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Der Gründer als Arbeitgeber
Was er muss, darf und nicht darf
Das Tagesgeschäft des Gründers ist voller Fallstricke – und zwar nicht nur der unternehmerischen Sorte, sondern auch der eines Arbeitgebers. Denn gegenüber seinem Team hat ein Chef diverse Rechte und Pflichten.
Kürzlich erließ das Bundesarbeitsgericht in Erfurt ein Urteil, das wieder einmal zeigte, wie schmal der Grat ist, auf dem sich Chefs bewegen: Ein Krankenpfleger war krankgeschrieben, sein Chef wollte ihn dennoch zu mehreren Personalgesprächen in die Firma zitieren. Der Angestellte kam diesen Aufforderungen nicht nach und bekam in Folge dessen eine Abmahnung – und zog vor Gericht. Das letztinstanzliche Urteil stellte nun fest: Die Abmahnung muss aus der Arbeitnehmer-Akte entfernt werden. Die Richter entschieden ferner, dass eine Krankschreibung einen Arbeitnehmer auch von anderen Tätigkeiten in der Firma entbindet – etwa einem Arbeitnehmergespräch. Dabei erkannten die Robenträger jedoch auch an, dass es Ausnahmen geben könne, etwa dann, wenn ein solches Gespräch aus betrieblichen Gründen unaufschiebbar sei und der Arbeitnehmer sich gesundheitlich in der Lage fühle. Und vor allem in diesem letzten Satz zeigt sich schon ein Dilemma, das uns auf den folgenden Zeilen noch öfters begegnen wird: "Generell" dürfen Arbeitgeber etwas – oder eben nicht, und dazwischen jede Menge Ausnahmen.
Das Problem liegt darin, dass Gründer normalerweise kaum Zeit haben, sich mit sämtlichen Facetten solcher arbeitsrechtlichen Feinheiten zu befassen – das will der folgende Artikel übernehmen und somit eine kleine aufbauen, um für die wichtigsten Fragen einen Leitfaden zu erstellen.
Was der Arbeitgeber tun muss
Beginnen soll der Artikel mit einer Auflistung der wichtigsten Pflichten des Arbeitgebers. Diese sind, wie der Name schon sagt, rechtlich verankert und nicht verhandelbar.
Pflicht zur Bezahlung
Arbeit muss vergütet werden, das ist ganz klar. Doch grundsätzlich gibt es dabei eine ganze Menge zu beachten. Es beginnt bereits damit, dass der vertraglich mit dem Mitarbeiter vereinbarte Lohn die gesetzlich verankerten Mindestlöhne nicht unterschreiten darf. Zwar existieren für eine ganze Bandbreite von Gewerben gesonderte Mindestlöhne, branchenübergreifend muss jedoch jeder Arbeitgeber seinen Leuten mindestens 8,50 Euro pro Stunde zahlen – in Ost wie West.
Dabei spielt es keine Rolle, ob ein Festgehalt gezahlt wird oder die Abrechnung über die geleistete Arbeitszeit erfolgt. Jedoch muss der Arbeitgeber im letztgenannten Fall sicherstellen, dass die Zeiterfassung auch penibel eingehalten wird – und dazu entsprechende Techniken zur Verfügung stellen.
Auch bei Fehlern in der Gehaltsüberweisung steht der Chef immer in der Pflicht und nicht der Angestellte:
- Wurde das Gehalt aus irgendeinem Grund auf ein falsches Konto überwiesen, muss es so schnell wie möglich erneut überwiesen werden – eine Überweisung erst im Folgemonat ist unzulässig.
- Wurde zu wenig überwiesen, muss der fällig Betrag schnellstmöglich nachgereicht werden – nur bei Bagatellbeträgen und mit Erlaubnis des Mitarbeiters ist ein Nachreichen im nächsten Monat rechtens.
Lediglich wenn zu viel überwiesen wurde, steht der Mitarbeiter in der Pflicht, dies der Geschäftsführung schnellstmöglich anzuzeigen und den Betrag zurückzuerstatten.
Pflicht zum Einsatz gemäß des Arbeitsvertrages
Gerade in einem neugegründeten Unternehmen ist klar, dass Improvisation an der Tagesordnung ist. Da muss der IT’ler vielleicht auch mal Vorzimmerdame spielen und die Kollegin aus der Buchhaltung Diktate des Chefs tippen. Allerdings: Rechtlich sauber ist das keineswegs. Denn Firmenbesitzer sind per Gesetz dazu verpflichtet, ihre Arbeitnehmer gemäß der Berufsbeschreibung im Arbeitsvertrag einzusetzen.
Zwar gibt es das Weisungsrecht des Arbeitgebers, das ihm erlaubt, seinen Angestellten bestimmte Aufgaben zuzuweisen. Diese müssen sich aber mit dem decken, was im Arbeitsvertrag und auch der Stellenausschreibung steht. Der Gründer, der etwa einen als Kundenbetreuer eingestellten Arbeitnehmer in die Buchhaltung versetzt, handelt konträr zum Arbeitsrecht. Wer sich für einen konkret ausgeschriebenen Posten beworben hat und auch dafür eingestellt wurde, darf nur in dringenden Notfällen anderweitig eingesetzt werden – und auch dann nur, wenn das Problem zeitlich eng umrissen ist und sich nicht durch bessere Personalplanung beheben lässt. Im Klartext: Ein einwöchiger Einsatz des IT’lers im Vorzimmer ist rechtens, wenn er danach wieder auf seinen Posten zurückkehren darf, weil dann ein neuer Angestellter ins Vorzimmer kommt.
Pflicht zur Entgeltumwandlung
Seit 2002 müssen Firmenbesitzer ihren sozialversicherungspflichtigen Angestellten eine Möglichkeit zur betrieblichen Altersvorsorge via Entgeltumwandlung offerieren. Bis zu vier Prozent der arbeitnehmerischen Entgeltansprüche dürfen dafür aufgewendet werden. Dieser Teil der Arbeitgeberpflicht ist unwidersprochen. Verhältnismäßig neu ist jedoch die Pflicht zur Information: Bislang verhielt es sich so, dass Arbeitgeber verpflichtet waren, ihre Angestellten darüber in Kenntnis zu setzen, dass ein solches Gesetz existiert und ihnen Möglichkeiten der betrieblichen Altersvorsorge zu offerieren.
Ein neueres Urteil des Bundesarbeitsgerichts sagt jedoch klar aus, dass es keine Pflicht des Arbeitgebers gibt, seine Angestellten auf diesen Anspruch hinzuweisen. Im Klartext: Der Gründer muss sein Team zwar nicht darüber informieren, dass sie Anrecht auf eine betriebliche Altersvorsorge haben, wenn sie an ihn herantreten, darf er diese Leistung jedoch nicht verweigern.
Pflicht zur Gewährung von vermögenswirksamen Leistungen
In Deutschland existiert seit den frühen 1960ern die Arbeitnehmersparzulage. Dabei handelt es sich um die Möglichkeit des Arbeitnehmers, mit Hilfe des Staats und seines Arbeitgebers in unterschiedliche Anlageformen zu investieren.
Dabei kann der Arbeitgeber seinen Angestellten die vermögenswirksamen Leistungen zusätzlich zum vertraglich vereinbarten Gehalt zahlen – zumindest muss er jedoch Teile des regulären Entgelts auf Anweisung des Angestellten auf das von diesem genannte Konto überweisen. Der Gründer hat also die gesetzliche Verpflichtung, seine Angestellten bei den vermögenswirksamen Leistungen zu unterstützen. Entweder, indem er ihren Anteil vom Gehalt automatisch in diese VwL einzahlt, oder aber ihnen den Prozentsatz zusätzlich bezahlt. Der Arbeitgeber darf jedoch weder die Art der Anlage noch das Institut vorschreiben. Sofern für die Branche des Unternehmens ein Tarifvertrag gilt, der den Chef verpflichtet, die Leistungen ganz oder teilweise zu tragen, so ist dieser verpflichtend.
Pflicht zur Gewährleistung von Urlaub
Auch wenn in der Gründungsphase manche Chefs gerne einen 48-Stunden-Tag hätten: wenn die Angestellten Urlaub verlangen, dann ist dieser auch – bis auf wenige Ausnahmen – zu gewähren. Das Bundesurlaubsgesetz sagt ganz klar und branchenübergreifend aus, dass:
- Jeder Vollzeit-Arbeitnehmer jährlich mindestens 24 Werktage Anspruch auf bezahlten Urlaub hat.
- Urlaub zusammenhängend zu gewährleisten ist; mindestens zwölf aufeinanderfolgende Werktage müssen gegeben werden.
- Urlaub im laufenden Kalenderjahr gewährt werden muss. Die Übertragung ist nur bei dringenden betrieblichen Gründen statthaft und muss dann innerhalb der ersten drei Monate des neuen Jahres abgeleistet werden.
- Krankheitstage, die während des Urlaubs anfallen, später nachgeholt werden dürfen.
- Einmal genehmigter Urlaub nicht mehr wiederrufen werden darf.
- Der Arbeitgeber bei der Terminierung den Wünschen des Arbeitnehmers entsprechen muss. Widerspruch ist nur wegen plötzlicher, unvorhergesehener dringender Erfordernisse möglich, nicht jedoch wegen genereller Unterbesetzung.
Unterm Strich bedeutet das: Der Chef hat kaum Möglichkeiten, seine Angestellten auf legalem Weg in der Urlaubsgestaltung zu beschneiden, insbesondere dann nicht, wenn diese bereits schulpflichtige Kinder haben, auf deren Ferien Rücksicht genommen werden muss.
Fürsorgepflicht
Manche Gründer muten sich in den ersten Monaten des Startups so viel zu, dass sie, wenn der Laden sich etabliert hat, bereits ein Fall für die Kur sind. Bloß: Was der Chef sich selbst aufbürdet, ist allein seine Sache. Was er von seinen Mitarbeitern verlangt, jedoch eine gänzlich andere. Die Fürsorgepflicht umfasst deshalb nicht nur Themen wie Datenschutz und Arbeitssicherheit, sondern auch Arbeitsschutz und dabei insbesondere die tägliche Arbeitszeit: Der Chef darf seine Angestellten maximal acht Stunden beschäftigen. Überstunden dürfen den Tag auf höchstens zehn Stunden ausdehnen und auch nur dann, wenn diese Zeiten rasch ausgeglichen werden können und so innerhalb von 24 Wochen der Arbeitnehmer im Schnitt dennoch nicht über acht Stunden pro Tag kommt.
Die einzigen erlaubten Ausnahmen sind:
- Höhere Gewalt (Brände, Unwetter)
- Technische Probleme (Totalausfall von Maschinen)
- Drohendes Verderben von Lebensmitteln
- Misslingen von Arbeitsergebnissen
Das bedeutet: Bloß weil es sich um die Gründungsphase handelt, sind Überstunden per se erst einmal nicht zulässig. Nur dann, wenn nicht geleistete Mehrarbeit tatsächlich und nachweisbar die Existenz des ganzen Betriebs gefährden würde. Und: Zur Fürsorgepflicht des Chefs gehört es auch, notorischen Workaholics in seinem Team klipp und klar einen Riegel vorzuschieben und nicht noch stillschweigend zu dulden oder gar zu fördern.
Was der Arbeitnehmer tun darf
Bis zu diesem Punkt wurden Chefs vom Gesetz mächtig an die Kandare genommen. Allerdings gibt es natürlich auch Dinge, die er von seinen Leuten verlangen darf – widerspruchslos.
Überstunden vertraglich festlegen
Einige vermeintlich clevere Chefs hatten in der Vergangenheit eine Praxis entwickelt, einfach in die Arbeitsverträge ihrer Angestellten einen Passus einzubauen, nachdem Überstunden generell mit dem Gehalt abgegolten wären. Das ist zwar zu vage und deshalb rechtlich nicht haltbar. Was aber nicht bedeutet, dass Chefs ihre Untergebenen nicht generell zu Mehrarbeit verpflichten dürften. Bloß sollte die maximale Zahl konkret vertraglich festgelegt werden.
Wer also in den Arbeitsvertrag schreibt, dass zehn Überstunden pro Monat mit dem normalen Entgelt abgegolten sind, ist rechtlich aus dem Schneider. Eine vollkommen saubere Formulierung wäre demnach: "Mit Ihrem Grundgehalt sind zehn Überstunden im Monat vergütet, ab der elften erhalten Sie zusätzlich als Überstundenvergütung den sich aus ihrem Grundgehalt ergebenden rechnerischen Stundenlohn".
Den Arbeitsort vorschreiben
Auch bei der Vorgabe des Arbeitsortes der Angestellten ist einmal mehr die richtige Formulierung ausschlaggebend, um als Chef mehr Freiheiten zu haben. Grundsätzlich gilt dabei: Je genauer im Arbeitsvertrag Art und Ort des Jobs festgelegt werden, desto schwieriger wird es, den Mitarbeiter später an einen anderen Firmenstandort zu versetzen. Um sich von vornherein für die Zukunft abzusichern, kann es deshalb von Vorteil sein, in den Vertrag eine Klausel zu integrieren, die es ermöglicht, den Arbeitsort zu tauschen.
Übrigens: Mit Zustimmung seines Angestellten darf ein Chef natürlich auch (bei entsprechenden Berufen) Home Office anordnen. Das hat unter anderem den Vorteil, dass im eigentlichen Betrieb kein teurer Büroarbeitsplatz vorgehalten werden muss. Allerdings: Einseitig anordnen dürfen Firmeninhaber diese Maßnahme nicht.
Leistung einfordern
Der Chef zahlt seinen Mitarbeitern ein Gehalt, dafür, dass sie die ihnen auferlegten Arbeiten nach bestem Wissen und Gewissen erledigen. Doch das ist beileibe keine Einbahnstraße. Denn wo eine Pflicht zur Gehaltszahlung besteht, darf der Chef auch genaue Nachweise über die geleisteten Arbeiten einfordern und auch, dass diese überhaupt erbracht werden Er darf also von seinen Mitarbeitern verlangen, dass diese, regelmäßig oder auf Aufforderung, Arbeitsberichte einreichen – kommen diese der Anordnung nicht nach, liegt auch ein Kündigungsgrund vor.
Nach Krankheitsgrund fragen
Rein rechtlich verhält es sich – zunächst – so, dass es den Arbeitgeber nichts angeht, woran seine Angestellten erkrankt sind, sofern diese eine Krankheitsbescheinigung des Arztes eingereicht haben, also rechtlich sauber krankgeschrieben sind. Was aber nicht bedeutet, dass des dem Chef generell verboten wäre, nachzuhorchen, wenn sein Untergebener bereits die x-te Woche in Folge nicht auf der Arbeit erscheint. Allerdings: Zwar ist etwa Anrufen und Fragen nach dem Grund der Krankheit absolut rechtens, jedoch darf der Arbeitnehmer ebenso die Antwort verweigern oder auch eine falsche Auskunft geben.
Beim Vorstellungsgespräch nachhaken
Aus einer schriftlichen Bewerbung allein geht selten weder ein vollumfänglicher Lebenslauf hervor, noch gelingt allein durch die geschriebenen Worte dem Chef ein genauer Überblick auf die Person, die vielleicht demnächst in seinem Unternehmen wichtige Entscheidungen fällen darf. Weshalb es Arbeitgebern auch erlaubt ist, genauer nachzufragen. Fragen wie etwa
- nach dem Wohnort des Bewerbers
- seinem beruflichen Werdegang
- nach fachlichen und beruflichen Kenntnissen
- vorherigen Arbeits- und Auftraggebern
- aktuellen Gehaltspfändungen
bewegen sich vollkommen im rechtlichen Rahmen. Allerdings ist Nachhorchen zu
- Kinderwunsch / -planung
- bestehenden Krankheiten (etwa HIV/AIDS)
- Vorstrafen
- bisherigen Vergütungen
- bestehenden Behinderungen
nur in sehr eng umrissenen Grenzen erlaubt, die sich vornehmlich aus dem Berufsbild ergeben. Wer vor sich einen Bewerber um die Stelle als Buchführer der Firma sitzen hat, darf diesen durchaus nach Vorstrafen im Bereich der Finanzkriminalität fragen – nicht jedoch etwa im Bereich von Straßenverkehrsverstößen.
Wegen Krankheit kündigen
Ein ziemlich hartnäckiges Gerücht sowohl unter Arbeitnehmern als auch -gebern besagt, dass weder während, noch wegen einer Krankheit eine Kündigung ausgesprochen werden darf – beides ist schlicht und ergreifend falsch, denn der Arbeitgeber darf sowohl während einer bestehenden Krankschreibung kündigen, als auch wegen einer solchen. Doch der Reihe nach:
Grundsätzlich ist es nicht notwendig, eine Kündigung von Angesicht zu Angesicht auszusprechen. Soll ein Angestellter fristgerecht und rechtlich sauber gekündigt werden, reicht es dazu auch, ihm die Kündigung schriftlich zu übermitteln – selbst wenn er dank "gelbem Schein" krank zu Hause liegt.
Geht es jedoch um Kündigungen wegen Krankheit kommt es auf die Verhältnismäßigkeit an. Zunächst muss die Krankheitsdauer in Augenschein genommen werden. Erst wenn es sich um mehr als sechs Wochen pro Jahr handelt, sind die Ausfälle eine Belastung fürs Unternehmen – auch wenn sie gestückelt anfallen.
Der zweite Punkt der Verhältnismäßigkeit ist die Prognose: Ein Arbeitnehmer, der wegen eines Trümmerbruchs der Hand nach einem Sturz beim Radfahren acht Wochen ausfällt, erfüllt zwar die Zeit-Bedingung, nicht jedoch die der Prognose – er wird ja aller Voraussicht nach nicht regelmäßig solche Brüche erleiden.
Anders sieht es jedoch bei Infekt-Dauergeplagten aus: Wer hier mal eine Woche wegen Schnupfen, da mal zwei wegen Grippe flach liegt, bei dem besteht eine generell höhere Anfälligkeit. Und dann ist eine Kündigung auch rechtens.
Private Internetnutzung verbieten
Während der Arbeitszeit muss der Arbeitnehmer seinen Fokus auf den Job legen. Privates Surfen im Web darf der Chef deshalb grundsätzlich für den gesamten Betrieb verbieten und die Einhaltung auch kontrollieren – für letzteres ist allerdings Rücksprache mit dem Betriebsrat bzw. der Mitarbeitervertretung vonnöten.
Fachleute empfehlen jedoch in jedem Fall, sämtliche grundsätzlichen Regelungen diesbezüglich im gesamten Betrieb schriftlich zu kommunizieren und auszuhängen, damit wirklich jedem klar ist, ob und was er darf.
Übrigens: Gänzlich verbieten sollten Chefs das private Web am Arbeitsplatz nicht. Denn schon wenige Minuten Ablenkung können auch dabei helfen, sich wieder aufs Wesentliche zu fokussieren und somit unterm Strich für bessere Arbeitsleistungen sorgen.
Was der Arbeitgeber nicht tun darf
Viele Pflichten, viele Rechte – doch natürlich gibt es auch Dinge, die ein Chef in keinem Unternehmen Deutschlands darf.
Mitarbeiter verdeckt per Video überwachen
Sich einen Überblick darüber verschaffen, was das Team so treibt, wenn der Chef mal nicht dabei ist? Das ist praktisch immer illegal. Denn Kameras in Geschäftsräumen sind ausschließlich dann erlaubt, wenn sowohl Mitarbeiter als auch Externe (Kunden, Lieferanten etc.) durch gut sichtbare Schilder davon in Kenntnis gesetzt werden, dass sie hier videoüberwacht werden. Ansonsten darf verdeckte Überwachung nur in nicht öffentlichkeitsoffenen Räumen stattfinden, etwa einem verschlossenen Serverraum, zu dem nur ein kleiner Kreis Zugang hat. Aber: Wenn Kameras der Sicherheit wegen installiert werden sollen, ist immer zu prüfen, ob nicht auch ein niedrigschwelligeres Mittel ausreichen würde.
Generell verboten und auch nicht mit dem Argument der Sicherheit zu entkräften ist hingegen die offene oder verdeckte Überwachung von Sozialräumen des Unternehmens: Pausenraum, Umkleidekabine, Toiletten sind kamerafreie Zonen.
Überstunden kurzfristig anberaumen
"Schön, dass Sie aus der Mittagspause wieder da sind, Sie müssen heute Abend länger machen." Wer auf diese Weise von seinen Mitarbeitern Überstunden einfordert, handelt schlicht illegal. Denn schon 1998 urteilte das Arbeitsgericht in Frankfurt/Oder, dass Überstunden, gestaffelt nach ihrer voraussichtlichen Dauer, mit ausreichender Vorlaufzeit anzukündigen sind – Anwälte sehen hierbei vier Tage als ausreichend an, weniger jedoch nicht.
Im gleichen Urteil wurde auch entschieden, dass eine Ankündigungsfrist von einigen Stunden nur dann erlaubt ist, wenn die betrieblichen Interessen bei Weitem überwiegen (also beispielsweise, wenn ein Komplett-Crash des Computersystems die für den nächsten Morgen terminierte Fertigstellung eines Kundenauftrags verhindern würde).
Pausen verbieten
Wer am Tag sechs bis neun Stunden arbeitet, hat Anspruch auf mindestens 30 Minuten Pause – so steht es klipp und klar im Arbeitszeitengesetz. Der Arbeitgeber darf zwar längere Pausen gewähren, aber keine kürzeren. Und er muss die Pausen so legen, dass sie planbar und vor allem sinnig sind: In einem normalen Bürojob, der von 8 bis 17 Uhr dauert, die Pause für neun Uhr Vormittags anzuordnen wäre demnach illegal, weil kein Arbeitnehmer länger als sechs Stunden ohne Pause beschäftigt werden darf. Wer hingegen bei diesen Arbeitszeiten zwischen 12 und 13 Uhr eine Mittagspause anordnet, handelt rechtlich sauber.
Übrigens ist es auch verboten, den Aufenthaltsort während der Pause zu bestimmen. Ein Chef kann also nicht von seinen Mitarbeitern verlangen, die Mittagszeit im Pausenraum zu verbringen, für den Fall, dass irgendwelche Notfälle auftreten – denn auch das Bereithalten für Nebenleistungen (Telefon etc.) gilt als Arbeitszeit, die Pause wäre demnach gar keine.
Verlangen, dass die Mitarbeiter nach der Arbeit erreichbar sind
In Zeiten von Dauer-Mobilität ein wenig in den Hintergrund getreten jedoch arbeitsrechtlich nach wie vor aktuell ist das Verbot, seine Mitarbeiter nach Feierabend und im Wochenende mit betrieblichen Belangen zu behelligen. Um es kurz zu machen: Eine kurze telefonische Anfrage alle paar Monate wie "Wo finde ich denn die Akte sowieso?" ist rechtlich unproblematisch. Wer jedoch seine Mitarbeiter regelmäßig in ihrer Freizeit durch Anrufe und Emails beschneidet, handelt konträr zum Arbeitszeitgesetz.
Die einzige Ausnahme von dieser Regel ist, wenn im Arbeitsvertrag Bereitschaftszeiten festgelegt wurden. Jedoch gelten auch diese dann als Arbeitszeit, die nicht überschritten werden darf – mehr als regulär 48 Stunden (inklusive der normalen Tagesarbeitszeit) pro Woche dürfen es nicht sein. Und: Im Zweifelsfall sollte der Chef es sich genau überlegen, ob er seine Angestellten mit weiteren Anfragen von der Ruhe abhält – denn das wirkt sich unmittelbar auf die Arbeitsleistung aus.
Arbeit trotz Krankschreibung verlangen
Die Sekretärin hat sich beim Wandern den Fußknöchel gebrochen, für ihren Job braucht sie aber nur Augen, Ohren und zwei gesunde Hände zum Tippen. Wer mit einer solchen Begründung Mitarbeiter trotz vom Arzt diagnostizierter und per Schein eingereichter Krankheit zur Arbeit zwingen will, bewegt sich in der Illegalität. Grundsätzlich heißt es nämlich: "Krank ist krank". Solange ein Arzt festgestellt hat, dass ein Arbeitnehmer arbeitsunfähig ist, gibt es keine rechtliche Handhabe, ihn dennoch zur Arbeit zu zwingen, selbst wenn die Krankheit nicht unmittelbar etwas mit dem Beruf zu tun hat:
- Bei der angesprochenen Sekretärin wüsste der Chef ja nicht einmal, woran sie erkrankt ist, wenn sie es nicht freiwillig gesagt hätte.
- Zudem bereitet der gebrochene Knöchel vielleicht nicht am unmittelbaren Arbeitsplatz Probleme, wohl aber bei der Fahrt dorthin und auch im Gebäude selbst.
Insbesondere bei infektiösen Krankheiten sollten Chefs zudem auch noch die Gesundheit ihres restlichen Teams im Auge behalten. Klar ist es für die Firma heldenhaft, wenn der Grafiker sich trotz schwerer Grippe ins Büro schleppt. Wenn er darüber aber ein dutzend Kollegen ansteckt, die nicht so heroisch sind, wäre es fatal.
Als Grundsatz sollte demnach gelten: Ist ein Mitarbeiter krankgeschrieben, sollte er in Ruhe gelassen werden. Umso schneller ist er wieder bereit.
Fazit
Nur weil in der Charakteristik eines Startups andere Dynamiken herrschen, heißt das noch lange nicht, dass diese Gesetz und Tarifverträge außer Kraft setzen würden. Auch in Firmen, die erst seit wenigen Tagen bestehen, muss der Chef die gleichen Dinge beachten, wie in einem Unternehmen, das seit Jahrzehnten etabliert ist. Und: Gerade im Sinne einer reibungslosen Einarbeitungsphase aller Beteiligten sollten Gründer es sich gut überlegen, "den Chef" herauszukehren. Denn auch hierbei gilt die Regel, dass man mit Speck Mäuse fängt.
IT-Stolperfallen beim Startup-Wachstum – und wie Gründer*innen sie vermeiden
Ein Startup wächst selten gleichmäßig. Neue Teammitglieder kommen dazu, der Kundenstamm vergrößert sich und interne Prozesse werden komplexer – manchmal innerhalb weniger Wochen. Was dabei fast immer hinten runterfällt: die IT-Infrastruktur. Dass das richtig teuer werden kann, merken viele Gründer*innen erst, wenn bereits Schaden entstanden ist.
Wenn die IT nicht mitwächst
Am Anfang läuft alles irgendwie. Jemand richtet die Laptops ein, jemand anderes kümmert sich um Passwörter – oder eben auch nicht. Solange das Team überschaubar bleibt, funktioniert dieser Ansatz leidlich. Doch ab einem gewissen Punkt fehlt schlicht der Überblick: Welche Geräte sind im Einsatz? Welche Software läuft darauf? Wann wurde das letzte Sicherheitsupdate eingespielt? Solche Lücken schleichen sich ein, fast unbemerkt. Im schlimmsten Fall steht der Betrieb dann tagelang still, weil ein einziges ungepatchtes System das Einfallstor für einen Angriff war.
Viele Gründer*innen stoßen bei der Suche nach Abhilfe auf Tools zur Fernüberwachung und -verwaltung. Ein Vergleich der besten RMM-Software in Deutschland zeigt, dass es auch für kleine Teams ohne eigene IT-Abteilung durchaus passende Lösungen gibt. Sich frühzeitig damit auseinanderzusetzen, erspart hinterher aufwändige Notfallreparaturen.
Typische IT-Fehler junger Unternehmen
- Bestimmte Fehler wiederholen sich bei wachsenden Startups auffallend häufig:
- Kein zentrales Gerätemanagement – niemand weiß genau, wer welchen Laptop nutzt oder welche Software installiert ist.
- Patchmanagement wird verschoben, weil andere Aufgaben drängender erscheinen.
- Zuständigkeiten bleiben vage: IT „macht halt irgendwer".
- Sicherheitsrichtlinien existieren bestenfalls als Absichtserklärung auf Papier.
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik hat ermittelt, dass kleine und mittlere Unternehmen im Schnitt nur knapp 56 Prozent der grundlegenden IT-Sicherheitsanforderungen erfüllen. Gleichzeitig schätzen 91 Prozent von ihnen die eigene Absicherung als gut ein. Besonders bei Unternehmen ohne dedizierte IT-Abteilung klafft diese Lücke weit auseinander – ein Risiko, das Gründer*innen keinesfalls unterschätzen sollten.
So lässt sich die IT von Anfang an stabil aufstellen
Eine vernünftige IT-Basis braucht weder riesige Budgets noch ein ganzes Team aus Spezialist*innen. Es reicht, ein paar Grundlagen früh genug festzuzurren – bevor das Unternehmen schneller wächst, als die Technik hinterherkommt.
Verantwortlichkeiten klar regeln
Irgendjemand im Team braucht den Hut auf für Geräte, Zugänge und Updates. Das kann eine Gründerin selbst sein, ein technisch versiertes Teammitglied oder ein externer IT-Dienstleister. Ausschlaggebend ist, dass die Zuständigkeit eindeutig vergeben wird – und nicht irgendwo im Nirgendwo versickert. Schon ein wöchentlicher Blick auf den Zustand der Geräte hilft, Probleme rechtzeitig zu erkennen.
Geräte und Updates systematisch im Blick behalten
Welche Betriebssysteme laufen im Unternehmen? Welche Software ist installiert, und wann wurde zuletzt gepatcht? Ab einer Teamgröße von zehn Personen verliert man das manuell schnell aus den Augen. Ein RMM-Tool übernimmt dieses Monitoring automatisiert und meldet Probleme, bevor sie teuer werden. Für Teams ohne dedizierte IT-Abteilung ist das ein handfester Gewinn, weil niemand mehr manuell Tabellen pflegen oder auf Zuruf reagieren muss.
Tipp: Viele RMM-Lösungen skalieren kostengünstig mit und eignen sich deshalb bereits für Teams ab fünf Personen.
Sicherheitsrichtlinien früh einführen
Starke Passwörter, Zwei-Faktor-Authentifizierung, klare Regeln für den Umgang mit Firmendaten – eine einfache Policy kostet kaum Aufwand und schützt gleichzeitig vor den häufigsten Angriffsszenarien. Gründer*innen, die ihre internen Prozesse nebenbei digitalisieren möchten, finden im Testbericht zu ERP-Systemen für Startups hilfreiche Orientierung für die nächsten Schritte.
Unser Fazit: IT gehört auf die Agenda – von Tag eins
Die eigene IT-Infrastruktur frühzeitig zu professionalisieren, spart langfristig Zeit, Geld und Nerven. Das gilt auch für Teams mit drei Leuten und einem überschaubaren Budget. IT-Sicherheit ist kein Konzernthema – Startups sind für Cyberangriffe sogar ein besonders beliebtes Ziel, eben weil Angreifer*innen dort schwächere Schutzmechanismen vermuten. Die Technik muss mitwachsen dürfen. Sonst bremst sie irgendwann das ganze Unternehmen aus.
Wie beeinflussen Cloud-Lösungen die Startup-Entwicklung?
Ohne eigene Server zum Erfolg: Wie Cloud-Lösungen Startups helfen, Kosten zu senken, flexibel zu skalieren und typische Stolperfallen zu vermeiden.
Startups erleben 2026 einen Widerspruch zwischen Chancen und Hürden. Andererseits steigen die Anforderungen an technische Infrastruktur, Datensicherheit und Skalierbarkeit so rasant, dass Gründerteams bereits in der Frühphase mit zunehmend komplexen technologischen Herausforderungen konfrontiert werden. Wer heute ein Startup gründet, muss nicht nur ein überzeugendes Produkt entwickeln, sondern auch die passende technologische Basis schaffen. Genau an diesem Punkt setzen cloudbasierte Dienste an, die es Startups ermöglichen, ohne eigene physische Serverinfrastruktur eine leistungsfähige und skalierbare technologische Grundlage aufzubauen. Sie machen teure Serverhardware überflüssig, senken Anfangsinvestitionen und ermöglichen eine flexible Anpassung der Rechenleistung an den realen Bedarf. Doch welche konkreten Vorteile ergeben sich daraus im täglichen Geschäftsbetrieb eines jungen Unternehmens, wenn cloudbasierte Lösungen tatsächlich zum Einsatz kommen? Und wo lauern Stolperfallen, die besonders in frühen Unternehmensphasen zu ernsthaften Problemen führen können? Dieser Ratgeber erklärt die zentralen Zusammenhänge und bietet praktische Hilfestellung für Gründerinnen und Gründer in Deutschland.
Vom Garagenprojekt zur skalierbaren Infrastruktur: Wie Cloud-Dienste den Startup-Alltag verändern
Warum physische Server für Frühphasen-Startups kaum noch Sinn ergeben
Noch vor zehn Jahren war der Aufbau einer eigenen Serverinfrastruktur für viele Gründerteams alternativlos. Heute hat sich das Bild grundlegend gewandelt. Cloudbasierte Plattformen stellen Speicherplatz, Datenbanken und Entwicklungsumgebungen innerhalb weniger Minuten bereit. Das bedeutet: Statt Wochen mit der Beschaffung und Konfiguration von Hardware zu verbringen, können Entwicklerteams sofort mit dem Produktaufbau beginnen. Besonders für Startups mit begrenztem Kapital ergibt sich daraus ein enormer Vorteil, weil die Anfangsinvestitionen drastisch sinken. Wer eine externe technische Leitung als Dienstleistung nutzt, kann diese schlanke Infrastruktur sogar ohne eigenen CTO aufsetzen und betreiben.
Automatisierung und DevOps als Wachstumsbeschleuniger
Cloud-Plattformen liefern deutlich mehr als nur einfachen Speicherplatz. Integrierte CI/CD-Pipelines, automatisierte Testumgebungen und die Container-Orchestrierung mit Kubernetes gehören mittlerweile zum Standardangebot großer Cloud-Anbieter, sodass selbst kleine Teams auf eine leistungsfähige Infrastruktur zurückgreifen können. Gründerteams, die diese Werkzeuge von Anfang an nutzen, verkürzen ihre Entwicklungszyklen deutlich. Ein neues Feature, das zuvor mehrere Tage für Entwicklung, Tests und Freigabe benötigt hätte, lässt sich dank automatisierter Pipelines und containerbasierter Bereitstellung nun innerhalb weniger Stunden vollständig ausrollen, was den gesamten Entwicklungsprozess erheblich beschleunigt und dem Team mehr Spielraum für weitere Anpassungen verschafft. Fehler, die sich während der Entwicklung einschleichen, werden durch automatisierte Tests, die bei jedem neuen Commit in der CI/CD-Pipeline ausgelöst werden, deutlich schneller erkannt, was dazu führt, dass Korrekturen zeitnah eingespielt werden können, bevor sie sich auf die Nutzer auswirken. Das Deployment neuer Versionen läuft dabei vollständig automatisiert und ohne manuelle Eingriffe ab. Schnellere Iterationen stärken direkt die Wettbewerbsfähigkeit des Produkts.
Drei typische Wachstumsphasen, in denen Startups von Cloud-Lösungen besonders stark gewinnen
Die Anforderungen an die IT-Infrastruktur unterscheiden sich je nach Unternehmensphase erheblich, da sich Geschäftsprozesse, Teamgrößen und technische Bedürfnisse im Laufe der Zeit deutlich verändern. Dabei ist es sinnvoll, den Werdegang eines Startups in drei typische Phasen zu gliedern:
- Validierungsphase (Pre-Seed bis Seed): In dieser frühen Phase geht es darum, einen Prototyp oder ein Minimum Viable Product (MVP) zu bauen. Cloud-Dienste mit Pay-as-you-go-Modellen halten die monatlichen Kosten im niedrigen dreistelligen Bereich. Das Team testet Hypothesen, ohne langfristige Verträge einzugehen. Wer auf der Suche nach tragfähigen Geschäftskonzepten und Gründungsideen ist, kann so verschiedene Ansätze parallel und kostengünstig erproben.
- Wachstumsphase (Series A): Steigende Nutzerzahlen und Lastspitzen werden durch Auto-Scaling cloudbasierter Architekturen automatisch abgefangen – die Infrastruktur wächst mit dem Geschäft.
- Skalierungsphase (Series B+): Datenintensive Workloads wie ML und Echtzeitanalysen erfordern spezialisierte Rechenleistung; Multi-Cloud-Strategien reduzieren Anbieterabhängigkeiten.
Rechenleistung nach Bedarf: Warum GPU-basierte Cloud-Ressourcen für datengetriebene Startups unverzichtbar werden
KI-Anwendungen und die Nachfrage nach spezialisierter Hardware
Der Boom rund um künstliche Intelligenz hat die Anforderungen an Rechenleistung vervielfacht. Startups, die mit großen Sprachmodellen, Bilderkennungssystemen oder prädiktiven Analysen arbeiten, brauchen leistungsstarke Grafikprozessoren. Die Anschaffung eigener GPU-Cluster ist für junge Unternehmen wirtschaftlich kaum tragbar - ein einzelner High-End-Server kann schnell fünfstellige Beträge kosten. Cloudbasierte Angebote wie GPU Hosting lösen dieses Problem, indem sie dedizierte Grafikprozessoren stundenweise zur Verfügung stellen. So lassen sich Trainingsläufe für neuronale Netze durchführen, ohne dauerhaft teure Hardware vorzuhalten. Die Abrechnung erfolgt nutzungsbasiert, was das Kostenrisiko erheblich senkt.
Praktische Szenarien: Vom Prototyp bis zum produktiven KI-Modell
Ein konkretes Beispiel verdeutlicht den Mehrwert dieses Ansatzes: Ein Berliner Startup entwickelt ein Werkzeug, das die automatisierte Dokumentenanalyse für Rechtsabteilungen ermöglicht und dabei auf cloudbasierte Rechenleistung setzt. Während der rechenintensiven Trainingsphase benötigt das Team über einen Zeitraum von teilweise mehreren Tagen hinweg durchgehend hohe GPU-Kapazitäten, um die Modelle mit ausreichend Daten zu trainieren. Im laufenden Betrieb fällt der Ressourcenbedarf auf ein Minimum, da nur vereinzelte Inferenz-Anfragen verarbeitet werden müssen. Das Team zahlt nur für tatsächlich genutzte GPU-Stunden. Sobald das Training des Modells vollständig abgeschlossen ist, werden die beanspruchten GPU-Ressourcen umgehend wieder freigegeben, sodass keine weiteren Kosten für ungenutzte Rechenkapazitäten anfallen. Dieses Modell spart gegenüber dem Eigenbetrieb bis zu 70 Prozent der Hardwarekosten - Kapital, das stattdessen in Produktentwicklung und Kundenakquise fließen kann.
Kosten, Flexibilität und Time-to-Market: Ein direkter Vergleich zwischen Eigenbetrieb und Cloud-Infrastruktur
Viele Gründerteams stehen vor der Frage, ob sich der Eigenbetrieb von Servern langfristig lohnen könnte. Die folgende Gegenüberstellung zeigt, warum die Rechnung in den meisten Fällen zugunsten der Cloud ausfällt. Beim Eigenbetrieb fallen hohe Anfangsinvestitionen für Hardware an, dazu kommen laufende Kosten für Strom, Kühlung, Wartung und Personal. Die Time-to-Market verlängert sich, weil Beschaffung und Konfiguration Wochen dauern können. Cloud-Dienste hingegen verursachen keine Vorabkosten, bieten minutengenaue Abrechnung und ermöglichen den sofortigen Produktivstart. Laut aktuellen Erhebungen zur Startup-Forschung in Deutschland setzen bereits über 80 Prozent der deutschen Startups auf mindestens einen Cloud-Anbieter als primäre Infrastrukturquelle. Die Flexibilität, Ressourcen jederzeit hoch- oder herunterzuskalieren, erweist sich als ausschlaggebender Faktor - besonders bei unvorhersehbaren Lastspitzen nach Marketingkampagnen oder Produktlaunches.
Strategische Cloud-Entscheidungen treffen - worauf Gründerteams bei der Anbieterwahl achten sollten
Die Entscheidung für den passenden Cloud-Anbieter geht weit über rein technische Aspekte hinaus. Datenschutz spielt in Deutschland eine zentrale Rolle, weshalb Serverstandorte innerhalb der EU, eine DSGVO-konforme Datenverarbeitung sowie transparente und klar formulierte Vertragsbedingungen als unverzichtbare Mindestanforderungen bei der Anbieterwahl gelten sollten. Zusätzlich sollte man die Preisstruktur der verschiedenen Anbieter genau unter die Lupe nehmen. Günstige Einstiegspreise verbergen oft hohe Folgekosten. Ein realistischer Kostenvergleich, der auf dem eigenen Nutzungsprofil basiert und alle variablen Gebühren berücksichtigt, schützt Unternehmen zuverlässig vor unangenehmen finanziellen Überraschungen im laufenden Betrieb.
Die Frage nach dem Vendor Lock-in ist ebenso von großer Bedeutung. Wer seine gesamte Architektur auf proprietäre Dienste eines einzelnen Anbieters aufbaut, macht sich langfristig abhängig. Containerbasierte Ansätze und offene Standards wie Terraform oder Kubernetes erleichtern einen späteren Wechsel des Cloud-Anbieters erheblich, da sie eine Abstraktionsschicht schaffen, die den Betrieb weitgehend unabhängig von der darunterliegenden Infrastruktur eines bestimmten Providers ermöglicht. Wachstumsstarke Startups sollten von Anfang an eine Multi-Cloud-fähige Architektur planen.
Zuletzt sollte der Support-Aspekt genauer betrachtet werden. Fällt um drei Uhr morgens ein geschäftskritischer Dienst aus, ist jede Minute entscheidend. Anbieter mit deutschsprachigem 24/7-Support und festen Reaktionszeiten haben einen klaren Vorteil gegenüber reinen Self-Service-Plattformen. Systematische Auswahl schafft die Basis für großartige Produkte.
Häufig gestellte Fragen
Wie kann ich Compliance-Anforderungen bei der Cloud-Migration meines Startups erfüllen?
Kläre zuerst, welche Branchenstandards für dich gelten (DSGVO, HIPAA, PCI-DSS). Wähle Cloud-Anbieter mit entsprechenden Zertifizierungen und dokumentiere alle Datenverarbeitungsprozesse. Führe regelmäßige Security-Audits durch und erstelle einen Incident-Response-Plan. Besonders bei Kundendaten solltest du frühzeitig einen Datenschutzbeauftragten hinzuziehen.
Wo finde ich spezialisierte GPU-Hosting-Lösungen für KI-Anwendungen in meinem Startup?
Für rechenintensive KI-Projekte und Machine Learning-Algorithmen bietet IONOS professionelle GPU Hosting Lösungen. Diese ermöglichen es Startups, auch komplexe Berechnungen flexibel zu skalieren, ohne in teure Hardware investieren zu müssen. Die GPU-basierten Virtual Machines sind besonders für Datenanalyse und Deep Learning-Anwendungen optimiert.
Welche Backup-Strategie sollten Startups für ihre Cloud-Daten implementieren?
Implementiere eine 3-2-1-Regel: 3 Kopien deiner Daten, auf 2 verschiedenen Medientypen, mit 1 Kopie an einem anderen Standort. Automatisiere tägliche Backups kritischer Daten und teste regelmäßig die Wiederherstellung. Zusätzlich solltest du wichtige Daten auch außerhalb deines primären Cloud-Anbieters sichern, um Vendor-Lock-in-Risiken zu minimieren.
Wie erstelle ich ein realistisches Budget für Cloud-Kosten in der Startupphase?
Plane zunächst mit 5-15% deines monatlichen Umsatzes für Cloud-Infrastruktur. Beginne mit dem kleinsten verfügbaren Paket und nutze Cost-Monitoring-Tools, um Kostenfallen zu vermeiden. Setze automatische Ausgabenlimits und prüfe monatlich, welche Services wirklich benötigt werden. Viele Anbieter haben versteckte Kosten für Datenübertragung oder Support.
Welche häufigen Fehler machen Startup-Gründer beim Cloud-Management?
Die größten Fehler sind überdimensionierte Ressourcen aus Unwissen, fehlende Kosten-Überwachung und unzureichende Zugriffsverwaltung. Viele Gründer vergessen auch, verwaiste Instanzen zu löschen oder nutzen teure Premium-Support-Pakete, die sie nicht brauchen. Plane von Anfang an ein monatliches Cloud-Review und vergebe Zugriffsrechte nach dem Prinzip der minimalen Berechtigung.
Workation-Falle
Flexible Arbeitsmodelle wie „Work from Anywhere“ gehören zur DNA vieler moderner Start-ups. Doch fehlende Vorbereitung bei kurzfristigen Auslandseinsätzen und Remote Work kann gerade für junge Unternehmen existenzbedrohend werden. Expert*innen warnen vor strukturellen Lücken bei Steuern, Sozialversicherung und rechtlicher Absicherung.
Internationale Mitarbeiter*inneneinsätze verändern sich derzeit rasant. Die klassische, von langer Hand geplante Entsendung weicht zunehmend flexiblen Arbeitsmodellen wie kurzfristigen Aufenthalten in verschiedenen Ländern, Remote Work oder parallelen Tätigkeiten über Ländergrenzen hinweg. Für viele Start-ups und mittelständische Unternehmen ist diese Flexibilität ein wichtiges Instrument im Kampf um Fachkräfte. Doch für die Arbeitgebenden wird es dadurch immer schwieriger, den Überblick zu behalten.
Strukturelle Überforderung in der Personalverwaltung
Die Flexibilität im Arbeitsalltag führt in der Personalverwaltung oft zu strukturellen Problemen. Häufig fehlt es an Transparenz über Aufenthaltsorte, rechtliche Rahmenbedingungen und klare Verantwortlichkeiten. In der Praxis kommt es regelmäßig vor, dass Mitarbeitende ihre Arbeitgeber*innen erst im Nachhinein darüber informieren, dass sie ihre Arbeit aus dem Ausland heraus erbringen.
„Viele Unternehmen wissen heute schlicht nicht mehr genau, wer sich wann wo aufhält und welche rechtlichen und steuerlichen Konsequenzen damit verbunden sind“, erklärt Björn Spilles, Partner bei der dhpg und Mitglied des Expertennetzwerks CROSS GLOBE. Gerade kleine und mittelständische Unternehmen verfügen oft nicht über das notwendige interne Know-how, während größere Organisationen mit der schieren Masse an Fällen kämpfen. Die Folge sind unklare Zuständigkeiten und gefährliche Lücken bei Steuern und Sozialversicherungen.
Die Risiken: Wenn die Absicherung im Ernstfall fehlt
In der operativen Praxis werden zentrale Fragen zu Versicherungen, Steuern und Sozialabgaben häufig zu spät adressiert.
- Die angemessene Absicherung wird oft nicht als Teil der Vorab-Planung betrachtet.
- Stattdessen erfolgt eine Klärung meist erst dann, wenn der Auslandseinsatz bereits läuft oder erste Schwierigkeiten auftreten.
- Besonders kritisch ist dabei, dass Deckungslücken oft erst sichtbar werden, wenn tatsächlich ein Leistungsfall eintritt.
- Zudem zählen steuerliche Unsicherheiten zu den häufigsten Problemfeldern.
Werden die Rahmenbedingungen nicht vorab geprüft, entstehen für Unternehmen rechtliche Risiken und zusätzliche Kosten. Im schlimmsten Fall droht der Abbruch kompletter Einsätze. Wie schnell das gehen kann, zeigt ein Praxisbeispiel aus den USA: Ein Mitarbeitender wurde entsendet, ohne dass sein sozialversicherungsrechtlicher Status vollständig geklärt war. Erst vor Ort fiel der unzureichende Versicherungsschutz auf, was den Einsatz samt den bereits investierten Kosten für Einarbeitung, Visum und Umzug beinahe zum Scheitern brachte.
Darüber hinaus drohen Start-ups auch Reputationsrisiken: Fehlgeschlagene Einsätze können die Attraktivität des Unternehmens als Arbeitgebender nachhaltig beeinträchtigen.
Vertiefende Einordnung für Start-ups: Due Diligence und Betriebsstättenrisiko
Neben den offensichtlichen Personalrisiken lauern für Start-ups beim Thema „Remote Work im Ausland“ noch zwei weitere, massive Gefahren:
1. Rote Flaggen in der Due Diligence: Start-ups sind auf frisches Kapital angewiesen. Ungelöste Compliance-Themen im Bereich Steuern und Sozialversicherung durch unkontrollierte Workations sind in Finanzierungsrunden ein massives Hindernis. Bei der Due-Diligence-Prüfung decken Investoren solche Haftungsrisiken schonungslos auf. Die Folge können verzögerte Runden oder eine geminderte Bewertung sein.
2. Das Betriebsstättenrisiko: Arbeiten leitende Angestellte dauerhaft aus dem Ausland und schließen dort Verträge ab, kann das dortige Finanzamt schnell eine steuerliche Betriebsstätte des deutschen Start-ups annehmen. Das Unternehmen wird plötzlich im Ausland körperschaftssteuerpflichtig – ein administrativer und finanzieller Kraftakt.
Lösungsansatz: Vorbereitung statt Hauruck-Aktion
Internationale Mobilität darf keine fragmentierte Einzelfallentscheidung mehr sein, sondern muss als kontinuierliche Steuerungsaufgabe verstanden werden. Experten raten dringend zu einer systematischen Vorbereitung, bevor ein Mitarbeiter das Land verlässt.
- Vorab muss eine vollständige Sachverhaltsermittlung stattfinden, die Aufenthaltsdauer, Arbeitsort und vertragliche Rahmenbedingungen klar erfasst.
- Unternehmen müssen Transparenz schaffen, Zuständigkeiten festlegen und die Auslandseinsätze zentral erfassen.
- Relevante steuerliche und versicherungsrechtliche Aspekte müssen frühzeitig unter Einbindung von Expert*innen geklärt werden.
„Dabei lassen sich viele dieser Fälle durch frühzeitige Abstimmung und klare Prozesse vermeiden“, betont Benedikt Grass, CMO des Anbieters für internationale Krankenversicherungen PassportCard. Wer vorausschauend plant, schützt sein Start-up vor unkalkulierbaren Kosten und sichert die Compliance für zukünftige Finanzierungsschritte.
Der Moment, in dem alles auf dem Spiel steht
Warum du genau dann versagst, wenn es zählt – und was du sofort dagegen unternehmen kannst.
Das Investor-Meeting, für das du drei Monate gearbeitet hast. Die Präsentation vor dem Vorstand. Das Gespräch mit einem Teammitglied, das du schon zu lange aufgeschoben hast. Du weißt genau, was du sagen willst. Du bist vorbereitet. Und trotzdem: Dein Herz schlägt schneller, deine Stimme wird dünner, deine Gedanken rasen oder verschwinden einfach.
Das ist kein Einzelfall. Das ist ein Muster. Und du kannst es verändern.
Was wirklich passiert, wenn der Druck steigt
In meiner Arbeit mit Gründer*innen und Führungskräften erlebe ich es immer wieder: Deine Kompetenz ist selten das Problem. Was unter Druck zusammenbricht, ist nicht dein Wissen, sondern dein Zugang dazu.
Der Grund liegt in deiner Physiologie. Sobald dein Gehirn eine Situation als bedrohlich einstuft – weil eine Bewertung droht, Fehler sichtbar werden könnten oder viel auf dem Spiel steht –, schaltet dein Körper in den Alarmmodus. Cortisol wird ausgeschüttet, die Kehlkopfmuskulatur spannt sich an, die Atmung wird flacher, Stimme wird höher. Das Sprechtempo steigt. Die Wirkung sinkt. Und genau das sendet die Stimme an unser Gegenüber: Unsicherheit.
Das Perfide daran ist, dass die häufigste Reaktion auf diesen Druck genau das verstärkt, was ihn erzeugt.
Mehr Vorbereitung ist nicht die Antwort
Du kennst das sicher: Noch einmal die Folien durchgehen, noch mehr Fakten recherchieren, noch mehr üben. Du versuchst, die Kontrolle zurückzugewinnen, indem du mehr weißt. Besonders als Gründer*in steckst du oft in diesem Muster fest. Deine inneren Antreiber rufen: „Sei perfekt!“, „Sei stark!“ oder „Beeil dich, zeig keine Schwäche!“
In der richtigen Dosis sind das Tugenden. Aber unter Druck schießen sie über das Ziel hinaus. Sie versetzen dich in einen Ausnahmezustand, der genau das verhindert, was du eigentlich erreichen willst: einen souveränen Auftritt.
Ein Beispiel: Florian, ein Geschäftsführer im Coaching, kennt das gut. Bei seinem ersten Pitch vor 200 Investoren wurde er immer schneller, bis ihm fast der Atem ausging. Erst durch die Arbeit an seinen inneren Mustern lernte er, seine Aufregung zu steuern – und trat im entscheidenden Moment so auf, wie er es sich vorgestellt hatte.
Dein Körper weiß es vor deinem Kopf
Souveränität lässt sich nicht allein im Kopf lösen. Wenn du versuchst, dir die Aufregung durch bloße Gedanken auszureden, kämpfst du mit dem falschen Werkzeug gegen eine instinktive körperliche Reaktion an.
Der direkte Weg zu deiner Wirkung führt über deinen Körper – konkret über deine Atmung und deine Stimme. Wenn du vor einem wichtigen Termin bewusst deine Ausatmung verlängerst (vier Sekunden einatmen, drei halten, acht ausatmen), aktiviert das deinen Vagusnerv.
Das parasympathische Nervensystem übernimmt, dein Herzschlag normalisiert sich und deine Stimmlage sinkt. Dein Gegenüber nimmt Ruhe wahr, noch bevor du deinen ersten Satz beendet hast. Das ist keine einfache Entspannungsübung – das ist Physiologie.
Was sofort wirkt
Drei Hebel helfen dir in akuten Situationen direkt:
- Bauchatmung: Stabilisiert deine Stimme innerhalb von Sekunden.
- Tiefe Stimmlage: Die Rückkehr in deine natürliche, etwas tiefere Lage sendet sofort Sicherheit. Sie signalisiert, dass kein Grund zur Eile besteht.
- Tempo drosseln: Sprich bewusst langsamer, als du dich fühlst. Wer sich Zeit lässt, wirkt kompetenter.
Der letzte Punkt ist besonders relevant für Pitches und Investor*innengespräche. Tempo signalisiert Nervosität. Pausen signalisieren Überzeugung.
Was langfristig wirklich hilft
Sofortstrategien sind wichtig, aber sie behandeln das Symptom. Wenn du dauerhaft souveräner auftreten willst, musst du die Muster dahinter verstehen. Welcher innere Antreiber setzt dich unter Druck? Ist es der Drang, perfekt zu sein? Der Anspruch, keine Schwäche zu zeigen? Oder der Reflex, es allen recht machen zu wollen?
Diese Muster sind nicht fest in deinem Charakter verankert. Du hast sie gelernt, und du kannst sie verändern. Sobald du verstehst, was dein Nervensystem unter Druck auslöst, entsteht eine neue Wahl: Statt automatisch zu reagieren, kannst du bewusst handeln. Das Ergebnis ist keine gespielte Ruhe, sondern echte Präsenz.
Selbstbewusstsein ist kein Talent
Gerade wenn du gründest, bist du ständig in Situationen, in denen du überzeugen musst: Investor*innen, Kund*innen, dein Team. Deine Wirkung entscheidet oft schneller, als dein Inhalt verarbeitet werden kann. Tonlage, Tempo und Körperhaltung senden ein Signal, bevor der erste Satz fertig ist.
Die gute Nachricht: Das ist keine Frage von Talent oder Persönlichkeit. Es ist eine Fähigkeit, die sich trainieren lässt. Du kannst lernen, auch unter Druck klar, ruhig und überzeugend aufzutreten. Es braucht dafür kein „neues Ich“, sondern nur den Zugang zu dem, was bereits in dir steckt.
Die Autorin Laura Wällnitz ist Stimm- und Präsenzexpertin für Führungskräfte. Sie kombiniert Sprechwissenschaft, Psychologie und Business Coaching und begleitet Führungskräfte seit fast 20 Jahren dabei, auch unter Druck klar, sicher und überzeugend aufzutreten. Ihr Buch „Selbstbewusst führen in 30 Tagen: Wie du souverän bleibst, Druck standhältst und mit starker Stimme überzeugst“ erscheint am 30. April 2026 im Campus Verlag, www.seidirselbstbewusst.com
Gründen heißt liefern: Warum Disziplin wichtiger ist als jeder Motivationsschub
Motivation bringt dich an den Start, aber Disziplin hält dich im Rennen. Wenn die erste Euphorie verfliegt und der harte Business-Alltag mit Rückschlägen und Akquise-Druck zuschlägt, trennt sich bei Gründer*innen schnell die Spreu vom Weizen. Gastautor Timo Sven Bauer zeigt, warum eiserne Routinen wichtiger sind als jeder flüchtige Motivationsschub und mit welchen vier Hebeln du die mentale Härte aufbaust, um auch dann kompromisslos zu liefern, wenn der Applaus ausbleibt.
Jede(r) Gründer*in startet sein/ihr Vorhaben zunächst mit einer klaren Vision. Man ist voller Energie und spürbarer Begeisterung. Doch auf diese erste Euphorie folgt unweigerlich der harte Business-Alltag. Plötzlich stehen Produktentwicklung, scheinbar endlose Problemketten, mühsame Akquise, schmerzhafte Ablehnung, wachsender Cashflow-Druck und nervenaufreibende Investoren-Pitches auf der Tagesordnung. Spätestens in dieser Phase zeigt sich, wer tatsächlich bereit ist, den hohen Preis des Erfolgs zu bezahlen. Als Gründer*in muss man genau dort weitermachen, wo selbst sehr ambitionierte Angestellte längst aufhören Es gilt: Wer gründet, muss die notwendigen Dinge erledigen – und zwar völlig losgelöst davon, wie er oder sie sich in diesem Moment fühlt.
Motivation vs. Disziplin
Genau hier liegt das fundamentale Problem der Motivation. Motivation ist lediglich ein Gefühl, das starken Schwankungen unterliegt. Manchmal hält sie eine ganze Woche an, manchmal verfliegt sie nach nur fünf Minuten, und an manchen Tagen taucht sie überhaupt nicht erst auf. Da Gefühle extrem volatil sind, ist es nur eine Frage der Zeit, bis man das Handtuch wirft, wenn man das eigene Business von der aktuellen Gemütslage abhängig macht. Motivation mag ein hilfreicher Antrieb für den Start sein, doch es ist die Disziplin, die dafür sorgt, dass man auch langfristig am Ball bleibt.
Denn im Gegensatz zum wankelmütigen Gefühl der Motivation ist Disziplin eine bewusste Entscheidung. In der Praxis bedeutet das beispielsweise, das Minimum Viable Product (MVP) komplett neu aufzusetzen, nachdem die Zielgruppe die ursprüngliche Idee nicht verstanden hat. Es bedeutet, Akquise-Anrufe zu tätigen, obwohl man absolut keine Lust darauf hat, und kontinuierlich Content zu produzieren, selbst wenn der Applaus des Publikums ausbleibt. Ebenso erfordert es eiserne Disziplin, bei Investor*innen nachzufassen, obwohl man bereits 87 Absagen kassiert hat. Wahrer Erfolg entsteht eben nicht aus einer guten Stimmung heraus, sondern durch unermüdliche Wiederholung.
Gefangen in der Dopamin-Falle
Dass uns Disziplin heute oft schwerer fällt als je zuvor, liegt an unserer modernen Welt der sofortigen Belohnungen. Ein kurzes Scrollen, ein schneller Like, eine eingehende Nachricht oder die nächste Episode der Lieblingsserie liefern uns verlässliche Dopamin-Kicks. Das fatale Problem dabei ist, dass sich unser Gehirn an diese ständige Reizüberflutung gewöhnt. Verhaltenspsychologen warnen in diesem Zusammenhang vor der sogenannten Dopamin-Falle. Diese sofortige Befriedigung wirkt auf den ersten Blick harmlos, doch sie untergräbt langfristig unsere essenzielle Fähigkeit, Widerstände und Reibung auszuhalten. Dabei ist genau diese Toleranz der Kern jeden unternehmerischen Erfolgs. Gründer*in müssen in der Lage sein, unklare Phasen zu überstehen, Umsatztäler zu durchschreiten sowie mit Kritik und Ablehnung professionell umzugehen. Wer stattdessen kontinuierlich nach schnellen Belohnungen greift, verliert unweigerlich die notwendige Ausdauer für den langfristigen Aufbau eines Unternehmens. Um als Gründer*in umgehend mehr Disziplin aufzubauen, gibt es vier konkrete Hebel.
Hebel 1: Disziplin als Ausdruck von Selbstrespekt begreifen
Zunächst muss man verinnerlichen, dass Selbstdisziplin keineswegs eine Bestrafung oder starre Maßregelung darstellt. Vielmehr ist sie ein Ausdruck von tiefem Respekt vor dem eigenen Potenzial. Romantisch betrachtet könnte man Selbstdisziplin sogar als eine Form der Selbstliebe bezeichnen. Wer sich selbst und seine Ambitionen ernst nimmt, behandelt seine Ziele nicht als bloße Option. Daher sollte die entscheidende Frage am Morgen niemals lauten, worauf man heute Lust hat. Die einzig zielführende Frage lautet stattdessen, was einen der eigenen Vision heute ein konkretes Stück näherbringt.
Hebel 2: Das Widerstandszentrum gezielt trainieren
Ein weiterer wichtiger Aspekt ist das Training des eigenen Widerstandszentrums. In unserem Gehirn existiert ein Bereich namens "anterior midcingulate cortex", der ähnlich wie ein Muskel funktioniert und wächst, wenn wir Aufgaben bewältigen, die hart für uns sind. Disziplin fällt uns zunehmend leichter, wenn wir uns regelmäßig und ganz bewusst für den unbequemen Weg entscheiden. Für den Gründungsalltag bedeutet das nach dem "eat the frog"-Prinzip, jeden Tag die unangenehmste Aufgabe zuerst zu erledigen. Man sollte täglich Akquise und umsatzbringende Maßnahmen priorisieren, anstatt sich in angeblichem Perfektionismus und endlosem Produkt-Feinschliff zu verlieren.
Ebenso wichtig ist es, Start-up-Events zu besuchen und dort proaktiv das Gespräch mit Investoren zu suchen. Wer es sich stets leicht macht, wird niemals wachsen. Schließlich verdienen diejenigen, die nur kleine Probleme lösen, auch nur kleines Geld, während jene, die große Probleme lösen, ganze Märkte verändern können. Man muss sich nur vor Augen führen, wie immens groß die Probleme von Elon Musk sind oder welche Herausforderungen Steve Jobs bewältigen musste, um aus einer kleinen Garage heraus eine der wertvollsten Marken der Welt zu formen.
Hebel 3: Die innere Stimme kontrollieren
Ein massives Hindernis auf dem Weg zur Disziplin ist oft unsere eigene innere Stimme. Sie möchte uns eigentlich schützen, bewirkt damit aber ironischerweise genau das Gegenteil und hält uns klein. Da unser Gehirn Ablehnung fälschlicherweise mit einer echten Gefahr verwechselt, produziert es hemmende Gedanken. Es redet uns ein, potenzielle Kontakte gar nicht erst anzusprechen, da sie ohnehin kein Interesse hätten. Es empfiehlt uns, lieber noch zu warten, bis wir mehr vorweisen können, oder warnt uns davor, dass der anstehende Cold Call ohnehin nur peinlich wird.
Um diese Stimme zu steuern, helfen drei konkrete Schritte. Zunächst muss man solche Gedanken aktiv entlarven und sich bewusst machen, dass sich hier lediglich das alte Steinzeit-Gehirn meldet, aber keine reale Gefahr vorliegt. Anschließend greift man auf die Methode aus Mel Robbins' Buch "The 5 Second Rule" zurück: Man zählt von fünf rückwärts und kommt sofort ins Handeln, ohne Raum für Ausreden zu lassen. Ergänzend dazu ist es elementar, feste Routinen zu bauen, denn diese sind stets stärker als flüchtige Emotionen. Wenn beispielsweise dienstags und donnerstags von 10 bis 11.30 Uhr feste Akquise-Zeiten im Kalender stehen, gilt dies als absolut fix und nicht verhandelbar.
Hebel 4: Typische Disziplin-Killer konsequent eliminieren
Zu guter Letzt bedeutet mehr Disziplin immer auch weniger Selbstsabotage. Das gelingt am besten, indem man die klassischen Disziplin-Killer im Gründungsalltag eliminiert. Dazu zählen Multitasking, das permanente Checken des Smartphones, die ständige Jagd nach Social-Media-Dopamin, die Erwartung dauerhafter Erreichbarkeit sowie Meetings, die ohne klares Ergebnis verlaufen. Jede dieser ständigen Unterbrechungen trainiert uns lediglich darauf, zu reagieren, anstatt selbst die Richtung vorzugeben.
Um dem effektiv entgegenzuwirken, sind konkrete Maßnahmen gefragt. Push-Benachrichtigungen sollten konsequent deaktiviert und das Handy außer Reichweite gelegt werden. Social Media hat nur in klar definierten Zeitfenstern Platz, während für fokussiertes Arbeiten sogenannte Deep-Work-Blöcke fest im Kalender verankert werden müssen. Zudem sollten schlichtweg keine Meetings mehr ohne vorab definierte Agenda und ohne klares Ziel stattfinden. Letztlich entsteht Disziplin deutlich leichter, wenn man Versuchungen durch klare Strukturen von vornherein erschwert.
Warte also nicht darauf, dass du dich irgendwann motiviert fühlst. Baue stattdessen belastbare Systeme, eiserne Routinen und echte mentale Härte auf. Mit jedem Mal, wenn du dich ganz bewusst für die Disziplin und gegen die Ablenkung entscheidest, entwickelst du dich ein Stück weiter zu der Person, die Investoren restlos überzeugt, Kund*innen magisch anzieht und ein Unternehmen mit echter Substanz formt. Disziplin ist somit kein lästiger Nachteil. Sie ist dein absolut unfairer Vorteil.
Der Autor Timo Sven Bauer zählt zu den bekanntesten Verkaufstrainern in der DACH-Region, ist Mitgründer zahlreicher Start-ups sowie Buchautor, www.soldbybauer.com
Schluss mit der Resilienz-Lüge
Warum gut gemeinte Resilienz-Programme die besten Leute vertreiben.
Du kennst das Ritual im Mittelstand: Ein neues Budget für Mitarbeiter-Wohlbefinden wird freigegeben, es gibt eine schicke App, ein Resilienztraining und vielleicht noch einen Achtsamkeitskurs am Freitagmorgen. Alles ist sauber pro Kopf abgerechnet, aber die Realität in den Gängen sieht düster aus: Die Stimmung kippt, die Leistung bröckelt und die Kündigungen häufen sich. Irgendwo auf dem Firmenparkplatz sitzt gerade ein Mitarbeiter im Auto und hofft inständig, dass ihn gleich niemand fragt, wie es ihm wirklich geht – willkommen in der Resilienz-Falle.
Bequemlichkeit statt Verantwortung
In der Geschäftsleitung reagierst du auf Erschöpfung und psychische Belastungen oft reflexhaft mit Instrumenten zur ‚individuellen Stärkung‘. Du investierst lediglich in das Durchhalten der Belegschaft. Dabei übersiehst du geflissentlich, dass deine Leute längst gegen Strukturen ankämpfen, die du selbst mitgebaut hast. Die heimliche, aber messerscharfe Botschaft dieser Maßnahmen lautet: ‚Der Laden bleibt, wie er ist. Du musst dich anpassen.‘ Das ist für dich als Führungskraft äußerst bequem, denn es klingt nach Fürsorge und produziert bunte Fotos für das Intranet. Vor allem aber delegiert es die Verantwortung elegant von der Organisation abwärts zur einzelnen Person – von echter Führung hin zu bloßem ‚Selbstmanagement‘. Wenn ihr als Führungskräfte selbst erschöpft von der jahrelangen Permakrise seid, greift ihr eben nach dem Mittel, das am wenigsten wehtut: Training statt Kulturarbeit.
Die toxische Wahrheit über Burnout
Machen wir uns nichts vor: Burnout entsteht in den seltensten Fällen, weil jemand schlicht ‚zu wenig resilient‘ ist. Menschen brennen aus, weil die Art der Arbeit und der Führung ihnen systematisch die Energie abdreht. Laut einer globalen Untersuchung des McKinsey Health Institute ist toxisches Verhalten am Arbeitsplatz der mit Abstand größte Prädiktor für Burnout-Symptome und Kündigungsabsichten. Wir sprechen hier nicht von Hollywood-Klischees, sondern von handfester Entwertung, Bloßstellung, Sabotage, unfairem Wettbewerb und unethischem Verhalten. Dieses Gift sitzt in Meetings, in E-Mails, in Zielsystemen und in unausgesprochenen Erwartungen. Es zeigt sich genau dann, wenn du jenen einen ‚Leistungsträger‘ schützt, der seit Jahren rote Linien überschreitet. Kein Resilienztraining der Welt kann dieses Führungsversagen reparieren.
Der Bumerang-Effekt der Resilienz
Jetzt wird es paradox: Wenn in toxischen Umfeldern Resilienz trainiert wird, treibt das die Leute direkt in die Kündigung. McKinsey belegt, dass Beschäftigte mit hoher Anpassungsfähigkeit in giftigen Arbeitsumfeldern eine um 60 Prozent höhere Kündigungsbereitschaft aufweisen als weniger anpassungsfähige Kollegen. Das ist absolut logisch: Wer durch Training innerlich klarer wird, durchschaut schneller, was im Unternehmen wirklich schiefläuft. Wer lernt, Grenzen zu spüren, wird diese auch setzen. Wer seine Selbstwirksamkeit entdeckt, bleibt nicht in einem System, das ihn systematisch klein hält. Resilienz wirkt ohne echte Kulturarbeit wie ein greller Scheinwerfer, der alles sichtbar macht, was vorher bequem im Nebel versteckt war. Du investierst teuer in Resilienz und verlierst genau deshalb im Anschluss deine besten Köpfe.
Vom Sponsor zum Gestalter: Harte Führungsarbeit statt Wellness
Es ist Zeit für einen Paradigmenwechsel. Deine Rolle als Führungskraft ist nicht die eines Sponsors für Wohlfühl-Maßnahmen; du bist verantwortlich für die Rahmenbedingungen im Unternehmen. Moderne Führung braucht keine Wellness und kein Wunschdenken, sondern eine klare Haltung. Ohne Hoffnung fehlt die Richtung, ohne Vertrauen fehlt der Halt. Fehlt beides, helfen auch keine App und keine Atemtechnik mehr, weil das System weiter Druck produziert und die Menschen innerlich aussteigen.
Es gilt, die Leitfrage im Management-Team radikal umzudrehen: Statt ‚Wie machen wir unsere Leute widerstandsfähiger?‘ sollte die Frage ‚Wo erzeugen wir Bedingungen, die Widerstand überhaupt erst nötig machen?‘ lauten. Das ist kein Kuschelkurs, das ist harte Führungsarbeit. Das erfordert den Mut, toxisches Verhalten schonungslos zu benennen und Regeln auch gegen kurzfristige Leistungserfolge durchzusetzen. Resilienz darf kein Reparaturbetrieb für eine Unternehmenskultur sein, die gnadenlos Menschen verbraucht. Sie muss das natürliche Ergebnis von guter Führung und gesunden Systemen sein.
Der Autor Ben Schulz ist Unternehmensberater und SPIEGEL-Bestseller-Autor, www.benschulz-partner.de
Verantwortung ohne Geländer
Serie: Führen im Start-up, Teil 2: Warum sich Gründer*innen oft einsam fühlen, obwohl sie von Menschen umgeben sind.
Ein Start-up steht vor einem Richtungswechsel. Das Produkt performt solide, aber nicht stark genug für die nächste Finanzierungsrunde. Der Lead-Investor empfiehlt einen klaren Pivot. Im Team gibt es Widerstand. Einige sehen das Risiko, andere fürchten den Stillstand. Es wird diskutiert. Analysen werden geteilt. Szenarien durchgerechnet. Und doch wissen alle: Am Ende wird eine Person entscheiden.
Genau hier zeigt sich die besondere Qualität von Führung im Start-up – und ihre besondere Belastung.
Einsamkeit ist keine Stimmung – sie ist Struktur
Von außen wirken junge Unternehmen kommunikativ dicht. Slack-Channels laufen permanent. Daily-Stand-ups strukturieren den Tag. Investor*innen, Mentor*innen und Berater*innen sind eingebunden. Und dennoch berichten viele Gründer*innen von einem Gefühl, das sie selbst überrascht: innerer Isolation.
Diese Einsamkeit ist selten sozial. Sie ist strukturell.
In der Frühphase ist Verantwortung extrem konzentriert. Anders als in gewachsenen Organisationen gibt es keine Gremien, die Entscheidungen kollektiv tragen. Keine etablierten Hierarchieebenen, die Verantwortung verteilen. Kein operatives Korrektiv, das Last abfedert.
Es gibt Austausch. Aber es gibt kein Geländer.
Wie Verantwortung Wahrnehmung verschiebt
Forschung zur Entscheidungspsychologie zeigt seit Jahren: Wer sich als allein verantwortlich erlebt, bewertet Risiken anders. Mit wachsender wahrgenommener Verantwortung verschieben sich Maßstäbe – oft unbemerkt.
Risiken werden entweder überhöht oder unterschätzt. Kontrolle nimmt zu. Widerspruch fühlt sich schneller bedrohlich an. Nicht aus Arroganz, sondern aus Schutz.
Der/die Gründer*in weiß: Wenn es schiefgeht, wird nicht das Team zitiert. Sondern er bzw. sie.
Das paradoxe Umfeld des Gründens
Start-ups sind laut, schnell, vernetzt. Und dennoch entsteht häufig ein innerer Rückzug.
Warum? Weil Gründer*innen früh lernen, Unsicherheit dosiert zu zeigen. Zu viel Zweifel kann das Team verunsichern. Zu viel Offenheit gegenüber Investor*innen kann als Führungsschwäche interpretiert werden. Zu viel Zögern wirkt im Markt riskant.
Also wird gefiltert. Man teilt Zahlen, aber nicht immer Ambivalenz. Man diskutiert Optionen, aber nicht immer Unsicherheit.
So entsteht Distanz. Nicht geplant. Aber wirksam.
Wenn fehlende Geländer zu Mustern werden
Ohne echtes Korrektiv entwickeln sich typische Dynamiken. Manche Gründer*innen erhöhen ihre operative Kontrolle. Sie involvieren sich in jede Entscheidung, sichern Details doppelt ab, korrigieren Prozesse selbst. Kurzfristig entsteht Stabilität. Langfristig Abhängigkeit.
Andere beschleunigen Entscheidungen, um Druck zu reduzieren. Schnelligkeit ersetzt Reflexion. Das wirkt entschlossen – kann strategisch jedoch inkonsistent werden.
Wieder andere ziehen sich emotional zurück, um handlungsfähig zu bleiben. Sie funktionieren. Aber sie teilen weniger.
All diese Reaktionen sind nachvollziehbar. Und sie verändern das System.
Widerspruch wird vorsichtiger. Kommunikation strategischer. Nähe funktionaler.
Warum Investor*innen kein Geländer sind
Investor*innen sind zentrale Partner*innen. Ihr Fokus liegt naturgemäß auf Wachstum, Skalierung und Rendite. Das ist kein Vorwurf, sondern ihr Mandat.
Ein Geländer im strukturellen Sinn erfüllt jedoch eine andere Funktion: Es sichert die Qualität von Führung – unabhängig von kurzfristiger Performance.
- Ein unabhängiger Beirat mit klarer Rolle.
- Ein Sparringspartner ohne operative Interessen.
- Ein(e) Co-Founder*in, der/die nicht nur loyal, sondern widerspruchsfähig ist.
Nicht zusätzliche Beratung, sondern echte Resonanz.
Der wirtschaftliche Preis von Isolation
Isolation wirkt nicht laut. Sie wirkt kumulativ. Fehleinschätzungen bleiben länger unentdeckt.
Konflikte werden später adressiert. Entscheidungsprozesse werden intransparenter. Vertrauen verschiebt sich.
Viele Gründungskonflikte und spätere Führungskrisen entstehen nicht aus mangelnder Kompetenz, sondern aus nicht geteiltem Druck.
Einsamkeit in der Führung ist kein persönliches Drama. Sie ist ein betriebswirtschaftlicher Risikofaktor.
Ein Perspektivwechsel
Autonomie ist eine Stärke von Gründer*innen. Sie ermöglicht Geschwindigkeit, Mut und Innovation. Doch Autonomie ohne Korrektiv wird zur Belastung.
Die entscheidende Frage lautet nicht, wie viel Verantwortung ein(e) Gründer*in tragen kann, sondern wie bewusst er/sie sie reflektiert.
Wer dauerhaft ohne Geländer führt, trifft Entscheidungen irgendwann nicht mehr strategisch, sondern aus innerem Überlebensmodus. Und das ist selten eine tragfähige Grundlage für nachhaltiges Wachstum.
Tipp zum Weiterlesen
Im ersten Teil der Serie haben wir untersucht, warum Überforderung kein Spätphänomen von Konzernen ist, sondern in der Seed-Phase beginnt. Hier zum Nachlesen: https://t1p.de/56g8e
Die Autorin Nicole Dildei ist Unternehmensberaterin, Interimsmanagerin und Coach mit Fokus auf Organisationsentwicklung und Strategieberatung, Integrations- und Interimsmanagement sowie Coach•sulting.
Regulierte Produkte online verkaufen: Was Gründer zu REACH, Produktsicherheit & Compliance wissen müssen
Wer einen eigenen Online-Shop aufbaut, denkt zuerst an Marketing, Shop-Design und Logistik. Spätestens beim Sortiment taucht jedoch eine Frage auf, die für viele Gründer entscheidend ist: Darf ich dieses Produkt überhaupt verkaufen – und unter welchen Voraussetzungen?
Gerade bei regulierten Produkten entscheidet rechtliche Sorgfalt nicht nur über Abmahnungen oder Rückrufe, sondern auch über das Vertrauen der Kunden. Dieser Leitfaden zeigt verständlich, worauf Gründer beim Online-Verkauf achten müssen – mit Fokus auf REACH, Produktsicherheit und praktische Compliance.
Was gilt überhaupt als „reguliertes Produkt“?
Regulierte Produkte sind Waren, die besonderen gesetzlichen Anforderungen unterliegen. Dazu zählen unter anderem:
- Kosmetische Produkte
- Chemische Gemische und Stoffe
- Lebensmittel und Nahrungsergänzungsmittel
- Medizinprodukte
- Produkte mit Hautkontakt oder bestimmungsgemäßem Körperkontakt
Typisch für diese Produktgruppen ist:
Nicht allein das Produkt an sich ist relevant – sondern auch Inhaltsstoffe, Kennzeichnung, Nachweise und Dokumentation.
REACH – was Gründer wirklich wissen müssen
REACH ist die zentrale EU-Chemikalienverordnung. Sie betrifft nicht nur klassische Chemikalien, sondern auch viele Alltagsprodukte, wenn darin Stoffe enthalten sind.
Für Gründer im E-Commerce bedeutet das:
- Produkte dürfen keine verbotenen Stoffe enthalten
- Grenzwerte für besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC) müssen eingehalten werden
- Lieferanten müssen entsprechende Informationen bereitstellen
Wichtig:
Auch Händler tragen Verantwortung – nicht nur Hersteller. Wer Produkte in der EU in Verkehr bringt, muss im Zweifel nachweisen können, dass die gesetzlichen Anforderungen eingehalten werden.
Ein häufiger Fehler von Gründern ist es, sich ausschließlich auf Aussagen des Lieferanten zu verlassen, ohne entsprechende Dokumente anzufordern.
Produktsicherheit ist kein Formalthema
Neben REACH gilt in Deutschland und der EU vor allem das Produktsicherheitsrecht. Grundprinzip:
Ein Produkt darf keine Gefahr für Verbraucher darstellen, wenn es bestimmungsgemäß verwendet wird.
Dazu gehören unter anderem:
- sichere Materialien
- klare Gebrauchshinweise
- Warnhinweise, wenn Risiken nicht ausgeschlossen werden können
- nachvollziehbare Produktinformationen
Für den Onlinehandel bedeutet das zusätzlich:
Alle relevanten Informationen müssen auch im Shop korrekt dargestellt werden – nicht nur auf der Verpackung.
Kennzeichnung und Dokumentation: oft unterschätzt
Viele Gründer unterschätzen den Aufwand rund um Kennzeichnung und Dokumentation. Dazu zählen zum Beispiel:
- vollständige Hersteller- oder Inverkehrbringerangaben
- Chargenkennzeichnung (je nach Produktgruppe)
- Inhaltsstofflisten
- Sicherheitsdatenblätter, sofern relevant
- interne Ablage aller Nachweise
Gerade bei späteren Prüfungen durch Behörden oder Marktplätze ist eine saubere Dokumentation entscheidend.
Praxisbeispiel: Tattoo-Farben als regulierte Nischenkategorie
Ein besonders anschauliches Beispiel für regulierte Produkte im Onlinehandel sind Tattoo-Farben.
Hier greifen gleich mehrere Regelwerke:
- REACH-Verordnung
- zusätzliche nationale Vorgaben
- verschärfte Grenzwerte für Pigmente und Inhaltsstoffe
Für Händler und Gründer bedeutet das:
- nur konforme Produkte dürfen angeboten werden
- Konformitätsnachweise müssen vorliegen
- Kunden erwarten zunehmend transparente Informationen zur Sicherheit
Ein guter Überblick über eine solche regulierte Produktkategorie findet sich zum Beispiel hier: https://www.murostar.com/Tattoo-Farben
Gerade für Gründer ist diese Branche interessant, weil sie zeigt, wie sich ein klar regulierter Markt dennoch erfolgreich und nachhaltig bedienen lässt – sofern die rechtlichen Anforderungen von Beginn an eingeplant werden.
Compliance als Wettbewerbsvorteil nutzen
Viele Start-ups sehen Regulierung zunächst als Hürde. In der Praxis kann Compliance jedoch ein klarer Wettbewerbsvorteil sein.
Denn Kunden achten immer stärker auf:
- Sicherheit
- Transparenz
- nachvollziehbare Produktinformationen
- verantwortungsvollen Umgang mit Materialien
Wer diese Aspekte aktiv kommuniziert – etwa durch klare Produktbeschreibungen, Zertifikate oder erklärende Inhalte – positioniert sich als seriöser Anbieter.
Gerade in sensiblen Produktbereichen (Hautkontakt, Körperanwendung, Gesundheit) ist Vertrauen häufig kaufentscheidend.
Typische Fehler von Gründern – und wie man sie vermeidet
Aus der Praxis lassen sich immer wieder dieselben Fehler beobachten:
1. Unvollständige Lieferantendokumente
Viele Gründer lassen sich keine vollständigen Konformitätsnachweise aushändigen.
2. Falsche Annahme: „Mein Großhändler haftet schon“
Auch Händler können als Inverkehrbringer gelten – insbesondere bei Importen aus Nicht-EU-Ländern.
3. Fehlende Produktinformationen im Shop
Gesetzlich geforderte Angaben fehlen häufig in den Produktbeschreibungen.
4. Keine klare interne Zuständigkeit
Niemand im Unternehmen fühlt sich für regulatorische Themen verantwortlich.
Abhilfe schafft meist ein einfacher, aber konsequenter Prozess:
- feste Checkliste je Produktgruppe
- zentrale Ablage aller Dokumente
- klare Zuständigkeit im Team
Import aus Drittstaaten: besonders kritisch
Wer Ware aus Nicht-EU-Ländern importiert, trägt ein deutlich höheres Risiko. In diesem Fall wird der Händler in vielen Fällen rechtlich zum Inverkehrbringer.
Das bedeutet konkret:
- volle Verantwortung für Konformität
- eigene Prüfpflichten
- ggf. eigene Registrierungspflichten
Gerade Gründer sollten hier sehr vorsichtig kalkulieren und frühzeitig fachlichen Rat einholen.
Wann lohnt sich externe Unterstützung?
Spätestens wenn mehrere regulierte Produktgruppen im Sortiment sind, ist es sinnvoll, externe Fachstellen einzubinden – etwa:
- spezialisierte Rechtsanwälte
- Compliance-Berater
- Prüfinstitute
Das verursacht Kosten, verhindert aber oft deutlich höhere Folgekosten durch Rückrufe, Marktplatzsperren oder Abmahnungen.
Fazit: Rechtssicher starten – und Vertrauen systematisch aufbauen
Regulierte Produkte online zu verkaufen ist für Gründer gut machbar – erfordert jedoch Struktur, Planung und Verantwortungsbewusstsein.
Wer sich frühzeitig mit folgenden Punkten beschäftigt,
- REACH-Anforderungen
- Produktsicherheitsrecht
- Kennzeichnungspflichten
- saubere Lieferantendokumentation
legt nicht nur den Grundstein für rechtssicheren Handel, sondern auch für langfristiges Kundenvertrauen.
Gerade in spezialisierten Nischen zeigt sich: Compliance ist kein Bremsklotz – sondern ein echtes Qualitätsmerkmal im modernen E-Commerce.
Der hybride Marktplatz: Worauf sich der Handel 2026 einstellen muss
Nach Sparzwang und Konsumflaute im Jahr 2025. Was sind die zentralen Themen, die den Handel 2026 prägen werden? Eine Einschätzung von Retail-Expertin Sandra Meurer.
2025 war ein einschneidendes Jahr für den Handel: Sparzwang und Konsumflaute setzten sich fort (GfK Konsumklimaindex), die Preissensitivität zog sogar weiter an. Gleichzeitig wurde künstliche Intelligenz zu einem entscheidenden Faktor fürs Shopping (BCG). Und Social Commerce legte als Absatzkanal einen rasanten Aufstieg hin: Deutschlandweit wurden 2025 rund 7,1 Milliarden US-Dollar mittels dieses Online-Einzelhandelsmodells umgesetzt.
Soweit der Blick zurück - was sind die zentralen Themen und Trends, die den Handel im Jahr 2026 prägen werden?
1. 2026 ist Schluss mit Sparen
Nach zwei Jahren Zurückhaltung wächst in Deutschland die Ermüdung vom dauerhaften Sparmodus. 2026 steigt die Bereitschaft, wieder mehr Geld für Genuss und Freizeit auszugeben. Der Trend zum „Little Treat“ kehrt zurück: kleine, bewusste Ausgaben wie Kino- oder Restaurantbesuche gewinnen an Bedeutung. Während große Anschaffungen weiterhin von der wirtschaftlichen Lage abhängen, rücken Genuss und Freizeit klar stärker in den Fokus.
Hintergrund: Eine repräsentative Faire-Umfrage unter über 2.000 Verbraucher*innen zeigt: 29 Prozent wollen im ersten Halbjahr 2026 mehr für Grundnahrungsmittel ausgeben, ein Viertel plant höhere Ausgaben für Freizeitaktivitäten und jede(r) Fünfte für Genussmittel.
2. Shopping-Seasons sind im Wandel
Konsum findet immer seltener spontan statt und wird zunehmend anlassgebunden. Kund*innen kaufen häufiger im Kontext von Seasons. Händler*innen reagieren darauf, indem sie klassische Ereignisse wie Ostern, Halloween oder große Sportevents nicht mehr als punktuelle Highlights, sondern als mehrwöchige Shopping-Seasons inszenieren. Ziel ist es, Kaufanreize über längere Zeiträume aufrechtzuerhalten, Umsätze zu entzerren und nachhaltigere Nachfragezyklen zu schaffen. Shopping-Seasons werden damit zu strategischen Umsatztreibern statt kurzfristiger Promotion-Maßnahmen.
3. Die Gen Z führt eine Retail-Revolution an
Indie-Retail wächst 2026 – maßgeblich getragen von der Gen Z. Entgegen ihrem früheren Image als preis- und onlineorientierte Generation setzt sie zunehmend auf Qualität, Nachhaltigkeit, Regionalität und faire Produktionsbedingungen. Trotz wirtschaftlicher Unsicherheit ist die Gen Z bereit, für diese Werte mehr auszugeben und zeigt damit, dass wertebasierter Konsum auch unter Druck Bestand hat.
Hintergrund: Eine repräsentative Faire-Umfrage zeigt: Für 59 % der Gen Z ist Qualität das wichtigste Kaufkriterium (Preis: 55 %). 41 % zahlen mehr für faire Produkte, 38 % für nachhaltige Materialien. Entsprechend stiegen in der zweiten Jahreshälfte 2025 die Ausgaben der Gen Z für nachhaltige oder faire Produkte bei 25 % (Ø gesamt: 17 %) und für hochwertige Produkte bei 32 % (Ø gesamt: 19 %).
4. Kaum Shopping ohne KI
2026 wird der Handel zunehmend von autonomen KI-Agenten geprägt, die nicht nur beraten, sondern komplette Einkaufsprozesse übernehmen – vom Produktvergleich bis zur Bezahlung. Konsument*innen lagern vor allem Routinekäufe an persönliche Shopping-Agenten aus, die Bedürfnisse antizipieren, Preise überwachen und Alternativen vorschlagen. Sichtbarkeit entsteht dabei nicht mehr primär durch Werbung, sondern durch Datenqualität. Nur Marken mit klar strukturierten Produktinformationen, konsistenten Bildern und präzisen Nutzenargumenten werden von diesen Systemen überhaupt berücksichtigt. Wer das beherrscht, verkauft 2026 nicht nur häufiger, sondern auch automatisierter.
5. Und trotzdem: Am Point of Sale wird weiterhin dem Menschen vertraut
2026 gewinnt Vertrauen im Handel wieder deutlich an Bedeutung – und wird zunehmend an Menschen gebunden. Zum Vorteil der unabhängigen Händler:innen. Konsument*innen sind überfordert von KI-generiertem Content auf Social Media und einer wachsenden Zahl kaum unterscheidbarer Dropshipping-Angebote im E-Commerce. In diesem Umfeld profitieren Indie-Händler*innen besonders. Sie bieten Nähe, persönliche Beratung und nachvollziehbare Produktherkünfte. Der direkte Kontakt, echte Expertise und Transparenz werden wieder zu klaren Vertrauensankern. Indie-Retail wird damit zu einem Gegenpol zur Anonymisierung des digitalen Handels.
Die Autorin Sandra Meurer ist Retail-Expertin bei Faire, einem globalen Online-Großhandelsmarktplatz für unabhängige Händler*innen und Brands.
Cybersecurity Report 2026
Das Angriffstempo 2026: KI beschleunigt, Identitäten geraten unter Druck – eine Analyse von Umut Alemdar, Senior Vice President Cybersecurity by Proofpoint.
Die Cyberbedrohungslage tritt 2026 in eine neue Phase ein. Künstliche Intelligenz (KI) und Automatisierung beschleunigen nicht nur Innovationen auf Unternehmensseite, sondern verändern auch die Arbeitsweise von Angreifern grundlegend. Der Cybersecurity Report 2026 von Hornetsecurity by Proofpoint zeichnet dieses Bild auf Basis von 72 Milliarden über zwölf Monate (15. Oktober 2024 bis 15. Oktober 2025) analysierten E-Mails, ergänzt durch Telemetriedaten aus globalen Cloud-Umgebungen und die Forschung des Hornetsecurity Security Labs. Das Ergebnis ist klar: Die Geschwindigkeit technologischer Entwicklungen überholt vielerorts etablierte Sicherheitskonzepte und eröffnet damit neue, hochskalierbare Angriffsvektoren.
Wenn KI schneller wächst als die Sicherheitsstrategie
KI ist längst kein Zukunftsthema mehr, sondern fester Bestandteil moderner Geschäftsprozesse. Genau darin liegt jedoch auch ein Risiko. Viele Organisationen führen KI-gestützte Tools schneller ein, als Sicherheits- und Governance-Strukturen angepasst werden können. Die Folge sind blinde Flecken: fehlende Transparenz über eingesetzte Modelle, unkontrollierte Datenflüsse und eine deutlich vergrößerte Angriffsfläche. Prompt-Injection-Angriffe oder unbeabsichtigte Datenlecks sind damit keine theoretischen Szenarien mehr, sondern reale Bedrohungen.
Besonders kritisch wird es dort, wo agentische KI nicht nur unterstützt, sondern eigenständig handelt. Autonome Systeme, die in Eigenregie Aktionen ausführen und externe Dienste ansteuern können, senken die Einstiegshürden für Angreifer drastisch. Schon jetzt lassen sich selbst mit geringem technischem Know-how so mehrstufige Angriffskampagnen automatisieren – angefangen bei der initialen Kontaktaufnahme über Social Engineering bis hin zur Ausnutzung technischer Schwachstellen. KI wird damit zum Multiplikator für die Geschwindigkeit, die Reichweite und die Glaubwürdigkeit von Angriffen.
Parallel dazu entwickelt sich auch Ransomware weiter. Die nächste Generation, häufig als Ransomware 3.0 bezeichnet, zielt nicht mehr primär auf Verschlüsselung oder Datenabfluss ab. Stattdessen rückt die Manipulation der Datenintegrität in den Fokus. Angreifer nutzen KI, um Daten gezielt zu verändern, Vertrauen zu untergraben und langfristiges Chaos zu verursachen. Die Folgen sind oft gravierender als nur ein klassischer Systemausfall, da die betroffenen Unternehmen nicht mehr sicher beurteilen können, welche Informationen nun noch korrekt sind.
Dass diese Entwicklung ernst genommen werden muss, zeigt auch die Einschätzung der Sicherheitsverantwortlichen: Laut Cybersecurity Report 2026 bewerten 77 Prozent der CISOs KI-generierte Angriffe als ernsthafte und wachsende Bedrohung. 2026 wird daher ein Jahr, in dem Organisationen ihre KI-Nutzung sowohl kritischer hinterfragen als auch konsequenter absichern müssen.
Ausnutzung schwacher Identitäts- und Zugriffsmodelle
Auch die Identität wird 2026 zum zentralen Angriffspunkt. Bedrohungsakteure konzentrieren sich zunehmend darauf, Authentifizierungs- und Wiederherstellungsprozesse zu unterlaufen – selbst dort, wo moderne Sicherheitsmechanismen im Einsatz sind.
Ein besonders effektiver Ansatz sind Attacker-in-the-Middle-Techniken, mit denen Phishing-Kits klassische Multi-Faktor-Authentifizierungs-Verfahren umgehen und Sitzungstoken abgreifen. Das hat zur Folge, dass Standard-MFAs 2026 nicht mehr ausreichen. Stattdessen müssen phishing-resistente Verfahren wie FIDO2-Sicherheitsschlüssel und Passkeys zum neuen Mindeststandard gemacht werden.
Gleichzeitig zeigt sich: Identitätsprüfung und Account-Wiederherstellung sind häufig das schwächste Glied in der Sicherheitskette. Besonders privilegierte Konten und ausgelagerte Helpdesk-Prozesse machen es Angreifern leicht, bestehende Sicherheitskontrollen zu umgehen. Unternehmen, die ihr Sicherheitsniveau auch 2026 aufrechterhalten wollen, müssen Identitäts- und Berechtigungsstrukturen systematisch auf den Prüfstand stellen, um verborgene Sicherheitslücke frühzeitig aufzudecken, bevor Bedrohungsakteure sie ausnutzen können.
Passkeys sollten deshalb frühzeitig mitgedacht werden. Ihre Einführung wurde 2025 noch durch fragmentierte, uneinheitliche Nutzererlebnisse und den hohen Aufwand bei der Verwaltung unternehmensinterner Zugänge gebremst. Als passwortlose, kryptografisch abgesicherte Anmeldeverfahren, die Nutzer eindeutig an Gerät und Dienst binden, setzen sie sich jedoch zunehmend als besonders wirksame phishing-resistente Authentifizierungsmethode durch. Sie werden 2026 spürbar an strategischer Relevanz gewinnen.
Die Entwicklungen lassen keinen Interpretationsspielraum: 2026 gewinnt, wer vorbereitet ist. Organisationen, die Identitäts- und KI-Sicherheit vernachlässigen, riskieren Schäden, die weit über technische Störungen hinausgehen und dauerhaft Vertrauen zerstören. So wird spätestens in diesem Jahr deutlich: Cybersicherheit geht weit über den Schutz von Systemen hinaus. Sie entscheidet darüber, ob Unternehmen auch unter Druck stabil bleiben, handlungsfähig reagieren und ihr wirtschaftliches Überleben nachhaltig sichern können.
Business in Bewegung – welche ergonomische Routinen im Gründeralltag unterschätzt werden
Wie ergonomische Routinen helfen können, gesund zu bleiben, fokussiert zu arbeiten und langfristig leistungsfähig zu bleiben.
Gründung bedeutet oft: viele Stunden am Schreibtisch, wenig Schlaf, permanentes Multitasking. Der Terminkalender ist voll, der Kopf ebenso. In dieser intensiven Phase steht der Körper selten im Mittelpunkt der Aufmerksamkeit – es geht um Zahlen, Ideen, Netzwerke. Doch wer langfristig gesund und leistungsfähig bleiben möchte, sollte körperliche Bedürfnisse nicht als Nebensache betrachten. Gerade ergonomische Routinen können helfen, die Belastungen im Gründeralltag besser aufzufangen. Viele dieser Maßnahmen sind weder teuer noch kompliziert.
Statische Haltung als schleichende Belastung
Der klassische Start-up-Arbeitsplatz ist flexibel, improvisiert, oft mobil. Was zunächst als Freiheit erscheint, entpuppt sich bei genauem Hinsehen als ergonomische Herausforderung. Laptops auf zu niedrigen Tischen, Küchenstühle als Büroersatz oder langes Arbeiten auf der Couch – all das führt zu ungünstigen Haltungen, die sich erst nach und nach bemerkbar machen. Der Rücken wird rund, der Nacken überstreckt, die Schultern verkrampfen. Auch die Hände und Handgelenke sind bei ungünstiger Positionierung schnell überlastet. Diese Beschwerden entstehen nicht durch einmalige Fehlhaltung, sondern durch tägliche Wiederholung.
Wer regelmäßig die Position wechselt, kurz aufsteht oder die Arme ausschüttelt, kann bereits viel bewirken. Ein Gespräch im Stehen, ein paar Schritte durchs Zimmer oder das bewusste Aufrichten vor dem nächsten Zoom-Call helfen, die Muskulatur zu entlasten. Wer die Möglichkeit hat, sollte sich zudem mit höhenverstellbaren Tischen oder ergonomischen Stühlen auseinandersetzen – auch in der Gründungsphase. Denn Rückenschmerzen entstehen oft schleichend, behindern aber irgendwann den gesamten Tagesablauf.
Augen in Daueranspannung
Was für den Rücken gilt, trifft auch auf die Augen zu. Bildschirme, Displays, künstliches Licht und seltene Pausen: Die visuelle Belastung ist enorm. Wer stundenlang in gleichbleibender Entfernung auf Monitor und Tastatur starrt, riskiert trockene Augen, Kopfschmerzen und zunehmende Sehschwierigkeiten. Gerade in stressigen Phasen wird kaum bemerkt, dass die Augen müde sind – sie funktionieren einfach irgendwie weiter.
Hilfreich ist, regelmäßig den Fokus zu verändern. Ein einfacher Tipp ist die sogenannte 20-20-20-Regel: Alle 20 Minuten für 20 Sekunden auf ein Objekt in etwa sechs Metern Entfernung schauen. So kann sich der Sehapparat kurz entspannen. Auch häufiges Blinzeln hilft, den natürlichen Tränenfilm aufrechtzuerhalten. Viele Menschen merken erst bei gezielter Achtsamkeit, wie sehr sie beim Arbeiten den Blick „einfrieren“.
Technische Unterstützung kann hier ebenfalls sinnvoll sein. Spezielle Brillen mit Blaulichtfilter oder entspiegelte Gläser bieten Schutz vor digitaler Überlastung. Der Optiker eyes + more bietet unter anderem Sehhilfen, die gezielt auf Bildschirmarbeit abgestimmt sind – mit angenehmen Nasenpads, leichten Rahmen und filternden Gläsern. Solche Tools erleichtern den Alltag und können Beschwerden reduzieren, bevor sie entstehen. Wer ohnehin eine Brille trägt, sollte regelmäßig prüfen, ob die Sehstärke noch passt – gerade bei langer Bildschirmnutzung verändern sich die Bedürfnisse oft schneller als erwartet.
Pausen, die nicht als solche zählen
Viele Gründerinnen und Gründer nehmen Pausen zwar physisch wahr, aber mental bleiben sie im Arbeitsmodus. Zwischen zwei Tasks wird kurz durchgescrollt, zwischendurch Nachrichten beantwortet. Wirkliche Erholung entsteht dabei kaum. Das Gehirn bleibt im Aktivitätsmodus, der Körper kommt nicht zur Ruhe. Dabei sind bewusste Unterbrechungen essenziell, um Stress zu verarbeiten und neue Energie zu tanken.
Pausen müssen nicht lang sein – sie müssen klar markiert sein. Wer sich für fünf Minuten auf den Balkon stellt, ein paar tiefe Atemzüge nimmt oder bewusst etwas anderes betrachtet, hilft Körper und Geist, umzuschalten. Auch kleine Bewegungsroutinen – zum Beispiel zwei Minuten leichtes Dehnen – können den Kreislauf aktivieren und die Konzentration danach verbessern.
Wichtig ist, dass Pausen nicht als Schwäche verstanden werden. Sie sind Bestandteil nachhaltiger Arbeitsorganisation. Viele erfolgreiche Gründerinnen und Gründer berichten im Nachhinein, wie sehr strukturierte Erholung ihre Leistungsfähigkeit verbessert hat. Auch kleine Anker im Alltag – feste Essenszeiten, ein Spaziergang nach dem Mittag, ein kurzer Austausch außerhalb der Business-Themen – können dazu beitragen.
Ergonomisches Arbeiten braucht keine perfekten Bedingungen
Im Gründungskontext fehlt oft das Budget für ein professionelles Setup. Doch ergonomische Routinen entstehen nicht durch Ausstattung, sondern durch Haltung – im doppelten Sinne. Wer achtsam auf die eigenen Körpersignale hört, lernt frühzeitig, gegenzusteuern. Schon das Nachjustieren der Sitzhöhe, das Aufstellen des Laptops auf Augenhöhe mit ein paar Büchern oder der Wechsel zwischen Sitzen und Stehen machen einen Unterschied.
Auch mentale Ergonomie spielt eine Rolle. Wer sich permanent unter Druck setzt, jede Minute „produktiv“ zu nutzen, ignoriert natürliche Rhythmen. Dabei sind Erschöpfung, Konzentrationsabfall und innere Unruhe häufig Zeichen, dass eine Pause nötig wäre.
Früh beginnen, langfristig profitieren
Gerade am Anfang einer beruflichen Selbständigkeit werden viele Weichen gestellt. Wer in dieser Phase ergonomisches Verhalten trainiert, profitiert später davon – körperlich und mental. Denn mit zunehmender Verantwortung wachsen auch die Belastungen. Routinen, die heute beiläufig erscheinen, können später die Grundlage sein, um gesund zu bleiben, fokussiert zu arbeiten und langfristig leistungsfähig zu bleiben.
Agentic Commerce
Wie künstliche Intelligenz (KI) den Handel im B2B- und B2C-Umfeld und damit dein Start-up radikal neu definiert.
Stell dir vor, der klassische Warenkorb verschwindet und KI-Agenten regeln alles, was mit Shopping zu tun hat: sie recherchieren, vergleichen, bestellen und bezahlen für dich. Diese Vision ist keine ferne Utopie mehr, sondern in greifbare Nähe gerückt. In den kommenden fünf Jahren steht der Onlinehandel vor einem Umbruch, wie ihn E-Commerce bislang nicht kannte. Agentic Commerce, also agentenbasierter Handel, wird das gesamte Kaufen und Verkaufen radikal neu definieren.
Was ist Agentic Commerce?
Agentic Commerce meint das Einkaufen per KI-Agent: Kund*innen delegieren nicht mehr nur Empfehlungen an die KI, sondern die komplette Abwicklung. Dein KI-Agent sucht das optimale Produkt, prüft Bewertungen und Alternativen, handelt vielleicht sogar den Preis und wickelt Kauf und Bezahlung autonom ab. Die Konsument*innen prüfen am Ende eventuell nur noch das Ergebnis und geben den Einkauf frei – oder nicht mal mehr das, weil alles nach vordefinierten Regeln läuft. Das bedeutet für alle Beteiligten mehr Zeit und mehr Komfort.
Das Marktvolumen ist groß. Analyst*innen gehen davon aus, dass 2029 bis zu vier Prozent aller Onlinekäufe agentengestützt ablaufen könnten, vor allem im Bereich standardisierter, wiederkehrender Bestellungen. Das klingt im ersten Moment wenig, berücksichtigst du jedoch, dass der E-Commerce-Markt ein erwartetes Gesamtvolumen von über 36 Billionen US-Dollar jährlich hat, bedeutet selbst ein kleiner Anteil einen Markt von bis zu 1,47 Billionen US-Dollar.
Paradigmenwechsel: Unsichtbares Shopping und neue Anforderungen
Soweit das Potenzial. Aber was heißt das jetzt für Start-ups im B2B- und vor allem im B2C-Umfeld? Der Shopping-Prozess verändert sich radikal: Zahlungen erfolgen unsichtbar im Hintergrund, Käufe erfolgen nach vorher genau festgelegten Kriterien. Für Produkte, die sich von Massenware unterscheiden, schlummert darin eine große Chance, sofern sie von der KI gefunden werden.
Das fordert dich als Gründer*in heraus: Es reicht künftig nicht mehr, User*innen emotional zu triggern. Entscheidend wird immer mehr, wie gut deine Angebote maschinenlesbar und deine Produktdaten hochwertig strukturiert sind. SEO und Performance-Marketing weichen einer neuen Disziplin: AXO – Agent Experience Optimization, manchmal auch GAIO (für Generative AI Optimization) genannt. Es gilt, Feeds, Schnittstellen und Datenformate so aufzubauen, dass KI-Agenten sie optimal auslesen und bewerten können.
Beispiele: Einem Verbraucher ist ein besonders hoher Anteil von echter Wolle in der Kleidung wichtig. Ein KI-Agent erspart mühsames Suchen und Scrollen durch die Produktbeschreibungen. Oder es sind nachhaltig erzeugte Produkte gefragt, die nur in Deutschland hergestellt werden. Einer KI sind Marketingvideos im Zweifel egal; sie sucht gezielt nach Daten, Fakten und konkreten Belegen. Start-ups, die sich hier durch innovative Produkte hervortun, können durch Agentic Commerce einen Vorteil haben, weil es nicht darum geht, bei Google und ähnlichen Anbietern besonders hoch gerankt zu werden.
Von Google zu ChatGPT: Neue Gatekeeper, neue Touchpoints
Die Touchpoints der Zukunft heißen nicht mehr nur Google oder Amazon. Käufer*innenreisen starten immer öfter auf ChatGPT, Gemini oder Meta-Plattformen. Noch sind die Suchanfragen über KI-Agenten im Vergleich zu Google gering – sie machen nur etwa ein bis zwei Prozent aus. Doch Gartner, ein weltweit agierendes Forschungs- und Beratungsunternehmen im Bereich Technologie, IT und digitale Transformation, prognostiziert, dass bis 2026 das Volumen der traditionellen Suchmaschinenanfragen um rund 25 Prozent fallen könnte – wegen KI-Chatbots und anderen virtuellen Agenten.
Da KI auch jenseits traditioneller Marktplätze sucht, ist das eine Chance. Mit einheitlichen, hochwertigen Feeds können auch Nischenanbieter*innen und Spezialist*innen endlich sichtbar werden, das Feld wird für alle geöffnet. Plötzlich konkurrierst du weltweit, unabhängig von deiner Größe, solange Service, Produktdaten und Bewertungen stimmen.
Produktdaten: Granularität ist Trumpf
Agenten entscheiden auf Basis strukturierter Informationen. Je besser Attributdaten gepflegt sind – Materialien, Größen, Kompatibilität, Nachhaltigkeit, Garantie –, desto sichtbarer wird dein Start-up. KI-gestützte Suche kann so auch versteckte Lagerbestände ausspielen. Du solltest daher ganz gezielt in den Aufbau, die Granularität und die Sauberkeit deiner Produktdaten investieren.
Auch wenn Agenten weniger von klassischem Storytelling geleitet werden: Markenbildung bleibt relevant. Denn Agenten bauen auf objektive Signale. Gerade Servicequalität, Lieferzuverlässigkeit, Transparenz und authentische Bewertungen fließen in Agenten-Feeds ein. Agentic Commerce verstärkt damit den Trend zu mehr Transparenz und direkter, ehrlicher Kund*innenkommunikation.
Herausforderungen: Recht, Haftung und Governance
Noch ein Wort zu den Herausforderungen. So gewinnbringend Agentic Commerce sein kann – Risiken gibt es genug. Noch dreht sich vieles um rechtliche Grauzonen: Wer haftet, wenn Daten manipuliert werden? Wie sieht ein belastbarer Rückgabeprozess aus? Wer trägt am Ende die Verantwortung, wenn aus Versehen das Falsche bestellt oder eine Zahlung ausgelöst wird? Welche Limits und Filter setzt du deinem Agenten, damit er deinen Ansprüchen genügt?
Hinzu kommen noch die ganzen Themen rund um Datenschutz, Compliance und Security: Wer hat Zugriff, wo liegen die Daten, und wie sorgst du dafür, dass das auch morgen noch rechtskonform läuft? Viele rechtliche Fragen sind Stand heute noch offen – Stichwort Haftung, Nachweise, regulatorisches Framework. Hier wird die Politik sicher nachlegen, doch bis dahin heißt es für dich: ausprobieren, was funktioniert, wie du gefunden wirst, wie dein Webauftritt agentenfreundlich ist.
So wirst du agententauglich
Der Wandel kommt, vielleicht langsamer als es manche Prognosen versprechen, aber er ist unausweichlich. Pilotprojekte mit intelligenten Agenten laufen bereits, vor allem in den USA. Wer jetzt Datenexzellenz, Servicequalität und Payment-Komfort zusammendenkt, wird von KI nicht überrollt, sondern gewinnt Sichtbarkeit und Effizienz auf ganz neuen Kanälen. Auch wenn wir noch nicht abschätzen können, welche Marktteilnehmer*innen Agentic Commerce in drei Jahren maßgeblich prägen werden – fest steht: Die Zukunft des Handels ist autonom(er). Für Start-ups heißt das: Werdet aktiv. Probiert, testet, iteriert. Denn am Ende dreht sich alles um eine Frage: Findet dein Agent dich oder den Agenten deiner Konkurrenz?
Der Autor Pascal Beij ist als Chief Commercial Officer (CCO) maßgeblich für die Umsetzung der Wachstumsstrategie von Unzer verantwortlich.
HR-Trends 2026
Welches sind die größten Herausforderungen für Unternehmen im Bereich HR im kommenden Jahr? Welche Entwicklungen und Trends erwarten Verantwortliche? Und welche Tipps haben sie für Entscheider*innen? Wir lassen fünf Expert*innen zu Wort kommen.
Hier steht der eigentliche Text
Ivan Cossu, CEO & Co-Founder von deskbird, eine All-in-One-Plattform für Workplace Management
„2026 trifft die Führungskraft Entscheidungen nicht mehr aus dem Bauch, sondern auf Basis konkreter Daten. Denn nur wer versteht, wie Mitarbeitende Räume und Schreibtische nutzen, wann Teams produktiv zusammenarbeiten und wie HRIS- und Workplace-Systeme ineinandergreifen, gestaltet Arbeit gezielt. Durch die Integration dieser Systeme entsteht ein vollständiges Bild von Flächennutzung und Teamdynamiken bis hin zu Produktivität und dem Return on Office. Unsere Analyse, der Desk Sharing Index, zeigt beispielsweise, dass die Büropräsenz in Deutschland wieder ansteigt. Allerdings liegt die Auslastung der Schreibtische über alle Unternehmensgrößen hinweg bei maximal 34 Prozent. Hier besteht also eindeutiges Potenzial, Ressourcen zu reduzieren und das Büro so zu gestalten, dass die Mitarbeitenden mit Freude dorthin zurückkehren. Analytics verbinden auf diese Weise Kultur, Raum sowie Technologie und werden damit zum zentralen Steuerungsinstrument einer mitarbeiterzentrierten Arbeitswelt.“
