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Anspruch und Position

Ein Name dient in erster Linie der Abgrenzung gegenüber „den Anderen“. So ist ein Name immer in Verbindung damit zu sehen und zu bewerten, wie das Umfeld des Unternehmens gestaltet ist. Grundsätzlich ist zu überlegen, ob man es ebenso machen möchte wie andere Unternehmen der Branche, oder ob man die „Norm“ durchbrechen will, um sich stärker zu profilieren. Damit einher geht die Einschätzung durch Dritte: Was werden andere von diesem Unternehmen erwarten, was werden sie von ihm halten? Und: Für was werden sie es halten? Was der Name idealer Weise ausdrückt, ist die Unternehmensidentität – die „Corporate Identity“. Die wichtigsten kommunikativen Ziele sind dabei: Unverwechselbarkeit, Wiedererkennungswert, Prägnanz, Glaubwürdigkeit, Verlässlichkeit, Kontinuität und Sympathie.

Zunächst ist also die eigene Position zu bestimmen: Wo liegt der Schwerpunkt der eigenen Tätigkeit? Wer sind die Mitbewerber? Wo sind diese angesiedelt? Wie viele sind es? Auch das Niveau der angebotenen Leistungen spielt eine Rolle. Abhängig von den unternehmerischen Zielen bestimmt sich der Auftritt, die Botschaft und die Namensgebung. Das übergeordnete Ziel der Namensgebung sollte dabei ein fester Platz in den Köpfen der Zielgruppe sein. Fest im Sinne von Erinnerbarkeit ebenso wie hinsichtlich einer eindeutigen und „ansprechenden“ Position.

Die Akzeptanz der Kunden

Wenn man weiß, worauf es den Kunden ganz besonders ankommt, d.h. welchen (emotionalen) Gewinn sie bevorzugt anstreben, ist es sicherlich von Vorteil, die Erfüllung dieser Wünsche schon frühzeitig zu signalisieren. Dies kann, muss aber nicht durch den Namen erfolgen. Im Zuge der Namensfindung bietet sich aber zugleich die Gelegenheit, das Angebot und die eigene Marktposition gründlich zu überdenken: soll man sich tatsächlich darauf be­schränken, lediglich den lokalen oder regionalen Markt zu bedienen? Gibt es vielleicht potenzielle Interessenten aus anderen Bereichen, die bisher noch nicht angesprochen wurden – oder sich nicht angesprochen fühlten? Welcher Mehrwert kann geboten werden? Es ist vorteilhaft, diese Fragen zuerst zu prüfen, bevor man sich zu sehr auf eine Marktposition fixiert.

Grundsätzlich sorgt ein enges Zusammenwirken von Unternehmenspersönlichkeit und Produktimage für einen schlüssigen Auftritt. Ein gutes Produkt einer negativ beurteilten Unternehmenspersönlichkeit wird langfristig ebenso erfolglos sein wie ein sympathisches Unternehmen mit einem schwachen Produkt. Beides muss in Übereinstimmung mit den Erwartungen und Bedürfnissen der Zielgruppe stehen und dieser eine klare Botschaft übermitteln, die auf mindestens einem Basis-Bedürfnis aufbaut: Sicherheit, Gewinn oder Erlebnis.

Möglichkeiten der sprachlichen Umsetzung

Abgesehen von besonderen Schreibweisen wie klein, groß, getrennt oder zusammen, bieten sich verschiedene konzeptionelle Ansätze für einen passenden Namen. Da wären zunächst einmal die inhabergeprägten Namen. Der Name des Inhabers bzw. Gründers steht in alter Unternehmertradition für persönliche Verantwortung. Von der Geschäftsführung erwartet man eine starke Identifikation mit den Geschicken des Unternehmens. Der Name signalisiert Vertrauen und Seriosität. Viele solcher Namen sind inzwischen zu Markenzeichen ge­worden: Bosch, Jacobs, Neckermann. Dies ist die älteste Namensform und daher tragen viele berühmte Unternehmen Gründernamen. Dabei hatten sie aber nicht deshalb Erfolg, weil sie den Inhabernamen führen, sondern schlicht und einfach, weil sie die Überlebenden einer Ära sind. Andere sind einfach verschwunden, wie z.B. Autos der ehemals erfolgreichen Marken Glas, Borgward, Panhard, Austin.

Nachteile eines solchen Namens: Oftmals haben sich die Besitzverhältnisse seit Gründung (mehrmals/ längst) verändert, so dass die Namenseinheit von Gründer, Inhaber und Geschäftsführer kaum noch gegeben ist. Ungünstig ist bei der bloßen Kombination von Personenname und Gesellschaftsform, dass der Geschäftszweck aus dem Nam­-en nicht hervorgeht. Dies lässt sich durch einen Zusatz beheben. Dabei ist man mit der Frage konfrontiert, wie exakt die Beschreibung sein soll. Ist sie zu ungenau (z.B. „Chemische Werke“), weiß niemand, ob es sich um einen Pharmaproduzenten, einen Kunststoffhersteller oder ein Farbenwerk handelt. Ist die Bezeichnung dagegen zu detailliert („Handmalfarben“), hat man Probleme, seine Produktpalette später einmal zu erweitern oder gar ganz zu wechseln.


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Eintragung

So tragen Sie Ihre Marke ein


Schritt 1

Sind diese Vorüberlegungen abgeschlossen, sollte zunächst eine sog. Markenrecherche erfolgen. Diese Re­cherche trägt dem Um­stand Rechnung, dass eine nach den oben genannten Kriterien entwickelte Marke bereits in identischer oder ähnlicher Form von einem Dritten angemeldet worden sein könnte und dadurch Verwechslungsgefahr be­steht. Ist dies der Fall, könnte der Dritte mittels Widerspruchs- oder Löschungsklage gegen die jüngere Marke vorgehen, was für den späteren Anmelder mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zudem besteht die Gefahr, vom Inhaber der älteren Marke auf Schadensersatz belangt zu werden. Hierbei ist zu beachten, dass die Verwechslungsgefahr nicht nur durch die ähnliche Schreibweise, sondern auch durch den ähnlichen Klang der Marken entstehen kann. So würde zum Beispiel die Marke „Coca Cola®“ auch mit den Marken „Koka Kola“, „Cocacola“, „Coco Kola“ usw. kollidieren. Wegen dieser Komplexität sollte die Markenrecherche nicht ohne einen im Markenrecht spezialisierten Rechtsanwalt erfolgen.

Schritt 2

Nach Abschluss der Re­cherche kann die neue Marke angemeldet werden, bei­spielsweise vor dem Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA). Anwaltszwang besteht vor dem DPMA nicht, gleichwohl ist dazu zu raten, einen Spezialisten hinzuzuziehen, da Fehler in der Anmeldung später nicht oder nur noch beschränkt korrigiert werden können. Die jeweiligen Markenämter halten die notwendigen Anmelde­formulare bereit. Das DPMA bietet alle Formulare auch online unter www.dpma.de zum Abruf an. Das Formular muss vollständig ausgefüllt und sodann an das zuständige Markenamt gesandt werden. Es muss wenigstens Angaben über den An­melder, die Wiedergabe der Marke sowie das Waren- und Dienstleistungsverzeichnis enthalten. In eiligen Fällen sollte die Anmeldung vorab per Telefax erfolgen, um sich den sog. Anmeldetag zu sichern. Dieser ist bei der Kollision mit einer anderen Marke entscheidend für die Frage, welche Marke die älteren Rechte beanspruchen kann.

Schritt 3

Die Kosten für die Anmeldung betragen derzeit 300 Euro (Stand 2012). Dieser Betrag erhöht sich unter anderem dann, wenn mehr als drei Klassen an­gemeldet werden.

Was wird amtlich geprüft?

Im Anschluss an die Anmeldung prüft das DPMA, ob die Marke schutzfähig ist. Insbesondere wird überprüft, ob die Marke beschreibenden Charakter hat oder nicht hinreichend unterscheidungskräftig ist. Das DPMA prüft hingegen nicht, ob die angemeldete Marke mit anderen Marken kollidiert. Dieses Risiko trägt allein der Anmelder, was die Notwendigkeit einer Markenrecherche noch einmal unterstreicht. Liegen keine Schutzhindernisse vor, trägt das DPMA die Marke ein und veröffentlicht diese im elektronischen Markenblatt. Der Anmelder erhält eine Urkunde über die Eintragung und kann von diesem Zeitpunkt an seine Marke benutzen.

Nach Veröffentlichung der Markeneintragung können Inhaber älterer Marken binnen drei Monaten Widerspruch gegen die Eintragung beim DPMA einlegen. Über den Widerspruch wird dann im Widerspruchsverfahren entschieden. Sind die Einwendungen des Widersprechenden begründet, wird die Marke wieder gelöscht. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist ist das Anmeldeverfahren abgeschlossen. Die Marke kann dann nur noch per Löschungsklage zu Fall gebracht werden.

Markenüberwachung

Nach erfolgreicher Markenanmeldung ist eine Markenüberwachung dringend zu empfehlen. Diese bildet quasi das Gegenstück zur Markenrecherche. Der Inhaber einer eingetragenen Marke sollte regelmäßig überprüfen, ob iden­tische oder ähnliche Zeichen angemeldet oder eingetragen werden.

Nur so kann er die Widerspruchsfrist von drei Monaten wahren und kostenintensive Löschungsklagen vermeiden. Gleichzeitig beugt eine solche Markenüberwachung einer Markenverwässerung vor. Werden nämlich mehrere ähnliche Marken ins Register eingetragen, besteht die Gefahr, dass die Unterscheidungskraft der Marken schwindet, was im schlimmsten Fall zum Verlust des Markenrechts führen kann.