Factoring Anbieter-Check

Autor: Joachim Haedke
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Verlässlichere Finanzplanung und unmittelbare Liquidität – das verspricht Factoring. Wir zeigen, wie Start-ups davon profitieren und stellen 12 Factoring-Dienstleister vor.

Factoring an sich ist vollkommen Start-up-tauglich, was daran liegt, dass üblicherweise keine weiteren Sicherheiten als die gestellte Rechnung benötigt werden. Gleichzeitig muss man aber feststellen: Start-ups sind oftmals nicht der Lieblingskunde vieler Factoring-Anbieter. Das hat den simplen Grund, dass diese in der Regel niedrigere „factoringtaugliche“ Umsätze erwirtschaften als etablierte Unternehmen und vermeintlich instabiler sind. Doch gibt es auch für Start-ups verschiedene Möglichkeiten und Anbieter, um Factoring als alternative Finanzierungsform zu nutzen.

Factoring kennt viele Varianten

Bei Factoring verkauft ein Unternehmen offene Forderungen aus gestellten Rechnungen an einen Factorer. Dieser zahlt ihm 80 bis 100 Prozent der Summe unmittelbar aus. Den restlichen Betrag erhält der Unternehmer, sobald die Rechnung vom Kunden beglichen wurde. Hierbei gibt es zahlreiche Unterscheidungen zwischen verschiedenen Factoring-Varianten.

Stilles vs. offenes Factoring: Bei stillem Factoring werden die Debitoren nicht über den Forderungsverkauf informiert. Im Gegensatz hierzu wird bei offenem Factoring der Kunde durch einen so genannten Abtretungsvermerk über den Forderungsverkauf in Kenntnis gesetzt. In der Praxis heißt dies, dass der Kunde die offene Summe der Factoringgesellschaft statt dem Unternehmer überweisen muss.

Echtes vs. unechtes Factoring: Eine weitere wichtige Unterscheidung wird zwischen echtem und unechtem Factoring getroffen. Bei echtem Factoring übernimmt der Factorer das Zahlungsausfallrisiko – bei unechtem bleibt dieses beim Kunden. Echtes Factoring wird üblicherweise von einer höheren Factoringgebühr begleitet.

Full-Service-Factoring: Manche Factoring-Anbieter übernehmen mit der Forderung auch das Mahn- und Inkassowesen. Diese Variante nennt sich Full-Service-Factoring und ist bei kleinen und mittelständischen Unternehmen sowie Selbständigen sehr beliebt, da lästige Bürokratie outgesourct wird.

Einzelfactoring vs. Factoringrahmen: Bei Einzelfactoring können Unternehmen Rechnungen beim Factorer „spontan“ einreichen. Jede Forderung wird einzeln geprüft und erhält eine individuelle Factoringgebühr. Bei klassischem Factoring hingegen wird ein Rahmenvertrag mit dem Factorer vereinbart, der eine Laufzeit von mehreren Jahren hat und eine grundsätzliche Factoringgebühr festlegt, die für alle Forderungen gültig ist.

Was kostet Factoring?

Die anfallenden Kosten bei Factoring werden auf Grundlage zahlreicher Parameter berechnet. Besonders großen Einfluss haben das Factoringvolumen, die Debitorenstreuung, das den Kunden gewährte Zahlungsziel sowie die Bonität des eigenen Unternehmens. Größter Kostenfaktor ist die Factoringgebühr, die für kleine und mittelständische Unternehmen üblicherweise zwischen ein und fünf Prozent liegt. Zusätzlich verlangen einige Anbieter einen Factoringzins, der meist zwei bis fünf Prozent p.a. beträgt und sich auf den Zeitraum zwischen Rechnungsstellung und Zahlungseingang durch den Debitor bezieht. Einige weitere Gebühren, wie Limitprüf- oder Einrichtungsgebühren sind bei einzelnen Factoring-Anbietern möglich. Es gibt Factorer, die lediglich eine All-Inclusive Factoringgebühr erheben und auf Factoringzins und weitere Gebühren verzichten – die Factoringgebühr ist hierbei allerdings höher.

Hier eine Beispielrechnung: Ein Maschinenbauer verkauft eine Maschine im Wert von 10.000 Euro und verkauft die offene Forderung an eine Factoring-Gesellschaft. Die 10.000 Euro werden ihm unmittelbar abzüglich einer Factoringgebühr in Höhe von 2 Prozent (= 200 Euro) ausgezahlt. Zusätzlich zahlt er einen Zinssatz von 3 Prozent p.a. Da der Kunde die offene Forderung bereits nach 20 Tagen begleicht, fallen durch den Factoringzins lediglich knapp 17 Euro weitere Kosten an. Für die unmittelbare Auszahlung der Forderung in Höhe von 10.000 Euro zahlt der Maschinenbauer folglich insgesamt 217 Euro.

Zusammen mit dem Portal Finanzierung.com haben wir 12 Factoring-Anbieter unter die Lupe genommen.

Die 12 Factoring-Anbieter im Überblick

Auf der Homepage der A.B.S. Global Factoring AG finden sich viele Basis-Informationen rund um das Thema Factoring für Start-ups. Das Unternehmen hat sich auf den Forderungsverkauf von kleinen und mittelständischen Unternehmen ab einem Umsatz von 500.000 Euro spezialisiert. Sowohl Unternehmen in Wachstumsphasen als auch solche in der Krise werden von der A.B.S. betreut. Es handelt sich um offenes, echtes Full-Service-Factoring mit einem maximalen Zahlungsziel von 90 Tagen. Das Unternehmen betont, dass es maßgeschneiderte Lösungen sucht und auch „Problemfälle“ nicht von vornherein ablehnt. Dies schließt auch Insolvenzen oder Restrukturierungen ein. Die Factoringgebühr liegt bei 0,5 bis 2 Prozent, was sich unter dem Branchendurchschnitt befindet. Zusätzlich fällt ein Factoringzins von 4 Prozent p. a. an. Wer den Kunden keine allzu langen Zahlungsziele gewährt, kann mit geringen Mehrkosten durch den Factoringzins rechnen.

Der Internetauftritt der Aktivbank AG ist einfach strukturiert, mit einem Klick gelangt man in den Factoring-Bereich, der nach eigener Aussage „Liquidität, Sicherheit und MEEEHR“ bietet. Meeehr meint den Schutz vor Forderungsausfällen sowie auf Wunsch des Kunden die Übernahme der Debitorenbuchhaltung, des Zahlungsausfallrisikos sowie des Mahn- und Inkassowesen durch die Aktivbank. Unternehmen ab 400.000 Euro Umsatz können von dem Angebot profitieren, jedoch müssen diese seit mindestens zwei Jahren bestehen, wodurch Start-ups in der Gründungsphase nicht in den Genuss einer Kooperation kommen werden. Die Bank bietet ihren Kunden ein branchenübliches Zahlungsziel von 90 Tagen, was durch offenes Factoring gehandhabt wird. Praktisch ist der „Factoring-Rechner“, mit dem sich Kunden bereits vorab einen groben Richtwert für die anfallenden Gebühren errechnen können. Schwerpunkte der Aktivbank sind unter anderem die Branchen Transport, Baustoffe und Großhandel. Die Factoringgebühr liegt zwischen 0,1 und 2,5 Prozent. Zugegeben eine recht große Spanne, wobei Start-ups vermutlich eher selten in den Genuss der 0,1 Prozent kommen. Dies sollte aber nicht darüber hinweg täuschen, dass die Konditionen für Unternehmen mit entsprechenden Umsätzen äußerst interessant sind. 

Die CB Bank überzeugt nicht nur mit einem optisch modernen Unternehmensauftritt, sondern hat auch eine ganze Menge an Inhalten zu bieten: stilles Full-Service-Factoring mit 100 prozentiger Auszahlung der Forderungssumme sowie die Möglichkeit der Finanzierung des Handwerks und sowohl B2B als auch B2C Kunden. Die Factoring-Gebühr liegt bei 2 bis 3,5 Prozent Factoringzins, weitere Gebühren gibt es keine. Den Schwerpunkt legt die Bank auf die Branchen Dienstleistung und Handel. Einziges Manko: Start-ups in der Gründungsphase nimmt man nicht an, da Voraussetzung für das gemeinschaftliche „factorern“ mindestens eine Bilanz sowie positive BWA & Summen- und Saldenliste von Seiten des Kunden ist. Zudem müssen etwaige Partner ein jährliches Factoringvolumen von mindestens 100.000 Euro erreichen. Davon abgesehen kann sich das Angebot sehen lassen. Insbesondere Unternehmer, die vermeiden wollen, dass ihre Kunden vom Forderungsverkauf erfahren, sind hier in guten Händen.

Die Dresdner Factoring informiert auf ihrer Website ausführlich über verschiedene Factoring-Arten sowie mögliche Einsatzgebiete der Finanzierungsform. Das Unternehmen selbst bietet offenes, echtes Full-Service-Factoring für Unternehmen ab einem factoringtauglichen Umsatz von 500.000 Euro an. Die Gebühr liegt äußerst niedrig zwischen 0,25 bis 0,95 Prozent. Zusätzlich wird ein Factoringzins sowie eine Limitprüf- und Einrichtungsgebühr erhoben. Die Dresdner Factoring hat sich auf Wachstumsfinanzierung und Restrukturierung spezialisiert, wobei grundsätzlich alle Unternehmen im B2B-Bereich, außer dem Bauhauptgewerbe, finanziert werden. Hervorzuheben ist ein auf 180 Tage verlängertes Zahlungsziel, welches der Anbieter auf Anfrage ermöglicht, womit er sich in dieser Hinsicht von den anderen Anbietern abhebt. Die Dresdner Factoring unterstützt grundsätzlich Unternehmen in allen Stadien mit günstigen Konditionen – ein Hindernis dürfte für einige allerdings der verhältnismäßig hohe Mindestumsatz sein.

Ähnlich charmant wie der Sitz der Elbe Finanzgruppe AG ist auch der Onlineauftritt. Potenzielle Kunden werden über verschiedene alternative Finanzierungsmodelle, inklusive Factoring, informiert. Mit konkreten Zahlen halten sich die Hamburger allerdings zurück: Zu erwartende Gebühren und Mindestvolumina sind nicht ohne weiteres ersichtlich, hier sind zusätzliche Recherchen nötig. Die Elbe Finanzgruppe bietet echtes, offenes Full-Service-Factoring im B2B-Bereich mit einem maximalen Zahlungsziel von 90 Tagen und deckt alle Branchen außer das so oft verschmähte Baugewerbe ab. Dabei haben die Kunden die Möglichkeit, zwischen einem klassischen Factoringrahmenvertrag und Einzelfactoring über das junge Elbe-Portal Rechnung48 zu wählen. Hier finden sich rasch Informationen über die Gebühren. Die Servicegebühr beträgt 3,97 Prozent pro eingereichter Forderung. Darüber hinaus fallen keine zusätzlichen Gebühren an. Highlight der Elbe Finanzgruppe AG ist, dass sowohl Einzelfactoring als auch Factoringrahmenverträge keine festgelegten Mindestvolumina haben und somit auch für Start-ups mit geringen Umsätzen geeignet sind.

Das 2016 gegründete Factoring-Fintech Finiata bietet Unternehmen einen Finanzierungsrahmen von 1.000 bis 200.000 Euro für stilles Factoring, über den Rechnungen bis zu einem Volumen von 50.000 Euro finanziert werden. Dieser lässt sich bequem Online einrichten, wobei automatisiert, innerhalb weniger Minuten über Anfragen entschieden wird. Deinen Kunden kannst du über Finiata ein max. Zahlungsziel von 90 Tagen gewähren. Ein bisschen verwirrt sind wir allerdings über den Kundenservice: Erst beim dritten Versuch bekamen wir über die Kundenhotline(!) einen Berater ans Telefon und auch Mails blieben unbeantwortet. Wir wollen an dieser Stelle mal wohlwollend annehmen, dass Finiata-Bestandskunden anders behandelt werden.

Das junge Portal Fundflow bietet Kunden eine unkomplizierte Online-Registrierung sowie Online-Einreichung der Rechnungen mit automatisierter Beurteilung. Unternehmen bekommen hier echtes, offenes Full-Service-Einzelfactoring ab einer Gebühr von 2,5 Prozent mit 100-prozentiger Auszahlung der Summe. Das Angebot richtet sich vornehmlich an Selbständige, kleine Unternehmen sowie Start-ups im B2B und B2C-Bereich – ohne Mindestumsatz. Für die Bearbeitung von Rechnungen über 5.000 Euro werden allerdings Kopien der BWA und der letzten Jahresabschlüsse benötigt. Einzige Einschränkung des insgesamt sehr ansehnlichen Pakets: Das maximale Zahlungsziel liegt bei lediglich 60 Tagen. Wen das nicht stört, der findet mit Fundflow einen guten Allrounder, der (für Einzelfactoring) eher günstig ist und kaum Abstriche macht.

„Rechnung raus, Geld rein“, lautet der etwas flapsig klingende Slogan von Pagido. Gar nicht flapsig, sondern konkret wird es bei den Konditionen: Pagido bietet offenes, echtes Full-Service-Factoring im B2B-Bereich ab einer nicht ganz niedrigen Factoringgebühr von 2,9 Prozent innerhalb eines Factoringrahmenvertrags. Pagido besticht dennoch aus zwei Gründen: Zum einen gibt es keinen Mindestfactoringumsatz, zum anderen übernimmt das Unternehmen auf Wunsch des Kunden selbst die Rechnungserstellung, wodurch bürokratiefaule Unternehmer oder Selbständige maximal entlastet werden. Die Plattform eignet sich insbesondere für Selbständige und kleine Unternehmen mit geringeren Umsätzen, die Bürokratie weitestgehend vermeiden wollen. Für Unternehmen mit größeren Umsätzen ist Pagido aufgrund der vergleichsweise hohen Mindestgebühr von 2,9 Prozent allerdings weniger geeignet.

RECHNUNG.de – dahinter steht die 2014 gegründete decimo GmbH – beschreibt sich selbst als die Anlaufstelle rund um die Rechnung für alle Gewerbetreibenden, Freiberufler und Unternehmer. Derzeit bietet das Fintech fast ausschließlich echtes Factoring an. In einzelnen Sonderfällen kann aber auch unechtes Factoring geboten werden. Einen Mindest- oder Höchstumsatz gibt es nicht. Die Gebühr wird individuell vereinbart und beginnt ab 0,5 Prozent. Sie ist u.a. von deiner Bonität sowie vom Zahlungsziel der Rechnung abhängig. Wie erkenne ich die Höhe der Factoringebühr? Die Nettogebühr wird angezeigt, nachdem die Rechnung und Nachweise hochgeladen wurden. Noch bevor man die Rechnung zum Kauf anbietet (grundsätzlich werden auch B2C-Rechnungen vorfinanziert), wird der exakte Gebührensatz genannt. Über die individuelle Factoringgebühr je Rechnung hinaus fallen laut Anbieter keine Zinsen oder versteckte Kosten an. RECHNUNG.de empfiehlt, die Rechnung kostenlos und unverbindlich auf dem Portal einzustellen, um so vor dem Verkauf ein konkretes Angebot zu erhalten.

Auch Tochtergesellschaften der Volks- und Raiffeisenbanken bieten Factoring an. So etwa die TEBA, die sich auf Factoring für kleine und mittelständische Unternehmen spezialisiert hat. Bereits ab einem sehr geringen Jahresumsatz von 50.000 Euro ist der Forderungsverkauf innerhalb eines Factoringrahmenvertrags mit der TEBA möglich, womit der Anbieter insbesondere für Start-ups mit geringen Umsatzvolumina interessant sein dürfte. Die TEBA finanziert alle Branchen, legt ihren Schwerpunkt allerdings auf Handwerk und Bau und finanziert als einer der einzigen Factorer auch Abschlagsrechnungen – nur Ärzte müssen sich nach einem anderen Partner umsehen. Die Kosten sind äußerst transparent: Auf eingereichte Forderungen wird eine einmalige Gebühr um die 3,5 Prozent erhoben – der Factoringzins fällt weg und das bei 100-prozentiger Auszahlung der Summe. Unternehmer können somit sehr genau kalkulieren, welche Kosten sie erwarten. Ein weiterer Vorteil der TEBA ist, dass sowohl B2B- als auch B2C-Forderungen übernommen werden. Das Factoring wird, wenn nicht anders gewünscht, still abgewickelt. Trotz nicht ganz niedriger Factoringgebühr besticht der Anbieter eindeutig durch ein hohes Maß an Flexibilität, da sie grundsätzlich fast alle Unternehmen unterstützen kann.

Trotz der etwas irreführenden New York Skyline im Banner auf der Homepage, bietet die TecFactor GmbH aus Kirchheim unter Teck Factoring für deutsche Unternehmen an. Zu den Fakten: TecFactor finanziert ab einem Umsatz von 180.000 Euro und zahlt bis zu 90 Prozent der Forderung unmittelbar aus. Grundsätzlich sind Kooperationen mit allen Unternehmen mit einer aussagekräftigen Bilanz sowie BWA möglich. Die Factoringgebühr liegt vergleichsweise niedrig bei 0,8 bis 2,7 Prozent – allerdings fällt zusätzlich ein Factoringzins von ca. 4 Prozent p. a. an. Üblicherweise übernimmt die TecFactor Debitorenbuchhaltung, Mahnwesen und Ausfallrisiko der Forderungen. Die Debitoren werden vom Verkauf der Forderungen informiert. Ein Service, den viele konkurrierende Unternehmen nicht anbieten, ist die Möglichkeit des Aussschnittsfactorings. Bei diesem wird ein Rahmenvertrag geschlossen, der allerdings nur Forderungen gegen ausgewählte Kunden betrifft. Erwähnenswert ist auch ein Zahlungsziel von bis zu 120 Tagen, das nach Rücksprache möglich ist.

Hier gibt's die Anbieter-Tabelle zum Download.


Der Autor, Dipl.-Kfm. Joachim Haedke, ist Geschäftsführer der Finanzierung.com GmbH. Das Unternehmen hat seinen Schwerpunkt im Bereich der bankenunabhängigen Unternehmensfinanzierung für Unternehmen jeder Größe und vermittelt Finanzierungen, wie Factoring, Leasing oder Finetrading über ein Netzwerk aus über 200 Finanzierungspartnern.


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eleQtron: It's MAGIC

In nur fünf Jahren vom Laborgerät zum 24/7-betriebenen Quantencomputer: Wie das 2020 von Jan Leisse, Christof Wunderlich und Michael Johanning gegründete eleQtron mit seiner MAGIC-Technologie neue Wege ebnet.

Was ihr da macht, ist der Wahnsinn – und genau deswegen bin ich dabei.“ Mit diesen Worten beschreibt Jan Leisse, einer der Gründer von eleQtron, die Anfänge des Unternehmens. Das erste Treffen mit dem Physiker Christof Wunderlich war geprägt von einer Mischung aus Skepsis und Begeisterung. Der Wissenschaftler hatte an der Universität Siegen einen Quantencomputer gebaut – mitten in der deutschen Provinz und ohne das Millionenbudget, das Konzernen wie Google oder IBM zur Verfügung steht. Doch genau das reizte Leisse: „Hier wurde nicht einfach nachgemacht, was andere tun. Hier wurde Neuland betreten.“

Es war ein ungewöhnlicher Ort für eine bahnbrechende

Innovation in der Quantentechnologie. Siegen, eine Mittelstadt im Süden Nordrhein-Westfalens, ist nicht gerade als Hotspot für Hochtechnologie bekannt. Doch manchmal entstehen die Top-Innovationen fernab der etablierten Zentren; die Universität Siegen hatte über Jahre hinweg eine bemerkenswerte Expertise in der Quantenphysik aufgebaut, ohne große mediale Aufmerksamkeit.

Von der Universität ...

Im Jahr 2020, als das globale Interesse an Quantentechnolo­gien exponentiell zunahm, erwuchs aus dieser mutigen Pionierarbeit das Start-up eleQtron – als Spin-off der Universität Siegen. Die Gründer – Jan Leisse, Christof Wunderlich und Michael Johanning – verbindet eine Vision: Quantencomputer für industrielle Anwendungen nutzbar zu machen.

Die Anfangsjahre waren geprägt von Experimentierfreude, Improvisation und dem festen Glauben an die eigene technologische Innovationskraft. Während Tech-Giganten wie IBM, Google und Amazon Milliarden Euro in ihre Quanten­programme investierten und viele Start-ups auf bekannte Technologien setzten, wagte eleQtron den Schritt in eine völlig neue Richtung.

In den Laboren der Gründer entstand die sogenannte MAGIC-Technologie (Magnetic Gradient Induced Coupling), eine Methode, Qubits (das Quantencomputing-Äquivalent zum klassischen Bit in der Digitaltechnik) nicht wie bislang üblich mit Lasern, sondern mit Mikrowellen zu steuern.

... zum technologischen Durchbruch

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Früh erkannten die drei Forscher das große Potenzial ihrer Technologie für praktische Anwendungen. „Durch das gezielte Ersetzen sensibler High-End-Komponenten – insbesondere Lasertechnologie – durch bewährte Mikrowellentechnik und Elektronik, vermeiden wir unnötige Komplexität, minimieren Aufwand und senken die Kosten“, fasst es Leisse zusammen.

Wachstumsschub und strategische Entwicklung

2022 gelang eleQtron ein entscheidender Schritt: Durch Earlybird und den Siegerlandfonds als Investoren sowie das vom BMBF geförderte Projekt „MAGIC App“ sicherte sich das Start-up eine Finanzierung in Höhe von 16 Millionen Euro. Diese Finanzierungsrunde war ein Wendepunkt für das Unternehmen und signalisierte das Vertrauen der Investor*innen in die MAGIC-Technologie.

„Mit diesem Kapitalschub konnten wir von einer reinen Forschungsorganisation zu einem echten Technologieunternehmen werden“, erklärt Leisse. Die Mittel flossen in den Ausbau der Produktionskapazitäten, die Vergrößerung des Teams und die Weiterentwicklung der Technologie-Roadmap. Auch die Mitwirkung von Infineon im Rahmen von MAGIC App war strategisch von Bedeutung: „Die Zusammenarbeit mit Infineon hat uns die Augen für die Realitäten des Industriemarkts geöffnet“, erklärt Leisse.

Gründer*in der Woche: GEMcore – SEO ist out, die Zukunft promptet

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Trotz intensiver Gespräche mit internationalen Investor*innen – darunter auch VCs aus dem Silicon Valley und der EU – entschieden sich die Founder bewusst gegen externes Kapital – bis jetzt. „Wir hatten von Tag eins eine klare Linie: Wir bauen Substanz – kein Pitchdeck. Das Geld war da, die Türen waren offen. Aber wir wollten volle Kontrolle, volle Konzentration auf das Produkt – keine Meetings mit Partnern, die auf schnelles Exit-Denken aus sind“, erklärt Gdamsi. „Jede Stunde, die wir nicht mit Term Sheets verschwenden, fließt ins Produkt.“

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Gestartet mit einem Team von vier Leuten, alle Studierende an der privaten Hochschule ISM in Dortmund, wächst GEMcore schnell. Aktuell laufen konkrete Gespräche mit internationalen Marktführern, u.a. aus der Kosmetik- und Automobilindustrie. Die Nachfrage ist spürbar, so Gdamsi, da viele Unternehmen merken: Klassische SEO funktioniert nicht mehr. KIs liefern die Antworten – nicht Google.

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Wir werden der Kompass, der Marken sichtbar macht

Wo steht GEMcore aktuell? Die Plattform zeigt live, wo man in KI-Antworten erscheint, optimiert Inhalte automatisch (Text, Bild, Video, Audio) und korrigiert Fehler in Echtzeit. Der nächste Schritt sind Modellvergleiche, automatisierte Strategiepläne sowie tägliche KI-Wettbewerbsanalysen. „Unser Ziel: In einer Welt voller generativer Antworten werden wir der Kompass, der Marken sichtbar macht – egal, welche KI gefragt wird“, ist sich Gdamsi sicher.

Hamburger DeepTech-Start-up TrustNXT sichert sich1,6 Mio. Euro Finanzierung

Das 2024 von Ariane Scheer-Danielsson, Sebastian Adank und Andreas Reich gegründete Computer-Vision- und Cybersecurity-Start-up TrustNXT entwickelt eine Softwareplattform zum umfassenden Manipulationsschutz für visuelle Daten.

An der Pre-Seed-Finanzierung beteiligt sind die renommierten Frühphasenfonds D11Z. Ventures und High-Tech Gründerfonds (HTGF). Das Kapital soll der Skalierung einer Deep-Tech-Lösung dienen, die Bilder und Videos in sicherheitskritischen B2B-Anwendungen zuverlässig vor KI-basierter Manipulation und Cyberangriffen schützt.

TrustNXT entwickelt eine Softwareplattform zum umfassenden Manipulationsschutz für visuelle Daten. Sie kombiniert Kryptografie, Computer Vision und eine patentierte Trust-Technologie, um die Authentizität von Bild- und Videodaten sicherzustellen und Manipulation effektiv zu verhindern. Die Lösung garantiert die Integrität visueller Daten in kritischen Geschäftsprozessen.

Ariane Scheer-Danielsson, Co-Founder & Managing Director bei TrustNXT: „In einer Welt, in der KI täuschend echte Bilder in Sekunden erzeugt, sind Vertrauen und Datenintegrität entscheidend. Ohne sie sind digitale Geschäftsmodelle bedroht. Unsere Mission ist es, diese Integrität für Unternehmen zu sichern.“

Starke Marktresonanz im Versicherungssektor

Die Versicherungslösung von TrustNXT adressiert manipulierte Schadensfotos und ermöglicht die vollständige Automatisierung von Claims- und Underwriting-Prozessen – ganz ohne menschliche Prüfung. Versicherer können Bildbetrug effektiv unterbinden, Bearbeitungszeiten verkürzen und ihre Prozesse kosteneffizient sowie skalierbar gestalten.

Zukunft: Echtzeitschutz für industrielle Use Cases

Mit dem Kapital plant TrustNXT den Ausbau der Technologie, besonders für manipulationssicheren Echtzeitschutz von Videodaten in industriellen Anwendungen. Erste Pilotprojekte in der Industrie sind für 2026 vorgesehen.

Influencer-Marketing: Sozialabgaben und Steuerfallen

Was Influencer*innen und Auftraggebende bei ihrer Zusammenarbeit steuerrechtlich wissen und beachten sollten.

Die Reichweite von Influencer*innen und ihr Einfluss auf die Follower*innen machen sie zu einem begehrten Teil von Marketingkampagnen und Produktplatzierungen von Unternehmen. Doch die Zusammenarbeit birgt nicht nur Fallstricke für die Influencer*innen selbst, sondern auch für Auftraggebende. Das gilt gerade auch im Hinblick auf die Sozialabgaben an die Künstlersozialkasse (KSK). Was es dabei zu beachten gibt, erklärt Rechtsanwältin Nicole Golomb bei Ecovis in Regensburg.

Influencer*innen sind heute feste Größen in Werbekampagnen, bei denen teils große Summen fließen. Wie zuletzt die Fälle in Nordrhein-Westfalen und mittlerweile auch in den anderen Bundesländern zeigen, können die steuerlichen Folgen gravierend sein: Dort prüfen Ermittler*innen des Landesamts zur Bekämpfung der Finanzkriminalität ein mögliches Steuervolumen von rund 300 Millionen Euro, das Influencer*innen nicht erklärt haben sollen. Neben unklaren Einnahmen aus Klickvergütungen, Werbedeals oder Abo-Zahlungen rücken damit auch die Pflichten von Unternehmen stärker in den Fokus, etwa wann sie die Künstlersozialabgabe (KSA) an die Künstlersozialkasse (KSK) für die Zusammenarbeit mit Influencer*innen zahlen müssen.

Wann Unternehmen die KSA zahlen müssen

Die KSK verschafft selbstständigen Künstlern und Publizisten Zugang zur gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung zu ähnlichen Bedingungen, wie sie Arbeitnehmende haben. Viele Unternehmen außerhalb der klassischen Medien- und Kreativbranche sind überrascht, dass auch sie die Künstlersozialabgabe zahlen müssen, wenn sie für Werbung oder Öffentlichkeitsarbeit Influencer oder andere Kreative beauftragen.

Unternehmen müssen die KSA leisten, wenn sie Aufträge an selbständige Künstler*innen oder Publizist*innen vergeben (Paragraph 24 Absatz 1 und Absatz 2 Künstlersozialversicherungsgesetz, KSVG). Dazu gehören einerseits klassische Verwerter wie Verlage, Fernsehsender oder Galerien. Andererseits trifft die Pflicht auch Unternehmen, die für ihre eigene Werbung oder Öffentlichkeitsarbeit externe Kreative beauftragen. Sobald Firmen Influencer*innen beauftragen, bewegen sie sich in einem Bereich, den sie gar nicht als abgabepflichtig wahrnehmen.

Für das Auftragsvolumen gelten Bagatellgrenzen, die jedoch nicht für klassische Verwerter gilt:

  • bis Ende 2025: 700 Euro pro Kalenderjahr,
  • ab 2026: 1.000 Euro pro Kalenderjahr geplant.
  • Unterhalb dieser Schwellen entfällt die KSA.

Wann Influencer*innen abgabepflichtig werden

Als abgabepflichtig gelten Leistungen von selbständigen Künstler*innen oder Publizist*innen, wenn natürliche Personen oder Personengesellschaften sie erbracht haben. Arbeiten juristischer Personen, etwa von einer GmbH, oder von Gesellschaften wie einer GmbH & Co. KG oder einer Offenen Handelsgesellschaft lösen dagegen keine KSA aus.

Influencer*innen lassen sich durchaus als Künstler*innen einstufen, wenn sie Videos, Fotos oder Podcasts mit eigener kreativer Gestaltung produzieren. Bereits ein geringer künstlerischer Charakter kann genügen, um die Abgabepflicht zu begründen. Keine Abgabe fällt dagegen an, wenn ein(e) Influencer*in lediglich ein Produkt empfiehlt oder verlinkt, ohne eine eigenständige kreative Leistung zu erbringen.

Grauzonen und Risiken

In der Praxis entstehen häufig Unsicherheiten – etwa bei stilistisch aufwendig gestalteten Produktpräsentationen. Im Zweifel nimmt die KSK eine eigene Bewertung vor, die auch rückwirkend erfolgen kann. Das führt nicht selten zu erheblichen Nachforderungen.

Muss ein Unternehmen die Abgabe leisten, kommen weitere Pflichten hinzu, die so im KSVG geregelt sind:

  • umfassende Auskunfts- und Vorlagepflichten (Paragraph 29),
  • Meldung aller an selbständige Künstler*innen gezahlten Entgelte (Paragraph 27),
  • Auszeichnungspflichten (Paragraph 28)
  • Vorauszahlungspflichten (Paragraph 27 Absatz 2)

Beratung zahlt sich aus

Die Beauftragung von Influencer*innen kann also weitreichende Konsequenzen haben. Influencer-Marketing wird zunehmend wichtiger, doch die steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Aspekte sind in vielen Unternehmen nicht ausreichend bekannt. Eine rechtzeitige Beratung hilft, Nachzahlungen und Bußgelder zu vermeiden.

Careertune: Vergleichsplattform für Weiterbildungsangebote gestartet

Das 2025 von Felix Hüsgen und Finn Prietzel in Mannheim gegründete Start-up Careertune hat eine Vergleichsplattform für staatlich geförderte Weiterbildungen gestartet. Ziel ist es, Arbeitssuchenden den Zugang zu passenden Kursen zu erleichtern – und so den Weg in zukunftssichere Jobs zu ebnen.

Erst vor wenigen Tagen ging durch die Medien: Die Zahl der Arbeitslosen in Deutschland ist zum ersten Mal seit 2015 wieder auf über 3 Millionen gestiegen. Gleichzeitig verändert sich der Arbeitsmarkt rasant: Automatisierung und künstliche Intelligenz lassen traditionelle Tätigkeiten verschwinden, während neue Berufsbilder wie etwa „Prompt Engineer“ entstehen.

Allein 2024 nutzten über 200.000 Menschen einen Bildungsgutschein der Bundesagentur für Arbeit, um sich für neue Jobs zu qualifizieren. Doch bisher mussten Arbeitssuchende geeignete Kurse mühsam selbst recherchieren – Erfahrungsberichte sind oft unübersichtlich, Bewertungen fehlen, und die Vielzahl an Bildungsträgern erschwert die Entscheidung.

Careertune: Mit wenigen Klicks zum passenden Kurs

Genau hier setzt Careertune an: Nutzer*innen geben ihre Interessen, Vorerfahrungen, den gewünschten Zeitrahmen und Standort an. Ein Algorithmus schlägt daraufhin passende, geförderte Weiterbildungen vor. Anbietende und Kurse können anschließend transparent nach Inhalten, Dauer, Lernform (Präsenz oder Online) sowie Bewertungen verglichen werden.

Zum Start sind bereits über 20 Bildungsträger mit mehr als 500 Kursen auf der Plattform vertreten – von IT-Weiterbildungen über kaufmännische Angebote bis hin zu Pflege- und Handwerksqualifikationen.

„Bislang mussten Arbeitslose stundenlang Kurse recherchieren – wir wollen, dass sie mit wenigen Klicks den passenden Weg in ihre berufliche Zukunft finden“, erklärt Mitgründer Felix Hüsgen.

Die Plattform ist für Nutzer*innen kostenlos. Careertune vermittelt lediglich die Kursanfragen an die Bildungsträger.

Mehr Transparenz in der Weiterbildung schaffen

Careertune wurde im April 2025 von Felix Hüsgen und Finn Prietzel in Mannheim gegründet. Nach ersten Erfahrungen als Gründer und App-Entwickler entwickelten die beiden ihre Idee gemeinsam mit Arbeitslosen und Bildungsträgern.

„Wir brennen für das, was wir beruflich machen“, sagt Finn Prietzel. „Genau das wünschen wir uns auch für unsere Nutzer: eine Weiterbildung, die wirklich passt – und die Chance auf einen Job, für den sie selbst brennen.“

Neben Arbeitslosen sollen auch Mitarbeitende von Jobcentern und Arbeitsagenturen profitieren: Die Plattform soll sie bei der zeitaufwändigen Beratung entlasten. Langfristig plant das Start-up, zusätzlich die Vermittlung in passende Jobs aufzubauen.

O’zapft is – aber strategisch!

Start-up-Business-Guide fürs Oktoberfest: So gelingt auf der Wiesn der Spagat zwischen Maß und Meeting sowie zwischen Festzeltstimmung und professionellem Austausch.

Der Duft von gebrannten Mandeln liegt in der Luft und über den Biertischen klirren die ersten Maßkrüge. Zwischen Dirndl und Lederhose, Brezn und Hendl zeigt sich jedes Jahr ein faszinierender Kontrast: Während viele Wiesn-Besucher*innen vor allem wegen der Gaudi kommen, verwandeln immer mehr Unternehmen das Oktoberfest in eine Bühne für Begegnungen, Gespräche und Geschäftsanbahnungen.

Am Abend des 23. September findet man beispielsweise das Münchner Start-up Embat gemeinsam mit ausgewählten Partner*innen und Kund*innen im Bräurosl-Zelt. Wo an den Wochenenden der Fokus klar auf Feiern liegt, entstehen von Montag bis Donnerstag Räume für Business-Meetings und Networking. Doch wie gelingt der Spagat zwischen Maß und Meeting, zwischen Festzeltstimmung und professionellem Austausch?

10 Tipps, wie das Business-Meeting auf der Wiesn zum Erfolg für dein Start-up wird

  • Jedes Zelt hat seine ganz eigene Stimmung. Die Bräurosl ist lebendig, fröhlich und gleichzeitig traditionell. Das ist ein guter Rahmen, um Gastfreundschaft zu zeigen und trotzdem professionell zu bleiben.
  • Ein später Nachmittag oder Abend – Embat startet ab 16.45 Uhr – passt am besten. So können geschäftliche Gespräche früh beginnen, bevor der Abend in ein gemeinsames, lockeres Beisammensein übergeht.
  • Ein kleiner Tisch mit rund zehn Plätzen sorgt für intensive Gespräche statt oberflächlichem Networking.
  • Eine gute Mischung aus Team-Mitgliedern und externen Gästen (zum Beispiel potenzielle Kund*innen, Partner*innen und bestehende Kontakte) hält Gespräche natürlich und verhindert, dass es zu „sales-lastig“ wirkt.
  • Wiesn-Tische sind knapp – sehr knapp. Frühzeitig buchen!
  • Wer Einladungen rechtzeitig verschickt und mit einer persönlichen Note versieht, macht den Unterschied.
  • Das Oktoberfest ist ein einzigartiges Erlebnis. Besonders internationale Gäste schätzen die authentische bayerische Tradition. Um einen Kulturschock zu vermeiden und vor allem internationalen Gästen Sicherheit zu geben, kann ein kurzes Briefing nicht schaden, das der Einladung beigefügt ist. Inhalt: Was ziehe ich an? Was darf ich mit ins Zelt nehmen? Gibt es Sicherheitskontrollen?
  • Beginnt mit relevanten „Business”-Gesprächen, aber lasst genug Raum für den „Fun Factor” – unterschätzt nicht die verbindende Wirkung von gemeinsamem Lachen, Singen und dem Anstoßen mit der Maß.
  • Eine Dankesnachricht, ein geteiltes Foto oder ein LinkedIn-Post (nach vorheriger Zustimmung) transportieren die positive Energie in die nächste Begegnung.
  • Auch ans eigene Team denken: Solche Events fördern nicht nur Networking, sondern auch den Teamgeist und hinterlassen bleibende gemeinsame Erinnerungen.

Warum die Bräurosl zu Embats Positionierung passt

Die Bräurosl gehört zu den klassischen Oktoberfestzelten, tief in der bayerischen Kultur verwurzelt, gleichzeitig bekannt für ihre offene, lebhafte Atmosphäre. Das spiegelt Embats Kombination aus Innovation und lokaler Verankerung wider. Im Vergleich zu exklusiveren oder rein VIP-orientierten Zelten schafft dies die richtige Mischung aus Professionalität und Spaß – so fällt es Gästen leichter, ins Gespräch zu kommen, sich wohlzufühlen und authentisch zu connecten. Gleichzeitig ist es einfach ein unvergessliches Erlebnis: Musik, Tradition und Atmosphäre sorgen dafür, dass Gäste mit bleibenden Eindrücken nach Hause gehen – ein perfekter Hintergrund für erfolgreiches Networking.

Der Autor David Vortmeyer ist Country Manager DACH bei Embat, das es Finance-Teams in mittleren und großen Unternehmen ermöglicht, sämtliche Aspekte des Treasury- und Accounting-Managements in Echtzeit zu verwalten.

LegalTech-Start-up Libra erreicht 2 Mio.-Euro-ARR binnen eines Jahres

Mit dem aktuellen Wachstum positioniert sich das 2023 von Viktor von Essen und Dr. Bo Tranberg gegründete gegründete Libra als eines der dynamischsten LegalTech-Start-ups Europas und unterstreicht den Wandel, den die KI in der Rechtsbranche vorantreibt.

Gegründet 2023 von dem ehemaligen Freshfields-Anwalt Viktor von Essen und dem dänischen Software Engineer Dr. Bo Tranberg, unterstützt Libra nach eigenen Angaben heute bereits über 6.000 Jurist*innen in mehr als 500 Kanzleien und Rechtsabteilungen. Die Plattform bietet maßgeschneiderte, KI-gestützte Anwendungen für Recherche, Analyse und Dokumentenerstellung, die sich nahtlos in bestehende Arbeitsabläufe integrieren.

Neben innovativen Team-Workflows für die gemeinsame Mandats- und Dokumentenbearbeitung verfügt Libra über direkte Anbindungen an Fachinhalte des Dr. Otto Schmidt Verlags sowie Handelsregisterdaten via OpenRegister. Damit können Nutzer*innen relevante Informationen direkt in der Chatfunktion abrufen.

Sicherheit und Vertraulichkeit stehen im Zentrum der Plattform: Libra hostet ausschließlich in der EU, ist ISO 27001-zertifiziert und erfüllt sämtliche Anforderungen von DSGVO, BRAO und § 203 StGB.

Jetzt hat Berliner LegalTech-Start-up einen wichtigen Meilenstein erreicht: Nicht einmal zwei Monate nachdem Libra die Grenze von 1 Million Annual Recurring Revenue (ARR) erreicht hat, erzielt die Plattform bereits 2 Millionen Euro ARR. Damit positioniert sich Libra als eines der dynamischsten LegalTech-Start-ups Europas und unterstreicht den Wandel, den die KI in der Rechtsbranche vorantreibt.

„Dass wir in so kurzer Zeit die Marke von 2 Millionen ARR überschreiten konnten, zeigt die enorme Nachfrage nach praxisnahen, sicheren und intelligenten LegalTech-Lösungen“, sagt Co-Founder und CEO Viktor von Essen. „Wir sehen uns bestätigt, dass die Zukunft juristischer Arbeit in der Kombination aus höchster Datensicherheit, nahtloser Technologie-Interaktion und leistungsfähiger KI liegt.“

Chef*in oder Gottheit?

Wenn Gründende ihr Unternehmen lieber kontrollieren als skalieren und so zum/zur größten Skalierungsfeind*in des eigenen Unternehmens werden. Über die Demut des Loslassens.

Es gibt eine Wahrheit über Gründende, die in keinem Pitch Deck steht und auf keiner Start-up-Konferenz ausgesprochen wird: Viele scheitern nicht nur am Markt, sondern vor allem an sich selbst. Nicht, weil sie zu wenig können oder zu wenig leisten, sondern weil sie zu viel wollen. Zu viel Kontrolle, zu viel Macht, zu viel Ego. Diese Beobachtung ist so schmerzhaft wie eindeutig: Aus dem/der visionären Gründer*in wird der/die größte Skalierungsfeind*in des eigenen Unternehmens.

Die Walnussbaum-Falle

Gründende sind oft wie Walnussbäume in der Unternehmenslandschaft: mächtig und prägend. Doch wer schon einmal unter einem Walnussbaum gestanden hat, wird bemerken: In seinem Schatten wächst nichts. Viele Start-ups – insbesondere in der Beratungs-Industrie, sind um die Persönlichkeit, das Charisma und den Erfahrungsschatz der Gründenden konstruiert. Das funktioniert für die ersten Jahre oft erstaunlich gut und überzeugend. Doch spätestens dann tappen nicht wenige Gründe*innenpersönlichkeiten in die Walnussbaum-Fall: In ihrem enormen Schatten drohen Talente zu verkümmern, bevor sie überhaupt die Chance haben zu gedeihen.

Es gibt keinen Backup-Guru. Gerade bei beratungsintensiven Geschäftsmodellen wird das fatal: Das gesamte Unternehmen kreist um eine Person, ihre Expertise, ihre Ausstrahlung. Was passiert, wenn diese Person ausfällt, überlastet ist oder – noch schlimmer – zum Flaschenhals wird?

Holger Tumat, Co-Gründer von JobRad, kennt die Problematik. Jobrad hat den Sprung vom Start-up in ein gestandenes, mittelständisches und erfolgreiches Unternehmen längst geschafft. Er bringt es auf den Punkt: „Ich glaube, das Entscheidende ist, dass man als Gründer, als Unternehmer nicht loslassen kann. Und das ist ein Vorteil, manchmal eben auch ein Nachteil.“

Der Vorteil? Diese Hartnäckigkeit, diese obsessive Detailverliebtheit erweckt Startups überhaupt erst zum Leben. Carsten Maschmeyer, einer der bekanntesten Investoren des Landes, hat bei seinen Investmentrunden ein klares Prinzip: „Ich investiere weniger in Ideen als in Teams.“ Er glaubt an die Kraft des Commitments des Gründungsteams.

Der Nachteil? Genau diese Eigenschaften können das Unternehmen, wenn sie nicht moderiert werden, den eigenen Erfolg später aushebeln.

Emotionale Skalierungsgrenzen

Skalierungschancen offeriert der Markt. Doch diese Formel greift zu kurz. Wachstum von Start-ups ist auch immer eine Frage von systematischer Organisationsentwicklung. Nicht selten herrscht noch immer der/die Gründer*in, die jeden Kundenvertrag persönlich durchkämmt wie ein(e) Archäolog*in antike Scherben, obwohl das Team längst 50 Seelen zählt. Da thront der/die Gründer*in in jedem Meeting wie ein(e) wohlwollende(r) Patriarch bzw. Patriarchin, davon überzeugt, den einen richtigen Weg zu kennen, wie das Unternehmen zu führen ist.

Auch die Mitarbeitenden der ersten Stunde ächzen nicht selten unter kulturellen Wachstumsschmerzen. Wenn aus der Pizza-Bohème im Großraumbüro von einst die Betriebskantine im Erdgeschoss wird, erscheint die Anfangszeit idyllisch. Aus spontanen Eingebungen am Kickertisch werden liturgische Abstimmungsrunden. Was zuvor in einem kurzen One-and-One geklärt wurde, erstickt nun in endlosen Meetingschleifen. Diese emotionalen Skalierungsgrenzen sind härter als jede Finanzierungsrunde. Es ist der Moment, in dem Gründende erkennen müssen: Die Fähigkeiten, die ein Start-up zum Leben erwecken, sind nicht dieselben, die es zum Skalieren bringen.

„Wir haben ja eine Kultur mit aufgebaut, die sehr stark auf Eigenverantwortung setzt, auf Vertrauen. Und mit der Größe kommt zwangsläufig eine andere Form von Struktur“, beschreibt Holger Tumat diese anspruchsvolle Transformation.

Die Krux: Nicht nur die Gründenden kämpfen mit dem Loslassen. Auch die Mitarbeitenden der ersten Stunde trauern der kuscheligen Start-up-Atmosphäre nach. So wird Organisationsentwicklung schnell zur Trauerarbeit.

Gründende vs. Unternehmer*in: ein Identitätsproblem

Die Trauer hat noch eine tiefere Dimension, die oft übersehen wird: Viele Gründende fremdeln mit dem Begriff Unternehmer*in. Gründer*in sein klingt visionär, kreativ, revolutionär. Unternehmer*in hingegen? Das riecht nach Macht, nach Hierarchie, nach alten weißen Männern in Anzügen.

Dorothea von Wichert-Nick, die Gründende auf dem Weg zum CEO begleitet, kennt das Dilemma: „Mein Unternehmen wächst, aber ich wachse nicht mit.“ Dieser Satz fällt in ihren Beratungen immer wieder. Die Gründenden spüren, dass sie selbst zum Flaschenhals werden, aber der Übergang vom operativen Macher zum reifen Leader ist der kritischste Schritt.

Das Paradox: Aus Angst, die ursprüngliche Startup-DNA zu verlieren, werden notwendige Veränderungen aufgeschoben. Doch genau diese Vermeidungshaltung führt zur Bedrohung der kulturellen Identität. Wenn der Veränderungsdruck so groß wird, dass überhastete Anpassungen vorgenommen werden müssen, entsteht ein kulturelles Vakuum: irgendwo zwischen kleinem Fisch und zahnlosem Hai.

Erfolgreiche Gründer*innenpersönlichkeiten zeichnen sich genau dadurch aus, dass es ihnen gelingt, aus einer Idee, ein gesund wachsendes Unternehmen aufzubauen und ihre Rolle ebenfalls weiterzuentwickeln.

Philipp Westermeyer von OMR zieht für sich selbst das Resümée: „Heute bin ich eher Unternehmer, aber ich bin auch immer Gründer. Und ich glaube, das ist auch okay.“ Diese begriffliche Klarheit ist mehr als Wortklauberei. Sie spiegelt die Bereitschaft wider, sich selbst immer wieder neu zu erfinden.

Der schwierigste Schritt: Den Weitblick bewahren, aber sich selbst überflüssig machen, ohne die Seele des Unternehmens zu verlieren.

Das Boutiquen-Syndrom

Es gibt sie, diese Gründenden, die ihre Unternehmen wie kostbare Bonsais hegen: klein, kontrollierbar, perfekt gestutzt. Die lieber Herr/Herrin über ein exklusives Reich bleiben, als den Sprung ins unberechenbare Wachstum zu wagen. Das wäre ehrenhaft, wenn es eine bewusste Entscheidung wäre.

Problematisch wird es, wenn diese Entscheidung aus Angst getroffen wird. Angst vor Kontrollverlust, vor Komplexität, vor der Verantwortung für mehr Menschen. Dann, so warnt auch Dorothea von Wichert-Nick, wird aus der feinen Boutique ein selbstgebautes Skalierungsproblem: Keine Entwicklungsperspektiven für das Team, keine Wachstumschancen, keine Exit-Optionen.

Die Mitarbeitenden spüren das. Sie merken, wenn ihre Karriere an der Risikoaversion des Gründers zerschellt. Das Ergebnis: Brain Drain. Die Besten gehen zu Unternehmen, die ihnen Wachstum ermöglichen.

Die Demut des Loslassens

Man muss nicht denken, dass man unersetzlich ist. Dieser Satz klingt simpel, ist aber für viele Gründende eine Zumutung. Das Paradox der Gründung: Man muss sich engagieren, als sei man unersetzlich. Und man muss lernen, sich für ersetzbar zu halten, um es zu skalieren.

Loslassen ist ein Akt der Demut. Es bedeutet zu akzeptieren, dass andere Dinge anders und manchmal sogar besser machen können. Es bedeutet, das eigene Ego zugunsten des Unternehmens zurückzustellen.

Gutes Leadership = strategisches Loslassen

Wie geht das konkret? Hier drei Ansätze aus der Praxis:

1. Delegiere deine Lieblingsprojekte zuerst: Nicht die lästigen Aufgaben abgeben, sondern bewusst die Bereiche, die einem am Herzen liegen. Das schmerzt und zeigt dem Team, dass man es ernst meint.

2. Schaffe Redundanz in der Expertise: Für jeden kritischen Bereich sollten mindestens zwei Personen verantwortlich sein. Das Ziel: Der/die Gründer*in wird zum Backup, nicht zum unersetzlichen Flaschenhals.

3. Institutionalisiere den Dissens: Etabliere Strukturen, in denen Widerspruch nicht nur möglich, sondern erwünscht ist. Gute Entscheidungen entstehen durch Reibung, nicht durch Harmonie.

Vom Kontrollfreak zum Möglichmachenden

Die erfolgreichsten Gründer*innen sind nicht die, die am längsten alles kontrollieren, sondern die, die am klügsten loslassen. Sie werden zu Möglichmacher*innen und Brückenbauer*innen. Sie schaffen Räume, in denen andere großartige Arbeit leisten können.

Das ist die härteste Lektion im Gründer*innenleben: Der größte Erfolg liegt darin, sich selbst überflüssig zu machen. Nicht als Person, aber als Bottleneck.

Chef*in oder Gottheit? Die Antwort ist klar: Ein(e) gute(r) Chef*in schafft andere Gottheiten. Ein(e) schlecht (r) bleibt allein auf dem Olymp. Und rätselt, warum das Unternehmen nicht gen Himmel steigt.

Das Loslassen ist schmerzhaft. Aber es ist der einzige Weg, wie aus einer guten Idee ein großes Unternehmen wird. Eine Schippe Demut und ein Denken in Möglichkeiten statt in Macht würde der Gründer*innenszene gut bekommen.

Die Autorin Jule Jankowski ist Deutschlands erste Arbeitsfeuilletonistin und Host des Podcasts GOOD WORK im brand eins-Netzwerk.

Tipp der Redaktion: Hier zum Nachhören: die GOOD WORK Folgen mit Dorothea von Wichert-Nick, Philipp Westermeyer, Carsten Maschmeyer und Holger Tumat.

agriBIOME: dt.-amerik. AgTech-Start-up schließt Bridge-Finanzierung ab

AgriBIOME, 2025 von Claus-A. Boche und Julia Katrin Rhode gegründet, ist ein mikrobiom-basierte AgTech-Start-up, das die Gesundheit von Boden und Nutztieren neu definiert. Das Start-up hat nun erfolgreich seine erste Finanzierungsrunde abgeschlossen 

AgriBIOME ist ein deutsch-amerikanisches AgTech-Start-up, das mikrobiologische Intelligenz nutzt, um die Gesundheit von Böden und Nutztieren neu zu denken. Die wissenschaftlich fundierten Produkte ersetzen synthetische Zusätze durch natürliche Resilienz – für höhere Erträge, geringeren Antibiotikaeinsatz und eine somit zukunftsfähige Landwirtschaft.

2025 von Claus-A. Boche und Julia Katrin Rhode gegründet, startete agriBIOME im Juni offiziell den operativen Geschäftsbetrieb – und verzeichnet bereits erste Markterfolge und wachsende Kund*innenzahlen in Europa und den USA. Zudem war das Unternehmen dieses Jahr bereits Teil des German Accelerator Programms, gefördert durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK).

„Das ist mehr als ein Meilenstein auf unserem Finanzierungsweg – es ist ein starkes Signal, dass unser Ansatz einer wissenschaftlich basierten und dennoch nachhaltigen Landwirtschaft sowohl von Landwirten als auch von Institutionen geteilt wird“, erklärt Claus-A. Boche, Mitgründer und Geschäftsführer von agriBIOME. „Wir sind stolz, bereits zahlende Kunden zu haben – und auch bereits eine US-Tochtergesellschaft, die operativ aktiv ist.“

Die Investition (über die Höhe liegen keine Angaben vor) soll verwendet werden, um das Produktportfolio im Bereich mikrobiom-basierter Bodenlösungen und Einzelfuttermittel zu erweitern sowie die operative Skalierung in Europa und den USA voranzutreiben sowie Forschung, Entwicklung und Feldversuche in Pflanzen- und Tierhaltungssystemen weiter auszubauen.

Vom Elevator Pitch zum echten Kontakt: So bleibst du auf Events in Erinnerung

Events sind voll, laut und schnell. Viele Pitches klingen gleich. Was bleibt, sind oft die Zweifel, ob jemand zuhört und ob die Story hängen bleibt. Hier ist ein klarer Plan, mit dem du als Gründer*in nicht nur sprichst, sondern auch lange in Erinnerung bleibst.

Welche Events für Start-ups wichtig sind

Nicht jedes Event bringt dir Reichweite. Große Messen sind gut, um Trends zu sehen und zufällig Investor*innen zu treffen. Kleine Meetups sind oft besser, um echte Gespräche zu führen. Pitch-Wettbewerbe helfen, deine Story zu testen und Sichtbarkeit zu bekommen. Branchenevents bringen dich nah an Kund*innen, die deine Lösung wirklich gebrauchen können. Und dann gibt es noch Netzwerktreffen von Acceleratoren oder Coworking-Spaces - da findest du oft Mentor*innen oder erste Geschäftspartner*innen. Überlege dir vorher: Willst du Investor*innen, Kund*innen oder Sparringspartner*innen treffen? Danach entscheidest du, wo du hingehst.

Vor dem Event: Ziele setzen, Fokus halten

Ein Event ist keine Bühne für endlose Pitches. Es ist ein Spielfeld für Beziehungen. Wer ohne Plan kommt, wirkt schnell beliebig. Deshalb gilt: Vorbereitung ist deine größte Stärke.

Strategische To-dos

1. Definiere dein Ziel: Willst du Investor*innen ansprechen, Kund*innen gewinnen oder Geschäftspartner*innen finden? Du kannst nicht alles gleichzeitig schaffen. Konzentriere dich auf maximal zwei Ziele. So weißt du, wen du ansprechen solltest und wen nicht.

2. Recherchiere die Gästeliste: Viele Events veröffentlichen Speaker*innen oder Sponsor*innen vorab. Schau dir an, wer interessant für dich ist. Markiere drei bis fünf Personen, die du wirklich treffen willst. Bereite eine kurze, persönliche Anknüpfung für jede Person vor. So bist du nicht eine/r von vielen, sondern jemand, die/der sich Mühe gibt.

3. Arbeite an deinem Auftritt: Damit ist nicht nur dein Pitch gemeint. Denk an dein Gesamtbild: Kleidung, Körpersprache, wie du dich vorstellst. Professionell wirkt nicht steif, sondern klar. Auch kleine Dinge zählen, zum Beispiel, ob du leicht erklärst, was dein Startup macht, oder ob du dich in Fachjargon verstrickst.

4. Trainiere deinen Pitch – aber nicht auswendig: Du brauchst keine perfekte Rede. Besser ist, wenn du deine Kernbotschaft so verinnerlicht hast, dass du sie flexibel rüberbringen kannst. Drei klare Punkte reichen: Problem - Lösung - Nutzen. Wenn du das frei variieren kannst, wirkst du authentisch und nicht einstudiert.

5. Plane deinen Erinnerungsanker: Menschen erinnern sich an kleine, konkrete Dinge. Das kann eine Zahl sein, eine kurze Story oder ein visueller Anker wie ein ungewöhnliches Beispiel. Überlege dir vorher, was du nutzen willst, damit dein Gegenüber dich später noch zuordnen kann.

6. Bereite dein Material vor: Visitenkarten wirken altmodisch, sind aber praktisch. Smarter wird es mit einem QR-Code: der führt direkt zu deiner Webseite, deinem Kalender oder einer One-Pager-Landingpage. Wenn du kleine Giveaways einsetzt, dann nur Dinge, die wirklich nützlich sind, z. B. Kugelschreiber oder Notizbücher. Weitere Inspiration findest du hier.

Auf dem Event: Präsenz zeigen, Kontakte knüpfen

Ein Event ist kein Marathon, bei dem du möglichst viele Visitenkarten einsammeln musst. Es geht darum, wie du dich präsentierst, wie du zuhörst und ob andere dich in Erinnerung behalten. Qualität schlägt Quantität – drei gute Kontakte bringen dir mehr als dreißig flüchtige Gespräche.

Sichtbar sein, ohne zu nerven

Stell dich nicht in die Ecke und warte darauf, dass dich jemand anspricht. Such dir bewusst Momente, um auf Leute zuzugehen. Gleichzeitig: niemand mag aufdringliche Monologe oder aggressive Visitenkartenverteilung. Halte die Balance zwischen aktiv und angenehm.

  • Stell dich in die Nähe des Buffets oder der Kaffeemaschine. Dort entstehen oft spontane Gespräche.
  • Lieber fragen „Kann ich mich kurz dazu stellen?“ als ungefragt in eine Gruppe platzen.

Mit einfachen Fragen starten

Small Talk ist nicht belanglos, er ist der Türöffner. Eine einfache Frage reicht, um ins Gespräch zu kommen: „Was hat dich heute hergebracht?“ oder „Welche Session war für dich bisher die spannendste?“. So entsteht ein natürlicher Einstieg, ohne dass du sofort pitchen musst.

Den Pitch flexibel einsetzen

Dein Kurzpitch bleibt wichtig, aber er sollte sich an die Situation anpassen. Investor*innen wollen etwas anderes hören als potenzielle Kund*innen oder Mentor*innen. Die Grundstruktur ist immer gleich – Problem, Lösung, Ergebnis - aber die Betonung wählst du passend zur Person.

  • Beispiel für Investor*innen: „Wir adressieren einen Markt von 2,5 Mrd. € und wachsen aktuell 20% pro Monat.“
  • Beispiel für Kund*innen: „Du verlierst weniger Zeit mit Bestandsplanung, weil alles automatisch läuft.“
  • Beispiel für Mentor*innen: „Wir haben es geschafft, unser MVP in 6 Wochen zu launchen - aber das Onboarding ist noch unser Schwachpunkt.“

Geschichten bleiben hängen

Zahlen sind nützlich, aber Geschichten prägen sich ein. Ein Beispiel aus dem Alltag deiner Nutzer*innen macht dich viel greifbarer als jede Statistik. „Eine Bäckerei, die wir betreuen, musste keine Kund*innen mehr wegschicken, weil die Croissants nie mehr ausgingen.“ Solche Bilder bleiben im Kopf.

Gespräche klar beenden

Viele Gründer*innen wissen nicht, wann sie ein Gespräch beenden sollen. Aber genau das macht dich professionell: Bedanke dich kurz, kündige an, dass du dich meldest, und geh den nächsten Schritt. Zum Beispiel: „Schön, dich kennenzulernen. Ich schicke dir morgen den Link, wie besprochen.“ oder „Ich will dich nicht länger aufhalten, lass uns gern später weiterreden.”. Das zeigt Respekt und macht den Weg frei für ein Follow-up.

Nach dem Event: Dranbleiben statt abtauchen

Das Wichtigste passiert oft erst nach dem Event. Melde dich innerhalb von ein bis zwei Tagen, solange ihr euch beide noch erinnert. Halte deine Zusagen ein und mach es konkret: ein Link, eine Case Study oder ein Termin. Schreib persönlich und nicht generisch. Ein kurzer Bezug zum Gespräch reicht. Und bleib locker: Nicht jede Begegnung führt sofort zu einem Deal, aber wer sich verlässlich meldet, bleibt im Kopf. So machst du aus einem ersten Pitch eine echte Verbindung, die weit über das Event hinausgeht.

World Entrepreneurs Day 2025: Gründungsbereitschaft hoch – strukturelle Hürden bremsen

Zum heutigen World Entrepreneurs Day (21.08.25) veröffentlicht eBay Deutschland neue Zahlen zur Gründungsbereitschaft in Deutschland.

Die repräsentative Umfrage in Zusammenarbeit mit Civey zeigt: Viele möchten gründen, vor allem aus dem Wunsch nach Selbstbestimmung, Freude an der Arbeit und Selbstverwirklichung. Hürden wie Bürokratie, rechtliche Risiken und Finanzierung erschweren jedoch den Schritt, der meist als Ausdruck von Eigenverantwortung und Lebensgestaltung verstanden wird. Befragt wurden 2.500 Deutsche ab 18 Jahren, die sich grundsätzlich vorstellen können, ein Unternehmen zu gründen.

Hürden: Bürokratie, Finanzen und Recht verunsichern

Die strukturellen Hürden auf dem Weg in die Selbstständigkeit sind jedoch erheblich: 48 Prozent der Befragten empfinden Bürokratie als zentrales Gründungshemmnis. 41 Prozent fürchten finanzielle Verluste, 30 Prozent sehen rechtliche Probleme als Barriere. Ein genauer Blick auf die Geschlechter zeigt: Frauen empfinden bürokratische Hürden, rechtliche Unsicherheiten und finanzielle Risiken häufiger als Männer. Auch ein fehlendes Netzwerk wird von Frauen stärker als Hürde wahrgenommen. Männer hingegen sehen hohen Arbeitsaufwand, Verantwortung oder Konkurrenzdruck überdurchschnittlich oft als Belastung. Nur sieben Prozent aller Befragten schrecken grundsätzlich vor der Verantwortung einer Selbstständigkeit zurück.

„Unsere Händler*innen berichten uns immer wieder, dass bürokratische Auflagen und rechtliche Unsicherheiten die größten Hürden darstellen – sowohl beim Einstieg als auch bei der Ausweitung ihrer Handelstätigkeit, etwa auf internationale Märkte“, sagt Dr. Saskia Meier-Andrae, Geschäftsführerin von eBay Deutschland. „Gerade hier ist der Gesetzgeber gefordert, bessere Rahmenbedingungen zu schaffen.“

Forderung nach klaren und einheitlichen Regelungen

Ein zentrales Problem sieht Dr. Saskia Meier-Andrae in der Komplexität und mangelnden Einheitlichkeit bestehender Regelungen: „Im Umweltrecht stehen Online-Händler*innen einer Vielzahl von Vorgaben gegenüber – etwa durch die Vorgaben zur Erweiterten Herstellerverantwortung –, die in vielen Fällen nicht europaweit harmonisiert sind. Einheitliche Regelungen wären dringend notwendig, um den grenzüberschreitenden Handel nicht durch 27 unterschiedliche Rechtsordnungen zu erschweren.“ Hinzu komme, dass neue gesetzliche Regelungen wie das Plattformen-Steuertransparenzgesetz ohne ausreichend klare Kommunikation eingeführt worden seien – was zu unnötiger Verunsicherung geführt habe: „Viele Händler*innen hielten das Gesetz fälschlicherweise für die Einführung einer neuen Steuer – dabei ist das gar nicht der Fall.“ Statt zusätzlicher Regulierungen brauche es laut Dr. Saskia Meier-Andrae vor allem eine konsequente Umsetzung bestehender Vorschriften – auch gegenüber internationalen Anbietern: „Freier Wettbewerb kann nur dann funktionieren, wenn geltendes Recht EU-weit angewendet und durchgesetzt wird. Neue Vorgaben braucht es dafür nicht.“

Wunsch nach Unterstützung: konkret, praxisnah und umfassend

Die überwiegende Mehrheit der Befragten möchte umfassende Unterstützung beim Start in die Selbstständigkeit: 86 % bei rechtlichen und steuerlichen Fragen, 78 % bei Finanzierung und Beantragung von Fördermitteln, über 63 % wünschen sich zudem eine persönliche Beratung beim Geschäftsaufbau. Frauen nennen diesen Bedarf in fast allen Bereichen häufiger, Männer seltener, zeigen aber mehr Interesse an technischer und IT-Unterstützung.  Zudem halten über 68 % der Befragten Unterstützung beim Aufbau persönlicher Netzwerke für wichtig.

Jetzt bewerben: 10. Münchener Digital Innovation Award

Der Münchener Digital Innovation Award geht in die zehnte Runde! Gesucht werden herausragende digitale Innovationen, die das Potenzial haben, unsere Zukunft aktiv mitzugestalten 

Ob Start-up, mittelständisches Unternehmen, Konzern, Gründungsteam oder Einzelperson – teilnehmen kann jede Person mit einem zukunftsweisenden digitalen Projekt oder Konzept.

Der Award wird im Rahmen der DIGICON 2025 am 20. November 2025 in München verliehen – und das Publikum entscheidet über den Gewinn. Zuvor trifft eine hochkarätige Fachjury aus allen Einreichungen eine Vorauswahl und nominiert die 12 innovativsten Ideen für das große Finale.

Was wird gesucht?

Digitale Ideen, Produkte oder Projekte mit:

  • hohem Innovationsgrad,
  • klarem Kund*innennutzen und Marktpotenzial,
  • konkreter Umsetzbarkeit,
  • überzeugender fachlicher Kompetenz der Einreichenden.

Ablauf des Wettbewerbs

Bewerbungsschluss für den Münchener Digital Innovation Award: 8. September 2025

Jury-Auswahl: Bekanntgabe der 12 Finalist*innen am 26. September 2025

Finale: Präsentation der nominierten Projekte am 20. November 2025 auf der DIGICON 2025 im „Marktplatz der Innovationen“

Publikumsvoting: Vor Ort stimmt das Fachpublikum über den Gewinn ab

Warum mitmachen?

Finalist*innen erhalten:

  • Einen eigenen Stand auf der DIGICON 2025 (inkl. 2 Freikarten)
  • Sichtbarkeit beim Fachpublikum und in den Medien
  • Die Chance auf den Publikumspreis
  • Direktes Feedback, Networking und wertvolle Kontakte in Wirtschaft, Wissenschaft und Politik

Jetzt bewerben!

Einreichungen bitte bis 8. September 2025 an: award@digitaleweltconvention.de

Weitere Informationen unter: https://digitaleweltmagazin.de/digicon/

Gründer*in der Woche: SmartFoodie – warme Gerichte 24/7

Das Münchner FoodTech-Start-up SmartFoodie, 2024 von Xiaoting Song und Theo Guo gegründet, bietet innovative Catering-Lösungen mittels Verkaufsautomaten mit Dampfgarern, die in zwei Minuten frische, warme Mahlzeiten liefern. Wie das funktioniert und was die Lösung vom üblichen Automaten-Fastfood unterscheidet, erfahren wir im Interview mit Co-Founder Theo.

Theo, wann und wie bist du bzw. seid ihr auf die Idee zu SmartFoodie gekommen?

Die Idee zu SmartFoodie entstand eigentlich ganz klassisch im Uni-Alltag. Als Studierende hatten wir oft die gleiche Erfahrung gemacht: Nach der Vorlesung oder einer langen Lernsitzung war man hungrig – aber entweder hatte die Mensa schon zu oder man hatte keine Lust mehr, selbst zu kochen. Es gab kaum bezahlbare, warme Mahlzeiten auf dem Campus, besonders am Abend oder am Wochenende. Genau da entstand der Gedanke: Warum gibt es eigentlich keine Lösung, die wie ein automatischer Koch arbeitet – rund um die Uhr, platzsparend, bezahlbar und ohne Personal? Aus diesem Bedürfnis wurde eine unternehmerische Idee – und schließlich SmartFoodie.

Was waren dann die wichtigsten Schritte von der Idee bis zum ersten Prototyp? Welche Hürden galt es dabei zu meistern?

Zuerst mussten wir das Konzept technisch machbar machen – also: Wie bekommt man Dampfgartechnologie, Kühlung und Ausgabe in eine Einheit auf einen Quadratmeter? Parallel haben wir mit Köch*innen erste Rezepte entwickelt. Die größte Hürde war definitiv der Aufbau eines funktionierenden Prototyps mit allen sicherheitsrelevanten Anforderungen.

Wir haben uns vor Kurzem auf der Startup Demo Night in München kennengelernt, als ihr euren Mahlzeitenautomaten präsentiert habt. Ich durfte Probeessen und fand es sehr lecker – hatte für mich Restaurant-Qualität. Wie schafft ihr das mit einem Automaten ohne Personal in nur wenigen Minuten?

Der Schlüssel liegt in unserer hochmodernen Dampfgar-Technologie, kombiniert mit sorgfältig ausgewählten Partnerschaften mit Manufakturen und Küchen. Die Gerichte werden in zentralen Küchen vorgekocht und direkt im Anschluss auf sehr niedrige Temperaturen heruntergekühlt – so bleiben Geschmack, Textur und Nährstoffe bestmöglich erhalten.

Im Automaten werden sie anschließend per Dampf in etwa zwei Minuten schonend regeneriert – also nicht einfach mikrowellenartig erhitzt, sondern wirklich frisch dampfgegart. Das Ergebnis: Mahlzeiten wie frisch gekocht – ganz ohne Personal vor Ort.

Was ist euch bei der Zubereitung der Speisen bzw. den Rezepten wichtig?
Unser Essen entsteht in enger Zusammenarbeit mit ausgewählten Partnerküchen und Manufakturen – unter Verwendung hochwertiger, möglichst regionaler Zutaten.

Uns ist besonders wichtig, dass unsere Gerichte nicht nur schnell und praktisch verfügbar sind, sondern auch geschmacklich überzeugen und ernährungsphysiologisch sinnvoll sind.

Bei der Rezeptentwicklung orientieren wir uns gezielt an den Bedürfnissen der jungen Generation: Viele unserer Nutzer*innen wünschen sich internationale, abwechslungsreiche und gesunde Mahlzeiten, die sättigen, ohne zu beschweren.

Deshalb findest du bei uns neben Klassikern wie Spaghetti Bolognese auch Reis-Bowls, asiatische Dumplings oder vegetarische Frikassee – frisch dampfgegart, schonend zubereitet und einfach lecker.

Hast du ein Lieblingsgericht in eurem Sortiment?

Ich habe mehrere Favoriten. Wenn ich zwei herausgreifen müsste: Unsere BBQ-Rindfleisch-Dumplings und die Spaghetti Bolognese.

Nochmals auf den Punkt gebracht: Was unterscheidet SmartFoodie von konventionellen Food-Automaten?
Klassische Food-Automaten liefern meist nur kalte Snacks, belegte Brötchen oder Mikrowellengerichte.

SmartFoodie geht einen neuen Weg: Unsere Automaten bereiten vollwertige, frisch dampfgegarte Mahlzeiten vollautomatisch auf Knopfdruck zu – ohne jeglichen manuellen Zwischenschritt. Kein Auspacken, kein Aufreißen, keine Mikrowelle – das Gericht wird direkt im Automaten dampfgegart und ist innerhalb von zwei Minuten verzehrfertig.

Die schonende Zubereitung mit Dampf sorgt dafür, dass Aromen, Textur und Vitamine erhalten bleiben – und genau das schmeckt man.

Wie habt ihr die Entwicklung finanziell gestemmt? Mit eigenen Mitteln, Investor*innengeld und/oder mit Fördergeld?

In der Anfangsphase haben wir alles komplett selbst finanziert – also gebootstrapped.

Das bedeutete, viel Zeit, Energie und natürlich auch Eigenkapital zu investieren, ohne die Sicherheit, dass es klappt. Aber wir waren überzeugt vom Potenzial und der Idee.

Später kamen erste Partnerschaften und kleinere Investorenzusagen dazu – vor allem von Menschen, die an die Vision, und uns geglaubt haben.

Wo stehen eure Automaten bzw. welches sind die aus deiner Sicht idealen Aufstellungsplätze, die ihr anstrebt?

Unsere SmartFoodies findet ihr unter anderem bereits in Unternehmen, Coworking-Spaces, Kliniken und Gyms.

Unser Ziel ist es, SmartFoodie als neue Infrastruktur für vollwertige, warme Verpflegung in Städten zu etablieren. Ob Universität, Bürokomplex, Coworking-Space, Krankenhaus, Supermarkt, Festival, Flughafen oder Verkehrsknotenpunkt – wir denken Essen neu.

Jeder Standort mit Menschen, aber ohne warme Küche, ist potenziell geeignet.

Besonders spannend sind Standorte mit begrenzter Fläche, hohen Betriebskosten oder Personalengpässen, denn genau da zeigt unser System seine Stärken.

Was sind eure Pläne für 2025 – und was ist darüber hinaus unternehmerisch von SmartFoodie zu erwarten?

Für 2025 planen wir ein kontrolliertes Wachstum – zunächst im Großraum München, anschließend deutschlandweit. Unser Ziel: SmartFoodie soll überall dort verfügbar sein, wo warme Küche fehlt, aber ein echtes Bedürfnis danach besteht.
Parallel zum Ausbau der Standorte wollen wir SmartFoodie auch als Marke etablieren – als Synonym für moderne, vollwertige und smarte Verpflegung. Kooperationen mit Flughäfen, Bahnhöfen, Tankstellen, Festivals, E-Bistros und weiteren Partnern werden dabei eine Schlüsselrolle spielen.
Um diese Expansion zu ermöglichen, bereiten wir derzeit eine Finanzierungsrunde vor. Damit schaffen wir die Grundlage für den nächsten Meilenstein:
Der Aufbau einer ganzheitlichen digitalen Plattform für die Ernährung des 21. Jahrhunderts – ein intelligentes Ökosystem, das verschiedene Automatenlösungen für vollwertige kalte und warme Mahlzeiten, Snacks, Frühstück und frische Getränke bündelt.
Unser Ziel ist es, über diese Plattform einen neuen Verpflegungsstandard zu setzen – vernetzt, nachhaltig, rund um die Uhr verfügbar und perfekt auf den Lifestyle der heutigen Generation abgestimmt.

Und last, but not least: Was rätst du anderen Gründer*innen aus eigener Erfahrung?
Als junge(r) Gründer*in denkt man oft: Ich habe noch nicht genug Erfahrung. Aber gerade das ist eure Stärke – ihr denkt anders, ihr lebt anders, ihr esst anders. Baut Lösungen für eure Generation und hört auf eure Instinkte.

Wenn ihr euch entscheidet zu gründen, dann all-in – mit Kopf, Herz und Energie.

Theo, danke für deine Insights

Hier geht's zu SmartFoodie

Das Interview führte Hans Luthardt

Reform des Vergaberechts: Für Start-ups wird vieles leichter

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) hat die finale Fassung des „Entwurfs eines Gesetzes zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge“ vorgelegt. In welchem Umfang auch Start-ups davon profitieren sollen, liest du hier.

Parallel zu den Milliarden-Investitionspaketen setzt die Bundesregierung ein weiteres wichtiges Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag um: eine schnellere und einfachere Vergabe öffentlicher Aufträge. Von den neuen Regeln des „Vergabebeschleunigungsgesetzes“, das seit kurzem als Regierungsentwurf kursiert, sollen vor allem auch Start-ups profitieren.
Dr. Alexander Dörr, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Vergaberecht bei Menold Bezler in Stuttgart, fasst die wesentlichen Punkte zusammen.

Die Idee hinter der Vergaberechtsreform ist klar: Viele der dringend nötigen Investitionsvorhaben in Deutschland sollen künftig noch um einiges schneller umgesetzt werden. Mehr Digitalisierung und schlankere Prozesse sollen das öffentliche Beschaffungswesen attraktiver machen, und dies vor allem auch für junge, wachstumsorientierte Unternehmen. Der Gesetzentwurf enthält darum einige neue Regelungen, die speziell die Interessen von Start-ups berücksichtigen.

Einfachere Eignungsprüfung

Deutliche Erleichterungen soll es für Unternehmen zunächst bei der Eignungsprüfung geben. Bieten sie bisher bei Liefer- und Dienstleistungsvergaben mit, müssen sie oft einen umfangreichen Katalog an sogenannten Eignungsnachweisen vorlegen. Dazu zählen unter anderem Umsatzangaben, Referenzen oder Versicherungsnachweise. In Zukunft soll dies nur noch für den Bestbieter gelten. Wer es nicht in die engere Wahl schafft, dem bleibt das häufig aufwändige Beibringen von Nachweisen erspart.

Damit Start-ups verstärkt an öffentlichen Ausschreibungen teilnehmen können und wollen, werden außerdem die Eignungsanforderungen an die besonderen Umstände von Start-ups und mittelständischen Betrieben angepasst. Start-ups sollen ihre wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit auch anders als von der Vergabestelle vorgegeben nachweisen können. Fragt der Auftraggeber zum Beispiel standardmäßig die Umsätze der vergangenen drei Jahre ab, kann ein Unternehmen, das für diesen Zeitraum noch keine beträchtlichen Umsätze nachweisen kann, den Leistungsnachweis auch auf andere Weise erbringen.

Förderung von Innovationen

Start-ups stehen besonders für innovative Lösungsansätze. Um diese zu fördern, sieht der Entwurf des Vergabebeschleunigungsgesetzes vor, dass die sogenannte funktionale Leistungsbeschreibung gestärkt wird. Wie heute schon im IT- und Baubereich praktiziert, sollen die Vergabestellen ihren Bedarf nicht mehr bis ins kleinste Detail beschreiben müssen. Vielmehr soll es ausreichen, das Problem und das Ziel zu skizzieren. Dies hat den Vorteil, dass die bestmögliche Lösung mit den Anbietern gemeinsam erarbeitet werden kann und der Auftraggeber sie nicht schon vorausdenken muss. Für Start-ups öffnet sich damit ein weiteres Feld, ihre kreativen Vorschläge anzubringen.

Straffere Zahlungsfristen und flexiblere Losvergabe

Vorgenommen hat sich der Gesetzgeber auch Verbesserungen mit Blick auf die Zahlungsmodalitäten im öffentlichen Auftragswesen, um auch hier kleineren und jüngeren Unternehmen gerechter zu werden. In zahlreichen Branchen genießt die öffentliche Hand in Sachen Zahlungsmoral nicht den allerbesten Ruf. Zahlungsfristen von weit mehr als 30 Tagen sind keine Seltenheit. Die Fristen sollen nun gestrafft werden. Und damit Unternehmen nicht wirtschaftlich erheblich in Vorleistung gehen müssen, soll es auch neue Spielräume bei Vorauszahlungen geben.

Großaufträge werden bisher regelmäßig in Teilaufträge, sogenannte Lose, aufgeteilt. Die Pflicht zur Vergabe in Losen wird nun gelockert. Bei besonders großen Infrastrukturvorhaben ist künftig auch eine Gesamtvergabe erlaubt, ohne dass es dafür einer besonderen Rechtfertigung bedarf. Für kleinere Unternehmen kommen derartige Großprojekte aus einer Hand vermutlich nicht in Frage. Bei großen Aufträgen sollen Auftragnehmer daher vertraglich verpflichtet werden können, die Interessen kleinerer und mittelständischer Firmen bei der Untervergabe zu berücksichtigen. Offen bleibt hier aber noch die Frage, wie sich dies in der Praxis umsetzen lassen wird.

Höhere Schwellenwerte und gelockertes Zuschlagsverbot

Bei kleineren Vergaben durch die Bundesoberbehörden wird der Aufwand auch dadurch verringert, dass die Schwellenwerte für die Anwendung des Kartellvergaberechts angehoben werden. Gleichzeitig wird der Spielraum für Verträge ohne vorangehende Ausschreibung (sogenannte Direktaufträge) erweitert. Auf Bundesebene können Liefer- und Dienstleistungen in Zukunft bis zu einem Auftragswert von 50.000 Euro netto direkt vergeben werden.

Billigkonkurrenz aus Drittstaaten soll mit dem neuen Vergaberecht ein Stück weit dadurch Einhalt geboten werden, dass Bieter von außerhalb der EU nicht mehr automatisch gleich behandelt werden müssen. Vor allem bei strategisch sensiblen Projekten ergibt sich dadurch ein Wettbewerbsvorteil für deutsche und europäische Unternehmen. Ein Schlupfloch für Firmen beispielsweise aus China sind weiterhin Zwischenhändler oder Niederlassungen in der EU. Lediglich im Sicherheits- und Verteidigungsbereich sind hier die Ausschlussmöglichkeiten noch umfassender.

Wer eine EU-weite Ausschreibung gewonnen hat, muss bisher damit rechnen, dass unterlegene Bieter die Auftragsvergabe in einem Vergabenachprüfungsverfahren angreifen; die Hürden sind hier vergleichsweise niedrig. Während das Nachprüfungsverfahren noch läuft, gilt ein Zuschlagsverbot. Dieses Zuschlagsverbot soll nun gelockert werden. Unterlegenen Bietern bleibt dann nur noch die Möglichkeit, Schadensersatz einzuklagen.

Alle Vergaben auf einem Portal

EU-weite Vergabeverfahren werden schon heute überwiegend über Online-Vergabeportale abgewickelt. Künftig sollen auch die vorgeschalteten Markterkundungen vollständig digital durchgeführt werden. Sämtliche Ausschreibungen sollen im „Datenservice Öffentlicher Einkauf“ erfasst sein. Damit können Unternehmen Ausschreibungen schneller unter einer Adresse finden.

Der Autor Dr. Alexander Dörr ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Vergaberecht bei Menold Bezler in Stuttgart