn schon 1998 urteilte das Arbeitsgericht in Frankfurt/Oder, dass Überstunden, gestaffelt nach ihrer voraussichtlichen Dauer, mit ausreichender Vorlaufzeit anzukündigen sind – Anwälte sehen hierbei vier Tage als ausreichend an, weniger jedoch nicht.

Im gleichen Urteil wurde auch entschieden, dass eine Ankündigungsfrist von einigen Stunden nur dann erlaubt ist, wenn die betrieblichen Interessen bei Weitem überwiegen (also beispielsweise, wenn ein Komplett-Crash des Computersystems die für den nächsten Morgen terminierte Fertigstellung eines Kundenauftrags verhindern würde).

Pausen verbieten
Wer am Tag sechs bis neun Stunden arbeitet, hat Anspruch auf mindestens 30 Minuten Pause – so steht es klipp und klar im Arbeitszeitengesetz. Der Arbeitgeber darf zwar längere Pausen gewähren, aber keine kürzeren. Und er muss die Pausen so legen, dass sie planbar und vor allem sinnig sind: In einem normalen Bürojob, der von 8 bis 17 Uhr dauert, die Pause für neun Uhr Vormittags anzuordnen wäre demnach illegal, weil kein Arbeitnehmer länger als sechs Stunden ohne Pause beschäftigt werden darf. Wer hingegen bei diesen Arbeitszeiten zwischen 12 und 13 Uhr eine Mittagspause anordnet, handelt rechtlich sauber.


Übrigens ist es auch verboten, den Aufenthaltsort während der Pause zu bestimmen. Ein Chef kann also nicht von seinen Mitarbeitern verlangen, die Mittagszeit im Pausenraum zu verbringen, für den Fall, dass irgendwelche Notfälle auftreten – denn auch das Bereithalten für Nebenleistungen (Telefon etc.) gilt als Arbeitszeit, die Pause wäre demnach gar keine.

Verlangen, dass die Mitarbeiter nach der Arbeit erreichbar sind
In Zeiten von Dauer-Mobilität ein wenig in den Hintergrund getreten jedoch arbeitsrechtlich nach wie vor aktuell ist das Verbot, seine Mitarbeiter nach Feierabend und im Wochenende mit betrieblichen Belangen zu behelligen. Um es kurz zu machen: Eine kurze telefonische Anfrage alle paar Monate wie "Wo finde ich denn die Akte sowieso?" ist rechtlich unproblematisch. Wer jedoch seine Mitarbeiter regelmäßig in ihrer Freizeit durch Anrufe und Emails beschneidet, handelt konträr zum Arbeitszeitgesetz.


Die einzige Ausnahme von dieser Regel ist, wenn im Arbeitsvertrag Bereitschaftszeiten festgelegt wurden. Jedoch gelten auch diese dann als Arbeitszeit, die nicht überschritten werden darf – mehr als regulär 48 Stunden (inklusive der normalen Tagesarbeitszeit) pro Woche dürfen es nicht sein. Und: Im Zweifelsfall sollte der Chef es sich genau überlegen, ob er seine Angestellten mit weiteren Anfragen von der Ruhe abhält – denn das wirkt sich unmittelbar auf die Arbeitsleistung aus.

Arbeit trotz Krankschreibung verlangen
Die Sekretärin hat sich beim Wandern den Fußknöchel gebrochen, für ihren Job braucht sie aber nur Augen, Ohren und zwei gesunde Hände zum Tippen. Wer mit einer solchen Begründung Mitarbeiter trotz vom Arzt diagnostizierter und per Schein eingereichter Krankheit zur Arbeit zwingen will, bewegt sich in der Illegalität. Grundsätzlich heißt es nämlich: "Krank ist krank". Solange ein Arzt festgestellt hat, dass ein Arbeitnehmer arbeitsunfähig ist, gibt es keine rechtliche Handhabe, ihn dennoch zur Arbeit zu zwingen, selbst wenn die Krankheit nicht unmittelbar etwas mit dem Beruf zu tun hat:

  • Bei der angesprochenen Sekretärin wüsste der Chef ja nicht einmal, woran sie erkrankt ist, wenn sie es nicht freiwillig gesagt hätte.
  • Zudem bereitet der gebrochene Knöchel vielleicht nicht am unmittelbaren Arbeitsplatz Probleme, wohl aber bei der Fahrt dorthin und auch im Gebäude selbst.

Insbesondere bei infektiösen Krankheiten sollten Chefs zudem auch noch die Gesundheit ihres restlichen Teams im Auge behalten. Klar ist es für die Firma heldenhaft, wenn der Grafiker sich trotz schwerer Grippe ins Büro schleppt. Wenn er darüber aber ein dutzend Kollegen ansteckt, die nicht so heroisch sind, wäre es fatal.

Als Grundsatz sollte demnach gelten: Ist ein Mitarbeiter krankgeschrieben, sollte er in Ruhe gelassen werden. Umso schneller ist er wieder bereit.


Fazit

Nur weil in der Charakteristik eines Startups andere Dynamiken herrschen, heißt das noch lange nicht, dass diese Gesetz und Tarifverträge außer Kraft setzen würden. Auch in Firmen, die erst seit wenigen Tagen bestehen, muss der Chef die gleichen Dinge beachten, wie in einem Unternehmen, das seit Jahrzehnten etabliert ist. Und: Gerade im Sinne einer reibungslosen Einarbeitungsphase aller Beteiligten sollten Gründer es sich gut überlegen, "den Chef" herauszukehren. Denn auch hierbei gilt die Regel, dass man mit Speck Mäuse fängt.

Schwebedialog statt Bubble-Denken

Wir leben in einer Welt voller abgeschotteter Blasen – seien sie politischer, ideologischer, kultureller oder technologischer Natur. Die Folge: Wir werten Andersdenkende ab und scheuen den Kontakt. Das Kommunikationsformat Schwebedialog bietet gezielt Auswege.

In einer Welt, in der die unterschiedlichen Wirklichkeiten immer weiter auseinanderdriften, bleibt vor allem eines auf der Strecke: Vertrauen und das Gefühl der Verbundenheit. Wenn alle Bemühungen, uns zu einigen, gescheitert sind, wir vor einer unüberwindbaren Mauer der Entfremdung stehen, tun wir in der Regel das, was uns zur Erhaltung unseres Wohlbefindens am naheliegendsten erscheint: Wir werten Andersdenkende ab und gehen aus dem Kontakt. Bei dem Kommunikationsformat Schwebedialog tun wir weder das eine noch das andere.

Beginnen wir gleich direkt mit ganz konkreten Beispielen: Was ist deine Haltung zur Abtreibung? Bist du für "My body, my choice" oder "Pro-Life"? Ist es wichtiger, dass jede Frau über ihren Körper selbst bestimmen kann oder sollte das Recht auf Leben - als Fundament aller Menschenrechte - absolut geschützt werden? Wer hat Recht?

Wenn du die Gesetze zu diesem Thema gestalten könntest, wie würden sie aussehen? Und wie positionierst du dich bei anderen Themen wie Sterbehilfe, LGBTQIA+, Gendern, Energiepolitik, künstliche Intelligenz, Religionsfreiheit oder Meinungsfreiheit in sozialen Netzwerken wie Telegram, X, Truth Social oder BlueSky? Woher stammen deine Informationen und welche Quellen erachtest du als verlässlich?

Unsere Bubbles, der Verlust an Vielfalt

Deine Perspektiven auf die Welt sind untrennbar mit dem verknüpft, was du täglich konsumierst – sei es durch Gespräche, Medien, soziale Netzwerke, Podcasts, Literatur oder Kunst. Viele von uns kehren dabei immer wieder zu denselben Quellen zurück, die unsere Sichtweisen stärken. Eine Frage: Wie oft suchst du gezielt nach Informationen, die deinem Weltbild widersprechen? Deine Bubble, dein geschützter Raum von Gleichgesinnten, beeinflusst dein Denken enorm.

Doch seit der Einführung des Internets haben räumliche Distanzen an Einfluss verloren und damit auch ein natürliches Regulativ. Du kannst dich nun ungebremst jederzeit und überall mit Millionen von Gleichgesinnten auf der ganzen Welt vernetzen. Dabei ist es unvermeidbar, dass sich deine Positionen und Wertehaltungen dort wie in einer Echokammer gegenseitig verstärken.

Die Folge: Betrachtet man das Phänomen aus der Vogelperspektive, wird deutlich, dass wir in einer Welt voller abgeschotteter Blasen leben – seien sie politischer, ideologischer, kultureller oder technologischer Natur.

Die Welt außerhalb der eigenen Blase

Was nur schwer zu ertragen ist: Die Welt außerhalb deiner Bubble ist aktiv und lebendig - schlimmer noch, fremde Bubbles sind genauso dynamisch und vernetzt wie deine eigenen! Nachrichten aus diesen fernen Gedankenwelten können dich fassungslos oder wütend machen. Solche Emotionen verbreiten sich schnell per Social Media und heizen die Polarisierung an. Wie reagierst du auf Meldungen, die aus deiner Sicht unfassbar sind?

Wenn wir nicht nachvollziehen können, wie andere so anders denken können, unterstellen wir gerne Manipulierbarkeit oder Dummheit. Und so wirft jede Seite der anderen vor, sich von Fake News manipulieren zu lassen, und keiner hört dem anderen zu. Wenn beide Seiten dasselbe über die jeweils andere denken, wer hat dann recht? Ein unlösbares Dilemma.

Isolation und ihre Folgen

Ohne den Kontakt zu Menschen mit anderen Ansichten zu pflegen, verlieren wir die Fähigkeit, Empathie zu entwickeln und unterschiedliche Perspektiven zu verstehen. Isolation in einer Bubble kann uns gegenüber den »anderen« gleichgültig oder sogar feindselig machen. Die Bereitschaft zu verbaler oder physischer Gewalt steigt auf allen Seiten.

Im Extremfall kann das Verharren in verschlossenen Gemeinschaften oder Echokammern zu Radikalisierung führen. Algorithmen helfen dabei, Menschen in ihrer Bubble zu halten, emotional aufgeladene Informationen weiter zu verbreiten und Hass zu schüren. Diese Dynamik fördert eine "Wir-gegen-die"-Mentalität und senkt die Toleranz für Gewalt als Mittel.

Kontakt wiederherstellen

In dieser verfahrenen Situation könnte ehrlicher Kontakt eine Möglichkeit sein, wieder Brücken zu bauen. Ohne der Absicht, die anderen zu bekehren, den vermeintlich »fehlgeleiteten« Menschen die eigenen Ansichten aufzuzwingen, sondern um uns ganz bewusst auf Menschen einzulassen, die anders denken, leben, handeln und fühlen als wir. Der Schlüssel wäre ein offener Austausch, bei dem wir uns gegenseitig wirklich zuhören, ohne zu bewerten, zu belehren oder zu moralisieren. Doch wie kann ein solcher Kontakt hergestellt werden?

Schwebedialoge: Ein Format für echten Kontakt

Ein vielversprechender Ansatz ist das Format des Schwebedialogs. Hier stehen nicht Lösungssuche, Überzeugung oder Einigung im Vordergrund, sondern das offene Aussprechen der eigenen Sicht auf die Dinge, während die anderen kommentarlos zuhören.

#1 Gedanken und Bedürfnisse ausdrücken: Im Schwebedialog wird ein Raum geschaffen, in dem alle Gedanken und Gefühle ihren Platz haben. Das gibt dir die Freiheit, deine Perspektiven und Bedürfnisse offen und ohne Druck zu äußern, während dir aufmerksam zugehört wird. Umgekehrt siehst und hörst du auch die Lebensrealitäten aller anderen.

#2 Nicht sofort reagieren: In einem Schwebedialog geht es weder um konkrete Lösungen noch um Einigung. Hier darf alles genau so sein, wie es ist. Lass die Worte des Gegenübers einfach auf dich wirken, ohne sie zu bewerten oder zu kommentieren.

#3 Plötzlich ist Kontakt da! Durch die offene und respektvolle Kommunikation im Schwebedialog entsteht wie von selbst eine tiefere Verbindung. Ohne den Zwang, Probleme zu lösen oder widersprüchliche Bedürfnisse unter einen Hut bringen zu müssen, begegnen sich die Menschen auf einer authentischen Ebene und bauen so Vertrauen zueinander auf. Das schafft echten Kontakt und hilft, Stereotype zu überwinden und Gewaltbereitschaft zu reduzieren.

Offenheit als Notwendigkeit

Es ist wichtig zu verstehen, dass jede Bubble dem Zweck dient, die Welt im Sinne unserer Bedürfnisse zu beeinflussen. Sie sorgt für Orientierung, Halt und eine verlässliche Bestätigung unserer Identität. Beim Verteidigen von dem, was wir als wichtig erachten, geht es nicht einfach nur um Meinungen, sondern um unser geistiges und physisches Überleben.

Es wird unumgänglich sein, dass wir beginnen, Andersdenkenden wirklich zuzuhören - ohne sie abzuwerten, ohne zu interpretieren und ohne sofort auf Abwehr zu schalten. Jeder Lösungsansatz wird scheitern, wenn dieser erste Schritt fehlt.

Kontakt allein mag zwar nicht alle gesellschaftlichen Herausforderungen wie Polarisierung oder Extremismus lösen, aber er ist eine elementare Komponente. Ohne den ehrlichen Versuch, einander zuzuhören, bleiben alle Lösungen oberflächlich und unvollständig. Zuhören ohne sofort zu urteilen ermöglicht echte Begegnungen und kann die Eskalation von Spannungen verhindern.

Lasst uns mutig sein, einander zuzuhören – befreit von dem inneren Druck, immer eine Antwort oder eine Lösung bieten zu müssen.

Nur mit dieser Offenheit kann echte Verständigung wachsen, und nur so können langfristige Verbindungen zwischen unseren unterschiedlichen Bubbles zustande kommen.

Zu Beginn haben wir einige Fragen in den Raum gestellt, die Gesellschaften spalten können:

  • Wo erlebst du persönlich im Moment die tiefsten Gräben zwischen dir und anderen Menschen?
  • Was beunruhigt dich am meisten?
  • Wovor hast du die größte Angst?
  • Und was macht dich einfach nur ratlos oder wütend?

Was auch immer es konkret ist, eines ist sicher: Es gibt keine allgemeingültigen Lösungen für solche Probleme. Tritt für deine Meinungen ein, egal welche sie sind, mit voller Leidenschaft und Hingabe! Und vielleicht, wenn du deine eigene Haltung auch ein wenig in der Schwebe lässt, wirst du – unabhängig von deinen Überzeugungen – auch die Bedürfnisse derer verstehen können, die ganz anders denken, leben und fühlen als du. Das Ergebnis? Ein tieferes Verständnis dafür, was andere Menschen wirklich bewegt und damit die Chance, kleine, aber feine Brücken zu bauen in einer vielfach getrennten Welt.

Tipp zum Weiterlesen: Britta Albegger und Geza Horvat, Schwebedialoge, Kommunizieren jenseits von Konsens und Lösung, 1. Auflage BusinessVillage 2024 ISBN: 978-3-86980-759-1, 26,95 Euro; ISBN-EPUB: 9783-8-6980-761-4, 25,95 Euro

Nächtliche Verspätungen: Was steht Ihnen zu?

Was Fluggäste bei nächtlichen Flugverspätungen beachten sollten und wie Sie Ihre Ansprüche im Falle des Falles rechtlich geltend machen.

Nächtliche Verspätungen sind für Fluggäste nicht nur ärgerlich, sondern oft auch mit erheblichen Unannehmlichkeiten verbunden. Lange Wartezeiten, verpasste Anschlussflüge und die Herausforderung, nachts alternative Transport- oder Unterkunftsmöglichkeiten zu finden, machen solche Situationen besonders belastend. Doch wussten Sie, dass Sie in vielen Fällen Anspruch auf Entschädigung haben? Die Rechtsplattform flugrecht.de unterstützt Fluggäste dabei, ihre Rechte effizient durchzusetzen. In diesem Artikel erfahren Sie, was Sie bei nächtlichen Flugverspätungen beachten sollten und wie Sie Ihre Ansprüche geltend machen.

Warum sind nächtliche Verspätungen besonders problematisch?

Verspätungen, die in die Nachtstunden fallen, haben oft größere Auswirkungen als solche tagsüber. Flughäfen und Verkehrsknotenpunkte sind nachts weniger frequentiert, was dazu führt, dass die Infrastruktur, wie öffentliche Verkehrsmittel, stark eingeschränkt ist. Hotels in Flughafennähe sind oft ausgebucht, und die Suche nach alternativen Unterkünften kann schwierig und zeitaufwändig sein. Hinzu kommt, dass viele Menschen nachts ihre Ruhezeit benötigen, um am nächsten Tag leistungsfähig zu sein – eine durch Verspätungen gestörte Nacht kann erhebliche persönliche und berufliche Folgen haben.

Die europäische Fluggastrechteverordnung EU Nr. 261/2004 bietet jedoch umfassenden Schutz, auch bei nächtlichen Flugverspätungen. Wer die eigenen Rechte kennt, kann besser reagieren und Ansprüche erfolgreich durchsetzen.

Ihre Rechte bei nächtlichen Verspätungen

Ab welchem Zeitpunkt wird eine Verspätung entschädigt?

Grundsätzlich hängt Ihr Entschädigungsanspruch von der Dauer der Verspätung und der zurückgelegten Flugstrecke ab:

  • Dauer: Eine Verspätung von mindestens drei Stunden am Zielort ist Voraussetzung.
  • Strecke: Die Entschädigung richtet sich nach der Flugdistanz:
    • Bis 1.500 km: 250 €
    • 1.500–3.500 km: 400 €
    • Über 3.500 km: 600 €

Dabei spielt es keine Rolle, ob der Flug am Tag oder in der Nacht stattfindet. Entscheidend ist, wann das Flugzeug am Zielort ankommt. Wichtig: Bei außergewöhnlichen Umständen, wie extremem Wetter oder politischen Unruhen, können Airlines von ihrer Entschädigungspflicht entbunden sein.

Betreuungspflichten der Airline

Zusätzlich zur finanziellen Entschädigung haben Fluggesellschaften eine Betreuungspflicht. Diese umfasst insbesondere:

  • Verpflegung: Kostenlose Mahlzeiten und Getränke während der Wartezeit.
  • Kommunikationsmöglichkeiten: Zwei kostenlose Telefonate, E-Mails oder Faxe.
  • Unterkunft und Transport: Sollte der Flug erst am nächsten Tag starten, muss die Airline eine Unterkunft und den Transfer dorthin organisieren.

Wichtige Voraussetzungen für Ihre Ansprüche

Um Ihre Rechte geltend zu machen, ist es wichtig, Beweise zu sichern:

  • Bordkarten und Buchungsbestätigungen sollten sorgfältig aufbewahrt werden.
  • Zeitstempel und Flugdetails, wie die tatsächliche Ankunftszeit, sind entscheidend.
  • Dokumentieren Sie, wie die Airline auf die Situation reagiert hat. Falls Ihnen keine Betreuung angeboten wurde, bewahren Sie Quittungen für entstandene Kosten auf.

Häufige Fragen zu nächtlichen Verspätungen

Wie gehe ich vor, wenn mein Flug nachts verspätet ist?

  • Sprechen Sie die Airline direkt an und erkundigen Sie sich nach Betreuung und Alternativen.
  • Dokumentieren Sie alle relevanten Details.
  • Prüfen Sie Entschädigungsansprüche mithilfe von Flugrecht.de.

Was passiert, wenn die Airline keinen Ersatzflug anbietet?

Falls die Airline keine adäquaten Alternativen stellt, können Sie sich selbst um Ersatzflüge oder Unterkünfte kümmern. Wichtig ist, die entstandenen Kosten zu dokumentieren und Quittungen aufzubewahren. Diese können Sie später als Teil Ihrer Ansprüche geltend machen.

Wie lange habe ich Zeit, meine Ansprüche geltend zu machen?

Die Verjährungsfrist für Fluggastrechte beträgt in Deutschland drei Jahre ab dem Ende des Jahres, in dem die Verspätung aufgetreten ist. Es ist jedoch ratsam, so früh wie möglich aktiv zu werden, um Verzögerungen zu vermeiden.

Ein eigener Fuhrpark für Start-ups

Jedes gewerblich genutzte Fahrzeug bringt einen enormen Aufwand mit sich: Anschaffung, Versicherung, Wartung und Pflege verschlingen viel Zeit und Geld. Darüber hinaus sind zentrale Parkmöglichkeiten knapp und die Mieten für eigene Stellplätze entsprechend hoch. Für Gründer*innen und Selbständige kann CarSharing hier eine ideale Lösung sein.

Was ist CarSharing?

CarSharing ist die geteilte Nutzung von Autos. Halter der Fahrzeuge ist ein CarSharing-Anbieter. Unternehmen können ihre Mitarbeitenden registrieren, die dann selbstständig und rund um die Uhr die Autos des Anbieters – in der Regel per App – buchen können. Jede Fahrt wird in der Rechnung detailliert aufgeschlüsselt und Kosten fallen nur bei tatsächlicher Nutzung an.

Was ist der Unterschied zu Dienstfahrzeugen oder Leasing?

Durch das Pay-Per-Use-Modell wird beim CarSharing im Gegensatz zu klassischen Dienstwägen oder Leasingfahrzeugen kein Kapital gebunden. Sprit und Versicherung sind immer im Preis inklusive und der Anbieter übernimmt Wartung und Reinigung der Fahrzeuge.

Die wichtigsten Vorteile von CarSharing auf einen Blick:

Kosten nur bei tatsächlicher Nutzung

Für Gründer*innen ist CarSharing in sehr vielen Fällen günstiger als ein eigenes Firmenfahrzeug. Kosten entstehen nur dann, wenn tatsächlich gefahren wird. So entfallen hohe Anschaffungskosten oder Leasingraten und das Startkapital kann statt in einen Firmenwagen in das Kerngeschäft investiert werden. Betriebswirtschaftlich sorgt CarSharing in jedem Fall für eine Entlastung: sämtliche Verwaltungsaufgaben werden komplett ausgelagert und sind im Preis inbegriffen. Dasselbe gilt für Versicherung, Benzin oder Strom, Reinigung und Wartung.


Zugriff auf eine ganze Fahrzeugflotte

Einer der größten Vorteile von CarSharing liegt in der Flexibilität: Mit CarSharing haben Startups Zugang zu einer großen Fahrzeugflotte. In den allermeisten Fällen besteht diese auch aus vielen verschiedenen Modellen unterschiedlicher Größe. Für Termine bei Kund*innen reicht ein Kleinwagen, für Veranstaltungen ist vielleicht ein größeres Modell besser geeignet.

Nachhaltige Mobilität

Neben organisatorischen Vorteilen und Kosteneinsparungen lohnt sich CarSharing auch aus ökologischer Perspektive. Durch die geteilte Nutzung werden insgesamt weniger Autos benötigt und viele CarSharing-Anbieter setzen auf spritsparende sowie elektrische Modelle. Das gilt besonders für Anbieter, die mit dem „Blauen Engel“ ausgezeichnet sind. So können Start-ups von Beginn an ihren ökologischen Fußabdruck kleinhalten.

Vier Punkte zur Auswahl des richtigen CarSharing-Anbieters

1. Der Standortfaktor

Der Standort der CarSharing-Fahrzeuge ist ein maßgeblicher Faktor. Steht das Auto zu weit weg, lohnen sich vor allem kurze Nutzungen zeitlich nicht. Im Idealfall sollte sich mindestens eine CarSharing-Station mit reservierten Stellplätzen in fußläufiger Entfernung befinden. In Großstädten gibt es häufig „Free Floating“-Angebote, wobei die Fahrzeuge in einem definierten Geschäftsgebiet nach Bedarf am Straßenrand abgestellt werden. Diese Fahrzeuge eignen sich eher für kurze One-Way-Fahrten innerhalb der Stadt. Längere Dienstfahrten gehen bei dieser Variante sehr schnell ins Geld. Stationsbasiertes CarSharing bietet zusätzlich den Vorteil, dass jedes Auto einen reservierten Stellplatz hat. Dadurch entfällt die Suche nach einem freien Parkplatz.

2. Die Fahrzeuge müssen zum eigenen Bedarf passen

Müssen häufig große Gegenstände oder viel Gepäck transportiert werden, kommt nur ein CarSharing-Unternehmen in Frage, das auch größere Fahrzeugmodelle zur Verfügung stellen kann. Manche Anbieter bieten außerdem an, das Fahrzeug temporär mit dem eigenen Firmenlogo auf einer Magnetfolie auszustatten.

3. Der Service zählt

Ein guter CarSharing-Service ist rund um die Uhr erreichbar und bietet ein einfaches Handling. Einige CarSharing-Unternehmen bieten für Geschäftskunden auch exklusiv reservierte Zeitfenster für bestimmte Fahrzeuge an oder bei entsprechender Auslastung eine eigens eingerichtete CarSharing-Station auf dem Firmengelände. Die Verbreitung des Angebots kann besonders für Unternehmen mit überregionalem Fokus wichtig sein. Der Anbieter cambio ist beispielsweise in vielen Städten – vor allem in Norddeutschland und NRW – mit einer eigenen Flotte aktiv und ermöglicht darüber hinaus durch Partnerschaften die Nutzung in hunderten deutschen und belgischen Städten.

4. Kosten und Leistungen vergleichen

Logischerweise ist ein Preisvergleich zwischen der Nutzung von CarSharing und dem Kauf oder Leasing eines eigenen Firmenwagens sinnvoll. Dasselbe gilt auch für verschiedene CarSharing-Anbieter, wenn die Voraussetzungen ansonsten gleich gut ausfallen. Viele Anbieter haben maßgeschneiderte Tarife für Unternehmen im Angebot. Zählt man sämtliche Kosten für ein eigenes Fahrzeug zusammen, ist CarSharing in vielen Fällen die günstigere Alternative. In jedem Fall gewinnen junge Unternehmen und Startups beim CarSharing eine hohe Flexibilität und durch die Auslagerung von Pflege, Wartung und Verwaltung der Fahrzeuge deutlich mehr personelle Kapazitäten für andere Aufgaben.

Der Autor Norbert Jagemann ist seit 2022 Geschäftsführer der Holdinggesellschaft cambio Mobilitätsservice GmbH & Co. KG. cambio unterhält in zahlreichen deutschen und belgischen Städten mehr als 5.500 Fahrzeuge für über 200.000 Kund*innen.

Gift Campaign bietet Start-ups kreative Werbegeschenke

Was mit einem einfachen USB-Stick 2014 begann, ist heute eine Erfolgsgeschichte: Das spanische Unternehmen Gift Campaign startete seinen Online-Shop mit nur einem Werbegeschenk. Heute ist das Unternehmen in Spanien Marktführer und seit zwei Jahren auch auf dem deutschen Markt erfolgreich aktiv.

„Für uns steht die Funktionalität der Werbegeschenke im Mittelpunkt“, hebt Oriol Badia, Marketing Manager bei Gift Campaign, die Vorzüge seines Shops hervor. „Wir bieten Firmen eine riesige Auswahl an Merchandising-Artikeln ein, die sie ganz nach ihren Wünschen anpassen können – und das zu einem günstigen Preis.“

Denn die Werbeartikel mit eigenem Logo von Gift Campaign werden in Europa bedruckt. Das ist günstiger, spart Zeit und ist umweltfreundlicher, da lange Transportwege vermieden werden. Und so funktioniert der Online-Shop:

50.000 Werbegeschenke einfach online gestalten

Firmen finden auf Gift Campaign verschiedene Rubriken mit praktischen und nützlichen Werbemitteln. Über 50.000 Artikel können auch über eine Such- und Filterfunktion gefunden werden. Von den Klassikern, wie Tassen und Stofftaschen, sind aber auch Textilien praktische Merchandising-Ideen, um diese intern für Mitarbeiter einzusetzen oder um auf einem Event seinem Team Präsenz zu geben. Die Artikel werden dann nach seinen Wünschen und Bedürfnissen konfiguriert. Oftmals kann die Farbe an das Erscheinungsbild des Unternehmens angepasst werden. Bei einer Bestellung mit großer Stückzahl verringert sich der Preis, sodass Firmen mit einem begrenzten Budget eine große Zielgruppe erreichen können.

Kundenservice berät und betreut Bestellprozess

Obwohl der gesamte Prozess online ist, ist die enge Zusammenarbeit mit dem Kundenservice hervorzuheben. „Vor der Bestellung lädt der Kunde das Logo hoch und bekommt eine digitale Mustervorlage zur Freigabe“, erklärt Badia. „Damit können sich unsere Kunden ein Bild davon machen, wie ihr bedrucktes Werbemittel aussehen wird.“ Der Effekt eines Werbemittels liege im Detail, weshalb viel Wert auf die Auswahl der Drucktechnik gelegt werden sollte. Eine Lasergravur beispielsweise ist teurer, wirkt aber edel und verleiht dem Werbemittel ein hochwertiges Finish. Auch hier berät der Kundenservice.

Flow it till you make it

Gründer*innen bewegen sich ständig im Spannungsfeld zwischen der Sorge vor dem Scheitern und der Begeisterung für den Erfolg. Immer wieder taucht die Frage auf: „Werde ich es schaffen?” Die Chancen für ein Ja steigen, wenn du einige wesentliche Dinge richtig machst.

Sein(e) eigene(r) Chef*in zu sein, ist eine tolle Sache, aber auch eine extreme Verantwortung. Klappt etwas nicht, trägt man die volle Verantwortung und kann schnell das Gefühl bekommen, versagt zu haben. Als Gründer*in und Unternehmer*in muss man sich ständig beweisen. Anfangs arbeitet man oft in einer Art Einzelkämpfer*innenmentalität und investiert unermüdlich Zeit und Energie – erstaunlicherweise oft mit großer Freude. Doch sobald das Geschäft richtig Fahrt aufnimmt, stößt man schnell an die Grenzen der Arbeitskapazität eines kleinen Kernteams, das bislang mit blindem Verständnis fungiert hat.

Die nächste Herausforderung besteht darin, neue Mitarbeitende einzustellen und einzuarbeiten. Anstatt zu sinken, steigt die Belastung weiter. Nun steht man vor doppelter Verantwortung: Man muss nicht nur das Unternehmen und seine Vision am Markt verteidigen und durchsetzen, sondern auch das eigene Team führen und mitnehmen. Die zusätzliche Aufgabe der Mitarbeitendenführung führt häufig zu einer erhöhten psychischen Belastung, die sich auf die ohnehin schon hohe physische Belastung aus den langen Arbeitsstunden aufsetzt.

Viele Gründer*innen laufen in dieser Phase Gefahr, entscheidende Fehler zu machen und dann an Selbstzweifeln und Überforderung zu scheitern. Trotz eines gut laufenden operativen Geschäfts können die psychosozialen Herausforderungen überwältigend sein und letztlich zu einem Misserfolg führen.

Manchmal sind es kleine Fehlentscheidungen, die später das Aus eines Unternehmens bedeuten können. Neue Erkenntnisse, insbesondere aus den Neurowissenschaften, bieten wertvolle Einblicke in effektive Selbstführung und können als Katalysator für nachhaltigen persönlichen und geschäftlichen Erfolg dienen.

1. Stress und Überlastung (mit bewährten Methoden reduzieren)

Als Gründer*in bist du oft hohem Arbeits- und Entscheidungsdruck ausgesetzt, was zu chronischem Stress und Burnout führen kann. Chronischer Stress kann den Cortisolspiegel erhöhen, was dich auf Dauer krank macht und die kognitive Leistungsfähigkeit beeinträchtigt. Achtsamkeitsübungen reduzieren nachweislich den Cortisolspiegel und verbessern die kognitive Kontrolle. Das heißt, du kannst dein Gehirn fast wie einen Muskel auf Stressresilienz trainieren und bleibst unter Druck ruhiger und triffst bessere Entscheidungen. Nach nur acht Wochen Mediation ist beispielsweise nachweisbar, dass die Aktivität der rechten Amygdala deutlich abnimmt. Die Amygdala ist das Alarmsystem im Gehirn, und die rechte Amygdala ist vor allem dafür da, aus den Umgebungsreizen herauszufiltern, was Stress machen könnte und was Aufmerksamkeit kriegen soll. Auch deine Angst vorm Scheitern hat hier ihren Ursprung. Eine Reduktion der Tätigkeit der rechten Amygdala bedeutet nichts anderes, als dass uns Außenreize seltener stören. Mit anderen Worten: mehr Fokus! Regelmäßiger moderater Sport senkt zusätzlich Stresshormone und fördert das allgemeine Wohlbefinden.

2. Schlafmangel und falsches Essen (vermeiden)

Schlafmangel ist weitverbreitet und kann die Entscheidungsfindung, Kreativität und emotionale Stabilität beeinträchtigen. Vergiss den 5AM-Club, wenn du nicht um 22 Uhr ins Bett gehst. Denn der Effekt auf das Gehirn ist eindeutig: Schlafmangel macht dumm. Schlaf ist entscheidend für die Konsolidierung von Gedächtnisinhalten und die Wiederherstellung kognitiver Funktionen. Guter Schlaf, in Dauer und Schlafenszeit deinen individuellen biologischen Bedürfnissen folgend, ist aus neurowissenschaftlicher Sicht der zentrale Baustein effizienter Selbstführung für Gründer*innen. Auch wenn Schlafdisziplin in spannenden Zeiten und bei dem tollen Team, das du hast, oft schwerfällt, solltest du unbedingt darauf achten. Zentral meint in diesem Kontext wirklich zentral. Denn aus deinen individuellen, durch deine Biologie vorgegebenen Schlafenszeiten lassen sich die Zeitphasen ableiten, in denen du am leistungsfähigsten bist.

Verstehst und beachtest du den Zusammenhang zwischen zirkadianem Rhythmus und Produktivität, kannst du diese Hochleistungsphasen bewusst nutzen, um einen Flow-Zustand zu aktivieren, der bis zu fünf Mal mehr Produktivität verspricht. 500 Prozent Produktivitätssteigerung sind wirklich möglich, allerdings nur, wenn du dich nicht selbst durch deine Essgewohnheiten sabotierst. Deine Ernährung hat nämlich großen Einfluss auf deine Produktivität. Das gilt sowohl für die Menge und die Qualität als auch für die Essenszeiten. Es nützt dir nichts, deine Hochleistungsphasen zu kennen, wenn du deinen Körper durch zu schwere Ernährung zum falschen Zeitpunkt selbst sabotierst. Da ist unser Körper gnadenlos: Verdauung hat Vorrang vor Konzentration. Mit einer Portion Currywurst-Pommes oder Käse-Nachos im Magen hat dein Körper kaum Kapazität für Flow.

3. Dein persönliches Produktivitätsprofil erkennen (und nutzen)

Der zirkadiane Rhythmus ist unsere innere Uhr und beeinflusst Schlaf-Wach-Zyklen, Hormonproduk­tion, Körpertemperatur und unser Verhalten. Er hat einen großen Einfluss auf unsere Produktivität, da er bestimmt, wann wir geistig am fittesten oder müde sind. Das biblische „Alles hat seine Zeit“ kann deshalb tatsächlich physiologisch begründet werden. Unser Testosteronspiegel ist beispielsweise morgens am höchsten. Auch unser Cortisolspiegel ist in den frühen Morgenstunden (etwa um 6 bis 8 Uhr) am höchsten. Ein moderat hoher Cortisolspiegel am Morgen hilft, wach und aufmerksam zu sein, um den Tag zu beginnen. Ein chronisch erhöhter Cortisolspiegel stört dagegen den Schlaf-Wach-Zyklus. Um 4.30 Uhr wach zu liegen und Sorgen zu wälzen, hat einen Namen: Stress-induzierte Schlaflosigkeit. Es ist die durch den eigenen Körper ausgesprochene Einladung, mit einem/einer Coach oder Therapeut*in das Thema Stress zu diskutieren.

Aufbauend auf diesen natürlichen biologischen Zyklen habe ich gemeinsam mit meinem Team das „BioTimeBoxing“ entwickelt. Die Idee dieser Zeitmanagement- und Produktivitätstechnik ist, bestimmte Aufgaben in festgelegte Zeitintervalle zu legen. Dabei berücksichtigt man die individuellen physiologischen und mentalen Tagesrhythmus, identifiziert Höchstleistungsphasen des Tages und beugt durch klügere Planung einer Überforderung vor. Aus physiologischer Sicht gibt es auch Zeitphasen, in denen wir besonders konzentriert arbeiten und einen Flow-Zustand aktivieren können. Laut Forschung können wir in diesen Phasen bis zu fünf Mal produktiver sein als sonst.

4. Motivationsverlust und miese Laune verhindern (durch natürliches Dopamin)

Mangelnde Motivation zeigt sich auch bei Gründer*innen in der gefürchteten Prokrastination. Wir fangen lieber gar nicht erst mit der schwierigen Aufgabe an. Wir drücken uns genauso gern darum, den neuen Businessplan oder die Präsentation für die Investor*innen fertigzustellen, wie davor, dem/der Mitarbeitenden in der Probezeit zu sagen, dass er/sie doch nicht ins Team passt. Das eine ist kognitiv herausfordernd, das andere macht uns schlechte Gefühle. Beides will unser Gehirn vermeiden. Kurzfristig fühlen wir uns zwar besser, weil wir die Aufgabe nicht angehen müssen. Aber schon mittelfristig sorgt die Entscheidung für Frust und miese Laune. Prokrastination ist allerdings kein Bug unseres Gehirns, sondern ein Feature. Denn unser Gehirn will uns jetzt vor schlechter Stimmung bewahren, es pfeift gern mal auf morgen.

Aber auch Motivation hat eine physiologische Grundlage: den Botenstoff Dopamin, den wir über unser Belohnungssystem aktivieren können. Denn wenn wir ein Ziel verfolgen, wird Dopamin freigesetzt, was uns antreibt und zu Handlungen motiviert. Es fördert die Lust an der Aufgabenbewältigung und an Erfolgen. Im Gegensatz zur verbreiteten Meinung wird Dopamin nicht nach Erreichen des Ziels (als Belohnung) freigesetzt, sondern im Gegenteil, davor. Dazu muss das Ziel allerdings für uns passend sein. Bei der Formulierung unserer Ziele müssen wir für den passenden Dopaminschub sorgen, um unser evolutionär auf Prokrastination programmiertes Denkorgan mit seinen eigenen Mitteln zu schlagen:

  • Setze dir klare und spezifische Ziele: Anstatt „Ich will mein Start-up wachsen lassen“, ist „Ich möchte innerhalb der nächsten drei Monate zehn neue Kund*innen gewinnen“ effektiver. Formuliere deine Ziele positiv: Statt „Ich möchte weniger Zeit mit ineffizienten Meetings verschwenden“, ist „Ich möchte jede Woche eine Stunde für fokussierte Produktentwicklung einplanen“ effektiver. Klare Ziele erleichtern es dem Gehirn, eine konkrete Handlung zu planen und durchzuführen – vor allem wenn jedes Zwischenziel auf eine große Vision einzahlt.
  • Über erreichbare Zwischenziele zu einer großen Vision und umgekehrt: Durch die Unterteilung in kleinere, erreichbare Zwischenziele wird die kontinuierliche Freisetzung von Dopamin gefördert. Jeder kleine Erfolg sorgt für einen Schub und motiviert zum Weitermachen. Das Endziel ist deine große Vision von dem, was du erreichen möchtest. Und jetzt kommt ein entscheidender Trick. Mit einer Technik namens Visionskaskade kannst du dir klarmachen, wie jede Aufgabe, beispielsweise die nervige Präsentation, auf das Endziel einzahlt und dadurch Dopamin im Überfluss generieren. Wie das genau funktioniert, beschreibe ich in meinem Buch „Follow Your Flow“ (s. Tipp am Ende des Beitrags). Auch wie du deine persönlichen Produktivzeiten findest und optimal nutzen kannst, um deine Ziele mit und nicht gegen deinen Körper zu erreichen, erkläre ich dir step-by-step. So kannst du zwar auch als Gründer*in dem Tag nicht mehr Stunden geben, aber du kannst deine Zeit effizienter nutzen und deine Ziele stressfreier erreichen.

Du schaffst das (wenn du Ratschläge annimmst)

Ich habe selbst als junger Gründer jede dieser Phasen durchlebt und überlebt. Inzwischen müsste ich nachzählen, wie viele Unternehmen ich gegründet habe, aber ich kann dir deshalb versprechen: Du schaffst das auch. Ich habe mich vielleicht zu sehr auf Trial and Error verlassen und musste beispielsweise mit einer unglaublichen Prokrastinationsphase für meine Doktorarbeit bezahlen. Mein Rat: Hör auf das, was dir erfolgreiche Gründer*innen raten – nicht auf diejenigen, die selbst am Rande ihrer Kräfte sind und eigentlich aufgeben möchten; aber bleib vor allem in deinem eigenen Rhythmus.

Wenn du deinem Körper durch ausreichend Schlaf und eine gute Ernährung genügend Energie zuführst und deinen Tag richtig planst, gelangst du zur richtigen Zeit in den Flow-­Zustand. Dadurch steigerst du deine Wirksamkeit um ein Vielfaches. Diese Wirksamkeit bringt dich nach vorn und gibt Ruhe für gute Entscheidungen. Mit der Zeit wird es immer einfacher, wenn du weißt, wie es richtig gemacht wird, und du wirst jede deiner Aufgaben erfolgreich bewältigen. Fortschritte stellen sich dann systematisch ein. Statt „Fake it till you make it“ gilt daher besser: „Flow it till you make it.“

Der Autor Dr. Frederik Hümmeke ist Experte in den Bereichen Coaching, Leadership, Konfliktbewältigung, Krisenmanagement und Buchautor von:
Follow your Flow. Mit neuster Forschung und erprobten Praxistipps wirklich wirksam und zufrieden werden. ISBN: 978-3-86470-988-3, Books4success 2024, 19,19 Euro (Taschenbuch), 17,99 Euro (eBook)

Zulieferer und Partner finden: 4 wichtige Fragen

Als Gründer zuverlässige und sinnvolle Partner zu finden, kann eine echte Herausforderung sein. Da ist diese tolle Idee, die man so direkt wie möglich umsetzen möchte – doch man hat nicht jeden Arbeitsschritt selbst in der Hand. Stattdessen muss man mit anderen Unternehmen und somit mit Zulieferern zusammenarbeiten.

Da ist natürlich eine gute Sache, das fördert die Wirtschaft und man kann Arbeitsschritte auslagern, die sonst viel Zeit und Aufwand verlangen würden. Allerdings ist es auch alles andere als einfach, Unternehmen zu finden, mit denen man wirklich zusammenarbeiten möchte und die sich als zuverlässiger Partner erweisen. Die folgenden vier Fragen sollte man sich auf jeden Fall stellen, bevor man eine Entscheidung trifft.

Lieber kurzfristig oder langfristig planen?

Bei der Wahl eines Geschäftspartners – eines Dienstleisters oder aber eines Zulieferers – muss realistisch eingeschätzt werden, wie lange die Zusammenarbeit angelegt ist. Denn es gibt für Gründer Situationen, in denen sie nur einmalig oder kurzfristig mit jemandem zusammenarbeiten. Es gibt aber auch die Möglichkeit, von Anfang an langfristig zu planen.

In der Entwicklungsphase eines Produktes kann es beispielsweise so sein, dass man einmalig Einzelteile, Zutaten oder auch fertige Produkte braucht, um zu testen. Dann darf ruhig auf den günstigsten Einzelpreis geschaut werden. Wer allerdings nicht nur einmalig bestellt, sondern eine längere Zusammenarbeit plant, der sollte nicht ausschließlich auf den Preis gucken. Auch Mengenrabatte, Zukunftsorientierung oder Vertrauen sind dann Faktoren. Erfahrung in Krisensituationen oder ein Reparaturservice – wie der Spindelservice von pdsspindeln – dürfen ebenfalls in die Partnerwahl einfließen.

Risiko eingehen oder auf Nummer sicher gehen?

Die Bestellmenge ist bei der nächsten Frage entscheidend: Geht man ein Risiko ein oder plant man lieber sicherer? Diese Frage stellt sich für Gründer vor allem, wenn sie planen, wie viel eines Produktes sie verkaufen werden. Ist der Launch erfolgreich, dann bedeuten zu wenig bestellte Produkte Lieferengpässe, die den Hype bremsen. Läuft es hingegen schleppender an, entstehen Lagerkosten, die die Gewinne drücken.

Das muss bei der Wahl eines Zulieferers bedacht werden. Denn muss eine bestimmte Menge an Produkten abgenommen werden, ist das ein Risiko. Gibt es wiederum begrenzte Produktionskapazitäten, sind fehlende Vorbestellungen ebenfalls problematisch. Planung und offene Kommunikation mit einem Zulieferer sind hierbei besonders wichtig.

Erfahrung nutzen oder Gründer fördern?

Bei der Wahl eines Zulieferers oder Dienstleisters spielt auch eine Rolle, welche Philosophie man verfolgt. Die Zusammenarbeit mit einem traditionellen Familienunternehmen hat den Vorteil, dass man einen zuverlässigen und erfahrenen Partner hat. Dafür greift man aber meist auch tiefer in die Tasche.

Mit anderen Startups, jungen Unternehmen oder Selbstständigen zusammenzuarbeiten, ist etwas weniger zuverlässig, da sich diese meist noch nicht in Krisensituationen bewiesen haben. Dafür können meist bessere Konditionen herausgehandelt werden und man unterstützt sich gegenseitig und knüpft wertvolle Kontakte.

Aus der Region oder international liefern lassen?

Eine große Streitfrage ist und bleibt die nach der Regionalität. Es gibt für beide Seiten der Diskussion gute Pro- und Kontra-Argumente. Regionale Zulieferer haben meist geringe Lieferkosten. Auch die Kommunikationswege sind kürzer – der Besuch der Produktionsstätte oder ein persönliches Gespräch sind viel einfacher zu realisieren. Letztlich spielt auch der Umweltfaktor eine Rolle, denn lange Lieferketten belasten die Umwelt und somit den ökologischen Fußabdruck des Unternehmens. Regionale Zulieferer bieten allerdings meist weniger gute Konditionen.

Wer national oder international auf Zulieferersuche geht, der kann meist Geld sparen. Denn so lassen sich Preise von Dutzenden Unternehmen vergleichen. Mengenrabatte sind oft Teil des Deals. Ist das Startup auf internationale Märkte fokussiert (oder soll dies mittel- bis langfristig sein) kann das Arbeiten über Grenzen hinweg auch Kredibilität geben. Allerdings ist der ökologische Faktor zu bedenken und man muss damit rechnen, dass Änderungen oder Probleme nicht schnell gelöst werden können.

Gründen - aber sicher!

Arbeitsschutz: Wahrlich kein Thema, das auf der Gründeragenda oben ansteht. Dennoch ist es rein rechtlich gesehen von Anfang an unvermeidbar.

Laut Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) ist jeder Arbeitgeber grundsätzlich verpflichtet, erforderliche Maßnahmen zu treffen, um den Arbeitsschutz zu gewährleisten – und diesen sogar noch zu verbessern und kontinuierlich anzupassen. Dabei spielt es nun keine Rolle, ob es sich „nur“ um einen Büroarbeitsplatz handelt oder um einen Arbeitsplatz in einer Industrie.

So gibt es Aufsichtsbehörden, die jederzeit das Recht haben, die Umsetzung von Arbeits- und Gesundheitsschutz im Unternehmen zu kontrollieren. Es ist für den Gründer deshalb notwendig, eine Dokumentation über die getroffenen Maßnahmen anzufertigen. Wenn im Rahmen einer Überprüfung festgestellt wird, dass der Arbeitsschutz nicht oder nicht umfassend angewendet wird oder dass nicht alle Maßnahmen zufriedenstellend ausgeführt werden, können Bußgelder oder Regressforderungen für den Unternehmer die Folge sein. Bei schwerwiegenden Missachtungen der gesetzlichen Vorschriften, kann es sogar zu einem Verfahren vor einem Gericht oder der Stilllegung des Betriebes kommen.

Gefährdungsbeurteilung: Ab dem ersten Mitarbeiter Pflicht

Viele Start-ups beschäftigen kaum mehr als zehn Mitarbeiter. Was die jungen Unternehmer aber oftmals nicht wissen ist, dass die Vorschriften beim Arbeits- und Gesundheitsschutz bereits ab dem ersten Mitarbeiter greifen und verpflichtend sind.

Dazu gehört es, dass der Unternehmer eine sogenannte Gefährdungsbeurteilung des jeweiligen Arbeitsplatzes erstellt. In der Praxis wird der Gründer dabei von einem externen oder internen Gutachter – der sogenannten Fachkraft für Arbeitssicherheit – unterstützt und beraten. Diese Beurteilung ist wichtig, damit überhaupt erst einmal Maßnahmen für den Arbeitsschutz getroffen sind.

Die Beurteilung einer Gefährdung hilft neuen Unternehmen dabei die einzelnen Arbeitsplätze so sicher ausgestattet werden können, dass das Unternehmen erfolgreich, sicher und gesundheitsfördernd arbeiten kann. Nicht selten können vorrauschauende Gefährdungsbeurteilungen auch zu genaueren Kostenschätzungen für neue Geschäftsfelder führen. Aufgrund der Gefährdungsbeurteilung werden verschiedene Ziele und Maßnahmen erarbeitet. Das Start-up ist nicht nur dazu verpflichtet, diese Maßnahmen umzusetzen, sondern auch diese Maßnahmen kontinuierlich zu überprüfen und anzupassen.

Ebenso wichtig ist es, dass die Umsetzung der Maßnahmen regelmäßig kontrolliert wird. Stellt sich die Unwirksamkeit von Arbeitsschutz und Sicherheit im Zuge dieser Kontrollen dar, oder entsprechen diese nicht mehr dem technischen Stand, muss das Unternehmen entsprechend nachbessern.

Arbeitssicherheitsgesetz

In Deutschland wird durch das sogenannte Arbeitssicherheitsgesetz (ArbSchG) geregelt, welche Maßnahmen von einem Unternehmen zum Aufbau einer geeigneten Arbeitsschutzorganisation getroffen werden müssen. Die Betreuungsform sowie der Umfang der Organisation hängt dabei maßgeblich von der Größe des Unternehmens und der Branche ab.

So ist es notwendig, dass ab dem ersten Mitarbeiter eine Fachkraft für Arbeitssicherheit sowie ein Betriebsarzt bestellt werden müssen; bei zwei Mitarbeitern müssen sogenannte Ersthelfer im Betrieb ausgebildet und bestellt werden. Oftmals haben junge Gründer nicht die finanziellen Mittel für die Einstellung dieser Fachkräfte und lassen diesen Schritt außer Acht. Gründer können jedoch auch externe Dienstleister damit beauftragen, um einerseits Kosten zu sparen und andererseits den Arbeitsschutz zu gewährleisten!

Größere Unternehmen, die mehr als 20 Mitarbeiter beschäftigen, müssen Sicherheitsbeauftragte benennen. Diese müssen zwingend aus der eigenen Belegschaft stammen. Diese Sicherheitsbeauftragten unterstützen das Unternehmen dabei, die verschiedenen Maßnahmen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz im Unternehmen umzusetzen. Außerdem fungieren sie als Ansprechpartner für ihre Kollegen.

Gefährdungsbeurteilung

Der Begriff Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit wird auch deshalb von vielen Gründern vernachlässigt, weil der Irrglaube vorherrscht, dass nur Mitarbeiter geschützt werden müssen, die an besonders gefährlichen Arbeitsplätzen arbeiten. Dem ist aber nicht so! Jeder Arbeitsplatz verlangt es, dass entsprechende Maßnahmen getroffen werden, auch wenn es sich nur um einen Büroarbeitsplatz handelt. Ein Mitarbeiter, der den ganzen Tag im Büro arbeitet, hat ebenso einen Anspruch darauf, dass seinen individuellen Sicherheitsbedürfnissen Rechnung getragen wird wie jeder andere Mitarbeiter auch.

Die Beurteilung der Gefährdung ist somit auch dann zu analysieren, wenn es um einen eher „harmlosen“ Arbeitsplatz geht. Gefahren können am Arbeitsplatz von vielerlei Faktoren ausgehen. Diese sollten wenn möglich von Beginn der Arbeit ausgeschlossen werden können. Die Gefährdungsbeurteilung eines Computer-Arbeitsplatzes muss dabei verschiedene Angaben enthalten. So muss sie zum Beispiel Auskunft über die Art der technischen Ausstattung geben können. Auch die falschen Büromöbel können zur Schädigung der Gesundheit führen, etwa zu Rückenleiden.

Die Gefährdungsbeurteilung muss Aufschluss darüber geben können, ob es sich um ergonomisch gestaltete Büromöbel handelt, die den gesundheitlichen Bedürfnissen des Mitarbeiters gerecht werden kann. Weitere Faktoren wie die Bewegungsfreiheit am Arbeitsplatz, die Beleuchtung des Platzes sowie die Positionierung des Bildschirms müssen in einem Gefährdungsgutachten bewertet und einbezogen werden. Diese – und weitere Faktoren – hat der Gesetzgeber in Vorschriften und Gesetzen festgehalten, um sicheres und komfortables Arbeiten zu ermöglichen.

Selbstverständlich kann nicht für jede Neugründung pauschalisiert gesagt werden, dass der Arbeits- und Gesundheitsschutz immer vernachlässigt wird. Auffällig ist jedoch, dass ihm oftmals nur eine geringfügige Bedeutung beigemessen wird. So mangelt es häufig gar nicht an der Thematik selbst. Viele Unternehmen beschäftigen sich sehr wohl mit dem Arbeits- und Gesundheitsschutz ihrer Mitarbeiter. Sie lassen die Gefährdungsbeurteilung anfertigen und daraus wird für sie auch ersichtlich, welche Maßnahmen es diesbezüglich umzusetzen gilt.

Umsetzung, Kompetenzen, Maßnahmen

Das größte Problem in der Praxis ist jedoch die Umsetzung selbst. So ist oft nicht klar, welche Kompetenzen vorliegen. Mitarbeiter wissen aufgrund fehlender Sicherheitskräfte nicht, an wen sie sich mit ihrem Anliegen wenden müssen. Dann fallen diese Anliegen, die vielleicht später zu einem Sicherheitsrisiko führen können unter den Tisch und das kann schwerwiegende Konsequenzen nach sich ziehen.

Studien und Forschungen haben ergeben, dass es nicht nur bei der Ermittlung und Klärung der Verantwortlichkeiten für den Arbeitsschutz zu Problemen kommt. Auch fehlt es nicht selten an einem entsprechenden Maßnahmenkatalog, der zum Beispiel genau regelt, welche Erste-Hilfe-Maßnahmen in Notfällen zu treffen sind. Dafür gibt es in vielen jungen Unternehmen überhaupt kein Konzept.

Weiterhin mangelt es in der Praxis an Sicherheitsanweisungen, die die Mitarbeiter durch Führungskräfte und Verantwortliche erhalten. Bei der Organisation und Umsetzung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes ist bei Neugründungen – und auch bei wachsenden Unternehmen – noch viel zu tun.

Ein störungsfreier Ablauf in einem jungen Unternehmen wird vor allem dadurch gewährleistet, dass die Sicherheit der Mitarbeiter nicht nachlässt. Dass diese sich an ihrem Arbeitsplatz wohl und sicher fühlen und nicht durch Krankheiten oder Leiden langfristig ausfallen. Leitende Unternehmer müssen sich ihrer Verantwortung noch deutlicher bewusstwerden. In ihren Händen liegt nicht nur die Zukunft des noch jungen Unternehmens, sondern auch das Wohl sowie die Sicherheit seiner Angestellten.

Der Autor René Muster ist Fachkraft für Arbeitssicherheit und Geschäftsführer von KOMPASS – Kompetenzzentrum Arbeitsschutz & Sicherheitstechnik

Vier wichtige Schritte auf dem Weg zur Gründung

Wir zeigen, welche Steps zum erfolgreichen Durchstarten auf jeden Fall dazugehören.

Eine gute Idee ist nur dann etwas wert, wenn sie auch in die Tat umgesetzt wird. Wer also eine clevere Geschäftsidee hat, sollte sie nicht für sich behalten, sondern verwirklichen. Am besten gelingt dies durch die Gründung eines eigenen Unternehmens beziehungsweise Start-ups. Welche Schritte hierbei zu gehen sind, hängt von vielen Faktoren wie der Zielgruppe, dem Produkt, dem Personalbedarf und anderen Dingen ab. Die folgenden vier Schritte sind hingegen bei jeder Gründung von großer Wichtigkeit.

Die Finanzierung des Unternehmens

Grundvoraussetzung für den Erfolg eines Unternehmens ist eine solide Finanzierung. Gerade bei einer Gründung fallen schnell zahlreiche Kosten an. So müssen Geschäftsräume angemietet, Maschinen gekauft sowie Mitarbeiter eingestellt werden. All dies lässt sich selten ausschließlich aus Eigenkapital finanzieren. Deswegen ist es wichtig, sich möglichst frühzeitig mit der Finanzierung der eigenen Geschäftsidee zu befassen.

Aktuell sind klassische Kredite bei Gründern stark nachgefragt. Das liegt daran, dass sie aufgrund der Niedrigzinspolitik der EZB ausgesprochen günstig zu haben sind. Andere entscheiden sich für ein Crowdfunding, um benötigte Mittel zu generieren. Hierbei kommt es speziell darauf an, die eigene Geschäftsidee ansprechend zu präsentieren und mögliche Investoren zu begeistern. Wenn ein Unternehmen bereits am Markt etabliert ist, kann es zudem Anteile verkaufen, um so frisches Geld in die Kassen zu bekommen.

Für die richtige Ausstattung sorgen

Für Unternehmen ist es wichtig, dass sie technisch bestmöglich ausgestattet sind. Für klassische Bürobetriebe ist es zum Beispiel wichtig, auf moderne Computer, Tablets und Smartphones zu setzen, um die Kommunikation und Datennutzung im Unternehmen zu optimieren. Industriebetriebe brauchen hingegen Produktionsmaschinen, die in der Anschaffung zunächst einmal viel Geld kosten. Nicht zuletzt muss die Arbeitsumgebung so eingerichtet sein, dass sie ein kreatives und effizientes Arbeiten ermöglicht.

Spätestens bei der Betriebsausstattung zeigen sich enorme Unterschiede in Abhängigkeit  von Geschäftsmodell und Positionierung im Markt. Als Dienstleister braucht ein Hochzeitsplaner beispielsweise nur wenig Ausstattung für den Start. Oft lässt sich das eigene Geschäftsmodell relativ risikolos und ohne Investitionen weiterentwickeln. Wenn betreute Hochzeitspaare regelmäßig nach Fotoboxen für ihre Hochzeit fragen, muss nicht direkt eine eigene Fotobox angeschafft werden. Die Alternative, eine Fotobox mieten zu können, bietet die Chance, Erfahrungen zu sammeln und sich auf das Kerngeschäft zu konzentrieren. So können ein Alleinstellungsmerkmal und eine Erweiterung des Angebotes geschaffen werden, mit dem sich ein Start-up vom Wettbewerb abheben kann.

Der Fokus bei Entscheidungen rund um die Ausstattung, sollte deshalb am Anfang immer mit der Frage verbunden sein, welcher Wert dadurch für den Kunden geschaffen wird und ob das Angebot damit deutlich verbessert werden kann. Auf diese Weise können Investitionsentscheidungen schnell und unkompliziert getroffen werden.

Kunden finden und begeistern

Sobald der Businessplan steht, die Finanzierung gesichert ist und das neu gegründete Unternehmen mit dem benötigten Equipment ausgestattet wurde, geht es darum, potenzielle Kunden anzusprechen und für die eigene Geschäftsidee zu begeistern. Das ist heutzutage auf vielfältige Weise möglich. Wer die finanziellen Mittel zur Verfügung hat, kann große Werbekampagnen starten. Gerade für junge Start-ups ist es jedoch sinnvoller, zunächst sparsam zu agieren und kleinere Marketingstrategien zu nutzen. In diesem Fall ist eine eigene Webseite mit attraktivem Content, die für verschiedene Endgeräte optimiert wurde, das Mittel der Wahl.

Ebenso wichtig ist es, auf Messen und Events der eigenen Branche aktiv zu sein. Hier ist es möglich, aus der Masse herauszustechen und mit potentiellen Kunden persönlich ins Gespräch zu kommen. Denn Interessierte, die sich auf solchen Veranstaltungen von einem Unternehmen angesprochen fühlen, nutzen dessen Produkte und Dienstleistungen besonders gern. Zudem werden solche Kunden schnell zu Multiplikatoren, weil sie ihren Freunden und Verwandten von den positiven Erfahrungen mit dem jeweiligen Unternehmen berichten.

Kontinuierlich wachsen

Einige Betriebe tendieren dazu, möglichst schnell wachsen zu wollen. Dieses Vorgehen bringt zahlreiche Chancen mit sich, birgt aber auch einige Risiken. Es ist daher sinnvoll, zunächst einen Laden zum Laufen zu bringen oder den eigenen Onlineshop zu optimieren. Wenn die Kunden zufrieden sind und kontinuierliche Einnahmen generiert werden, kann über eine Expansion nachgedacht werden. Wer zu schnell zu groß wird, läuft Gefahr, in einer Flut von Aufgaben zu versinken. Alles muss gleichzeitig erledigt werden und zahlreiche Kosten fallen an. Kontinuierliches, schrittweises Wachstum führt daher meist zu nachhaltigeren Erfolgen, als die Strohfeuer eines schnellen Wachstums direkt nach Unternehmensgründung.

Projektmanagement: klassisch, agil oder hybrid?

Klassisches oder agiles Projektmanagement? Diese Frage hat sich in vielen Unternehmen zur Glaubensfrage entwickelt. Dabei haben beide Ansätze Stärken und Schwächen. Deshalb ist es in der Praxis oft sinnvoll, das Beste bzw. Zielführendste aus den beiden Projektmanagement-Welten zu vereinen.

Ziel eines professionellen Projektmanagements ist es, Projekte so zu planen und zu steuern, dass

  • deren Risiken begrenzt,
  • die Chancen genutzt und
  • die Projektziele in der angestrebten Qualität erreicht werden – und zwar termingerecht und im definierten Kostenrahmen.

Vor dieser Herausforderung standen Unternehmen schon immer bei ihrem Bestreben, Change-Projekte und -Vorhaben so zu gestalten, dass sie ihre Ziele zu erreichen und der Erfolg auch langfristig gesichert ist.

Dabei gilt es jedoch zu beachten: Projekte finden stets in einem Umfeld statt. Deshalb werden zum Teil auch bewährte (Projektmanagement-)Verfahren und -Methoden obsolet, wenn sich die Rahmenbedingungen ändern. Dies geschieht seit einigen Jahren verstärkt in der von rascher Veränderung und sinkender Planbarkeit geprägten VUKA-Welt – auch aufgrund der digitalen Transformation der Wirtschaft und Gesellschaft. In ihr werden die (Change-)Projekte nicht nur zahlreicher, sondern auch komplexer. Deshalb stellen immer mehr Unternehmen ihr klassisches Projektmanagement in Frage und suchen nach neuen, meist agileren Formen des Projektmanagements.

Das agile Projektmanagement: eine Reaktion auf die gestiegene Komplexität

Dem klassischen Projektmanagement-Modell (auch Wasserfall-Modell genannt) zufolge, besteht ein Projekt aus genau definierten, aufeinander folgenden Phasen. In der Regel werden die vier Phasen Startphase, Planungsphase, Ausführungsphase(n) und Abschlussphase unterschieden. Und bei Softwareprojekten oft die Phasen Analyse, Design, Implementierung, Test und Betrieb.

Corporate Coworking: Arbeiten auf Augenhöhe

Corporate Coworking ist die moderne Form der Kooperation zwischen Großunternehmen und Start-ups. Ein Plädoyer für noch mehr Synergie-Effekte.

Mit Corpoworking entsteht eine neue Form der Kooperation: weg von der losen Zusammenarbeit in Hubs hin zur strukturellen Verankerung in Großunternehmen. Das bietet Start-ups neue Möglichkeiten, denn es gilt: Innovationen finden nicht mehr hinter verschlossenen Labortüren großer Unternehmen statt. Start-ups haben große Chancen, sich als Treiber für Digitalisierung gegenüber Großunternehmen fest zu etablieren. Die eher klassische „Forschung & Entwicklung“ sicherte den Unternehmen mittels Patenten eine exklusive Marktstellung. Die Zeiten, in denen Ingenieure, Chemiker oder andere Wissenschaftler exklusiv für einen Großkonzern Innovationen hervorgebracht haben, sind vorbei. Durch die weltweit gewachsene Zahl forschender Unternehmen hat das Risiko zugenommen, dass konkurrierende Unternehmen auf demselben Gebiet an ähnlichen Innovationen arbeiten. Damit wurde die Gefahr zu groß, neue Entwicklungen zu verpassen. Das Zeitalter von Open Innovation hatte begonnen.

Trichtermanagement in Start-ups

Strategisches Trichtermanagement kann Start-ups insbesondere in der unternehmerisch schwierigen Startphase wertvolle Dienste leisten. Wir zeigen wichtige Einsatzbereiche der Trichter-Idee im Überblick.


Ein strategisch wichtiges Instrument zum Aufbau und zur Strukturierung von Prozessen ist das sog. Trichtermanagement. Es hilft dabei, Prozesse und Aktivitäten richtig zu priorisieren. Der Trichter ist in folgende drei Segmente unterteilt (hier am Beispiel des Vertriebs verdeutlicht):

  • Im unteren Trichterbereich befinden sich die Kunden und Kontakte, die kurz vor dem Abschluss stehen – und Umsatz bringen.
  • Im Mittelbereich des Trichters liegen Verkaufschancen, die noch realisiert werden müssen.
  • Das obere Trichtersegment umfasst zahlreiche Kontakte und Leads, die noch relativ undifferenziert sind und der konkreten Bearbeitung bedürfen.


Wichtige Einsatzbereiche der Trichter-Idee im Überblick:

1. Mitarbeiterführung

Strategisches Trichtermanagement heißt zunächst einmal in einem allgemeinen Sinn, wo immer Dinge zu priorisieren, Kräfte zu bündeln und dabei höchst effektiv vorzugehen. Die folgenden Beispiele verdeutlichen dies. Beginnen wir mit der „Mitarbeiterführung“:

Im unteren Bereich des Trichters befinden sich quasi die absoluten Stärken Ihrer Mitarbeiter – nehmen wir als Beispiel Ihre Verkäufer. Diese Verkaufskompetenzen sind vorhanden und sollten von Ihnen konsequent und bevorzugt eingesetzt werden, weil sie direkt und zeitnah zu konkreten Ergebnissen und Erfolgen führen.

Im Mittelbereich des Trichters befinden sich die ausbaufähigen Stärken. Überlegen Sie, wie Sie mithilfe geeigneter Schulungen und Weiterbildungsmaßnahmen die Weiterentwicklung der Stärken Ihrer Verkäufer in Gang setzen. Sie sehen: Im mittleren Segment geht es primär darum, die Stärken zu stärken.

Über dem Trichter, mithin im oberen Bereich, befinden sich die Schwächen Ihrer Mitarbeiter und die Kompetenzen, die nur rudimentär ausgebildet sind. Im Moment brauchen Sie diese Kompetenzen nicht, um erfolgreich zu sein – aber unter dem langfristigen Aspekt kann es sein, dass auch diese Fähigkeiten benötigt und die Schwächen gemildert werden müssen, damit Sie Ihre unternehmerischen Ziele erreichen. Sie dürfen Sie mithin nicht vernachlässigen und sollten Sie im Auge behalten. Vielleicht kommt der Tag, an dem Sie sie auf- und ausbauen müssen.


2. Selbstmanagement

Der Priorisierungsgedanke besagt, dass Sie sich jetzt – in der Gründungsphase und als junger Unternehmer – auf ein Stärkenmanagement fokussieren, bei dem die vorhandenen Mitarbeiterkompetenzen voll und ganz zum Einsatz gelangen, um erste Erfolge feiern zu können. Übrigens: Ganz ähnlich verhält es sich bei Ihren eigenen Stärken und Schwächen: Sie konzentrieren sich jetzt auf den unteren Trichterbereich – auf Ihre originären Stärken, die wahrscheinlich auch dazu geführt haben, dass Sie Ihren Traum von der Selbständigkeit und vom Unternehmertum verwirklichen konnten. Sie müssen jedoch zugleich daran denken, die Stärken im Mittelbereich auszubauen und zu einem späteren Zeitpunkt die Kompetenzlücken zu schließen.


3. Vertrieb

Kommen wir zum Eingangs aufgezeigten Vertriebs-Trichter: Wie sind Ihre Vertriebsprozesse aufgebaut? Wahrscheinlich wie in den meisten Unternehmen – um in der Trichtermetaphorik zu bleiben: Unten befinden sich diejenigen Verkaufsprojekte, die kurz vor dem Abschluss stehen. Ihre Verkäufer prägen positive Kundenerfahrungen, bauen Win-win-Beziehungen auf und kreieren mit Liebe und Gedankenschmalz intensive Beziehungen zum Kunden, wodurch diese begeistert und nachhaltig an Ihr Unternehmen gebunden werden.

Im Mittelsegment tummeln sich weitere Verkaufschancen. Diese müssen noch bearbeitet werden, denn auch hier winkt rascher Umsatz. Allerdings müssen Ihre Mitarbeiter noch die richtige Power entfalten, um diese Kunden bis kurz vor den Abschluss zu bewegen.

Im oberen Bereich schließlich befinden sich die ausbaufähigen Kontakte und Leads. Wenn Ihre Einstellung dazu lautet: „Die müssen wir erst noch näher untersuchen, das hat Zeit, die bringen keinen raschen Umsatz“, dann handeln Sie auf den ersten Blick richtig. Vor allem in der Gründungsphase dürfen diese Kontakte ein wenig vernachlässigt werden; sie kosten viel Kraft und Aufwand, und der Erfolg ist zunächst übersichtlich.

Nun jedoch die schlechte Nachricht: Wer mittel- und langfristig so denkt und handelt, hat in nicht allzu ferner Zukunft ein erhebliches Umsatzproblem. Denn natürlich liegen im oberen Segment die Kunden von morgen brach, hier gedeihen die Geschäftskontakte, die Ihnen nicht heute, aber morgen und übermorgen die Existenz sichern. Als weitsichtig denkender und handelnder Unternehmer sollten und dürfen Sie diese Kompetenzen nicht links liegen lassen. Wer nur die Bestands- und Stammkunden pflegt, dessen Kundenstamm blutet über kurz oder lang aus. Das sollten Sie bereits jetzt, in diesem frühen Stadium Ihrer unternehmerischen Entwicklung, ausreichend bedenken.

Dabei kann es sogar so weit kommen, dass Sie unter einem strategischen Gesichtspunkt den oberen Bereich Ihres Verkaufstrichters bevorzugt behandeln müssen. Denn dessen Vernachlässigung ist oft der Grund für schwindelerregende Berg- und Tal-Fahrten der Umsätze. Denn während Sie sich auf die „so gut wie sicheren“ und „fast sicheren“ Umsatzchancen konzentrieren, trocknet der Trichter von oben her aus, weil die neuen Leads und Kontakte nicht bearbeitet werden.

Darum ist es durchaus zielführend, die Bearbeitungsreihenfolge umzustellen: Ein kontinuierlicher Umsatzstrom ist zum Beispiel dann möglich, wenn Sie die Trichtersegmente nicht von unten nach oben abarbeiten, sondern wie folgt: unten, oben – und dann erst die Mitte. Sie nutzen dann alle Optionen, um die Bearbeitung des oberen Trichterbereichs zu optimieren und zu ständig neuen Kontakten und Leads zu gelangen, die für einen regelmäßigen Kundennachschub und für Bewegung im Mittelbereich sowie für Abschlüsse und Umsätze im unteren Trichterteil sorgen.

Tipp: Zu dem Thema dieses Artikels steht die Studie „Erfolgspraktiken im Vertriebsmanagement“ der AchieveGlobal zur Verfügung.

Der Autor Dipl.-Kfm. Klaus Steven ist Senior Consultant und Managing Director der AchieveGlobal Deutschland GmbH. Seine Schwerpunkte sind Vertriebsoptimierung, Führungskräfteentwicklung und Change Management.

Projektmanagement effizient und profitabel aufbauen

Egal, in welcher Gründungsphase Sie gerade stecken – das Zauberwort für effizientes Arbeiten heißt: Projektmanagement. Wir zeigen in 10 Schritten, worauf es ankommt.

Wozu eine teure Software, wenn ein Excel-Sheet ohne zeitraubende Schulungen das Gleiche leistet? Projekte einfach machen bedeutet: Sie arbeiten nur mit effektiv zielführenden Instrumenten und Methoden. In jedem Fall mit klarer Struktur. Verbindliche Absprachen, regelmäßige Meetings, intuitive Vorlagen: So werden Ihre Projekte unkompliziert und profitabel – und auch unerfahrenere Mitarbeiter haben die Chance, hier gute Ergebnisse zu erzielen. Diese 10 Schritte helfen Ihnen dabei, Projektmanagement von Anfang an effektiv zu gestalten.

Schritt 1: Legen Sie die Ziele und Leitlinien für Ihr Projektmanagement fest.

Einfaches Projektmanagement leistet so viel wie das jeweilige Unternehmen benötigt. Nicht mehr und nicht weniger. Die Orientierung an einem Projektmanagement-Standard ist dabei sicher sinnvoll. Aber eben nur die Orientierung. Die Musik spielt in der Passgenauigkeit der Projektstruktur zu Ihrem Unternehmen. Klären Sie vorab einige wichtige Fragen, wie etwa: Was sind die Ziele für unser Projektmanagement? Wo stehen wir jetzt? Was erwarten wir – was unsere Kunden? Auf Basis dieser Antworten helfen Leitlinien, das richtige Maß an Projektmanagement zu definieren.

Schritt 2: Definieren Sie, was Sie in Ihrem Unternehmen als Projekt bezeichnen.

Legen Sie präzise fest, was in Ihrem Unternehmen ein Projekt ist und was nicht. Außergewöhnliche, komplexe Vorhaben von strategischer und/oder wirtschaftlicher Bedeutung sollten als Projekt geführt werden. Definieren Sie dabei eine Mindestgröße in Hinblick auf Budget und Ressourcen: Kleinere Unternehmen gehen von fünf Personentagen oder 5000 Euro aus, Konzerne nicht selten vom Zwanzigfachen dieses Werts. Entscheidend ist: Was passt zu Ihrem Unternehmen?
Hierzu einige Projektmanagement-Tipps:

  • Nutzen Sie nur die „best-ofs“ etablierter Methoden – Ihre Ziele immer im Blick. So halten Sie Termine und Budgets ein und machen Projekte bzw. Projektmanagement erfolgreich.
  • Setzen Sie auch bei projektähnlichen Aufgaben eine abgespeckte Version des Werkzeugkoffers ein, die weniger Know-how erfordert und den Bearbeitungsaufwand weiter reduziert. Struktur, Professionalität und ein bisschen Projekt-Know-how schaden nie.

Schritt 3: Schaffen Sie klare Verantwortlichkeiten.

Schnelle Entscheidungen sind im Projektgeschäft (übrigens nicht nur dort) entscheidend. Schaffen Sie eine Blaupause für eine einfache Projektorganisation. Erfolgsrelevant ist, dass jede Projektrolle nur mit einer Person besetzt wird. Vereinbaren Sie klare Verantwortlichkeiten, Aufgaben, Kompetenzen und Schnittstellen verbindlich mit den handelnden Personen – und nehmen Sie diese in die Pflicht. Denn letztendlich entscheidet die aktive Umsetzung dieser Prinzipien über den Erfolg des Projektmanagements.
Es gilt: „Kompass statt Leitplanken“, d.h.: Schreiben Sie kein dickes Rollenhandbuch, das jede Aufgabe im Team haarklein vorschreibt. Formulieren Sie praktische Leitlinien und Werte für jeden im Projektteam: sei es Auftraggeber, Projektleiter oder Projektmitarbeiter. Und bieten Sie so Orientierung für die Zusammenarbeit z.B. in Hinblick auf Entscheidungen, Eskalationen oder Information. Übersehen Sie nicht, auch die Kontaktpunkte  zum Tagesgeschäft zu definieren.

Schritt 4: Wählen Sie den Projektleiter sorgsam aus.

Lassen Sie sich einen guten Projektleiter für Ihr Projektmanagement etwas kosten. Mit ihm, als zentraler Figur im Projekt, steht und fällt alles. Die Anforderungen an ihn als „Führungskraft auf Zeit“ reichen weit über reine Fachkenntnis hinaus. Er muss das Projekt fachlich leiten, das Team führen, die Beteiligten (Stakeholder) aktiv einbinden und mit den Schnittstellen zum Tagesgeschäft oder auch den Kunden kommunizieren. Kurzum, er muss ein guter Manager sein. Deshalb ist er sorgsam auszuwählen und auszubilden. Achten Sie auf sein ausgeprägtes Selbstverständnis sowie einen gestandenen, authentischen und offenen Charakter von hoher sozialer Kompetenz.

So positionieren Sie Ihren Projektleiter richtig:

  • Wenn Sie neu einstellen, bedenken Sie: Zeugnisse und Zertifikate sind nicht allein entscheidend. Auch die Persönlichkeit ist ein großer Erfolgsfaktor im Projektmanagement.
  • Räumen Sie Ihrem Projektleiter genug Zeit und Kompetenzen für seine Aufgaben ein.
  • Ein guter Projektleiter klärt aktiv einfache, individuelle Spielregeln zur Zusammenarbeit aller Personen und Entscheider – auch mit Ihnen. „Was erwartet er? Was erwarten Sie?“ Schlüssige Antworten darauf reduzieren Konflikte und lassen Sie mit einer Stimme sprechen.
  • Beachten Sie: Die Positionierung des Projektleiters ist eine echte Frage der Unternehmenskultur.

Schritt 5: Erstellen Sie einen Leitfaden für jede Projekt-Phase.

Was muss ich wann mit wem tun? Standardfragen für Projektleiter, die vor allem dann knifflig werden, wenn Projektleitung nicht alltäglich ist. Projektprozesse basieren im Projektmanagement sinnvoll auf den besten Elementen etablierter Standards. Eine pragmatische Checkliste visualisiert als verbindlicher Leitfaden in jeder Phase, wer was wann zu tun hat – vom Antrag über die Entscheidung, Durchführung, Steuerung bis zur Live-Schaltung und dem Nutzeninkasso am Ende. Binden Sie aktiv alle Schlüsselpersonen in die Entwicklung dieser Checkliste ein. So wird an alles gedacht, und Ihr Projektleiter gewinnt die nötige Sicherheit, um jedes Vorhaben professionell realisieren zu können.

Schritt 6: Klären Sie: Wie soll der Zielzustand aussehen?

Oft scheitern Projekte an unklaren Zielen oder einem unterschiedlichen Verständnis des Vorhabens zwischen Auftraggeber und Projektleiter. Deshalb erarbeiten beide den Zielzustand und die Rahmenbedingungen des Vorhabens – und schreiben gemeinsam eine praxisorientierte User Story: Wie soll der Zielzustand nach Abschluss aussehen? Was ist dazu nötig, was wichtig? Und was kann ausgegrenzt werden? Beide nehmen Risiken vorweg, identifizieren die Beteiligten (Stakeholder) und legen den Nutzen fest. Der Projektleiter fasst alle Vereinbarungen in verständlichen, nachvollziehbaren Zielformulierungen zusammen. So klärt er das gemeinsame Verständnis und sichert die spätere, zweifelsfreie Beurteilung der Zielerreichung im Rahmen des Projektmanagements.
Das Prinzip dahinter lautet „Clever und smart“:

  • Nutzen Sie bei der Zielformulierung das sogenannte SMART-Prinzip: Spezifisch: Die Ziele sind präzise formuliert. Messbar: Quantifizierte Erfolgskriterien machen Ziele messbar. Und die gibt es nahezu immer. Akzeptiert: Die Ziele werden von jedem ausdrücklich angenommen. Realistisch: Die formulierten Ziele sind erreichbar. Terminiert: Für das Ziel existiert eine klare Terminvorgabe.
  • Holen Sie wichtige Schlüsselpersonen frühzeitig mit an den Tisch, um teure und zeitraubende Fehlplanungen zu vermeiden.
  • Greifen Sie auf intuitive Arbeitstechniken zurück, wie etwa Mind-Maps, um komplexe Zusammenhänge transparent zu machen. So sorgen Sie für Klarheit im Projektmanagement.


Schritt 7: Verstehen Sie Planung als laufenden Prozess.

Weil sich Projekte meist auf komplexen, innovativen Feldern abspielen, kostet die Startplanung beim Projektmanagement Zeit und ist oft nur begrenzt belastbar. Eine Grobplanung, die nach und nach verfeinert wird, ist einfacher. Ziele und zu erreichende Ergebnisse bilden dabei natürlich immer die Messlatte. Der Detailgrad der Planung hängt im Projektmanagement von den Unternehmensvorgaben und -notwendigkeiten, aber auch vom Projekt selbst ab. So fließen Geld und Ressourcen nicht in detailverliebte Pläne, die manchmal schon beim Projektstart Makulatur sind.


Schritt 8: Sorgen Sie für Aktualität mit Hilfe von Zwischenberichten.

Aussagekräftige Zwischenberichte sind im Projektmanagement ein Muss. Sie zeigen Professionalität und ermöglichen, wenn nötig, eine Entscheidung zum Projekt. Oft tun sich Projektleiter schwer, komplexe Projektsituationen realistisch einzuschätzen und einfache Empfehlungen zu entwickeln. Alles im Plan? Lage kritisch? Wir müssen unbedingt eingreifen? Hier spielen auch subjektive Kriterien, wie die persönliche Risikobereitschaft des Projektmanagers eine Rolle. Was für den einen ein Kinderspiel scheint, jagt einem anderen den Schweiß auf die Stirn.
Praxis-Tipp für Ihr Projektmanagement: Das „Ampelmännchen“ sorgt für Objektivität: Unterstützen Sie die Einschätzung mit Hilfe eines einfachen Excel-Modells. Dies errechnet nach Beantwortung einiger einfacher Fragen formelbasiert den Projektstatus in den Ampel-Farben Rot, Gelb und Grün. So entlasten Sie die Projektleiter vom Risiko subjektiver Einschätzungen und informieren alle Empfänger objektiv und transparent. Das macht alle Projektentscheider handlungsfähiger.


Schritt 9: Nutzen Sie Meetings und Jour fixes effektiv.

Brauchen Sie diese Meetings wirklich? Unbedingt, aber einfach, aussagekräftig, kurz und knackig. Ein gutes Meeting dauert nicht länger als eine Stunde und verzichtet auf unnötige Diskussionen. Ergebnisorientierung statt Kaffeekränzchen. Präsentation und Sprache orientieren sich zwingend an der Zielgruppe des Meetings – getreu dem Motto „Der Wurm muss dem Fisch schmecken und nicht dem Angler“. Eine rechtzeitig versandte Agenda verpflichtet die Teilnehmer zur Vorbereitung, ein Protokoll sichert Verbindlichkeit und Nachvollziehbarkeit im Rahmen des Projektmanagements.
Wichtige Meeting-Maximen sind:

  • Der Teilnehmerkreis ist immer klein, überschaubar und damit arbeitsfähig. Wer bei den konkreten Themen nicht dabei sein muss, erhält das Protokoll.  
  • Fördern Sie das Bewusstsein, dass Entscheidungen auch aktiv eingefordert werden müssen. Ein Chart mit der vorbereiteten Entscheidungsfrage und dem Ankreuzfeld für ein „Ja, akzeptiert“ wirkt Wunder.
  • Zum Standard gehört unbedingt ein Protokoll zur Kommunikation der Ergebnisse. In Jour Fixes hat sich ein visualisierter Fortschrittsbericht bewährt.


Schritt 10: Beherzigen Sie: Erfolgreiches Projektmanagement ist stets auch eine Frage der Unternehmenskultur.

„Alle für einen, einer für alle“ auf der Grundlage unternehmensweit gültiger Werte und Ziele – diese Kultur macht Projekterfolg. Projekte und Tagesgeschäft funktionieren konkurrenzfrei gemeinsam für Erfolg und Weiterentwicklung. Dieses Bewusstsein müssen alle Menschen im Unternehmen aktiv in ihrem Tun, in ihren Werten und Entscheidungen leben. Beim Projektmanagement gilt: Mitmachen und Vormachen: Leben Sie in der Geschäftsführung die Werte und Ziele für Projektarbeit vor. Setzen Sie diese konsequent um, und fordern sie aktiv ein, was Sie auf den Weg gebracht haben. Berücksichtigen Sie auch bei der Personalauswahl, welcher Bewerber dazu passt. So profitiert Ihr Unternehmen vom neuen Geist eines „einfachen“, aber genau deshalb erfolgreichen Projektmanagements.

Die Autorin Sabine Dietrich ist Management-Beraterin, Trainerin und Coach sowie die Inhaberin von mpmEXPERTS

11 Tipps, wie Sie die meiste Arbeit schon vor der Mittagspause erledigt haben

Produktivität ist eine der wichtigsten Eigenschaften eines Entrepreneurs. Wie wär es also, wenn Sie schon vor der Mittagspause den Großteil Ihrer Arbeit hinter sich gebracht haben? Wir zeigen Ihnen 11 Tipps, damit auch Sie das schaffen können.


1. Planen Sie den Arbeitstag am Abend davor

Setzen Sie sich mit Ihrem Notizblock für ein paar Minuten hin und gehen Sie im Kopf die Dinge durch, die Sie bis zur Mittagspause erledigt haben wollen. Bleiben Sie dabei realistisch, um sich nicht zu sehr unter Druck zu setzen.

2. Räumen Sie Ihren Arbeitsplatz am Abend davor auf

Ein aufgeräumter und übersichtlicher Arbeitsplatz ist das Wichtigste, um produktiv in den Tag zu starten. Räumen Sie deshalb am Tag zuvor auf, damit Ihnen nicht unnötige Zeit verloren geht.

3. Stehen Sie zu unchristlichen Uhrzeiten auf

Um wirklich vor der Mittagspause mit der Arbeit fertig zu werden, sollten Sie logischerweise früher aufstehen, als Sie das gewohnt sind. Eine Empfehlung ist zwischen 5.30 und 6.30 Uhr. Natürlich müssen Sie Ihre Schlafenszeit dementsprechend anpassen.

4. Setzen Sie sich morgendliche Aufgaben

Studien haben ergeben, dass uns morgendliche Aufgaben wie Joggen oder ein 30-minütiges Work-Out produktiver machen. Außerdem bekommen Sie so den Kopf frei und haben genügend Energie, um sich Ihrer Arbeit zu widmen.

5. Geben Sie sich 20 Minuten, um den Flow zu erreichen

Flow bedeutet, im Tunnel zu sein. Das passiert, wenn Sie zu 100 Prozent konzentriert sind und sich ausschließlich einer Aufgabe widmen. Den Tunnel zu erreichen ist nicht ganz einfach. Nehmen Sie sich ruhig 20 Minuten dafür Zeit.

6. Treffen Sie 60-Sekunden-Entscheidungen

Entscheidungen zu treffen ist eine zeitraubende Maßnahme. Wenn Sie damit konfrontiert werden, setzen Sie sich ein Limit von maximal einer Minute. Die Entscheidung wird trotzdem gleich gut ausfallen, hat aber viel weniger Zeit in Anspruch genommen.

7. Tragen Sie Kopfhörer

Wenn Sie sich als Ziel gesetzt haben, bis zur Mittagspause alle relevanten Dinge hinter sich zu bringen, tragen Sie Kopfhörer. Das hilft Ihnen fokussiert zu bleiben und alle Belanglosigkeiten in Ihrer Umgebung auszublenden.

8. Das Schwierigste zuerst

Markt Twain sagte: „Wenn Sie einen Frosch essen müssen, dann schauen Sie ihn sich nicht zu lange an.“ Was er damit sagen will ist, dass die schwierigen und unangenehmen Aufgaben als Erstes erledigt werden sollten. Sie werden merken, dass Ihre Motivation durch diese Maßnahme aufrechterhalten wird.

9. Vermeiden Sie Änderungen

Wenn Sie normalerweise viel Zeit damit verbringen, Dinge anzupassen und umzuändern, bis diese perfekt sind, lassen Sie es. Änderungen und Anpassungen gehören zu den stressigsten Dingen eines Arbeitstages. Vermeiden Sie deshalb mit diesen anzufangen, um den Tag nicht zu ruinieren.

10. Halten Sie keine Meetings

Wenn Sie schon länger im Business sind, wissen Sie, dass Meetings oftmals reine Zeitfresser sind. Um vor der Mittagspause möglichst produktiv zu sein, vermeiden Sie es, ein Meeting einzuberufen oder daran teilzunehmen. Der Nachmittag ist dafür ein besserer Zeitpunkt.

11. Öffnen Sie nicht Ihr E-Mail-Postfach

Last but not least: Öffnen Sie Ihr E-Mail-Postfach unbedingt erst nach der Mittagspause, sonst werden Sie mit ungeplanten Arbeiten konfrontiert, die Ihren gesamten Tagesablauf durcheinanderbringen.