Projektträger


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Projektträger sind Verwaltungshelfer, die als Ansprechpartner für staatliche Fördermittel dienen.

Vor allem Fördermittel des BMWi sowie des BMBF werden nicht von den Ministerien betreut, sondern durch sog. Projektträger. Projektträger informieren die passenden Zielgruppen u.a. über die von ihnen betreuten Fördermittel. Projektträger nehmen Anträge entgegen, beraten die möglichen Fördermittel-Empfänger und entscheiden über die Vergabe der Fördermittel in allen Einzelfällen.

Alternativbegriffe oder Falschschreibweisen:

BMBF-Projektförderung, BMWI-Projektförderung 

TIPP: Förderchancen nutzen

Sie benötigen Finanzmittel für Ihr Gründungs- oder Expansionsvorhaben? Dann machen Sie jetzt den kostenlosen Fördermittelcheck auf Gründerberater.de. Hier erfahren Sie passend für Ihr Vorhaben, welche staatlichen Zuschüsse, Darlehen, Bürgschaften, Garantien, Beteiligungsmittel oder Beratungsleistungen Ihnen zustehen. Nach nur 5 Klicks erhalten Sie direkt Ihre Auswertung.

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Anlagevermögen

Das Anlagevermögen besteht aus den dauerhaft genutzten Vermögenswerten eines Unternehmens.

Im Anlagevermögen befinden sich diejenigen Vermögensgegenstände, die dem langfristigen Geschäftszweck dienen. Die Bestandteile des Anlagevermögens sind erforderlich, um den Betrieb aufrecht zu erhalten. Sie sind somit nicht für den Verkauf oder Produktionsprozess bestimmt. Dies unterscheidet das Anlagevermögen vom Umlaufvermögen, in dem alle Vermögensgegenstände, die zum kurzfristigen Verbrauch bestimmt sind, enthalten sind. Typische Beispiele des Anlagevermögens sind Grundstücke, Maschinen, Fahrzeuge, Schutzrechte, Patente, Lizenzen, aber auch Beteiligungen an anderen Unternehmen. Im Rechnungswesen werden Teile des Anlagevermögens auf der Aktivseite einer Bilanz ausgewiesen.

Alternativbegriffe oder Falschschreibweisen:

Anlagenvermögen

Bereitstellungsprovision

Die Bereitstellungsprovision ist eine Bankgebühr, die anfällt, wenn ein Kredit nicht in Anspruch genommen wird. 

Die Bereitstellungsprovision wird dann fällig, wenn der Kreditbetrag nicht oder nicht vollständig vom Kreditnehmer abgerufen wurde. Meistens wird im Kreditvertrag eine Zeitspanne vereinbart, in der der Kreditnehmer das Darlehen abnehmen muss, um die Zahlung der Bereitstellungsprovision zu vermeiden. Mit der Bereitstellungsprovision will die Bank den Schaden durch die ihr entgangenen Zinseinnahmen kompensieren. Statt von „Bereitstellungsprovision“ spricht man auch von „Bereitstellungszinsen“.

Alternativbegriffe oder Falschschreibweisen:

Bereitstellungszinsen, Bereitstellungszins, Bereithaltungszinsen

Beteiligungskapital

Wenn sich ein Investor mit seinem Kapital an einem Unternehmen beteiligt, spricht man von Beteiligungskapital.

Andere Bezeichnungen für Beteiligungskapital lauten „Risikokapital“ bzw. „Wagniskapital“ bzw. „Venture Capital“. Im Gegensatz zu Fremdkapital, also Krediten, handelt es sich bei Beteiligungskapital um Eigenkapital, das dem Unternehmen zeitlich unbegrenzt zur Verfügung gestellt wird. Investoren von Beteiligungskapital können Privatleute (etwa Business Angels) sein oder auch Unternehmen. Auch staatliche Beteiligungsgesellschaften kommen als Beteiligungskapitalgeber in Betracht.

Für Beteiligungskapital sind keine Sicherheiten zu stellen. Auch muss Beteiligungskapital nicht zurückgezahlt werden. Möglich ist die Beteiligung am Stamm- oder Grundkapital des Unternehmens, aber auch die sog. stille Beteiligung. Bei dieser tritt der Investor nicht nach außen erkennbar als Gesellschafter auf.

Investoren von Beteiligungskapital erwarten i.d.R. einen Gewinn durch den späteren Verkauf ihrer Anteile, sobald das Unternehmen einen entsprechenden Wert darstellt. Beteiligungskapital ist vor allem relevant bei der Finanzierung von jungen Technologieunternehmen.

Alternativbegriffe oder Falschschreibweisen:

Risikokapital, Wagniskapital, Venture Capital, VC-Kapital

Bürgschaft

Als Bürgschaft bezeichnet man die Übernahme der Verpflichtung, für einen Zahlungsausfall eines Gläubigers einzustehen.

Bürgschaften werden häufig erteilt, um andere fehlende Sicherheiten bei der Kreditvergabe zu ersetzen. Mit einer Bürgschaft sichert sich der Gläubiger bei einem Bürgen für den Fall der Zahlungsunfähigkeit seines Hauptschuldners ab.

Bei einer selbstschuldnerischen Bürgschaft ist der Bürge sofort zur Zahlung verpflichtet, wenn der Hauptschuldner seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt. Liegt keine selbstschuldnerische Bürgschaft vor, so hat der Bürge das Recht auf „Einrede der Vorausklage“. Dies besagt, dass er erst dann zur Übernahme der Verbindlichkeit verpflichtet ist, wenn der Gläubiger vergeblich die Zwangsvollstreckung betrieben hat.

Alternativbegriffe oder Falschschreibweisen:

Sicherheit leisten

Bürgschaftsbank

Bürgschaftsbanken sind staatlich unterstützte Förderbanken, die Bürgschaften an Unternehmen und Freiberufler vergeben.

Die Bürgschaftsbanken der Länder sind Selbsthilfeeinrichtungen der mittelständischen Wirtschaft. Sie verfolgen das Ziel, durch die Übernahme von Bürgschaften das Wachstum des Mittelstands sicherzustellen. Vor allem geht es den Bürgschaftsbanken darum, betriebswirtschaftlich sinnvolle Projekte, für die keine ausreichenden Banksicherheiten zur Verfügung stehen, zu ermöglichen.

An den Bürgschaftsbanken sind Kammern, Innungen, Wirtschaftsverbände, Banken und Sparkassen beteiligt. Die privatwirtschaftlich organisierten Bürgschaftsbanken erhalten staatliche Rückbürgschaften, vergeben also letztendlich öffentliche Fördermittel.

In jedem Bundesland Deutschlands gibt es eine Bürgschaftsbank. Sämtliche Bürgschaftsbanken sind im Verband deutscher Bürgschaftsbanken zusammengeschlossen.

Alternativbegriffe oder Falschschreibweisen:

Bürgschaftsinstitut, Bürgsschaftsbank

Disagio

Das Disagio bezeichnet den Betrag, um den der Nennwert eines Kredits gekürzt wird.

Wenn der Auszahlungsbetrag eines Darlehens geringer als der Nennwert des Darlehens ist, wird ein sog. Disagio zum Abzug gebracht. Die Spanne bzw. der Unterschiedsbetrag zwischen Nennbetrag und Auszahlungsbetrag wird demnach Disagio genannt. Andere Begriffe für Disagio sind Damnum, Diskont oder Abgeld. Das Disagio stellt eine Art Vorabzins dar, verteuert also das Darlehen für den Schuldner. Das Gegenteil des Disagio ist das Agio, auch Aufgeld genannt.

Alternativbegriffe oder Falschschreibweisen:

Damnum, Diskont, Abgeld

Factoring

Der Begriff Factoring bezeichnet den Verkauf von Forderungen an Dritte.

Drei Parteien sind grundsätzlich am Factoring beteiligt:

Der Kreditor, also der Lieferant einer Ware oder Leistung, der Debitor, also der Schuldner, sowie der Factor, also das Kreditinstitut, das die offene Forderung des Kreditors aufkauft und von diesem abzüglich einer Factoring-Gebühr erwirbt.

Factoring verbessert die Liquidität des Kreditors und dessen Eigenkapitalquote. Verschiedene Factoring-Formen lassen sich unterscheiden, vor allem echtes und unechtes Factoring: Ersteres enthält das Delkredererisiko, also das Risiko des Zahlungsausfalls, hingegen verbleibt beim unechten Factoring das Zahlungsausfallrisiko beim Kreditor.

Alternativbegriffe oder Falschschreibweisen:

Faktoring

Finanzplan

Der Finanzplan ist der Zahlenteil des Businessplans, und enthält die Prognosen und Plandaten für alle Kosten und Einnahmen des Unternehmens.

Im Finanzplan werden sämtliche Kosten und Investitionen erfasst. Dazu gehören die Gründungskosten, die unmittelbar bei der Errichtung des Unternehmens anfallen.

Im Bereich der Investitionen werden alle zu erwartenden Anschaffungen wie etwa Maschinen oder Fahrzeuge  aufgelistet. Schließlich werden alle Betriebsausgaben, also laufenden Kosten erfasst. Auch der Unternehmerlohn ist hier zu berücksichtigen. Mögliche Einnahmen werden ebenso im Finanzplan erfasst. Aus der Gegenüberstellung sämtlicher Zahlen ergeben sich der Kapitalbedarf sowie die Liquiditätsvorschau. Vor allem gibt der Finanzplan darüber Aufschluss, wann und ob das Unternehmen rentabel wird.

Im Gründerberater.de ist ein kostenloses Excel-Finanzplan-Tool für die ersten drei Betriebsjahre enthalten.

Alternativbegriffe oder Falschschreibweisen:

Finanz-Plan, Zahlenteil Businessplan

Franchise-Förderung

Franchise-Nehmer haben als eigenständige Unternehmer ebenso Anspruch auf öffentliche Fördermittel wie unabhängige Gründer.

Manche Franchisesysteme bieten Unterstützung bei der Beantragung von Fördermitteln an. Zum Beispiel geben sie Support bei der Erstellung des Businessplans oder haben ihr System generell bereits auf Förderfähigkeit bei den öffentlichen Förderbanken überprüfen lassen.

Fördermittel der KfW, der Arbeitsagenturen für Gründer aus der Arbeitslosigkeit oder auch Exist für Gründer aus den Hochschulen stehen grundsätzlich allen Franchise-Gründern zur Verfügung. Allerdings müssen auch sie den normalen Weg der Beantragung gehen.

Generell gilt, dass erprobte Franchisesysteme durchaus höhere Erfolgsaussichten auf eine erfolgreiche Finanzierung bieten als ein unbekanntes Geschäftsmodell.

Alternativbegriffe oder Falschschreibweisen:

Franchiseförderung

Gewährleistungsbürgschaft

Eine Gewährleistungsbürgschaft dient der Absicherung von Garantieansprüchen für den Fall der Insolvenz eines Unternehmens.

Eine Gewährleistungsbürgschaft kann von einer Bank oder Versicherung gestellt werden, um evtl. Ansprüche eines Auftraggebers wegen auftretender Sachmängel abzusichern.

Mittels der Gewährleistungsbürgschaft kann der Auftraggeber das Risiko einer zwischenzeitlichen Insolvenz seines Auftragnehmers abfedern. Der Bürge würde – falls die Insolvenz während der Gewährleistungszeit eintritt – für die Beseitigung eines evtl. Sachmangels eintreten.

Alternativbegriffe oder Falschschreibweisen:

Garantiebürgschaft, Garantie-Bürgschaft

Innovation

Eine Innovation bezeichnet eine neue Idee oder Erfindung.

Zahlreiche Fördermittel werden nur für Innovationen bzw. innovative Produkte, Dienstleistungen oder Verfahren zur Verfügung gestellt. Dabei muss es sich nicht zwingend um hochgradig und technologisch herausragende Innovationen handeln.

Jedoch muss für eine Förderfähigkeit die Neu- und Weiterentwicklung, also die Innovation, in strukturierten Forschungs- und Entwicklungsprozessen stattfinden. Für diese muss ein konkreter Aufwand betrieben werden, der im Einzelfall umfangreich nachgewiesen werden muss. Generell gilt dabei: Das Projekt muss technisch durchführbar sein, es sollte aber ein erkennbares technisches Risiko vorhanden sein.

Eine neue Geschäftsidee bzw. eine Idee für ein neues Produkt oder Dienstleistung allein sind i.d.R. nicht ausreichend, um spezielle Fördermittel im Bereich Innovation zu erhalten.

Alternativbegriffe oder Falschschreibweisen:

Inovation, Neue Idee, Erfindung, Novität, Neuheit, Neuerung, Fortschritt

Insolvenz

Als Insolvenz wird die Zahlungsunfähigkeit eines Schuldners bezeichnet.

Wenn ein Unternehmen seinen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen kann, befindet es sich im Zustand der Insolvenz. Neben der akuten Zahlungsunfähigkeit kann ein Grund für die Insolvenz auch die drohende Zahlungsunfähigkeit sein, die bedeutet, dass ein Unternehmen voraussichtlich zu einem bestimmten künftigen Zeitpunkt seine Zahlungsverpflichtungen nicht mehr erfüllen kann.

Schließlich kann auch die Überschuldung eine Insolvenz auslösen. Diese besagt, dass die Vermögenswerte des Unternehmens nicht ausreichen, um die Verbindlichkeiten zu decken.

Die akute Zahlungsunfähigkeit sowie die Überschuldung lösen die Verpflichtung aus, einen Insolvenzantrag beim Amtsgericht zu stellen. Die drohende Zahlungsunfähigkeit erlaubt es einem Schuldner, einen Insolvenzantrag zu stellen und das Unternehmen evtl. doch noch zu sanieren.

Alternativbegriffe oder Falschschreibweisen:

Zahlungsunfähigkeit

Investitionskosten

Als Investitionskosten werden diejenigen Ausgaben bezeichnet, die für längerfristige Anlagegüter getätigt werden.

Unter Investitionskosten fallen z.B. Betriebs- und Geschäftsausstattung, Maschinen, Gebäude, Geräte, Software, aber auch Patente.

Die Investitionskosten hierfür sind im steuerrechtlichen Sinn keine Kosten, sondern stellen lediglich die Umwandlung von Anlagevermögen dar. Man spricht von Aktivtausch.

Die Größenordnung von Förderdarlehen wird auf Basis der Investitionskosten ermittelt.

Alternativbegriffe oder Falschschreibweisen:

Kapitalanlage-Kosten