Kredit


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Die Aufnahme eines Kredits erlaubt einem Schuldner, eine offene Forderung zu einem späteren Zeitpunkt zu begleichen.

In jedem Fall gibt es bei einem Kredit einen Kreditgeber (Gläubiger) und einen Kreditnehmer (Schuldner). Generell handelt es sich bei einem Kredit nicht zwangsläufig um eine Geldleistung. Bei jeder Form von Leistung, für die vom Leistungsempfänger nicht sofort eine Gegenleistung erbracht wird, handelt es sich um einen Kredit. Kredite werden mit bestimmten Konditionen vergeben, hierzu zählen Zinsen, Tilgungshöhe und Sicherheiten. Diese sind bei jedem Kredit individuell zu vereinbaren. Langfristige Kredite nennt man Darlehen.

Alternativbegriffe oder Falschschreibweisen:

Darlehen, Kredit

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Abschreibung

Eine Anlageinvestition ist ein zur langfristigen Nutzung bestimmtes, dauerhaft verwendbares Produktionsmittel.

Jedes Wirtschaftsgut, das ein Unternehmen anschafft, verliert im Lauf der Zeit an Wert. Dies gilt auch für immaterielle Wirtschaftsgüter wie Patente oder Lizenzen. Der Wertverlust tritt durch Abnutzung und Verschleiß ein oder durch technische Veraltung einer Sache. Steuerlich wird dieser Wertverlust in Form der Abschreibung erfasst. Diese hilft den Unternehmen Steuern zu reduzieren, da die Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines Wirtschaftsguts während dessen wirtschaftlicher Lebensdauer steuerlich als Aufwand geltend gemacht werden können.

Bei der linearen Abschreibung verteilt sich dieser Aufwand gleichmäßig auf die Jahre der voraussichtlichen Nutzbarkeit eines Wirtschaftsgutes. Wie lange die Lebensdauer jedes einzelnen Wirtschaftsgutes ist, wird in den sog. AfA-Tabellen (AfA = Absetzung für Abnutzung) des Bundesfinanzministeriums geregelt.

Bei der degressiven Abschreibung wird der Abschreibungsbetrag auf Basis des Restbuchwertes des Anlagegutes berechnet. Die Abschreibungsbeiträge reduzieren sich von Jahr zu Jahr. Seit 2008 darf die degressive Abschreibung nicht mehr angewandt werden.

Beispiele für Abschreibungs-Zeiträume:

  • Abschreibung Büromöbel: 13 Jahre
  • Abschreibung Handy: 5 Jahre
  • Abschreibung Laptop: 3 Jahre
  • Abschreibung Leichtbauhalle: 14 Jahre
  • Abschreibung mobiler Hublift: 11 Jahre 

Das heißt ein Bürotisch, der 1300 Euro gekostet hat, erhält jährlich eine Abschreibung von 100 Euro.

Alternativbegriff oder Falschschreibweisen:

AfA, Wertminderung, Wertverminderung, Amortisation

 

Bereitstellungsprovision

Die Bereitstellungsprovision ist eine Bankgebühr, die anfällt, wenn ein Kredit nicht in Anspruch genommen wird. 

Die Bereitstellungsprovision wird dann fällig, wenn der Kreditbetrag nicht oder nicht vollständig vom Kreditnehmer abgerufen wurde. Meistens wird im Kreditvertrag eine Zeitspanne vereinbart, in der der Kreditnehmer das Darlehen abnehmen muss, um die Zahlung der Bereitstellungsprovision zu vermeiden. Mit der Bereitstellungsprovision will die Bank den Schaden durch die ihr entgangenen Zinseinnahmen kompensieren. Statt von „Bereitstellungsprovision“ spricht man auch von „Bereitstellungszinsen“.

Alternativbegriffe oder Falschschreibweisen:

Bereitstellungszinsen, Bereitstellungszins, Bereithaltungszinsen

Besicherung

Kreditgeber verlangen i.d.R. eine Besicherung des ausgereichten Darlehens.

Auch Förderkredite müssen banküblich besichert werden. Zur Besicherung dienen z.B. unbewegliche und bewegliche Gegenstände, die nur geringen Wertschwankungen unterliegen, die schnell liquidierbar sind, die keinen Zusammenhang mit der wirtschaftlichen Lage des Kreditnehmers aufweisen und die im Insolvenzfall nicht anfechtbar sind.

Konkret können Grundschulden zur Besicherung dienen, aber auch die Sicherungsübereignung von Maschinen oder Fahrzeugen. Ebenso werden Bürgschaften als Mittel der Besicherung eingesetzt. Die Details der Besicherung sind im Einzelfall zwischen Kreditnehmer und Kreditgeber festzusetzen.

Alternativbegriffe oder Falschschreibweisen:

Sicherungsübereignung, Kreditsicherung, Banksicherheiten, Kreditsicherheiten

Betriebsmittel

Als Betriebsmittel bezeichnet man Aufwendungen, die für den laufenden Geschäftsbetrieb erforderlich sind (z.B. Wareneinsatz, Verbrauchsmaterial, Gehälter).

Nach der KFW-Definition sind unter „Betriebsmittel“ alle laufenden Kosten eines Unternehmens zu verstehen. Dazu gehören ebenso Miete und Kaution für Büro- und Gewerberäume wie die Personalkosten. Aber auch Aufwendungen für Werbung, Anmeldungen und Genehmigungen, Forschung und Entwicklung oder Beratungskosten zählen zu Betriebsmitteln.

Mit einer Betriebsmittel-Finanzierung können darüber hinaus aber auch Maßnahmen zur Mitarbeiterqualifizierung abgedeckt werden. Vor allem aber dienen Betriebsmittel-Darlehen für die Gewährung von Zahlungszielen und zur Vorfinanzierung von Aufträgen. Typische Laufzeiten für Betriebsmittel-Darlehen betragen 5 Jahre.

Alternativbegriffe oder Falschschreibweisen:

Arbeitsmittel, Hilfsmittel, Produktionsmittel, Ressource, Rohstoff

Bürgschaftsbank

Bürgschaftsbanken sind staatlich unterstützte Förderbanken, die Bürgschaften an Unternehmen und Freiberufler vergeben.

Die Bürgschaftsbanken der Länder sind Selbsthilfeeinrichtungen der mittelständischen Wirtschaft. Sie verfolgen das Ziel, durch die Übernahme von Bürgschaften das Wachstum des Mittelstands sicherzustellen. Vor allem geht es den Bürgschaftsbanken darum, betriebswirtschaftlich sinnvolle Projekte, für die keine ausreichenden Banksicherheiten zur Verfügung stehen, zu ermöglichen.

An den Bürgschaftsbanken sind Kammern, Innungen, Wirtschaftsverbände, Banken und Sparkassen beteiligt. Die privatwirtschaftlich organisierten Bürgschaftsbanken erhalten staatliche Rückbürgschaften, vergeben also letztendlich öffentliche Fördermittel.

In jedem Bundesland Deutschlands gibt es eine Bürgschaftsbank. Sämtliche Bürgschaftsbanken sind im Verband deutscher Bürgschaftsbanken zusammengeschlossen.

Alternativbegriffe oder Falschschreibweisen:

Bürgschaftsinstitut, Bürgsschaftsbank

Eigenkapital

Als Eigenkapital werden die Mittel bezeichnet, die vom Unternehmer selbst erbracht werden.

Im Gegensatz zum Fremdkapital, das als Kredit von Gläubigern zur Verfügung gestellt wird, stammt das Eigenkapital von den Gesellschaftern selbst und wird von diesen unbefristet und nicht rückzahlbar in das Unternehmen eingebracht. Es kann aber auch aus Gewinnrücklagen gebildet werden.

Nachträglich kann Eigenkapital durch Erhöhung der Gesellschaftereinlagen erfolgen oder durch Aufnahme neuer Gesellschafter. In der Bilanz wird das Eigenkapital und dessen Herkunft auf der Passivseite aufgeführt. Ist das Vermögen lt. Aktivseite größer als das Fremdkapital der Passivseite, so ist das Eigenkapital im Unternehmen positiv – und umgekehrt. Die Eigenkapitalquote bezeichnet den Anteil des wirtschaftlichen Eigenkapitals am Gesamtkapital eines Unternehmens. 

Je mehr Eigenkapital ein Unternehmen vorweisen kann, umso höher ist seine Kreditwürdigkeit bzw. Bonität. Entsprechend verbessert eine gute Eigenkapitalausstattung die Chancen auf Finanzierung durch Fremdkapital.

Mischformen zwischen Eigenkapital und Fremdkapital werden als Mezzanine-Kapital bezeichnet. Dieses wird i.d.R. dem wirtschaftlichen Eigenkapital zugerechnet, durch das die ggfls. vorhandenen Sicherheiten des Unternehmens nicht reduziert werden.

Alternativbegriffe oder Falschschreibweisen:

Eigenkapittal

Factoring

Der Begriff Factoring bezeichnet den Verkauf von Forderungen an Dritte.

Drei Parteien sind grundsätzlich am Factoring beteiligt:

Der Kreditor, also der Lieferant einer Ware oder Leistung, der Debitor, also der Schuldner, sowie der Factor, also das Kreditinstitut, das die offene Forderung des Kreditors aufkauft und von diesem abzüglich einer Factoring-Gebühr erwirbt.

Factoring verbessert die Liquidität des Kreditors und dessen Eigenkapitalquote. Verschiedene Factoring-Formen lassen sich unterscheiden, vor allem echtes und unechtes Factoring: Ersteres enthält das Delkredererisiko, also das Risiko des Zahlungsausfalls, hingegen verbleibt beim unechten Factoring das Zahlungsausfallrisiko beim Kreditor.

Alternativbegriffe oder Falschschreibweisen:

Faktoring

Folgeinvestition

Als Folgeinvestition wird die Investition bezeichnet, die nach der Gründungsinvestition vorgenommen wird.

Mögliche Gründe für eine Folgeinvestition sind der notwendige Ersatz von Produktionsmitteln oder die Erweiterung bestimmter Unternehmensbereiche, z.B. durch die Einführung neuer Produkte. Folgeinvestitionen können betrieblich genutzte Grundstücke oder Gebäude betreffen, aber auch Maschinen sowie technische Anlagen, Geräte und sonstige Geschäftsausstattung.

Möglich ist auch der Erwerb von immateriellen Gütern wie etwa Patenten oder Lizenzen als Folgeinvestition.

In jedem Fall werden durch die Folgeinvestitionen die ursprünglich getätigten Gründungsinvestitionen erweitert.

Alternativbegriffe oder Falschschreibweisen:

Folge-Investition, Folgeninvestition

Fremdkapital

Als Fremdkapital werden die Mittel bezeichnet, die von Gläubigern in das Unternehmen eingebracht werden.

Typischerweise gehören Bankkredite, Förderkredite, Lieferantenkredite und Privatkredite zum Fremdkapital. Aber auch erhaltene Anzahlungen sowie Verbindlichkeiten gegenüber Dritten werden als Fremdkapital bewertet. Auch Rückstellungen für Pensionen oder Steuern gelten als Fremdkapital.

In jedem Fall handelt es sich bei Fremdkapital um Finanzierungsmittel, die für einen befristeten Zeitraum zur Verfügung gestellt und durch den Schuldner zurückgezahlt werden müssen. Mittel aus Fremdkapital werden in der Bilanz als Schulden ausgewiesen.

Alternativbegriffe oder Falschschreibweisen:

Kredit, Darlehen, Schulden

Haftungsfreistellung

Eine Haftungsfreistellung bei Förderkrediten erleichtert die Kreditvergabe bei fehlenden Sicherheiten.

Die Haftungsfreistellung kann bei bestimmten Förderkrediten vom Förderinstitut gewährt werden. Die Haftungsfreistellung kommt allerdings nicht direkt dem Gründer bzw. Unternehmen zugute, sondern der Hausbank, die den Förderkredit ausreicht.

Grundsätzlich haftet die Hausbank bei der Vergabe eines Förderdarlehens an einen Gründer gegenüber dem Förderinstitut, also z.B. gegenüber der KfW. Durch die Haftungsfreistellung, die in Prozent angegeben wird, wird die Hausbank von einem Teil des Risikos entlastet. Dadurch steigt die Wahrscheinlichkeit, dass es zur Kreditvergabe auch bei mangelnden Sicherheiten des Gründers kommt.

Allerdings bedeutet die Haftungsfreistellung nicht, dass der Kreditgeber auf die Stellung von banküblichen Sicherheiten durch den Gründer verzichtet. Auch ändert die Haftungsfreistellung nichts an der Rückzahlungsverpflichtung des Darlehensnehmers. Meist beträgt die Haftungsfreistellung zwischen 40 und 80 Prozent, aber auch bis zu 100 Prozent der Kreditsumme sind als Haftungsfreistellung möglich.

Die Kosten der Haftungsfreistellung werden entweder zwischen Förderbank und Hausbank geteilt oder in Form eines geringen Zinsaufschlags dem Kreditnehmer aufgelastet.

Alternativbegriffe oder Falschschreibweisen:

Haftungfreistellung, Haftungs-Freistellung, Haftungsbefreiung

Hausbank

Als Hausbank bezeichnet man den Finanzierungspartner, mit dem man die meisten Transaktionen durchführt.

Die Beziehung eines Kreditnehmers zu einer Hausbank ist idealerweise durch ein intensives Vertrauensverhältnis beider Partner geprägt. Der Kreditnehmer erhält qualifizierte Beratung durch die Hausbank, während diese wiederum enge und aktuelle Informationen über die Entwicklung des Unternehmens erhält.

Die Geschäftsbeziehung zu einer Hausbank ist somit auf Langfristigkeit angelegt. Förderdarlehen werden über die Hausbank abgewickelt. D.h., die Vertragspartner eines staatlich geförderten Darlehens sind nicht die Förderbank und der Kreditnehmer, sondern grundsätzlich die Hausbank und der Kreditnehmer.

Alternativbegriffe oder Falschschreibweisen:

Haus-Bank

Investition

Als Investition werden Anschaffungen bezeichnet, die für einen längeren Zeitraum im Betrieb bleiben (z.B. Maschinen, Gebäude, Einrichtung).

Bei einer Investition handelt es sich immer um eine langfristige Bindung finanzieller Mittel in materielle oder immaterielle Wirtschaftsgüter. In der Bilanz wird die Investition auf der Aktivseite dargestellt. Unterschieden werden verschiedene Arten von Investitionen: Etwa die Gründungsinvestition, die Ersatzinvestition, die Erweiterungsinvestition, oder die Rationalisierungsinvestition.

Alternativbegriffe oder Falschschreibweisen:

Kapitalanlage, Einlage

Investitionskosten

Als Investitionskosten werden diejenigen Ausgaben bezeichnet, die für längerfristige Anlagegüter getätigt werden.

Unter Investitionskosten fallen z.B. Betriebs- und Geschäftsausstattung, Maschinen, Gebäude, Geräte, Software, aber auch Patente.

Die Investitionskosten hierfür sind im steuerrechtlichen Sinn keine Kosten, sondern stellen lediglich die Umwandlung von Anlagevermögen dar. Man spricht von Aktivtausch.

Die Größenordnung von Förderdarlehen wird auf Basis der Investitionskosten ermittelt.

Alternativbegriffe oder Falschschreibweisen:

Kapitalanlage-Kosten