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Beispiel Apple

Ein gutes Beispiel ist das Unternehmen Apple: Der iPod war der erste MP3-Festenplattenplayer und stand schnell in Konkurrenz zu technologisch vergleichbaren Produkten. Apple gelang es aber, ihn als Weltmarktführer zu etablieren. Produkte wie der hochambitionierte Microsoft zune waren technologisch ein copy cat des iPods - scheiterten trotzdem gnadenlos, da Apple ein spezielles Geschäftsmodell geschaffen hatte: die Kombination aus iPod und iTunes, eine integrierte Lösung für nahtloses Musikvergnügen. Diese Kombination aus disruptiver Technologie (iPod) und herausragendem Geschäftsmodell (iTunes) sorgte für klare Verhältnisse im MP3-Player Markt und für eine Revolution in der gesamten Musikindustrie. Dominierende Plattenlabels wie Sony oder BMG wurden quasi über Nacht abhängig von Apple.

Bedingungen klären

Trotz solcher Überlegungen dürfen die Gründer nie vergessen: Der Exit ist das Ziel jedes Investors. Dazu sind verschiedene Szenarien vorzubereiten, zum Beispiel ein Börsengang, ein Trade Sale oder ein Secondary Purchase. Ein Trade Sale ist sinnvoll, wenn es an der Börse im Moment nicht gut läuft, dann lässt sich das Start-up besser an ein anderes Unternehmen verkaufen. Der Secondary Purchase richtet sich an einen neuen Investor, oder die Gründer kaufen selbst die Beteiligung (Buy Back).

Gleich welches Szenario gewählt wird - immer kommt es bei der Gestaltung der Verträge auf Fairness an. Oft wollen Gründer nach dem Exit im kleinem Rahmen beteiligt bleiben oder fordern gewisse Informationsrechte. Das kann zu Zielkonflikten führen. Solche Fragen lassen sich durch spezielle Klauseln regeln, etwa durch Zustimmungspflichten, sobald das Unternehmen verkauft werden soll. In jedem Fall sind Fachanwälte und Steuerberater einzuschalten, damit der Exit fair geregelt wird.

Der Autor, Sven von Loh, berät Start-ups, Technologieunternehmen und Investoren. Seine Beratungsschwerpunkte sind Due-Diligence-Prüfung, Unternehmensentwicklung und Finanzierung.
Mehr Infos lesen Sie in seinem Blog: http://svenvonloh.de/blog

Der bundesweite start2grow Gründungswettbewerb geht in eine neue Runde

Teilnehmer*innen profitieren von kostenlosen Coachings, Workshops sowie Netzwerk-Events. Am Ende des Wettbewerbs gewinnen die besten Businesspläne Preisgelder im Gesamtwert von 94.000€.

DU. DEINE IDEE. DEIN BUSINESS. Der start2grow Gründungswettbewerb zählt zu den traditionsreichsten Businessplan-Wettbewerben in Deutschland und startet am 29. Oktober 2025 in seine 25-jährige (!) Jubiläumsausgabe. Der bundesweite Wettbewerb richtet sich an Gründungsinteressierte und junge Start-ups, die an digital-technologischen Geschäftsmodellen arbeiten und Innovationen vorantreiben.

Die Teilnahme ist kostenfrei und eine Anmeldung ab sofort auf www.start2grow.de möglich. Als Teil der start2grow-Community profitierst du von zahlreichen Benefits

start2grow bietet attraktive Preisgelder

Bei start2grow werden Businesspläne für innovative und technologische Geschäftsmodelle prämiert, die beispielsweise den Prozess der Digitalisierung oder Dekarbonisierung vorantreiben. Nachdem alle eingereichten Businesspläne begutachtet wurden, erhält jedes Gründungsteam ein individuelles Feedback in Form eines schriftlichen Gutachtens. Die besten zwanzig Teams werden dann zum großen Finale nach Dortmund eingeladen, um vor Vertreter*innen aus Wissenschaft, Wirtschaft und Kapital zu pitchen. Der TOP 10 winken Preise im Gesamtwert von 94.000€:

1. Preis: 40.000€

2. Preis: 20.000€

3. Preis: 10.000€

Die Plätze 4 bis 10 erhalten einen Sachpreis im Wert von je 2.000€. Darüber hinaus vergibt der start2grow-Partner TechnologieZentrumDortmund einen Sonderpreis in Höhe von 10.000€, der zur Finanzierung von Mieten und Dienstleistungen am Standort Dortmund eingelöst werden kann. Weitere Infos zu den Preisgeldern und Teilnahmebedingungen finden Gründungsinteressierte, Gründer*innen und Start-ups auf www.start2grow.de.