AfA, Wertminderung, Wertverminderung, Amortisation
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Krisenmanagement
Unter Krisenmanagement versteht man den systematischen Umgang mit einer Unternehmenskrise.
Ziel jedes Krisenmanagements ist der Erhalt der Unternehmung. Grundsätzlich ist frühes Handeln das wichtigste Instrument des Krisenmanagements. Bereits erste Anzeichen wie Umsatzrückgänge oder Liquiditätsengpässe müssen ernst genommen werden. Professionelles Krisenmanagement ist oft nur durch externe Fachleute möglich.
Die örtlichen IHKn bzw. HWKn bieten Krisen-Sprechtage oder Hotlines, um Schieflagen abzufedern und Gegenmaßnahmen einzuleiten. Auch die BAFA bietet Beratungsmaßnahmen für KMU in Schwierigkeiten, um ein effektives Krisenmanagement zu starten. Zum Krisenmanagement zählt man ebenso die Krisenvermeidung wie die Krisenbewältigung bei bereits eingetretenen Krisen.
Alternativbegriffe oder Falschschreibweisen:
Darlehensgebühren, Kreditgebühren
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Abschreibung
Eine Anlageinvestition ist ein zur langfristigen Nutzung bestimmtes, dauerhaft verwendbares Produktionsmittel.
Jedes Wirtschaftsgut, das ein Unternehmen anschafft, verliert im Lauf der Zeit an Wert. Dies gilt auch für immaterielle Wirtschaftsgüter wie Patente oder Lizenzen. Der Wertverlust tritt durch Abnutzung und Verschleiß ein oder durch technische Veraltung einer Sache. Steuerlich wird dieser Wertverlust in Form der Abschreibung erfasst. Diese hilft den Unternehmen Steuern zu reduzieren, da die Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines Wirtschaftsguts während dessen wirtschaftlicher Lebensdauer steuerlich als Aufwand geltend gemacht werden können.
Bei der linearen Abschreibung verteilt sich dieser Aufwand gleichmäßig auf die Jahre der voraussichtlichen Nutzbarkeit eines Wirtschaftsgutes. Wie lange die Lebensdauer jedes einzelnen Wirtschaftsgutes ist, wird in den sog. AfA-Tabellen (AfA = Absetzung für Abnutzung) des Bundesfinanzministeriums geregelt.
Bei der degressiven Abschreibung wird der Abschreibungsbetrag auf Basis des Restbuchwertes des Anlagegutes berechnet. Die Abschreibungsbeiträge reduzieren sich von Jahr zu Jahr. Seit 2008 darf die degressive Abschreibung nicht mehr angewandt werden.
Beispiele für Abschreibungs-Zeiträume:
- Abschreibung Büromöbel: 13 Jahre
- Abschreibung Handy: 5 Jahre
- Abschreibung Laptop: 3 Jahre
- Abschreibung Leichtbauhalle: 14 Jahre
- Abschreibung mobiler Hublift: 11 Jahre
Das heißt ein Bürotisch, der 1300 Euro gekostet hat, erhält jährlich eine Abschreibung von 100 Euro.
Alternativbegriff oder Falschschreibweisen:
Auszahlungskurs
Der Auszahlungskurs wird in Prozentwerten angegeben und bezeichnet den tatsächlich ausgezahlten Anteil eines Darlehens.
Der an den Empfänger eines Förderdarlehens ausgezahlte Betrag ergibt sich aus dem Auszahlungskurs. Beispiel für den Auszahlungskurs: Liegt dieser etwa bei 96 Prozent, so werden von einem 100.000-Euro-Darlehen nur 96.000 Euro ausgezahlt. Die Differenz zwischen dem Nominalbetrag und dem Auszahlungsbetrag, in diesem Fall also 4 Prozent, wird als Disagio bezeichnet.
Falls der Auszahlungskurs unter 100 Prozent liegt, begründen die Kreditgeber den Abzug häufig mit laufzeitunabhängigen Bearbeitungsgebühren sowie als Risikoprämie für das Recht zur vorzeitigen Tilgung des Kredits. Wie hoch der Auszahlungskurs beim jeweiligen Förderdarlehen ausfällt, ist in den Konditionen der Förderprodukte geregelt. Diese sind i.d.R. online auf den Seiten der Förderbanken verfügbar.
Alternativbegriffe oder Falschschreibweisen:
Auszahlungskurse, Auszahlungskursen, Auszahlungskurses
Bereitstellungszinsen
Als Bereitstellungszinsen werden Bankgebühren bezeichnet, die anfallen, wenn ein Kredit nicht in Anspruch genommen wird.
Die Bereitstellungszinsen werden dann fällig, wenn der Kreditbetrag nicht oder nicht vollständig vom Kreditnehmer abgerufen wurde. Meistens wird im Kreditvertrag eine Zeitspanne vereinbart, in der der Kreditnehmer das Darlehen abnehmen muss, um die Zahlung von Bereitstellungszinsen zu vermeiden.
Mit den Bereitstellungszinsen will die Bank den Schaden durch die ihr entgangenen Zinseinnahmen kompensieren. Der Begriff „Bereitstellungszinsen“ ist eine andere Bezeichnung für „Bereitstellungsprovision“.
Alternative oder Falschschreibweisen:
Bereitstellungsprovision
Betriebsmittel
Als Betriebsmittel bezeichnet man Aufwendungen, die für den laufenden Geschäftsbetrieb erforderlich sind (z.B. Wareneinsatz, Verbrauchsmaterial, Gehälter).
Nach der KFW-Definition sind unter „Betriebsmittel“ alle laufenden Kosten eines Unternehmens zu verstehen. Dazu gehören ebenso Miete und Kaution für Büro- und Gewerberäume wie die Personalkosten. Aber auch Aufwendungen für Werbung, Anmeldungen und Genehmigungen, Forschung und Entwicklung oder Beratungskosten zählen zu Betriebsmitteln.
Mit einer Betriebsmittel-Finanzierung können darüber hinaus aber auch Maßnahmen zur Mitarbeiterqualifizierung abgedeckt werden. Vor allem aber dienen Betriebsmittel-Darlehen für die Gewährung von Zahlungszielen und zur Vorfinanzierung von Aufträgen. Typische Laufzeiten für Betriebsmittel-Darlehen betragen 5 Jahre.
Alternativbegriffe oder Falschschreibweisen:
Arbeitsmittel, Hilfsmittel, Produktionsmittel, Ressource, Rohstoff
Darlehen
Ein Darlehen ist ein schuldrechtlicher Vertrag zwischen einem Darlehensnehmer und einem Darlehensgeber.
Bei einem Darlehen handelt es sich um einen langfristigen Kredit, bei dem ein Geldgeber einem Geldnehmer eine bestimmte Geldsumme oder vertretbare Sache für einen bestimmten Zeitraum zur Nutzung überlässt. In der Regel wird als Nutzungsentgelt für das Darlehen ein bestimmter Zinssatz zwischen dem Darlehensnehmer und dem Darlehensgeber vereinbart. Außerdem kann eine Darlehensgebühr erhoben werden.
Es existieren verschiedene Darlehens-Modelle, das sind vor allem: Annuitätendarlehen, endfälliges Darlehen oder Tilgungsdarlehen.
Beim Annuitätendarlehen ist die Summe aus Zins und Tilgung während der Laufzeit des Darlehens stets gleich groß. Dadurch verkleinert sich der Zins von Jahr zu Jahr und die Tilgung steigt. Beim endfälligen Darlehen werden keine Monats- oder Jahresraten bezahlt, sondern der gesamte Schuldbetrag wird am Ende der Darlehenslaufzeit getilgt. Beim Tilgungsdarlehen wird eine feste Größenordnung als Tilgungsbetrag vereinbart. Der Zinsanteil sinkt hierbei kontinuierlich.
Alternativbegriffe oder Falschschreibweisen:
Kredit, Hypothek, Schuldverschreibung, Darleihen, Anleihe, Darlehn
Effektivzins
Der Effektivzins bezeichnet die Kosten in Prozent vom Darlehensbetrag, die dem Darlehensnehmer insgesamt für einen Kredit entstehen.
Neben den vereinbarten Soll- oder Nominalzinsen für ein Darlehen entstehen meist noch weitere Gebühren der Banken. Im Effektivzins werden diese übrigen Gebühren sowie die Sollzinsen zusammengefasst.
Um die gesamten Kosten eines Darlehens zu erfassen, muss man also den Effektivzins kennen. Dieser bezeichnet demnach das Entgelt in Prozent der Darlehenssumme, das der Darlehensnehmer effektiv bezahlen muss, um den Kredit zu erhalten. Der Effektivzins ist somit unerlässlich, um die Kosten verschiedener Kreditanbieter miteinander vergleichen zu können.
Wichtig ist bei Vergleich mittels Effektivzins, dass die angefragten Darlehensbeträge und -laufzeiten der zu vergleichenden Angebote identisch sind.
Alternativbegriffe oder Falschschreibweisen:
Efektivzins
ERP-Sondervermögen
Beim ERP-Sondervermögen handelt es sich um Finanzmittel, die heute vor allem im Bereich der Wirtschaftsförderung zum Einsatz kommen.
Nach Ende des Zweiten Weltkriegs wurde von den USA der Marshallplan entwickelt, um Europa wirtschaftlich zu fördern. Das Wiederaufbau-Programm wurde als „European Recovery Program bezeichnet“, abgekürzt ERP.
Nach Auslaufen des Marshallplans im Jahr 1953 musste Deutschland nur einen kleinen Teil der Mittel zurückzahlen, dadurch entstand die Basis für das heutige ERP-Sondervermögen. Dieses ist im Laufe der Jahrzehnte durch Zinseinahmen stark angestiegen.
Verwaltet wird das ERP-Sondervermögen heute durch die staatliche KfW-Bank, die dieses ausschließlich für Zwecke der Wirtschaftsförderung einsetzt. Dabei bilden die Förderthemen Existenzgründung und -festigung einen besonderen Schwerpunkt.
Aus dem ERP-Sondervermögen werden Kredite, Beteiligungskapital sowie Fördermittel für Forschung und Entwicklung u.a. an kleine und mittlere Unternehmen vergeben.
Alternativbegriffe oder Falschschreibweisen:
ERP-Fonds, ERP-Vermögen
Folgeinvestition
Als Folgeinvestition wird die Investition bezeichnet, die nach der Gründungsinvestition vorgenommen wird.
Mögliche Gründe für eine Folgeinvestition sind der notwendige Ersatz von Produktionsmitteln oder die Erweiterung bestimmter Unternehmensbereiche, z.B. durch die Einführung neuer Produkte. Folgeinvestitionen können betrieblich genutzte Grundstücke oder Gebäude betreffen, aber auch Maschinen sowie technische Anlagen, Geräte und sonstige Geschäftsausstattung.
Möglich ist auch der Erwerb von immateriellen Gütern wie etwa Patenten oder Lizenzen als Folgeinvestition.
In jedem Fall werden durch die Folgeinvestitionen die ursprünglich getätigten Gründungsinvestitionen erweitert.
Alternativbegriffe oder Falschschreibweisen:
Folge-Investition, Folgeninvestition
Freiberufler Förderung
Viele Gründungs-Fördermittel stehen auch Freiberuflern zur Verfügung.
So können Freiberufler, also etwa Rechtsanwälte, Steuerberater, Ärzte oder Architekten, z.B. die Kosten einer Kanzlei-, Praxis- oder Büroübernahme mit öffentlichen Fördergeldern finanzieren. Ebenso kann eine Neuerrichtung mit Fördergeldern gestemmt werden.
Alle klassischen KFW-Förderdarlehen im Gründerbereich stehen allen Freiberuflern uneingeschränkt zur Verfügung. Freiberufler sind also in puncto Finanzierung und Förderung nicht schlechter gestellt als gewerbliche Gründer. Ebenfalls können die Angehörigen der Freien Berufe von zahlreichen Angeboten der Bürgschaftsbanken profitieren. Und auch die Förderung von Unternehmensberatung ist i.d.R. für Freiberufler möglich.
Allerdings sind beratende Berufe wie Rechtsanwälte, Steuerberater oder Unternehmensberater von den Beratungsförderungen meistens ausgeschlossen.
Alternativbegriffe oder Falschschreibweisen:
Freiberuflerförderung, Förderung Freie Berufe
Haftungsfreistellung
Eine Haftungsfreistellung bei Förderkrediten erleichtert die Kreditvergabe bei fehlenden Sicherheiten.
Die Haftungsfreistellung kann bei bestimmten Förderkrediten vom Förderinstitut gewährt werden. Die Haftungsfreistellung kommt allerdings nicht direkt dem Gründer bzw. Unternehmen zugute, sondern der Hausbank, die den Förderkredit ausreicht.
Grundsätzlich haftet die Hausbank bei der Vergabe eines Förderdarlehens an einen Gründer gegenüber dem Förderinstitut, also z.B. gegenüber der KfW. Durch die Haftungsfreistellung, die in Prozent angegeben wird, wird die Hausbank von einem Teil des Risikos entlastet. Dadurch steigt die Wahrscheinlichkeit, dass es zur Kreditvergabe auch bei mangelnden Sicherheiten des Gründers kommt.
Allerdings bedeutet die Haftungsfreistellung nicht, dass der Kreditgeber auf die Stellung von banküblichen Sicherheiten durch den Gründer verzichtet. Auch ändert die Haftungsfreistellung nichts an der Rückzahlungsverpflichtung des Darlehensnehmers. Meist beträgt die Haftungsfreistellung zwischen 40 und 80 Prozent, aber auch bis zu 100 Prozent der Kreditsumme sind als Haftungsfreistellung möglich.
Die Kosten der Haftungsfreistellung werden entweder zwischen Förderbank und Hausbank geteilt oder in Form eines geringen Zinsaufschlags dem Kreditnehmer aufgelastet.
Alternativbegriffe oder Falschschreibweisen:
Haftungfreistellung, Haftungs-Freistellung, Haftungsbefreiung
Immaterielle Wirtschaftsgüter
Bei immateriellen Wirtschaftsgütern handelt es sich um nicht fassbare Vermögenswerte des Unternehmens.
Im Wesentlichen zählen verschiedene Rechte zu den immateriellen Wirtschaftsgütern, also Lizenzen, Patente, Gebrauchsmusterrechte, Urheberrechte, Markenrechte oder Konzessionen. Doch auch der Firmenstandort, der Kundenkreis oder das Image bzw. die Reputation eines Unternehmens zählen als immaterielle Wirtschaftsgüter.
Alle entgeltlich erworbenen immateriellen Wirtschaftsgüter müssen in der Handelsbilanz und in der Steuerbilanz aktiviert werden. Selbstgeschaffene immaterielle Wirtschaftsgüter dürfen in der Steuerbilanz nicht aktiviert werden.
Alternativbegriffe oder Falschschreibweisen:
Materielle Wirtschaftsgüter, nicht stoffliche Werte
Innovationsmanagement
Das Innovationsmanagement bezeichnet die systematische Planung von neuen Produkten, Dienstleistungen oder Prozessen.
Innovationsmanagement dient dazu, im Unternehmen die Voraussetzungen für Innovationen zu schaffen. Im Rahmen des Innovationsmanagements wird die Innovationsfähigkeit eines Unternehmens durch die Verknüpfung von Personal-, Organisations- und Kompetenzentwicklung gesteigert.
Wesentlich ist dabei auch die Schaffung eines innovationsfreundlichen Umfelds im Unternehmen. Das Innovationsmanagement ist idealerweise Teil der zentralen Unternehmensstrategie.
Alternativbegriffe oder Falschschreibweisen:
Inovationmanagement
Investitionsrechnung
Eine Investitionsrechnung ist eine mathematische Methode, um Investitionen zu prüfen, bevor diese getätigt werden.
Ziel der Investitionsrechnung ist eine möglichst objektive Analyse der Rentabilität einer geplanten Anschaffung. Investitionsrechnungen sind die am häufigsten angewendeten Methoden, um Investitionen vorab zu bewerten.
Unterschieden werden statische und dynamische Investitionsrechnungsmethoden. Bei statischen Verfahren der Investitionsrechnung wird ein Modell anhand eines beliebigen Beispieljahres aufgebaut. Bei dynamischen Verfahren wird die konkrete zeitliche Struktur des Projekts mit allen zu erwartenden Zahlungsströmen berücksichtigt.
Alternativbegriffe oder Falschschreibweisen:
Kapitalanlage-Rechnung, Investitionrechnung

