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Sittenwidrige Bürgschaft naher Angehöriger

Drängt die Bank zusätzlich sogar auf eine Bürgschaftszahlung oder Darlehensmitverpflichtung durch eine dem Gründer nahe stehende Person wie den Ehegatten, den Lebenspartner oder Verwandte, kann die Mitverpflichtung sogar im Einzelfall sittenwidrig und damit rechtlich unwirksam sein. Dieses ist der Fall, wenn zwischen der Bürgenschuld und der finanziellen Leistungsfähigkeit des Bürgen ein krasses Missverhältnis besteht. Dazu bedarf es einer auf den Eintritt des Sicherungsfalls bezogenen Prognose, die zum Zeitpunkt des Abschlusses des Bürgschaftsvertrages zu stellen ist. Eine Überforderung ist zu bejahen, wenn die Prognose ergibt, dass der Bürge allein voraussichtlich nicht in der Lage ist, auf Dauer die laufenden Zinsen der gesicherten Forderung aus dem pfändbaren Teil seines Einkommens aufzubringen. Sie ist hingegen zu verneinen, wenn die Bürgenverbindlichkeit zwar nicht aus eigenem Einkommen, wohl aber aus der Verwertung von pfändungsfreiem Vermögen beglichen werden kann; hier kann genügen, dass für den Bürgen eine Erbschaft sicher zu erwarten ist.

Weiter ist das Motiv des Bürgen für die Eingehung der Bürgenverpflichtung zu klären. Ist es auf eine emotionale, vor allem familiäre Bindung an den Hauptschuldner zurückzuführen, liegt darin ein Ausdruck „struktureller Unterlegenheit“. Zusammen mit der wirtschaftlichen Überforderung kann dies die Annahme einer Sittenwidrigkeit rechtfertigen. Sind die objektiven Voraussetzungen der Sittenwidrigkeit durch den Bürgen nachgewiesen, besteht nach der Rechtsprechung bei Ehegatten-, Lebenspartner- und Verwandtenbürgschaften eine sogenannte widerlegliche Vermutung, wonach die Bürgschaft allein aus emotionaler Verbundenheit mit dem Hauptschuldner übernommen wurde und die Bank als Darlehensgeberin dieses in sittlich anstößiger Weise ausgenutzt hat.

Tipps für Ihre Kreditverhandlungen

  • Führen Sie Verhandlungen mit mehreren Kreditinstituten parallel, um die Konditionen zu vergleichen.
  • Der Vertragspartner/Kreditnehmer sollte nach Möglichkeit nur das Unternehmen sein, nicht Sie persönlich als der Gründer, sofern Ihr Unternehmen eine Kapitalgesellschaft ist, also eine AG, GmbH oder UG (haftungsbeschränkt).
  • Vereinbaren Sie Sondertilgungsmöglichkeiten, um Vorfälligkeitsentschädigung bei schneller Darlehensrückzahlung zu vermeiden.
  • Sicherungsmittel sind nur auf Unternehmensaktiva zu stellen, gehen Sie keine zusätzlichen persönlichen Verpflichtungen ein!

Sittenwidrige Geschäftsführerbürgschaften

Die Rechtsprechung zur Angehörigen-Bürgschaft ist in jüngster Zeit erweitert worden auf Bürgschaften, die Arbeitnehmer mit mäßigem Einkommen aus Sorge um den Erhalt ihres Arbeitsplatzes für einen Bankkredit ihres Arbeitgebers übernehmen. Eine solche Bürgschaft oder Mitschuldübernahme, etwa eines angestellten GmbH-Geschäftsführers, kann im Einzelfall sittenwidrig sein, wenn sie den Arbeitnehmer finanziell krass überfordert und sich der Arbeitgeber, beispielsweise die GmbH, in einer wirtschaftlichen Notlage befindet und der Geschäftsführer auf mehr oder weniger nachhaltige Weisung der GmbH-Gesellschafter handelt.

Insgesamt empfiehlt sich ein sehr gut verhandelter, individueller Darlehensvertrag, bei dem möglichst nur das Unternehmen zum Kreditnehmer wird und keine zusätzlichen persönlichen Sicherheiten von Gesellschaftern, Geschäftsführern oder Dritten zu stellen sind. Die Begleitung der Verhandlungen durch eine Fachanwaltskanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht verstärkt die eigene Position und schafft bei vielen Fragen und Problemen Rechtsklarheit und Rechtssicherheit.

ScaleUp Alliance EFH: Gemeinsam die Sanierung im Einfamilienhausmarkt skalieren

Viele Bausteine für die serielle Sanierung von Einfamilienhäusern existieren bereits. Jetzt braucht es die richtigen Akteure, um diese erfolgreich zu skalieren. Mit der ScaleUp Alliance EFH initiiert das dena-Kompetenzzentrum Serielles Sanieren (Energiesprong Deutschland) eine Alliance für Innovatoren und Vorreiter, die den EFH-Markt weiter voranbringen wollen.

Die serielle Sanierung setzt auf Vorfertigung, kurze Baustellenzeiten und standardisierte Prozesse. Die ScaleUp Alliance EFH startet als neues Format, das gezielt die Skalierung erfolgreicher Lösungsansätze für die serielle Sanierung im Einfamilienhaussegment vorantreibt. Den Auftakt bildet die Skalierungswerkstatt im Rahmen des Energiesprong-Festivals am 7. und 8. September in Berlin. Die Teilnehmenden kommen zusammen und bearbeiten konkrete Challenges für die Skalierung der seriellen Sanierung im Einfamilienhaussegment. Ziel ist es, motivierte und engagierte Menschen zu finden, die auch über die Veranstaltung hinaus weiter gemeinsam mit uns zusammenarbeiten: In einer anschließenden Entwicklungsphase werden gemeinsam Ideen konkretisiert, Partnerschaften gebildet und die entwickelten Prototypideen weiterentwickelt, die einen Beitrag dazu leisten können, die serielle Sanierung dauerhaft im Markt zu verankern.

Gesucht werden insbesondere Start-ups, Unternehmen, Industriepartner sowie Menschen mit Innovations- und Skalierungserfahrung. Auch Sponsoring-Partner und Investoren sind eingeladen, sich einzubringen und die Skalierung aktiv zu unterstützen.

Ein Marktsegment mit Potenzial

Nach aktuellen Schätzungen der dena, ergibt sich aktuell ein Potenzial von etwa 2,6 Millionen Gebäuden, die unter heutigen Rahmenbedingungen grundsätzlich für eine serielle Sanierung infrage kommen. Dieses Potenzial zu erschließen, birgt jedoch auch zentrale Herausforderungen. Denn die Anforderungen sind vielfältig: Unterschiedliche Gebäudetypen, individuelle Bedürfnisse von Eigentümerinnen und Eigentümern sowie unterschiedliche finanzielle Ausgangssituationen und Investitionsbereitschaften. Hinzu kommt, dass auf der Angebotsseite gleichzeitig ausreichend Kapazitäten in Planung, Produktion und Umsetzung aufgebaut und langfristig gesichert werden müssen. Diesen konkreten Herausforderungen stellen sich die Teilnehmenden in der Challenge der Skalierungswerkstatt:

Die Challenge: Skalierbare Komplettsanierung aus einer Hand

Die Skalierungswerkstatt widmet sich der zentralen Frage: „Wie bauen wir einen überregionalen Anbieter für energetische Sanierungen aus einer Hand auf?“

Dabei können verschiedene Konzeptansätze verfolgt werden, etwa die Bündelung der Nachfrage, die Entwicklung einer digitalen Vermittlungsplattform oder die Erarbeitung skalierbarer Geschäftsmodelle für Gesamtlösungsanbieter. Weitere Möglichkeiten sind die dezentrale Umsetzung über regionale Netzwerke, der Aufbau von Gigafabriken für industrielle Produktionsstätten oder die Optimierung von Akquise- und Vertriebsprozessen. All diese Ansätze sollen im Rahmen von Komplettsanierungen im Einfamilienhaussegment gedacht werden und schlussendlich in der ScaleUp Alliance zu einer ganzheitlichen Umsetzung für die Skalierung zusammengeführt werden.

Darum lohnt es sich mitzumachen

Teilnehmende der ScaleUp Alliance EFH erhalten die Möglichkeit, neue Kontakte zu knüpfen, gezielt mit relevanten Akteuren entlang der gesamten Wertschöpfungskette zusammenzuarbeiten und Ideen für das Einfamilienhaussegment konsequent in Richtung Umsetzung und Skalierung zu denken.

Die Entwicklungsphase wird eng vom dena-Energiesprong-Team begleitet und bietet über das bereits große Netzwerk Zugang zu verschiedenen Marktakteuren sowohl auf Anbieter- als auch auf Eigentümerseite. Im Mittelpunkt steht der direkte Austausch zwischen Start-ups, etablierten Unternehmen, Investorinnen und Investoren sowie weiteren Akteuren, die den Markthochlauf der seriellen Sanierung aktiv vorantreiben wollen.

Die Bewerbung zur Skalierungswerkstatt der ScaleUp Alliance EFH läuft bis zum 11. August.

Weitere Informationen und Bewerbung finden sich hier.