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Firmenwagen Tipp 4: Gebrauchtwagen

Der Kauf von Gebrauchtwagen bei Händlern oder Privatpersonen ist ein bewährter Weg, um günstig ein Fahrzeug zu bekommen, das den eigenen Preisvorstellungen entspricht. Einen Überblick bieten Internetportale, in denen hunderttausende Angebote betrachtet werden können, wobei in fast jeder Preisklasse etwas zu finden ist. Wie gut das Geschäft ist, hängt nicht nur davon ab, ob man ein auf den ersten Blick passendes Fahrzeug findet, sondern auch von der Seriosität des Geschäftspartners.

Zumindest für Laien sind weder kleine Unfallschäden noch die Gründe des Verkaufs ersichtlich. Um böse Überraschungen zu vermeiden, braucht man Fachkenntnis oder objektiven Rat zur Einschätzung des realistischen Fahrzeugwerts. Das kostet Zeit und Geld und muss zum Kaufpreis dazugerechnet werden. Beim Autokauf von Privatleuten ist zu beachten, dass die Preise voraussichtlich keine Mehrwertsteuer enthalten und diese daher auch nicht vom Finanzamt erstattet wird.

Ein Sonderfall ist der Kauf von Fahrzeugen aus der Zwangsversteigerung. Diese sind in der Regel besonders günstig, haben dafür aber keine gut dokumentierte Geschichte. Zumeist besteht später keine Möglichkeit, den Preis zu reduzieren, wenn zunächst übersehene Mängel am Fahrzeug auftauchen.

Firmenwagen Tipp 5: Leasingrückläufer

Gerade große und mittlere Unternehmen leasen Fahrzeuge und ersetzen diese nach Auslaufen der Verträge durch neue Modelle. Nach zwei bis drei Jahren steht der Leasinggeber dann vor der Aufgabe, die Fahrzeuge wieder an den Mann zu bringen. Die meisten Leasingfahrzeuge sind checkheftgepflegt und hatten zuvor erst einen Besitzer.

Nach drei Jahren sind Rabatte von rund 60 Prozent auf den ursprünglichen Verkaufspreis durchaus üblich. Da geleaste Fahrzeuge oft nicht so gut behandelt werden wie eigene, sollte man das Fahrzeug vor einem Ankauf als Firmenwagen genau untersuchen (lassen). Der Zustand sollte im Kaufvertrag genau dokumentiert werden, um bei später auftretenden und vielleicht zuvor übersehenen Mängeln den Preis mindern zu können.

Firmenwagen Tipp 6: Alternative zum Kauf: Mietwagen & Car-Sharing

Wenn der Firmenwagen nicht dauerhaft, sondern nur punktuell gebraucht wird, ist es sinnvoll, die Angebote von Autovermietungen durchzurechnen. Neben den bundesweit aktiven Unternehmen können auch regionale Firmen attraktive Angebote machen. Aufgrund der vergleichsweise hohen Tagesmiete lohnt sich die Nutzung von Mietwagen nur in Ausnahmefällen oder wenn regelmäßig wechselnd ganz verschiedene Fahrzeugtypen gebraucht werden.

Vorteil der Anmietung ist die fehlende Kapitalbindung und die große Flexibilität. Die bieten auch verschiedene Car-Sharing-Anbieter, bei denen auch Firmen Kunden werden können. Hierbei legt man die Nutzungszeit vorher über Internet oder Telefon fest und kann dann (fast) sicher sein, das gewünschte Fahrzeug auch vorzufinden. Lediglich in manchen Ballungsräumen können Car-Sharing-Fahrzeuge für spontane Fahrten ohne Voranmeldung genutzt werden. Car-Sharing bietet sich gerade für Unternehmer an, die viel mit Flugzeug oder Bahn unterwegs sind und jeweils vor Ort mobil sein möchten.

Fazit
Es gibt viele Wege, um günstig an einen Firmenwagen zu kommen. Einrechnen sollte man dies bei Kapitalbedarfsplanungen, und je nach Option die steuerlichen Auswirkungen im Blick behalten. Das gilt auch für eine eventuelle Privatnutzung des Autos, die anhand von Fahrtenbuch und Listenpreis des Fahrzeugs ermittelt werden kann.


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Die Ein-Prozent-Regel

Vorzeitige Rückgabe bei Leasingverträgen
Ein besonders hohes Risiko besteht, wenn man seinen Wagen vor Ende des Leasingvertrags zurückgeben will oder muss. Denn mit dem Vertragsabschluss wurde eine vertragliche Verpflichtung eingegangen, die grundsätzlich einzuhalten ist. Wer für drei Jahre least, muss auch für drei Jahre bezahlen. Es kommt vor, dass das Auto nicht mehr gefällt, sich die Familienverhältnisse geändert haben und ein größeres Modell benötigt wird oder ein Unternehmen mit Außendienst und einem entsprechenden Fuhrpark wegen wirtschaftlicher Flaute Mitarbeiter entlassen muss. Dann wird man die nicht mehr benötigten Fahrzeuge zurückgeben wollen und steht vor dem Dilemma, den Leasingvertrag nicht einhalten zu können. Die Leasinggesellschaft entlässt einen nur aus dem Vertrag, wenn man entsprechenden Schadenersatz bezahlt. Das kann teuer werden.

Finanzierung ist besser, wenn das Durchhalten der Leasingdauer fraglich ist
Wer sein Auto vorzeitig zurück gibt, muss es zum Rückgabezeitpunkt taxieren lassen. Es kann passieren, dass der ermittelte Wert geringer ist als der ursprünglich kalkulierte Restwert, sodass eine saftige Zahlung fällig wird, um aus dem Vertrag aussteigen zu können. Wer nicht ganz sicher ist, ob er die Vertragsdauer auch tatsächlich durchhalten kann, fährt bei einem Autokauf mit Finanzierung meist besser.

Möglichkeit: Jemanden finden, der den Vertrag übernimmt
Wer sein Auto vorzeitig zurückgeben muss, kann sich jemanden suchen, der in den Vertrag einsteigt und ihn bis zum Vertragsende fortführt. Das wird in der Regel nicht zu den gleichen Konditionen klappen, die man selbst bekommen hat, denn das Auto verliert ja im ersten Jahr am meisten an Wert. Das kommt aber immer noch günstiger, als den Vertrag aufzulösen und die verlangte Entschädigung zu bezahlen. Der Leasinggeber wird der Übernahme zustimmen, wenn die Bonität des Übernehmers in Ordnung ist. Die Umschreibung kostet i.d.R. um die 500 Euro.

Vorsicht bei Steuer-Tricks
Eine hohe Leasing-Sonderzahlung verbunden mit einer ebenfalls hohen Leasingrate wurde in der Vergangenheit gern als Steuertrick eingesetzt: Der Restwert nach Ablauf der Leasingdauer wurde dabei bewusst sehr niedrig angesetzt. Das hatte den Hintergrund, dass die Möglichkeit besteht, das Auto zum festgelegten Restwert zu kaufen. Ein Unternehmer, der ein Auto für 50.000 Euro fährt, zum Beispiel einen Porsche Boxster, eine hohe Sonderzahlung und Rate zahlt, für den beträgt der im Vertrag festgelegte Restwert vielleicht 15.000 Euro. Tatsächlich ist das Fahrzeug aber deutlich mehr wert. Er hat die hohen Leasingraten in seinem Unternehmen als Betriebsausgaben abgesetzt und seine Ehefrau kauft das Auto dann für sehr günstige 15.000 Euro. Das funktioniert in der Regel jedoch nicht, weil sich die Finanzverwaltung den Leasingvertrag sehr genau ansieht. Sie überprüft den Verkehrswert z.B. anhand der Schwacke-Liste und wird diese Gestaltung nicht akzeptieren.

Die Ein-Prozent-Regelung - für wen gilt sie?
Die Ein-Prozent-Regelung gilt grundsätzlich für Unternehmer, die ihr Auto zu mehr als 50 Prozent betrieblich nutzen. Der Unternehmer muss für einen repräsentativen Zeitraum, in der Regel für drei Monate, alle Fahrten und die dabei gefahrenen Kilometer festhalten. Betriebliche Fahrten sind dabei auch die Fahrten zu Fortbildungen und die Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb. Anschließend werden die betrieblichen Fahrten zu den Gesamtfahrten in Relation gesetzt. Wenn dann die betriebliche Nutzung über 50 Prozent liegt, ist man im Anwendungsbereich der Ein-Prozent-Regelung. Wichtig: Die Ein-Prozent-Regelung gilt für alle auch privat genutzten Fahrzeuge, egal ob die Fahrzeuge gekauft oder geleast sind.

Wie berechnet sich die Privatnutzung nach der Ein-Prozent-Regelung?
Grundlage für die Berechnung ist der Bruttolistenpreis des Fahrzeuges, abgerundet auf volle 100 Euro. Der Bruttolistenpreis ist der Listenpreis des Herstellers einschließlich Umsatzsteuer. Wenn der Bruttolistenpreis beispielsweise 40.000 Euro beträgt, beträgt der monatliche Privatanteil 1 Prozent davon = 400 Euro. Das wären dann 4800 Euro pro Jahr. Das ist der Vorteil aus der Privatnutzung des Fahrzeuges und somit der Betrag, der dem Gewinn wieder hinzugerechnet wird.