NonStopNetz: Sichere Basis für den Erfolg

Autor: Dr. Chathurangi Wickramasinghe
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Kapitalbeschaffung, Produktentwicklung, Vermarktung: Start-ups stehen oft vor großen Herausforderungen. Doch in puncto ausfallsicherer Konnektivität gibt es jetzt eine verlässliche Lösung, auf die Gründer*innen bauen können.

Auf und ab in der Start-up-Szene in Deutschland: Zwar zeigt sich seit Jahresbeginn 2024 ein starker Aufwärtstrend bei Neugründungen. Jedoch sank in den letzten Jahren laut dem Deutschen Startup Monitor 2024 die durchschnittliche Anzahl der Mitarbeitenden in diesem Jahr von 18,9 auf 16,7. Zu den größten Herausforderungen neugegründeter und junger Unternehmen zählen gemäß einer PwC-Studie vor allem Vertrieb und Kundengewinnung (61,6 %), gefolgt von Produktentwicklung (44,6%) und Kapitalbeschaffung (43,1 %). Aber auch der Fachkräftemangel oder das Thema Künstliche Intelligenz (KI) stellen für viele Start-ups aktuell Hindernisse dar.

Natürlich digital

Fast selbstverständlich ist für viele Gründer*innen der Einsatz digitaler Technologien. Laut dem Startup Report 2024 von Bitkom setzen 76 % der befragten Unternehmen auf Künstliche Intelligenz. 71 % nutzen bereits Cloud Computing, 49 % sammeln Erfahrung mit Big-Data- und Analytics-Anwendungen. Neben KI und Cloud Computing gewinnen auch Bereiche wie maschinelles Lernen, Blockchain und Cybersecurity zunehmend an Bedeutung für Startups. Damit ihre IT-Anwendungen zuverlässig funktionieren, sind junge Unternehmen ganz besonders auf eine stabile IT- und Konnektivitätsinfrastruktur angewiesen. Gleichzeitig schrumpfen die Teams, alle Mitarbeitenden müssen sich auf das Kerngeschäft konzentrieren. Oft fehlt das Budget für ein IT-Team oder eine Fachkraft, die den Betrieb und die Wartung der IT-Infrastruktur übernimmt.

Ausfallrisiko minimieren

Umso wichtiger sind für junge Unternehmen verlässliche und budgetfreundliche Connectivity-Lösungen, die verschiedene Funktionalitäten bündeln. So verbinden spezielle Geschäftskunden-Tarife der Telekom stabile Bandbreite mit automatischer Ausfallsicherheit und richten sich vor allem an den kleinen und mittleren Mittelstand. Die Angebote „Business DSL“ und „Business Glasfaser“ umfassen jeweils ein Paket aus Festnetzanschluss, 5G-Mobilfunk-Modul sowie einem integrierten Installations- und Entstörservice. Fällt der Festnetzanschluss aus, springt automatisch das 5G-Mobilfunk-Modul ein. Es liefert unbegrenztes Datenvolumen für alle Geschäftsanwendungen, solange der Festnetzanschluss ausfällt. Gleichzeitig sendet das Mobilfunk-Modul eine automatische Störungsmitteilung an den Telekom Service. Dieser leitet proaktiv die Entstörung ein, ohne dass das Unternehmen sich melden muss.

Automatische Entstörung statt Warteschleife

Für ein Start-up mit einem digitalen oder internetbasierten Geschäftsmodell – laut KfW-Gründungsmonitor 2024 betrifft das vier von zehn Gründungen – ist ein Internetausfall ein echtes Schreckensszenario. Ein Beispiel: Ein Bagger beschädigt bei Bauarbeiten im Gewerbegebiet die Glasfaserleitung und plötzlich ist im Start-up-Büro nebenan das Internet weg. Die Verbindung zu den eigenen Servern fällt aus, das Team ist nicht mehr handlungsfähig. Im Normalfall bedeutet das: Den Internetanbieter über die Service-Nummer kontaktieren, Schaden melden und hoffen, dass die Störung zeitnah behoben wird, damit das Business nicht leidet.

Grundlage für nachhaltige Entwicklung

Mit einer ausfallsicheren Lösung läuft der Betrieb hingegen auch im Falle einer Störung weiter und das Team kann sich weiterhin voll auf das Kerngeschäft konzentrieren. Mehr noch: Gerade für die Nutzung von KI- und Clouddiensten zählt eine zuverlässige Internetverbindung zu den wichtigsten Voraussetzungen. Darüber hinaus bietet die abgesicherte Internetversorgung eine geeignete Grundlage, um die digitale Transformation weiter voranzutreiben. Etwa in Bezug auf nachhaltige Technologien. Denn auch trotz wirtschaftlicher Herausforderungen rücken deutsche Start-ups nicht von ihrem Bekenntnis zur ökologischen Nachhaltigkeit ab. Laut Startup Monitor stieg die Anzahl der Unternehmen, die sich zur Green Economy zählen im vergangenen Jahr von 46,7 % auf 48,1 %. Doch egal ob grün oder digital: Mit der richtigen IT- und Konnektivitätsbasis können Start-ups nachhaltige Erfolge erzielen.

Die Autorin Dr. Chathurangi Wickramasinghe ist Vice President Festnetz & IT für mittelständische Unternehmen bei der Telekom Deutschland

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EU KI-Gesetz wird scharf gestellt

Diese Strafen für KI-Verstöße drohen ab dem 2. August 2025 – was Personalverantwortliche und Arbeitnehmende jetzt wissen und beachten müssen.

Das KI-Gesetz der Europäischen Union, die weltweit erste umfassende KI-Verordnung, erreicht am 2. August 2025 einen entscheidenden Meilenstein. Ab diesem Stichtag gelten für Unternehmen, Behörden und KI-Anbieter*innen in der EU zahlreiche zentrale Verpflichtungen, bei deren Nichteinhaltung Strafmaßnahmen eingeleitet und verhängt werden können. Was das für Unternehmen und ihre Mitarbeitenden bedeutet, erfährst du hier.

Der AI Act, der am 2. Februar dieses Jahres in Kraft getreten ist, schafft einen einheitlichen Rechtsrahmen für Künstliche Intelligenz (KI) in der EU. Zwar werden viele Regelungen erst 2026 wirksam, doch bereits am 2. August 2025 beginnt eine neue Phase, die sich auf drei Bereiche fokussiert:

  • Strafmaßnahmen bei Nichteinhaltung
  • Verpflichtungen für allgemeine General-Purpose-AI-Modelle (GPAI)
  • Aufbau von Aufsicht und Governance auf nationaler und europäischer Ebene

Strafen bis zu 35 Millionen Euro

Seit dem 2. Februar dieses Jahres sind KI-Systeme mit unannehmbaren Risiken verboten. Ab dem 2. August 2025 können zusätzlich nun Geldbußen für Verstöße gegen bereits bestehende Verpflichtungen verhängt werden, die bis zu 35 Millionen Euro oder 7 Prozent ihres gesamten Jahresumsatzes betragen können. Unternehmen müssen dazu beispielsweise sicherstellen, dass ihre Mitarbeitenden über KI-Kenntnisse verfügen. Die Europäische Union erwartet von ihren Mitgliedstaaten, dass sie eigene wirksame, verhältnismäßige und abschreckende Strafmaßnahmen festlegen. Dabei sollen die besonderen Umstände von KMUs und Start-ups berücksichtigt werden, um deren wirtschaftliche Lebensfähigkeit nicht zu gefährden.

Neue Verpflichtungen für Anbieter*innen von GPAI-Modellen

GPAI-Modelle, die ab dem 2. August 2025 in der Europäischen Union vermarktet werden, unterliegen gesetzlichen Verpflichtungen. Das Europäische Amt für Künstliche Intelligenz hat dazu am 10. Juli 2025 die endgültige Fassung der Verhaltenskodizes veröffentlicht. Anbieter*innen solcher GPAI-Modelle müssen unter anderem technische Dokumentationen erstellen, Urheberrechte beachten und Transparenz über die verwendeten Trainingsdaten sicherstellen.

GPAI-Modelle sind KI-Systeme mit besonders breitem Einsatzspektrum und sind darauf ausgelegt, eine Vielzahl von Aufgaben zu erfüllen. Sie werden mit riesigen Datenmengen trainiert und sind entsprechend vielseitig einsetzbar. Das bekannteste Beispiel sind große Sprachmodelle (Large Language Models, LLM), etwa das generative Sprachmodell GPT-4o, das in ChatGPT integriert ist. Für GPAI-Modelle, die bereits vor dem 2. August 2025 in der Europäischen Union auf dem Markt waren, gilt eine Übergangsfirst bis zum 2. August 2027.

Aufsicht und Governance

Die KI-Verordnung schafft einen Rahmen mit Durchführungs- und Durchsetzungsbefugnissen auf zwei Ebenen.

Auf nationaler Ebene muss jeder EU-Mitgliedstaat bis zum 2. August 2025 mindestens eine Marktüberwachungsbehörde sowie eine notifizierende Behörde benennen. Erstere ist für die Überwachung von KI-Systemen zuständig, letztere für die Notifizierung unabhängiger Konformitätsbewertungsstellen. Die Mitgliedstaaten müssen bis dem Stichtag Informationen zu den nationalen Behörden und deren Kontaktdaten veröffentlichen.

Auf EU-Ebene koordinieren das Europäische Amt für KI und der Europäische KI-Ausschuss die Aufsicht. Zusätzlich werden ein Beratungsforum und ein wissenschaftlicher Ausschuss aus unabhängigen Experten eingerichtet.

Was bedeutet das für Personalabteilungen und Arbeitnehmende?

Das KI-Gesetz hat direkte Auswirkungen darauf, wie KI in den Bereichen Rekrutierung, Performance-Management, Personalanalyse und Mitarbeitenden-Monitoring eingesetzt wird. Personalverantwortliche müssen sicherstellen, dass KI-Tools in diesen Bereichen transparent, fair und konform sind.

  • Fairness und Antidiskriminierung: KI-Systeme, die bei Einstellungs- oder Beförderungsentscheidungen eingesetzt werden, müssen nachvollziehbar und frei von Bias sein. Personalabteilungen sollten ihre Tools und Anbieter*innen regelmäßig überprüfen, um die Einhaltung der Vorschriften sicherzustellen.
  • Vertrauen und Transparenz: Mitarbeitende erhalten einen besseren Einblick, wie KI-Systeme ihre Arbeit beeinflussen, zum Beispiel bei der Einsatzplanung, Leistungsbewertung oder bei der Arbeitssicherheit. Personalabteilung können Vertrauen schaffen, indem sie offen kommunizieren, wie KI eingesetzt wird und wie die Daten der Mitarbeitenden geschützt werden.
  • Verantwortlichkeit von Drittanbieter*innen: Werden KI-Tools von Drittanbieter*innen genutzt, müssen Personalabteilungen sicherstellen, dass diese Anbieter*innen die Anforderungen an Transparenz und Dokumentation erfüllen. Verträge und Beschaffungsprozesse sollten entsprechend angepasst werden.
  • Training und Change Management: Mit stärkeren Regulierungen von KI wird die Personalabteilung eine Schlüsselrolle bei der Schulung von Führungskräften und Mitarbeitenden übernehmen. Ziel ist es, einen verantwortungsvollen Umgang mit KI zu fördern und ethische Standards in der Unternehmenskultur zu verankern.

Fazit

Anbieter*innen von GPAI-Modellen, die bereits vor dem 2. August 2025 auf dem Markt waren, haben bis zum 2. August 2027 Zeit, die neuen Vorschriften vollständig umzusetzen. Weitere Verpflichtungen für KI-Systeme mit hohem Risiko werden 2026 und 2027 folgen. Dieser Meilenstein spiegelt das Bestreben der EU wider, Innovationen zu fördern und gleichzeitig sicherzustellen, dass KI sicher, transparent und mit den europäischen Werten im Einklang steht. Damit rückt die Personalabteilung in den Mittelpunkt einer verantwortungsvollen Einführung von KI am Arbeitsplatz.

Der Autor Tom Saeys ist Chief Operations Officer bei SD Worx, einem international tätigen Dienstleistungsunternehmen im HR-Bereich.

Gründergeist oder Risikoangst? Was Deutschland jetzt für mehr Unternehmertum braucht

Warum Deutschlands Gründergeist vor allem jung ist – und was jetzt passieren muss, damit mehr Ideen Realität werden.

Im August fand der World Entrepreneurs’ Day statt – ein Anlass, der den Unternehmergeist feiern soll. Doch wie viel Gründermentalität steckt wirklich in Deutschland? Die Ergebnisse der aktuellen GoDaddy-Umfrage, die in Zusammenarbeit mit NIQ GfK durchgeführt wurde, werfen ein bemerkenswert differenziertes Bild auf die deutsche Gründungskultur: Die Gründungslust ist da, aber ungleich verteilt und häufig durch strukturelle Hürden ausgebremst.

Gründung bleibt die Ausnahme – aber mit jungem Hoffnungsträger

Gerade einmal 16 % der Deutschen können sich vorstellen, in den kommenden zwölf Monaten ein Unternehmen zu gründen. Eine Zahl, die zu denken gibt. Doch sie blendet eine bemerkenswerte Dynamik innerhalb der Generationen aus: Fast 40 % der 18- bis 29-Jährigen zeigen echte Gründungsambitionen. Die Gen Z treibt damit nicht nur den Gründergeist voran, sondern hat fast viermal so hohe Gründungsabsichten wie der Durchschnitt.

Dieser Generationenbruch ist mehr als eine Fußnote: Obwohl ab 40 Jahren die Wahrscheinlichkeit zu gründen deutlich abfällt (14,9 %), ist in der Altersgruppe der 40-49-Jährigen der Anteil der bereits Selbständigen gleichzeitig am höchsten (12,8 %). Während die Älteren tendenziell bereits selbständig sind oder den Schritt nicht (mehr) gehen wollen, sehen die jüngeren Generationen Unternehmertum nicht nur als Karrierepfad. Es ist eine Möglichkeit, die eigene Zukunft selbst zu gestalten – selbstbestimmt, kreativ und zunehmend digital geprägt. Eine wichtige Erkenntnis für die Zukunft des Mittelstands in Deutschland.

Deutschland ist in seiner Gründungsmentalität gespalten

Die Daten zeigen außerdem eine bemerkenswerte Polarisierung: Die Gründungsgesellschaft ist sich uneinig. Ist Gründen heute einfacher als noch vor fünf Jahren? Auf diese Frage gibt es laut der Studie kein klares Meinungsbild, sondern eine Art „Vier-Viertel-Gesellschaft“: nahezu gleich viele Befragte antworten mit Ja, Nein, gleich geblieben oder weiß nicht.

Einzig die Generation Z zeigt sich klar optimistischer: Die Hälfte von ihnen halten eine Gründung heute für einfacher als früher. Der Gründergeist ist jung gedacht und die neue Generation sieht ihre Startbedingungen besser als je zuvor. Optimismus ist also vorhanden, nur eben nicht gleichmäßig verteilt. Denn ältere Generationen sehen wachsende Hürden – möglicherweise als Ergebnis eigener Erfahrungen mit Bürokratie, Regulierung und Marktbarrieren, die Jüngere noch nicht gemacht haben.

Digitale Tools & KI: Chancen, die nicht alle nutzen

Mit dem wachsenden Gründergeist junger Menschen geht ein verstärkter Einsatz digitaler Technologien und künstlicher Intelligenz (KI) einher. Bereits 41 % der Gen Z haben solche Tools bereits eingesetzt, wohingegen 90 % der über 60-Jährigen kein Interesse daran zeigen – eine digitale Kluft, die sich auf Wettbewerbsfähigkeit und Innovationskraft auswirkt.

Dennoch erwartet die deutsche Bevölkerung, dass KI und Automatisierung entscheidend Auswirkungen auf die Arbeitswelt haben werden (74 %). Und obwohl die junge Generation KI im Alltag tagtäglich erlebt, sind sie deutlich skeptischer: Über ein Fünftel (22 %) glaubt nicht an den Wandel durch künstliche Intelligenz. Für den Großteil ist klar, dass es in der Debatte um KI nicht um das “ob”, sondern um das “wie” gehen muss.

Das bestätigt auch die aktuelle GoDaddy Global Entrepreneurship Survey. Laut dieser kann KI ein echter Hebel sein: 72 % der Unternehmer*innen in der DACH-Region glauben, dass KI ihnen in Zukunft hilft, mit größeren Unternehmen zu konkurrieren. Und: Wer KI nutzt, spart in Deutschland im Schnitt 8 Stunden pro Woche – wertvolle Zeit, die laut den Befragten vor allem für die Entwicklung kreativer Ideen (50 %), Weiterbildung (33 %) und Kundenservice (33 %) eingesetzt wird.

Was wir brauchen: mehr Mut und bessere Rahmenbedingungen

Warum aber scheitern viele Gründungsabsichten schon in der Planungsphase? Neben der Motivation sind es vor allem finanzielle Risiken (41 %), fehlendes Startkapital (37 %) und mangelndes Wissen (30 %), die potenzielle Gründer*innen abschrecken. Dazu kommt ein strukturelles Problem: Nur jede(r) Sechste glaubt, dass die Ausbildung in Schule und Universitäten auf die Gründung oder Selbstständigkeit vorbereiten. Ein Schulfach „Entrepreneurship“? Fehlanzeige. Die Mehrheit in Deutschland wünscht sich mehr praktische Skills in Finanzbildung, rechtliche Grundlagen, Selbstorganisation und Problemlösungskompetenz als Teil der schulischen Ausbildung.

Der Gründergeist ist da, aber er braucht Unterstützung. Besonders die jungen Generationen zeigen Initiative, doch ihnen fehlt es oft an Know-how, Kapital oder der richtigen Orientierung. Was es jetzt braucht, sind gezielte politische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Maßnahmen:

  • Frühe Förderung von Entrepreneurial Thinking in Schulen und Hochschulen.
  • Förderprogramme, die junge und diverse Gründer*innen gezielt erreichen.
  • Niedrigschwellige Tools, um den Einstieg zu erleichtern.
  • Mentoring und Netzwerke, um Erfahrungswissen zugänglich zu machen.
  • Entbürokratisierung und Vereinfachung von Gründungsprozessen.

Digitale Technologien, insbesondere KI, spielen bereits heute für viele Gründer*innen eine entscheidende Rolle und prägen Gründungen von Anfang an. Für viele ist das ein wichtiger Schritt, um aus einer Idee ein tragfähiges Modell zu entwickeln. Zugang zu digitalen Tools senkt nicht nur Einstiegshürden, sondern ermöglicht es, Geschäftsmodelle schlank und effizient zu testen – ohne große Investitionen.

Um dieses Potenzial voll auszuschöpfen, brauchen Gründer*innen Unterstützung: Mentoring, Schulungen und einfache Tools eröffnen gerade Menschen ohne technischen Hintergrund oder aus unterrepräsentierten Gruppen neue Chancen. So entsteht eine Gründungskultur, die inklusiver, breiter und zukunftsfähiger ist.

Die Autorin Alexandra Anderson ist Marketing Director Germany bei GoDaddy und seit mehr als zehn Jahren als Marketingexpertin in der IT-Branche tätig, www.godaddy.com/de/link-in-der-bio

Influencer-Marketing: Sozialabgaben und Steuerfallen

Was Influencer*innen und Auftraggebende bei ihrer Zusammenarbeit steuerrechtlich wissen und beachten sollten.

Die Reichweite von Influencer*innen und ihr Einfluss auf die Follower*innen machen sie zu einem begehrten Teil von Marketingkampagnen und Produktplatzierungen von Unternehmen. Doch die Zusammenarbeit birgt nicht nur Fallstricke für die Influencer*innen selbst, sondern auch für Auftraggebende. Das gilt gerade auch im Hinblick auf die Sozialabgaben an die Künstlersozialkasse (KSK). Was es dabei zu beachten gibt, erklärt Rechtsanwältin Nicole Golomb bei Ecovis in Regensburg.

Influencer*innen sind heute feste Größen in Werbekampagnen, bei denen teils große Summen fließen. Wie zuletzt die Fälle in Nordrhein-Westfalen und mittlerweile auch in den anderen Bundesländern zeigen, können die steuerlichen Folgen gravierend sein: Dort prüfen Ermittler*innen des Landesamts zur Bekämpfung der Finanzkriminalität ein mögliches Steuervolumen von rund 300 Millionen Euro, das Influencer*innen nicht erklärt haben sollen. Neben unklaren Einnahmen aus Klickvergütungen, Werbedeals oder Abo-Zahlungen rücken damit auch die Pflichten von Unternehmen stärker in den Fokus, etwa wann sie die Künstlersozialabgabe (KSA) an die Künstlersozialkasse (KSK) für die Zusammenarbeit mit Influencer*innen zahlen müssen.

Wann Unternehmen die KSA zahlen müssen

Die KSK verschafft selbstständigen Künstlern und Publizisten Zugang zur gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung zu ähnlichen Bedingungen, wie sie Arbeitnehmende haben. Viele Unternehmen außerhalb der klassischen Medien- und Kreativbranche sind überrascht, dass auch sie die Künstlersozialabgabe zahlen müssen, wenn sie für Werbung oder Öffentlichkeitsarbeit Influencer oder andere Kreative beauftragen.

Unternehmen müssen die KSA leisten, wenn sie Aufträge an selbständige Künstler*innen oder Publizist*innen vergeben (Paragraph 24 Absatz 1 und Absatz 2 Künstlersozialversicherungsgesetz, KSVG). Dazu gehören einerseits klassische Verwerter wie Verlage, Fernsehsender oder Galerien. Andererseits trifft die Pflicht auch Unternehmen, die für ihre eigene Werbung oder Öffentlichkeitsarbeit externe Kreative beauftragen. Sobald Firmen Influencer*innen beauftragen, bewegen sie sich in einem Bereich, den sie gar nicht als abgabepflichtig wahrnehmen.

Für das Auftragsvolumen gelten Bagatellgrenzen, die jedoch nicht für klassische Verwerter gilt:

  • bis Ende 2025: 700 Euro pro Kalenderjahr,
  • ab 2026: 1.000 Euro pro Kalenderjahr geplant.
  • Unterhalb dieser Schwellen entfällt die KSA.

Wann Influencer*innen abgabepflichtig werden

Als abgabepflichtig gelten Leistungen von selbständigen Künstler*innen oder Publizist*innen, wenn natürliche Personen oder Personengesellschaften sie erbracht haben. Arbeiten juristischer Personen, etwa von einer GmbH, oder von Gesellschaften wie einer GmbH & Co. KG oder einer Offenen Handelsgesellschaft lösen dagegen keine KSA aus.

Influencer*innen lassen sich durchaus als Künstler*innen einstufen, wenn sie Videos, Fotos oder Podcasts mit eigener kreativer Gestaltung produzieren. Bereits ein geringer künstlerischer Charakter kann genügen, um die Abgabepflicht zu begründen. Keine Abgabe fällt dagegen an, wenn ein(e) Influencer*in lediglich ein Produkt empfiehlt oder verlinkt, ohne eine eigenständige kreative Leistung zu erbringen.

Grauzonen und Risiken

In der Praxis entstehen häufig Unsicherheiten – etwa bei stilistisch aufwendig gestalteten Produktpräsentationen. Im Zweifel nimmt die KSK eine eigene Bewertung vor, die auch rückwirkend erfolgen kann. Das führt nicht selten zu erheblichen Nachforderungen.

Muss ein Unternehmen die Abgabe leisten, kommen weitere Pflichten hinzu, die so im KSVG geregelt sind:

  • umfassende Auskunfts- und Vorlagepflichten (Paragraph 29),
  • Meldung aller an selbständige Künstler*innen gezahlten Entgelte (Paragraph 27),
  • Auszeichnungspflichten (Paragraph 28)
  • Vorauszahlungspflichten (Paragraph 27 Absatz 2)

Beratung zahlt sich aus

Die Beauftragung von Influencer*innen kann also weitreichende Konsequenzen haben. Influencer-Marketing wird zunehmend wichtiger, doch die steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Aspekte sind in vielen Unternehmen nicht ausreichend bekannt. Eine rechtzeitige Beratung hilft, Nachzahlungen und Bußgelder zu vermeiden.

Minijob und Midijob: Was sind die Vor- und Nachteile?

Minijobs gelten als besonders einfache Beschäftigungsform – doch auch Midijobs bieten bei flexiblem Personalbedarf Vorteile. Die Ecovis-Expert*innen Evelyn Karstädt und Andreas Islinger erklären die Unterschiede und nennen Vor- und Nachteile beider Modelle für Unternehmen und Beschäftigte.

Bei Minijobs liegt die aktuelle Verdienstgrenze seit dem 1. Januar 2025 bei 556 Euro im Monat, also bei insgesamt 6.672 Euro im Jahr. Wann, wie oft und wie lange ein Mitarbeitender arbeitet, spielt dabei keine Rolle und lässt sich flexibel gestalten, solange der Arbeitgeber den Mindestlohn einhält.

Minijobs sind mit Ausnahme der Rentenversicherung nicht sozialversicherungspflichtig. Der Arbeitgeber leistet einen Pauschalbeitrag in Höhe von 15 Prozent, der Arbeitnehmende trägt die Differenz zum regulären Beitragssatz von aktuell 3,6 Prozent. Zusätzlich zahlen Arbeitgeber pauschal 13 Prozent an Krankenversicherungsbeiträgen, wenn der Arbeitnehmende gesetzlich krankenversichert ist. Nachteil für Arbeitnehmende: Der Minijob begründet keine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung.

Der Arbeitgeber hat die Möglichkeit, den Arbeitslohn aus dem Minijob pauschal mit zwei Prozent zu versteuern. „Minijobs sind gerade für Unternehmen, die bei Arbeitsspitzen Personal flexibel einsetzen müssen, im Niedriglohnbereich attraktiv. Sie profitieren von geringen Lohnkosten, führen aber zu einem höheren administrativen Aufwand“, sagt Ecovis-Steuerberater und Rentenberater Andreas Islinger in München.

Wie attraktiv sind Minijobs für Arbeitnehmende? Islinger sagt: „Ein Minijob kann günstig erscheinen. Es fehlt jedoch der volle Versicherungsschutz, insbesondere mit Blick auf die nur eingeschränkten Rentenansprüche bei einem fehlenden Eigenbeitrag.“ Und: Bei mehreren Minijobs sind die Verdienste zusammenzurechnen. Überschreitet der/die Arbeitnehmer*in die Grenze, werden alle Jobs sozialversicherungspflichtig. Daher müssen sich Arbeitgebende von dem/der Arbeitnehmenden bestätigen lassen, ob weitere Beschäftigungen vorliegen. Zudem sind für Minijobs Stundenaufzeichnungen zu führen. Beginn, Dauer und Ende der täglichen Arbeitszeit sind zeitnah aufzuzeichnen.

Midijob – günstiger Schutz mit voller Leistung

Der Midijob beginnt dort, wo der Minijob aufhört: ab 556,01 Euro bis 2.000 Euro monatlichem Verdienst. „Gerade bei der Beschäftigung von Teilzeitkräften finden sich oft Midijobs“, sagt Evelyn Karstädt, Steuerberaterin bei Ecovis in Ahlbeck. Der Übergangsbereich gilt verpflichtend: „Ein Verzicht wie früher ist nicht möglich. Bei schwankender Vergütung, etwa aufgrund von flexiblem Einsatz der Beschäftigten oder auch Prämien und Provisionszahlungen, müssen Unternehmen eine valide Prognose machen“, erklärt Islinger. Im Unternehmensalltag schwankt der Bedarf an Arbeitskräften häufig, etwa in der Gastronomie. „Eine genaue Steuerung der Verdienstgrenzen ist für viele Betriebe daher kaum machbar“, sagt Karstädt. Damit bei Überschreitung der Minijob-Grenze nicht gleich die vollen Sozialversicherungsbeiträge anfallen, hat der Gesetzgeber für eine gleitende Anpassung der Beiträge gesorgt. „Mit steigender Vergütung steigen also auch die Sozialversicherungsbeiträge der Arbeitnehmenden.“

Früher führten die reduzierten Beiträge zu niedrigeren Rentenansprüchen. Doch seit 2019 wird der volle Verdienst bei der Rente berücksichtigt – auch wenn der Arbeitnehmerbeitrag geringer ausfällt. „Für Beschäftigte bedeutet das: Midijobs bieten ihnen das volle Leistungspaket der Sozialversicherung für alle Bereiche – also Renten-, Kranken-, Pflege- sowie Arbeitslosenversicherung – zu vergünstigten Beiträgen“, erklärt Islinger.

Anders als beim Minijob gibt es im Übergangsbereich keine pauschale Besteuerung. Die Lohnsteuer richtet sich nach der Steuer klasse des Beschäftigten. Bis etwa 1.000 Euro fallen allerdings keine oder kaum Steuern für Beschäftigte in den Steuerklassen I bis IV an. „Allerdings gilt der Midijob nicht für alle Beschäftigungsgruppen“, sagt Karstädt. Für Auszubildende und Mitarbeitende in Kurzarbeit finden die Regelungen keine Anwendung. Bei Midijobs gelten nicht in allen Branchen die gleichen Aufzeichnungspflichten wie für Minijobs.

Für Arbeitgebende kann der Midijob zudem administrative Vorteile bieten. Insbesondere besteht auch kein Risiko, dass die Geringfügigkeitsgrenze versehentlich überschritten wird und der Arbeitgeber dann im Rahmen der Prüfung durch die Deutsche Rentenversicherung erhebliche Nachzahlungen leisten muss.

Das Arbeitsrecht beachten

„Unterschiede im Arbeitsrecht bringen die Jobverhältnisse übrigens nicht mit sich“, erklärt Ecovis-Expertin Karstädt. Mini- und Midijobber haben Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Urlaub (mindestens 24 Werktage bei einer Sechs-Tage-Woche) und Gleichbehandlung mit vergleichbaren Beschäftigten. „Nur bei sachlichen Gründen, etwa der Qualifikation, sind Unterschiede zulässig.“

Auf das Gesamtpaket kommt es an

Ein Minijob ist weiterhin attraktiv, wenn es auf Flexibilität ankommt – zum Beispiel bei kurzfristigen Tätigkeiten oder für Studierende oder Rentnerinnen und Rentner mit begrenztem Arbeitsumfang. Wer jedoch langfristig auf Teilzeitkräfte baut, sollte den Midijob in Betracht ziehen. „Im unteren Entgeltbereich entstehen für Betriebe kaum höhere Kosten im Vergleich zum Minijob“, erklärt Karstädt. Dafür bieten sie aber ihren Beschäftigten im Übergangsbereich umfassenden Schutz bei Krankheit, Pflegebedürftigkeit oder Arbeitslosigkeit. „Das Festhalten am Minijob als besonders einfache Lösung lohnt sich daher in der Regel nicht“, fasst Islinger zusammen.

Liquiditätsmanagement für Start-ups: Warum Tagesgeldkonten ein unterschätztes Tool sind

Einfache Instrumente wie ein Tagesgeldkonto helfen Start-ups, finanzielle Puffer flexibel und sicher aufzubauen und damit die Planbarkeit zu erhöhen. Tipps und To-dos.

Liquidität ist das Schmiermittel jedes Start-ups. Wer die Zahlungsfähigkeit nicht im Blick behält, riskiert, dass bereits kleine Verzögerungen bei Kundenzahlungen oder Investorenmitteln den gesamten Betrieb ins Wanken bringen. Gerade junge Unternehmen mit schwankenden Einnahmen brauchen daher ein sauberes Liquiditätsmanagement, um Gehälter, Mieten und andere Fixkosten zuverlässig zu bedienen. Studien und Praxisberichte zeigen immer wieder, dass viele Gründer diesen Aspekt unterschätzen, weil der Fokus auf Wachstum, Produktentwicklung oder Markteintritt liegt. Dabei können schon einfache Instrumente wie ein Tagesgeldkonto helfen, finanzielle Puffer aufzubauen und die Planbarkeit zu erhöhen. Doch warum nutzen so wenige Start-ups dieses naheliegende Tool?

Finanzielle Flexibilität als Schlüssel: Warum kurzfristige Reserven entscheidend sind

Kurzfristige Liquiditätsreserven sind für Start-ups ein Puffer gegen Unsicherheit. Sie gleichen schwankende Einnahmen aus und sichern, dass Gehälter, Mieten oder Lieferantenrechnungen pünktlich bedient werden. Dabei handelt es sich um sofort verfügbare Mittel, die nicht langfristig gebunden sind. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG betont, dass selbst wenige Wochen Verzögerung bei Investorenzahlungen oder Kundeneingängen schnell Druck aufbauen. Saisonale Schwankungen oder unerwartete Kosten verstärken diesen Effekt. Ein finanzielles Polster wirkt wie ein Airbag in turbulenten Phasen. In dynamischen Gründungszentren wie Berlin oder München zeigt sich, wie wertvoll solche Rücklagen sind. Flexibilität entsteht nicht durch Kredite, sondern durch vorbereitete Mittel auf verlässlichen Konten. Wer hier die besten Konditionen im Blick behalten will, findet mit einem Tagesgeldvergleich eine einfache Möglichkeit, passende Angebote zu prüfen und Liquiditätsreserven sinnvoll zu parken.

Tagesgeldkonten als unterschätztes Werkzeug: Was sie auszeichnet

Ein Tagesgeldkonto ist ein verzinstes Konto, auf dem Einlagen täglich verfügbar bleiben. Anders als Festgeld bindet es Kapital nicht langfristig und unterscheidet sich dadurch von Girokonten oder Fonds. Anbieter wie ING, DKB oder Santander bieten einfache Online-Verwaltung ohne versteckte Gebühren. Sicherheit entsteht durch die staatlich garantierte Einlagensicherung bis 100.000 Euro pro Kunde und Bank. Transparenz zeigt sich in klaren Konditionen, nachvollziehbaren Zinsgutschriften und Online-Tools, die jederzeit Überblick schaffen. Für Start-ups bedeutet das: Geld bleibt flexibel, transparent und dennoch verzinst. Gerade diese Einfachheit sorgt dafür, dass Tagesgeldkonten Stabilität ins Finanzmanagement bringen und Liquidität planbar bleibt.

Vorteile von Tagesgeldkonten: Tägliche Verfügbarkeit, Zinssicherheit und Risikoarmut

Die Vorteile eines Tagesgeldkontos lassen sich in drei Punkten zusammenfassen:

  • Tägliche Verfügbarkeit: Guthaben kann jederzeit abgerufen werden – ein Pluspunkt bei spontanen Ausgaben oder Liquiditätsengpässen.
     
  • Zinssicherheit: Die Verzinsung liegt meist über dem Nullniveau von Girokonten. Auch wenn Zinsen schwanken können, bleibt die Planung im Vergleich stabiler.
     
  • Risikoarmut: Durch die europäische Einlagensicherung sind Einlagen bis 100.000 Euro pro Kunde und Bank geschützt.

Banken wie N26, Consorsbank, ING oder DKB werben gezielt mit dieser Kombination aus Flexibilität, Transparenz und Sicherheit. Für Start-ups entsteht dadurch ein solides Sicherheitsnetz, das Cashflow-Schwankungen abfedert und Liquidität verlässlich absichert.

Phasen von Investitionspausen clever überbrücken

Investitionspausen entstehen, wenn Projekte verschoben werden oder Finanzierungsrunden länger dauern. Statt Kapital ungenutzt auf Girokonten zu lagern, bietet sich ein Tagesgeldkonto als temporäre Parkmöglichkeit für überschüssige Liquidität an. Hier bleibt Geld verfügbar, verbunden mit einer überschaubaren Rendite von meist 2–3 % p. a. Gerade in wachstumsorientierten Branchen wie dem Technologieumfeld, wo Produktentwicklungen oft verschoben werden, hat sich diese Praxis etabliert. So bleibt Kapital nutzbar, Gehälter und laufende Kosten gesichert, bis sich neue Chancen ergeben.

Rücklagenstrategie mit Tagesgeldkonten: Sicherheit für unerwartete Situationen

Rücklagen sind ein finanzieller Schutzschild gegen das Unvorhersehbare. Ob defekte Maschinen, steigende Energiepreise oder ausgefallene Kundenaufträge – Reserven verhindern Notlagen. Ein Tagesgeldkonto ermöglicht es, diese Notfallreserven systematisch aufzubauen, indem regelmäßig kleine Beträge überwiesen werden. Viele Experten empfehlen, drei bis sechs Monatsgehälter als Liquiditätspuffer vorzuhalten. Laut Studien des ifo Instituts nutzen erfolgreiche Start-ups wie FlixBus oder Lieferando solche Strategien. Neben wissenschaftlichen Analysen zeigen auch Banken wie DKB oder ING, dass transparente Konditionen Vertrauen schaffen. Die Einlagen bleiben verfügbar und gleichzeitig getrennt vom operativen Geschäft. Diese klare Struktur stärkt Investorenvertrauen und erhöht die langfristige Stabilität.

Tagesgeld als Baustein einer ganzheitlichen Finanzplanung

Ein Tagesgeldkonto ersetzt keine umfassende Finanzstrategie, ergänzt jedoch andere Instrumente wie Business-Kredite, Beteiligungskapital oder klassische Finanzierungen. Finanzberater empfehlen, Tagesgeld bewusst als Basisbaustein einzusetzen. In Kombination mit Budgetplanung, Controlling-Software entsteht ein solides Fundament. Während Aktien oder Fonds auf Rendite abzielen, bietet das Tagesgeldkonto Sicherheit, Transparenz und Verfügbarkeit. Für Start-ups passt es in eine hybride Strategie: Wachstum durch Investments, Stabilität durch Liquiditätsreserven und Steuerpuffer. Neben Rücklagen und Parkmöglichkeiten wird so Planbarkeit geschaffen, die Wettbewerbsfähigkeit und Handlungsfähigkeit langfristig stärkt.

Fazit: Ein unterschätztes Tool mit großem Potenzial

Tagesgeldkonten sind keine spektakulären Finanzinstrumente, doch gerade ihre Einfachheit macht sie wertvoll. Start-ups profitieren von sofortiger Verfügbarkeit, überschaubarer Verzinsung mit planbarer Konstanz und hoher Sicherheit. Als Ergänzung zu anderen Finanzstrategien ermöglichen sie eine solide Basis, um flexibel auf Chancen und Krisen zu reagieren. Während Banken wie ING oder DKB dieses Produkt schon lange anbieten, nutzen inzwischen auch junge Unternehmen wie Celonis oder N26 solche Konten. Damit wird deutlich: Liquiditätsmanagement muss nicht kompliziert sein. Ein Tagesgeldkonto reicht oft, um Stabilität und Planungssicherheit nachhaltig zu unterstützen.

LegalTech-Start-up Libra erreicht 2 Mio.-Euro-ARR binnen eines Jahres

Mit dem aktuellen Wachstum positioniert sich das 2023 von Viktor von Essen und Dr. Bo Tranberg gegründete gegründete Libra als eines der dynamischsten LegalTech-Start-ups Europas und unterstreicht den Wandel, den die KI in der Rechtsbranche vorantreibt.

Gegründet 2023 von dem ehemaligen Freshfields-Anwalt Viktor von Essen und dem dänischen Software Engineer Dr. Bo Tranberg, unterstützt Libra nach eigenen Angaben heute bereits über 6.000 Jurist*innen in mehr als 500 Kanzleien und Rechtsabteilungen. Die Plattform bietet maßgeschneiderte, KI-gestützte Anwendungen für Recherche, Analyse und Dokumentenerstellung, die sich nahtlos in bestehende Arbeitsabläufe integrieren.

Neben innovativen Team-Workflows für die gemeinsame Mandats- und Dokumentenbearbeitung verfügt Libra über direkte Anbindungen an Fachinhalte des Dr. Otto Schmidt Verlags sowie Handelsregisterdaten via OpenRegister. Damit können Nutzer*innen relevante Informationen direkt in der Chatfunktion abrufen.

Sicherheit und Vertraulichkeit stehen im Zentrum der Plattform: Libra hostet ausschließlich in der EU, ist ISO 27001-zertifiziert und erfüllt sämtliche Anforderungen von DSGVO, BRAO und § 203 StGB.

Jetzt hat Berliner LegalTech-Start-up einen wichtigen Meilenstein erreicht: Nicht einmal zwei Monate nachdem Libra die Grenze von 1 Million Annual Recurring Revenue (ARR) erreicht hat, erzielt die Plattform bereits 2 Millionen Euro ARR. Damit positioniert sich Libra als eines der dynamischsten LegalTech-Start-ups Europas und unterstreicht den Wandel, den die KI in der Rechtsbranche vorantreibt.

„Dass wir in so kurzer Zeit die Marke von 2 Millionen ARR überschreiten konnten, zeigt die enorme Nachfrage nach praxisnahen, sicheren und intelligenten LegalTech-Lösungen“, sagt Co-Founder und CEO Viktor von Essen. „Wir sehen uns bestätigt, dass die Zukunft juristischer Arbeit in der Kombination aus höchster Datensicherheit, nahtloser Technologie-Interaktion und leistungsfähiger KI liegt.“

Millionen-Deal für Pflanzen-Tech-Start-up FYTA

Das von Alexander Schmitt und Claudia Nassif 2018 gegründete Berliner Start-up FYTA entwickelt smarte Pflanzensensoren, die Pflanzenliebhaber*innen dabei unterstützen, die Signale ihrer Pflanzen frühzeitig zu erkennen und sie besser zu verstehen. In der TV-Show Die Höhle der Löwen überzeugte das Start-up. Es kam zum Handschlag für einen Kombi-Deal – 1 Million Euro für zehn Prozent der Firmenanteile. Im Nachhinein kam der Deal einvernehmlich dennoch nicht zustande. Was dann geschah …

Die Höhle der Löwen ist zurück – mit dabei ist das Tech-Start-up FYTA aus Berlin. Die Gründer Claudia Nassif und Alexander Schmitt geben Pflanzen mithilfe von smarten Pflanzensensoren und einer KI-gestützten App eine Stimme. Auf dem B2C-Markt ist das zwölfköpfige Team aus Berlin damit sehr erfolgreich, konnte seinen Umsatz in den vergangenen zwei Jahren jährlich jeweils verdoppeln und hat auch auf dem B2B-Markt und in der Forschung große Pläne für die Zukunft. In der Höhle der Löwen sucht FYTA 500.000 Euro für fünf Prozent der Firmenanteile.

Die Löwen zeigen sich von Produkt und Team schnell begeistert, wollen mehr als die fünf Prozent: Frank Thelen erkennt das große Potenzial in den Daten, die FYTA mit ihren Sensoren sammelt, auch Janna Ensthaler und Carsten Maschmeyer wollen investieren. Noch bevor FYTA ihren Pitch wirklich abschließen kann, liegen dem Start-up gleich vier Angebote vor: Frank Thelen erhöht sein erstes Angebot auf 800.000 Euro für zehn Prozent der Firmenanteile. Janna Ensthaler und Carsten Maschmeyer bieten gemeinsam im Kombi-Deal 1 Million Euro für zehn Prozent, würden aber auch einzeln mit 500.000 Euro für fünf Prozent mitgehen.

1 Million Euro für zehn Prozent: Darum gibt es doch keinen Deal

Für Claudia Nassif und Alexander Schmitt keine einfache Entscheidung: „Frank Thelen ist sehr erfahren im Technologie-Bereich und hat unsere Vision direkt verstanden. Dasselbe gilt allerdings auch für Janna Ensthaler und Carsten Maschmeyer, die nicht nur ihre beeindruckende Expertise in vielerlei Hinsicht unter Beweis gestellt haben, sondern gemeinsam auch das größere Netzwerk, doppeltes Know-how und das höhere Angebot eingebracht haben”, so Claudia Nassif.

Der Handschlag für den Kombi-Deal – 1 Million Euro für zehn Prozent der Firmenanteile – fällt. Im Nachhinein kommt der Deal einvernehmlich dennoch nicht zustande. Nach guten Gesprächen einigen sich die FYTA-Gründer, Ensthaler und Maschmeyer, aus strategischen Gründen aktuell von einem Investment abzusehen.

Nach der Sendung: Abschluss der Finanzierungsrunde und neue Produktgeneration

Nach der Aufzeichnung geht es für FYTA erfolgreich weiter. Das Team konnte seine Finanzierungsrunde mit bestehenden Investoren abschließen und bereitet aktuell den Launch der nächsten Produktgeneration mit fünf neuen Produkten für Ende September vor. Mit dem neuen FYTA Terra werden dann erstmals auch Außenpflanzen mit einem smarten Tracker ausgestattet. Als nächsten Schritt plant das Team die Erschließung des B2B-Marktes mit einer Kombination aus Hardware und B2B-Subscriptions, die professionelle Nutzer*innen mit präziser Umweltintelligenz versorgen und gleichzeitig den Datensatz weiter ausbauen.

Die Vision: Der weltweit größte Datenpool für Pflanzen – für Forschung und Wirtschaft

Für FYTA ist das allerdings nur der Auftakt zur Realisierung ihrer großen Vision: Sie wollen alle grüne Infrastruktur weltweit mess- und trackbar machen und damit die größte Datenbasis für in- und outdoor Pflanzen weltweit aufbauen. Diese Daten will das Team für Benchmarking oder zur Bewertung grüner Vermögenswerte im Rahmen von CO2-Zertifikaten nutzen und diese auch der Forschung zur Verfügung stellen, um neue Erkenntnisse zu Bodenqualität oder den Auswirkungen des Klimawandels zu gewinnen.

Dahinter steht auch die ursprüngliche Vision der Gründung von FYTA: Ökonomin und Datenwissenschaftlerin Claudia Nassif stellt fest, dass in einer Welt, in der alles trackbar ist, gerade die so wichtige grüne Infrastruktur noch immer auf Mutmaßungen angewiesen ist. Der Grund: In der Pflanzenwelt gelten Sensoren als technologische Herausforderung, sind kaum bezahlbar in der Skalierung und die Analyse der Daten ist sehr komplex. In vier Jahren baut Nassif gemeinsam mit Schmitt FYTA auf, bringt mehr als eine Million eigenes Kapital ein und schafft einen Sensor für Pflanzen, der Umweltparameter wie Bodenfeuchtigkeit, Licht, Nährstoffgehalt oder Temperatur misst und anhand der Daten individuelle Pflegehinweise für jede Pflanze gibt.

Chef*in oder Gottheit?

Wenn Gründende ihr Unternehmen lieber kontrollieren als skalieren und so zum/zur größten Skalierungsfeind*in des eigenen Unternehmens werden. Über die Demut des Loslassens.

Es gibt eine Wahrheit über Gründende, die in keinem Pitch Deck steht und auf keiner Start-up-Konferenz ausgesprochen wird: Viele scheitern nicht nur am Markt, sondern vor allem an sich selbst. Nicht, weil sie zu wenig können oder zu wenig leisten, sondern weil sie zu viel wollen. Zu viel Kontrolle, zu viel Macht, zu viel Ego. Diese Beobachtung ist so schmerzhaft wie eindeutig: Aus dem/der visionären Gründer*in wird der/die größte Skalierungsfeind*in des eigenen Unternehmens.

Die Walnussbaum-Falle

Gründende sind oft wie Walnussbäume in der Unternehmenslandschaft: mächtig und prägend. Doch wer schon einmal unter einem Walnussbaum gestanden hat, wird bemerken: In seinem Schatten wächst nichts. Viele Start-ups – insbesondere in der Beratungs-Industrie, sind um die Persönlichkeit, das Charisma und den Erfahrungsschatz der Gründenden konstruiert. Das funktioniert für die ersten Jahre oft erstaunlich gut und überzeugend. Doch spätestens dann tappen nicht wenige Gründe*innenpersönlichkeiten in die Walnussbaum-Fall: In ihrem enormen Schatten drohen Talente zu verkümmern, bevor sie überhaupt die Chance haben zu gedeihen.

Es gibt keinen Backup-Guru. Gerade bei beratungsintensiven Geschäftsmodellen wird das fatal: Das gesamte Unternehmen kreist um eine Person, ihre Expertise, ihre Ausstrahlung. Was passiert, wenn diese Person ausfällt, überlastet ist oder – noch schlimmer – zum Flaschenhals wird?

Holger Tumat, Co-Gründer von JobRad, kennt die Problematik. Jobrad hat den Sprung vom Start-up in ein gestandenes, mittelständisches und erfolgreiches Unternehmen längst geschafft. Er bringt es auf den Punkt: „Ich glaube, das Entscheidende ist, dass man als Gründer, als Unternehmer nicht loslassen kann. Und das ist ein Vorteil, manchmal eben auch ein Nachteil.“

Der Vorteil? Diese Hartnäckigkeit, diese obsessive Detailverliebtheit erweckt Startups überhaupt erst zum Leben. Carsten Maschmeyer, einer der bekanntesten Investoren des Landes, hat bei seinen Investmentrunden ein klares Prinzip: „Ich investiere weniger in Ideen als in Teams.“ Er glaubt an die Kraft des Commitments des Gründungsteams.

Der Nachteil? Genau diese Eigenschaften können das Unternehmen, wenn sie nicht moderiert werden, den eigenen Erfolg später aushebeln.

Emotionale Skalierungsgrenzen

Skalierungschancen offeriert der Markt. Doch diese Formel greift zu kurz. Wachstum von Start-ups ist auch immer eine Frage von systematischer Organisationsentwicklung. Nicht selten herrscht noch immer der/die Gründer*in, die jeden Kundenvertrag persönlich durchkämmt wie ein(e) Archäolog*in antike Scherben, obwohl das Team längst 50 Seelen zählt. Da thront der/die Gründer*in in jedem Meeting wie ein(e) wohlwollende(r) Patriarch bzw. Patriarchin, davon überzeugt, den einen richtigen Weg zu kennen, wie das Unternehmen zu führen ist.

Auch die Mitarbeitenden der ersten Stunde ächzen nicht selten unter kulturellen Wachstumsschmerzen. Wenn aus der Pizza-Bohème im Großraumbüro von einst die Betriebskantine im Erdgeschoss wird, erscheint die Anfangszeit idyllisch. Aus spontanen Eingebungen am Kickertisch werden liturgische Abstimmungsrunden. Was zuvor in einem kurzen One-and-One geklärt wurde, erstickt nun in endlosen Meetingschleifen. Diese emotionalen Skalierungsgrenzen sind härter als jede Finanzierungsrunde. Es ist der Moment, in dem Gründende erkennen müssen: Die Fähigkeiten, die ein Start-up zum Leben erwecken, sind nicht dieselben, die es zum Skalieren bringen.

„Wir haben ja eine Kultur mit aufgebaut, die sehr stark auf Eigenverantwortung setzt, auf Vertrauen. Und mit der Größe kommt zwangsläufig eine andere Form von Struktur“, beschreibt Holger Tumat diese anspruchsvolle Transformation.

Die Krux: Nicht nur die Gründenden kämpfen mit dem Loslassen. Auch die Mitarbeitenden der ersten Stunde trauern der kuscheligen Start-up-Atmosphäre nach. So wird Organisationsentwicklung schnell zur Trauerarbeit.

Gründende vs. Unternehmer*in: ein Identitätsproblem

Die Trauer hat noch eine tiefere Dimension, die oft übersehen wird: Viele Gründende fremdeln mit dem Begriff Unternehmer*in. Gründer*in sein klingt visionär, kreativ, revolutionär. Unternehmer*in hingegen? Das riecht nach Macht, nach Hierarchie, nach alten weißen Männern in Anzügen.

Dorothea von Wichert-Nick, die Gründende auf dem Weg zum CEO begleitet, kennt das Dilemma: „Mein Unternehmen wächst, aber ich wachse nicht mit.“ Dieser Satz fällt in ihren Beratungen immer wieder. Die Gründenden spüren, dass sie selbst zum Flaschenhals werden, aber der Übergang vom operativen Macher zum reifen Leader ist der kritischste Schritt.

Das Paradox: Aus Angst, die ursprüngliche Startup-DNA zu verlieren, werden notwendige Veränderungen aufgeschoben. Doch genau diese Vermeidungshaltung führt zur Bedrohung der kulturellen Identität. Wenn der Veränderungsdruck so groß wird, dass überhastete Anpassungen vorgenommen werden müssen, entsteht ein kulturelles Vakuum: irgendwo zwischen kleinem Fisch und zahnlosem Hai.

Erfolgreiche Gründer*innenpersönlichkeiten zeichnen sich genau dadurch aus, dass es ihnen gelingt, aus einer Idee, ein gesund wachsendes Unternehmen aufzubauen und ihre Rolle ebenfalls weiterzuentwickeln.

Philipp Westermeyer von OMR zieht für sich selbst das Resümée: „Heute bin ich eher Unternehmer, aber ich bin auch immer Gründer. Und ich glaube, das ist auch okay.“ Diese begriffliche Klarheit ist mehr als Wortklauberei. Sie spiegelt die Bereitschaft wider, sich selbst immer wieder neu zu erfinden.

Der schwierigste Schritt: Den Weitblick bewahren, aber sich selbst überflüssig machen, ohne die Seele des Unternehmens zu verlieren.

Das Boutiquen-Syndrom

Es gibt sie, diese Gründenden, die ihre Unternehmen wie kostbare Bonsais hegen: klein, kontrollierbar, perfekt gestutzt. Die lieber Herr/Herrin über ein exklusives Reich bleiben, als den Sprung ins unberechenbare Wachstum zu wagen. Das wäre ehrenhaft, wenn es eine bewusste Entscheidung wäre.

Problematisch wird es, wenn diese Entscheidung aus Angst getroffen wird. Angst vor Kontrollverlust, vor Komplexität, vor der Verantwortung für mehr Menschen. Dann, so warnt auch Dorothea von Wichert-Nick, wird aus der feinen Boutique ein selbstgebautes Skalierungsproblem: Keine Entwicklungsperspektiven für das Team, keine Wachstumschancen, keine Exit-Optionen.

Die Mitarbeitenden spüren das. Sie merken, wenn ihre Karriere an der Risikoaversion des Gründers zerschellt. Das Ergebnis: Brain Drain. Die Besten gehen zu Unternehmen, die ihnen Wachstum ermöglichen.

Die Demut des Loslassens

Man muss nicht denken, dass man unersetzlich ist. Dieser Satz klingt simpel, ist aber für viele Gründende eine Zumutung. Das Paradox der Gründung: Man muss sich engagieren, als sei man unersetzlich. Und man muss lernen, sich für ersetzbar zu halten, um es zu skalieren.

Loslassen ist ein Akt der Demut. Es bedeutet zu akzeptieren, dass andere Dinge anders und manchmal sogar besser machen können. Es bedeutet, das eigene Ego zugunsten des Unternehmens zurückzustellen.

Gutes Leadership = strategisches Loslassen

Wie geht das konkret? Hier drei Ansätze aus der Praxis:

1. Delegiere deine Lieblingsprojekte zuerst: Nicht die lästigen Aufgaben abgeben, sondern bewusst die Bereiche, die einem am Herzen liegen. Das schmerzt und zeigt dem Team, dass man es ernst meint.

2. Schaffe Redundanz in der Expertise: Für jeden kritischen Bereich sollten mindestens zwei Personen verantwortlich sein. Das Ziel: Der/die Gründer*in wird zum Backup, nicht zum unersetzlichen Flaschenhals.

3. Institutionalisiere den Dissens: Etabliere Strukturen, in denen Widerspruch nicht nur möglich, sondern erwünscht ist. Gute Entscheidungen entstehen durch Reibung, nicht durch Harmonie.

Vom Kontrollfreak zum Möglichmachenden

Die erfolgreichsten Gründer*innen sind nicht die, die am längsten alles kontrollieren, sondern die, die am klügsten loslassen. Sie werden zu Möglichmacher*innen und Brückenbauer*innen. Sie schaffen Räume, in denen andere großartige Arbeit leisten können.

Das ist die härteste Lektion im Gründer*innenleben: Der größte Erfolg liegt darin, sich selbst überflüssig zu machen. Nicht als Person, aber als Bottleneck.

Chef*in oder Gottheit? Die Antwort ist klar: Ein(e) gute(r) Chef*in schafft andere Gottheiten. Ein(e) schlecht (r) bleibt allein auf dem Olymp. Und rätselt, warum das Unternehmen nicht gen Himmel steigt.

Das Loslassen ist schmerzhaft. Aber es ist der einzige Weg, wie aus einer guten Idee ein großes Unternehmen wird. Eine Schippe Demut und ein Denken in Möglichkeiten statt in Macht würde der Gründer*innenszene gut bekommen.

Die Autorin Jule Jankowski ist Deutschlands erste Arbeitsfeuilletonistin und Host des Podcasts GOOD WORK im brand eins-Netzwerk.

Tipp der Redaktion: Hier zum Nachhören: die GOOD WORK Folgen mit Dorothea von Wichert-Nick, Philipp Westermeyer, Carsten Maschmeyer und Holger Tumat.

Start-ups gegen Plastikmüll

Während die Verhandlungen zu einem globalen Plastikabkommen ergebnislos bleiben, entwickeln Start-ups weltweit innovative Technologien gegen Plastikmüll. Wir stellen eine Auswahl davon vor.

Die jüngsten Verhandlungen in Genf über ein globales Plastikabkommen sind wieder ohne Ergebnis geblieben. Die mehr als 180 verhandelnden Nationen konnten sich nicht einigen. Seit mehr als 50 Jahren sind die Gefahren durch Plastikmüll bekannt – und doch wird immer mehr davon produziert. Jedes Jahr entstehen rund 460 Millionen Tonnen Plastik, weniger als 10 Prozent davon werden recycelt und über 30 Millionen Tonnen gelangen in die Ozeane.

Auf politischer Ebene zeichnet sich bislang keine Lösung ab, auf die man sich global einigen könnte. Neue Vorgaben wie die Pflicht zu fixierten Flaschendeckeln in der EU sorgen eher für Frust. „Seit Jahrzehnten reden wir über das Plastikproblem. Um es zu lösen braucht es technologische Ansätze“, sagt Dr. Carsten Gerhardt, Vorsitzender der gemeinnützigen Circular Valley Stiftung. Solche Ansätze liegen längst auf dem Tisch. „Start-ups aus aller Welt zeigen, dass Innovation schneller sein kann als Verhandlungen.“

Start-ups aus aller Welt arbeiten an Lösungen

Einige dieser Unternehmen hat der Circular Economy Accelerator der Circular Valley Stiftung bereits unterstützt. Das Start-up PROSERVATION etwa stellt Polsterverpackungen aus Nebenprodukten der Getreideindustrie her, BIOWEG ersetzt Mikroplastik durch Biomaterialien aus Lebensmittelabfällen und das Unternehmen Biomyc verwendet Myzel-Verbundwerkstoffe aus Pilzwurzeln und Pflanzen.

Daüber hinaus stellt NYUNGU AFRIKA Damenhygieneprodukte aus Ananasblatt- und Maisschalenfasern her, Midwest Composites nutzt Ernteabfälle für die Herstellung von Textilien und Vlastic bietet eine Alternative zu geschäumten Kunststoffen auf Flachsbasis.

Wenn Produkte das Ende ihrer Lebensdauer erreichen, können sie durch Recycling ein zweites erhalten. Ecoplastile verwandelt Abfälle in langlebige Dachziegel, Gescol macht Bauplatten aus Schuhsohlen und Novoloop nutzt schwer zu recycelndes Polyethylen zur Produktion von thermoplastischen Hochleistungs-Polyurethanen.

Chemisches Recycling zerlegt Kunststoffe in molekulare Bausteine. Das Unternehmen CARBOLIQ verwendet ein katalytisches Niedertemperaturverfahren, um gemischte Kunststoffe in Öl umzuwandeln, das fossile Rohstoffe ersetzen kann; Radical Dot extrahiert Monomere, um sie erneut verwenden zu können.

Zu chemischem Recycling hat Circular Valley in diesem Jahr einen Informationsfilm veröffentlicht, der die Möglichkeiten dieser Methode erklärt und verdeutlicht.

Mio.-Finanzierung für Cybersecurity-Start-up RedMimicry

RedMimicry, 2023 von Alexander Rausch und Stefan Steinberg gegründet, ermöglicht es Unternehmen, ihre Cyberabwehr gegen realistische Bedrohungsszenarien zu testen.

RedMimicry, Anbieter einer Plattform zur realistischen Emulation komplexer Cyberattacken, gibt den erfolgreichen Abschluss einer Seed-Finanzierungsrunde bekannt. Unter Führung des High-Tech Gründerfonds (HTGF) beteiligten sich zudem Capital Square aus Hamburg, die superangels aus München sowie bekannte Business Angels. Das Investment soll es RedMimicry ermöglichen, seine Technologie weiterzuentwickeln und den Vertrieb auszubauen.

Vorbereitung auf echte Angriffe

Viele Unternehmen testen ihre Verteidigungsfähigkeit nur punktuell und unter unrealistischen Bedingungen. So bleiben Schwachstellen in Prozessen, Technologie und Zusammenarbeit unentdeckt. Regulatorische Anforderungen wie DORA und NIS-2 fordern von Unternehmen umfassende und regelmäßige Tests der Sicherheitsmaßnahmen gegen aktuelle Angriffsketten. RedMimicry stellt wiederholbare Emulationen bereit, mit denen Unternehmen ihre Cyber-Abwehr gegen Bedrohungsszenarien wie Malware oder gezielte Angriffe in der Tiefe validieren können. Damit erhöhen Kunden nachhaltig ihre Sicherheit, während Kosten und Aufwand sinken.

Neben dem direkten Einsatz bei Kunden arbeitet RedMimicry mit einem wachsenden Partnernetzwerk, um Unternehmen jeder Größe bei der Verbesserung ihrer Sicherheitsprozesse zu unterstützen.

Fokus auf spezifische Angriffsziele

Die frische Finanzierung  soll die gezielte Weiterentwicklung der Produktplattform, insbesondere hinsichtlich spezifischer Bedrohungsszenarien wie Angriffe auf kritische Infrastrukturen (Operational Technology, OT) oder Finanzdienstleister ermöglichen. Zusätzlich investiert RedMimiry in das Vertriebsteam und den weiteren Aufbau des Partnernetzwerks.

Alexander Rausch, Gründer und CEO von RedMimicry: „Unsere Vision ist es, Unternehmen die Möglichkeit zu bieten, sich eigenständig und effektiv gegen zunehmend komplexe Cyberangriffe zu schützen. Mit der Unterstützung erfahrener Investoren können wir unsere Technologie entscheidend weiterentwickeln und unsere Marktposition deutlich ausbauen.”

Gründer der Woche: snaatch – das Digital-Asset-Managementsystem

Das Gründerteam von snaatch wollte zunächst eine Plattform zum Teilen und Vorhalten von Bild- und Videomaterial launchen und hat dann letztlich snaatch entwickelt. Was das cloudbasierte Datenmanagement-System alles kann und wer die ambitionierten Gründer sind, verrät uns Co-Gründerin Julia Gambel im Interview.

Wie und wann bist du bzw. seid ihr auf die Idee zu snaatch gekommen?

Marc ist seit 15 Jahren als professioneller Fotograf und Kameramann für zahlreiche weltweit agierende Unternehmen tätig. Dabei stelle er immer wieder fest, dass es trotz „Industrie 4.0“ und anderen Versuchen, die Digitalisierung voranzutreiben, nach wie vor große Probleme beim Übertragen und Archivieren von Foto- und Videomaterial gibt. Viele Unternehmen arbeiten noch heute mit USB-Sticks oder externen Festplatten. Somit fällt es schwer Daten doppelt zu sichern, geschweige denn diese wiederzufinden. Da die meisten Softwarelösungen, die es bereits auf dem Markt gibt, Nachteile haben (nicht DSGVO-konform, kompliziert zu bedienen), wollten wir ein System entwickeln, das die Vorteile der anderen zusammenfasst. Aus dieser Idee heraus wurde snaatch geboren.

Was waren dann die wichtigsten Schritte und ggf. auch Hürden von der Idee über die Entwicklung bis zum fertigen Produkt bzw. System?

Zuerst mussten wir einen Programmierer finden, der nicht nur gewillt war, unsere Vision in eine technische Lösung umzusetzen, sondern der gleichzeitig auch selbst Interesse daran hatte, die ursprüngliche Idee weiterzuentwickeln. Wir wollten keinen reinen Dienstleister, sondern einen gleichberechtigten Partner, den wir schließlich 2019 in Sebastian gefunden hatten. Der erste Prototyp wurde dann im Februar 2020 bei der Münchner Sicherheitskonferenz, unserem Entwicklungspartner, auf Herz und Nieren getestet. Das waren extrem stressige Tage, da immer wieder Fehler auftauchten. Die Redakteure, die unser System nutzten, brauchten einen langen Atem. Für uns war diese Erfahrung jedoch extrem wichtig, da wir die Informationen gesammelt, die Fehler behoben und das System noch einmal optimiert haben. Während des ersten Corona-Lockdowns haben wir das System, das bis dato als reine Bild- und Videodatenbank gedacht war, dann zu einem vollumfänglichen Digital-Asset-Managementsystem ausgebaut.

Auf den Punkt gebracht: Was ist das Besondere an snaatch bzw. wie hebt ihr euch von anderen Datenmanagement-Systemen ab?

Snaatch ist intuitiv zu bedienen. Da der Aufbau einer Desktopoberfläche ähnelt, fällt die Integration bereits vorhandener Infrastrukturen in unser System sehr einfach. So können mit nur einem Klick z.B. ganze Ordnerstrukturen hochgeladen werden. Zudem setzen wir ausschließlich auf deutsche Server und sind im Gegensatz zu vielen anderen Anbietern daher DSGVO-konform. Ein weiterer Vorteil ist, dass wir uns nicht nur auf bestimmte Formate konzentriert haben. Egal, ob Powerpoint-Präsentation, Video oder Briefing im Word-Format – auf snaatch kann man wirklich alle Dateitypen hochladen, verschlagworten und mit Metadaten (z.B. Informationen über den Ersteller oder Lizenzen usw.) versehen. Eine intelligente Suche hilft beim schnellen Wiederfinden. Gleichzeitig können mit nur wenigen Klicks ansprechende Medienportale generiert werden.

Jetzt bewerben: 10. Münchener Digital Innovation Award

Der Münchener Digital Innovation Award geht in die zehnte Runde! Gesucht werden herausragende digitale Innovationen, die das Potenzial haben, unsere Zukunft aktiv mitzugestalten 

Ob Start-up, mittelständisches Unternehmen, Konzern, Gründungsteam oder Einzelperson – teilnehmen kann jede Person mit einem zukunftsweisenden digitalen Projekt oder Konzept.

Der Award wird im Rahmen der DIGICON 2025 am 20. November 2025 in München verliehen – und das Publikum entscheidet über den Gewinn. Zuvor trifft eine hochkarätige Fachjury aus allen Einreichungen eine Vorauswahl und nominiert die 12 innovativsten Ideen für das große Finale.

Was wird gesucht?

Digitale Ideen, Produkte oder Projekte mit:

  • hohem Innovationsgrad,
  • klarem Kund*innennutzen und Marktpotenzial,
  • konkreter Umsetzbarkeit,
  • überzeugender fachlicher Kompetenz der Einreichenden.

Ablauf des Wettbewerbs

Bewerbungsschluss für den Münchener Digital Innovation Award: 8. September 2025

Jury-Auswahl: Bekanntgabe der 12 Finalist*innen am 26. September 2025

Finale: Präsentation der nominierten Projekte am 20. November 2025 auf der DIGICON 2025 im „Marktplatz der Innovationen“

Publikumsvoting: Vor Ort stimmt das Fachpublikum über den Gewinn ab

Warum mitmachen?

Finalist*innen erhalten:

  • Einen eigenen Stand auf der DIGICON 2025 (inkl. 2 Freikarten)
  • Sichtbarkeit beim Fachpublikum und in den Medien
  • Die Chance auf den Publikumspreis
  • Direktes Feedback, Networking und wertvolle Kontakte in Wirtschaft, Wissenschaft und Politik

Jetzt bewerben!

Einreichungen bitte bis 8. September 2025 an: award@digitaleweltconvention.de

Weitere Informationen unter: https://digitaleweltmagazin.de/digicon/

Plancraft: 38 Mio. Euro für Hamburger Handwerks-Digitalisierer

Plancraft digitalisiert Verwaltungsprozesse für Handwerksbetriebe – von der Angebotserstellung über Zeiterfassung bis zur Baustellendokumentation. Das frische Kapital soll in die Entwicklung einer AI-first Software sowie den Team-Aufbau fließen.

Das 2020 von Julian Wiedenhaus, Alexander Noll und Richard Keil gegründete Hamburger Saas-Unternehmen plancraft hat eine Series-B-Finanzierungsrunde in Höhe von 38 Millionen Euro abgeschlossen. Lead-Investor ist Headline, eines der größten Venture-Capitals weltweit. Bereits bestehende Investoren wie Creandum, HTGF und xdeck beteiligten sich erneut an der Runde. Die Gesamtfinanzierung des Unternehmens steigt auf über 50 Millionen Euro.

Während Europa mit einem erheblichen Fachkräftemangel im Bauwesen konfrontiert ist und gleichzeitig die Klimaziele umfangreiche Gebäudesanierungen erfordern, kommt die Finanzierung für die Branche zu einem entscheidenden Zeitpunkt. Das frische Kapital soll primär in die Entwicklung KI-gestützter Funktionen sowie den Ausbau des Teams fließen.

KI als Gamechanger in der Baubranche

Die Vision geht weit über herkömmliche Digitalisierung hinaus: „Künstliche Intelligenz verändert grundlegend, wie wir mit Technologie umgehen – und das eröffnet eine enorme Chance für Handwerker*innen, die von herkömmlicher Software oft ausgeschlossen wurden. Unser Ziel ist es, eine KI zu entwickeln, die so intuitiv ist, dass Sprache das einzige Werkzeug ist, das man zur Bedienung braucht”, erklärt Alexander Noll, Mitgründer und Chief Product Officer.

Darauf aufbauend entwickelt plancraft seine Produkt-Roadmap über die heutigen Sprachfunktionen hinaus hin zu umfassender KI-Automatisierung. Die Vision: KI-Agenten, die aktiv Kundenkommunikation übernehmen, individuelle Angebote erstellen und Geschäftsprozesse optimieren. So können sich Handwerker*innen auf die eigentliche Arbeit konzentrieren, während die Software die Verwaltung übernimmt.

CEO Julian Wiedenhaus betont die strategische Bedeutung künstlicher Intelligenz: „Das europäische Baugewerbe steht unter enormen Druck – demografischer Wandel, Fachkräftemangel und der dringende Bedarf an klimagerechter Gebäudesanierung verlangen nach deutlich effizienteren Lösungen. Unser Ziel ist nicht nur die Digitalisierung des Handwerks, sondern eine grundlegende Veränderung der Arbeitsweise – damit Betriebe nicht in Bürokratie versinken, während auf der Baustelle die eigentliche Arbeit liegen bleibt.”

Die Herausforderungen im europäischen Handwerk sind beträchtlich: 95 Prozent der Betriebe sind Kleinstunternehmen mit weniger als zwanzig Mitarbeitenden. Gleichzeitig kämpfen sie mit zunehmender Bürokratie, akutem Fachkräftemangel und dem Generationswechsel. In Verbindung mit der Tatsache, dass Europa für 40 Prozent der weltweiten CO-Emissionen im Baugewerbe verantwortlich ist, steht der Sektor unter einem noch nie dagewesenen Veränderungsdruck. Strukturelle Krisen wie die Wohnungsknappheit und der Klimawandel erhöhen den Druck zusätzlich.

Rasantes Wachstum in schwierigem Marktumfeld

Seit der Series-A-Finanzierungsrunde im Juni 2024 hat plancraft sein Team von 40 auf über 100 Mitarbeitende mehr als verdoppelt. Mittlerweile ist das Unternehmen mit Teams in Deutschland, Österreich, den Niederlanden und Italien vertreten. Zur Unterstützung des weiteren Wachstums sucht das Unternehmen verstärkt nach Produkt- und KI-Expert*innen.

“Bei plancraft sehen wir nicht nur ein starkes Produkt, das bei den Kunden auf große Begeisterung stößt, wir sind auch beeindruckt vom Team, das mit einem klaren, entschlossenen und ambitionierten Mindset überzeugt“, sagt Trevor Neff von Headline. „Die große Vision und der Wille, eine traditionelle Branche zu verändern, stechen besonders hervor. Die aktuellen Marktbewegungen, kombiniert mit dem gezielten Einsatz von KI, könnten die Handwerks-Branche in ganz Europa grundlegend verändern.“