Digitale Zeiterfassung: die Vorteile auf einen Blick


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Warum man sich als Unternehmen jetzt für die digitale Zeiterfassung entscheiden sollte.

2019 entschied der Europäische Gerichtshof, dass alle europäischen Mitgliedsstaaten Gesetze in Hinsicht der Arbeitszeiterfassung erlassen müssen. Bis dato mussten nur die Arbeitszeiten erfasst werden, die über die übliche Arbeitszeit hinaus gingen, sprich: Überstunden. 2022 verpflichte die deutsche Bundesregierung alle Unternehmen, die komplette Arbeitszeit zu erfassen, da sie davon ausging, dass die Unternehmen bis dato genug Zeit hatten, um sich um mögliche Arbeitszeiterfassungs-Systeme zu kümmern. Im April 2023 wurde von Seiten der Bundesregierung ein Gesetzentwurf zur elektronischen Zeiterfassung vorgelegt. Warum man sich jetzt für eine digitale Zeiterfassung entscheiden sollte, erklärt dieser Beitrag.

Wer ein Unternehmen gründen möchte, hat den Kopf voller wichtiger Dinge. Da gilt es, einen
Businessplan zu erstellen, die Finanzierung zu checken, eventuelle Fördermittel zu beantragen und natürlich auch die Frage zu klären, wie die Arbeitszeit der Mitarbeitenden erfasst werden soll. Die Vorteile der digitalen Zeiterfassung liegen dabei auf der Hand:

Vorteile der digitalen Zeiterfassung

Konform zum Europäischen Gerichtshof

Der Europäische Gerichtshof hat festgelegt, dass das Zeiterfassungs-System objektiv und verlässlich sein muss. Beides ist nur bei der digitalen Zeiterfassung gegeben. Dabei kann man entweder mit einer Chipkarte oder einem Handy/Tablet arbeiten. Die digitale Zeiterfassung ermöglicht es zudem, dass man zu jederzeit über die Daten verfügen kann. Möglich machen dies sogenannte Cloud-Systeme.

Nachhaltigkeit

Auch in puncto Nachhaltigkeit liegen digitale Zeiterfassungs-Systeme ganz weit vorn. Durch die digitale Zeiterfassung minimiert sich der Papierbedarf enorm. So ist es zum Beispiel möglich, Anträge auf Urlaub digital zu stellen und auch digital einzupflegen. Das hat auch den Vorteil, dass Urlaubsanträge, die schnell auf Zettel geschrieben werden, nicht in der alltäglichen Papierflut untergehen können.

Transparenz

Digitale Zeiterfassung ist transparent. Davon profitieren Mitarbeitende und das Unternehmen selbst. Mit der digitalen Zeiterfassung hat man die Arbeitszeiten der Mitarbeitenden fest im Überblick. Mehrarbeit ist dort genauso gelistet wie Minusstunden. Da man zu jeder Zeit seine Arbeitszeiten kontrollieren kann, können Minusstunden schnell ausgeglichen werden.

Digitalisierung wird immer wichtiger

Die Digitalisierung ist nicht mehr aufzuhalten. Unternehmen müssen diesen Schritt gehen, um auch in Zukunft bestehen zu können. Wer die Arbeitszeit digital erfasst, geht einen wichtigen Schritt in Richtung Digitalisierung. Denn mit digitaler Zeiterfassung lassen sich auch Krankmeldungen und Urlaube überblicken. So behält man immer den Überblick über diese Daten. Ganz bequem vom Computer aus und nicht umständlich und wenig nachhaltig in Form von Aktenordnern. Netter Nebeneffekt: Man spart dadurch als Unternehmen viel Platz!

Unternehmen behalten den Überblick

Wer als Unternehmen Arbeitszeiten digital erfasst, behält den Überblick über alle wichtigen Daten der Mitarbeitenden. Man kann jederzeit kontrollieren, wann sich welche(r) Mitarbeitende gechippt hat. Gerade wenn man flexible Arbeitszeitmodelle im Betrieb anbietet, kann das eine gute Möglichkeit sein, die Erreichbarkeit der Mitarbeitenden zu checken. Ferner kann man mit der digitalen Zeiterfassung viel besser im Bereich Ressourcenmanagement planen. So sieht der Unternehmer bzw. die Unternehmerin, wo noch Ressourcen vorhanden sein und kann bei Ausfällen besser und schneller umstrukturieren.

Abrechnungen werden erleichtert

Manchmal leitet man als Unternehmer*in Projekte, zu denen die Arbeitszeiten zwecks Abrechnung ganz genau erfasst werden müssen. Mit der digitalen Zeiterfassung ist das ganz einfach. So kann man die Arbeitszeiten dem Projekt digital zuordnen. Am Ende des Monats hat das Unternehmen dann die genaue Übersicht, welche Arbeitszeiten für das Projekt anfielen. Das erleichtert die Abrechnung enorm.

Griff nach den Sternen: Lieferando- und Tier-Mitgründer sammelt 5 Mio. Euro für Solarenergie aus dem All

Das europäische Start-up TerraSpark will sauberen Strom per Funk aus dem Orbit zur Erde schicken. Mit dabei: der Deutsche Matthias Laug, Mitgründer von Lieferando und Tier Mobility, sowie deutsche Investoren. Wir wollten wissen: Wie realistisch ist das ehrgeizige Vorhaben der Tech- und Raumfahrt-Veteranen? Eine Einordnung.

Europas Energieinfrastruktur stößt zunehmend an ihre Grenzen. Während die Internationale Energieagentur (IEA) prognostiziert, dass sich der Strombedarf von Rechenzentren bis 2030 mehr als verdoppeln wird, zeigten großflächige Stromausfälle in Spanien und Portugal zuletzt die Schwächen der heutigen Energiesysteme auf.

Eine radikale Lösung für dieses drängende Problem verspricht nun das 2025 in Luxemburg gegründete Start-up TerraSpark. Das junge Unternehmen hat eine Pre-Seed-Finanzierungsrunde in Höhe von über fünf Millionen Euro erfolgreich abgeschlossen. Zu den Geldgebern zählen neben der Pariser Gesellschaft Daphni und dem Tech-Investor Sake Bosch auch die Angel-Investoren-Allianz better ventures und die Hans(wo)men Group. Ihr gemeinsames Ziel: Weltraumgestützte Solarenergie kommerziell nutzbar zu machen.

Prominente deutsche Wurzeln in einem hochkomplexen Hardware-Projekt

Dass dieses Vorhaben für die hiesige Gründerszene von besonderem Interesse ist, liegt maßgeblich an der personellen Aufstellung. Hinter TerraSpark steht ein Gründertrio, das eine seltene Kombination aus europäischer Raumfahrtexpertise und massiver Skalierungserfahrung vereint. Aus deutscher Sicht sticht hierbei besonders Chief Operating Officer Matthias Laug hervor. Als Mitgründer von Lieferando und Tier Mobility bringt er tiefe Erfahrung im Aufbau und in der Skalierung großer europäischer Plattformunternehmen in das komplexe Projekt ein.

Geführt wird das Team von CEO Jasper Deprez, einem Seriengründer, der zuvor die globale HR-Tech-Plattform Tradler aufbaute. Die zwingend notwendige Raumfahrt-Expertise liefert Chief Technology Officer Dr. Sanjay Vijendran: Er verantwortete bei der Europäischen Weltraumorganisation (ESA) bereits das Solaris-Programm zur weltraumgestützten Solarenergie und war an der Mars Sample Return Mission beteiligt. Auch auf Investor*innenseite ist das deutsche Vertrauen in das Team groß. Tina Dreimann, Gründerin und Geschäftsführerin von better ventures, lobt genau diese Mischung aus europäischer Raumfahrtkompetenz und der Erfahrung, Technologie wirklich zu skalieren.

Erst die Erde, dann das All

Die Vision des Trios ist gewaltig: Solarenergie soll im Weltraum eingefangen und per Funkfrequenz sicher zur Erde übertragen werden. Das Konzept ist in der Theorie bereits seit den 1970er Jahren bekannt, doch erst heute machen sinkende Startkosten sowie technologische Fortschritte in der Satellitenfertigung und Orbitrobotik die Umsetzung wirtschaftlich tragfähig.

Anstatt jedoch das immense Risiko einzugehen und sofort mit gigantischen Systemen im All zu beginnen, wählt TerraSpark bewusst einen schrittweisen Kommerzialisierungs-Ansatz. Das Startup startet auf der Erde mit der Kommerzialisierung funkfrequenzbasierter drahtloser Energieübertragung für industrielle Anwendungsfälle. Mit diesem pragmatischen Schritt sollen Sicherheit, Effizienz und regulatorische Kompatibilität im kleinen Maßstab demonstriert werden, bevor das System in den Orbit skaliert wird. Ein hochrelevanter Markt für diese erste Phase sind netzferne Regionen, die bislang auf Dieselgeneratoren angewiesen sind. Dort liegen die Stromkosten häufig bei etwa 0,70 bis 1,50 Euro pro Kilowattstunde – ein starkes Preissignal, das technologische Alternativen rasch wirtschaftlich attraktiv machen kann.

Um diesen Markt zu erschließen, bereitet das Unternehmen in den kommenden Monaten erste Pilotanwendungen vor, darunter die drahtlose Energieversorgung eines Live-Events. Auch die Roadmap für den Weg ins All steht: Ein erster orbitaler Technologie-Demonstrator ist für das Jahr 2027 geplant, die erste echte Weltraum-zu-Erde-Energieübertragung wird für 2028 anvisiert.

Markt, Wettbewerb & Machbarkeit
Obwohl die Physik hinter der funkfrequenzbasierten Energieübertragung laut CTO Sanjay Vijendran seit Jahrzehnten validiert ist, bleibt die weltraumgestützte Solarenergie ein extrem komplexes Unterfangen. TerraSpark ist auf diesem kapitalintensiven Spielfeld nicht allein. Neben Start-ups wie Virtus Solis aus den USA oder dem neuseeländisch-deutschen Unternehmen Emrod haben auch etablierte Luft- und Raumfahrtgiganten wie Airbus das enorme wirtschaftliche Potenzial längst erkannt und treiben eigene Forschungsprogramme voran.

Kritisch zu hinterfragen bleibt bei all diesen Vorhaben die technische Effizienz der Energieübertragung über gewaltige Distanzen bis hinunter zur Erde. Die Errichtung großflächiger Solarpaneele im Weltall erfordert trotz signifikant sinkender Frachtpreise weiterhin immense Vorabinvestitionen und unzählige Raketenstarts. Zudem muss der internationale regulatorische Rahmen für das Richten von hochkonzentrierten Funkwellen aus dem All auf irdische Empfangsstationen erst noch global abgestimmt werden.

Fazit

Der „Earth-first“-Ansatz von TerraSpark ist ein äußerst kluger, unternehmerischer Schachzug. Er mildert das finanzielle Risiko für die Seed-Investoren ab, demonstriert Technologie greifbar im Kleinen und könnte frühe B2B-Umsätze generieren, lange bevor die erste Hardware ins All fliegt. Dennoch bleibt der Meilenstein-Plan enorm ambitioniert. Matthias Laug und seine Mitstreiter*innen haben in der Vergangenheit zwar eindrucksvoll bewiesen, dass sie digitale und urbane Geschäftsmodelle massiv skalieren können. Der Schritt vom E-Scooter-Verleih zur interplanetaren Energie-Infrastruktur erfordert in den kommenden Jahren jedoch eine völlig neue Dimension der Exekution – und noch deutlich tiefere Taschen der Investor*innen.

Gründer*in der Woche: SpeakerMatching.com – Disruption auf der Bühne

Die Eventbranche wächst, doch die Suche nach den passenden Köpfen für die Bühne gleicht oft noch einem analogen Kraftakt. Mit der Plattform SpeakerMatching.com will eine erfahrene Seriengründerin den Spieß nun umdrehen. Es ist ein klassisches Plattform-Play ohne die üblichen Vermittlungsprovisionen – doch kann sich das Modell gegen etablierte Branchengrößen durchsetzen? Wir haben die Gründerin Henriette Hochstein-Frädrich befragt.

Hinter SpeakerMatching.com, im November 2025 als B2B-Marktplatz gelauncht, steht Henriette Hochstein-Frädrich. Sie kennt den Schmerz der Branche nicht nur vom Hörensagen. „Ich kenne den Markt nicht nur als Plattformunternehmerin, sondern auch aus zwei weiteren sehr praktischen Perspektiven: Seit vielen Jahren stehe ich selbst als Speakerin und Moderatorin auf Bühnen, und zugleich habe ich eigene Eventformate und Veranstaltungsreihen im Bereich modernes Female Empowerment konzipiert und umgesetzt“, erinnert sich die Gründerin.

„Gerade als Veranstalterin wurde mir immer wieder bewusst, wie zeitaufwendig, intransparent und teilweise zufallsgetrieben die Suche nach passenden Rednerinnen sein kann“, bringt sie das Kernproblem auf den Punkt. Gleichzeitig habe sie beobachtet, wie sich der Markt zunehmend professionalisiere: „Es gibt mehr Expertinnen, mehr Themen, mehr Formate, aber bislang keine wirklich zeitgemäße digitale Infrastruktur, die Angebot und Nachfrage effizient zusammenführt.“

Dass sie diese Infrastruktur bauen kann, hat sie in der Vergangenheit bewiesen: 2009 gründete sie Pharmatching.com, baute es zur Branchengröße auf und verkaufte es 2017. „Aus meinen früheren Plattformgründungen habe ich vor allem drei zentrale Lektionen mitgenommen: Erfolgreiche Marktplätze lösen ein echtes, konkretes Problem. Vertrauen und Qualität sind im B2B-Umfeld entscheidend. Und nicht zuletzt spielt Timing eine größere Rolle, als viele denken“, betont Hochstein-Frädrich.

Rollentausch statt Kaltakquise

Das Timing sei deshalb ideal, weil Veranstaltende heute Plattformlogiken und Self-Service-Modelle erwarten, wie sie sie aus anderen B2B-Märkten längst kennen. Der Kern von SpeakerMatching.com liegt in der Umkehrung des klassischen Buchungsprozesses. Veranstaltende formulieren ihr Gesuch kostenfrei auf der Plattform, woraufhin sich Speaker*innen direkt bewerben können. Das Start-up finanziert sich stattdessen über Abonnements für die Rednerinnen.

„Uns war von Anfang an wichtig, ein sehr niedrigschwelliges und zugleich faires Preismodell für Speaker*innen zu schaffen“, rechnet die Geschäftsführerin vor. Die monatlichen Mitgliedschaften liegen zwischen rund 59 und 89 Euro. „Wenn über die Plattform ein einzelner Auftrag im mittleren vierstelligen Bereich zustande kommt, hat sich die Investition für viele Redner*innen bereits mehrfach amortisiert.“ Sie stellt aber auch klar: „SpeakerMatching.com ist ein Marktplatz, kein Management- oder Vermittlungsvertrag.“

Doch wie verhindert man eine Flut an unpassenden Bewerbungen? „Die Sorge vor einer unüberschaubaren Bewerbungsflut ist absolut nachvollziehbar, gerade bei offenen Plattformmodellen“, räumt die Gründerin ein. Da Veranstaltende jedoch Parameter wie Budget, Zielgruppe oder Sprache sehr konkret vorgeben, entstehe eine starke Vorfilterung. „Unsere bisherigen Erfahrungen aus den ersten Monaten zeigen sehr deutlich: Unpassende ‚Blindbewerbungen‘ sind die absolute Ausnahme“, versichert Hochstein-Frädrich. Zwar sollen perspektivisch KI-basierte Funktionen eine stärkere Rolle spielen, doch die Vision bleibt menschlich: „Unser Ziel ist daher kein vollständig automatisiertes ‚Black-Box-Matching‘, sondern eine intelligente Plattform, die Entscheidungsprozesse vereinfacht und die Qualität der Interaktionen erhöht.“

Um das Problem des Bypassings – also den Abschluss an der Plattform vorbei – zu umgehen, werden Event-Gesuche zunächst anonymisiert veröffentlicht. „Erst wenn sie passende Bewerbungen erhalten und aktiv in den Austausch gehen möchten, geben sie ihre Identität preis“, erklärt die Gründerin den Prozess. „Wenn Speaker*innen über SpeakerMatching.com kontinuierlich relevante Anfragen erhalten und Veranstaltende effizient passende Expertinnen finden, entsteht eine stabile Win-Win-Dynamik. Genau darauf ist das Modell ausgelegt.“

Markt, Wettbewerb und organisches Wachstum

Der Markt wächst kontinuierlich, wird aber von großen Redneragenturen wie Speakers Excellence oder Premium Speakers dominiert. Diese arbeiten stark kuratiert und rufen oft hohe Vermittlungsprovisionen auf. Um in diesem zweiseitigen Markt das klassische Henne-Ei-Problem zu überwinden, verzichtet die Plattform auf der Veranstaltendenseite auf Gebühren.

Finanziert ist das Vorhaben bisher weitgehend aus eigener Kraft. „Aus meinen früheren Gründungen weiß ich, wie wichtig es gerade in der frühen Phase eines zweiseitigen Marktplatzes ist, Produkt, Zielgruppe und Marktmechanik zunächst sehr präzise zu verstehen und organisch zu entwickeln“, lautet ihr Credo. „Plattformmodelle brauchen Zeit, Vertrauen und kritische Masse, das lässt sich nicht ausschließlich mit Kapital ‚beschleunigen‘, sondern vor allem durch konsequenten Nutzen für beide Marktseiten“.

Dabei grenzt sie sich bewusst von stark kuratierten Agenturen ab. Der Mix aus etablierten Persönlichkeiten und neuen Stimmen sei genau das, was der Markt heute suche. Viele Unternehmen wünschen sich heute bewusst mehr Vielfalt auf ihren Bühnen. „Dabei verstehen wir Diversität nicht nur im klassischen demografischen Sinn, sondern auch als Vielfalt an Perspektiven, Erfahrungen und Denkweisen“, so Hochstein-Frädrich.

Den Vorstoß in Richtung Full-Service-Agenturen samt Ausfallversicherungen bremst sie indes ab. „Im Moment konzentrieren wir uns bewusst darauf, das Matching selbst so gut wie möglich zu machen. Alles Weitere kann – zumindest vorerst – auch von anderen Playern im Ökosystem übernommen werden.“

Fazit

Das Speaker-Business ist traditionell ein echtes People Business. Bei Keynotes für teils fünfstellige Honorare verlassen sich viele Großkund*innen gern auf die persönliche Beratung einer Agentur, die im Krankheitsfall sofort für Ersatz sorgt. Diesen Full-Service kann ein Self-Service-Marktplatz aktuell nur schwer vollumfänglich abbilden.

Dennoch ist SpeakerMatching.com ein mutiger und zeitgemäßer Angriff auf die verkrusteten und provisionsgetriebenen Strukturen der Eventbranche. Gelingt es, rasch eine kritische Masse an hochwertigen Event-Gesuchen zu generieren, hat die Plattform das Potenzial, Angebot und Nachfrage künftig deutlich schneller zusammenzubringen.

HofFloh: Von der analogen Nische zur digitalen Plattform

Flohmärkte im eigenen Hinterhof boomen. Das 2025 in Köln gegründete Start-up HofFloh will diesen analogen Trend bündeln und digitalisieren. Doch lässt sich ein hyperlokales Event skalieren, wenn das Geschäftsmodell auf Micro-Payments von 2,50 Euro basiert? Ein kritischer Blick auf eine Geschäftsidee zwischen Veedels-Romantik und Plattform-Ökonomie.

In zunehmend anonymisierten Großstädten wächst die Sehnsucht nach lokaler Vernetzung. Genau hier setzt HofFloh an. Das mittlerweile vierköpfige Team hat eine App- und Web-Plattform entwickelt, über die Privatpersonen Hofflohmärkte im eigenen Viertel organisieren können. Die klassische, oft chaotische Zettelwirtschaft an Straßenlaternen wird dabei durch eine interaktive, digitale Live-Karte ersetzt. Darauf können Nutzer*innen ihre Stände eintragen und Besucher*innen sich ihre Routen zusammenstellen.

Aus der Entwicklerstube in den Hinterhof

Die Gründungshistorie des Start-ups ist stark produktgetrieben: Die Gründer*innen Sebastian Schmitz (CEO), Martin Müller (CEO & CTO) und Andrea Schmitz (CMO) bündelten ihre technische und kommunikative Expertise. Die Idee entstand pragmatisch, als das Team selbst einen Hofflohmarkt ausrichten wollte und an der mangelnden digitalen Infrastruktur scheiterte.

„2025 haben wir in Köln zu dritt HofFloh gegründet“, blickt Andrea Schmitz zurück. Dabei habe man sich bewusst auf ein Thema gestürzt, das viele unterschätzen würden: lokale Geschäftsmodelle. Finanziert wird das Vorhaben bislang konsequent durch Bootstrapping – ganz ohne klassisches Venture Capital.

Auf die Frage, ob der Verzicht auf das große Geld angesichts drohender Copycats nicht irgendwann zur Wachstumsbremse wird, kontert die Gründerin selbstbewusst: „Unser bewusster Verzicht auf externes Kapital ist aktuell ein strategischer Vorteil, weil wir uns voll auf Produkt und Nutzer*innen konzentrieren können, statt auf schnelles, oft künstliches Wachstum.“ Bei einem hyperlokalen Ansatz ließen sich viele Dinge nicht am Reißbrett skalieren, sondern müssten vor Ort entstehen. Erst wenn funktionierende Strukturen und wiederholbare Mechaniken stehen, wolle man in die Breite gehen.

Vor finanzstarken Nachahmern scheint das Team keine Angst zu haben. Schmitz räumt zwar ein, dass sich ein Copycat mit viel Kapital schnell Sichtbarkeit einkaufen könne. Sie betont jedoch die eigene Verteidigungslinie: „Was sich aber nicht kurzfristig kopieren lässt, sind funktionierende lokale Communities.“ Genau darin sehe HofFloh seinen langfristigen Vorteil.

Sympathisch, aber langfristig tragfähig?

Die Plattform verzichtet komplett auf In-App-Werbung und den Verkauf von Nutzer*innendaten. Wer einen Stand auf der Karte eintragen will, zahlt faire 2,50 Euro als Frühbucher*in oder 5,00 Euro bei kurzfristigen Anmeldungen. Angesichts der laufenden Kosten für Server, Support und regionales Marketing drängt sich jedoch zwangsläufig die Frage der Profitabilität auf. Wie viele Stände müssen gebucht werden, um nicht ins Minus zu rutschen?

Schmitz verweist auf die schlanken Strukturen des Start-ups: „Wir haben keine hohen Fixkostenstrukturen und achten sehr genau darauf, dass unsere Kosten mit dem Wachstum skalieren.“ Die niedrigen Einstiegspreise seien aktuell ein bewusstes Werkzeug, um Nutzung und Akzeptanz für das noch recht neue Konzept aufzubauen. Das Modell lebe von der Bündelung, so die CMO weiter. An einem einzigen Wochenende könnten in einer Stadt mehrere hundert Stände zusammenkommen. „Entscheidend ist dabei weniger die einzelne Transaktion, sondern die Wiederholung“, erklärt sie. Da viele Viertel regelmäßig Hofflohmärkte organisieren, denke HofFloh nicht in einzelnen Buchungen, sondern in aktiven Städten und wiederkehrenden Events.

Dennoch bleibt die Nutzer*innenakquise (CAC) bei Margen im Cent-Bereich eine Herausforderung. Teure Performance-Marketing-Kampagnen auf Meta oder Google sind bei diesen Summen schlicht nicht rentabel. Das Kölner Start-up setzt daher auf Growth-Hacks und Mundpropaganda. Das Wachstum sei bisher fast vollständig organisch verlaufen, berichtet die Mitgründerin. Jeder eingetragene Stand fungiere als Touchpoint im Viertel. „Menschen sehen die Stände, sprechen darüber und tragen die Idee weiter“, so Schmitz.

Um die Abhängigkeit von reinen Algorithmen zu durchbrechen, baue man zudem gezielt einen eigenen Newsletter sowie Community-Strukturen auf. Das Start-up unterstützt die lokale Verbreitung mit automatisch generierten Postern, Flyern sowie Vorlagen für WhatsApp und Social Media. Neuerdings setzt HofFloh auch auf kleine Upsells: „Teilnehmende können ergänzend Flyer-Briefe für die Verteilung im Viertel sowie HofFloh-Starterpakete kaufen, um die lokale Sichtbarkeit weiter zu erhöhen“, berichtet Schmitz. Diese Mischung aus Produktmechanik und Community-Aufbau habe geholfen, eine erste kritische Masse ohne riesige Marketingbudgets zu erreichen.

Die harte Hürde der Hyperlokalität

Der Wettbewerb ist indes nicht zu unterschätzen. Auf der Makro-Ebene kämpft HofFloh mit milliardenschweren Tech-Giganten wie Vinted oder Kleinanzeigen um all jene, die ihr „ausrangiertes Zeug“ loswerden wollen. Auf der Mikro-Ebene wildern kostenlose Facebook- und WhatsApp-Gruppen im Revier. Der USP von HofFloh ist daher die radikal einfache Sichtbarkeit und Planbarkeit.

Die Krux bleibt jedoch die Skalierbarkeit. Im Gegensatz zu reinen Software-as-a-Service-Produkten muss HofFloh für jeden neuen Markt den mühsamen Aufbau lokaler Netzwerkeffekte von vorn beginnen. Ein Event zündet nur, wenn eine kritische Masse an Haushalten im exakt selben Viertel zur exakt selben Zeit mitmacht.

Erschwerend kommt die absolute Wetterabhängigkeit hinzu, die den Kernumsatz auf die wenigen Frühlings- und Sommermonate limitiert. Wie also den Winter überstehen, wenn das Kerngeschäft de facto im Winterschlaf liegt? Auf diese essenzielle Frage reagiert Schmitz zunächst mit dem typischen Gründer*innen-Optimismus und verweist auf die technische Weiterentwicklung: „Die Wintermonate sind für uns keine reine Pause, sondern eine gezielte Entwicklungsphase, in der wir unsere Plattform weiter schärfen.“ Das habe man bereits im vergangenen Winter sehr intensiv getan. Was das drohende Umsatzloch betrifft, bleibt sie vage und flüchtet sich etwas ins Prinzipielle: Man beobachte, dass das Bedürfnis nach lokaler Vernetzung nicht saisonal sei. Konkrete Produkte nennt sie nicht, deutet aber an: „Wir denken aktuell in verschiedene Richtungen, wie sich die Plattform perspektivisch auch unabhängig von der Jahreszeit weiterentwickeln kann, ohne den Kern des Produkts zu verlieren.“

Einordnung & Fazit

HofFloh ist ein Paradebeispiel für den Trend der „Zebra“-Start-ups: Nicht das exponentielle Unicorn-Wachstum um jeden Preis steht im Fokus, sondern ein nutzengetriebenes, gemeinschaftsorientiertes Wirtschaften. Als Fallstudie beweist das junge Kölner Unternehmen, dass sich durch die smarte Digitalisierung eines analogen Alltagsproblems organische Traktion generieren lässt. Gleichzeitig zeigt das Modell ungeschönt die harten Skalierungsgrenzen von B2C-Plattformen auf, die stark auf Hyperlokalität angewiesen sind.

Ob HofFloh am Ende den Sprung in die überregionale Profitabilität schafft oder lediglich als idealistisches Veedels-Projekt eine Nische besetzt, wird davon abhängen, ob das Team in Zukunft neue Einnahmequellen erschließen kann.

Wie steht es etwa um B2B-Kooperationen? Hier tritt Schmitz merklich auf die Bremse. In der aktuellen Phase gehe es vor allem darum, Nutzung aufzubauen und die Preisstruktur zu verstehen. Potenzial für Kooperationen – etwa mit Städten oder lokalen Initiativen – sehe sie zwar. Doch sie zieht eine klare rote Linie: „Wichtig ist uns dabei, dass solche Ansätze immer einen echten Mehrwert für die Nachbarschaften bieten und die Nutzung nicht komplizierter machen.“ Der Anspruch bleibe es, wirtschaftlich tragfähig zu wachsen, ohne die Einfachheit und den Charakter der Plattform zu verwässern. Welche Bausteine dafür langfristig sinnvoll seien, werde man Schritt für Schritt aus der Nutzung heraus entwickeln.

Münchner Start-up Isar Aerospace bricht Testflug der „Spectrum“-Rakete aus Sicherheitsgründen ab

Der zweite Testflug der „Spectrum“-Trägerrakete des Münchner Raumfahrtunternehmens Isar Aerospace musste kurz vor der Triebwerkszündung gestoppt werden.

Ursache war nach Unternehmensangaben ein unbefugtes Boot, das in die maritime Sicherheitszone eingedrungen war. Bis das Areal geräumt werden konnte, verstrich das enge Startfenster zwischen 21:00 und 21:15 Uhr. Die Rakete blieb unbeschadet auf der Startrampe.

Sicherheitsmechanismus statt Fehlschlag

In der Raumfahrtbranche wird ein solcher Abbruch (ein sogenannter Scrub) nicht als technologischer Rückschlag gewertet, sondern als Beleg für greifende Sicherheitsmechanismen. Ein erheblicher Unterschied besteht zu einem tatsächlichen Fehlstart, bei dem Hardware verloren geht – wie es beim Erstflug der „Spectrum“ am 30. März 2025 geschah, als die Rakete nach knapp 30 Sekunden wegen eines Ausfalls der Lageregelung ins Meer stürzte.

Da die Rakete dieses Mal keinen technischen Defekt erlitt, werten die Ingenieure den abgebrochenen Countdown als erfolgreichen Härtetest der Bodenanlagen und der automatisierten Betankungsprozesse. Das Team um CEO Daniel Metzler hatte im Vorfeld betont, dass das primäre Ziel der Mission „Onward and Upward“ darin bestehe, kritische Systeme unter operativen Bedingungen zu validieren. Die nun gesammelten Daten fließen direkt in die Vorbereitung des nächsten Versuchs ein.

Die komplexe Logistik eines neuen Startfensters

Wann die „Spectrum“ erneut betankt wird, hängt von einem mehrstufigen Abstimmungsprozess ab. Nach der Sicherung der Rakete muss Isar Aerospace bei den norwegischen Behörden neue Sperrzonen beantragen. Damit Fischer, Frachtschiffe und Fluggesellschaften ihre Routen rechtzeitig anpassen können, müssen offizielle Warnungen für die Schifffahrt (NOTMAR) und den Luftraum (NOTAM) mit entsprechendem Vorlauf herausgegeben werden. Erst wenn diese bürokratischen Hürden genommen sind und Parameter wie das Wetter am Polarkreis übereinstimmen, kann ein neuer Countdown für die Nutzlast – darunter universitäre Kleinsatelliten der TU Berlin, der TU Wien sowie der norwegische FramSat-1 – beginnen.

Warum Andøya? Der strategische Vorteil im hohen Norden

Dass das Münchner Start-up diese logistischen Herausforderungen im hohen Norden auf sich nimmt, anstatt etwa den etablierten europäischen Weltraumbahnhof Kourou in Südamerika zu nutzen, hat strategische und physikalische Gründe.

Die Hauptkunden von Isar Aerospace betreiben kleine Erdbeobachtungssatelliten, die bevorzugt über die Pole fliegen, um die Erdoberfläche lückenlos zu erfassen. Von Andøya aus kann die Rakete auf direktem Weg sicher über das offene Europäische Nordmeer in diesen polaren Orbit starten, ohne Treibstoff für aufwendige Kurskorrekturen zu verbrauchen. Zudem spart der Transport der in Ottobrunn gefertigten Bauteile per LKW und Fähre nach Norwegen wertvolle Zeit und Kosten im Vergleich zu einer Verschiffung nach Französisch-Guayana.

Für Europa bleibt der anstehende Flug der „Spectrum“ ein wichtiges Puzzleteil auf dem Weg zu einem wettbewerbsfähigen, kommerziellen Zugang zum All. Sobald die Sperrzonen vor der norwegischen Küste neu eingerichtet sind, wird sich zeigen, ob das Münchner Unternehmen diese Lücke schließen kann.

Clean Ocean Coatings: Grüne Revolution am Schiffsrumpf

Wie das 2021 von Patricia Griem und Dr. Christina Linke gegründete Hamburger Start-up Clean Ocean Coatings den Milliardenmarkt für Schiffsfarben aufmischen will.

Algen und Muscheln am Rumpf kosten die globale Handelsschifffahrt jährlich Milliarden an zusätzlichem Treibstoff und schaden den Ozeanen. Das Start-up Clean Ocean Coatings hat eine biozidfreie Alternative entwickelt, die in Feldversuchen überrascht. Doch kann sich ein DeepTech-„Zwerg“ gegen die globalen Chemie-Giganten behaupten? Eine Analyse.

Das Phänomen ist so alt wie die Seefahrt selbst: Sobald ein Schiffsrumpf ins Meerwasser taucht, siedeln sich Mikroorganismen, Algen und schließlich Seepocken an. Dieses sogenannte Biofouling macht Schiffe schwerer und erhöht den Wasserwiderstand enorm. Laut Angaben des Fraunhofer-Instituts kann starker Bewuchs den Kraftstoffverbrauch von Frachtschiffen um bis zu 40 Prozent in die Höhe treiben.

Die gängige Lösung der Industrie ist ebenso pragmatisch wie umstritten: Antifouling-Lacke, die oft auf Zinn- und Kupferbasis beruhen oder Mikrokunststoffe enthalten. Das Prinzip vieler dieser Beschichtungen ist es, sich im Wasser absichtlich abzuwaschen („self-polishing“), um den Bewuchs mitsamt der obersten Farbschicht abzustoßen. Dabei gelangen Schätzungen zufolge jährlich rund 100.000 Tonnen toxischer Substanzen in die Weltmeere – ein Vorgang, den Kritiker als die wohl größte unregulierte Umweltverschmutzung der maritimen Industrie bezeichnen.

Aus dem Labor vor dem Aus gerettet

Genau an diesem ökologischen wie ökonomischen Hebel setzt Clean Ocean Coatings an. Die Geschichte des Start-ups ist ein klassisches Beispiel für den Technologietransfer aus der Wissenschaft. Co-Gründerin und Materialwissenschaftlerin Patricia Griem begleitete die Basis der Beschichtung über acht Jahre lang in Forschungsprojekten an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel und der Phi-Stone AG. Als Fördergelder ausliefen, drohte die Technologie in der Schublade zu verschwinden.Auf einer Konferenz Anfang 2020 hörte Dr. Christina Linke davon. Die promovierte Lebensmitteltechnologin (mit R&D-Stationen bei Unilever und Symrise) erkannte das immense Marktpotenzial. Die beiden Frauen schlossen sich zusammen und gründeten im Mai 2021 die Clean Ocean Coatings GmbH, um das Patent zur Marktreife zu führen.

Ökologie trifft auf harte Wirtschaftlichkeit

Das Ergebnis ist ein sogenanntes Ecoating“(basierend auf der Technologie Polyramik®), eine biozid- und lösungsmittelfreie Kombination aus nanostrukturierten Partikeln und einer Polymermatrix. Sie macht den Rumpf extrem glatt, wodurch sich Organismen schwerer ansiedeln und durch die Wasserströmung schlicht abwaschen lassen.

Dass das Konzept in der rauen Realität der Meere funktioniert, legen Branchendaten nahe: In einem achtmonatigen Feldversuch wies das Ecoating deutlich weniger Abrieb auf als konventionelle Vergleichsprodukte. Selbst siebeneinhalb Jahre alte Testflächen auf Frachtschiffen sollen laut Unternehmensangaben noch immer intakt sein.

Der eigentliche Treiber für die zutiefst konservative Schifffahrt ist jedoch ökonomischer Natur. Ein Werftaufenthalt im Trockendock kostet bei großen Handelsschiffen schnell mehrere Millionen US-Dollar. Hinzu kommen die „Off-Hire-Kosten“ – Einnahmeausfälle für jeden Tag, an dem das Schiff im Dock liegt. Die Hamburger Lackierung soll nicht nur den Treibstoffverbrauch senken, sondern vor allem deutlich länger halten als herkömmliche Lacke und mit weniger Schichten auskommen. Für Flottenbetreiber bedeutet das längere Wartungsintervalle und potenziell Einsparungen in Millionenhöhe.

Start-up vs. Chemie-Oligopol

Trotz der technologischen Brillanz der Idee steht das Start-up vor massiven Hürden. Die kommerzielle Schifffahrt ist extrem risikoavers; Reeder vertrauen seit Jahrzehnten auf etablierte Marken, denn ein misslungener Anstrich bei einem 200-Meter-Frachter ist ein logistischer Albtraum. Zudem wird der Markt von einem globalen Oligopol dominiert – Giganten wie Jotun, Hempel oder AkzoNobel verfügen über fest zementierte Netzwerke zu den asiatischen und europäischen Werften.

Wer hier Marktanteile erobern will, muss enorme industrielle Produktionskapazitäten aufbauen und hochsensible Spezialchemie just-in-time um die halbe Welt liefern. Der Kapitalbedarf für diesen Kraftakt ist immens. Neben staatlichen Förderungen wird das Start-up daher von Impact-Venture-Capital-Gebern wie dem Frühphasen-Investor capacura finanziert, die das nötige strategische und monetäre Fundament für die anstehende Skalierung legen.

Fazit

Die Marktchancen sind exzellent – nicht zuletzt, weil die EU und die Internationale Seeschifffahrts-Organisation (IMO) alte Lacke zunehmend reglementieren. Gelingt es Linke und Griem, verlässliche globale Lieferketten aufzubauen, könnte Clean Ocean Coatings den Markt nachhaltig verändern – oder zu einem hochattraktiven Übernahmeziel für jene Branchenriesen werden, gegen die das Start-up heute mutig antritt.

Die EU-Entgelttransparenz kommt: Was Start-ups jetzt wissen müssen (und was nicht)

Die Uhr tickt: Bis zum 7. Juni 2026 muss die EU-Entgelttransparenzrichtlinie in deutsches Recht umgesetzt sein. Viele Gründer*innen befürchten nun ein neues Bürokratiemonster. Die gute Nachricht: Kleinere Start-ups bleiben von aufwendigen Reporting-Pflichten vorerst verschont. Dennoch bringt das Gesetz spürbare Veränderungen mit sich, auf die sich junge Unternehmen schon heute in ihren Recruiting- und HR-Prozessen einstellen sollten.

Die konkrete Umsetzung der im Jahr 2023 verabschiedeten EU-Richtlinie in deutsches Recht steht derzeit noch aus. Eine von der Bundesregierung eingesetzte Expertenkommission hat zwar bereits Ende 2025 Vorschläge für eine „bürokratiearme Umsetzung“ vorgelegt, der finale Gesetzestext aus dem zuständigen Ministerium lässt jedoch auch im Frühjahr 2026 noch auf sich warten. Arbeitsrechtler warnen bereits davor, dass Deutschland die Umsetzungsfrist im Juni reißen könnte. Unabhängig vom genauen Stichtag gilt jedoch: Die Anpassung von HR-Prozessen braucht Vorlauf. Je nachvollziehbarer und transparenter Start-ups ihre Gehaltssysteme bereits jetzt aufbauen, desto leichter lassen sich die kommenden gesetzlichen Anforderungen umsetzen.

Diese Pflichten gelten künftig auch für kleine Start-ups

Ein häufiger Irrtum ist, dass die neuen Regeln nur für große Konzerne gelten. Tatsächlich betreffen zentrale Vorgaben der Richtlinie grundsätzlich alle Arbeitgeber – unabhängig von der Unternehmensgröße. Für Start-ups ändert sich vor allem Folgendes:

  • Transparenz im Recruiting: Bewerberinnen und Bewerber erhalten künftig das Recht, frühzeitig Informationen über das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne zu erhalten. Wie genau diese Information bereitgestellt wird – ob zwingend in der Stellenanzeige oder im weiteren Prozess – wird durch das nationale Gesetz noch konkretisiert.
  • Verbot der Gehaltsfrage: Gleichzeitig dürfen Arbeitgeber Bewerbende künftig nicht mehr nach ihrer bisherigen Vergütung fragen.
  • Auskunftsrechte für das Team: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können künftig Informationen über ihr individuelles Entgelt sowie über durchschnittliche Entgeltniveaus vergleichbarer Tätigkeiten verlangen. Ziel ist dabei mehr Transparenz über die Strukturen, nicht die vollständige Offenlegung aller Einzelgehälter.
  • Nachvollziehbare Vergütung: Unternehmen müssen transparente Kriterien für Vergütung und Gehaltsentwicklung etablieren. Klauseln in Arbeitsverträgen, die Beschäftigten das Sprechen über das eigene Gehalt verbieten (sogenannte Gehaltsgeheimhaltung), dürften damit endgültig unwirksam werden.

Aufatmen bei der Bürokratie: Was (vorerst) nicht für Start-ups gilt

Gerade die zeitintensiven Berichtspflichten zum Gender Pay Gap treffen die allermeisten jungen Unternehmen glücklicherweise nicht:

  • Diese speziellen Berichtspflichten gelten künftig erst für Unternehmen ab 100 Beschäftigten.
  • Unternehmen mit 100 bis 149 Beschäftigten müssen ihren ersten Bericht erst bis zum Jahr 2031 vorlegen.
  • Größere Organisationen mit 150 bis 249 Beschäftigten sowie ab 250 Beschäftigten sind hingegen schon bis 2027 in der Pflicht.
  • Zudem gilt: Ein geschlechtsspezifisches Lohngefälle ist nicht automatisch rechtswidrig. Erst wenn ein Gender Pay Gap von mehr als fünf Prozent festgestellt wird und nicht ausreichend erklärt werden kann, müssen Unternehmen genauer prüfen.

Fazit für die Praxis

Vergütungssysteme werden in Zukunft deutlich transparenter und erklärungsbedürftiger sein. Start-ups sollten die Zeit bis zum finalen Inkrafttreten des Gesetzes nutzen, um ihre Gehaltsbänder logisch zu strukturieren und Interview-Leitfäden anzupassen. Wer Fairness und Gehaltstransparenz proaktiv angeht, punktet nicht nur bei der rechtlichen Compliance, sondern stärkt auch das eigene Employer Branding bei hart umkämpften Talenten.

Hinweis der Redaktion: Dieser Artikel stellt keine rechtliche Beratung dar. Da sich das nationale Umsetzungsgesetz aktuell noch im parlamentarischen Prozess befindet, können sich rechtliche Details noch ändern. Konsultiere für die Anpassung deiner Arbeitsverträge im Zweifel juristisches Fachpersonal.

Vom Solinger Start-up zum globalen Einhorn: Wie Dash0 die Observability-Giganten dekonstruiert

Das 2023 gegründete KI-Start-up Dash0 hat im März 2026 mit einer 110-Millionen-Dollar-Runde die magische Milliardenbewertung geknackt. Die Vision: Die Systemüberwachung von Software durch offene Standards, radikal faire Preismodelle und pragmatische KI zu revolutionieren. Doch der Frontalangriff auf US-Goliaths wie Datadog birgt strategische Risiken.

In der modernen Softwareentwicklung ertrinken IT-Teams in einer Flut aus Warnmeldungen, Logs und Metriken. Klassische Überwachungs-Tools (Observability) sind oft teuer, komplex und sperren Kunden in geschlossene Daten-Ökosysteme ein. Genau dieses Problem adressiert Dash0 – und hat damit in Rekordzeit Investoren und namhafte Kunden überzeugt. „Systemüberwachung ist heute kaputt: Sie ist zu laut, zu teuer und zu komplex“, bringt es Dash0-CEO und Mitgründer Mirko Novakovic auf den Punkt.

Die Gründer und der rasante Aufstieg zum Einhorn

Hinter Dash0 steht ein Quintett erfahrener Tech-Veteranen. Besonders Mirko Novakovic ist in der B2B-Szene ein Schwergewicht: 2020 verkaufte er sein vorheriges Start-up Instana für rund 500 Millionen US-Dollar an IBM. Dieser „Repeat Founder“-Status erklärt das enorme Vertrauen der Geldgeber.

Die Historie von Dash0 liest sich wie ein Start-up-Märchen im Zeitraffer: Nach der Gründung 2023 im nordrhein-westfälischen Solingen folgte Ende 2024 eine 9,5-Millionen-Dollar-Seed-Runde parallel zum Produktlaunch. Ein Jahr später sammelte das Team 35 Millionen Dollar ein.

Der Ritterschlag folgte nun im März 2026: Mit einer von Balderton Capital angeführten Series-B-Runde über 110 Millionen Dollar steigt Dash0 in den Kreis der Unicorns auf. Diesen Meilenstein verknüpft das Team mit einer klaren Kampfansage: „Mit den 110 Millionen Dollar, die wir heute bekannt geben, bringen wir autonome Abläufe zu jedem Entwicklerteam der Welt – noch bevor unsere Wettbewerber überhaupt begreifen, was mit ihnen geschieht.“

Das Produkt: Ein Frontalangriff auf die Industrie-Norm

Ein Blick unter die Haube zeigt, warum die Plattform so schnell wächst. Das Start-up dekonstruiert gezielt die Schwachstellen der etablierten Milliardenkonzerne:

  • Das Ende des „Vendor Lock-ins“: Dash0 basiert vollständig auf offenen CNCF-Standards (OpenTelemetry). Als Abfragesprache wird nativ PromQL genutzt, für Dashboards kommt das quelloffene Perses zum Einsatz. Das bedeutet für Technik-Entscheider: Würde Dash0 die Preise anheben, könnten sie ihre gesamten Dashboards und Alarme einfach mitnehmen und woanders hosten.
  • Radikales Pricing: Branchenriesen rechnen oft nach Datenvolumen (Gigabyte) oder Nutzerlizenzen ab, was bei wachsenden Systemen zu explodierenden Budgets führt. Dash0 rechnet rein nach der Anzahl der gesendeten Telemetrie-Datenpunkte ab. Unternehmen können unlimitiert Metadaten anhängen und unbegrenzt viele Entwickler auf das System lassen, ohne dass verdeckte Kosten anfallen.
  • Developer Experience (DX): Dash0 positioniert sich als Tool „von Ingenieuren für Ingenieure“. Die Plattform lässt sich für maximale Geschwindigkeit komplett per Tastatur steuern, und Konfigurationen können nahtlos als Code (Configuration as Code) in bestehende Entwicklungs-Pipelines integriert werden.

Dieser Ansatz zieht prominente Kunden an: Tech-Schwergewichte wie Vercel loben die drastisch verkürzte Zeit zur Fehlerbehebung, und auch Traditionskonzerne wie Porsche Digital setzen auf die offene Architektur von Dash0, um sich zukunftssicher aufzustellen. Um das technologische Fundament schnellstmöglich zu verbreitern, akquirierte Dash0 zudem im Februar 2026 das israelische Serverless-Start-up Lumigo.

Pragmatische KI statt Buzzword-Bingo

Während der Markt aktuell von generativen KI-Versprechen überflutet wird, positioniert sich Dash0 erstaunlich pragmatisch. Das Mantra des Start-ups lautet: „AI is an implementation detail.“ (KI ist ein Implementierungsdetail).

Der hauseigene Copilot „Agent0“ soll zwar autonome Analysen durchführen und Teams in Echtzeit entlasten, aber das primäre Ziel ist es, repetitive Aufgaben verlässlich und vor allem ohne Halluzinationen zu lösen. Die beste KI-Funktion, so das Credo der Gründer, sei diejenige, die der/die Nutzer*in liebt, ohne überhaupt zu merken, dass es sich um KI handelt.

David gegen Goliath in New York

Trotz des beeindruckenden Momentums steht Dash0 in der Skalierungsphase vor massiven Hürden:

  • Der Goliath-Wettbewerb: Dash0 tritt gegen etablierte US-Giganten wie Datadog, Dynatrace oder Grafana an. Um diesen Kampf zu führen, hat das Start-up seinen Hauptsitz mittlerweile von Deutschland nach New York verlegt. Dieser Schritt erfordert eine extrem hohe Cash-Burn-Rate im Enterprise-Vertrieb.
  • Der fehlende „Burggraben“: Was für Kund*innen hochattraktiv ist (offene Standards wie Perses und PromQL), beraubt Dash0 eines klassischen defensiven Lock-ins. Da ein Wechsel zu einem anderen Anbieter theoretisch leichter ist als bei geschlossenen Systemen, ist Dash0 dazu verdammt, permanent durch überlegene Usability und fehlerfreie KI zu überzeugen.

Fazit

Für die deutsche Start-up-Szene ist Dash0 ein exzellentes Paradebeispiel für modernes B2B-Hypergrowth. Die Story zeigt, wie man in scheinbar gesättigten Märkten durch konsequente Nutzerzentrierung, offene Standards und transparente Preise in unter drei Jahren zum Einhorn aufsteigen kann. Es ist der Beweis, dass deutsche DeepTech-Gründer*innen auf globaler Ebene nicht nur mitspielen, sondern die Spielregeln aktiv neu schreiben können.

Gründerin der Woche: beZUG – vom Pendler-Frust zur Gründung

Wer regelmäßig ICE fährt, kennt den kritischen Blick auf das Kopfkissen: Der Zug rollt, aber man zögert, sich anzulehnen. Johanna Hoeflich wollte dieses Dilemma zwischen „Nähe und Distanz“ nicht länger hinnehmen und entwickelte den beZUG. Was als Nähprojekt für den Eigenbedarf begann, ist heute ein junges Unternehmen – mehr dazu im Interview mit der Gründerin.

Das Hygiene-Problem beim Bahnfahren kennen wir alle. Aber vom Ärgernis zur Gründung ist es oft ein weiter Weg. Was war der konkrete Auslöser, tatsächlich eine Firma anzumelden?

Mein Mann pendelt täglich mit dem ICE zwischen Stuttgart und Mannheim. Er ist morgens immer früh unterwegs und möchte häufig noch einmal die Augen schließen auf der Fahrt. Das hat ihn immer Überwindung gekostet, also haben wir nach einer Lösung gesucht, die es jedoch nicht gab. Nachdem wir den beZUG dann entwickelt hatten, gab es reges Interesse im Freundes- und Bekanntenkreis. Das bestärkte mich darin ein Business daraus zu machen.

Sie haben Ihre Prototypen live im Zug getestet. Wie viele skeptische Blicke oder Kommentare von Mitreisenden mussten Sie aushalten, bis die Passform saß?

Ehrlichweise sind Bahnfahrende relativ tolerant außergewöhnlichem Verhalten gegenüber, solange man den anderen nicht stört. Die Kissen hat mein Mann meist morgens vermessen, da abends die Züge einfach zu voll sind. Aber morgens um diese Uhrzeit gilt offenbar das Prinzip: „Mind your own Business“, sodass manches Mal verwunderte Blicke kamen, aber angesprochen wurde er darauf nicht.

Lassen Sie uns über das Risiko sprechen. Ihr Produkt ist technisch einfach: Stoff und Gummizug. Was ist Ihr Schutzwall gegen Billig-Kopien aus Fernost, die das morgen für den halben Preis anbieten könnten?

Das ist eindeutig ein kritischer Punkt. Daher habe ich mir diese Frage ebenfalls sehr früh gestellt und ein Gebrauchsmuster angemeldet. Dieses ist nun tatsächlich auch eingetragen. Zudem habe ich mich von vornherein für faire Produktionsbedingungen innerhalb Europas entschieden. Da der beZUG mit Haut in Berührung kommt war mir auch die Stoffqualität wichtig. Der beZUG ist aus Bekleidungsstoff gefertigt, welcher OEKOTEX 100 zertifiziert ist. Das sind Aspekte bei denen Billigware in der Regel nicht punkten kann. Zudem ist das Produkt eines was explizit auf den deutschen Markt zugeschnitten ist. Da bleibt abzuwarten, ob sich ein Anbieter aus Nahost überhaupt dafür interessiert.

Ein weiteres Thema ist die Abhängigkeit. Ihr Geschäftsmodell basiert zu 100 Prozent auf den Sitzen der Deutschen Bahn. Wie gehen Sie mit diesem „Klumpenrisiko“ um, das heißt, was tun, wenn die Bahn morgen das Sitzdesign radikal ändert?

Diesen Punkt sehe ich relativ entspannt. Laut DB nutzen jeden Tag 400.000 Personen die Fernverkehrsstrecken der Bahn. Eine relevant große Zielgruppe ist also vorhanden. Bezüglich des ICE-Designs wurde im letzten Jahr erst die neueste Generation des ICEs, der ICE L, vorgestellt. Und auch in diesem sind Kopfkissen verbaut. Zudem werden die vorherigen Generationen des ICE nach wie vor weiter eingesetzt. Die Kopfkissen in den verschiedenen Zug-Generationen sind ein wenig unterschiedlich. Der beZUG ist jedoch so designt, dass er auf allen Kissen universell eingesetzt werden kann.

Sie haben als UG gegründet, vermutlich um die Hürden niedrig zu halten. Ist beZUG ein klassisches Bootstrapping-Projekt aus dem Cashflow, oder suchen Sie aktiv nach Investoren für das schnelle Wachstum?

Richtig, die beZUG ist aus Eigenkapital entstanden und der Plan ist auch aus eigenem Cashflow zu wachsen. Das impliziert jedoch ein kontinuierlich moderates Wachstum. Aber müssen, wie bei fast jedem produzierenden Unternehmen, Material und Produktion vorfinanziert werden. Sollte somit das limitierte Budget die Bedienung einer schnell wachsenden Nachfrage ausbremsen, müssen auch externe Finanzmittel in Betracht gezogen werden.

Aktuell verkaufen Sie D2C über Ihren Webshop. Aber bei einem "Mitnahmeartikel" fressen Versand und Marketing oft die Marge. Planen Sie den Schritt in den stationären Handel, etwa in Bahnhofsbuchhandlungen?

Tatsächlich bin ich bereits in Kontakt mit ebensolchen Handelsunternehmen, welche direkt an Bahnhöfen oder Flughäfen angesiedelt sind. Ich könnte mir auch vorstellen, dass der beZUG zukünftig aus einem Automaten direkt am Gleis bezogen werden kann. Das sind aber Ideen für Zukunft.

Bieten Sie den beZUG auch gebrandet bzw. personalisiert an?

Ja, die Verpackung und auch der beZUG selbst bieten verschiedene Möglichkeiten für ein individuelles Branding. Auch eine individuelle Stofffarbe wäre umsetzbar bei entsprechender Abnahmemenge.

Zum Abschluss ein Rat an unsere Leser*innen: Sie haben nicht lange am theoretischen Reißbrett verharrt. Ist „Einfach machen“ immer der beste Weg, oder hätten Sie rückblickend an einer Stelle lieber mehr geplant?

Diese Frage kann ich in fünf Jahren vermutlich besser beantworten. Als Gründer heißt es doch immer learning by doing. Natürlich geht es besser, aber dieses Unternehmen würde es heute noch nicht geben hätte ich alle Eventualitäten, Möglichkeiten und Förderungen vorab recherchiert. Habe ich mich über mich selbst geärgert, als ich manches Mal mit dem Steuerberater gesprochen hatte, weil es auch anders und besser gegangen wäre? Vielleicht ja. Aber bereue ich das Unternehmen so aufgezogen zu haben wie es heute ist? Nein, bestimmt nicht. Also lieber rein ins kalte Wasser und schwimmen lernen als ewig am Beckenrand stehen.

Hier geht's zu beZUG

Das Interview führte StartingUp-Chefredakteur Hans Luthardt

EU Inc.: Was der neue Gesetzesentwurf für Gründer*innen wirklich bedeutet

Lange wurde sie gefordert, jetzt hat die EU-Kommission endlich geliefert: Der Entwurf für die „EU Inc.“ Ist da. Sie soll das europäische Pendant zur US-amerikanischen Delaware C-Corp werden und das Gründen über Grenzen hinweg radikal vereinfachen. Wir zeigen, was drinsteckt und warum besonders ein Detail für Jubel in der Szene sorgt.

Wer in Europa ein Start-up skalieren will, kennt den Schmerz: 27 Mitgliedsstaaten bedeuten 27 verschiedene Gesellschaftsformen, unterschiedliche Steuer- und Notarsysteme und ein gigantischer bürokratischer Aufwand. Die Folge war oft der „Flip“ in die USA, um für internationale Investoren attraktiv zu bleiben.

Mit dem heute vorgestellten Entwurf zur EU Inc. soll dieser Flickenteppich der Vergangenheit angehören. Verena Pausder, Vorstandsvorsitzende des Startup-Verbands, nennt den Entwurf einen „großen Schritt, um Gründen und Skalieren in der EU spürbar zu vereinfachen“.

Tatsächlich geht die EU-Kommission an vielen Stellen weiter, als Beobachter im Vorfeld zu hoffen wagten.

Die vier wichtigsten Hard Facts für Gründer*innen

Die EU Inc. ist als Verordnung geplant, was bedeutet: Sie muss nicht erst in 27 nationale Gesetze gegossen werden, sondern gilt unmittelbar. Sie drängt bestehende Rechtsformen (wie die GmbH oder UG) nicht vom Markt, sondern existiert als freiwillige Alternative (daher der Name „28. Regime“ – als zusätzliche Option zu den 27 nationalen Rechten). Das sind die konkreten Vorteile:

  • Blitzgründung in 48 Stunden: Der Prozess wird vollständig digitalisiert. Das Warten auf Notartermine oder langwierige Handelsregistereintragungen soll entfallen.
  • Kosten-Deckelung: Die Gründungskosten für eine EU Inc. dürfen EU-weit maximal 100 Euro betragen.
  • Kein Mindestkapital: Anders als bei der deutschen GmbH (25.000 Euro) erfordert die EU Inc. kein blockiertes Stammkapital zum Start.
  • Internationale Investierbarkeit: VCs aus den USA oder Asien müssen sich nicht mehr in deutsches, französisches oder spanisches Gesellschaftsrecht einlesen. Ein Standard für ganz Europa senkt die Due-Diligence-Kosten drastisch.

Der Gamechanger: Das Ende der „Dry Income“-Falle bei ESOPs

Das vielleicht wichtigste Signal für wachstumsorientierte Start-ups versteckt sich in den Regeln zur Mitarbeiterbeteiligung (ESOP). Im internationalen Kampf um Top-Talente zogen europäische Start-ups oft den Kürzeren, weil nationale Steuergesetze echte Anteilsprogramme unattraktiv machten (Stichwort: Besteuerung von fiktiven Gewinnen vor einem Exit).

Der neue Entwurf beinhaltet ein EU-weites Mitarbeiterbeteiligungsprogramm, das dieses Problem löst: Anteile sollen erst beim tatsächlichen Verkauf besteuert werden. Dieser Schritt ist ein massiver Hebel, um europäische Start-ups als Arbeitgeber global wettbewerbsfähig zu machen.

Der Haken: Es droht die Verwässerung

Trotz der Euphorie gibt es noch Baustellen. Der größte Kritikpunkt des Startup-Verbands: Ein echtes, zentrales EU-Handelsregister ist im Entwurf nur als möglicher zweiter Schritt angekündigt. Momentan stützt sich das Konzept noch auf die Vernetzung der (teils veralteten) nationalen Register. Die Forderung der Start-up-Lobby ist klar: Ein zentrales Register muss zwingend in diesem Gesetzgebungsverfahren verbindlich verankert werden.

Zudem warnt Verena Pausder vor den anstehenden Verhandlungen im Europäischen Parlament und im Rat der Mitgliedsstaaten: „Eine Verwässerung darf es nicht geben! Im weiteren Verfahren wird sich zeigen, ob Europa ein Chancenkontinent ist oder sich mit seiner Fragmentierung selbst verzwergt.“ Hier ist nun vor allem die Bundesregierung gefragt, liebgewonnene nationale Besitzstände (wie etwa die strikte Notarpflicht) zugunsten eines wettbewerbsfähigen Europas aufzugeben.

Fazit

Der Entwurf zur EU Inc. ist ein Befreiungsschlag. Wenn er in dieser Form den Ministerrat und das EU-Parlament passiert, hat Europa endlich eine echte Antwort auf das Silicon Valley.

Werkstudent*innen einstellen: Kosten & Abgaben (inkl. 2026er Zahlen)

Start-ups brauchen smarte, motivierte Talente, doch das Personalbudget ist gerade in der Frühphase oft knapp. Werkstudent*innen scheinen hier die perfekte Lösung zu sein: Jung, akademisch gebildet und durch das "Werkstudentenprivileg" in den Lohnnebenkosten stark vergünstigt. Doch was kostet ein(e) Werkstudent*in wirklich?

Das sogenannte Werkstudentenprivileg klingt auf dem Papier hervorragend, birgt in der Praxis für Arbeitgebende aber einige rechtliche und finanzielle Stolperfallen. Wer Abgaben falsch berechnet oder die strikte 20-Stunden-Regel missachtet, riskiert bei der nächsten Betriebsprüfung teure Nachzahlungen.

Wir schlüsseln auf, welche Lohnnebenkosten beim Einstellen von Werkstudent*innen tatsächlich anfallen, worauf du zwingend achten musst und rechnen alles an einem konkreten Beispiel mit dem gesetzlichen Mindestlohn für 2026 vor.

Das Werkstudentenprivileg: Was Start-ups wissen müssen

Das Werkstudentenprivileg ist eine Sonderregelung in der deutschen Sozialversicherung. Es besagt, dass für immatrikulierte Studierende unter bestimmten Voraussetzungen keine Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung abgeführt werden müssen – und zwar weder vom Arbeitgebenden noch vom Arbeitnehmenden.

Damit du dieses Privileg rechtssicher nutzen kannst, müssen jedoch zwingend zwei Bedingungen erfüllt sein:

  1. Ordentliche Immatrikulation: Der oder die Studierende muss an einer staatlich anerkannten Hochschule eingeschrieben sein. Wichtig: Urlaubssemester oder ein reines Promotionsstudium berechtigen in der Regel nicht zur Nutzung des Privilegs.
  2. Das Studium steht im Vordergrund: Die Erwerbsarbeit darf das Studium zeitlich nicht überlagern. Hierfür gibt der Gesetzgeber eine strenge Grenze vor.

Die 20-Stunden-Regel (Die wichtigste Hürde) Das Herzstück des Werkstudentenprivilegs ist die 20-Stunden-Regel. Während der Vorlesungszeit darf ein(e) Werkstudent*in maximal 20 Stunden pro Woche arbeiten. Wird diese Grenze überschritten, entfällt das Privileg sofort und es greift die volle Sozialversicherungspflicht.

Die Ausnahme (26-Wochen-Regel): In der vorlesungsfreien Zeit (Semesterferien) oder bei reiner Wochenend- und Nachtarbeit dürfen Werkstudent*innen auch in Vollzeit arbeiten, sofern dies im Laufe eines Jahres nicht länger als 26 Wochen geschieht.

Welche Lohnnebenkosten fallen für Arbeitgeber an?

Räumen wir mit einem weit verbreiteten Mythos auf: Werkstudent*innen sind für den Arbeitgebenden nicht komplett abgabenfrei. Zwar entfallen drei große Versicherungssäulen, aber folgende Lohnnebenkosten müssen bei der Budgetplanung einkalkuliert werden:

  • Rentenversicherung (RV): Hier gibt es kein Privileg. Werkstudent*innen sind voll rentenversicherungspflichtig. Der Beitragssatz liegt aktuell bei 18,6 %, wovon der Arbeitgebende exakt die Hälfte trägt (9,3 % vom Bruttolohn).
  • Umlagen (U1, U2, U3): Auch bei Werkstudent*innen sind Arbeitgebende verpflichtet, an den Umlageverfahren der Krankenkassen teilzunehmen. Diese decken finanzielle Risiken wie Krankheitsausfall (U1), Mutterschutz (U2) und Insolvenzgeld (U3) ab. Die Höhe variiert je nach Krankenkasse, liegt in Summe aber meist bei ca. 1,5 % bis 2,5 % des Bruttogehalts.
  • Gesetzliche Unfallversicherung: Jede(r) Arbeitnehmende muss bei der zuständigen Berufsgenossenschaft unfallversichert werden. Diesen Beitrag trägt der Arbeitgebende allein. Er ist branchenabhängig und liegt oft zwischen 1 % und 2 %.
  • Lohnsteuer: Fällt grundsätzlich an, wird aber meist über den steuerlichen Grundfreibetrag der Studierenden abgefedert oder vom Arbeitgebenden pauschaliert. Für dich als Gründer*in bedeutet dies einen administrativen Aufwand bei der Lohnabrechnung, aber in der Regel keinen direkten Kostenpunkt.

Konkretes Rechenbeispiel (Stand 2026)

Machen wir das Ganze greifbar: Seit dem 1. Januar 2026 liegt der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland bei 13,90 € pro Stunde.

Nehmen wir an, dein Start-up stellt einen Werkstudenten für die vollen 20 Stunden pro Woche ein. Das entspricht im Monatsdurchschnitt etwa 86,6 Stunden. Wir rechnen mit dem aktuellen Mindestlohn.

Kostenpunkt (Arbeitgeber)

Berechnungsgrundlage

Monatliche Kosten

Bruttolohn

86,6 Std. × 13,90 €

1.203,74 €

Rentenversicherung (RV)

9,3 % vom Brutto

111,95 €

Umlagen (U1, U2, U3)

ca. 2,5 % vom Brutto (kassenabhängig)

30,09 €

Unfallversicherung (BG)

ca. 1,5 % vom Brutto (branchenabhängig)

18,06 €

Gesamtkosten Arbeitgeber

Brutto + alle Nebenkosten

ca. 1.363,84 €

 

Ergebnis: Du musst beim Werkstudentenprivileg mit Lohnnebenkosten in Höhe von rund 12 % bis 14 % auf das Bruttogehalt rechnen. Zum Vergleich: Bei regulär sozialversicherungspflichtigen Festangestellten liegen die Lohnnebenkosten für den Arbeitgebenden bei deutlich über 20 %.

Abgrenzung: Wann lohnt sich ein Minijob mehr?

Oft stehen Gründer*innen vor der Frage, ob sie eine Aushilfskraft als Werkstudent *in oder als Minijobber*in einstellen sollen. Seit dem 1. Januar 2026 liegt die Verdienstgrenze für Minijobs bei 603 € im Monat.

Der große Unterschied: Beim Minijob zahlt der Arbeitgebende pauschale Abgaben von rund 30 % an die Minijob-Zentrale. Für die Administration ist das oft leichter, prozentual gesehen aber teurer.

Die Faustregel: Suchst du nur punktuelle Unterstützung für sehr wenige Stunden im Monat (unterhalb der 603-Euro-Grenze), ist der Minijob bürokratisch oft entspannter. Benötigst du aber fundierte Unterstützung für 15 bis 20 Stunden pro Woche, fährst du mit dem Werkstudent*innen-Modell finanziell deutlich günstiger.

Fazit & Checkliste für Gründer*innen

Werkstudent*innen sind ein enormer Gewinn für junge Unternehmen. Sie bringen frisches Wissen aus der Uni mit, sind hoch motiviert und im Vergleich zu Festangestellten günstiger in den Lohnnebenkosten. Damit alles glattläuft, nutze vor der Einstellung diese kurze Checkliste:

  • [ ] Immatrikulationsbescheinigung: Liegt das Dokument für das aktuelle Semester vor? (Achtung: Muss jedes Semester neu angefordert werden!)
  • [ ] Vertragliche Absicherung: Ist die maximale Arbeitszeit von 20 Stunden pro Woche (während der Vorlesungszeit) im Arbeitsvertrag festgeschrieben?
  • [ ] Sozialversicherung: Ist die Anmeldung bei der Krankenkasse als Werkstudent*in (Beitragsgruppe "0100" o. ä.) korrekt vorbereitet?

Hinweis der Redaktion: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine rechtliche oder steuerliche Beratung dar. Obwohl die Inhalte mit größtmöglicher Sorgfalt recherchiert wurden, können wir keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen übernehmen. Bitte konsultiere bei spezifischen Fragen stets eine(n) Steuerberater*in oder Fachanwalt bzw. -anwältin.

Marke anmelden beim DPMA: Kosten, Dauer & Schritt-für-Schritt-Anleitung 2026

Der Name steht, das Logo sieht fantastisch aus und die erste Website ist online. Doch wem gehört dein Start-up-Name eigentlich rechtlich? Wer seine Marke nicht offiziell schützen lässt, riskiert nicht nur, dass Nachahmer den Namen kopieren, sondern auch teure Abmahnungen von Unternehmen, die zufällig ähnlich heißen. Doch was kostet eine Markenanmeldung in Deutschland wirklich? Wir zeigen dir die aktuellen Gebühren des DPMA, wie du Fördermittel abgreifst und wo du auf keinen Fall sparen solltest.

Viele Gründer*innen haben Angst vor immensen Anwaltskosten und schieben die Markenanmeldung auf die lange Bank. Ein fataler Fehler. Dabei sind die reinen Amtsgebühren überraschend überschaubar – wenn man das System der sogenannten "Nizza-Klassen" versteht.

Die amtlichen DPMA-Kosten 2026 im Überblick

Wenn du deine Marke nur für den deutschen Markt schützen möchtest, ist das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) in München zuständig. Das Amt berechnet für die Anmeldung feste Gebühren, die unabhängig davon sind, ob du ein Wort oder ein Logo schützen lässt.

Der Preis richtet sich primär nach der Anzahl der sogenannten Waren- und Dienstleistungsklassen (Nizza-Klassifikation). Du musst bei der Anmeldung angeben, in welchen Branchen deine Marke geschützt werden soll (z. B. Klasse 25 für Bekleidung, Klasse 42 für Softwareentwicklung).
 

Leistung des DPMA

Kosten

Elektronische Anmeldung (Online)

290 Euro

Anmeldung in Papierform

300 Euro

Inkludierte Klassen in der Grundgebühr

Bis zu 3 Klassen inklusive

Klassengebühr ab der 4. Klasse

100 Euro (pro weiterer Klasse)

Beschleunigte Prüfung (Optional)

200 Euro


Gut zu wissen: Mit der Zahlung dieser Grundgebühr ist deine Marke für 10 Jahre geschützt. Danach wirsd eine Verlängerungsgebühr (aktuell 750 Euro) fällig.

Tipp für 2026: Der KMU-Fonds der EU zahlt mit

Bevor du nun die 290 Euro an das DPMA überweist, solltest du prüfen, ob dein Start-up förderfähig ist. Auch im Jahr 2026 hat das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) den sogenannten KMU-Fonds ("SME Fund") neu aufgelegt.

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Sitz in der EU können hier Gutscheine beantragen, bevor sie ihre Marke anmelden. Wenn der Antrag bewilligt wird, erstattet dir die EU bis zu 75 % der Markenanmeldegebühren zurück. Aus den 290 Euro beim DPMA werden so faktisch knapp über 70 Euro. Ein massiver Hebel für das knappe Bootstrapping-Budget!

Wortmarke oder Bildmarke? Die richtige Strategie wählen

Beim DPMA kannst du verschiedene Markenformen anmelden. Die zwei wichtigsten für Start-ups sind:

  1. Die Wortmarke: Sie schützt den reinen Text (den Namen deines Start-ups), völlig unabhängig von Schriftart, Farbe oder Logo. Die Wortmarke bietet in der Regel den stärksten und umfassendsten Schutz!
  2. Die Bildmarke: Sie schützt rein grafische Elemente (dein Logo-Symbol).
  3. Die Wort-/Bildmarke: Eine Kombination aus deinem Namen und einem spezifischen Design. Achtung: Hier ist oft nur exakt diese Kombination geschützt. Wenn du dein Logo in zwei Jahren re-designst, verfällt der Schutz unter Umständen.

Praxis-Tipp: Wenn dein Start-up-Name rechtlich schützbar ist (also nicht rein beschreibend wie "Schuh-Shop Berlin"), melde ihn als Wortmarke an. Das gibt dir maximale Flexibilität für zukünftige Logo-Anpassungen.

Die größte Kostenfalle: Warum das DPMA dich nicht vor Abmahnungen schützt

Hier liegt der häufigste und teuerste Irrtum von Gründer*innen: Das DPMA prüft bei deiner Anmeldung nur, ob absolute Schutzhindernisse vorliegen (z.B. ob das Wort ein allgemeiner Gattungsbegriff ist oder gegen die guten Sitten verstößt).

Das Amt prüft NICHT, ob es deinen Namen (oder einen sehr ähnlichen) bereits gibt!

Wenn du 290 Euro zahlst und die Marke eingetragen wird, hast du noch lange keine Rechtssicherheit. Existiert bereits eine ältere, verwechselbar ähnliche Marke, kann deren Inhaber*in innerhalb von drei Monaten Widerspruch einlegen oder dich sogar kostenpflichtig abmahnen. Solche markenrechtlichen Abmahnungen beginnen aufgrund der hohen Streitwerte meist bei Anwaltskosten von 1.500 bis 2.000 Euro aufwärts.

So schützt du dich vor versteckten Kosten:

  • Kostenlose Vorab-Recherche: Nutze die kostenlose Datenbank des DPMA (DPMAregister), um zu prüfen, ob es identische Namen in deinen Wunschklassen gibt.
  • Professionelle Ähnlichkeitsrecherche: Identische Namen findet man leicht selbst. Gefährlich wird es bei ähnlichen Namen (z.B. Puma vs. Poma). Hier lohnt es sich, für ca. 300 bis 600 Euro einen Fachanwalt / eine Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz mit einer professionellen Markenrecherche inklusive Risikogutachten zu beauftragen. Diese Anwaltskosten sind die beste Versicherung gegen spätere, existenzbedrohende Abmahnungen.

Fazit: Budgetiere smart, aber spare nicht am falschen Ende

Die Anmeldung einer deutschen Marke kostet dich reine Amtsgebühren in Höhe von 290 Euro für zehn Jahre – über den EU-Fonds 2026 sogar noch deutlich weniger. Die eigentliche finanzielle Gefahr liegt nicht in der Anmeldung selbst, sondern in der fehlenden Vorab-Recherche. Wer blind anmeldet, spielt russisches Roulette mit seinem Start-up-Budget.

Hinweis der Redaktion: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine verbindliche Rechtsberatung dar. Das Markenrecht ist hochkomplex. Wir übernehmen keine Haftung für die Vollständigkeit und Aktualität der Gebühren (Stand: Frühjahr 2026). Vor einer Markenanmeldung empfehlen wir dringend die Konsultation eines Fachanwalts für gewerblichen Rechtsschutz, um eine professionelle Ähnlichkeitsrecherche durchführen zu lassen.

Vom Tabu zum Tech-Boom: Wie DeathTech den letzten Weg neu codiert

Der Tod war lange Zeit der blinde Fleck der Digitalisierung. Während Start-ups in den vergangenen zwei Jahrzehnten unsere Art zu leben, zu arbeiten und zu lieben mit Algorithmen und Wagniskapital optimierten, blieb das Lebensende fest in den Händen analoger Traditionen. Heute blicken wir auf eine Branche, die ihre morbide Nischenexistenz endgültig abgestreift hat.

DeathTech und GriefTech sind systemrelevant geworden. Getrieben von der massiven Vermögensübertragung der Babyboomer-Generation – laut dem Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) werden in Deutschland aktuell jährlich bis zu 400 Milliarden Euro vererbt – und einem fundamentalen Wandel in der gesellschaftlichen Akzeptanz digitaler End-of-Life-Lösungen, transformieren Gründer*innen heute einen historisch fragmentierten Markt aus rund 4.000 oft sehr traditionellen Kleinbetrieben.

Es geht längst nicht mehr nur um Preisvergleiche für Särge, sondern um die nahtlose Orchestrierung des Unvermeidlichen – von KI-gestützter Trauerbewältigung bis hin zum automatisierten Management des digitalen Nachlasses.

Wenn Demografie auf DeepTech trifft

Der Markt für Bestattungen und Nachlassverwaltung hat im Jahr 2026 eine neue, datengetriebene Reifestufe erreicht. Allein in Deutschland sprechen wir laut Erhebungen des Statistischen Bundesamtes (Destatis) von einem jährlichen Branchenumsatz im klassischen Bestattungswesen, der sich stabil der Marke von drei Milliarden Euro nähert. Flankiert wird dies von einem rasant wachsenden, digitalen Vorsorgemarkt. Der makroökonomische Hebel dahinter ist historisch einmalig: Ein immer größerer Teil der gewaltigen Erbmasse liegt dabei nicht mehr in Aktenordnern, sondern existiert ausschließlich virtuell, von Krypto-Wallets bis zu SaaS-Unternehmensanteilen.

Der Digitalverband Bitkom untermauerte diese Dringlichkeit bereits in seinen Erhebungen zum digitalen Nachlass, die zeigen, dass knapp ein Drittel der Internetnutzer*innen das Thema aktiv regeln möchte, die praktische Umsetzung aber oft an fehlenden Tools scheitert. Diese gewaltige Diskrepanz zwischen Bedarf und Angebot lockt institutionelles Geld an. Wir sehen keine utopischen Krypto-Bewertungen mehr, sondern sehr gesunde Series-A- und Series-B-Tickets für Unternehmen, die bewiesene Unit Economics aufweisen.

Jenseits von Sarg und Urne

Wer heute im DeathTech reüssieren will, muss über das Offensichtliche hinausdenken. Möglich ist das aktuelle Marktwachstum jedoch nur durch die Vorarbeit der Wegbereiter*innen der ersten Stunde, die den Markt überhaupt erst für institutionelles Kapital geöffnet haben. Unternehmen wie Mymoria sind dem Start-up-Status längst entwachsen; angetrieben von einer 15-Millionen-Euro-Finanzierungsrunde im Jahr 2021 durch namhafte VCs wie b2venture, agiert das Unternehmen heute als etablierter Omnichannel-Gigant mit bundesweiten Boutiquen.

Auch das Scale-up November hat mit einer zweistelligen Millionenrunde durch HV Capital die Bestattungsvorsorge digitalisiert. Im lukrativen Markt der rechtlichen Vorsorge dominiert Afilio, das bereits 2022 eine 13-Millionen-Dollar-Series-A unter Führung von Cherry Ventures abschloss. Im B2B-Hintergrund hat sich Columba als unsichtbares technisches Rückgrat in den Legacy-Systemen der Bestattungsbranche verankert und übernimmt vollautomatisiert die Vertragsabmeldungen. Auf der Infrastruktur dieser Pionier*innen baut nun eine neue Generation von Gründer*innen auf, die psychologische Tiefe und radikale Nachhaltigkeit in den Mittelpunkt stellt.

Die Friedhofs-Illusion und ihre Lektionen

Trotz der Goldgräberstimmung ist der Pfad der Branche mit den Überresten gescheiterter Hypes gepflastert. Ein prominentes Beispiel der jüngeren Vergangenheit war der Versuch, reine B2C-Vergleichsportale für Bestattungen nach dem Vorbild von Check24 aufzubauen. Frühe Aggregatoren-Modelle verbrannten Millionen in der Annahme, Kund*innen würden den Tod wie eine Kfz-Versicherung vergleichen. Die Realität war ein harter Crash der Profitabilität, da die Customer Acquisition Costs (CAC) via Suchmaschinenmarketing in diesem emotionalen Ausnahmezustand astronomisch hoch waren.

Aus diesen gescheiterten Hoffnungen lassen sich harte Lektionen ableiten. Der erste Fehler ist die Ignoranz gegenüber den Unit Economics: Da der Customer Lifetime Value (LTV) beim Tod naturgemäß auf eine Transaktion beschränkt ist, müssen Geschäftsmodelle zwingend auf margenstarken B2B2C-Vertrieb oder Lebzeiten-Vorsorge-Abos ausweichen. Ein zweites Risiko lauert in der Unterschätzung der B2B-Gatekeeper; wer die traditionellen Bestatter*innen als Feinde statt als Vertriebspartner*innen betrachtet, verliert den Kund*innenzugang. Drittens bricht vielen Gründer*innen die regulatorische Tiefe das Genick, denn wer sensible Nachlassdaten verarbeitet, operiert im Hochrisikobereich der DSGVO. Der subtilste Fehler ist ein Mangel an Branding-Sensibilität; wer mit aggressiver Growth-Hacking-Mentalität an trauernde Angehörige herantritt, wird vom Markt gnadenlos abgestraft.

Wo die DeathTech-Exzellenz in Deutschland liegt

Die geografische Verteilung der DeathTech-Exzellenz in Deutschland hat sich auf wenige, aber extrem leistungsstarke Hubs konzentriert. Berlin bleibt der unangefochtene Motor für Plattformen und Venture Capital, profitierend von einem dichten Ökosystem rund um Hubs wie den Inkubator Mitte von Science & Startups der Berliner Universitäten. München und der bayerische Raum haben sich hingegen als das Epizentrum für DeepTech, InsurTech-Schnittstellen und anspruchsvolle KI-Modelle etabliert. Die physische Nähe zu Rückversicherungs-Giganten wie Munich Re sowie exzellente Fakultäten der LMU machen München zum Nährboden für versicherungsgekoppelte Vorsorgemodelle. Leipzig hat sich dank Ausgründungen im Umfeld der Handelshochschule (HHL) zu einem Hub für LegalTech und rechtssicheres Datenmanagement entwickelt. Die Metropolregion Rhein-Ruhr und das Rheinland fungieren als essenzieller Testmarkt für psychologisch fundierte Ansätze – stark getrieben durch das Exzellenz Start-up Center Köln (Gateway), das gezielt hochschulnahe Gründungen im HealthTech- und GriefTech-Bereich fördert.

Investor*innen-Radar

Das Kapital, das in diese Branche fließt, ist klüger, geduldiger und diverser geworden. Spezialisierte VCs für den Tod gibt es in Europa zwar noch nicht in Reinform, aber wir beobachten eine klare strategische Erweiterung von HealthTech-Spezialisten wie Heal Capital, die Trauerbewältigung zunehmend als Teilaspekt der mentalen Gesundheit begreifen und kapitalisieren. Die richtig großen Schecks schreiben die Top-Tier Generalisten: Player wie b2venture, HV Capital und Cherry Ventures haben die massiven TAM-Zahlen (Total Addressable Market) längst in ihren Investmentthesen verankert.

Auf der anderen Seite positionieren sich Corporate VCs, allen voran der Berliner Wagniskapitalgeber IBB Ventures, der strategisch früh in Plattformen wie Emmora investierte. Den entscheidenden Treibstoff für Frühphasen-Start-ups liefern jedoch Business Angels und geförderte Exzellenz-Programme wie die exist-Gründerstipendien, die den Teams den nötigen Runway geben, um hochsensible Produkte in der Seed-Phase ohne sofortigen Profitdruck zu iterieren.

Unsere DeathTech- und GriefTech-Start-up-Watch List 2026

Für unsere finale Selektion im Jahr 2026 haben wir bewusst eine strenge Definition des Start-up-Begriffs angelegt. Die durch große Series-A- oder Series-B-Runden bereits skalierten Pionier*innen wurden als Wegbereiter*innen klassifiziert und aus der engeren Auswahl exkludiert. Die resultierende Watchlist besteht aus acht agilen Unternehmen. Kohorte eins umfasst reifere Start-ups der Gründungsjahre ab 2019, die bereits solides Investor*innen-Vertrauen und validierte Umsätze aufweisen. Kohorte zwei integriert junge Early-Stage-Start-ups aus dem Jahr 2024, die als hochspannende universitäre Spin-offs die nächste disruptive Innovationswelle abbilden.

Meine Erde

Im Jahr 2021 von Pablo Metz und Max Hüsch ins Leben gerufen, innoviert Meine Erde den Green-Death-Markt in Deutschland massiv. Das Unternehmen bringt die Reerdigung als natürliche Kompostierung in 40 Tagen aus der regulatorischen Grauzone in den legalen Markt. Der USP ist ein patentiertes Verfahren im Kokon, das pro Bestattung laut Unternehmensangaben rund eine Tonne CO2 im Vergleich zur Feuerbestattung einspart und traditionellen Methoden ökologisch messbar überlegen ist. Dieses Impact-Potenzial überzeugte namhafte VCs: Project A Ventures führte bereits 2022 eine 5,8-Millionen-Euro-Seed-Runde an, flankiert von Vorwerk Ventures.

Emmora

Victoria Dietrich und Evgeniya Polo gründeten Emmora 2019 mit dem Ziel, Bestattungsplanung und Trauerbegleitung weiblicher und empathischer zu gestalten. Das B2C-Plattform-Modell begleitet Angehörige von der Organisation der Beisetzung bis hin zur psychologischen Unterstützung. Der klare USP liegt in der kuratierten Auswahl von Dienstleistern und einem Marktauftritt, der sich wohltuend von der drückenden Schwere traditioneller Bestatter abhebt. Das Modell überzeugte früh den Accelerator APX und führte 2021 zu einer siebenstelligen Seed-Runde unter Führung von IBB Ventures.

Memoresa

Das 2019 von Jörg Schädlich und Steffen Stundzig gegründete Leipziger Start-up hat sich der Ordnung des digitalen Chaos verschrieben. Ihr hybrides B2B2C-Modell bietet eine Plattform zur Verwaltung des digitalen Nachlasses. Der USP von Memoresa ist die tiefe API-Anbindung, wodurch im Todesfall Verträge vollautomatisiert gekündigt oder umgeschrieben werden können – ein Service, der für Banken und Versicherungen wie die Signal Iduna extrem wertvoll ist. Finanziert wurde das Start-up unter anderem durch Business-Angel-Netzwerke und den Inkubator cetup.INNOLAB der TU Dortmund.

TrostHelden

Das von Hendrik Lind und der ausgebildeten Sterbe-Amme Jennifer Lind 2019 ins Leben gerufene Start-up adressiert die isolierende Einsamkeit, die dem Tod folgt. Das B2C-Subscription-Modell basiert auf einem Smart-Matching-Algorithmus, der Trauernde mit exakt passenden Schicksalsschlägen und der gleichen Trauersprache verbindet. Der USP ist diese hochpräzise Logik, die echte, kuratierte Begegnungen schafft. TrostHelden wächst primär gebootstrappt, getragen von Impact-fokussierten Netzwerken, und wurde vom BMWK als herausragendes Social-Entrepreneurship-Modell ausgezeichnet.

Grievy

Dr. Nele Stadtbäumer, Daniel Bachmann und Aenis Chebil brachten 2021 eine technologisch skalierbare, psychologische Perspektive in den Markt. Grievy ist eine auf kognitiver Verhaltenstherapie fundierte App, die Nutzern therapeutische Impulse ausspielt. Der USP liegt in der klinischen Fundierung und der Skalierbarkeit der Trauerbegleitung. Das Team durchlief erfolgreich die Inkubation am Gateway Exzellenz Start-up Center Köln, sicherte sich das exist-Gründerstipendium und belegte 2022 den dritten Platz als Digitales Start-up des Jahres des Bundeswirtschaftsministeriums.

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Dieses reinrassige GriefTech-Start-up entstand im Wintersemester 2023/24 und wurde 2024 von den Studierenden Luisa Otto, Janek Voss und Pia Mauermann auf den Weg gebracht. Das B2C-Modell dreht sich um eine App als holistischen, digitalen Trauerbegleiter. Der USP ist die Kombination aus Reflexionsmodulen und einer geschützten Community. Eng begleitet wird das Team durch HIKE, den Hochschulinkubator für Entrepreneurship der Hochschule Nordhausen, wo aktuell die Strukturierung der Skalierungsphase im geschützten universitären Umfeld vorangetrieben wird.

Kreis & Raum

Im Jahr 2024 von der Architektin Eva Hartmann und der Projektmanagerin Miriam Becker in Berlin gegründet, schlägt dieses Start-up die Brücke zwischen physischer Bestattung und moderner Trauerbegleitung. Das hybride B2C-Modell bricht mit der starren Trennung von Beerdigungsinstitut und psychologischer Betreuung. Der USP ist ein radikal individueller Ansatz, der den Trauerprozess architektonisch neu designt. Begleitet von Science & Startups im Inkubator Mitte der Humboldt-Universität zu Berlin, validiert Kreis & Raum dieses hoch-emotionale Modell aktuell im städtischen Raum.

Lebewohl App

Als Ausgründung aus dem Umfeld der Lokalpioniere in Ostwestfalen-Lippe im Jahr 2024 attackiert dieses Team die überbordende Nachlass-Bürokratie. Die App fungiert als digitaler Assistent, der Hinterbliebene mit strukturierten Checklisten durch den Behörden-Dschungel manövriert. Der USP liegt in der enormen Kosteneffizienz für den Endnutzer, da automatisierte Dokumentenbeschaffung teure Rechtsberatungen flankiert oder ersetzt. Mit starkem organischen Wachstum im OWL-Netzwerk beweist Lebewohl App zugleich, dass Innovation im DeathTech nicht zwingend aus den Metropolen kommen muss

Internationaler Ausblick & Fazit

Blicken wir über den deutschen Tellerrand, zeigen sich globale Makro-Trends, die den europäischen Markt unweigerlich erfassen werden. Aus den USA schwappt die Welle der hyperpersonalisierten Generativen KI zu uns herüber; Start-ups trainieren dort bereits Large Language Models mit den digitalen Fußabdrücken von Verstorbenen, um interaktive Legacy-Avatare zu erschaffen. Asien, insbesondere Südkorea und Japan, forciert derweil die Verschmelzung von Trauer und dem Metaverse, wo physischer Platzmangel auf Friedhöfen durch immersive, digitale Gedenkstätten kompensiert wird. Israel wiederum bringt massive Impulse im Bereich der Cybersecurity in den DeathTech-Sektor ein, um posthumen Identitätsdiebstahl zu bekämpfen.

Für Gründer*innen und Investor*innen lautet das aktuelle Fazit: Der Tod ist kein Nischenthema mehr, sondern die ultimative Customer Journey. Wer in diesem drei Milliarden Euro schweren Markt bestehen will, benötigt nicht nur brillantes Tech-Know-how und wasserdichte Unit Economics, sondern vor allem eines: tiefgreifende, authentische Empathie, die im Code ebenso verankert ist wie in der Unternehmenskultur.

iDEL Therapeutics: 9 Mio. Euro für den Kampf um das Zellinnere

Das Dortmunder Start-up iDEL Therapeutics sichert sich neun Millionen Euro Seed-Kapital. Wie das Gründerteam mit seiner Krebstherapie-Plattform überzeugen konnte.

Das 2025 von Dr. Marcus Kostka, Dr. Andreas Briel und Dr. Jürgen Moll gegründete BioTech-Start-up iDEL Therapeutics hat in einer aktuellen Seed-Finanzierungsrunde insgesamt neun Millionen Euro eingesammelt. Die Runde wird vom Lead-Investor BioMedVC angeführt; zudem beteiligten sich der Gründerfonds Ruhr, der KHAN Technology Transfer Fund-II sowie die NRW.BANK. Allein die Förderbank für Nordrhein-Westfalen investierte über ihren Venture-Capital-Fonds NRW.Venture 3,5 Millionen Euro in das am Biomedizin Zentrum Dortmund ansässige Unternehmen. Dass VCs so viel Geld in ein junges Start-up stecken, dessen Erfolgschancen laut NRW.BANK selbst bei neuartigen Marktideen oftmals nur schwer abzuschätzen sind, liegt vor allem an einem Faktor: dem Team.

Hinter iDEL stehen erfahrene Akteure. Das Unternehmen wurde von einem Team aus „Serial Entrepreneurs“ und Industrieexperten ins Leben gerufen. Co-Founder und CEO Dr. Marcus Kostka, der zuvor die Geschicke der Abalos Therapeutics lenkte, und Mitgründer Andreas Briel (u. a. nanoPet Pharma, XIRALITE) setzen von Beginn an auf eine strikt kapitaleffiziente Strategie. Die neun Millionen Euro sind so berechnet, dass sie dem Team einen soliden Runway geben. In dieser Zeit sollen die Voraussetzungen für eine klinische Bewertung der neuen Technologie geschaffen werden.

Der technologische Schlüssel: "Direct Cytosolic Transfer"

Der medizinische Ansatz von iDEL Therapeutics ist ein sogenanntes Drug Delivery System. Solche Wirkstofftransportsysteme sollen Medikamente präzise zu ihrem Zielort im Körper manövrieren. Die größte Hürde moderner Krebsmedikamente ist es nämlich, in das Innere einer Tumorzelle zu gelangen, ohne zuvor im Zellapparat (den Endosomen) gefangen und abgebaut zu werden.

Genau hier setzt das Start-up mit seiner proprietären Shuttle-Technologie an: Die Lösung zielt spezifisch auf Krebszellen ab und befördert die Wirkstoffe direkt ins Zellinnere. Gesunde Zellen werden dabei geschont. Dieser Ansatz soll bestehende und bisher unzugängliche intrazelluläre Ziele angreifbar machen, was die Nebenwirkungen der Behandlung reduziert und zugleich die Wirksamkeit der Krebstherapie erhöhen soll.

Zwischen enormem Potenzial und hohem Risiko

Das Geschäftsmodell von iDEL ist ein klassisches "Platform-Play". Anstatt sich auf ein einziges Medikament zu versteifen, baut das Unternehmen eine Pan-Krebs-Plattform auf, die auf eine Vielzahl von Tumoren angewendet werden kann. Das Ziel für die nächsten Jahre ist es, den präklinischen "Proof-of-Concept" zu erbringen. Gelingt dies, öffnet sich der Weg für lukrative Lizenzabkommen (Out-Licensing) mit großen Pharmaunternehmen, die solche Türöffner-Mechanismen für ihre eigenen Wirkstoffe benötigen.

Gleichzeitig agiert iDEL in einem extrem kompetitiven "High Risk, High Reward"-Umfeld. Der globale Onkologie-Markt ist zwar gigantisch, doch im Bereich des "Targeted Drug Delivery" herrscht ein massiver Verdrängungswettbewerb mit etablierten Technologien wie Antibody-Drug Conjugates (ADCs) oder Lipid-Nanopartikeln (LNPs). iDEL muss beweisen, dass die eigene Plattform diesen Vehikeln in puncto Sicherheit und Wirksamkeit überlegen ist. Sollten sich toxische Effekte zeigen oder die In-vivo-Daten die Laborergebnisse nicht stützen, droht das frühzeitige Aus.

Blaupause für Deep-Tech-Gründer

Für die Start-up-Szene liefert iDEL Therapeutics dennoch ein exzellentes Lehrstück dafür, wie Deep-Tech-Finanzierung funktioniert:

  • Execution-Sicherheit durch Erfahrung: Investoren honorieren Branchenerfahrung – gerade bei technologieorientierten Unternehmen, die oftmals keine klassischen Bankkredite erhalten.
  • Plattform schlägt Einzelprodukt: Eine vielseitig einsetzbare und lizenzierbare Technologie streut das Risiko der Geldgeber massiv.
  • Klare Meilensteinfokussierung: Das Team nahm zielgerichtet genau das Budget auf, das für den nächsten entscheidenden Validierungsschritt in Richtung klinischer Bewertung benötigt wird.