Umsatz- und Ertragsvorschau


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Die Umsatz- und Ertragsvorschau ist Teil des Businessplans.

In der Umsatz- und Ertragsvorschau werden die zu erwartenden Umsätze und Kosten als Zahlenwerk abgebildet. Die wesentliche Aufgabe einer Umsatz- und Ertragsvorschau besteht darin, Auskunft über die wirtschaftliche Tragfähigkeit einer Gründung zu geben.

Regelmäßig ist die Erstellung von Umsatzprognosen mit Unsicherheiten behaftet. Wichtig ist eine vorsichtige, konservative Einschätzung. Im Zweifelsfall sollten die Erlöse niedriger und die Kosten höher bewertet werden, um eher konservative Planzahlen zu erreichen.

Für die Umsatzprognose sind die geplanten Mengen an verkauften Produkten oder Dienstleistungen sowie deren Preise zugrunde zu legen. Auf der Kostenseite müssen sämtliche Kosten erfasst werden. Dazu gehören Mieten, Einstandspreise, Versicherungen, Personalkosten inkl. Sozialabgaben, aber auch evtl. Kreditzinsen.

Eine Umsatz- und Ertragsvorschau, die ein wesentlicher Teil des Businessplans ist, sollte für drei Geschäftsjahre angefertigt werden.

Alternativbegriffe oder Falschschreibweisen:

Rentabilitätsprognose, Rentabilitätsvorschau, Umsatzprognose, Ertragsprognose, Umsatzvorschau, Ertragsvorschau

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Abschreibung

Eine Anlageinvestition ist ein zur langfristigen Nutzung bestimmtes, dauerhaft verwendbares Produktionsmittel.

Jedes Wirtschaftsgut, das ein Unternehmen anschafft, verliert im Lauf der Zeit an Wert. Dies gilt auch für immaterielle Wirtschaftsgüter wie Patente oder Lizenzen. Der Wertverlust tritt durch Abnutzung und Verschleiß ein oder durch technische Veraltung einer Sache. Steuerlich wird dieser Wertverlust in Form der Abschreibung erfasst. Diese hilft den Unternehmen Steuern zu reduzieren, da die Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines Wirtschaftsguts während dessen wirtschaftlicher Lebensdauer steuerlich als Aufwand geltend gemacht werden können.

Bei der linearen Abschreibung verteilt sich dieser Aufwand gleichmäßig auf die Jahre der voraussichtlichen Nutzbarkeit eines Wirtschaftsgutes. Wie lange die Lebensdauer jedes einzelnen Wirtschaftsgutes ist, wird in den sog. AfA-Tabellen (AfA = Absetzung für Abnutzung) des Bundesfinanzministeriums geregelt.

Bei der degressiven Abschreibung wird der Abschreibungsbetrag auf Basis des Restbuchwertes des Anlagegutes berechnet. Die Abschreibungsbeiträge reduzieren sich von Jahr zu Jahr. Seit 2008 darf die degressive Abschreibung nicht mehr angewandt werden.

Beispiele für Abschreibungs-Zeiträume:

  • Abschreibung Büromöbel: 13 Jahre
  • Abschreibung Handy: 5 Jahre
  • Abschreibung Laptop: 3 Jahre
  • Abschreibung Leichtbauhalle: 14 Jahre
  • Abschreibung mobiler Hublift: 11 Jahre 

Das heißt ein Bürotisch, der 1300 Euro gekostet hat, erhält jährlich eine Abschreibung von 100 Euro.

Alternativbegriff oder Falschschreibweisen:

AfA, Wertminderung, Wertverminderung, Amortisation

 

Bereitstellungsprovision

Die Bereitstellungsprovision ist eine Bankgebühr, die anfällt, wenn ein Kredit nicht in Anspruch genommen wird. 

Die Bereitstellungsprovision wird dann fällig, wenn der Kreditbetrag nicht oder nicht vollständig vom Kreditnehmer abgerufen wurde. Meistens wird im Kreditvertrag eine Zeitspanne vereinbart, in der der Kreditnehmer das Darlehen abnehmen muss, um die Zahlung der Bereitstellungsprovision zu vermeiden. Mit der Bereitstellungsprovision will die Bank den Schaden durch die ihr entgangenen Zinseinnahmen kompensieren. Statt von „Bereitstellungsprovision“ spricht man auch von „Bereitstellungszinsen“.

Alternativbegriffe oder Falschschreibweisen:

Bereitstellungszinsen, Bereitstellungszins, Bereithaltungszinsen

Bereitstellungszinsen

Als Bereitstellungszinsen werden Bankgebühren bezeichnet, die anfallen, wenn ein Kredit nicht in Anspruch genommen wird. 

Die Bereitstellungszinsen werden dann fällig, wenn der Kreditbetrag nicht oder nicht vollständig vom Kreditnehmer abgerufen wurde. Meistens wird im Kreditvertrag eine Zeitspanne vereinbart, in der der Kreditnehmer das Darlehen abnehmen muss, um die Zahlung von Bereitstellungszinsen zu vermeiden.

Mit den Bereitstellungszinsen will die Bank den Schaden durch die ihr entgangenen Zinseinnahmen kompensieren. Der Begriff „Bereitstellungszinsen“ ist eine andere Bezeichnung für „Bereitstellungsprovision“.

Alternative oder Falschschreibweisen:

Bereitstellungsprovision

Betriebsmittel

Als Betriebsmittel bezeichnet man Aufwendungen, die für den laufenden Geschäftsbetrieb erforderlich sind (z.B. Wareneinsatz, Verbrauchsmaterial, Gehälter).

Nach der KFW-Definition sind unter „Betriebsmittel“ alle laufenden Kosten eines Unternehmens zu verstehen. Dazu gehören ebenso Miete und Kaution für Büro- und Gewerberäume wie die Personalkosten. Aber auch Aufwendungen für Werbung, Anmeldungen und Genehmigungen, Forschung und Entwicklung oder Beratungskosten zählen zu Betriebsmitteln.

Mit einer Betriebsmittel-Finanzierung können darüber hinaus aber auch Maßnahmen zur Mitarbeiterqualifizierung abgedeckt werden. Vor allem aber dienen Betriebsmittel-Darlehen für die Gewährung von Zahlungszielen und zur Vorfinanzierung von Aufträgen. Typische Laufzeiten für Betriebsmittel-Darlehen betragen 5 Jahre.

Alternativbegriffe oder Falschschreibweisen:

Arbeitsmittel, Hilfsmittel, Produktionsmittel, Ressource, Rohstoff

Bürgschaftsbank

Bürgschaftsbanken sind staatlich unterstützte Förderbanken, die Bürgschaften an Unternehmen und Freiberufler vergeben.

Die Bürgschaftsbanken der Länder sind Selbsthilfeeinrichtungen der mittelständischen Wirtschaft. Sie verfolgen das Ziel, durch die Übernahme von Bürgschaften das Wachstum des Mittelstands sicherzustellen. Vor allem geht es den Bürgschaftsbanken darum, betriebswirtschaftlich sinnvolle Projekte, für die keine ausreichenden Banksicherheiten zur Verfügung stehen, zu ermöglichen.

An den Bürgschaftsbanken sind Kammern, Innungen, Wirtschaftsverbände, Banken und Sparkassen beteiligt. Die privatwirtschaftlich organisierten Bürgschaftsbanken erhalten staatliche Rückbürgschaften, vergeben also letztendlich öffentliche Fördermittel.

In jedem Bundesland Deutschlands gibt es eine Bürgschaftsbank. Sämtliche Bürgschaftsbanken sind im Verband deutscher Bürgschaftsbanken zusammengeschlossen.

Alternativbegriffe oder Falschschreibweisen:

Bürgschaftsinstitut, Bürgsschaftsbank

Eigenkapital

Als Eigenkapital werden die Mittel bezeichnet, die vom Unternehmer selbst erbracht werden.

Im Gegensatz zum Fremdkapital, das als Kredit von Gläubigern zur Verfügung gestellt wird, stammt das Eigenkapital von den Gesellschaftern selbst und wird von diesen unbefristet und nicht rückzahlbar in das Unternehmen eingebracht. Es kann aber auch aus Gewinnrücklagen gebildet werden.

Nachträglich kann Eigenkapital durch Erhöhung der Gesellschaftereinlagen erfolgen oder durch Aufnahme neuer Gesellschafter. In der Bilanz wird das Eigenkapital und dessen Herkunft auf der Passivseite aufgeführt. Ist das Vermögen lt. Aktivseite größer als das Fremdkapital der Passivseite, so ist das Eigenkapital im Unternehmen positiv – und umgekehrt. Die Eigenkapitalquote bezeichnet den Anteil des wirtschaftlichen Eigenkapitals am Gesamtkapital eines Unternehmens. 

Je mehr Eigenkapital ein Unternehmen vorweisen kann, umso höher ist seine Kreditwürdigkeit bzw. Bonität. Entsprechend verbessert eine gute Eigenkapitalausstattung die Chancen auf Finanzierung durch Fremdkapital.

Mischformen zwischen Eigenkapital und Fremdkapital werden als Mezzanine-Kapital bezeichnet. Dieses wird i.d.R. dem wirtschaftlichen Eigenkapital zugerechnet, durch das die ggfls. vorhandenen Sicherheiten des Unternehmens nicht reduziert werden.

Alternativbegriffe oder Falschschreibweisen:

Eigenkapittal

Fachliche Qualifikation

Eine ausreichende fachliche Qualifikation wird in allen Fällen von den Fördergebern vorausgesetzt.

Zur notwendigen Qualifikation eines Existenzgründers gehören auf der einen Seite die fachliche Qualifikation, auf der anderen Seite das betriebswirtschaftliche Know-how. Neben einer entsprechenden Ausbildung und Berufspraxis in der jeweiligen Branche sollten die Grundzüge der Buchführung, Kostenrechnung und Preiskalkulation bekannt sein. Im Zweifelsfall kann dieses Know-how aber auch durch Fortbildungsmaßnahmen erworben bzw. ausgebaut werden.

Alternativbegriffe oder Falschschreibweisen:

Fachwissen, Fachliches Know-how

Finanzplan

Der Finanzplan ist der Zahlenteil des Businessplans, und enthält die Prognosen und Plandaten für alle Kosten und Einnahmen des Unternehmens.

Im Finanzplan werden sämtliche Kosten und Investitionen erfasst. Dazu gehören die Gründungskosten, die unmittelbar bei der Errichtung des Unternehmens anfallen.

Im Bereich der Investitionen werden alle zu erwartenden Anschaffungen wie etwa Maschinen oder Fahrzeuge  aufgelistet. Schließlich werden alle Betriebsausgaben, also laufenden Kosten erfasst. Auch der Unternehmerlohn ist hier zu berücksichtigen. Mögliche Einnahmen werden ebenso im Finanzplan erfasst. Aus der Gegenüberstellung sämtlicher Zahlen ergeben sich der Kapitalbedarf sowie die Liquiditätsvorschau. Vor allem gibt der Finanzplan darüber Aufschluss, wann und ob das Unternehmen rentabel wird.

Im Gründerberater.de ist ein kostenloses Excel-Finanzplan-Tool für die ersten drei Betriebsjahre enthalten.

Alternativbegriffe oder Falschschreibweisen:

Finanz-Plan, Zahlenteil Businessplan

Freiberufler Förderung

Viele Gründungs-Fördermittel stehen auch Freiberuflern zur Verfügung.

So können Freiberufler, also etwa Rechtsanwälte, Steuerberater, Ärzte oder Architekten, z.B. die Kosten einer Kanzlei-, Praxis- oder Büroübernahme mit öffentlichen Fördergeldern finanzieren. Ebenso kann eine Neuerrichtung mit Fördergeldern gestemmt werden.

Alle klassischen KFW-Förderdarlehen im Gründerbereich stehen allen Freiberuflern uneingeschränkt zur Verfügung. Freiberufler sind also in puncto Finanzierung und Förderung nicht schlechter gestellt als gewerbliche Gründer. Ebenfalls können die Angehörigen der Freien Berufe von zahlreichen Angeboten der Bürgschaftsbanken profitieren. Und auch die Förderung von Unternehmensberatung ist i.d.R. für Freiberufler möglich.

Allerdings sind beratende Berufe wie Rechtsanwälte, Steuerberater oder Unternehmensberater von den Beratungsförderungen meistens ausgeschlossen.

Alternativbegriffe oder Falschschreibweisen:

Freiberuflerförderung, Förderung Freie Berufe

Haftungsfreistellung

Eine Haftungsfreistellung bei Förderkrediten erleichtert die Kreditvergabe bei fehlenden Sicherheiten.

Die Haftungsfreistellung kann bei bestimmten Förderkrediten vom Förderinstitut gewährt werden. Die Haftungsfreistellung kommt allerdings nicht direkt dem Gründer bzw. Unternehmen zugute, sondern der Hausbank, die den Förderkredit ausreicht.

Grundsätzlich haftet die Hausbank bei der Vergabe eines Förderdarlehens an einen Gründer gegenüber dem Förderinstitut, also z.B. gegenüber der KfW. Durch die Haftungsfreistellung, die in Prozent angegeben wird, wird die Hausbank von einem Teil des Risikos entlastet. Dadurch steigt die Wahrscheinlichkeit, dass es zur Kreditvergabe auch bei mangelnden Sicherheiten des Gründers kommt.

Allerdings bedeutet die Haftungsfreistellung nicht, dass der Kreditgeber auf die Stellung von banküblichen Sicherheiten durch den Gründer verzichtet. Auch ändert die Haftungsfreistellung nichts an der Rückzahlungsverpflichtung des Darlehensnehmers. Meist beträgt die Haftungsfreistellung zwischen 40 und 80 Prozent, aber auch bis zu 100 Prozent der Kreditsumme sind als Haftungsfreistellung möglich.

Die Kosten der Haftungsfreistellung werden entweder zwischen Förderbank und Hausbank geteilt oder in Form eines geringen Zinsaufschlags dem Kreditnehmer aufgelastet.

Alternativbegriffe oder Falschschreibweisen:

Haftungfreistellung, Haftungs-Freistellung, Haftungsbefreiung

Innovation

Eine Innovation bezeichnet eine neue Idee oder Erfindung.

Zahlreiche Fördermittel werden nur für Innovationen bzw. innovative Produkte, Dienstleistungen oder Verfahren zur Verfügung gestellt. Dabei muss es sich nicht zwingend um hochgradig und technologisch herausragende Innovationen handeln.

Jedoch muss für eine Förderfähigkeit die Neu- und Weiterentwicklung, also die Innovation, in strukturierten Forschungs- und Entwicklungsprozessen stattfinden. Für diese muss ein konkreter Aufwand betrieben werden, der im Einzelfall umfangreich nachgewiesen werden muss. Generell gilt dabei: Das Projekt muss technisch durchführbar sein, es sollte aber ein erkennbares technisches Risiko vorhanden sein.

Eine neue Geschäftsidee bzw. eine Idee für ein neues Produkt oder Dienstleistung allein sind i.d.R. nicht ausreichend, um spezielle Fördermittel im Bereich Innovation zu erhalten.

Alternativbegriffe oder Falschschreibweisen:

Inovation, Neue Idee, Erfindung, Novität, Neuheit, Neuerung, Fortschritt

Innovationsmanagement

Das Innovationsmanagement bezeichnet die systematische Planung von neuen Produkten, Dienstleistungen oder Prozessen.

Innovationsmanagement dient dazu, im Unternehmen die Voraussetzungen für Innovationen zu schaffen. Im Rahmen des Innovationsmanagements wird die Innovationsfähigkeit eines Unternehmens durch die Verknüpfung von Personal-, Organisations- und Kompetenzentwicklung gesteigert.

Wesentlich ist dabei auch die Schaffung eines innovationsfreundlichen Umfelds im Unternehmen. Das Innovationsmanagement ist idealerweise Teil der zentralen Unternehmensstrategie.

Alternativbegriffe oder Falschschreibweisen:

Inovationmanagement

Kapitalbedarfsplan

Der Kapitalbedarfsplan ist Teil des Finanzplans und somit ein Element des Businessplans.

Der Kapitalbedarfsplan enthält alle Berechnungen für längerfristige Investitionen einer Unternehmensgründung. Hiermit unterscheidet sich der Kapitalbedarfsplan vom Liquiditätsplan, der eine Übersicht über die kurzfristigen Ein- und Auszahlungen bietet.

Der Kapitalbedarfsplan orientiert sich eng an der Investitionsrechnung. Für die Erstellung eines Kapitalbedarfsplans analysiert man den Kapitalbedarf vor der Gründung, den Kapitalbedarf für die betriebliche Anlaufphase sowie den Kapitalbedarf zur Sicherung des Lebensunterhaltes.

Anschließend behandelt der Kapitalbedarfsplan, wie der ermittelte Kapitalbedarf finanziert wird. Die hierfür ggfls. anfallenden Zinsen werden ebenfalls im Kapitalbedarfsplan erfasst.

Alternativbegriffe oder Falschschreibweisen:

Kapitalbedarfplan